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Page 1: Web viewDie Ablieferung an ein Terminal entspricht dabei nach Einschätzung von Logistikrecht.info am ehesten der Praxis in den (Hafen-)Logistik. Die neue Klausel DAP

Incoterms ® 2010 treten zum 1. Januar 2011 in Kraft...  

Die Incoterms® 2010 (7. Revision) der Internationalen Handelskammer (ICC) sind erschienen und werden zum 01.01.2011 in Kraft treten. Die überarbeitete Fassung der weltweit bekannten Handelsklauseln soll aktuelle Entwicklungen in der Handelspraxis und im Transportwesen berücksichtigen.

Neuer Anwendungsbereich: national und international

Waren die vorherigen Versionen der Incoterms® noch allein für den internationalen Warentransport ausgelegt, so sind die Incoterms® 2010 ausdrücklich als "nationale und internationale Handelsklauseln" von der ICC deklariert.

Neue Klauseln: DAP und DAT

Bei den Incoterms® 2010 wurde die Zahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert. Zwei Klauseln wurden dabei neu geschaffen (DAP - delivered at place, DAT - delivered at terminal), die multimodal anwendbar sind. Vier - nach Einschätzung der ICC - wenig praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ und DDU).

Die Klausel DAT (delivered at terminal) kann ggf. die bekannte DEQ (delivered ex quay) ablösen, wobei DAT im Gegensatz zu DEQ multimodal anwendbar ist. Die Ablieferung an ein Terminal entspricht dabei nach Einschätzung von Logistikrecht.info am ehesten der Praxis in den (Hafen-)Logistik.

Die neue Klausel DAP (delivered at place) ist eine eher allgemeine Klausel, bei der es darauf ankommt, den Bestimmungsort zu genau wie möglich festzulegen. Somit können sicher in vielen Fällen die alten Klauseln DAF (delivered at frontier) und DES (delivered ex ship) leicht durch die neue DAP ersetzt werden werden.

Neue 2-Gliederung der Klauseln

Zu den Neuerungen der Incoterms® 2010 gehört auch die Aufteilung der Klauseln in sieben multimodal anwendbare Klauseln (Rules for any Mode or Modes of Transport) auf der einen Seite und vier nur für See- und Binnenschiffstransport geeignete Klauseln (Rules for Sea and Inland Waterway Transport) auf der anderen Seite.

Neuer Kosten- und Gefahrenübergang bei FOB, CFR und CIF

Auch bei den bisher bestehenden Klauseln FOB (free on board), CFR (cost and freight) und CIF (cost, insurance and freight) wird der Kosten- und Gefahrenübergang neu geregelt. So war etwa bei diesen drei Klauseln bisher der Gefahrenübergang an der Schiffsreeling - bei den Incoterms® 2010 ist der Gefahrenübergang nun nach Verladen des Transportgutes an Bord des Schiffs.