vorsorgeberatung in 2005 lmv büro hamburg 15/16.02.2005
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Vorsorgeberatung in 2005
LMV Büro Hamburg
15/16.02.2005
AXA Service AG2
1 : Rahmenbedingungen
1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte
2 : Verkaufsansätze
3 : Produkte
4 : Berufsunfähigkeitsversicherung
5 : Pensionskasse
6 : Vermarktung
Agenda
AXA Service AG3
Heraus-forderungen
Produktanbieter
niedrige Zinsen
Börsenkrise
Lebenserwartung
Profitabilität
Kunden
starke Verunsicherung
wirtschaftliche Situation
Börsenverluste
unüberschaubares Angebot
Staat Sozialsysteme
anhaltende Arbeitslosigkeit
Verschuldung
Vermittler EU-Richtlinien
Haftungsfragen
Weiter-Qualifizierung
„neue“ Beratungssituation
Rahmenbedingung für freie Vermittler :Gute Ausgangslage, anspruchsvolles Umfeld
AXA Service AG4
RAHMENBEDINGUNGENVom „Drei-Säulen-System“ zum neuen „3-Schichten-System“
Be-trieb-liche Vor-
sorge
GRV
Gesamtversorgung
3-Säulen-Modell
priv.Vor-
sorge
1. Schicht: Basisversorgung
2. Schicht: Zusatzversorgung
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
Gesamtversorgung
... Ergebnis: Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
AXA Service AG5
RAHMENBEDINGUNGENÜberblick über die Vorsorgelösungen
Betriebliche Altersversorgung
2. Schicht Zusatzversorgung
kapitalgedeckte Altersvorsorge
Direkt-versicherung
Pensions-kasse
Pensions-fonds
U-kassePensions-
zusageZulagen-
Rente
1. Schicht Basisversorgung
GesetzlicheRentenversicherung
Berufsständische Versorgung
landwirtschaftliche Alterskassen
Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung
3. Schicht Kapitalanlageprodukte
Zum Beispiel: Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge
Neu !
AXA Service AG6
1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGVoraussetzungen private Altersversorgung
Die sich ergebenden Versorgungsleistungen dürfen nicht
beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar sein.
Aber: Steuerliche Förderung !
1. Schicht Basisversorgung
GesetzlicheRentenversicherung
Berufsständische Versorgung
landwirtschaftliche Alterskassen
Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung
Neu !
AXA Service AG7
Der abzugsfähige Betrag steigt bis 2025 jährlich um 2%.
1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGAbzugsfähigkeit der Beiträge
Günstigerprüfung zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum bis 31.12.2004 geltenden Recht.
AXA Service AG8
Bestandsrenten werden zu 50% versteuert. Der bei Rentenbeginn steuerfreie Teil der Rente (in Euro) bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer fest.
1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGBesteuerung der Renten ab 2005
AXA Service AG9
Neue Versorgungslücke aufgrund der neuen Besteuerung von
Renten aus der GRV.
Jeder, der heute jünger als 30 ist, muss seine Altersrente später
voll versteuern.
1. SchichtZukünftige Besteuerung von Renten
2015 2025 ab 2035
10.000 EUR - EUR - EUR 109 EUR 353 EUR 15.000 EUR - EUR 469 EUR 958 EUR 1.510 EUR 20.000 EUR - EUR 1.318 EUR 2.126 EUR 2.818 EUR 25.000 EUR - EUR 2.264 EUR 3.329 EUR 4.240 EUR 30.000 EUR 51 EUR 3.256 EUR 4.619 EUR 5.777 EUR
Jahresrente (keine weiteren
Einkünfte)
altes Recht (Rentenbe-ginn mit 65)
Steuerlast bei Rentenbeginn
„STEUER-
LÜCKE“
SITUATION
AXA Service AG10
1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGBeispiel: steuerliche Förderung
Szenario in 2005
Arbeitnehmer, Bruttoverdienst: 30.000 Euro, unterstellter Steuersatz 30%
AG-Anteil GRV (9,75 %) 2.925
AN-Anteil GRV (9,75 %) 2.925
Summe 5.850
X 60 % = 3.510
Steuerfreier AG-Anteil - 2.925
Abzugsfähiger Betrag in 2005 585 €
Steuerersparnis 175 €
Beispiel mit Schicht 1-Produkt
AG-Anteil GRV (9,75 %) 2.925
AN-Anteil GRV (9,75 %) 2.925
Betrag Leibrente 1.200 Summe 7.050
X 60% = 4.230
Steuerfreier AG-Anteil -_2.925
Abzugsfähiger Betrag in 2005 1.305 €
zusätzliche Steuerersparnis 391 €Nettoaufwand Leibrente 984 €
*Ab 2005 in Höhe von 60% bis 2025, jährlich um 2% steigend und Günstigerprüfung zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum geltenden Recht, maximaler abzugsfähiger Betrag 20.000 pro Person*.
AXA Service AG11
Selbständiger Bruttoverdienst 65.000 Euro
Szenario in 2005
Maximaler Abzugsfähiger Betrag20.000 pro Person*
Anteil GRV (Regelbeitrag) 5.651
Betrag Leibrente 3.600
Summe 9.251
X 60 % = 5.551
Abzugsfähiger Betrag in 2005 5.551 €
Steuerersparnis** 2.220 €
* Ab 2005 in Höhe von 60% bis 2025, jährlich um 2% steigend und Günstigerprüfung zur Vermeidung einer Schlechterstellung zum geltenden Recht
Szenario in 2025
Maximaler Abzugsfähiger Betrag20.000 pro Person
Anteil GRV (Regelbeitrag) 5.651
Betrag Leibrente 3.600
Summe 9.251
Abzugsfähiger Betrag in 2025 9.251 €
Steuerersparnis** 3.700 €
** Unterstellter Steuersatz: 40%
1. SCHICHT BASISVERSORGUNGBeispiel: steuerliche Förderung
AXA Service AG12
SONSTIGE
VORSORGE-
AUFWENDUNGEN
Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und
selbständige BU-Versicherung ebenfalls
steuerlich abziehbar; unterschiedliche
Höchstbeträge:
Selbständige 2.400 EUR p.a.
Arbeitnehmer 1.500 EUR p.a.
Hinweis: Bei Ehegatten verdoppeln sich
die Beträge.
1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG
AXA Service AG13
2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGÜberblick
Zur Zusatzversorgung zählt
die betriebliche Altersversorgung und
die Zulagen-Rente („Riester-Rente“)
Betriebliche Altersversorgung
2. Schicht Zusatzversorgung
kapitalgedeckte Altersvorsorge
Direkt-versicherung
Pensions-kasse
Pensions-fonds
U-kassePensions-
zusageZulagen-
Rente
AXA Service AG14
FONDS-AUSWAHL
ABWICKLUNG
AUSZAHLUNG
Courtage verbesserte Courtageregelung
Vereinfachungen bei Abwicklung für Kunden, Vermittler und Versicherer, z.B. Einführung Dauerzulagenantrag (gilt auch für Bestand)
Kapitalauszahlung von bis zu 30% gesetzlich möglich
Erweiterte Fondsauswahl ab 04/2005
2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGZulagen-Rente wird attraktiver
AXA Service AG15
2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGSteuerliche Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung
Bis Ende 2004 Ab 2005
Förderung der Direktversicherungnach § 40b EStG
Entfällt; dafür zusätzlicher Betragvon 1.800 EUR nach § 3.63 EStG
Förderung der Pensionskasseund -fonds nach § 3.63 EStG
Jetzt auch für die Direktver-sicherung
Keine nachgelagerte Besteue-rung der Direktversicherung
Nachgelagerte Besteuerung fürNeuabschlüsse ab 2005
Versorgungsfreibetrag undWerbungskostenpauschbetrag(für Pensionäre)und Altersentlastungsbetrag
Werden abgeschmolzen / entfal-len endgültig 2040
AXA Service AG16
2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGArbeitsrechtliche Änderungen betriebliche Altersversorgung
SONSTIGES
BEITRÄGE
ABFINDUNG
Recht auf Beitragszahlung bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Betriebsrentengesetz wird in folgenden Punkten angepaßt:
Neugestaltung der Abfindungsregelungen
Übertragbarkeit/ Übertragungsrecht unverfallbarer Versorgungszusagen
erweiterter Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
Veränderte Regelungen beim Insolvenzschutz
PORTABILITÄT Konsequenz: Arbeitgeber muß einen versicherungsförmigen Durchführungsweg anbieten
AXA Service AG17
2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNGAbgrenzung der steuerlichen Förderungen
PauschalierteDirektversicherung
§ 40b EStGmax. 1.752 EUR p.a.
Pensionskasse§ 3.63 EStG
(bis max. 4% der BBG West)
pauschalierte Direktversicherung nach § 40b EStGmax. 1.752 EUR p.a.
alternativ: Pensionskasse oder Direktversicherung nach § 3.63 EStG max. bis 1.800 EUR p.a.
nur wenn eine Erhöhung des Beitrags + ein zusätzliches biometrisches Risiko eingeschlossen wird
Pensionskasse oder Direktversicherung nach § 3.63 EStG
(bis max. 4% der BBG (West))
Pensionskasse oder Direktversicherung nach § 3.63 EStG
(bis max. 4% der BBG (West) 2.496 EUR in 2005+
1.800 EUR p.a.)
Keine Direktversicherung
oder Pensionskasse!!!
b i s E n d e 2 0 0 4 ab 2 0 0 5
+
+Vorsicht
AXA Service AG18
Alle sonstigen Vorsorgeprodukte, die nicht zur 1. oder 2. Schicht gehören
3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEÜberblick
3. Schicht Kapitalanlageprodukte
Zum Beispiel: Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge
AXA Service AG19
Bis Ende 2004 Ab 2005
Steuerfreiheit der Ablaufleistungunter bestimmten Voraussetzungen
Hälftige Besteuerung der Erträgeunter bestimmten Voraussetzungen
Steuerliche Abzugsfähigkeit derBeiträge (nicht FLV) i.R. der Vor-sorgeaufwendungen
Entfällt, für Beiträge zur BV und Ri-sikoleben i.R. der Vorsorgeaufwen-dungen möglich.
Ertragsanteilbesteuerung derRentenleistungen
Verbesserte Ertragsanteile für neueund Bestands-Leibrenten
3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEÄnderungen bei der Lebensversicherung
AXA Service AG20
Bei Beginn der Rente
vollendetes Lebensjahr
Ertragsanteil nach
heutigem Recht
(2004) in v. H.
Ertragsanteil für Renten
nach Schicht 3 ab 2005 in v. H.*
Bei Beginn der Rente
vollendetes Lebensjahr
Ertragsanteil nach
heutigem
Recht (2004) in v.
H.
Ertragsanteil für Renten
nach Schicht 3 ab 2005 in v. H.*
50 43 30 61 31 2251 42 29 62 30 2152 41 29 63 29 2053 40 28 64 28 1954 39 27 65 27 1855 38 26 66 26 1856 37 26 67 25 1757 36 25 68 23 1658 35 24 69 22 1559 34 23 70 21 1560 32 22 71 20 14
* Gilt ab 2005 auch für die Renten, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden.
3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEFörderung durch verbesserte Ertragsanteilversteuerung
AXA Service AG22
Gute Gründe für eine (Lebens-)Versicherung aus Kundensicht....
Garantien
Absicherung von biometrischen Risiken „Rund-um-Glücklich-Paket“
Reduzierte Ertragsanteilbesteuerung für Leibrenten
Hohe Flexibilität
Beleihbar, Abtretbar, Vererbbar, Kapitalisierbar, Veräußerbar
.... und Nutzen für Sie als Vertriebspartner
Altersvorsorge-Sparen, Familien- und Einkommensabsicherung bleiben
Kompetenzthemen
Möglichkeit zur Rundum-Beratung
Attraktive Courtageregelung
3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTEAttraktivität
AXA Service AG23
1 : Rahmenbedingungen
1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte
2 : Verkaufsansätze
3 : Produkte
4 : Berufsunfähigkeitsversicherung
5 : Pensionskasse
6 : Vermarktung
Agenda
AXA Service AG24
ZINS
INFLATION
SITUATION
grundsätzliches Problem vorhandener
Versorgungslücken bleibt ungelöst Ganz im Gegenteil: neue Versorgungslücken durch
wachsende Besteuerung von Alterseinkünften.
( Stichwort: Steuerlücke ! )
wird häufig unterschätzt oder gar nicht berücksichtigt (1973-2003: durchschnittlich ca. 2,8% p.a.)
Höhe des Sparzinses entscheidend Abwägen von Chancen und Risiken wird wichtiger ca. 13% des Nettoeinkommens MUSS bei 6% Zins
zusätzlich in die Altersvorsorge investiert werden
VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: Altersvorsorge
AXA Service AG25
= ca. 13,5% des Nettoeinkommens
Aufwand monatlich gesamt
Anlagezins p.a.: 2% 469 EUR 168.840 EUR4% 336 EUR 120.960
EUR6% 236 EUR 84.960
EUR8% 163 EUR 58.680
EUR
VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: Altersvorsorge
BEISPIEL:
Durchschnittsverdiener (mtl. 2.500 EUR Brutto, x 12, 1.750 EUR Netto, 35 Jahre alt, Rente ab 65)
Voraussichtliche Rente mit 65: ca. 1.200 EURMonatliche Versorgungslücke: ca. 550 EUR
Monatliche Versorgungslückebei 2,5% p.a. Inflation: ca. 1.153 EURBenötigtes Vorsorgekapital: ca. 230.600 EUR
AXA Service AG26
= ca. 18% des Nettoeinkommens
Aufwand monatlich gesamt
Anlagezins p.a.: 2% 623 EUR 224.280 EUR4% 446 EUR 160.560
EUR6% 313 EUR 112.680
EUR8% 216 EUR 77.760
EUR
VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: Altersvorsorge
Monatliche Versorgungslückebei 2,5% p.a. Inflation: ca. 1.531 EURBenötigtes Vorsorgekapital: ca. 306.200 EUR
Wie sieht die Situation unseres Beispiels nach Steuern aus?
Durchschnittsverdiener (mtl. 2.500 EUR Brutto, x 12, 1.750 EUR Netto, 35 Jahre alt, Rente ab 65)
Voraussichtliche Rente mit 65: ca. 1.029 EURMonatliche Versorgungslücke: ca. 721 EUR
AXA Service AG27
Beginn sofort in 5 Jahren
Aufwand monatlich gesamt monatlich gesamt
Anlagezins: 2% 615 EUR 221.400 EUR 779 EUR 233.700 EUR
p.a. 4% 440 EUR 158.400 EUR 593 EUR 177.900 EUR
6% 313 EUR 111.240 EUR 445 EUR 133.500 EUR
8% 213 EUR 76.680 EUR 331 EUR 99.300 EUR
Wer 5 Jahre wartet, muss für seine Altersversorgung bis zu 29% (!) mehr aufwenden!
VERKAUFSANSÄTZEVermögen aufbauen: wer wartet verliert!
AXA Service AG28
Schicht 1Schicht 1
Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge Sicherheit vor Zugriff (Hartz IV)
Schicht 2Schicht 2
Pensionskasse und Direktversicherung - 100 % steuerfreie Beiträge plus SV-Ersparnisse* (+ Sicherheit vor Zugriff - Hartz IV )
Zulagen-Rente - vereinfachtes Zulagenverfahren und verbesserte Courtage
Schicht 3Schicht 3
Reduzierte Ertragsanteilbesteuerung für Rentenversicherungen Hohe Flexibilität bei fondsgebundenen Produkten volle Verfügbarkeit
VERKAUFSANSÄTZEQual der Wahl: Kundenvorteile finden sich in jeder Schicht
* Grenzen beachten
AXA Service AG29
Aufteilung der Sparbeträge auf die Schichten zur
steuerlichen Optimierung
Förderung der Beitrags-zahlung in der 1. und 2. Schicht
Hartz IV sicher
nach Ertragsanteil besteuerten Leistungen der 3. Schicht
hohe Flexibilität
VERKAUFSANSÄTZEEmpfehlung: „Mix-Strategie“ für Arbeitnehmer
+
AXA Service AG30
CHANCEN - EIN BEISPIEL Besserverdienende optimieren „50/50“
Angestellter - männlich, 42 Jahre, Alleinverdiener, verheiratet, ein Kind, Bruttogehalt 50.000 € p. a.
Empfehlung2004
Konventionelle Kapital-LV mit BUZ + bAVDirektversicherung
Endalter: 60 Jahre
Beitrag vor Steuern: 345 €Beitrag nach Steuern: 330 €
BWS: 74.520
Unterstellter Steuersatz: 30%
Empfehlungab 2005
Schicht 2 - bAVSchicht 2 - bAVPensionskasse
Schicht 3Schicht 3Fondsgebundene RV mit BUZ
Endalter: 60 Jahre
Beitrag vor Steuern: 435 €Beitrag nach Steuern: 330 €
BWS: 94.878
VERKAUFSANSÄTZEEmpfehlung: „Mix-Strategie“ für Arbeitnehmer
AXA Service AG31
Aufbau einer existenzsichernden Grundversorgung mit
einer Rente der 1. Schicht evtl. incl. BU:
Zusatzversorgung
Anlageprodukte der 3. Schicht (fondsgeb.)- Rentenversicherungen evtl. incl.BU
Vorteile dieser Strategie: Bildung einer existenzsichernden Vorsorge voller Sonderausgabenabzug der Beiträge auch für die BUZ* Steueroptimierung im Ruhestand durch einen hohen Anteil an ertragsanteilbesteuerten Renten Die Beleih- bzw. Verfügbarkeit von 50% des eingesetzten Kapitals
* Achtung Begrenzung auf 49% für Beiträge in der 1. Schicht
VERKAUFSANSÄTZE„Mix-Strategie“ auch für Selbständige
+
Beratungs-
kompetenz
gefragt!
AXA Service AG32
VERKAUFSANSÄTZE„Mix-Strategie“ für Selbständige
Herr Schlau - Selbständig, 34 Jahre, Bruttogehalt 50.000 € p.a.*
Empfehlung2004
Herr Schlau:
FLV +BUZ
Beitrag vor Steuern: 250 €Beitrag nach Steuern: 250 €
Empfehlungab 2005
Herr Schlau:
Schicht 1 - LeibrenteSchicht 1 - Leibrente + BUZ Schicht 3Schicht 3 - FRV + BUZ
Beitrag vor Steuern: 325 €Beitrag nach Steuern: 250 €
*Unterstellter Steuersatz: 30%, Endalter 60
AXA Service AG33
1 : Rahmenbedingungen
1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte
2 : Verkaufsansätze
3 : Produkte
4 : Berufsunfähigkeitsversicherung
5 : Pensionskasse
6 : Vermarktung
Agenda
AXA Service AG34
Einführung zum 01.01.2005
Produkte für alle 3 Schichten
Name: Vorsorge- und Vermögensplan
Angebotsprogramme stehen ab sofort zur
Verfügung
Policierungsbeginn: Mitte Januar 2005
PRODUKTE Überblick
TERMIN
ANGEBOTS-PROGRAMM
POLICIERUNG
AXA Service AG35
Schicht 2Zulagen-Rente & bAV
Schicht 3Schicht 1
TodBeitrags-
rückgewähroptional optionaloptional
BU-Schutz
Optional zur bAV
optional optionalOptional zu
bAV
GarantieGarantModul optional zur
FRV
GarantModul optional zur
FRVObligatorisch (Hybrid)
Obligatorisch
Vorsorge-vertrag
Konven-tionelle Rente
oder FRVFRV
Konven-tionelle Rente
Konven-tionelle Rente
oder FRV
PRODUKTEModulares Produktkonzept
AXA Service AG38
Kapitalanlage-produkte / 3.Schicht
PRODUKTEWelche Tarife in welcher Schicht?
Basisversorgung / 1.Schicht
RentenversicherungRentenversicherung
AG3
AF3
AGS3
*nur in Verbindung mit Zulagen-Rente)
RentenversicherungRentenversicherung
AG1-4
AF1-5
AGS1 (U)
AGS2 (U)
Selbständige BVSelbständige BVBV
VBV*
RisikoversicherungRisikoversicherung AT1-3
AXA Service AG39
PRODUKTEWelche Tarife in welcher Schicht?
Zusatzversorgung / 2.Schicht
VR1, VR2
VI2Zulagen-RenteZulagen-Rente
PensionskassePensionskasseRente Classic 05 - R1
Rente Invest 05 - VI
DirektversicherungDirektversicherungAG2 (konventionelle DV)
Fondsgebundene DV (ab 04/2005)
UnterstützungskasseUnterstützungskasse AG2, AG4
Rückdeckungsver-sicherungRückdeckungsver-sicherung
AG2, FK1
AXA Service AG40
PRODUKTEAnpassungsmöglichkeit bei medizinischem „Durchbruch“
Einführung einer Treuhänderklausel in der konventionellen RV.
Stark eingeschränkte Veränderungsmöglichkeit bei der Treuhänderklausel:
bei konventioneller RV: Auslösender Faktor kann nur medizinischer Fort-schritt sein, der zu einer deutlichen Steigerung der Lebenserwartung führt
bei FRV: bei Einführung einer neuen Sterbetafel oder bei Änderung des Garantiezinses (Garantiezins beeinflußt spätere Rentenzahlung)
ANPASSUNG
bAV bleibt unverändert !
TREUHÄNDERKLAUSEL
Was ist, wenn
lebensbedrohliche
Krankheiten
heilbar werden ?
AXA Service AG41
VSG/ BVMW entfällt
Rabattvereine für neue TG zu neuen Konditionen : IPV HPV BPV (ab vorauss. 04/2005)
Bewertungsstufen: 100%, 75%, 50%, 25%, 0%für Einzel- und Gruppen/Firmengeschäft
PRODUKTERabatte für neue TG 2005
RABATTE
BEWERTUNG
AXA Service AG44
Neuer Standardantrag für 1. und 3. Schicht
Übertragung des Antragsprozesses Pensionskasse
(inkl. Kollektivgeschäft) auf die Direktversicherung
Neue Anträge für die Direktversicherung
Neue Anträge für Rückdeckungsversicherungen
PRODUKTENeue Antragsformulare
ANTRÄGE
Alle alten
Anträge
vernichten!
AXA Service AG45
FINANZEN 08/2004:
“Fitness-Test für Fondspolicen: nur wenige Anbieter überzeugen”
AXA: “beste Dachfondspalette im Test” und bei Einzelfonds-Auswahl: “kleine, feine Palette ohne Aussetzer” und Rang 4 von 16 bei Ablaufleistung und Kosten.
DER FONDS 06/2004:
Bestnoten für Ablaufleistung und Flexibilität: Ablaufleistung Rang 1 unter den 9 “flexibelsten” Anbietern aus 50 Testkandidaten.
BERUFS-UNFÄHIGKEIT
FONDSPOLICE
AXAAusgezeichnet - Produkt-Highlights
FINANZtest 08/2004:
Qualitätsurteil “SEHR GUT” mit dem drittbesten Wert unter 73 Gesellschaften mit insgesamt 92 getesteten Angeboten.
PRODUKTEZiel: Weiterhin sehr gute Marktpositionierung
AXA Service AG46
PRODUKTEHighlights der fondsgebundenen Rentenversicherungen
Highlights Investment wahlweise in gemanagte Dachfonds
oder ausgewählte Einzelfonds.
Wechsel der Fondsanlage monatlich möglich
Keine Ausgabeaufschläge
Kostenloses Ablaufmanagement
Beleihung von Fondsanteilen möglich
GarantModul als optionaler Baustein wählbar
zwischen 20 % bis 100 %
AXA Service AG47
1 : Rahmenbedingungen
1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte
2 : Verkaufsansätze
3 : Produkte
4 : Berufsunfähigkeitsversicherung
5 : Pensionskasse
6 : Vermarktung
Agenda
AXA Service AG48
Gute bis sehr gute Marktpositionierung der
BU-Produkte
Höchstbewertung in den führenden Ratings
(Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und
Finanztest)
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGAusgangssituation
RANKINGS
BEDINGUNGEN
BU-Bedingungen wurden in der Vergangenheit
permanent aus Kundensicht verbessert
Diese Verbesserungen erfolgten in der
Vergangenheit ohne Preisanpassungen, was
langfristig zu Risiken führen kann!
AXA Service AG49
Ratingagentur Franke & Bornberg:
“Zentrale Prüfungspunkte sind die Voraussetzungen für ein
langfristig stabiles und professionelles Betreiben der
Berufsunfähigkeitsversicherung“
zentrale Prüfungspunkte:
vorsichtigere Tarifierung
differenziertere Risikoprüfung
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGWarum Änderungen?
RATING-AGENTUREN
Alle Veränderungen haben das Ziel die Leistungen und Qualität unserer BU-Produkte langfristig zu sichern !!!
RÜCK-VERSICHERER
Rückversicherer drängen auf höhere RV-Prämien
und genauere Risikoprüfung
AXA Service AG50
Zwei Bedingungswerke Top-Bedingungen für BG1+ - 3 und K Bezahlbarer BU-Schutz für BG 4
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGNeuerungen im Überblick
BEDINGUNGEN
BERUFSGRUPPEN Neue Berufsgruppeneinteilung
Veränderte Struktur und Zuordnung
KINDER-BU
Modifikationen Kinder- BU Neue klarere Definition von Schulunfähigkeit Eigene Berufsgruppe K Neue Rahmenbedingungen
KLAUSELN Neue Klauseln
Klar definierte Klauseln für BU bei Schülern, Studenten, Auszubildenden und Wehr- und Zivildienstleistenden
!
AXA Service AG51
Einstufung in BG K
Unverändertes
Alleinstellungsmerkmal von
AXA !!!!
Durchgehender BU-Schutz bis EA
65 J.! !!!!
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGKinder-Berufsunfähigkeitsabsicherung
BERUFSGRUPPE
SCHULUNFÄHIGKEIT Genauere BU-Definition
Schulunfähigkeit = Unfähigkeit, eine Schulausbildung
ohne spezielle Förderung“ aufzunehmen oder
fortzusetzen
Leistung wird gezahlt, solange Schul- oder später
Berufsunfähigkeit vorliegt.
GRENZEN Max. mtl. BU-Rente für Schüler 750 EUR incl. Bonus
Keine Dynamik der BUZ-Barente und Erhöhungsoptionen möglich
AXA Service AG52
Veränderung von Voraussetzungen und Umfang der
Erhöhungsoptionen
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGNeuerungen im Überblick
ERHÖHUNGS-OPTIONEN
RISIKO-
PRÜFUNG
Änderungen bei der medizinischen und finanziellen
Risikoprüfung
INVESTMENT-BONUS
BV mit Investmentbonus
( ab Mitte 2005 auch mit Einzel-Fonds der FRV)
AXA Service AG53
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGVerbesserte Überschußbeteiligung für BG 1+ bis 3 und K
Beitragsverrechnungssätze in % BG 1+ und BG 1: 27 % BG 2: 25 % BG 3: 29 % BG 4: 5 % BG K: 50%
Bonusrentensätzesätze in % BG 1+ und BG 3: 65 % BG 2: 55 %, BG 4: 12% BG K: 167 %
ÜberschußsystemBonusrente
ÜberschußsystemBeitragsverrechnung
AXA Service AG54
Neue risikogerechte Renten- und Endaltergrenzen
Angemessenheitsgrenze 50% von Brutto
Höchstgrenzen 60.000 EUR zweckgebunden
+ 60.000 EUR für persönliche Vorsorge
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGFinanzielle Risikoprüfung
PRÜFUNG
GRENZEN Neue Pauschalgrenzen (monatliche Rente incl. Bonus) :
Schüler/Azubis, Hausfrauen 750 Euro
Studenten 1.000 Euro
Assistenzärzte 2.000 Euro
Beamte, Angestellte i.ö.D. 1.000 Euro (Ärzte 2.000
Euro)
AXA Service AG55
Vorauss. Rating-Ergebnis Franke & Bornberg: FFF Morgen & Morgen:
Inhalte Bedingungen wurden den
Anforderungen von Franke & Bornberg für ein Top-Rating bei Basisabsicherungen angepaßt.
z.B. abstrakte Verweisung bis Alter 55 ist möglich, danach nur noch konkrete Verweisung
Bezahlbarer BU-Schutz für BG 4
Vorauss. Rating-Ergebnis Franke & Bornberg: FFF Morgen & Morgen:
(bereits bestätigt!)
Inhalte Verbesserung der
Überschußbeteiligung Keine Verschlechterung
zu 2004
Top BU-Schutz für BG 1+ - 3 und K
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGNach wie vor: Top-Ratings
AXA Service AG56
1 : Rahmenbedingungen
1. Schicht Basisversorgung 2. Schicht Zusatzversorgung 3. Schicht Kapitalanlageprodukte
2 : Verkaufsansätze
3 : Produkte
4 : Berufsunfähigkeitsversicherung
5 : Pensionskasse
6 : Vermarktung
Agenda
AXA Service AG57
Größtes Marktpotential bei Klein- u. Mittelunternehmen bis 50 AN
0
20
40
60
80
100
120
1 - 4 5 - 9 10 -19
20 -49
50 -99
100 -199
200 -499
500 -999
1000u.
mehr
Anteil AN mit bAV in %
freies Potential in %
Quelle: Infratest Sozialforschung Juni 2003: Zwischenbericht Situation u. Entwicklung der bAV in der Privatwirtschaft
PENSIONSKASSE Zielgruppe bleibt gleich
AXA Service AG58
Der Rechnungszins wird auf 2,75 % gesenkt (bis
31.3.2005 = 3,25% !! ).
Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung
werden neue Sterbetafeln (DAV 2004R) eingeführt.
Die Abschlusskosten beim konventionellen Produkt
werden gezillmert.
Im Kollektivgeschäft werden für die Bewertungs-
stufen 50, 25 und 0 % ungezillmerte Tarife
angeboten.
Kalkulation des fondsgebundenen Produkts
wird auf die neuen Gegebenheiten angepasst.
KALKULATIONS-
GRUNDLAGEN
PENSIONSKASSEProduktwelt ab 04/2005
ZILLMERUNG
HYBRID
AXA Service AG59
FONDS-
AUSWAHL
Bestehende Dachfondsauswahl (AXA Chance Invest, AXA Wachstum Invest) wird um folgende Einzelfonds ergänzt:
Fidelity: European Growth Fonds EUR (Aktienfonds) Templeton: Growth (Euro) Fund (Aktienfonds) JPMF: EUR Global Bond A (Rentenfonds) Sarasin: OekoSar EUR (Nachhaltigkeitsfonds)
PENSIONSKASSEProduktwelt ab 04/2005
flexible Zuzahlungen / Einmalbeiträge Mindestzuzahlung grundsätzlich 150 € p.a. zweimal jährlich, Einlösebeitrag bei Einmalzahlungen mindestens 2.400 €.
ZUZAHLUNGEN
AXA Service AG60
Antrags-Systematik im Kollektivgeschäft nach
Modell A und Modell B bleibt unverändert.
Alle Antragsformulare werden auf die neuen
Annahmerichtlinien angepasst und stehen ab
Januar 2005 zur Verfügung.
Ab 04/2005: Mit Einführung der neuen Produkte
werden die Anträge auf die neuen Produkte und die
sonstigen Änderungen nochmal angepasst.
PENSIONSKASSENeuer Antragsprozess
ACHTUNG!
ANTRÄGE
SYSTEMATIK
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg in der Vorsorgeberatung 2005
.....wünscht Ihnen
Ihr LMV Büro Hamburg
AXA Service AG64
Ohne bedarfsgerechte Ansprache kein Geschäft!
VERMARKTUNGFazit
AXA Service AG65
Vereinfachung, klare Struktur
Reduzierung der Druckstückanzahl
VERMARKTUNGZiel
AXA Service AG66
„Begleit-Broschüre“ 1. Schicht
„Türöffner-Broschüre“
„Vorteilsblätter“
„Vorteilsblätter“
Unser neues Konzept zurKundenkommunikation
„Begleit-Broschüre“ 3. Schicht
VERMARKTUNGDer „Baukasten“
AXA Service AG67
Ziel: Nachschlagewerk für Sie
Inhalt: Die gesetzl. Rentenversicherung im
Wandel - neue Rahmenbedingungen Das Alterseinkünftegesetz im Detail
(3 Schichten, Beispiele, Altverträge) Zielgruppen- und Motive in den Schichten Unsere Produkte im Überblick Unsere Unterstützung
VERMARKTUNGFachinformation für Vermittler
AXA Service AG68
Unsere „Maße“:
50 Millionen Kunden weltweit 117.000 Mitarbeiter und
Vermittler 71,6 Milliarden Euro Umsatz 775 Milliarden Euro
verwaltetes Vermögen 1,4 Milliarden Euro
Nettogewinn
Unsere „Werte“:
Finanzielle Vorsorge, Vermögensmanagement & Versicherung – das ist unser Geschäft
Eine globale Marke steht bei uns für gemeinsame Werte & Verpflichtungen – weltweit
Unsere Werte: Professionalität, Innovation, Pragmatismus, Teamgeist & Integrität
Unser wichtigster Partner: Unser Kunde!
Wer ist AXA: Argumente, die für AXA sprechen
AXA Service AG69
AXA ist das einzige Unternehmen mit der BESTNOTE SEHR STARK!
Auch im Oktober 2004 hat FitchRatings, eine anerkannte Bewertungsagentur, wieder die Bestnote für Bonität und Finanzkraft einzig
und allein an AXA gegeben!
Wer ist AXA: Argumente, die für AXA sprechen
AXA Service AG70
Im Jahr 2020 2035Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 1.200 EUR 1.200 EURRente aus der privaten Leibrentenversicherung 300 EUR 300 EURSumme der monatlichen Renten 1.500 EUR 1.500 EURAnteil der zu versteuernden Rente 80% 95%In EUR 1.200 EUR 1.425 EURAnteil der steuerfreien Rente 20% 5%In EUR 300 EUR 75 EUR
Besteuerung im Jahr (unterstellt wird 1 % Rentenanpassung) 2021 2036Summe der monatlichen Renten 1.515 EUR 1.515 EURSteuerfreie Rente (gilt auch für zukünftige Rentenzahlung) 303 EUR 75,75 EURIndividuell zu versteuernde Rente 1.212 EUR 1.439,25 EUR
Mögliche Frei- bzw . Entlastungsbeträge w g. Altersrentenbezug w urden nicht berücksichtigt
1. SCHICHT: BASISVERSORGUNGBeispiel für Besteuerung der Renten ab 2005
AXA Service AG71
Inhaltsverzeichnis
Sonderausgaben: Günstigerprüfung (§ 10 Abs.3 Nr.3 EStG)
Tabelle: Berücksichtigung von Sonderausgaben (alte Regelung)
Kalenderjahr VorwegabzugGrundhöchstbetraghälftiger
Grundhöchstbetrag2005 - 2010 3.068 EUR1.334 EUR 667 EUR
2012 2.400 EUR1.334 EUR 667 EUR2013 2.100 EUR1.334 EUR 667 EUR2014 1.800 EUR1.334 EUR 667 EUR2015 1.500 EUR1.334 EUR 667 EUR2016 1.200 EUR1.334 EUR 667 EUR2017 900 EUR1.334 EUR 667 EUR2018 600 EUR1.334 EUR 667 EUR2019 300 EUR1.334 EUR 667 EUR
2011 2.700 EUR1.334 EUR 667 EUR
1. SCHICHT BASISVERSORGUNGGünstigerprüfung
AXA Service AG72
Systemvergleich des Sonderausgabenabzugs in 2004 bzw. ab 2005 im Bergbau beschäftigt ?
Beispiel: Ehemann Selbständiger ledig Bruttoarbeitslohn 100.000 EUREhepartner 0 EUR
altes Recht ohne neuen Vertrag neues Recht ohne neuen Vertrag neues Recht mit neuem VertragAufwendungen: Aufwendungen: Aufwendungen:
9,75% GRV, AN-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
GRV, AG-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
PKV 3.000 EUR 0 EUR 3.000 EUR 3.000 EUR
7,00% GKV, AN-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
0,85% Pflege, AN-Anteil 0 EUR 0 EUR 0 EUR max. 0 EUR
LV,altes Recht 200 EUR 200 EUR 2.400 200 EUR
Privathaftpflicht 100 EUR 100 EUR 100 EUR
LV Rürup - - 1.200 EUR
Abzug: Abzug: Abzug:
Vorwegabzug (ca. bei 19.180 EUR aufgebraucht)
3.068 EUR 3.300 EUR 0 EUR Summe (Basisversorgung) 1.200 EUR Summe (Basisversorgung)
Grundhöchstbetrag 232 EUR 232 EUR 0 EUR = 60% steuerlich abziehbar 720 EUR = 60% steuerlich abziehbar
hälftiger Grundhöchstbetrag(667 EUR bei 1.334 EUR Aufwand)
0 EUR 0 EUR 0 EUR Kürzung um AG-Anteil GRV 0 EUR Kürzung um AG-Anteil GRV
Abzugsfähiger Betrag 3.300 EUR 0 EUR 720 EUR
2.400 EUR (siehe oben) 2.400 EUR (siehe oben)
03.11.2004 2.400 EUR abzugsfähiger Gesamtbetrag 3.120 EUR abzugsfähiger Gesamtbetrag
abzugsfähiger Betrag (Basisversorgung)
abzugsfähiger Betrag (Basisversorgung)
1. SCHICHT BASISVERSORGUNGBeispiel: Günstigerprüfung
AXA Service AG73
Altzusagenach § 40b EStG
Altzusagenach § 40b EStG
Altzusagenach § 3.63 EStG
Altzusagenach § 3.63 EStG
weiterhin Altzusage:
Förderung nach § 40b
weiterhin Altzusage:
Förderung nach § 40b
weiterhin Altzusage:Förderung nach § 3.63 (max.4%)
über 4%: Förderung nach § 40b EStG (max. 1.752 EUR)
weiterhin Altzusage:Förderung nach § 3.63 (max.4%)
über 4%: Förderung nach § 40b EStG (max. 1.752 EUR)
Erhöhung von Beitrag oder Leistung
Änderung der Finanzierungsform der Rechtsgrundlage
Übernahme einer Zusage
Erhöhung von Beitrag oder Leistung
Änderung der Finanzierungsform der Rechtsgrundlage
Übernahme einer Zusage
Altzusagenach § 40b EStG
Altzusagenach § 40b EStG
Altzusagenach § 3.63 EStG
Altzusagenach § 3.63 EStG
NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von 1.800 EUR nur dann, wenn keine
Pauschalierung nach § 40b
NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von 1.800 EUR nur dann, wenn keine
Pauschalierung nach § 40b
NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von
1.800 EUR
NeuzusageFörderung nach § 3.63 (max.4%)über 4%: Festbetrag in Höhe von
1.800 EUR
Erweiterung der Zusage um zusätzliche, biometrische Risiken und Beitragserhöhung
Übertragung einer Zusage nach § 4 Abs.2 Nr.2 und Abs.3 BetrAVG
Erweiterung der Zusage um zusätzliche, biometrische Risiken und Beitragserhöhung
Übertragung einer Zusage nach § 4 Abs.2 Nr.2 und Abs.3 BetrAVG
ab dem 01.01.2005bis 31.12.2004
Kriterien: Entwurf BMF-Scheiben v. 29.09.04
Kriterien: Entwurf BMF-Scheiben v. 29.09.04
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAltzusage bzw. Neuzusage
AXA Service AG74
LEISTUNG
Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
40% der Einkünfte max. 1.900 EUR p.a. in 2005
erst nach Vollendung des 64. Lebensjahres
Versorgungsfreibetrag(§ 19 Abs.2 EStG)
40% der Versorgungsbezügemax. 3.000 EUR p.a. in 2005
+ Zuschlag 900 EUR p.a. in 2005
Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
max. 1.908 EUR p.a. nach Vollendung des
64. Lebensjahres
Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs.2 EStG)
max. 3.072 EUR p.a.Arbeitnehmer-Pauschbetrag
(§ 9a Satz 1 Nr.1 EStG)920 EUR p.a.
bis
2005
bis
2005
ab
2005
ab
2005
Pensionskasse, Direktversicherung,Pensionsfonds
Pensionskasse, Direktversicherung,Pensionsfonds UnterstützungskasseUnterstützungskasse PensionszusagePensionszusage
Durchführungs-weg
Durchführungs-weg
LEISTUNG
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGFreibeträge bzw. Entlastungsbeträge im Leistungsbezug
AXA Service AG75
Inhaltsverzeichnis
wird Steuerpflichtigen gewährt, die im Vorjahr ihr 64. Lebensjahres vollendet haben
wird mit der neuen Rentenbesteuerung schrittweise abgeschafft:
2005: max. 40% der Einkünfte (max 1.900 EUR), um 1,6% p.a. 2020: max. 16% der Einkünfte (max 760 EUR), um 0,8% p.a. 2040: 0% der Einkünfte
Umstellung erfolgt nach dem sog. Kohortenprinzip, d.h. die Besteuerungs-situation im Zeitpunkt des Rentenbezuges wird „eingefroren“
der Altersentlastungsbetrag steht jedem Ehegatten gesondert zu
* Arbeitslohn und die positive Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAltersentlastungsbetrag
AXA Service AG76
Inhaltsverzeichnis
%-uale Rückführung des Versorgungsfreibetrages bzw. Altersentlastungsbetrages
40,038,4
36,835,2
33,632,0
30,428,8
27,225,6
24,022,4
20,819,2
17,616,0
15,214,4
13,612,8
12,011,2
10,49,6
8,88,0
7,26,4
5,64,8
4,03,2
2,41,6
0,80,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45Prozent
Reduktion um 1,6% p.a.
Reduktion um 0,8% p.a.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGVersorgungsfreibeträge bzw. Altersentlastungsbeträge
AXA Service AG77
Inhaltsverzeichnis
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) (§ 9a EStG)
920 EUR als AN-Pauschbetrag* 102 EUR als Pauschbetrag sofern Versorgungsbezüge i.S. § 19 Abs. 2 EStG
Pauschbetrag ist durch die Angleichung der Rentenbesteuerungen sachlich nicht mehr gerechtfertigt!
Wegfall des AN-Pauschbetrages für Pensionäre wird kompensiert durch: einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs.2 EStG) Zuschlag wird sukzessive bis 2040 abgeschmolzen
(2005: 1.000 EUR abzügl. 40 EUR p.a. bis 2020: auf 400 EUR 2020: 400 EUR abzügl. 20 EUR p.a. bis 2040: auf 0 EUR)
Umstellung erfolgt stufenweise (d.h. nach dem sog. Kohortenprinzip)(der Zustand zum Rentenbeginn wird für die gesamte Rentenzahlung„eingeforen“)
* Pauschbetrag ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt, da Pensionäre (Beamte bzw. Werkspensionäre) typischerweise keine Werbungskosten haben. Pauschbetrag diente bisher als Ausgleichselement für Pensionäre gegenüber gesetzlich Versicherten.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGArbeitnehmer - Pauschbetrag
AXA Service AG78
Inhaltsverzeichnis
sukzessive Senkung des Versorgungsfreibetrages im Jahr
2005: von 40% der Versorgungsbezüge (max. 3.000 EUR) um 1,6% p.a 2020: von 16% der Versorgungsbezüge (max. 1.200 EUR) um 0,8% p.a. 2040: 0% der Versorgungsbezüge
Umstellung erfolgt nach dem sog. Kohortenprinzip, d.h. die Besteuerungs-situation im Zeitpunkt des Rentenbezuges wird „eingefroren“.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGVersorgungsfreibetrag + Zuschlag
AXA Service AG79
Hintergrund für diese Neuregelung ist, dass die aufgebaute Altersversorgung durch denArbeitnehmer lückenlos fortgeführt werden kann.
Entgeltlose Zeiten sind z.B.: Kindererziehung anhaltende Krankheit Auszeiten (sog. Sabbatticals)
gilt nur für die Entgeltumwandlung (laut Gesetzentwurf)
gilt nur für externe Durchführungswege
der AG steht für die Leistung aus den Eigenbeiträgen den AN ein
es gelten die Sonderregelungen aus der Entgeltumwandlung
Sofortige Unverfallbarkeit
Sofortiger Insolvenzschutz
Rentenanpassung gemäß § 16 Abs.5 BetrAVG
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEntgeltloses Arbeitsverhältniss
AXA Service AG80
Konsequenzen für:
Kunden können ihren Versicherungsschutz aufrecht erhalten
bei vorzeitigen Risiken, wie Berufsunfähigkeit und Tod, ohne sich zu einem späteren Zeitpunkt einer erneuten Gesundheitsprüfungen unterziehen zu müssen
um somit ihre Altersvorsorge lückenlos aufzubauen und sparen Kosten, indem bei Wiedereintritt in das Berufsleben keine zusätzlichen
Kosten durch Neuabschluß eines Vertrages drohen
Arbeitgeber sparen sich zusätzliche An- und Abmeldungen
AXA hat erhöhten Verwaltungsaufwand, da die Beiträge, die zum Kapitalaufbau beitragen, steuerlich separiert werden müssen, um auch die späteren Leistungen korrket versteuern zu können. Hinweis: Es bedarf einer Mitteilung an AXA, damit die Aufteilung erfolgen kann.
Vermittler/ Berater können „absehbares“ Storno verhindern.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEntgeltloses Arbeitsverhältniss
AXA Service AG81
Nicht abfindbar sind: Laufende Rentenleistungen (sofern keine Klein-Renten)* gesetzlich unverfallbare Anwartschaften Anwartschaften, wenn der AN von seinem Recht der Übertragung der Anwartschaft
Gebauch macht
Abfindbar sind: Anwartschaften während des laufenden Arbeitsverhältnisses vertraglich unverfallbare Anwartschaften Klein-Anwartschaften (ohne Zustimmung des Arbeitnehmers)
Laufende Leistungen: 1% der mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (24,50 € mtl./ in 2005) Kapitalleistung: 12/10 der mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2.940 €/ in 2005)
Anwartschaften, wenn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden(auf Verlangen des Arbeitnehmers z.B. ins Heimatland zurückgekehrte Arbeitnehmer)
Abfindungswerte sind: (§ 3 Abs.5 BetrAVG) Pensionszusage bzw. U-Kasse: Barwert zum Zeitpunkt der Abfindung P-Kasse, P-Fonds, DirektV: gebildetes Kapital zum Zeitpunkt der
Abfindung* Nach § 30 g Abs. 2 BetrAVG findet § 3 BetrAVG keine Anwendung auf laufende Leistungen, die vor dem 1. Januar 2005 erstmals gezahlt worden sind.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAbfindungen
AXA Service AG82
Konsequenzen:
zeigt die zunehmende Bedeutung von Betriebsrenten für die Alterssicherung
schränkt die Abfindungsmöglichkeiten für Versorgungszusagen - gegenüber der alten Regelung - weiter ein
insbesondere für die Unterstützungskasse im Sinne der Übertragung einer Rückdeckungsversicherung auf die versicherte Person (im Rahmen der Abfindung von Kleinstrenten)
die Abfindung von laufenden Rentenleistungen (z.B. bei einer Direktzusage) überhaupt (fraglich ist hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Klein-Renten)
Abfindungsklauseln in Versorgungszusagen für Renten, die nach dem 01.01.2005 gezahlt werden, sind nichtig (wg. gesetzlichem Abfindungsverbot)
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEinschränkung der Abfindungsregel
AXA Service AG83
A) Einvernehmliche, schuldfreie Übertragung (§ 4 Abs.2 Nr.2 BetrAVG)
alter Arbeitgeberalter Arbeitgeber
neuer Arbeitgeberneuer Arbeitgeber
Unterstützungs-kasse
Pensions-zusage
Direkt-versicherung
Pensionskasse Pensionsfonds
Unterstützungs-kasse
Pensions-zusage
Direkt-versicherung
Pensionskasse Pensionsfonds
Freiwillige Portabilität von
jedem Durchführungsweg auf
jeden Durchführungsweg
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEinvernehmliche, schuldfreie Übertragung
AXA Service AG84
alter Arbeitgeberalter Arbeitgeber
neuer Arbeitgeberneuer Arbeitgeber
Unterstützungs-kasse
Pensions-zusage
Direkt-versicherung
Pensionskasse Pensionsfonds
Unterstützungs-kasse
Pensions-zusage
Direkt-versicherung
Pensionskasse Pensionsfonds
Rechtsanspruch auf Portabilität nur von
versicherungsförmigen Durchführungswegen auf
versicherungsförmige Durchführungswege
kein Rechtsanspruch auf Portabilität
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGEinseitiges Übertragungsrecht des Arbeitnehmers
AXA Service AG85
Konsequenzen der neuen Portabilität:
für Arbeitgeber: der alte Arbeitgeber kann sich enthaften der neue Arbeitgeber kauft sich keine Haftungsrisiken ein die Einheit eines bestehenden Versorgungssystems kann gewahrt werden
aber: versicherungsförmiger Durchführungsweg wird quasi Pflicht!!!
für Arbeitnehmer: die Versorgungsanwartschaften können künftig bei einem Arbeitgeber gebündelt
werden (versicherungsförmige Durchführungswege) einfacherer Überblick über bestehende Ansprüche
für Vermittler/ Berater: Beratung wird an Bedeutung zunehmen zusätzlicher, vertrieblicher Ansatz Generierung von Geschäft durch Befriedigung von AG- und AN-Bedürfnissen
für AXA: erhöhter Verwaltungsaufwand verstärkte Liquiditätszu- bzw. -abflüsse
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGÜbertragung von Versorgungszusagen
AXA Service AG86
Unmittelbare Pensionszusage bzw. Unterstützungskassenzusagen
Versicherungsmathematischer Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
das gebildete Kapital im Zeitpunkt der Übertragung,
d.h. der Zeitwert nach § 176 Abs.3 VVG ohne Stornoabzüge aber mit gutgeschriebenen Überschüssen (inkl. Schlussüberschussanteil) bzw.
bei fondsgebundenen Verträgen bzw. Hybridprodukten wird hiermit auchder anteilige Wert der für den Arbeitnehmer erworbenen Fondsanteileerfasst
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGDefinition des Übertragungswertes
Folie 73 Folie 77
AXA Service AG87
AN hat gegenüber dem AG bzw. dem Versorgungsträger (z.B. Direktversicherung,Pensionskasse) einen schriftlichen Auskunftsanspruch (auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses)
Voraussetzungen: der AN muß ein berechtigtes Interesse (z.B. Überprüfung der eigenen Vorsorge)
haben einen unverfallbaren Versorgungsanspruch haben und AN muß Auskunft verlangen
Was ist mitzuteilen?
vom alten Arbeitgeber:
Höhe der bereits erworbenen unverfallbaren Anwartschaft zum Zeitpunkt des vorgesehenen Leistungsbezugs (sprich, bei Erreichen der Altersgrenze)
Höhe des Übertragungswertes (nur für Versorgungszusagen ab 01.01.2005)
vom neuen Arbeitgeber:
AG hat schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert eine Altersversorgung zu erwarten ist und ob eine Invaliditäts- und Hinterbliebenen-versorgung (keine Wertangabe) aus dem Übertragungswert abgesichert werden kann.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAuskunftsanspruch des Arbeitnehmers
AXA Service AG88
Konsequenzen für:
Arbeitgeber: stehen in der Verantwortung dem Arbeitnehmer richtige Auskünfte zu erteilen haben eventuell entstehende Kosten aus dieser Verpflichtung zu tragen
Arbeitnehmer: erlangen eine größere Transparenz über die bestehenden Versorgungsansprüche können Ihren Versorgungsbedarf besser abschätzen und bedarfgerechter vorsorgen können abwägen, ob die unverfallbaren Versorgungsansprüche portiert werden sollen
oder nicht (hinsichtlich vorzeitiger Leistungen)
Vermittler/ Berater: Arbeitgeber werden einen erhöhten Informationsbedarf zu bestehenden Zusagen und
zu Neuabschlüssen (Auskunftspflicht des neuen Arbeitgebers) haben
AXA: muss ihre Systeme auf den neuen Auskunftsanspruch anpassen wird jährliche Mitteilungen mit entsprechenden Informationen versenden
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGAuskunftsanspruch des Arbeitnehmers
AXA Service AG89
Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. in Köln
Der PSV aG leistet bei Insolvenz des Arbeitgebers für
laufende Leistungen und
gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften
Ein Anspruch gegen den PSV a.G. besteht darüber hinaus aus bei
Zusagen und
Verbesserungen von Versorgungszusagen,
die in den letzten 2 Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalles erteilt wurden, sofern
sie auf Entgeltumwandlungen von bis zu 4% der BBG (West) basieren
sie auf einem Übertragungswert beruhen und dieser nicht die BBG (West) übersteigt.
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGInsolvenzsicherung wird an neuen § 4 BetrAVG angepaßt
AXA Service AG90
Veränderung von Voraussetzungen und Umfang der Erhöhungsoptionen
Ausübung der Option bis max. Alter 40 (bisher Alter 45) Keine Ausübung der Option
nach Beitragsfreistellung bei Restlaufzeit der BUZ/BV von weniger als 5 Jahren wenn Vertrag mit Erschwerung aus medizinischen Gründen angenommen wurde (Erschwerung meint Zuschläge und Ausschlüsse)
BU-Leistung beantragt oder BU eingetreten ist. Option kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Ereignisses ausgeübt werden
Anpassung bei den Ereignissen: bei „Aufnahme Selbständigkeit“ muß Selbständigkeit bereits 2 Jahre bestehen Grund „Gesetzesänderung“ entfällt Verkehrswert einer Immobilie muß mind. 100.000,- EUR betragen
Verlängerungs - und Fortführungsoption entfallen Sonstiges
Vertragsänderungen erfolgen bei ungünstigerer BG immer nach BV (damit der Hauptvertrag nicht verändert wird - keine Verschlechterung!)
AXA Service AG91
AXA-Kinder-BUNürnberger Biene Maja Schüler-Schutzbrief
CosmosKinderschutz-Plan
Baustein Allianz Kinderpflegerente (zum Kinderplan Vorsorge)
Produkt selbstständige BV selbstständige BV EUZ Pflegezusatzversicherung
Definition des Leistungsfalls
Schulunfähigkeit, später Berufsunfähigkeit
Schulunfähigkeit, bei Auf-nahme Berufsausbildung Umwandlung in EU-Vers., optional Umwandlung in BU-Vers. (bedingungsmäßig nicht geregelt)
EU = dauerhaft (ohne Perspektive) nicht in der Lage irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben; nach indiv. Gliedertaxe 75%; indiv. Pflegebedürftigkeitsdef. (nicht = Sozialvers.)
Pflegestufe 1 der gesetzl. Pflegevers.
Versicherungs- und ggfs. Leistungsend-alter
VD = LD = 65 wählbar
VD: Schulunfähigkeit nur für die Regelschulzeit (bzw. Regelstudiendauer), bis max. Aufnahme Berufs-ausbildung. LD: bis 65 J., sofern bei Ende der Regel-schulzeit EU vorliegt, anderenfalls keine Leistung
VD i.d.R. bis Alter 25 LD i.d.R. lebenslang
VD Pflegevers. bis Alter 25 LD i.d.R. lebenslang
Besonderheiten
zunächst in BG K, keine Erhöhung bei Aufnahme einer gefährlicheren berufl. Tätigkeit, günstigere BG aber möglich, durchgehen-der Vers.-Schutz ohne erneute GP
vorerst in BG 1, bei Aufnahme Berufsausbildung Zwangsumstellung in EU-Vers., Umwandlungsrecht in BU-Vers. zu den dann gültigen Beiträgen für die ggfs. neue BG und ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung. Ab 250 Euro mit erneuter GP.
Die Gliedertaxe ist so definiert, daß die 75% nie durch eine einzelne Schädigung erreicht werden kann.
Beitragsbefreiung der HV im Pflegefall, Option auf EU (1.000 EUR) nach Ablauf Pflegebaustein ohne Gesundheitsprüfung
Alternative „Kinderprodukte“ der Lebensversicherung mit wesentlichen Produktunterschieden
BERUFSUNFÄHIGKEITWettbewerber mit alternativen „Kinder-Produkten“
AXA Service AG92
Modell BModell A
Mindestpersonenzahl
5 Personen ab Beginn;
Auffüllung auf 10 Personen innerhalb eines Jahres.
Wird die Personenzahl nach 1 Jahr nicht erreicht, so wird der Vertrag
für den Neuzugang auf Einzelgeschäftskonditionen umgestellt.
Echte Arbeitgeber-
finanzierung neben EU
2 seperate Verträge.
(Abwicklung innerhalb eines Kollektivvertrags ist aber möglich).
Arbeitgeberzuschuß
zur Entgeltumwandlung Wird im Entgeltumwandlungsvertrag geführt.
Voraussetzungen für die Abschluß von Kollektivverträgen
Beschreibung
des Modells
Arbeitgeberfinanziertes Geschäft und
standardisierte Entgeltumwandlung
mit jeweils nach objektiven Kriterien
festgelegten Tarifdaten/Leistungen für
alle Arbeitnehmer oder für in
Teilkollektive zusammengefasste AN
Individuelle Entgeltumwandlung
je Arbeitnehmer
PRODUKTEAntragsprozess Kollektivgeschäft PK und DV ab 2005
AXA Service AG93
A XA Se rv ic e A G V orso rg eb erat un g 20 05 /V V U -K IS/8 .1 1. .20 0 46 6
Anmerkungen:
Die neuen Annahmerichtlinien werden erstmals ab 01.2005 angewendet - auch für Zugänge zu bestehenden Kollektivverträge. Für Neuanmeldungen gilt das Datum des Antragseingangs bei der AXA Leben / Pro bAV.
Bei gleichzeitiger Beantragung verschiedener Risiken (Tod mit BU o. HR-Renten mit BU)
gelten für die Gesundheitsprüfung immer die Richtlinien der höheren Stufe
Für Zuschußmodelle zur Entgeltumwandlung gelten die Annahmerichtlinien für die Entgeltumwandlung. Wird neben einer echten arbeitgeberfinanzierten Versorgung eine zusätzliche Entgeltumwandlung eingerichtet, gelten für die Entgeltumwandlung die hierfür geltenden Richtl inien. D ie erforderliche Gesundheitserklärung richtet sich nach der Höhe der Gesamtversorgung aus arbeitgeberfinanzierter Versorgung und Entgeltumwandlung.
Bei einem nachträgl ichem Einschluss von BU- oder Hinterbliebenenrenten ist eine individuelle Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein Ausschluss der BU ist nicht mehr mögl ich, wenn die Restlaufzeit bis zum Beginn der Rentenbeginnphase weniger als 10 Jahre beträgt
PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)
AXA Service AG94
1. Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen eines Leidens, einer Erkrankung oder eines Unfallesärztlich beraten, behandelt oder untersucht worden?
2. Bestehen Folgen früherer Erkrankungen oder Verletzungen?
Wenn Sie fehlsichtig sind, nennen Sie uns bitte Ihre Dioptrienzahlen:links:________ rechts:__________
3. Haben Sie in den letzten 5 Jahren Drogen, Betäubungs- oder Rauschmittel konsumiert?
4. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test)?
5. Wie groß und wie schwer sind Sie? Größe _____cm Gewicht _____kg
Zu den mit "ja" beantworteten Fragen erbitten wir hier nähere Angaben. Bei Erkrankungen, Un-fällen und Verletzungen benötigen wir Angaben über deren Art, Dauer, Verlauf und Folgen, dieBehandlungsmethoden und die verordneten Medikamente. Bitte teilen Sie uns auch Name undAnschrift der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser mit. Hinsichtlich eventuell durchgeführ-ter Gentests beachten Sie bitte unseren Hinweis auf der Rückseite dieses Antrages!
Kleine Gesundheitsprüfung: 5 Fragen an den AN
Große Gesundheitsprüfung: Fragen wie im Einzelgeschäft
Neu !
PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)
AXA Service AG95
87%(85%)76%
(73%)67%(62%)58%
(53%)51%(45%)
44%(38%)39%
(33%)34%(28%)
40
Dachfonds:AXA Chance Invest
Aktienanteil mind. 50
Prozent: Differenz in
Rentenpapieren
AXA Wachstum Invest
Rentenanteil mind. 50
Prozent:Differenz in
Aktien
Einzelfonds:Auswahl zwischen 4
attraktiven Einzelfonds
* Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit
35
30
25
20
15
10
5
Beitragsaufteilung in Garantie- bzw. Renditeteil*(Klammer-Werte: Aufteilung nach Alt-Tarif)
Garantie RenditeJahre bis Rentenbeginn
Sicherung der erzielten Gewinne Ablaufmanagement in den letzten 5 Jahren
vor Rentenbeginn: Umschichtungsautomatik in einen rentenorientierten Dachfonds**
PENSIONSKASSE 04/2005Rente Invest
AXA Service AG96
Kollektivgeschäft
Modell A(Individuelle
Entgeltumwandlung)
Sonderkonditionen (nur bei Modell B):
Nach strengen festen Kriterien definierte Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung
(Kollektivtarife mit reduzierten Verwaltungskosten)
Rente Classic(gezillmert)
Rente Invest
Rente Classic(ungezillmert)
Rente Invest
100%, 75%
50%, 25%
0%
50%, 25%(Voraussetzungen: nächste Folien)
Modell B(arbeitgeberfinanziert und
standardisierte Entgeltumw.)
Rente Classic
Tarif R1GAG
25%(nur für obligatorische tarifvertragliche Arbeitgeberbeiträge. Voraussetzungen
wie bisher)
wie bisher !
Neu !
PENSIONSKASSE 04/2005Neue Rabatt- und Kollektivstufen
AXA Service AG97
EntgeltumwandlungArbeitgeberfinanziert
Mindestpersonenzahl5 Personen ab Beginn;
Auffüllung auf 10 innerhalb eines Jahres30 Personen ab Beginn
Bildung von
TeilkollektivenNicht möglich möglich
Kollektivstufen-
und Tarifauswahl
Beide Tarife wählbar.
Jedoch nur 1 Kollektivstufe für alle Tarife
Gleiche Kollektivstufe und
gleicher Tarif für alle Teilkollektive
Stichtagsbezogene
Meldungen
2 x jährlich
(Neuzugang,Erhöhung u. Minderung)
2 x jährlich
(Erhöhung u. Minderung)
Elektronische
DatenzulieferungGrundvoraussetzung ! Grundvoraussetzung !
Zusatzversicherungen Nur BU-Beitragsbefreiung Alle möglich
Identische
Parameter
Für alle Personen:
Endalter, Garantiezeit, Überschuß-
system, Zahlweise, Fonds
Innerhalb eines Teilkollektivs:
Endalter, Garantiezeit, Überschuß-
system, Zahlweise, Fonds
Voraussetzungen für die Sonderkonditionen bei Modell B
PENSIONSKASSE 04/2005Neue Rabatt- und Kollektivstufen
AXA Service AG98
PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)
Arbeitgeberfinanziert
Nur Beitrags-befreiung
KollektivgeschäftRisiko Monatsrente Entgeltumwandlung
(und Zuschußmodelle)
BU
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte BU-Erklärung
Es werden mindestens 10 ANmit BU-Leistungen versichert:einfache BU-Erklärung
Ansonsten: kleine GE
Ansonsten:erweiterte BU-Erklärung
bis 500 €
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte BU-Erklärung
Ansonsten: große GE
Ansonsten:kleine GE
501 bis 750 €
große GE
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE
Ansonsten:kleine GE
größer 750 €
große GE
BU=Erklärung des AN zur Berufsunfähigkeitsabsicherung
AXA Service AG99
PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)
bis 1.000 €
KollektivgeschäftRisiko Monatsrente Entgeltumwandlung
(und Zuschußmodelle)Arbeitgeberfinanziert
HR-Renten
Es werden mindestens 10 ANinsgesamt versichert (egal welche Leistungen):kleine GE
Es werden mindestens 10 AN insgesamt versichert (egal welche Leistungen):einfache DO-Erklärung
Ansonsten: große GE
Ansonsten:erweiterte DO-Erklärung
größer 2.000 €
große GE
DO = Dienstobligenheitserklärung des AG
1.001 bis 2.000 €
große GE
Ansonsten:große GE
Es werden mindestens 10 AN insgesamt versichert (egal welche Leistungen):kleine GE
AXA Service AG100
PRODUKTENeue Annahmerichtlinien im Kollektivgeschäft (inkl. PK)
bis 50.000 €
KollektivgeschäftRisiko
Todesfall-kapital (inkl.
BonusEntgeltumwandlung (und Zuschußmodelle)
Arbeitgeberfinanziert
Tod
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte DO-Erklärung
Es werden mindestens 10 ANmit BU-Leistungen versichert:einfache DO-Erklärung
Ansonsten: kleine GE
Ansonsten:erweiterte DO-Erklärung
50.001 bis 100.000 €
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:erweiterte DO-Erklärung
Ansonsten: große GE
Ansonsten:kleine GE
100.001 bis
150.000 €große GE
Es werden mindestens 10 AN mit BU-Leistungen versichert:kleine GE
Ansonsten:kleine GE
größer 150.000 €
große GE
Sonderthemen bAV
Back up
AXA Service AG102
Inhaltsverzeichnis
Vervielfältigung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses
(Neuregelung (§ 3.63 Satz 4 EStG))
Vervielfältigtungsbetrag beträgt max. 1.800 EUR p.a. grundsätzlich zählen die Kalenderjahre in den das Dienstverhältnis bestand abgezogen werden die nach § 3.63 EStG steuerfrei gezahlten Beiträge des Kalenderjahres
und den sechs vorangegangenen Kalenderjahren. Kalenderjahre vor 2005 werden nicht berücksichtigt
01.07.1980
Vervielfältigung für 4 JahreKeine Vervielfältigung, da Kalender-
jahre vor 2005 unberücksichtigt bleiben
01.01.2005
31.12.2008
4 Jahre
Diensteintritt Dienstaustritt28 Kalenderjahre
aber
Abzug von bereits geförderten Beiträgen nach § 3.63
Folge:Vervielfältigungsregelung greift erst
ab dem Jahr 2012!!!
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGSonderthema Vervielfältigung
AXA Service AG103
die steuerfreie Vervielfältigungsregelung ist in § 3.63 Satz 4 EStG (Neuregelung) geregeltund kann für Zusagen vor und nach dem 01.01.2005 in Anspruch genommen werden:
sie ist nicht anwendbar:
bei Anwendung des § 40b Abs.2 Satz 3 und 4 EStG (Altregelung) bei Verzicht auf die Förderung nach § 3.63 EStG (und Weiteranwendung des
§ 40b EStG für Direktversicherungsverträge, die vor dem 31.12.2004 abge-schlossen wurden)
die pauschalierte Vervielfältigungsregelung ist in § 40b Abs.2 Satz 3 und 4 EStG (Altregelung) geregelt
sie kann in Anspruch genommen werden:
für Altzusagen, die nach § 40b EStG pauschaliert werden für Altzusagen, die nach § 3.63 EStG steuerlich gefördert werden (für Beiträge, die
durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses die 4%-BBG-Grenze überschreiten)
Begünstigte Aufwendungen, die der Arbeitgeber aus Anlass der Beendigung des Dienst-verhältnissess nach dem 31.12.2004 leistet, können entweder steuerfrei belassen oder pauschaliert werden
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGSonderthema Vervielfältigung
AXA Service AG104
Regelung bis zum 31.12.2004 (bleibt im Rahmen der sog. Günstigerprüfung erhalten)
Private Altersvorsorge max. 5.069 EUR(Grundhöchstbetrag 1.334 EUR,
Vorwegabzug 3.068 EUR, hälftiger Grundhöchstbetrag 667 EUR)
Private Altersvorsorge max. 5.069 EUR(Grundhöchstbetrag 1.334 EUR,
Vorwegabzug 3.068 EUR, hälftiger Grundhöchstbetrag 667 EUR)
Direktversicherung (40b) max. 1.752 EUR Direktversicherung (40b) max. 1.752 EUR
Pensionskasse (3.63) max. 4% BBG WestPensionskasse (3.63) max. 4% BBG West
Pensionszusage bzw. U-KassePensionszusage bzw. U-Kasse
Regelung ab 01.01.2005 (Inanspruch-nahme der Förderung nach § 3.63 EStG führt zur Kürzung der Sonderausgaben
Private Altersvorsorge max. 13.500 EUR
Sonderausgaben max.12.000 EUR (in 2005)Sonderausgaben (andere) max. 1.500 EUR
Private Altersvorsorge max. 13.500 EUR
Sonderausgaben max.12.000 EUR (in 2005)Sonderausgaben (andere) max. 1.500 EUR
Direktversicherung / Pensionskasse(max. 4% BBG West
+ 1.800 EUR p.a.)
Direktversicherung / Pensionskasse(max. 4% BBG West
+ 1.800 EUR p.a.)
Pensionszusage bzw. U-KassePensionszusage bzw. U-Kasse
Führt zur Kürzung
derSonder-
ausgaben
31.12.2004
Altzusagen: Günstigerprüfung bis 2019
Neuzusage: Kürzung der Sonderausgaben um fiktiven GRV-Beitrag (max. Beitrag von BBG)
Neuzusage: Kürzung der Sonderausgaben um fiktiven GRV-Beitrag (max. Beitrag von BBG)
2. SCHICHT ZUSATZVERSORGUNGSonderthema Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
AXA Service AG105
A G 3 E G M 5
*= gilt nicht für Zulagen-Rente, Selbständige BV, Risikoversicherung und Pensionskasse
1. Stelle: Gesellschaftskennzeichen A = AXA D = D.Ä.V
3. Stelle: Todesfalltypen Typ 1, Typ 2, Typ 3, Typ 4, Typ5
5. Stelle: Konditionen G = Gruppenkonditionen
7. Stelle: Tarifgeneration 5 = 2005
2. Stelle: Tarifart G = garantierter Tarif F = fondsgebundener Tarif P = fondsgebunden und Partner GS = sofortbeginnend
4. Stelle: Beitragszahlung E = Einmalbeitrag U = Umtausch
6. Stelle: Geschlecht M = Mann F = Frau
PRODUKTETarifsystematik*
AXA Service AG108
PRODUKTEAnpassungsmöglichkeit bei medizinischem „Durchbruch“
Einführung einer Treuhänderklausel in der konventionellen RV.
Stark eingeschränkte Veränderungsmöglichkeit bei der Treuhänderklausel:
bei konventioneller RV: Auslösender Faktor kann nur medizinischer Fort-schritt sein, der zu einer deutlichen Steigerung der Lebenserwartung führt
bei FRV: bei Einführung einer neuen Sterbetafel oder bei Änderung des Garantiezinses (Garantiezins beeinflußt spätere Rentenzahlung)
ANPASSUNG
bAV bleibt unverändert ! (nur Rentenfaktoren bei fondsgeb. Rente)
TREUHÄNDERKLAUSEL
Was passiert,
wenn Krebs
heilbar wird?
AXA Service AG109
VSG/ BVMW entfällt
Rabattvereine für neue TG zu neuen Konditionen : IPV HPV BPV (ab vorauss. 04/2005)
Bewertungsstufen: 100%, 75%, 50%, 25%, 0%für Einzel- und Gruppen/Firmengeschäft
PRODUKTERabatte für neue TG 2005
RABATTE
Grundsätzlich keine Rabattierung bei K7und AT3 möglich.
Neues Rabattkonzept bei der Pensionskasse mit den neuen Tarifen per 04/2005
Über das komplette Rabattkonzept ab 2005 wird perRundschreiben informiert!!!
BEWERTUNG
AUSNAHMEN
AXA Service AG112
Neuer Standardantrag für 1. und 3. Schicht
Übertragung des Antragsprozesses Pensionskasse
(inkl. Kollektivgeschäft) auf die Direktversicherung
Neue Anträge für die Direktversicherung
Neue Anträge für Rückdeckungsversicherungen
PRODUKTENeue Antragsformulare
ANTRÄGE
Alle alten
Anträge
vernichten!
AXA Service AG113
FINANZEN 08/2004:
“Fitness-Test für Fondspolicen: nur wenige Anbieter überzeugen”
AXA: “beste Dachfondspalette im Test” und bei Einzelfonds-Auswahl: “kleine, feine Palette ohne Aussetzer” und Rang 4 von 16 bei Ablaufleistung und Kosten.
DER FONDS 06/2004:
Bestnoten für Ablaufleistung und Flexibilität: Abaufleistung Rang 1 unter den 9 “flexibelsten” Anbietern aus 50 Testkandidaten.
BERUFS-UNFÄHIGKEIT
FONDSPOLICE
AXAAusgezeichnet - Produkt-Highlights
FINANZtest 08/2004:
Qualitätsurteil “SEHR GUT” mit dem drittbesten Wert unter 73 Gesellschaften mit insgesamt 92 getesteten Angeboten.
PRODUKTEZiel: Weiterhin sehr gute Marktpositionierung