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Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft Markus Zech

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Page 1: Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Das Projekt

Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg

für Weiterbildung und Qualifizierung

Landesagentur für Struktur und ArbeitBrandenburg GmbH

Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.

Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft

Markus Zech

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1.LASA Brandenburg GmbH - Regionalbüros für Fachkräftesicherung

2.Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten

-Kompetenzentwicklungsrichtlinie

-Kooperationsrichtlinie

-Verbundausbildung

-Bildungsscheck

3. Weiterbildung Brandenburg

Gliederung

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LASA im Internet

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• Information und Beratung

• Fördermittelberatung EU/BUND/Land

• Kontakte zu weiteren Akteuren

• Mitarbeit in Initiativen zur

Fachkräftesicherung

• Unterstützung bei Ansiedlungs- und

Erweiterungsinvestitionen

Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung bieten Ihnen:

1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung

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Regionalbüro West-Brandenburg(Brandenburg a. d. Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark)Silke Bigalke 0331 [email protected]örn Hänsel0331 [email protected]

Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrem Regionalbüro für

Fachkräftesicherung vor Ort:

Regionalbüro Ost-Brandenburg(Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree)Udo Müller 0331 [email protected] Zech0331 [email protected]

Regionalbüro Süd-Brandenburg(Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße)Katja  Bolz 0331 [email protected] Schielei0331 [email protected]

Regionalbüro Nordost-Brandenburg(Barnim, Oberhavel, Uckermark)Angelika Hauptmann 0331 [email protected] Knauer0331 [email protected]

Regionalbüro Mitte-Brandenburg(Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald)Andreas Hoffmann 030 [email protected] Wurg 030 [email protected]

Regionalbüro Nordwest-Brandenburg(Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz)Regine Albert0331 [email protected] Dohnke 0331 [email protected]

1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung

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2. Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten

• Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Management nach betrieblichem Bedarf

• Qualifizierungsmaßnahmen in spezifischen Themenfeldern

• Personalcheck (Erstellung eines Gutachtens)

Verbundausbildung

• Förderung der Kosten des Verbundpartners für Auszubildende

• Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung

• Förderung Ausbildungscoach

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

Förderung d. Netzwerkmanagements von:

• Qualifizierungsnetzwerken (Aufbau oder Konsolidierung), mind. 10 Partner, davon mind. 6 KMU

• Arbeitgeberzusammenschlüssen (Aufbau), mind. 6 KMU

• Förderung bis zu 2 Jahre

Kooperationsrichtlinie Bildungsscheck (Arbeitnehmer)

Förderung d. individuellen Weiterbildung

• An Arbeitnehmer gerichtet

• Max. 500 Euro pro Scheck; 2 x pro Jahr

• Eigenanteil 30% (in Ausnahmefällen 10%)

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• Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenanteil 20 %

für Mitarbeiter und das Management

• zwischen 300 und 3.000 Euro pro Jahr und Teilnehmer

• Antragstellung erfolgt durch das KMU mit Sitz im Land Brandenburg

• Organisationsträger können unterstützend für KMU tätig werden (ab 4 KMU)

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

2.1 Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblichen Qualifizierungsbedarfs

• Aufstiegsqualifizierungen (BAFöG)

• Produktschulungen

• Führerscheine

Nicht förderfähig

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1. Die Eigenbeteiligung der Unternehmen liegt nur noch bei 20 % (vorher 30 %).

2. Bis zu einer Fördersumme von 1.500 Euro ist ab sofort nur ein richtlinienkonformes Angebot vorzulegen (bisher drei Angebote)

3. Aussetzung der festen Antragstermine mindestens 6 Wochen Frist zwischen Absenden des vollständigen Antrags und dem Beginn der Qualifizierung

Vereinfachungen zum Antrag seit 2009

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

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Beispiele

Fachkompetenz• Bedienung CNC-Fräsmaschinen• Schulung in SAP• Business Englisch• Öffentlichkeitsarbeit

Personalkompetenz• Zeitmanagement• Kritische Selbstwahrnehmung• Schulungen in Bereichen Belastbarkeit

und Flexibilität

Methodenkompetenz• Erlernen von Führungsmethoden• Weiterbildung im Bereich

Organisationsplanung

Sozialkompetenz:• Erlernen von Führungsverantwortung• Schulung der Kommunikationsfähigkeit

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

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2.2 Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern

• Förderung von Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenant.20%

• max. 10.000 Euro pro Unternehmen und Jahr

• Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Frauen • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Entwicklung und Stärkung der Gender-Kompetenz• Steigerung der Kompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern• Steigerung der Innovationsfähigkeit durch Wissenstransfer • Einführung und Verbreitung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung • Einführung und Ausbau flexibler Systeme der Arbeitszeitgestaltung und der Lernzeitorganisation • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz • Stärkung alterns- und altersgerechter Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

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• Pflichtmodule strategische Unternehmensziele, Analyse der betrieblichen Personalstrukturen, Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Beschäftigten und des Managements

• Wahlmodule (mindestens zwei Themen) Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gender-Mainstreaming, Interkulturelle Kompetenz, Innovationen, System zur Sicherung der Qualität der Betriebsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitskompetenz, alters- und alternsgerechte Personalentwicklung

• Förderung bis 1.000 Euro bei 5 bis 9 MA; 2.000 Euro bei 10 bis 49 MA; 4.000 Euro ab 50 MA

• Eigenanteil mind. 20 %

2.3 Personalcheck für Fachkräftesicherung

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

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Folie 12

Online-Antrag im LASA-Portal

1. Benutzerkonto anlegen2. Stammdaten eingeben

• ab 1.500 Euro Fördersumme drei Vergleichsangebote je Antrag

• Bildungsträger müssen überprüftes System zur Qualitätssicherung (Zertifikat) nachweisen

• Antragsformular ausfüllen (mit Anlagen)

• Maßnahmebeginn frühestens sechs Wochen nach Antragstellung

Antragstellung durch das KMU

http://www.lasa-brandenburg.de/Qualifizierung-in-Unternehmen.652.0.html

Kompetenzentwicklungsrichtlinie

Page 13: Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Das Projekt

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• Förderung der Kosten des Verbundpartners für den Azubi

• pro Tag 15 Euro für kaufmännische bzw. 20 Euro für gewerbliche Berufe

• max. 4.200 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen

Klassische Ausbildung im Verbund

theoretische Ausbildung

Förderung der Verbundausbildung

Azu

bis Verbund für

praktische Ausbildung

Azubis

Ko

ste

n

Ausbildungsvertrag abschließendes

Unternehmen

Verbund-partner

Verbundausbildung

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• Zusätzlich notwendige Qualifikationsbereiche Kfz-Mechatroniker: Diagnose an Motormanagementsystemen Drucker: Konzeptionierung, Organisation interner und externer Herstellungsprozesse Kfz-Mechatroniker: LKW-Führerschein interkulturelle Kompetenzen

• Fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

Inhalt

• Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung

• pro Stunde und Auszubildenden 5 Euro, mind. 40 bis max. 100 Stunden

Zusatzqualifikationen

Verbundausbildung

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• externe Ausbildungscoaches zur Begleitung/Unterstützung der betrieblichen Ausbildung im Unternehmen

• bis zu 750 Euro pro Ausbildungsbetrieb nur KMU

• Einsatz pro Unternehmen mind. 40 Stunden

• erneute Beantragung zwei Jahre nach Ende der Maßnahme

Ausbildungscoach

Wofür?Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Unternehmen

Wer?z.B. Mentoren der KammernSelbständige mit Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen

Verbundausbildung

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Kooperationsrichtlinie

ArbeitgeberzusammenschlüsseQualifizierungsnetzwerke

• Ziel: Synergien durch gemeinsame

Bildungsplanung nutzen

• Themenschwerpunkte können sein:

- Qualifizierungsbedarf ermitteln,

- Bildungsmaßnahmen organisieren,

- Übergangsmanagement,

- Wissensmanagement,

- Qualitätsmanagement ...

• mind. 2 Themen sind zu wählen

• Ziel: AGZ organisiert den Personal-

bedarf mehrerer Betriebe

• Ein Beispiel:

mehrere Unternehmen brauchen manchmal einen

speziellen Ingenieur, können aber keine volle Stelle

damit auslasten – Lösung: der AGZ stellt einen

Ingenieur ein, dessen Arbeitseinsätze und Bezahlung

zeitlich mit allen Betrieben abgestimmt werden.

• keine Zeitarbeit, sondern dauerhafte

SV-Beschäftigung

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Kooperationsrichtlinie

• Qualifizierungsnetzwerke: mindestens 10 Partner, davon mind. 6 KMU,

Arbeitgeberzusammenschlüsse: mindestens 6 KMU

• gefördert wird ein externer Netzwerkmanager und externe Beratung

• bis zu 45.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr

• in begründeten Ausnahmen Erhöhung möglich, z.B. bei transnationalen

Netzwerken

• Kinderbetreuungskosten zu 100 %

• Förderhöhe im ersten Jahr bis 90%, im zweiten Jahr bis 75%

• die Eigenanteile sind von den Netzwerkpartnern, insbesondere von den

Unternehmen zu tragen

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• maximal 500 Euro je Bildungsscheck

• pro Person können max. 2 Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden

• individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung

• Eigenbeteiligung beträgt mind. 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten

• für alle anderen SV-Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mind. 30 %

• Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 15.10.2010 abgeschlossen sein, damit der Bildungsträger bis zum 05.12.2010 Zeit hat, die Schecks bei der LASA einzulösen

Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg

Bildungsscheck

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Weitere Informationen zum Bildungsscheck:

0331 6002 -333

[email protected]

www.bildungsscheck.brandenburg.de

• im laufenden Kalenderjahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben

• im öffentlichen Dienst beschäftigt sind

• sich derzeit in einer Ausbildung oder einem Studium befinden

• weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten

• sich bereits für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben

• Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen

• Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen

• Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen

Nicht förderfähig sind Bürgerinnen und Bürger, die

Bildungsscheck

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http://www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html

Bildungsscheck

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Kontakt

LASA Brandenburg GmbH

Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit

Wetzlarer Straße 54

14482 Potsdam

Tel. 0331 600 22 66

Fax 0331 600 24 00

[email protected]

Informationsmaterial

▪ Telefon-Hotline

▪ persönliche Gespräche und Gesprächsmoderation

▪ aktuelle Newsletter

▪ Vorträge und Präsentationen

Beratung von Arbeitgebern und werdenden Eltern zu den Themen

Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz

Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit

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Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung Ost-Brandenburg

Im Technologiepark 115236 Frankfurt (Oder)

Ansprechpartner:

Udo Müller Tel.: 0331 6002-485eMail: [email protected]

Markus Zech Tel.: 0331 6002-486eMail: [email protected]

Weitere Informationen im Internet unter: www.lasa-brandenburg.de

Ihr zuständiges Regionalbüro in Frankfurt (Oder)