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Wie sind die deutschen Arztpraxen aufgestellt? Digitalisierung im Gesundheitswesen: PRAXIS-TIPP S. 5 – WAS SICH BEIM ZEITMANAGEMENT IN DER PRAXIS VERBESSERN LÄSST TREND S. 10 – ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: GEMEINSAMER FAHRPLAN STEHT FEST GESUNDHEITSPOLITIK S. 3 – SPAHNS PLÄNE ZUR AMBULANTEN VERSORGUNGSSTEUERUNG REGIONAL S. 16 – POSITIVE BILANZ FÜR DIE ONLINE-ARZT- VISITE (ELVI ® ) IN PFLEGEHEIMEN VR-Med Info SERVICEMAGAZIN FÜR ÄRZTE, ZAHNÄRZTE UND APOTHEKER #07 // AUSGABE 2 // 2018

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Wie sind die deutschen Arztpraxen aufgestellt?

Digitalisierung im Gesundheitswesen:

PRAXIS-TIPP

S. 5 – WAS SICH BEIM ZEITMANAGEMENT IN DER PRAXIS VERBESSERN LÄSST

TREND

S. 10 – ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: GEMEINSAMER FAHRPLAN STEHT FEST

GESUNDHEITSPOLITIK

S. 3 – SPAHNS PLÄNE ZUR AMBULANTEN VERSORGUNGSSTEUERUNG

REGIONAL

S. 16 – POSITIVE BILANZ FÜR DIE ONLINE-ARZT-VISITE (ELVI®) IN PFLEGEHEIMEN

VR-Med InfoSERVICEMAGAZIN FÜR ÄRZTE, ZAHNÄRZTE UND APOTHEKER #07 // AUSGABE 2 // 2018

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Seite 2 VR-Med Info

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht Tempo.

Momentan befinden sich gleich mehrere Gesetzesvorha-

ben zum Thema Gesundheit und Pflege in der „Pipeline“.

Der vorliegende Kabinettsentwurf zum Terminservice-

und Versorgungsgesetz (TSVG) beinhaltet dabei sowohl

positive als auch negative Komponenten. So stoßen die

ersten Ansätze der Entbudgetierung und somit leistungs-

gerechteren Vergütung auf positive Resonanz. Anderer-

seits plant der Gesetzgeber künftig mit einem erweiter-

ten Sprechstundenumfang und verpflichtenden offenen

Sprechstunden Eingriffe in die Praxisorganisation, die

die berufliche Freiheit der Ärzte im Vergleich zu anderen

Freiberuflergruppen in unverhältnismäßiger Weise wei-

ter einschränken. Die hiervon ausgehenden Signale auf

den dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs sind mit

Sicherheit nicht positiv.

Wie die weiteren Beiträge in der aktuellen Ausgabe des

VR-Med Info belegen, nimmt das Thema „Digitalisierung

im Gesundheitswesen“ immer mehr Raum ein. Deutsch-

land hat diesbezüglich – auch im Vergleich zu den euro-

päischen Nachbarn – großen Nachholbedarf. Obwohl die

Niedergelassenen zumindest einigen digitalen Entwick-

lungen positiv gegenüberstehen, haben jedoch rund

61 % der Praxen noch keinerlei digitale Angebote für ihre

Patienten. Dies ist bei einer näheren Betrachtung der Rah-

menbedingungen nicht verwunderlich. Kennzeichnend

für die deutsche „Digital-Health“-Geschichte sind neben

anhaltenden Differenzen zwischen den beteiligten Akteu-

ren, datenschutzrechtlichen Problemen sowie Pannen und

Entwicklungsverzögerungen von Seiten der Industrie auch

schlichtweg mangelnde Anreize für die Praxen. Am Beispiel

der Videosprechstunde wird deutlich, dass trotz der Locke-

rung des Fernbehandlungsverbots nach wie vor rechtliche

Fragen offen, die Einsatzmöglichkeiten immer noch stark

limitiert und eine gute organisatorische Einbindung so-

wie exakte Kalkulation erforderlich sind, um die Leistung

VORWORT

Liebe Leserinnen und Leser,

Impressum

HerausgeberVolksbank Bielefeld-Gütersloh eG, Friedrich-Ebert-Str. 73-75, 33330 GüterslohAnsprechpartnerin: Manuela Llewelyn

Redaktion, Konzeption & GestaltungREBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG, Mommsenstr. 36, 10629 Berlin

Bilder und GrafikenVolksbank Bielefeld-Gütersloh eG, REBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG iStock: S. 1 – AJ_Watt, S. 9 – PeopleImages, S. 11 – ismagilov, S. 14 – AndreyPopov, S. 17 – Wavebreakmedia; Fotolia: S. 5 – NicoElNino; Team Spahn: S. 3.

Die Sonderthemen wurden mit freundlicher Unterstützung der genannten Unternehmen verwirklicht.

Diese Publikation beruht auf allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Alle Mei-nungsaussagen geben die aktuelle und unverbindliche Einschätzung der jeweiligen Verfasser zum Redaktionsschluss wieder und stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Volksbank Biele-feld-Gütersloh dar. Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh übernimmt keine Haftung für die Verwen-dung der Publikationen oder deren Inhalt.

Copyright Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG, Friedrich-Ebert-Str. 73-75, 33330 Gütersloh. Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe „VR-Med Info“ gebeten.

Ralf Reckmeyer Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG

kostendeckend anbieten zu

können. Umgekehrt belegt

das Projekt elVi®, dass On-

line-Sprechstunden unter

bestimmten Voraussetzun-

gen ein gelungenes und

qualitativ hochwertiges

Versorgungsangebot dar-

stellen können.

Trotz fortschreitender Digitalisierung steht fest, dass die

„virtuelle Medizin“ den persönlichen Arzt-Patienten-Kon-

takt nicht vollständig ersetzen kann. Dies wurde auch bei

der Auftaktveranstaltung zu unserem neuen Heilberufe-

Forum deutlich, bei der Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer vor

den negativen Folgen einer fortschreitenden wirtschaftli-

chen Optimierung des „Kulturguts Medizin“ warnte. Wir

möchten uns an dieser Stelle für Ihr reges Interesse an

der Veranstaltung bedanken und Sie gleichzeitig auf den

Termin für das nächste HeilberufeForum am Mittwoch,

6. Februar 2019, um 18:00 Uhr in der Gütersloher Volksbank-

Zentrale hinweisen. Thema sind Informationen rund um

die Praxisübergabe.

Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen bereits jetzt

Beratungsbedarf haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen

Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!

Ihr

Ralf Reckmeyer,

Leiter Firmenkundenbetreuung

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 3

GESUNDHEITSPOLITIK

Terminservicestellen (TSS): Die TSS werden künftig als „Ser-vicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“ aus-gebaut. Sie sollen durchgängig 24 Stunden am Tag / 7 Tage pro Woche unter der Nummer des ambulanten Notdienstes (116117) erreichbar sein und Termine auch online oder per App vermitteln. Die TSS vermitteln die Patienten in Akutfällen je nach Bedarf an eine geöffnete Arztpraxis, eine Portal-/Be-reitschaftsdienstpraxis, eine Notfallambulanz oder leiten den Anrufer an die Notrufzentrale (112) weiter. Der Service wird auf Haus- und Kinderärzte ausgeweitet. Ferner unterstützen die TSS bei der Suche nach einem „festen“ Haus- oder Kinderarzt. Versorgungssicherung auf dem Land: Landärzte erhalten künftig obligatorisch regionale Zuschläge bei (drohender) Un-terversorgung sowie bei zusätzlichem lokalem Versorgungs-bedarf. Bei (drohender) Unterversorgung sind die Kassenärzt-lichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet, in den betreffenden Regionen Eigeneinrichtungen oder Versorgungsalternativen (wie mobile Praxen, digitale Sprechstunden oder Patienten-busse) anzubieten. Auch Kooperationen mit Krankenhäusern und Kommunen sind erwünscht. Die Eigeneinrichtungen sind den vertragsärztlichen Leistungserbringern gleichgestellt und nehmen an der Honorarverteilung teil. Die KVen müssen künf-tig verpflichtend einen Strukturfonds im Umfang von 0,2 % der Gesamtvergütung zuzüglich des gleichen Betrages von den Krankenkassen ausschließlich für Maßnahmen zur Ver-sorgungssicherung einrichten. Der Verwendungszweck wird erweitert auf die Übernahme von Investitionskosten bei Pra-xisübernahmen, die Förderung lokaler Gesundheitszentren, KV-Eigeneinrichtungen, Sonderbedarfszulassungen und des Aufkaufs von Arztsitzen. Bedarfsplanung: Bis Mitte 2019 ist eine Reform geplant (klein-räumigere, bedarfsgerechtere und flexiblere Gestaltung, neue

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet an konkreten Maßnahmen, die vorrangig auf einen verbesserten Zugang zur ambulanten Versorgung für gesetzlich Versicherte abzielen. Für die Niedergelassenen zeichnen sich in diesem Zusammenhang zwar neue Einkommenschancen ab – andererseits jedoch auch weitreichende Eingriffe in die Praxis­organisation.

SPAHNS PLÄNE ZUR AMBULANTEN VERSORGUNGSSTEUERUNG

Geht es nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, müssen sich die Vertragsärzte ab dem kommenden Früh-jahr auf zahlreiche Veränderungen einstellen. Der bereits vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zum sogenann-ten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beinhaltet u. a. folgende Regelungen: Erweiterter Sprechstundenumfang: Künftig gilt für GKV-Pra-xen ein Mindestsprechstundenumfang von 25 Stunden (bis-lang 20) einschließlich der Hausbesuche. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind dabei verpflichtet, im Internet und per App über die Sprechzeiten der Praxen zu informieren, die Einhaltung des Sprechstundenumfangs durch die Praxen mit-tels einheitlicher Prüfkriterien zu überwachen und den Auf-sichtsbehörden sowie den Landes- und Zulassungsausschüssen jährlich Bericht zu erstatten.

Offene Sprechstunden: Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung (z. B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden und Hals-Nasen- Ohren-Ärzte – entgegen der ursprünglichen Regelung des Referentenentwurfs jedoch keine Haus- und Kinderärzte) müssen künftig je Woche im Rahmen des obigen Sprechstun-denumfangs mindestens fünf offene Sprechstunden (für Pati-enten ohne vorherige Terminvereinbarung) anbieten.

Finanzielle Anreize: – Leistungen, die während der offenen Sprechstunden er-

bracht werden, werden mit einem extrabudgetären Zu-schlag von mindestens 15 % auf die Grundpauschalen ho-noriert.

– Für neue Patienten und für jene, welche die Praxis während eines Zeitraums von mindestens 4 Jahren nicht mehr auf-gesucht hatten, werden die Grund- bzw. Versichertenpau-schalen um mindestens 25 % angehoben und extrabudgetär vergütet.

– Hausärzte erhalten in dringlichen Fällen für die direkte Ver-mittlung ihrer Patienten an einen Facharzt eine zusätzliche, extrabudgetäre Vergütung in Höhe von mindestens fünf Euro.

– Leistungen der Fachärzte für übernommene Patienten nach einer Terminvermittlung durch den Hausarzt werden im Be-handlungsfall extrabudgetär vergütet.

– Für die Behandlung von Patienten, die über die Terminser-vicestelle vermittelt wurden, ist eine extrabudgetäre Vergü-tung der Akutleistungen geplant.

– Die „sprechende Medizin“ soll im einheitlichen Bewertungs-maßstab finanziell aufgewertet werden.

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Seite 4 VR-Med Info

Steuerungsmöglichkeiten in Form von Unterquo-ten innerhalb der Arztgruppen – wie z. B. bei den Fachinternisten oder den ärztlichen Psychothera-peuten – hinsichtlich Grundversorgung und Spezi-alisierungen). Bis dahin gelten für Rheumatologen, Psychiater und Pädiater vorübergehend keine Zu-lassungssperren. In ländlichen Regionen können auf Antrag der Länder die Zulassungssperren für Neuniederlassungen komplett entfallen. Sie erhal-ten ferner ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen.

Sektorenübergreifende Versorgung: Auf Bun-desebene sowie in jedem Bundesland ist ein neues Schiedsgremium aus KV, gesetzlichen Krankenkas-sen und Kliniken zu bilden, wodurch die Umsetzung dreiseitiger, sektorenübergreifender Versorgungs-angebote gefördert werden soll. Sofern bei Auf-kündigung eines Vertrages kein Nachfolgevertrag zustande kommt, entscheidet die Schiedsstelle bin-nen drei Monaten.

Praxisbesonderheiten: KVen müssen künftig in ih-ren Vereinbarungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung typische Praxisbesonderheiten von Landarztpraxen (inkl. Standort- und Strukturmerkmale) definieren. Diese sind im Vorfeld von Prüfverfahren anzu-erkennen. Hierdurch sollen insbesondere Haus-besuche gefördert werden. Die entsprechenden Nachweispflichten für die Ärzte entfallen. Der Kabi-nettsentwurf führt neben der Landarztpraxis auch die Versorgung in Hospizen/Pflegeheimen sowie die Versorgung bestimmter Patientengruppen (u. a. Pflegebedürftiger) als Praxisbesonderheiten auf.

Neue GKV-Leistungen im vertragsärztlichen Be-reich: Versicherte mit substanziellem HIV-Infekti-onsrisiko haben künftig Anspruch auf Präexpositi-onsprophylaxe (PrEP). Neben den entsprechenden Medikamenten übernehmen die Kassen auch die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchun-gen. Bei der künstlichen Befruchtung haben Pati-enten in Fällen, in denen eine keimzellschädigende

Behandlung zu Fertilitätsverlust führen könnte, An-spruch auf eine Kryokonservierung von Keimzellge-webe, Ei- und Samenzellen.

Weitere Regelungen des Kabinettsentwurf betref-fen unter anderem klarstellende Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) spätestens ab 2021 und des mobilen Zugriffs auf deren Daten mittels Smartphone/Tablet, die Verbes-serung der Versorgung mit Impfstoffen, die Erhö-hung des Festzuschusses für Zahnersatz auf 60 % (ab 2021), die Abschaffung der Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen und die Öffnung der Pflege für reine Betreuungsdienste (Haushalts-hilfe, Einkaufen etc.). Neu ist auch, dass anerkannte Praxisnetze in unterversorgten Regionen MVZ grün-den dürfen.

Mit Blick auf die Verbesserung der Versorgung (insbesondere auf dem Land) beinhaltet der Ge-setzesentwurf gute Ansätze. So begrüßt z. B. der NAV-Virchow-Bund ausdrücklich den Einstieg in die Entbudgetierung und die Erhöhung der extrabudge-tären Vergütung für neue Patienten. Positiv zu wer-ten ist auch die Überarbeitung der Bedarfsplanung und die Flexibilisierung der Zulassung in unterver-sorgten Gebieten. Andere Elemente greifen jedoch weit in die ärztliche Freiheit und Selbstverwaltung ein. Zwar dürfte die Ausweitung des Sprechstunden-umfangs für die meisten Praxen kein großes Thema sein. Wie eine Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, liegt die durchschnittliche Praxis diesbezüglich bereits jetzt weit über dem künftig geforderten Umfang (vgl. Tab.). Anders verhält es sich jedoch bei den offenen Sprechstunden. Die KBV kritisiert, dass hierdurch in vielen, kapazitätsmäßig bereits am Limit arbeiten-den Praxen ein Chaos droht, unter dem nicht nur die Ärzte und Praxisteams, sondern gerade auch die

Öffnungszeiten, Betriebszeiten, Leistungszeiten außerhalb der Praxis und Wochenarbeitszeiten nach Fachbereichen (Durchschnittswerte 2015)

Fachbereich wöchentliche Öffnungszeit

wöchentliche Praxisbetriebszeit

wöchentliche Leistungszeit**

Wochenarbeitszeit gesamt

Hausärztlicher Bereich 31,8 h 37,4 h 6,9 h 52,9 h

Fachärztlicher Bereich I* 33,3 h 37,9 h 4,2 h 49,1 h

Fachärztlicher Bereich II* 34,8 h 40,8 h 5,5 h 53,7 h

Internistischer Bereich 35,4 h 43,2 h 4,9 h 58,1 h

Neurologisch-psychiatrischer Bereich 33,9 h 41,2 h 5,4 h 53,0 h

Übergreifend tätige Praxen 37,9 h 48,5 h 4,9 h 52,7 h

Psychotherapeutischer und psychosomatischer Bereich 34,7 h 38,1 h 3,1 h 49,2 h

* Fachärztlicher Bereich I: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (inkl. Phoniatrie und Pädaudiologie), Physikalische und Rehabilitative Medizin; Fachärztlicher Bereich II: Chirurgie, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Orthopädie, Radiologie, Urologie; ** außerhalb der Praxisräume Quelle: Zi 2018

Die Mehrheit der Arztpraxen

kommt be-reits auf eine wöchentliche Öffnungszeit,

die deutlich über dem geforderten

Sprechstunden-umfang liegt.

Ärztevertreter werten das TSVG

als unzumutbaren Eingriff in die

ärztliche Selbst-verwaltung und

Freiberuflichkeit.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 5

Patienten (insbesondere chronisch Kranke sowie Patienten mit akutem Behandlungsbedarf) leiden. Die Situation in den Not-aufnahmen vieler Kliniken vermag hier einen ersten Vorge-schmack zu geben: Stundenlange Wartezeiten und blank liegen-de Nerven auf Seiten des Personals und der Patienten bis hin zu aggressivem Verhalten. Auch die vorgesehene Überprüfung der Einhaltung des Sprechstundenumfangs und der offenen Sprech-stunden ist laut Ärztevertreter als überzogene Kontrollmaßnah-me nicht hinnehmbar. Die Vertreterversammlung der KBV übt unter anderem deshalb in einer Resolution heftige Kritik an dem Gesetz und fordert die Regierung zur Nachbesserung des Ge-setzes auf.

Letztendlich lässt sich eine Verbesserung der Versorgung nur mit einem größeren Angebot an ärztlicher Arbeitszeit, d. h. mit einem Zuwachs an ärztlichem Personal, umsetzen. Gerade was

jedoch den ärztlichen Nachwuchs anbelangt (der auf eine bes-sere Work-Life-Balance und Deregulierung drängt), setzt Spahns Vorhaben mit der Erweiterung der Sprechzeiten und den ob-ligatorischen offenen Sprechstunden eher abschreckende Zei-chen. Die KBV befürchtet zudem, dass sich viele ältere Ärzte aufgrund der neuen Belastungen und Reglementierungen aus der Versorgung zurückziehen werden. Hinzu kommen gegebe-nenfalls die finanziellen Aspekte. Zwar soll die von den Ärzten zu leistende Zusatzarbeit mit weiteren rund 600 Mio. € pro Jahr honoriert werden. Doch zumindest bislang sind die Kassen nicht bereit, hierfür in die Tasche zu greifen.

Dem aktuellen Zeitplan zufolge ist die erste Lesung des TSVG für Dezember 2018 und die Anhörung im Gesundheitsausschuss für Januar 2019 geplant. Spätestens Mitte 2019 soll das Gesetz in Kraft treten.

Terminmanagement und Sprechzeiten

Das Patientenbestellsystem spielt bei der Optimierung eine zen-trale Rolle. Zumeist ist das Terminmanagement an das Praxis-verwaltungssystem gekoppelt. Termine können über dieses Tool vergeben, geplant und priorisiert werden. Um den Praxisab- lauf effizienter und effektiver zu gestalten, Überstunden und Ärger beim Praxispersonal sowie unnötige Wartezeiten für die Patienten zu vermeiden, ist die Beachtung bestimmter wichtiger Grundregeln unerlässlich.

Checkliste Zeitmanagement

Zeitanalyse durchführen: Eine Analyse der Dauer der Be-handlungszeiten nach Krankheitsbild und die Auswertung von Patientenfrequenzen (Wer kommt wann, zu welcher Uhrzeit, an welchen Tagen, mit oder ohne Termin?) liefern die Grundla-ge für eine gute Organisation der Terminvergabe. Terminvergabe richtig organisieren: Die Terminvergabe soll-te entsprechend der zu erwartenden Behandlungszeit (Durch-schnittswerte aus der Zeitanalyse) erfolgen. Dabei bietet es sich an, Termine für bestimmte Patientengruppen (z. B. Schmerz-patienten, Akutpatienten, chronisch Kranke, Routine-Check- Patienten) in definierten Zeitblöcken zu bündeln. Für Gruppen mit hohem Zeitbedarf kann z. B. eine Spezialsprechstunde ein-gerichtet werden. Für Akutpatienten sollten jene Zeitfenster reserviert werden, in denen erfahrungsgemäß besonders viele

Lange Wartezeiten in der Praxis stellen nicht nur die Geduld der Patienten auf die Probe, sondern können auch auf ab­lauforganisatorische Probleme hindeuten. Eine Optimierung der Praxisprozesse in Kombination mit einem guten Zeit­management sorgt für zufriedene Patienten und Mitarbeiter und bietet darüber hinaus auch wirtschaftliche Vorteile.

OPTIMIERUNGSPOTENZIALE IN DER PRAXIS: WAS SICH BEIM ZEITMANAGEMENT IN DER PRAXIS VERBESSERN LÄSST

Zeitmanagement ist als ganzheitliches Konzept zu verstehen, mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz des Praxisablaufs zu verbessern. Auf diese Weise können „Zeitstress“ und Unzufrie-denheit sowohl bei Patienten, den medizinischen Fachange-stellten und dem Arzt vermieden und das Arbeitsklima in der Praxis verbessert werden. Gerade im Hinblick auf die geplan-te Erweiterung der GKV-Sprechzeiten auf 25 Stunden, die für einige Fachgruppen verpflichtenden offenen Sprechstunden sowie die umfangreichere Terminvermittlung durch die Ter-minservicestellen tritt ein durchdachtes Zeitmanagement und die Verbesserung der internen Prozesse immer mehr in den Vordergrund. Optimierungspotenziale liegen im Patientenbe-stellsystem sowie in anderen Bereichen der Ablauforganisation (z. B. bei der Durchführung der Sprechstunde). Für ein optimales Zeitmanagement empfiehlt es sich, die gesamten Praxisprozesse kritisch zu hinterfragen.

PRAXIS-TIPP

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Seite 6 VR-Med Info

Patienten dieser Gruppe vorstellig werden (z. B. Montagvor-mittag zwischen 9 und 12 Uhr). Alternativ/zusätzlich besteht die Möglichkeit, Akutpatienten im Rahmen von regelmäßig eingeplanten „Pufferterminen“ zwischen den vereinbarten Terminen zu behandeln. Auch für Hausbesuche sollten Zeit-fenster definiert werden. Für berufstätige Patienten, die ge-genüber Wartezeiten während der normalen Sprechzeiten besonders stressanfällig sind, bietet eine Abendsprechstunde große Vorteile.

Personaleinsatz richtig planen: Der Personaleinsatz sollte sich nach dem jeweiligen Bedarf richten. Zeitblöcke mit vielen Akutpatienten und/oder hohem Patientendurchlauf erfordern mehr Personal. Termin- und Sprechzeitenplanung einhalten: Durch das sorgfältige Einhalten von Puffer- und Pausenzeiten und einem pünktlichen Beginn der Sprechstunde lassen sich Verzögerun-gen vermeiden. Dies ist nur möglich, wenn auch das Praxis-team hinter dieser Vorgabe steht. Tägliche Aufgabenpriorisierung vornehmen: Wichtig ist die Bestimmung realistischer Tagesziele und die Einteilung der für den Tag anstehenden Aufgaben nach Dringlichkeit und Wichtigkeit. Folgetermine nutzen: Bei Akutpatienten sollte nur das akute Problem behandelt werden. Bei weiterem Behandlungsbedarf empfiehlt es sich, weitere Behandlungstermine zu vereinbaren. „Zeitfresser“ und Ablaufstörungen abbauen: „Zeitfresser“ und Störfaktoren des Praxisalltags sollten gemeinsam mit dem Team analysiert und reduziert werden, begleitet von einer De-finition fester Regeln, in welchen Fällen der Arzt bei der Be-handlung unterbrochen werden darf. Wartezimmermanagement verbessern: Patienten können einen kurzen Teil ihrer Wartezeit in den Behandlungszimmern verbringen. Dies trägt dazu bei, dass sie ihre Wartezeit „ver-kürzt“ wahrnehmen und die Atmosphäre im Wartezimmer entspannter wird. An- und Rückmeldung der Patienten einfordern: Patienten können z. B. mit Flyern oder einem Aushang im Wartezimmer darauf hingewiesen werden, was die Gründe für Wartezeiten sind, dass sie bei Verhinderung ihren Termin absagen sowie sich auch im Akutfall vorher telefonisch ankündigen sollen. Bei anstehenden zeitintensiven Behandlungen empfiehlt es sich, vor dem Termin telefonisch eine Terminbestätigung einzuho-len oder einen E-Mail/SMS-Erinnerungsservice einzurichten (Einverständnis der Patienten erforderlich), um kurzfristige Ausfälle zu vermeiden.

Delegationsmöglichkeiten nutzen: Die Verteilung von Auf-gaben innerhalb des Praxisteams dient der Entlastung des Arz-tes und kann gleichzeitig die Mitarbeitermotivation fördern.

Digitale Anwendungen in den Praxisalltag einbinden

Abgesehen von den beschriebenen Grundregeln beinhalten auch die neuen digitalen Anwendungen Möglichkeiten zur Optimierung der Praxisabläufe. Bei der Online-Terminvergabe

können Patienten ihren Termin zeit- und ortsunabhängig aus ei-nem bestimmten Terminkontingent wählen. Gerade für Berufs-tätige ist diese zusätzliche Flexibilisierung ein großer Vorteil. Die Praxis profitiert ihrerseits, da das Telefonaufkommen deutlich reduziert wird und die dadurch entstehenden Zeitressourcen anderweitig sinnvoll genutzt werden können. Häufig beinhalten diese Terminsysteme einen automatischen Erinnerungsservice für die Patienten, was Ausfallzeiten reduziert und bei der effizi-enten Verwaltung der Behandlungstermine hilfreich ist. Neben der digitalen Terminvergabe besteht für die Patienten auch die Möglichkeit, ihre Medikamentenwünsche auf einer entspre-chenden Maske der Praxishomepage selbst einzugeben. Dieser zusätzliche Service kann dazu beitragen, das Praxispersonal am Empfang zu entlasten. Rezepte können so strukturierter und schneller ausgegeben oder verschickt werden. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Bestandspatienten, die regelmäßig Me-dikamente einnehmen müssen.

Vorsicht beim Parallelbetrieb digitaler Instrumente

Neben Online-Terminmanagement und Online-Recall-Service bietet die Digitalisierung (u. a. mit dem E-Arztbrief, der Vi-deosprechstunde, dem Telekonsil, dem Telemonitoring, der ge-planten elektronischen Patientenakte oder in Form von geprüf-ten Medical Apps) eine ganze Reihe weiterer Instrumente, die zumindest aus theoretischer Sicht das Potenzial haben, die Effi-zienz und Effektivität des Praxisablaufs zu optimieren. Im Praxis-alltag zeigen sich hierbei jedoch je nach Instrument noch häufig Grenzen – insbesondere dann, wenn diese neuen Instrumente parallel zu den herkömmlichen Methoden und/oder ohne vor-herige Planung der organisatorischen Einbindung zum Einsatz kommen oder technische Probleme auftreten. Gerade dann be-steht die Gefahr einer empfindlichen Störung der Praxisabläufe.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Praxisorganisa-tion und das Zeitmanagement fließend ineinander übergehen. Kurze Wartezeiten und ein reibungsloser Ablauf der Behand-lung werden vom Patienten honoriert und stärken die Bindung an die Praxis nachhaltig. In einer gut geführten Praxis bewerten die Patienten häufig auch die Qualität der Behandlung deutlich besser als bei schlechter Organisation. Gleichzeitig ist die Nut-zung von Optimierungspotenzialen aus wirtschaftlicher wie personeller Perspektive von großer Bedeutung, da Zeit und Kos-ten gespart und gleichzeitig die Zufriedenheit des Praxisteams gestärkt werden, was langfristig zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Leistungserbringern führt. Eine wichtige Rolle kann hierbei auch der Digitalisierung zukommen, die mit der Einführung der Telematikinfrastruktur für alle Praxen ohne-hin verpflichtend ist. Sie bietet interessante Instrumente, die bei einer gut durchdachten Einbindung in die Praxisabläufe zu de-ren Optimierung und somit zu einem verbesserten Zeitmanage-ment beitragen können.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 7

Dieses Lachen steckt an: Wenn Sureya Niemeyer von ihrem Beruf als Ergotherapeutin erzählt, strahlen ihre Augen. Man merkt sofort, dass der Umgang mit Patienten für die 32­Jährige eine Herzensangelegenheit ist und dass ihr der Job Spaß macht. Dabei sind die Fälle, mit denen sie täglich zu tun hat, oft alles andere als leicht.

MIT FRAUEN-POWER UND JEDER MENGE HERZBLUT

AUS DER PRAXIS

allen Fragen zur Existenzgründung stand ihr die Volksbank Bielefeld-Gütersloh als Finanzierungspartner mit Rat und Tat zur Seite. „Die Motivation hat uns von Anfang an überzeugt“, erklärt Raimund Thies-brummel. Der Freiberufler-Betreuer der Volksbank Bielefeld-Gütersloh vermittelte Sureya Niemeyer zunächst einen Gründer-kredit der KfW-Bank. Als es um den Kauf eines 25.000 € teuren Laufbandes zur Be-handlung von Schlaganfallpatienten ging, riet Raimund Thiesbrummel der Ergothe-rapeutin, den hauseigenen Praxiskredit in Anspruch zu nehmen: „Er ist speziell zur Finanzierung längerfristiger Güter ge-dacht. Trotz Festzins und fester Laufzeit sind Sondertilgungen jederzeit kostenfrei und in beliebiger Höhe möglich.“

Sureya Niemeyer hat das Freiberuflerkon-zept der Volksbank Bielefeld-Gütersloh sofort überzeugt. „Gerade zu Anfang war es für mich wichtig, einen Partner an mei-ner Seite zu haben, der sich mit Heilberu-fen auskennt und in dieser Branche gut vernetzt ist.“ Auch die Nähe zur Genos-senschaftsbank spielte eine Rolle, denn die Gütersloher Zentrale liegt nur wenige

hundert Meter Luftlinie von der Praxis entfernt. Um sich bekannt zu machen, ging Sureya Niemeyer nach der Existenz-gründung von Haus zu Haus und warf Flyer in die Briefkästen. Außerdem stellte

In ihre Praxis kommen beispielsweise Menschen, die psychisch krank sind, ei-nen Schlaganfall erlitten haben, an einer Demenz leiden oder durch einen Unfall körperlich eingeschränkt sind. „Unsere Aufgabe ist es dann, mit einem ganzheit-lichen Ansatz die Selbstständigkeit der Patienten im Alltag wiederherzustellen und ihre Lebensqualität zu steigern“, sagt sie. Im Gegensatz zur Physiotherapie geht es bei der Ergotherapie nicht nur um die Behandlung körperlicher Beschwerden, sondern auch um das Trainieren kogni-tiver Fähigkeiten. Und da spielt der Kopf eine wesentliche Rolle.

„Die Therapie beginnt, wenn der Patient durch die Tür kommt und mit einem Lä-cheln begrüßt wird“, betont Sureya Nie-meyer, „denn nur wer selbst motiviert ist, kann auch andere motivieren.“ Nach die-sem Grundsatz betreibt sie seit 2014 die Praxis für Ergotherapie und Hirnleistungs-training an der Carl-Bertelsmann-Straße in Gütersloh: 280 Quadratmeter groß, ebenerdig und mit zahlreichen Sitzgele-genheiten ausgestattet. In die sechs groß-zügig gestalteten Behandlungsräume fällt viel Tageslicht. Für Farbtupfer sorgen die im frischen Grünton gehaltenen Therapiebänke, Sitz-bälle und Matten. „Eine freund-liche, einladende Atmosphäre ist wichtig, damit sich die Patienten von Anfang an wohlfühlen“, sagt Sureya Niemeyer.

Einen hohen fünfstelligen Betrag investierte sie in den Umbau und die Ausstattung der Praxis – kein Pappenstiel für eine junge Frau, die nach der selbst finanzierten Ausbildung, einigen Jahren als angestellte Ergotherapeutin in diversen Praxen und Kliniken sowie zahlreichen aus eigener Ta-sche bezahlten Fortbildungen den Wunsch hatte, sich selbstständig zu machen. Bei

sie sich bei niedergelassenen Psychiatern, Neurologen und Hausärzten vor. „Die meisten freuen sich, den Therapeuten mal persönlich kennenzulernen. Sonst werden sie nur vom Hörensagen der Patienten auf ihn aufmerksam.“ Inzwischen arbeitet sie

auch mit dem Schlaganfallnetz-werk Gütersloh zusammen und kooperiert mit der örtlichen LWL-Klinik. „Sich einen guten Na-men zu erarbeiten, ist eine Dau-eraufgabe“, hat sie festgestellt.

Vier Jahre nach dem Start be-schäftigt Sureya Niemeyer heu-te elf Mitarbeiter, darunter acht Therapeutinnen und einen Therapeuten. Dass es fast aus-schließlich Frauen sind, hat einen einfachen Grund: „Es gibt kaum

Männer in diesem Beruf“, sagt die 32-Jäh-rige. Weitere Neueinstellungen schließt sie nicht aus. „Der Bedarf an Ergotherapie wird weiter steigen, nicht zuletzt als Folge des demografischen Wandels.“

Ein Schwerpunkt in der ergothe-rapeutischen Arbeit von Sureya Niemeyer und ihrem Team ist das Hirnleistungstraining. Dabei geht es unter anderem darum, mit speziellen und individuell adaptierten Pro-grammen die kognitive Leistungs-fähigkeit des Patienten zu verbes-sern. Besonders trainiert werden die Konzentrationsfähigkeit, die Merkfähigkeit, die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung und der Orientie-rungssinn. Dafür stehen beispielswei-se computerbasierte Übungen zur Verfügung. „Das menschliche Gehirn ist die Steuerungszentrale des Körpers. Es wird bei der Therapie aber häufig außer Acht gelassen.“, so Sureya Niemeyer. Durchgeführt wird das Hirnleistungstraining sowohl in Einzel- als auch in Gruppentherapie.

Hirnleistungstraining

Raimund Thiesbrummel und Sureya Niemeyer verbindet eine erfolgrei-che und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Seite 8 VR-Med Info

Im Sommer 2018 hat die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.) dem Bundes-gesundheitsministerium eine entsprechende Pro-jekt skizze zur Umsetzung der elek tronischen Ver-ordnung vorgelegt und dabei eine Erprobung im Rahmen eines Zwei-Stufen-Konzepts vorgeschlagen: 1. Stufe: Im Rahmen eines regionalen Pilotprojekts soll zunächst eine „Lightversion“ des E-Rezepts hinsichtlich Praxistauglichkeit für beteiligte Ärzte, Apotheker und Patienten getestet werden. Die Pla-nungen dazu sollen im Januar 2019 beginnen und das Projekt soll dann, nach Auswahl einer Region, bis zum Jahresende erprobt werden. Zur Wahrung der Patientensouveränität übermittelt der Patient – wie beim Papierrezept – die eVerordnung an die Apotheke seiner Wahl. Das könnte z. B. per App, über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder andere elektronische Kommunikationsmög-lichkeiten erfolgen.

2. Stufe: Die komplette elektronische Vernetzung aller Akteure – vom verordnenden Arzt über die Apotheke bis hin zum Apothekenabrechnungszen-trum und den Krankenkassen – soll dann flächen-deckend bis Ende Juni 2020 verfügbar sein. Erfor-derlich ist dafür die Anbindung aller Beteiligten an die Telematikinfrastruktur (vgl. S. 18).

An diesem Zeitplan setzen bereits einige kritische Stimmen an, denn welchen Vorteil hätte ein eigenes „ABDA-Übergangsmodell“, wenn bis Mitte 2020 auch die offizielle TI, die unter anderem ein E-Rezept ermöglicht, zur Verfügung stehe. Unklar ist zudem, inwieweit das Modell mit den Plänen der EU-Kommis-sion zur Einführung eines europaweiten E-Rezepts

Beim elektronischen Rezept (E­Rezept) handelt es sich – mit Blick auf die Versandapothekenproblematik und auf das nach wie vor geltende Fernverordnungsverbot – um ein sensibles Thema. Jetzt will die ABDA, die Standesvertretung der Apotheker, „Nägel mit Köpfen machen“ und hat dazu die geeigneten Kooperationspartner gefunden.

NEUER SCHWUNG FÜR DAS E-REZEPT?

APOTHEKEN

kompatibel ist. Die Befürworter hingegen weisen darauf hin, dass sie mit dem eigenen Modell eben nicht auf den schleppenden Ausbau der Telematik-infrastruktur warten wollen. Ausgehendend von den bisherigen Erfahrungen bei der Einführung der eGK und ihren Funktionen und dem Ausbau der Telematikinfrastruktur, ist auch bei der Einfüh-rung des offiziellen E-Rezepts mit zeitlichen Ver-zögerungen zu rechnen. Positiv gewertet wird zudem, dass die Initiative ergriffen wurde und dass eine Abstimmung mit den Rechenzentren und Softwarehäusern im Vorfeld stattgefunden hatte: In einem entsprechenden „Letter of Intent“ war Mitte Juli 2018 die Zusammenarbeit von ABDA, dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Soft-warehäuser (ADAS) und dem neugegründeten Bun-desverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) bei der Entwicklung eines einheitlichen E-Rezeptes angekündigt worden.

Zudem werden bestehende (regionale) E-Rezept- Modelle gesammelt, um einen „Flickenteppich“ zu vermeiden. Doch die Konkurrenz schläft nicht, denn bereits jetzt gibt es einige Player (wie z. B. Rechen-zentren, die CompuGroup, den Wort & Bild Verlag), die über ihre mobilen Apps im Geschäftsmodell E-Rezept „mitmischen“. Das ABDA-Modell setzt auf eine eigene Verordnungsplattform, die Politik hin-gegen auf freien Wettbewerb. Auf dem Deutschen Apothekentag im Oktober war von Minister Spahn zu hören, dass das E-Rezept nicht ganz so kommen werde, wie sich das die ABDA vorstelle. Und die Digi-talisierung im Gesundheitswesen ist ein priorisiertes Thema auf der politischen Agenda. Zum Vergleich: In 17 europäischen Ländern ist – laut Euro Health Consumer Index 2017 (EHCI) – das E-Rezept bereits jetzt umgesetzt; und in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten wird die Nichtnutzung des E-Re-zepts sogar sanktioniert. Hierzulande ist hingegen die rechtliche Grundlage für eine elektronische Ver-ordnung noch gar nicht gegeben, denn für die 464 Mio. GKV-Rezepte (2017) gilt noch die verbindliche Papierform; hinzu kommt das „Fernverordnungsver-bot“. Einige private Krankenversicherungen bieten jedoch seit Kurzem im Rahmen von Modellprojekten Televerordnungen an.

Der Test der Lightversion des

E-Rezepts soll noch im kom-menden Jahr

abgeschlossen werden.

Im europäischen Vergleich hinkt

Deutschland beim E-Rezept

hinterher.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 9

Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh hat ihr Gebäude aus den 1960er-Jahren am Kesselbrink in Bielefeld in den vergangenen zweieinhalb Jahren für insgesamt 17 Mio. € revitalisiert und in diesem Sommer wie-dereröffnet. Es wurde komplett entkernt und von innen und außen erneuert. Auch die Geno Immobi-lien GmbH hat dort nun einen attraktiven Standort gefunden. „Wir freuen uns über einen modernen Immobilienauftritt in der Region“, so Heike Winter, Geschäftsführerin der Geno Immobilien GmbH, die damit nicht nur an neuer Stelle in Bielefeld, sondern auch in Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück als starke Adresse für Immobilien agiert. Der Bielefelder Stand-ort präsentiert sich an der Wilhelmstraße 11 mit 225 Quadratmetern als modernes „Open Space Büro“. Insgesamt 12 Arbeitsplätze bieten optimale Bedin-gungen für eine gute und transparente Zusammen-arbeit im Team. Die offene Kommunikation mit den Kunden als auch intern steht hier im Vordergrund. Ein separater Besprechungsraum und ein offener Be-reich mit Beratungstischen, die vor einer Multi media-Wand stehen, dokumentieren die perfekte Planung der neuen Räumlichkeiten.

Bei Geno Immobilien finden Interessenten qualifizier-te Immobilienexperten, Menschen mit Fingerspitzen-gefühl und Einfühlungsvermögen, die über umfang-reiche Marktkenntnis und über ein großes Netzwerk im gesamten Bauwesen verfügen. „Wir sind für unse-re Kunden da, beraten sie in allen Lebenslagen. Unse-re Immobilienexperten stellen die Kundeninteressen in den Vordergrund, zeigen Wege auf und gehen sie gemeinsam mit den Interessenten“, erläutert Heike Winter die Philosophie der Geno. Die neuen Räum-lichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Volksbank- Zentrale in Bielefeld unterstreichen auch die enge

„Wir sind von hier, fühlen uns mit der Region fest verbunden, kennen die Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden vor Ort und im gesamten Geschäftsgebiet der Volksbank Bielefeld­Gütersloh“, betont Geschäftsführerin Heike Winter von der Geno Immobilien GmbH.

GENO IMMOBILIEN GMBH – GUTES GEFÜHL

IMMOBILIEN

Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Geno Immobilien und der Volksbank Bielefeld-Gütersloh. Unter dem Motto „Rund um die Immobilie“ bietet die Geno Immobilien GmbH als Tochtergesellschaft der Volksbank an drei Standorten in Bielefeld, Gü-tersloh und Rheda-Wiedenbrück für alle Bereiche Lö-sungen an. Egal, ob es sich um die Vermittlung einer Immobilie, den Kontakt zur Finanzierung oder das Thema Hausverwaltung geht.

Wer sich für den Kauf einer Immobilie interessiert, Anlageobjekte erwerben oder Bauland entwickeln möchte, wird durch die Immobilienexperten für eine maßgeschneiderte Realisierung beraten und unter-stützt. „Wir analysieren die aktuelle Kundensituation, wagen einen gemeinsamen Blick in die Zukunft und knüpfen gerne den direkten Kontakt zu einem spe-zialisierten Fachberater der Volksbank Bielefeld-Gü-tersloh“, fasst Geno-Geschäftsführerin Heike Winter das Gesamtangebot zusammen.

An drei Standorten vertreten:

33602 Bielefeld, Wilhelmstraße 1133330 Gütersloh, Moltkestraße 3 – 733378 Rheda-Wiedenbrück, Am Markt 8www.geno-24.de

Heike Winter

Dipl.-Ing. Architektin Geschäftsführerin GENO Immobilien GmbH

Tel. 05241 23488 11 [email protected]

Der maßge- schneiderte Rund-um-Service um das Thema Immobilien beinhaltet auch den Kontakt zur Finanzierung oder das Thema Haus-verwaltung.

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Seite 10 VR-Med Info

Irrtümlicherweise werden die Bezeichnungen elektronische Pati-entenakte und elektronische Gesundheitsakte (eGA) häufig ver-wechselt. Das ist nicht verwunderlich, da beide Akten auf eine (für die Patienten freiwillige) zentrale Speicherung der - bislang in den verschiedenen Praxis- und Krankenhausverwaltungssys-temen verstreut abgelegten - Patientendaten abzielen. Unter-schiede zeigen sich jedoch zum einen in der rechtlichen Veranke-rung, zum anderen in der Standardisierung der Systeme.

Die ePatientenakte ist, im Gegensatz zur eGesundheitsakte, Teil des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – kurz E-Health-Gesetz – und unterliegt somit den strengen Si-cherheitsanforderungen der gematik und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Im Fall der eGesundheits-akte hingegen gelten ausschließlich die aktuellen Datenschutz-bestimmungen. Auch der Zugang zu den E-Akten unterscheidet sich. In Zukunft wird die ePatientenakte auf der elektronischen

Der elektronischen Patientenakte (ePA) kommt nicht nur eine Schlüsselrolle bei der digitalen Verknüpfung der inter­sektoralen Versorgungsprozesse zu, sondern auch hinsichtlich einer Kostensenkung sowie Qualitätsverbesserung. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind die Kassen verpflichtet, ihren Versicherten bis spätestens Anfang 2021 eine kos­tenlose elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist das Projekt – wie viele Teilbereiche des E­Health­Gesetzes – mittlerweile in deutlichem Verzug, da sich die Akteure lange Zeit nicht auf eine einheitliche Vorgehensweise bzw. Standards verständigen konnten. In Ermangelung eines gemeinsamen Grundkonzepts haben einige Krankenkassen eigene Modelle entwickelt.

ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE: GEMEINSAMER FAHRPLAN STEHT FEST

TREND

Gesundheitskarte gespeichert sein. Dies ermöglicht allen am Behandlungsprozess beteiligten Leistungserbringern, nach Freigabe durch den Patienten, auf wichtige Daten wie Behand-lungsverläufe, Befunde, Laborwerte oder Medikationspläne zuzugreifen. Hierdurch lassen sich Kommunikations- und Be-handlungsbrüche, Doppel untersuchungen und unerwünsch-te Medikamentenereignisse reduzieren oder vermeiden. Den jüngsten Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge sollen die Versicherten künftig auch – ähnlich wie beim On-line-Banking mittels PIN und TAN – mit dem Smartphone oder Tablet auf ihre Daten zugreifen können.

Bei den bereits bestehenden Gesundheitsakten erfolgt der Zu-gang der Nutzer zu ihren Daten über eine mobile Anwendung (App). Je nach Anbieter unterscheiden sich die Möglichkeiten der persönlichen Datenverwaltung der eGA. Zumeist aber kann der Nutzer neben den Befunddaten wie Röntgenbilder, Diagnosen, Laborergebnisse auch Medikationspläne, Informationen zu Imp-fungen und Notfalldaten hinterlegen. Weitere Serviceleistungen umfassen Erinnerungsservices für Termine und für die Medika-menteneinnahme sowie digitale Gesundheitschecks einschließ-lich Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheit. Im Vergleich zur ePA, bei der ein Grundkonzept für Technik und Seman-tik vorgesehen ist, sind die jetzigen Gesundheitsakten je nach Hersteller sehr unterschiedlich. Das bedeutet vor allem für die Praxen einen enormen Mehraufwand, da sie sich mit den unter-schiedlichen Systemen für den Datenaustausch vertraut machen müssen. Umso wichtiger ist eine Vereinheitlichung der Systeme.

„Letter of Intent“ definiert Grundlagen und Aufgabenverteilung

Auf Druck von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassen-zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der GKV-Spitzen-verband und die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) nach vielen Unstimmigkeiten und Diskussionen endlich auf eine gemeinsame Vorgehensweise bezüglich der ePA verständigt. In einem im Oktober 2018 verab-schiedeten „Letter of Intent“ wurden nicht nur einheitliche Stan-dards festlegt, sondern auch die Aufgabenbereiche der einzel-nen Akteure definiert. Grundlage für die künftige Architektur

Elektronische Gesundheitsakte (eGA)§ 68 SGB V

Vivy (Vivy GmbH): gesetzliche Krankenkassen und priva-te Versicherungen: Allianz (Allianz SE ist zu 70 % an der Vivy GmbH beteiligt), DAK, Bahn BKK, IKK Classic, Barme-nia, Gothaer und die Süddeutsche Krankenversicherung. TK Safe: Techniker Krankenkasse in Kooperation mit IBM Gesundheitsnetzwerk HaffNet: AOK Nordost, AMEOS Klinika Ueckermünde und Anklam, Kassenärztliche Verei-nigung Mecklenburg-Vorpommern CGM-LIFE eSERVICE (CompuGroup Medical Deutschland AG) Meine Gesundheit: AXA in Kooperation mit IBM

Elektronische Patientenakte (ePA)§ 291 a SGB V (Teil des E-Health-Gesetzes) Die ePA ist ab 2021 von den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend zur Verfügung zu stellen; die Inanspruch-nahme durch die Versicherten ist freiwillig. Die Datenho-heit liegt ebenfalls bei den Versicherten. Sie entscheiden, welcher Leistungserbringer auf welche Informationen zugreifen darf. Bei einem Kassenwechsel soll die Übertra-gung ihrer Daten in eine neue Akte möglich sein.

Kurz erklärt: eGA-Varianten und ePA

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 11

Schon heute ist die interne Praxisverwaltung weitestgehend di-gitalisiert. Laut Praxisbarometer haben bereits 73 % der Ärzte ihre Patientendokumentation vollständig bzw. überwiegend di-gitalisiert. Einen noch höheren Digitalisierungsgrad (89 %) in der Patientendokumentation lässt sich bei größeren Versorgungs-einheiten (≥ 5 Ärzte) beobachten – wo hingegen Einzelpraxen „nur“ auf durchschnittlich rund 67 % kommen. Ähnlich hohe Pro-zentzahlen sind bei der Terminplanung und im Wartezeitenma-nagement zu verzeichnen. Hier verwalten bereits über die Hälf-te der Praxen die Termine und Wartezeiten digital. Im Gegensatz dazu verzichtet ungefähr ein Drittel (31 %) gänzlich auf die elek-tronische Termin- und Wartezeitenverwaltung und greift noch auf die vollständige Verwaltung in Papierform zurück.

Anders als beim Praxismanagement ist der Grad der Digitalisierung in der Kommunikation mit anderen Praxen, ambulanten Versorgungs-einrichtungen sowie den Krankenhäusern noch vernachlässigbar. Hier besteht großes Verbesserungspotenzial, denn gegenwärtig findet der überwiegende (rund 86 %) Austausch zwischen den Akteuren in Papierform statt. Wenn digital kommuniziert wird, dann in 45 % der Fälle per Mail. Dem gegenüber stehen fast genauso viele Praxen (41 %),

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet immer weiter voran. In der Praxis der Zukunft werden unter anderem Online­Terminsysteme, Telekonsile, Videosprechstunden, Tele­Verah und Medical Apps einen festen Platz einnehmen. Wie aber steht es um die Digitalisierung der Praxen zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Das durch die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragte Praxisbarometer Digitalisierung gibt Antworten.

DIGITALISIERUNG: WIE SIND DIE DEUTSCHEN ARZTPRAXEN AUFGESTELLT?

Schon jetzt ist die Digitalisierung nicht mehr aus dem Praxis alltag wegzudenken. Das unterstreichen auch die Ergebnisse der kürz-lich veröffentlichten Umfrage, an der sich 1.764 vertragsärztliche und psychotherapeutische Praxen beteiligten. Allerdings unter-scheidet sich der Grad der Digitalisierung deutlich darin, ob die interne Digitalisierung, die externe Kommunikation mit anderen Praxen und Krankenhäusern oder die Patientenkommunikation beleuchtet werden.

TREND

bildet das gematik-Modell, das auf der Erteilung von Zugriffs-rechten und der zentralen Speicherung der Daten beruht und das auch für die künftigen Patientenakten der Krankenkassen verbindlich ist.

Spezifikationen: Diese sind durch die gematik bis Ende 2018 vorzulegen. Die Betreibergesellschaft ist für die Definition der technischen Standards zuständig, um die Sicherheit, die Kompatibilität und die Praktikabilität der ePA zu gewährleis-ten. Die gematik legt die universellen Schnittstellen fest und vergibt Zertifizierungen für Betreiber und Hersteller von Soft-warelösungen.

Struktur: Mit der Festlegung der Struktur wurde der GKV-Spit-zenverband betraut. Für die verschiedenen Gesundheitsdaten gilt es, Aktenstrukturen zu definieren. So soll es neben stan-dardisierten Bereichen für die Gesundheitsdaten (z. B. für Me-dikationspläne, Arztbriefe, Notfalldaten etc.) auch Bereiche geben, in denen Informationen zu krankenkassenindividuellen Angeboten, Quittungen etc. hinterlegt werden können. Eben-so sollen Versicherte in einem eigenen Patientenfach die Mög-lichkeit haben, persönliche Fitness- und Ernährungsdaten (die z. B. über eine App erfasst wurden) zu dokumentieren und den Behandlern zugänglich zu machen.

Technische Anforderungen: Um eine Einheitlichkeit der medi-zinischen Daten zu gewährleisten, sind KBV und KZBV beauf-tragt, die technischen und semantischen Standards festzule-gen und mit den Leistungserbringern, den Krankenkassen und der gematik abzustimmen. Als Grundlage sollen internationale Standards dienen.

Zudem verständigten sich die Akteure darauf, die bereits von den Krankenkassen und Versicherungen entwickelten elektro-nischen Gesundheitsakten (TK Safe, Vivy etc.) weiterlaufen zu lassen, um von den praktischen Erfahrungen und Erkenntnissen profitieren zu können. Langfristig ist geplant, diese Angebote in die ePA einzubinden. Somit wären die umfangreiche Ent-wicklungsarbeit und Investitionen der Vorreiterkrankenkassen zumindest nicht völlig umsonst. Obwohl bis zur Umsetzung der ePA noch viel Entwicklungsarbeit zu leisten ist, bleibt zu hof-fen, dass die digitale Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und Patienten dank des gemeinsamen Fahrplans nun schneller voranschreitet. Im europäischen Vergleich besteht diesbezüglich großer Nachholbedarf. Einer aktuellen Studie des Instituts für angewandte Versorgungsforschung (inav) im Auftrag der Stif-tung Münch zufolge ist Deutschland in Sachen ePA mittlerweile auf den 13. Platz von 20 untersuchten Ländern abgerutscht.

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Seite 12 VR-Med Info

Insbesondere vom E-Medikationsplan

versprechen sich die Ärzte einen

positiven Nutzen für die Versor-

gung.

Die Mehrzahl der Praxen bietet

ihren Patienten noch keine digita-

len Services.

die überhaupt keine Form der digitalen Kommunikation nutzen. Auch die digitale Arzt-Patienten-Kommunikation hat große Optimierungspotenziale. Zurzeit nutzen etwa 13 % der Praxen die Möglichkeit, auf elektronischem Weg mit den Patienten zu kommunizieren. Grundsätzlich ist zu beobachten, dass die Bereitschaft zur digitalen Kommu-nikation mit zunehmendem Alter abnimmt. Der Anteils-wert in der Gruppe der unter 50-Jährigen liegt bei rund 19 % und fällt auf nur noch 7 % in der Altersgruppe über 60 Jahren.

Auch digitale Serviceangebote für Patienten, wie die Online-Terminvereinbarung, die Nutzung des elek-tronischen Medikationsplans oder die Übertragung von Behandlungsdaten des Patienten an entspre-chende Plattformen und mobile Anwendungen hält sich noch in Grenzen (siehe Abb.) und das, obwohl die neuen Anwendungen für mehr Flexibilität und Freiräume im Praxisalltag sorgen können. Betrachtet man beispielsweise die Online-Terminvergabe näher, so bietet diese für die Patienten eine zusätzliche Fle-xibilisierung. Die Nutzer können ihre Termine zeit- und ortsunabhängig vereinbaren. Gleichzeitig führt eine gut organisierte digitale Terminvergabe zu einer Entlastung am Empfangstresen und verringert das Telefonaufkommen. Das spart Zeit, die anderweitig genutzt werden kann. Weitere Zeitressourcen kön-nen durch den häufig integrierten Erinnerungsser-vice gewonnen werden, der die Ausfallzeiten ver-ringert und somit eine effizientere Verwaltung der Termine zulässt.

So groß die Potenziale der Digitalisierung zur Ver-besserung der Patientenversorgung sind, so groß sind auch die Hemmnisse bei der Umsetzung in den

Praxen. Laut Umfrage führen hierbei Probleme mit der IT-Sicherheit (78 %) die Liste der Hindernisse an, knapp gefolgt von der Fehleranfälligkeit der EDV-Sys-teme (75 %). Ebenso werden fehlende digitale An-gebote, unzureichende Anbindungsmöglichkeiten an die Praxisverwaltungssysteme sowie zu langsame Internetgeschwindigkeiten bemängelt.

Aller Skepsis zum Trotz erwarten sich die Befragten durch die Nutzung digitaler Anwendungen einen po-sitiven Effekt auf die Patientenversorgung. Dies gilt mit einer positiven Nutzenerwartung von 54 % ins-besondere für den elektronischen Medikationsplan, der ab 2021 auch auf der elektronischen Patienten-akte (ePA) hinterlegt werden soll. Dicht gefolgt wird dieser vom digitalen Notfalldatensatz (Nutzenbewer-tung: 49 %). Fast ebenso sinnvoll erachten die Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit, digitale Verordnungen, Überweisungen und Bescheinigun-gen auszustellen (44 %). Aber auch die Verwaltung des elektronischen Mutterpasses sowie Impf-, All-ergie- und Implantatausweises sorgen aus Sicht der Leistungserbringer für eine Verbesserung der Versor-gung (43 %).

Es gilt also für die Zukunft, die Defizite in der digita-len Vernetzung zu verringern und die Potenziale zu nutzen, um eine patientennahe Versorgung zu ge-währleisten. Dazu gehört die Stärkung der digitalen Kommunikation zwischen den Arztpraxen und am-bulanten Einrichtungen sowie die Optimierung des intersektoralen Austauschs. Vor allem ist der Gesetz-geber in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedin-gungen und Anreize zu schaffen, um die voranschrei-tende Digitalisierung weiter zu fördern.

Quelle: Praxisbarometer Digitalisierung 2018 Grafik: REBMANN RESEARCH

Digitale Angebote der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen für Patienten

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insgesamt ohne Psychotherapeuten (n=1.203)insgesamt (n=1.754)

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 13

Ursprünglich wollte Dietrich Grönemeyer Ingenieur werden. Dass er sich anders entschied, lag an einer schmerzhaften Er-fahrung nach einer Operation, als ihm zwei Tampons aus der Nase gerissen wurden: „Das tat so weh, dass ich ein Stück Ver-änderung schaffen wollte.“ Seit Jahren macht er sich für eine Synthese aus Hightech-Schulmedizin und Naturheilkunde stark. Außerdem nimmt der praktizierende Arzt regelmäßig zu ge-sundheitspolitischen Fragen Stellung. Dabei sei er als Kind ein großer Angsthase gewesen: „Jedes Mal, wenn ich eine Spritze sah, bin ich ohnmächtig geworden“, verriet der bekannte Radio-loge und Rückenspezialist den rund 100 Zuhörern im Vortrags-saal der Bielefelder Volksbank-Zentrale. Moderiert wurde die Veranstaltung von Hermann Beckfeld, Chefredakteur der „Ruhr Nachrichten“. Der Journalist führte in das Thema ein und spielte dem Referenten anschließend 80 Minuten lang die Bälle zu.

Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer ermunterte die Zuhörer zu mehr Bewegung: „Jeden Tag mindestens 20 Minuten“, gab er als Richtlinie vor und forderte die Teilnehmer zwischendurch immer wieder zu Dehn- und Entspannungsübungen auf. Um bereits bei Kindern die Begeisterung für Sport zu wecken, hat der Medizi-ner ein Programm mit Übungen für die „bewegte Schulpause“ entwickelt. Schließlich sollten die 650 Skelettmuskeln, die 40 % des Körpergewichts ausmachen, regelmäßig trainiert werden. Ideal dafür sei eine Stunde pro Tag. „Stattdessen schauen die Kinder im Schnitt vier Stunden täglich auf ihr Smartphone oder Tablet“, betonte der Gast. Er selbst habe WhatsApp inzwischen abgeschaltet. Auf Facebook sei er gar nicht „unterwegs“. „Im Urlaub in Italien funktionierte die Internetverbindung nicht. Sie glauben gar nicht, wie ich mich entspannt habe“, sagte Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer und riet dazu, mehr Ruhephasen in den Alltag einzubauen.

Das Spezialgebiet des Radiologen ist der Rücken. Der aus Bü-chern und dem Fernsehen bekannte Mediziner gilt als Vater der Mikrotherapie. Bei dieser Methode werden zur Diagnose und Behandlung von Schmerzen und Erkrankungen der Wirbelsäule winzige Instrumente mithilfe bildgebender Verfahren im Kör-per platziert und gesteuert. „Die heutige Medizin ist stark auf Operationen ausgerichtet. Immer mehr Wirbelsäulen werden versteift“, erklärte der 65-Jährige. „Doch 80 % der Rückenbe-schwerden gehen auf Verspannungen zurück, ausgelöst durch

mangelnde Bewegung, Fehlhaltungen oder psychische Belas-tungen.“ Deshalb plädierte der Referent für weniger Operati-onen, ein besseres Zusammenspiel der verschiedenen medizi-nischen Disziplinen und eine ganzheitliche Wahrnehmung von Körper, Geist und Seele zum Wohle des Patienten. Sein Credo: „Keine Angst vor Veränderung!“

Das HeilberufeForum mit Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer war der Auftakt einer exklusiven Veranstaltungsreihe, die sich speziell an Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und andere Vertreter aus dem Gesundheitswesen richtet. „Zweimal im Jahr wollen wir Themen aufgreifen, die für diese Berufsgruppe von großer Bedeutung sind“, erklärte Thomas Sterthoff, Vorstands-vorsitzender der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, bei der Begrü-ßung.

Hätte Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer drei Wünsche frei an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dann wären das höhere Investitionen in das Gesundheitswesen, mehr Zeit für Gespräche zwischen Ärzten und Patienten sowie eine bessere Bezahlung von Physiotherapeuten, Krankengymnasten und Osteopathen. „Wir haben so ein tolles Gesund­heitssystem, um das uns andere beneiden. Aber die Medizin wird hierzulande nur verwaltet“, kritisierte der Arzt, Bestsellerautor, Wissenschaftler und Kolumnist beim ersten HeilberufeForum der Volksbank Bielefeld­Gütersloh. Die Folge: „Wir merken gar nicht, dass die Medizin ein Kulturgut ist.“ Und dies dürfe nicht kaputtgespart werden.

„MEDIZIN IST EIN KULTURGUT“ – VOLLES HAUS BEIM ERSTEN HEILBERUFE- FORUM DER VOLKSBANK BIELEFELD-GÜTERSLOH

HEILBERUFEFORUM

(v.li.) Bankdirektor Thomas Sterthoff begrüßte Prof. Dr. Dietrich Gröne-meyer und Hermann Beckfeld in der Volksbank.

Das nächste HeilberufeForum wird am Mittwoch, 6. Februar 2019, stattfinden. Von 18 Uhr an wird es in der Gütersloher Volksbank-Zentrale um Fragen rund um die Praxisübergabe gehen. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor. Wir freuen uns, wenn wir Sie von unserer neuen Veranstaltungsreihe überzeugen. Gerne können Sie sich bereits vorab bei Sabine Dammeyer, Tel. 0521 544-252 oder [email protected] zur Veranstaltung anmelden.

Das HeilberufeForum ergänzt das branchenspezifische Beratungsangebot der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, bei dem die besonderen Ansprüche von Ärzten, Apothe-kern, Heilpraktikern und Physiotherapeuten im Mittel-punkt stehen.

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Seite 14 VR-Med Info

Einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamt-verbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufol-ge lehnt jedoch die große Mehrheit (89 %) der niedergelassenen Ärzte Online-Sprechstunden grundsätzlich ab und das, obwohl die Patienten diesem Angebot in der Mehrheit positiv gegen-überstehen. Bei der Suche nach den Gründen der Ablehnung des digitalen Angebots durch die Praxen gilt es, zunächst die bestehenden Rahmenbedingungen zu durchleuchten.

Ausschließliche Fernbehandlung in den meisten Bundesländern jetzt rechtlich möglich

Ob ein digitales Arzt-Patienten-Gespräch angeboten und durchgeführt werden kann, hängt von den medizinischen, den technischen und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Grund-sätzlich liegt die Entscheidung, ob eine Videosprechstunde aus medizinischer Sicht vertretbar ist, im Ermessen und in der Verantwortung des einzelnen Arztes. Aus rechtlicher Sicht sind die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedlich. Grund ist, dass die im Anschluss an die Ent-scheidung des Ärztetages getroffene Neufassung der ärztlichen Berufsordnung (§ 7 Abs. 4) durch die Bundesärztekammer le-diglich die Grundlage für die Umsetzung der Fernbehandlung in Deutschland bildet. Rechtlich maßgebend sind die Berufsord-nungen der einzelnen Länder. Während die Landesärztekam-mern in Westfalen-Lippe, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg*, Schleswig-Holstein*, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Thüringen (*bereits vor dem Ärztetag in Erfurt) Beschlüsse zur Änderung der Berufsord-nung getroffen haben, gab es beispielsweise in Brandenburg

ein Votum gegen die Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben die Ent-scheidung vertagt.

Direktkontakt in der Praxis ist nach wie vor der Regelfall

Die rechtlichen Ausgangsbedingungen für das Videosprech-stundenangebot sind somit je nach Bundesland unterschied-lich. Doch selbst in jenen Bundesländern, die der Liberalisierung zugestimmt haben, ist die Behandlung im Rahmen eines per-sönlichen Arzt-Patienten-Kontakts in der Praxis weiterhin der Regelfall (vgl. auch Infobox). Abgesehen davon sind der Fern-behandlung durch die Ausgestaltung der seit 1. April 2017 gel-tenden Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewer-tungsmaßstab (EBM) gegenwärtig noch enge Grenzen gesetzt. So ist eine Abrechnung nur für bestimmte Facharztgruppen und Indikationen erlaubt; zudem greift eine Mengenbeschränkung (vgl. ausführlich https://bit.ly/2yJPXHN).

Videosprechstunde darf nur überzertifizierte Software erfolgen

Die technischen Anforderungen zur Videosprechstunde (vgl. Bundesmantelvertrag, Anlage 31b) zielen neben der Gewähr-leistung des Datenschutzes und der Sicherheit vor allem darauf ab, dass eine sichere und störungsfreie Kommunikation zwi-schen Arzt und Patient gegeben ist. Zur Grundausrüstung der Videosprechstunde gehören für die Praxen wie auch für die Patienten Bildschirm, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher sowie ein Internetzugang. Patienten haben meistens zusätzlich die Mög-lichkeit, über die entsprechende Anbieter-App zu kommunizie-ren. Die virtuellen Konsultationen dürfen nur über einen zerti-fizierten Anbieter erfolgen, der für die gesamte Übertragung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantieren kann.

Eine aktuelle Liste über die zertifizierten Videosprechstunden-anbieter einschließlich der Produktpreise finden Sie unter: www.atlas-medicus.de/videosprechstunde

Richtige Einbindung in die Praxisorganisation erforderlich

Abgesehen von der Wahl des passenden Anbieters erfordert die digitale Sprechstunde vor allem zu Beginn – mit Blick auf die Integration in den Praxisalltag – einen organisatorischen Mehr-aufwand. Neben der Verwaltung der regulären Sprechzeiten

LOHNT SICH DIE VIDEOSPRECHSTUNDE?

PRAXIS-TIPP

Bereits seit April 2017 haben die deutschen Praxen eine – wenn auch sehr eng abgesteckte – Möglichkeit, Videosprech­stunden durchzuführen. Bislang ist die Zahl der abgerechneten Videosprechstunden jedoch sehr gering. Mit der Auf­hebung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung durch den 121. Ärztetag in Erfurt wurde der Weg für die Videosprechstunde weiter geebnet.

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 15

muss das Praxispersonal auch für Freiräume für die Online-Sprechstunde sorgen. Chancen bestehen da-rin, dass der organisatorische Mehraufwand durch ein höheres Maß an Flexibilität und Freiheit im Pra-xisalltag ausgeglichen werden kann. Für den Arzt selbst ergibt sich durch die Online-Konsultationen keine oder nur eine geringe Zeitersparnis. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Online-Sprechstunden zeit- und ortsunabhängig anzubieten und somit gleichzeitig speziellen Patientengruppen einen zu-sätzlichen Service zu bieten. Ältere sowie Patienten mit eingeschränkter Mobilität werden das digitale Angebot ebenso schätzen wie Berufstätige. Neben der Flexibilisierung kann das digitale Angebot durch die Reduktion unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte zu einer Entlastung der täglichen Sprechstunden und damit zu einer positiven Beeinflussung des Ar-beitsklimas insgesamt führen. Dies setzt jedoch eine reibungslose Integration der Online-Sprechzeiten in die allgemeine Praxisorganisation voraus.

Online-Sprechstunde kann für die Praxis zum „Draufzahlgeschäft“ werden

Die gegenwärtige Vergütung der Videosprechstun-de unterteilt sich in eine Technik- und Förderpau-schale zur Abdeckung der Aufwendungen für den Videodienst und in die Abrechnung der tatsäch-lichen Arzt-Patienten-Kontakte. Der Technik- und Förderzuschlag liegt aktuell bei 4,26 € (GOP 01450, Bewertung 40 Punkte) pro Quartal für maximal 50 Videosprechstunden. Das heißt monatlich hat der Arzt maximal 71 € für die Bezahlung des Video-dienstanbieters zur Verfügung. Je nach Softwarean-bieter und Zahl der erbrachten Online-Sprechstun-den kann dies zu Kostenunterdeckungen führen. Es gilt also, die Preise, Angebote und Laufzeiten vorab genau zu vergleichen.

Hinzu kommt, dass auch die Vergütung der Video-sprechstunde im Einheitlichen Bewertungsmaßstab angesichts des organisatorischen Mehraufwands kaum kostendeckend sein dürfte. Die Erstattungen für die Online-Konsultationen sind Inhalt der Ver-sicherten- bzw. Grundpauschale und folglich nicht gesondert berechnungsfähig. Für Versicherte, die in einem Quartal die Praxis nicht besucht haben, kann der Mediziner analog dem telefonischen Arzt-Pa-tienten-Kontakt nach GOP 01439 (Bewertung 88 Punkte) abrechnen. Sie ist einmal im Behandlungsfall geltend zu machen, sofern in den beiden vorange-gangenen Quartalen mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis stattfand und in Letzterer auch die Erstbegutachtung erfolgte.

Mit dem PpSG bietet sich die Chance einer gezielten Förde-rung der digitalen Sprechstunde.

Aus finanzieller Sicht lohnt sich das Videosprech-stundenangebot nicht.

Für ausgewählte Leistungen (GOP 02310, 07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, 18330 und 18340), die mindestens drei persönliche Arzt-Patien-ten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, darf einer der drei Kontakte auch als reine Videosprech-stunde erfolgen.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll Videosprechstunde voranbringen

Es ist offensichtlich, dass sich die gegebenen Rah-menbedingungen eher kontraproduktiv auf das Videosprechstundenangebot auswirken. Um mehr Ärzte für die Online-Sprechstunden begeistern zu können, wird die Politik die Anreize erhöhen müssen. Bessere Vergütungen des telemedizinischen Ange-bots sind hierbei ebenso von Nöten wie die Mög-lichkeit der Erstellung von elektronischen Rezepten sowie Krankschreibungen und die abschließende Klä-rung rechtlicher Fragen (z. B. bezüglich der Haftung).

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das noch in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang 2019 in Kraft treten soll, ergibt sich nun die Chance, zumindest einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Die Beschränkung der Online-Sprech-stunde auf die bisher eng begrenzte Zahl an Indi-kationen soll entfallen. Künftig liegt es somit allein im Ermessen des behandelnden Arztes, in welchen Fällen er (in Absprache mit dem Patienten) eine Vi-deosprechstunde für sachgerecht und medizinisch vertretbar hält. Der Bewertungsausschuss hat fer-ner die Besonderheiten bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in Heimen oder der häuslichen Umgebung (durch entsprechende Zuschläge zur Vi-deosprechstunde für Fallkonferenzen mit der Pflege-kraft) sowie jene bei der psychotherapeutischen Ver-sorgung zu berücksichtigen. Und nicht zuletzt sollen Videosprechstunden und Online-Fallkonferenzen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen bei Kooperationen nach § 119b SGB V auch auf den zahnärztlichen Bereich ausgeweitet werden.

Nun bleibt zu hoffen, dass der Bewertungsausschuss – entgegen der bisherigen Vorgehensweise – end-lich auch eine geeignete finanzielle Grundlage für die Durchführung der Videosprechstunden schafft. Doch selbst wenn hierdurch mehr Ärzte von der neu-en digitalen Möglichkeit Gebrauch machen werden, kann die virtuelle Sprechstunde die Untersuchung und Behandlung bzw. die menschliche Interaktion in der Arztpraxis niemals vollständig ersetzen, sondern im besten Falle nur eine sinnvolle Ergänzung dazu bieten.

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Seite 16 VR-Med Info

Die ärztliche Versorgung Pflegebedürfti-ger bildet insbesondere vor dem Hinter-grund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Ärztemangels eine besondere Herausforderung. In die-sem Zusammenhang kann der Einsatz intelligenter IT-Lösungen sowohl zu einer Entlastung der Ärzte als auch zu einer Verbesserung der Situation in den Pflege-heimen beitragen. Dies zeigt sich am Bei-spiel des telemedizinischen Projekts „elek-tronische Visite“, kurz elVi®. Die auf der Grundidee „Online-Sprechstunde statt Krankentransport zum Arzt“ basierende Software wurde von der La-Well Systems GmbH entwickelt. Zum 1. April 2018 hat die CompuGroup Medical SE (CGM) die La-Well Systems GmbH übernommen. elVi® wurde im Juli 2017 deutschlandweit als erste Software zur Durchführung von Videosprechstunden mit Patienten vom TÜV Nord zertifiziert. Damit wurde der Anwendungsbereich auf die gesamte Gruppe der gesetzlich versicherten Pati-enten erweitert. Ärzte können somit die Videosprechstunde im Rahmen der hier-für seit April 2018 vorgesehenen Möglich-keiten im Einheitlichen Bewertungsmaß-stab abrechnen.

Bereits seit dem Jahr 2016 kommt elVi® in Kooperation mit dem Ärztenetz „MuM – Medizin und Mehr“ in Bünde und re-gionalen Pflegeheimen erfolgreich zum Einsatz. Die Finanzierung des innovativen Versorgungsprojekts erfolgt über die Kas-senärztliche Vereinigung Westfalen-Lip-pe (KVWL). Mithilfe eines webbasierten Videokonferenzsystems führen die be-teiligten Arztpraxen elektronische Arzt-visiten per Tablet oder PC auf Anfrage der speziell geschulten Pflegekräfte durch (vgl. Abbildung). Letztere können auf diese Weise Fragen, z. B. zur Medi-kation, Beurteilungen chronischer Wun-den oder Therapievorschläge mit dem betreuenden Arzt via Liveschaltung

Nach der positiven Evaluation des Projekts haben die AOK NORDWEST und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) eine Ausweitung auf andere Praxisnetzregionen beschlossen.

POSITIVE BILANZ FÜR DIE ONLINE-ARZTVISITE (ELVI®) IN PFLEGEHEIMEN

WESTFALEN-LIPPE

besprechen. Bei Bedarf werden zusätz-lich Vitalparameter wie Herzrhythmus, Sauerstoffspannung, Körpertemperatur oder Blutzuckergehalt über speziell in das Programm eingebundene Geräte erfasst und in Echtzeit an die Praxis übertragen. Weitere Zusatzfunktionen der Software erlauben den Austausch von Patienten-befunden oder die Konsultation medizi-nischer Spezialisten.

Positive Evaluationsergebnisse

wodurch viele für die Pflegebedürftigen belastende Transporte in die Praxis um-gangen werden konnten. In einigen Fäl-len ließen sich sogar Krankenhausaufent-halte vermeiden. Einsparungen wurden am Beispiel chronischer Wunden berech-net. Die vermiedenen Krankentransporte in die Arztpraxis führten bei den Pflege-heimen zu einer Personalkostenersparnis in Höhe von 8.200 €. Die Ausgaben der Kostenträger reduzierten sich um einen Nettobetrag von 16.968 €.

Die KVWL und die AOK NORDWEST setzen deshalb bereits seit 1. Juli 2017 auf eine gemeinsame Fortführung des Telemedizinprojektes, das seit seinem Start im Jahr 2016 insgesamt 19 Pflegeheime (mit über 1.000 Pflegebedürftigen) und 14 Arztpraxen von MuM vernetzte. Mit dem Ziel, die medizinische Versorgungs-qualität von älteren Menschen in Westfa-len-Lippe weiter zu verbessern, wurde die Ausweitung auf neun andere Praxisnetz-regionen in Westfalen-Lippe beschlos-sen. Mittlerweile ging auch in Schleswig- Holstein ein gemeinsames Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig- Holstein (KVSH), der AOK NORD-WEST und des Praxisnetzes Herzogtum-Lauen-burg an den Start.

Entlastung für alle beteiligten Akteure

Die steigende Nachfrage bei den elVi®- Sprechstunden in den Heimen belegt die Wertschätzung des unkomplizierten und raschen Zugangs zum Arzt. Pflegekräf-te werden hinsichtlich der begleiteten Fahrten und Wartezeiten in den Praxen, Ärzte durch den Entfall zahlreicher Haus-besuche entlastet. Die gewonnenen Zeitressourcen ermöglichen eine enge-re Betreuung und wirken sich überdies positiv auf die Behandlungsqualität aus. Daneben profitieren auch die Pflege-heimbetreiber (durch die geringeren

Die Ergebnisse der begleitenden Evalua-tion des elVi®-Projektes durch die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH belegen, dass die elektronische Sprechstunde ein effektives Mittel zur ärztlichen Betreuung von Pflegeheimbe-wohnern ist und dabei gleichzeitig eine engmaschigere Begleitung der Patienten ermöglicht. Untersucht wurden knapp 1.097 von elf beteiligten Ärzten ausgefüll-te Evaluationsbögen von Online-Visiten in neun Pflegeheimen im Zeitraum Mai 2016 bis November 2017. Dabei zeigte sich, dass elVi® insbesondere für Routinetermine (wie z. B. Verlaufskontrollen) geeignet ist. Die Pflegekräfte reagierten positiv auf die Unterstützung durch die virtuelle Arztvi-site, die ihnen mehr Sicherheit bei der Be-treuung der Pflegenden vermittelte.

Die häufigsten Anlässe der Online-Kon-sultationen waren Fragen zur Medika-tion, die Beurteilung chronischer Wunden und interdisziplinäre Fallkonferenzen. Der Großteil der Video-Konferenzen erfolgte geplant und wurde von den Pflegeein-richtungen vorbereitet, was für eine ge-lungene Integration in den Versorgungs-alltag der Ärzte und Pflegeeinrichtungen spricht. Die durchschnittliche Dauer der Videosprechstunde lag bei 5,15 Minuten. In 83,2 % der Fälle war dank der elektro-nischen Sprechstunde kein weiterer per-sönlicher Arztkontakt mehr erforderlich,

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 17

Gerne berichtet die Volksbank von erfolgreichen Zusammen-führungen von Angebot und Nachfrage über das Onlineportal: In einem Fall war eine Ärztin an der Übernahme einer allgemein-medizinischen Praxis in Bielefeld interessiert. Der Wunsch wurde in der Praxisbörse veröffentlicht. Nur kurze Zeit später hörte der zuständige Heilberufebetreuer von einer Nachfolgesuche aus Altersgründen aus seinem Kundenkreis. Die beiden Ärzte wurden sich schnell einig. Zusätzlich begleitete die Volksbank Bielefeld-Gütersloh die Ärztin bei ihrer Existenzgründung. Ein weiteres Beispiel: Eine Steuerberaterkanzlei hatte aufgrund von Expansionsplänen Interesse an der Übernahme einer weiteren Kanzlei. Das Kaufgesuch wurde auf dem Onlineportal aufge-nommen. Kundenbetreuer Raimund Thiesbrummel wusste von den mittelfristigen Nachfolgeplänen eines Steuerberaterbüros. Die Volksbank führte die beiden Parteien zusammen mit dem Ergebnis, dass das Steuerberaterbüro an die Kanzlei verkauft wurde. Für die notwendige Finanzierung sorgte ebenfalls die Volksbank. Raimund Thiesbrummel freut sich über die Erfolgs-story der Unternehmens- und Praxisbörse: „So haben wir uns diesen Service bei der Gründung vor zwei Jahren gewünscht: Wir stellen den Kontakt in einer vertrauensvollen und diskreten Atmosphäre zu den beiden Parteien her und unterstützen gleichzeitig bei der Finanzierung oder der Geldanlage.“

Und wie funktioniert dieser kostenfreie Service?

Unter www.volksbank-bi-gt.de/praxisboerse können sich Inte-ressenten für die Praxisbörse eintragen. Ein Freiberuflerbetreu-er meldet sich dann kurzfristig bei dem Anfragenden. In einem persönlichen Gespräch werden gemeinsam die Details des In-serats geklärt, das anschließend in das Portal eingestellt wird. Da Diskretion hier besonders wichtig ist, werden die Einträge

Seit zwei Jahren bietet die Volksbank Bielefeld­Gütersloh ein besonderes Serviceangebot für Freiberufler an: die Praxisbörse. In dieser Datenbank findet die relevante Kundengruppe sowohl Gesuche für Praxen, Kanzleien und Unternehmen als auch Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Nachfolgers oder eines idealen Partners für eine Kooperation, Expansion oder zur Bildung einer Praxisgemeinschaft.

UNTERNEHMENS- UND PRAXISBÖRSE ERFOLGREICH ETABLIERT

SERVICE FÜR FREIBERUFLER

selbstverständlich anonymisiert. Besteht Interesse für ein An-gebot, wird der Kontakt zum Anbieter durch die Betreuer der Volksbank Bielefeld-Gütersloh hergestellt. Umgekehrt wird der Anbietende bei einer Anfrage durch die Freiberuflerbetreuer in-formiert und nicht direkt vom Interessenten angesprochen.

Zusätzlich bietet das Portal auch die Möglichkeit, gezielt nach Immobilien, wie zum Beispiel Praxis- oder Kanzleiräumen, zu suchen. Ob Nachfolger suchen oder werden, Kooperationen schließen oder Praxisräume finden – die Volksbank Bielefeld-Gü-tersloh bietet mit rund 166.000 Kunden und über 100.000 Mit-gliedern ein starkes Netzwerk.

Inserate können in drei Kategorien aufgegeben werden: Praxis, Kanzlei oder Unternehmen gesucht Nachfolger für Praxis, Kanzlei oder Unternehmen gesucht Immobilie gesucht

www.volksbank-bi-gt.de/praxisboerse

Die Praxisbörse in Kürze

Abwesenheitszeiten des Pflegepersonals) sowie die Kran-kenkassen (durch sinkende Zahlen bei Transporten, Arztbe-suchen und Krankenhausaufenthalten).

Die Evaluationsergebnisse dienen als Grundlage für die konti-nuierliche Weiterentwicklung der Online-Visite und der Planung neuer Modellversuche. Seit 2017 kommt elVi® bei der Anlei-tung von Krankenpflegeschülern sowie im Rahmen des Projekts TELnet@NRW bei der Behandlung infektiöser Patienten durch Niedergelassene und Spezialisten zum Einsatz. Ferner bildet die virtuelle Visite das Kernstück des vom Innovationsfonds finan-

zierten Projekts NetzWerk GesundAktiv in Hamburg, bei dem 1.000 Seniorenhaushalte virtuell betreut werden. Eine weitere nahe liegende Anwendungsmöglichkeit bietet die Gruppe der im häuslichen Umfeld versorgten Pflegebedürftigen. Ferner wird geprüft, ob künftig die technische Einbindung weiterer Anwendungen, wie z. B. eines Blutzuckermessgeräts oder des bundeseinheitlichen Medikationsplans, sinnvoll sein könnte. Dank der im geplanten Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) vorgesehenen Ausweitung der Videosprechstunden – auch spe-ziell für die Zielgruppe der Pflegebedürftigen (vgl. S. 15) – dürf-te elVi® in Zukunft weiteren Auftrieb erhalten.

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Seite 18 VR-Med Info

Bis Ende Juni 2019 sind alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtet, andernfalls drohen ihnen Honorarkürzungen. Für Unmut und Unsicherheiten sorgen derzeit nicht nur technische Probleme beim Betrieb der Konnektoren, Lieferschwierigkeiten und die geringe Auswahlmöglichkeit bei den Komponenten, sondern auch die Erstattungspauschalen.

Zum gegenwärtigen Stand ist die Finanzierung der technischen Komponenten der TI dank der Aufstockung der Förderpauscha-len (bei Auswahl eines entsprechenden Anbieters) kostende-ckend. Der organisatorische Mehraufwand in der Übergangszeit, der sich infolge technischer Probleme und der Parallelverwal-tung der Kartenlesesysteme in den Praxen ergibt, dürfte jedoch in vielen Fällen nicht ausreichend abgedeckt sein. Zudem ist an-zunehmen, dass eine wettbewerbsbedingte Preissenkung wei-terhin ausbleiben und die Erstattungspauschale auch in Zukunft das Richtmaß für die Preisentwicklung bleiben wird. Die großen Primärsystemanbieter (Praxisverwaltungssoftware) haben den Markt weitestgehend unter sich aufgeteilt. Trotz Interoperabili-tät zwischen den Systemen ist mit einer Markentreue unter den Ärzten und Zahnärzten zu rechnen.

TI-PAUSCHALEN: WO GEHT DIE ENTWICKLUNG HIN?

Quelle: KBV & Anbieter; Stand 6.11.2018 – Angaben ohne Gewähr.

Grafik: REBMANN RESEARCH

TI-Starter-Pakete-Preise (Anbietervergleich)

0 1.500 € 2.500 € 3.500 €

2.881,99 €

2.327,00 €

2.880,99 €

2.880,00 €

2.882,00 €

2.614,43 €

3.109,47 €

3.249,00€

2.879,00 €

Medical Access Port Bundle

TI-Bundle „Do-it-yourself“

medatixx-TI-Bundle

CGM-Paket Telematikinfrastruktur

TI-Komplettpaket

DGN TI-Paket

Elefant-Komplettpaket

ratiosys TI-Paket

TI-Starterpaket

Erstattungspauschale Q4/2018: 2.882 €

Eine detaillierte und aktuelle Übersicht über die verfüg-baren Komponenten, Preise und Informationen zu den Starterpaketen finden Sie zum Download unter:

www.atlas-medicus.de/ti-komponenten

Weiterführende Informationen

Gegenwärtig verfügt noch nicht einmal die Hälfte der deutschen Praxen über alle für den TI-Anschluss erforderlichen technischen Komponenten. Schuld sind unter anderem Verzögerungen der Industrie bei der technischen Entwicklung und Zertifizierung sowie Kompatibilitätsprobleme bei der Anbindung an die Pra-xisverwaltungssysteme. Nun hat sich die Lage mit der Verlänge-rung der gesetzlichen Frist für die Anbindung auf den 30. Juni 2019 etwas entspannt. Trotz der zusätzlichen sechs Monate be-steht jedoch die Verpflichtung, die TI-Anbindung bis spätestens Ende 2018 in Auftrag zu geben.

Eine positive Entwicklung zeigt sich auch bei den TI-Erstattungs-pauschalen. Erst Mitte dieses Jahres wurden die Förderpauscha-len für die Erstausstattung der Komponenten durch die Kranken-kassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach oben angepasst, da sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den quartalsweise festgelegten Förderbeträgen und den Markt-preisen der Komponenten abgezeichnet hatte. Die ursprünglich vorgesehene Erstattungspauschale für Konnektor und Karten-terminal in Höhe von 1.155 € wurde um rund 1.000 € auf 2.154 € erhöht. Diese finanzielle Nachbesserung war dringend notwen-dig, da die wettbewerbsbedingte Absenkung des Preisniveaus der Komponenten im erwarteten Umfang ausgeblieben war. Nun konnte die KBV neben der Fristverlängerung auch einen sogenannten Komplexitätszuschlag für die Anbindung grö-ßerer Praxen durchsetzen. Der Zuschlag gilt rückwirkend zum 1. Oktober und wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals zusätz-lich zur Erstausstattungspauschale einmalig ausbezahlt. Praxen mit mehr als drei Ärzten/Psychotherapeuten erhalten 230 € und Praxen mit mehr als sechs Ärzten/Psychotherapeuten 460 € (die Anzahl der Mitarbeiter bemisst sich anhand kumulierter Vollzeit-äquivalente).

Aktuell sind lediglich zwei zertifizierte Konnektoren und zwei stationäre Kartenterminals am Markt verfügbar (Stand: 6.11.2018). Die Anbieterpreise für die momentan erhältlichen TI-Starter-Pakete liegen zwischen 2.327 € und 3.249 € und sind somit bei einer Gesamtförderpauschale (TI-Pauschale + Star-terpauschale) in Höhe von 2.882 € (4. Quartal 2018) mit zwei Ausnahmen kostendeckend (vgl. Abb.). Zusätzlich erhalten die Praxen für den laufenden Betrieb bzw. die Wartung und Up-dates eine Pauschale von 248 €/Quartal. Ferner werden für den Praxisausweis (SMC-B Smartcard) 23,25 €/Quartal und Karte so-wie für den eArztausweis (HBA Smartcard) 11,63 €/Quartal und Karte erstattet.

TREND

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Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 19

VOLKSBANK BIELEFELD-GÜTERSLOH EG

IHR BETREUERTEAM FÜR HEILBERUFLER

Klaus Aschoff Freiberuflerbetreuer

Telefon 0521 544 174 [email protected]

Nadine Kirchherr Freiberuflerbetreuerin

Telefon 0521 544 2994 [email protected]

Timo Langehenke Freiberuflerbetreuer

Telefon 05242 417 120 [email protected]

Anna Hillemeier Freiberuflerbetreuerin

Telefon 0521 544 181 [email protected]

Die Volksbank Bielefeld­Gütersloh ist seit über 150 Jahren in ihrer Heimatregion erfolgreich tätig. Durch die regionale Nähe kennen und verstehen wir die Bedürfnisse unserer Kunden. Diese Kenntnis bringen wir in die Beratung für Freiberufler mit ein – speziell in der Gruppe der Heilberufe.

Raimund Thiesbrummel Freiberuflerbetreuer

Telefon 05241 104 [email protected]

Aktuelle Informationen und Produktlösungen finden Sie unter www.volksbank-bi-gt.de/heilberufler

60 % Anteil an Eigentumswohnungen in Größen von 47 m² bis 170 m²

40 % Anteil an Büro-, Praxis- & Gastronomieflächen

Baubeginn 1. Quartal 2019

projektierte Fertigstellung 4. Quartal 2020

Melden Sie sich – Wir beraten Sie gern!

www.kaiserquartier-guetersloh.de

Standort WiedenbrückMarkt 833378 Rheda-Wiedenbrück

Standort BielefeldWilhelmstr. 1133602 Bielefeld

Standort GüterslohMoltkestr. 3-733330 Gütersloh

Neubauprojekt Kaiserquartier in Gütersloh

60 % Anteil an Eigentumswohnungen in Größen von 47 m² bis 170 m²

40 % Anteil an Büro-, Praxis- & Gastronomieflächen

Baubeginn 1. Quartal 2019

projektierte Fertigstellung 4. Quartal 2020

Melden Sie sich – Wir beraten Sie gern!

www.kaiserquartier-guetersloh.de

Standort WiedenbrückMarkt 833378 Rheda-Wiedenbrück

Standort BielefeldWilhelmstr. 1133602 Bielefeld

Standort GüterslohMoltkestr. 3-733330 Gütersloh

Neubauprojekt Kaiserquartier in Gütersloh

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Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG

Zentrale Gütersloh Friedrich-Ebert-Str. 73-7533330 GüterslohTelefon: 05241 104-0Fax: 05241 104-204 Zentrale Bielefeld Kesselbrink 1 33602 Bielefeld Telefon: 0521 544-0Fax: 0521 544-9040

[email protected]