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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Taubenstraße 10 · 10117 Berlin Postfach 11 03 42 · 10833 Berlin Tel.: 030 25418-499 Graurheindorfer Straße 157 · 53117 Bonn Postfach 22 40 · 53012 Bonn Tel.: 0228 501-0 Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2012 i. d. F. vom 15.03.2018)

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Page 1: Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss · PDF filekert. Hier wird eine engere Verzahnung der Ausbildungsphasen angestrebt. • Das IQB richtet im Jahre 2012 eine Arbeitstagung

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Taubenstraße 10 · 10117 Berlin Postfach 11 03 42 · 10833 Berlin Tel.: 030 25418-499 Graurheindorfer Straße 157 · 53117 Bonn Postfach 22 40 · 53012 Bonn Tel.: 0228 501-0

Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2012 i. d. F. vom 15.03.2018)

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Seite 2 Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA) (Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 08.03.2012 i. d F. vom 15.03.2018) Vergleichsarbeiten sind Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Länder Voraussetzungen für eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung und -sicherung auf Ebene der einzelnen Schule schaffen. Die zentrale Funktion der Vergleichsarbeiten (VERA) liegt in der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule. Dabei übernimmt VERA eine wichtige Vermittlungsfunktion für die Implementation der Bil-dungsstandards und der damit verbundenen Kompetenzorientierung in den Unter-richt. Die Kultusministerkonferenz hat sich mit dem Beschluss vom 08.03.2012 zur „Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA“ auf einen länderübergreifenden Rahmen verständigt. Mit der Neufassung dieser Vereinbarung werden die Zielbe-stimmung, die Testinstrumente, die Grundsätze der Durchführung sowie die Unter-stützungsmaßnahmen bei der Umsetzung von VERA in den Ländern noch konse-quenter an der Funktion der Unterrichts- und Schulentwicklung ausgerichtet. Die Länder verpflichten sich zur Implementierung der genannten Maßnahmen. Die spezi-fische Ausgestaltung des verbindlichen Rahmens wird in den Ländern erfolgen. 1. Zielbestimmung von VERA 2. Weiterentwicklung des Testinstruments a) Grundsätze der Durchführung b) Flexibilisierung c) Modularisierung d) Perspektive: Bereitstellung von VERA-Tests als Online-Instrument 3. Unterstützungsmaßnahmen 1. Zielbestimmung von VERA Vergleichsarbeiten sind ein pädagogisches Diagnoseinstrument, das Lehrkräften und Schulleitungen zur Verfügung gestellt wird, um festzustellen, über welche fachlichen Kompetenzen Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen, und das zu-gleich Impulse für die Implementation der Bildungsstandards in den Unterricht gibt. VERA 3 richtet sich an den Bildungsstandards des Primarbereichs in den Fächern Deutsch und Mathematik, VERA 8 an den Bildungsstandards für den Mittleren

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Seite 3Schulabschluss bzw. Hauptschulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache aus. Die Vergleichsarbeiten zeigen für ausgewählte fachliche Schwerpunkte, in welchen Bereichen eine Lerngruppe leistungsstark ist und in welchen Bereichen zum Errei-chen der Bildungsstandards zusätzlicher Förderbedarf besteht. Die kompetenzorien-tierten Diagnosen und didaktischen Informationen geben Lehrkräften in Ergänzung zu ihren unterrichtspraktischen Erfahrungen wertvolle Anhaltspunkte für die weitere Planung pädagogischer Interventionen und Fördermaßnahmen und unterstützen den Diskurs für eine kooperative Unterrichtsentwicklung im Kollegium. VERA ist somit ein Instrument, das der einzelnen Schule für eine professionelle Unterrichts- und Schul-entwicklung dient. Dies kann durch einen möglichen künftigen flexibleren Einsatz unterstützt werden, indem in Ergänzung zu mindestens einem in allen Ländern ver-pflichtend einzusetzenden Basismodul - Schwerpunkte bezüglich der Fächer bzw. Kompetenzbereiche und gegebenen-falls auch bezüglich der Anforderungsniveaus mit Blick auf die Leistungsvoraus-setzungen der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden können; - die Wahl dieser Schwerpunkte in einen umfassenden und kontinuierlichen Pro-zess der Unterrichtsentwicklung eingebunden werden kann; - die auf VERA hinführende und von VERA ausgehende Unterrichtsentwicklung von Fachkonferenzen oder Fachgruppen und von der Schulleitung gesteuert wer-den kann. Zudem soll berücksichtigt werden, dass - eine Benotung der Vergleichsarbeiten nicht vorgesehen ist; - von einer Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen einzelner Schulen abgesehen wird; - die VERA-Daten weder für einen Ländervergleich noch für die Veröffentlichung landesinterner Vergleiche genutzt werden; - eine landesinterne Nutzung von VERA-Daten möglich ist; - die VERA-Ergebnisse Gegenstand von Schulentwicklungsgesprächen zwischen Schulaufsicht und Schulen sein können; - die Schulen bei ihren Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen im Umgang mit den VERA-Ergebnissen durch die Schulaufsicht unterstützt und beraten wer-den können.

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Seite 42. Weiterentwicklung des Testinstruments Um den schulpraktischen Nutzen von VERA für die Schulen zu erhöhen, werden für die Schulen passgenauere Testmaterialien im Hinblick auf Bildungsgänge, Schüler-populationen und die Ausrichtung der Unterrichts- und Schulentwicklung vor Ort an-gestrebt. Dies erfolgt einerseits in Form einer Flexibilisierung und andererseits in Form einer Modularisierung. Beide Aspekte dienen entsprechend der Regelung des jeweiligen Landes einer Stärkung der Verantwortung der Einzelschule für die zielfüh-rende Nutzung von VERA hinsichtlich der Auswahl der Fächer bzw. Kompetenz-bereiche, der Testgestaltung und der Nutzung der Testergebnisse im Rahmen der Unterrichts- und Schulentwicklung. Die Länder können den Schulen im Rahmen ihrer Landesstrategien eine flexible Ge-staltung und Nutzung der VERA-Tests ermöglichen. a) Grundsätze der Durchführung Um die Nutzung des pädagogischen Ertrags der VERA-Erhebungen durch die Schu-len zu unterstützen, gelten in allen Ländern folgende Grundsätze für die Durchfüh-rung und die Ergebnisrückmeldung: Verpflichtungsgrad Die Vergleichsarbeiten werden in der dritten Jahrgangsstufe (VERA 3) in allen Grundschulen und in der achten Jahrgangsstufe (VERA 8) in allen allgemeinen Schulen in mindestens einem Fach obligatorisch durchgeführt. Weitergehende spezi-fische Regelungen legen die einzelnen Länder fest. Sie stellen dabei sicher, dass jede Schule in einem bestimmten Zeitraum jedes Fach berücksichtigt. Durchführung und Auswertung der Tests − Das Testmaterial besteht zukünftig pro Fach und Kompetenzbereich mindestens aus einem Basismodul. Dazu können optional – je nach Länderpraxis – Ergän-zungsmodule hinzukommen, die sukzessive entwickelt werden. − Der Umfang der verpflichtenden Testung pro Fach bzw. Kompetenzbereich um-fasst, soweit möglich, 45 Minuten (inkl. etwaigem Ergänzungsmodul). Es wird be-rücksichtigt, dass Module von unterschiedlicher Länge je nach angestrebter Rückmeldung und zu testendem Kompetenzbereich zusammengestellt werden müssen. − Die Testdurchführung erfolgt durch die Lehrkräfte.

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Seite 5− Das Korrektur- und Auswertungsverfahren wird durch die Länder geregelt. − Die Länder gewährleisten die Ergebnisrückmeldung an die Schulen. − Die Schulen gewährleisten die Ergebnisrückmeldung an die Erziehungsberechtig-ten. − Das IQB erhält regelmäßig eine Rückmeldung aggregierter Daten durch die Län-der mit dem Auftrag, diese zur Qualitätssicherung, insbesondere bei den Aufga-ben und Items zu nutzen. − Die Länder stellen dem IQB zur Unterstützung des Aufgabenentwicklungs-prozesses Rückmeldungen aus den Schulen zum Umgang mit den VERA-Aufgaben zur Verfügung. − Das IQB arbeitet weiterhin mit den Landesinstituten bzw. Qualitätseinrichtungen zusammen, die mit der Durchführung von VERA beauftragt sind. b) Flexibilisierung Die Flexibilisierung umfasst sowohl fachbezogene als auch zeitliche Aspekte. Das bedeutet: − Statt standardisierter Testhefte für die zu testenden Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik (bzw. die entsprechenden Kompetenzbereiche) stellt das IQB ein Basismodul bereit, das jeweils im zu testenden Fach bzw. den zu testenden Fächern verpflichtend eingesetzt werden muss. Darüber hinaus stellt das IQB sukzessive Ergänzungsmodule (s. u.) bereit, die in den Ländern bzw. in den Schulen für die zu testenden Lerngruppen möglichst passgenau aus-gewählt und eingesetzt werden. − Die Testtermine können länderseitig innerhalb eines vorgegebenen Testzeitraums variieren. c) Modularisierung Die Modularisierung setzt auf der Ebene der Zusammenstellung von Aufgaben in Testmodulen an. Die Modularisierung wird wie folgt umgesetzt: − Grundsätzlich erhält jede Schule ein verpflichtendes Basismodul mit Aufgaben, die alle Kompetenzstufen der gewählten (Teil-)Kompetenzbereiche abdecken. Dieses Basismodul wird von allen Schülerinnen und Schülern bearbeitet. − Zusätzlich können für einzelne Fächer und Kompetenzbereiche Ergänzungs-module ausgewählt werden, von denen zu erwarten ist, dass sie dem Kompetenz-niveau der Schülerinnen und Schüler besonders gut entsprechen und damit wei-

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Seite 6teren diagnostischen Erkenntnisgewinn ermöglichen. Dafür werden durch das IQB Ergänzungsmodule bereitgestellt. − Das IQB entwickelt sukzessive neue Basis- und Ergänzungsmodule. Diese wer-den den Schulen einschließlich der Begleitmaterialien zur Verfügung gestellt. d) Perspektive: Bereitstellung von VERA-Tests als Online-Instrument − Es wird angestrebt, die Durchführung von VERA 8 nach fachlichen und adminis-trativen Möglichkeiten mittelfristig auf computerbasiertes Testen umzustellen. Ggf. erfolgt perspektivisch auch für VERA 3 eine Umstellung auf computerbasier-tes Testen. − Die Umstellung wird zunächst mit Pilot- bzw. Machbarkeitsstudien in ausgewähl-ten Schulen vorbereitet. Dabei werden eine papierbasierte und eine computer-basierte Testdurchführung parallel eingesetzt, um zu prüfen, inwieweit die Ergeb-nisse vergleichbar sind. Außerdem dient die Erprobung der Überprüfung der technischen Realisierbarkeit computerbasierter Testungen. 3. Unterstützungsmaßnahmen − Der Schulausschuss der KMK setzt eine Steuergruppe unter der Leitung eines Schulausschussmitgliedes und unter Beteiligung des IQB ein. Zu den Modalitäten verständigen sich die Mitglieder des Schulausschusses. − Der Schulausschuss führt eine jährliche Bilanzierung der Umsetzung der verab-redeten Maßnahmen durch und berichtet dazu der Amtschefskommission „Quali-tätssicherung in Schulen“. − Das IQB richtet in Abstimmung mit dem Schulausschuss der KMK regelmäßig Arbeitstagungen aus, die dem Austausch über Fortbildungskonzepte und Kon-zepte zur Unterstützung der Schulen bei der Datennutzung sowie dem Austausch über Erkenntnisse aus laufenden und vergangenen Projekten zur Unterrichtsent-wicklung und Implementierung der Bildungsstandards dienen. Vertreterinnen und Vertreter der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen werden in die Vorberei-tung der Tagungen einbezogen.

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Seite 7Die Länder entscheiden, inwieweit folgende Maßnahmen zur verbesserten Nutzung der VERA-Ergebnisse für die Unterrichts- und Schulentwicklung umgesetzt werden: − Die Länder stellen sicher, dass Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulaufsicht sowie die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten mit der Zielbestimmung von VERA vertraut sind. − Die Länder stellen allen Schulen Informationsmaterialien zu VERA 3 und VERA 8 zur Verfügung. Die bereitgestellten Materialien dienen der adressatengerechten Information über das Verfahren und die Ziele von VERA sowie der Information über die Nutzung der VERA-Ergebnisse. − Die Länder verstärken durch geeignete Regelungen und Maßnahmen die Ver-antwortung der Schulleitung und Fachkonferenzen sowie der schulischen Gremien, schulische Qualität mit Hilfe von VERA zu sichern und zu entwickeln. Dies kann unter anderem eine verbindliche Zusammenarbeit der Lehrkräfte und eine regel-mäßige Information der zuständigen schulischen Gremien über die schulischen VERA-Ergebnisse sowie über die daraus folgenden Erkenntnisse und Maßnah-men umfassen. − Die Länder bieten über ihre Fortbildungs- und Unterstützungssysteme (Landes-institute, Qualitätsagenturen, auswertende Einrichtungen) Informations-, Fortbil-dungs- und Unterstützungsmaßnahmen an. Diese Maßnahmen richten sich in erster Linie an die Lehrkräfte, an die Schulleitungen und Fachkonferenzen. − Die Schulaufsicht wird im Umgang mit VERA in ihrer Beratungsfunktion für die Schulen hinsichtlich der Unterrichts- und Schulentwicklung der Einzelschule un-terstützt. − Im Rahmen der schulfachlichen Aufsicht werden die Prozesse der Ergebnis-nutzung verbindlicher Gegenstand bilanzierender Gespräche zwischen Schullei-tungen und der schulfachlichen Aufsicht. − VERA wird als Instrument der datengestützten Unterrichts- und Schulentwicklung in allen Phasen der Lehreraus-, Fort- und Weiterbildung durch geeignete Rege-lungen thematisiert. − Das IQB unterstützt die Länder bei der Implementation der Bildungsstandards durch Bereitstellung der auf die Bedürfnisse der Unterrichts- und Schulentwick-lung ausgerichteten didaktischen Materialien zu den VERA-Tests.