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Teilhaberecht Was wir als Psychiatrieerfahrene vom Teilhabegesetz erwarten. .. Ich arbeite auf einen Großen gemeinsamen Nenner hin, und dieser wurde auf der Tagung der ISL(Initiative Selbständig Leben) am 5.Mai 2015 entworfen: viele unterschiedliche Menschen mit ganz unterschiedlichen Handicaps kamen zusammen. Was macht dabei unsere Besonderheit aus: Während man einem Rollstuhlfahrer ansieht was er wohl hat-sieht man es einem psychisch empfindsamen Menschen nicht direkt an. Deshalb denken viele das wir zur Folge auch keine Hindernisse zu überwinden hätten. Dies ist leider nicht so, Ausgrenzung und Stigmatisierung ist für uns immer greifbar, ob es um Bildung, Arbeit, Wohnraum, und selbstbestimmte Lebensformen, Selbstverwirklichung, der Elternschaft, das Streben nach eigenem Lebensstil oder Teilhabe an kulturellem Leben trotz geringen Geldmitteln geht. Ich schließe mich der Resolution vom 5. Mai an, da ich der Meinung bin das wir eine gemeinsame Stimme finden und so politisch umso wirksamer werden, wenn es ein breites Bündnis gibt: Die Resolution für ein neues Teilhaberecht wurde anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung von ISL NRW e.V. und dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Rheinland am 7. Mai 2015 in Köln für ein neues Teilhaberecht für behinderte Menschen beschlossen. Was allen Bestrebungen gemeinsam ist: Die Umsetzung unserer Rechte sind keine Privilegien, die je nach Haushaltslage abgesprochen werden kann. Rechte sind keine Privilegien-weg mit Kostenvorbehalten in jeder Form! 1. Volle und wirksame Teilhabe, gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen 2. Herausführen von behinderten Menschen aus dem Fürsorgesystem 3. Sicherstellung einer guten pflegerischen Unterstützung als Aspekt der Teilhabe 4. Stärkung der persönlichen Assistenz 5. Abkehr von der Bedürftigkeitsabhängigkeit von Teilhabeleistungen 6. Stärkung der persönlichen Mobilität 7. Einführung eines Teilhabegeldes 8. Förderung einer unabhängigen Beratung 9. Abkehr vom Verbot einer Kostendynamik, kein Teilhaberecht zum

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Teilhaberecht Was wir als Psychiatrieerfahrene vom Teilhabegesetz erwarten. ..Ich arbeite auf einen Großen gemeinsamen Nenner hin, und dieser wurde auf der Tagung der ISL(Initiative Selbständig Leben) am 5.Mai 2015 entworfen: viele unterschiedliche Menschen mit ganz unterschiedlichen Handicaps kamen zusammen.

Was macht dabei unsere Besonderheit aus: Während man einem Rollstuhlfahrer ansieht was er wohl hat-sieht man es einem psychisch empfindsamen Menschen nicht direkt an. Deshalb denken viele das wir zur Folge auch keine Hindernisse zu überwinden hätten.Dies ist leider nicht so, Ausgrenzung und Stigmatisierung ist für uns immer greifbar, ob es um Bildung, Arbeit, Wohnraum, und selbstbestimmte Lebensformen, Selbstverwirklichung, der Elternschaft, das Streben nach eigenem Lebensstil oder Teilhabe an kulturellem Leben trotz geringen Geldmitteln geht. Ich schließe mich der Resolution vom 5. Mai an, da ich der Meinung bin das wir eine gemeinsame Stimme finden und so politisch umso wirksamer werden, wenn es ein breites Bündnis gibt:

Die Resolution für ein neues Teilhaberecht wurde anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung von ISL NRW e.V. und dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Rheinland am 7. Mai 2015 in Köln für ein neues Teilhaberecht für behinderte Menschen beschlossen. Was allen Bestrebungen gemeinsam ist: Die Umsetzung unserer Rechte sind keine Privilegien, die je nach Haushaltslage abgesprochen werden kann. Rechte sind keine Privilegien-weg mit Kostenvorbehalten in jeder Form!

1. Volle und wirksame Teilhabe, gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen2. Herausführen von behinderten Menschen aus dem Fürsorgesystem3. Sicherstellung einer guten pflegerischen Unterstützung als Aspekt der Teilhabe4. Stärkung der persönlichen Assistenz5. Abkehr von der Bedürftigkeitsabhängigkeit von Teilhabeleistungen6. Stärkung der persönlichen Mobilität7. Einführung eines Teilhabegeldes8. Förderung einer unabhängigen Beratung9. Abkehr vom Verbot einer Kostendynamik, kein Teilhaberecht zum Nulltarif!(Quelle: Siehe unten 2)

Zentralisierung des Betreuungssystems abschaffen: „Personzentrierung erweitert und differenziert für den Menschen mit Behinderung sein Wunsch- und Wahlrecht, das bisher weitgehend auf standardisierte institutionelle Leistungsangebote (wie ambulant betreutes Wohnen, Wohnheim, Werkstatt) verschiedener Träger beschränkt war. Dies führt zur Veränderung des gesamten Systems der Behindertenhilfe, die von den Leistungserbringern mit zu gestalten ist. Die erforderlichen Ressourcen sind bereitzustellen und die neuen Zuständigkeiten zu klären.“(Quelle: siehe unten 1)

Klinische Modelle Eine Dezentralisierung und Ent-klinifizierung der Krisenbegleitung und Hilfen im Alltäglichen Leben bei ausreichender Finanzierung dieser Leistungen ist wichtig - die Versprechungen nach der Psychiatrieenquete 1975 sind heute noch immer nicht umgesetzt: Die Versorgung muß dezentral und im Lebensumfeld des Betroffenen möglich sein, ohne Menschen wegzusperren -Besonders in ländlichen Gebieten sind wir weit davon entfernt. Die Mitfinanzierung unabhängiger Einrichtung wie Weglaufhaus oder Krisenzimmer in Trägerschaft der Experten aus Erfahrung muß hier stärker finanziert werden mit Zurücknahme der Finanzen von

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Großklinikbatterien. Psychisch Empfindsame und Krisenbetroffenen brauchen individuelle Wege zur Heilung und keine Massenversorgung. „Beim personenzentrierten Ansatz geht es darum, mit dem Leistungsberechtigten gemeinsam den individuellen Hilfebedarf festzustellen und dann ein passendes Hilfepaket zu organisieren, möglichst im gewohnten Lebensumfeld und unter möglichst „normalen“ Bedingungen, wie sie für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, das heißt weitgehend außerhalb von Spezialeinrichtungen.“ Damit geht es nicht wie bisher um Leistungen für wie auch immer definierte Gruppen von Menschen mit Behinderung, sondern um die individuellen Leistungen im Sinne des Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die einzelne Person. Der Singular „Person“ statt des Plural „Personen“ im Begriff stellt dies deutlicher heraus.(Siehe unten, 1)

Rechtliche“ Betreuung“ findet weitgehend ohne hinreichende Kontrolle der Arbeit der Betreuer statt. Eine Kritik ist meist unmöglich. Selbstbestimmung der hier verwalteten Personen ist oft außer Kraft gesetzt. Hier müssen dringend demokratische formen der rechtlichen Assistenz die ungenügende Verwaltung des Elends ersetzen.

Antistigmaarbeit Gerade für den Bereich Psychiatrierfahrener existieren große Vorbehalte und Stigmata. Eine wirksame Form der Antistigaamarbeit an Schulen, Öffentlichen Einrichtungen und im Internet ist notwendig ,die auch durch öffentliche Gelder finanziert werden muß, um Vorurteile abzubauen.

Das universelle Recht auf lebenslange Bildung Mit der Personzentrierung des Hilfesystems müssen der Abbau von Barrieren aller Art, insbesondere auch von Kommunikationsbarrieren sowie eine konsequente Gestaltung universeller Designs, die allen Menschen zu Gute kommen, einhergehen. (...)aber auch, dass Schulen grundsätzlich auf die individuellen Entwicklungspotentiale und Unterstützungsbedarfe jedes Schülers eingehen: des Kindes mit Behinderung ebenso wie des hochbegabten Kindes. Ebenso muss mit der Personzentrierung des Hilfesystems die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft einhergehen, in der jeder Mensch mit seinen unterschiedlichen Beiträgen und Bedürfnissen seinen Platz findet, und in der Verschiedenheit als Ressource geschätzt wird (Diversity).(Siehe unten 1)

Arbeitsmarkt Aus Sicht der Psychiatriespezifischen Bedarfe sind zur Herausführung aus dem Hilfssystem zum einen die Beteiligung an einem inklusiven Arbeitsmarkt wichtig, in dem die Werkstatt höchstens Übergangs-und Trainingscharakter hat. Zum andern ist die Flexibilisierung für Eingangsgleistungen zur Rehabilitation flexibler zu gestalten und nicht ausschließlich an einer Vollzeitbeschäftigung zu messen. Ebenso ist die Minderentlohnung in Werkstätten aufzuheben und nach oben zu korrigieren auf Mindestlohnniveau.

Persönliches Budget (VGL Punkt 7 )Das soziale Betreuungswesen ist bisher zumeist an feste Pauschalen geknüpft die der Auftraggeber bekommt. Die einzig selbstbestimmte Form ist die flächendeckende Umsetzung de s Persönlichen Budgets. Hierdurch wird der vermeintlich Hilfsbedürftige zum Auftraggeber ,der sich die Hilfsdienste als Arbeitgeber selbst zusammenstellen kann. Für die Nachweise und Verwaltung des Budgets ist bei Bedarf ein Budgetverwalter zur Seite zu stellen. Die bisherige Praxis der Verweigerung des Budgets ist nicht hinnehmbar. Vgl Personenzentrierung : (…) muss die bedarfsdeckenden Leistungen für jeden einzelnen Leistungsberechtigten in allen Lebensbereichen sicherstellen. Voraussetzungen dafür sind ein weiterhin offener Maßnahmenkatalog der Eingliederungshilfe, eine Anbieterpluralität, die Möglichkeit der leistungsberechtigten Person zur Beratung durch Beratungsstellen eigener Wahl, sowie leistungsgerechte Vergütungen für die zu erbringenden Leistungen,

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auch der Beratung, für jeden einzelnen Leistungsberechtigten. Personzentrierung darf nicht als verkapptes Sparpaket herhalten und etwa bei der neuen Zuordnung von Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt und zu „reinen Fachmaßnahmen“ Leistungslücken auftun. Das Leistungsträgersystem ist entsprechend weiterzuentwickeln (Siehe unten 1)

Peer-Beratung ( Vgl Punkt 8 )Des weiteren ist eine flächendeckende Ausbreitung selbständiger trägerunabhängiger niedrigschwelliger Beratungsstellen unter selbstverständlicher Einbindung von Peerberatung umzusetzen. Die Einbindung von Peers in allen Phasen, wie Krisenbegleitung, Erstberatung, weiterführende Betreuung hat sich als wertvoll erweisen. Die Veränderung in der Betreuungslandschaft hängt stark mit den Einflüssen zusammen ,die Experten aus Erfahrung beisteuern können . Sie haben einen großen Vorrat an individueller Heilungsmöglichkeiten weiterzugeben, während Experten des Gesundheitswesen dazu neigen, ihre Lösungsideen dem Ratsuchenden überzustülpen. Dabei wurden viel zu oft wertvolle Ansätze außer Acht gelassen und überdosierte Medikamentierung überproportional eingesetzt. Mit allen negativen Langzeitfolgen auf Körper Seele und Geist bis hin zu Todesfällen.

Zwangsbehandlung und Zwangsmedikation waren und sind ein Verstoß gegen die Grundrechte und die Menschenwürde. Sei müssen durch personenzentrierte und deeskalierende Maßnahmen Kommunikation aufbauen, die solche Maßnahmen überflüssig macht. (Projekt: Patverfü siehe unten 3)

1) Quelle zu Personenzentrierung von Leistungen: Auf einer Tagung der fünf Fachverbände der Behindertenhilfe am 30.9./1.10.2010 wurde eine inhaltliche Füllung der personzentrierten Leistungsgestaltung in einer interdisziplinären Gesamtbetrachtung erörtert und in zehn Thesen zusammengefasst. Sie stellen eine Grundlage für den Weiterentwicklungsprozess der Eingliederungshilfe dar.Link: https://teamstoff.wordpress.com/2015/05/19/teilhabegesetze-grundlagen-und-resolution/

2) der vollständige Text der Resolution:Link: https://teamstoff.wordpress.com/2015/05/19/teilhabegesetze-grundlagen-und-resolution/

3) Patverfü gegen Zwangsbehandlung, Link: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/521307/Patientenverfuegung-gegen-Zwangspsychiatrie