vlf :: verband für landwirtschaftliche fachbildung in bayern e.v....2019/12/03  · erinnerungen...

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Tageslehrfahrt in den Landkreis Neumarkt

37 Frauen und Männer starteten Ende Au-gust zur Lehrfahrt in den Landkreis Neu-markt. Zu Beginn stand eine Besichtigung des Familienbetriebs der Altmühltaler Teigwa-ren auf dem Programm. Inmitten des Na-turparks Altmühltal liegt der Firmensitz der Familie Schnell. Für ihre Teigwaren verwenden sie aus-schließlich frische Eier der Güteklasse A aus der Region. Diese werden täglich im Haus aufgeschlagen und zusammen mit Hartweizengrieß oder Dinkel weiterverar-beitet. Insgesamt 22 verschiedene Sorten Nudeln werden unter strengen Hygienevorschrif-ten in der Fabrik hergestellt. Die Familie vermarktet ihre Teigwaren in Supermärk-ten und Hofläden zwischen Nürnberg und Regensburg.

Anschließend fuhren wir zum Ziegenhof Dess nach Freystadt. Dort erwartete uns ein Mittagsbüffet mit musikalischer Um-rahmung der Hausherrin. Lustig kredenzte sie uns selbst gedichtete G`stanzeln und brachte die Männer mit Witz und Charme in Verlegenheit.

Nach dem Essen führte uns Herr Dess durch die Welt der Milchziegen. 200 Stück hat er in seinem Stall, der 2006 erbaut wurde. Im Doppel Zwölfer Side by Side Melkstand werden die Tiere 2-mal täglich gemolken. Die 24 Tiere haben einen Durchlauf von 10 Minuten. Ca. 680 l Milch gibt eine Ziege jährlich. Die Milch wird 3-mal pro Woche nach Bayreuth in die Mol-kerei gefahren und ein Tagesgemelk in die Käserei Holweck.

Ab Mitte No-vember werden alle trockenge-stellt. Die Zick-lein bleiben et-wa 4 Wochen bei der Mutter, danach werden sie mit Hilfe eines Automa-ten versorgt. Ein Teil der Kleinen bleibt

am Betrieb, der andere wird in 3 Fuhren zu einem Mastbetrieb nach Frankreich ge-bracht. Ein professioneller Klauenpfleger über-nimmt 2-mal jährlich die Klauenpflege und braucht für die 200 Tiere nicht einmal 4 Stunden. Eine Ziege bleibt etwa 6 Jahre am Betrieb.

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Als Abschluss gab es noch Kaffee und Ku-chen im Hofca-fe. Weiter ging es zum Milchvieh-betrieb Hol-weck nach Pilsach, der auch die Zie-genmilch ver-arbeitet.

In der 10. Generation wird der innovative Hof nun schon geführt, die elfte steht in den Startlöchern. Schon der Großvater hat Weiher angelegt, die immer noch bewirt-schaftet werden. Bei einer ganzjährigen Wassertemperatur von 10° C werden hier Saiblinge, Forellen, Karpfen, Waller und Störe gezogen um sie zu vermarkten.

Die Familie Holweck bewirtschaftet 13 ha Wald und 13 ha Nutzfläche. Im Stall ste-hen 40 Milchkühe mit Nachzucht. Ein Melk-roboter liefert schnell die Daten über Milch und Kuh. Bei der Milchproduktion stehen nicht die Menge, sondern Eiweiß und Fett im Vordergrund. Herr Holweck ist gelernter Molkereifachmann und leitet die Käserei.

Der neue Laufstall wurde 2006 für 60 Kühe gebaut, die jedoch nach Krankheit beider Betriebsleiter auf 40 reduziert wurden. Der Käse wird seitdem auch nur auf einem Wochenmarkt statt früher auf sechs Märk-ten verkauft. Jährlich werden ca. 65.000 l Milch in der hofeigenen Molkerei verarbei-tet. Im Hofladen werden alle hofeigenen Produkte, sowie der Ziegenkäse verkauft.

Da der junge Betriebsleiter nun nach sei-nem Studium mit in den Betrieb einsteigt, hat sich die Familie dazu entschlossen, 5 Ferienhäuser auf das Hofgelände zu bau-en. Die 45m² großen Wohneinheiten ver-fügen über zwei kleine Schlafzimmer, ei-nen Wohnraum mit kleiner Küche und ein Bad. Dazu wurde ein Frühstückshaus ge-

baut, das gleichzeitig als Seminarraum für Käseseminare o.ä. genutzt werden kann.

Nach einer aus-giebigen Käse-verkostung durf-ten wir auch die

Schatzkammer, den Lagerkeller, besichtigen. Hier lagern Hartkäse bis zu 20 Jahre. Im Hofladen konnten die Teilnehmer zum

Schluss noch Schmankerl mit nach Hause nehmen. Meistertreffen am 30. Mai 2019

Wie jedes Jahr an Christi Himmelfahrt fand auch heuer wieder das traditionelle Meis-tertreffen statt. 45 Land- und Hauswirt-schaftsmeister/innen trafen sich bei Familie Röhrl im „Hotel im alten Sudhaus“ in Eils-brunn. Nachdem 1971 der Brauereibetrieb einge-stellt war, wurde das Gebäude als Stall und Getreidelager genutzt und stand dann viele Jahre leer und verwitterte zusehends. 2017 eröffneten Andreas und Katharina Röhrl ein schmuckes Hotel. Bereits 2014 begann die Planungsphase und zwei Jahre später wurde die Sanierung gestartet. Das Hotel verfügt über 25 Zim-mer und eine Suite, die alle mit massiven Eichendielen ausgelegt sind. Schiefe Wän-de und alte Elemente aus der Bauzeit ver-

leihen dem Hotel seinen Charme. Unterm Ge-wölbe im Erdgeschoss wird täglich

gefrüh-stückt oder gefeiert.

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Der Hausherr war in der Bauphase als Baubegleiter tätig und führte seinen land-wirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Die Gastgeberin ist gelernte Bankkauffrau und Hauswirtschafterin und leitet heute das Hotel zusammen mit einer Voll- und vier Teilzeitkräften, sowie weiteren Aushil-fen. Durch die gute Autobahnanbindung nach Nürnberg und München ist das Hotel im-mer gut ausgebucht und bei Messegästen beliebt. Im Anschluss an die Besichtigung wurde im Gasthaus Röhrl zu einer Brotzeit einge-kehrt. Ehrung langjähriger Mitglieder

für 60-jährige Mitgliedschaft geehrte Mitglieder

für 50-jährige Mitgliedschaft geehrte Mitglieder

Traditionell fand die diesjährige Ehrung langjähriger Mitglieder des vlf Regensburg am 6. April 2019 im Bauernhof-Cafe „Beim Hanza“ in Tegernheim statt. In diesem Jahr standen 33 Mitglieder für die 50-jährige und 21 Mitglieder für die 60-jährige Treue zum Verband zur Ehrung an. Vorsitzender Johann Biener und Frauen-

vorsitzende Michaela Tschuschner freuten sich über den regen Zuspruch am Ehren-nachmittag. Nach der Ehrung der Jubilare berichtete vlf-Geschäftsführer und Behördenleiter Johannes Hebauer noch über Aktuelles aus Amt und Schule. Beim anschließenden gemütlichen Bei-sammensein schwelgten die Jubilare in den Erinnerungen aus der „guten alten Zeit“. So mancher Schwank aus der gemeinsa-men Schulzeit wurde wieder zum Besten gegeben, so dass der Nachmittag wie im Flug verging.

Aktuelles aus der Aus- und Fortbil-dung

Herr Andreas Adlhoch aus Brennberg und Herr Florian Graml aus Bernhardswald ha-ben in diesem Jahr die Landwirtschafts-schule Cham erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Notendurchschnitt von 1,21 war Herr Florian Graml sogar Jahrgangsbester.

Bei den diesjährigen Abschlussterminen im Ausbildungsberuf Landwirt wurden in Neunburg vorm Wald und in Straubing 6 Gehilfen aus dem Landkreis Regensburg freigesprochen.

Das Bild zeigt die drei Absolventen, Herr Stuber, Herr Seebauer und Herrn Horsch (von links) aus dem Landkreis Regensburg bei der Freisprechungs-feier in Neunburg vorm Wald mit den Ehrengästen

Der vlf Regensburg gratuliert allen erfolg-reichen Absolventen und wünscht alles Gute für den weiteren beruflichen Werde-gang.

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Folgende Veranstaltungen hält der vlf für Sie bereit:

Vortrag: „Entrümpeln heißt Loslassen“ am 27.11.2019 um 19.30 Uhr In unseren Kellern, Wohnungen und Gara-gen lagern Kisten mit Sachen, die wir nicht mehr wirklich brauchen. Altes Gerümpel macht Stress und raubt Lebensenergie. Die Dipl. Sozialpädagogin Sabine Meckl zeigt uns in einem teils humorvollen Vor-trag, wie regelmäßiges Ausmisten die See-le befreit und warum Dinge ein Ablaufda-tum haben sollen. Anmeldung bis 20.11.2020 unter 0941/2083-0 Veranstaltungsort: GH Prössl, Hainsacker Führung durch die Hutmanufaktur König mit vorangehendem Frühstück am Do., 13.2.2020 ab 8.30 Uhr Bevor wir zur „gut behüteten“ Besichtigung der Hutmanufaktur König am Domplatz gehen, stärken wir uns ab 8.30 Uhr bei einem gemeinsamen Frühstück im Cafe ALEX, am Neupfarrplatz. Um 10.30 Uhr werden wir in die Welt der Hüte eingeführt und bekommen einen kleinen Einblick in die Modellvielfalt und ihre Herstellung. Führungsdauer ca. 45 min. Anmeldung unter Tel.-Nr. 0941 – 2083-0 bis 11.02.2020 vlf-Unternehmerseminar am 8. und 9. Januar 2020 Beginn ist um 9.00 Uhr im Haus der Verei-ne in Friesheim. Das diesjährige Unternehmerseminar be-fasst sich wiederum mit aktuellen Themen, welche der Landwirtschaft in zunehmen-dem Maße herausfordern. Am ersten Tag wollen wir uns den Themen Stressbewältigung in landwirtschaftlichen Betrieben, sowie dem Trinkwasserschutz widmen.

Frau Eichinger-Schönberger von der land-wirtschaftlichen Sozialversicherung wird am Vormittag in ihrem Referat das Thema „Stress - Burnout (k)ein Thema für die Landwirtschaft“ behandeln. Wachsende Betriebe führen zu einer immer größeren Arbeitsbelastung und damit zu immer mehr Stress für die landwirtschaftlichen Fami-lien. Im Vortrag werden die Gründe aufge-zeigt und mögliche Hilfestellungen und Präventionsangebote vorgestellt. Am Nachmittag steht dann der Trinkwasser-schutz im Mittelpunkt. Herr Herrler, Spre-cher der Kooperation Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura referiert über die Anfor-derungen an die Landwirtschaft aus Sicht der Trinkwasserversorger und Herr Pern-peintner vom Amt für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten Regensburg wird die Novellierung der Dünge-Verordnung unter pflanzenbaulichen Aspekten beleuch-ten. Der zweite Tag steht ganz unter dem Thema „Wandel in der Gesellschaft – Wahrnehmung der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit“. Wie die Landwirtschaft derzeit in der Öf-fentlichkeit wahrgenommen wird, darüber wird Herr Berndogen von der Firma Agro-Kontakt in einem spannenden und kurz-weiligen Referat berichten. Darüber hinaus wollen wir Ihnen anhand aktueller Projekte aufzeigen, was zur Pflege und Verbesse-rung des Images der Landwirtschaft be-reits getan wird. Hierzu werden uns Frau Eva-Maria Haas, Geschäftsführerin des Vereins „Unsere Bayerische Bauern“ und Frau Miriam Hecht vom „Forum moderne Landwirtschaft“ berichten. Eine Abrundung erfährt der zweite Tag mit dem Referat „Marktchancen für Bioprodukte“. Tagungskosten: 10,00 € je Tag Anmeldung unter Tel.-Nr. 0941 2083-0

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vlf Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet am 6. Februar um 19.30 Uhr im Gasthaus Ge-ser in Sarching statt. Herr Dr. Kellermann von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernäh-rungswirtschaft und Märkte wird zum Thema „Ernährungstrends und die Folgen für die Landwirtschaft“ referieren. Das Thema gewinnt aufgrund der sich ver-festigenden Ernährungstrends wie „vegan oder vegetarisch“ aber auch wegen sich ändernder Verzehrgewohnheiten, wie zu-nehmender „Außer-Haus-Verpflegung“ und Einsatz von „convenience-Food“ immer mehr an Aktualität. Brotbackkurs am 25. April 2020 mit Elisabeth Fischer, Bäckerin von 10 – 14 Uhr Hättest du am liebsten immer knusprig frisches Brot zu Hause? Im Brotbackkurs lernst du das richtige An-feuern des Holzbackofens, erfährst viele nützliche Tipps und Tricks zur Teigzuberei-tung und -formen des Teiges sowie letzt-endlich das Einschießen des Brotes. Auch das Backen im Elektroherd wird gezeigt.

Während die Teiglinge in den Brotkörb-chen "gehen" können wir in gemütlicher Runde bei einem Kaffee das ein oder an-dere Thema (z.B. Sauerteig ) vertiefen. Zur Brotzeit gibt es selbstgemachte Flammku-chen. Kosten pro Person 45 € incl. Skript mit Re-zepten, Getränk/Kaffee, ein Flammkuchen als Brotzeit zwischendurch, 1 Laiberl Brot, und einen Sauerteigansatz für zu Hause. Das restliche Gebäck wird unter den Teil-nehmern aufgeteilt. Anmeldung bis 20.4.2020 unter Tel.-Nr. 0941 – 2083-0 Veranstaltungsort: Familie Koller, Illkofen 5, 93176 Beratzhausen Sommerlehrfahrt 2020 in die Schweiz Unter dem Motto „Alpenglühen am Genfer See“ wollen wir in diesem Jahr zu einer 4-tägigen Busreise in die Schweiz aufbre-chen. Die Reise findet voraussichtlich in der 2. Junihälfte statt. Interessenten können sich bereits unter 0941 2083-0 vormerken lassen. Sobald der genaue Zeitpunkt und das endgültige Programm feststeht, wer-den wir Sie dann rechtzeitig informieren.

Veranstaltungen des vlf und des AELF finden Sie auch im Internet unter www.aelf-re.bayern.de sowie unter www.facebook.com/vlf.regensburg und im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt unter der Rubrik „vlf“. Informationen des Landesverbandes können dem Newsletter und der Homepage www.vlf-bayern.de (Aktuelles) entnommen werden. Außerdem bieten wir Ihnen an, Sie per E-Mail über Veranstaltungen, Aktuelles aus dem Landesverband und Sonstiges auf dem Laufenden zu halten. Senden Sie einfach eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „vlf-Registrierung“, um Sie in unseren E-Mail-Verteiler aufnehmen zu können.

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Informationen des Amtes

Stabwechsel am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regens-burg Zum 1. April 2019 hat Helmut Melchner die Leitung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg übernommen, nachdem Vorgänger Jo-hannes Hebauer im Dezember an die Re-gierung der Oberpfalz gewechselt war. Johannes Hebauer übernimmt an der Re-gierung der Oberpfalz den neu errichteten Bereich 6 Landwirtschaft und Ernährung. Die offizielle Amtsübergabe erfolgte am 23. April 2019. Der Saal der Geschäftsstelle des Bayeri-schen Bauernverbandes war voll besetzt: Amtsmitglieder, Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes und weitere berufsstän-discher Organisationen, Vertreter des Landkreises, der Regierung der Oberpfalz und weiterer Behörden kamen, um ihre Wertschätzung für den scheidenden Leiter auszudrücken und zugleich den „Neuen“ einen Vorschuss an Vertrauen zu geben. Die Amtsübergabe wurde durch Ministeri-aldirektor Hubert Bittlmayer vom Bayeri-schen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vollzogen. In seiner Laudatio hob Ministerialdirektor Bittlmayer hervor, dass er den scheiden-den Amtsleiter Johannes Hebauer als ru-hig, überlegt, bodenständig und souverän erlebt habe. „Du warst immer lösungsorientiert aber auch nicht einfach zu überzeugen“ sagte Bittlmayer zu Hebauer. Als Amtsleiter ha-be er ein Händchen dafür gehabt, gute Rahmenbedingungen für seine Mitarbeiter zu schaffen, so auch mit dem Ausbau des Amtes zum Grünen Zentrum. Hebauer selbst sprach in seiner Ab-schiedsrede vor allem über diesen Umbau, bei dem seine Mitarbeiter viel Lärm und Staub aushalten mussten.

Der Vorsitzende des vlf-Kreisverbandes Regensburg dankte dem ehemaligen Ge-schäftsführer Hebauer für sein überaus großes Engagement für den Verband.

Das Bild zeigt den scheidenden und neuen Behör-denleiter zusammen mit dem Vorstand des vlf Herr Biener, Herr Melchner, Herr Hebauer, Frau Tschuschner

Auch Bezirkspräsident Wutz und Kreisob-mann Mayer vom Bayerischen Bauernver-band bedankten sich für die gute Zusam-menarbeit. Stellvertretende Landrätin Ma-ria Scharfenberg hob vor allem den Ein-satz von Herrn Hebauer für die Öko-Modellregion Regensburg hervor.

v.l. vordere Reihe: Helmut Melchner Anna Melch-ner, Liane Hebauer, Johannes Hebauer v.l. hintere Reihe: Regierungspräsident Axel Bar-telt, Hubert Bittlmayer

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Über den neuen Behördenleiter sagte Mi-nisterialdirektor Bittlmayer, dass er ihn bisher als ruhigen und argumentativen Menschen kennengelernt habe, der offen ist und sich sehr flexibel auf Neues ein-stellen kann. In ihren Grußworten wünschten die Ver-treter der landwirtschaftlichen Verbände und des Landkreises Regensburg dem neuen Behördenleiter viel Erfolg und ein glückliches Händchen bei seinen Entschei-dungen. In seiner Antrittsrede stellte der neue Be-hördenleiter heraus, dass er es als eine wichtige Aufgabe ansehe, Gesellschaft und Landwirtschaft wieder näher zusam-men zu bringen. „Nur wenn die Wert-schätzung der Gesellschaft für die Leis-tungen der Landwirtschaft da ist, wird auch die junge Generation eine Zukunfts-perspektive sehen und Lust auf die Über-nahme ihrer Höfe haben“, so der neue Behördenleiter. Nach der Amtseinführung wurde auch der langjährige stellvertretende Behördenleiter und Bereichsleiter Forsten, Erwin Engeßer in den Ruhestand verabschiedet. Personelle Veränderungen am AELF

Wolfgang Ehbauer wechselt ans AELF Abensberg Nach über 4 jähriger Tätigkeit im Sachge-biet Landwirtschaft wechselt Herr LOR Wolfgang Ehbauer zum 01.09.2019 an das AELF Abensberg und übernimmt dort die Leitung der Abteilung Förderung. In Regensburg war Herr Ehbauer in den letzten Jahren für die Organisation und Durchführung des Bildungsprogramms Landwirtschaft zuständig. Darüber hinaus vertrat er die landwirtschaftlichen Belange bei öffentlichen Planungen wie z. B. bei der Aufstellung bzw. Änderung von Be-bauungsplänen und Flächennutzungsplä-nen. Herr Ehbauer war auch als Lehrkraft

in den benachbarten Landwirtschaftsschu-len Cham und Straubing eingesetzt. Wir bedanken uns bei Herrn Ehbauer für seine engagierte Arbeit und wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Tätigkeit und an seiner neuen Wirkungsstätte.

Alfons Zeilnhofer geht in den Ruhe-stand Zum 01.10.2019 ging Landwirtschafts-amtsrat Alfons Zeilnhofer in den Ruhe-stand. Auch wenn Herr Zeilnhofer in den letzten Jahren als Fachberater für den ökologischen Landbau am Fachzentrum am AELF Neumarkt beschäftigt war, hat er den Kontakt zum AELF Regensburg nicht abreißen lassen. Zuletzt beriet er umstellungswillige Land-wirte auch von seinem Büro am AELF Re-gensburg aus. Herr Zeilnhofer war 29 Jahre am AELF Regensburg in unterschiedlichen Funktio-nen tätig. Viele Landwirte kennen Herrn Zeilnhofer noch als Fachmann und Berater für Milchviehhaltung bzw. Rinderhaltung. Seit 2002 war er Fachberater für ökologi-schen Landbau. Zu der ganz besonderen Leistung von Herrn Zeilnhofer gehörte auch die Entwicklung einer rotierenden Kuhputzbürste, eine revolutionäre Ent-wicklung, die heute in den modernen Milchviehställen nicht mehr wegzudenken ist.

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Wir wünschen Herrn Zeilnhofer für seinen Ruhestand alles Gute und vor allem Ge-sundheit. Neue Gesichter am AELF Regens-burg Gleich 5 neue Mitarbeiterinnen haben in diesem Sommer ihre Arbeit am AELF Re-gensburg aufgenommen. Frau Susanne Berger absolviert das 2. Jahr ihres Referendariats am AELF Re-gensburg. Sie wird im Unterricht der Landwirtschaftsschule Abt. Hauswirtschaft und ins Beratungsgeschehen im Bereich Ernährung und Haushaltsleistungen ein-gesetzt. Frau Christiane Schmid befindet sich ebenfalls im 2. Jahr ihrer Anwärterausbil-dung zur Landwirtschaftsoberinspektorin. Sie unterstützt die Mitarbeiter im Sachge-biet Landwirtschaft bei der Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie im Bildungsprogramm Landwirtschaft. Im ersten Jahr ihrer Anwärterausbildung befindet sich Frau Lena Schimmer. Sie ist im fachpraktischen Unterricht in der Hauswirtschaftsschule sowie in der Bera-tung in den Bereichen Ernährung und Haushaltsleistungen eingesetzt. Darüber hinaus unterstützen noch 2 Pro-jektarbeitskräfte die Arbeit des AELF Re-gensburg.

Frau Svenja Jäckl hat nach einer dualen Ausbildung zur Hauswirtschafterin die Weiterbildung zur Betriebswirtin für Er-nährungs- und Versorgungsmanagement in Regensburg absolviert. Seit 01. Sep-tember 2019 ist sie als Projektkraft im Projekt "Dialog mit der Gesellschaft" am AELF in Regensburg tätig. Ihre Schwer-punkte sind die Weiterführung der Pro-gramme "Erlebnis Bauernhof" und "Soziale Landwirtschaft", sowie das Mitorganisie-ren von Veranstaltungen, welche die Pro-gramme mitbringen. Frau Katharina Kiermeier hat nach ih-rer Ausbildung zur staatlich geprüften As-sistentin für Ernährung und Versorgung im ländlichen Bereich 2019 die Weiterbil-dung zur Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement abge-schlossen. Seit 01. September 2019 ist sie als Projektmanagerin Ernährungsbildung am Fachzentrum Ernährung/Gemein-schaftsverpflegung tätig. Dort ist sie An-sprechpartnerin für das Projekt „Ernäh-rungshandwerk erleben – Ernährung macht Schule“. Herr Johannes Homeier, der bisher im Fachzentrum Pflanzenbau im Versuchswe-sen tätig war, verlässt das Amt und be-ginnt zum 01.10.2019 seine Anwärteraus-bildung am AELF Abensberg.

Abteilung L 1 − Förderung

Ergebnisse der „Besonderen Ern-teermittlung (BEE) 2019“ Auch 2019 war die Datenerhebung im Rahmen der „Besonderen Ernteermitt-lung“, kurz BEE, für die vom Landesamt für Statistik zusammengestellte Erntesta-tistik Amtsaufgabe. In unserem Dienstge-biet wurden 32 Betriebe ausgewählt. Dies ist eine viel zu kleine Grundgesamtheit, um daraus abgesicherte Zahlen zur Er-

tragssituation 2019 in unserem Gebiet ableiten zu können. Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Durchschnittswerte zeigen nur einen gewissen Trend auf, nämlich, dass die Erträge bei Mähdrusch-früchten stark schwankten und im Mittel unterdurchschnittlich waren. Die Kartoffel-erträge, insbesondere bei den Stärkesor-ten fielen im Vergleich zum Dürrejahr 2018 besser aus.

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Ergebnisse BEE 2019 im Dienstgebiet des AELF Regensburg:

Ernteprodukt Anzahl Proben-betriebe 2019

Durchschnitts-ertrag/ha 2018

Durchschnitts-ertrag/ha 2019

Wintergerste 3 62 dt 56 dt Winterraps 4 37 dt 32 dt Winterweizen 5 51 dt 75 dt Triticale 1 keine Nennung1 keine Nennung1 Roggen 2 47 dt 53 dt Sommergerste 2 40 dt 28 dt Hafer 1 48 dt keine Nennung1 Speisekartoffeln 3 311 dt 291 dt Stärkekartoffeln 11 374 dt 465 dt 1):da Rückschluss auf einzigen Probebetrieb möglich!

Agrarumweltmaßnahmen 2020 – Neuanträge nur bei ausgewählten Maßnahmen Mit dem Jahr 2020 endet die laufende EU-Förderperiode. Bis alle Details der neuen Förderperiode ausverhandelt und festge-legt sein werden, ist anschließend mit zwei Übergangsjahren zu rechnen. Ein Start der neuen Förderperiode wird für 2023 erwartet. Aufgrund der im Übergang zwischen zwei Förderperioden bestehen-den Unwägbarkeiten wird im letzten Jahr

einer Förderperiode auf AUM-Neuantragstellungen weitestgehend ver-zichtet. Auslaufende KULAP-Verpflichtungen sollen aber zeitlich eng begrenzt verlängert werden können, um einen Anschluss an die nächste Förderpe-riode herzustellen. Für die nachfolgend aufgeführten bestehenden und 2019 aus-laufenden KuLaP-Maßnahmen ist die Mög-lichkeit einer derartigen Verlängerung um drei Jahre vorgesehen:

• B20/B22 Extensive Grünlandnutzung (1,4 GV/ha RFF) • B21/B23 Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV/ha RFF) • B25/B26 Bodennahe Gülleausbringung • B30 Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern • B35 Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten • B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten • B37 Mulchsaatverfahren • B38 Streifen-/Direktsaatverfahren • B39 Verzicht auf Intensivkulturen • B44 Vielfältige Fruchtfolge • B45 Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen • B46 Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturarten • B51 Mahd von Steilhangwiesen • B57 Streuobst • B58 Extensive Teichwirtschaft

Aber auch Neuantragstellungen im Rah-men des KULAP sind nach aktuellem Kenntnisstand bei Maßnahmen möglich,

die im Zusammenhang mit dem Bayeri-schen Naturschutzgesetz bzw. dessen Be-gleitgesetzes stehen, welches infolge des

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Volksbegehrens Artenvielfalt geändert wurden. Für die nachfolgenden bestehen-den und 2019 auslaufenden Maßnahmen

ist eine Neuantragstellung für eine neue 5-Jahresperiode geplant:

• B10/B11 Ökolandbau • B32/B33/B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen • B40 Artenreiches Grünland

Nachfolgende Maßnahmen werden inhaltlich überarbeitet bzw. neu angeboten und sollen ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren vereinbart werden können:

• B19 Extensive Grünlandnutzung (1,0 GV) • B41 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt • B42 Anlage von Altgrasstreifen • B43 Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen • B47 Einjährige Blühflächen • B48 Fünfjährige Blühflächen • B59 Struktur- und Landschaftselemente

Details zu den geplanten Maßnahmen sol-len rechtzeitig zum geplanten Antragszeit-raum im Januar und Februar vorliegen. Alle Informationen stehen unter Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zustimmung und der haushaltsrechtlichen Genehmi-gung durch das Finanzministerium. Auswirkungen des geänderten Na-turschutzgesetzes auf die Förderung Mit dem Inkrafttreten des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetz und der dazugehörigen Begleitgesetze in Folge des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Natur-schönheit in Bayern – rettet die Bienen“ zum 01. August 2019 sind auch Änderun-gen im Bereich der Förderung wirksam geworden. Die Änderungen betreffen zum einem die Verfahren bei der Umwandlung von Dauergrünland (DG) und zum ande-ren das Verbot der garten- und ackerbau-lichen Nutzung entlang natürlicher und naturnaher Bereiche fließender oder ste-hender Gewässer. Nach Art 3, Absatz 4 und 5 sind Um-wandlungen von bayerischen Dauer-grünlandflächen in Ackerland und Dauerkulturen zukünftig nur im Rahmen der Ausnahmeregelung zulässig und müs-sen stets durch die untere Naturschutzbe-

hörde fachrechtlich genehmigt werden. Außerdem ist es verboten, in gesetzlich geschützten Biotopen Grünlandpflege-maßnahmen durch umbrechende Verfah-ren wie Pflügen oder durch umbruchslose Verfahren wie Drill-, Schlitz- oder Über-saat durchzuführen. Somit ist auch hierfür stets eine fachrechtliche Ausnahmege-nehmigung seitens der Unteren Natur-schutzbehörde am Landratsamt erforder-lich. Dies gilt auch für vom Greening be-freite Betriebe, also Ökobetriebe, Kleiner-zeuger und Betriebe, die keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen. Im Falle einer DG-Umwandlung in Acker-land durch einen greeningpflichtigen Be-trieb, bei der DG-Umwandlung zur Grün-landerneuerung und der Umwandlung in nicht landwirtschaftliche Flächen (Bebau-ung, Aufforstung) ist der Antrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Nicht Greening pflichtige Be-triebe können die DG-Umwandlung direkt bei der unteren Naturschutzbehörde bean-tragen. Entlang natürlicher oder naturnaher flie-ßender oder stehender Gewässer ist in einem 5 m breiten Streifen Ackerbau und Gartenbau verboten. Verschärfte Regeln gelten auf Grundstücken des Frei-

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staates, auch wenn diese verpachtet sind. Hier beträgt der Gewässerrandstreifen 10 m und es dürfen auf ihm weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt bzw. gelagert werden. Die Vorgaben zu den Gewässerrandstrei-fen sind noch in diesem Jahr einzuhalten. Somit ist der Anbau einer Ackerkultur auf dieser Teilfläche im Herbst nicht mehr zulässig. Die Anlage der Gewässerrand-streifen kann über die Einsaat einer Grün-landmischung oder durch Selbstbegrü-nung erfolgen. Die Gewässerrandstreifen werden grund-sätzlich dem Förderbereich Vertragsnatur-schutz zugeschlagen und sind Bestandteil der VNP-Gebietskulisse. Hinsichtlich der Agrarumweltmaßnahmen ist zu beachten, dass ab dem Verpflich-tungsjahr 2020 weder im KuLaP noch im VNP Ackermaßnahmen auf diesen Streifen gefördert werden können. Für die Streifen müssen eigene Nutzungsschläge erfasst werden. Inwiefern die Streifen auf die Mindestbreite von B32-B34 „Erosions- und Gewässerschutzstreifen“ angerechnet werden können, wird noch rechtlich ge-prüft. Bestehende einzelflächenbezogene KU-LAP-Grünlandmaßnahmen können noch bis zum Verpflichtungsende fortgeführt werden. Aufgrund der fachrechtlichen Vorgaben im 5 m Bereich der Gewässerrandstreifen ist die Förderung von B30 „Ext. Grünlandnut-zung entlang von Gewässern und in sons-tigen sensiblen Gebieten“ generell nicht mehr zulässig. Da auf den 10 m breiten Gewässerrand-streifen auf Grundstücken des Freistaats Bayern bei Grünland der Einsatz von Dün-ge- und Pflanzenschutzmitteln verboten ist, ergeben sich auch hier weitere Aus-

wirkungen auf bestimmte AUM auf Grün-land (B20-B23 „Extensive Grünlandnut-zung für Raufutterfresser“, H27/N21/N22 Zusatzleistung zum Düngerverzicht im VNP). Dies gilt auch für die KULAP-Maßnahmen B25/B26 „Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung“. Eine För-derung ist im 10 m Bereich auf den be-troffen Feldstücken über diese Maßnah-men nicht mehr möglich und die Flächen müssen mit einem Sperrcode versehen werden. Hinsichtlich der Direktzahlungen ist für die Beihilfefähigkeit der Fläche die Mindest-parzellengröße von 0,1 ha zu beachten. Unabhängig davon gelten bei der Auswei-sung als ÖVF-Streifen jedoch die 0,1 ha zusammen mit dem angrenzenden Acker-schlag, d. h. trotz Unterschreitung der 0,1 ha für den Gewässerrandstreifen ist die Beihilfefähigkeit gegeben. Änderung der Zuständigkeiten in der Förderabteilung Wegen personeller Änderungen in der Ab-teilung Förderung musste die Aufgaben-verteilung angepasst werden. Landwirte aus folgenden Gemeinden haben einen anderen für sie zuständigen Sachbearbei-ter.

Gemeinde Zuständige/r Sachbearbeiter /Sachbearbeiterin

Zimmer Telefon

Aufhausen Frau Stiegler 111 -1141 Deuerling Herr Hölzl 104 -1138 Holzheim a. Forst

Herr Hölzl 104 -1138

Mintraching Herr Eichinger 112 -1142 Nittendorf Frau Baierl 107 -1190 Pettendorf Herr Ederer 110 -1125

Für Betriebsdatenänderungen im gesam-ten Dienstgebiet ist jetzt Herr Dinauer (Zimmer 106, Telefon -1164) zuständig.

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Abteilung L 2 − Bildung und Beratung

Sachgebiet L 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen

Fachschule für Ernährung und Haus-haltsführung startet neuen Durch-gang Bereits am Montag, den 09.09.2019 be-gann für 19 Studierende der Schulalltag. An zwei Vormittagen optimieren sie ihr Wissen und ihre Fertigkeiten im Bereich Hauswirtschaft in Theorie und Praxis. Die Erwartungen an die kommenden 22 Mo-nate sind weit gestreut: sie reichen von der persönlichen Bereicherung bis hin zur beruflichen Umorientierung, alle jedoch wollen die Effizienz im eigenen Haushalt verbessern. Die Gemeinschaft und der Austausch untereinander werden den Un-terricht wieder positiv bereichern.

Tag der hauswirtschaftlichen Dienst-leistungsunternehmerinnen Dieser Tag findet am 12.11. gemeinsam für die Oberpfalz und Niederbayern im AELF Regensburg statt. Hauptthema der Veranstaltung ist der Umgang mit an De-menz erkrankten Menschen und Anerken-nungsmöglichkeiten für hauswirtschaftli-che Dienstleisterinnen beim ZBFS. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.diva.bayern.de Qualifizierungen für Bäuerinnen und Bauern online buchbar Diversifizierung ist im Bereich der Land-wirtschaft seit langem das Gebot der

Stunde. Über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht Landwir-ten für die Entwicklung neuer Einkom-mensbereiche eine Vielzahl von Fortbil-dungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese Qualifizierungen umfassen u.a. das „Einstiegsseminar in Einkommenskombi-nationen“, Seminare zur Betriebszweig-entwicklung, Informationsveranstaltun-gen, Fachtagungen und Lehrfahrten. Ob die hofeigene Verarbeitung von Le-bensmitteln, Bauernhofgastronomie, Er-lebnisbauernhof oder Energieerzeugung – die Fortbildungsangebote sind so vielfältig wie die Möglichkeiten der Diversifizierung. Unter der Internet-Adresse www.diva.bayern.de können sich interes-sierte Bäuerinnen und Bauern über mehr als 150 verschiedene Bildungsangebote und Qualifizierungsmöglichkeiten in ganz Bayern informieren und direkt online an-melden. Seminar zum Einstieg in Einkommenskombinationen

Alpakas, Urlauber, Direktvermarktung, ein Café - oder gibt es eine ganz andere Al-ternative für mich und meinen Betrieb? Ein Neueinstieg in Einkommenskombinati-onen bzw. eine Neuorientierung für bäuer-liche Betriebe muss gut überlegt und ge-plant werden, da sich dadurch die kom-plette betriebliche Struktur verändern kann. Ein zweitägiges Seminar am 26. und 27. November 2019 in Freystadt zeigt Neueinsteigern, welche Möglichkeiten der Einkommenskombinationen für Betriebs-inhaber bestehen und welche Vorausset-zungen erfüllt sein müssen. Es dient der besseren Orientierung und als Entschei-dungshilfe.

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Die Teilnehmer lernen die Methode der Umfeld- und Unternehmensanalyse und die Bedeutung einer betriebsspezifischen Analyse kennen. Denn hier spielen Stär-ken, Schwächen, Chancen und Risiken eine große Rolle. Rechtliche Grundlagen der Existenzgrün-dung stellen einen weiteren Schwerpunkt des Seminars dar. Die Dozenten stellen außerdem Planungshilfen zur Unterneh-mensgründung vor. Teilnehmen können alle interessierten landwirtschaftliche Unternehmer/innen und deren Kooperationspartner. Dieses

Seminar ist außerdem Voraussetzung für alle Grundlagenseminare in den Schwer-punktbereichen „Urlaub auf dem Bauern-hof“, „Direktvermarktung landwirtschaftli-cher Produkte“, „Bauernhofgastronomie“, „Hauswirtschaftliche Dienstleistungen“ oder „Erlebnisorientierte Angebote auf dem Bauernhof“. Anmeldung bis 11.11.2019 und weitere Informationen sind Online möglich unter www.diva.bayern.de/Akademie für Diver-sifizierung/AELF Neumarkt

Sachgebiet L 2.2 Landwirtschaft Düngeverordnung 2017 In der Düngeverordnung von 2017 sind Regeln enthalten, die im kommenden Jahr zu beachten sind. Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemit-tel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdün-ger, mit wesentlichem Gehalt an verfügba-rem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifen-förmig, auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gelten die Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. Def. mehrschnittiger Feldfutterbau: Feldfutterbau, der während seiner Stand-zeit mehr als einmal geschnitten wird ist ab dem Saatzeitpunkt mehrschnittiger Feldfutterbau. Dabei ist die Länge der Standzeit ohne Belang. Ausnahmen: 1. Betriebe unter < 15 ha müssen diese Auflage nicht erfüllen. 2. Jauche < 2 % TS muss nicht streifen- förmig ausgebracht werden Erleichterungen beim Ziehen der Stick-stoffproben (Nmin oder EUF) in roten Ge-bieten

1. Es können jetzt auch Fruchtarten zu-sammenfasst werden wie • Silomais und Körnermais • Futterweizen und Qualitätsweizen • Speise-, Stärke-, Früh-, Veredelungs-

kartoffeln 2. Fruchtarten auf roten Flächen, die auf

weniger als 1 ha im Betrieb angebaut werden, benötigen nicht zwingend N-Bodenuntersuchung. In diesen Fällen ist eine N-Simulation für diese Flä-che/Flächen ausreichend.

Novellierung der Düngeverordnung Dieses Thema wird in den Winterversamm-lungen ausführlich abgehandelt. Außerdem wird dazu ein Beitrag für den VLF –Brief Frühjahr 2020 verfasst. Sachkundekurs für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Im Februar/März findet am AELF Regens-burg ein Grundkurs mit Prüfung zur Erlan-gung der Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln statt. Anmel-dungen am AELF Regensburg unter Tel.: 0941/2083-1123

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Versammlungen Pflanzenbau Die Winterveranstaltungen finden wie im Umfang der letzten Jahre statt. Es werden 6 Regionalversammlungen Pflanzenbau, ein Ackerbautag und Kartoffeltag abgehal-ten. In den Regionalversammlungen werden die Themen Düngeverordnung KULAP-Antragstellung 2020, Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet

die Bienen“ bzw. „Bekämpfung der Getreidekrankheiten“. behandelt. Der Ackerbautag findet dieses Jahr am AELF Regensburg, Grünes Zentrum, statt mit folgenden Themen: Alternativen zu Glyphosat aus Sicht des

Bayerischen Pflanzenschutzdienstes Klaus Gehring

Anwenderschutz im Pflanzenschutz und Aktuelles zur Zulassung von Pflanzen-schutzmitteln, Jakob Maier. Für den Kartoffeltag stehen die Refe-renten/Themen noch nicht fest.

Die Termine finden Sie im Veranstaltungs-kalender Regionalversammlungen Milchvieh-haltung Die Regionalversammlungen wurden auf zwei Termine reduziert. Sie finden in Oberpfraundorf (13:00 Uhr, GH Schnaus) und Bernhardswald (19:30 Uhr, GH Lingauer) statt. Folgende Themen sind geplant: Selektives Trockenstellen -geht’s auch

ohne Antibiotika?, LfL Qualitätsmilcherzeugung - Einfluss von

Melktechnik und Melkarbeit; Hr. Küh-berger, AELF Regensburg

Aktuelles u.a. zur Futtersituation 2019, Hr. Auburger, LKV

Weitere Veranstaltungen zur Milchviehhal-tung, insbesondere die Veranstaltungen des Fachzentrums Rinderhaltung Cham, finden Sie im Veranstaltungskalender oder unter www.aelf-ch.bayern.de/landwirt-schaft/tierhaltung/145682/index.php.

Einzelbetriebliche Investitionsförde-rung (EIF) – Ausblick 2020 Im Förderprogramm EIF gibt es im Jahr 2019 noch eine Antragsrunde mit dem Endtermin 31.10.2019. Spätestens zu die-sem Zeitpunkt muss der entsprechende Antrag auf Investitionsförderung mit allen erforderlichen Unterlagen beim AELF eingegangen sein. Die Bedingungen und Konditionen im För-derprogramm EIF wurden in den letzten Monaten intensiv diskutiert und eine Fort-schreibung der Richtlinien ist für das Jahr 2020 zu erwarten. In folgenden Punkten wird es voraus-sichtlich Anpassungen geben: - Anhebung des max. zuwendungsfähi-

gen Investitionsvolumens auf 800.000 € (derzeit: 400.000 €)

- Anhebung des Fördersatzes (Zuschuss) bei der Verarbeitung von sogenannten Anhang-I-Produkten auf 20 % (derzeit 15 %)

- Anhebung des maximalen Fördersatzes bei Vorhaben im Bereich Zuchtsauen-haltung und Mastschweinehaltung auf 35 % (bisher 30 bzw. 25 %). Für eine Förderung dieser Vorhaben müssen aber die Anforderungen der staatlichen Tierwohlkennzeichnung (Stufe 3) er-füllt werden.

- Wiederaufnahme der Förderung von Güllegruben (in Zusammenhang mit Stallbau)

- Einführung einer Flächenbindung (max. 2,0 GV / ha LF im Zielbe-trieb)

Für definitive Aussagen zu den neuen Be-dingungen muss jedoch noch die letztend-liche Ausgestaltung der Förderrichtlinien abgewartet werden. Am grundsätzlichen Antragsverfahren (Auswahlrunden nach erreichten Punkten der einzelnen Anträge) wird es voraussichtlich keine Änderungen geben. Bei Fragen zur Investitionsförderung wen-den Sie sich bitte an Herrn Martin Kühber-ger (0941/2083-1124)

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Abteilung L 3 − Fachzentren

Fachzentrum Pflanzenbau Regensburg

Einladung zur Mitgliederversammlung des Erzeugerrings für landwirtschaftlich pflanzliche Qualitätsprodukte Oberpfalz e.V. Die gemeinsame Mitgliederversammlung der Saatgetreideerzeugervereinigung Oberpfalz und dem Erzeugerring Oberpfalz findet am Freitag, den 06.12.2019 um 09:30 Uhr im Gasthof Krieger, Mariaort statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Tätigkeitsbericht 3. Kassenbericht 4. Bestellung von 2 Rechnungsprüfern 5. Referat: Digitalisierung in der Landwirtschaft: Verbreitung, Akzeptanz und

Bewertung PD Dr. Markus Gandorfer, Arbeitsgruppe Digital Farming, Institut für Landtechnik und Tierhaltung Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

6. Sonstiges Alfred Bauer (Vorstand)

Fachzentrum Ernährung / Gemeinschaftsverpflegung Auftakt zum Coaching Kita-verpflegung 2019/20 in der Oberpfalz

Mit Genuss und Geschmack in das neue Kitajahr Was und wie Kinder und Jugendliche es-sen, spielt eine große Rolle für Gesundheit und Wohlbefinden, aber auch für die Ent-wicklung ihres Ernährungsverhaltens. Die Kita- und Schulverpflegung kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten und Vorbild für eine gesundheitsförderliche Ernährung sein, die gut schmeckt und gleichzeitig nachhaltig und ökonomisch ist. Noch ist ein solches Verpflegungsangebot nicht in allen bayerischen Kitas und Schulen selbstverständlich. Im Rahmen des Pro-jekts „Coaching Kitaverpflegung“ des Bay-er. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden Ein-richtungen ein Kita-Jahr lang von erfahre-

nen Coaches begleitet und betreut, um die Mittagsverpflegung zu optimieren. Am 26.09.2019 fiel am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Re-gensburg der Startschuss für eine neue

Runde Coaching Kitaverpflegung. Be-hördenleiter Helmut Melchner begrüßte die Vertreter der fünf Oberpfälzer Einrich-tungen zur Auftakt-veranstaltung sehr herzlich. Er freute sich über das Enga-gement der Teilneh-

mer, die Mittagsverpflegung im Sinne der vier Leitgedanken der Bayer. Leitlinien zur Kitaverpflegung – Gesundheit, Nachhaltig-keit, Ökonomie und Wertschätzung – ver-bessern zu wollen. „Das Coaching Kitaver-

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pflegung bietet Ihnen hier tolle Möglichkei-ten, sich Ideen und Anregungen von au-ßen zu holen und sich mit anderen Einrich-tungen auszutauschen.“, so Melchner.

Auch Maria Treiber-Banse, Leiterin des Fachzentrums Ernährung / Gemeinschaftsverpfle-gung am AELF Regens-burg würdigte den Ein-satz der Einrichtungen, sich weiter verbessern zu wollen. „Das Coaching Kitaverpfle-gung bildet hierfür eine

ideale Ausgangsposition.“, so Treiber-Banse.

Jede Kita is(s)t anders, d. h. es gibt keine standardisierten Lösungen zur Optimierung der Mittagsverpflegung. Aus diesem Grund wird jeder Einrichtung ein erfahrener Coach an die Seite gestellt, der zusammen mit dem Essensgremium vor Ort ein indivi-duelles Verpflegungskonzept erarbeitet, Ziele festlegt und zu neuen Denkansätzen anregt. Das Essensgremium ist kommuni-kativer Dreh- und Angelpunkt und besteht aus Kitaleitung, Verpflegungsbeauftragten, Speisenanbieter und Elternvertreter. In gemeinsamen Veranstaltungen sowie in individuellen Vor-Ort-Terminen lernen die Kitas die Bayerischen Leitlinien Kitaverpfle-gung kennen, die den fachlichen Rahmen für das Coaching darstellen. Weitere The-men sind die Speiseplanung nach dem Qualitätsstandard der Deutschen Gesell-schaft für Ernährung e. V. und die Nach-haltigkeit. Darüber hinaus bieten die ge-meinsamen Veranstaltungen die Möglich-keit, sich mit anderen Einrichtungen zu vernetzen und wertvolle Anregungen für anstehende Entscheidungen zu erhalten.

So entstehen passgenaue Lösungen, die langfristig etabliert werden können und die dazu beitragen, die Leitgedanken der Bay-erischen Leitlinien dauerhaft umzusetzen. Insgesamt starten im Kitajahr 2019/2020 42 bayerische Kitas mit dem Coaching. In der Oberpfalz machen sich die fünf folgen-den Einrichtungen auf dem Weg: die BRK Kinderkrippe in Laaber, der Kindergarten St. Christophorus aus Regensburg, der Kindergarten St. Nikolaus aus Etzenricht, das Kinderhaus St. Ulrich aus Lam und das Regensburger Eltern Kind Zentrum REKiZ. Betreut und begleitet werden sie von den Coaches Christina Apel und Daniela Groß von der Vernetzungsstelle Kita- und Schul-verpflegung Oberpfalz, die Teil des Fach-zentrums Ernährung / Gemeinschaftsver-pflegung ist. Bei Rückfragen: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg Frau Daniela Groß Lechstraße 50, 93057 Regensburg Tel.: 0941 / 2083-240 oder -0 - E-Mail: [email protected]

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Fachzentrum Ökologischer Landbau, AELF Neumarkt Mitarbeiterwechsel Das Fachzentrum für Ökolandbau in Neu-markt ist in den Regierungsbezirken Mittel-franken und Oberpfalz von staatlicher Seite aus für die Orientierungsberatung von Landwirten zuständig, die an einer Umstel-lung ihres Betriebes auf Ökolandbau inte-ressiert sind. Ferner nimmt es auch Aufga-ben im Bereich der ökologischen Aus- und Fortbildung für Landwirte und in der Öf-fentlichkeitsarbeit wahr und unterstützt die Aktivitäten der Ökomodellregionen. Nach nahezu 20 Jahren engagierter Bera-tungstätigkeit in der Umstellung zum Öko-landbau geht Herr Alfons Zeilnhofer im September in den Ruhestand. Für Hunder-te von Biobauern hat Alfons Zeilnhofer in dieser Zeit die sinnvollen Wege zum Biobe-trieb aufgezeigt. Insbesondere hat er mit seiner Erfahrung zusammen mit den um-stellungswilligen Landwirten praktikable Lösungen zum ökogerechten Umbau von Rinder- und anderen Ställen entwickelt.

Zum 1. Juli 2019 hat Frau Elisabeth Rem-lein an das Fachzentrum Ökolandbau ge-wechselt. Zuvor war sie am AELF Roth als Beraterin im Bereich Pflanzenbau und als Lehrkraft an der Landwirtschaftsschule tätig. Frau Remlein wird für das Fachzentrum vorrangig Mittelfranken betreuen und ist von Montag bis Donnerstag am AELF Neumarkt unter Tel. 09181/4508-0 (Ver-mittlung) bzw. unter der Durchwahl -1309 oder per E-Mail [email protected] zu erreichen. Zum 1.Oktober 2019 ist Herr Peter Bergler, langjähriger Mitarbeiter in der Förderabtei-lung des AELF Neumarkt und dort Spezia-list in der Beratung zum KULAP, zusätzlich für das Fachzentrum Ökolandbau tätig. Er wird seine Beratungstätigkeit vorrangig für die Oberpfälzer Betriebe ausüben. Herr Bergler ist weiterhin unter seiner bis-herigen Durchwahl-Nr. 09181-4508 1113 und per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Bereich Haushaltsleistungen und Einkommenskombinationen Einstiegsseminar in Einkommens-kombinationen: „Innovative Unter-nehmerin/innovativer Unternehmer werden und sein am 26.11.2019 von 9.00 – 17.00 Uhr und 27.11.2019 von 8.00 – 16.00 Uhr Seminarort: Ziegenhof Deß in Richtershof, Freystadt Preispsychologie – „Wann Kunden gerne hohe Preise zahlen“! am 02.02.2010 von 9.00 – 16.30 Uhr Seminarort: Frankie’s Hofladen, Familie Weißmann, Fürth

Netzwerktreffen – Soziale Landwirt-schaft – „Tier und Mensch der Bau-ernhof als Wohnort und Begegnungs-ort für Menschen mit Unterstüt-zungsbedarf“ am 18.03.2020 von 9.30 - 16.30 Uhr Seminarort: Gasthof goldene Krone, Kir-chenreibach, Nachmittag: Jurahof, Etzel-wang Ansprechpartnerin: Irmgard Kuhn vom FZ Diversifizierung und Strukturentwicklung, AELF Neumarkt. Tel.: 09181 45081305; Weitere Informationen, Flyer und Anmel-dung zu den Seminaren unter: www.diva.bayern.de – Angebote Diversifi-zierung

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Prüfdienst L3.P, AELF Landau an der Isar Erfahrungen aus den Vor-Ort-Kontrollen 2018 im Bereich Cross Compliance (CC)

Neuerungen bei den Vor-Ort-Kontrollen 2019 im Bereich der Düngeverordnung

Aus den Vor-Ort-Kontrollen (VOK) des grü-nen CC-Bereichs 2018 ergaben sich fol-gende Auffälligkeiten: Im Bereich der Düngeverordnung und der Anlagenverordnung wurden im Dienstgebiet des AELF Landau a.d.Isar (Niederbayern ohne den Landkreis Kelheim mit dem Landkreis Regensburg) 203 Be-triebe kontrolliert. Dabei wurden in 77 Be-trieben Verstöße festgestellt. Diese glie-dern sich wie folgt auf: • Bei 28 Betrieben fehlte die Düngebe-

darfsermittlung (DBE) ganz oder sie war nur unvollständig vorhanden. Davon wurden 8 Verstöße lediglich verwarnt (Verstoß mit 0% Kürzungssatz), da die Beanstandung als geringfügig eingestuft worden ist. Im Rahmen der Kontrolle wird die DBE hinsichtlich folgender Kri-terien überprüft: o Ist der N-Bedarfswert bzw. der Er-

trag der Kultur realistisch angesetzt? o Ist eine evtl. vorhandene N-

Nachlieferung der leguminosenhalti-gen Vorfrucht/Zwischenfrucht be-rücksichtigt?

o Sind die Angaben zur im Vorjahr ausgebrachten organischen Dün-gung plausibel?

o Ist der richtige Nmin-Wert angesetzt? • Bei 20 Betrieben war der Nährstoffver-

gleich (NSV) unvollständig. Hierbei kon-trolliert der Prüfdienst lediglich, ob die Datengrundlage des NSV mit den Tier-zahlen und Flächenangaben aus dem betreffenden Mehrfachantrag überein-stimmt.

• 15 Betriebe konnten keinen NSV vorwei-sen, obwohl sie zur Erstellung verpflich-tet gewesen waren.

• In 29 Betrieben wurden Verstöße bei den ortsfesten Mist- und Silagelagerstät-ten festgestellt. Neu geregelt ab 2018

ist, dass auch Zwischenlagerungen von Mist oder Silage in der Feldflur, die sich länger als 6 Monate an der gleichen Stelle befinden, als ortsfeste Lagerun-gen angesehen werden. Da diese Zwi-schenläger jedoch über keine betonierte Bodenplatte verfügen, hatte die Über-schreitung der 6-monatigen Lagerdauer eine Beanstandung zur Folge.

• 13 Betriebe wiesen einen N-Kontrollwert im NSV von > 60 kg N/ha auf. Der N-Kontrollwert ist der Durchschnitt der N-Salden ja ha aus den letzten drei vorlie-genden NSV. Die Überschreitung des Kontrollwertes stellt noch keinen CC-Verstoß dar. Der Prüfdienst muss jedoch diese Betriebe an das Fachzentrum Ag-rarökologie am AELF Straubing weiter-leiten. Das Fachzentrum verpflichtet diese Betriebe zu einer Teilnahme an einer Düngeberatung. Erst wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, liegt ein CC-Verstoß vor, der vom Fachzentrum erfasst wird.

Im Bereich des guten landwirtschaftli-chen, ökologischen Zustandes der Flä-chen wurden 224 Betriebe vom Prüfdienst am AELF Landau a.d.Isar kontrolliert. In 24 Betrieben wurden Verstöße festgestellt. Davon hatten 16 Betriebe den Aufwuchs von Stilllegungsflächen während der Schutzperiode vom 1. April bis 30. Juni zerstört, sei es durch Mulchen, Mähen oder Bodenbearbeitung. Nur bei sechs Betrieben wurden Verstöße gegen die Erosions-schutzverordnung festgestellt. Im Bereich des Pflanzenschutzes wur-den 177 Betriebe kontrolliert. Hierbei wur-den lediglich in neun Betrieben Beanstan-dungen festgestellt, weil die Aufzeichnun-gen über den Pflanzenschutzmitteleinsatz

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unvollständig waren oder gänzlich fehlten. Sechs dieser Verstöße wurden verwarnt (Verstoß mit 0% Kürzung), weil der Land-wirt unvollständige Aufzeichnungen wäh-rend der Kontrolle ergänzen konnte (z.B. vollständiger Präparat-Name) Prognose für 2019 Die problematischen Feststellungen im Be-reich der Düngeverordnung werden sich in der VOK 2019 voraussichtlich nicht redu-zieren. Bezüglich der Überschreitung der N-Obergrenze von 170 kg N/ha wurden bisher kaum Beanstandungen festgestellt. Wir prüfen dies immer für das Vorjahr ab, anhand der Flächen und Tiere des Mehr-fachantrags des Vorjahres und der mit or-ganischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (Wirtschaftsdünger, Gärrest, Klärschlamm…) im Vorjahr aufgenommen und abgegebenen N-Mengen. Durch die Einbeziehung aller organischen Düngemit-tel und nicht wie bisher nur der Wirt-schaftsdünger tierischer Herkunft, werden die Überschreitungen in diesem Bereich voraussichtlich zunehmen. Aufgrund der seit Herbst 2018 in Kraft ge-tretenen Ausführungsverordnung zur Dün-geverordnung wurden sog. „rote Gebiete“ mit besonderen Anforderungen festgelegt.

Die für die Düngung von roten Feldstücken vorgeschriebenen jährlichen Nmin-Untersuchungen und Untersuchungen der eingesetzten Wirtschaftsdünger und Gär-reste werden im Rahmen der VOK 2019 geprüft, ebenso wie die Einhaltung der erhöhten Gewässerabstände bei der Dün-gung, für den Fall, dass bei der Flächen-kontrolle Düngungsmaßnahmen erkennbar sind (Güllespuren, Mineraldüngerkörner…). Da in der VOK 2018 im Bereich der Dünge- und Anlagen-Verordnung in Bayern zu vie-le Beanstandungen festgestellt worden sind, musste für 2019 die Kontrollquote in diesen beiden Bereichen erhöht werden. Es handelt sich um 500 Betriebe, die zu-sätzlich kontrolliert werden müssen. Davon liegen 81 in unserem Dienstgebiet. Auffäl-lig ist, dass v.a. viehstarke Betriebe aus-gewählt wurden. Die Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Agrarökologie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing bzw. Amberg (zuständig für den Landkreis Re-gensburg) durchgeführt. Das Fachzentrum wird bei einem Teil dieser Betriebe auch die Stoffstrombilanzverordnung und die Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung kontrollieren. Erste Kontrollen lassen auf eine hohe Beanstandungsquote schließen.

Bereich Forsten

Dramatische Entwicklung der Waldschäden – „Waldsterben 2.0“ ??? Wer aufmerksam durch Bayern oder an-dere Regionen Deutschlands fährt, sieht eine deutliche Zunahme von abgestorbe-nen, rot-werdenden oder geschwächten Bäumen. Durch die Medien geistern Be-griffe wie „Waldsterben 2.0“, „Jahrhun-dertkatastrophe“ oder „Klima-Notstand“.

Doch welche Ursachen stehen hinter der aktuellen Entwicklung? Tatsache ist, dass die vergangenen Som-mer – insbesondere im Jahr 2018 – viel zu warm und viel zu trocken für unsere der-zeit vorhandenen Baumarten waren. Im Juni 2018 war es +2,5°C wärmer als im

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Durchschnitt von 1961 – 1990; der Juli lag +2,8°C und der August +3,3 °C über dem Mittelwert. Auch die Niederschläge gingen deutlich zurück (2018: Juni -24%; Juli -33%, August -52%). Diese Entwicklung setzte sich 2019 in etwas „abgemilderter“ Tendenz fort (2019: März +2,4°C; April +2,2°C; April -59% weniger Nieder-schlag). Den durch Trockenheit und Hitze ge-stressten und geschwächten Bäumen droht neues Unheil in Form von Insekten oder Krankheiten. Die Klassiker schlecht-hin sind Buchdrucker sowie Kupferstecher an der Baumart Fichte. Aber auch Pracht-käfer oder der Diplodia-Pilz an Kiefern o-der das Eschentriebsterben tragen ihren Anteil dazu bei, dass es zu massiven Schäden im Wald, in der Folge davon zu großen Freiflächen und schließlich zu er-heblichen Schadholzmengen auf den Holzmärkten kommt. Die „Vorboten“ des Klimawandels schlagen mit aller Härte zu. Die Dynamik, die diese Entwicklung auf-genommen hat, überrascht dabei bun-desweit selbst Experten! Neben dem Klimawandel sind es aber auch die historisch-bedingten, nadelholz-dominierten Bestockungen, die eine hohe Anfälligkeit gegenüber Trockenheit und Hitze aufweisen. Die gesamte Wirtschaft basierte ungefähr bis zum Jahr 1800 auf Holz: der Wald lie-ferte die Energie für Heizung, für Industrie und Gewerbe. Auch die Rohstoffe für die entstehende chemische Industrie, für Baugewerbe und Schifffahrt kamen aus dem Wald. Dies führte unweigerlich zu Übernutzungen; die gesamten Wälder wurden ausgeplündert und glichen im 16. und 17. Jahrhundert eher offenen Park-landschaften mit nur wenigen Bäumen. Um die Flächen rasch wieder zu bewal-den, griffen die Verantwortlichen auf das wirtschaftlich interessante Nadelholz zu-rück, welches auch in der Kulturbegrün-dung anspruchsloser und einfacher zu

handhaben ist. Als besonders geeignet erwiesen sich Fichte und Kiefer. Doch die Herkunft dieser Baumarten (Fichte = küh-le, feuchte Hochlagen der Gebirge; Kiefer = kühl-feuchte, nördliche Breiten, Taiga) und damit unweigerlich verbunden deren genetische Eigenschaften führen nun, un-ter den trockener und wärmer werdenden Bedingungen zu den Problemen, die wir draußen erkennen können. Diesen Baum-arten fehlt schlichtweg das Überlebenspo-tential für ein künftiges Wachsen unter den massiv geänderten Verhältnissen. Unser Wald hat also mit vielen Problemen zu kämpfen:

1. Historisch bedingt ist er mit Baumar-ten ausgestattet, die auch schon vor dem Klimawandel problematisch wa-ren und mit vielen Schadfaktoren zu kämpfen hatten. Heute sind höhere Fichten- oder Kiefernanteile in großem Umfang risikobehaftet.

2. Die Klimaerwärmung verschärft die Problematik, sodass künftig mit einem deutlichen Schwund der Fichten- und Kiefernwaldfläche zu rechnen ist.

3. Die Wiederaufforstung mit alternati-ven Baumarten ist durch die häufigen Trockenperioden extrem erschwert und sehr teuer. Umso wichtiger ist es, dass gemischte Naturverjüngungen mit möglichst vielen Baumarten ge-deihen können. Dies setzt aber vor al-lem ein mischwaldgerechtes Wald-Wild-Verhältnis voraus, welches nur in geringem Umfang vorhanden ist!

4. Derzeit drückt der weit über die deut-schen Grenzen hinausgehende Ein-schlag von sturmgeworfenen oder vom Borkenkäfer befallenen Fichten die Preise auf dem Holzmarkt; dies schränkt die finanziellen Möglichkeiten der Waldbesitzer ein, die Schäden in ihrem Wald zeitnah zu beheben und entsprechende hochwertige und kli-matolerante Bäume für den „Wald von morgen“ zu setzen.

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5. Sollte sich die rasante Erwärmung der letzten Jahre in Verbindung mit aus-geprägten Trockenphasen weiter so fortsetzen wie in den letzten Jahren, werden auf trockeneren Standorten auch die heimischen Baumarten unter Druck geraten (v.a. durch Schädlin-ge). Dies lässt sich in manchen Ge-genden jetzt schon beobachten, ob-wohl es erst für die fernere Zukunft vorhergesagt wurde! Dies wäre dra-matisch!

6. Bäume sind sehr langlebige Arten, die nicht in kurzer Zeit ausgetauscht wer-den können. Auch Anpassungszüch-tung ist dadurch kaum möglich.

7. Aus anderen Ländern importierte Baumarten sind mit Risiken behaftet, weil keine Zeit für eine ausreichend lange „Testphase“ besteht. Trotzdem werden wir mit solchen Baumarten arbeiten müssen, um Erfahrungen zu sammeln! Neue Baumarten müssen in ihrer Jugend mit den derzeitigen Be-dingungen zurechtkommen und im Al-ter mit den Bedingungen der Zukunft. Sie können also nur aus Regionen stammen, die sowohl kalte Winter als auch heiße, trockene Sommer aufwei-sen.

9. Es ist unsicher, wie sich das Klima weiterentwickelt. Es könnte schlimmer kommen, als die derzeitigen Progno-sen vorhersagen.

10. Unter diesen Problemen leidet die Mo-tivation der Waldbesitzer, in ihrem Wald die notwendigen Anpassungsin-vestitionen zu tätigen.

Der Wald wird nicht sterben, aber er wird sich stark verändern. Bereits seit den 80´er Jahren des vergan-genen Jahrhunderts (Zeit des Waldster-bens) werden von vielen Waldbesitzern mit staatlicher Förderung verstärkt wieder die Baumarten des ursprünglichen Waldes angepflanzt. Diese sind deutlich wider-standsfähiger gegen die Klimaverände-

rung als Fichten und Kiefern, auch wenn sie derzeit ebenfalls unter den neuen Be-dingungen leiden. Auch die einheimischen Baumarten unter-scheiden sich stark in ihrer Fähigkeit, mit Trockenzeiten und Hitze zurechtzukom-men. Blickt man z. B. auf den sehr tro-ckenen Südhang des Vorwaldes entlang der Donau, so kann man erkennen, dass Eichen, Hainbuchen und verschiedene Wildobstarten gut mit diesen Extrembe-dingungen zurechtkommen. Diese Baumarten bringen im zukünftigen Wald nicht die großen Holzmengen, kön-nen aber die einheimische Ökologie und die Waldfunktionen (z. B. Trinkwasserfil-ter) erhalten. In eine „Grundbestockung“ aus heimi-schen Bäumen können künftig fremde Baumarten wie die Douglasie trupp- bis gruppenweise eingebracht werden, um auch in Zukunft gutes Bauholz zu produ-zieren. Aber es gibt auch die jetzt kühle-ren und feuchteren Standorte, wo in Zu-kunft noch mit den natürlichen Baumarten unserer Region gearbeitet werden kann. In manchem schattigen Tal im Vorwald sind sogar geringe Fichtenanteile vorstell-bar. Auf jeden Fall aber können Weißtan-ne und Rotbuche dort weiterhin eine be-deutende Rolle spielen. Derzeit laufen wissenschaftliche Untersu-chungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft und des Amtes für Wald-genetik zu der Frage, welche anderen Baumarten für den Zukunftswald geeignet sind. Im Gespräch sind dabei „Exoten“ wie z.B. Baumhasel und Zedernarten. Bei der Einführung neuer Baumarten muss jedoch mit großer Vorsicht vorgegangen werden. Denn manche Arten könnten sich rasant ausbreiten und die einheimische Flora und die davon abhängige Fauna ge-fährden. Auch die Wirkung des neuen Waldes auf den Boden ist zu beachten, denn der Humus am Waldboden wird von der Streu der Waldbäume gebildet und beeinflusst das Grundwasser (z.B. pH-Wert, Filterwirkung).

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Besonders wichtig ist auch die Beachtung des jeweiligen Standortes. Die Fehler der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden! Zu leicht werden Baumarten „Mode“ und dann überall angepflanzt, auch da, wo sie definitiv nicht hingehören! So produzieren wir nur die Katastrophen der Zukunft. In dieser schwierigen Situation sind aber Fatalismus und Panik fehl am Platz! Die Schäden am Wald sind beachtlich, aber durch Nichtstun oder Überreaktion werden sie nur noch größer. Die Aufforstung von Kahlflächen ist immer noch sinnvoll und der überhastete Einschlag von Fichtenbe-ständen völlig überzogen! Es werden bestimmt auch wieder ein paar feuchte Jahre kommen und die Gemüter vorübergehend beruhigen. Dann besteht

die Gefahr, dass die notwendige Anpas-sung an den Klimawandel wieder auf die lange Bank geschoben wird. Die Zeit des Handelns aber ist jetzt ge-kommen! In enger Zusammenarbeit wollen die Waldbesitzervereinigungen und die staat-lichen Beratungsförster des AELF mit Ihnen gemeinsam die Herausforderungen annehmen und den Wald der Zukunft für Sie, Ihre Kinder und Enkel gestalten. Die Mitarbeiter/innen beider Institutionen beraten Sie gern. Auch besteht die Mög-lichkeit einer staatlichen Förderung! Nutzen Sie in dieser schwierigen Zeit diese unverbindliche Beratungsmöglichkeit!

Links: FOI'in Laura Marsiske (seit 1.10. am Amt; sie unterstützt bis auf Weiteres den Leiter des Forstreviers Kallmünz, Hr. Gansert, und übernimmt zudem Sonderaufgaben) Rechts: FOI'in Andrea Steinbach (seit 1.7. neue Leiterin des Forstreviers Regensburg).

Andrea Steinbach heißt die neue Leite-rin des Forstreviers Regensburg. Sie stammt aus Wiesent und ist erst seit Februar 2019 bei der Bayerischen Forst-verwaltung. Nach einer kurzen Station am AELF Holzkirchen, wo sie zur Revierunter-stützung im Landkreis Bad Tölz eingesetzt wurde, ist sie nun seit 1. Juli für die Wäl-der sowie die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in den Gemeinden Re-genstauf, Zeitlarn, Tegernheim, Barbing, Donaustauf, Bach a.d. Donau, Stadtgebiet

Regensburg und die Bereiche „Kreuther und Forstmühler Forst“ zuständig. Bei forstlichen Fragen oder zur Terminie-rung von Beratungsterminen ist sie unter der Handy-Nr. 0160 90155100 oder der Festnetz-Nr. 0941 2083-1131 zu errei-chen. Andrea Steinbach löste ihre Kollegin Carolina Fricker ab, die das Forstrevier seit dem Weggang von Forstamtmann Martin Hupf kommissarisch leitete und die nunmehr am Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Sachbearbeiterin tätig ist. Seit 1. Oktober ist Laura Marsiske neu am AELF Regensburg (Bereich Forsten). Sie stammt aus Burglengenfeld und war seit Februar an der Bayerischen Waldbau-ernschule in Kelheim eingesetzt. Sie unterstützt künftig den Leiter des Forstreviers Kallmünz, Hr. Klaus Gansert, bei den anfallenden Revieraufgaben und hilft darüber hinaus im Fördervollzug des Amtes bzw. bei Sonderaufgaben im Amts-gebiet mit. Frau Marsiske ist unter der Handy-Nummer 0152 24812868 bzw. unter der Festnetz-Nummer 0941 2083 2022 zu ereichen.

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(Foto Warmuth/StMELF) Der Landkreis Regensburg stellt heuer einen der Staatspreisträger für vorbildliche Waldbewirtschaftung“! Familie Liedl aus Großetzenberg – 2 Generationen überzeugte Waldbau-ern Alle zwei Jahre verleiht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten den „Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung“. Das Staatsministerium würdigt damit vorbildli-che Leistungen privater und körperschaft-licher Forstbetriebe und forstwirtschaftli-cher Zusammenschlüsse. Der Erhalt der Artenvielfalt ist neben dem Klimaschutz eine globale Herausforde-rung. Einschlägige Studien, Inventuren und Indikatoren stellen dem Wald hierbei insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Vielen Menschen ist dies aber offenbar gar nicht bewusst. Um das zu ändern, hat Forstmi-nisterin Michaela Kaniber den Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung in diesem Jahr unter das Motto »nachhal-tig.vielfältig« gestellt. Der Staatspreis würdigt herausragende Beispiele, wie eine nachhaltige Waldbewirtschaftung die Bio-diversität erhalten und natürliche Res-sourcen schützen kann. Die 15 Preisträger aus allen Regierungs-bezirken Bayerns – darunter die Familien Jakob Liedl sen. und jun. aus Großetzen-berg (Markt Laaber) - haben sich in be-sonderer Weise für die Artenvielfalt in ih-ren Wäldern eingesetzt und verdient ge-macht. Sie sind deshalb Vorbild für alle

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Freistaat. Mit ihrer vorausschauenden Waldbewirtschaftung helfen sie, dass un-sere Wälder auch in Zukunft alle ihre Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen erfüllen können und so ein prägender Be-standteil unserer Heimat bleiben. Die In-tegration von Naturschutzmaßnahmen in die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Ar-tenvielfalt und zugleich ein Garant für die langfristige Akzeptanz der Forstwirtschaft in der bayerischen Bevölkerung. Waldna-turschutz und Waldbewirtschaftung schließen sich also nicht gegenseitig aus, sondern gehen unter dem Motto »Schüt-zen und Nutzen« Hand in Hand! Die Preisverleihung erfolgte in der Lan-deshauptstadt am Mittwoch, 16.Oktober im Rahmen eines feierlichen Festakts im Max-Joseph-Saal der Residenz durch die Staatsministerin für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten. Dabei erhielten die Preisträger eine Urkunde, die Staatsme-daille sowie ein Preisgeld. Darüber hinaus werden sie und ihre besonderen Leistun-gen in einer eigenen Broschüre ausführ-lich beschrieben und dokumentiert. Diese Broschüre kann über die homepage des Staatsministeriums eingesehen / herun-tergeladen werden. Wald und Natur haben bei den Liedl’s ei-nen hohen Stellenwert. Generationsüber-greifend betreiben sie auf ihren ca. 11 ha großen Waldflächen einen naturnahen Waldbau und sorgen für den Umbau ihrer Bestände zu einem vitalen Mischwald mit zahlreichen Naturschutzelementen. Dabei kommen auch nicht alltägliche Baumarten zum Einsatz. Mit Unterstützung durch die Jagdgenossenschaft und die Jägerschaft wurde ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis erreicht – die unabdingbare Voraussetzung für eine naturnahe Forst-wirtschaft! Ganz besonders wichtig ist es den Preis-trägern, die langjährige gute Zusammen-arbeit mit den Beratungsförstern der Bay-erischen Forstverwaltung herauszustellen.

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Telefonverzeichnis des AELF Regensburg

Name Tel.Nr. Zi.-Nr.

BL Melchner Helmut, LD 312

Bereich Landwirtschaft L 1 Förderung SG L 1.1 Baierl Petra, VA 1190 107 Ederer Reinhard, TI 1125 110 Fischer Rita, LHSin 1191 113 Hölzl Heinz, LI 1138 104 Mirbeth Johann, VA 1140 116 Sichelstiel Wolfgang, LD 1110 108 Wilhelm Wolfgang 1136 103 SG L 1.2 Dinauer Anton, LI 1164 106 Eichinger Josef, TI 1142 112 Semmelmann Albert, LR 1115 105 Stiegler Anna-Elisabeth, LI 1141 111

L 2 Bildung und Beratung SG L 2.1 Berger Susanne, Refin. 1177 416 Füracker Evelyne, FOLin 1132 413 Jäckl Svenja 1133 411 Oka Ulrike, LARin 1134 408 Schimmer Lena, Anwärterin 1162 408 Sichelstiel Juliane, HDin 1130 410 Thalhammer Barbara, HRin 1184 412 SG L 2.2 Kühberger Martin, LAR 1124 404 Pernpeintner Ludwig, LAR 1123 406 Rieschl Christiane, LORin 1112 405 Schmid Christiane,LOI.Anw. 1176 406 N.N. 1122 407 Wasserberater Grundler Franz

1199

414

L 3.1 – FZ Pflanzenbau Addokwei Theresia, LORin 1160 217 Anders Melanie, LOIin 1156 219 Bachl-Staudinger Josef, LOI 1113 218 Giedl Andreas, LA 1161 215 N.N. 1156 219 Kiener Albert, LI 1169 219 Mayer Michael, LI 1157 212 Mayer Thomas, LAR 1150 216 Wutz Thomas, LAR 1183 212 L 3.10 FZ Ern./Gem.Verpfl. Apel Christina, VA 1153 208 Groß Daniela, VA 1240 206 Kiermeier Katharina 1244 207 N.N. 1321 206

Pilz Birgitta, HORin 1241 204 Treiber-Banse Maria, HDin 1175 205 Wurzbacher Anne, HORin 1189 214 Ausbildungsberatung

AELF Schwandorf Feldkircher Albert, LOI

AELF Weiden Völkl Johannes

09433 896252

0961 3007221

Name Tel.Nr. Zi.-Nr.

Bauberatung

AELF Cham Höcherl Hans

09971 485-124

Ökolandbau

AELF Neumarkt Bergler Peter

09181 4508-1113

Stöckl Georg 09181 4508-1301

Bereich Forsten 0941 2083 2011 Forststraße 4 93188 Pielenhofen Fax: 0941 2083 2099 Bereichsleiter Forsten N.N.

Abteilung F 1 Eisenschink Stefan, RI 2015 Greiner Peter, FR 1186 512 Grünert Sven, FR 2016 Kleine Jan, TA 2017

Marsiske Laura 2022 Stadler Thomas, FAM 2019 Abteilung F 2 Böhm Lisa 2020 Bugl Cornelius, FD 2014 Schiekofer Günter, FAR 1144 507

Scholz Annette, FORin 2012

Walderlebniszentrum Rieglinger Höhe 1 93161 Sinzing Fax:

2110

0941 2083 2119

Düser Kathrin, FARin 2110 Keil Georg, FoW 2110 Koch Markus, FA 2110 Praun Franz, FoWM 2110 Köglmeier Albert, FoWM 2110 Radlbeck Michael, FoW 2110 Pentenrieder Felix, FÖJ 2110 Forstreviere Kallmünz Gansert Klaus, FAR 09473 908076 Hemau Büsing Lisa, FOIin 09491 417 Regensburg Steinbach Andrea, FOIin 1131 514 Brennberg Löffl Franz, FAR Kufner Erich, FAR

09484 951339

Alteglofsheim Purreiter Konrad, FAR 1154 513 Nittendorf Faltermeier, Martin, FOI 09404 642209

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An den

vlf Kreisverband Regensburg Lechstraße 50, 93057 Regensburg Fax: 0941/2083-200

E-Mail: [email protected] Meine Bankverbindung / Adresse hat sich wie folgt geändert: Mitglied: ___________________________________________________________ Name, Vorname Geburtsdatum ___________________________________________________________ (aktuelle) Adresse ___________________________________________________________ E-Mail-Adresse ___________________________________________________________ Kontonummer (neu) ___________________________________________________________ IBAN Bankleitzahl / BIC ___________________________________________________________ Datum und Unterschrift

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Absender:

Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Regensburg Lechstraße 50 93057 Regensburg Geschäftsstelle: Konten: Telefon: 0941/2083-0 Sparkasse Regensburg BIC: BYLADEM1RBG Lechstr. 50 Fax 0941/2083-1200 Vereinskonto IBAN: DE62 7505 0000 0000 2459 44 93057 Regensburg E-Mail [email protected] Reisekonto: IBAN: DE62 7505 0000 0000 2459 02