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Unsere services für sie!
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26. – 27. september 2015messezentrUm salzbUrg
stand 07/2015
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at2
Herzlich willkommen in Salzburg!
Sehr geehrte Aussteller!
Herzlich Willkommen auf der Messe Salzburg! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer ebenso professionellen Vorbereitung. Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt, die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Salzburg bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen!
Wir wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf!
Ihr Team der Trends of Beauty
AUF- UND ABBAUZEITEN:
WIR SIND FÜR SIE DA:
PROJEKTLEITUNGCornelia DerlerT. 0043 316 8088 - 242, F. DW - 249M. 0043 664 8088 2242E. [email protected]
PROJEKTASSISTENZ / PROGRAMMAlicja ChilinskaT. 0043 316 8088 - 205, F. DW - 249M. 0043 664 8088 2205E. [email protected]
MARKETING / PRMag. Christiane SchnablT. 0043 316 8088 - 213, F. DW - 233E. [email protected]
STANDBAU / MIETMOBILIARAMB Ausstellungsservice und Messebau GmbHMartin HansemannT. 0043 316 831 000 14M. 0043 664 3855 552E. [email protected]
AUFBAU:Donnerstag, 24. September 2015 8:00 bis 20:00 UhrFreitag, 25. September 2015 8:00 bis 22:00 Uhr
ABBAU:Sonntag, 27. September 2015 16:30 bis 21:00 UhrMontag, 28. September 2015 8:00 bis 18:00 Uhr
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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ÜBERSICHT & CHECKLISTE
Serviceleistungen der Messe Graz
1. Informationen Seite
A.1 Allgemeine Informationen 4
A.2 Hotelübersicht 6
A.3 Anreise, Anfahrt 7
A.4 Kontakte Dienstleister 12
2. Marketingservice
B.1 Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten 13
B.2 Marken 14
B.3 Hervorhebung Logo im Hallenplan 15
B.4 Web: www.trendsofbeauty.at 16
B.5 Messeguide 17
B.6 Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial 18
B.7 Gutschein im Messeguide 20
B.8 Logo und Beilage Eintrittskarte 21
B.9 A1 Ständer, Roll Up 22
B.10 Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring 23
B.11 Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten 24
B.12 Rahmenprogramm 25
3. Bestellformulare
C.1 Ausstellerausweise 26
C.2 Ausstellerparkplätze 27
C.3 Telekommunikation und Internet / Medientechnik 28
C.4 Spedition & Anlieferung 30
C.5 Standbaugenehmigung / Deckenabhängungen 37
C.6 Strom 39
C.7 Wasser 46
C.8 Komplettstand 48
C.9 Pflanzen 51
C.10 Versicherung 54
C.11 Standreinigung 57
C.12 Standbewachung 59
C.13 Hostessen 61
C.14 AKM Behördenanmeldung 63
C.15 Catering 65
C.16 Technische Richtlinien/Standbaugenehmigung 66
4. Richtlinien & AGBs
D.1 Allgemeine Messe- und Betriebsordnung 68
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INFORMATIONENA.1
Auflagen – Brandschutz und Sicherheit Auszug aus den Allgemeinen GeschäftsbedingungenDie brandschutztechnischen Einrichtungen im gesamten Ausstellungsbereich wie Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten, Hydrantenkästen müssen jederzeit erkennbar und für Jedermann frei zugängig gehalten werden.
Die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen über Standflächen bedarf einer rechtzeitigen Abklärung und Plangenehmigung. Diese Regelung gilt nicht für zusätzlich, von der Behörde angeordnete Feuerlöscher, innerhalb einzelner Stände.
Die Ausstellungsflächen sind flächendeckend mit einer automatischen Löschanlage (Sprinkleranlage) ausgestattet. Bei Standaufbauten ist daher zu beachten:
• GeschlosseneDecken sind nicht zulässig (auch keine Marktschirme). Alle geschlossenen Flächen, die größer als 1m x 1m sind, müssen mit Sprinklern ausgestattet werden. Stoffe, die als horizontal abgespannte Decke verwendet werden, müssen sprinklertauglich sein. Der entsprechende Nachweis
ist vom Aussteller zu erbringen. Ausnahmen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach rechtzeitig (2 Wochen vor Aufbaubeginn) eingeholter, behördlicher Genehmigung gestattet werden.
• Bei Standhöhen ab 2,50 m sind die Pläne rechtzeitig von der MCG genehmigen zu lassen.
• Wärmeentwickelnde Geräte (z.B. Scheinwerfer auf Türmen etc.) müssen mit ausreichendem Abstand so angebracht werden, dass die automatische Sprinkleranlage nicht ausgelöst wird.
Alle Materialen und Dekorationsgegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (derzeit die Önorm 3822 sowie die in der TRVB-N 136-79 unter Punkt 7 geregelte Brennbarkeitsklasse 1, Qualmbildungsklasse 1, Tropfbildungsklasse 1)Entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind für die Prüfung vor Ort bereitzuhalten. Packmaterial und sonstiges leicht brennbares Material darf nicht direkt in der Ausstellungshalle (auch nicht hinter dem Standbe-reich) gelagert werden.
Werden Fahrzeuge präsentiert, bitten wir folgende behördlichen Auflagen zu berücksichtigen:
• Der Tank ist vollständig zu entleeren.
• Unter das Fahrzeug ist eine Schutzmatte zu legen.
• Die Fahrzeugbatterie ist abzuklemmen. (Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, so sind andere geeignete Maßnahmen rechtzeitig mit der Betriebsfeu-
erwehr der MCG abzuklären).
Helium und CO2 sind nicht brennbare Gase und dürfen in den Hallen verwendet werden. Achtung: Die Druckflaschen, in der die Gase abgefüllt sind, müssen dauerhaft gegen Umfallen gesichert sein.
Die Verwendung von brennbaren Gasen (z.B. Propan, Butan, auch Sauerstoff) ist nur in besonderen Einzelfällen (bei Fachmes-sen) zulässig. Die Genehmigung hiefür ist rechtzeitig unter Darlegung des Verwendungszweckes sowie vorhandener bzw. vorge-sehener Sicherheitsmaßnahmen bei der Feuerwehr der Stadt Graz, Feuerpolizei einzuholen.Im Falle einer Genehmigung bitten wir zu beachten:
• Das Lagern von Reserveflaschen ist in der Ausstellungshalle strikt untersagt.
• Absperrhähne von Druckluftflaschen müssen nach Veranstaltungsende geschlossen und gegen Manipulation Betriebsfremder gesichert werden.
• Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Druckgasen sind einzuhalten.
Elektrische Anlagen auf Ausstellungsständen müssen nach ÖVE EN 1 ausgeführt sein.
In Betrieb befindliche elektrische Bügeleisen, Kochplatten, Kaffeemaschinen u.ä. Heizquellen sind auf nicht brennbare, schlecht wärmeleitende Unterlagen zu stellen.
Allgemeine Informationen
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INFORMATIONENA.1
Die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht ist untersagt.
Scheinwerfer und sonstige Abhängungen über Kopfhöhe sind doppelt gegen herab fallen zu sichern.Das Rauchen ist seit 1. 1. 2009 in Veranstaltungshallen generell gesetzlich verboten. Dies gilt auch für in der Halle situierte Gastronomiebereiche. Die Betriebsfeuerwehr ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften befugt und verpflichtet, notwendige Anord-nungen zu treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherheit der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind.
Den Anweisungen der Betriebsfeuerwehr ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei einem erforderlichen Einsatz oder/und Schaffen von Rettungs- und Angriffswegen wird keine Haftung für eventuelle Schäden an Ausstellungsgütern oder Ausstellungsständen übernommen.
Aufgelegte Läufer (Teppiche), Kabelführungen etc. sind stolpersicher zu verlegen und dürfen die Verkehrswege nicht behindern.
Bauliche oder sonstige Veränderungen, (Bohrungen etc.) des Bestandsobjekts oder seiner Einrichtungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MZS und dürfen nur zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden. Dies trifft zu, wenn von des MZS eine entsprechende Zustimmung zur Veränderung gegeben wurde. Die Wiederherstellung wird von des MZS an ein konzessioniertes Unternehmen beauftragt und ist vom Vertragspartner nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Vertragspartner haftet auch für solche Veränderungen, welche durch von ihm beauftragte Personen verursacht werden.
Registrierung von Schaugeschäften nach § 26 StVAG(1) Die Landesregierung führt ein öffentliches Register für 1. Bewilligungen nach § 10; 2. Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten.(2) Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden sollen und nicht von einer Veranstaltungs- stättenbewilligung umfasst sind, bedürfen einer Aufnahme in das Register, es sei denn, sie werden im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung mitgenehmigt und nur dort eingesetzt. Die Registrierung berechtigt zur Aufstellung und zum Betrieb der Einrichtung auf Kosten und Gefahr der Verfügungsberechtigten/des Verfügungsberechtigten.(3) Für die Aufnahme in das Register sind folgende Angaben erforderlich: 1. Name, Anschrift (Hauptwohnsitz oder Firmensitz) und Telefonnummer, gegebenenfalls auch eine E-Mail Adresse des über die Veranstaltungseinrichtung Verfügungsberechtigten; 2. eine genaue Bezeichnung, Beschreibung und nähere technische Angaben über die Veranstaltungseinrichtung; 3. der letzte Überprüfungsbefund, der nicht älter als 2 Jahre sein darf.(4) Die Landesregierung kann Inhalt und Form der Registrierung sowie beizulegende Unterlagen durch Verordnung festsetzen.(5) Die Landesregierung hat die Registrierung schriftlich zu bestätigen und die Registernummern für die Veranstaltungs- einrichtungen mitzuteilen.(6) Registrierte Veranstaltungseinrichtungen sind längstens alle 2 Jahre unter sinngemäßer Anwendung des § 20 überprüfen zu lassen.(7) Die Veranstaltungseinrichtung ist aus dem Register zu streichen, wenn der Landesregierung innerhalb der Prüffrist keine Prüfbescheinigung (§ 20 Abs. 4) vorgelegt wird.(8) Die Verfügungsberechtigte/Der Verfügungsberechtigte hat der Landesregierung jede wesentliche Änderung unverzüglich bekannt zu geben.(9) Die Landesregierung ist berechtigt, das gemäß Abs. 1 und 2 einzurichtende Register automationsunterstützt zu führen. Sie hat bei der Führung des Registers auf die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz im Sinn des Datenschutzgesetzes 2000 zu achten und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datengeheimnisses zu treffen.
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Hotelübersicht
Sehr geehrter Teilnehmer/ TeilnehmerInnen,
Salzburg verfügt über eine Vielzahl an hervorragenden Hotels: von der kleinen, familiengeführten Pension bis hin zu internationalen Business-Hotels. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl eines Hotels nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen. Wenden Sie sich dafür ganz einfach an das Service-Team unter der Telefonnummer 0043 662 2404 – 0 oder [email protected].
Für das Jahr 2015 können wir Ihnen in einigen Hotels gute Konditionen für Ihren Aufenthalt im Zuge der TRENDS OF BEAUTY in Salzburg organisieren.
Bei Ihrer Reservierung bitten wir Sie das folgende Passwort anzugeben:
Trends of BeautyDies ist wichtig um die angegebenen Spezial-Preise zu bekommen.
Motel One Salzburg MirabellE-Mail: [email protected]: +43 662 885 200Adresse: Elisabethkai 58-60, 5020 Salzburg Distanz zum Messezentrum: 2,0 kmZimmerrate zur Einzelnutzung: € 79,65Zimmerrate zur Doppelnutzung: € 105,30Frühstück in der Rate inkludiert
Wyndham Grand Salzburg E-Mail: [email protected] Tel: +43 662 468 2401Adresse: Fanny-von-Lehnert-Straße 7, 5020 Salzburg Distanz zum Messezentrum: 5,4 kmZimmerrate zur Einzelnutzung: € 149,00Zimmerrate zur Doppelnutzung: € 164,00Frühstück in der Rate inkludiert
Ramada Hotel Salzburg City E-mail: [email protected]: +49 89 959 93 34 0Adresse: Südtiroler Platz 13, 5020 Salzburg Distanz zum Messezentrum: 2,8 km Zimmerrate zur Einzelnutzung: € 119,00Zimmerrate zur Doppelnutzung: € 139,00Frühstück in der Rate inkludiert
Austria Trend Hotel Europa SalzburgE-Mail: [email protected]: +43 662 889 9300Adresse: Rainerstraße 31, 5020 Salzburg Distanz zum Messezentrum: 2,5 kmZimmerrate zur Einzelnutzung: € 126,00Zimmerrate zur Doppelnutzung: € 142,00Frühstück in der Rate inkludiert
Jeder Teilnehmer haftet selbst für seine abgerufenen Zimmer und die damit verbundenen Stornierungsbedingungen, Messe Congress Graz übernimmt keinerlei Haftung.
Die Zimmer mit den dazugehörigen Preisen sind abrufbar bis spätestens 10. August 2015. Das Kontingent und die Preise gelten vom 25. – 27. September 2015 pro Nacht, auf Anfrage und Verfügbarkeit. Die jeweilige Ortstaxe ist nicht im Preis inkludiert.
Wir empfehlen die Zimmer bis spätestens Ende Juli 2015 zu buchen. Die Zimmer sind nur nach Verfügbarkeit abrufbar.
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Anreise, Anfahrt und Aufenthalt
Anfahrt per PKW Bei der Anreise mit dem PKW bringt Sie die Messebeschilderung unter Vermeidung des Innenstadtverkehrs von jeder Richtung zum Gelände des Messezentrums Salzburg.
ACHTUNG: Auf der Autobahn (und auch auf den Autobahn- Zu- und Abfahrten) besteht Vignettenpflicht!
Vignettenfreie Anreise aus Deutschland ist über Freilassing möglich. Dafür bereits die Autobahn A8 Abfahrt Nr. 115 über die B20 in Richtung Freilassing verlassen und dann der Beschilderung nach Freilassing bzw. nach Salzburg folgen. Auf der Münchner Bundesstraße folgen Sie der Beschilderung Salzburg Zentrum bis zur Abzweigung „Messezentrum Salzburg“.
Adresse für AnlieferungenAm Messezentrum 1, 5020 Salzburg, Österreich
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Anreise, Anfahrt und Aufenthalt
Anreise mit der BahnDer Salzburger Hauptbahnhof ist bestens in das österreichische Fernreisenetz eingebunden. Salzburgs Hauptbahnhof ist außerdem ein offizieller Endbahnhof der Deutschen Bahn und kann somit ohne Probleme aus Deutschland gebucht werden. Die angrenzende Region sowie auch München sind durch regelmäßige Verbindungen im Regional- und Fernverkehr zu erreichen.
Anreise per FlugzeugDer Salzburg Airport W.A. Mozart ist der zweitgrößte Flughafen Österreichs und liegt ca. 4 km westlich vom Stadtzentrum und ca. 6 km vom Messezentrum Salzburg entfernt. Über die A1 erreichen Sie das Messegelände bequem in 10 Minuten, über die Innsbrucker Bundesstraße kommen Sie sowohl in das Stadtzentrum als auch vignettenfrei zum Messezentrum. Mit den Buslinien 2 und 10 kommen Gäste bequem in die Innenstadt.Buslinie 2 fährt über den Hauptbahnhof, die Buslinie 10 direkt ins Zentrum.
Öffentlicher VerkehrAus der Innenstadt (via Hauptbahnhof) ist das Messezentrum Salzburg mit der Linie 1 (Endstation Messezentrum/Salzburgarena) zu erreichen. Eine Alternative ist die Linie 7 (Endstation Salzachsee), die in der „Bessarabierstraße“ hält, von der aus das Messe-zentrum in 5 Minuten Fußweg zu erreichen ist. An Samstagen und schulfreien Tagen fährt zusätzlich die Linie 8 vom Stadtzentrum direkt ins Messezentrum. Aktuelle Fahpläne finden Sie unter www.salzburg-ag.at/verkehr/obus/fahrplan.
Kooperation StadtbusGratisfahrten innerhalb der Zone „S“ (=Stadtzone) zum Messezentrum und retour. Nur gültig mit der Eintrittskarte der jeweiligen Messe/Veranstaltung oder dem Gratis-Busticket, das auf der Website der jeweiligen Messe zum Download bereitgestellt wird.
Für die kostenlose Rückfahrt müssen vor Ort auf der Messe die Eintrittskarte oder das Gratisbusticket in ein Sonderfahrticket umgetauscht werden. Dies ist an der Information im Messezentrum erhältlich.
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INFORMATIONENA.3
Anreise, Anfahrt und Aufenthalt
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
07Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
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Daniel Schlagenhauff, B.A.T. 0043 662 24 04 61E. schlagenhauff@ messezentrum-salzburg.at
CATERINGKongress Gastronomie Salzburg GmbHMag. (FH) Verena HancikLeitung MessegastronomieT. 0043 664 5058800T. 0043 662 4278E. [email protected]
LOGISTIK/SPEDITIONLagermax Internationale Spedition GmbHAm Messezentrum 6T. 0043 662 4090 - 2295 bis 2299F. 0043 662 4090 - 692E. [email protected]
VeranstalterMesse Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. Messeplatz 1 / Messeturm8010 Graz
VeranstaltungsortMessezentrum SalzburgAm Messezentrum 15020 Salzburg
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at13
MARKETINGSERVICEB.1
Produkt Internet Portal
Messe-booklet*
Beauty Journal (Messe-
ausgabe)**
Sonstiges Preis EUR Bestellung bis:
Briefkleber • kostenlos –
A1 und A2 Plakate • kostenlos –
Kundenkarten • kostenlos –
Basis Eintrag • • • kostenlos –
Hervorhebung Basiseintrag • 49,- 24.07.2015
Logo im Ausstellerverzeichnis • • 89,- 24.07.2015
Logo im Hallenplan • • 145,- 24.07.2015
Marken • • • kostenlos 24.07.2015
Rahmenprogramm • kostenlos 24.07.2015
Inserat 2/1 • 2.890,- 10.08.2015
Inserat 1/1 • 1.850,- 10.08.2015
Inserat 1/2 quer od. hoch • 1.050,- 10.08.2015
Inserat 1/3 hoch • 690,- 10.08.2015
Inserat 1/4 quer • 550,- 10.08.2015
Inserat 1/8 quer • 290,- 10.08.2015
Messeneuheiten • 125,- 28.08.2015
Webbanner • 285,- / 415,- 28.08.2015
Kombipaket • 310,- / 490,- 28.08.2015
Inserat 1/1 TOP • 590,- 28.08.2015
Inserat 1/1 • 490,- 28.08.2015
Inserat 1/2 quer od. hoch • 270,- 28.08.2015
Inserat 1/3 • 210,- 28.08.2015
Inserat 1/4 • 170,- 28.08.2015
Aktion im Gutscheinheft • 49,- / 69,- 28.08.2015
Logo auf der Eintrittskarte • 490,- 21.08.2015
Beilage zur Eintrittskarte • 490,- 21.08.2015
A1 Ständer • 115,- 18.09.2015
Roll Up • 145,- 18.09.2015
Verteilung von Werbemitteln • 215,- 18.09.2015
* Format A5, Auflage 5.000 Stück, wird vor Ort an jeden Fachbesucher ausgegeben.** Format A4, Auflage 18.000 Stück, Versand an Abonennten, liegt vor Ort auf.
Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten
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Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Marken Sie auf der TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015 vertreten sind. (Diese Marken werden ins Ausstellerverzeichnis übernommen)
Deadline: 24. Juli 2015
Wir vertreten folgende Marken:
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Marken
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Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
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TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Hervorhebung Logo im Hallenplan
Hervorhebung Basiseintrag Stechen Sie aus der Masse hervor und lassen Sie Ihren Firmeneintrag im
Ausstellerverzeichnis farblich hervorheben!
Preis: € 49,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Deadline: 24. Juli 2015
Ihr Logo im Ausstellerverzeichnis Das Logo wird direkt bei Ihrem Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis platziert.
Dies erscheint im Beauty Journal sowie im Messebooklet.
Preis: € 89,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected]
Format: pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi) Deadline: 24. Juli 2015
Ihr Logo im Hallenplan Ihr Logo wird im Hallenplan direkt bei Ihrem Stand eingetragen. Der Hallenplan erscheint im Ausstellerverzeichnis
(BEAUTY JOURNAL, Ausgabe 01/2015, Auflage 17.000 Stück) und im Messebooklet (Auflage 5.000 Stück) der direkt bei der Messe ausgegeben wird.
Preis: € 145,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected]
Format: pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi) Deadline: 24. Juli 2015
Für termingerechte Ausführung bitte bis 24. Juli 2015 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
Bestellformular bis 24. Juli an:
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Messeneuheiten Sie schicken uns Ihre Messeneuheit - wir stellen sie auf www.trendsofbeauty.at. Die Messeneuheiten werden direkt im Besucherbereich online gestellt - so erreichen
Sie jeden interessierten Fachbesucher mit nur wenigen Klicks. Profitieren Sie von der Informationseinholungsphase vor der Messe!
Schicken Sie uns: - 2 Fotos pro Messeneuheit - Ihre Messeneuheit (max. 3.000 Zeichen) - Ihr Firmenlogo
Das Firmenlogo wird mit Ihrer Website verlinkt. Die Bilder und Texte werden nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet.
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Preis: € 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Deadline: 28. August 2015
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Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
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Web: www.trendsofbeauty.at
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Für termingerechte Ausführung bitte bis 28. August 2015 per Fax 0043 316 8088 - 233 oder [email protected]
220 x 220 pixel
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Inserieren Sie im Messeguide!Der Messeguide wird beim Eingang jedem Besucher in die Hand gegeben und enthält alles Wissenswerte zur TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015: Neben dem Vortragsprogramm sowie einem Ablauf zur Meisterschaft sind der Hallenplan, das Aussteller-, Marken- und Branchen- verzeichnis im Messebooklet zu finden. Seien Sie mit einem Inserat präsent und ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihre Produkte und Dienstleistungen!
MessebookletAuflage: 5.000 StückFormat: A5Daten: Datenübermittlung einer druckfähigen pdf-Datei oder jpeg, eps oder tiff in Druckqualität (300 dpi)Kontakt: [email protected]: 28. August 2015
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Messebooklet
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Kombinieren Sie online und print für eine größere Reichweite. Für Ihr persönliches Werbepaket kontaktieren Sie bitte Christiane Schnabl+43 316 8088 213, [email protected]
Für termingerechte Ausführung bitte bis 28. August 2015 per Fax 0043 316 8088 - 233 oder [email protected]
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AUSGABE 04/2015Erscheinungstermin KW 46
u Die kalte Jahreszeit k Ansprüche der Haut k Wintertreatments
u Großes Weihnachts- gewinnspiel
u Typisch Mann? k Männerkosmetik – Bedürfnisse männlicher Haut
AUSGABE 01/2015Erscheinungstermin KW 13
u Kinder, Kinder! k Kind & Karriere� k Schön durch die Schwangerschaft
u Visitenkarte Hand k Nailart k�Handlifting k�Hautp� ege
u Apparative Kosmetik
u Nachbericht 1. Leserinnenreise ins La Pura
u Messespecial TRENDS of BEAUTY Graz
AUSGABE 02/2015Erscheinungstermin KW 23
u Endlich Sommer k Sonnenbrand & Co� k Sonnenkosmetik� k Bräune leicht gemacht
u Fit in den Sommer k Gep� egte Füße inkl. Nageldesign k Enthaarung k Sport-Behandlungen
u Problemhaut? Kein Problem! k Rosacea, Pigment� ecke und dergleichen
AUSGABE 03/2015Erscheinungstermin KW 37
u Selbständig – selbst & ständig? k Work-Life-Balance� k Mobile Dienstleister� k Franchise-Konzepte
u Im Blickpunkt k Wimpern, Brauen & Co.
u Studioausstattung
u Messespecial TRENDS of BEAUTY Salzburg
Die ERSCHEINUNGSTERMINE 2015: Beauty Journal 1/2015 – KW 13* Beauty Journal 2/2015 – KW 23 Beauty Journal 3/2015 – KW 37* Beauty Journal 4/2015 – KW 46
Format: 230 x 297 mm, durchgehend 4-färbigStandardausgabe: 14.500 Stück Postverteilung 16.000 Stück Gesamtau� ageMesseausgabe: 18.000 Stück
www.beauty-journal.atMEDIADATEN FACH
* mit of� ziellem Messeprogrammheft
Hiermit bestellen wir rechtsverbindlich eine Insertion im BEAUTY JOURNALBitte gewünschtes Format und Ausgabe ankreuzen:
� Ausgabe 1/2015
� Ausgabe 2/2015
� Ausgabe 3/2015
� Ausgabe 4/2015
Firmenname
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Ansprechpartner Unterschrift / Firmenstempel
Datenübermittlung: � druckfähige pdf-Daten per Mail
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� Wir bitten um ein Angebot für die gra� sche Gestaltung
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� 1/1 190 x 240 mm € 1.850,– oder abfallend* 230 x 297 mm � 1/2 quer 190 x 118 mm € 1.050,– oder abfallend* 230 x 140 mm
� 1/2 hoch 112 x 287 mm € 1.050,– oder abfallend* 112 x 297 mm
� 1/3 hoch 60 x 240 mm € 690,– oder abfallend* 80 x 297 mm
� 1/4 quer 190 x 57 mm € 550,–
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� Splitter 92 x 116 mm, 650 Zeichen PR-Text, 1 Bild, Firmendaten € 250,–
� Advertorial – Redaktioneller Bericht / Firmenvorstellung – 1/1 Seite € 1.290,–
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DERMATOLOGIEHautp� egeGesichtsbehandlungenKörperbehandlungen Ästhetische MedizinEnthaarungBodyforming
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LIFESTYLEWellnessHotel-PräsentationenErnährung ModetrendsGesundheitFitnessBuchRezeptePromi-InterviewReisen
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� Buchung in 3 Ausgaben -3%
� Buchung in 4 Ausgaben -5%
Rabatte bei Mehrfachbuchung
Der Rabatt gilt nur bei Anzeigen in gleicher Formatgröße und bei der Buchung in einem Kalenderjahr.
Buchung in 3 Ausgaben -3%
Rabatte bei Mehrfachbuchung
Der Rabatt gilt nur bei Anzeigen in gleicher Formatgröße und
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Splitter
KONTAKTREDAKTION Sandra Gruberbauer0043 664 845 98 [email protected]
ANZEIGEN Ingrid Grabner0043 676 442 81 [email protected]
MEDIENINHABER:Henzl Media GmbHOchsenburger Straße 23151 St. Pölten-St. GeorgenTel. 0043 27 42/321 81-0
Splitter 92 x 116 mm, 650 Zeichen PR-Text, 1 Bild, Firmendaten
NEU
Anmerkungen:
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Werbung im BEAUTY JOURNAL - das MessespecialBestellformular
bis 10. August an: 0043 2742 32181 - 33
oder ingrid.grabner
@henzl-media.at
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www.beauty-journal.atGültig ab 1. 1. 2015
1 Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzu-wickeln.
2 Anspruch auf Rabatt besteht nur nach Maßgabe des gültigen Anzei-gentarifes (Sofortbucher-Mengenbo-nus) und bei schriftlichem Abschluss innerhalb des Kalenderjahres. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. An-zeigenrabattierungen können nicht rückwirkend erteilt werden.
3 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Ver-p� ichtung dar.
4 Der Verlag gewährleistet die druck-technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm über-lassenen Druckunterlagen dies zulas-sen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst währ-end des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht.
5 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für die gleiche Seite verein-bart werden.
6 Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages erfolgt
nach einheitlichen Grundsätzen. Ein Auftrag kann wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veran-lassten Änderungen sowie bei man-gelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtig-keit der Wiedergabe.
8 Liegt der Grund für erhebliche Druckmängel beim Verlag, besteht Schadensersatzanspruch in Form einer Ersatzeinschaltung oder wenn der Zweck der Anzeige dadurch nicht mehr erfüllt werden kann, durch Ge-währung eines angemessenen Preis-nachlasses. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates oder einer Tex-teinschaltung nicht wesentlich beein-trächtigen, wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Haftungen des Verla-ges, insbesondere weitere Schadens-ersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9 Vor Druck erhält der Kunde eine pdf-Datei zur Ansicht. Digitale Farbaus-drucke sind nicht farbverbindlich. Farbverbindliche Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hergestellt. Die Kosten des
Proofs gehen zu Lasten des Kunden. Bei nicht fristgerechter Druckfreiga-
be / Mitteilung von Änderungswün-schen gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
10 Kosten für Lieferung bestellter Ent-würfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie er-hebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die P� icht zur Aufbe-wahrung von beigestellten Druck-unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, so-fern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
11 Die Rechnungen sind 14 Tage net-to ab Faktureneingang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat und die Einziehungs-kosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefoni-schen Mahnung einer fälligen Rech-nung behält der Verlag sich rechtli-che Schritte vor.
12 Bei Betriebsstörungen oder Eingrif-fen durch höhere Gewalt hat der Ver-lag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% der Au� age ausgeliefert sind.
13 Soferne keine besonderen Größen-vorschriften erteilt wurden, wird der Preis nach der tatsächlichen Ab-druckhöhe berechnet.
14 Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen-stehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche An-sprüche gegen den Verlag erwachsen.
15 Beanstandungen aller Art sind inner-halb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erheben.
16 Entgeltliche Textnotizen werden mit „Anzeige“ oder „Werbung“ gekenn-zeichnet.
17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist St. Pölten, Österreich.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anzeigenverwaltung:Henzl Media GmbHOchsenburger Straße 2A-3151 St. Pölten – St. Georgen.Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33Fax-DW 33
Anzeigenbetreuerin: Ingrid GrabnerTel. +43 (0) 27 42 / 321 81-400 Mobil +43 (0)676 / 44 28 [email protected]
Sekretariat:Tel. +43 (0)27 42 / 321 81-0
Medieninhaber: Henzl Media GmbHOchsenburger Straße 2A-3151 St. Pölten – St. Georgen.Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33
Herausgeber:Henzl Media GmbHOchsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten – St. Georgen.Tel. +43 (0) 27 42 / 321 81-0, Fax-DW 33
Redaktion:Sandra [email protected]
Zahlungsbedingungen:Zahlbar 14 Tage dato Faktura netto Kassa,
danach bankmäßige Verzinsung.
Nach 2. Mahnung Inkasso durch Rechtsanwalt.
Zahlbar und klagbar in St. Pölten.
Storno:1. Bei Zurückziehung von Aufträgen werden
25% des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.
2. Die Stornierung eines Auftrages kann
nur schriftlich bis zum Anzeigenschluss
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Technische Details:Vorzugsweise bitten wir um Übermittlung von Druck-pdfs. Folgende weitere digitale Formate können wir verarbeiten: Xpress, Photoshop, Freehand, Illustrator. Bei diesen Formaten unbe-dingt beachten: alle Schriften mitschicken oder in Zeichenwege umwandeln. Formate wie Word, Excel, CorelDraw, PageMaker, ... werden nur gegen Aufwand, € 55,– pro Stunde, bearbeitet.
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Präsentieren Sie Ihr Messeangebot in unserem Messeguide!Die TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015 bietet allen Besuchern besondere Vorteile: beim Eingang erhalten alle Fachbesucher den Messeguide, der Ihre speziellen Messeangebote enthält. Um das Heft mit attraktiven Angeboten zu füllen, würden wir uns freuen, wenn auch Sie mit Ihrer speziellen Messeaktion vertreten sind. Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit für Rabattaktionen, Gratis Produktproben, Gewinnspiele uvm.
Ich gestalte die Vorderseite des Gutscheines selbst und liefere die Druckdaten bis 20. März 2015 an [email protected]. Die Gestaltung der Rückseite übernimmt die Messe Graz, dafür stelle ich mein Firmenlogo (300 dpi) zur Verfügung!
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Der genaue Wortlaut unserer Aktion:
Für termingerechte Ausführung bitte bis 28. August 2015 per Fax 0043 316 8088 - 233 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Bestellformular bis 28. August an:
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gleich zu Beginn „Flagge“ zu zeigen! Es sind insgesamt 6 verschiedene Logos möglich!
Preis: € 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected] Format: pdf- oder jpeg-Datei in Druckqualität (300 dpi) mit 190 x 140 pixel in 1c (schwarz) Deadline: 21. August 2015
Beilage zur Eintrittskarte Nutzen Sie die Möglichkeit, den Besuchern Information zu Ihren Produkten und Dienstleistungen „in die Hand“ zu geben.
Durch die begrenzte Stückzahl ist Ihnen die Aufmerksamkeit sicher, da in Summe max. zwei Beilagen möglich sind.
Preis: € 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: [email protected]
Deadline: 21. August 2015
MARKETINGSERVICEB.8
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
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Logo und Beilage Eintrittskarte
Hier könnte Ihr Logo stehen!
LOGO: 190 x 140 pixelBitte senden Sie uns Ihr Logo in 1c (schwarz) als pdf- oder jpeg-Datei!
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Für termingerechte Ausführung bitte bis 21. August 2015 per Fax 0043 316 8088 - 233 oder [email protected]
Bestellformular bis 21. August an:
0043 316 8088 - 233 oder
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Aufstellern im A1-Format zu präsentieren.
Kosten: p 145,-- + USt. + Abgaben pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer
Kontakt: Alicja Chilinska T. 0043 316 8088 – 205 E. [email protected]
Deadline: 18. September 2015 Liefertermin: Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit.
Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten.
Roll Up Sie können Ihr Unternehmen mit Werbestehern präsentieren.
Eine Platzierung ist immer mit Rücksprache des Projektleiters möglich.
Kosten: p 145,-- + USt. + Abgaben pro Roll Up für die gesamte Messedauer
Kontakt: Alicja Chilinska T. 0043 316 8088 – 205 E. [email protected]
Deadline: 18. September 2015 Liefertermin: Bitte bringen Sie Ihr Roll Up am letzten Aufbautag mit.
Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten.
MARKETINGSERVICEB.9
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
A1 Ständer, Roll Up
Für termingerechte Ausführung bitte bis 18. September 2015 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Bestellformular bis 18. September an: 0043 316 8088 - 249
oder alicja.chilinska
@mcg.at
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at23
Verteilung von Werbemitteln Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich der Messe Graz
zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt).
Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist. Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar getragen werden.
Kosten: p 215,-- + USt. + Abgaben pro Person pro Tag
Kontakt: Alicja Chilinska T. 0043 316 8088 – 205 E. [email protected]
Deadline: 18. September 2015
Individuelle Pakete und Sponsoring Auf Wunsch schnüren wir Ihnen gerne Ihr individuelles Werbepaket. Kombinieren Sie online und print sowie eine Bewerbung
im Vorfeld und während der Messe! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an uns.
Kosten: auf Anfrage
Kontakt: Mag. Christiane Schnabl T. 0043 316 8088 - 213 F. 0043 316 8088 - 233 E. [email protected]
MARKETINGSERVICEB.10
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
Verteilung von Werbemitteln, individuelle Pakete und Sponsoring
Für termingerechte Ausführung bitte bis 18. September 2015 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Bestellformular bis 18. September an: 0043 316 8088 - 249
oder alicja.chilinska
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Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at24
Laden Sie gezielt Kunden auf Ihren Messestand ein!Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Messeauftritt auf der TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015 unterstützen zu können. Dafür stellen wir Ihnen wieder Werbemittel kostenlos zur Verfügung!
Nützen Sie auch die Einladungskarten mit GRATIS-Code für den Besuch der TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015!
MARKETINGSERVICE
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten
Bestellformular an:
0043 316 8088 - 249 oder
Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
Menge Werbemittel Preis Erhältlich ab
Briefaufkleber (Blätter à 21 Stk.) Kostenlos ab sofort
A2-Plakat(e) Kostenlos ab sofort
Einladungskarten mit GRATIS-Code für Ihre Kunden
Mit diesen Karten können Sie Ihre Kunden auf die TRENDS OF BEAUTY Salzbrug einladen - die Besucher können damit die Fachmesse kostenlos besuchen!
Kostenlos Ende Juli 2015
B.11
www.trendsofbeauty.at
26. – 27. SEPTEMBER 2015MESSEZENTRUMSALZBURGSamstag 10 bis 18 UhrSonntag 10 bis 16 Uhr
mit
GRATIS-Code
EINLADUNG
www.facebook.com/Kosmetikfachmesse
Neu! Salzburg
Premiere
MIT IHREM PERSÖNLICHEN GRATIS-CODE KÖNNEN SIE DIE TRENDS OF BEAUTY SALZBURGKOSTENLOS BESUCHEN!* – so einfach geht’s:
GO WEST – DER BRANCHENTREFF ZUM ERSTEN MAL IN SALZBURGDie Trends of Beauty feiert ihre Premiere im Westen Österreichs und zieht am 26. Und 27. September 2015 ins Messezentrum Salzburg ein und bietet eine einzigartige Angebotsvielfalt. Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, sich Expertentipps und Informationen über die „Must-Haves“ der Branche zu holen!
*gilt für Sie und 1 Begleitperson. Es sind max. 2 Tickets/Code möglich!
Gratis Code:
Firma:
Halle, Stand:
Wir sind bei der TRENDS OF BEAUTY Salzburg mit dabei und würden uns freuen, Sie an unserem Messestand begrüßen zu dürfen!
• Wählen Sie auf trendsofbeauty.com/tickets Ihre FREIKARTEN aus (max. 2 Stk.)
• Geben Sie Ihren Gratis-Code ein• Drucken Sie Ihre FREIKARTE aus
Messezentrum Salzburg | Halle 1,2 und 6 | Am Messezentrum 1 | 5020 Salzburg | T: 0316 8088 0
Nach Vorweis dieser Einladung erhalten Sie Ihre FREIKARTE auch vor Ort!
www.trendsofbeauty.atwww.facebook.com/Kosmetikfachmesse
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at25
Präsentieren Sie kostenlos Ihre Angebote und Dienstleistungen!
Ja, ich interessiere mich für eine Präsentationsmöglichkeit im Rahmen der TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015.
Bitte beachten Sie, dass die Vortragseinheiten zur TRENDS OF BEAUTY Salzburg 2015 begrenzt verfügbar sind. Eine Anmeldung ist bis Freitag, den 24. Juli 2015 möglich. Sie können uns gerne Ihre Präferenzen bezüglich Tag und Zeitpunkt bekanntgeben. Wir werden versuchen, diese bestmöglich zu berücksichtigen. Melden Sie sich gleich an, denn die Teilnahme am Programm wird nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt!
Folgende technische Grundausstattung finden Sie bei der Beauty Bühne vor: 1 Leinwand, 1 Mikrofon, 1 Headset, Beamer, Flipchart, Kosmetikliege/-tisch, Laptop. Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auf einem USB-Stick mit.
Samstag, 26. September 2015 vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.)
SHOW WORKSHOP PRODUKTPRÄSENTATION
Sonntag, 27. September 2015 vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.)
SHOW WORKSHOP PRODUKTPRÄSENTATION
MARKETINGSERVICE
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
Rahmenprogramm
Für termingerechte Ausführung bitte bis 24. Juli 2015 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
Name des Referenten / Speaker:
Ein Foto des Referenten / Speaker wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt.Bitte senden Sie Ihr Foto (Auflösung 300 dpi) an [email protected].
Titel:
Programmbeschreibung: (dies wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt).
B.12
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Bestellformular bis 24. Juli an:
0043 316 8088 - 249 oder
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at26
BESTELLFORMULAREC.1
Die Anzahl der kostenlosen Ausstellerausweise richtet sich nach den jeweils belegten Quadratmetern.
Ihr Ausstellerpaket beinhaltet:
bis 30 m2 4 Stück31 bis 60 m2 6 Stückab 61 m2 10 Stück
Besteht darüber hinaus ein Bedarf an Ausstellerausweisen, können Sie diese hier bestellen.
Bestellung
Stück Ausstellerausweise à p 8,-- (exkl. MwSt.)
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
Ausstellerausweise
Für termingerechte Ausführung bitte bis 18. September 2015 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Bestellformular bis 18. September an: 0043 316 8088 - 249
oder alicja.chilinska
@mcg.at
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at27
C.2
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
Ausstellerparkplätze
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Für termingerechte Ausführung bitte bis 18. September 2015 per Fax 0043 316 8088 - 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Wir bestellen folgende Anzahl an Ausstellerparkkarten*:
Stück Parkplätze à p 15,-- (exkl. MwSt.)
* Ausstellerparkkarten berechtigen zur unbegrenzten Ein- und Ausfahrt auf das Gelände des Messezentrums Salzburg währen der gesamten Aufbau-, Abbau-, und Messelaufzeit. Zusätzliche Ausstellerparkkarten können auch direkt vor Ort bei APCOA gekauft werden.
Die Preise gelten von Donnerstag, 24. September bis Montag, 28. September 2015
BESTELLFORMULARE
Bestellformular bis 18. September an: 0043 316 8088 - 249
oder alicja.chilinska
@mcg.at
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at28
BESTELLFORMULAREC.3
Messezentrum Salzburg GmbH Am Messezentrum 15020 Salzburg, AustriaT +43 662 24 04 0 F +43 662 24 04 20
[email protected] www.messezentrum-salzburg.at
Stand 08/2015 | Irrtum und Änderungen vorbehalten | Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr 50
C.9
Firma, Rechnungsanschrift [bitte in Blockbuchstaben]
Korrespondenzadresse [falls abweichend] Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
Telefon Telefax E-Mail
Telekommunikation und Internet
Für eine termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oderE-Mail: [email protected]
Bestellung InternetdiensteDas Messezentrum Salzburg ist mit einem flächendeckenden Wireless-LAN (WLAN) System ausgestattet. Die Nutzung des haus-eigenen WLAN-Systems ist nur im Standard 802.11a (5 GHz) möglich und kann über dieses Bestellformular bestellt werden. Der Aussteller darf eigene WLAN-Systeme ausschließlich im Standard 802.11b (2,4 GHz) in Betrieb nehmen, wobei durch entsprechende Positionierung und Konfiguration sichergestellt werden muss, dass keine anderen Systeme, insbesondere die des Veranstalters und die des Messezentrums Salzburg, gestört werden. Im Falle einer Störung hat der Veranstalter das Recht die Abschaltung von hausfremden WLAN-Systemen durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen. Der technisch einwandfreie Betrieb von WLAN-Systemen kann aufgrund physikalisch bedingter Beschränkungen der WLAN-Technologie grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Es wird daher empfohlen einen verkabelten LAN-Anschluss über dieses Bestellformular zu bestellen.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. Bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! Bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Gewünschter Liefertermin: Datum: Uhrzeit:
Pos.-Nr. Menge Bezeichnung Einzelpreis EUR Gesamtpreis EUR
D-310LAN BasicEin Physischer LAN Port, 2 Mbit Bandbreite garantiert, Client-2-Site VPN möglich, private IP-Einzelplatzlösung
200,00
D-310 A Option: 2 Mbit zusätzlich 50,00
D-310 B Option: weiterer physischer LAN Port nur bei gleichzeitiger Bestellung des Erstanschlusses möglich 100,00
D-313LAN AdvancedEin Physischer LAN Port, 10 Mbit Bandbreite garantiert, 1 Public IP, VPN möglich, eigener Router/Firewall (DHCP Server) erforderlich, beliebig viele Arbeitsplätze
870,00
D-313 A Option: 2 Mbit zusätzlich 50,00
D-313 B Option: 20 Mbit zusätzlich 400,00
D-313 C Option: zusätzlich Public IP 50,00
D-313 D Option: Gigabit Port 50,00
D-318
Public Access WLAN / GerätPublic Access WLAN, bis zu 2Mbit/s Bandbreite pro User, VPN möglich; Stunden und Tagestickets können direkt über die Landing Page oder an der Messeinfo gebucht werden.ab 10 Geräten 10 % Rabatt; ab 20 Geräten 20 % Rabatt
150,00
Stand- und Technikservice
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at29
BESTELLFORMULAREC.3
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
51Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.10Stand- und technikservice
51
Medientechnik Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Bestellung PC-Dienste/MedientechnikGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Pos.-Nr. Menge BezeichnungEinzelpreis EUR
Gesamtpreis EUR
D-322 techniker Arbeitsstunde 100,00
benötigen Sie einen Pc, Monitor, Plasmascreen oder Drucker, so erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 14 tage vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Gewünschter Liefertermin: Datum: Uhrzeit:
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at30
BESTELLFORMULAREC.4 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
60Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.17Spedition/Anlieferung
60
Gabelstapler mit Fahrer Nettopreis EUR
D-601 bis 3,0 t Hubkraft pro Stunde 101,00
D-602 Kurzauftrag bis 10 Minuten 59,00
D-603 bis 5,0 t Hubkraft pro Stunde 112,00
Minimale: 1 Stunde – je weitere per 1/2 Std.Im Preis ist die An- und Abfahrt innerhalb des Messezentrums beinhaltet.
D-604
Staplerversicherung – Haftpflichtprämie gemäß Ihrer Wertangabe der zu manipulierbaren Ware. Ansonsten wird seitens lagermax eine Stapler- und Haft-pflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Auftrag von EUR 5.000,– eingedeckt.
Prämie pro Handlingsauftrag 5,00
Sonderausrüstung, Leih- und Arbeitsgeräte, Arbeitsmaterial
Nettopreis EUR
D-605 Panzerrollen per Stunde 16,00
D-606 Handhubwagen per Stunde 16,00
D-607 bandmaschine per Stunde 16,00
D-608 bandmaterial per laufmeter 3,00
D-609 luftpolsterfolie per laufmeter 3,20
D-610 EUP (inkl. Anlieferung zum Stand) 33,00
D-611 Klebeband pro rolle 3,90
Personal-Bereitstellung Nettopreis EUR
D-612 transportarbeiter per Stunde (Minimale: 2 Stunden)
39,00
D-613Service- und Kommunikati-onsaufwand per Stunde
58,00
D-614Entlade- und beladeüberwa-chung per Stunde
44,00
Leergut – Handling Nettopreis EUR
D-615
inkl. Abholung vor beginn der Messe, zwischenlagerung, zustellung nach beendigung der Veranstaltung normale Dienstzeit per m3
36,00
D-616 Minimale = 2 m3 72,00
Spedition
Zuschlag für Leergutmanipulation Nettopreis EUR
D-617außerhalb der normalen Dienstzeit per m3 jeweils für Auf- oder Abbau
9,00
Berechnung erfolgt nach benötigter lagerfläche in m2 = 2 m3 (Höhe) sowie gemäß transportgerechter Übergabe vom Messestand.
Vollgut – Handling (off. Auf- oder Abbauzeit) Nettopreis EUR
D-618
Übernahme Messespeditions-lager, zustellung oder Abho-lung Messestand,Basis: normale Dienstzeit/Auf- und Abbauzeit per m3/Kalenderwoche (Minimale: 2 m3)
44,00
Lagerung Messestand- oder Messe-ware im verpackten Zustand
Nettopreis EUR
D-619
Abholung vom Messestand Salzburg. transport/Einlage-rung Messelager per m3 (Minimale: 20 m3)
11,00
D-620Lagerzins per m3 lagerfläche und angefangenen Monat
7,95
D-621Auslagerung Messestandlagertransport/Verbringung zum Messestand per m3
11,00
Speditionelle Messelogistik – Disposition- und Regiekosten
Nettopreis EUR
D-622
Für ein- oder ausgehende Sendungen wird eine Pauschalsumme in Höhe von 10 % der Messehandlingskosten verrechnet!
Minimal für Auf- oder Abbau je 58,00
Maximal für Auf- oder Abbau je 98,00
(= bereithalten von Arbeitskräften, Flur- und transportfördergeräten, betreuung speditionelle Dienstleistungen direkt am Messestand, durch Einsetzen von Hallenmeistern, Sendungs- und Datenerfassung, ggf. Ent- und beladeprotokoll auf Vollzähligkeit und äußeren zustand der Ware, zur Verfügungsstellung diverser notwendiger bezettelungen.)
Speditionsprovision Nettopreis EUR
pro Einzelauftrag/Auftragscheinz.b. Stapler, leergut, Arbeitskraft
15,00
Rollfuhrkosten für Stückgutsendun-gen bis 2.000 kg
Nettopreis EUR
(vom oder zum lagermax Speditionslager – vom oder zum Messezentrum Salzburg per 100 kg/1 m3 = 333 kg/min. 1 m3)
D-623Entladen des Ankunfts-lKWÜberlagernahme/Verladung rollfuhr lKW
8,00
D-624transport zum oder vom Messezentrum Salzburg
14,00
D-625
Verbringung oder Abholung zum/vom MessestandSeparat zu den rollfuhrkosten wird die staatliche Mautgebühr rOADPrI-cING lt. Kummer-tabelle verrechnet.
8,00
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at31
BESTELLFORMULAREC.4 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
61Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.17Spedition/Anlieferung
61
Spedition
Überstunden/Zuschläge Verrechnung für leistungen, welche außerhalb der normalen Dienstzeit durchgeführt werden (sofern nicht anderweitig genannt). MO – Fr 6.00 bis 8.00/17.00 bis 21.00 Uhr + 50 %SA 6.00 bis 21.00 Uhr + 50 %MO – Fr 21.00 bis 6.00 Uhr + 100 % SA 21.00 bis 6.00 Uhr + 100 %SO/Feiertag + 100 %
sep. An- und Abfahrten werden lt. zeitaufwand (minimal 2 Std.) zur Ar beits zeit hinzugerechnet.
Verrechnung von RVS/SVS/LVs pro Speditionsauftrag laut gültiger VS-tabelle.
Zollabfertigungskosten/sonstige Speditionsleistungen Auf Anfrage bzw. laut zeitaufwand.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbe-din gun gen bzw. der beförderungs- und Einlagerungs bedingungen für den Möbeltrans-port in der nach der jeweiligen Kundmachung in der „Wiener zeitung“ geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung: UID-AtU 33898404. Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des landesgerichtes Salzburg unter FN 50594 d registriert.
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at32
BESTELLFORMULAREC.4
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
62Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.17Spedition/Anlieferung
62
Abholadresse: Zustelladresse:
Aufbau: Termin/Uhrzeit: Abbau: Termin/Uhrzeit:
Ansprechperson: Ansprechperson:
telefon: telefon:
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Ware/Sendungsumfang (Stück, Maße, lademeter):
Transportversicherung eindecken?Eine transportversicherung reduziert Ihr Unternehmerrisiko auch im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung! Ja Nein
Speditionsversicherung RVS/SVS/Haftpflicht Ja Nein
Warenwert in EUR:
SVS/rVS Prämie 1‰ (Promille) vom Warenwert! Sollte keine Wertangabe zu der zu manipulierenden Ware genannt werden, wird seitens lagermax Int. Spedition GmbH, Salzburg, ein Versicherungswert von EUr 5.000,– eingedeckt! Prämie: EUr 5,– pro Auftragsschein! Sollten Sie sich jedoch als rVS/SVS Verbotskunde deklarieren, (d.h. Sie verfügen über eine eigende globale Versicherung) ersuchen wir Sie, uns dies nachstehend be kannt zu geben!
Die Disposition der Speditionsdienstleistungen (transport, Stapler, lagerung etc.) erfordert eine termingerechte Vorplanung, daher ist eine zeitgerechte Auftrags ver gabe notwendig. Der Unterzeichner beauftragt lagermax Internationale Spedition GmbH mit der Durchführung genannter Aufträge. Die einzelnen Messe dienst leis tungen/transporte wer den nach den jeweils gültigen Messeplatztarifen und transportvereinbarungen verrechnet. Wir ar-beiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen bzw. der beförderungs- und Einlagerunsbedingungen für den Möbeltransport in der nach der jeweiligen Kundmachung in der „Wiener zeitung“ geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung: UID-AtU 33898404. Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des landesgerichtes Salzburg unter FN 50594 d registriert.
Spedition – Messegut-Transport-Auftrag Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at33
BESTELLFORMULAREC.4
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
63Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.17Spedition/Anlieferung
63
Stapler: bis 3,0t Hubkraft lange Gabeln Seile, Schäckel
bis 5,0t Hubkraft Hubwagen bändermaschine
Ent- oder beladeüberwachung
Kran: Arbeitskraft:
t Hubkraft: Anzahl: ca. Stunden:
Aufbau: Termin/Uhrzeit: Abbau: Termin/Uhrzeit:
Zwischenlagerung: leergut/Verpackungsmaterial Vollgut
Abholtermin: zustelltermin: Volumen: ca.
Die Disposition der Speditionsdienstleistungen (transport, Stapler, lagerung etc.) erfordert eine termingerechte Vorplanung, daher ist eine zeitgerechte Auftrags ver gabe notwendig. Der Unterzeichner beauftragt lagermax Internationale Spedition GmbH mit der Durchführung genannter Aufträge. Die einzel-nen Messe dienst leis tungen/transporte wer den nach den jeweils gültigen Messeplatztarifen und transportvereinbarungen verrechnet. Wir arbeiten aus-schließlich auf Grund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen bzw. der beförderungs- und Einlagerunsbedingungen für den Möbeltrans-port in der nach der jeweiligen Kundmachung in der „Wiener zeitung“ geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung: UID-AtU 33898404. Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des landesgerichtes Salzburg unter FN 50594 d registriert.
Wertangabe der zu manipulierenden Ware: Warenwert in EUR:
Speditionsversicherung RVS/SVS/HaftpflichtAchtung: Unbedingt vor Auftragsvergabe bekanntgeben! Ja Nein
Prämie 1‰ (Promille) vom angegebenen Warenwert. Sollte keine Wertangabe der zu manipulierenden Ware genannt werden, wird seitens lagermax Internationale Spedition GmbH, Salzburg, ein Versicherungswert von EUr 5.000,– eingedeckt. Prämie EUr 5,– Auftragsschein.
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Spedition – Messehandling Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at34
BESTELLFORMULAREC.4 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
64Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.17Spedition/Anlieferung
64
Spedition
Kundenorientierung, Kreativität, Flexibilität Individuelle beratung/Konzeptentwicklung für die komplette Speditionslogistik Erstellen und bereitstellen von transportrichtlinien und deren Überwachung zentralisierung der Kommunikationswege Ein Ansprechpartner für die gesamte leistungspalette Eindeckung und beratung einer speziellen transportversicherung Organisation der transportleistung ab Werk bis Messe/Event und retour Erledigung der zollformalitäten (temporär, definitiv, carnet AtA etc.)
Abwicklung von Messedienstleistungen transport zum/vom Messeplatz Handling am Messeplatz (auch in Eigenregie unterstützt durch unsere Hallenmeister –
keine zusätzlichen Steh- und Standzeiten für ihr Personal) bereitstellung von technischem Equipment wie Stapler, Kräne sowie transport arbeiter lagerlogistik von leergut-Verpackungsmaterial/Vollgut/Messestände Persönliche beratung vor Ort im Messezentrum (rückversand, Distribution, etc.)
Messetarif Auftragsformulare/Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
www.lagermax.com/at-de/dienstleistungen/transportloesungen/messe-logistik/
Organisation Messespedition/Standort:
Lagermax Internationale Spedition GmbH Am Messezentrum 6 5020 Salzburg t +43 / (0)662 / 4090-2295 bis 2299 F +43 / (0)662 / 4090-692 M [email protected] W www.lagermax.com
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at35
BESTELLFORMULAREC.4 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
65Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.17Spedition/Anlieferung
65
Anlieferung Messezentrum Salzburg
Lieferanschrift für Sendungen an Ihren Messestand
(Firma)c/o Messezentrum Salzburg(Name der Messe)(Halle/Standnummer)Am Messezentrum 15020 SAlzbUrGÖStErrEIcH
Lieferanschrift für den Fachpressestand (wenn vorhanden)
Messezentrum SalzburgFachpressestand(Name der Messe)Am Messezentrum 15020 SAlzbUrGÖStErrEIcH
Spedition
lagermax Internationale Spedition GmbHAm Messezentrum 6t +43/(0)662/4090-2295 bis 2299F +43/(0)662/4090-692M [email protected]
Adressmuster für Absender:
zur Verf.:
c/o Messe:
Halle: Stand:
termin:
Postsendungen (briefe und Pakete) an Aussteller sind grundsätzlich den Händlern/Ausstellern bzw. deren Mitarbeitern im bereich des gemieteten Standes zuzustellen. Namentlich im zuge der Aufbau- oder Abbauphase ist diese Form der zustellung unter Umständen nicht möglich. Das Messezentrum Salzburg bietet (ausschließlich) ihren Mietern die Möglichkeit an, dass in diesem Fall Poststücke an der rezeption (Halle 1, 1. Stock, Geschäftsleitung) abgegeben werden können. Messezentrum Salzburg übernimmt für die übernommenen Poststücke allerdings keine Haftung.
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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BESTELLFORMULAREC.4 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
90Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
90
Allgemeine Messespeditionsbedingungen Lagermax Internationale Spedition GmbHA)Der Messe- und Ausstellungsspeditionstarif gilt für alle leistungen, die durch den Spediteur beim An- und Abtransport der Messegüter innerhalb der offi-ziellen Auf- und Abbauzeiten entstehen. Der Messe- und Ausstellungstarif ist nach den derzeit gültigen bestimmungen, löhnen und tarifen aufgebaut, unter
zugrundelegung der 5-tage Woche. Die tarifsätze sind auf Nettobasis kalku-liert. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den gesetzlichen bestimmungen auf den Speditionsrechnungen separat hinzugefügt.
B)Mit der Messelogistik und der Speditionsprovision werden die Dispositionsar-beiten und regiekosten des Spediteurs abgegolten.
C)Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am Stand des Ausstellers, auch wenn der Aussteller oder dessen beauftragter noch nicht anwesend ist. Die zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbau-tag an zu den gekennzeichneten Messeständen. beim rücktransport beginnt die Haftung erst bei der direkten Abholung vom Stand, auch wenn die Ver-sandaufträge schon vorher im büro des Messespediteurs abgegeben wur-den. Für nicht durch unser Unternehmen durchgeführte transporte überneh-men wir für die Verladung und deren Überprüfung der Verstauung sowie der Verpackung der Ware keinerlei wie immer geartete Haftung.
D)Die Übernahme und lagerung der leergüter während der Ausstellung erfolgt aufgrund eines separaten Auftrages. Verpackung mit Inhalt (VOllGUt) ist bei Auftragserteilung separat anzugeben. Eine zusätzliche Versicherung für die lagerung von lEEr- und VOllGÜtErN erfolgt nur auf besonderen Auftrag.
E)befindet sich lEErGUt/VOllGUt nach beendigung der offiziellen Auf- und Abbauzeit noch in den Ausstellungshallen, so kann es vom Messespediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters auf Kosten des Ausstellers ab-transportiert werden, auch wenn keine bestellung des Ausstellers vorliegt.
F)reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich in unse-rem büro am Messezentrum eingereicht werden, mündliche Anzeigen genü-
gen nicht.
G)Eine transportversicherung reduziert Ihr Unternehmerrisiko auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Haftungsbeschränkungen. Auf Ihren Wunsch vermit-teln wir Ihnen den Abschluss einer auf die Ware abgestimmte Versicherung zu marktgerechten Prämien.
H)Generell wird eine rVS / SVS / lVS sowie Stapler und Haftpflichtversicherung über den von Ihnen angegeben Warenwert eingedeckt. AcHtUNG: Sollten Sie sich als rVS/SVS Verbotskunde deklarieren, so muss dies vorab schriftlich an lagermax mitgeteilt werden.
I)Die Abrechnung der speditionellen Dienstleistungen erfolgt nach dem vom Veranstalter geprüften offiziellen Messetarif und ist sofort nach Erhalt, ohne Abzug zur zahlung fällig.
J)Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spedi-teurbedingungen. Gerichtsstand für beide teile ist Salzburg!
– lagermax Internationale Spedition GmbH
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
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Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
BESTELLFORMULAREC.5 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
59Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.16Stand- und technikservice
59
Standbaugenehmigung (ab 2,5 Meter Höhe) Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Die im Adressfeld angegebene Adresse ist:
Standbaufirma
Aussteller
Ansprechpartner für technische Rückfragen zum Standbau:
Frau/Herr E-Mail
Die technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes sowie die Allgemeinsamen Geschäftsbedingungen der Messe-zentrum Salzburg GmbH wurden von uns zur Kenntnis genommen und im Projekt berücksichtigt (aktuelle AGbs unter www.messezentrum-salzburg.at).
Pflichtunterlagen Standgestaltungspläne (Grundriss, Schnittskizzen, Ansichten, Maßstab 1:100), jedoch erst ab bauhöhe 2,5 m! technische baubeschreibung (Systembeschreibung) Materialangaben (brandhemmend etc.)
Wichtige Hinweise und Richtlinien für 2-stöckige Messestände, Stände mit begehbaren Ebenen: Grundsätzlich sind solche Stände genehmigungspflichtig Vor der Planung maximale bauhöhe bei der technikabteilung erfragen Pläne (Grundriss und Ansichten) 2-fach an das Messezentrum Salzburg Stände, für die keine Pläne zur Genehmigung eingereicht wurden, dürfen nicht gebaut werden
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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BESTELLFORMULAREC.5
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
33Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.5Stand- und technikservice
33
Deckenabhängungen Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Angaben über die Art der Abhängung:
Gewicht der abgehängten teile:
Genaue Ortsbezeichnung durch beigefügten Plan:
Höhe der Abhängungen über Hallenboden:
Für eine termingerechte Ausführung bitte bis spätestens 2 Wochen vor Messebeginn per Fax an +43 (0)662 24 04-20 an das Messezentrum. Aufgrund von notwendigen statischen berechnungen und Genehmigungen können wir bei einer verspäte-ten bestellung die Ausführung Ihrer gewünschten Abhängung nicht garantieren. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen dürfen Deckenabhängungen nur vom autorisierten Partner System Standbau Ges.m.b.H. oder der Messezentrum Salzburg GmbH ausgeführt werden.
Gewünschter Liefertermin: Datum: Uhrzeit:
Pos.-Nr. Menge BezeichnungEinzelpreis EUR
Gesamtpreis EUR
D-501
Hängepunkt bestehend aus 6 mm Stahlseil und 8 mm Sicherungsseil • SicherungundEntsicherungwerdengesondertnachAufwandverrechnet
(pro regiestunde mit Steiger)• Hängepunkte,welchenichtuntereinemvorhandenenHängepunktderHallendecke
liegen, müssen mittels Prerigg von der Fa. System Standbau GmbH erstellt und entsprechend angeboten werden
203,00
D-502 Kettenzug 106,00
D-504regiestunden für diverse Arbeiten mit Steiger (Mindesteinheit: 30 Min.) – je Stunde
146,00
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at39
BESTELLFORMULAREC.6
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
26Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.3Pflichtformular · Stand- und technikservice
26
Elektroinstallationen 230 V (inkl. Montage) Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Bestellung Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:Sämtliche Anschlüsse sowie Elektroinstallationen sind exkl. Energieverbrauch!
ElektroanschlüsseAus Sicherheitgründen wird der Strom an den Messeständen eine halbe Stunde nach Messeschluss abgeschaltet!
* Alternativ kann bei Messeständen ab 100 m² die Stromer-mittlung durch zähler berechnet werden (vgl. Seite )
Pos.-Nr. Menge Anschluss Anschlussart Einzelpreis EUR Gesamtpreis EUR
D-170Potentialausgleich für Metallkonstruktionen laut ÖVE/ÖNOrM E 8002-8 verpflichtend
28,50
D-102 bis 2,2 kW/230 VSchutzkontaktsteckdose, dreifachinkl. erforderlichen Basisanschluss
92,00
D-102A bis 2,2 kW/230 Vweitere Schutzkontaktsteckdose, dreifach
30,50
Dauerstrom. Für Kühlschränke, Kühlvitrinen etc. benötigen Sie einen Dauerstromanschluss, da die Kojenstromversor-gung aus Sicher heitsgründen eine halbe Stunde nach Messeschluss abgeschaltet wird.
D-108 bis 2,2 kW/230 VSchutzkontaktsteckdose,dreifachinkl. erforderlichen Basisanschluss
108,50
D-108A bis 2,2 kW/230 Vweitere Schutzkontaktsteckdose, dreifach
47,00
Energiepauschale für die Messedauer bis 4 Tage, zzgl. Anschlüsse sowie ElektroinstallationenPos.-Nr. Bezeichnung Preis EUR
D-150 Energiepauschale für Messestände bis 12 m² 38,00
D-151 Energiepauschale für Messestände von 13 bis 19 m² 48,00
D-152 Energiepauschale für Messestände von 20 bis 29 m² 59,00
D-153 Energiepauschale für Messestände von 30 bis 49 m² 65,00
D-154 Energiepauschale für Messestände von 50 bis 99 m² 128,00
D-155 Energiepauschale für Messestände ab 100 m² * 2,20 pro m² *
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
40
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at40
BESTELLFORMULAREC.6
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
27Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.3Pflichtformular · Stand- und technikservice
27
Elektroinstallationen 400 V (inkl. Montage) Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Pos.-Nr. Menge Anschluss Anschlussart Einzelpreis EUR
Gesamtpreis EUR
D-103 bis 10 kW/400 VKraftsteckdose cEE-5*16 Ainkl. erforderlichen Basisanschluss
161,30
D-103A bis 10 kW/400 V weitere Kraftsteckdose cEE-5*16 A 99,80
D-104 bis 20 kW/400 VKraftsteckdose cEE-5*32 Ainkl. erforderlichen Basisanschluss
229,50
D-104A bis 20 kW/400 V weitere Kraftsteckdose cEE-5*32 A 168,00
D-105 bis 40 kW/400 VKraftsteckdose cEE-5*63 Ainkl. erforderlichen Basisanschluss
349,50
D-105A bis 40 kW/400 V weitere Kraftsteckdose cEE-5*63 A 288,00
D-106 bis 60 kW/400 VKraftsteckdose cEE-5*125 Ainkl. erforderlichen Basisanschluss
auf Anfrage
D-107 über 60 kW/400 VKraftanschluss inkl. erfordl. Basisanschluss
auf Anfrage
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:Sämtliche Anschlüsse sowie Elektroinstallationen sind exkl. Energieverbrauch!
ElektroanschlüsseAus Sicherheitgründen wird der Strom an den Messeständen eine halbe Stunde nach Messeschluss abgeschaltet!
Für alle Kraftanschlüsse ist die Stromermittlung durch zähler verpflichtend.
Pos.-Nr. Bezeichnung Preis EUR
D-137 Stromermittlung durch zähler (inkl. zähler Miete, Montage und Demontage) 84,50
D-156 Energie Service Abgabe (inkl. Elektrowartung, Stromkosten, allg. Elektro Service) 0,47 pro kWh
D-157 bereitstellung Energie 0–15 kW 11,90 pro kW
D-158 bereitstellung Energie 16–40 kW 10,80 pro kW
D-159 bereitstellung Energie ab 41 kW 9,30 pro kW
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at41
BESTELLFORMULAREC.6
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
28Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.3Pflichtformular · Stand- und technikservice
28
Elektroinstallationen 400 V (inkl. Montage) Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Dauerstrom (auf Anfrage)
Für Kühlschränke, Kühlvitrinen, etc. benötigen Sie einen Dauerstromanschluss, da die Kojen stromversorgung aus Sicher-heitsgründen eine halbe Stunde nach Messeschluss abgeschaltet wird.
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
FreigeländeFür Anschlüsse im Freigelände wird zu den Punkten Elektroanschlüsse und Dauerstrom ein Betrag von EUR 40,50 (pro Anschluss) zusätzlich in rechnung gestellt.
Für alle Kraftanschlüsse ist die Stromermittlung durch zähler verpflichtend.
Pos.-Nr. Menge Anschluss AnschlussartEinzelpreis EUR
Gesamtpreis EUR
D-109 bis 10 kW/400 VKraftsteckdose cEE-5*16 Ainkl. erforderlichen Basisanschluss
185,00
D-109A bis 10 kW/400 V weitere Kraftsteckdose cEE-5*16 A 123,50
D-110 bis 20 kW/400 VKraftsteckdose cEE-5*32 Ainkl. erforderlichen Basisanschluss
250,00
D-110A bis 20 kW/400 V weitere Kraftsteckdose cEE-5*32 A 188,50
Pos.-Nr. Bezeichnung Preis EUR
D-137 Stromermittlung durch zähler (inkl. zähler Miete, Montage und Demontage) 84,50
D-156 Energie Service Abgabe (inkl. Elektrowartung, Stromkosten, allg. Elektro Service) 0,47 pro kWh
D-157 bereitstellung Energie 0–15 kW 11,90 pro kW
D-158 bereitstellung Energie 16–40 kW 10,80 pro kW
D-159 bereitstellung Energie ab 41 kW 9,30 pro kW
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at42
BESTELLFORMULAREC.6
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
29Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.3Pflichtformular · Stand- und technikservice
29
Elektroinstallationen (inkl. Montage) Für eine termingerechte Ausführung bitte bis 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20
oder E-Mail: [email protected]
bitte ausfüllen = Strahler (Pfeil in leuchtrichtung) = Einfach-Steckdose = Dreifach Steckdose Maßstab 1:100
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Standtyp R E K I Standfläche m x m = m2
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at43
BESTELLFORMULAREC.6 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
32Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.4Stand- und technikservice
32
Elektroinstallationen (inkl. Montage) Für eine termingerechte Ausführung bitte bis 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20
oder E-Mail: [email protected]
bitte ausfüllen = Strahler (Pfeil in leuchtrichtung) = Einfach-Steckdose = Dreifach Steckdose Maßstab 1:100
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Standtyp R E K I Standfläche m x m = m2
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at44
BESTELLFORMULAREC.6 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
84Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
84
Allgemeine Geschäftsbedingungen Matousch Haustechnik GmbH§ 1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter bestandteil jedes mit der
Firma Matousch abgeschlossenen Vertrages. Abweichende bedingungen des Auf-traggebers werden – außer durch ausdrückliche schriftliche bestätigung der Firma Matousch – nicht Vertragsinhalt. Mögliche zusagen durch Mitarbeiter der Firma Matousch sind wirkungslos, wenn diese zusagen nicht ausdrücklich durch die Firma Matousch schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Eigentumsvorbehalt: Die von der Firma Matousch gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung des Preises einschließlich aller Nebenforderungen deren Eigentum.
§ 3 Teilrechnungen: Die Firma Matousch ist jederzeit berechtigt, für die von ihr bisher erbrachten leistun-gen so fort fällige teilrechnungen zu stellen.
§ 4 Die Firma Matousch ist berechtigt, ihre leistungen auszusetzen, wenn der Auf-trag geber mit zahlungen in rückstand gerät. Auch im Falle einer nachträglichen Ab deckung des rückstandes ist sie berechtigt, ihre Weiterarbeit von der leistung angemessener Sicherheiten für die zahlung ihrer künftig fällig werdenden Entgelte abhängig zu machen.
§ 5 Für den Fall des zahlungsverzuges des Auftraggebers hat dieser der Firma Matousch Verzugszinsen in der Höhe von 8 % Punkten über dem basiszinssatz zu bezahlen. Da-bei ist der basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend.
§ 6 Es gilt österreichisches recht, wobei jedoch die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Waren-kauf ausgeschlossen ist.
§ 7 Gerichtsstand (gilt nicht für Konsumentengeschäfte): Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart, doch haben die Parteien die Wahl, die Klage statt bei den Salzburger Gerichten auch am Gericht des allgemeinen Gerichtsstand des jeweiligen beklagten einzubringen.
– Matousch Haustechnik GmbH
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at45
BESTELLFORMULAREC.6 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
82Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
82
Allgemeine Geschäftsbedingungen System Standbau Gesellschaft m.b.H. („System Standbau“)spätestens bis 2 Wochen und bei gekauften Gegenständen spätestens 4 Wochen vor Ver-anstaltungsbeginn bei System Standbau einlangt. bei gemieteten (gekauften) Gegenständen beträgt die Stornogebühr bei Stornierung bis längstens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % (50 %) und bei gemieteten Gegenständen bis längstens 2 Wochen vor Veranstaltungs-beginn 50 % des Auftragswertes. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten zeitpunkt abgenommen bleibt der Kunde zur bezahlung des vollen Preises verpflichtet.
16. Schriftlichkeit
Soweit nach diesen AGb auf die Schriftform abgestellt wird, wird diesem Formerfordernis auch mit Erklärungen (ohne eigenhändige Unterschrift) Genüge getan, die per E-Mail von und an maßgebliche E-Mail-Adressen übermittelt werden. Maßgebliche E-Mail-Adressen im Sinne dieser bestimmung sind: 16 a. für den Kunden: jene E-Mail-Adresse, mit der er für den von System Standbau betriebe-nen Online-Shop registriert ist, oder die er im rahmen einer bestellung (im bestellformular) angegeben hat. 16 b. für System Standbau: die E-Mail-Adresse [email protected].
17. Rechtswahl
Es gilt österreichisches recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN - Kauf-rechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg Stadt.
18. Haftungsbeschränkung
System Standbau haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und beschränkt auf den positiven Schaden.
II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MIETE19. Mietdauer
bestellt der Kunde einen Mietgegenstand für eine bestimmte Messe, so entspricht die Miet-dauer der Dauer der Messe (inklusive der vom Messeveranstalter für den Aufbau vorgese-henen zeiten) sofern diese nicht mehr als 7 tage beträgt. Eine längere Mietdauer muss der Kunde mit System Standbau jeweils gesondert vereinbaren.
20. Verwendung
Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten zweck verwendet und nicht Drit-ten überlassen werden. Sie sind unter möglichster Schonung der Substanz zu verwenden und dürfen ohne vorherige zustimmung von System Standbau nicht verändert werden. Insbeson-dere dürfen besondere Kennzeichnungen auf dem Mietgut nicht entfernt und das Mietgut darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden.
21. Haftung und Rückgabe
Das Mietgut ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist System Standbau berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Kunden wird hierzu vorausgesetzt. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder be-schädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur rückgabe. bei beschädigungen oder Verlust ist System Standbau berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in rechnung zu stellen. Von System Standbau festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als an-erkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach zugang schriftlich widerspricht.
22. Reklamationen/Gewährleistung
Mietgegenstände werden in der regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen zustand und die Vollständigkeit des Miet-gutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge. Hat der Kunde zu recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von System Standbau auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
23. Mietpreise/Zuschläge
Für lieferungen von Mietgegenständen zu einer bestimmten Messe, die später als 2 Wochen vor Messebeginn bei System Standbau bestellt werden (maßgeblich ist das Einlangen der bestellung bei System Standbau), wird ein last-Minute zuschlag von 25 % auf die listenpreise verrechnet. Alle Preise gelten für eine Mietdauer von max. 7 tagen. bei einer Mietdauer von bis zu 10 tagen wird ein zuschlag von 15% verrechnet. bei einer Mietdauer von mehr als
10 tagen werden individuelle Preisvereinbarungen getroffen. bei verspäteter rückstellung von Mietgegenständen werden dem Kunden die der System Standbau durch die Verspätung tatsächlich entstandenen Schäden, mindestens aber 15 % des gesamten Auftragswertes in rechnung gestellt. Wird eine rechnung von System Standbau über Wunsch des Kunden neu ausgestellt, etwa im Falle von Änderungen der rechnungsanschrift oder anderer auf der rechnung anzuführender Angaben des Kunden, so wird dafür ein pauschales Entgelt von EUr 70,– exkl. USt. in rechnung gestellt.
24. Vergebührung
Mietverträge unterliegen einer rechtsgebühr von 1%. bemessungsgrundlage ist das Mietent-gelt einschließlich Umsatzsteuer sowie des Entgelts für mit der Miete zusammenhängende leistungen. Die Vergebührung erfolgt durch System Standbau. Die rechtsgebühr wird dem Kunden von System Standbau in rechnung gestellt. Die rechtsgebühr ist vom Kunden auch im Falle einer Stornierung zusätzlich zum Stornoentgelt zu bezahlen.
III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERKAUF25. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum zeitpunkt der lieferung bestehender Forderungen Eigentum von System Standbau. For-derungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde schon jetzt im Vo-raus an System Standbau ab. Der Kunde hat seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an System Standbau zahlung zu leisten. Ersatzweise ist eine bankgarantie in der Höhe des Auftragswertes vorzulegen. Die Kosten der bankgarantie trägt der Kunde.
26. Preise bei Drucksachen
bei bestellung von Drucksachen gelten die angegebenen Preise nur bei bereitstellung von druckfertigen Grafikdaten durch den Kunden. Allfällig erforderliche nachträgliche Druckdaten-aufbereitung wird gesondert nach Aufwand in rechnung gestellt.
27. Verpackung und Versand
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet. System Standbau versendet nur auf rechnung und auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. beschädi-gungen muss sich der Empfänger sofort bescheinigen lassen und dem transporteur melden.
28. Reklamationen
Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Verlust jeglicher Mängelhaftung innerhalb von 2 ta-gen nach Übernahme schriftlich anzuzeigen.
– System Standbau Gesellschaft m.b.H.
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at46
BESTELLFORMULAREC.7
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
24Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.2Stand- und technikservice
24
Sanitärinstallationen Bestellformular bitte bis spätenstens 6 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Pos.-Nr. Menge BezeichnungEinzelpreis EUR
Gesamtpreis EUR
Wasser Zu- und Abflussleitungen
D-201 Wasser zu- und Abflussleitungsanschluss für den ersten Anschluss 156,00
D-214 Wasserverbrauch, bis 3 tage 11,00
D-215 Wasserverbrauch, ab 4. tag 15,00
D-204 Sifon für Abwäsche 15,30
Einrichtungen zur Miete – nur in Verbindung mit D-201 möglich
D-205 Spül- und Waschmaschinenventil 1/2“ 19,40
D-206 Druckminderventil 1/2“ oder 3/4“ 38,40
D-208 Spül- und Waschmaschinenschlauch 18,40
D-210 Wasser zu- und Abflussleitungsanschluss für den zweiten Anschluss 87,00
D-212 für jeden weiteren Anschluss – Wasser zu- und Abflussleitung 87,00
D-213Wasseranschluss für Füllungen wie Wasserbetten, Whirlpools etc. (Der Wasseranschluss wird nach der befüllung wieder entfernt.)
41,00
D-213A Wasserverbrauch, je m3 Wasser werden zusätzlich berechnet: 5,00
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Gewünschter Liefertermin: Datum: Uhrzeit:
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at47
BESTELLFORMULAREC.7 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
86Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
86
1. Geltungsbereich Sämtliche rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (ÖWD) unterliegen diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGb). Dies gilt auch für künftige Ergänzungs- und Folgeaufträge, auch wenn eine bezugnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte.
2. Schriftform, Vertragsänderungen
Veränderungen der hier angeführten AGb bzw. der mit dem AG vereinbarten leistungen bedürfen aus-nahmslos der Schriftform und gelten diese als bestandteil des Vertrages. Vom Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.
3. Dienstausführung
Der ÖWD bedient sich zur vereinbarten leistungserfüllung seiner Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr in Ver-zug oder anderslautenden besonderen, ausdrücklichen Vereinbarungen - beim ÖWD. Die Geltung des Ar-beitskräfteüberlassungsgesetzes für das Personal des ÖWD wird ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien wird kein betriebs- oder betriebsteilübergang begründet.
4. Leistungsumfang
Die Konkretisierung des vereinbarten leistungsumfangs ist von den Vertragsparteien in Form einer Dienstvorschrift zu definieren, welche als Grundlage für Dienstanweisungen des ÖWD für seine Erfüllungs-gehilfen dient. Wurden vereinbarte leistungen nicht schriftlich konkretisiert, erbringt der ÖWD die leis-tung nach Kriterien der zweckmäßigkeit im eigenen Ermessen.
5. Notruf ServiceCenter (NSC) für technische Alarm- und Überwachungsanlagen
Der ÖWD betreibt rund um die Uhr besetzte Notruf Servicecenter. bei Alarmaufschaltungen wird der leistungsumfang in der Einsatzvorschrift, welche von den Vertragsparteien nach kundenspezifischen Merkmalen festgelegt wird, konkretisiert, widrigenfalls gilt Pkt. 4 sinngemäß. Auf Wunsch stellt der ÖWD auch technische Meldeanlagen zur Verfügung. Die Überlassungsbedingungen für Alarmanlagen oder sonstige technische Anlagen werden gesondert schriftlich festgelegt. Im Falle der Kündigung des Auf-schaltvertrages durch den AG ist dieser verpflichtet, die Übertragung der Signale abzuschalten. Das Ver-tragsverhältnis endet frühestens mit vollständiger Stilllegung der Übertragung. Unbeschadet Punkt 20. ist jegliche Haftung des ÖWD ausgeschlossen, wenn durch höhere Gewalt (Sabotage, Feuer, Stromausfall und Ähnliches) die Funktion des NSc nicht aufrechterhalten werden kann. Ist der Kunde im rahmen der Alarm-abarbeitung nicht in der lage, das definierte code-Wort bekanntzugeben, so verständigt der ÖWD die nächste Polizeidienststelle. Allfällige Einsatzkosten der Polizei gehen ausschließlich zu lasten des Kunden.
6. Leistungsnachweis
leistungsnachweise bzw. Protokolle (elektronische Auswertungen) sind kostenpflichtig und können für ei-nen zeitraum von 30 tagen rückwirkend angefordert werden.
7. Meldeadressen
Der AG ist verpflichtet, dem ÖWD Änderungen seiner Anschrift und Veränderungen bei Kontaktpersonen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift bzw. Kontaktperson übermittelt wurden.
8. Zutrittsberechtigung
Die für die Auftragsdurchführung notwendigen Schlüssel bzw. technischen Hilfsmittel sind vom AG kosten-los und rechtzeitig in der erforderlichen Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete oder unvoll-ständige Übergabe sowie die Ersatzverweigerung von unbrauchbar gewordenen zutrittsberechtigungen entbinden den AG nicht von der Entgeltleistung.
9. Subunternehmen
Der ÖWD ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auch andere gewerbliche bewachungsun-ternehmen heranzuziehen.
10. Hinweisschilder
bei beginn der leistung werden - soweit keine gegenteilige Anweisung vorliegt - die üblichen Hinweisschil-der angebracht. Die Schilder bleiben Eigentum des ÖWD. Nach Auftragsbeendigung werden diese wieder entfernt, der ÖWD ist nicht verpflichtet, den früheren zustand wiederherzustellen.
11. Vertragsabschluss, Vertragsdauer
Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des AG und durch Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannah-me durch den ÖWD zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Soweit nichts Abweichen-des schriftlich vereinbart ist, gilt für alle Verträge eine laufzeit von fünf Jahren. Wird ein Vertrag mit einer bestimmten laufzeit nicht längstens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um die bisherige Vertragszeit.
12. Leistungsentgelt
Das Entgelt ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, monatlich im Voraus ohne Abzug zur zahlung fällig. Die rechnungsübermittlung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Aufrechnungen oder Einbehalte von rechnungsbeträgen sind ausgeschlossen soweit diese Ansprüche nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Wird vom AG eine bestimmte Stundenanzahl be-
auftragt, die für den ÖWD Kalkulationsgrundlage für den Stundensatz bildet, werden vom AG während der Vertragslaufzeit aber geringere Stunden abgerufen, so ist der ÖWD berechtigt, den vereinbarten Stun-densatz im selben Ausmaß anzuheben, wie sich die abgerufenen Stunden zu den beauftragten Stunden vermindern. Dies gilt nicht, wenn der AG Konsument ist. bei zahlungsverzug werden 12 Prozent Verzugs-zinsen zuzüglich der anfallenden Mahn- und Einbringungskosten verrechnet. Ist der AG mit einer fälligen zahlung mehr als 6 Wochen im Verzug, so ist der ÖWD berechtigt, für die Dauer der Säumnis die verein-barten leistungen einzustellen. Der ÖWD ist berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, wenn eine Steigerung der löhne im bewachungsgewerbe oder eine allgemeine Kostensteigerung eintritt. Wird die Preiserhöhung durch eine staatliche Institution geregelt, gilt diese als genehmigt, ansonsten gilt die vom Wachunterneh-mer errechnete Erhöhung als vereinbart.
13. Vorzeitige Vertragsauflösung
bei gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes kann der AG - sofern keine rechtsnachfolge stattfindet - den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Standort fortzusetzen. Diesbezüg-liche Veränderungen sind dem ÖWD unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Verändert sich bei Standortverlegung der leistungsumfang oder leistungsinhalt, so ist der ÖWD berechtigt, das vereinbarte leistungsentgelt entsprechend anzupassen. bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der AG Preisminderun-gen, die auf Grund einer längeren Vertragslaufzeit gewährt wurden, zurückzuzahlen. Der ÖWD ist aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzulösen. Er ist jedoch verpflichtet, das ihm Mögliche zu veranlassen, um die Dienstleistung durch ein an-deres gewerbliches Wachunternehmen sicherzustellen. bei zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist kann der ÖWD den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen.
14. Leistungsunterbrechung
Soweit unvorhergesehene Ereignisse es notwendig machen, kann von den vorgesehenen leistungen Abstand genommen werden. Insbesondere kann der ÖWD in Fällen höherer Gewalt, bei Streik und im Kriegsfall die Dienstleistungen, soweit deren Ausführung behindert wird, unterbrechen oder zweckent-sprechend umstellen. Der AG ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung der leistung Entgelt zu entrichten.
15. Rechtsnachfolge
Der AG verpflichtet sich, bei Übertragung des Vertragsobjekts auf einen rechtsnachfolger, den ÖWD spä-testens bis zur Objektübergabe schriftlich darüber zu informieren. bei einem Unternehmensübergang tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, der ÖWD spricht sich binnen 3 Monaten nach bekanntgabe der Übernahme dagegen aus. bei tod des AG tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein, sofern der Vertragszweck nicht hauptsächlich auf persönliche belange, insbesondere auf den Schutz der Person des AG abgestellt war. Durch eine Veränderung oder rechtsnachfolge seitens des ÖWD wird der Vertrag nicht berührt.
16. Reklamationen
reklamationen jeder Art, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der betriebsleitung des ÖWD zwecks Abhilfe mitzuteilen. bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kön-nen rechte aus solchen beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Erhebliche, den Auftragszweck gefährdende Verstöße der Vertragserfüllung berechtigen nur dann zur fristlosen Vertragsauflösung, wenn der ÖWD nicht binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen 7 Werktagen, für Abhilfe der schrift-lichen reklamation sorgt.
17. Beschäftigung von ÖWD-Personal
Der AG darf Personal, welches vom ÖWD zur Dienstausführung beauftragt ist bzw. war, oder ihm hierfür vorgestellt wurde, während der Dauer des Vertrags zwischen AG und ÖWD und ein Jahr nach dessen Ab-lauf weder abwerben, noch selbst oder durch Dritte beschäftigen. Verstößt der AG gegen diese Vereinba-rung, ist er verpflichtet dem ÖWD Ersatzkosten in der Höhe eines bruttojahresentgeltes des betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Als berechnungsgrundlage wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei beschäftigungsmonate herangezogen.
18. ArbeitnehmerInnenschutz
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische betreuung sowie die Evaluierung ständiger ÖWD-Arbeitsplätze im betrieb des AG (z.b. telefondienst, Portierdienst, Werkschutz etc.) durch die Organe des AG erfolgt. Ebenso obliegt die Erfüllung der Erfordernisse aus dem Abfallwirtschaftsgesetz dem AG. Die befugnisse der Arbeitnehmervertretung des ÖWD bleiben davon unberührt.
19. Haftung
Der ÖWD haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, welche durch ihn oder sein Personal bei Vertragserfüllung verursacht werden, jedoch nur bis zur Höhe von:
EUr 5.000.000,-- für Personenschäden und Sachbeschädigungen, insgesamt je Schadensfall; EUr 250.000,-- für Schäden durch Einbruch und Diebstahl pro Schadensfall - sofern diese ordnungsge-mäß der Sicherheitsbehörde zur Anzeige gebracht wurden; EUr 250.000,-- für reine Vermögensschäden, je Schadensfall mit Ausnahme aller für den ÖWD atypischen Vermögensschäden;
Allgemeine Geschäftsbedingungen ÖWD Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG
– ÖWD security GmbH & co KG
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Leistungsbeschreibung:
Teppichfarbe bitte hier ankreuzen
m²
Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
Halle Stand-Nr.
Firma Kontaktperson E-Mail
Adresse PLZ, Ort Land
Fax UID
€ 85,- Stk. Menge (Stk.)
€ 99,- Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront
Firmenlogo* auf Designblende (Aufpreis)
Menge (Stk.)
€ 65,- Stk.
_______________________________________________
*Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps - Datei (Vektorgrafik)
€ 35,- Stk.
Pult farbig bitte ankreuzen
Telefon
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und StromverbrauchMindeststandgröße 6 m², als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
Pult Standard weiß
Text für Designblende (15 Buchstaben)
Komplettstand AMB 01€ 47,-- per m²
Breite X Tiefe
KONTAKT / CONTACT
AMB Ausstellungsservice u.
Messebau GmbH8Messeplatz 1, A- 010 Graz
Phone: 0043 316 831000-0
Fax: 0043 316 831000-10
E-Mail: [email protected]
www.amb.at
- Wände weiß, Höhe 250cm- Zargenspange Höhe 10cm- 1 Designblende weiß, 200cm x 40cm inklusive 15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo*- Teppich farbig inkl. PE Folie- 1 Halogenstrahler 100 W je 4 m² Ausstellungsfläche - 1 Schukosteckdose 3-fach
Menge (Stk.)
Menge (Stk.) Logo
Trends of Beauty Salzburg 2015
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal zehn Tagen. Der angeführte Mietpreis gilt nur auf der Messe Graz. Die Teppich PVC-Abdeckung ist vom Aussteller zu entfernen.
Zusatzausstattung gegen Aufpreisweitere Ausstattung finden Sie in unserem Bestellkatalog - für Individualstandbau kontaktieren Sie bitte unseren Projektleiter Hr. Hansemann ([email protected])
Bar Set Saddle 3(1 Stehtisch Standard mit Husse, 3 Barhocker Saddle)
€ 109,- Stk. Menge (Stk.)
€ 109,- Stk. Menge (Stk.)
Fb. weiß
Fb. schwarz
High Table 160 weiß € 110,- Stk. Menge (Stk.)
Prospektständer € 50,- Stk. Menge (Stk.)
Theke white, gerade € 130,- Stk. Menge (Stk.)
(Teppich-Sonderfarben auf Anfrage)
BESTELLFORMULARE
Leistungsbeschreibung:
Teppichfarbe bitte hier ankreuzen
m²
Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
Halle Stand-Nr.
Firma Kontaktperson E-Mail
Adresse PLZ, Ort Land
Fax UID
Auswahl Stromanschluss
€ 85,- Stk. Menge (Stk.)
€ 99,- Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront
Firmenlogo* auf Designblende (Aufpreis)
Menge (Stk.)
€ 65,- Stk.
_______________________________________________
*Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps - Datei (Vektorgrafik)
€ 35,- Stk.
€ 45,- Stk. Menge (Stk.)
Pult farbig bitte ankreuzen
Telefon
Palme Kentia Höhe bis 150 cm
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und StromverbrauchMindeststandgröße 6 m², als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
Pult Standard weiß
Text für Designblende (15 Buchstaben)
Komplettstand AMB 01€ 47,-- per m²
Breite X Tiefe
KONTAKT / CONTACT
AMB Ausstellungsservice u.
Messebau GmbH8Messeplatz 1, A- 010 Graz
Phone: 0043 316 831000-0
Fax: 0043 316 831000-10
E-Mail: [email protected]
www.amb.at
- Wände weiß, Höhe 250cm- Zargenspange Höhe 10cm- 1 Designblende weiß, 200cm x 40cm inklusive 15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo*- Teppich farbig inkl. PE Folie- 1 Halogenstrahler 100 W je 4 m² Ausstellungsfläche - 1 Schukosteckdose 3-fach
Menge (Stk.)
Menge (Stk.) Logo
Trends of Beauty Graz 2015
2,5 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter und SchukosteckdoseDer Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA - Tag von AMB verrechnet.
9 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE - Kupplung.Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
18 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE - Kupplung.Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
€ 82,- Stk. Menge (Stk.)
€ 155,- Stk. Menge (Stk.)
€ 198,- Stk. Menge (Stk.)
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal zehn Tagen.
Zusatzausstattung gegen Aufpreis
C.8
49
Leistungsbeschreibung:
Teppichfarbe bitte hier ankreuzen
m²
Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
Halle Stand-Nr.
Firma Kontaktperson E-Mail
Adresse PLZ, Ort Land
Fax UID
_______________________________________________
*Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps - Datei (Vektorgrafik)
Telefon
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und StromverbrauchMindeststandgröße 6 m², als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
Text für Designblende (15 Buchstaben)
Komplettstand AMB 04€ 84,-- per m²
Breite X Tiefe
KONTAKT / CONTACT
AMB Ausstellungsservice u.
Messebau GmbH8Messeplatz 1, A- 010 Graz
Phone: 0043 316 831000-0
Fax: 0043 316 831000-10
E-Mail: [email protected]
www.amb.at
- Wände weiß, Höhe 250cm- Einschubblende farbig- 1 Designblende weiß, 200cm x 40cm inklusive 15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo*- Kabine 1,5 m x 1 m inkl. Flügeltür versperrbar- Teppich farbig inkl. PE Folie- 1 Kunststoffregal mit 4 Fächern in Kabine- 1 Hängegarderobe- 1 Pult Standard weiß 100 x 50 cm x Höhe 110 cm je 6 m² Ausstellungsfläche- 1 Set Office (1 Tisch 80 x 80 cm, 4 Sessel schwarz)- 1 Halogenstrahler 100 W je 4 m² Ausstellungsfläche - 1 Schukosteckdose 3-fach
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal zehn Tagen. Der angeführte Mietpreis gilt nur auf der Messe Graz. Die Teppich-PVC-Abdeckung ist vom Aussteller zu entfernen.
Farbe für Einschubblende bitte hier ankreuzen
Trends of Beauty Salzburg 2015
€ 85,- Stk. Menge (Stk.)
€ 99,- Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront
Firmenlogo* auf Designblende (Aufpreis)
Menge (Stk.)
€ 65,- Stk.
€ 35,- Stk.
Pult Standard weiß
Pult farbig bitte ankreuzen
Menge (Stk.)
Menge (Stk.) Logo
Zusatzausstattung gegen Aufpreisweitere Ausstattung finden Sie in unserem Bestellkatalog - für Individualstandbau kontaktieren Sie bitte unseren Projektleiter Hr. Hansemann ([email protected])
Bar Set Saddle 3(1 Stehtisch Standard mit Husse, 3 Barhocker Saddle)
€ 109,- Stk. Menge (Stk.)
€ 109,- Stk. Menge (Stk.)
Fb. weiß
Fb. schwarz
High Table 160 weiß € 110,- Stk. Menge (Stk.)
Prospektständer € 50,- Stk. Menge (Stk.)
Theke white, gerade € 130,- Stk. Menge (Stk.)
(Teppich-Sonderfarben auf Anfrage)
BESTELLFORMULARE
Leistungsbeschreibung:
Teppichfarbe bitte hier ankreuzen
m²
Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
Halle Stand-Nr.
Firma Kontaktperson E-Mail
Adresse PLZ, Ort Land
Fax UID
Auswahl Stromanschluss
€ 85,- Stk. Menge (Stk.)
€ 99,- Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront
Firmenlogo* auf Designblende (Aufpreis)
Menge (Stk.)
€ 65,- Stk.
_______________________________________________
*Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps - Datei (Vektorgrafik)
€ 35,- Stk.
€ 45,- Stk. Menge (Stk.)
Pult farbig bitte ankreuzen
Telefon
Palme Kentia Höhe bis 150 cm
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und StromverbrauchMindeststandgröße 6 m², als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
Pult Standard weiß
Text für Designblende (15 Buchstaben)
Komplettstand AMB 01€ 47,-- per m²
Breite X Tiefe
KONTAKT / CONTACT
AMB Ausstellungsservice u.
Messebau GmbH8Messeplatz 1, A- 010 Graz
Phone: 0043 316 831000-0
Fax: 0043 316 831000-10
E-Mail: [email protected]
www.amb.at
- Wände weiß, Höhe 250cm- Zargenspange Höhe 10cm- 1 Designblende weiß, 200cm x 40cm inklusive 15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo*- Teppich farbig inkl. PE Folie- 1 Halogenstrahler 100 W je 4 m² Ausstellungsfläche - 1 Schukosteckdose 3-fach
Menge (Stk.)
Menge (Stk.) Logo
Trends of Beauty Graz 2015
2,5 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter und SchukosteckdoseDer Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA - Tag von AMB verrechnet.
9 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE - Kupplung.Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
18 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE - Kupplung.Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
€ 82,- Stk. Menge (Stk.)
€ 155,- Stk. Menge (Stk.)
€ 198,- Stk. Menge (Stk.)
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal zehn Tagen.
Zusatzausstattung gegen Aufpreis
C.8
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at50
BESTELLFORMULAREC.8
1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die fol-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Entgegenstehende und abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftrag-geber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung.
2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten.
3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden.
4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Ver-pflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unver-bindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Kor-rektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann.
5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rück-gabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlie-ferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und an-genommen.
6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftraggeber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden.
7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Aus-stellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestel-lungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Messebeginn bei AMB einlan-gen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 20 % auf den jeweiligen Preis verrechnet.
9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen.
10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingescho-benen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlas-senen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestri-chen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, nAufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Ver-anstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwende-te Wände werden zum Vollpreis verrechnet.
11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm miet-weise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht.
12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Aus-gleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet
wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistun-gen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.
13. Stornobedingungen: Wird der Auftrag vom Aussteller vier Wochen vor Veranstal-tungsbeginn storniert, so stehen AMB 30 % des Auftragswertes als pauscha-lierter Schadenersatz zu. Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des Auftragswertes. Ab einer Woche vor Veranstaltungsbe-ginn ist der gesamte Auftragswert als Stornogebühr zu begleichen.
14. Zahlungsbedingungen: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Auf-tragserteilung, die Restsumme, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nach Erhalt der Rechnung netto Kassa zu bezahlen. Beanstandungen, die allein die Verrechnung betreffen, sind, damit diese wirksam sind, binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt zu erheben. AMB nimmt keine Wechsel an. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen – welcher Art auch immer – mit Forderungen der AMB aufzurechnen oder die Zahlung fälliger Rechnungen zu verweigern. AMB ist berechtigt, sämtliche Rechnungen für Lieferungen und Leistungen direkt am Messeort vor, während oder nach der Veranstaltung einzuheben. Für die Ände-rung von ausgestellten Rechnungen wird ein Betrag von € 45,– zzgl. 20 % MwSt. pro Änderung in Rechnunggestellt.
15. Gerät der Auftraggeber mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, so ist die Gesamtauftragssumme vor Messebeginn fällig. AMB ist im Falle von nicht ge-leisteter Anzahlung von jeder Lieferung/Leistungsverpflichtung befreit. Sind die vom Auftraggeber bestellten Materialien/das Mobiliar trotz nicht geleisteter An-zahlung bereits am Mietort angeliefert, so kann AMB diese gelieferten Gegen-stände ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr wieder entfernen. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprü-che, welcher Art auch immer, zu.
16. AMB haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden, es sei denn, AMB oder ihr zurechenbare Dritte haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-geführt. AMB übernimmt keine Haftung für eingesandte Materialmuster (Logos, Fotos, Pläne). AMB empfiehlt daher, keine Originale zu versenden. AMB haftet nicht für die Abwicklung des Aufbaus mit dem Veranstalter. Die Genehmigung di-verser Standpläne hat der Auftraggeber bei der jeweiligen Messeleitung/Behörde zu beantragen. Kommen AMB und ihr zurechenbare Dritte mit einer Leistung in Verzug, so haftet AMB nicht wegen leichter Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
17. AMB behält sich ausdrücklich vor, aus technischen oder anderen Gründen andere als die angebotenen Artikel zur Auslieferung zu bringen.
18. Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Bestellungen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
19. Sämtliche Steuern und Abgaben, die aus der Durchführung des vorliegenden Auf-trages resultieren, werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes kommt der jeweils gesetzlich vorgeschriebene Satz zur Anwendung. Sämtliche Preisangaben gelten im Falle eines Gesamtaufbaues einer Veranstaltung durch AMB. In anderen Fällen werden Spesen, Diäten, Bear-beitungs- und Transportkosten separat verrechnet.
20. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das überlassene Material/Mobiliar in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht immer neuwertig ist. Es wird nur zum vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veran-staltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt.
21. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass Aufnahmen sowie sein Firmen-logo unentgeltlich von AMB für deren Referenzliste verwendet werden können.
22. Die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzel-ner Klauseln oder Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsbeschreibung:
Teppichfarbe bitte hier ankreuzen
m²
Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
Halle Stand-Nr.
Firma Kontaktperson E-Mail
Adresse PLZ, Ort Land
Fax UID
Auswahl Stromanschluss
€ 85,- Stk. Menge (Stk.)
€ 99,- Stk.
Firmenlogo* 98 x 85 cm auf Pultfront
Firmenlogo* auf Designblende (Aufpreis)
Menge (Stk.)
€ 65,- Stk.
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*Für die Digitalprints benötigen wir eine druckfertige eps - Datei (Vektorgrafik)
€ 35,- Stk.
€ 45,- Stk. Menge (Stk.)
Pult farbig bitte ankreuzen
Telefon
Palme Kentia Höhe bis 150 cm
Mietpreis exklusive Platzmiete, Stromanschluss und StromverbrauchMindeststandgröße 6 m², als Eck-, Reihen- oder Kopfstand möglich (Abbildungsbeispiel = 4 x 3 m)
Pult Standard weiß
Text für Designblende (15 Buchstaben)
Komplettstand AMB 01€ 47,-- per m²
Breite X Tiefe
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AMB Ausstellungsservice u.
Messebau GmbH8Messeplatz 1, A- 010 Graz
Phone: 0043 316 831000-0
Fax: 0043 316 831000-10
E-Mail: [email protected]
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- Wände weiß, Höhe 250cm- Zargenspange Höhe 10cm- 1 Designblende weiß, 200cm x 40cm inklusive 15 Klebebuchstaben oder gegen Aufpreis mit Firmenlogo*- Teppich farbig inkl. PE Folie- 1 Halogenstrahler 100 W je 4 m² Ausstellungsfläche - 1 Schukosteckdose 3-fach
Menge (Stk.)
Menge (Stk.) Logo
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2,5 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter und SchukosteckdoseDer Stromverbrauch wird pauschal mit € 6,- je VA - Tag von AMB verrechnet.
9 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter, 3 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE - Kupplung.Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
18 kW Hauptanschlussinkl. FI - Schutzschalter, 6 Stk. Schukosteckdosen und 1 CEE - Kupplung.Der Stromverbrauch wird mit € 0,50 je Kilowattstunde von der Messe Graz nach der VA verrechnet.
€ 82,- Stk. Menge (Stk.)
€ 155,- Stk. Menge (Stk.)
€ 198,- Stk. Menge (Stk.)
WICHTIG – BESTELLFRIST! Alle Preise verstehen sich für die einmalige betriebsfertige Montage, Leihgebühr für Material inkl. Montage und Demontage. Alle Installationen müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und unterliegen einer behördlichen Überprüfung. Der Auftraggeber haftet für das gemietete Mietmobiliar bis zur ordnungsgemäßen Übergabe nach Veranstaltungsende. Für Bestellungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 % auf die angeführten Preise verrechnet und auf alle Bestellungen, die nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei AMB einlangen, ein Spätbestellerzuschlag von 20 %. Der Auftrag wird nur dann angenommen, wenn er vom Auftraggeber mit rechtsgültiger Unterschrift und Firmenstempel versehen ist. Es gelten die Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH. Diese werden vom Auftraggeber durch seine Unterschrift auf dem Bestellformular anerkannt und akzeptiert. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten ausschließlich für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und dem Messe Congress Graz ausgetauscht werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr bis zu einer Ausstellungsdauer von maximal zehn Tagen.
Zusatzausstattung gegen Aufpreis
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at51
BESTELLFORMULAREC.9 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
56Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.14Stand- und technikservice
56
PflanzenFür eine termingerechte Ausführung bitte bis 2 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20
oder E-Mail: [email protected]
Pos.-Nr. P-101lorbeer im grauen Kunststoffgefäß Höhe ca. 180 cm
Leihpreis: EUr 60,00 Kaufpreis: EUr 240,00
Pos.-Nr. P-128Glasvase mit weissen blütenHöhe 100 cm
Leihpreis: EUr 80,00Kaufpreis: EUr 125,00
Pos.-Nr. P-108Ficus benjamin im MetallgefäßHöhe ca. 160 cm
Leihpreis: EUr 50,00Kaufpreis: EUr 150,00
Pos.-Nr. P-126Orchideen JumboHöhe ca. 150 cm
Leihpreis: EUr 140,00 Kaufpreis: EUr 280,00
Pos.-Nr. P-125buchskugel im MetallgefäsßHöhe ca. 130 cm
Leihpreis: EUr 55,00Kaufpreis: EUr 160,00
Pos.-Nr. P-104Pflanzenset „Modern“2 Palmen im Metall gefäß1 Frischblumengesteck
Leihpreis: EUr 140,00Kaufpreis: EUr 270,00
Pos.-Nr. P-109Zzamia im MetallgefäßHöhe ca. 150 cm
Leihpreis: EUr 55,00Kaufpreis: EUr 160,00
Pos.-Nr. P-105Pflanzenset „Avantgarde“2 zamia in Metallgefäßen2 Stabbündelungen
Leihpreis: EUr 110,00Kaufpreis: EUr 340,00
Pos.-Nr. P-127Orchidee in weißem ÜbertopfHöhe ca. 60 cm
Leihpreis: EUr 58,00 Kaufpreis: EUr 90,00
Pos.-Nr. P-129Glasbowl mit weissen blütenHöhe 100 cm
Leihpreis: EUr 45,00Kaufpreis: EUr 105,00
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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BESTELLFORMULAREC.9 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
57Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.14Stand- und technikservice
57
Pflanzen Bestellformular bitte bis spätenstens 2 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 14 tage vor Ver-anstaltungsbeginn einlangen in der Messezentrum Salzburg GmbH, erhöhen sich die Preise um 25 % aller Serviceleistungen.
Gewünschter Liefertermin: Datum: Uhrzeit:
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Pos.-Nr. Menge Bezeichnung Einzelpreis EUR Gesamtpreis EUR
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Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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BESTELLFORMULAREC.9 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
83Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Blumengalerie§ 1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Wir sagen eine termingerechte lieferung der Ware zu, ohne dass der Auftraggeber hieraus rechtliche Ansprüche ableiten kann. bestellungen sollten daher möglichst frühzeitig vor beginn einer Veranstaltung erfolgen, ggf. sind entsprechende termin-absprachen durch den Auftraggeber zu vereinbaren.
§ 3 Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 14 tage vor Messe beginn bekannt gegeben werden.
§ 4 lieferungen unter EUr 100,00 erfolgen gegen barzahlung.
§ 5 Mietpflanzen werden nur für den vereinbarten zweck und nur für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
§ 6 Mit der bereitstellung der Mietware durch uns haftet der Auftraggeber bis zur rückgabe dafür, dass die Ware in einem ordnungsgemäßen zustand erhalten wird. Er verpflichtet sich für eine sachgerechte Pflege der überlassenen Pflanzen wäh-rend des Mietzeitraums.
§ 7 Der Vermieter ist berechtigt eine zusätzliche Miete in rechnung zu stellen, soweit das Mietgut nicht spätestens einen tag nach Veranstaltungsschluss dem Vermieter zur Verfügung steht.
§ 8 Für Schäden an Mietpflanzen und für Verluste haftet der Mieter. Die Haftung be-ginnt mit der Anlieferung und endet mit der Abholung. Die Haftung des Mieters endet spätestens 48 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, ein anderer Abholtermin wurde vereinbart, oder das Mietgut war nicht abholbereit abgestellt. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist.
§ 9 Die berechnung unserer leistung erfolgt während der Messezeit. Die ausgestellte rechnung ist sofort zu begleichen. Das Standpersonal ist vor Messebeginn darüber zu informieren und mit entsprechenden zahlungsmitteln auszustatten.
§ 10 Rücktritt/Kündigung Ein rücktritt vom Mietvertrag durch den Aussteller ist ausgeschlossen. Sofern der Vermieter ausnahmsweise einen rücktritt zulässt (und die Voraussetzungen der Ausnahme aus dem vorangegangenen Absatz nicht vorliegen), erfolgt dies aus-schließlich unter der bedingung, dass sich der Aussteller verpflichtet, den vollen Mietbetrag zu bezahlen. Dem Aussteller bleibt der Nach weis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Schadenersatz Schadenersatzansprüche des Ausstellers, gleich aus welchem rechtsgrund, auch solche aus Ver schuld en bei Vertragsschluss oder positiver Vertragsverletzung, ge-genüber dem Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, der eingetretene Scha-den beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter des Vermieters, der bei ihm beschäftigten oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung Aufrechnungsrechte stehen dem Aussteller gegenüber dem Vermieter nur zu, wenn seine Gegen ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Ver-mieter anerkannt sind. Gleiches gilt für zurückbehaltungsrechte, soweit es sich um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Soweit der Vermieter diesem Personenkreis nicht zugehört, ist er zur Ausübung eines zurück behal tungs rechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Haftung Der Vermieter haftet lediglich für Schäden, die auf mangelnde beschaffenheit der vermieteten Gegen stände oder auf vorsätzliche und/oder grob fahrlässige Verlet-zung der von ihm übernommenen Vertrags pflichten zurückzuführen sind. bei Versa-gen irgendwelcher Einrichtungen oder bei betriebsstörungen haftet der Vermieter lediglich, wenn diese Ereignisse nachweisbar von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind. Der Vermieter haftet dem Mieter, sofern kein vorsätzliches Handeln vorliegt, nicht für entgangenen Ge-winn oder sonstigen Vermögensschaden. In jedem Fall ist jedoch eine Haftung des Vermieters für einen nach Umfang und Höhe nicht voraussehbaren Schaden aus-geschlossen. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön liche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselklagen) ist für beide teile Salzburg.
§ 15 Nebenabmachungen/Salvatorische Klausel Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich mit dem Vermieter erfolgen bzw. von diesem schriftlich bestätigt werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dieser Vertrag bleiben auch dann gültig, wenn einzelne bestimmungen hiervon sich als ungültig erweisen sollten.
– Die blumengalerie
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at54
BESTELLFORMULAREC.10 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
14Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
B.3Allgemeiner Service
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Ausstellungsgüterversicherung Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Ausstellungsgüter/WAS: Versicherungssumme in EUR:
1
davon Prototypen und Modelle: davon in EUr:
Messestandeinrichtung/WAS: Versicherungssumme in EUR:
2
Persönliche Utensilien des Standpersonals: Versicherungssumme in EUR:
3
Gesamtversicherungssumme in EUR: 1 + 2 + 3 =
Prämie gemäß Tabelle (umseitig) in EUR:
Hintransport am: rücktransport ca. am:
von: nach:
Halle Freigelände Zelt Standfläche m x m = m2
Angaben zur Sachversicherung (wenn gewünscht):
Angaben zum Transport:
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at55
BESTELLFORMULAREC.10 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
15Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
B.3Allgemeiner Service
15
Versichert werden können Ausstellungsgüter aller Art (aus-genommen Wert gegenstände, wie z.b. Pelze, Edelmetalle, Juwelierwaren, Uhren, Va lo ren, briefmarken, teppiche, An-tiquitäten, Kunstgegenstände, KFZ und Motorräder) ein-schließlich Messestandeinrichtung-/ausstattung sowie per-sönliche Utensilien.
Die Versicherung beginnt mit dem transport der Güter zur Messe, schließt die Messedauer sowie die notwendigen Vor- und Nach la ge rungen am Messegelände ein und endet nach erfolgtem rück trans port mit dem Eintreffen der Güter am Abgangsort, spätestens jedoch mit dem 30. tag 24:00 Uhr gerechnet vom Datum des Erst trans por tes.
Geltungsbereich: Europa im geographischen Sinne für trans-port.
Während der gesamten Versicherungsdauer besteht Ver-siche rungs schutz „gegen alle Risiken“ gemäß den nachste-hend an geführten Bedingungen, welche auf Wunsch zuge-sandt werden:
Allgemeine Österreichische transportversicherungs-be-dingun gen (AÖtb 2001)
besondere bedingungen für die Versicherung von Gütern auf Mes sen und gewerblichen Ausstellungen. Vernässung im Freien ist nicht Gegenstand der Versicherung.
Gegenstände kleineren Formats sind während der Aus-stellung nur dann mitversichert, wenn sie in verschlosse-nen Glasvitrinen oder Schaukästen aufbewahrt werden. Während der Ausstellung gelten zum Verbrauch bestimm-te Güter (wie z.b. Werbeprospekte, Ka taloge, lebens- und Genussmittel) als nicht mitversichert.
bei Schäden durch einfachen Diebstahl gelangt ein Selbst-behalt von EUr 100,– zur Anrechnung.
Wichtiger Hinweis: Schäden durch Diebstahl sind sofort dem Messezent-rum Salz burg GmbH und der zuständigen Polizeidienst-stelle anzu zeigen. Die polizeiliche Meldung muss unver-züglich erfolgen.
Die Prämie beträgt inkl. der gesetzlichen Versicherungs-steuer von derzeit 11% für:
die ausgestellten Güter/Messestandeinrichtung, -aus-stattung/Utensilien einschließlich der transporte
gemäß nachfolgender ta be l le (incl. Vers.St. v. dzt. 11%)
Bei einer Versicherungssumme über EUR 150.000,– beträgt die Prämie 0,2% der Versicherungssumme.
Für die Versicherung von Gütern, die nicht im rahmenvertrag dieser Messeversicherung erfasst sind, wenden Sie sich bitte an:
GrEcO International AG Frau Gerda Kanzler-Hochegger t +43 (0)50404-460, F +43 (0)504 04-11460 [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen Versicherungsschutz für Messegüter
Pos.-Nr. Versicherungssumme in EURfür Ausstellungsgüter, Messestandeinrichtung und persönliche Utensilien bis
Prämien in EURje Vertragsabschluss und je Aussteller(inkl. der gesetzl. VSt. 11%)
V-001 0,00 bis 20.000,00 70,00
V-002 20.000,00 bis 50.000,00 150,00
V-003 50.000,00 bis 100.000,00 250,00
V-004 100.000,00 bis 150.000,00 300,00
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at56
BESTELLFORMULAREC.10 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
16Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
B.3Allgemeiner Service
16
Haftpflichtversicherung Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Zeitraum:
Hauptsächliche Ausstellungsgüter/besondere Attraktionen:
Halle Freigelände Zelt Standfläche m x m = m2
Versichertes Risiko:Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Durchführung von Messeveranstaltungen bzw. für Standinhaber.
Versicherungssumme: pauschal für Personen- und Sachschäden EUr 5.000.000,00 Sublimits: tätigkeitsschäden EUr 500.000,00 reine Vermögensschäden EUr 10.000,00 be- und Entladung von fremden KFz EUr 1.000.000,00
Selbstbehalte: generell EUr 0,00Ausnahmen: tätigkeitsschäden EUr 500,00 be- und Entladung von fremden KFz 10 % min. EUr 100,00 max. EUr 1.000,00
Wichtiger Hinweis: Schäden sind sofort dem Versicherer und der Messezentrum Salzburg GmbH anzumelden.
Für Aussteller: Für Veranstalter:Pos.-Nr. Prämie pro Messestand
(für Einzelaussteller) fix in EUR
V-005 120,00
Berechnungsbasis besucheranzahl pro Messe bis
Prämie je Besucher in EUR
5.000 0,0710.000 0,0620.000 0,0550.000 0,03
Vorausprämie anhand geschätzter besucherzahl; Abrechnung nach Ende der Messe.
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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54Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.12Stand- und technikservice
54
Standreinigung Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Pos.-Nr. Menge Bezeichnung Einzelpreis EUR/m2 Gesamtpreis EUR
E-100 m2 Standreinigung/bis zu 3 tagen 3,23
E-101 m2 Standreinigung/bis zu 4 tagen 3,94
E-102 m2 Standreinigung/bis zu 5 tagen 4,64
E-103 m2 Standreinigung/bis zu 7 tagen 5,30
E-104 m2 Standreinigung/bis zu 9 tagen 6,24
E-105 m2 Einmalige Standreinigung 2,13
E-106 regiestunde. Preis je Stunde 32,45
Sonderleistungen wie Abwaschen, Kleberentfernung usw. werden auf regie abgerechnet (E-106)!
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
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Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
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88Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
88
1.) Geltungsbereich Die ÖWD cleaning services GmbH & co KG arbeitet ausschließlich zu den folgenden allgemeinen Ge-schäftsbedingungen (AGb), die Inhalt jedes abgeschlossenen Vertrages werden. Die AGb regeln die Ver-tragsbeziehungen zwischen der ÖWD cleaning services GmbH & co KG als Auftragnehmer (AN) und dem Auftraggeber (Kunde). Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Ver-tragsbestandteil, es sei denn, Gegenteiliges wurde im Einzelfall schriftlich vereinbart.
2.) Konsumentenschutz Diese AGb sind grundsätzlich für rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen nach Maßgabe der zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz.
3.) Leistungsumfang und Leistungskontrolle Die leistungen werden vereinbarungsgemäß ausgeführt. Änderungen des leistungsinhalts oder leis-tungsumfangs während der Vertragsdauer sind ausnahmslos schriftlich mit dem Vertragspartner zu vereinbaren. Vereinbarungen mit dem reinigungspersonal sind gegenstandslos. zusatzleistungen quali-tativer oder quantitativer Natur (etwa in Folge Umbauten, Professionistenarbeiten, untypische oder ekel-erregende Verschmutzungen, etc.) werden zusätzlich als regieleistungen zu branchenüblichen Preisen verrechnet. Übliche reinigungsmittel und Geräte werden von AN zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Es werden nur reinigungsmittel verwendet, welche den Umweltauflagen entspre-chen. Wasser und Strom werden am Arbeitsplatz vom Kunden unentgeltlich bereit gestellt. Außerdem stellt der Kunde für die Aufbewahrung der reinigungsgeräte und Materialien und zum Umkleiden der Mitarbeiter/Innen von AN einen zweckmäßigen, verschließbaren raum zur Verfügung. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Dienstleistungspersonal von AN freien zugang zu den zu reinigenden räumen hat. Schlüssel müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Ein allfälliger Verlust ist sofort schriftlich zu melden. Der Kunde trägt dafür Sorge dass AN die Arbeiten ungestört und ohne Verzögerung durchfüh-ren kann. Allfällige Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereiches von AN stehen (Arbeiten anderer Proffessionisten, dieverse Anweisungen des Kunden etc.) werden dem Kunden gesondert verrechnet. Die Überwachung der konstanten Dienstleistungsqualität erfolgt durch Sachbearbeiter von AN unentgeltlich in unperiodischen zeitabständen vor Ort. Um die direkte Kommunikation mit dem Kunden zu ermöglichen ist AN vom Kunden zumindest eine Kontaktperson – als Ansprechpartner vor Ort – bekannt zu geben. Der Kunde kann die ordnungsgemäße Durchführung von AN jederzeit überprüfen. reklamationen müssen unverzüglich schriftlich bei sonstigen Gewährleistungsausschluss an folgende Faxnummer 0800-215533 oder E-Mail Adresse [email protected] mitgeteilt werden.
4.) Subunternehmer AN ist berechtigt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auch andere gewerbliche Unternehmer heranzu-ziehen.
5.) Vertragsdauer Ein Vertrag über dauernde Dienstleistungen gilt grundsätzlich für ein Jahr, außer es wurde eine längere Vertragsdauer vereinbart. Wird ein Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich dieser jeweils um die bisherige Vertragsperiode. bei Sonderreinigungen läuft der Vertrag nur für die einmalige Auftragsdurchführung. Unverzüglich nach Auftragsende verpflichtet sich der Kunde gemeinsam mit dem Sachbearbeiter von AN eine Abnahme der leistungen durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden etc. sofort schriftlich – wie in Punkt 3. – bekannt zu geben. Schäden und Mängel, die später beanstandet werden, werden von AN nicht mehr zur Kenntnis genommen. bei Nichtstattfinden einer Schlussbegehung gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
6.) Vorzeitige Vertragsauflösung bei gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes kann der Kunde – sofern keine rechtsnachfolge stattfin-det – den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Standort fortzusetzen, sofern sich AN nicht dagegen ausspricht. bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der Kunde Preisminderungen, die auf Grund einer längeren Vertragslaufzeit gewährt wurden, zurückzuzahlen. Diesbezügliche Verän-derungen sind AN unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. AN ist berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aus wirtschaftlichen Gründen den Vertrag zu kündigen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf Verbesserung. Aufrechnungen oder Einbehalte von rechnungsbeträgen sind ausgeschlossen soweit diese Ansprüche nicht ausdrücklich aner-kannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
7.) Rechtsnachfolge Der Kunde verpflichtet sich, bei Übertragung des Vertragsobjekts auf einen rechtsnachfolger, AN spätes-tens bis zur Objektübergabe schriftlich darüber zu informieren. bei einem Unternehmensübergang tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn AN spricht sich binnen 3 Monaten nach bekanntgabe der Übernahme dagegen aus. bei tod des Auftraggebers tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch eine Veränderung oder rechtsnachfolge seitens AN wird der Vertrag nicht berührt.
8.) Preise Die Preise verstehen sich netto pro Stunde ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die im zeitpunkt der Angebotslegung bestehende allgemeine Kostensituation für Personal, Material und Hilfsmittel gilt als Ausgangsbasis für die Erstellung der Preise von AN. In den Preisen sind sämtliche lohnkosten,
alle gesetzlichen betrieblichen Abgaben, sämtliche kollektivvertraglichen zulagen, alle Geräte-, Ma-terial- und transportkosten sowie die Versicherungskosten enthalten, außer ein Kostenfaktor wird gesondert ausgewiesen. Die Preise beziehen sich auf Normalarbeitsstunden an Werktagen. Für Nacht- und Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsleistungen werden Mehrkosten verrechnet. Unberührt von dieser Preisbestimmung bleiben Pauschalvereinbarungen, welche der Kunde mit AN ab-schließen kann. Pauschalvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur nach vorheriger be-sichtigung des Auftragsobjekts durch AN abgeschlossen. betriebsurlaube und Fenstertage sind in der Monatspauschale bereits berücksichtigt. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten. Die Monats-pauschale geht vom jeweils vereinbarten leistungsumfang aus und ist auch dann vollständig zu bezahlen, wenn eine leistung aus Gründen, welche AN nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt. In diesem Fall ist AN nicht zu einer Ersatzvornahme verpflichtet. bei Veränderungen des leistungsumfangs oder leistungsin-halts, welche mit zusätzlichem Aufwand für AN verbunden ist, ist AN berechtigt regieleistungen zusätzlich in rechnung zu stellen, sofern keine neue Pauschale vereinbart wird. AN ist berechtigt das Entgelt für seine Dienstleistungen zu erhöhen, wenn eine allgemeine Kostensteigerung bzw. lohnerhöhung in der Gebäudereinigungsbranche eintritt. Andererseits verpflichtet sich AN das Entgelt entsprechend zu ver-mindern, sobald eine lohnkostenminderung eintritt. Die Vertragspartner unterwerfen sich hinsichtlich der Angemessenheit der Kostenänderung sowie hinsichtlich der Angemessenheit der Preisänderung dem Gutachten der „unabhängigen Schiedskommission“, eingerichtet beim bundesministerium für wirtschaft-liche Angelegenheiten.
9.) ArbeitnehmerInnenschutz Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Arbeitsplatzevaluierung sowie die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische betreuung der AN-Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen im Objekt des Kunden durch Organe des Kunden zu erfolgen haben. Ebenso ist der Kunde für die Einhaltung aller Vorschriften aus dem Abfallwirtschaftsgesetz zuständig. Etwaige befugnisse der Arbeitnehmervertretung von AN bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
10.) Abwerbeverbot Der Kunde verpflichtet sich während der Vertragszeit oder im Falle einer beendigung des Vertrages, das von AN eingesetzte Personal bis 12 Monate nach Auftragsende nicht abzuwerben und nicht selbst oder durch Dritte zu beschäftigen. bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet eine Vertragsstrafe von EUr 5.000,– pro Fall an AN zu bezahlen.
11.) Gewährleistung und Haftung AN haftet für fach- und sachgemäße leistung. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind, bei sonstigem Verlust, unverzüglich nach beendigung der Arbeiten unter genauer beschreibung der Mängel schriftlich (siehe Punkt 3.) anzuzeigen. Kein Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch besteht für Schäden am reinigungsgut durch nicht offenkundige beschaffenheit vor beginn der Dienstleistung (z. b. frühere unsachgemäße Handhabung, teppiche verlegt mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes oder durch ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen etc.). Nimmt der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person ohne entsprechende Mitteilung an AN während der Vertragsdauer eine Veränderung am reinigungsgut vor, entfallen grundsätzlich alle Haftungsansprüche. bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des verlorenen Schlüssels geleistet, es erfolgt kein Ersatz einer (zentral)Schließanlage bzw. deren Kosten. AN hat eine betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUr 3.750.000,– für Personen und Sachschäden, insgesamt je Schadensfall abgeschlossen. AN haftet nur für Schäden, die durch seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Folgeschäden und Schäden, für die nach den Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-bedingungen kein Versicherungsschutz gewährt wird, sind von jeglicher Haftung ausgenommen. Die Mög-lichkeit der Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.
12.) Zahlungsbedingungen Sämtliche rechnungen sind prompt netto ohne jeden Abzug bzw. rückbehalt nach rechnungslegung fällig. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie der Ersatz aller sich aus dem zahlungsver-zug ergebenden Kosten als vereinbart. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter von AN nicht berechtigt sind, zahlungen entgegen zu nehmen, somit nicht inkassoberechtigt sind. Für den Fall, dass der Kunde zahlungen nicht oder verspätet leistet, ist AN berechtigt nach Setzung einer fünftä-gigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne weitere leistungen erbringen zu müssen.
13.) Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere bestimmungen dieser AGb rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirk-samkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige, anfechtbare oder undurchführbare bestimmung so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der ungültigen, anfechtba-ren und undurchführbaren bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche zweck erreicht wird.
14.) Schriftform Änderungen, Ergänzungen und zusätze zu diesen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform; ebenso ist ein Abgehen von diesem Formerfordernis an die Schriftform gebunden.
15.) Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg. Stand 10/2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen ÖWD cleaning services GmbH & Co KG
– ÖWD cleaning services GmbH & co KG
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at59
BESTELLFORMULAREC.12 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
52Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.11Stand- und technikservice
52
Messepersonal: Standbewachung Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Pos.-Nr. Menge Bezeichnung Einzelpreis EUR/h Gesamtpreis EUR
E-301 Standbewachung 24,20
Datum Uhrzeit (Mindestabnahme 4 Std./tag)
von bis
von bis
von bis
von bis
von bis
von bis
von bis
von bis
von bis
von bis
Ab der 13. Stunde werden 100%ige Überstundenzuschläge verrechnet. Preis gilt bei einer bestellung mindestens eine Woche vor Auftragsbeginn. Feiertagszuschlag von 0.00–24.00 Uhr: 100 %
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at60
BESTELLFORMULAREC.12 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
86Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
D.3richtlinien & AGbs
86
1. Geltungsbereich Sämtliche rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (ÖWD) unterliegen diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGb). Dies gilt auch für künftige Ergänzungs- und Folgeaufträge, auch wenn eine bezugnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte.
2. Schriftform, Vertragsänderungen
Veränderungen der hier angeführten AGb bzw. der mit dem AG vereinbarten leistungen bedürfen aus-nahmslos der Schriftform und gelten diese als bestandteil des Vertrages. Vom Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.
3. Dienstausführung
Der ÖWD bedient sich zur vereinbarten leistungserfüllung seiner Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr in Ver-zug oder anderslautenden besonderen, ausdrücklichen Vereinbarungen - beim ÖWD. Die Geltung des Ar-beitskräfteüberlassungsgesetzes für das Personal des ÖWD wird ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien wird kein betriebs- oder betriebsteilübergang begründet.
4. Leistungsumfang
Die Konkretisierung des vereinbarten leistungsumfangs ist von den Vertragsparteien in Form einer Dienstvorschrift zu definieren, welche als Grundlage für Dienstanweisungen des ÖWD für seine Erfüllungs-gehilfen dient. Wurden vereinbarte leistungen nicht schriftlich konkretisiert, erbringt der ÖWD die leis-tung nach Kriterien der zweckmäßigkeit im eigenen Ermessen.
5. Notruf ServiceCenter (NSC) für technische Alarm- und Überwachungsanlagen
Der ÖWD betreibt rund um die Uhr besetzte Notruf Servicecenter. bei Alarmaufschaltungen wird der leistungsumfang in der Einsatzvorschrift, welche von den Vertragsparteien nach kundenspezifischen Merkmalen festgelegt wird, konkretisiert, widrigenfalls gilt Pkt. 4 sinngemäß. Auf Wunsch stellt der ÖWD auch technische Meldeanlagen zur Verfügung. Die Überlassungsbedingungen für Alarmanlagen oder sonstige technische Anlagen werden gesondert schriftlich festgelegt. Im Falle der Kündigung des Auf-schaltvertrages durch den AG ist dieser verpflichtet, die Übertragung der Signale abzuschalten. Das Ver-tragsverhältnis endet frühestens mit vollständiger Stilllegung der Übertragung. Unbeschadet Punkt 20. ist jegliche Haftung des ÖWD ausgeschlossen, wenn durch höhere Gewalt (Sabotage, Feuer, Stromausfall und Ähnliches) die Funktion des NSc nicht aufrechterhalten werden kann. Ist der Kunde im rahmen der Alarm-abarbeitung nicht in der lage, das definierte code-Wort bekanntzugeben, so verständigt der ÖWD die nächste Polizeidienststelle. Allfällige Einsatzkosten der Polizei gehen ausschließlich zu lasten des Kunden.
6. Leistungsnachweis
leistungsnachweise bzw. Protokolle (elektronische Auswertungen) sind kostenpflichtig und können für ei-nen zeitraum von 30 tagen rückwirkend angefordert werden.
7. Meldeadressen
Der AG ist verpflichtet, dem ÖWD Änderungen seiner Anschrift und Veränderungen bei Kontaktpersonen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift bzw. Kontaktperson übermittelt wurden.
8. Zutrittsberechtigung
Die für die Auftragsdurchführung notwendigen Schlüssel bzw. technischen Hilfsmittel sind vom AG kosten-los und rechtzeitig in der erforderlichen Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete oder unvoll-ständige Übergabe sowie die Ersatzverweigerung von unbrauchbar gewordenen zutrittsberechtigungen entbinden den AG nicht von der Entgeltleistung.
9. Subunternehmen
Der ÖWD ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auch andere gewerbliche bewachungsun-ternehmen heranzuziehen.
10. Hinweisschilder
bei beginn der leistung werden - soweit keine gegenteilige Anweisung vorliegt - die üblichen Hinweisschil-der angebracht. Die Schilder bleiben Eigentum des ÖWD. Nach Auftragsbeendigung werden diese wieder entfernt, der ÖWD ist nicht verpflichtet, den früheren zustand wiederherzustellen.
11. Vertragsabschluss, Vertragsdauer
Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des AG und durch Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannah-me durch den ÖWD zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Soweit nichts Abweichen-des schriftlich vereinbart ist, gilt für alle Verträge eine laufzeit von fünf Jahren. Wird ein Vertrag mit einer bestimmten laufzeit nicht längstens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um die bisherige Vertragszeit.
12. Leistungsentgelt
Das Entgelt ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, monatlich im Voraus ohne Abzug zur zahlung fällig. Die rechnungsübermittlung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Aufrechnungen oder Einbehalte von rechnungsbeträgen sind ausgeschlossen soweit diese Ansprüche nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Wird vom AG eine bestimmte Stundenanzahl be-
auftragt, die für den ÖWD Kalkulationsgrundlage für den Stundensatz bildet, werden vom AG während der Vertragslaufzeit aber geringere Stunden abgerufen, so ist der ÖWD berechtigt, den vereinbarten Stun-densatz im selben Ausmaß anzuheben, wie sich die abgerufenen Stunden zu den beauftragten Stunden vermindern. Dies gilt nicht, wenn der AG Konsument ist. bei zahlungsverzug werden 12 Prozent Verzugs-zinsen zuzüglich der anfallenden Mahn- und Einbringungskosten verrechnet. Ist der AG mit einer fälligen zahlung mehr als 6 Wochen im Verzug, so ist der ÖWD berechtigt, für die Dauer der Säumnis die verein-barten leistungen einzustellen. Der ÖWD ist berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, wenn eine Steigerung der löhne im bewachungsgewerbe oder eine allgemeine Kostensteigerung eintritt. Wird die Preiserhöhung durch eine staatliche Institution geregelt, gilt diese als genehmigt, ansonsten gilt die vom Wachunterneh-mer errechnete Erhöhung als vereinbart.
13. Vorzeitige Vertragsauflösung
bei gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes kann der AG - sofern keine rechtsnachfolge stattfindet - den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Standort fortzusetzen. Diesbezüg-liche Veränderungen sind dem ÖWD unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Verändert sich bei Standortverlegung der leistungsumfang oder leistungsinhalt, so ist der ÖWD berechtigt, das vereinbarte leistungsentgelt entsprechend anzupassen. bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der AG Preisminderun-gen, die auf Grund einer längeren Vertragslaufzeit gewährt wurden, zurückzuzahlen. Der ÖWD ist aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzulösen. Er ist jedoch verpflichtet, das ihm Mögliche zu veranlassen, um die Dienstleistung durch ein an-deres gewerbliches Wachunternehmen sicherzustellen. bei zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist kann der ÖWD den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen.
14. Leistungsunterbrechung
Soweit unvorhergesehene Ereignisse es notwendig machen, kann von den vorgesehenen leistungen Abstand genommen werden. Insbesondere kann der ÖWD in Fällen höherer Gewalt, bei Streik und im Kriegsfall die Dienstleistungen, soweit deren Ausführung behindert wird, unterbrechen oder zweckent-sprechend umstellen. Der AG ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung der leistung Entgelt zu entrichten.
15. Rechtsnachfolge
Der AG verpflichtet sich, bei Übertragung des Vertragsobjekts auf einen rechtsnachfolger, den ÖWD spä-testens bis zur Objektübergabe schriftlich darüber zu informieren. bei einem Unternehmensübergang tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, der ÖWD spricht sich binnen 3 Monaten nach bekanntgabe der Übernahme dagegen aus. bei tod des AG tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein, sofern der Vertragszweck nicht hauptsächlich auf persönliche belange, insbesondere auf den Schutz der Person des AG abgestellt war. Durch eine Veränderung oder rechtsnachfolge seitens des ÖWD wird der Vertrag nicht berührt.
16. Reklamationen
reklamationen jeder Art, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der betriebsleitung des ÖWD zwecks Abhilfe mitzuteilen. bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kön-nen rechte aus solchen beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Erhebliche, den Auftragszweck gefährdende Verstöße der Vertragserfüllung berechtigen nur dann zur fristlosen Vertragsauflösung, wenn der ÖWD nicht binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen 7 Werktagen, für Abhilfe der schrift-lichen reklamation sorgt.
17. Beschäftigung von ÖWD-Personal
Der AG darf Personal, welches vom ÖWD zur Dienstausführung beauftragt ist bzw. war, oder ihm hierfür vorgestellt wurde, während der Dauer des Vertrags zwischen AG und ÖWD und ein Jahr nach dessen Ab-lauf weder abwerben, noch selbst oder durch Dritte beschäftigen. Verstößt der AG gegen diese Vereinba-rung, ist er verpflichtet dem ÖWD Ersatzkosten in der Höhe eines bruttojahresentgeltes des betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Als berechnungsgrundlage wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei beschäftigungsmonate herangezogen.
18. ArbeitnehmerInnenschutz
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische betreuung sowie die Evaluierung ständiger ÖWD-Arbeitsplätze im betrieb des AG (z.b. telefondienst, Portierdienst, Werkschutz etc.) durch die Organe des AG erfolgt. Ebenso obliegt die Erfüllung der Erfordernisse aus dem Abfallwirtschaftsgesetz dem AG. Die befugnisse der Arbeitnehmervertretung des ÖWD bleiben davon unberührt.
19. Haftung
Der ÖWD haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, welche durch ihn oder sein Personal bei Vertragserfüllung verursacht werden, jedoch nur bis zur Höhe von:
EUr 5.000.000,-- für Personenschäden und Sachbeschädigungen, insgesamt je Schadensfall; EUr 250.000,-- für Schäden durch Einbruch und Diebstahl pro Schadensfall - sofern diese ordnungsge-mäß der Sicherheitsbehörde zur Anzeige gebracht wurden; EUr 250.000,-- für reine Vermögensschäden, je Schadensfall mit Ausnahme aller für den ÖWD atypischen Vermögensschäden;
Allgemeine Geschäftsbedingungen ÖWD Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG
– ÖWD security GmbH & co KG
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at61
BESTELLFORMULAREC.13 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
53Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
C.11Stand- und technikservice
53
Messepersonal: Hostessen Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
Alle Preise verstehen sich exkl. Steuern und 1 % Vertragsgebühr. bitte vermeiden Sie Doppelbestellungen! bei Aufträgen, welche später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Messezentrum Salzburg GmbH einlangen, erhöhen sich die Preise aller Serviceleistungen um 25 %.
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Pos.-Nr. Menge BezeichnungStunden- bzw. Einzelpreis EUR
Gesamtpreis EUR
F-301 Hostess pro Stunde 27,80
F-302 Hostess mit einer Fremdsprache pro Stunde auf Anfrage
Datum Uhrzeit (Mindestabnahme 4 Std./tag)
von bis
von bis
von bis
von bis
Sonntagszuschlag von 0.00–24.00 Uhr: 50 % Feiertagszuschlag von 0.00–24.00 Uhr: 100 %
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
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D.3richtlinien & AGbs
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§ 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind unbestreitbare bestandteile des Vertragsverhältnisses zwi-schen dem Auftraggeber (in Folge kurz AG) und dem ÖWD Österreichischen Wachdienst GmbH & co KG (in Folge kurz ÖWD genannt).§ 2 Dienstausführung – Leistungsumfang Die vereinbarten leistungen werden durch uniformiertes Personal, das mit Dienstausweisen ausgestattet ist, ausgeführt. Dienstanweisungen regeln die Durchführung der leistungen. Der genaue leistungsumfang für revier- und Sonderpostendienste wird gemeinsam mit dem Vertragspartner in der Dienstvorschrift festgelegt. bei Alarmaufschaltungen wird der leistungsumfang in der Ein satz vorschrift geregelt. beide Vorschriften sind bestandteile des Vertrages. Wurden keine spezifischen Vorschriften vereinbart gilt der im Anbot genannte leistungsumfang bzw. wird dieser im rahmen der ortsüblichen leistungen durchgeführt.§ 3 Meldeadressen Der AG verpflichtet sich, Veränderungen bei Kontaktpersonen umgehend schriftlich mit Namen, Adresse und rufnummer bekanntzugeben.§ 4 Zutrittsberechtigung Die für die Auftragsdurchführung notwendigen Schlüssel bzw. technischen Hilfsmittel sind vom AG kos-tenlos und rechtzeitig in der vom ÖWD angeforderten Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete oder unvollständige Übergabe sowie die Ersatzverweigerung von unbrauchbar gewordenen zutritts be-rech ti gun gen entbinden den AG nicht von der Entgeltleistung.§ 5 Notruf ServiceCenter (NSC) für technische Alarm- und Überwachungsanlagen Der ÖWD betreibt rund um die Uhr besetzte Notruf Servicecenter. Über Wunsch stellt der ÖWD auch technische Meldeanlagen zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Auf schalt-vertrages, wofür monatliche Gebühren anfallen. Die Überlassungsbedingungen für Alarmanlagen oder sonstige Melde an la gen werden gesondert schriftlich festgelegt.§ 6 Aufschaltung/Abschaltung an ein Notruf ServiceCenter (NSC) bei Aufschaltungen wird der leistungsumfang in der Einsatzvorschrift geregelt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Aufschaltvertrages, wofür monatliche Gebühren anfallen. Im Falle der Kün di gung des Dienst leistungsvertrages durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die Übertragung der Signale still-zulegen. Das Vertrags verhältnis endet frühestens mit vollständiger Stilllegung der Übertragung an ein Notruf Servicecenter.§ 7 Hinweisschilder bei beginn der Dienstleistung werden – soweit keine gegenteilige Anweisung vorliegt – die üblichen Hin-weisschilder angebracht. Die Schilder bleiben Eigentum des ÖWD. Nach Auftragsbeendigung werden diese wieder entfernt, wobei der ÖWD nicht verpflichtet ist, den früheren zustand wiederherzustellen.§ 8 Vertragsdauer Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gilt für alle Verträge eine laufzeit von fünf Jahren. Wird ein Vertrag mit einer bestimmten laufzeit nicht längstens drei Monate vor Ablauf schrif tlich gekün-digt, so verlängert er sich um die bisher vereinbart gewesene Vertragszeit. Unter liegt das Vertragsverhält-nis dem KSchG, so wird der AG vor beginn der 3-Monats-Frist mit gesondertem Schrei ben rechtzeitig auf die Kon sequenz eines Stillschweigens hingewiesen.§ 9 Subunternehmen Als Vertragspartner ist der ÖWD berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen auch andere ge werb -liche Wach unternehmen heranzuziehen.§ 10 Leistungsunterbrechung Soweit unvorhergesehene Ereignisse es notwendig machen, kann von den vorgesehenen leis tun gen Abstand genommen werden. Insbesondere kann der ÖWD in Fällen höherer Gewalt, bei Streik und im Kriegs fall die Dienstleistungen, soweit deren Ausführung behindert wird, unterbrechen oder zweck ent-spre chend umstellen. Der AG ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung der leistung Ent gelt zu entrichten.§ 11 Reklamationen beanstandungen, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen beziehen, sind unverzüglich dem ÖWD zwecks Abhilfe mitzuteilen. Handelt es sich um erhebliche, den Auftragszweck gefährdende Verstöße, kann der AG den Vertrag fristlos lösen, wenn er die betriebsleitung sofort mit eingeschriebenem (gilt nicht für Konsumenten) brief verständigt und diese nicht in kürzester Frist – längstens aber binnen einer Woche ab Kenntnisnahme – für Abhilfe sorgt.§ 12 Vorzeitige Vertragsauflösung bei Verkauf oder sonstiger gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes kann der AG – mit Ausnahme einer rechtsnachfolge – den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Stand ort fortzuset-zen. bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der AG rabatte, die auf Grund der verlänger ten Vertragslauf-zeit gewährt wurden, zurückzuzahlen. Die rabattrückforderung entfällt, wenn er seinen Vertrag mit allen rechten und Pflichten an seinen Nachfolger übergibt. Veränderungen sind dem ÖWD mittels eingeschrie-benem (gilt nicht für Konsumenten) brief zur Kenntnis zu bringen. Muss der ÖWD aus wirtschaftlichen oder sonstigen Grün den die leistung einstellen oder verändern, ist dieser zur Aufl ösung des Vertrages unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist berechtigt. Der ÖWD ist jedoch verpflichtet, das ihm Mögliche zu veranlassen, um die Dienst leistung durch ein anderes ge werb liches Wachunternehmen si-cherzustellen. bei zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist kann der ÖWD den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen.§ 13 Rechtsnachfolge bei tod des AGs tritt der rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Vertragszweck haupt-sächlich auf persönliche belange, insbesondere auf den Schutz der Person des AGs abgestellt war. Durch eine Veränderung oder rechtsnachfolge beim ÖWD wird der Vertrag nicht berührt.§ 14 Beschäftigung von ÖWD-Personal Der AG darf Personal, welches vom ÖWD zur Dienstausführung beauftragt ist bzw. war oder ihm hierfür vorgestellt wurde, während der Dauer des Vertrags und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst oder durch Dritte beschäftigen. Verstößt der AG gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, dem ÖWD Er-satzkosten für die Personalausbildung in Form eines Pauschalbetrages in der Höhe des zuletzt verrechne-ten zehnfachen Monatsentgeltes zu bezahlen.
§ 15 ArbeitnehmerInnenschutz Die Vertragspartner vereinbaren, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische be treu ung so-wie die Evaluierung ständiger ÖWD-Arbeitsplätze im betrieb des AGs (z.b. telefondienst, Portierdienst, Werk schutz etc.) durch die Organe des AGs erfolgt. Ebenso obliegt die Erfüllung der Er for dernisse aus dem Abfall wirtschaftsgesetz dem AG. Die befugnisse der Arbeit nehme rver tre tung des ÖWD bleiben da-von unberührt. Der AG erklärt ausdrücklich, dass die vertraglich übergebenen tätig keiten an den ÖWD keinen betriebs- oder teilbetriebsübergang auf das Wachunternehmen darstellen.§ 16 Haftung und Haftungsausschlüsse Der ÖWD haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seines Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen etwa entstehen sollten, jedoch nur bis zu: EUr 5.000.000,– für Personenschäden und Sach be schä di gun gen, insgesamt je Ver-sicherungsfall; EUr 250.000,– für Schäden durch Einbruch und Diebstahl pro Schadensereignis – sofern diese ordnungsgemäß der Sicherheitsbehörde zur Anzeige gebracht wurden; EUr 250.000,– für reine Vermögensschäden inklusive Schlüsselverluste, je Ver siche rungs fall mit Ausnahme aller für den ÖWD aty-pischen Vermögensschäden; EUr 500.000,– für Schäden durch Umweltstörung pro Versicherungsjahr. Über nimmt der ÖWD im rahmen eines Vertrages auch branchenfremde leistungen, so haftet er für Schäden nur dann, wenn ihr Entstehen durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seines Personals verur-sacht wurde. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung auf 10% der angeführten Höchstbeträge. Ein Haftungsanspruch besteht nur dann, wenn der AG im zeitpunkt des Schadenfalles mit der zahlung des fälligen Entgeltes nicht in Verzug ist. Für andere als die in ziffer 16 angeführten Schäden haftet der ÖWD nicht, insbesondere auch nicht für Schäden, für die auf Grund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht ver siche rung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Unterliegt das Vertragsverhältnis dem KSchG so sind die in diesem Punkt enthaltenen Haftungssausschlüsse und -einschränkungen nicht anzuwenden, es gelten vielmehr die gesetzlichen bestimmungen.§ 17 Haftpflichtansprüche Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der AG den Schaden und die daraus resultierenden An sprüche nicht unverzüglich – längstens aber innerhalb einer Woche – mittels eingeschriebenem brief an zeigt und nach-weist bzw. der Anspruch nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Dieser Punkt gilt nicht für Vertragsverhältnisse, die dem KSchG unterliegen.§ 18 Versicherungsnachweis Der ÖWD ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenze sich aus ziffer 16 ergibt, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluß einer solchen Versicherung verlangen.§ 19 Vertragsabschluß / Vertragsänderung Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des AGs und durch Auftragsbestätigung bzw. Auftragsan-nahme durch den ÖWD zustande. Spätere Änderungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und der zu stim mung beider Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, soferne das Ver-tragsverhältnis nicht dem KSchG unterliegt.§ 20 Leistungsentgelt Das Entgelt ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, monatlich im voraus ohne Abzug zur zahlung fällig. Aufrechnungen oder Einbehalte von rechnungsbeträgen sind ausgeschlossen. Die-ser Ab satz gilt nicht für Vertragsverhältnisse, die dem KSchG unterliegen. bei zahlungsverzug werden 12% Verzugs zin sen zuzüglich der anfallenden Mahn- und Einbringungskosten verrechnet. Der ÖWD ist berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, wenn eine Steigerung der löhne im be wachungsgewerbe oder eine allgemeine Kostensteigerung eintritt. Wird die Preiserhöhung durch eine staatliche Institution geregelt, gilt diese als genehmigt, ansonsten gilt die vom Wach unter neh mer errechnete Erhöhung als vereinbart. Unterliegt das Vertragsverhältnis dem KSchG, so gilt dieser Absatz mit der Maßgabe, dass sich das Ent-gelt im Verhältnis der Änderung der kollektivvertraglichen löhne im bewachungsgewerbe ändert. Der AG hat die monatliche Dienstleistungsgebühr bei NSc-Aufschaltungen, jedenfalls bis zur ordnungsgemäßen Stilllegung der Übertragung gemäß Punkt 6. zu leisten.§ 21 Säumnis des AGs. Ist der AG mit einer fälligen zahlung mehr als 6 Wochen im Verzug, so ist der ÖWD berechtigt, für die Dauer der Säumnis des AGs die vereinbarten leistungen einzustellen. Der AG wird von dieser Einstellung schriftlich informiert und ist verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Monatsentgeltes zu leisten!§ 22 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Salzburg. Dies gilt nicht für Vertragsverhältnisse, die dem KSchG unterliegen.Zusatz Messehostessenservice I. Für alle leistungen gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen des ÖWD und nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen für den Messehostessenservice. Mündliche Abreden mit unseren MitarbeiterIn-nen sind un wirk sam. Sämtliche Vereinbarungen sind nur in der Schriftform wirksam.II. Die MitarbeiterInnen des ÖWD treten in keinerlei rechtsbeziehung zum Auftraggeber oder dessen Erfüllungs gehilfen und Kunden. Die MitarbeiterInnen werden von uns nur zur Erfüllung des mit dem Auf-traggeber abgeschlossenen Einzelvertrags eingesetzt. Der Auftraggeber ist den MitarbeiterInnen gegen-über nicht weisungsbefugt. Die Einteilung der Dienste erfolgt nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausschließlich durch Personal ver ant wort liche des ÖWD.III. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Verlangen des ÖWD, die ihm vorgelegten Einsatzstunden der Mitar bei ter In nen, besonders im Falle von Abweichungen des Vereinbarten, abzuzeichnen und durch Unterschrifts leistung zu bestätigen. Sollten die Dienste vom Auftraggeber nicht abgezeichnet werden, erkennt er unsere Angaben als richtig an. IV. tritt der Auftraggeber in den letzten 14 tagen vor beginn der Veranstaltung von seinem Auftrag zurück, so hat er 20% der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu zahlen. Erfolgt der rücktritt we-niger als 24 Stunden vor beginn der Veranstaltung erhöht sich der betrag auf 40% der Vertragssumme. Erfolgt der rücktritt nach Ver an stal tungs beginn, hat er 80% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.V. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Personen, welcher sich der ÖWD zur Auftragserfüllung be-dient, abzuwerben, einzusetzen oder zu beschäftigen. Im Übrigen gilt Punkt 14. der Allgemeinen Vertrags-bedingungen des ÖWD (beschäftigung von ÖWD-Personal) sinngemäß.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ÖWD Gruppe – Zusatz Messehostessenservice
– ÖWD Gruppe – Messehostessenservice
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at63
BESTELLFORMULAREC.14 A.2Informationen
Messezentrum Salzburg GmbHAm Messezentrum 1, 5020 SAlzbUrG, ÖStErrEIcHt +43 (0) 662 2404-0, F +43 (0) 662 [email protected], www.messezentrum-salzburg.at
17Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
B.4Allgemeiner Service
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AKM-Behördenanmeldung Bestellformular bitte bis spätenstens 4 Wochen vor Messebeginn an: Fax +43 (0)662 24 04-20 oder
E-Mail: [email protected]
BestellungGemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Kapitel D.3 bestellen wir bei der Messezentrum Salzburg GmbH wie folgt:
*) titel der verwendeten Filme/Multimedia-Anwendungen:
Die Höhe der Vergütungssätze für die Inanspruchnahme der Urheber- und leistungsschutzrechte richtet sich nach der Art der Musikwiedergabe und ggf. nach der Größe des Standes. Die tantiemenrechnung der AKM wird dem Aussteller direkt zugestellt.
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Pos.-Nr. Menge Bezeichnung
G-301 Musik cD livemusik MP3
G-302 Video/Multimedia*) mit Großbildschirm Ja Nein
G-303 Fernsehsendungen mit Großbildschirm Ja Nein
G-304Showeinlangen, Modeschauen etc.,
Anzahl täglich: cD livemusik MP3
Firma, rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben)
Korrespondenzadresse (falls abweichend) Veranstaltung
Kundennummer Ansprechpartner Hallen-/Stand-Nr.
telefon telefax E-Mail
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
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18Stand 01/2015 · Irrtum und Änderungen vorbehalten · Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr
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AKM-Behördengenehmigung
AKM – Wer wir sindAKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger. AKM steht gleichzeitig auch für eine Gesellschaft zu der sich die Autoren, Komponisten und Musikverleger bereits vor mehr als 100 Jahren (1897) zusammengeschlossen haben. Der volle Firmen wort laut ist: Staat lich genehmigte Gesell-schaft der Autoren, Komponisten und Musik verl e ger (AKM) regis trierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung.
Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Öster-reich.
Die AKM ist als private Genossenschaft organisiert und ge-hört den Autoren, Kom po nisten und Musikverlegern.
Die AKM hat – wie jede andere Genossenschaft – eine Gene-ralversammlung, einen Aufsichtsrat und einen Vorstand. Alle drei Organe setzen sich ausschließlich aus Au toren, Kompo-nisten und Musikverleger zusammen. Das büro mit dem Ge-neraldirektor an der Spitze kümmert sich um den reibungslo-sen und effizienten Ablauf des täglichen Geschäftes.
Der Firmensitz der AKM ist in Wien; in jedem bundesland gibt es in der landes haupt stadt eine Geschäftsstelle. Die AKM ist Dienstgeber für rund 150 Mitarbeiter.
Die tätigkeit der AKM wird von mehreren externen Stellen überprüft: der Jahres ab schluss von einem Wirtschaftsprü-fer, die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Ge ba rung durch den Genossenschaftsrevisor und die Einhaltung der bestimmungen der Ver wer tungs gesellschaftengesetzes von einem eigens hierfür eingesetzten Staats kom mi ssär.
AKM – Was wir tunMusik wird überall auf vielfältige Weise genutzt. Und für diese Nut zun gen ihrer Werke, ihres geistigen Eigentums, haben die Urheber gemäß Ur heberrechtsgesetz einen Anspruch auf an-gemessene bezahlung (tan tiemen).
Die AKM sorgt dafür, dass die musikalischen Urheber zu ihren Tantiemen kommen. Gleichzeitig bietet die AKM den Musik nut zern den zentralen Rechter werb.
LizenzierungÜberall, wo urheberrechtlich geschützte Musik in Österreich öffentlich aufgeführt wird, ob im Konzertsaal, in der Disko-thek, im Super markt, in Gaststätten oder sonst wo, ob live, mittels tonträgern oder sonst wie, trägt die AKM dafür Sor-ge, dass die Ver an stalter dieser Aufführungen eine Auffüh-rungslizenz von der AKM erwerben und das entsprechende Aufführungsentgelt an die AKM zahlen. Darüber hinaus hebt die AKM im Aufführungsbereich die Nutzungsentgelte für andere österreichische Verwer tung s gesellschaften (AUME, lVG, lIME, lSG, Vbt) mit ein. Die Höhe des Nutzungs ent gel-tes ist in Ge samt- bzw. rahmenverträgen mit „Nutzerorgani-sationen“ (z.b. Ver an stal ter verband Österreich, Fachverband der lichtspieltheater) vereinbart bzw. tariflich festgelegt (sog. Autonomer tarif).
Auch die Sendeunternehmer (Sendung urheberrechtlich ge-schützter Musik) und Diensteanbieter (interaktive Wieder-gabe/zurver fü gungs tellung urheberrechtlich geschützter Musik) haben eine lizenz von der AKM zu erwerben und das ent spre chen de lizenzentgelt an die AKM zu zahlen. Auch im Sendebereich gibt es Gesamt verträge (mit dem OrF, mit den zuständigen Fachverbänden der Wirt schafts kammer Öster-reich, Privatradios, Kabelweitersendung etc.).
TantiemenabrechnungAlle Einnahmen werden – nach Abzug des entstandenen Ver-wal tungs aufwandes – zur Gänze an die AKM-Mitglieder und an die inländischen (Miteinhebung im Auf führungsbereich) und ausländischen (Gegenseitigkeitsverträge) Verwertungs-ge sell schaften (die diese wiederum an ihre Mitglieder vertei-len) abgerechnet. Der AKM verbleibt kein Gewinn.
Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die sich auf ge-setzlichen regelungen, das Statut und die Abrechnungsre-geln der AKM (beschlossen von der General versammlung bzw. dem Vorstand der AKM, somit von den rechteinhabern selbst) gründen. Die Ab rechnung erfolgt grundsätzlich pro-grammgemäß d.h. aufgrund der Nut zungen, die auf dem Mu-sikprogramm aufscheinen.
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
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BESTELLFORMULAREC.15 A.2Informationen
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C.15Allgemeiner Service
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Catering
SCHNELL – FLEXIBEL – UNKOMPLIZIERT
Sie wollen für Ihre Kunden nur das Beste? – Wir auch!
Vom frisch gezapften bier und einem feinen Häppchen zwi-schendurch bis zum geschulten Servicemitarbeiter bieten wir alles rund um die gastronomische betreuung an – während und nach der Messe.
Als Exklusivcaterer am Messezentrum Salzburg ist die Kon-gress Gastronomie Salzburg GmbH direkt vor Ort und garan-tiert schnellen, flexiblen und besten Service.
Das heißt: Sie haben keine langen Lieferzeiten und können kurzfristig nachbestellen.
Machen wir’s kurz – was können wir für Sie tun?
Für welches thema darf Ihnen die Kongress Gastronomie Salzburg GmbH ein Angebot bzw. Informationen schicken?:
Standlieferung (Speisen + Getränke + Ausstattung + Personal)
Mitarbeiterverpflegung (Gutscheine für Messerestaurants möglich)
Kundenverpflegung (Fingerfood, cocktails, etc.)
Standfest (von live-Musik bis Kulinarik)
Einen Überblick über unsere Produktpalette finden Sie auf der Homepage www.kongressgastro.com. Diese kann auf Ihre Wünsche und Anforderungen individuell angepasst werden.
Es freut sich auf Ihre Anfrage:
Kongress Gastronomie Salzburg GmbH Kontakt: Mag. (FH) Verena Hancik leitung Messegastronomie +43 664 5058800 +43 662 4278 [email protected]
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BESTELLFORMULAREC.16
Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift
Veranstaltung Halle / Stand-Nr. ansprechpartner
Firma straße plz-Ort
telefon fax-DW e-mail
Wir erklären, dass unser Stand gemäß nachstehenden Angaben einem EINFACHEN MESSESTAND entspricht. • In der Halle errichtet • aus vorgefertigten Standbauelementen (Syma, Octanorm, Meroform etc.) • maximale Höhe 2,50 m • Alle Standbaumaterialien und Dekorteile müssen die Qualifikation C-s1,dØ, Bodenbelege die Qualifikation Cfl-s1 nach EN 13501 – 1 haben. Das entspricht der ehemaligen Bezeichnung B1,Q1, Tr1 nach ÖNorm B3900-1.
Unser Standaufbau wird in einigen Punkten von den Richtlinien für die Standgestaltung abweichen. Bei Überschreitung der Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m sowie für sämtliche zweigeschoßige Standbauten ist eine Planeinreichung (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Abteilung Technik unbedingt erforderlich.
Zur Standbaugenehmigung legen wir folgende Dokumente in einfacher Ausfertigung bei:
Grundriss Vorderansicht Seitenansicht
Statikplan Schaltplan Technische Leistungsbeschreibung
Eine Standbaugenehmigung erfolgt nur dann, wenn spätestens am ersten Messeaufbautag alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Eine Überschreitung der Auf- und Abbauzeiten ist ausschließlich an eine Genehmigung durch den Veranstalter gebunden, die zeitgerecht (mindestens 8 Tage vorher) erwirkt werden muss. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die erweiterten Teilnahmebedingungen, die Hausordnung und die Vorgaben des steier-märkischen Baugesetzes, des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) bzw. die Vorschreibungen der Behörden betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen vorbehaltlos zur Kenntnis genommen zu haben.
Technische Richtlinien / Standbaugenehmigung
Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax 0043 316 8088 – 249 oder [email protected]
TRENDS OF BEAUTY Salzburg
Bestellformular an:
0043 316 8088 - 249 oder
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BESTELLFORMULAREC.14
Messezentrum Salzburg GmbH Am Messezentrum 15020 Salzburg, AustriaT +43 662 24 04 0 F +43 662 24 04 20
[email protected] www.messezentrum-salzburg.at
Stand 08/2015 | Irrtum und Änderungen vorbehalten | Preise exklusive gesetzlicher Steuern und 1 % Vertragsgebühr 80
D.3Allgemeine GeschäftsbedingungenMessezentrum Salzburg GmbH (MZS), Fn 67914z, Stand Jänner 20151. Anmeldung, Preis:Die Anmeldung erfolgt durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und ordnungsgemäß unterschriebenen Anmeldeformulars an MZS als rechtsver-bindliches und unwiderrufliches Anbot. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Mieter die AGB vollinhaltlich anerkannt. Streichungen, Ergänzungen und Abände-rungen im Anmeldeformular und in den AGB sind unwirksam.Der Vertrag kommt mit der Übermittlung der Anmeldebestätigung durch MZS zustande. Es gelten die jeweils gültigen Mietpreise für die Dauer der Veranstal-tung. Die Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. MZS behält sich das Recht vor den Beginn und die Dauer der Veranstaltung abzuändern ohne dass daraus durch den Mieter irgendwelche Ansprüche welcher Art im-mer abgeleitet werden können.
2. Mietgegenstand:In der Anmeldung wird der gewünschte Mietgegenstand durch den Mieter kon-kretisiert und in der Anmeldebestätigung abschließend festgelegt (Maße, Posi-tion). MZS ist bemüht, den Mietgegenstand entsprechend den Wünschen des Mieters in der Anmeldung zur Verfügung zu stellen. Abweichungen betreffend Position und Flächenmaß bis zu 20 % bleiben MZS vorbehalten.Abweichungen im genannten Rahmen stellen keine Berechtigung zum Rücktritt dar.Verrechnet wird jeder begonnene tatsächlich zur Verfügung gestellte Quadrat-meter.MZS ist nicht verpflichtet eine Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Mietern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung entschei-det ausschließlich MZS.Der Mieter unterwirft sich ausdrücklich den üblichen Ausstellungsregelungen. MZS kann vom Mieter die Vorlage eines Warenverzeichnisses über auszustel-lende Waren verlangen, wobei nur die im Warenverzeichnis angeführten Produk-te ausgestellt werden dürfen. Der Mieter ist verpflichtet diese Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schlie-ßung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausge-schlossen, es besteht Betriebspflicht bis Messeende. Für den Fall des Zuwider-handelns ist MZS berechtigt, auf Kosten des Ausstellers Maßnahmen, zu setzen,sodass eine Beeinträchtigung des Gesamtauftrittes der Messe hintangehalten wird.
3. Rechnung, Zahlung:Mit Anmeldebestätigung erhält der Mieter eine Rechnung, die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Messe in voller Höhe, ohne jeden Abzug, auf dem Konto MZS gutgeschrieben wird. Weite ausgestellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und allfälliger sonstiger Gebühren sowie die Begleichung allfälliger offener früherer Forderungen sind Vorausset-zungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Für den Fall des Zahlungs-verzuges gelten § 1333 ABGB und § 352 UGB.
4. Zurückziehung der Anmeldung:Wird die Anmeldung, aus welchem Grund immer vom Mieter zurückgezogen / storniert, hat der Mieter an MZS folgende Stornogebühren zu bezahlen:• bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Miete• ab 8 Wochen vor Messebeginn 100 % der vereinbarten Mietejeweils zuzüglich Kosten, Steuern, Gebühren und Nebenkosten aller Art.Diese Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz verschuldensunab-hängig unter ausdrücklichem Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes zu bezahlen. Die vereinbarte Stornogebühr ist unabhängig vom Abschluss eines Ersatzmietvertrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes über die vereinbarten Stornogebühren hinaus bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Rücktritt vom Vertrag:MZS ist berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten wenna) der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt oderb) über das Vermögen des Mieters in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren,
welcher Art immer, beantragt oder eingeleitet wurde,c) der Mieter die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen, behördliche Anordnun-
gen oder gesetzliche Vorgaben nicht einhält oder ein sonstiger vom Mieter verursachter wichtiger Grund vorliegt.
In diesen Fällen schuldet der Mieter MZS ein verschuldensunabhängiges, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale in Höhe der Stornoge-bühr gemäß Punkt 4 dieser AGB.
6. Haftung und Schadenersatz:
6.1. MZS übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten Sachen und ist auch nicht zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen verpflichtet. MZS übernimmt auch keinerlei Haf-tung in welcher Form immer für vom Mieter eingebrachte oder vertriebene Ge-genstände.6.2. Der Mieter ist für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten und sonstiger Sicherheitserfordernisse betreffend den Mietgegenstand alleine ver-pflichtet und wird diesbezüglich MZS vollkommen schad- und klaglos halten.6.3. Der Mieter haftet gegenüber MZS für Schäden welcher Art immer, die durch ihn, seine Dienstnehmer, Vertragspartner oder seine Ausstellungsgegenstände
und Einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Ausstel-lungsstand und sämtliche Ausstellungsgegenstände sind vom Mieter selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. MZS haftet nicht Vermögens-/Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art immer die im Zusammenhang mit der Vorberei-tung, Durchführung und Abwicklung der Ausstellung dem Mieter selbst, dessenDienstnehmern oder dritten Personen aus welchem Grund immer entstehen.6.4. MZS haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch sie oder ihre Leute vorsätzlich herbeigeführt werden. Aus Handlungen oder Unterlassungen ande-rer Mieter, deren Dienstnehmern oder Vertragspartnern kann der Mieter kei-nen, wie auch immer gearteten Anspruch gegen MZS ableiten. Der Mieter hat allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und MZS die Möglichkeit zur Mängelbehebung einzuräumen. Etwaige Ansprüche des Mieters sind sofort schriftlich MZS zu melden, widrigenfalls derartige Ansprücheals verwirkt bzw. verfallen gelten. Für etwaige Fehler im offiziellen Messekatalog und/anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druck-fehler etc.).6.5. Der Mieter ist für die Sicherheit der Verkehrsflächen im Bereich des Mietge-genstandes ausschließlich selbst verantwortlich. Dem Mieter wird dazu empfoh-len eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, was im Rahmen eines bei MZS bestehenden Rahmenvertrages möglich ist.
7. Technische Richtlinien:Die dazu bestehenden technischen Richtlinien von MZS mit aktuellem Stand Ja-nuar 2011 sind Vertragsbestandteil und können unter www.messezentrum-salz-burg.at eingesehen werden.Der Mieter ist verpflichtet diese technischen Richtlinien vollinhaltlich zu beachten und einzuhalten und sind diese technischen Richtlinien integrierender Bestand-teil dieser Vereinbarung.Aus Sicherheitsgründen dürfen nur mit MZS vertraglich verpflichtete Service-partner auf dem gesamten Messegelände Arbeiten betreffend Grundinstallati-onen an den Versorgungsstraßen für Strom und Wasser durchführen. Dies gilt auch für Transport, Reinigung und Bewachung außerhalb der offiziellen Messe-öffnungszeiten. Eine Servicepartnerliste wird zur Verfügung gestellt.Jedenfalls ist das selbständige Öffnen von Ladetoren untersagt; derartiges darf nur durch Personal von MZS oder durch Wachpersonal erfolgen.Hält der Mieter diese technischen Richtlinien und Vorgaben nicht ein, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden, insbesondere auch für etwaige Schäden an den Gebäuden.
8. Katalog/Internet:Sofern für die Veranstaltung ein offizieller Katalog herausgegeben und eine Aus-steller-Datenbank im Internet eingerichtet wird, sind die Einträge kostenpflichtig. Die Erstellung erfolgt ausschließlich durch MZS oder vertraglich verpflichtete Servicepartner von MZS. Die Bedingungen/ Konditionen sind den Anmeldeun-terlagen, der Anmeldebestätigung und/oder den Servicerichtlinien von MZS zu entnehmen.
9. Postzustellungen (Briefe/Pakete):Postsendungen an Mieter sind grundsätzlich den Händlern/Ausstellern bzw. de-ren Mitarbeitern im Bereich des gemieteten Standes zuzustellen. Namentlich im Zuge der Aufbau- oder Abbauphase ist diese Form der Zustellung unter Umstän-den nicht möglich. Die MZS bietet (ausschließlich) ihren Mietern die Möglichkeit an, dass in diesem Fall Poststücke an der Rezeption (Halle 1, 1. Stock, Geschäfts-leitung) abgegeben werden können. Die MZS übernimmt für die übernommenen Poststücke allerdings keine Haftung.
10. Allgemeine Bestimmungen:
10.1. Der Mieter erklärt sein Einverständnis dazu, dass MZS personenbezoge-ne Daten auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung speichert und verarbeitet. Auch ist der Mieter damit einverstanden in Zukunft von MZS über Veranstaltungen per Email informiert zu werden. Diese Zustimmungen erfolgen gegen jederzeitigen Widerruf.10.2. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform; auch ist ein Abgehen von dieser Formerfordernis an die Schriftform gebunden.10.3. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich gegenständliche AGBs sämtliche in der Servicemappe angeführten Hinweise, Bedingungen, Regeln und gesetz-lichen Vorschriften sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften strikt einzuhalten. Weiters verpflichtet sich der Mieter alle Brandschutzvorschriften, gewerberechtlichen und ortspoli-zeilichen Vorschriften sowie die Hausordnung und etwaige von Behördenvertre-tern angeordnete Maßnahmen einzuhalten und sofort und auf eigene Kosten durchzuführen. Eine Nichtbeachtung und/oder Verstöße dagegen berechtigen MZS den zugewiesenen Stand sofort auf Kosten des Mieters zu schließen. An-ordnungen und Weisungen von MZS und deren Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten, was insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Park-platz gilt.10.4. Auf den gegenständlichen Vertrag ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.10.5. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Salzburg.10.6. Sofern einzelne Bestimmungen im Rahmen der Vertragsvereinbarungen ungültig sind, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Richtlinien & AGBs – Messezentrum Salzburg GmbH
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at68
Allgemeine Messe- & Betriebsordnung
1. ANMELDUNGDie Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderruf-liches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Teilnahmebe-dingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung wird die Messe- und Be-triebsordnung (Teilnahmebedingungen) vom Austeller vollinhaltlich anerkannt. Mit dem Eingang (Post, Fax, oder als pdf-Anhang zur E-Mail) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Anmeldungen als formloser Email-Text sind unwirksam und werden nicht angenommen. Das Anmeldeformular ist voll-ständig auszufüllen, werden einzelne Rubriken nicht oder nicht vollständig aus-gefüllt, gilt das für den Veranstalter Günstigste als vereinbart. Für jeden Ausstel-lungsplatz ist eine ordnungsgemäß (durch die für die Wirksamkeit erforderliche Zahl von Organen) unterzeichnete und mit Firmenstempel versehene Anmeldung erforderlich. Bei Gesellschaften sind zusätzlich die Firmenbuchnummer/Vereins-nummer und die UID anzugeben. Eine Akontozahlung auf den Beteiligungsbeitrag gilt nicht als Anmeldung. Die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, z.B. Inserate, Werbungen und Anzeigen im Katalog/Magazin, Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrü-stungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser, Telefon und sonstigen Einrichtungen.
2. ZULASSUNG / STANDZUTEILUNG Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulas-sung von Ausstellern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter kann Anmeldungen auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit ablehnen. Der Veran-stalter kann das vom Aussteller in der Anmeldung angegebene Ausstellungsgut und/oder die Ausstellungsflächen ohne Angabe von Gründen beschränken. Eine derartige Beschränkung lässt den Vertrag mit dem vom Veranstalter geänderten Inhalt zustande kommen.Als Ausstellungsplätze stehen Flächen und Räume in den Ausstellungshallen und Objekten sowie im Freigelände zur Verfügung. Die Aussteller werden möglichst nach Branchen geordnet eingeteilt. Die Zuweisung des Ausstellungsplatzes er-folgt ausschließlich jeweils nur für eine Messe und kann vom Veranstalter auch nach Zuweisung noch einseitig in Bezug auf Lage und Fläche abgeändert werden, Ausgänge und Durchgänge können vom Veranstalter auch nach Zuweisung verlegt werden. Derartige Änderungen berechtigen den Aussteller nicht zum Vertrags-rücktritt. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Austellers zu ei-ner Messe) kann kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines Anbotes) abgeleitet werden. Ebenso kann aus der Standzuteilung bei einer Messe kein Rechtsanspruch auf Zuteilung desselben Ausstellungsplatzes auch für künftige Messen/Veranstaltungen abgeleitet werden. Kann der zugeteilte Platz dem Austeller aus Gründen, die in der Sphäre des Veranstalters liegen, nicht überlassen werden und kann ihm auch kein Ersatzplatz zur Verfügung gestellt werden, hat der Aussteller lediglich Anspruch auf Erstattung der tatsächlich be-zahlten Standmiete.Eine teilweise oder gänzliche Untervermietung oder Weitergabe des zugewiesenen Ausstellungsplatzes ist unzulässig. Die Aufstellung eigener Baulichkeiten (Pavillons) durch Aussteller ist nur mit vor-heriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Dem Veran-stalter ist eine Planskizze in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Für die Erteilung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Standzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und internationale Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Nimmt der Aussteller als Vertreter eines Produzenten an der Messe teil, hat er dies dem Veranstalter gleichzeitig mit der Anmeldung bekanntzugeben. Der Veranstalter kann vom Aussteller die Vorlage eines Warenverzeichnisses und eines Eigentumsnachweises für die ausgestellten Exponate verlangen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist die Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung. Andere Produkte als die im Warenverzeichnis angeführten dürfen nicht ausgestellt werden. Gebrauchte Waren aller Art sind als Ausstellungsgüter nur zulässig, wenn sie vorab vom Veranstalter schriftlich genehmigt wurden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messe-
standes ist ausgeschlossen. Der Aussteller verpflichtet sich bei Verletzung die-ser Verpflichtung einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 25 % der verrechneten Standmiete – vorbehaltlich eines darüber hinaus gehenden Schadens - zu bezah-len. Der Aussteller hat sich jeder politischen Propaganda zu enthalten, auch jegliche Bezugnahme auf religiöse Inhalte ist untersagt.
3. STORNIERUNG / ZURÜCKZIEHUNG DER ANMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN Der Veranstalter hat das Recht auch bereits erfolgte Standzuweisungen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzuändern oder zu stornieren. Eine Stornierung bereits erfolgter Standzuweisungen erfolgt auch dann, wenn der Aussteller seinen Zah-lungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, über das Unternehmen eines Ausstellers der gerichtliche Ausgleich oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch offene Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen oder die Exponate nicht dem Messethema entsprechen. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durch-geführt werden oder muss sie verschoben werden bzw. verkürzt oder verlängert werden, sind jegliche Schadenersatzansprüche des Ausstellers dem Veranstalter gegenüber ausgeschlossen. Ein Vertragsrücktritt des Ausstellers ist nur bis zum Absenden der Zulassung durch den Veranstalter zulässig. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Mes-sebeginn 100 % der vereinbarten Standmiete, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben, sonstiger Nebenkosten und der allfälligen bereits entstandenen Kosten für bestell-te Technik- und Serviceleistungen. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Scha-denersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch auf das richterliche Mäßigungsrecht, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten oder zu verkaufen. Die Geltend-machung eines Schadenersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt. Die Fälligkeit der Stornogebühr zzgl. der darü-ber hinausgehenden Zahlungen richtet sich nach der Stornorechnung. Nach dem Storno stehen dem Aussteller – unabhängig von den zu entrichtenden Gebühren – keinerlei Rechte auf jenen Ausstellungsplatz zu, für den das Storno erfolgt. Als Storno gilt auch die Zurücknahme einer Anmeldung für den Fall, dass der Veran-stalter die mit der Anmeldung vorgebrachten Wünsche hinsichtlich Beschaffenheit des Ausstellungsplatzes (Größe, Lage, etc.) nicht zu erfüllen vermag.Der Wunsch nach Anschlussmöglichkeit an eine Wasser-, Licht- und Kraftstrom-versorgung ist entsprechend dem Anmeldeformular bei der Anmeldung anzuge-ben.
4. STANDMIETE / MITAUSSTELLERGEBÜHR / FAKTURIERUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGENMit dem Eingang der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die jeweils am Anmeldeformular angeführten Quadratmeterpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder aufgrund ordnungsgemäß ausgefüllter Mitaus-stellerunterlagen zugelassene Mitaussteller oder Untermieter hat eine durch die Messeleitung festgesetzte Mitausstellergebühr zu entrichten.Jeder angefangene Quadratmeter (inkl. etwaiger Säulen, Stromkästen etc.) wird als voll berechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Da die Verträge mit den Ausstellern gebührenpflichtig sind, wird zu der angeführten Beteiligungsgebühr, inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die 1%ige staatliche Rechtsgeschäftsgebühr hinzugerechnet.Circa 4 Wochen vor Messebeginn erhält der Aussteller die Rechnung, die so recht-zeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag jedenfalls 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fäl-lig.Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen bei Rech-nungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. Eine Rechnung kann abweichende Zahlungsbedingungen und –termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und einer allfälligen Anmelde-pauschale sowie die Begleichung allfälliger offener Forderungen aus früheren Ver-anstaltungen sind Voraussetzungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes/
für die Durchführung der in Salzburg stattfindenden „Trends of Beauty“ der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft mbH, im folgenden kurz als „Veranstalter“ bezeichnet.
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Standplatzes. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt, später eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungs-verzuges werden 10 % Zinsen p.a. ab Fälligkeit sowie EUR 7,00 je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden oder dem Veranstalter von Dritten verrechneten Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten Klags- und Exekutionskosten. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenfor-derungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzube-halten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe/Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (Rücktritt, Schadenersatz etc.) ableiten könnte.Während der Messeveranstaltung festgestellte, unbefugte Standvergrößerungen werden mit dem doppelten Quadratmeterpreis für diese Fläche nachverrechnet.
5. STANDBAU / GESTALTUNG DER STÄNDEJeder Aussteller hat für die Gestaltung des Ausstellungs- bzw. Veranstaltungs-platzes selbst zu sorgen. Alle Aufbauten sind so auszubilden, dass weder das Ge-samtbild der Halle bzw. des Messegeländes noch die Interessen der angrenzenden Aussteller beeinträchtigt werden. Die Ausstellungsplätze verstehen sich grund-sätzlich ohne Kojenwände und ohne Einrichtung, außer bei Bestellung eines Kom-plettstandes und/oder schriftlichen Sondervereinbarung mit dem Veranstalter. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschrei-ten (Standardaufbauhöhe). Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Ent-sprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn beim Ver-anstalter einzureichen. Für eine eventuelle zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50 % auf die Platzgebühr pro m2 überbauter Fläche berechnet. Vor der Errichtung solcher Stände, ausgenommen Inselstände, müssen ferner die schriftliche Zustimmung der benachbarten Aussteller sowie ein Gutachten eines Zivilingenieurs bezüglich der statischen Festigkeit und eine Bestätigung des sach- und fachgerechten Aufbaus durch den Erbauer vorliegen. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze platziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen. Auf Verkehrs-flächen darf überhaupt nur Sicherheitsglas verwendet werden.Mit dem „AMB Bestellheft für Technische Dienstleistungen“ kann jeder Aussteller zusätzliche Leistungen (Grafik und Mietmobiliar bis hin zum kompletten Messe-stand) von AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Messeplatz 1 bestellen. Das AMB Bestellheft steht auf der Homepage der jeweiligen Messe zur Verfügung.Jeder Aussteller hat den ihm zugewiesenen Ausstellungsplatz mit seiner vollstän-digen Firmenanschrift zu versehen. Sofern in einem Stand fremdsprachige Auf-schriften angebracht werden, ist an erster Stelle dieser Text in gleicher Druckgröße in deutscher Sprache ersichtlich zu machen. Fenster und Türen der Ausstellungs-hallen dürfen nur mit Bewilligung des Veranstalters verdeckt, abgeschlossen oder geöffnet werden. Gestaltungen, die dem guten Geschmack oder dem vom Veran-stalter angestrebten Stil widersprechen, sind auf Anordnung des Veranstalters zu ändern. Im Weigerungsfall steht dem Veranstalter das Recht zu, die Änderungen auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen. Die Trennwände zwischen den nachbarlichen Ausstellungsplätzen müssen gleich hoch sein. Teppiche, Bodenbe-spannungen und Bilder sind in allen dem Verkehr dienenden Räumen möglichst unverrückbar zu befestigen.Die Verwendung von offenem Feuer sowie von gasbetriebenen Geräten, wenn sie nicht fix eingebaut und an behördlich kommissionierte Gasanlagen (feste Anlagen) angeschlossen sind, ist in allen Hallen generell verboten. Die Verwendung von nicht brennbaren Gasen in Druckbehältern ist unter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen gestattet. Druckgasflaschen müssen ständig gegen Umfallen gesichert sein.Bei allen Standaufbauten muss dafür Sorge getragen werden, dass Licht- und Wasseranschlüsse jederzeit zugänglich sind.Bei der Aufstellung von festen oder transportablen Besprechungspavillons bzw. Zelten im Freigelände des Veranstalters ist diesem gleichzeitig mit der Platzan-meldung eine Skizze mit den genauen Ausmaßen zu überreichen. Der Veranstalter entscheidet sodann, ob die Aufstellung eines solchen Pavillons bzw. Zeltes möglich ist.Grab- und Stemmarbeiten sowie bauliche oder sonstige Veränderungen an den messeeigenen Anlagen in Hallen oder im Freigelände sind ausnahmslos an die schriftliche Genehmigung des Veranstalters gebunden. Die Aussteller bzw. Ver-anstalter haben alle orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstige gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen und insbesondere den bei den be-hördlichen Kommissionierungen getroffenen Verfügungen sofort nachzukommen, widrigenfalls ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Män-gel auf Kosten der Aussteller sofort zu beheben.Die Einholung aller behördlichen Genehmigungen liegt im Verantwortungsbereich der Aussteller. Der Aussteller bzw. der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche
Arbeiten auf der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsfläche durch befugte Unter-nehmer durchführen zu lassen, sofern sie der Aussteller nicht selbst durchführt. Die Gestaltung der Ausstellungsfläche muss unbedingt den bau- und feuerpolizei-lichen Bestimmungen entsprechen. Die Firma, welche die Werbegestaltung der Ausstellungsfläche vornimmt, hat dem Aussteller schriftlich zu bescheinigen, dass bei der Werbegestaltung nur Materialien verwendet wurden, die den feuerpolizei-lichen Bestimmungen entsprechen. Führt der Aussteller bzw. der Veranstalter die Gestaltung der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsfläche selbst aus, trägt er selbst die Verantwortung gegenüber Dritten und auch insbesondere den Behörden. Deko-rationen und Ausstattungen müssen mindestens schwer brennbar (B1), schwach qualmend (Q1) und nicht tropfend (TR1) ausgestattet sein. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, sind die beanstandeten Teile unverzüglich zu entfernen.Es gilt Rauchverbot in allen Hallen. Der Aussteller hält den Veranstalter hinsicht-lich sämtlicher Schäden und Forderungen, die aus der Verletzung des Rauch-verbotes durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte resultieren schad- und klaglos.
6. INSTALLATIONEN / ELEKTROINSTALLATIONEN / AUFSTELLEN VON MASCHINEN / LÄRMSCHUTZ / EDVDer Aussteller ist verpflichtet, beim Aufstellen und dem Betrieb von Maschinen und Geräten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Arbeits-schutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, insbesonders müssen Maschinen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicher-heitsverordnung idgF entsprechen. Werden Schutzvorrichtungen an Maschinen entfernt, um die Funktion des Gerätes ersichtlich zu machen, so sind Gefahren-stellen durch transparente Sicherungsvorrichtungen mit ausreichender Festigkeit zu sichern. Die erforderlichen Original-Schutzvorrichtungen sind mit auszustellen. Bei lärmerzeugenden Vorführungen über 75 dBA durch den Aussteller ist eine Lärmschutzkabine zwingend vorgeschrieben. Lautsprecher müssen immer zum eigenen Stand gedreht sein. Nachbarstände dürfen durch die Lautstärke nicht ge-stört werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, nach Abmah-nung ohne irgendwelche Ersatzansprüche des Ausstellers die Vorführungen zu untersagen bzw. erforderlichenfalls den Stand zu schließen. Der Aussteller ist beim Einsatz von EDV auf dem Ausstellungsstand verpflichtet, strahlengeschützte Hard-ware einzusetzen. Hält sich der Aussteller nicht an diese Auflage und wird der Be-trieb seiner Anlage durch elektronische Störfelder beeinträchtigt oder unmöglich, kann er den Veranstalter dafür nicht haftbar machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich ihm bekannte elektrische Störfelder bei der Standvergabe nicht beachtet hat. Grundinstallationen an den Versorgungsstraßen für Strom und Wasser dürfen ausschließlich von Ver-tragspartnern des Veranstalters durchgeführt werden. Strom-, Wasser-, und son-stige technische Anschlüsse sind über System Standbau GmbH gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrische Geräte, Anlagen und Installationen müssen den Vorschriften des ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der An-schluss und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker. Die technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.Befinden sich im Bereich des Ausstellers bzw. seines Messestandes Elektrover-teiler, Wandhydranten oder Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage, so dürfen diese keinesfalls verbaut werden und muss die ständige volle Zugänglichkeit gege-ben sein. Auf Standaufbauten, welche die Sicht auf den Hydranten verstellen, muss das Hinweispiktogramm „Wandhydrant“ aufgeklebt werden.
7. AUF-/ ABBAUDie in der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Servicemappe bekanntge-gebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Überschreitungen dieser fixen Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muss, wenn in der Servicemappe kein anderer Zeitpunkt angegeben ist, spätestens einen Tag vor Messebeginn 12.00 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt, ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete zuzüglich Anmeldepauschale zu bezahlen ist. Die Aufbauarbeiten müssen entsprechend den Angaben des Veran-stalters für Auf- und Abbauzeiten beendet sein. Die Gestaltung des gemieteten Ausstellungsplatzes und die Aufstellung der entsprechenden Exponate muss am Tage vor Messebeginn bis 18.00 Uhr vollendet sein, es sei denn, die messespezi-fische Servicemappe sieht einen anderen Zeitpunkt dafür vor. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Der Aussteller verpflichtet sich, den Ausstellungsplatz im gleichen Zustand zu verlassen, in dem er ihn übernom-men hat. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen.
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Der Ab- und Zutransport von Exponaten ist während der Ausstellungsdauer nicht gestattet. Während der Dauer der Messe muss sich auf dem Ausstellungsplatz eine Fachkraft befinden, die in der Lage ist, ausreichend einschlägige Auskünfte zu geben. Der Veranstalter ist berechtigt, Stand- und Werbegestalter ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen. Das der Messe zur Verfügung stehende Gelände, die Hallen und Objekte sind, wenn nicht in der Information für Aussteller anders angegeben, zwecks Räumung der Ausstellungsplätze und Pavillons entsprechend den Abbauzeiten geöffnet und bewacht. Der Veranstalter ist berechtigt aus organi-satorischen Gründen die Abbaufrist ohne Angabe von Gründen zu verkürzen.
8. REINIGUNGDie Aussteller sind verpflichtet, die Ausstellungsplätze, ihre Einrichtungen und Ex-ponate sauber zu halten bzw. zu reinigen. Die Reinigung ist nach Messeschluss durchzuführen. Sie untersteht den Anordnungen des Messewachdienstes. Bei Vernachlässigung der Verpflichtung zur Reinhaltung kann der Veranstalter die Reinigungsarbeiten auf Kosten der säumigen Aussteller vornehmen lassen. Die Standreinigung kann bei der System Standbau GmbH in Auftrag gegeben werden. Die Aussteller sind verpflichtet, ihren Müll während der Veranstaltung, dies gilt auch für die Zeiten des Auf- und Abbaus, selbst zu entsorgen. Für Mülltrennung ist Sorge zu tragen.
9. BEWACHUNGDie der Messe zur Verfügung festgelegten Ausstellungshallen und das Freigelände sind frühestens ab Beginn der festgelegten Aufbauzeit bewacht. Die Bewachung endet mit der festgelegten Abbauzeit. Privatwachen und ein privater Reinigungs-dienst können nur im Einvernehmen mit dem Messewachdienst bestellt werden.
10. AUSSTELLUNGSWARENAuf der Messe Graz dürfen, mit Ausnahme von Antiquitäten und Kunstgegenstän-den, nur neue Waren ausgestellt werden, und zwar nur die angemeldeten und vom Veranstalter zur Ausstellung zugelassenen Waren. Mit der Einbringung der Standeinrichtung und der Ausstellungsgüter hat der Veranstalter an diesen Gegen-ständen ein Pfandrecht, zur Befriedigung welcher Forderungen aus diesem Vertrag auch immer, erworben. Den Veranstalter treffen jedoch keine wie immer gearteten Verpflichtungen zur Verwahrung der Güter; der Veranstalter haftet nicht für Schä-den an Personen oder Sachen, die im Zuge des Auf- und Abbaus, des Abtrans-portes und der Lagerung der Güter auftreten. Erhält ein Aussteller die Genehmi-gung des Veranstalters, die Aufbauten auf dem Ausstellungsplatz bis zur nächsten Messe zu belassen, so übernimmt der Veranstalter für etwaige Beschädigungen, Entwendungen, usw. keine Haftung. Sollte sich trotz dieser Genehmigung die Not-wendigkeit einer Räumung des Ausstellungsplatzes ergeben, hat diese – außer bei Gefahr in Verzug - 14 Tage nach Verständigung beendet zu sein, widrigenfalls ver-fallen die Aufbauten bzw. werden diese auf Kosten des Ausstellers abgebaut. Bei Gefahr in Verzug können Aufbauten auch ohne Verständigung sofort auf Kosten des Ausstellers abgebaut werden. Die Preisauszeichnung unterliegt den einschlägigen Bestimmungen.
11. VERKAUFSREGELUNGDem Aussteller ist es gestattet unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Waren direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort aus-zufolgen. Die Aussteller haben die Regeln eines lauteren Wettbewerbes einzuhal-ten, insbesondere Hausieren, marktschreierisches Anbieten, Offertangebote von Nichtausstellern sind strengstens verboten. Die Waren dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Ausstellungsplatzes angeboten werden. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforde-rung zu schließen. Feuergefährliche, übelriechende oder die Umgebung belästi-gende Exponate sind von der Ausstellung ausgeschlossen. Werden vom Aussteller alkoholische Getränke ausgeschenkt oder verkauft, ist der Aussteller verpflichtet zumindest zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk und diese besonders zu kennzeichnen.
12. AUSSTELLERAUSWEISEJeder Aussteller erhält je nach bezahlter Ausstellungsfläche Ausstellerausweise kostenlos. Die Bedingungen für weitere Ausweise sind in den Serviceunterla-gen angeführt. Für Angestellte – und zwar nur für die tatsächlich am Stand be-schäftigten – stehen kostenpflichtige Ausstellerausweise zur Verfügung. Preise siehe Serviceunterlagen der jeweiligen Messe. Kostenlose sowie kostenpflichtige Ausstellerausweise werden zusammen mit der Beteiligungsgebühr in Rechnung gestellt und mit der Rechnung verschickt. Weitere Ausstellerausweise sind mit schriftlicher Bestellung und gegen gesondertes Entgelt erhältlich. Sowohl kosten-lose Ausstellerausweise als auch kostenpflichtige Ausstellerausweise sind nur dann gültig, wenn diese mit dem Firmenstempel des Ausstellers und dem Namen des Kartenbenützers versehen sind. Diese -Ausweise sind nicht übertragbar, bei Missbrauch erfolgt der Entzug. Für die Auf- und Abbauarbeiten vor und nach der Messe werden den Ausstellern für ihre eigenen bzw. von ihnen hiefür beauftragte
Mitarbeiter kostenlose Auf- und Abbauausweise zur Verfügung gestellt. Für die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten auf Messen wird auf die entspre-chenden Bestimmungen des Arbeitsrechtes, des Arbeitsruhegesetzes, Sonn- und Feiertagsruhegesetzes und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
13. VORFÜHRUNGENVorführungen von Maschinen und Geräten aller Art sind in der Anmeldung anzuge-ben. Der Veranstalter kann Vorführungen an gewissen Tageszeiten festsetzen. Of-fenes Feuer, die Verwendung von feuergefährlichen, leicht brennbaren oder explo-siven Materialien ist in allen Hallen und im Freigelände ausnahmslos verboten. In den Hallen sind außerdem Vorführungen mit Gas jeder Art, Öl, Benzin, Petroleum sowie allen anderen Brennstoffen grundsätzlich verboten. Derartige Vorführungen im Freigelände sind gestattet, wenn die Geräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Anlage von der Bau- und Anlagenbehörde kommissioniert und genehmigt wurde.
14. MUSIKVORFÜHRUNGENEs wird seitens des Veranstalters darauf aufmerksam gemacht, dass der Einsatz von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik, usw.) bei der AKM anzumelden ist. Genaue Informationen erhalten die Aussteller bei der AKM-Graz, Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. Auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Lautstärke ist zu achten.
15. VERSICHERUNGDie Versicherung der Aufbauten, Ausstattungsgegenstände, Ausstellungswaren u. dgl. gegen Feuer-, Diebstahl-, Einbruch- und Haftpflichtschäden obliegt dem Aussteller. Eine solche Versicherung wird dringend empfohlen. Diese kann mit Hilfe der Serviceunterlagen bei der Partnerfirma des Veranstalters bestellt wer-den. Aussteller, deren Standaufbauten in der messefreien Zeit stehen bleiben, wird der Abschluss einer Versicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, Einbruch- und Haft-pflichtschäden für die messefreie Zeit dringend empfohlen.
16. HAFTUNGDer Aussteller haftet für jeden Schaden, den er oder seine Beauftragten, Ange-stellten oder von ihm beauftragten Firmen an Personen und Sachwerten des Veranstalters oder anderen verursachen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Missachtung der einschlägigen orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewer-bebehördlichen, veranstaltungs-rechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestim-mungen, die Aussteller betreffen, entstehen. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle Schäden, die durch die unberechtigte Entnahme von Strom, Gas und Wasser und unberechtigte Einleitung von Abwasser sowie sonstige Kontaminati-onen – insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des WRG und Abfall-wirtschaftsgesetz – entstehen. Er haftet weiters für Unfälle, die durch sein eigenes, seiner Bevollmächtigten oder seiner Angestellten Verschulden entstehen, zur Gän-ze. Zur Deckung dieser Schäden ist der Veranstalter berechtigt, gegebenenfalls die Ausstellungsgüter zurückzubehalten. Der Veranstalter ist vom Aussteller in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.
17. HAFTUNGSAUSSCHLUSSDer Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Verände-rungen, Beschädigungen, Diebstahl, Abhandenkommen und Entwendungen von Ausstellungsgegenständen, Aufbauten und Ausstattungsstücken sowie für son-stige Schadensfälle. Für Schäden, die Personen und Sachen während des Aufent-haltes bzw. während der Unterbringung im Messegelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch für die Zeit zwischen den einzelnen Messen. Desgleichen haftet der Veranstalter nicht für Ereignisse, welche durch höhere Gewalt, politische Geschehnisse oder behördliche Verfügungen verurs-acht werden. Für den Fall, als durch solche Ereignisse eine Unterbrechung oder eine vorzeitige Schließung der Messe verursacht wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Beteiligungsgebühr. Der Veranstalter ist nicht zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöff-nungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aus-steller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Aus-stellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgan-genen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veran-stalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vor-sätzlich herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer Aussteller, deren Arbeit-nehmer, Erfüllungsgehilfen oder Vertragspartnern etc. kann der Aussteller keinen wie immer gearteten Anspruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat
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allfällige Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls gelten sie als verwirkt. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sen-dungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten.
18. KOMMISSIONIERUNGENVor Eröffnung der Messe werden sämtliche Ausstellungs- und Veranstaltungs-plätze nach orts-, bau-, feuerpolizeilichen, gewerberechtlichen, arbeitsrecht-lichen, wenn notwendig veranstaltungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die Bestimmungen der Messe- und Betriebsordnung werden vom Aussteller bzw. Veranstalter anerkannt, und es wird weiters zur Kenntnis genommen, dass mit Rücksicht auf alle behördlichen Bestimmungen und Vorschriften eine behördliche Kommissionierung der Ausstellungs- bzw. Ver-anstaltungsflächen durchgeführt werden kann. Aufbauten oder Teile hiervon, die nicht den bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen oder sonstige Mängel aufweisen, müssen sofort abgetragen werden. Stellt die Kommission fest, dass Licht- und elektrische Betriebsanlagen (Scheinwerfer, Lampen, Leitungen, Elektromotore, etc.) den bau- und feuerpolizeilichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so muss die Stromzufuhr gesperrt werden. Für die im Besitz des Veranstalters befindlichen Gebäude, Flächen und Betriebsein-richtungen auf dem Gelände des Veranstalters sucht der Veranstalter im eigenen Namen um die notwendigen behördlichen Genehmigungen an.
19. AUSSTELLERVERZEICHNISJe nach Art der Messe wird entweder ein alphabetisches Ausstellerverzeichnis oder ein Ausstellerverzeichnis mit alphabethischer und branchenspezifischer Glie-derung erstellt. Ist eine Branchengliederung vorgesehen, ist der Messeausschrei-bung oder den Serviceunterlagen ein Branchenverzeichnis beigelegt, bei dem die Branchenzugehörigkeit angekreuzt werden kann. Wird dies vom Aussteller un-terlassen, erfolgt die Brancheneinteilung für das Verzeichnis entweder durch den Veranstalter oder unterbleibt gänzlich. Die Grundeinschaltung wird kostenlos vor-genommen, für Zusatzschaltungen erfolgt eine gesonderte Berechnung. Nähere Daten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Für Satz- und Druckfehler, die durch unleserlich geschriebene Anmeldeformulare und Textangaben entstehen, trägt der Veranstalter keinerlei Verantwortung. Die Vorlage von Bürstenabzügen ist nicht möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Textierung und die Einreihung in eine bestimmte Rubrik, sie erfolgt auf Grund der Angaben des Ausstellers. Wenn durch den Auftraggeber (Aussteller) die zeitgerechte Über-sendung des Anmeldeformulars, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen wurde, erfolgt keine Einschaltung im alphabethischen Ausstellerverzeichnis und im Branchenverzeichnis. Bei Stornierung der Platzanmeldung nach der offiziellen Platzzuweisung bleibt die Einschaltung wegen drucktechnischer Notwendigkeit aufrecht. Termin für die Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars ist der jeweilige Anmeldeschluss. Jedem Aussteller wird vom Veranstalter ein Aus-stellerverzeichnis gratis ausgefolgt. Wurde ein Aussteller aus Verschulden des Ver-anstalters nicht im Ausstellerverzeichnis aufgenommen, erhält er die Anmeldege-bühr refundiert, weitergehende Ansprüche, aus welchem Titel auch immer, sind ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Messeveranstaltung er-teilt der Aussteller auch das Einverständnis zur Veröffentlichung der notwendigen Daten (Firmenadresse, Produkte, eventuelle Vertretungen) im Ausstellerverzeich-nis, in Ausstellerlisten und ist auch einverstanden, dass Produktinformationen wei-tergegeben werden, außer es erfolgt seitens des Ausstellers eine ausdrückliche schriftliche Verständigung an die Messeleitung (Marketing & Werbung), eine solche Veröffentlichung nicht durchzuführen.
20. WERBUNGDie verschiedenen Werbemöglichkeiten und Arten der Verteilung von Werbema-terialien (wie z.B. Flyer, Broschüren, Luftballons und dgl.) sind in der Servicemap-pe enthalten und gegen Entgelt zu bestellen. Das Anbringen von Lautsprechern, akustische Werbung ist untersagt. Rundfunk-, Fernseh-, Tonband- und Videoge-räte sowie Plattenspieler CD-/DVD-Player dürfen nur als Ausstellungsware auf den hierfür bestimmten Ausstellungsplätzen aufgestellt und für Vorführzwecke in Betrieb genommen werden. Einrichtungen und Darbietungen aller Art, welche Nachbarn oder Besucher (= Teilnehmer iSd Stmk. Veranstaltungsgesetzes) offen-sichtlich stören, insbesondere Inanspruchnahme des Raumes vor dem Stand, (z.B. Werbemittelverteilung, Muster etc.) sind nicht gestattet.
21. EINFAHRTSGENEHMIGUNGDie Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den offiziellen Öffnungszeiten einer Messe und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20.00 Uhr ist jede Zufahrt gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und
Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern haben, ist eine Liefer-plakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist an der Windschutzscheibe deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte, für die eine Kaution von EUR 50,00 (eine Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum Zweck der Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelän-de befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte gegen eine Kaution von EUR 50,00 ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von EUR 150,00 eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser Betrag als Parkgebühr einbehalten. Am letzten Veranstaltungstag ist ab 15.00 Uhr die Einfahrt nicht mehr möglich.
22. VERKEHRSBESTIMMUNGENUm zu gewährleisten, dass Lastfahrzeuge an die Ausstellungsplätze in den Hallen oder im Freigelände herankommen können, muss eine Verparkung der Verkehrs-wege auf dem Messegelände durch PKW verhindert werden. 2 Tage vor Messe-beginn ist vom Aussteller eine Kaution für die Einfahrt in das Messegelände zu bezahlen. Es ist vorgesehen, dass PKW für eine Kaution von EUR 50,00 eine Stunde im Messegelände verbleiben dürfen. LKW dürfen für dieselbe Kaution 3 Stunden im Messegelände verbleiben. Sollte diese Zeit überschritten werden, gelten die Kautionen als Parkgebühren für vereinnahmt. Am letzten Messetag bleibt das Gelände für sämtliche Fahrzeuge einschließlich Lieferanten bis eine Stunde nach dem jeweiligen Veranstaltungsende gesperrt. Der Einlass der zum Abtransport be-nötigten Fahrzeuge beginnt am letzten Messetag ausnahmslos eine Stunde nach Veranstaltungsende.
23. GARAGENORDNUNG – TIEFGARAGE HALLE Aa. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind auch im Verkehr innerhalb
der Garage genau zu befolgen. Dabei sind Lichtsignale, Verkehrszeichen, Hin-weistafeln und Bodenmarkierungen, ins-besondere beim Abstellen der Kraft-fahrzeuge zu beachten. In der Garage darf nur im Schritttempo mit erhöhter Aufmerksamkeit gefahren werden.
b. Werden Fahrzeuge so geparkt, dass angrenzende Parkflächen nicht entspre-chend den Markierungen benützt werden können, ist für sämtliche in Anspruch genommene Parkplätze das Entgelt zu entrichten.
c. Verbindungs- und Fußgängerwege, Fahrstreifen, sowie Ausgänge und Flucht-wege dürfen nicht durch Fahrzeuge oder auf andere Weise verstellt werden.
d. Die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug, dessen Vergaser bzw. Einspritzaggregat , Treibstoffleitung oder Treibstoffbehälter undicht ist oder dessen Motor mit Flüssiggas betrieben wird, ist unzulässig. Parken mit Kraftfahrzeugen ohne polizeiliches Kennzeichen ist vorher der Betriebsleitung anzuzeigen.
e. Den Anordnungen des Garagenpersonals ist im Interesse eines reibungslosen Betriebes Folge zu leisten. Der Zutritt alkoholisierter Personen kann untersagt werden.
f. Der Kunde verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern und abzusperren. Gegenstände, die üblicherweise nicht in Kraftfahr-zeugen aufbewahrt werden, wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände, dürfen nicht im Fahrzeug zu-rückgelassen werden. Die Unterbringung dieser Sachen erfolgt auf eigene Ge-fahr. Wird vom Garagenpersonal verlangt, dass das Fahrzeug unversperrt ge-parkt wird, sind sämtliche beweglichen Gegenstände aus dem Fahrgastraum zu entfernen und sind im Kofferraum zu deponieren. Dieser ist sodann zu ver-schließen.
g. Der Gebrauch von offenem Licht und Feuer, das Rauchen, sowie alle anderen feuergefährlichen Handlungen sind in der Garage und den brandgefährdeten Nebenräumen polizeilich strengstens verboten.
h. Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, Vergiftungsgefahr. Das geräuschvolle oder nicht notwendige Laufenlassen der Motoren (auch im Leerlauf) ist zu ver-meiden.
i. Der durch Lautsprecher oder aufleuchtende Warntafeln verlautbarten Auffor-derung „Zufahrt bzw. Zutritt verboten“ oder „Motor abstellen, Garage verlas-sen“, ist unbedingt Folge zu leisten.
j. Brennbare oder explosive Stoffe, wie Treibstoffe, Flüssiggasflaschen, dürfen weder in den abgestellten Fahrzeugen, noch sonst in den Garagenräumen aufbewahrt werden. Im Fahrzeug darf jedoch ein leerer oder gefüllter, explosi-onssicherer, dicht verschlossener Reservetreibstoffbehälter bis max. 10 l Fas-sungsvermögen untergebracht werden.
k. Es ist unzulässig, in die Entwässerungsanlage Benzin, Dieselöl, Schmieröl oder sonstige Wasser gefährdende Stoffe einzuleiten.
l. Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an geparkten Fahrzeugen und das Nachfüllen von Treibstoff aus mitgebrachten Kanistern sind verboten.
m. Die Abgabe akustischer Warnzeichen vor der Garageneinfahrt und in den Be-triebsräumlichkeiten ist bloß im Notfall erlaubt.
RICHTLINIEN & AGBsD.1
Stand 07/2015 . Irrtum und Änderungen vorbehalten
Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H.
A-8010 Graz, Messeplatz 1 / Messeturm, T. 0043 316 8088 - 0, F. DW - 249, [email protected], www.mcg.at72
n. Im Falle eines Brandes sind sofort eigene Löschversuche mit geeigneten Feuerlöschgeräten der Brandklasse II (keine Halogen- oder Nasslöscher ver-wenden) zu unternehmen und sowohl die Feuerwehr (Notruf 122) als auch die Betriebsleitung zu informieren. Personen, die nicht mit der Brandbekämpfung befasst sind, haben die Garage auf schnellstem Wege zu Fuß zu verlassen. Auf-züge dürfen dabei nicht benützt werden.
o. Wir ersuchen, jede vermeidbare Verunreinigung der Garagenräume zu unter-lassen. Gegenstände dürfen nicht außerhalb des Fahrzeuges deponiert wer-den. Abfälle sind selbst zu beseitigen.
p. Ein nicht unbedingt erforderlicher Aufenthalt in der Garage, wie z.B. ein Ausru-hen in dem Fahrzeug, ist nicht gestattet.
q. Hat der Kunde Einrichtungen der Garage oder fremde Fahrzeuge beschädigt, ist dies sofort der Betriebsleitung zu melden, ebenso festgestellte Schäden am eigenen Fahrzeug.
r. Anlässlich der Ausfahrt aus der Garage bzw. vor der Abholung des Fahrzeuges ist an der Kasse (Kassenautomat) die Parkgebühr gegen Ausfolgung des Aus-fahrtscheines zu entrichten. Dieser berechtigt nur innerhalb einer begrenzten Zeitspanne (10 Minuten) zur Ausfahrt. Wurde der Parkschein verloren, ist die Berechtigung zu Abholung des Fahrzeuges nachzuweisen und wird der Er-mittlung der Gebühr eine Einstelldauer von 3 Tagen zugrunde gelegt. Werden fällige Entgelte nicht bezahlt, kann die Betriebsleitung auf Grund eines gesetz-lichen Zurückbehaltungsrechtes die Ausfahrt verweigern und verhindern.
s. Fahrzeuge, die in die Garage bzw. in das Parkhaus eingebracht werden, müs-sen verkehrs- und betriebssicher und zum Verkehr zugelassen sein. Jede Ent-fernung von Kennzeichentafeln, z.B. zum Zwecke der Ummeldung, ist unbe-dingt vorher der Betriebsleitung zu melden. Ein geringwertiges Fahrzeug ohne Kennzeichentafeln geht, sofern wegen des Erhaltungszustandes oder des Um-fanges an Beschädigungen mit Grund angenommen werden kann, dass sich der Eigentümer dessen entledigen wollte, nach Verständigung der zuständigen Polizeiinspektion in den Besitz der Garage bzw. des Parkhausunternehmens über, das berechtigt ist (§ 329 ABGB), alle sich aus dem redlichen Besitz erge-benden Rechte und Befugnisse, insbesondere zur Entfernung und Verwertung des Fahrzeuges, auszuüben. Ansprüche allfälliger Vorbesitzer beschränken sich auf den Verwertungserlös (gem. § 471 ABGB nach Abzug aller Kosten), der innerhalb von 2 Monaten dem nachweisbar Berechtigten ausgefolgt wird.
t. Wird die Einstellung des Fahrzeuges über mehr als einen Tag beabsichtigt, wird empfohlen, mit der Betriebsleitung eine Vereinbarung über die Anwen-dung des entsprechenden Tarifes zu treffen.
u. Der Garagen- bzw. Parkhausunternehmer haftet nur dann für die Beschädi-gung, Zerstörung oder den Diebstahl des Fahrzeuges, sowie für die Beschä-digung und Verlust von Ausrüstungsgegenständen oder des Fahrzeuginhaltes wenn der Schaden von ihm selbst oder seinen Gehilfen verschuldet wurde. Für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet. Keine Haftung für den Verlust von wertvollen Gegenständen, Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren, ebenso we-nig für Schäden, die durch höhere Gewalt (Brandschäden) verursacht werden.
v. Bietet das Garagen- bzw. Parkhausunternehmen den Abschluss einer Ver-sicherung des Fahrzeuges für fremde Rechnung an, so hat der Kunde seine Rechte als Versicherter direkt bei der Versicherungsanstalt gemäß den Be-stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes 1958 über die Schadensver-sicherung geltend zu machen. Die Betriebsleitung wird dem Kunden die erfor-derlichen Hinweise und Unterlagen zur Verfügung stellen.
24. GEWERBERECHTDer Aussteller erklärt, dass die Anmietung des Ausstellungsplatzes im Rahmen seines Gewerbebetriebes (Unternehmens) erfolgt und somit ein Unternehmens-geschäft darstellt.
25. ANSPRÜCHEEtwaige Forderungen des Ausstellers gegen den Veranstalter sind unverzüg-lich, spätestens jedoch 3 Tage nach Messeschluss bei der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. schriftlich anzumelden. Später erhobene Forde-rungen gelten als verwirkt.
26. ORDNUNGSMASSNAHMENInnerhalb des gesamten dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Geländes be-sitzt der Veranstalter das Hausrecht. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen Bevollmächtigten sowie der Polizei etc. ist von den Besuchern (= Teilnehmern) sowie den Ausstellern oder deren Bevollmächtigten und Angestellten Folge zu leisten. Den Bevollmächtigten des Veranstalters ist der freie Zutritt zu den Aus-stellungsplätzen während der Dauer der Messe von den Ausstellern jederzeit zu gestatten.
27. FOTOGRAFIERENDas Fotografieren, Filmen oder Zeichnen in den Hallen und im Messegelände ist Personen außer dem Veranstalter oder von diesem Beauftragten Dritten untersagt. Der Aussteller erteilt seine Zustimmung, dass derartige Aufnahmen vom Veran-stalter bearbeitet, veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wett-bewerb. Sollte der Aussteller nicht wünschen, dass derartige Aufnahmen seiner Person veröffentlicht werden, hat er die Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich zu untersagen.
28. DAS MITNEHMEN VON TIERENDas Mitnehmen von Tieren auf das der Messe zur Verfügung stehende Gelände, in die Hallen und Objekte ist für Aussteller und Besucher (= Teilnehmer) verboten. Dieser Bescheid ist vom Magistrat Graz, Baurechtsamt mit der GZ A17 – K-25.267/4-1984 auf der Basis des Stmk. Veranstaltungsgesetzes erstellt worden. Eventuell beste-hende Ausnahmen sind dem Bescheid zu entnehmen.
29. NICHTRAUCHERSCHUTZ IN RÄUMEN ÖFFENTLICHER ORTESeit 1. Jänner 2009 gilt laut Tabakgesetz § 12 und § 13 ein generelles Rauchver-bot in Räumen der Gastronomie und in Räumen, die öffentliche Orte sind. Dies gilt hiermit auch für sämtliche Ausstellungsräume und zwar auch während der Auf- und Abbauzeiten. Dementsprechend gibt es ein strenges Rauchverbot und das Rauchen ist ausschließlich in den eigens gekennzeichneten Raucherzonen gestattet.
30. DATENSCHUTZDer Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Veranstalter bekannt gegebenen persönlichen Daten des Ausstellers automationsunterstützt verarbeitet und für Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestim-mungen auch durch andere Unternehmen verwendet werden dürfen. Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung stimmt der Aussteller der Zusendung von elektro-nischer Post zu Werbezwecken durch den Veranstalter zu.
31. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORTErfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Graz. Es kommt ausschließ-lich österreichisches Recht zur Anwendung. Für etwaige Streitigkeiten gilt gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als verein-bart.
32. ALLGEMEINESDie Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst.
33. SCHRIFTLICHKEIT, GEWOHNHEITSRECHTAbänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte welcher Art auch immer nicht ableiten
34. SCHLUSSBESTIMMUNGENsich der Veranstalter das Recht vor, den Ausstellungsplatz sofort zu sperren und den Aussteller von einer künftigen Teilnahme an den Messen – vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – auszuschließen. Bei Anord-nung der Sperre des Ausstellungsplatzes durch den Veranstalter hat der Aussteller den Ausstellungsplatz auf Aufforderung des Veranstalters unverzüglich zu räumen. Bei Nichtbefolgung der Aufforderung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu räumen. Durch einen solchen Vorgang entstehen keinesfalls Verpflichtungen im Sinne eines Verwahrungsvertrages. Das Recht auf Rückzahlung allenfalls auch nur anteiliger Beteiligungsgebühren samt Nebengebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Stand: Juli 2015
RICHTLINIEN & AGBsD.1