verkehrsverbund rhein-mosel vrm mobilität im ländlichen raum – konzepte für die zukunft...
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Verkehrsverbund Rhein-Mosel
VRM
„Mobilität im ländlichen Raum – Konzepte für die Zukunft“
Technologie- und Gründerzentrum Kaisersesch
Donnerstag,19.05.11
Verkehrsverbund Rhein-Mosel
VRM
„Chancen und Risiken alternativerBedienformen im ÖPNV –Ein leuchtendes Beispiel“
Stephan Pauly M.A., Geschäftsführer VRM GmbH
Donnerstag,19.05.11
Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM); kom-munalisierter Verkehrsverbund in ausschließlich kommunaler Trägerschaft (Stadt Koblenz und acht weitere Landkreise)
Fläche: 6400 km²Einwohnerzahl: 1,3 Mio.Streckenkilometer Bus: 7500Streckenkilometer Bahn: 500Haltestellen: 5800Bahnhöfe: 137
Umsatzvolumen ca. 70 Mio. Euro p.a.
Aufgaben des VRM (u.a.): 1. Tarifliche und verkehrliche Integration aller
entsprechenden Leistungsangebote von insgesamt 45 Verkehrsunternehmen innerhalb einer Tarif-gemeinschaft bzw. des Verkehrsverbundes
2. Schaffung räumlicher Verknüpfungspunkte und Umsteigeanlagen bei gleichzeitiger Beseitigung von Umsteige- und Durchtarifierungshemmnissen
Seit dem 1. Januar 2002 gilt in den Kreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Neuwied sowie in der Stadt Koblenz der Rhein-Mosel-Tarif für Bus&Bahn. Am 1.1.2009 kam derLandkreis Altenkirchen hinzu.
Der Verbundtarif ermöglicht demKunden, mit einem Fahrschein das gesamte Verbundgebiet zu befahren.Damit entfällt der lästige Kauf von mehreren Fahrscheinen bei der Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel.
Der Bürgerbus „Im Einrich“
in der Verbandsgemeinde bzw.
Stadt Katzenelnbogen als Beispiel
einer gelungenen Integration.
Aus Sicht des Verbundes und der ihm
angeschlossenen Verkehrsunternehmen
misst sich eine „gelungene“
Integration einer alternativen Angebotsform
in den regulären ÖPNV an der
Übereinstimmung mit den Vorgaben und
Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG)
Das PBefG regelt u. a. Fragen der
Gleichverteilung von
Leistungsangeboten sowie der
wirtschaftlichen und
kundenorientierten Struktur der zur
Anwendung vorgesehenen Tarife.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Gestaltung des
straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden vornehmlich bestimmt
durch:
§ 13 PBefG„Voraussetzung der
Genehmigung“
§ 13a PBefG„Voraussetzung der Genehmigung
bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen“
Wesentlich für die Gestaltung von Tarif und Angebot im VRM sind:
§ 39 PBefG„Beförderungsentgelte und –
bedingungen“
§ 42 PBefG„Begriffsbestimmung
Linienverkehr“
§ 43 PBefG„Sonderformen des
Linienverkehrs“
Die nach § 42 PBefG konzessionierten Linienverkehre
umfassen öffentliche Verkehrsangebote, die von
„jedermann“ im Rahmen eines veröffentlichten Fahrplans in Anspruch genommen werden
können.
Zweck des Gesetzes ist u. a. die Erstellung auskömmlicher
Linienverkehrsangebote unter Vermeidung eines „ruinösen“ Verdrängungswettbewerbes.
Dies umfasst u. a. den Schutz der jeweils konzessionierten Linie
durch die Gewährung eines Exklusivrechtes für die Dauer von
max. 8 Jahren.
Das Verkehrsangebot soll nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich
und damit ohne Inanspruchnahme staatlicher Transfermittel durch
das jeweilige Verkehrsunternehmen erbracht
werden.
Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV
Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV
Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV
Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV
Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV
Das Selbstverständnis des ehrenamtlich erbrachten
Leistungsangebotes in Form des „Einrichbusses” formuliert sich öffentlich in der Feststellung:
„Der Einrichbus ist eine Ergänzung zum öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV). Er dient lediglich als Lückenfüller, wenn die Buslinien mit einem
Zeitabstand von einer Stunde nicht fahren.“
Tarifangebot des VRM in der Region
Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrages der
Verkehrsunternehmen mit der VRM GmbH haben die VU ihre Rechte nach § 39 PBefG auf die Verbundgesellschaft
übertragen.
D. h., die Verbund-GmbH plant in Abstimmung mit den VU nach einem vertraglich geregelten Procedere die Entwicklung und Fortschreibung des
Verbundtarifes.
Tarifangebot des VRM in der Region
Das Tarifangebot des „Einrichbusses”
orientiert sich an den wesentlichen
Strukturen des VRM-Tarifes und beinhaltet
zur Abgrenzung vom regulären Leistungs-
und Tarifangebot einen sog.
„Komfortzuschlag”, der von den Kunden mit
Blick auf die individuelle Verfügbarkeit des
Angebotes gerne gezahlt wird.
Ausschnitt Tarifwabenplan
Preistafel des „Einrichbusses”
Die Fahrkarten
Einzelfahrscheine
Tickets für einen Tag
Zeitfahrkarten
Schülerkarten
Und außerdem
Der Einzelfahrschein gilt für eine Fahrtinklusive Umsteigen innerhalb desGeltungsbereiches des VRM.
Einmal hin, bitte
Einzelfahrschein
Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt’s den ermäßigten Einzelfahrschein.
Kinder unter 6 Jahren müssen für die Fahrt nichts zahlen, wenn Sie sich in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden.
Ermäßigter Einzelfahrschein
vorhanden
Für 9 Euro Jahresgebühr berechtigt die VRM-MobilCardzum Kauf von Einzelfahrscheinen mit 20 % Ermäßigung.
Einmal hin,
Einzelfahrschein VRM-MobilCard
Auch BahnCard-Inhaber erhalten eine 25 %ige Ermäßigung beim Kauf von Einzelfahrscheinen im VRM.
Einzelfahrschein BahnCard
Für Reisegruppen ab 10 Personen gilt:Jeder Reisende zahlt den Preis eines ermäßigtenEinzelfahrscheins – vorherige Anmeldung beimVerkehrsunternehmen ist aber erforderlich.
Gruppenfahrschein
bitte
Nicht vorhanden
Die Tageskarte ist übertragbar und gilt für beliebigviele Fahrten einer Person mit Bus&Bahn an einemTag bis zum Betriebsschluss. Seit dem 1.1.2010 istdieses Angebot auch als 3-Tageskarte erhältlich.
Tageskarte
Mit der Minigruppenkarte fahren bis zu 5 Personenmontags bis freitags ab 9 Uhr einen Tag lang, sowieam Wochenende und an Feiertagen den ganzen Tag,im jeweiligen Geltungsbereich bis zum Betriebsschluss.Zum Jahresbeginn 2010 wurde in Ergänzung hierzu auchdie 3-Tages-Minigruppenkarte im VRM eingeführt.
Minigruppenkarte
vorhanden
Die Wochenkarte ist übertragbar und gilt an siebenaufeinanderfolgenden Tagen bis Betriebsschluss desangegebenen letzten Gültigkeitstages.
Warumnur einmal?
Wochenkarte
Die Monatskarte ist übertragbar und gilt einen Monat lang. Ein Jahresabo kann zu jedem ersten eines Monats begonnen werden und bietet zusätzlich Rabatt. Zudem können im Abo Montags bis Freitags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztägig noch 2 weitere Personen kostenlos mitgenommen werden.
Die Abokunden können seit dem 1.1.2010 Samstags und Sonntags ihre Monatskarte als Gesamtnetzkarte (einschl. aller Mitnahmemöglichkeiten) nutzen.
Monatskarte (auch im Abo)
Nicht vorhanden
Die 9-Uhr-Monatskarte ist preiswerter als eineMonatskarte und gilt wochentags ab 9 Uhr, amWochenende und an Feiertagen auch ganztägig.Auch hier gelten die Mitnahme- und Wochenend-regelungen der Monatskarte im Abo.
Wir könnennoch billiger!
9-Uhr-Monatskarte (auch im Abo)
Das VRM-Job-Ticket ist eine spezielle Fahrkartenart, die nur Großkunden angeboten wird. Dies können z. B. Unternehmen und Betriebe, Verwaltungen oder Behörden im VRM-Verbund-gebiet sein.
Das VRM-Job-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte, die zu einem vergünstigten Tarif herausgegeben wird und verbundweit gilt.
VRM-Job-Ticket
Nicht vorhanden
Die Schülerwochenkarte gilt an sieben aufeinander folgen-den Tagen bis Betriebsschluss des letzten Gültigkeitstages.
Schülerwochenkarte
Die Schülermonatskarte gilt einen Monat lang. Im Abo gilt die Schülermonatskarte ein Jahr lang ab dem ersten eines jeden Monats. Zwar ist sie nicht übertragbar, dafür gilt sie auch in den Ferien!
Schülermonatskarte (auch im Abo)
Mit dem Schüler-Plus-Ticket können Schüler, Auszubildende und Studenten (bis 27 Jahre) im gesamten VRM-Gebiet ab 14 Uhr Bus und Bahn benutzen. An schulfreien Tagen in Rheinland-Pfalz sogar ganztägig!
Schüler-Plus-Ticket
Nicht vorhanden
Für 33 Euro können bis zu 5 Personen alle Nahverkehrsver-bindungen in ganz RLP und im Saarland benutzen. Das Ticket gilt werktags von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr in der Nacht; an Wochenenden und Feiertagen auch schon vor 9 Uhr.
Rheinland-Pfalz-Ticket
Für einen Preis von 39 Euro (beim Kauf am Automaten oder auf bahn.de) können am Wochenende bis zu 5 Personen bundesweit im Schienenverkehr mit dem Schönes-Wochenende-Ticket fahren.
Schönes-Wochenende-Ticket
Nicht vorhanden
Marketing
Anspruch:Einfachheit und Transparenz
www.vrminfo.de
Das System des Bürgerbusses „Einrichbus“ gliedert
sich aufgrund der individualisierten Fahrleistungen
mit 1-stündigem Zeitabstand um regulären Angebot
des ÖPNV im VRM bzw. der Region sowie
der an die Tarifstruktur des Verbundes
angelehnten Preissystematik vollumfänglich
in den VRM ein.
Zusammenfassung
Die Initiatoren des „Einrichbusses“ haben ingemeinsamer Zusammenarbeit zwischen
Genehmigungsbehörde, dem LandesbetriebMobilität Rheinland-Pfalz, dem Aufgabenträger
ÖPNV, der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreisessowie der VRM GmbH ein erfolgreiches,
Individualisiertes Bürgerbus-Systeminstitutionalisieren können, dass sich ausdrücklich
nicht als Konkurrenz- sondern als Ergänzungsangebotin „Schwachlastzeiten“ in dünn besiedelten
Räumen versteht.
Zusammenfassung
Nachahmenswert!
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!