vorstellung · 2012. 9. 20. · – sicherer und ungestörter betrieb elektrischer anlagen und...
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Ing. Robert Mark
Vorstellung
Leiter der
Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen
Energie Graz GmbH & Co KG
Ing. Robert Mark
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Die Energie Graz betreibt weit über 30.000 Lichtpunkte in der Steiermark.Die Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen hat 50 Mitarbeiter, die rund um die Uhr für ihre Kunden am Lichtsektor im Einsatz sind.
Ing. Robert Mark
Abteilung Licht
In der Abteilung Licht der
Energie Graz GmbH & Co KG
sind 28 Mitarbeiter damit beschäftigt mehr als 30.000 Leuchten in der Landeshauptstadt Graz und steirischen Gemeinden täglich neu zum Erleuchten zu bringen!
Aufgabe ist eine optimale Beleuchtungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Licht
gibt Sicherheit!
Ing. Robert Mark
Wir errichten, planen und betreuen
• Straßenbeleuchtungsanlagen
• Parkbeleuchtung
• Anstrahlung
• Akzentbeleuchtung
• Weihnachtsbeleuchtung
• Event – Beleuchtung
• Sportanlagen – Beleuchtung
• Innenbeleuchtung
Ing. Robert MarkIng. Robert Mark
Vorschriften und Normen für Errichtung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen
Elektrotechnische Sicherheit, Anlagenverantwortlichkeit, Überprüfung der
Anlagen, Dokumentation
Ing. Robert Mark Energie Graz
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Gesetzliche Grundlagen, elektrotechnische Sicherheit
• Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992)
• Elektrotechnikverordnung – ETV 2002– ETV 2002/A1– ETV 2002/A2 seit Juli 2010
• Niederspannungsgeräteverordnung– NspGV
• Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung– EMVV 1995
• Nullungsverordnung
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
ETG 1992
regelt Begriffe wie:
• elektrische Anlagen
• elektrische Betriebsmittel
• wesentliche Änderungen der Erweiterungen
• spezifischer Energieverbrauch
Normen und Vorschriften können durch Verordnungen verbindlich erklärt werden!
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
ETG 1992
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind sicher zu:
• errichten
• herzustellen
• instand zu halten
• betreiben– eigene Betriebssicherheit– Sicherheit von Personen, Nutztieren und Sachen – Sicherer und ungestörter Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
ETG 1992
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen:
für den normalen Gebrauch und auf die nach vernünftigen Ermessen zu erwartende Benutzung bedacht werden
Auswahlpflicht des Betreibers für Material und Fachpersonal!
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
ESV 2012 – Elektroschutzverordnung 2012
Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom
• Kontrollen und wiederkehrende Prüfungen, längstens alle 5 Jahre
• Elektrische Anlagen sind nach der ÖVE EN 50110 zu betreiben
• Sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel• Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen• Usw.
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Betrieb von elektrischen Anlagen - ÖVE EN 50110
• Anlagenverantwortlicher– verantwortlich für den Betrieb elektrischer Anlagen
• Arbeitsverantwortlicher– verantwortlich für die Durchführung der Arbeit
• Elektrofachkraft– Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung
• Elektrotechnisch unterwiesene Person– Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurde, dass sie
Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können
• Laie– eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene
Person ist
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Anlagenverantwortlicher – Pflichten
• Instandhaltungszustand der Anlagen
• Bei Mängel an einer elektr. Anlage die Gefahren für Personen, Nutztieren oder Sachen zur Folge haben sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen
• Koordination bei Arbeiten an verbundenen Anlagen
• Bestimmen von Arbeitsverantwortlichen
• Grundsätzlich zuständig für Schaltungen in der Anlage
• Muss vor Beginn einer Arbeit darüber informiert sein
• Erteilung der Erlaubnis für vorgesehene Arbeiten
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Anlagenverantwortlicher - Pflichten
Ist dafür verantwortlich, dass die Anlagen innerhalb der festgelegten Fristen von einer Elektrofachkraft geprüft werden
Sorgt für Alarm und Notfallpläne bei:
• Sturm und Unwetter• Schnee, Eis• Eiszapfen• Hochwasser• Unfälle• Großflächige Ausfälle
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Anlagenverantwortlicher - Pflichten
Notfallpläne für:Elementarfälle oder Unfälle
Muss festlegen in welcher angemessenen Zeit Handlungen gesetzt werden müssen?
Entstördienst rund um die Uhr?
Kann Pflichten auch delegieren. An betriebseigene Mitarbeiter oder an qualifizierte externe Unternehmen mit entsprechenden Referenzen (Auswahlpflicht des Anlagenbetreibers).
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Arbeitsverantwortlicher - Aufgaben
• Arbeitsvorbereitung
• Erstellung von Arbeitsplänen mit Anlagenverantwortlichen
• Auswahl der Arbeitskräfte
• Informationen des Anlagenverantwortlichen über Art und Ort der vorgesehenen Arbeit
• Unterrichtung der Arbeitskräfte über Art, Umfang, Sicherheitsmaßnahmen, Verteilung der Aufgaben, Arbeitsbereich, Besonderheiten örtlicher und betrieblicher Natur, Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen
• Regelmäßige Information des Anlagenverantwortlichen über Arbeits-fortschritt, Anlagenzustand bzw. sofortige Meldung bei Gefahr in Verzug
• Freigabe zur Arbeit – den an der Arbeit beteiligten Personen
• Meldung an Anlagenverantwortlichen bei Beendigung der Arbeit
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Elektrotechnisches Schutzkonzept
• Prüfung an Beleuchtungsanlagen
– Was muss von wem in welchen Abständen geprüft werden?
– Wie erfolgt die Dokumentation?
– Wer ist für die Durchführung verantwortlich?
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen
• Prüfintervall lt. ESV 2012 im Allgemeinen 5 Jahre
– Besichtigung– Funktionsprüfung– Funktion des Fehlerschutzes– Messung der Isolationswiderstände– Messung der Anlagenerder– Aufzeichnung und Aufbewahrung der Prüfergebnisse
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Vorschriften Beleuchtung
OENORM EN 40 Lichtmaste
OENORM EN 12193 Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung
OENORM EN 12665 Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
OENORM EN 13032 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten
OENORM EN 13201 Straßenbeleuchtung
OENORM EN 13460 Instandhaltung - Dokumente für die Instandhaltung
OENORM EN 61082 Dokumente der Elektrotechnik
OENORM O 1051 Straßenbeleuchtung - Beleuchtung von Konfliktzonen
OEVE EN 1 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V
OEVE EN 60051 Direkt wirkende anzeigende elektrische Meßgeräte und ihr Zubehör - Meßgeräte mit Skalenanzeige
OEVE EN 61284 Freileitungen - Anforderungen und Prüfungen für Armaturen
OEVE EN 61557Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis a.c. 1 kV und d.c. 1,5 kV - Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von
Schutzmaßnahmen
OEVE/OENORM E 8001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Vorschriften Beleuchtung
OEVE/OENORM E 8014 Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V
OEVE/OENORM E 8050 Blitzschutzsysteme - Bildzeichen
OEVE/OENORM E 8351 Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität
OEVE/OENORM EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen
OEVE/OENORM EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
OEVE/OENORM EN 50249 Elektromagnetische Ortungsgeräte für unter Erde verlegte Rohre und Kabel - Leistungsmerkmale und Sicherheit
OEVE/OENORM EN 50356 Durchlaufspannungsprüfung an elektrischen Kabeln und Leitungen
OEVE/OENORM EN 60598 Leuchten
OEVE/OENORM EN 60652 Belastungsprüfungen an Freileitungstragwerken
OEVE/OENORM EN 60838 Sonderfassungen
OEVE/OENORM EN 60923 Geräte für Lampen - Vorschaltgeräte für Entladungslampen (ausgenommen röhrenförmige Leuchtstofflampen)
OEVE/OENORM EN 60927 Geräte für Lampen - Startgeräte (andere als Glimmstarter)
OEVE/OENORM EN 60929 Wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen
OEVE/OENORM EN 61048 Geräte für Lampen - Kondensatoren für Leuchtstofflampen- und andere Entladungslampenkreise
OEVE/OENORM EN 61347 Geräte für Lampen
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Wartung / Instandhaltung von Tragsystemen
Standsicherheit
Am Beispiel von Stahlmastanlagen
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Tragsysteme - Standsicherheit
• Sie haben hoffentlich nicht solche Anlagen
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Beleuchtungsanlagen
Vorbeugende Instandhaltung
• Inspektion
• Zustandsermittlung
• Wartung, Instandhaltung
• Dokumentation
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Inspektion
• Begehung
• Sichtkontrolle
• Bewertung
• Sonderkontrolle nach – Unfällen– Baumbrüchen– Besonderen Vorfällen
Dokumentation
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit, Zustandsermittlung
Mögliche Verfahren
• Sichtprüfung
• Hammerprüfung
• Standsicherheitsprüfung– Ultraschallprüfung– Biegemoment Prüfung
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit, Zustandsermittlung
• Standsicherheitsprüfung• Rechnerischer Nachweis
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Prüfen - Beispiel Stahlmastanlage
• Sichtkontrolle – Begehung alle 2 Jahre
• Zustandsermittlung– Ab 15 Jahre alle 5 Jahre Überprüfung durch anerkannte Prüfverfahren
• Sonderkontrollen – Anlassbezogen nach Unfällen
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Sonderkontrollen
Anlassbezogen nach Unfällen
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Wartung, Instandhaltung
Um die Lebensdauer von Leuchtenträgern zu erhöhen, sind die bei Begehung und Sichtkontrolle festgestellten Mängel umgehend dauerhaft zu beheben:
Erneuern des Rostschutzes beim Auftreten von Roststellen– Rechtzeitige Erneuerung schützt vor Materialabtrag und erhöht die Lebensdauer
Erneuern des Anstriches– Schützt vor allem den Übergangsbereich
Ausbessern oder Erneuern der Betonschutzsockel
Freihalten der Leuchtenträger von Bewuchs
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Mängel
Welche Mängel kann es geben ?
• Schlechte Gründung
• Beschädigung
• Roststellen
• Durchrostung
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Verringerung der Tragfähigkeiten - Ursachen
• Schlechte Gründung (Fundamente)• Abrostung von außen vor allem im Übergangsbereich• Abrostung von innen vor allem im Übergangsbereich• Überbeanspruchung an kritischen Bemessungsstellen in Folge extremer
Lasten durch:– Windböen– Vandalismus– Unfalllast– Zusatzlasten
• Ermüdung an kritischen Stellen wie:– Bei Wartungsöffnungen– im Bereich erhöhten Korrosionsabtrages – Bei Schweißstellen, Absetzstellen, im Übergangsbereich der
Rostschutzmanschette
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit
• Belastungen aus Umwelteinflüssen
– Windbelastung– Schwingungsbelastung– Materialversprödung– Streuströme– Streusalz– Korrosion– Spannungskorrosion– Erosion
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit
• Das richtige Tragwerk für den richtigen Zweck auswählen
• Statische Anforderungen erfüllen
• Optische Wirkung beachten
• Lebensdauer berücksichtigen
• Artfremde Nutzung beachten
• Wartung, Instandhaltung – Konzept erarbeiten
• Preis - das billigste Produkt auswählen?
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit
Sind Maste für die Zusatzlasten gebaut?
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit – sichtbare Schäden
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Maste- Standsicherheit – unsichtbare Schäden
Korrosionsriss durch Spannungskorrosion
Schäden innerhalb des Fundamentesbei Beton oder Mast
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Anlagenbuch Leuchtenträger
• Dokumentation als Wartungsgrundlage– Grafische Darstellung, Standort der Maste– Datenblatt mit wesentlichen Informationen,„Prüfprotokolle“
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
OVE/ONORM E 8001-6 gliedert sich in drei Teile:
• Teil 6-61: Erstprüfungen• Teil 6-62: Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen• Teil 6-63: Anlagenbuch und Prüfberichte
Anlagenbuch, Prüfung von elektrotechnischen Komponenten
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Darunter wird eine Zustandsfeststellung der elektrischen Anlagen verstanden.
• Sie enthält:− Besichtigen− Erproben− Messen
Mit Abschluss der Erstprüfung einer neu errichteten Anlage ist ein Anlagenbuch mit Befunden und Ergebnissen der Prüfung zu erstellen.
Im Anlagenbuch sind Veränderungen an der Anlage festzuhalten.
Falls für Anlage kein Anlagenbuch vorhanden ist, ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen.
Erstprüfung OVE/ONORM E 8001-6 Teil 6-61
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
• Unter wiederkehrender Prüfung versteht man die Prüfung einer bestehenden Anlage mit ordnungsgemäß geführtem Anlagen- oder Ersatzanlagenbuch und den Anforderungen gemäß festgelegten und eingehaltenen Prüfungsintervallen.
• Eine außerordentliche Prüfung ist eine bei der die Voraussetzungen auf eine wiederkehrende Prüfung (z.B. wegen fehlender Unterlagen) nicht gegeben sind.
• Wiederkehrend und außerordentliche Prüfungen von elektrischen Anlagen müssen so durchgeführt werden, dass die Sicherheit der Anlage und aller dazugehöriger Teile nachgewiesen wird.
• Prüfungen müssen so durchgeführt werden, dass dabei weder Personen, Tiere oder Betriebsmittel beschädigt werden.
• Umfang, Ergebnis, Fehler aber auch Einschränkungen des Prüfumfangs sind im Prüfbefund festzuhalten.
• Häufigkeit der Prüfungen hängen von Art und Benutzung der Anlage (auch Wartung, Wartungshäufigkeit und äußeren Einflüssen) ab.
• Prüfintervalle können von Behörde festgelegt sein. Z. B. Elektroschutzverordnung ESV 2003 und ESV 2012.
• Im Anlagenbuch sind Prüfintervalle festzuhalten.
Wiederkehrende und außerordentliche Prüfung
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
• Tag der Übergabe• Umfang der Installation
– Pläne, Schemen, Stromkreiszugehörigkeit usw.
• Netzsystem und Schutzmaßnahme• Versorgungsangaben
– Nennspannung, Ströme, Frequenz
• Anlagenerder– Art, Material, Lage
• Schutzleiter, Potentialausgleich, Nullungsverbindung, zusätzliche Potentialausgleiche
• Verteiler– Lage, Bezeichnung, Pläne
• Messgeräteangaben
Anlagenbuch Inhalte
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
• Das Anlagenbuch ist dem Anlagenbetreiber zur Aufbewahrung bei der Anlage zu übergeben
• Übergabe ist zu bestätigen
• Muss für die Lebensdauer der Anlage aufbewahrt werden
• Muss Personen bei der Wartung oder für Wiederholungsprüfungen ausgefolgt werden
Aufbewahrung des Anlagenbuches
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
• Personen mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung einstellen
• Schulungen und Unterweisungen für eigene Mitarbeiter
• Erfahrenen Dienstleister mit entsprechenden Referenzen mit Wartung und Betriebsführung beauftragen – Auswahlpflicht des Anlagenbetreibers – sich Nachweise über den einschlägigen Ausbildungsstand der Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens geben lassen (Meisterprüfung, zertifizierte Lichttechniker, HTL, usw)
• Anlagen evaluieren und sich Wartungspläne und Einschulungen erarbeiten lassen
Vorschriften und Normen – Wie kann man die Übersicht behalten?
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Rechtshinweis
Diese Ausbildungsunterlage ist dient als Hilfe für die Tagungsteilnehmer. Sie enthält wichtige Auszüge aus derzeit geltenden Gesetzen, Verordnungen und Normen für die Errichtung und den Betrieb von Beleuchtungsanlagen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr. Auf die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen wird ausdrücklich hingewiesen.
Ing. Robert MarkVorschriften für
Beleuchtungsanlagen
Vorschriften und Normen für Beleuchtungsanlagen
Viel Erfolg beim Umgang mit den einschlägigen Vorschriften und beim
normgerechten Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen.
Ing. Robert Mark Energie Graz