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Teilnahmeantrag | Verhandlungsverfahren
Vom Bewerber sind nur die grau hinterlegten Felder auszufüllen.
Unternehmenswortlaut und Adresse des Bewerbers:
Einreichungsform:
(bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern)
In einer Originalfassung und einer Kopie im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift: Nicht öffnen! TEILNAHMEANTRAG Vergabeverfahren „Digital Marketing Tirol Werbung“
Ort der Abgabe des Teilnahmeantrages: Tirol Werbung GmbH - Empfang - Maria-Theresien-Straße 55 6020 Innsbruck
Sachbearbeiter: Anfragen bis längstens: Datum | Uhrzeit 10.08.2018 | 12 h
(zwingend anzugeben)
Name:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Bei Bewerbegemeinschaften Zustellbevollmächtigter Federführer:
Ende der Teilnahmefrist: Datum | Uhrzeit 17.08.2018 | 12 h
(zwingend anzugeben)
Name:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Auftraggeber: Tirol Werbung GmbH
Maria-Theresien-Straße 55
6020 Innsbruck
Ausschreibungsgegenstand: Digital Marketing für Tirol Werbung GmbH
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen im Oberschwellenbereich
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
I. Ich (Wir) anerkenne(n), dass für einen ausschreibungsgemaßen Teilnahmeantrag der vorgegebene Text weder geandert noch ergänzt werden darf. Dem Teilnahmeantrag wurden die vom Auftraggeber ("AG") festgelegten Beilagen und Nachweise angeschlossen, soweit diese bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren.
II. Der Bewerber beantragt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren.
III. Kenntnis der Bestimmungen gemäß der Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen
Der Bewerber erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er die Bestimmungen gemäß der Bekanntmachung und den gegenständlichen Teilnahmeunterlagen vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
IV. Zustimmung zur Einholung von Auskünften (insbesondere Auslanderbeschaftigung)
Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit wird der Auftraggeber weitere Informationen über den Bewerber, wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b AuslBG und gegebenenfalls über mögliche schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 68 Abs 1 BVergG) einholen.
V. Vertraulichkeit der Informationen
(1) Der Bewerber verpflichtet sich, sämtliche Teile der Teilnahme- sowie der Ausschreibungsunterlagen im gesamten Vergabeverfahren einschließlich aller sonstigen im Zuge dieses Vergabeverfahrens bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen (insbesondere Geschafts- und Betriebsgeheimnisse) vertraulich zu behandeln und diese vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.
(2) Diese Verpflichtung des Bewerbers gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt (auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens) und auch gegenüber mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen, nicht jedoch gegenüber Subunternehmern, die für die Auftragsdurchfuhrung eingesetzt werden, soweit die Subunternehmer Informationen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung benötigen. In diesem Fall hat der Bewerber auch den/die Subunternehmer zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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VI. Aufklärungspflicht
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, dem AG alle gegebenenfalls für die Prüfung des Teilnahmeantrags notwendigen zusätzlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.
VII. Arbeitsrechtliche Erklärung / Verpflichtungserklarung ILO-Bestimmung
(1) Der Bewerber verpflichtet sich für den Fall, dass mit ihm die Rahmenvereinbarung geschlossen wird bzw. ihm der Zuschlag erteilt wird, bei der Ausführung des Auftrags die geltenden arbeits-, lohn-, und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
(2) Der Bewerber verpflichtet sich, die sich aus dem Überkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. INr 228/1950, Nr 20/1952, Nr 39/1954, Nr 81/1958, Nr 86/1961, Nr 111/1973, BGBl. III Nr 200/2001, BGBl. III Nr 41/2002 und BGBl. III Nr 105/2004 ergebenden Verpflichtungen ein- zuhalten (ILO-Bestimmungen).
(3) Der AG weist darauf hin, dass diese arbeits-, lohn- und sozialrechtlichen Vorschriften u.a bei der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63) und der Arbeitnehmer (Bundesarbeiterkammer, 1040 Wien, Prinz- Eugen-Straße 20-22) zur Einsicht aufliegen.
VIII. Erklärung gemäß § 20 Abs 2 BVergG (gilt nur für Arbeitsgemeinschaften)
(1) Die Unterzeichnenden haben für die Bewerbung und gegebenenfalls für die spätere Angebotsstellung und Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen eine Arbeitsgemeinschaft gebildet.
(2) Die Unterzeichnenden erklären, dass sie sich solidarisch zur Leistungserbringung verpflichten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Ausscheiden eines der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nur mit Zustimmung des AG möglich ist und das ausscheidende Mitglied dadurch von der Verpflichtung zur Leistungserbringung und der solidarischen Haftung dafür nicht befreit wird.
IX. Erklärung gemäß § 20 Abs 2 BVergG (gilt nur für Bewerbergemeinschaften)
(1) Die Unterzeichnenden haben für die Bewerbung und gegebenenfalls für die spätere Angebotsstellung eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet.
(2) Die Unterzeichnenden erklären, dass sie im Auftragsfall die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen werden. Im Auftragsfall gilt daher die obige Erklärung für Arbeitsgemeinschaften.
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X. Erklärung der Mitglieder von Arbeits- und Bewerbergemeinschaften gemäß § 76 BVergG (gilt nur für Arbeits- und Bewerbergemeinschaften)
(1) Zum Nachweis der Eignung der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft geben die oben genannten Mitglieder die Erklärung ab, dass sie der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft bzw. den einzelnen Mitgliedern der Arbeits-/ Bewerbergemeinschaft die für die Ausführung des Auftrages jeweils bei ihnen vorhandenen technischen und personellen Ressourcen jedenfalls und unwiderruflich zur Verfügung stellen werden.
(2) Sollte gegen diese Verpflichtungserklarung verstoßen werden, ist der AG berechtigt, sämtliche daraus resultierenden negativen Folgen (aufgrund von Verzug, Gewährleistung, Schadenersatz etc.) direkt gegen die einzelnen Mitglieder der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft geltend zu machen.
(3) Weiters erklären die oben genannten Mitglieder der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft, dass sie ihre gesamten finanziellen und wirtschaftlichen Mittel der Arbeits- und Bewerbergemeinschaft jedenfalls und unwiderruflich zur Verfügung stellen und mit Abgabe des Angebots solidarisch und ohne betragliche Beschränkung gegenüber dem AG haften.
Ort, Datum und rechtsverbindliche Unterschrift(en) (keine kopierten oder gescannten Unterschriften) / Firmenstempel / Name des Unterfertigenden in Blockbuchstaben sowie Beilage der Vollmacht des Unterfertigenden, sofern dessen Vertretungsbefugnis nicht aus dem Firmenbuch ersichtlich ist (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
............................................., am ........................... ..............................................................
Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift /
Firmenstampiglie
UID-Nummer(n):
(nur von nicht-österreichischen Bewerbern aus EU-Mitgliedsstaaten; bei nicht-österreichischen Bewerbegemeinschaften von allen Mitgliedern)
Firma: ............................................................ UID-Nummer: ..............................................
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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Dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
Unterlagen Ja/Nein
bzw. Anzahl
Allgemeine Informationen zum Bewerber (Beilage 1)
Eigenerklarung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
(Beilage 2)
Verpflichtungserklarung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
(Beilage 3)
Liste allfälliger Subunternehmer (Beilage 4)
Subunternehmerverpflichtungserklarung (Beilage 5)
Patronatserklarung (Beilage 6)
Formblatt "Betreutes Jahresetatvolumen" (Beilage 7)
Formblatt "Key Account Team" (Beilage 8)
Referenzprojekt (Beilage 9)
• 5 Mindestreferenzprojekte (vgl. Punkt 3.4.2 lit a bis e)
• Referenzprojekte zur Bewertung anhand der Auswahlkriterien
Formblatt "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina" (Beilage 10)
Firmenbuchauszug (oder gleichwertiges Dokument der zuständigen
Behörde des jeweiligen Herkunftslandes)
Strafregisterauszug (oder gleichwertiges Dokument der zuständigen
Behörde des jeweiligen Herkunftslandes)
Letztgultige Ruckstandsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde
(oder gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des jeweiligen
Herkunftslandes)
Letztgultiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt
(oder gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des jeweiligen
Herkunftslandes)
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XI. Inhaltsverzeichnis
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1 Allgemeine Anforderungen ................................................................................ 7
1.1. Auftraggeber („AG“) und vergebende Stelle / Vergabekontrollbehörde .............. 7
1.2. Begriffsdefinition und personenbezogene Bezeichnungen ................................ 7
1.3. Leistungsgegenstand ........................................................................................ 7
1.4. Urheberrecht an Teilnahmeunterlagen / Geheimhaltungspflicht ........................ 9
1.5. Teilnahmeanträge ............................................................................................. 10
1.6. Informationsübermittlung an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ............. 10
1.7. Subunternehmen ............................................................................................... 11
1.7.1. Allgemeines ...................................................................................................... 11
1.7.2. Notwendige Subunternehmer ............................................................................ 12
1.7.3. Sonstige Dritte iSd § 76 BVergG ....................................................................... 12
1.7.4. Unternehmen aus dem (EU-)Ausland ................................................................ 13
1.8. Haftung ............................................................................................................. 13
2 Verfahrensart und Verfahrensablauf .................................................................. 13
3 Eignungskriterien .............................................................................................. 14
3.1. Befugnis ............................................................................................................ 15
3.2. Berufliche Zuverlässigkeit ................................................................................. 16
3.3. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit .............................................. 18
3.4. Technische Leistungsfähigkeit .......................................................................... 18
3.4.1. Schlüsselpersonal ............................................................................................. 18
3.4.2. Referenzen ....................................................................................................... 19
4 Auswahlkriterien ................................................................................................ 22
4.1. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital/Online Marketing
Kompetenz auf Destinationsebene .................................................................... 24
4.2. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital/Online Marketing
Kompetenz auf Hotel- und Betriebsebene ......................................................... 25
4.3. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Durchführung einer
vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne ................................................. 25
4.4. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie
und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne ................. 25
4.5. Auswahlkriterium: Einkauf Digital/Online Mediavolumina .................................. 26
5 Teilnahmefrist und Form des Teilnahmeantrages .............................................. 26
6 Anfragen und Berichtigungen ............................................................................ 28
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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Allgemeine Anforderungen
1.1 Auftraggeber („AG“) und vergebende Stelle / Vergabekontrollbehörde
Auftraggeber: Tirol Werbung GmbH
Maria-Theresien-Straße 55
6020 Innsbruck
Vergabekontrollbehörde: Landesverwaltungsgericht Tirol
Michael-Gaismaier-Straße 1
6020 Innsbruck
1.2. Begriffsdefinition und personenbezogene Bezeichnungen
Alle personenbezogenen Bezeichnungen in Unterlagen dieses Verfahrens gelten in der gewahlten Form für beide Geschlechter. Im gegenständlichen Vergabeverfahren werden daruber hinaus folgende Bezeichnungen sowohl für einzelne Unternehmer als auch für Gemeinschaften derselben verwendet:
Bewerber: Unternehmer, der einen Teilnahmeantrag eingereicht hat;
Teilnehmer: Bewerber, der für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens ausgewählt wurde;
Bieter: Teilnehmer, der ein Angebot eingereicht hat;
Auftragnehmer: Partei, mit der der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung geschlossen hat bzw. die den Zuschlag erhalten hat.
1.3. Leistungsgegenstand
Auftragsgegenstandlichen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei
für die Dauer von zwei Jahren mit der Option, die Rahmenvereinbarung zweimalig um
jeweils ein Jahr zu verlängern.
Die Tirol Werbung GmbH ist eines der führenden Landestourismusunternehmen im
Alpenraum und beweist durch starke und auffällige Markt-Themen-Kampagnen und eine
stringente Markenfuhrung ihre Marktfuhrerschaft, sowohl durch einen hohen
Innovationsgrad als auch eine hohe Wirksamkeit ihrer Marketingmaßnahmen auf den
betreffenden Herkunftsmarkten. Die für diese Ausschreibung relevanten Herkunftsmarkte
sind Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Großbritannien, Italien,
Frankreich, Polen, Tschechien, Rumänien, Russland, Dänemark und China. Die
Bearbeitungsintensität jedes einzelnen Marktes ist vom verfügbaren Marktbudget
abhängig, variiert zwischen den Saisonen (Sommer, Winter) und passt sich der
Marketingstrategie an. Die für den Tiroler Tourismus relevanten Urlaubsthemen sind
Wandern, Familie, Klettern, Mountainbike und Rad im Sommer sowie Ski Alpin, Ski
Langlauf, Winterzauber (Winterwandern, etc.) und Familie im Winter.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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Auftragsgegenstandlich ist die Konzeption und Umsetzung der Digital-/Online-Kampagnen
des Auftraggebers. Die Kampagnen unterteilen sich in einen Branding-Anteil (Image,
Emotionalisierung Tirols als Top Urlaubsdestination) und einen Informations-/Themen-
Anteil (Consideration, Information zu allen relevanten Urlaubsthemen).
Entscheidend dabei sind Strategie, Planung, Steuerung, ständige Optimierung und
Weiterentwicklung der Markt-/Themen-Kampagnen ergänzt mit einem Echtzeitreporting
zur Performance auf allen Kanälen gegenüber der Tirol Werbung und allen beteiligten
Partnern sowie ein ausführliches Endreporting für Tirol Werbung und alle beteiligten
Partner. Durch den Einsatz von SEM-Maßnahmen wird der Auftraggeber mit allen
Themenseiten und Kampagnenseiten gezielt unterstützt.
Die neuen Kampagnen folgen der bestehenden Marketingstrategie der Tirol Werbung und
ihrer touristischen Partner. Erwartet wird auch eine grundsätzliche strategische
Beratungsleistung hinsichtlich der Kampagnenkonzeption und einer sukzessiven
Strategieweiterentwicklung.
Bei der kreativen Gestaltung der für die erfolgreichen Online-Kampagnen notwendigen
Werbemittel (Banner, Bild-Text-Teaser, Video-Ads etc.) bilden die Marke/die
Markenmanuals und das Corporate Design der Tirol Werbung die Grundlage.
Die Tirol Werbung betreibt ihren eigenen AdServer, der als zentrale Datenaggregations-
Plattform dient. Hier werden unter anderem Kampagnen-Maßnahmen, Eigenkanäle (First
Party Data) und Drittkanäle getrackt und zur Weiterverarbeitung in einer DSP (Demand
Side Platform) verarbeitet. Der zukünftige Auftragnehmer bekommt einen direkten Zugang
zum AdServer des AG. Der zukünftige Auftragnehmer muss sicherstellen, dass alle
digitalen Kampagnen-Elemente innerhalb der AdServer-Infrastruktur abgebildet werden.
Vom zukünftigen Auftragnehmer wird daher insbesondere Know-how in den folgenden
Bereichen erwartet:
Mediastrategische Beratung und Mediaplanung Kanal-übergreifend Online und Offline,
Planung und Durchführung von Digital-/Online-Kampagnen, Werbemittel Adaption
(Umsetzung, Produktion, AB-Testing), Digital-/Online-Media-Innovationen, integriertes
Marketing, Online-Media-Planung, Online-Media-Optimierung, SEM, Targeting und
Retargeting, Mediaeinkauf, Qualitatsmonitoring, Erfahrung mit der Erstellung von
Landingpages (inkl. Responsefunktion, Einbettung in bestehende Homepage),
Wettbewerbsbeobachtungen, SEO, Real Time Advertising, Predictive behavioral
Targeting, Mobile Marketing (exklusive App- Entwicklung), Programmatic Advertising,
Erfahrung im Bereich klassischer Medien (bspw. TV, HbbTV, Print, Radio, OoH, DOOH,
Kino, Ambient), Social Media (Facebook, Twitter, google+, etc.), Echtzeit-Kampagnen-
Reporting mit angeschlossenem Monitoring, etc.
Eine abschließende Leistungsbeschreibung wird in der nächsten Stufe des
Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt.
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1.4. Urheberrecht an Teilnahmeunterlagen / Geheimhaltungspflicht
Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die
Teilnahmeunterlagen sowie alle sonstigen Unterlagen des Vergabeverfahrens sind
urheberrechtlich geschützt.
Die Teilnahmeunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren
vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung
gestellten Informationen (Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, Informationen und Daten),
seien sie schriftlich, mündlich oder auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung
gegeben oder überlassen oder auf sonstigem Weg bekannt geworden („Vertrauliche
Informationen“), sowie Geschafts- und Betriebsgeheimnisse des AG und anderer
Verfahrensbeteiligter oder sonstiger Dritter sind vom Bewerber ausschließlich im
Zusammenhang und zu Zwecken des Vergabeverfahrens und, im Falle des Abschlusses
der Rahmenvereinbarung, ausschließlich im Zusammenhang und zu Zwecken der
Auftragsdurchfuhrung zu verwenden und im Übrigen geheim zu halten. Davon
ausgenommen sind lediglich Informationen, die ohne Verletzung dieser Verpflichtung
allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder ohne Mitwirkung des Bewerbers
bekannt werden, oder deren Weitergabe auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend
erforderlich ist.
Der Bewerber verpflichtet sich daruber hinaus, bis zur Beendigung des
Vergabeverfahrens auch den Umstand seiner Teilnahme, den Stand des
Vergabeverfahrens oder sonstige Umstände der gegenständlichen Ausschreibung geheim
zu halten.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt und auch
gegenüber den mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen, Subunternehmern oder
sonstigen Dritten. Jede Weitergabe von vertraulichen Informationen durch Bewerber an
die von ihnen beigezogenen Personen (Berater, Mitarbeiter, Gesellschaftsorgane,
Subunternehmer, sonstige Dritte etc.) ist nur insoweit zulässig, als dies für Zwecke der
Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren notwendig ist und der Bewerber auf
Verlangen des Auftraggebers nachweisen kann, dass sich die beigezogenen Personen
zur Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen weitergegebenen vertraulichen Informationen in
schriftlicher Form verpflichtet haben. Im Fall einer Weitergabe der vertraulichen
Informationen an eine beigezogene Person haftet der Bewerber gegenüber dem
Auftraggeber für jeden Bruch der Vertraulichkeit durch die beigezogene Person.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung seitens eines Bewerbers oder von ihm
beigezogener Personen ist der Bewerber verpflichtet, eine verschuldens- und
schadensunabhangige Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 3.000 für jeden einzelnen
Verstoß an den Auftraggeber zu bezahlen. Die Geltendmachung von über die
Konventionalstrafe hinausgehenden Schadenersatzansprüchen oder die Geltendmachung
anderer Anspruche wird durch diese Vereinbarung nicht beschränkt. Die Zahlung der
Konventionalstrafe hat nur dann zu unterbleiben, wenn der Bewerber beweist, dass weder
er selbst noch eine der Personen, deren Verschwiegenheit er aufgrund dieser
Vereinbarung sicherzustellen hat, die bekannt gewordene Information preisgegeben oder
sonst gegen diese Vereinbarung verstoßen haben.
Soweit der Auftraggeber von dritter Seite in Anspruch genommen wird, weil ein Bewerber
oder von ihm beigezogene Personen gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
verstoßen haben, ist der Auftraggeber von diesem Bewerber schad- und klaglos zu
halten.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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1.5. Teilnahmeanträge
Die verbindlichen Unterlagen für den Teilnahmeantrag bestehen aus:
diesen (gegebenenfalls berichtigten) Teilnahmeunterlagen und
allfälligen Fragebeantwortungen.
Die Ausarbeitung der Teilnahmeantrage sowie die Anfertigung sonstiger in diesen
Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise werden nicht vergütet. Für die
Teilnahme am Vergabeverfahren wird grundsätzlich keine finanzielle Entschädigung
geleistet. Bieter, die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens aufgefordert wurden, ein
Angebot zu legen (ein Umsetzungskonzept auszuarbeiten) und dieses zu präsentieren,
erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht Partei der
Rahmenvereinbarung werden.
1.6. Informationsübermittlung an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften
Der Bewerber hat bei Anforderung der Teilnahmeunterlagen zwingend eine E-Mail-
Adresse anzugeben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt werden können. Der
Auftraggeber wird sämtliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über diese
E-Mail-Adresse vornehmen, sofern nicht im Einzelnen ausdrücklich anderes geregelt ist.
Fragebeantwortungen sowie die Verständigung von etwaigen Berichtigungen der
Teilnahmeunterlagen ergehen auf der unter Punkt 6. angegebenen Website und sind dort
vom Bewerber abzurufen.
Bewerbergemeinschaften müssen am Deckblatt des Teilnahmeantrages eine zur
Entgegennahme aller Erklarungen und Unterlagen, zur Verhandlung, zum Abschluss und
zur Abwicklung der Rahmenvereinbarung bzw. des Leistungsvertrages sowie zur
Vornahme anderer, mit dem Vergabeverfahren zusammenhängender Handlungen
bevollmächtigte natürliche Person namentlich unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift,
Telefon, E-Mail-Adresse sowie Fax) anführen (zustellbevollmachtigter Federfuhrer).
Eine allfallige Beschränkung der Vollmacht des Federfuhrers ist unwirksam. Allfallige
Änderungen in der Person des Federfuhrers oder dessen Kontaktdaten sind dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Sollte von der
Bewerbergemeinschaft kein zur Auftragsdurchfuhrung bevollmächtigter Vertreter genannt
werden oder dieser nicht nur vorübergehend nicht mehr erreichbar sein, so ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit
Wirksamkeit für alle Mitglieder abzuwickeln. Erklarungen eines Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft oder Erklarungen an dieses gelten in diesem Fall als von allen
und gegenüber allen bindend abgegeben.
Die Arbeits- bzw. Bewerbergemeinschaft hat zwingend die Angaben in Beilage 3
"Verpflichtungserklarung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft" vollständig zu erstatten.
Im Auftragsfall schuldet die Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ("ARGE")
dem Auftraggeber die solidarische Leistungserbringung.
Die gleichzeitige Beteiligung eines Bewerbers an mehreren Bewerbergemeinschaften
sowie die gleichzeitige Beteiligung eines Bewerbers als Einzelbewerber und als Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
Beabsichtigen Bewerber, sich mit anderen Bewerbern zu einer Bewerbergemeinschaft
zusammenzuschließen, haben sie in ihrem gemeinsamen Teilnahmeantrag die
Leistungsteile, die von einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich
bei Auftragsausfuhrung im Auftragsfall erbracht werden, anzugeben.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich
nur bis zum Ende der Teilnahmefrist zulässig. Danach ist eine Änderung dem
Auftraggeber zwingend schriftlich anzuzeigen und nur nach dessen Genehmigung
zulässig. Nach dem Ende der Teilnahmefrist wird der Auftraggeber die Genehmigung
insbesondere nur dann erteilen, wenn die Bewerbergemeinschaft auch in der geänderten
Zusammensetzung geeignet ist und keine neuen Bewerber hinzutreten, die nicht am
bisherigen Vergabeverfahren teilgenommen haben (also keinen Teilnahmeantrag
abgegeben haben).
1.7 Subunternehmer
1.7.1 Allgemeines
Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist zulässig; die Weitergabe
der Gesamtleistung, die den Auftragsgegenstand bildet, an Subunternehmer ist
unzulässig, ausgenommen davon ist die Weitergabe an verbundene Unternehmen.
Der Bewerber hat alle (auch unwesentliche) Leistungsteile des Auftrages bzw. der
Rahmenvereinbarung, die er jedenfalls oder möglicherweise im Rahmen von
Subauftragen an Dritte (Subunternehmer) weiterzugeben beabsichtigt, mit dem
Teilnahmeantrag bekanntzugeben und den/die Subunternehmer zu nennen. Dies gilt
insbesondere auch für die Durchführung von Leistungsteilen durch Konzernunternehmen;
auch Konzernunternehmen sind als Subunternehmer bekannt zu geben. Weiters hat der
Bewerber anzugeben, welche Leistungen der jeweilige Subunternehmer für den Bewerber
im Auftragsfall (im Falle des Abschlusses der Rahmenvereinbarung) mit welchem Anteil
an der Gesamtleistung erbringen soll. Die Bekanntgabe der Leistungsteile und der
Subunternehmer hat zwingend mit dem entsprechenden Formblatt im
Teilnahmeantragsformular (Beilage 4 "Liste allfälliger Subunternehmer") zu erfolgen.
Diese Subunternehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht
ausgewechselt werden.
Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist überdies nur insoweit
zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche
Befugnis sowie die berufliche Zuverlässigkeit iSd §§ 72 und 76 BVergG besitzt. Der
Auftraggeber behält sich vor, alle entsprechenden Nachweise zu fordern, die zum
Nachweis der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit des Subunternehmers erforderlich
sind. Diese Regelung gilt sowohl während des Vergabeverfahrens als auch während der
Vertragserfullung. Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe seines Teilnahmeantrags,
die entsprechenden Nachweise binnen fünf Tagen ab Aufforderung durch den
Auftraggeber an diesen zu übermitteln (sofern in der Aufforderung keine abweichende
Frist festgelegt ist).
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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1.7.2 Notwendige Subunternehmer
Bewerber können sich auch zum Nachweis ihrer Eignung bzw. im Rahmen der für die
Auswahlkriterien bewerteten Leistungsfähigkeit auf Subunternehmer berufen
("notwendige Subunternehmer"). Für solche notwendigen Subunternehmer gilt zusätzlich
Folgendes:
Ein Wechsel der notwendigen Subunternehmer ist grundsätzlich während des
Vergabeverfahrens und der gesamten Dauer des Vertrages ausgeschlossen, sofern der
AG nicht seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat und der Wechsel daruber
hinaus aus einer sachlichen Notwendigkeit erfolgt. Außerdem hat der Bewerber in
geeigneter Form nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer des Vertrages tatsächlich
über die Mittel der notwendigen Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Jeder notwendige Subunternehmer ist zwingend unter Verwendung der Beilage 4
"Liste allfälliger Subunternehmer" des Teilnahmeantragsformulars bekannt zu geben. Für
jeden notwendigen Subunternehmer hat der Bewerber im Teilnahmeantrag eine
entsprechende Erklärung vorzulegen, in der der Subunternehmer das Vorliegen der
notwendigen Befugnis für den ihm zukommenden Leistungsteil erklärt und sich verbindlich
dazu verpflichtet, im Falle des Abschlusses der Rahmenvereinbarung bzw. der
Zuschlagserteilung an den Bewerber die angegebenen Leistungen zu erbringen bzw. mit
dem Bewerber solidarisch zu haften ("Verpflichtungserklarung"). Dazu ist zwingend – je
nachdem, welches Eignungskriterium substituiert wird – Beilage 5
"Subunternehmerverpflichtungserklarung" (für die Substitution der technischen
Leistungsfähigkeit und/oder der Befugnis) und/oder Beilage 6 "Patronatserklarung" (für
die Substitution der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) des
Teilnahmeantragsformulars zu verwenden. Wird ein notwendiger Subunternehmer nur für
die technische Leistungsfähigkeit oder die Befugnis benannt, ist Beilage 6
"Patronatserklarung" nicht (verpflichtend) vorzulegen.
Wird eine entsprechende Verpflichtungserklarung für notwendige Subunternehmer nicht
spätestens bis zum Ende der Teilnahmefrist vorgelegt, behält sich der AG die
Nichtberucksichtigung des Teilnahmeantrags vor.
1.7.3 Sonstige Dritte iSd § 76 BVergG
Die oben unter Punkt 1.7.2 zu "notwendigen Subunternehmern" gemachten Ausführungen
gelten sinngemäß auch für "sonstige Dritte" iSd § 76 BVergG. "Sonstige Dritte" iSd § 76
BVergG sind solche Unternehmen, auf die der Bewerber zum Nachweis seiner Befugnis
und/oder Leistungsfähigkeit verwiesen hat, welche aber nicht als Subunternehmer
bekannt gegeben wurden.
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1.7.4 Unternehmen aus dem (EU-)Ausland
Für alle involvierten ausländischen Unternehmen (Bewerber, Subunternehmer sowie
sonstige Dritte) ist – sofern gemäß § 373a Abs 4 Gewerbeordnung 1994 ("GewO")
verpflichtend vorgesehen – spätestens im Zeitpunkt der Angebotslegung nachzuweisen,
dass sie unverzüglich, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist (je nach Erfordernis)
eine Dienstleistungsanzeige gemäß § 373a Abs 4 GewO oder
einen Antrag auf Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und
Jugend iS des § 373a Abs 5 Z 2 GewO oder
einen Antrag auf Ausstellung eines Anerkennungs- oder
Gleichhaltungsbescheides gem. §§ 373cff GewO gestellt haben.
Als Nachweis dient auch eine Kopie der/der eingereichten Anzeige/Antrags und
deren/dessen Ubermittlungsbestatigung. Im Übrigen wird auf die Regelungen in § 20
Abs 1 BVergG verwiesen.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit in Österreich müssen
spätestens im Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung, mit welcher Partei die
Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll, vorliegen. Insbesondere ist eine allenfalls
für die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Tätigkeit erforderliche behördliche
Entscheidung oder Mitteilung oder der Nachweis des Erwerbs solcher fehlenden
Kenntnisse, deren nachträglicher Erwerb aufgrund einer behördlichen Entscheidung
gemäß § 373a Abs 5 Z 2 lit b GewO geboten war, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt
vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis erbracht werden, dass seit dem Eingang der
vollständigen Anzeigeunterlagen gemäß § 373a Abs 5 Z 3 GewO zwei Monate vergangen
sind und seitens der Behörde keine Reaktion erfolgt ist.
1.8 Haftung
Der Auftraggeber haftet im Rahmen des Vergabeverfahrens und eines allfälligen
Nachprufungsverfahrens ausschließlich im Falle der groben Fahrlassigkeit oder des
Vorsatzes.
2 Verfahrensart und Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei gemaß Bundesvergabegesetz
2006 idgF ("BVergG") durchgefuhrt. Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrages im
Oberschwellenbereich.
Der Auftraggeber wird ein 2-stufiges Verfahren durchfuhren. In der (gegenstandlichen)
ersten Stufe pruft der Auftraggeber auf Basis der unter Punkt 3 geregelten
Eignungskriterien, ob die Bewerber geeignet sind, die ausgeschriebene Leistung zu
erbringen. Im Anschluss an die Eignungsprufung werden die geeigneten Bewerber auf
Basis der unter Punkt 4 geregelten Auswahlkriterien gereiht. Der Auftraggeber wird die
Bewerber jener funf bestgereihten Teilnahmeantrage zur Teilnahme an der zweiten Stufe
zulassen, die im Rahmen der Auswahlprufung gemaß Punkt 4 „Auswahlkriterien“ in
Summe die hochsten Punktezahlen erhalten (Auswahlverfahren). Der Auftraggeber wird
uber die von diesen in der zweiten Stufe des Verfahrens abgegebenen Angebote
verhandeln, um so das technisch und wirtschaftlich gunstigste Angebot zu ermitteln.
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Sollte die Anzahl der am Vergabeverfahren interessierten Bewerber die vorgegebene
Mindestanzahl unterschreiten oder wird diese Mindestanzahl aufgrund des
durchgefuhrten Eignungs- und Auswahlverfahrens nicht erreicht, dann werden alle im
Vergabeverfahren verbliebenen, geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der zweiten
Stufe zugelassen.
Bereits mit der Mitteilung uber die Zulassung zur zweiten Stufe wird den ausgewahlten
Bewerbern (fruhzeitig, damit den ausgewahlten Bewerbern die Terminplanung erleichtert
wird und keine Verschiebung der Termine erfolgen muss) ein Informationstermin am
Standort des Auftraggebers (Innsbruck) bekanntgegeben ("Informationstermin"); im Zuge
dieses Termins wird der Auftraggeber seine Anforderungen und Bedurfnisse in Hinblick
auf den ausschreibungsgegenstandlichen Leistungsgegenstand allen ausgewahlten
Bewerbern kurz erlautern. Um – wie gesetzlich gefordert – die Namen der Bewerber
geheim zu halten, wird mit jedem ausgewahlten Bewerber ein gesonderter Termin
stattfinden. Um die Gleichbehandlung aller Bewerber sicherzustellen, werden die
inhaltlichen Teile der Protokolle aller Termine allen ausgewahlten Bewerbern zur
Verfugung gestellt.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden den ausgewahlten Bewerbern die
Ausschreibungsunterlagen gemeinsam mit der Aufforderung zur Abgabe eines
Erstangebotes ubermittelt (dies noch vor dem Informationstermin). In weiterer Folge
werden jene Bieter, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert wurden und
rechtzeitig ein ausschreibungskonformes Angebot (inklusive Umsetzungskonzept) gelegt
haben, eingeladen, ihr Umsetzungskonzept im Rahmen eines Hearings zu prasentieren.
Im Anschluss an das Hearing wird bzw. werden mit dem oder den Bieter(n) eine oder
mehrere Verhandlungsrunde(n) durchgefuhrt. Der genaue Ablauf wird in der Aufforderung
zur Angebotsabgabe bzw. den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grundlage der in den Ausschreibungsunterlagen
festgelegten Zuschlagskriterien nach dem Bestbieterprinzip getroffen.
3 Eignungskriterien
Bewerber mussen (auch wahrend der gesamten Laufzeit des Vergabeverfahrens und der
Rahmenvereinbarung) zur Erbringung der ausschreibungsgegenstandlichen Leistungen
geeignet sein; weiters durfen gegen Bewerber keine Ausschlussgrunde iSd § 68 BVergG
vorliegen, widrigenfalls der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.
Mit der Abgabe ihrer Teilnahmeantrage erklaren die Bewerber, dass sie uber die für die
gegenstandlichen Leistungen erforderliche Eignung, insbesondere die dafür notwendige
Befugnis, verfugen. Weiters erklaren die Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags,
dass gegen sie keiner der in § 68 BVergG genannten Ausschlussgrunde vorliegt.
Samtliche vorzulegenden Nachweise durfen nicht älter als 6 Monate sein.
Der AG behält sich vor, das Vorliegen der Eignung der Bewerber, der Subunternehmer
bzw. sonstiger Dritter im weiteren Verfahrensverlauf durch Einforderung von weiteren
Nachweisen zu uberprufen. Bewerber können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer rechtsverbindlich unterfertigten Erklärung
belegen, dass sie die vom AG verlangten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten
Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können. Hierzu ist das Formblatt
"Eigenerklarung" (Beilage 2 "Eigenerklarung" und Beilage 7 "Betreutes
Jahresetatvolumen") zu verwenden. In der Eigenerklarung (Beilage 2) sind jedenfalls die
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15
Befugnisse anzugeben, uber die der Bewerber konkret verfügt. Es bleibt den Bewerbern
jedoch unbenommen, ihre Eignung sofort durch Vorlage der in Punkt 3.4.2 lit a) bis c)
geforderten Nachweise darzulegen.
Der AG weist bereits jetzt darauf hin, dass zum Nachweis von auswahlrelevanten
Kriterien Eigenerklarungen nicht zulassig sind.
Der Nachweis der auswahlrelevanten Kriterien (unten Punkt 4 "Auswahlkriterien") ist
daher nicht durch Eigenerklarungen, sondern durch die jeweils beim Auswahlkriterium
genannten Nachweise zu erbringen (z.B. Bestätigungen des Referenzauftraggebers durch
dessen Unterzeichnung der Referenz-Formblatter). Werden mit dem Teilnahmeantrag zur
Bewertung anhand eines Auswahlkriteriums nur Eigenerklarungen abgegeben, erhalt der
Bewerber bei diesem Auswahlkriterium 0 Punkte. Ein Nachreichen von Nachweisen nach
Ablauf der Teilnahmefrist ist für die auswahlrelevanten Kriterien aus
Gleichbehandlungsgrunden nicht moglich.
Der Bewerber kann den Nachweis der Befugnis, Zuverlassigkeit und Leistungsfähigkeit
auch durch den Nachweis der Eintragung in einem einschlagigen, allgemein zugänglichen
Verzeichnis eines Dritten führen, sofern diesem die vom Auftraggeber geforderten
Unterlagen vorliegen und vom Auftraggeber selbst unmittelbar abrufbar sind (z.B. ANKO).
Der Auftraggeber kann die Vorlage bestimmter weiterer Nachweise von Bewerbern oder
Bietern im Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens verlangen, sofern dies nach
Auffassung des Auftraggebers erforderlich ist. Der Auftraggeber wird spätestens vor dem
Abschluss der Rahmenvereinbarung die Vorlage der festgelegten Nachweise von der für
den Abschluss der Rahmenvereinbarung in Aussicht genommenen Partei verlangen.
Nachweise können auch in Kopie oder elektronisch vorgelegt werden. Der Auftraggeber
behält sich vor, Bewerber oder Bieter, die Nachweise trotz Aufforderung – allenfalls auch
unter Setzung einer Nachfrist – nicht (fristgerecht) vorgelegt haben, sowie Bewerber oder
Bieter, die in ihrer Eigenerklarung falsche Angaben getätigt haben, für die zweite Stufe
des Verfahrens nicht zuzulassen
3.1 Befugnis
Der Bewerber hat für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt zu sein.
Die Befugnis ist durch folgende Nachweise zu belegen:
Urkunden uber die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des
Herkunftslandes;
(falls vorhanden) die im Herkunftsland des Bewerbers zur Ausführung der
betreffenden Dienstleistung erforderliche Berechtigung oder eine Urkunde
betreffend die im Herkunftsland des Bewerbers zur Ausführung der betreffenden
Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation.
Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der
Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine
behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen mussen, haben ein
darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der
Angebotsfrist einzuleiten (siehe Punkt 1.7.4).
Soweit der Bewerber seine Befugnis zur Erbringung der zur Vergabe gelangenden
Leistungen zunächst durch eine Eigenerklarung belegt, hat er in dieser jene Befugnisse
anzugeben, uber die er konkret verfügt.
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16
Im Falle der Teilnahmeantragstellung/Angebotslegung durch eine Bewerber- oder
Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die Befugnis für den ihm konkret zufallenden
Leistungsteil im Teilnahmeantrag zu belegen bzw. auf gesonderte Aufforderung durch den
AG nachzuweisen.
Der Nachweis der Befugnis des Bewerbers kann gemaß § 76 BVergG auch durch den
Nachweis der Befugnis eines anderen Bewerbers (sonstigen Dritten) erbracht werden. In
diesem Fall ist eine Verpflichtungserklarung des sonstigen Dritten vorzulegen, wonach
dieser uber die erforderliche Gewerbeberechtigung verfügt und dem Bewerber für die
Auftragsausfuhrung im erforderlichen Ausmaß mit den nachgewiesenermaßen
vorhandenen Mitteln auch tatsachlich zur Verfugung stehen wird. Für die
Verpflichtungserklarung des sonstigen Dritten ist zwingend Beilage 5
"Subunternehmerverpflichtungserklarung" zu verwenden.
3.2 Berufliche Zuverlässigkeit
Bewerber, gegen die einer der folgenden Ausschlussgrunde vorliegt, werden nicht zur
zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen:
a. der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskraftigen Verurteilung gegen die
Bewerber oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene
Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren
Geschaftsfuhrung tatige physische Personen hat, die einen der in § 68 Abs 1 Z 1
BVergG angefuhrten Straftatbestände betrifft;
b. gegen die Bewerber ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde;
c. die Bewerber sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen
oder eingestellt haben;
d. gegen die Bewerber oder – sofern es sich um juristische Personen,
Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften
oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der
Geschaftsfuhrung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre
berufliche Zuverlassigkeit in Frage stellt;
e. die Bewerber im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung,
insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts,
begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
f. die Bewerber ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder dem Staat, in dem
niedergelassen sind, nicht erfüllt haben;
g. die Bewerber sich bei der Erteilung von Auskunften betreffend die Befugnis, die
berufliche Zuverlassigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklarungen
schuldig gemacht oder diese Auskunfte nicht erteilt haben;
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17
Die Bewerber bzw. Bieter haben auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber im
weiteren Vergabeverfahren das Vorliegen der beruflichen Zuverlassigkeit folgendermaßen
nachzuweisen:
1. Auszug aus dem Strafregister (maximal drei Monate alt) und Auszug aus dem
Verbandsstrafregister (maximal drei Monate alt) (nicht bei naturlichen Personen)
oder jeweils eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder
Verwaltungsbehorde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass
die Ausschlussgrunde nicht vorliegen. Handelt es sich beim Bewerber um eine
juristische Person, so sind die Nachweise für die Punkte 3.2 lit a. und lit e. auch für
die in der Geschaftsfuhrung tatigen, naturlichen Personen vorzulegen.;
2. letztgultiger Kontoauszug der zustandigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei
Monate alt) oder letztgultige Ruckstandsbescheinigung gemaß § 229a
Bundesabgabenordnung, BGBl. I Nr 194/1961 idgF (maximal drei Monate alt) oder
gleichwertige Dokumente der zustandigen Behorden des Herkunftslandes des
Bewerbers.
Bewerber bzw. Subunternehmer aus dem Ausland haben die oben angefuhrten
Nachweise durch die Vorlage gleichwertiger (auslandischer) Dokumente der zustandigen
Behorden im Herkunftsland des Bewerbers zu erbringen. Ist im Herkunftsland des
Bewerbers die Ausstellung eines behordlichen Nachweises nicht moglich, was der
Bewerber glaubhaft zu machen hat, so tritt an dessen Stelle eine entsprechende
eidesstattliche Erklärung oder eine entsprechende, vor einer dafür zustandigen Gerichts-
oder Verwaltungsbehorde, vor einem Notar oder vor einer dafür qualifizierten
Berufsorganisation des Herkunftslandes des Bewerbers abgegebene Erklärung des
Bewerbers.
Hinsichtlich der für den Abschluss der Rahmenvereinbarung in Betracht kommenden
Bewerber bzw. Bieter und deren Subunternehmer wird der Auftraggeber überdies eine
Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen
gemaß § 28b Auslanderbeschaftigungsgesetz ("AuslBG"), BGBl. I Nr. 218/1975 idgF,
einholen. Damit wird geprüft, ob den Bewerbern eine rechtskräftige Bestrafung gemaß
§ 28b Abs 1 Z 1 AuslBG zuzurechnen ist.
Beurteilung der beruflichen Zuverlassigkeit
Ergibt sich aus den vom Bewerber vorgelegten Unterlagen oder aus der eingeholten
Auskunft gemaß § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG, dass ein rechtskräftiges Urteil iSd § 68 Abs 1 Z 1
oder Z 4 BVergG vorliegt, oder wird eine schwere Verfehlung iSd § 68 Abs 1 Z 5 BVergG
nachweislich festgestellt, oder erlangt der Auftraggeber auf eine andere Weise von einem
solchen Urteil oder einer solchen Verfehlung nachweislich Kenntnis, ist die geforderte
berufliche Zuverlassigkeit bei diesem Bewerber nicht gegeben, es sei denn er macht
glaubhaft, dass er trotz dieses Umstandes zuverlässig ist. Zur Glaubhaftmachung hat der
Bewerber darzulegen, dass bei ihm bzw. bei dem (den) betreffende(n)
Subunternehmer(n) konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen
getroffen wurden, die geeignet sind, das nochmalige Setzen der betreffenden strafbaren
Handlungen bzw. Verfehlungen zu verhindern.
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3.3 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche
finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufzuweisen.
Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
kann gemaß § 76 BVergG auch durch den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit eines anderen Bewerbers (sonstiger Dritter) erbracht werden. In
diesem Fall ist eine Patronatserklarung des sonstigen Dritten vorzulegen, wonach dieser
uber die erforderlichen Mittel verfügt und dem Bewerber mit den nachgewiesenermaßen
vorhandenen Mitteln für die Auftragsausfuhrung auch tatsachlich im erforderlichen
Ausmaß zur Verfugung stehen wird. Für die Patronatserklarung des sonstigen Dritten ist
zwingend das den Teilnahmeunterlagen als Beilage 5 "Subunternehmerverpflichtungs-
Erklarung" angeschlossene Musterformblatt zu verwenden.
Die Bewerber oder Bieter haben das Vorliegen der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendermaßen darzulegen:
Erklärung uber betreutes Jahres-Marketing-Etatvolumen von durchschnittlich
EUR 5 Mio. pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren (2015, 2016 und 2017)
im Bereich Digital-/Online-Marketing (sofern der Bewerber seit weniger als drei
Jahren besteht, sind die betreuten Etatvolumina seit Bestehen des Bewerbers
anzugeben).
Für die Erklärung uber das durchschnittlich betreute Jahresetatvolumen im Digital/Online
Marketing ist zwingend Beilage 7 "Betreutes Jahresetatvolumen" zu verwenden.
3.4 Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche
technische Leistungsfähigkeit aufzuweisen.
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers kann gemaß § 76
BVergG auch durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmers ("sonstiger Dritter") erbracht werden. In diesem Fall ist eine
Verpflichtungserklarung des sonstigen Dritten vorzulegen, wonach dieser uber die
erforderlichen Referenzprojekte bzw. uber die erforderlichen technischen Mittel verfügt
und dem Bewerber für die Auftragsausfuhrung im erforderlichen Ausmaß mit den
nachgewiesenermaßen vorhandenen Mitteln auch tatsachlich zur Verfugung stehen wird.
Für die Verpflichtungserklarung des anderen Unternehmers („sonstiger Dritter“) ist
zwingend Beilage 5 "Subunternehmerverpflichtungserklarung" zu verwenden.
3.4.1 Schlüsselpersonal
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag unter Verwendung der Beilage 8 "Key
Account Team" ein Key Account Team, bestehend aus zwei Schlusselpersonen, zu
benennen. Dieses Key Account Team ist wahrend der gesamten Laufzeit der
Rahmenvereinbarung zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber. Das Key Account
Team hat zudem wahrend der Laufzeit der Rahmenvereinbarung alle zwei Monate an
einem Jour Fixe (zu 8 Stunden) am Standort des Auftraggebers (Innsbruck) teilzunehmen.
Hinzu kommt ein jährlich stattfindender zweitägiger Planungsworkshop – ebenfalls am
Standort des Auftraggebers. Die zu benennenden Schlusselpersonen mussen zudem in
einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zum Bewerber (einem Mitglied der
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19
Bewerbergemeinschaft) stehen. Im Falle der Zulassung zur zweiten Stufe haben diese
Schlusselpersonen im Zuge des Hearings auch das Umsetzungskonzept des Bieters zu
prasentieren (diese Präsentation wird im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet).
Für das Key Account Team sind die folgenden Schlusselpersonen zu benennen:
ein verantwortlicher Mitarbeiter in leitender Position (Geschäftsführer,
Abteilungsleiter etc.), der uber zumindest funf Jahre Berufserfahrung im Digital-/
Online-Marketing verfugen muss;
ein Key Account Betreuer, der uber zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Key-
Account-Betreuer verfügt.
Für die genannten Schlusselpersonen ist mit dem Teilnahmeantrag je ein Kurz-
Lebenslauf der Schlusselperson (maximal eine A4-Seite) vorzulegen, aus dem sich die
Erfullung der genannten Anforderungen ergibt. Das Schlusselpersonal wird jedoch nicht
im Zuge der Auswahlkriterien bewertet.
Ein Wechsel oder Austausch des Schlusselpersonals/einer Schlusselperson ist nur nach
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulassig. Der Auftraggeber wird seine
Zustimmung zu einem Wechsel nur erteilen, wenn die Qualifikation der neuen
Schlusselperson jener der auszutauschenden Schlusselperson zumindest gleichwertig ist.
3.4.2 Referenzen
Die Bewerber haben das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von
Referenzen nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt hat die folgenden Angaben zu
enthalten:
Projektbezeichnung
Leistungsgegenstand (mit kurzer Erklärung, warum die jeweiligen Vorgaben an
das Referenzprojekt aus Sicht des Bewerbers erfullt sind)
Bezeichnung für welches Eignungs-/Auswahlkriterium die Referenz als
Nachweis dienen soll (z.B. Digital/Online Marketing Kompetenz auf
Destinationsebene, Digital/Online Marketing Kompetenz auf Betriebsebene
etc.)
Angabe, ob das Referenzprojekt als Nachweis der Eignung (Mindestreferenz)
oder im Zuge der Auswahlkriterien gewertet werden soll
Name und Sitz des Referenzauftraggebers
Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Faxnummer der Auskunftsperson
des Referenzauftraggebers
Auftragswert (sofern der Auftragswert pro Jahr angegeben wird, ist dies mit
dem Zusatz "pro Jahr" zu vermerken)
Zeitraum der Leistungserbringung
Angabe des Referenzauftragnehmers (Bewerber selbst, etwaige
Subunternehmer etc.)
Bestatigung des Referenzauftraggebers oder des Bewerbers (d.h.
Eigenerklarung), dass die Leistung fachgerecht und ordnungsgemaß erbracht
wurde
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Für den Nachweis der Referenzprojekte ist zwingend die Beilage 9 "Referenzprojekt" zu
verwenden (da die Beilage 9 "Referenzprojekt" für mehrere Eignungsnachweise bzw.
Auswahlreferenzen zu verwenden ist, ist sie in der erforderlichen Zahl zu kopieren und
dem Teilnahmeantrag beizufugen).
Samtliche Referenzprojekte (sowohl für die Eignung als auch zur Bewertung anhand der
Auswahlkriterien) mussen in den letzten drei Jahren gerechnet vom Ende der
Teilnahmefrist erbracht worden sein. Die Anforderungen an den Referenzzeitraum gelten
als erfullt, wenn zumindest 50% der auftragsgegenstandlichen Leistungen im
Referenzzeitraum erbracht wurden.
Das Referenzprojekt wird nur dann bewertet, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen bzw. ein namhaft gemachter Subunternehmer oder "sonstiger Dritter") selbst Auftragnehmer des Referenzprojektes oder Mitglied der mit dem Referenzprojekt beauftragten Arbeitsgemeinschaft ("ARGE") war.
Dabei wird ein von einer ARGE durchgefuhrtes Referenzprojekt nur dann bewertet, wenn
der Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. das betreffende Mitglied der
Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen bzw. ein namhaft
gemachter Subunternehmer oder "sonstiger Dritter") an dem von der ARGE
durchgefuhrten Referenzprojekt mind. 50% des Auftragswertes des Referenzprojektes
betragen hat und die Leistungen im auftragsgegenstandlichen Fachbereich auch von
diesem selbst erbracht wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von der Auskunftsperson des Referenzauftraggebers
nähere Auskunfte betreffend das Referenzprojekt einzuholen.
Die in den Referenzen ausgewiesenen Leistungen mussen zwingend in einem
Mitgliedstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz erbracht worden
sein; in anderen Staaten erbrachte Leistungen sind nur dann zugelassen, wenn
internationale (Staats-)Verträge dies gebieten.
Ein Bewerber, der nicht die erforderliche Mindest-Anzahl von Referenzprojekten im
Teilnahmeantrag vorlegt, wird ausgeschlossen.
Eine Doppel-Verwendung eines Referenzprojektes (Auftrages) sowohl als
Mindestreferenz als auch für die Bewertung anhand der Auswahlkriterien ist nicht
zulassig. Es ist weiters nicht zulassig, das gleiche Referenzprojekt als Nachweis für
verschiedene Eignungskriterien zu verwenden; dasselbe Referenzprojekt (Auftrag) darf
daher nicht mehrfach als Mindestreferenz verwendet werden (z.B. darf ein
Referenzprojekt, das bereits als Mindestreferenz für Digital-/Online Marketing Kompetenz
auf Destinationsebene dient, nicht auch als Mindestreferenz für die Durchführung einer
vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne vorgelegt werden).
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Der Bewerber hat die folgenden Mindestreferenzen vorzulegen (dabei haben sich
Bewerber der Beilage 9 "Referenzprojekt" zu bedienen und anzugeben, dass diese
Referenzen als Mindestreferenzen [Eignungsnachweis] vorgelegt werden)
a. 1 Mindestreferenz "Digital/Online Marketing Kompetenz in Touristikbranche": Der
Referenzauftrag muss die Verwaltung eines Budgets durch den Bewerber von
zumindest EUR 1 Mio. (netto) Digital-/Online-Media-Etat pro Jahr (12
Monatszeitraum) und Kunde uber mindestens 24 Monate in der Touristikbranche
umfassen (Touristik bedeutet die Gesamtheit von erwerbswirtschaftlichen sowie
auch Non-Profit- Organisation, die touristische Dienstleistungen produzieren; z.B.
Reiseveranstalter, Reisemittler, Tourist Offices, Hotellerie und Parahotellerie,
Transportbetriebe [Luftverkehrsgesellschaften, Bahn- und Busunternehmen,
Reedereien etc.] Destinationen, Landestourismusorganisationen).
b. 2 Mindestreferenzen "Digital-/Online Marketing Kompetenz auf
Destinationsebene": Jeder Referenzauftrag muss die Verwaltung eines
Digital/Online Marketing Etats von zumindest EUR 50.000 (netto) pro Jahr (12
Monatszeitraum) uber mindestens 24 Monate auf Destinationsebene (z.B.
Österreich Werbung, Tirol Werbung, Kärnten Werbung, Brandenburg Tourismus,
Solden Tourismus, Arlberg Tourismus, Bayern Tourismus, Graubunden Tourismus,
Wien Tourismus, Paris Tourismus etc.) umfassen.
c. 2 Mindestreferenzen "Digital/Online Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw.
Betriebsebene": Jeder Referenzauftrag muss die Verwaltung eines Digital/Online
Marketing Etats von zumindest EUR 10.000 (netto) pro Jahr (12 Monatszeitraum)
uber mindestens 24 Monate auf Hotel- bzw. Betriebsebene (3, 4, 4S & 5 Stern
Betriebe, Ferienwohnungen, Pensionen, Zimmervermieter, Campingplätze etc.)
umfassen.
d. 2 Mindestreferenzen "Durchführung einer vertriebsorientierten Digital-/Online-
Kampagne": Eine vertriebsorientierte Kampagne bedeutet eine aktive
Kundenansprache mit zielgerichteter Kundenselektion; hinter jeder Botschaft steckt
ein „kaufbares bzw. anfragebares“ Produkt/Dienstleistung mit klarem Produktfokus.
Die Digital-/Online-Vertriebskampagne weist daher eine wesentlich andere
Zielsetzung als eine Digital-/Online-Imagekampagne auf. Jeder Referenzauftrag
muss die Verwaltung eines Digital-/Online Marketing Etats von zumindest EUR
150.000 (netto) pro Jahr (12 Monatszeitraum) uber mindestens 24 Monate
umfassen.
e. 2 Mindestreferenzen " Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung Online
und Offline für eine Branding-Kampagne“: Der Bewerber muss mehrjährige
Erfahrung bei der Entwicklung medienübergreifender Mediastrategien und der
entsprechenden Mediaplanung im Bereich von Branding-Kampagnen nachweisen.
Neben der Ableitung der relevanten Media-Zielgruppe(n), der Bestimmung
Zielgruppen-adäquater Kanäle und einer optimalen Flightingstrategie sind die
entsprechenden Media-KPIs und zu erreichende Ziele pro Kanal und - soweit
möglich - Kanal-übergreifend zu definieren (Werbedruck, Netto-Reichweite, OTS,
Affinitäten, etc.). Oberstes Ziel sollte die optimale Erreichung der relevanten
Zielgruppe(n) in den richtigen Kanälen zum passenden Zeitpunkt und zum
günstigsten Preis sein. Jeder Referenzauftrag muss die Verwaltung eines Media-
Mix-Etats von zumindest 300.000 (netto) pro Jahr (12 Monatszeitraum) über
mindestens 24 Monate umfassen.
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4 Auswahlkriterien
Die Teilnahmeantrage jener Bewerber, welche die Eignungskriterien gemaß Punkt 3
erfüllen und alle erforderlichen Nachweise vorlegen, werden auf Basis der Auswahlkriterien
gemaß Punkt 4 bewertet und nach der erreichten Punkteanzahl gereiht.
Geforderte Nachweise für die Auswahlkriterien sind bereits im Teilnahmeantrag
abzugeben.
Auswahlkriterien
Maximal erreichbare
Punkte
1 Referenzprojekt – Digital/Online Marketing Kompetenz auf Destinationsebene
60
2 Referenzprojekt – Digital/Online Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw. Betriebsebene
60
3 Referenzprojekt – Durchführung einer vertriebsorientierten Kampagne
60
4 Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne
90
5 Digital/Online Media Einkauf Volumina 30
Die maximal erreichbare Punkteanzahl im Auswahlverfahren betragt 300.
Auf Basis der Auswahlkriterien werden die funf (bestqualifizierten und geeigneten)
Bewerber mit der hochsten Punkteanzahl ermittelt und zur Teilnahme an der zweiten
Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen.
Liegen nach Durchführung der Bewertung der Auswahlkriterien mehrere Bewerber (mit
denselben Punkten) gleich auf, so werden die Bewerber mit der gleichen
Gesamtpunkteanzahl jeweils auf denselben Platz gereiht. Es wird dann aber nach wie vor
grundsatzlich nach "Kopfen" vorgegangen: Das bedeutet, dass nach wie vor die funf
bestgereihten Bewerber vom Auftraggeber zur Teilnahme an der zweiten Stufe des
Vergabeverfahrens zugelassen werden. Sollte aber eine Einladung nach "Kopfen" dazu
führen, dass von gleichgereihten Bewerbern ein oder mehrere eingeladen werden
könnten, andere Gleichgereihte wiederum nicht, dann werden alle gleichgereihten
Bewerber eingeladen.
Dazu folgendes Beispiel:
Ausgangssituation nach Eignungsprufung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien:
1. Platz: 1 Bewerber, 2 Platz: 2 Bewerber, 3. Platz: 4 Bewerber, 4. Platz: 1 Bewerber, 5.
Platz: 1 Bewerber. Gemaß Punkt 4 der Teilnahmeunterlagen würden (i) der auf dem 1.
Platz gereihte Bewerber, (ii) die auf dem 2. Platz gereihten zwei Bewerber und (iii) auch
alle auf dem 3. Platz gleichgereihten vier Bewerber zur Angebotslegung eingeladen.
Ergibt die Auswahlprufung weniger als funf geeignete Bewerber, so behält sich der
Auftraggeber die Durchführung des weiteren Verfahrens mit weniger als funf Bewerbern
vor.
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Bei der Auswahl der bestqualifizierten Bewerber werden folgende Nachweise
berücksichtigt:
Referenzprojekt – Digital-/Online Marketing Kompetenz auf Destinationsebene
Referenzprojekt – Digital-/Online Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw.
Betriebsebene
Referenzprojekt – Durchführung einer vertriebsorientierten Digital-/Online-
Kampagne
Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung Online und
Offline für eine Branding-Kampagne
Formblatt "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina“
Jedes Referenzprojekt hat den Mindestanforderungen gemaß Punkt 3.4.2 zu
entsprechen. Für die Referenzprojekte ist zwingend Beilage 9 "Referenzprojekte" zu
verwenden (dies betrifft samtliche Nachweise für die Bewertung anhand der
Auswahlkriterien mit Ausnahme des Auswahlkriteriums "Einkauf Digital-/Online-
Mediavolumina", für dessen Nachweis Beilage 10 "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina"
zu verwenden ist).
Eine höhere Anzahl von anrechenbaren Referenzen führt grundsatzlich zu einer besseren
Bewertung. Für den gegenstandlichen Auftrag werden jedoch maximal die im jeweiligen
Auswahlkriterium angegebenen Referenzen gewertet. Werden vom Bewerber dennoch
mehr als die im jeweiligen Auswahlkriterium angegebenen Referenzprojekte vorgelegt,
wird der Auftraggeber nur die ersten, der im jeweiligen Auswahlkriterium genannten Zahl
entsprechenden Referenzprojekte zur Bewertung heranziehen (ist etwa die Vorlage von
maximal drei Referenzprojekten festgelegt, wird der Auftraggeber lediglich die drei
erstgereihten bzw. im Teilnahmeantrag zuerst eingeordneten Referenzprojekte für die
Bewertung anhand der Auswahlkriterien heranziehen). Ist es dem Auftraggeber nicht
moglich, zu bestimmen, welche Referenzprojekte des Bewerbers in seinem
Teilnahmeantrag die jeweils der im Auswahlkriterium genannten Zahl entsprechend
erstgenannten bzw. ersteingereihten Referenzprojekte darstellen, so kommt dem
Auftraggeber die freie Auswahl unter den Referenzprojekten zu.
Samtliche vorgelegten Nachweise werden ausschließlich nach "erfullt" oder "nicht erfullt"
bepunktet. Folglich kann ein Nachweis lediglich mit der vollen angegebenen Punktzahl je
Nachweis bewertet werden oder gar keine Punkte erhalten; es erfolgt keine Abstufung
nach Erfullungsgrad.
Eine Doppel-Verwendung eines Referenzprojektes (Auftrages) sowohl als
Mindestreferenz als auch als für die Bewertung anhand der Auswahlkriterien ist
nicht zulassig. Hingegen ist es zulassig, das gleiche Referenzprojekt für die Bewertung
anhand verschiedener Auswahlkriterien vorzulegen (der gleiche Auftrag kann folglich z.B.
als Nachweis eines Referenzprojektes für Digital/Online Marketing Kompetenz auf
Destinationsebene sowie als Nachweis eines Referenzprojektes im Bereich Entwicklung
von Mediastrategie und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne
dienen). In diesem Fall muss das entsprechende Referenzprojekt (unter Verwendung der
Beilage 9 "Referenzprojekte") jedoch als Nachweis für jedes Auswahlkriterium separat
vorgelegt werden (soll also der gleiche Auftrag z.B. als Nachweis für drei verschiedene
Auswahlkriterien dienen, so ist für jedes einzelne Auswahlkriterium ein eigenes Formblatt
"Referenzprojekte" zu diesem Auftrag, insgesamt sohin drei Formblatter, vorzulegen).
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4.1 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital/Online Marketing Kompetenz auf
Destinationsebene
Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Digital/Online Marketing
Kompetenz auf Destinationsebene" (vgl. Punkt 3.4.2 b) bis zu drei weitere
Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 b entsprechen (Verwaltung
eines Digital-/Online Marketing Etats von zumindest EUR 50.000 [netto] pro Jahr uber
mindestens 24 Monate), vorlegen.
Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der
Bewerber 10 Punkte.
Sofern das Referenzprojekt die federfuhrende Umsetzung von Digital-/Online-
Marketingkampagnen in einem oder mehreren der folgenden Lander umfasst hat, so
erhalt der Bewerber zusatzlich die für das jeweilige Land in der untenstehenden Tabelle
angegebene Punktzahl (dies ist in Beilage 9 "Referenzprojekte" in der Zeile "Umsetzung
in den folgenden Ländern" durch Angabe des jeweiligen Landerkurzels anzugeben); dabei
schadet es nicht, wenn sich der Bewerber zur Umsetzung eines (eigenstandigen) lokalen
Partners bedient hat:
Land Kürzel Punkte
Deutschland DE 2
Schweiz CH 1
Niederlande NL 1
Belgien BE 1
Großbritannien GB 1
Polen PL 0,5
Tschechische Republik CZ 0,5
Rumänien RO 0,5
Österreich AT 0,5
Italien IT 0,5
Frankreich FR 0,5
Dänemark DK 0,5
Russland RUS 0,5
Die je Referenzprojekt maximal erreichbare Punktzahl betragt daher 20 Punkte. Die
hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium "Referenzprojekte – Digital/Online
Marketing Kompetenz auf Destinationsebene" betragt sohin 60 Punkte.
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25
4.2 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital-/Online Marketing Kompetenz auf
Hotel- bzw. Betriebsebene
Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Digital-/Online Marketing
Kompetenz auf Hotel- bzw. Betriebsebene" (vgl. Punkt 3.4.2 c) bis zu drei weitere
Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 c entsprechen (Verwaltung
eines Online Marketing Etats von zumindest EUR 10.000 [netto] pro Jahr uber mindestens
24 Monate), vorlegen.
Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der
Bewerber 10 Punkte.
Sofern das Referenzprojekt die federfuhrende Umsetzung von Digital-/Online-
Marketingkampagnen in einem oder mehreren der in der Tabelle unter Punkt 4.1
genannten Lander umfasst hat, so erhalt der Bewerber zusatzlich die für das jeweilige
Land angegebene Punktzahl (dies ist in Beilage 9 "Referenzprojekte" in der Zeile
"Umsetzung in den folgenden Ländern" durch Angabe des jeweiligen Landerkurzels
anzugeben); dabei schadet es nicht, wenn sich der Bewerber zur Umsetzung eines
(eigenstandigen) lokalen Partners bedient hat:
Die je Referenzprojekt maximal erreichbare Punktzahl betragt daher 20 Punkte. Die
hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium "Referenzprojekte – Digital-/Online
Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw. Betriebsebene" betragt somit 60 Punkte.
4.3 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Durchführung einer vertriebsorientierten
Digital/Online Marketing Kampagne
Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Durchführung einer
vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne" (vgl. Punkt 3.4.2 d) bis zu drei weitere
Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 d entsprechen (Verwaltung
eines Digital/Online Marketing Etats von zumindest EUR 150.000 [netto] pro Jahr uber
mindestens 24 Monate), vorlegen.
Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der
Bewerber 20 Punkte. Die hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium
"Referenzprojekte - Durchführung einer vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne"
betragt somit 60 Punkte.
4.4 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie und
Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne
Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Entwicklung von Mediastrategie
und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne" (vgl. Punkt 3.4.2 e)
bis zu drei weitere Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 e
entsprechen (Verwaltung eines Media-Mix-Etats von zumindest 300.000 [netto] pro Jahr
[12 Monatszeitraum] über mindestens 24 Monate umfassen), vorlegen.
Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der
Bewerber 30 Punkte. Die hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium
"Referenzprojekt - Erfahrung bei der Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung
Online und Offline für eine Branding-Kampagne" betragt somit 90 Punkte.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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4.5 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina
Der Bewerber kann unter Verwendung der Beilage 10 "Einkauf Mediavolumina" angeben,
in welchem Umfang er Digital-/Online-Mediavolumina in den letzten drei Geschäftsjahren
eingekauft hat (die eingekauften Digital-/Online-Mediavolumina mussen keinen Bezug zur
Touristikbranche aufweisen). Die angegebenen Zahlen sind durch die Vorlage geeigneter
Nachweise zu plausibilisieren (z.B. Jahresabrechnungen, Bestellungen).
Je EUR 1 Mio. eingekaufter Digital-/Online-Mediavolumina erhalt der Bewerber 2 Punkte.
Im Auswahlkriterium "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina" können maximal 30 Punkte
erreicht werden (es werden daher maximal EUR 15 Mio. an eingekauften Digital-/Online-
Mediavolumina im Rahmen dieses Auswahlkriteriums bewertet).
5. Teilnahmefrist und Form des Teilnahmeantrages
Der Bewerber hat den Teilnahmeantrag in einer gegen Austausch gesicherten
Originalausfertigung und einer Kopie, jeweils gebunden, sowie weiters einfach als Datei
auf gegen Austausch gesicherten CD-ROMs oder DVDs in einem verschlossenen
Kuvert/Behaltnis an die genannte Stelle ("Abgabestelle"), und zwar
Tirol Werbung GmbH
- Empfang -
Maria-Theresien-Straße 55
6020 Innsbruck
mit der Aufschrift
„Nicht öffnen!
Teilnahmeantrag – Digital Marketing Tirol Werbung“
z.Hd. Herr Mag. Eckard Speckbacher
bis spätestens
17.08.2018, 12:00 h (einlagernd)
zu senden oder persönlich (per Boten) an der genannten Adresse abzugeben.
Im Falle von Abweichungen zwischen dem Original und der (elektronischen) Kopie gelten
ausschließlich die Inhalte der als „Original“ bezeichneten Ausfertigung des
Teilnahmeantrages.
Der Teilnahmeantrag muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zu dem oben angefuhrten
Zeitpunkt bereits am Abgabeort vorliegen; der Versand des Teilnahmeantrags zu dem
oben angefuhrten Zeitpunkt reicht nicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit. Das Risiko des
rechtzeitigen Einlangens des Teilnahmeantrages tragt jeder Bewerber selbst. Verspatet
eingelangte Teilnahmeantrage werden als solche gekennzeichnet und nicht weiter
berücksichtigt.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Beilagen sowie allfallige
Nachweise und Bescheinigungen amtlicher Stellen sind ebenso in deutscher Sprache
bzw. in Kopie und beglaubigter Ubersetzung beizulegen. Zulassig ist es allerdings,
allgemeine Prasentationsmappen und -unterlagen oder vergleichbare, nicht
ausschreibungsspezifische Dokumente in englischer Sprache beizulegen.
Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber an der dafür vorgesehenen Stelle einmal
rechtsverbindlich zu unterfertigen. Rechtsgultige Unterzeichnung bedeutet, dass der
Teilnahmeantrag von Personen, die den Bewerber rechtsgeschaftlich wirksam vertreten
können, eigenhandig unterzeichnet ist. Teilnahmeantrage von Bewerbergemeinschaften
mussen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnet
werden. Zum Beweis der rechtsgeschaftlichen Vertretungsbefugnis hat der Bewerber
bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Auszug aus dem Firmenbuch oder
eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehorde
vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag nicht von in diesem Auszug genannten,
organschaftlich vertretungsbefugten Personen unterzeichnet wurde, ist gleichzeitig mit
dem Teilnahmeantrag eine von (einer) solchen organschaftlich vertretungsbefugten
Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen) unterzeichnete Vollmacht für die den
Teilnahmeantrag unterzeichnende(n) Person(en) vorzulegen.
Der Auftraggeber macht darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefullte und mit
allen Nachweisen versehene Teilnahmeantrage bewertet werden. Der Bewerber haftet für
die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeantragen gemachten Angaben.
Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben und fehlende Nachweise
führen – gegebenenfalls nach einer erfolglosen Aufforderung zur Mangelbehebung – zur
Nicht-Zulassung zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens.
Die Öffnung der Teilnahmeantrage erfolgt nach Ablauf der Teilnahmefrist; eine Teilnahme
von Bewerbern bzw. Bewerbervertretern ist nicht zulassig.
Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH
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6. Anfragen und Berichtigungen
Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Teilnahmefrist Berichtigungen zu den
Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Sofern erforderlich, wird die Teilnahmefrist erstreckt
werden.
Sollten sich für den Bewerber bei der Prufung der Teilnahmeunterlagen Widerspruche,
Unklarheiten, Unvollstandigkeiten oder sonstige Bedenken gegen die
Teilnahmebedingungen ergeben, so hat der Bewerber unverzüglich innerhalb der
Teilnahmefrist den Auftraggeber auf diesbezügliche Bedenken hinzuweisen (Warnpflicht),
um möglichst eine Klarung im Rahmen der Beantwortung von Bewerberanfragen zu
ermoglichen. Fragen des Bewerbers zu den Teilnahmeunterlagen, Aufforderungen zur
Abanderung der Teilnahmeunterlagen oder Anforderungen zur Vorlage weiterer
Unterlagen sind durch den Bewerber ausschließlich schriftlich per E-Mail unverzüglich an
die zuständige Kontaktperson (Herr Armin Möller) zu richten.
Anfragen sind schriftlich, ausschließlich per E-Mail und jedenfalls in deutscher Sprache
bis spatestens
10.08.2018, 12:00 h (Einlangen bei Kontaktperson)
an folgende Stelle zu richten:
Herr Mag. Armin Möller
E-Mail: [email protected]
Fragen, Auf- oder Anforderungen zur Bekanntmachung bzw. zu den Teilnahmeunterlagen
sind mit dem Betreff "Digital Marketing Tirol Werbung" zu kennzeichnen. Fragen, Auf-
oder Anforderungen, die nicht schriftlich, nicht in deutscher Sprache bzw. nicht an die
oben genannte Kontaktperson gestellt werden, gelten – um die Gleichbehandlung aller
Bewerber sicherzustellen – als nicht gestellt und werden nicht weiter berücksichtigt.
Alle Anfragen werden allen Bewerbern schriftlich, gleichzeitig und anonymisiert
beantwortet. Die Antworten werden auf der Webpage
https://www.tirolwerbung.at/ausschreibung zu folgenden Fristen eingestellt: 20.07.2018,
25.07.2018, 27.07.2018, 01.08.2018, 03.08.2018, 08.08.2018, 10.08.2018 und
14.08.2018. Sollten in den Zeiträumen zwischen den Fristen von den Bewerbern keine
Anfragen an o.g. Stelle eingereicht werden, so entfällt eine Beantwortung zum
nächstmöglichen Termin. Die Bewerber müssen die Antworten selbständig auf der
genannten Webpage abrufen. Ein gesonderter Hinweis entfällt. Allfallige Nachteile einer
verspateten Information tragt der Bewerber. Entsprechend dem Grundsatz der
Gleichbehandlung aller Bewerber werden die Bewerber ersucht, die Fragen, Auf- oder
Anforderungen so zu stellen, dass ein Ruckschluss auf den Fragesteller nicht moglich ist.