unterrichtsgestaltung in der zweijährigen beruflichen grundbildung fachkundige individuelle...
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Unterrichtsgestaltung in der zweijährigen beruflichen Grundbildung
Fachkundige individuelle Begleitung
Schweizerisches Institut für Berufspädagogik
Forschung und Entwicklung
Fachstelle Pädagogische Fördermassnahmen
Bettina Hübscher
BBG Art. 18:
Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung.
BBG Art. 212:
Die Berufsfachschule berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen …. von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung.
Gesetzliche Grundlagen
BBG Art. 172: Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidg. Berufsattest. Sie ist so ausgestaltet, dass die Ange- bote den unterschiedlichen Vorausset- zungen der Lernenden besonders Rechnung tragen.
Zweijährige berufliche Grundbildung
BBV Art.10:
4. Ist der Bildungserfolg gefährdet, so entscheidet die kantonale Behörde nach Anhörung der lernenden Person und der Anbieter der Bildung über eine fachkundige individuelle Begleitung.
5. Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.
Wo soll die fachkundige individuelle Begleitung positioniert werden?
Lernort Schule
Lernort Betrieb
Sozialpädagogische und sozialarbeiterische
Begleitung
Ein ModellAnfang Ausbildung
Während Ausbildung:
Lernförderung
Stütz- und Fördermass-nahmen
Früherfassung
durch:
Pädagogische Diagnostik
Psychosoziale Beratung
Beobachtung
Früherfassung: Beobachtung und Förderung sind miteinander verknüpft
•6 – 8 Wochen Beobachtungsphase.
1. Leistungsstarke, die evtl. im Berufsfeld unterfordert sind
2. Lernende, die die Anforderungen des gewählten Berufes voraussichtlich erfüllen können
3. Lernende, die Unterstützung brauchen3. Lernende, die Unterstützung brauchen
4. Lernende, die die Lernvoraussetzungen für den gewählten Beruf nicht mitbringen
Diagnostik
Entwicklungspsychologie: Welche Aufgaben hat der Mensch im Jugendalter zu lösen?
Wie beziehe ich das System der Lernenden mit
ein?
Lernpsychologie: Welche Faktoren beeinflussen den Lernprozess? Wie spielen diese Faktoren zu- sammen?
Beeinträchtigungen: Welche Faktoren können den Lernprozess beeinträchtigen oder stören?
Diagnose und Lernförderung
Lehrpersonen kennen Instrumente der pädagogi- schen Diagnostik und können ausgewählte Instru- mente anwenden.
Lernförderung und Lernfortschritte
Lehrpersonen kennen Möglichkeiten
der Prävention und Intervention
bei ausbleibenden Lernfortschritten
Standort Betrieb
Bei Problemen im Bereich des betrieblichen Lernens
Wird erbracht durch erfahrene Ausbildner, die sich im Bereich Coaching und Lernen weiterbilden oder delegiert an internen Beratungsdienst oder externen Leistungserbringer
Schwerpunkte: Lernförderung in berufspraktischen Tätigkeiten und Unterstützung bei sozialen und persönlichen Schwierigkeiten
Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Begleitung
Fallverantwortliche Begleitperson
Externer Beratungsdienst
In Coaching und Beratung ausgebildete Lehrperson
Beratungsdienst der Berufsfachschule
Begleitung ausserhalb von Betrieb und Schule
Fachleute der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit, der Medizin oder der Psychologie
Indiziert bei: Sozialen, psychischen, psychosozialen und medizinischen Problemen
Beispiele: Probleme am Arbeitsplatz, Delinquenz, Suchtverhalten, psychosomatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Delinquenz
Kurz: Ausbildungsgefährdende Faktoren
Wichtig: Begleitung und Beratung ist freiwillig
Fachkundige individuelle Begleitung: Umsetzung in den Kantonen
Kanton Bern:
Gesetzliche Grundlagen:
Neues Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung(nBerG), dazu eine Verordnung (BerV).
Ort der Umsetzung:
Berufsfachschule und externe Stellen der psychosozialen Versorgung
Berufsfachschule:
Individualisierung und gezielte Lernförderung Kleine Klassen Individualisierte Lehrformen PFM-geschulte Lehrpersonen. Zusätzliche fachkundige individuelle Begleitung
Kanton Basel
Gesetzliche Grundlagen:
1. Kantonale Richtlinien Umsetzung zweijährige berufliche Grundbildung.
2. Funktionsbeschreibung für FIB
Controllingsystem durch Schulleitung
Anspruchsberechtigung für FIB durch Lernende
Kompetenzprofil Lehrende für FIB
Ort der Umsetzung:
Berufsfachschulen in Zusammenarbeit mit den andern Lernorten (FIB-Fachgruppe) Angebot: Lehrprofil am Anfang Stütz- und Fördermassnahmen Individuelle Begleitung durch Lehrperson Gute Vernetzung (Triage an externe Fachstellen) Pädagogisch-didaktisch-diagnostische Schulung Berufsbildner/innen Schulung Lehrpersonen Coaching und Beratung
Waadtland
Gesetzliche Grundlagen:
Loi vaudoise sur la formation professionnelle (LVFPr) Transition Ecole-Métier (TEM): seit September 2003 vom waadtländischen Berufsbildungsamt Mandat für Begleitung und Beratung von Jugendlichen.
Ort der Umsetzung:
Begleiter/innen zu sozialen und beruflichen Fragen (maître-sse-s socioprofessionnel-le-s ). Begleitung setzt auf Volksschulstufe ein. Unterstützung bei Lehrstellensuche, Stütz- und Fördermassnahmen.
Lehrlingsberater/innen (conseiller-ère-s aux apprenti-e-s), betreuen Lernende und Ausbilder/innen in acht Berufsfachschulen und in den Betrieben in Krisensituationen und wirken mediativ.
Förderinstrumente => Weiterbildung
Modelle
Anlaufstelle => Koordinationsstelle
Fachkundige Individuelle Begleitung
FIB im Wallis:PROJEKTBERUFSBILDUNG FÜR ALLE
Berufsfeldbezogene Klassen
Leistungseinschätzungen => mit BSL
PROJEKTINHALTEBERUFSFELDBEZOGENE KLASSE
HAUSWIRTSCHAFT
METZGER
KÜCHENANGESTELLTE
BÄCKER
PROJEKTINHALTE
FACHKUNDIGE INDIVIDUELLE BEGLEITUNG (FiB)
PROJEKT-INHALTE
ERFASSUNGS-INSTRUMENT
PROJEKTINHALTE
MODELLE
3 j. Grundbildung
4 j. Grundbildung
0 1 2 3 4
2
2 j. Grundbildung (Attest)
PFM-Massnahmen
Integration 3
1
Bundesgesetz für Berufsbildung (BBG 2002) und die dazugehörende Verordnung (BBV) auf Bundesebene gesetzlichen Grundlagen.
In Anlehnung an „Leitfaden zur zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Attest“
Richtlinien klären Bestimmungen für individuelle Begleitung für Umsetzung in Praxis.
Erweiterung mit Empfehlungen
Richtlinien klären folgende Fragen:
1. Zuständigkeiten
2. Geltungsbereich
3. Ziel
4. Rahmenbedingungen
5. Lernende Personen mit Förderbedarf als Zielgruppe
6. Berufsbildner/innen als besondere Gruppe von Leistungserbringern
7. Anforderung an die Fachpersonen
8. Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle