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IHK. DIE WEITERBILDUNG VERWALTEN STATT VERZETTELN Geprüfte Immobilienfachwirtin / Geprüfter Immobilienfachwirt Lehrgang zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung © WavebreakmediaMicro – Fotolia.com

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IHK. DIE WEITERBILDUNG

VERWALTEN STATT VERZETTELN

Geprüfte Immobilienfachwirtin /Geprüfter ImmobilienfachwirtLehrgang zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung

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2 WWW.IHK-AKADEMIE-KOBLENZ.DE

Zeitraum: 8. August 2018 bis 29. September 2019Ort: IHK-Akademie Koblenz e.V., Bildungsstätte Koblenz

Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz IHK-Akademie Koblenz e. V. Bildungsstätte Bad Kreuznach John-F.-Kennedy-Str. 13, 55543 Bad Kreuznach

Dauer: ca. 13 Monate berufsbegleitendPreis: 3.680,00 €, alternativ zahlbar in monatlichen Raten

(Umsatzsteuer fällt nicht an)

ZIELE UND ZIELGRUPPEN

Mit diesem Lehrgang wenden wir uns an Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in der Immobilienbranche, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zu-sätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Immobilienfachwirt ablegen zu können.

Die Aufgabe des Immobilienfachwirtes IHK werden unmittelbar aus dem Anforderungsprofil des Immo-bilienmaklergeschäfts abgeleitet. Das Tätigkeitsfeld wird mit folgenden Aufgaben beschrieben:

■ Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirt-schaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte

■ Konzipieren und Organisieren von immobilien-wirtschaftlichen Projekten unter systematischer Anwendung von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen. Dabei sind die Instrumente des Controllings sachgerecht anzuwenden.

■ Wahrnehmen von Management- und Füh-rungsaufgaben.

Diese Aufgabenbeschreibung zeigt die umfassen-de Tätigkeit des Immobilienfachwirts IHK in den Un-ternehmen. Als Immobilienfachwirt IHK haben Sie eines der höchsten und bekanntesten Ausbildungs-niveaus der Immobilienwirtschaft erreicht. Sie ha-ben den Überblick über den gesamten Immobili-en-Lebenszyklus, von der ersten Annäherung an ein Grundstück bis zum Abriss. Sie verfügen über ein Komplettwissen, dass Sie befähigt, vielseitige Führungsaufgaben in der Immobilienwirtschaft zu übernehmen.

Geprüfte Immobilienfachwirtin / Geprüfter Immobilienfachwirt

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3WWW.IHK-AKADEMIE-KOBLENZ.DE

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Zur Prüfung werden zugelassen, wer:

■ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungs-beruf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

■ oder eine mit Erfolg abgelegte Abschluss-prüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungs-beruf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

■ oder eine mit Erfolg abgelegte Abschluss-prüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis

■ oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezü-ge zur Immobilienbranche aufweisen.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die zu-ständige Prüfungsstelle der Industrie- und Handels-kammer.

IHK-FORTBILDUNGSPRÜFUNG

Der anerkannte Abschluss „Immobilienfachwirt“ wird durch eine Prüfung erlangt, die von der In-dustrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird. Rechtsgrundlage ist die Verord-nung über die Prüfung zum anerkannten Fortbil-dungsabschluss „Geprüfter Immobilienfachwirt/Ge-prüfte Immobilienfachwirtin“ vom 25. Januar 2008.

Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prü-fungsausschuss der Industrie- und Handelskam-mer abgenommen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der bei-gefügten Verordnung über die Prüfung zum aner-kannten Abschluss „Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin“.

TERMINE UND DAUER

Studiengang: 8. August 2018 bis ca. 29. September 2019

Die Veranstaltungen finden berufsbegleitend je-weils mittwochs von 17.30 bis 20.45 Uhr und sams-tags von 8.00 bis 15.00 Uhr statt.

In den rheinland-pfälzischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

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4 WWW.IHK-AKADEMIE-KOBLENZ.DE

INHALTE

Der Inhalt ist gegliedert in die Handlungsbereiche

Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft ■ Die Immobilienbranche im nationalen und

europäischen Wirtschafts- und Gesellschafts-system

■ Spezielle Politikfelder (Infrastrukturpolitik, Energie- und Umweltpolitik, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzpolitik, Europäischer Zusammenhang)

■ Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte ■ Steuern und Abgaben in der Immobilien-

wirtschaft

Unternehmenssteuerung und Kontrolle ■ Organisation, Rechtsformen und betriebswirt-

schaftliche Funktionen ■ Unternehmensfinanzierung, Investitions-, Liqui-

ditäts- und Rentabilitätsplanung und -rechnung ■ Portfoliomethoden ■ Budgetierung, Wirtschaftspläne ■ Unternehmensbezogene Steuern ■ Bilanzierung und Bewertung nach handels-

rechtlichen Vorschriften sowie Grundlagen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften

■ Interne Unternehmensrechnung sowie Grund-lagen der Jahresabschlussanalyse

■ Planungs- und Kontrollinstrumente

Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung ■ Unternehmensleitbilder, Personalstrukturen,

Kompetenzprofile ■ Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Perso-

nalkostenplanung ■ Personalauswahl, Begründung und Beendigung

von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen ■ Zeit- und Selbstmanagement

■ Mitarbeiterförderung, -entwicklung und -motivation

■ Planung und Organisation von Qualifizierungs-maßnahmen

■ Förderung von Lernprozessen, methodische und didaktische Aspekte

■ Moderations-, Präsentations- und Gesprächs-techniken

Immobilienbewirtschaftung ■ Rechtliche Besonderheiten bei Gestaltung,

Auslegung und Beendigung von Mietverträgen mit privaten und gewerblichen Kunden

■ Rechtliche Besonderheiten der Wohnungsei-gentumsverwaltung

■ Organisation und Überwachung von Service-leistungen

■ Instandhaltung und Modernisierung ■ Forderungsmanagement ■ Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

im Rahmen spezifischer Zielgruppen- und Wohnkonzepte

■ Optimierung der Bewirtschaftungskosten ■ Entwicklung und Optimierung von Bestandsim-

mobilien

Bauprojektmanagement ■ Projektmanagementmethoden ■ Regionale Projektbedingungen ■ Stadt- und Raumplanungskonzepte ■ Baurechtliche Vorprüfung ■ Objektfinanzierung und Förderungsprogram-

me, Objektrentabilitäts- und Wirtschaftlichkeits-berechnungen

■ Ausschreibungen, Submissionen, Vertrags-bedingungen und Vertragsstörungen bei Bauleistungen

■ Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen ■ Überführung von Bauprojekten in die Immobili-

enbewirtschaftung

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5WWW.IHK-AKADEMIE-KOBLENZ.DE

Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit ■ An- und Verkauf von Immobilien ■ Immobilienbewertung und Marktpreisbildung ■ Kundenakquise- und -bindung ■ Gestaltung und Erschließung von Marktseg-

menten ■ Rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit

PREIS

3.680,00 Euro (Umsatzsteuer fällt nicht an)

bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 13 Monatsraten je 283,08 €

Kündigung von Lehrgängen

Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertrags-schluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ab-lauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskos-ten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäfts-bedingungen).

PRÜFUNGSGEBÜHR

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsge-bühr wird von der prüfenden Industrie- und Han-delskammer separat in Rechnung gestellt.

FINANZIELLE FÖRDERUNG

Aufstiegs-BAföGBei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ge-fördert werden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermö-gensunabhängig. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de

INFORMATIONEN UND ANMELDUNG

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmelde-formular aus dieser Broschüre. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihen-folge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte fügen Sie die zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraus-setzungen notwendigen Unterlagen (Zeugniskopi-en, Bescheinigungen über die ausgeübte Berufs-tätigkeit) Ihrer Anmeldung bei. Wir reichen diese Unterlagen an die Industrie- und Handelskammer weiter. Von dort erhalten Sie anschließend einen Zulassungsbescheid. Die Anmeldung zur IHK-Fort-bildungsprüfung muss gesondert erfolgen. Ent-sprechende Formulare halten wir für Sie bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Angela Rosenberg Telefon 0261 30471-83 Fax 0261 30471-21 Mail [email protected]

IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz

www.ihk-akademie-koblenz.de

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Anhang

Auf Grund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und des § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen § 53 Abs. 1 durch Artikel 232 Nr. 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprü-fungen zum Geprüften Immobilienfachwirt/ zur Geprüften Immobilienfachwirtin nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzu-weisen ist.

(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunterneh-men als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigen-ständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozes-sen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaft-lichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen so-wie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;

2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle;

3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäfts-prozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.

(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobi-lienfachwirtin.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem aner-kannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirt-schaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesent-liche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelas-sen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung

(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft,

2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle,

VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN ABSCHLUSS GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT/GEPRÜFTE IMMOBILIENFACHWIRTIN

VOM 25. JANUAR 2008

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3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung,

4. Immobilienbewirtschaftung,

5. Bauprojektmanagement,

6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit.

(2) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

(3) In den Handlungsbereichen nach Absatz 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben zu prüfen.

(4) Die Bearbeitungsdauer beträgt im Handlungsbereich „Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft“ in der Regel 60 Minuten, im Handlungsbereich „Unternehmens-steuerung und Kontrolle“ in der Regel 90 Minuten und in den Handlungsbereichen nach Absatz 1 Nr. 3 bis 6 in der Regel jeweils 120 Minuten. Die Gesamtprüfungszeit soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 660 Minuten nicht überschreiten.

(5) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungs-leistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durch-geführt werden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergän-zungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleis-tung doppelt gewichtet.

(6) Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

(7) In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis darge-stellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstel-lung kann sich auf alle Handlungsbereiche nach Absatz 1 beziehen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten.

(8) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilneh-mer gewählt und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.

(9) Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachge-spräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in

immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außer-halb des Unternehmens kommuniziert werden kann. Über das für die Präsentation gewählte Thema hinaus kann sich das Fachgespräch auch auf alle übrigen Handlungsberei-che nach Absatz 1 beziehen. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.

(10) Die Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird das Fachgespräch doppelt gewichtet.

(11) Die mündliche Prüfung nach Absatz 6 ist nur durchzu-führen, wenn in den Prüfungsleistungen nach Absatz 4 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

§ 4 Handlungsbereiche

(1) Im Handlungsbereich „Rahmenbedingungen der Immobili-enwirtschaft“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, für die Immobilienwirtschaft und ihre Unternehmen relevante Informationen auf der Basis von wirtschaftlichen, recht-lichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedin-gungen zu erkennen, diese zu beurteilen und Handlungs-möglichkeiten aufzuzeigen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Die Immobilienbranche im nationalen und europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem,

2. spezielle Politikfelder, insbesondere Infrastrukturpolitik, Energie- und Umweltpolitik, Wettbewerbs- und Verbrau-cherschutzpolitik, auch im europäischen Zusammenhang,

3. Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte,

4. Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft.

(2) Im Handlungsbereich „Unternehmenssteuerung und Kontrolle“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, das Zusammenwirken der betrieblichen Aufgabenbereiche bei der Erbringung immobilienwirtschaftlicher Leistungen im Hinblick auf unternehmerische Ziele und Entscheidungen zu beurteilen und einzelne Maßnahmen zu planen, umzu-setzen, zu kontrollieren und zu dokumentieren. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

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1. Organisation, Rechtsformen und betriebswirtschaftliche Funktionen, auch unter Berücksichtigung regionaler Bedin-gungen,

2. Unternehmensfinanzierung, Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung und -rechnung,

3. Portfoliomethoden,

4. Budgetierung, Wirtschaftspläne,

5. unternehmensbezogene Steuern,

6. Bilanzierung und Bewertung nach handelsrechtlichen Vor-schriften sowie Grundlagen der internationalen Rechnungs-legungsvorschriften,

7. interne Unternehmensrechnung sowie Grundlagen der Jahresabschlussanalyse,

8. Planungs- und Kontrollinstrumente.

(3) Im Handlungsbereich „Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Leistungsprozesse mit Mitteln der Mitarbei-terführung und arbeitsorganisatorischen Instrumenten zu gestalten sowie Aus- und Weiterbildung zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren unter Beachtung des Arbeits- und Tarifrechts sowie der betrieblichen Mitbestim-mung. Dabei soll nachgewiesen werden, dass zielorientiert mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden kom-muniziert sowie bei Verhandlungen und in Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden kann. In diesem Rah-men können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Unternehmensleitbilder, Personalstrukturen, Kompetenz-profile,

2. Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Personalkosten-planung,

3. Personalauswahl, Begründung und Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen,

4. Zeit- und Selbstmanagement,

5. Mitarbeiterförderung, -entwicklung und -motivation,

6. Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen,

7. Förderung von Lernprozessen, methodische und didakti-sche Aspekte,

8. Moderations-, Präsentations- und Gesprächstechniken.

(4) Im Handlungsbereich „Immobilienbewirtschaftung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Miet- und Eigentums-objekte mit Wohn- und Gewerbenutzung eigenverantwort-lich und kundenorientiert zu bewirtschaften. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Rechtliche Besonderheiten bei Gestaltung, Auslegung und Beendigung von Mietverträgen mit privaten und gewerbli-chen Kunden,

2. rechtliche Besonderheiten der Wohnungseigentums-verwaltung,

3. Organisation und Überwachung von Serviceleistungen,

4. Instandhaltung und Modernisierung, auch unter Beachtung bautypischer Gegebenheiten,

5. Forderungsmanagement,

6. Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement im Rahmen spezifischer Zielgruppen- und Wohnkonzepte,

7. Optimierung von Bewirtschaftungskosten,

8. Entwicklung und Optimierung von Bestandsimmobilien unter Berücksichtigung des Produktlebenszyklus.

(5) Im Handlungsbereich „Bauprojektmanagement“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Neubau, Modernisierung, Abriss und Umnutzung unter Beachtung öffentlich-rechtli-cher und zivilrechtlicher Voraussetzungen sowie ökolo-gischer Aspekte planen, koordinieren und kontrollieren zu können. Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, Ausschreibungen und Submissionen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach technischen Vorgaben durchzuführen, Bauverträge zu gestalten und zu verhandeln sowie Bautätigkeiten zu überwachen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Projektmanagementmethoden,

2. regionale Projektbedingungen,

3. Stadt- und Raumplanungskonzepte,

4. baurechtliche Vorprüfungen,

5. Objektfinanzierung und Förderprogramme, Objekt-rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,

6. Ausschreibungen, Submissionen, Vertragsbedingungen und Vertragsstörungen bei Bauleistungen,

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7. Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen,

8. Überführung von Bauprojekten in die Immobilien-bewirtschaftung.

(6) Im Handlungsbereich „Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Teilmärkte in der Immobilienwirtschaft zu unterscheiden und Markterfahrung im Bereich der Akquisition und des Vertriebs unter Berücksichtigung der rechtlichen Rah-menbedingungen und unter Anwendung von Marketin-ginstrumenten kundenorientiert umzusetzen. Ferner soll nachgewiesen werden, wirtschaftliche Risiken bei der Vermarktung zu berücksichtigen und absatzbezogene Fachaufgaben aus Kundensicht strategisch zu planen, zu analysieren und zu steuern. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. An- und Verkauf von Immobilien,

2. Immobilienbewertung und Marktpreisbildung,

3. Kundenakquise und -bindung,

4. Gestaltung und Erschließung von Marktsegmenten,

5. rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit.

§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungs-leistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 7 bis 11 ist nicht zulässig.

§ 6 Bewerten der Prüfungsleistungen

und Bestehen der Prüfung

(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüf-ten Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 7 bis 11 mindestens ausreichende Leistun-gen erbracht wurden.

(2) Die schriftlich geprüften Handlungsbereiche und die mündliche Prüfung nach § 3 Abs. 7 bis 11 sind jeweils gesondert zu bewerten.

(3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 sowie ein Zeugnis nach der Anlage 2 auszustel-len. Im Falle der Freistellung nach § 5 sind Ort und Datum

der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeich-nung des Prüfungsgremiums anzugeben.

§ 7 Wiederholung der Prüfung

(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

(2) Wer auf Antrag an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, dazu anmeldet, ist von einzelnen Prüfungsleistungen zu befreien, wenn die dort in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prü-fungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden bestan-dene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt in diesem Fall das Ergebnis der letzten Prüfung.

§ 8 Ausbildereignung

Wer die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt/ zur Geprüften Immobilienfachwirtin nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungs-verordnung befreit.

§ 9 Übergangsvorschriften

(1) Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 31. Dezember 2011 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.

(2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteil-nehmers oder der Prüfungsteilnehmerin die Wiederho-lungsprüfung nach dieser Verordnung durchführen; § 7 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2010 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobili-enfachwirtin vom 23. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4060) außer Kraft.

Bonn, den 25. Januar 2008

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan

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Anlage 1 (zu § 6 Abs. 3)

M u s t e r

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Z e u g n i s

über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117)

bestanden.

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel der zuständigen Stelle)

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11WWW.IHK-AKADEMIE-KOBLENZ.DE

Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)

M u s t e r

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Z e u g n i s

über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117) mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Punkte*) Note1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft ......................... .........................2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle ......................... .........................3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung . ......................... .........................4. Immobilienbewirtschaftung ......................... .........................5. Bauprojektmanagement ......................... .........................6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit ......................... .........................

(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung in dem Handlungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freigestellt.“)

7. Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) ......................... .........................

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel der zuständigen Stelle)

*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Notizen

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Anmeldung

IHK-Akademie Koblenz e.V.Angela RosenbergJosef-Görres-Platz 1956068 Koblenz

Einfach per Post, Fax (0261 30471-21) oder E-Mail ([email protected]) zurücksenden.Oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online- Anmeldung unter www.ihk-akademie-koblenz.de.

Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in ab 8. August 2018 an: (bitte ankreuzen):

in Koblenz in Bad Kreuznach

Name Vorname

Straße PLZ, Ort

Telefon privat E-Mail privat

Geburtsdatum Geburtsort

Arbeitgeber

Straße PLZ, Ort

Telefon dienstlich E-Mail dienstlich

Rechnung an (Zutreffendes bitte ankreuzen): Firma Teilnehmer/in

Ich wünsche die Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug; Einzugsermächtigung liegt bei. Unterlagen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Zeugniskopien, ggf. Bescheinigungen über Berufspraxis) sind beigefügt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK-Akademie Koblenz e.V. werden mit der Unterschrift anerkannt.

Ort, Datum Unterschrift

(bei Firmenanmeldung Unterschrift der berechtigten Person und Firmenstempel

X

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Anmeldung

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen

Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in

bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der

IBAN: ____________________________________________________________________________________________________

BIC: ____________________________________________________________________________________________________

bei ____________________________________________________________________________________________________

(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts)

durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein/wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsemp-

fänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb

von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kredi-

tinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber(in)

Zahlungsempfänger

IHK-Akademie Koblenz e.V.Josef-Görres-Platz 1956068 Koblenz

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ00000004608

Name und Anschrift des Kontoinhabers

___________________________________________________

___________________________________________________

___________________________________________________

___________________________________________________

___________________________________________________

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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IHK. DIE WEITERBILDUNG

VERANSTALTUNGSORT

IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz

www.ihk-akademie-koblenz.de

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Angela Rosenberg Telefon 0261 30471-83 Fax 0261 30471-21

[email protected]

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Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können z.B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein. Ähnliche bzw. vergleichbare Bildungsangebote finden Sie in Datenbanken im Internet, wie zum Beispiel „WIS“, oder erfragen Sie diese bei den Weiterbildungsberatern der Industrie- und Handelskammer.IHK-Akademie Koblenz e. V., Vereinsregister Amtsgericht Koblenz VR 5a, Nr.: 3271 | Steuer-Nr.: 22/651/4719/0,vertreten durch den Vorstand: Uwe Reifenhäuser, Vorsitzender Vorstand, Dr. Sabine Dyas, Geschäftsführerin