vordruck bücherscheck 2015 16

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M:\Bruneck SRG\Buchhaltung\Schüler\Bücherscheck\Vordruck Bücherscheck 2015-16.doc Josef-Ferrari-Str. 10 – I-39031 Bruneck (BZ) Tel. +39 0474 555150 – Fax +39 0474 550933 [email protected] www.cusanus-gymnasium.it - St. Nr. 81010370211 Via Josef Ferrari, 10 – I-39031 Brunico (BZ) Tel. +39 0474 555150 – Fax +39 0474 550933 [email protected] www.cusanus-gymnasium.it - Cod. Fisc. 81010370211 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiges Sprachen- und Realgymnasium Bruneck PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Liceo linguistico e scientifico in lingua tedesca Brunico „Nikolaus Cusanus“ Büchergutschein im Schuljahr 2015/16 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, ab der 3. Klasse stellt die Schule den Schülern keine Leihbücher mehr zur Verfügung; sie müssen von den Eltern selbst angekauft werden. In der Mitteilung des Deutschen Schulamtes vom 08.06.2011 betreffend „Büchergutschein und Gut- schein für didaktisches Material“ wurden einheitliche Richtlinien für die Auszahlung des so genannten „Bücherschecks“ in Höhe von max. Euro 150,00 festgelegt. Bei den mit Landesgesetz Nr. 7/74, Art. 12 eingeführten Büchergutscheinen handelt es sich um eine Ausgabenrückerstattung, weshalb es notwendig ist, die Ausgabenbelege vorzuweisen. Rückerstattet werden Ausgaben für: Schulbücher (Neuankäufe und gebrauchte Bücher vom Büchermarkt) Nachschlagewerke Wörterbücher von Lehrern empfohlene Fachbücher dem Lehrplan der Schule entsprechend Schreibmaterial (z.B. Kugelschreiber, Stifte, Bleistifte, Papier, Toner, …) technische Hilfsmittel (z.B. Zirkel, spezielle Lineale, Taschenrechner, …) informationstechnisches Material (z. B. PC’s, E-Books, Net-Books, Tablet PC’s, Notebooks, kleinere Drucker) Laborschürzen (Sicherheitskleidung) Nicht rückerstattet werden: Bekleidung, Turnschuhe, Trainingsanzüge, Schultaschen, Verbrauchsmaterial, gebrauchte informationstechnische Gerä- te, u. ä. Die getätigten Ausgaben sind wir folgt zu belegen (Belege müssen unterschrieben werden!): Original-Rechnungen, die auf den Namen der Eltern (nicht auf die Bezeichnung des evtl. elterlichen Betrie- bes) bzw. des Schülers ausgestellt sind und auf denen das angekaufte Material spezifiziert ist; Original-Kassenzettel bzw. Steuerquittungen, auf denen das angekaufte Material spezifiziert ist. Falls die Beschreibung der Artikel fehlt, muss auf einer getrennten Erklärung bzw. auf dem Kassenzettel selbst angege- ben werden, um welche Artikel es sich handelt; Formblatt Quittung/Zahlungsbestätigung für die auf dem „Büchermarkt“ erworbenen gebrauchten Bücher (gemäß Vordruck). Die Auszahlung der ausgegebenen Beträge aufgrund der oben angeführten Möglichkeiten erfolgt über die Schule. Die entsprechenden Vordrucke (Ansuchen und Quittung/Zahlungsbestätigung) liegen in den Innenhöfen auf und werden auf der Homepage veröffentlicht. Der Abgabetermin ist Dienstag, 20. Oktober 2015 ; Ansuchen außer Termin werden nicht mehr berücksichtigt! Achtung: Repetenten haben kein Anrecht auf die Vergütung des Bücherschecks! Schülerinnen und Schüler, welche sich im Auslandsjahr, Auslandssemester oder Zweitsprachenjahr befinden, können hingegen um Vergü- tung der oben angeführten Ausgaben ansuchen. Die Direktorin Dr. Anna Maria Klammer Prot. Nr./n. prot. 1229/14.00/al Bruneck/Brunico, 01.06.2015 An die Schüler/innen und Schülereltern der 3., 4. und 5. Klassen im Schuljahr 2015/16

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Page 1: Vordruck Bücherscheck 2015 16

M:\Bruneck SRG\Buchhaltung\Schüler\Bücherscheck\Vordruck Bücherscheck 2015-16.doc

Josef-Ferrari-Str. 10 – I-39031 Bruneck (BZ) Tel. +39 0474 555150 – Fax +39 0474 550933

[email protected] www.cusanus-gymnasium.it - St. Nr. 81010370211

Via Josef Ferrari, 10 – I-39031 Brunico (BZ) Tel. +39 0474 555150 – Fax +39 0474 550933 [email protected] www.cusanus-gymnasium.it - Cod. Fisc. 81010370211

AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiges

Sprachen- und Realgymnasium Bruneck

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Liceo linguistico e scientifico in lingua tedesca Brunico

„Nikolaus Cusanus“

Büchergutschein im Schuljahr 2015/16 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, ab der 3. Klasse stellt die Schule den Schülern keine Leihbücher mehr zur Verfügung; sie müssen von den Eltern selbst angekauft werden. In der Mitteilung des Deutschen Schulamtes vom 08.06.2011 betreffend „Büchergutschein und Gut-schein für didaktisches Material“ wurden einheitliche Richtlinien für die Auszahlung des so genannten „Bücherschecks“

in Höhe von max. Euro 150,00 festgelegt. Bei den mit Landesgesetz Nr. 7/74, Art. 12 eingeführten Büchergutscheinen handelt es sich um eine Ausgabenrückerstattung, weshalb es notwendig ist, die Ausgabenbelege vorzuweisen. Rückerstattet werden Ausgaben für:

� Schulbücher (Neuankäufe und gebrauchte Bücher vom Büchermarkt) � Nachschlagewerke � Wörterbücher � von Lehrern empfohlene Fachbücher dem Lehrplan der Schule entsprechend � Schreibmaterial (z.B. Kugelschreiber, Stifte, Bleistifte, Papier, Toner, …) � technische Hilfsmittel (z.B. Zirkel, spezielle Lineale, Taschenrechner, …) � informationstechnisches Material (z. B. PC’s, E-Books, Net-Books, Tablet PC’s, Notebooks, kleinere Drucker) � Laborschürzen (Sicherheitskleidung)

Nicht rückerstattet werden: Bekleidung, Turnschuhe, Trainingsanzüge, Schultaschen, Verbrauchsmaterial, gebrauchte informationstechnische Gerä-te, u. ä. Die getätigten Ausgaben sind wir folgt zu belegen (Belege müssen unterschrieben werden!):

� Original-Rechnungen, die auf den Namen der Eltern (nicht auf die Bezeichnung des evtl. elterlichen Betrie-bes) bzw. des Schülers ausgestellt sind und auf denen das angekaufte Material spezifiziert ist;

� Original-Kassenzettel bzw. Steuerquittungen, auf denen das angekaufte Material spezifiziert ist. Falls die Beschreibung der Artikel fehlt, muss auf einer getrennten Erklärung bzw. auf dem Kassenzettel selbst angege-ben werden, um welche Artikel es sich handelt;

� Formblatt Quittung/Zahlungsbestätigung für die auf dem „Büchermarkt“ erworbenen gebrauchten Bücher (gemäß Vordruck).

Die Auszahlung der ausgegebenen Beträge aufgrund der oben angeführten Möglichkeiten erfolgt über die Schule. Die entsprechenden Vordrucke (Ansuchen und Quittung/Zahlungsbestätigung) liegen in den Innenhöfen auf und werden

auf der Homepage veröffentlicht. Der Abgabetermin ist Dienstag, 20. Oktober 2015; Ansuchen außer Termin werden nicht mehr berücksichtigt!

Achtung: Repetenten haben kein Anrecht auf die Vergütung des Bücherschecks! Schülerinnen und Schüler, welche sich im Auslandsjahr, Auslandssemester oder Zweitsprachenjahr befinden, können hingegen um Vergü-tung der oben angeführten Ausgaben ansuchen.

Die Direktorin Dr. Anna Maria Klammer

Prot. Nr./n. prot. 1229/14.00/al

Bruneck/Brunico, 01.06.2015

An die Schüler/innen und Schülereltern der 3., 4. und 5. Klassen im Schuljahr 2015/16

Page 2: Vordruck Bücherscheck 2015 16

AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiges

Sprachen- und Realgymnasium Bruneck

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Liceo linguistico e scientifico in lingua tedesca Brunico

„Nikolaus Cusanus“

Ansuchen um Auszahlung des „Büchergutscheines“ und des Gutscheines für didaktisches Material

für die 3., 4. und 5. Klassen der Sekundarschulen II. Grades Im Sinne des Beschlusses der Südtiroler Landesregierung Nr. 4108/2008 und der Mitteilung des Deutschen Schulamtes vom 08.06.2011

ersucht

unterfertigte/r volljährige/r Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte/r um Auszahlung der Spesenrückvergütung:

Name der/s Schülers/in Geburtsdatum Klasse

Name des/der Erziehungsberechtigten

Bankkontoinhaber/in: (volljährige Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte)

Name(n):

Adresse:

(Ort, Straße, Hausnummer)

Steuernummer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Bezeichnung des Bankinstituts:

IBAN-Nummer: I T _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

in Höhe von € __________________ Datum:

_______________________

Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

oder des/r volljährigen Schülers/in:

________________________________________

� bitte umdrehen

Page 3: Vordruck Bücherscheck 2015 16

M:\Bruneck SRG\Buchhaltung\Schüler\Bücherscheck\Vordruck Bücherscheck 2015-16.doc

Josef-Ferrari-Str. 10 – I-39031 Bruneck (BZ) Tel. +39 0474 555150 – Fax +39 0474 550933

[email protected] www.cusanus-gymnasium.it - St. Nr. 81010370211

Via Josef Ferrari, 10 – I-39031 Brunico (BZ) Tel. +39 0474 555150 – Fax +39 0474 550933 [email protected] www.cusanus-gymnasium.it - Cod. Fisc. 81010370211

Zusammenfassung über die Spesen für die Auszahlung des Büchergutscheines: Rechnungen:

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Steuerbelege = „Kassazettel“:

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Firma ……………………………………………… Euro ………………………………

Quittung/Zahlungsbestätigung (Büchermarkt):

Name ……………………………………………… Euro ………………………………

Name ……………………………………………… Euro ………………………………

Name ……………………………………………… Euro ………………………………

GESAMTSUMME Euro ………………………………

Anlagen Anzahl der Rechnungen: _______ Anzahl der Steuerbelege: _______ Anzahl der Quittungen: _______

Mitteilung zu den Stichprobenkontrollen Der/Die Unterfertigte erklärt darüber in Kenntnis zu sein, dass Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durch-geführt werden (Art. 2, Abs. 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung). Um die Angaben überprü-fen zu können, muss die Schule die entsprechenden Unterlagen einfordern. Aufklärung gemäß Datenschutzgesetz (D.LGs. Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Schule Sprachen- und Realgymnasium Bruneck. Die übermittelten Daten werden von der Schule, auch in elektronischer Form, verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der/die Direktor/in der Schule. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Unterfertigte erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des Leg.D. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzliche Voraussetzung vorliegen, verlangen.

Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten oder des/r volljährigen Schülers/in:

_______________________________________

Page 4: Vordruck Bücherscheck 2015 16

Quittung / Zahlungsbestätigung

des Verkäufers für den Kauf von gebrauchten Lernunterlagen (Bücher) im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 4108 vom 10.11.2008 und der Mitteilung der Autonomen Provinz Bozen,

Ressort Deutsches Schulamt vom 08.06.2011

Die/Der Unterfertigte (Verkäufer) ……………………………………………………….. (Vor- und Zuname)

…………………………………………………….…. (Ort) (Straße)

……………………………………………………….. (Steuernummer)

erhält von (Käufer): ……………………………………….………………. Schüler/in der Klasse/Schule ……………………………………….………….…… € ……………….,……. für den Verkauf der folgenden Lernunterlagen:

Titel

Betrag

Summe

Ort und Datum ……………………………, ………………………… Unterschrift des Verkäufers ………………………………………………………..