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ZH1767D 05.12.2014
Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle - Nagra
UVP - Voruntersuchung für ein geologi-sches Tiefenlager SMA
Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Inhalt
1. Einleitung ..................................................................................................................... 6
2. Verfahren ..................................................................................................................... 7
2.1. UVP-Pflicht und massgebliches Verfahren ....................................................... 7 2.2. Besonderheiten des langen Bewilligungsverfahrens ........................................ 8 2.3. Verwendete Unterlagen................................................................................... 10
3. Erläuterungen zu den geprüften Projektalternativen für die Bezeichnung
des Standortareals im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager des
Bunds ......................................................................................................................... 11 3.1. Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals ...................................... 11
3.2. Diskussion der verschiedenen Standortarealvorschläge ................................ 11
3.3. Bezeichnung des Standortareals JO-3+-SMA ................................................ 12
4. Beschreibung des Vorhabens ................................................................................... 15 4.1. Situation........................................................................................................... 15
4.2. Allgemeine Beschreibung eines Tiefenlagers Typ SMA ................................. 15 4.3. Anlagenelemente am Standortareal JO-3+-SMA ............................................ 16
4.4. Realisierungsphasen ....................................................................................... 20
5. Verkehr ...................................................................................................................... 22 5.1. Verkehrsaufkommen ....................................................................................... 22
5.2. Transportrouten ............................................................................................... 24
6. Systemgrenzen .......................................................................................................... 26
6.1. Räumliche Systemgrenzen ............................................................................. 26
6.2. Zeitliche Systemgrenzen ................................................................................. 26 6.3. Abgrenzung Radioaktivität .............................................................................. 27
7. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt .......................................................... 28 7.1. Relevanzmatrix ................................................................................................ 28 7.2. Luftreinhaltung ................................................................................................. 29
7.3. Lärm ................................................................................................................ 32 7.4. Erschütterungen, abgestrahlter Körperschall .................................................. 36 7.5. Nichtionisierende Strahlung ............................................................................ 38 7.6. Grundwasser ................................................................................................... 39 7.7. Oberflächengewässer ..................................................................................... 43
7.8. Entwässerung .................................................................................................. 44 7.9. Boden .............................................................................................................. 44
7.10. Landwirtschaft ................................................................................................. 46 7.11. Altlasten ........................................................................................................... 48 7.12. Abfälle und umweltgefährdende Stoffe ........................................................... 49 7.13. Chemotoxische Stoffe ..................................................................................... 50
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7.14. Umweltgefährdende Organismen ................................................................... 51 7.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz ............................................................. 52 7.16. Wald ................................................................................................................ 54
7.17. Flora, Fauna, Lebensräume ............................................................................ 56 7.18. Landschaft und Ortsbild .................................................................................. 58 7.19. Kulturdenkmäler, archäologische Stätten ....................................................... 60 7.20. Naturgefahren ................................................................................................. 61
8. Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht im
Rahmenbewilligungsgesuch ...................................................................................... 63
8.1. Einleitung ......................................................................................................... 63 8.2. Luftreinhaltung ................................................................................................. 64
8.3. Lärm ................................................................................................................ 66 8.4. Erschütterungen und Körperschall .................................................................. 67 8.5. Nichtionisierende Strahlung ............................................................................ 67 8.6. Grundwasser ................................................................................................... 68
8.7. Oberflächengewässer ..................................................................................... 70 8.8. Entwässerung .................................................................................................. 70
8.9. Boden .............................................................................................................. 71 8.10. Landwirtschaft ................................................................................................. 72 8.11. Altlasten ........................................................................................................... 74
8.12. Abfälle, umweltgefährdende Stoffe ................................................................. 74 8.13. Chemotoxische Stoffe ..................................................................................... 75
8.14. Umweltgefährdende Organismen ................................................................... 76
8.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz ............................................................. 77
8.16. Wald ................................................................................................................ 78 8.17. Flora, Fauna, Lebensräume ............................................................................ 79 8.18. Landschaft und Ortsbild .................................................................................. 81 8.19. Kulturdenkmäler und archäologische Stätten ................................................. 83
8.20. Naturgefahren ................................................................................................. 83
9. Im Umweltbericht 2. Stufe Bau/Betrieb Lager vorzunehmende
Untersuchungen ........................................................................................................ 85
Literatur ............................................................................................................................ 90
Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 93
Anhänge
A1 Projekt
A2 Luftreinhaltung
A3 Lärm
A4 Nichtionisierende Strahlung
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A5 Wasser
A6 Bodenschutz
A7 Altlasten
A8 Wald
A9 Flora, Fauna, Lebensräume
A10 Landschafts- und Ortsbildschutz
A11 Archäologische Stätten
A12 Naturgefahren
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UVP_VU-Jura Ost JO-3+-SMA_end, Druck: 10.12.2014
Projektangaben
Auftraggeber: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle - Nagra Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen
Verantwortlich UVP: Sieber Cassina + Partner AG, 8004 Zürich Roos + Partner AG, 6004 Luzern
Koordinaten // Höhe: 658‘991 / 265‘802 // 346 m.ü.M.
Auftrag: ZH1767D
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1. Einleitung
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
hat die Aufgabe, geeignete Standorte für geologische Tiefenlager für alle ra-
dioaktiven Abfallkategorien in der Schweiz zu finden, die Anlagen zu planen
und die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der Lager einzuholen. Die
Standortsuche erfolgt gemäss dem "Sachplan geologische Tiefenlager –
Konzeptteil" (SGT) des Bundesamts für Energie (BFE, vgl. Lit. [1]). Der Sach-
plan schreibt ein Verfahren in 3 Etappen vor. Während Etappe 2 wurden in al-
len Regionen Standortareale für Oberflächenanlagen bezeichnet. Bis Ende
der Etappe 2 wird eine Auswahl von mindestens 2 Standorten für geologische
Tiefenlager je Abfallkategorie (SMA und HAA) getroffen werden. Der vorlie-
gende Bericht behandelt ein sogenanntes „Tiefenlager SMA“, in dem Abfälle
der Kategorie SMA eingelagert werden sollen. Die Lagerprojekte werden wäh-
rend des Verfahrens vertieft und detaillierter bearbeitet, um in der Etappe 3
die eigentliche Standortwahl vornehmen und das Rahmenbewilligungsgesuch
einreichen zu können.
Der Schwerpunkt der Etappe 1 lag auf der Identifizierung geeigneter Stand-
ortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und bautechnischen Kriterien.
Der Bundesrat hat am 30. November 2011 die sechs von der Nagra vorge-
schlagenen Standortgebiete genehmigt. Damit wurden sie definitiv in den
Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) aufgenommen. Die Etappe 1 ist da-
mit abgeschlossen.
Die UVP-Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft ist im Sachplanverfahren in der
Etappe 2 vorgesehen. Grundlage für die vorliegende UVP-Voruntersuchung
inkl. Pflichtenheft ist die Planungsstudie „Standortareal JO-3+-SMA im Pla-
nungsperimeter Jura Ost für die Oberflächenanlage eines geologischen Tie-
fenlagers SMA“ (vgl. Lit. [19]). Die UVP-Hauptuntersuchung erfolgt in Etappe
3, falls das geologische Standortareal Jura Ost (SMA) in Etappe 3 des Sach-
planverfahrens für die Vorbereitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs weiter
verfolgt würde.
Der vorliegende Bericht stützt sich auf die Vorgaben aus dem UVP-Handbuch
des BAFU (vgl. Lit. [10]).
Sachplan geologische
Tiefenlager
Standortgebie-te Etappe 1
UVP-Voruntersu-
chung
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2. Verfahren
2.1. UVP-Pflicht und massgebliches Verfahren
Gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, An-
hang Ziffer 40.1, vgl. Lit. [5]) ist die Errichtung eines geologischen Tiefenla-
gers für radioaktive Abfälle UVP-pflichtig. Vorgeschrieben ist eine 2-stufige
UVP:
Stufe 1 innerhalb des Rahmenbewilligungsverfahrens
Stufe 2 innerhalb des nuklearen Baubewilligungsverfahrens
Vor dem Bau und Betrieb des geologischen Tiefenlagers SMA wird ein
Felslabor errichtet. In der Betriebsphase des Felslabors sollen schon rund 15
Jahre vor der Inbetriebnahme des eigentlichen Tiefenlagers durch Untersu-
chungen unter Tage die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtsge-
steins und der technischen Barrieren bestätigt werden.
Für das Felslabor wird im Rahmen eines separaten Baubewilligungsverfah-
rens eine einstufige UVP über Bau und Betrieb durchgeführt. Das separate
Baubewilligungsverfahren für das Felslabor soll zeitlich parallel zum Rahmen-
bewilligungsverfahren des geologischen Tiefenlagers erfolgen (vgl. Abbildung
1, Seite 9). Weitere Hinweise zur Koordination der UVP des Felslabors und
des gesamten Tiefenlagers sind in Kap. 0 enthalten.
Je UVP-Verfahren werden somit die in Tabelle 1 aufgeführten Umweltverträg-
lichkeitsberichte (UVB) erstellt:
Tabelle 1: Ablauf der Berichterstattung im UVP-Verfahren.
Bericht Phasen Anlage Verfahren inkl. Pflichtenheft
für
UVP- Voruntersuchung
Bau, Betrieb
Lager Sachplan geologisches Tiefenlager
UVP-HU 1. Stufe zum Lager für Rahmenbewilligung
Anpassung („Up-date“) UVP-Voruntersuchung
Bau, Betrieb
Lager Rahmenbewilligung geo-logisches Tiefenlager
UVP-HU 1. Stufe zum Lager für Rahmenbewilligung
UVP- Voruntersuchung
Bau, Betrieb
Felslabor Baubewilligung Felslabor (Erdwissenschaftliche Untersuchungen)
UVP-HU zum Felslabor für Bau-bewilligung
UVP- Hauptuntersuchung 1. Stufe
Bau, Betrieb
Lager Rahmenbewilligung geo-logisches Tiefenlager
UVP-HU 2. Stufe Lager, Baubewilli-gung
UVP- Hauptuntersuchung
Bau, Betrieb
Felslabor Baubewilligung Felslabor (Erdwissenschaftliche Untersuchungen)
-
UVP- Hauptuntersuchung 2. Stufe
Bau, Betrieb
Lager nukleare Baubewilligung geologisches Tiefenlager
-
UVP-Pflicht
Felslabor
separate UVP Felslabor
Koordination
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Die UVB stellen die Auswirkungen der jeweiligen Anlage auf die Umwelt dar.
Vor der Durchführung einer UVP-Hauptuntersuchung steht die Erstellung ei-
ner Voruntersuchung mit Pflichtenheft. Eine Voruntersuchung zeigt auf, wel-
che Auswirkungen des geologischen Tiefenlagers die Umwelt voraussichtlich
belasten können. Das dazugehörende Pflichtenheft schreibt den Untersu-
chungsumfang, die Untersuchungsmethoden sowie die räumlichen und zeitli-
chen Systemgrenzen für die UVP-Hauptuntersuchung vor.
Bei einem Bundesverfahren ist das BAFU die massgebende Fachstelle und
der Kanton wird angehört. Das bedeutet, dass sowohl die Voruntersuchung
mit Pflichtenheft als auch der UVB der UVP-Hauptuntersuchung dem BFE als
zuständige Behörde eingereicht werden. Das BFE sorgt dafür, dass die einge-
reichten Unterlagen jeweils dem Kanton zur Stellungnahme und anschlies-
send dem BAFU zur Prüfung weitergeleitet werden (Art. 14 UVPV, vgl. Lit.
[5]).
Gemäss Anhang I, Ziffer 3 der Espoo-Konvention unterliegt der Bau und Be-
trieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle dem Geltungsbe-
reich des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz-
überschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention). Falls dieses Vorhaben von
voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltwirkungen betrof-
fen wäre, stellt das Übereinkommen sicher, dass bei der Planung von Anla-
gen wie derjenigen eines geologischen Tiefenlagers Umweltauswirkungen im
betroffenen Nachbarstaat ermittelt werden. Weiter schreibt das Übereinkom-
men vor, dass die von den grenzüberschreitenden Auswirkungen der geplan-
ten Anlage betroffenen Nachbarstaaten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt
informiert und konsultiert werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) nimmt
als die zuständige Bundesbehörde - mit Unterstützung des BAFU als Umwelt-
fachbehörde des Bundes - die Rechte und Pflichten der Schweiz als Ur-
sprungspartei gemäss Artikel 6a, Absatz 2 UVPV wahr.
2.2. Besonderheiten des langen Bewilligungsverfahrens
Der Zeitplan der Nagra für die Realisierung und den Betrieb des geologischen
Tiefenlagers sieht eine lange Zeitspanne von mehr als 50 Jahren zwischen
der UVP-Voruntersuchung und dem Ende des Lagerbetriebs vor. Die vorlie-
gende Erarbeitung der Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft erfolgt innerhalb
des Sachplanverfahrens in den Jahren 2013/2014. Die nachfolgende UVP-
Hauptuntersuchung 1. Stufe wird dem Rahmenbewilligungsgesuch beigelegt
werden, falls das geologische Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 weiter un-
tersucht werden sollte.
Für die Erarbeitung der UVP-Voruntersuchung stellt dieser Zeitplan eine
grosse Herausforderung in zwei Punkten dar:
1. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht klar, wie sich die Umweltschutzgesetz-
gebungen und die Vollzugspraxis zukünftig verändern werden. Eine Be-
urteilung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung kann im Rahmenbewilli-
Voruntersu-chung und Pflichtenheft
Zuständigkei-
ten
Espoo-
Konvention
Zeitplan
Herausforde-
rungen
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gungsverfahren anders ausfallen als später im nuklearen Bewilligungs-
verfahren.
2. Die Untersuchung der Umweltauswirkungen für die Bau- und Betriebs-
phase kann zum jetzigen Zeitpunkt der UVP-Voruntersuchung in einzel-
nen Bereichen schwierig werden, da die notwendigen Planungsgrundla-
gen noch nicht vorhanden sind.
Damit die Erarbeitung der 1. Stufe der Hauptuntersuchung auf den zu dieser
Zeit vorhandenen Grundlagen und auf der dann aktuellen Gesetzgebung ba-
siert, werden die Voruntersuchung und das Pflichtenheft für die 1. Stufe der
Hauptuntersuchung in der 3. Etappe des Sachplanverfahrens aktualisiert.
In der folgenden Abbildung 1 sind die zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den
Phasen des Bewilligungsverfahrens und den UVP-Stufen schematisch darge-
stellt.
Abbildung 1: Ablaufschema Bewilligungsverfahren mit UVP-Stufen.
Weiter kann eine Beurteilung, die innerhalb der 1. Stufe der Hauptuntersu-
chung erfolgt ist, in der 2. Stufe zu einem anderen Ergebnis kommen. Des-
halb sind gemäss dem UVP-Handbuch des BAFU (vgl. Lit. [10]) in der 1. Stu-
fe Auswirkungen nicht zu behandeln, für die erst in der 2. Stufe die notwendi-
gen Grundlagen vorliegen und die entsprechenden Rahmenbedingungen ge-
klärt sind. Es sollte aber bereits in einer frühen Stufe auf absehbare Auswir-
kungen hingewiesen werden, die in einer späteren Stufe näher untersucht
werden sollen. Auswirkungen der Betriebsphase sollten grundsätzlich schon
in der 1. Stufe untersucht und beurteilt werden können.
Stufengerechte Untersuchun-gen
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2.3. Verwendete Unterlagen
Als Grundlage für die vorliegende UVP-Voruntersuchung dienten hauptsäch-
lich die Planungsstudie zum Standortareal JO-3+-SMA NAB 13-66 (vgl. Lit.
[19]) sowie der technische Bericht betreffend die Sicherheit der Oberflächen-
anlage und den Schutz des Grundassers NTB 13-01 (vgl. Lit. [23]). Diverse
weitere verwendete Unterlagen (Nagra, BAFU, Kanton, etc.) sind in den je-
weiligen Abschnitten vermerkt und vollständig im Literaturverzeichnis (vgl.
Seite 90) aufgeführt.
Grundlagen
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3. Erläuterungen zu den geprüften Projektalternativen für die Bezeichnung des Standortareals im Sach-planverfahren geologische Tiefenlager des Bunds
3.1. Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals
Die im Januar 2012 durch das BFE veröffentlichten Vorschläge der Nagra für
die Platzierung von Standortarealen für Oberflächenanlagen (vgl. Lit. [22])
dienten den Regionen als Diskussionsgrundlage. Die Regionen wurden im
Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager durch die sogenannten Re-
gionalkonferenzen vertreten („Regionale Partizipation“). Im Planungsperime-
ter Jura Ost betrifft es namentlich die Vorschläge JO-1 (Hornussen), JO-2
(Bözen), JO-3 (Villigen/Böttstein) und JO-4 (Würenlingen). Aufgrund der geo-
logischen Rahmenbedingungen in der Standortregion Jura Ost handelte es
sich dabei jeweils um Vorschläge zur Platzierung einer Oberflächenanlage für
ein SMA-, HAA-, oder Kombilager (vgl. Lit. [22]).
Gestützt auf die Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die
Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nagra) gemäss Sachplan geolo-
gische Tiefenlager (BFE 2008, vgl. Lit. [1]) sodann das Standortareal für die
Oberflächenanlage. Dabei wird in jeder Standortregion mindestens ein Stand-
ortareal ins weitere Auswahlverfahren einbezogen.
3.2. Diskussion der verschiedenen Standortarealvorschläge
Um die Standortarealvorschläge der Nagra bewerten und beurteilen zu kön-
nen, erarbeitete die Fachgruppe Oberflächenanlage (FG OFA) im Auftrag der
Regionalkonferenz ein Bewertungsinstrument, welches die Dimensionen
Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft, Technik, Logistik, Sicherheit und politisch-
rechtliche Anforderungen im Sinne einer Nutzwertanalyse berücksichtigt. Da-
bei wurden die verschiedenen Dimensionen über Ziele und Teilziele bis auf
die Stufe des einzelnen Kriteriums gewichtet (Regionalkonferenz Jura Ost
2013, Lit. [24]).
Als Ergebnis der Auswertungen der Standortarealvorschläge beauftragte das
Präsidium der Regionalkonferenz Jura Ost die Nagra mit der Ausarbeitung ei-
ner "Hangvariante" zum Vorschlag JO-3 (Regionalkonferenz Jura Ost 2012,
vgl. Lit. [24]). Dieser Vorschlag wurde mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB 12-
49 im November 2012 als Standortareal JO-3+ dokumentiert (vgl. Lit. [16]).
Die Abklärungen der Nagra im Auftrag der Kantone zu den Potenzialräumen
(vgl. Lit. [12]) erbrachten für die Regionalkonferenz Jura Ost keine neuen
Vorschläge für Standortareale für Oberflächenanlagen. Jedoch beauftragte
der Kanton Aargau die Nagra mit der Prüfung und Ausarbeitung eines Stand-
ortarealvorschlags im Bereich der Station Effingen, welcher seitens der Nagra
Ausgangslage
Standortareal
für die OFA
Bewertungs-
instrument
Hangvariante
Potenzialräu-me
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mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB 13-17 der FG OFA dokumentiert wurde
(vgl. Lit. [17]). Der Vorschlag JO-2a bezieht sich nur auf ein SMA-Lager.
3.3. Bezeichnung des Standortareals JO-3+-SMA
Die Nagra bezeichnet gemäss Sachplan, gestützt auf die Stellungnahmen der
regionalen Partizipation, Standortareale für Oberflächenanlagen. Bei der Be-
zeichnung des Standortareals im Planungsperimeter Jura Ost durch die
Nagra wurden folgende drei übergeordnete Ziele verfolgt:
Sicherheit und technische Machbarkeit
Raum- und Umweltverträglichkeit (Sicherstellung der Bewilligungsfähig-
keit)
Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region
Ausgehend von diesen übergeordneten Zielen und den Stellungnahmen der
Regionalkonferenz, des Kantons (zu den Potenzialräumen) und weiterer Ak-
teure hat die Nagra das Standortareal JO-3+-SMA bezeichnet.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Beurteilung durch die Nagra pro
übergeordnetes Ziel genannt. Die durch die Regionalkonferenz aufgezeigten
Punkte mit Konflikt- bzw. Optimierungspotenzial (vgl. Planungsstudie, Lit.
[19]) sind bei einer allfälligen Realisierung entsprechend zu berücksichtigen
und die Region ist beim Planungsprozess eng mit einzubeziehen.
3.3.1. Sicherheit und technische Machbarkeit
Sämtliche aus heutiger Sicht relevanten Aspekte für den sicheren, technisch
realisierbaren Bau, Betrieb und Rückbau der Oberflächenanlage sowie des
oberflächennahen Zugangs Untertag wurden für die Bezeichnung des Stand-
ortareals JO-3+-SMA miteinbezogen.
Grundsätzlich ist am Standortareal JO-3+-SMA mit dem heutigen Kenntnis-
stand der Bau und Betrieb sowie Rückbau einer Oberflächenanlage technisch
machbar und sicher realisierbar. Verschiedene standortspezifische Aspekte
und Massnahmen sind bei der allfälligen Projektierung jedoch zu berücksich-
tigen bzw. umzusetzen. Zu den wichtigsten zählen aus heutiger Sicht:
Hangstabilität
Die Auswirkungen (insbesondere Erschütterungen) von Bau und Betrieb
der Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt)
auf die sensiblen Anlagen des PSI (z.B. SLS, SwissFEL) müssen berück-
sichtigt und mit dem PSI für alle Beteiligten tragbare Lösungen gesucht
werden.
Materialbewirtschaftung inkl. Erschliessung Standortareal
Wahl
Beurteilung pro Ziel
Relevante Aspekte
Machbarkeit
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3.3.2. Raum- und Umweltverträglichkeit
Die Bewilligungsfähigkeit der Oberflächenanlage ist dann gegeben, wenn ne-
ben den Sicherheitsanforderungen sämtliche raum- und umweltrelevanten
Themen entsprechend berücksichtigt oder entsprechende notwendige Mass-
nahmen umgesetzt werden können. Die Nagra beurteilt die Ausgangslage am
Standortareal JO-3+-SMA für die Oberflächenanlage eines geologischen Tie-
fenlagers grundsätzlich als bewilligungsfähig im Sinne der heute gültigen ge-
setzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekte respektive zu ergreifenden
Massnahmen sind:
Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und
Ergreifen der nötigen Schutzmassnahmen.
Umsetzung von Massnahmen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit
des nördlich vom Standortareal durchführenden Wildtierkorridors, sofern
dieser durch den Bau der Oberflächenanlage zusätzlich beeinträchtigt
würde.
Die möglichst optimale Eingliederung und Ausgestaltung zur Schonung
der durch die Oberflächenanlage im Randbereich tangierten Landschafts-
schutzgebiete.
Für die erforderliche Waldrodung im nordwestlichen Teil des Standortare-
als ist allenfalls Ersatz zu schaffen.
3.3.3. Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region
Eine gute und situationsgerechte Eingliederung der Oberflächenanlage in die
lokalen und regionalen Gegebenheiten wurde seitens der FG OFA bzw. Regi-
onalkonferenz insbesondere mit den Dimensionen Gesellschaft sowie poli-
tisch-rechtlichen Anforderungen mit einem Gesamtgewicht von 30 % unter-
strichen (Regionalkonferenz Jura Ost, vgl. Lit. [25]) und ist auch der Nagra ein
wichtiges Anliegen. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zu ähnlichen Ge-
bäudestrukturen (PSI, Zwilag), einer geringen Einsehbarkeit vom Siedlungs-
gebiet aus, der Lage ausserhalb von eigentlichen Naherholungsgebieten und
Bereichen mit Kulturgütern kann diesem Aspekt mehrheitlich entsprochen
werden. Im Kapitel 4 der Planungsstudie (vgl. Lit. [19]) sind auch weitere
Massnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgeführt, die eine möglichst si-
tuationsgerechte Eingliederung und Erscheinungsform begünstigen.
Seitens der Regionalkonferenz wurden wie erwähnt Optimierungspotenzial
bzw. Massnahmen aufgeführt, die verschiedene Konfliktpunkte entschärfen
können:
Durch den Bau einer neuen Aare-Überführung (z.B. Brücke) sowie Ein-
satz von verkehrslosen Transportsystemen (z.B. Förderbänder für Aus-
hub) kann das Verkehrsaufkommen durch die umliegenden Siedlungen
minimiert werden.
Beurteilung der Bewilligungs-
fähigkeit
Eingliederung
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Die Auswirkungen (insbesondere Erschütterungen) vom Bau und Betrieb der
Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt) auf die
sensiblen Anlagen des PSI (z.B. SLS, SwissFEL) müssen berücksichtigt und
mit dem PSI für alle Beteiligten tragbare Lösungen gesucht werden.
Auswirkungen auf PSI
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4. Beschreibung des Vorhabens
4.1. Situation
Das geologische Standortgebiet Jura Ost umfasst rund 60 km2 und liegt im
Kanton AG zwischen den Orten Herznach, Villnachern, Remigen und Elfingen
(vgl. Abbildung 4, Seite 98, im Anhang). Das geologische Standortgebiet be-
zeichnet den Bereich im Untergrund, in dem das eigentliche Lager angeord-
net werden kann. Der genaue Standort des Lagers im Untergrund wird in
Etappe 3 des Sachplanverfahrens (vgl. Lit. [1]) festgelegt und ist zum aktuel-
len Zeitpunkt noch nicht bekannt. Bei der Überarbeitung der Voruntersuchung
in der Etappe 3 werden jedoch Aussagen zur Lage des Lagerperimeters ge-
macht werden können.
Das Standortareal für die Oberflächenanlage JO-3+-SMA befindet sich im
Kanton Aargau im Unteren Aaretal zwischen den Gemeinden Villigen und
Böttstein. Die Standortarealfläche beansprucht ca. 4.6 ha im Gemeindegebiet
von Villigen (vgl. Abbildung 4, Seite 98, im Anhang). Kennzeichnend für den
Standort ist die unmittelbare Nachbarschaft zum Paul-Scherrer-Institut und
zur Zwilag in Würenlingen am anderen Aareufer.
4.2. Allgemeine Beschreibung eines Tiefenlagers Typ SMA
In der folgenden Abbildung 2 sind die Anlagenelemente eines Tiefenlagers
des Typs SMA im Betriebszustand in allgemeiner Form schematisch darge-
stellt. Im Folgenden werden die entsprechenden Anlagenelemente in stark
zusammengefasster Form beschrieben.
Hauptlager
Das Hauptlager besteht aus mehreren Lagerstollen im geologischen Tie-
fenlager, in dem die radioaktiven Abfälle langfristig eingelagert werden.
Die Lagerbehälter werden in die Lagerstollen eingebracht, welche dann
fortlaufend aufgefüllt werden.
Pilotlager
Das Pilotlager besteht aus kurzen Lagerstollen im geologischen Tiefenla-
ger, in dem radioaktive Abfälle eingelagert werden und so die Funktion
des Tiefenlagers anhand einer kleinen repräsentativen Abfallmenge
durch ein spezielles Monitoringprogramm überwacht wird. Das Pilotlager
wird während der ganzen Betriebs- und Beobachtungszeit überwacht.
Testbereich
Testbereiche werden in einem Felslabor zusammengefasst, in welchem
die im Hinblick auf den Bau und Betrieb notwendigen vorgängigen Unter-
suchungen durchgeführt werden. Ein Teil der Versuche wird auch wäh-
rend des Betriebs und in der nachfolgenden Beobachtungsphase weiter
geführt.
Geologisches Standortgebiet
Standort OFA
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Zugangstunnel
Der Zugangstunnel verbindet das geologische Tiefenlager mit den Ober-
flächenanlagen. Die in der Oberflächenanlage befüllten Endlagerbehälter
werden auf diesem Weg zu den unterirdischen Lagerstollen geführt.
Weitere Zugangsbauwerke
Für ein geologisches Tiefenlager werden weitere Zugangsbauwerke be-
nötigt, die die Anforderungen an den Bau und Betrieb des Tiefenlagers
erfüllen (z.B. Zugang für Personen, Lüftung etc.). Abbildung 2 zeigt in
generischer Form zwei Schächte als weitere Zugangsbauwerke. Die spe-
zifische Situation am Standortareal JO-3+-SMA wird in Kap. 4.3 be-
schrieben.
Abbildung 2: Allgemeine Abbildung eines Tiefenlagers des Typs SMA.
4.3. Anlagenelemente am Standortareal JO-3+-SMA
Die geplanten Anlagenelemente und deren mögliche Anordnung sind im De-
tail in der Planungsstudie zum Standortareal JO-3+-SMA (NAB 13-66, vgl. Lit.
[19]) dargestellt. Nachfolgend werden die Anlagenelemente am Standortareal
JO-3+-SMA in zusammengefasster Form beschrieben.
Planungsstudie
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4.3.1. Unterirdische Anlagenteile
Hauptlager
Die Lage des Hauptlagers ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Deswegen können aktuell noch keine genauen Angaben gemacht werden.
Anlässlich der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 wird dieser
Anlageteil zusammenfassend zu beschreiben sein.
Zugangsbauwerke
Die genaue Lage der Bau- und Lüftungsschächte ist zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht bekannt. Der detaillierte Beschrieb erfolgt anlässlich der Überarbei-
tung der Voruntersuchung in der Etappe 3 des Sachplanverfahrens bzw. im
Hinblick auf das Rahmenbewilligungsgesuch.
In diesem Bericht wird von der Zugangskonfiguration 1 gemäss NTB 13-66
(vgl. Lit. [19]) ausgegangen. Das Felslabor wird durch mindestens zwei Zu-
gangstunnel ausgehend von der Oberflächenanlage erschlossen. Zusätzlich
wird im Rahmen des Baus des Felslabors ein Zugangsschacht erstellt, wel-
cher von einer Schachtkopfanlage ausgehen wird (Lage zum jetzigen Zeit-
punkt nicht bekannt). Diese Anlagenelemente werden alle voraussichtlich im
Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung des Felslabors behandelt und
vor dem eigentlichen Tiefenlager erstellt. Aus diesem Grund werden diese
beiden Anlagenelemente in Kap. 4.3.3 nochmals separat vorgestellt.
4.3.2. Oberirdische Anlagenteile
In der Planungsstudie JO-3+-SMA werden verschiedene Varianten aufge-
zeigt, wie die Oberflächenanlage auf dem Standortareal JO-3+-SMA ange-
ordnet werden kann. Bezuggenommen wird insbesondere auf eine umhüllte
Variante. Die vorliegende Voruntersuchung bezieht sich ausschliesslich auf
die in der Planungsstudie (vgl. Lit. [19]) beschriebene Variante 1. Falls das
geologische Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 weiter untersucht wird, wird
eine Optimierung der Anordnung der Oberflächenanlage zusammen mit der
Region und dem Standortkanton stattfinden. Kommt es zu Abweichungen
zwischen der hier untersuchten Variante 1 und dem Ergebnis aus der Zu-
sammenarbeit mit Region und Kanton, so müssen diese im Update beschrie-
ben werden.
Oberflächenanlage
Das Areal für die Oberflächenanlage wird als JO-3+-SMA im Gebiet "Ried-
matt" bezeichnet (vgl. Abbildung 5, Seite 99, im Anhang). Es erstreckt sich
zwischen dem Hangfuss „Chästel“ bzw. dem östlichen Abhang des „Geiss-
bergs“ und der Kantonsstrasse K442. Der Abstand zur Aare, die östlich des
Standortareals nach Norden fliesst, beträgt etwas weniger als 200 m.
Hauptlager
Bau- und Lüftungs-
schächte
Felslabor und Zugangstunnel
Varianten der
Anordnung
Standortareal
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Die Anlage kommt zum grössten Teil in einer landwirtschaftlich genutzten Zo-
ne mit Fruchtfolgeflächen zu liegen. Zu einem kleinen Teil sind auch Waldflä-
chen betroffen (vgl. Abbildung 10, Seite 104, im Anhang).
Die Anlage besteht aus fünf Modulen (vgl. Abbildung 6, Seite 100):
i. Administrationsgebäude und Besucherzentrum mit Personal- und Be-
sucherparkplätzen (Tiefgarage)
ii. Elektro- und Lüftungsgebäude mit Bergwasserbehandlungsanlage
und Garagen
iii. Aufbereitungsanlage für Verfüll- und Versiegelungsmaterialien
iv. Werkstatt, Lager für Betriebsmittel, Feuerwehrgebäude und Be-
triebsabfallbehandlungsanlage
v. SMA-Verpackungsanlage mit Zugangstunnel
Die Gebäude der Oberflächenanlage im Standortareal können längs der Kan-
tonsstrasse K442 angeordnet werden. Einige Gebäude werden auch in den
Hang des „Chästel“ hineingebaut (vgl. Abbildung 7, Seite 101, im Anhang).
Die dazu erforderlichen Hangeinschnitte werden durch hohe Stützmauern ge-
sichert.
Verkehrserschliessung
Die Strassenerschliessung des Standortareals erfolgt über die öffentliche
Kantonsstrasse K442.
Aufgrund der Lage des Standortareals und der Entfernung zu bestehenden
Bahninfrastrukturen ist keine direkte Bahnerschliessung vorgesehen.
Stattdessen ist der Bau einer Transportverbindung zwischen dem Zwischen-
lager für radioaktive Abfälle beim Areal des PSI Ost in Würenlingen und der
Oberflächenanlage geplant. Dabei handelt es sich um eine nicht öffentliche
Brücke über die Aare sowie einen Erschliessungstunnel ab dieser Brücke bis
auf das Standortareal der Oberflächenanlage (vgl. Abbildung 8, Seite 102,
und Abbildung 9, Seite 103, im Anhang). Diese Transportverbindung soll wäh-
rend den Bauphasen für Bautransporte und während den Betriebsphasen für
betriebsinterne Transporte sowie für die Anlieferung der radioaktiven Abfälle
genutzt werden.
Besucherzentrum
Das Besucherzentrum ist im südlichen Teil des Standortareals im Administra-
tionsgebäude vorgesehen. Die Besucherparkplätze werden zusammen mit
den Personalparkplätzen in einem unterirdischen Parkhaus untergebracht.
Aus Gründen der knappen Platzverhältnisse und dem vorhandenen Syner-
giepotenzial mit umliegenden, bereits bestehenden Informationseinrichtungen
könnte das Besucherzentrum alternativ auch in einer solchen untergebracht
werden.
Nutzung
Anlagenmodu-
le
Anordnung der
Gebäude
Strassener-
schliessung
Bahnerschlies-
sung
Brückenver-bindung mit Zwilag
Besucherzent-rum
Alternative Anordnung
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Zugangsbauwerke
Das SMA-Lager besitzt während des Einlagerungsbetriebs der radioaktiven
Abfälle mindestens drei Zugangsbauwerke, in allen übrigen Realisierungs-
phasen sind aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Zugangsbauwerke er-
forderlich. Je nach Anordnung und Ausbildung der Zugangsbauwerke kann
das Tiefenlager durch unterschiedliche Konfigurationen erschlossen werden.
Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randbedingungen sind im
Standortareal JO-3+-SMA für den Einlagerungsbetrieb die nachfolgenden Zu-
gangskonfigurationen zum geologischen Tiefenlager denkbar:
Konfiguration 1: 2 Zugangstunnel ab Oberflächenanlage; 1 Schacht (Ta-
gesschacht) ab Schachtkopfanlage
Konfiguration 2: 2 Zugangstunnel ab Oberflächenanlage; 2 Schächte (Ta-
gesschächte) ab Schachtkopfanlage
Aufgrund der Lage des Standortareals JO-3+-SMA in Bezug auf das geologi-
sche Standortgebiet (vgl. Abbildung 4, Seite 98, im Anhang) schliesst die
Nagra eine Schachteinlagerung (Einbringung der radioaktiven Abfälle über ei-
nen Schacht) als Alternative aus. Der bzw. die Schachtstandorte können der-
zeit noch nicht bezeichnet werden, sondern werden erst in Etappe 3 des
Sachplanverfahrens bzw. im Hinblick auf das Rahmenbewilligungsgesuch
festgelegt (vgl. Lit. [19], Seiten 46 und 51). Es sei jedoch erwähnt, dass es
zusätzlich zum Standortareal der Oberflächenanlage mit der Schachtkopfan-
lage nur noch einen weiteren Angriffspunkt an der Oberfläche gibt.
Installations- und Deponieplätze sowie Transportwege
Im Rahmen des Baus und des Verschlusses der Anlage werden Installations-
und Deponieplätze sowie Transportwege zu diesen Plätzen benötigt. Bei den
Deponieplätzen ist zu unterscheiden nach
temporären Zwischenlagerplätzen für wiederverwertbare Materialien in
der näheren Umgebung der Oberflächenanlagen,
Langzeitdepots (max. Flächenbedarf von 4 ha) für wiederverwertbares
Ausbruchmaterial zur Verfüllung der Zugangsbauwerke und
permanenten, externen Deponien für nicht wiederverwertbares Aushub-
und Ausbruchmaterial (hier fallen beträchtliche Mengen an).
Das Langzeitdepot muss nicht zwingend in direkter Nähe der Oberflächenan-
lage sein. Die Lage der Installationsplätze und Deponieplätze werden erst in
späteren Planungsphasen stufengerecht festgelegt. Die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen können im vorliegenden UVB nicht beschrieben werden
und werden deshalb nur noch in den Kapiteln zum Thema Abfälle explizit er-
wähnt. Im Rahmen der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 bzw.
in der Hauptuntersuchung ist dies soweit möglich nachzuholen. Da bei den
Deponien Umweltauswirkungen bei sämtlichen Umweltaspekten erwartet
Drei Zugangs-
bauwerke
Zugangskonfi-
gurationen
Keine Schachteinla-
gerung
Umweltauswir-
kungen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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werden können, empfiehlt es sich, für diesen Anlagenteil separate Dossiers
(UVB) zu erstellen und diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen. Da
bereits ein grosser Teil des Aushub- und Ausbruchmaterials während dem
Bau des Felslabors anfällt, wird die Deponierung dieses Materials bereits im
separaten UVB des Felslabors berücksichtigt.
4.3.3. Felslabor und Zugangsbauwerke
Die Elemente des Tiefenlagers, die vorgängig zum Bau des Tiefenlagers be-
reits bei der Erstellung des Felslabors realisiert werden, sind in der vorliegen-
den Voruntersuchung grundsätzlich als Bestandteil der Gesamtanlage enthal-
ten.
Konkret handelt es sich hierbei einerseits um Anlageteile und beanspruchte
Teilflächen im Bereich der Oberflächenanlage. Diese sind in der Planungs-
studie JO-3+-SMA (NAB 13-66, Lit. [19], Fig. 6.2-1 zum Flächenbedarf in al-
len Phasen des Projekts) schematisch dargestellt und der Flächenbedarf wird
quantifiziert. Andererseits sind auch die weiteren Anlageteile, insbesondere
die Zugangsbauwerke zum Felslabor, das eigentliche Felslabor und die De-
ponieplätze für das Ausbruchmaterial der Zugangsbauwerke grundsätzlich in
der vorliegenden Voruntersuchung mitberücksichtigt. Wie beim Tiefenlager
sind für diese Anlageteile jedoch die genaue Lage und Gestalt zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Die Umweltauswirkungen dieser Anlagen werden voraussichtlich im Verfah-
ren zum Bau und Betrieb des Felslabors einer separaten UVP unterzogen
(vgl. Tabelle 1, Seite 7 sowie Abbildung 1, Seite 9). In den späteren Stufen
der UVP des gesamten Tiefenlagers (1. und 2. Stufe Hauptuntersuchung)
muss der Untersuchungsaufwand für die Beurteilung der Umweltverträglich-
keit dieser Anlageteile folglich nicht mehr geleistet werden. Die genaue Diffe-
renzierung zwischen der Anlage des Felslabors und dem restlichen Tiefenla-
ger kann erst mit der fortgeschrittenen Projektierung erfolgen. Im vorliegen-
den UVB wird deshalb im Folgenden nicht mehr darauf eingegangen.
4.4. Realisierungsphasen
Die Realisierung des Tiefenlagers besteht aus den folgenden Phasen:
Bauphase Tiefenlager
Betriebsphase Tiefenlager
Beobachtungsphase
Verschlussphase
Die Bauphase Lager beinhaltet alle Bautätigkeiten bis zur Inbetriebnahme
des geologischen Tiefenlagers. Hierzu gehören zum einen die Errichtung der
Infrastrukturanlagen und der Gebäude an der Oberfläche, zum anderen die
unterirdischen Bautätigkeiten zur Errichtung des Lagers und die damit ver-
Teilflächen OFA
laufende An-passung der Untersuchun-gen
Bauphase
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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bundenen oberirdischen Bautransporte sowie die mit dem Bau und den ober-
irdischen Bautransporten verbundenen Auswirkungen.
Die Betriebsphase Lager beinhaltet die Tätigkeiten und Auswirkungen des
Betriebs der Anlage sowie der dazugehörigen oberirdischen Transporte.
In der Beobachtungsphase Lager wird das geologische Tiefenlager vor dem
Verschluss überwacht (gemäss KEG, Art. 3). Es finden, abgesehen von War-
tungs- und Instandhaltungsarbeiten, keine weiteren Tätigkeiten an der Ober-
fläche statt. Ob bereits Gebäude rückgebaut werden ist noch unklar, es wird
daher hier nicht davon ausgegangen. Die Auswirkungen in der Beobach-
tungsphase werden somit für alle Umweltbereiche gleich oder geringer sein
als in der Betriebsphase. Aus diesem Grund wird die Beobachtungsphase
nicht gesondert betrachtet.
Wann genau und wie das Tiefenlager verschlossen wird, hängt von den Er-
gebnissen aus der Beobachtungsphase ab und kann aus heutiger Sicht nicht
abschliessend beantwortet werden. Eine mögliche Verschlussphase Lager
wurde aber trotzdem bereits in den Zeitplan aufgenommen. Ebenfalls unklar
ist zum heutigen Zeitpunkt, ob die (oberirdischen) Betriebsgebäude vollstän-
dig rückgebaut oder für andere Zwecke (z.B. Gewerbeanlagen) weiterver-
wendet werden und ob somit der ursprüngliche Zustand des Geländes wieder
vollständig hergestellt wird. All diese Entscheide zur Verschlussphase sollen
zukünftigen Generationen überlassen werden.
Die Dauer der einzelnen Phasen wird in Kapitel 6.2 thematisiert. Ein detaillier-
ter Plan der Realisierungsphasen ist in der Planungsstudie (NAB 13-66, Lit.
[19]) ersichtlich.
Betriebsphase
Beobach-
tungsphase
Verschluss-
phase
Dauer der
Phasen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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5. Verkehr
5.1. Verkehrsaufkommen
In allen Phasen des Tiefenlagers entstehen Transporte zum und vom Stand-
ortareal. Während der Bauphase werden hauptsächlich Ausbruch- und Bau-
materialien transportiert, im Einlagerungsbetrieb werden die Transportbehäl-
ter mit schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA), vorgefertigte Endlagerbe-
hälter sowie Verfüll- und Versiegelungsmaterialien zu transportieren sein. In
den Verschlussphasen folgen die Transporte der Verschluss- und Abbruch-
materialien.
In allen Phasen kommen zusätzlich die Transporte des Bau- und Betriebsper-
sonals und der Besucher dazu.
Es wird angestrebt, das Aushub- und Ausbruchmaterial vom Standortareal mit
Förderbändern direkt zu den Wiederverwertungsanlagen oder zu Deponien zu
transportieren. Hierzu bieten sich in der Umgebung verschiedene Kies- und
Zementwerke, Steinbrüche und Gruben an. Damit könnten diesbezügliche
Strassentransporte in direkter Umgebung des Standortareals vermieden wer-
den.
Sofern das Aushub- und Ausbruchmaterial an weiter entfernte Destinationen
transportiert werden müsste, würden die Transporte mit der Bahn bewerkstel-
ligt. Allerdings ist in der näheren Umgebung des Standortareals kein Bahnan-
schluss vorhanden. Daher müsste ein Verlad von den Förderbändern auf die
Bahn stattfinden. Als mögliche Verladestellen bieten sich Anschlussgleise
beim Industrie- und Gewerbegebiet Gänter oder die bestehende Umladestati-
on der Zwilag an.
Im Übrigen werden die Materialtransporte (Baumaterialien, Beton-Zuschlag-
stoffe, SMA-Transportbehälter usw.) aufgrund der fehlenden Bahnanbindung
mit den LKW bewerkstelligt. Dabei soll der Baustellenverkehr möglichst von
Norden über die neue Brücke als Verbindung zwischen Oberfächenanlage
und der Zwilag geführt werden.
Die Planungsstudie (vgl. Lit. [19]) enthält für die einzelnen Phasen des Tiefen-
lagers Richtwerte über die Anzahl der jährlichen Transporte. Dabei werden
beide Alternativen (Bahn- resp. Strassentransporte) aufgelistet, wobei diese
Angaben für das Aushub- und Ausbruchmaterial erst ab der Umladestation
vom Förderband gelten. Ein Bahntransport bedeutet einen Blockzug aus typi-
scherweise bis 20 Kippwagen und mit einer Nutzlast von bis zu 1000 t Materi-
al, eine LKW-Ladung entspricht einer Nutzlast-Transportmenge von 20 t.
Transport-prozesse
Transport via Förderbänder
Bahntransport
LKW-Transporte
Anzahl Trans-porte und
Mengen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Die gesamte Abfallmenge bezieht sich auf den Referenzfall gemäss Entsor-
gungsprogramm 2008 (vgl. Lit. [21]; Abfallmenge der bestehenden fünf Kern-
kraftwerke, Sammelperiode Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung
(MIF-Abfälle) bis 2050).
Bauphase Lager
Bauaktivitäten und somit auch Transporte treten am Standort der Oberflä-
chenanlage auf. Für die Bauphase des Lagers wird von folgenden Transport-
frequenzen ausgegangen:
Tabelle 2: Material-Transporte in der Bauphase von und zu der Oberflächen-
anlage (eine Fahrt entspricht einer Hin- und Rückfahrt). Dauer der Phase
gem. Lit.[24]: 8 Jahre. Quelle: NAB 13-66
Anzahl Transporte Oberflächenanlage
per Bahn / alternativ per LKW
jährlich pro Tag im Mittel
Aushub- / Ausbruchmaterial1,2
280 / - 0.77 / -
Baumaterial1
75 / 3‘660 0.21 / 10.0
Gesamt 355 / 3‘660 0.98 / 10.0
In der Bauphase finden keine Transporte mit Ausbruch- bzw. Baumaterialien
von und zu der Schachtkopfanlage statt.
Die Personentransporte (= Personal und Besucher) werden auf rund 19‘600
PKW- resp. Bus-Fahrten (mit einem angenommenen Anteil Busfahrten von
200 Fahrten bzw. rund 20 % der Besucher) pro Jahr geschätzt, das entspricht
bei 365 Tagen rund 54 Fahrten pro Tag.
1) Die Anzahl Transporte entspricht einem Durchschnittswert, der sich während den Vortriebs-
zeiten einstellt. Temporär können auch bis zu 2x höhere oder auch niedrigere Transportfre-
quenzen auftreten.
2) Das Aushub- und Ausbruchmaterial wird per Förderband von der Oberflächenanlage ab-
transportiert. Die angegebenen Bahntransporte berücksichtigen jenen Fall, bei welchem
grössere Transportwege zurückgelegt werden müssen und das Material vom Förderband
auf die Bahn verladen wird.
Gesamte Abfallmenge
Bauphase
Schachtkopf-
anlage
Personen-transporte Bauphase
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase des Lagers wird von folgenden Transportfrequenzen
ausgegangen:
Tabelle 3: Material-Transporte in der Betriebsphase von und zu der Oberflä-
chenanlage (eine Fahrt entspricht einer Hin- und Rückfahrt). Dauer der Phase
gem. Lit. [24]: 15 Jahre. Quelle: NAB 13-66
Anzahl Transporte Oberflächenanlage
per Bahn / alternativ per LKW
jährlich pro Tag im Mittel
Transportbehälter mit SMA 60 / 240 0.16 / 0.66
Komponenten für Verfüllmörtel 60 / 535 0.16 / 1.47
Verfüll- und Versiegelungsmateria-
lien
10 / 85 0.03 / 0.23
Vorgefertigte Endlagerbehälter für
SMA
35 / 240 0.10 / 0.66
Betriebsmittel, Abfälle3, Unter-
haltsmaterialien
- / ca. 30 - / 0.08
Gesamt 165 / 1‘130 0.45 / 3.10
In der Betriebsphase finden keine relevanten Materialtransporte von und zu
der Schachtkopfanlage statt.
Die Personentransporte (= Personal und Besucher) werden auf rund 13‘800
PKW- resp. Bus-Fahrten (mit einem angenommenen Anteil Busfahrten von
200 Fahrten bzw. 25 % der Besucher) pro Jahr geschätzt, das entspricht rund
38 Fahrten pro Tag.
5.2. Transportrouten
Die Transportrouten von Baumaterialien, Ausbruchmaterialien und Besuchern
können zum aktuellen Planungsstand ausserhalb des näheren Bereichs des
Standortareals noch nicht festgelegt werden. Die Anlieferung und der Ab-
transport werden aber über das bestehende Bahn- oder Hauptstrassennetz
erfolgen. Aus heutiger Sicht sind die Routen ab Raum Koblenz oder Brugg für
die Strasse bzw. ab Bahnhof Turgi für die Bahn vorgegeben.
3) Exklusive Rückstände aus Bergwasserhaltung und Materialbewirtschaftung sowie radioaktive
Betriebsabfälle, die zur Konditionierung zu einer Drittfirma transportiert werden.
Betriebsphase
Schachtkopf-anlage
Personen-transporte
Betriebsphase
Transportrou-ten
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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In unmittelbarer Nähe des Standortareals befindet sich keine Bahnlinie. Das
Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA ist grossräumig durch die Stammlinie
der SBB erschlossen, die von Brugg resp. Baden via Siggenthal, Würenlin-
gen, Döttingen nach Koblenz führt. Die Strecke ist auf dem Abschnitt Bahnhof
Turgi, wo sie von der zweispurigen Strecke (Zürich -) Baden – Brugg (-Aarau
– Olten) abzweigt, bis zur Station Koblenz einspurig. Zwischen Würenlingen
und Döttingen befindet sich die Umladestation der Zwilag mit ihren Abstell-
gleisen. Die Stammlinie der SBB ist eine Normalspurbahn.
Allfällige Strassentransporte werden über die Kantonsstrasse K442, allenfalls
über die K113 und die geplante Verbindung zur Zwilag, zum Standortareal in
Villigen geführt. Der nächstgelegene Autobahnanschluss der A3 ist die Aus-
fahrt Brugg rund 10 km südlich des Standortareals und rund 3 km südlich von
Brugg. Von hier führt zunächst die K118 nach Brugg und anschliessend die
K112 bis rund 2 km vor Villigen, wo die K442 nach Villigen abzweigt und wei-
ter zum Standortareal führt.
Die Transporte unterstehen den geltenden Transportvorschriften.
Der Transport der radioaktiven Abfälle erfolgt von den Entsorgungspflichtigen
teilweise über das Schienennetz zum Zwischenlager in Würenlingen und von
dort über die neu geplante Verbindung zum Standortareal.
Bahn-erschliessung
Strassener-
schliessung
Wahl des Transportmit-tels
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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6. Systemgrenzen
6.1. Räumliche Systemgrenzen
Der Einfluss von den in Kapitel 0 dargestellten Projektelementen beschränkt
sich in der Regel auf den Bereich des geplanten Standortareals (Standortare-
al JO-3+-SMA im Bereich „Riedmatt“ sowie Erschliessungsgebiet zwischen
der „Riedmatt“ und bestehender Zwilag auf dem Areal des PSI Ost).
Betreffend dem Mehrverkehr umfasst der Untersuchungsperimeter das Gebiet
im Dreieck zwischen Baden, Brugg und Koblenz, mit dem Anlagenstandort
und seiner Umgebung im Zentrum, mit den Kantonsstrassen K442, K112 und
K113 als Zufahrtsstrassen zum Standortareal und der Stammlinie der SBB
zwischen Turgi und Koblenz, für Betriebs- und Bautransporte. Auf den Stras-
sen ausserhalb dieses Gebiets ist der Anteil des projektbedingten Verkehrs
im Verhältnis zum heute bereits vorhandenen Verkehrsaufkommen unbedeu-
tend.
Es werden Aushub- und Ausbruchmaterialien anfallen, welche entweder in
Langzeitdepots zur späteren Wiederverwertung zwischengelagert oder auf
externen Deponien endgültig entsorgt werden. Daher ist in der Hauptuntersu-
chung zusätzlich eine grossräumigere Betrachtungsweise erforderlich, welche
auch den Einfluss von Langzeitdepots und externen Deponien sowie deren
Erschliessungswege vom Standortareal behandelt.
Die Festlegung der Standorte der Betriebs- und Lüftungsschächte sowie de-
ren Erschliessung erfolgt erst in Etappe 3. Voraussichtlich werden jedoch die-
se Anlagenelemente, welche ausserhalb des Standortareals liegen können
(Schachtkopfanlage), bereits vor dem eigentlichen Tiefenlager mit dem
Felslabor erstellt und daher im Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung
des Felslabors behandelt. Es finden voraussichtlich während dem Bau und
Betrieb des Tiefenlagers keine relevanten Aktivitäten im Zusammenhang mit
der Schachtkopfanlage statt.
Die unterirdisch auftretenden Auswirkungen in den Bereichen Luft und Lärm
fallen unter das Arbeitsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz. Deshalb
sind sie nicht Gegenstand des UVB.
6.2. Zeitliche Systemgrenzen
In Kapitel 4.4 wurden die einzelnen Phasen näher erläutert. Für die Betrach-
tung der Umweltauswirkungen sind die folgenden Phasen relevant:
Die Bauphase des Lagers erstreckt sich über ca. 8 Jahre.
Die Betriebsphase des Lagers erstreckt sich über ca. 15 Jahre.
Die Beobachtungsphase bis zum Verschluss des Gesamtlagers er-
streckt sich über ca. 50 Jahre.
Standortareal
Erweiterter Einflussperime-
ter
Langzeitde-pots, Deponien
Schachtkopf-anlage
Unterirdische Auswirkungen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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In der Beobachtungsphase finden mit den An- und Abfahrten der Beschäftig-
ten und Besucher nur geringe Aktivitäten statt. Aus diesem Grund wird in die-
sem Bericht auf die weitere Betrachtung dieser Phase verzichtet. Wann und
wie das Tiefenlager verschlossen wird, hängt von den Ergebnissen aus der
Beobachtungsphase ab und kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet wer-
den. Zudem kann heute noch nicht abschliessend festgelegt werden, ob am
Ende der Verschlussphase ein Rückbau sämtlicher oberirdischen Gebäude
und die vollständige Wiederherstellung des Ausgangszustandes stattfinden
wird. Da diese Entscheide späteren Generationen überlassen sind, wird die
Verschlussphase innerhalb des UVB nicht behandelt. Die Verschlussphase
beinhaltet geringere Umweltauswirkungen als die Bauphase.
6.3. Abgrenzung Radioaktivität
Das Thema der ionisierenden Strahlung wird nicht im Umweltschutzgesetz,
sondern im Kernenergiegesetz und im Strahlenschutzgesetz geregelt. Aus
diesem Grund werden alle Themen, die im Zusammenhang mit Radioaktivität
stehen, nicht im UVB behandelt, sondern im Sicherheits- und Sicherungsbe-
richt, welcher Bestandteil des Eingabedossiers zum Rahmenbewilligungsver-
fahrens ist.
Beobach-tungsphase
Kernenergie- und Strahlen-schutzgesetz
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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7. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
7.1. Relevanzmatrix
Die im Folgenden dargestellte Relevanzmatrix zeigt zusammenfassend eine
Einschätzung der Relevanz der einzelnen Umweltaspekte für die verschiede-
nen Realisierungsphasen des Lagers.
Lu
ftre
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n
Natu
rge
fah
ren
Ist-/Ausgangs-zustand
+ + - - + - - + + - - - - - + + + - -
Bauphase Lager
R R R 0 R R R R R 0 R 0 R R R R R 0 R
Betriebs-phase Lager
R R 0 R R R R 0 0 0 0 0 0 R 0 R R 0 R
Beobach-tungsphase Lager
0 0 0 0 R R R 0 0 0 0 0 0 R 0 0 0 0 0
Verschluss-phase
keine Beurteilung der Relevanz in dieser Planungsstufe
+ vorbelastet
- kaum vorbelastet (gesetzliche Anforderungen eingehalten)
0 aktuell kein relevanter Umweltbereich; wird im Rahmen des Updates der UVP-Voruntersuchung in Etappe 3 nochmals überprüft
R relevanter Umweltbereich; wird im UVB behandelt
Die Ausgangssituation und die Beeinflussung der Umweltaspekte pro Phase
werden in den folgenden Kapiteln im Detail besprochen.
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Falls nicht anders dargestellt, werden zwischen dem Istzustand und dem
Ausgangszustand vor Baubeginn keine nennenswerten Veränderungen er-
wartet. Aufgrund des relativ langen Zeithorizonts können solche Veränderun-
gen jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Updates
der UVP-Voruntersuchung sowie auch bei den weiteren Stufen des UVP-
Verfahrens (vgl. Tabelle 1, Seite 7) sind diese Veränderungen und deren all-
fälliger Einfluss auf die Beurteilung der Umweltverträglichkeit jeweils festzu-
stellen. Die zum aktuellen Zeitpunkt als nicht relevant eingestuften Umweltbe-
reiche (vgl. Relevanzmatrix) sind im Update der UVP-Voruntersuchung
nochmals zu überprüfen.
Aushub- und Ausbruchmaterialien fallen während der Phase Bau Felslabor
wie auch während der Bauphase Lager an. Sowohl Langzeitdepots (Zwi-
schenlagerung von wiederverwertbarem Material) wie auch externe Deponien
(Endlagerung von nicht wiederverwertbarem Material) können Auswirkungen
auf alle in der Relevanzmatrix aufgeführten Umweltbereiche haben. Da die
Lage und Grösse dieser Anlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt
sind, können die Umweltauswirkungen im vorliegenden UVB nicht beschrie-
ben werden. Im Rahmen der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3
ist dies nachzuholen. Es empfiehlt sich, für die Langzeitdepots und Deponien
separate Dossiers (UVB) inkl. eigenständiger Relevanzmatrix zu erstellen und
diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen. Die Deponierung von Aus-
bruchmaterial während dem Bau des Felslabors wird bereits im UVB des
Felslabors berücksichtigt.
Voraussichtlich wird die Schachtkopfanlage (Festlegung der Lage und Er-
schliessungswege erfolgt erst in Etappe 3) bereits vor dem eigentlichen Tie-
fenlager mit dem Felslabor erstellt und daher im Verfahren der Umweltver-
träglichkeitsprüfung des Felslabors behandelt. Es finden während dem Bau
und Betrieb des Tiefenlagers keine relevanten Aktivitäten im Zusammenhang
mit der Schachtkopfanlage statt.
Das Pflichtenheft für die zu untersuchenden Umweltbereiche in der UVP-
Hauptuntersuchung ist in Kapitel 8 dargestellt.
7.2. Luftreinhaltung
Der Untersuchungsperimeter umfasst das Gebiet im Dreieck zwischen Baden,
Brugg und Koblenz, mit dem Anlagenstandort und seiner Umgebung im Zent-
rum, mit den Kantonsstrassen K442, K112 und K113 als Zufahrtsstrassen
zum Standortareal und der Stammlinie der SBB zwischen Turgi und Koblenz,
für Betriebs- und Bautransporte. Auf den Strassen ausserhalb dieses Gebiets
ist der Anteil des projektbedingten Verkehrs im Verhältnis zum heute bereits
vorhandenen Verkehrsaufkommen unbedeutend.
Veränderungen
Langzeitde-
pots, Deponien
Schachtkopf-
anlage
Pflichtenheft
Untersu-chungsperime-
ter
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal JO-3+-SMA befindet sich im Aaretal, rund 8 km nördlich
vom Ortszentrum von Brugg und 12 km vom nächsten Autobahnanschluss
der A3 in Brugg entfernt. Die wichtigste Quelle von Luftschadstoffemissionen
ist am Standort der Oberflächenanlage die Kantonsstrasse K442 mit einem
täglichen Verkehr (DTV) von rund 4‘500 Fahrzeugen (GIS Kanton Aargau,
Zählstelle 914, 2004). Zudem sind in der unmittelbaren Umgebung die Ein-
richtungen und Gebäude des PSI und der Zwilag vorhanden. Darüber hinaus
sind im ländlich geprägten Tal nur landwirtschaftliche Betriebe vorhanden.
Die Ortschaft Villigen mit rund 2‘000 Einwohnern befindet sich ca. 1.5 km süd-
lich des Standortareals, die Gemeinde Böttstein (mit Kleindöttingen) mit rund
3‘700 Einwohnern liegt 1.6 km nördlich des Standortareals. In diesen Ort-
schaften werden weitere Emissionen durch Haushaltungen und Betriebe er-
zeugt. Würenlingen mit rund 4‘300 Einwohnern und mit dem Zementwerk liegt
rund 3.5 km entfernt östlich der Aare.
Im Rahmen des vom Kanton Aargau geführten Luftschadstoff-Messnetzes
wurden zwischen 2006 und 2011 NO2-Luftmessungen im Ortszentrum von
Lengnau durchgeführt. Die Messstation ist im Dorfzentrum an einer mässig
befahrenen Strasse stationiert. Mittels Passivsammlern wurden dort in rund
8 km Entfernung vom Standortareal der Oberflächenanlage NO2-Immissionen
gemessen. Die festgestellten Luftbelastungen lagen zwischen 2006 und 2011
bei rund 19 bis 20 µg/m3 NO2, und sind damit deutlich unter dem Jahresmittel-
Immissionsgrenzwert der LRV von 30 µg/m3.
Entsprechend der Standortcharakteristik liegen die Immissionen am Standort-
areal im Landwirtschaftsgebiet voraussichtlich leicht unter jenen der Station
Lengnau. Aufgrund der genannten Messdaten sowie von Modellberechnun-
gen des BAFU (vgl. Abbildung 12, Seite 106, im Anhang) ist davon auszuge-
hen, dass die NO2- und PM10-Immissionen am Standortareal JO-3+-SMA
sowohl im Jahresmittel wie auch im Tagesmittel unter den Immissionsgrenz-
werten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) liegen und damit die Anforderun-
gen einhalten. Die Ozon-Belastung überschreitet, wie im ganzen Land, die
Immissionsgrenzwerte der LRV erheblich.
Aufgrund der eingeleiteten lufthygienischen Massnahmen ist davon auszuge-
hen, dass die Luftschadstoffemissionen gesamtschweizerisch weiter zurück-
gehen werden. Das BAFU rechnet z.B. beim Strassenverkehr zwischen 2010
und 2035 mit einem weiteren Rückgang der Emissionen von NOX um rund
70% und von PM10 um rund 80% (vgl. Lit. [6]). Auch am bereits heute wenig
belasteten Projektstandort ist demzufolge mit einem Rückgang der Immissi-
onsbelastung zu rechnen, allerdings voraussichtlich in einem wesentlich klei-
neren Ausmass. Der Ausgangszustand ist deshalb für den Umweltaspekt
Luftreinhaltung in den weiteren Stufen des UVP-Verfahrens jeweils neu fest-
zustellen und in der Beurteilung der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.
Emissions-
quellen
Ortschaften
Immissionen
Lengnau
Immissionen am Areal-standort
Immissionen im Ausgangs-
zustand
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Auswirkungen des Projekts in der Bauphase Lager
In der Bauphase des Lagers werden neue Luftschadstoff-Emissionsquellen im
Standortareal mit dem Einsatz von Baumaschinen und Geräten auftreten, die
zusätzliche NOX-, PM10- und VOC-Emissionen erzeugen werden. Weiter
können durch die Schütt- und Umlagerungsvorgänge auf der Baustelle zu-
sätzliche Staubemissionen auftreten. Das Ausbruchmaterial vom Tunnelvor-
trieb wird mit Förderband, mit Loren oder mit LKWs an die Oberfläche beför-
dert.
Die Transporte der Ausbruch- und Aushubmaterialien werden vom Standort-
areal bevorzugt mit Förderbändern erfolgen. Damit können LKW-Transporte
und entsprechende Emissionen vermieden werden.
Aufgrund der Transporte der Baumaterialien, die per LKW stattfinden, werden
knapp 7‘320 LKW-Bewegungen (= hin oder zurück) pro Jahr bzw. rund 20
Bewegungen pro Tag erwartet. Bei grösseren Transportdistanzen sind anstel-
le der LKW-Fahrten und in Ergänzung zu den Förderbändern auch Bahn-
transporte ab einer Verladestelle möglich, mit rund 710 Zugsbewegungen
(d.h. 355 Transporten) pro Jahr bzw. rund 1.96 Zugsbewegungen pro Tag.
Daneben wird mit rund 19‘400 PKW-Fahrten (= hin und zurück) und 200 Bus-
fahrten pro Jahr durch Personal und Besucher gerechnet, das sind rund 53
PKW- und rund 0.55 Busfahrten täglich.
Mit diesem LKW- und PKW-Verkehr werden im Vergleich zum gesamten be-
stehenden Verkehr die Emissionen des Strassenverkehrs voraussichtlich nur
geringfügig erhöht.
Auswirkungen des Projekts in der Betriebsphase Lager
Die Aktivitäten in der Betriebsphase umfassen die Anlieferung der radioakti-
ven Abfälle, welche bis zur Verladestelle per Bahn erfolgt. Von dort werden
die Transporte zur Oberflächenanlage per LKW über die geplante Erschlies-
sung von der Zwilag geführt. Die weiteren Materialien wie Endlagerbehälter,
Verfüllmaterial oder Betriebsmittel sollen wegen fehlendem Bahnanschluss
ebenfalls per LKW angeliefert werden. Insgesamt (inkl. der nur lokal stattfin-
denden Transporte der radioaktiven Abfälle) sind dadurch jährlich rund 2‘260
und täglich 6.2 LKW-Bewegungen (= hin oder zurück) zu erwarten.
Daneben wird in der Betriebsphase mit rund 13‘600 PKW-Fahrten und 200
Busfahrten pro Jahr durch Personal und Besucher gerechnet, das sind rund
37 PKW- und 0.55 Busfahrten täglich.
Die Transporte nach Untertag erfolgen voraussichtlich mit einer elektrisch an-
getriebenen Bahn.
Mit diesem LKW- und PKW-Verkehr werden im Vergleich zum gesamten be-
stehenden Verkehr voraussichtlich nur geringfügig die Emissionen des Stras-
senverkehrs erhöht. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufend
Emissionsquel-len in Baupha-se
Verkehr als Emissionsquel-le
Bewegungen
Auswirkung
des Verkehrs
Emissionsquel-len Betriebs-phase
PKW- und Busfahrten
Auswirkung des Verkehrs
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reduzierten Fahrzeug-Emissionen aufgrund der strenger werdenden Abgas-
vorschriften (aktuell Euro5/V und Euro6/VI).
In der Energiezentrale werden Notstrom-Aggregate eingesetzt. Da sie nur bei
einem allfälligen Ausfall der Stromversorgung zum Einsatz gelangen, sind die
durch sie erzeugten zusätzlichen Emissionen irrelevant.
Fazit
Die durch den Bau und Betrieb der Anlage entstehenden Luftschadstoffemis-
sionen verändern die Luftschadstoff-Immissionsbelastung im Perimeter nur
unwesentlich. Die zusätzlichen Emissionen führen höchstens lokal zu einem
geringfügigen Immissionsanstieg. Die Immissionsgrenzwerte werden durch
das Bauvorhaben voraussichtlich nicht überschritten.
Gleichwohl sind in der UVP 1. Stufe die Emissionen der einzelnen Prozesse
zu berechnen und in Relation zu den bestehenden Emissionen zu betrachten.
Dabei ist die Freisetzung von Luftschadstoffen im Einklang mit den vorsorgli-
chen gesetzlichen und allfälligen ergänzenden behördlichen Vorgaben zu be-
grenzen. Die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch
die betriebsbedingten Luftschadstoffemissionen ist noch konkret nachzuwei-
sen.
7.3. Lärm
Der Untersuchungsperimeter umfasst das Gebiet im Dreieck zwischen Baden,
Brugg und Koblenz, mit dem Anlagenstandort und seiner Umgebung im Zent-
rum, mit den Kantonsstrassen K442, K112 und K113 als Zufahrtsstrassen
zum Standortareal und der Stammlinie der SBB zwischen Turgi und Koblenz,
für Betriebs- und Bautransporte. Auf den Strassen ausserhalb dieses Gebiets
ist der Anteil des projektbedingten Verkehrs im Verhältnis zum heute bereits
vorhandenen Verkehrsaufkommen unbedeutend.
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal befindet sich in einer Landwirtschaftszone, welche gemäss
der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Villigen der Empfindlichkeits-
stufe III zugeordnet ist (vgl. Abbildung 13, Seite 107, im Anhang und Lit. [13]).
Gegen Norden, Westen und Süden grenzt das Gebiet an ausgedehnte, land-
wirtschaftlich genutzte Flächen (ES III) oder Wald. Lediglich östlich des
Standortareals befindet sich mit den Anlagen des Paul-Scherrer-Instituts (PSI
West) eine grössere, direkt angrenzende Bauzone (ES IV).
Unmittelbar südlich sowie rund 120 m nordöstlich des Standortareals befinden
sich zwei Landwirtschaftsbetriebe (Direktanstösser in der ES III). Weitere
Bauernhöfe in der Landwirtschaftszone weisen einen Abstand von deutlich
mehr als 300 m zum Bauvorhaben auf.
Notstrom-
Aggregate
Lokaler Immis-
sionsanstieg
UVB 1. Stufe
Untersu-chungsperime-ter
Standortareal
Weitläufige Einordnung des Standort-
areals
Direktanstös-ser
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Die nächstgelegenen Wohn- und Gewerbezonen (ES II bzw. ES III) befinden
sich mit den nördlichen Ausläufern des Siedlungsgebiets von Villigen mehr als
800 m entfernt. Der Dorfkern mit ES III liegt nochmals rund 400 m weiter süd-
lich.
In den Nachbargemeinden befindet sich lediglich das Areal „PSI Ost“ (ES IV),
in einer Minimaldistanz von 300 m.
Das Standortareal befindet sich rund 2 km westlich der Bahnstrecke Turgi -
Koblenz der SBB, welche für die Betriebstransporte beansprucht werden soll.
Für die Lärmbelastung des Standortareals ist demzufolge die Bahnlinie irrele-
vant. Gemäss Emissionsplan 2015 des BAV liegen die Bahnlärmemissionen
im Abschnitt Turgi – Koblenz tagsüber bei maximal 63.0 dB(A), nachts bei
56.3 dB(A).
Die Bahnlärmbelastung ist damit niedrig und bereits unmittelbar neben dem
Bahntrassee unter den Immissionsgrenzwerten der ES III für Tag und Nacht.
In Turgi mündet die Linie in die Doppelspurstrecke Baden – Brugg mit erheb-
lich grösserem Verkehr und Emissionen.
Bezüglich Strassenverkehrslärm sind das Standortareal sowie die Gemeinden
Villigen und Böttstein heute nur durch die schwach befahrene Kantonsstrasse
K442 (DTV: ca. 4‘500 Fz/24h in Villigen) vorbelastet. Damit weist die K442 in
diesem Bereich eine Emission ausserorts von rund 76 dB(A) am Tag und
63 dB(A) in der Nacht sowie innerorts von rund 72 dB(A) am Tag und
60 dB(A) in der Nacht auf.
Die Immissionsgrenzwerte der Lärmempfindlichkeitsstufe II sind damit inner-
orts tags wie nachts in rund 10 m ab Strassenmitte eingehalten. Je nach ihrer
Lage dürften die Grenzwerte bei einzelnen lärmempfindlichen Gebäuden
überschritten sein.
Änderungen des Ausgangszustands gegenüber dem Istzustand sind denkbar
(z.B. Neuzuordnung von Empfindlichkeitsstufen, Verkehrsentwicklung). Der
Ausgangszustand ist deshalb für den Umweltaspekt Lärm in den weiteren
Stufen des UVP-Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung
der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Während der Bauphase des Lagers sind einerseits Lärmemissionen aufgrund
der Bautransporte und der zusätzlichen PKW-Fahrten durch Personal und
Besucher (vgl. Kap. 5.1), anderseits aufgrund des Einsatzes von Baumaschi-
nen zu erwarten. Es ist im Wesentlichen von folgenden Lärmquellen auszu-
gehen:
Installationsplatz (Lage im aktuellen Planungsstand noch nicht festgelegt)
Anlieferung von Baumaterialien (vorwiegend Bahntransporte), Transport
von Ausbruchmaterial (Bahn oder LKW)
Wohn- und Gewerbezonen
Nachbarge-
meinden
Ausgangszu-
stand Bahn
Immissions-grenzwerte der LSV
Strassenver-
kehr
Immissions-grenzwerte der LSV
Ausgangszu-stand
Lärmquellen Bauphase
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PKW-Fahrten von Personal und Besuchern
Shuttlebus-Fahrten für Besucher vom Bahnhof Würenlingen zum Besu-
cherzentrum und zurück.
Auf der Bahnstrecke vom Verladeterminal der Zwilag nach Turgi finden wäh-
rend der Bauphase voraussichtlich (beim Abtransport des Ausbruchmaterials
in entfernte Deponien) 0.77 Zugstransporte resp. rund 1.5 Zugsbewegungen
(Hin- oder Rückfahrt) pro Tag statt. Damit werden auf dieser nur wenig befah-
renen Strecke die Bahnlärm-Emissionen leicht ansteigen.
Aufgrund der Transporte der Baumaterialien, die per LKW stattfinden, werden
knapp 7‘320 LKW-Bewegungen pro Jahr bzw. rund 20 Bewegungen pro Tag
erwartet. Bei grösseren Transportdistanzen sind anstelle der LKW-Fahrten
auch Bahntransporte ab einer Verladestelle möglich, mit rund 150 Zugsbewe-
gungen pro Jahr bzw. rund 0.4 Zügen pro Tag (zusätzlich zu den oben ge-
nannten 1.5 Bewegungen). Daneben wird mit rund 19‘400 PKW-Fahrten und
200 Busfahrten pro Jahr durch Personal und Besucher gerechnet, das sind
rund 53 PKW- und rund 0.55 Busfahrten täglich. Bei diesen geringen Zahlen
wird es zu keiner wahrnehmbaren Zusatzbelastung durch den Strassenver-
kehr kommen.
Für die relevanten Bautätigkeiten und Bautransporte sind entsprechend den
Angaben in der Baulärmrichtlinie Massnahmenstufen sowie konkrete Mass-
nahmen zur Reduktion der Emissionen zu bestimmen. Die Beurteilung und
Festlegung allfälliger Massnahmen zur Reduktion der Baulärmemissionen er-
folgen auf Grundlage des Vorsorgeprinzips und gemäss Konkretisierungen in
der Baulärmrichtlinie.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Bei der vorliegenden Anlage handelt es sich um eine Anlage im Sinne von
Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 LSV. Die Lärmemissionen der gesamten Anlage
sind nach Massgabe von Art. 11 und 25 USG und Art. 7 und Art. 9-12 LSV zu
begrenzen. Die Lärmermittlung und -beurteilung im Betriebszustand hat nach
Anhang 6 LSV für Industrie- und Gewerbelärm zu erfolgen. Die Planungswer-
te sind grundsätzlich einzuhalten. Die Beurteilung der Auswirkungen auf die
Verkehrsanlagen erfolgt nach Anh. 3 (Strasse) bzw. Anh. 4 (Bahn) LSV.
Gemäss gesetzlicher Vorgaben ist aufzuzeigen, dass alle technisch und be-
trieblich möglichen sowie wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur Emissi-
onsbegrenzung im Sinne der Vorsorge umgesetzt und die Planungswerte für
Industrie- und Gewerbeanlagen eingehalten werden. Können die Planungs-
werte nicht eingehalten werden, so sind Erleichterungen zu beantragen und
zu begründen.
Bahnlärm Bauphase
Strassenlärm Bauphase
Baulärmrichtli-nie
Gesetzliche Grundlage Lärmbeurtei-
lung
Vorsorgeprin-
zip
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Während der Betriebsphase des Lagers beschränken sich die Lärmemissio-
nen vorwiegend auf die Antransporte der radioaktiven Abfälle SMA, die Mate-
rial- und Personentransporte, allfällige Lärmemissionen durch Lüftungsanla-
gen (Industrie- und Gewerbelärm) sowie auf die Umladevorgänge.
Diese erfolgen für die angelieferten Materialien bei der bestehenden Umlade-
anlage der Zwilag. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bezüglich
Lärmemissionen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem heutigen
Betrieb ergeben. Die Umladevorgänge innerhalb des Areals der Oberflächen-
anlage finden in Gebäuden statt und sind daher voraussichtlich nicht lärmre-
levant.
Die Aktivitäten in der Betriebsphase umfassen die Anlieferung der radioakti-
ven Abfälle, welche bis zur Verladestelle per Bahn erfolgt. Von dort werden
die Transporte zur Oberflächenanlage per LKW über die geplante Erschlies-
sung von der Zwilag geführt. In der Betriebsphase sollen auf der Bahnstrecke
vom Verladeterminal der Zwilag nach Turgi dafür voraussichtlich 0.16 Zugs-
transporte, gesamthaft also rund 0.32 Zugsbewegungen (Hin- und Rückfahrt)
pro Tag stattfinden. Damit werden auf dieser nur wenig befahrenen Strecke
die Bahnlärm-Emissionen nur leicht ansteigen.
Aufgrund der weiteren Transporte der Behälter, diverser Materialien und Be-
triebsstoffe, die wegen fehlendem Bahnanschluss per LKW stattfinden, wer-
den (inkl. der nur lokal stattfindenden Transporte der radioaktiven Abfälle)
knapp 2‘260 LKW-Bewegungen pro Jahr bzw. rund 6.2 Bewegungen pro Tag
erwartet. Bei grösseren Transportdistanzen sind anstelle der LKW-Fahrten
auch Bahntransporte ab einer Verladestelle möglich, mit weiteren rund 210
Zugsbewegungen pro Jahr bzw. rund 0.6 Zügen pro Tag. Daneben wird in der
Betriebsphase mit rund 13‘600 PKW-Fahrten und 200 Busfahrten pro Jahr
durch Personal und Besucher gerechnet, das sind lediglich rund 37 PKW- und
0.55 Busfahrten täglich. Bei diesen geringen Zahlen wird es zu keiner wahr-
nehmbaren Zusatzbelastung durch den Strassenverkehr kommen.
Zusammenfassend ist somit mit keiner wahrnehmbaren Zusatzbelastung
durch Bahn- oder Strassenlärm zu rechnen. Die Einhaltung der rechtlichen
Anforderungen durch den projektinduzierten Mehrverkehr auf den bestehen-
den Verkehrswegen (vgl. Art. 9, Bst. a LSV) kann daher als gegeben betrach-
tet werden, muss jedoch noch konkret nachgewiesen werden.
Zusätzlich zu den umliegenden lärmempfindlichen Nutzungen müssen die ge-
setzlichen Anforderungen auch an den lärmempfindlichen Gebäudeteilen der
Anlage selber (z.B. Büroräume innerhalb des Standortareals) erfüllt werden
können. Dabei sind nur bestehende Lärmquellen zu berücksichtigen. Auf-
grund der relativ geringen Vorbelastung, der nicht relevanten Zusatzbelastun-
gen sowie der geringen Lärmempfindlichkeit der Nutzungen innerhalb des
Standortareals (keine Wohnnutzung, hohe Empfindlichkeitsstufe, höherer
Lärmquellen Betriebsphase
Umladevor-gänge
Bahnlärm
Betriebsphase
Strassenlärm
Betriebsphase
Keine wahr-nehmbaren Zusatzbelas-tungen durch Transporte
Lärmschutz innerhalb
Standortareal
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Grenzwert für Betriebsräume) kann davon ausgegangen werden, dass diese
Anforderungen eingehalten werden können.
Fazit
In der Betriebsphase werden die zusätzlichen Lärmemissionen durch die
Lärmquellen der Anlage, durch die Bahn- und Lastwagentransporte sowie
durch PKW-Fahrten als nicht wahrnehmbar eingeschätzt. Ebenso kann die
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den lärmempfindlichen Ge-
bäudeteilen innerhalb des Standortareals als gegeben betrachtet werden. Die
vollständige Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bzgl. Eisenbahn- und
Strassenverkehrslärm und bezüglich Industrie- und Gewerbelärm ist dennoch
konkret nachzuweisen.
Die Auswirkungen der Bautätigkeiten durch Baumaschinen in der Bauphase
sollten stufengerecht erst im UVB 2. Stufe des Lagers näher untersucht und
die notwendigen Massnahmen dazu festgelegt werden.
7.4. Erschütterungen, abgestrahlter Körperschall
Ist- und Ausgangszustand
Die Umgebung des Standortareals ist heute durch Erschütterungen und Kör-
perschallimmissionen nicht vorbelastet. In der Industrie- und Gewerbezone
jenseits der Kantonsstrasse K442 befindet sich das Paul Scherrer Institut
(PSI), welches selbst erschütterungsempfindliche Forschungstätigkeiten
durchführt und auch durch den Materialabbau im rund 2 km entfernten Stein-
bruch am Gabenchopf (Gemeinde Villigen) nur gering beeinflusst. Auch der
bestehende Strassenverkehr erzeugt keine nennenswerten Erschütterungen.
Die nächstliegenden Wohngebäude im Umfeld des Standortareals sind süd-
lich rund 600 m bzw. nördlich über einen Kilometer entfernt. In der unmittelba-
ren Umgebung des Standortareals befinden sich die Büro- und Laborgebäude
des PSI.
Änderungen des Ausgangszustands gegenüber dem Istzustand sind nicht zu
erwarten. Der Ausgangszustand ist dennoch für den Umweltaspekt Erschütte-
rungen in den weiteren Stufen des UVP-Verfahrens jeweils neu festzustellen
und in der Beurteilung der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Die Baumethoden müssen jeweils an die geologischen Verhältnisse ange-
passt werden. Vor allem die Tunnelvortriebs- bzw. Ausbruchmethode hat ei-
nen Einfluss auf die Erschütterungen während der Bauphase. Für das Stand-
ortareal JO-3+-SMA wird aufgrund der günstigen geologischen Verhältnisse
gemäss aktuellem Planungsstand ein Hochleistungsvortrieb mit einer Tunnel-
bohrmaschine (TBM) favorisiert. Für die Zugänge zum Lager werden teilweise
auch andere Baumethoden (z.B. konventioneller Sprengvortrieb) zum Einsatz
Fazit
Massnahmen
Baumaschinen
Erschütte-
rungsquellen
Umliegende
Gebäude
Ausgangszu-stand
Erschütte-rungsquellen
Bauphase
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kommen. Die mit fortschreitendem Vortrieb zunehmende Überdeckung des
Vortriebs hat einen zunehmenden mildernden Einfluss auf allfällige Erschütte-
rungen.
Mit Rücksicht auf die Nähe zum PSI besteht die Absicht, erschütterungsarme
Baumethoden anzuwenden. Die entsprechenden Anforderungen und Mass-
nahmen werden mit dem PSI frühzeitig abgesprochen und festgelegt (vgl. Lit.
[18]).
Das Aushub- und Ausbruchmaterial wird vom Standortareal bevorzugt mit
Förderband abtransportiert. Daher entstehen in der Bauphase Lager nur we-
nige zusätzliche Strassentransporte, welche hauptsächlich vom Norden zum
Standortareal geführt werden. Diese werden damit kaum zusätzliche Erschüt-
terungen verursachen. Es ergibt sich dadurch keine relevante Veränderung
gegenüber dem heutigen Zustand.
Für die relevanten Bautätigkeiten sind konkrete Massnahmen zur Reduktion
der Störungen durch Erschütterungen zu bestimmen. Die Beurteilung und
Festlegung allfälliger Massnahmen erfolgen auf Grundlage des Vorsorgeprin-
zips.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase finden keine Ausbrucharbeiten mehr statt, durch welche
Erschütterungen und Körperschall entstehen könnten. Damit sind in dieser
Phase keine Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude und Einrichtungen
zu erwarten.
Die Anlieferung der einzulagernden Materialien ist über die neue Transport-
verbindung nördlich des Standortareals direkt vom Zwilag geplant. Es werden
damit nur wenige Strassentransporte erzeugt, durch welche keine wesentli-
chen zusätzlichen Erschütterungen entstehen. Auch in der Betriebsphase
ergibt sich dadurch keine relevante Veränderung gegenüber dem heutigen
Zustand bzw. gegenüber dem Ausgangszustand.
Fazit
Vor allem während der Bauphase des Lagers können abhängig von der ge-
wählten Baumethode Erschütterungen entstehen. Sie sind im UVB 2. Stufe
des Lagers genauer zu bestimmen, ebenso sind allfällige Massnahmen oder
Vorgaben für die Baumethoden festzulegen.
In der Betriebsphase werden voraussichtlich keine Auswirkungen aufgrund
von Erschütterungen und Körperschall auftreten. Es werden daher keine rele-
vanten Immissionen verursacht. Damit muss dieser Bereich im UVB 1. Stufe
des Lagers nicht weiter untersucht werden.
Massnahmen
betr. PSI
Erschütterun-gen durch Transporte
Massnahmen
Erschütterun-gen in der Betriebsphase
Erschütterun-gen durch Strassentrans-
porte
Bauphase
Betriebsphase
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7.5. Nichtionisierende Strahlung
Ist- und Ausgangszustand
In der Umgebung des Standortareals sind heute die nachfolgenden NIS-
Emissionsquellen vorhanden:
Hochspannungs-Übertragungsleitung rund 100 m östlich des Standort-
areals.
Mobilfunk-Sendeantennen im naheliegenden Industriegebiet - 1 Station
beim PSI West (Abstand 200 m) und eine Station beim PSI Ost (Abstand
500 m).
6 weitere Mobilfunk-Sendeantennen in einem Abstand zwischen 1.3 – 2.3
Kilometer.
Die Immissionsbelastung ist im UVB 1. Stufe näher zu bestimmen.
Die zukünftige Entwicklung der Immissionsbelastung hängt massgeblich von
der Technologieentwicklung sowie von den neu installierten Anlagen, insbe-
sondere im Bereich Mobilfunk, ab. Der Ausgangszustand ist deshalb für den
Umweltaspekt „Nichtionisierende Strahlung“ in den weiteren Stufen des UVP-
Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung der Umweltver-
träglichkeit zu berücksichtigen.
Die zukünftige Entwicklung der Immissionsbelastung hängt massgeblich von
der Technologieentwicklung sowie von den neu installierten Anlagen ab, ins-
besondere im Bereich Mobilfunk. Der Ausgangszustand ist deshalb für den
Umweltaspekt Nichtionisierende Strahlung in den weiteren Stufen des UVP-
Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung der Umweltver-
träglichkeit zu berücksichtigen.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
In der Bauphase werden keine Quellen der nichtionisierenden Strahlung er-
richtet. Deshalb und aufgrund der nur wenigen heute vorhandenen Strah-
lungsquellen ist dieser Bereich während der Bauphase nicht relevant.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Die zulässige Immissionsbelastung an sog. Orten mit empfindlicher Nutzung
(OMEN) ist in der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strah-
lung (NISV) als Emissionsbegrenzung mit dem Anlagegrenzwert definiert. Zu
den OMEN gehören nebst Wohn- und Büroräumen auch die ständigen Ar-
beitsplätze auf dem Areal der Oberflächenanlage. Der einzuhaltende Grenz-
wert beträgt für Starkstromanlagen und Bahnleitungen 1 T, für Mobilfunk-
sendeanlagen zwischen 4 und 6 V/m.
NIS-Quellen
Belastung auf dem Standort-
areal
Entwicklung
NIS in der Bauphase
Anlagengrenz-werte der NISV
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Für die Stromversorgung der Oberflächenanlage und des geologischen Tie-
fenlagers, die vom öffentlichen 16 kV-Hochspannungsnetz erfolgt, werden vo-
raussichtlich eigene Trafostationen der Mittelspannung auf dem Standortareal
installiert. Ihr genauer Standort ist derzeit noch nicht festgelegt. Bei der Pla-
nung muss darauf geachtet werden, dass die ständigen Aufenthaltsorte einen
genügenden Abstand bzw. entsprechende Abschirmung gegenüber den Tra-
fostationen aufweisen.
Fazit
Die bestehende Immissionsbelastung durch NIS im Standortareal ist voraus-
sichtlich gering. Von den vorhandenen Quellen der NIS sind für die Oberflä-
chenanlage sowie das geologische Tiefenlager keine relevanten Auswirkun-
gen oder Einschränkungen der Arealnutzung zu erwarten. Die Belastung ist
jedoch in den weiteren Stufen des UVP-Verfahrens näher zu bestimmen. Die
Situation für den Ausgangszustand ist in den weiteren Stufen des UVP-
Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung der Umweltver-
träglichkeit zu berücksichtigen.
Für die mit dem Vorhaben neu geschaffenen Anlagen, die NIS erzeugen, und
für alle neuen OMEN ist mit dem UVB abzuklären, ob die geltenden Anlagen-
grenzwerte der NISV eingehalten werden können. Erfahrungsgemäss ist dies
problemlos zu erreichen. Die Anlagenbetreiber sind auf ihre diesbezüglichen
Verpflichtungen hinzuweisen.
7.6. Grundwasser
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal ist derzeit nicht überbaut und wird mehrheitlich landwirt-
schaftlich genutzt. Die Oberflächenanlage wird unmittelbar westlich der Kan-
tonsstrasse Villigen-Böttstein (K442) im Talboden resp. im Hangfussbereich
erstellt. Die Standorte der weiteren Anlagenteile (z.B. Installationsplätze oder
Schachtkopfanlagen) sind zum aktuellen Planungsstand noch nicht bekannt
und werden hier nicht behandelt.
Der Standort liegt innerhalb des Tafeljuras und hier im Randbereich einer gla-
zial angelegten Süd-Nord gerichteten Felsrinne, die im Wesentlichen mit Nie-
derterrassenschottern sowie oberflächennahen Schwemmablagerungen
(„Deckschichten“) verfüllt wurde. Diese bilden heute die Unterlage der Schot-
terflur des unteren Aaretals. Gegen die westlich gelegene Erhöhung des
„Tüelibodens“ hin keilen die Schotter aus resp. verzahnen sich mit Gehänge-
schutt, der eine Mächtigkeit bis ca. 14 m erreichen kann. Die Lage des Fels-
sockels (v.a. aus Kalkmergeln und Mergelkalken der Wildeggformation sowie
Kalken, Mergeln und Tonsteinen des Doggers) ist gemäss geologischer Karte
in einer Tiefe von max. ca. 15 - 20 m zu erwarten (Ostseite des Standortare-
als) und steigt von dort gegen Westen bis nahe an die Oberfläche an.
Trafostationen im Betrieb
Geringe Vorbe-
lastung
Einhaltung
Grenzwerte
Standortareal
Oberflächen-nahe Geologie
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Die sandig-kiesigen Niederterrassenschotter führen ein bedeutendes Grund-
wasser („Aaretal-Grundwasser“), das mit einem Gefälle von ca. 1 - 2 ‰ gegen
Nordosten fliesst. Der Grundwasserspiegel liegt dabei im Standortareal mit
geringer Grundwassermächtigkeit bei ca. 326 m ü.M und somit rund 20 m un-
ter der heutigen Terrainkote (Kote Projektstandort ca. 346 m ü.M.). Damit sind
auf dem eigentlichen Standortareal nach Angabe der Grundwasserkarte keine
Grundwasservorkommen zu erwarten.
Es ist aber mit Hangsickerwasserzirkulation im Gehängeschutt sowie an der
Grenze vom Fels zum Lockergestein zu rechnen. Der unter der Lockerge-
steinsdecke anstehende Fels ist vorwiegend mergelig ausgebildet und daher
kaum verkarstungsfähig. Es ist dennoch mit einer Bergwasserzirkulation, ins-
besondere entlang von Klüften und Störungen, zu rechnen. Das Hang- und
Bergwasser exfiltriert schliesslich gegen Osten hin in die Aare.
Der grösste Bereich für die geplanten Oberflächenanlagen, mit Ausnahme
des nordwestlichsten Teils, ist dem Gewässerschutzbereich Au zugeordnet;
dies vor allem deshalb, weil eine Zusickerung zum eigentlichen Grundwas-
servorkommen wahrscheinlich ist. Bedeutende Nutzungen sind gemäss Ge-
wässerschutzkarte erst in grösserer Distanz verzeichnet, namentlich die durch
Schutzzonen geschützten Grundwasserfassungen Unterwald (1.2 km Unter-
strom), Döttingen (1.7 km Unterstrom) und Hängelweg (1.3 km ostseitig des
Zuströmbereichs).
Mit diesen drei Fassungen werden mit konzessionierten 3000 l pro min (Un-
terwald), 4000 l pro min (Döttingen) und 5000 l pro min (Hängelweg) die
grössten Trink- und Brauchwassermengen gefördert. Daneben existiert rund
400 m oberstrom mit der reinen Brauchwasserfassung des PSI eine weitere
förderstarke Fassung (4500 l pro min). Ober- und in grösserer Entfernung (>
1.7 km) unterstrom wird das Aaretal-Grundwasser daneben in zahlreichen
weiteren Pumpwerken gefasst. Ein „kantonales strategisches Interessensge-
biet Grundwasser“ (das auch 2 rechtskräftig ausgeschiedene Grundwasser-
schutzareale beinhaltet) reicht lediglich bis zur Ostseite der Kantonsstrasse
K442 und tangiert den Standort somit nicht (vgl. Abbildung 16, Seite 110, im
Anhang).
Gemäss der Planungsstudie NAB 13-66 (Lit. [19] und Abbildung 17, Seite
111, im Anhang) liegen in allen Richtungen des geologischen Standortge-
biets Jura Ost verschiedene bedeutende Thermalkurorte (insbesondere Ba-
den, Bad Zurzach, Bad Schinznach, Bad Säckingen). Die relevanten Aquifere
(Grundwasserleiter) befinden sich im Kristallin und Muschelkalk, welche durch
mächtige Aquitarde (Grundwasserstauer) von den im Rahmen des Tiefenla-
gers durchfahrenen Bereichen hydraulisch entkoppelt sind oder nicht durch-
fahren werden.
Grundwasser-vorkommen
Hangwasser
Grundwasser-
schutz
Grundwas-
sernutzung
Tiefengrund-wasser, Mine-ral- und Ther-malwassernut-zungen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Für die Bauphase Lager müssen potentielle qualitative und quantitative Aus-
wirkungen auf das Grundwasser abgeschätzt werden. Der Bau der Oberflä-
chenanlage ist für das Tiefengrundwasser nicht relevant. Falls dennoch beim
Bau des Tiefenlagers und der Zugangsbauwerke tieferliegende oder im Berg
zirkulierende Grundwasservorkommen durchfahren werden, so müssen die
qualitativen und quantitativen Auswirkungen ebenfalls bezüglich Umweltver-
träglichkeit überprüft werden. Die Festlegung des dazu notwendigen Untersu-
chungsprogramms (Pflichtenheft) erfolgt erst im Rahmen der Überarbeitung
der Voruntersuchung, nachdem der Lagerperimeter im Untergrund und des-
sen Zugangsbauwerke festgelegt sind. Ausserdem wird die vorliegende Vor-
untersuchung zu diesem Zeitpunkt entsprechend ergänzt.
Die allfälligen Auswirkungen des Baus und Betriebs einer Oberflächenanlage
auf das Grundwasser werden im NTB 13-01 (vgl. Lit. [23]) hergeleitet und im
Detail beschrieben. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich primär
auf das oberflächennahe Grundwasser bzw. auf die Oberflächenanlagen inkl.
Erschliessungstunnel (Tunnelverbindung zur Aarequerung).
Quantitative Auswirkungen auf relevante Grundwasservorkommen können in-
nerhalb des Untersuchungsperimeters während der Bauphase weitgehend
ausgeschlossen werden, weil der höchste zu erwartende Grundwasserspiegel
14 m unter dem Niveau der geplanten Einbauten liegt. Auch der Erschlies-
sungstunnel als tiefst liegendes Bauwerk mit Kote 332 m ü.M. liegt noch im-
mer 6 m über dem mittleren Grundwasserspiegel des Aaregrundwasservor-
kommens. Im Bereich der geplanten Oberflächenanlagen ist wie ausgeführt
ohnehin kaum mit (nutzbarem) Grundwasser zu rechnen.
Im Hangfussbereich wird ein bis zu 13 m tiefer Einschnitt für den Bau der
Oberflächenanlage benötigt. Somit wird in diesem Teil des Standortareals mit
grosser Wahrscheinlichkeit die Zirkulation von Hangsickerwasser sowie allen-
falls Bergwasser beeinflusst. Es ist zudem damit zu rechnen, dass solches
Wasser abdrainiert und abgeleitet werden muss. Falls für Arbeiten in diesem
Bereich Drainagen und Pumpen sowie weitere Anlagen zur Sickerwasserbe-
handlung nötig sind, müssen deren Umweltauswirkungen im UVB 1. Stufe
behandelt werden.
Bezüglich der quantitativen Auswirkungen sei abschliessend auch der Aspekt
der reduzierten Grundwasserneubildung aufgrund von Flächenversiegelung
erwähnt. Für die Oberflächenanlagen JO-3+-SMA werden rund 3.3 ha in im-
permeable Flächen transformiert. Hier sollen Möglichkeiten vorgeschlagen
werden, um die Verminderung der Grundwasserneubildung zu minimieren,
beispielsweise durch Versickerungsanlagen (vgl. Kap. 7.8 Entwässerung).
Tiefengrund-
wasser
Oberflächen-nahes Grund-wasser
Quantitative Auswirkungen Bereich Ebene
Bereich Hang-fuss, Draina-
gen
Flächenversie-gelung und Grundwasser-
neubildung
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Der ebene Teil des Standortareals ist durch die mächtige, ungesättigte Deck-
schicht sowie dank dem grossen Flurabstand gut vor negativen qualitativen
Auswirkungen geschützt. Im Hangbereich hingegen wird der Boden während
dem Bau der Anlagen stark verletzt oder ganz abgetragen (siehe oben), somit
ist das Hangsickerwasser sensibel in Bezug auf qualitative Auswirkungen. Die
Gefährdung des Sicker- und Grundwassers aufgrund der Bauprozesse rührt
vor allem von der potenziellen Versickerung von belasteten Abwässern aus
der Bautätigkeit (z.B. aus Treibstoffverlusten, Versickern von schlamm-
und/oder zementhaltigen Abwässern etc.) her, die teilweise auch zu einer
Kolmatierung des Grundwasserträgers führen können.
Die mögliche Zwischenlagerung von Ausbruchmaterial auf dem Standortareal
bietet ausserdem zusätzliches Gefahrenpotential für das Grundwasser durch
ammonium- und nitrathaltige Abwässer.
Im Rahmen der Hauptphase der UVP sind somit insbesondere die Massnah-
men zur Verhinderung oder Minimierung der oben beschriebenen Auswirkun-
gen zu untersuchen.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Die massgebenden Gefahren für das Grundwasser in der Betriebsphase er-
geben sich aus der Verwendung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und
deren Versickerungsmöglichkeiten (z.B. bei unvorhergesehenen Ereignissen
im oberirdischen Gefahrenstofflager, bei Löschwassereinsätzen etc.). Die
vorgesehenen Massnahmen zur Minimierung dieses Gefährdungspotenzials
sind aufzuzeigen.
Fazit
Die Module der Oberflächenanlage kommen allesamt über dem mittleren
Grundwasserspiegel des Aaregrundwassers zu liegen. Zudem ist beim
Standortareal ohnehin kaum mit (nutzbarem) Grundwasser zu rechnen. Aller-
dings ist der Hangfussbereich hinsichtlich Hangsicker- und Bergwasser ver-
tieft zu betrachten. Im UVB 1. Stufe bei der Beurteilung der quantitativen Be-
einflussung des Grundwassers steht insbesondere die Erhaltung des Grund-
wasserflusses im westlichen Teil des Standortareals gemäss Anh. 4 Ziff. 2
GSchV sowie die Grundwasserneubildung (z.B. über Versickerung von Platz-
und Dachwasser in der Betriebsphase) im Vordergrund. Daneben ist der qua-
litative Schutz des Grundwassers (Schutz vor Verunreinigung mit schädlichen
Stoffen) sowohl während dem Bau wie auch dem Betrieb der Anlagen vor al-
lem im Hangfussbereich zu untersuchen. Für die Beurteilung von allenfalls
notwendigen Bauwerken für die Drainage des Hangfusses wird auf Kapitel 7.8
(Entwässerung) verwiesen.
Qualitative Auswikungen
Ausbruchmate-
rial
Massnahmen
Massgebende
Gefahren
Grundwasser
relevant
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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7.7. Oberflächengewässer
Ist- und Ausgangszustand
Die Hauptader des lokalen, regionalen und überregionalen Gewässernetzes
bildet die Aare, 200 m östlich von JO-3+-SMA. Am Nord- und Nordostrand
des Standortareals verläuft der „Krebsbach“. Der Krebsbach nimmt das Was-
ser von zwei Wiesenbächlein auf, die den Bereich „Riedmatt“ drainieren. Da-
nach unterquert er die K442 nördlich des PSI West und findet in der Aare sei-
ne Vorflut.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Der Krebsbach umfliesst das Standortareal und muss daher verlegt werden.
Er soll die Kantonsstrasse 442 zukünftig weiter nördlich queren, bevor er in
die Aare entwässert. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen einer Bachver-
legung kann erst im UVB 2. Stufe, nach der Ausarbeitung eines Konzepts für
die Bachverlegung, erfolgen. Zudem kann die Wiese „Riedmatt“ nicht mehr
oberflächig drainiert werden; die heute bestehenden Wiesenbäche müssen
deswegen durch ein anderes Entwässerungssystem ersetzt werden (vgl. Kap.
7.8).
Indirekte Auswirkungen auf die Oberflächengewässer ergeben sich bei der
allfälligen Einleitung von Baustellenabwässern oder von Bergwasser in die
Vorflut. Solche Einleitungen sind grundsätzlich zulässig, sofern die Qualität
der eingeleiteten Abwässer keine Gewässerbeeinträchtigungen herbeiführen
(z.B. stark eingetrübte Baustellenabwässer). Diese Qualität muss durch ein
Entwässerungskonzept sichergestellt werden. Das Thema Entwässerungs-
konzept wird in Kap. 7.8 (Entwässerung) behandelt.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase des Lagers werden keine Oberflächengewässer mehr
direkt tangiert. Indirekte Auswirkungen wie die Einleitung von Bergwasser
können auch während der Betriebsphase relevant sein, sind aber ebenfalls
durch das Kapitel 7.8 (Entwässerung) bereits abgedeckt.
Fazit
Die Verlegung des Krebsbaches und deren Effekte auf den lokalen Wasser-
haushalt müssen im UVB 2. Stufe nach der Ausarbeitung eines Konzepts um-
fassend untersucht werden. Für die indirekten, qualitativen Auswirkungen des
Projekts auf Oberflächengewässer wird auf Kapitel 7.8 verwiesen.
Ausgangszu-
stand
Direkte Aus-
wirkungen
Indirekte Aus-
wirkungen
Betriebsphase
Verlegung Krebsbach
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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7.8. Entwässerung
Ist und Ausgangszustand
Das Standortareal JO-3+-SMA wird heute mehrheitlich landwirtschaftlich ge-
nutzt und verfügt nicht über ein spezielles Entwässerungssystem (Drainage).
Die Entwässerung des Standortareals erfolgt unkontrolliert über zwei Wiesen-
bächlein, die in den Krebsbach entwässern.
Generelles zum Entwässerungskonzept
Zum aktuellen Planungsstand besteht noch kein Entwässerungskonzept, we-
der für die Bautätigkeiten noch für die Tätigkeiten in der Betriebsphase. Die-
ses sollte für den UVB 1. Stufe des Lagers in Grundzügen erarbeitet sein und
beurteilt werden können.
Die Entwässerung der verschiedenen Areale soll sich möglichst am natürli-
chen Wasserkreislauf orientieren. Das Abwasser ist, wenn möglich, getrennt
zu sammeln und abzuleiten. Unverschmutztes Abwasser wie Dachabwasser
muss direkt versickert werden. Platzabwasser muss je nach Nutzung des
Platzes und des Belastungsgrads behandelt werden. Möglich ist die Versicke-
rung über eine Humusmulde nach einer allfälligen Behandlung, die Einleitung
in einen Vorfluter (unter Einhaltung der qualitativen und quantitativen Einleit-
bestimmungen) oder die Einleitung in die ARA. Häusliches Abwasser muss
der ARA zugeführt werden.
Fazit
In Bezug auf das Lager ist für den UVB 1. Stufe je ein Entwässerungskonzept
für die Bautätigkeiten und die Betriebstätigkeiten phasengerecht zu erstellen
und im UVB zu beurteilen. Für den UVB 2. Stufe sind die Konzepte detaillier-
ter auszuarbeiten und ebenfalls zu beurteilen.
Beim vorliegenden Standort JO-3+-SMA ist den Drainagen und den weiteren
Bauwerken, die für die Entwässerung des Hangfusses benötigt werden, be-
sondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die gesetzlichen Anforderungen nach
Kapitel 7, Abschnitt 5 GSchV über Drainagen aus Untertagebauten sind ein-
zuhalten.
7.9. Boden
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal ist im geltenden Nutzungsplan bis auf den nordöstlichen
Rand (Wald) als Landwirtschaftszone ausgeschieden. Die angrenzenden Flä-
chen sind, mit Ausnahme des Areals „PSI West“, ebenfalls der Landwirt-
schaftszone zugewiesen. Rund 2/3 (ca. 3 ha) des Standortareals liegen auf
einer ausgeschiedenen Fruchtfolgefläche (FFF; landwirtschaftliche Nutzung,
vgl. auch nächstes Kap. 7.10), welche über den östlichen Bereich des Stand-
ortareals verläuft.
Ausgangszu-
stand
Entwässe-rungskonzept UVB 1. Stufe
Natürlicher Wasserkreis-lauf
Entwässe-
rungskonzept
Gesetzliche Anforderungen
Nutzungs- und Zonenplan
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Der östliche Bereich des Standortareals liegt in einer Senke, wobei der auf
dem Fels liegende Niederterrassenschotter mit oberflächennahen Schwem-
mablagerungen („Deckschickt“) überdeckt ist. In den westlich gelegenen
Hangbereichen tritt der Niederterrassenschotter bis an die Oberfläche auf,
bzw. verzahnt sich mit dem Gehängeschutt. Unter dem Niederterrassenschot-
ter steht der Fels aus sandigen Kalk- und Tonmergeln, oolithischen Kalken
sowie Tonsteinen an (vgl. Kap. 7.6, Grundwasser).
Auf dem Standortareal treten gemäss Bodeneignungskarte der Schweiz (vgl.
Lit [7]) und der kantonalen Bodenkarte vorwiegend tiefgründige Braunerden
sowie Kalkbraunerden mit einem hohen Skelettgehalt auf. Der Skelettgehalt
nimmt jedoch in den Hangbereichen ab. Die Böden im ebenen Projektbereich
verfügen über eine übermässige Wasserdurchlässigkeit (senkrecht durchwa-
schen), jedoch ist das Nährstoffspeichervermögen gering. In den Hangberei-
chen nimmt die Wasserdurchlässigkeit leicht ab (senkrecht durchwaschen),
das Nährstoffspeichervermögen hingegen zu.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Für die Oberflächenanlage wird während allen betrachteten Phasen des Pro-
jekts eine Fläche von ca. 2.3 ha beansprucht (obertägig, zusätzlich zu den 2.3
ha, die bereits während dem Bau des Felslabors und den ersten Untersu-
chungen in Anspruch genommen werden). Während der ersten Beobach-
tungsphase wird die Gesamtfläche für die Oberflächenanlagen voraussichtlich
um 1.7 ha (temporär beanspruchte Fläche) reduziert. Die Bauinstallationen
erfordern in der Bauphase Lager maximal 6.3 ha, wobei sich die Flächen mit
der permanent versiegelten Fläche für die Oberflächenanlage schneiden.
Überdies bedarf die heute bevorzugte Erschliessungsvariante über das Zwi-
schenlager in Würenlingen einer neuen Strasse mit rund 1.6 ha auf der Ost-
seite der Aare. Daneben wird optional ein Langzeitdepot für Ausbruchmaterial
erstellt, wobei dessen Ausmasse und Lage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
abschliessend geklärt sind (Flächenbedarf maximal 4 ha).
Im Bereich der Oberflächenanlage soll der Boden der Fläche, welche über al-
le Phasen versiegelt wird, gemäss der Wegleitung Bodenaushub (vgl. Kap.
8.9.2, Seite 71) fachgerecht abgetragen und wiederverwertet bzw. entsorgt
werden. Für den Boden der Erweiterungsfläche (insgesamt 2.3 ha, zusätzli-
che Fläche der Oberflächenanlage am Ende der Bauphase) soll eine Zwi-
schenlagerung vorgängig in Abhängigkeit der Phasendauer, der Bodencha-
rakteristika und der vorhandenen Zwischenlagerungsflächen geprüft werden.
Wird eine Zwischenlagerung als nicht sinnvoll erachtet, soll dieser Boden
ebenfalls fachgerecht abgetragen und wiederverwertet bzw. entsorgt werden.
Auf den temporär versiegelten Flächen (insbesondere Bauinstallationen Un-
ternehmer) wird der Boden ebenfalls fachgerecht abgetragen, jedoch für die
Wiederverwertung vor Ort zwischengelagert. Betreffend einer möglichen Wie-
derverwertung soll die chemische Bodenbelastung vorgängig erfasst werden.
Oberflächen-nahe Geologie
Bodentypen
Flächenbedarf
Bodenverwer-tung
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Im Hinblick auf den Umgang mit Boden gilt es, während der Bauphase sicher-
zustellen, dass der Boden als Ökosystem behandelt wird und wieder als Bo-
den verwendet werden kann (Erhaltung und Schutz der natürlichen Boden-
funktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit, v.a. Schutz vor Strukturverände-
rungen, Verdichtung). Die Wiederverwendbarkeit des Bodens kann mit einer
fachgerechten, schonenden Bodenabtrags-, Deponierungs- und Rekultivie-
rungstechnik sichergestellt werden (Beschreibung in Bodenschutzkonzept).
Hauptziel im Umgang mit Boden ist die Verhinderung von Bodenverdichtun-
gen durch Baumaschinen. Dabei sind die Anforderungen gemäss BAFU-
Leitfaden Bodenschutz beim Bauen (vgl. Kap. 8.9.2, Seite 71) sowie die be-
stehenden Richtlinien und SN-Normen (vgl. Kap. 8.9.2, Seite 71) einzuhalten.
Auswirkungen des Projekts in der Betriebsphase
In der Betriebsphase des Lagers wird kein Boden abgetragen. Deshalb ist der
Bereich Boden in dieser Phase nicht relevant.
Fazit
Die Hauptbeeinträchtigung des Bereiches Boden findet während der Baupha-
se des Lagers statt und ist relevant.
Bereits im Rahmen der Hauptuntersuchung 1. Stufe ist durch eine pedologi-
sche Fachperson ein projektspezifisches Bodenschutzkonzept zu verfassen,
welches insbesondere das Bodenverschiebungs- und Zwischenlagerungs-
konzept für die beanspruchten Bodenflächen sowie den Flächenbedarf für die
Depots ausserhalb der Oberflächenanlage enthält. Auf der Basis des Boden-
schutzkonzepts kann in der UVP-HU 2. Stufe das Pflichtenheft für die boden-
kundliche Baubegleitung (BBB) erstellt werden.
Für die Erarbeitung des Bodenschutzkonzeptes muss der Ist-Zustand des
Bodens vorgängig im Rahmen des UVB 1. Stufe erfasst werden.
In der Betriebsphase des Lagers ist der Bereich Boden nicht relevant.
7.10. Landwirtschaft
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal ist im geltenden Nutzungsplan bis auf den nordöstlichen
Rand (Wald) als Landwirtschaftszone ausgeschieden. Die nördlich und süd-
lich angrenzenden Flächen liegen ebenfalls in der Landwirtschaftszone, öst-
lich des Standortareals ist im kantonalen Nutzungsplan mit dem Areal des PSI
eine Industrie- und Gewerbezone ausgeschieden. Rund 2/3 (ca. 3 ha) des
Standortareals liegen auf einer ausgeschiedenen Fruchtfolgefläche (FFF;
landwirtschaftliche Nutzung, vgl. Kap. 7.9), welche über den östlichen Bereich
des Standortareals verläuft.
Erhalt Boden-funktionen
Betriebsphase
Relevanz
Bauphase
Bodenschutz-
konzept
Erfassung Ist-
Zustand
Nutzungsplan
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Bezüglich landwirtschaftlicher Nutzung sind die Böden im ebenen Teil gut ge-
eignet für Acker- und Naturfutterbau. Im westlichen Teil des Standortareals
wird aufgrund der Hangneigung der Futterbau sowie Grossviehweide begüns-
tigt.
Der Kanton Aargau hat ein Kontingent von 40‘000 ha an FFF zugewiesen be-
kommen, verfügt derzeit aber über 40‘637 ha (vgl. Lit. [19]).
Auswirkungen des Projekts in der Bauphase Lager
Sämtliche oberflächlichen Bauten während der Bauphase Lager werden auf
Kulturland oder Waldgebiet erstellt und tangieren daher die auf dem Stand-
ortareal vorhandenen FFF (vgl. Abbildung 10, Seite 104, im Anhang). Das
Ausmass der beanspruchten FFF für die Errichtung der Oberflächenanlagen
auf dem Standortareal umfasst knapp 3 ha. Ob und wie viel Fruchtfolgefläche
für Bauinstallationen tangiert wird, ist zurzeit noch unbekannt.
Während der Bauphase wird der Boden teilweise temporär sowie permanent
abgetragen (vgl. Kap. 7.9, Seite 44). Dadurch entsteht ein Flächenverlust für
die landwirtschaftliche Nutzung, welcher während der Bauphase Lager sowie
in der Betriebsphase nicht kompensiert wird. Grundsätzlich gilt es, die Bean-
spruchung von FFF zu vermeiden oder den Flächenverlust möglichst klein zu
halten.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase des Lagers wird kein Boden mehr abgetragen und somit
keine zusätzlichen FFF tangiert. Deshalb ist der Bereich Landwirtschaft in
dieser Phase nicht mehr relevant.
Fazit
Durch den Bau der Oberflächenanlage wird Fruchtfolgefläche beansprucht,
der Umweltbereich Landwirtschaft wird daher als relevant betrachtet.
Ob jemals ein vollständiger Rückbau der Oberflächenanlagen und eine Rück-
führung der Flächen in den ursprünglichen Zustand stattfinden, kann aus heu-
tiger Sicht nicht abschliessend festgelegt werden, da der Entscheid darüber
nachfolgenden Generationen überlassen werden soll (vgl. Kap. 4.4). Deshalb
müssen im UVB 1. Stufe im Rahmen einer Interessenabwägung die notwen-
digen Wiederherstellungsmassnahmen (räumlich und zeitlich) für die bean-
spruchten Fruchtfolgeflächen bestimmt werden. Die Interessenabwägung ist
gemäss der Vollzugshilfe zum Sachplan Fruchtfolgeflächen durchzuführen.
Für die Wiederherstellung von Fruchtfolgeflächen gilt, dass bei der Rekultivie-
rung sämtliche FFF-Qualitätskriterien gemäss Vollzugshilfe zum Sachplan
Fruchtfolgeflächen (vgl. Kap. 8.10.2, Seite 73 und Lit. [2]) erfüllt sein müssen.
Die Betriebsphase ist für den Umweltbereich Landwirtschaft nicht relevant.
Landwirtschaft-liche Nutzung
FFF Kontingent
Flächenbedarf
Verlust FFF
Betriebsphase
Relevanz
Bauphase
Interessenab-wägung
Wiederherstel-lung
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7.11. Altlasten
Ist- und Ausgangszustand
Im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Aargau ist auf dem
Standortarealkein Eintrag verzeichnet. In direkter Nachbarschaft zum Perime-
ter des Vorhabens ist das gesamte Areal des PSI beidseits der Aare als Be-
triebsstandort ausgeschieden. Nördlich ist ein Ablagerungsstandort verzeich-
net (ca. 50 m Entfernung), in etwas weiterer Distanz (ca. 150 m) nordöstlich
vom Standortareal ist ein zweiter und ausgedehnterer Standort eingetragen
(vgl. Abbildung 19, Seite 113, im Anhang).
Die Kataster des VBS, des BAZL und des BAV enthalten in der näheren Um-
gebung keine Einträge.
Änderungen des Ausgangszustands sind möglich. Der Ausgangszustand ist
daher für den Umweltaspekt Altlasten im Update der UVP-Voruntersuchung
nochmals zu überprüfen.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Nach dem heutigen Kenntnisstand sind auf dem Standortareal keine Belas-
tungen im Untergrund vorhanden, welche Auswirkungen auf das Projekt in
der Bauphase Lager haben könnten. Sollten wider Erwarten während der
Bauarbeiten trotzdem Verunreinigungen im Aushub gefunden werden, muss
dieser untersucht werden. Die oben beschriebenen Standorte in der näheren
Umgebung werden im Zuge der Bauarbeiten und der Erschliessung voraus-
sichtlich ebenfalls nicht tangiert.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase des Lagers müssen bereits alle betroffenen Altlasten
soweit als notwendig saniert worden sein. Deshalb ist der Bereich Altlasten in
dieser Phase nicht relevant.
Fazit
Gemäss dem KbS des Kantons Aargau befinden sich im Standortarealkeine
belasteten Standorte. Gemäss dem aktuellen Projektstand sind auch die Ein-
träge im KbS in der Umgebung nicht von Bedeutung.
Sollte insbesondere der belastete Standort AA4121.0015-1 (rund 150 m
nordöstlich des Standortareals) im Zuge von Anpassungen der Streckenfüh-
rung der Tunnelerschliessung dennoch tangiert werden, muss vor Baubeginn
für den allenfalls belasteten Aushub ein Entsorgungskonzept erarbeitet wer-
den.
KbS-Einträge
VBS, BAZL,
BAV
Änderungen
Keine Belas-tungen zu erwarten
Betriebsphase
Relevanz
Anpassungen Streckenfüh-
rung
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7.12. Abfälle und umweltgefährdende Stoffe
Ist- und Ausgangszustand
Im Bereich der geplanten Oberflächenanlage befindet sich heute ein teilbefes-
tigter Landwirtschafts- / Wanderweg und eine asphaltierte Zufahrtsstrasse zu
Landwirtschaftsbetrieben, die rückgebaut werden müssen. Ansonsten ist das
Standortareal frei von Bauwerken.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Der Rückbau des befestigen Weges muss nach den entsprechenden gesetz-
lichen Grundlagen und Merkblättern erfolgen, voraussichtlich insbesondere
nach der Richtlinie über die Verwertung mineralischer Bauabfälle des BAFU
(vgl. Kap. 8.12.2, Seite 74). Dies gilt ebenso für allfällige Rückbauten entlang
der neuen Erschliessungswege.
Während des Baus der Lagerstollen fallen zudem beträchtliche Mengen an
Ausbruchmaterial an.
Im UVB 1. Stufe ist ein Materialbewirtschaftungskonzept stufengerecht zu er-
stellen. Darin muss die Art der anfallenden Bauabfälle sowie deren Mengen
phasengerecht beschrieben werden. Je nach Art des Ausbruchs ist mit Fels,
aber allenfalls auch mit Schlämmen zu rechnen. Zusätzlich muss auch die Art
und Menge der Materialien beschrieben werden, die zum Verschluss des La-
gers benötigt werden. Ausbruchmaterial soll nach Möglichkeit für die spätere
Verfüllung des Gesamtlagers wiederverwendet werden (vgl. Lit. [22]). Zudem
soll die Qualität der Bauabfälle phasengerecht, d.h. so detailliert wie möglich
angegeben werden, damit die Entsorgungswege vorgeschlagen werden kön-
nen. Zum Beispiel sind hier allfällige Belastungen des Ausbruchmaterials
durch Sprengstoffbestandteile zu berücksichtigen.
Für die Entsorgung der anfallenden Materialien gilt der Grundsatz, dass die
Bauabfälle zu verwerten sind, soweit dies ökologisch sinnvoll, technisch
machbar und wirtschaftlich tragbar ist. Bei Eignung sollte demnach ein Teil
des Materials vor Ort aufbereitet und zur Betonproduktion genutzt werden.
Externe Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Zementwerke) sollen frühzeitig ab-
geklärt werden.
Für jede Materialart ist ein Entsorgungsweg zu definieren und mögliche Ab-
fallanlagen zu nennen. Sind neue Anlagen (z.B. Deponien) notwendig, müs-
sen diese mit den Richtplänen der betroffenen Kantone abgestimmt werden.
Falls das Ausbruchmaterial zum Verschluss des Tiefenlagers geeignet ist,
empfiehlt es sich, eine neue Anlage in Form eines „Zwischenlagers“ (Lang-
zeitdepot) zu errichten. Die Angaben zur Entsorgung sind mit regionalen und
kantonalen Planungen (z.B. Deponiekonzepte, Deponie- und Abfallplanung,
Sach- und Richtplanung) zu koordinieren. Langzeitdepots sowie externe De-
ponien zur Endlagerung von nicht wiederverwertbarem Material können Aus-
wirkungen auf alle in diesem UVB aufgeführten Umweltbereiche haben. Da
Bestehende
Bauwerke
Rückbau
Ausbruchmate-
rial
Materialbewirt-schaftungs-konzept
Verwertung
Deponien
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die Lage und Grösse der externen Deponien zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht bekannt sind, werden die Umweltauswirkungen erst im Rahmen der
Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 beschrieben. Es empfiehlt
sich, für die externen Deponien separate Dossiers (UVB) zu erstellen und
diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen.
Zusätzlich zu den Angaben über die Entsorgung muss das Abfall- und Materi-
albewirtschaftungskonzept auch Angaben über die Kosten der Materialbewirt-
schaftung enthalten. Zudem ist ein Pflichtenheft zu erstellen, welches die Auf-
gaben für die Überwachung und die Kontrolle der Entsorgung und Wieder-
verwertung beschreibt. Dieses Controlling hat durch eine unabhängige Stelle
zu erfolgen.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase fällt für ein Tiefenlager des Typs SMA kein weiteres
Ausbruchmaterial an. Auch werden während des Betriebs des Tiefenlagers
keine anderen Bauabfälle oder umweltgefährdende Stoffe erzeugt. Der Um-
weltbereich „Abfälle und umweltgefährdende Stoffe“ wird daher für diese Pha-
se als nicht relevant eingestuft.
Die radioaktiven Abfälle werden nicht im UVB behandelt, sondern im Sicher-
heits- und Sicherungsbericht (Bestandteil des Dossiers für das Rahmenbewil-
ligungsgesuch).
Fazit
Es ist mit wenigen Abfällen aus Rückbauten zu rechnen. Im Rahmen des
UVB 1. Stufe des Lagers ist insbesondere für die anfallenden Ausbruchmate-
rialien phasengerecht ein Abfall- und Entsorgungskonzept zu erstellen und zu
beurteilen. Im UVB 2. Stufe sind die Konzepte phasengerecht zu aktualisieren
und zu spezifizieren.
7.13. Chemotoxische Stoffe
Ist- und Ausgangszustand
Aufgrund der Eigenschaften der geologischen Standortgebiete ist davon aus-
zugehen, dass die Wirtgesteine (Opalinuston) in dem für die Lagerung der ra-
dioaktiven Abfälle vorgesehenen Bereich nicht durch chemotoxische Stoffe
belastet sind. Für die Hauptuntersuchung der UVP ist die Erstellung eines In-
ventars der chemischen und radiotoxischen Elemente vorgesehen, um den
Ausgangszustand genau festlegen zu können.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Während dieser Phase werden radioaktiven Abfälle an die Oberflächenanlage
angeliefert, für die Einlagerung vorbereitet und ins Tiefenlager transportiert.
Mögliche chemische Gefährdungen für Mensch und Umwelt werden im Zu-
Controlling Materialbewirt-schaftung
Keine Abfälle
bei SMA-Lager
Sicherheitsbe-richt radioakti-ve Abfälle
Fazit
Keine Vorbe-lastung
Anlieferung
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sammenhang mit der Störfallverordnung und dem Grundwasserschutz in
Nagra (vgl. Lit. [23]) diskutiert.
Auswirkung in der Phase nach Verschluss des Tiefenlagers
Eine eventuelle Gefährdung von Mensch und Umwelt durch chemisch toxi-
sche Stoffe in den Abfällen würde, analog zu den radiotoxischen Stoffen (Ra-
dionukliden), durch Transport im Grundwasser erfolgen. Wegen der hohen
Einschlusswirksamkeit eines Tiefenlagers würde es tausende von Jahren
dauern, bis solche Stoffe die Biosphäre erreichen könnten.
Basierend auf der Chemotoxizität der Stoffe wurden durch Häner, et al. (vgl.
Lit. [20]) analog dem Vorgehen im Rahmen der Lebensmittelsicherheit (toxi-
kologisch basierte) tolerierbare Trinkwasserkonzentrationen abgeleitet. Unter
Anwendung sehr konservativer Modelle wurden für alle Abfallkategorien ge-
mäss Kernenergie-Verordnung (vgl. Lit. [15]) worst-case Konzentrationen im
für Trinkwasser genutzten Biosphären-Aquifer abgeschätzt.
Die durch Vergleich der geschätzten Konzentrationen im Aquifer mit den tole-
rierbaren Trinkwasserkonzentrationen ermittelten Risikoquotienten (RQ) lie-
gen für sämtliche potentiell chemotoxischen Stoffe auch unter RQ = 1. Daher
besteht im Hinblick auf die hier untersuchte Chemotoxizität der zur Einlage-
rung vorgesehenen Materialien keine Gefährdung des Biosphären-Aquifers
und damit kein Risiko beim Konsum des Grundwassers als Trinkwasser.
In Bezug auf die Indikatorwerte für die Grundwasserqualität gemäss BAFU
(2004, vgl. Kap. 8.13.2) liegen die durch Vergleich der geschätzten Konzent-
rationen mit den Indikatorwerten ermittelten Qualitätsquotienten (QQ) nach
Einbezug der maximalen Löslichkeit für sämtliche potentiell chemotoxischen
Stoffe unter QQ = 1. Das Grundwasser kann daher zu keinem Zeitpunkt als
anthropogen belastet bezeichnet werden.
Fazit
Eine endgültige Beurteilung der Chemotoxitität der radioaktiven Abfälle soll im
Rahmen der Beurteilung des UVB bei Einreichen des RBG erfolgen, da die
UVP dann auf Basis der gültigen Kenntnisse und gesetzlichen Grundlagen er-
folgen wird.
7.14. Umweltgefährdende Organismen
Ist- und Ausgangszustand
Unter umweltgefährdenden Organismen werden entsprechend der Umwelt-
schutzgesetzgebung Neobiota (hier v.a. sog. invasive Neophyten), pathogene
und gentechnisch veränderte Organismen verstanden.
Transport im
Grundwasser
Trinkwasser
Risikoquotien-
ten
Indikatorwerte
Grundwasser
Fazit
Invasive Neo-phyten
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Heute sind keine Vorkommen von invasiven Neophyten im Standortareal be-
kannt.
Abgesehen hiervon findet im Rahmen des Projekts kein Umgang mit umwelt-
gefährdenden Organismen sowohl innerhalb geschlossener Systeme wie
auch ausserhalb derselben in der Umwelt statt. Ebenso werden keine solchen
Organismen inverkehr gebracht oder freigesetzt.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Sofern im Zeitpunkt der Bauarbeiten (v.a. Erdabtrag) invasive Neophyten auf
dem Standortareal vorhanden sein sollten, könnten sie im Zusammenhang
mit den Erdarbeiten vom Anlagenstandort verschleppt und an den Deponie-
standorten ausgesetzt werden.
Umgekehrt besteht die Möglichkeit der Verschleppung auch bei der Neuge-
staltung bzw. Rekultivierung des Standortareals mit ortsfremdem Bodenmate-
rial. Der Ursprungsort des allfälligen ortsfremden Materials wird jedoch erst
kurz vor den konkreten Erdarbeiten bekannt sein, sodass heute über das
Vorhandensein von invasiven Neophyten keine Angaben möglich sind.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase hat das Projekt keine Auswirkungen im Bereich von
umweltgefährdenden Organismen. Der Umweltbereich ist nicht relevant.
Fazit
Vor Beginn der Erdarbeiten und Erdverschiebungen sind daher die bean-
spruchten Areale auf Vorkommen von invasiven Neophyten zu überprüfen.
Belastetes Bodenmaterial ist nicht zu verwenden bzw. neophytengerecht zu
entsorgen. Dieser Umweltbereich soll im UVB 2. Stufe behandelt werden.
Darüber hinaus ist der Umweltbereich umweltgefährdende Organismen vom
Vorhaben nicht betroffen und muss in der Hauptuntersuchung nicht weiter
behandelt werden.
7.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal wird heute landwirtschaftlich genutzt. Es werden dort im
Ist- und Ausgangszustand keine Stoffe gelagert, welche die Mengenschwellen
nach der Störfallverordnung erreichen würden.
Im Umkreis des Standortareals befinden sich drei Betriebe, welche der Stör-
fallverordnung unterstellt respektive im Chemierisikokataster aufgeführt sind.
Dabei handelt es sich um das PSI südlich und östlich des Standortareals, die
Zwilag rund 400 Meter östlich davon und nördlich das KKW Beznau in rund
1.2 Kilometer Entfernung.
Vorkommen
Andere um-weltgefährden-de Organismen
Verschleppung
Rekultivierung
Betriebsphase
Erneute Über-
prüfung
Relevanz
Stoffe und Mengen-
schwellen
Umliegende Betriebe
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Die Baumethoden müssen jeweils an die geologischen Verhältnisse ange-
passt werden. Vor allem die Tunnelvortriebs- bzw. Ausbruchmethode hat ei-
nen Einfluss auf die Menge der benötigten Sprengmittel während der Bau-
phase. Für das Standortareal JO-3+-SMA wird aufgrund der günstigen geolo-
gischen Verhältnisse aus heutiger Sicht ein Hochleistungsvortrieb mit einer
Tunnelbohrmaschine (TBM) favorisiert. Lediglich für kurze Streckenabschnitte
der Zugänge zum Lager ab dem Portal sowie für den Ausbruch der Montage-
TBM-Kavernen werden Sprengmittel verwendet. Sprengmittel unterstehen der
Sprengstoffgesetzgebung. In Art. 74 Abs. 5 der Sprengstoffverordnung ist ein
der Störfallverordnung analoges Verfahren zur Beurteilung der Risiken bei der
Lagerung der Sprengmittel für zivile Zwecke vorgesehen, sofern die Mindest-
abstände nach der Sprengstoffverordnung nicht eingehalten werden.
Darüber hinaus sind in der Publikation Mengenschwellen gemäss Störfallver-
ordnung (StFV), Liste mit Stoffen und Zubereitungen des BAFU Mengen-
schwellen für Nitratsprengstoffe oder Nitrozellulose definiert.
Weiter existieren in dieser Liste Mengenschwellen z.B. für Natronlauge und
Salzsäure, welche beispielsweise in Neutralisationsanlagen verwendet wer-
den, sowie Zement. Gemäss dem Technischen Bericht 13-01 der Nagra (vgl.
Lit. [23]) werden diese Stoffe in der Betriebsphase als Betriebsmittel verwen-
det und in über den entsprechenden Mengenschwellen liegenden Mengen ge-
lagert. Für die Bauphase darf von Lagermengen in ähnlicher Grössenordnung
ausgegangen werden. Damit sind in der Bauphase voraussichtlich Stoffe und
Zubereitungen in Mengen über den Mengenschwellen nach Anhang 1.1 der
Störfallverordnung im Standortareal gelagert oder werden verwendet.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Während der Betriebsphase werden im Standortareal die oben genannten
Stoffe gelagert (Natronlauge, Salzsäure, Zement). Gemäss dem Technischen
Bericht 13-01 der Nagra (vgl. Lit. [23]) werden in der Betriebsphase diese
Stoffe als Betriebsmittel verwendet und in über den entsprechenden Mengen-
schwellen liegenden Mengen gelagert. Damit werden in der Betriebsphase
voraussichtlich Stoffe und Zubereitungen in Mengen über den Mengenschwel-
len nach Anhang 1.1 der Störfallverordnung im Standortareal gelagert oder
verwendet.
Fazit
Sowohl für die Bau- wie auch für die Betriebsphase ist im UVB 1. Stufe zu klä-
ren, welche Mengen an Sprengmittel und weiteren Stoffen, für welche Men-
genschwellen nach Anhang 1.1 der Störfallverordnung vorgegeben sind, vo-
raussichtlich verwendet und gelagert werden. Es ist davon auszugehen, dass
durch mehrere Stoffe die Mengenschwellen überschritten werden. Damit ist
die Anlage der Störfallverordnung unterstellt. Sowohl für die Bauphase wie
Sprengmittel
Mengen-
schwellen
Natronlauge, Salzsäure, Zement
Stoffe über Mengen-
schwellen
UVB 1. Stufe
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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auch für die Betriebsphase ist ein Kurzbericht gemäss StFV zu erarbeiten und
im UVB zu integrieren. Für die Betriebsphase ist der Bericht im Rahmen des
UVB 2. Stufe zu erarbeiten.
Wenn Sprengmittel auf der Baustelle verwendet werden, so ist der Lagerplatz
so zu wählen, dass die Mindestabstände gemäss der Sprengstoffverordnung
eingehalten werden.
Radioaktive Stoffe unterstehen nicht der Störfallverordnung, sondern der
Kernenergiegesetzgebung. Sie sind im UVB nicht zu betrachten.
7.16. Wald
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal befindet sich am Hangfuss der Erhebung des „Tüelibo-
dens“, welcher hier die linke Talflanke des Aaretals bildet. Dieser westlich des
Standortareals vorhandene Hang ist hinauf auf den Tüeliboden und zum Nol-
len und weiter darüber hinaus bewaldet.
Der Waldbestand wird hauptsächlich durch den Kalk-Buchenwald gebildet. In
kleineren Bereichen ist hier auch der Orchideen-Buchenwald sowie im Be-
reich des gemäss Richtplan ausgeschiedenen Naturschutzgebietes bei der
Südwestecke des Standortareals der Eichen-Föhrenwald vorhanden.
Das genannte Naturschutzgebiet umfasst einen Pfeifengras-Föhrenwald mit
einer angrenzenden Magerwiese, die zusammen einen Teil des wertvollen
Lebensraummosaiks für Arten der trockenen Standorte darstellen.
Neben dem erwähnten Richtplan-Naturschutzgebiet sind Teile des Waldes als
Naturschutzgebiet im Wald von kantonaler Bedeutung ausgeschieden, wel-
cher im Kern des Waldes liegt. Insbesondere im Bereich des Standortareals
verläuft die Grenze dieses Naturschutzgebiets rund 50 m und mehr vom
Waldrand entfernt.
Gemäss der Waldkartierung ist weiter im Kerngebiet des Waldes ein Eichen-
waldreservat ausgeschieden. Sowohl das Wald-Naturschutzgebiet wie auch
das Eichwaldreservat werden durch das Bauvorhaben nicht tangiert (vgl. Ab-
bildung 20, Seite 114, im Anhang).
In der Umgebung des Standortareals sind keine Naturwaldreservat-Flächen
ausgeschieden.
Im Bereich des Standortareals verläuft dem Waldrand entlang ein schmaler,
nicht befestigter Bewirtschaftungsweg.
Weitere ausgedehnte Waldflächen in der Umgebung des Standortareals be-
finden sich mit dem Unterwald auf dem rechten Aareufer. Zudem ist auch auf
dem linken Ufer der Aare ein schmales Waldband vorhanden. Vom Projekt
betroffen wird von diesen lediglich das linksufrige Waldband im kleinen Be-
reich der geplanten Brücke vom Zwilag über die Aare.
Mindestab-
stände
Radioaktive
Stoffe
Waldbestand
auf Talflanke
Waldkartierung
Richtplan- Naturschutz-gebiet
Kantonales Naturschutz-gebiet im Wald
Eichenwaldre-servat
Naturwaldre-servat
Weg
Weitere Wald-flächen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Die geplante Oberflächenanlage wird im Talboden bis unmittelbar entlang des
Hangfusses situiert, wobei für die Portalgebäude und die Tunnelzugänge der
Hang im untersten Bereich teilweise abgetragen wird.
Daher muss hier in der Bauphase für das Gebäude der Wald in einem ver-
gleichsweise schmalen Band entlang des Waldrandes auf voraussichtlich
rund 1.1 ha permanent (bzw. bis zum Rückbau der Oberflächenanlage) gero-
det werden. Die Ausdehnung der für den Bau notwendigen temporären Ro-
dungen wird erst im Verlauf der weiteren Planungen bekannt.
Dazu entsteht je nach Bauphase ein Flächenbedarf von bis zu rund 3 ha für
die Installationsplätze. Die Anordnung der Installationsplätze ist in der aktuel-
len Planungsphase noch nicht bestimmt. Sie sollen jedoch so angeordnet
werden, dass Lebensräume mit Schutzstatus geschont werden. Nach Bauab-
schluss kann diese Fläche wieder in den Ausgangszustand versetzt, d.h. ge-
gebenenfalls aufgeforstet werden.
Die Standortwahl der Oberflächenanlage erfolgte im Rahmen eines komple-
xen Verfahrens zur Standortbestimmung des geologischen Tiefenlagers. In
diesem Verfahren wurden auch weitere Standorte der Oberflächenanlagen
nach einer Vielzahl von Kriterien auf ihre Eignung beurteilt. Im UVB 1. Stufe
werden die geprüften Standorte im Hinblick auf die Rodungsvoraussetzungen
dargelegt.
Ebenso muss im Bereich des Standortareals der Bewirtschaftungsweg aufge-
hoben bzw. verlegt werden.
Durch den südwestlichen Teil des Standortareals wird das kantonale Natur-
schutzgebiet (Richtplan) tangiert. Hierfür sind in der weiteren Planung ent-
sprechende Ersatzmassnahmen zu evaluieren.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase werden keine weiteren Waldflächen beansprucht. Je-
doch werden die Gebäude der Oberflächenanlage teilweise unmittelbar dau-
erhaft an den Wald angrenzen, weshalb die gerodete Fläche erst nach dem
allfälligen Rückbau der Oberflächenanlage, d.h. frühestens nach dem Ab-
schluss des Lagerbetriebs wieder aufgeforstet werden könnte.
Fazit
Für die Errichtung der Oberflächenanlagen des geologischen Tiefenlagers ist
eine Waldrodung im Umfang von rund 1.1 ha notwendig. Grundsätzlich ist für
jede Rodung in derselben Gegend mit standortgerechten Baumarten Realer-
satz zu leisten. Die Grösse der Ersatzfläche muss dabei der gerodeten Fläche
entsprechen.
Standortareal
Rodungsfläche
Installations-
plätze
geprüfte Standorte ohne Waldbean-
spruchung
Bewirtschaf-
tungsweg
Naturschutz-
gebiet
Betriebsphase
Rodungsvo-raussetzungen
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Ausnahmsweise kann der Realersatz zur Schonung landwirtschaftlicher Vor-
rangflächen sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete in einer
anderen Gegend geleistet werden. In Ausnahmefällen können Massnahmen
zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.
Im Rahmen des UVB 1. Stufe muss für die Waldrodung ein Rodungsgesuch
vorbereitet werden. Dabei ist neben der genauen Bezeichnung der permanen-
ten und temporären Rodungsflächen abzuklären, ob in der Umgebung mögli-
che Ersatz-Aufforstungsflächen zur Verfügung stehen. Andernfalls sind Er-
satzmassnahmen für den Natur- und Landschaftsschutz zu planen.
7.17. Flora, Fauna, Lebensräume
Ist- und Ausgangszustand
Das Standortareal belegt heute hauptsächlich landwirtschaftlich intensiv ge-
nutzte Fläche und wie im Kap. 7.16 gezeigt zu einem kleinen Teil Waldfläche.
Entsprechend der landwirtschaftlichen Eignung sind diese Flächen als Fett-
wiesen ausgebildet, welche stark gedüngt und mehrmals im Jahr gemäht
bzw. beweidet oder auch als Ackerfläche genutzt werden. Diese Flächen sind
hinsichtlich Flora, Fauna und Lebensräume von untergeordneter Bedeutung.
Als Naturobjekt ist am Standortareal das angrenzende, an der Bergflanke lie-
gende Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung mit einem Pfeifengras-
Föhrenwald und einer angrenzenden Magerwiese zu vermerken. Der süd-
westliche Teil der Oberflächenanlage wird dieses Naturschutzgebiet tangie-
ren. Es handelt sich um eine am Waldrand liegende Trockenwiese, welche
einen wichtigen Lebensraum für trockenheitsliebende Arten darstellt.
Um das landwirtschaftliche Gebäude südlich des Standortareals (Wolfhag)
sind einige Hochstamm-Obstbäume vorhanden. Diese stellen im intensiv ge-
nutzten Talboden Objekte mit gewissem ökologischen Wert dar, speziell weil
sie eine Anbindung an den nahen Wald resp. an die Naturobjekte am Wald-
rand haben. Auch beim Gebäude nördlich des Standortareals sind einige
Hochstammbäume vorhanden, die hier an die den Krebsbach-begleitende
Hecke angeschlossen sind.
Nördlich des Standortareals fliesst vom Nassberg der erwähnte Krebsbach
zur Aare vorbei, welcher eine Verbindungsachse zwischen dem Nassberg
resp. dem Wald im Tüeliboden und der Aare darstellt. Er weist grösstenteils
eine natürliche bis naturnahe Gewässermorphologie auf, im Abschnitt zwi-
schen dem Waldrand und der Kantonsstrasse ist er allerdings stark verbaut.
Aufgrund der Verbindung mit der Aare stellt er neben seiner Vernetzungsfunk-
tion auch einen wichtigen Lebensraum dar.
Nördlich und westlich des Standortareals führt in ost-westlicher Richtung der
überregionale Wildtierkorridor 5 Böttstein – Villigen über die Aare, welcher
grossräumig die Gebiete Jura, Westschweiz und Ostschweiz miteinander ver-
Rodungsersatz
Rodungsge-
such
Talebene mit intensiver Nutzung
Talflanken mit Naturschutz-gebiet kantona-
ler Bedeutung
Hochstamm-
Bäume
Bachlauf Krebsbach
Wildtier-Korridore
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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bindet. Der Korridor wird durch die Kantonsstrasse K442 und die Aare durch-
schnitten, welche beide die Durchgängigkeit erschweren (vgl. Abbildung 21,
Seite 115, im Anhang). Er wird als „beeinträchtigt“ eingestuft und soll gemäss
einem Masterplan des Kantons Aargau saniert werden. Darin eingebettet liegt
auch die Vernetzungsachse von nationaler Bedeutung Dem Korridor kommt
gem. Bundesgerichtsentscheid BGE 128 II 1 nationale Bedeutung zu, was bei
Vorhaben in seinem Perimeter entsprechend berücksichtigt werden muss.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
In der Bauphase wird der Waldstreifen im Bereich des Anlagenstandortes
zum Teil gerodet. Die gerodete Fläche wird u.a. durch die Gebäude der Ober-
flächenanlage beansprucht und könnte erst nach dem allfälligen Rückbau der
Oberflächenanlage, d.h. frühestens nach dem Abschluss des Lagerbetriebs,
wieder aufgeforstet werden.
Am südwestlichen Rand des geplanten Standortareals wird das Naturschutz-
gebiet von kantonaler Bedeutung tangiert. Durch den Bau wird ein Teil seiner
Fläche (Waldfläche und Magerwiese) beansprucht, wodurch dieser Lebens-
raum verkleinert und in seiner Bedeutung geschmälert wird. Weiter ist der
Krebsbach durch den Bau betroffen. Es ist vorgesehen, den Bachlauf auf
rund 200 m Länge zu verlegen und im grösseren Abstand von der Strasse na-
turnah zu gestalten. Dadurch wird er zwar während der Verlegung beeinträch-
tig. In der Folge wird aber sein Zustand und seine Vernetzungsfunktion be-
reits in der Bauphase aufgewertet.
Die übrige beanspruchte Fläche wird heute landwirtschaftlich intensiv genutzt.
Somit werden keine weiteren ökologisch wertvollen oder geschützten Lebens-
räume tangiert.
Der überregionale Wildtierkorridor 5 Böttstein – Villigen verläuft nördlich und
westlich unmittelbar neben dem Standortareal bzw. überschneidet sich mit
diesem in einem schmalen Randbereich. Ebenso kommt die Brücke über die
Aare als Teil der nach dem aktuellen Stand noch nicht definitiv festgelegten
Erschliessung und Verbindung zum Zwilag unmittelbar am Südrand des Kor-
ridors zu liegen. Mit Beginn der Bauphase kann der Wildtierkorridor durch
Bauten und Baustelleneinrichtungen und die Verbindung zwischen Zwilag und
dem Standortareal sowie die Bauaktivitäten beeinträchtigt werden.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Gegenüber der Bauphase werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht
und so auch keine Lebensräume zusätzlich beeinträchtigt. Die Baustellen-
Installationsflächen werden der ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt.
Während der Betriebsphase finden Transporte der einzulagernden Materialien
statt, die eine mässige Störung der Vögel und Wildtiere in benachbarten Ob-
jekten, in erster Linie im angrenzenden Waldstück bewirken.
Waldrodung
Betroffene
Lebensräume
Nutzung
Wildtier-Korridor
Lebensräume
Störungen durch Trans-
portaktivitäten
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Die oberirdischen Module der Oberflächenanlage beeinträchtigen die Vernet-
zungsachse und stellen in diesem Bereich ein Hindernis für die Durchlässig-
keit sowohl in Richtung der Talachse wie auch quer dazu dar. Mit der Gestal-
tung des Standortareals und der Aare-Brücke werden Möglichkeiten zur Auf-
wertung des Wildtierkorridors geprüft.
Fazit
Sowohl für die Bau- wie auch für die Betriebsphase sind im UVB 1. Stufe die
vorhandenen Lebensräume, Flora und Fauna sowie die Auswirkungen auf sie
ausführlich zu beschreiben. Es sind Massnahmen zur Verringerung der nega-
tiven Auswirkungen aufzuzeigen.
7.18. Landschaft und Ortsbild
Ist- und Ausgangszustand
Die Landschaft um das Standortareal ist geprägt durch die Aare und die bei-
den weitläufigen Waldgebiete Unterwald in der Talebene östlich des Aarelaufs
und Tüeliboden auf dem Ost- bzw. Nordhang des Geissbergs westlich der Aa-
re. Ein zweites prägendes Linienelement stellt die Kantonsstrasse K442 dar,
die von Villigen nach Böttstein entlang des Hangfusses führt. Die Jurahöhen
des Aargauer Tafeljuras stellen eine natürliche Begrenzung der Landschafts-
kammer dar. Die landschaftlichen Merkmale sind die naturnahe Kulturland-
schaft mit steilen, bewaldeten Berghängen, der Rebbau und die teilweise gut
erhaltenen Dörfer.
Das Standortareal befindet sich damit in einem ländlichen Gebiet. In unmittel-
barer Umgebung des Standortareals stellt die bewaldete Hügelflanke des
„Chästel“ östlich eine raumbildende Grenze dar. Auf der östlichen Seite un-
terbricht das grossräumige, beidseits der Aare sich erstreckende Areal des
PSI mit teilweise grossvolumigen Gebäuden den ländlichen Charakter des
Gebiets und bildet zusammen mit der Kantonsstrasse K442 einen industriell
anmutenden Schwerpunkt inmitten der Geländekammer.
Die Distanzen zu den nächsten Siedlungen von Villigen, Würenlingen und
Böttstein betragen zwischen ca. 1 und 1.5 km. Das Standortareal ist dank den
Geländekammern und den beidseits der Aare gelegenen Waldgebieten von
den Wohngebieten abgeschirmt und daher nicht unmittelbar einsehbar. Ein
Landwirtschaftsbetrieb befindet sich direkt südlich angrenzend an das Stand-
ortareal. Direkt einsehbar ist das Standortareal auch von der K442. Benach-
bart, ebenfalls mit direkter Sichtbeziehung, liegen die Anlagen des PSI.
Das Standortareal befindet sich direkt am Rand, innerhalb des BLN-Gebiets
Nr. 1108 "Aargauer Tafeljura" (vgl. Abbildung 22, Seite 116, im Anhang) so-
wie in einem Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung. Ebenso
liegt das Standortareal im Perimeter des regionalen Naturparks Jurapark Aar-
gau, der sich seit 2012 in der Betriebsphase befindet und gemäss Statuten
Wildtier-korridore
Fazit
Aare und weitläufige Wälder
Landschafts-
charakter
Siedlungen / Einsehbarkeit
Geschützte Landschaften
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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u.a. die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Bewahrung und
Aufwertung von Natur und Landschaft im Aargauer Jura zum Ziel hat.
Die beiden Ortschaften Villigen südlich des Standortareals in rund 1.4 km Ent-
fernung und Böttstein nördlich in rund 1.6 km wurden in das Bundesinventar
der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenom-
men. Beide weisen jedoch keine Sichtverbindungen zum Standortareal auf.
Der Erholungsnutzung kommt heute im Bereich des Standortareals nur wenig
Bedeutung zu. Westlich des Standortareals erschliesst ein Wegnetz den
Waldrand und höher liegende Bereiche des Geissbergs. Der Aareraum kann
im Abschnitt des Standortareals praktisch nur vom östlichen Ufer der Aare
aus erlebt werden. Von dort besteht ein geringer visueller Bezug zum Stand-
ortareal.
Oberhalb des Dorfes Villigen befindet sich die Ruine Besserstein, ein Aus-
sichtspunkt und beliebtes Ausflugsziel mit überregionaler Bedeutung. Von
dort ist das rund 1.7 km entfernte Standortareal einsehbar.
Entlang der Kantonstrasse verläuft zwischen Villigen und Böttstein und somit
auch direkt am Standortareal vorbei ein Radweg, welcher Teil der nationalen
Radroute Nr. 8 „Aare-Route“ ist.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Die Baustelle wird mit ihren Einrichtungen und Aktivitäten einen Fremdkörper
in der heutigen Landschaft an der Grenze zwischen Landwirtschaft und in-
dustrieller Bebauung darstellen. Zudem wird für den Bau auch ein Hangein-
schnitt mit der Rodung einer beschränkten Waldfläche erfolgen. Für den Ma-
terialtransport wird ein Förderband erstellt, dessen Linienführung heute noch
nicht bekannt ist.
Das Areal ist jedoch nur praktisch aus der unmittelbaren Umgebung und teil-
weise von einem erhöhten Aussichtspunkt sichtbar. Die Aussicht wird sich
nicht sonderlich verschlechtern, da im heutigen Zustand im Umkreis des
Standortareals bereits industrielle Gebäude des PSI und die Kantonsstrasse
das Bild prägen. In weiterer Umgebung sind, teilweise weit innerhalb des
BLN-Gebiets, verschiedene Material-Abbaustellen vorhanden, welche ein
ähnliches Erscheinungsbild wie die Baustelle aufweisen.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
In der Betriebsphase werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht. Insge-
samt wird die beanspruchte Fläche klein gehalten. Die Flachdächer der Ge-
bäude werden begrünt. Ebenso befinden sich auf dem Areal weitere begrünte
Flächen. Insofern wird das Landschaftsbild im Vergleich zur heutigen Situati-
on nur wenig beeinträchtigt, wobei aufgrund des Planungsstandes heute die
Auswirkungen noch nicht abschliessend beurteilt werden können, auch im
Hinblick auf das BLN-Gebiet und den regionalen Naturpark Jurapark Aargau.
ISOS
Erholung
Aussichtspunkt
Besserstein
Veloweg
Baustelle
Teilweise einsehbar
Betriebsphase
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Fazit
Im Rahmen des UVB 1. Stufe sind die Landschaft, deren Elemente und Ei-
genheiten ausführlich darzustellen. Der Einfluss auf das Landschaftsbild ist
stufengerecht anhand der vorliegenden Projektunterlagen zu beschreiben und
mit Visualisierungen zu veranschaulichen. Die zum Schutz der Landschaft
vorgesehenen Massnahmen sind darzulegen und allfällige Ersatzmassnah-
men vorzuschlagen, unter Berücksichtigung der Schutzziele des BLN-Gebiets
und des regionalen Naturparks Jurapark Aargau.
Aufgrund der Entfernungen des Standortareals von den Siedlungen wird das
Ortsbild nicht beeinflusst. Es sind keine Objekte des ISOS betroffen. Im UVB
sind diesbezüglich keine weiteren Abklärungen zu treffen.
7.19. Kulturdenkmäler, archäologische Stätten
Ist- und Ausgangszustand
Die östlich des Standortareals verlaufende Kantonsstrasse K442 ist im Be-
reich des Standortareals als national bedeutsame historische Wegverbindung
eingestuft (historischer Verlauf, jedoch ohne historische Bausubstanz und
deshalb nicht Bestandteil des Bundesinventars IVS).
Im Bereich des Standortareals sind keine schützenswerte Kulturobjekte bzw.
Kulturdenkmäler verzeichnet.
Im Bereich des Standortareals sind keine Fundstellen bekannt. Im weiteren
Umkreis sind Fundstellen südlich des PSI am Aareufer, weiter in Villigen und
südlich von Böttstein verzeichnet (vgl. Abbildung 23, Seite 117, im Anhang).
Sie sind rund 0.5 km und mehr vom Arealstandort entfernt.
Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Da keine schützenswerte Kulturobjekte im Umkreis des Standortareals vor-
handen sind, sind keine Auswirkungen diesbezüglich durch den Bau zu er-
warten.
Die K442 bleibt in ihrem Verlauf vom Bau des geologischen Tiefenlagers un-
beeinflusst. Damit wird die vorhandene historische Wegverbindung im Zu-
sammenhang mit dem Projekt nicht tangiert.
Die bekannten archäologischen Fundstellen liegen abseits des Standortareals
und werden durch den Bau nicht tangiert.
Im Update der UVP-VU in Etappe 3 soll die Situation nochmals überprüft
werden.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Gegenüber der Bauphase werden weniger Flächen durch Aktivitäten bean-
sprucht, das Ausmass der Oberflächenaktivitäten nimmt ab. Insofern sind kei-
Landschafts-
bild
Ortsbild
Historische
Verkehrswege
Kulturobjekte
Archäologie
Kulturobjekte
K442
Archäologie
Betriebsphase
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ne Auswirkungen auf den in diesem Abschnitt behandelten Aspekt zu erwar-
ten.
Fazit
Der historische Verkehrsweg wird durch den Bau und Betrieb der Oberflä-
chenanlage in seiner Substanz nicht tangiert. Schützenswerte Kulturobjekte
sind in der Umgebung des Standortareals nicht vorhanden. Die Immissionen
aus den Aktivitäten der geplanten Anlage, insbesondere Lärm und Luftschad-
stoffe, wirken sich beim Verkehrsweg resp. auf seine Nutzer nur unbedeutend
aus.
Der Bereich hat in der 1. UVB Stufe daher keine Relevanz.
7.20. Naturgefahren
Ist- und Ausgangszustand
Naturgefahren sind kein eigentlicher umweltrelevanter Bereich im Sinne der
UVPV, die ja Auswirkungen einer Anlage auf schutzwürdige Objekte beurteilt.
Sie werden hier dennoch abgehandelt, weil sich Naturgefahren im Eintretens-
fall ungünstig auf das Projekt auswirken und so indirekt zu Umweltauswirkun-
gen führen können.
Die Gefahrenhinweiskarte des Kantons Aargau (vgl. Abbildung 25, Seite 119,
im Anhang) weist vor allem für den westlichen, an den Fuss des „Chästel“ an-
grenzenden Bereich und für den Norden ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aus.
Die Gefährdung lässt sich auf Hochwasser und Hangmuren zurückführen.
Die Hochwassergefährdung geht vor allem vom Krebsbach aus, der den nörd-
lichen Teil des Standortareals durchfliesst und bei Hochwasser die nordöstli-
che Ecke des Standortareals gefährdet. Eine Restgefährdung reicht etwas
weiter südlich in das Gebiet der geplanten Oberflächenanlagen hinein.
Die Aare stellt gemäss Aquaprotect mit einer Jährlichkeit von 500 Jahren kei-
ne Gefahr für den relevanten Bereich dar (vgl. Abbildung 24, Seite 118, im
Anhang). Lediglich die ufernahen Bereiche und somit höchstens die Er-
schliessungswege mit Brücke sind von den unmittelbaren Folgen eines
Hochwassers mit grosser Wiederkehrperiode betroffen.
Entlang des Hangfusses des „Chästel“ wurde eine hohe Anfälligkeit für Rut-
schungen festgestellt. Die quantitative Erosionskarte deutet zudem auf grosse
Rutschmassen bei allfälligen Hangmurgängen hin. Im Einflussgebiet des
Krebsbachs ist mit Übersarung zu rechnen, die allenfalls den nördlichen Be-
reich des Standortareals tangiert.
Gemäss SIA 261 (vgl. Kap. 8.20.2, Seite 84) liegt das Standortareal in der
Erdbebengefährdungszone 1. Dies stellt die niedrigste von vier Erdbebenzo-
nen in der Schweiz dar (vgl. Lit. [4]). Die Auslegung der Anlage soll gemäss
den Anforderungen des ENSI erfolgen.
Relevanz
Ausnahme
Gefahrenhin-weiskarte des Kantons Aar-
gau
Hochwasser
Aare
Gravitative Gefahren
Erdbeben
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Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager
Während der Bauphase sind Auswirkungen von Naturgefahren auf das
Standortareal und somit dadurch ausgelöste Umweltauswirkungen möglich.
Im Vordergrund stehen dabei potentielle gravitative Gefahren im Hangfussbe-
reich und entlang des Krebsbaches (Übersarung). Bei einer angepassten
Bau- und Anlagenplanung sind dabei keine relevanten Auswirkungen zu er-
warten.
Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager
Für die Betriebsphase gelten die obigen Aussagen ebenfalls.
Fazit
Der Standort „Riedmatt“ ist nur entlang des Hangfusses des „Chästel“ gering
durch Rutschungen und im Norden entlang des „Krebsbaches“ durch Übersa-
rung gefährdet. Allfällige Auswirkungen solcher Prozesse sind im UVB 1. Stu-
fe abzuhandeln und Gegenmassnahmen zur Gefahrenminimierung vorzu-
schlagen. Im Baubewilligungsverfahren können für die gefährdeten Gebiete
zusätzlich Auflagen bezüglich der Bauweise gemacht werden.
Die Erdbebengefährdung sowie die entsprechenden Anforderungen und
Bauweise gemäss SIA 261 sind bekannt. Die Auslegung der Anlage soll ge-
mäss den Anforderungen des ENSI erfolgen.
Gravitative
Gefahren
Betriebsphase
Geringe Ge-
fährdung
Erdbeben
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8. Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht im Rahmenbewilligungsgesuch
8.1. Einleitung
Allgemeines
Die Projektauswirkungen müssen im Rahmen des Umweltverträglichkeitsbe-
richts stufengerecht ermittelt, dargestellt und beurteilt werden. Das vorliegen-
de Pflichtenheft bildet dazu die Grundlage. Im Umweltverträglichkeitsbericht
1. Stufe sind für die relevanten Umweltbereiche folgende Aspekte zu betrach-
ten:
Grundlagen
Istzustand und Entwicklung ohne das Projekt
Auswirkungen des Projekts in der Bauphase
Auswirkungen des Projekts in der Betriebsphase
Vorgesehene Massnahmen zum Schutz der Umwelt und verbleibende Be-
lastung
Zuverlässigkeit der Resultate
Beurteilung
Angaben zum Projekt
Die Angaben zum Projekt sollen stufengerecht erfolgen. Das Projekt ist so
weit zu beschreiben, als es für die Darstellung und Beurteilung der Umwelt-
auswirkungen notwendig ist, d.h. insbesondere Projektelemente, Verkehrser-
schliessung, Umweltschutzmassnahmen, Ersatz- und Ausgleichsmassnah-
men. Wo das Projekt nicht genügend Detailtiefe für eine Beurteilung besitzt,
sind Annahmen und/oder Varianten aufzuzeigen und der Bereich für eine ab-
schliessende Beurteilung im UVB 2. Stufe festzulegen.
Angaben zum Verkehr
Die Angaben zum Projekt sollen stufengerecht erfolgen. Die Grundlagen be-
züglich des Verkehrs sind so weit zu beschreiben, als es für die Darstellung
und Beurteilung der Umweltauswirkungen notwendig ist, d.h. insbesondere
das durch das Projekt induzierte Verkehrsaufkommen. Es sind Sensitivitäten
der Verkehrsbelastung aufzuführen und die Auswirkungen zu beurteilen.
Langzeitdepots, Deponien
Aushub- und Ausbruchmaterialien fallen während der Phase Bau Felslabor
wie auch während der Bauphase Lager an. Sowohl Langzeitdepots (Zwi-
schenlagerung von wiederverwertbarem Material) wie auch externe Deponien
(Endlagerung von nicht wiederverwertbarem Material) können Auswirkungen
Allgemeines
Angaben zum Projekt
Angaben zum Verkehr
Langzeitde-pots, Deponien
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auf alle im Pflichtenheft aufgeführten Umweltbereiche haben. Da die Lage
und Grösse der Anlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind,
können die Umweltauswirkungen im vorliegenden UVB nicht beschrieben
werden. Im Rahmen der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 ist
dies nachzuholen. Es empfiehlt sich, für die Langzeitdepots und Deponien
separate Dossiers (UVB) inkl. eigenständigem Pflichtenheft zu erstellen und
diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen. Die Deponierung von Aus-
bruchmaterial während dem Bau des Felslabors wird bereits im UVB des
Felslabors berücksichtigt.
Schachtkopfanlage
Voraussichtlich wird die Schachtkopfanlage (Festlegung der Lage und Er-
schliessungswege erfolgt erst in Etappe 3) bereits vor dem eigentlichen Tie-
fenlager mit dem Felslabor erstellt und daher im Verfahren der Umweltver-
träglichkeitsprüfung des Felslabors behandelt. Es finden während dem Bau
und Betrieb des Tiefenlagers keine relevanten Aktivitäten im Zusammenhang
mit der Schachtkopfanlage statt.
8.2. Luftreinhaltung
8.2.1. Gesetzliche Grundlagen
Luftreinhalte-Verordnung LRV vom 16. Dezember 1986
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den
Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) vom 14.05.2008
MPL 2009 Massnahmenplan Luft des Kanton Aargau vom Februar 2009
8.2.2. Weitere Grundlagen
Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft, Vollzug Umwelt, Bun-
desamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern, September
2002, aktualisiert 1. Januar 2009
Luftreinhaltung bei Bautransporten, Vollzugshilfe, Umwelt, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern, 2001
Arbeitshilfe zur Beurteilung der Emissionen von Schüttguttransporten,
Cercl’Air, 2001
Handbuch Emissionsfaktoren für stationäre Quellen, Ausgabe 2000, Bun-
desamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern 2000
Handbuch der Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs, aktuell Version
3.2, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)/BAFU, Ju-
li 2014
in LUFT, Die Luftqualität in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau, ak-
tuelle Jahresberichte, Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen, Altdorf
Schachtkopf-
anlage
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Jahresbericht Luft 2011, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und
Umwelt, Abteilung für Umwelt
Merkblatt zur Kampagne „Gib 8!“ der Innerschweizer Kantone
Richtlinie VDI 2095 Emissionsminderung – Behandlung von mineralischen
Bau- und Abbruchabfällen – Stationäre und mobile Bauschuttaufberei-
tungsanlagen, November 2009
8.2.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Ermitteln der Luftschadstoff-Emissionen der Material- und Personen-
Transporte
Ermitteln der spezifischen Emissionen der Transportfahrten und der
Nachweis der Einhaltung der Emissions-Zielwerte
Darstellen der zu erwartenden Gesamt-Emissionen und der Immissions-
belastung im Untersuchungsperimeter
Abschätzen der Projektauswirkung auf die Immissionsbelastung
Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (LRV)
Betriebsphase
Ermitteln der Luftschadstoff-Emissionen der Material- und Personen-
Transporte
Ermitteln der spezifischen Emissionen der Transportfahrten und der
Nachweis der Einhaltung der Emissions-Zielwerte
Darstellen der zu erwartenden Gesamt-Emissionen und der Immissions-
belastung im Untersuchungsperimeter
Abschätzen der Projektauswirkung auf die Immissionsbelastung
Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (LRV)
8.2.4. Methodik
Bestimmung der Emissionen mittels aktuellen Emissionsfaktoren des
BAFU für Verkehr und Off-Road-Fahrzeuge und Baumaschinen
Bestimmung der Gesamt-Emissionen anhand vorliegenden aktuellen
Luftschadstoff-Emissionskataster
Beschreiben der Immissionssituation anhand der aktuellen vorhandenen
Messdaten und Immissionsmodelle
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8.3. Lärm
8.3.1. Gesetzliche Grundlagen
Massgebend für die Beurteilung sind insbesondere die folgenden Bestim-
mungen der Lärmschutz-Verordnung (LSV):
Das geologische Tiefenlager mit seinen Oberflächenanlagen ist als neue
ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 LSV zu betrachten. Demnach müs-
sen bei lärmempfindlichen Räumen in dessen Umgebung die Planungs-
werte eingehalten werden.
Für die Mehrbeanspruchung der Verkehrsanlagen durch die Transporte
von und zum Tiefenlager ist Art. 9 der LSV massgebend. Dabei darf die
Mehrbeanspruchung nicht zu einer Überschreitung der Immissionsgrenz-
werte entlang der Verkehrsanlage führen (Abs. a) und es dürfen bei be-
reits sanierungsbedürftigen Verkehrsanlagen keine wahrnehmbar stärke-
ren Lärmimmissionen erzeugt werden (Abs. b).
8.3.2. Weitere Grundlagen
Zonenplan der Gemeinde Villigen
Baulärmrichtlinie BAFU
Anwendungshilfe zur Baulärmrichtlinie, cercle bruit, August 2005
8.3.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Die Auswirkungen in der Bauphase sind im UVB 2. Stufe zu betrachten (vgl.
Kapitel 8.1)
Betriebsphase
Ermitteln der Lärm-Emissionen der Material- und Personen-Transporte
Darstellen der zu erwartenden Gesamt-Emissionen und der Immissions-
belastung im Untersuchungsperimeter
Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (LSV), d.h. Be-
rechnung und Beurteilung des Immissionspegels infolge der Oberflächen-
anlagen bei den nächstgelegenen Gebäuden mit lärmempfindlichen Nut-
zungen gemäss den Anforderungen von Anhang 6 LSV (Industrie- und
Gewerbelärm)
Berechnung und Beurteilung der Mehrbeanspruchung der Verkehrsanla-
gen (Eisenbahn- und Strassenverkehrslärm) gemäss den Anforderungen
von Anh. 4 rsp. Anh. 3 LSV (Eisenbahn- rsp. Strassenlärm)
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8.3.4. Methodik
Die Berechnungen werden für die nächstgelegenen Gebäude durchge-
führt.
Die Berechnungen erfolgen mit den gängigen Modellansätzen der Lärm-
modellierung (Stl-86+ für Strassenlärm (vgl. Lit. [3] und [9]), Semibel für
Bahnlärm, ISO 9613 für Industrie- und Gewerbelärm, Abstandsdämpfung,
Hinderniswirkung).
Im UVB sind Aussagen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung zu ma-
chen.
8.4. Erschütterungen und Körperschall
Während der Betriebsphase des Lagers werden keine relevanten Erschütte-
rungen verursacht. Dieser Bereich muss deshalb im UVB 1. Stufe nicht näher
untersucht werden.
In der Bauphase sind Auswirkungen v.a. durch den Ausbruch und Vortrieb un-
tertags in Abhängigkeit der gewählten Baumethoden nicht auszuschliessen.
Sie sind daher stufengerecht im UVB 2. Stufe zu überprüfen und allfällige Me-
thodenvorgaben und Massnahmen zu definieren.
8.5. Nichtionisierende Strahlung
8.5.1. Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom
23. Dezember 1999
8.5.2. Weitere Grundlagen
Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, 2002
Standorte von Sendeanlagen in der Schweiz www.bakom.admin.ch
Hochspannungsleitung Vollzugshilfe zur NISV
Vorlage für die Beurteilung von Trafostationen: www.esti.admin.ch
8.5.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
In dieser Phase treten keine relevanten Auswirkungen auf. Es sind keine nä-
heren Untersuchungen notwendig.
Betriebsphase
Eruieren und Beschreiben der vorhandenen NIS-Quellen
Darstellen der aktuellen NIS-Immissionsbelastung
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Beschreiben der neuen NIS-Quellen, OMEN und der einzuhaltenden An-
forderungen
Darstellung der Sorgfaltspflicht der NIS-Anlagenbetreiber zur Einhaltung
der Anlagengrenzwerte der NISV
8.5.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-
lagen
8.6. Grundwasser
8.6.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG), 24. Januar 1991
Gewässerschutzverordnung (GSchV), 28. Oktober 1998
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
(kantonales Gewässerschutzgesetz, kGSchG), Kanton Aargau, 4. Sep-
tember 2007
Vollzugsverordnung zum kantonalen Gewässerschutzgesetz (Kantonale
Gewässerschutzverordnung, kGSchV), Kanton Aargau, 14. Mai 2008
Vollzugsverordnung zur Gewässerschutzverordnung des Bundes (VV
GSchV), Kanton Aargau, 25. Januar 2012
8.6.2. Weitere Grundlagen
Wegleitung Grundwasserschutz BAFU 2004
Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr
und Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online (vgl. Lit. [14]), Zugriff am 3.
Dezember 2013
Grundwasserkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr und
Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online (vgl. Lit. [14]), Zugriff am 3. De-
zember 2013
Merkblatt „Bauten in Grundwasserschutzzonen“, Kanton Aargau, Depar-
tement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt
Merkblatt „Bedingungen und Auflagen bei Bauwasserhaltungen“, Kanton
Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt
Hydrologischer Atlas der Schweiz, Blatt 8.7, „Vulnerabilität der Grundwas-
servorkommen.“, Bundesamt für Umwelt BAFU, 2007
Entwässerung von Baustellen. SIA-Norm 431, 1997
Lagerung gefährlicher Stoffe. Leitfaden für die Praxis. Sicherheitsinstitut,
2011 (überarbeitete Fassung mit GHS/CLP)
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Wegleitung zur Umsetzung des Grundwasserschutzes bei Untertagebau-
ten, BUWAL, 1998
8.6.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Darstellung des Ist-Zustands (Grundwasservorkommen, Gewässer-
schutzbereiche, Grundwasserschutzzonen, gefasste und ungefasste
Quellen, Bachfassungen, Entwässerungsleitungen in die Aare)
Darstellung und Beurteilung der Projektauswirkungen der Oberflächenan-
lage auf Hang- und Bergwasser (insbesondere ist auf eine mögliche Drai-
nierung des Hangbereiches einzugehen)
Überwachung des Grund-, Hang- und Bergwassers aufgrund der ermittel-
ten Projektauswirkungen überprüfen und gegebenenfalls planen
Darstellung und Beurteilung von allfälligen Einbauten ins Hangwasser /
Bergwasser mit zu treffenden Ersatzmassnahmen
Darstellung und Beurteilung der Schutzmassnahmen bei der Baustell-
entwässerung gemäss Vorgaben SIA 431
Darstellung und Beurteilung der Projektauswirkungen des Tiefenlagers
auf allfällige tieferliegende oder im Berg zirkulierende Grundwasservor-
kommen
Sobald die Lage der unterirdischen Anlageteile des Tiefenlagers bekannt ist,
wird die Voruntersuchung und das Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung
bezüglich Grundwasserschutz entsprechend ergänzt.
Betriebsphase
Zusätzlich zu den für die Bauphase untersuchten Aspekten sind folgende
Punkte vertieft abzuklären:
Erhaltung der Grundwassererneuerung (Abklärung Versickerung)
Erarbeiten der Vorgaben bezüglich Lagerung von Gefahrenstoffen und
Löschwasserrückhalt
8.6.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-
lagen
Qualitative und quantitative Abschätzung der Beeinflussung des Grund-
wassers
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8.7. Oberflächengewässer
Die Auswirkungen der Verlegung des Krebsbaches auf den lokalen Wasser-
haushalt werden erst im UVB 2. Stufe nach der Ausarbeitung der genauen
Streckenführung behandelt. Die indirekten Auswirkungen werden im Kapitel
Entwässerung behandelt und bedürfen hier keiner weiteren Abklärungen.
8.8. Entwässerung
8.8.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar
1991
Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
(kantonales Gewässerschutzgesetz, kGSchG), Kanton Aargau, 4. Sep-
tember 2007
Vollzugsverordnung zum kantonalen Gewässerschutzgesetz (Kantonale
Gewässerschutzverordnung, kGSchV), Kanton Aargau, 14. Mai 2008
Vollzugsverordnung zur Gewässerschutzverordnung des Bundes (VV
GSchV), Kanton Aargau, 25. Januar 2012
8.8.2. Weitere Grundlagen
Wegleitung Grundwasserschutz BAFU 2004
Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr
und Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online, Zugriff am 3. Dezember 2013
Grundwasserkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr und
Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online, Zugriff am 3. Dezember 2013
Merkblatt „Versickerung im Liegenschaftsbereich – Zulässigkeit der Versi-
ckerung von Regenwasser“, Blatt 14.8, Kanton Aargau, Departement Bau,
Verkehr und Umwelt, Abteilung Umwelt, 1. Juli 2009
Merkblatt „Aufsicht über Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsan-
lagen bei der Liegenschaftsentwässerung – Vollzugshilfe für Gemeinden“,
Kanton Aargau, Departement für Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für
Umwelt, 2008
Leitfaden „Löschwasser-Rückhaltung in Industrie-, Gewerbe- und Han-
delsbetrieben“, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung für Umwelt, Januar 2008
Merkblatt „Entsorgung von Löschwasser bei Brandfällen“, Kanton Aargau,
Departement für Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Juni
2010
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SIA 431 Entwässerung von Baustellen, 1997
8.8.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Phasengerechte Planung der Entwässerung während der Bauphase nach
SIA 431
Betriebsphase
Phasengerechte Planung der Entwässerung für den Betrieb der Anlage
8.8.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-
lagen
8.9. Boden
8.9.1. Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998
Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), insbesondere Art. 7 Abs.
4bis
8.9.2. Weitere Grundlagen
Erläuterung des BAFU zur Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen
des Bodens (VBBo), Vollzug Umwelt, 2001
Leitfaden Umwelt Nr. 10, Bodenschutz beim Bauen, BUWAL, 2001
Wegleitung Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bo-
denaushub), BAFU, 2001
SN 640 581a Erdbau, Boden; Grundlagen
SN 640 582 Erdbau, Boden; Erfassung des Ausgangszustandes, Triage
des Bodenaushubs
SN 640 583 Erdbau, Boden; Eingriff in den Boden, Zwischenlagerung,
Schutzmassnahmen, Wiederherstellung und Abnahme
Schweizerischer Fachverband für Sand und Kies (FSK); FSK-
Rekultivierungsrichtlinie, FSK 2003
Bodeneignungskarte der Schweiz, 1:200'000, Eidgenössisches Justiz-
und Polizeidepartement - Bundesamt für Raumplanung 1980
Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden. Eidgenössische For-
schungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL), Zürich-Reckenholz.
1997
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Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersu-
chungen in Böden, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BU-
WAL, Bern, 2003
8.9.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Darstellung des Ausgangszustandes, Erstellung einer Bodenkarte (inkl.
Bodensituation, Bodenmorphologie, Bewirtschaftungsform, Nutzungseig-
nung) der für die Erschliessung der Oberflächenanlage und Bauinstallati-
onen beanspruchten Flächen
Ein Bodenschutzkonzept ist durch eine akkreditierte bodenkundliche
Baubegleitung oder durch eine ausgewiesene Fachperson (z.B. Liste
BBB-BGS) zu erarbeiten:
- Bodenverschiebungs- und Zwischenlagerkonzept für die bean-
spruchten Bodenflächen (Baupisten, Installationsplätze sowie Stras-
sen- und Bahnerschliessung),
- Festlegung der Depothöhen und des Flächenbedarfs,
- projektintegrierte Massnahmen zum Schutz des Bodens (Festlegung
der physikalischen und chemischen Bodenschutzmassnahmen und
projektspezifische Festlegung der Kulturerde- und Rekultivierungs-
arbeiten)
FFF-Verluste von mehr als 3 ha sind dem ARE zu melden (Vollzugshilfe
2006, S. 8) und die Frage der Kompensation ist frühzeitig zu klären
Betriebsphase
Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Es sind
keine Untersuchungen notwendig.
8.9.4. Methodik
Bodenkartierung gemäss FAL-Kartieranleitung, Kartieren und Beurteilen
von Ladwirtschaftsböden
Feststellung der chemischen Schadstoffbelastung im Boden anhand der
BUWAL Wegleitung „Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstof-
funtersuchungen“
Erarbeitung eines Probenahmekonzepts
8.10. Landwirtschaft
8.10.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Landwirtschaft vom 29. April 1998
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Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979
Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000
Gesetz über Raumplanung und Bauwesen (BauG), Kanton Aargau, 19.
Januar 1993
Bauverordnung (BauV), Kanton Aargau, 25. Mai 2011
8.10.2. Weitere Grundlagen
Nutzungsplanung des Kantons Aargau, aGIS online, Zugriff am 3. De-
zember 2013
Fruchtfolgeflächen des Kantons Aargau, aGIS online, Zugriff am 3. De-
zember 2013
Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), Vollzugshilfe, ARE, 2006
8.10.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Die Nutzung (Bewirtschaftungsform) der betroffenen Böden ist zu be-
schreiben.
Die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Böden sind darzustellen.
Die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben (Bauphase) sind darzustel-
len.
Da für den Bau der Oberflächenanlage Fruchtfolgeflächen temporär sowie
permanent beansprucht werden, muss eine umfassende Interessenabwä-
gung durchgeführt werden:
Umschreibung der Standortanforderungen des Vorhabens und des
Flächenbedarfs
Nachweis der Prüfung von Alternativen ohne oder mit weniger Bean-
spruchung von FFF, inkl. der Kompensationsmöglichkeiten
Nachweis der Zusammenarbeit mit dem betroffenen Kanton und allen-
falls den Nachbarkantonen
FFF-Verluste von mehr als 3 ha sind dem ARE zu melden und die Frage
der Kompensation ist frühzeitig zu klären.
Betriebsphase
Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Es sind
keine Untersuchungen notwendig.
8.10.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-
lagen
Festlegung von Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen in Abspra-
che mit der kantonalen Fachstelle und den Landeigentümern
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8.11. Altlasten
8.11.1. Gesetzliche Grundlagen
Altlastenverordnung (AltlV) vom 1. Oktober 1998
Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998
8.11.2. Weitere Grundlagen
Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Aargau, Kanton
Aargau, aGIS online, Zugriff am 3. Dezember 2013
Merkblatt „Altlasten – Bauen auf belasteten Standorten“, Kanton Aargau,
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, 2008
Merkblatt „Entsorgungsaktivitäten auf belasteten Standorten“, Kanton
Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt,
2009
8.11.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Im Falle einer Anpassung der Streckenführung der Tunnelerschliessung, so-
dass der belastete Standort AA4121.0015-1 tangiert wird, ist für diesen eine
Voruntersuchung nach Art. 7 AltlV durchzuführen.
Betriebsphase
Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Es sind
keine Untersuchungen notwendig.
8.11.4. Methodik
Ggf. Voruntersuchung gemäss Art. 7 AltlV
8.12. Abfälle, umweltgefährdende Stoffe
8.12.1. Gesetzliche Grundlagen
Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 1. Februar 1991
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 1. Januar 2006
8.12.2. Weitere Grundlagen
Wegleitung „Abfall- und Materialbewirtschaftung bei UVP-pflichtigen und
nicht UVP-pflichtigen Projekten“ BAFU 2003
Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,
Abraum- und Ausbruchmaterial, BAFU 1999
Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle, BAFU 2006
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Merkblatt „Umgang mit teerhaltigen Strassenbelägen“, Kanton Aargau,
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, 2008
Rahmenkonzept „Abfalltrennung auf der Baustelle mit dem Mehr-Mulden-
Konzept“, Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2001
8.12.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Stufengerechtes Abfall- und Materialbewirtschaftungskonzept gemäss
BAFU-Wegleitung, insbesondere Verwertung und Entsorgung des Aus-
hub- und Ausbruchmaterials
Abstimmung mit kantonalen Richtplänen der betroffenen Kantone bei all-
fällig neuen Anlagen (z.B. Langzeitdepots, Deponien), Beurteilung der
Umweltauswirkungen solcher Anlagen
Betriebsphase
Während der Betriebsphase werden bei einem Lager des Typs SMA kei-
ne Abfälle oder umweltgefährdende Stoffe erzeugt. Der Umweltbereich ist
in der Betriebsphase nicht relevant.
8.12.4. Methodik
Qualitative und quantitative Abschätzung der Abfallarten, -mengen und
-qualitäten
8.13. Chemotoxische Stoffe
8.13.1. Gesetzliche Grundlagen
Kernenergieverordnung KEV vom 10. Dezember 2004 (Stand am 1. Mai
2012). SR 732.11
Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-
Verordnung, AltlV) vom 26. August 1998 (Stand am 1. August 2012). SR
814.680
Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln
(Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) vom 26. Juni 1995 (Stand am
01.01.2014). SR 817.021.23
Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998
(Stand 01.08.2011). SR 814.201
Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990
(Stand 01.07.2011). SR 814.600
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8.13.2. Weitere Grundlagen
Vollzug Umwelt - Wegleitung Grundwasserschutz. Bundesamt für Umwelt
(BAFU), Bern, 2004
Guidelines for drinking-water quality, fourth edition. World Health Organi-
zation (WHO), 2011
Regional Screening Levels (RSL) for Chemical Contaminants at Super-
fund Sites. USEPA, RSL Table Update November 2013.
8.13.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Erstellen eines Inventars der chemischen und radiotoxischen Elemente,
um den Ausgangszustand genau festlegen zu können
Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen und Freisetzungsmög-
lichkeiten der Stoffe, wobei neuste Erkenntnisse aus der Forschung ein-
zubeziehen sind
8.13.4. Methodik
Zusammenstellen und Auswerten aller vorhandener Daten zu den einzu-
lagernden Materialien sowie der notwendigen Daten zur Geologie
8.14. Umweltgefährdende Organismen
8.14.1. Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freiset-
zungsverordnung, FrSV) vom 10. September 2008
Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Syste-
men (Einschliessungsverordnung, ESV) vom 9. Mai 2012
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966
Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) vom
27. Oktober 2010
8.14.2. Weitere Grundlagen
Die Schweizerische Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen,
„Schwarze Liste“: Liste der invasiven Neophyten der Schweiz, und „Watch
List“
8.14.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Aufgrund des Planungsstandes sind im UVB 1. Stufe keine näheren Untersu-
chungen notwendig. Dieser Umweltbereich soll im UVB 2. Stufe behandelt
werden.
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Betriebsphase
In dieser Phase treten keine relevanten Auswirkungen auf. Es sind keine nä-
heren Untersuchungen notwendig.
8.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz
8.15.1. Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)
vom 27. Februar 1991
Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Ok-
tober 2005
Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung,
SprstV) vom 27. November 2000
8.15.2. Weitere Grundlagen
Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung (StFV), Liste mit Stoffen
und Zubereitungen, Umwelt-Vollzug Nr. 0611, Bundesamt für Umwelt,
Bern 2006
Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV). Vollzugshilfe für Betriebe mit
Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen. 2008
Beurteilungskriterien I zur Störfallverordnung StFV. Richtlinien für Betrie-
be mit Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen. 1996
Grundlagen für die Beurteilung von Risiken bei der Lagerung von
Sprengmitteln für zivile Zwecke durch die Zentrale Sprengstoff und Pyro-
technik (ZSP), Mai 2004
8.15.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Aufzeigen, welche Stoffe und Zubereitungen auf der Baustelle gelagert
werden und in welchen Mengen und Behältnissen (Liste)
Aufzeigen der Lagerorte
Bei Überschreitung der entsprechenden Mengenschwelle nach Anhang
1.1 der StFV durch einen oder mehrere Stoffe ist ein Kurzbericht gemäss
StFV zu erarbeiten und im UVB zu integrieren
Betriebsphase
Aufzeigen, welche Stoffe und Zubereitungen im Betriebsareal gelagert
werden und in welchen Mengen und Behältnissen (Liste)
Aufzeigen der Lagerorte
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Bei Überschreitung der entsprechenden Mengenschwelle nach Anhang
1.1 der StFV durch einen oder mehrere Stoffe ist ein Kurzbericht gemäss
StFV zu erarbeiten und im UVB zu integrieren
8.15.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-
lagen
8.16. Wald
8.16.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 1991
Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30. November
1992
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966
Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 01.07.1997
Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (Walddekret, AWaD) vom
03.11.1998
Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom
16.12.1998
8.16.2. Weitere Grundlagen
Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.) 2014: Vollzugshilfe Rodungen und
Rodungsersatz. Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal
und Regelung des Ersatzes. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-
Vollzug Nr. UV-1407
Bericht zur Entwicklung des Waldes im Aargau waldentwicklungAARGAU,
Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU Kanton Aargau, Mai 2007
Waldspezifische Informationen aus dem GIS des Kantons Aargau (Kartie-
rung Waldstandorte, Seltene Gesellschaften, Entwicklungsplan)
8.16.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Detaillierter Beschrieb der an das Standortareal angrenzenden Waldflä-
chen anhand der verfügbaren kantonalen Unterlagen
Waldfeststellung – präzise Definition der Waldgrenze und der bean-
spruchten Flächen
Ausarbeiten des Rodungsgesuchs inkl. Ersatzmassnahmen (Ersatzauf-
forstung o.a.) unter Einbezug des kantonalen Waldentwicklungsplans.
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Begründen allfälliger Ersatzleistungen anstelle des im Vordergrund ste-
henden Realersatzes
Prüfen und Darlegen aller Rodungsvoraussetzungen gemäss Art. 5 WaG,
inkl. geprüfte Alternativstandorte und Beschrieb notwendige nachteilige
Nutzungen gem. Art. 16 WaG.
Betriebsphase
In dieser Phase treten keine weiteren relevanten Auswirkungen auf. Die Er-
satzmassnahmen sind im Rahmen des Rodungsgesuchs für die Bauphase zu
definieren. Es sind keine näheren Untersuchungen notwendig.
8.17. Flora, Fauna, Lebensräume
8.17.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 2. Juli 1966
Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar
1991
Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler
Bedeutung (Amphibienlaichgebiete-Verordnung; AlgV) vom 15. Juni 2001
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und
Vögel (Jagdgesetz) vom 20. Juni 1986
Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (Naturschutzgesetz,
NSchG) vom 4. Februar 2004
Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
(Naturschutzverordnung, NSchV) vom 29. November 2005
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz
wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau,
AJSG) vom 24.02.2009
Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des
Kantons Aargau, AJSV) vom 23.09.2009
8.17.2. Weitere Grundlagen
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler
Bedeutung (BLN) (Bundesamt für Umwelt BAFU)
Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete (Bundesamt für
Umwelt BAFU)
Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und na-
tionaler Bedeutung (Bundesamt für Umwelt BAFU)
Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Bundesamt
für Umwelt BAFU)
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung
(Bundesamt für Umwelt BAFU)
Vernetzungssystem Wildtiere (Bundesamt für Umwelt BAFU)
Kantonale und kommunale Inventare der Natur- und Landschaftsschutz-
gebiete und -objekte
Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz, BUWAL
2002
Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
8.17.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Die vorhandenen geschützten und wertvollen, schützenswerten Lebens-
räume und bestehenden Vernetzungselemente im Standortareal sind zu
beschreiben, (entsprechend den Lebensraumtypen gemäss Art. 14 Abs. 3
NHV und in Berücksichtigung der ökologischen Funktion).
Die Auswirkungen des Projekts auf die betroffenen Lebensräume, Wild-
tierkorridore und für die Flora und Fauna sind zu beschreiben, unter Be-
rücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten Standorte für Deponien
und Schachtkopfanlagen und der geplanten Erschliessung (Brücke).
Es sind Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen die negativen Auswirkun-
gen soweit möglich begrenzt werden können.
Bei Beeinträchtigung schützenswerter Lebensräume (Art. 18 Abs. 1bis
und
1ter
NHG) sind die gesetzlich geforderten Wiederherstellungs- und Er-
satzmassnahmen aufzuzeigen.
Die Funktionsweise des Wildtierkorridors und seine Defizite sind zu be-
schreiben, unter Berücksichtigung der vom Kanton umgesetzten und wei-
teren geplanten Massnahmen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des
Wildtierkorridors mit dem Vorhaben und allfällige Aufwertungsmassnah-
men sind aufzuzeigen und zu beurteilen.
Betriebsphase
Die Auswirkungen des Projekts auf die betroffenen Lebensräume, Wild-
tierkorridore und für die Flora und Fauna sind zu beschreiben, unter Be-
rücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten Standorte für Deponien
und Schachtkopfanlagen.
Es sind Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen die negativen Auswirkun-
gen soweit möglich begrenzt werden können.
Bei Beeinträchtigung schützenswerter Lebensräume (Art. 18 Abs. 1bis
und
1ter
NHG) sind die gesetzlich geforderten Wiederherstellungs- und Er-
satzmassnahmen aufzuzeigen.
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Die Funktionsweise des Wildtierkorridors und seine Defizite sind zu be-
schreiben, unter Berücksichtigung der vom Kanton umgesetzten und wei-
teren geplanten Massnahmen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des
Wildtierkorridors mit dem Vorhaben und allfällige Aufwertungsmassnah-
men sind aufzuzeigen.
8.17.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen, Kartierungen,
GIS-Daten und Projektunterlagen.
8.18. Landschaft und Ortsbild
8.18.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966
Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar
1991
Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Denkmäler
(VBLN) vom 10. August 1977 und Inventar der Landschaften und Denk-
mäler von nationaler Bedeutung
Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der
Schweiz (VISOS) vom 9. September 1981 und Bundesinventar der schüt-
zenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)
Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung,
PäV), vom 7. November 2007
Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Oktober 1985
Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWV) vom 26. November 1986
Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22 Juni 1979
Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz (NLD) vom 26.02.1985
Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt
und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) vom 17.09.1990
8.18.2. Weitere Grundlagen
Kantonaler Richtplan
Zonenplan Gemeinde Villigen
Kantonale und kommunale Inventare der Natur- und Landschaftsschutz-
gebiete
Landschaftsschutz-spezifische Informationen aus dem GIS des Kantons
Aargau
Landschaftsgerecht planen und bauen, SIA Dokumentation D 0167
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Landschaft 2020: Leitbild des BAFU für Natur- und Landschaft
8.18.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Die typischen Eigenschaften der Landschaft sind zu beschreiben und in
einem breiteren landschaftlichen Zusammenhang qualitativ zu bewerten:
traditionelle Kulturlandschaften (Werte, Gefährdungen), Naturdenkmäler,
inventarisierte Landschaften.
Die Einbettung des Projekts in die Landschaft ist umfassend zu planen, in
Abstimmung mit Landschaftskonzepten, Vernetzungsprojekten, Richtplan-
und Baureglement-Vorgaben.
Der Einfluss auf das Landschaftsbild ist stufengerecht anhand der vorlie-
genden Projektunterlagen zu beschreiben und mit Visualisierungen zu
veranschaulichen.
Die zum Schutz der Landschaft vorgesehenen Massnahmen sind darzu-
legen und allfällige gesetzlich erforderliche Ersatzmassnahmen sind zu
definieren, unter Berücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten
Standorte für Deponien und Schachtkopfanlagen.
Die Auswirkungen auf geschützte Objekte von nationaler Bedeutung (z.B.
BLN-Objekte) sind entsprechend dem Planungsstand auch hinsichtlich
der unterirdischen Anlageteile darzulegen. Für die Beurteilung ist die Be-
gutachtung durch die ENHK einzuholen.
Die Übereinstimmung mit den Zielen des regionalen Naturparks Jurapark
Aargau, insbesondere hinsichtlich der Bewahrung und Aufwertung von
Natur und Landschaft im Aargauer Jura, ist zu überprüfen und zu be-
schreiben.
Betriebsphase
Die in der Bauphase durchzuführenden Untersuchungen sind auch in der Be-
triebsphase vorzunehmen, mit Fokus auf die geplanten Gebäude und die Ge-
staltung des Standortareals.
8.18.4. Methodik
Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen, Kartierungen,
GIS-Daten und Projektunterlagen.
Erstellen von Visualisierungen.
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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8.19. Kulturdenkmäler und archäologische Stätten
8.19.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966
Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar
1991
Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der
Schweiz (VISOS) vom 9. September 1981
Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009
Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) vom 04.11.2009
8.19.2. Weitere Grundlagen
Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS
Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
Kantonale und kommunale Inventare der Kulturobjekte
8.19.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe
Bauphase
Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Bauphase auf. Nähere
Untersuchungen sind nicht notwendig.
Im Update der UVP-VU in Etappe 3 soll die Situation nochmals überprüft
werden.
Betriebsphase
Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Nähe-
re Untersuchungen sind nicht notwendig.
8.20. Naturgefahren
8.20.1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Wald (WaG)
Bundesgesetz über den Wasserbau (WbG)
Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
Kantonales Waldgesetz (kWaG)
Raumplanungs- und Baugesetz (RBG)
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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8.20.2. Weitere Grundlagen
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 1997: Berück-
sichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten,
Empfehlung
Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2014: Schutz vor Massenbewegungsge-
fahren, Vollzugshilfe für das integrale Gefahrenmanagement von Rut-
schungen, Steinschlag und Hangmuren. Umwelt-Vollzug, in Vorbereitung
Gefahrenhinweiskarte des Kantons Aargau
Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Norm SIA 261, Einwir-
kungen auf Tragwerke, Zürich, 2003
8.20.3. Durchzuführende Untersuchungen
Bauphase
Abklären, welche Anforderungen bezüglich der Bauweise bzw. welche
Schutzmassnahmen hinsichtlich gravitativen Gefahren zu erfüllen sind
Abklären, welche Anforderungen bezüglich der Bauelemente und Bau-
weise hinsichtlich der Erdbebengefährdung bestehen
Betriebsphase
Für die Betriebsphase sind keine weiteren Untersuchungen durchzuführen.
Es gelten die obigen Ausführungen zur Bauphase.
8.20.4. Methodik
Begehung und lokale Analyse der Gefährdung durch Hochwasser und
gravitative Gefahren basierend auf den vorhandenen Gefahrenkarten,
unter Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen und Vollzugshil-
fen des BAFU.
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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9. Im Umweltbericht 2. Stufe Bau/Betrieb Lager vorzu-nehmende Untersuchungen
Gemäss UVP-Handbuch des BAFU (vgl. Lit. [10]) sind Probleme erst in der 2.
Stufe zu behandeln, wenn dies zweckmässiger ist. Dies trifft in erster Linie auf
die Bautätigkeiten zu, da hier auf Stufe 1 noch wenige Detailkenntnisse vor-
liegen. Nachfolgend sind Themen aufgeführt, die im UVB 2. Stufe untersucht
werden sollten.
Luft – Bauphase
Zuordnung der Massnahmenstufe gemäss der BAFU-Richtlinie „Luftrein-
haltung auf Baustellen“ (Tabelle 4.2) und grobe Darstellung der auf den
Baustellen umzusetzenden Massnahmen. Diese Massnahmen sind von
Lage, Dauer sowie Art und Grösse der Baustelle abhängig.
Zuordnung der Baustelle gemäss der Vollzugshilfe „Luftreinhaltung bei
Bautransporten“ (Tabelle 11).
Qualitative Beschreibung der Staubemissionen.
Falls nötig, Angabe der Massnahmen gemäss Kapitel 4 Vollzugshilfe
„Luftreinhaltung bei Bautransporten“, die zur Erreichung der Grenzwerte
durchgeführt werden.
Lärm – Bauphase
Die Bauphase wird gemäss Baulärm-Richtlinie beurteilt und die notwendigen
Massnahmen festgelegt. Es ist die Richtlinie des BAFU über bauliche und be-
triebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Art. 6 LSV
massgebend (aktualisierte Ausgabe vom 24. März 2006). Für die Baulärm-
Richtlinie hat der Cercle Bruit eine Anwendungshilfe (vgl. Lit. [11]) herausge-
geben.
Beurteilung des Lärms während der Bauphase für die einzelnen Installations-
und Materialumschlagsplätze gemäss Baulärm-Richtlinie:
Darstellung aller Lärmquellen in einem Plan und Angabe der jeweiligen
Betriebszeiten
Bestimmung der Massnahmenstufe für Bauarbeiten und lärmintensive
Bauarbeiten
Festlegung der notwendigen Massnahmen gemäss Massnahmenkatalog
der Baulärm-Richtlinie. Diese sind zumindest als Grundsätze in die Pla-
nung miteinzubeziehen und allenfalls später in einem Detailprojekt zu
konkretisieren.
Untersuchun-gen UVB 2.
Stufe
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Lärm – Betriebsphase
Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den lärm-
empfindlichen Gebäudeteilen innerhalb des Standortareals auf der Basis
von genaueren Angaben zur Platzierung der Gebäude und zu deren
Raumeinteilung.
Erschütterungen und Körperschall
Die Auswirkungen in der Bauphase v.a. durch den Ausbruch und Vortrieb
untertags sind in Abhängigkeit der gewählten Baumethoden darzulegen.
Allfällige Methodenvorgaben und Massnahmen sind zu definieren.
NIS – Betriebsphase
Darstellung der geplanten OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung)
Bestimmung der Anlagebelastung an den OMEN
Sicherstellung der Mindestabstände oder Abschirmmassnahmen für die
Transformatorstationen
Entwässerung – Bauphase
Aktualisierung des Entwässerungskonzepts aus dem UVB 1. Stufe. De-
taillierte Planung der Entwässerung während der Bauphase nach SIA
431. Das Entwässerungskonzept wird vor Baubeginn erstellt und mit dem
zuständigen Fachamt bereinigt.
Entwässerung – Betriebsphase
Aktualisierung des Entwässerungskonzepts aus dem UVB 1. Stufe. De-
taillierte Planung der Entwässerung für den Betrieb der Anlage. Das Ent-
wässerungskonzept wird vor Baubeginn erstellt und mit dem zuständigen
Fachamt bereinigt.
Boden – Bauphase
Gesamtbeurteilung der Bodenbeanspruchung, Ausmass des Eingriffs und
Wiederverwendbarkeit
Erfassung der chemischen Bodenbelastung
Vorschlag der erforderlichen Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen
(inkl. Festlegung eines Rekultivierungsziels und der Folgebewirtschaf-
tung)
Erarbeitung eines Pflichtenheftes für die bodenkundliche Baubegleitung
basierend auf dem Bodenschutzkonzept
Für die Bau- und Rekultivierungsphase ist eine Fachperson für Boden-
kundliche Baubegleitung (BBB) beizuziehen.
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Landwirtschaft – Bauphase
Stufengerechte Festlegung der erforderlichen Wiederherstellungs- und
Ersatzmassnahmen zur Erreichung der Qualitätskriterien FFF basierend
auf der erstellten Bodenkarte.
Chemotoxische Stoffe
Erneute Überprüfung und Beurteilung der Angaben zu den chemotoxi-
schen Stoffen nach dem neusten Wissensstand.
Altlasten – Bauphase
Festlegung der beanspruchten Fläche und Aushubarbeiten für den Er-
schliessungstunnel zwischen dem Standortareal und dem Zwischenlager
bei einer allfälligen Anpassung / Veränderung der Streckenführung.
Abfälle und umweltgefährdende Stoffe – Bauphase
Aktualisierung und Detaillierung des Abfall- und Materialbewirtschaftungs-
konzepts aus dem UVB Stufe 1.
Umweltgefährdende Organismen
Abklären der vorhandenen Standorte mit Vorkommen von invasiven Neo-
phyten
Festlegen der Behandlung und allfälligen Entsorgung des Aushubs von
betroffenen Standorten
Bestimmen der Begleitmassnahmen während und nach den Erdarbeiten
Störfallvorsorge – Bau-, Betriebsphase
Aktualisierung der Lagerlisten und Lagerorte
Überprüfen der Einhaltung der Mengenschwellen
Bei Überschreitung der Mengenschwellen Überprüfung und Aktualisierung
des Kurzberichtes nach StFV
Wald
Überprüfen und aktualisieren der Angaben zum Rodungsgesuch und zur
Wieder- bzw. Ersatzaufforstung.
Flora, Fauna, Lebensräume – Bauphase
Seltene, gefährdete und geschützte Tierarten (anhand der Roten Listen
des Bundes) sowie Leitarten sind im Standortareal zu erheben, mit
Schwerpunkt auf Vogelarten.
Seltene, gefährdete und geschützte Pflanzenarten (anhand der Roten Lis-
ten des Bundes) sowie Leitarten sind im Standortareal zu erheben.
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Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen
sind zu beschreiben.
Ein Pflegekonzept für allfällige ökologische Ausgleichs- oder Ersatzflä-
chen ist zu erarbeiten.
Landschaft und Ortsbild – Bauphase
Sofern im UVB 1. Stufe Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen de-
finiert werden sollten, ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu er-
stellen.
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Zürich, 05.12.2014
SC+P Sieber Cassina + Partner AG Roos + Partner AG
Sachbearbeiter:
Patrick Plüss Jirí Jordán
Peter Kindle Niklaus Renner
Barbara Gerber
Daniel Winiger
Stefanie Steinemann
Thomas Schirmer
Thomas Schirmer
Dipl. Natw. ETH
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Literatur
[1] Bundesamt für Energie BFE Sachplan geologische Tiefenlager
Konzeptteil
Bern, 2. April 2008
[2] Bundesamt für Raumentwicklung ARE (2006)
Sachplan Fruchtfolgeflächen FFF
Vollzugshilfe 2006
[3] Bundesamt für Umwelt BAFU
Computermodell zur Berechnung von Strassenlärm, Bedienungsanlei-
tung zum Computerprogramm StL-86
Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 60
Bern, März 1987
[4] Bundesamt für Umwelt BAFU
Erdbebengefährdungszonen und Baugrundklassen in der Schweiz
GIS Online, map.bafu.admin.ch, Kategorie Erdbeben
Zugriff am 9. Januar 2014
[5] Bundesamt für Umwelt BAFU
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19.
Oktober 1988
Laufende und geplante Rechtsetzung 2011 – 2016 im Umweltbereich
http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/umweltrecht/index.html?lang=
de
[6] Bundesamt für Umwelt BAFU
Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1990 bis 2035
Aktualisierung 2010
[7] Bundesamt für Umwelt BAFU
map.geo.admin.ch, Kategorie Boden
Zugriff am 4. Dezember 2013
[8] Bundesamt für Umwelt BAFU
NTB 13-01 – Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und
zum Schutz des Grundwassers; Stellungnahme BAFU.
September 2013
[9] Bundesamt für Umwelt BAFU
Strassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm-Berechnungsmodell
Mitteilungen zur Lärmschutzverordnung Nr. 6
Bern, November 1995
[10] Bundesamt für Umwelt BAFU
UVP-Handbuch – Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeits-
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
Seite 91 / 119
prüfung
Umwelt-Vollzug Nr. Bern 2009
[11] cercle bruit
Anwendungshilfe zur Baulärm-Richtlinie
Stand: August 2005
[12] FKS Fachkoordination der Standortkantone FKS
Sachplan geologisches Tiefenlager – Evaluationskriterien für Potenzial-
räume bzw. mögliche Standorte von Oberflächenanlagen. Grundlagen-
dokument für eine gemeinsame, überkantonale Haltung. Schlussfas-
sung,
Januar 2013
[13] Gemeinde Villigen
Bau- und Nutzungsordnung gemäss Art. 15 BauG
1999
[14] Geoinformationssystem Kanton Aargau
https://www.ag.ch/de/dfr/geoportal/online_karten_agis/online_karten.jsp
Zugriff am 6. Januar 2014
[15] KEV Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (Stand am 1.
Mai 2012). SR 732.11.
[16] Nagra
Arbeitsbericht NAB 12-49, Rev. 1
Jura Ost: Zusätzliche Variante zur Platzierung eines Standortareals für
die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu dessen
Erschliessung. Rev.1. Dokumentation. Standortareal JO-3+
2012
[17] Nagra
Arbeitsbericht NAB 13-17
Jura Ost: Zusätzliche Variante zur Platzierung eines Standortareals für
die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren
Erschliessung. Dokumentation. Standortareal JO-2a
2013
[18] Nagra
Arbeitsbericht NAB 13-19
Erschütterungsimmissionen bei verschiedenen Bauaktivitäten.
2013
[19] Nagra
Arbeitsbericht NAB 13-66, Standortareal JO-3+-SMA
im Planungsperimeter Jura Ost für die Oberflächenanlage eines geolo-
gischen Tiefenlagers SMA
Planungsstudie, September 2013
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
Seite 92 / 119
[20] Nagra
Häner, A., Mayer, G., Schwyn, B., Schweingruber, M. & Schneider, J.
Arbeitsbericht NAB 14-35
Chemische Risikobewertung, Beurteilung von Stoffen in einem geologi-
schen Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgrund ihrer Chemotoxizität
2014
[21] Nagra
Technischer Bericht 08-01
Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen
Oktober 2008
[22] Nagra
Technischer Bericht 11-01
Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanla-
ge der geologischen Tiefenlager sowie deren Erschliessung
Dezember 2011
[23] Nagra
Technischer Bericht 13-01
Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz
des Grundwassers – Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen
Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tie-
fenlager.
August 2013
[24] Regionalkonferenz Jura Ost, Laufenburg
Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive
Abfälle: Bewertung der Standortarealvorschläge durch die Regionalkon-
ferenz Jura Ost
06.06.2013
[25] Regionalkonferenz Jura Ost, Laufenburg
Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2; Überprüfung "Hangvarian-
te" Oberflächenstandort JO-3
23.08.2012
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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Abkürzungsverzeichnis
A
AltlV Verordnung über Altlasten
ARA Abwasserreinigung
ARE Bundesamt für Raumentwicklung
B
BAFU Bundesamt für Umwelt
BAV Bundesamt für Verkehr
BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt
BBB Bodenkundliche Baubegleitung
BE Verbrauchte Brennelemente
BFE Bundesamt für Energie
BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (heute: BAFU)
C
CASTOR® Cask for Storage and Transport of Radioactive Material
D
DHG Denkmal- und Heimatschutzgesetz
E
ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat
F
FFF Fruchtfolgefläche
G
GIS Geoinformationssystem
GSchG Gewässerschutzgesetz
GSchV Gewässerschutzverordnung
H
HAA Hochaktive Abfälle
HW Hochwasserstand
ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost
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I
IGW Immissionsgrenzwert
ISOS Inventar schützenswerter Ortsbilder
K
KbS Kataster der belasteten Standorte
kWaG kantonales Waldgesetz
KEV Kernenergieverordnung
L
LMA Langlebige mittelaktive Abfälle
LRV Luftreinhalteverordnung
LSV Lärmschutzverordnung
M
MW Mittelwasserstand
N
Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle
NHG Natur- und Heimatschutzgesetz
NHV Natur- und Heimatschutzverordnung
NIS Nichtionisierende Strahlung
NISV Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
NTB Nagra technischer Bericht
O
OFA Oberflächenanlage
OMEN Orte mit empfindlicher Nutzung
S
SBB Schweizerische Bundesbahn
SGT Sachplan geologische Tiefenlager
SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
SMA Schwach- und mittelaktive Abfälle
SN Schweizer Norm
SprstV Sprengstoffverordnung
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StFV Störfallverordnung
T
TVA Technische Verordnung über Abfälle
U
USG Umweltschutzgesetz
USV Umweltschutzverordnung
UVB Umweltverträglichkeitsbericht
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPV Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
V
VBBo Verordnung über die Belastung des Bodens
VBLN Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Na-
turdenkmäler
VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-
schutz und Sport
VDI Verein Deutscher Ingenieure
VeVA Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
VISOS Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Orts-
bilder der Schweiz
W
WaG Waldgesetz
WaV Waldverordnung
WbG Bundesgesetz über den Wasserbau
WLL Wireless Local Loop
Z
ZSP Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik
Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG
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Anhänge
Oberflächenanlage geologisches Tiefenlager SMA
Standortareal JO-3+-SMA
Jura Ost
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Anhang A1: Projekt
Abbildung 3: Übersicht über die Standortregion Jura Ost mit dem Planungs-
perimeter, dem geologischen Standortgebiet und den Vorschlägen für Stand-
ortareale für die Anordnung der Oberflächenanlage (OFA). Quelle: Nagra
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Abbildung 4: Situationsplan des geologischen Standortgebietes mit Oberflä-
chenanlage JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Abbildung 5: Orthofoto mit Grösse und Lage des Standortareals JO-3+-
SMA. Quelle: NAB-13-66.
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Abbildung 6: Situationsplan der Oberflächenanlage auf dem Standortareal
JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Abbildung 7: Schnitte einer möglichen Anordnung der Anlagemodule für die
Oberflächenanlage auf dem Standortareal JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Abbildung 8: Längsschnitt durch die Bauten auf dem Standortareal JO-3+-
SMA und dessen Erschliessung. Quelle: NAB-13-66.
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Abbildung 9: Darstellung der Erschliessung des Standortareals JO-3+-SMA.
Quelle: NAB-13-66.
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Abbildung 10: Richtplan in der Region des Standortareals JO-3+-SMA. Quel-
le: NAB-13-66.
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Anhang A2: Luftreinhaltung
Abbildung 11: Gemessene NO2-Belastung in Baden, oben ist die Messstelle
und die geplante Position des Endlagers ersichtlich. Quelle: http://luft-bs-
so.ch/messnetz/station/agBAD, 11.12.2013.
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Abbildung 12: NO2- (oben, Jahresmittelwert), PM10- (Mitte, Jahresmittel-
wert) und Ozon- (unten, max. monatliches 98-Perzentilwert) Belastung im
Jahr 2011. Quelle: Bundesamt für Umwelt, 2012.
NO2
PM 10
Ozon
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Anhang A3: Lärm
Abbildung 13: Lärmempfindlichkeitsstufen im Gebiet des Standortareals JO-
3+-SMA (rot). Gelb: Wohnzone mit ES II, violett: Industriezone mit ES IV, ro-
sa: Gewerbezone mit ES III, braun: Wohnzone mit ES III, ohne Deklaration:
Wald oder Landwirtschaft (ES III). Quelle: aGIS online, Kanton Aargau.
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Anhang A4: Nichtionisierende Strahlung
Abbildung 14: Überlandleitungen im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA.
Quelle: NAB 13-66.
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Anhang A5: Wasser
Abbildung 15: Ausschnitt aus der Grundwasserkarte des Kantons Aargau im
Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Abbildung 16: Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau
im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Abbildung 17: Mineral- und Thermalwassernutzungen beim Planungsperime-
ter Jura Ost. Quelle: NAB 13-66.
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Anhang A6: Bodenschutz
Abbildung 18: Ressourcen im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quel-
le: NAB 13-66.
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Anhang A7: Altlasten
Abbildung 19: Ausschnitt aus dem Kataster der belasteten Standorte des
Kantons Aargau im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-
66.
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Anhang A8: Wald
Abbildung 20: Vertraglich gesicherte Waldflächen im Gebiet des Standort-
areals JO-3+-SMA. Quelle: aGIS online, Kanton Aargau.
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Anhang A9: Flora, Fauna, Lebensräume
Abbildung 21: Wildkorridor und Vernetzungsachse im Gebiet des Standort-
areals JO-3+-SMA. Quelle: swisstopo, BAFU.
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Anhang A10: Landschafts- und Ortsbildschutz
Abbildung 22: Landschaftsschutzflächen und Kulturgüter im Gebiet des
Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Anhang A11: Archäologische Stätten
Abbildung 23: Archäologische Fundstellen im Gebiet des Standortareals JO-
3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.
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Anhang A12: Naturgefahren
Abbildung 24: Überschwemmungsgebiete für Wiederkehrperioden bis 500
Jahre gemäss Aquaprotect im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle:
NAB 13-66.