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Vergabeverfahren Klinik- und Pflegebetten der Bezirkskliniken Mittelfranken

Offenes Verfahren

Bekanntmachungs-Nr. im Supplement zum EU-Amtsblatt: 2016/S 206-373578

Vergabeunterlagen

Teil A

– zum Verbleib beim Bieter bestimmt –

Fassung vom 10. Januar 2017 (Streichung der laufenden Nummer 6 (Angabe der Anzahl der Beschäftigten) in der Liste der einzureichenden Unterlagen in Ziffer VI. 2.)

Vergabeverfahren Klinik- und Pflegebettender Bezirkskliniken Mittelfranken,

Bekanntmachungs-Nr. 2016/S 206-373578: Teil A der Vergabeunterlagen

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Teil A: Vergabebedingungen

Die Bezirkskliniken Mittelfranken (nachfolgend auch: Auftraggeber) beabsichtigen die Vergabe eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Klinik- und Pflegebetten. Dazu führt der Auftraggeber das vorliegende Vergabeverfahren durch. Das Vergabeverfahren wird nach den nachfolgenden Vergabebedingungen durchgeführt:

I. Überblick über die Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind wie folgt gegliedert:

Teil A: Vergabebedingungen (gesondertes WORD-Dokument zum Verbleib beim Bieter/bei der Bietergemeinschaft bestimmt)

Teil B: Formblatt Eignung (WORD, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft als Teil des Angebots ausgefüllt einzureichen)

Teil C: Formblatt Einsatz von Nachunternehmern/Dritten (WORD, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft als Teil des Angebots ausgefüllt einzureichen, sofern anwendbar)

Teil D: Formblatt Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Dritten (WORD, vom Bieter/von Bietergemeinschaft als Teil des Angebots ausgefüllt einzureichen, falls Nachunternehmer eingesetzt werden)

Teil E: Rahmen-Liefervertrag (vom Bieter/von der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen)

Teil F: Leistungsverzeichnis (WORD, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft als Teil des Angebots ausgefüllt einzureichen)

Teil G: Preisblatt (WORD, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen)

Teil H: Unterschrift(en) für das gesamte Angebot (vom Bieter/von der Bietergemeinschaft als Teil des Angebots ausgefüllt einzureichen)

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II. Auftraggeber, Vergabestelle, Kommunikation

1. Auftraggeber

Auftraggeber der Vergabemaßnahme ist folgende Einrichtung:

Bezirkskliniken Mittelfranken Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks MittelfrankenFeuchtwanger Str. 38 91522 Ansbach

2. Vergabestelle, Kommunikation mit dem Auftraggeber/der Vergabestelle

Vergabestelle für diese Vergabemaßnahme ist ausschließlich folgende Stelle (Postadresse):

Bezirkskliniken MittelfrankenHerr Dirk Loleit JustiziarZentrale VergabestelleFeuchtwanger Str. 38 91522 Ansbach

Für die Kommunikation mit der Vergabestelle sind neben der vorgenannten Postadresse folgende Kommunikationswege vorgesehen und möglich:

Fax: 0981-46533012E-Mail: [email protected]

Weitere Kommunikationswege sind von Seiten der Interessenten/Bieter nicht zu verwenden. Die Vergabestelle beantwortet Anfragen grundsätzlich per Post, Telefax oder E-Mail bzw. als Bieterinformation auf der Website des Auftraggebers (http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html, dort unter der Bezeichnung der vorliegenden Vergabe). Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht beantwortet.

Jegliche Anfragen sowie jegliche andere Kontaktaufnahmen von Interessenten/Bietern, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Vergabeverfahren oder den Vergabegegenstand beziehen, dürfen während des gesamten Vergabeverfahrens nur über die Vergabestelle erfolgen. Ausnahmen hiervon

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bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Vergabestelle, die nur in begründeten Fällen zur Erleichterung der Verfahrensabwicklung erteilt wird.

Andere Arten der Kontaktaufnahme, insbesondere mit der Leitung der Bezirkskliniken Mittelfranken, dem Bezirk Mittelfranken oder anderen Stellen, oder der direkten oder indirekten Einflussnahme auf den Auftraggeber außerhalb der Regeln des vorliegenden Vergabeverfahrens, sind untersagt und werden als Vergabeverstoß gewertet, der zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss des Bieters aus dem weiteren Verfahren führen kann.

Die Vergabestelle nutzt für die Kommunikation mit Interessenten/Bietern nach Ablauf der Angebotsfrist die von diesen angegebenen Postadressen sowie E-Mail- und Faxadressen. Dies sind die im Angebot verbindlich angegebenen Adressen bzw. (vor oder ohne Abgabe eines Angebots) die im Schriftverkehr angegebenen Kontaktdaten, wobei die Vergabestelle nicht alle angegebenen Kontaktdaten nutzen muss, sondern sich auf einzelne beschränken kann.

Für Informationen an alle Bieter während der Angebotsphase nutzt der Auftraggeber die oben genannte Website des Auftraggebers (http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html, dort unter der Bezeichnung der vorliegenden Vergabe; eine individuelle Information an die Interessenten erfolgt grundsätzlich nicht.

3. Kommunikation mit anderen Interessenten/Bietern

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (z. B. Preisabsprachen, Absprachen über Abgabe/Nichtabgabe von Angeboten, Austausch von oder Einsicht in Angebotsteile anderer Bieter), werden ausgeschlossen.

4. Verfahrenssprache und Vertragssprache

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Die Sprache des Vergabeverfahrens ist für das gesamte Vergabeverfahren die deutsche Sprache. Dies gilt auch für den Vertrag, dessen Anlagen und die spätere Abwicklung des Vertrages.

Im Vergabeverfahren sind sämtliche Unterlagen grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen, die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Dokumente in anderen Sprachen sind grundsätzlich in Übersetzung vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeber ist eine beglaubigte Übersetzung beizubringen. Verbindlich ist allein der Wortlaut in deutscher Sprache. Diese Festlegungen gelten entsprechend für den zu schließenden Vertrag.

Die Verwendung der männlichen Form (z. B. „Mitarbeiter“) ohne gleichzeitige Verwendung der weiblichen Form (z. B. „Mitarbeiterin“) in den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit des Dokuments und beinhaltet keinerlei Präferenz des Auftraggebers. Die Unterlagen sind so zu verstehen, dass mit der Verwendung der männlichen Form immer gleichzeitig auch die weibliche Form gemeint ist (und umgekehrt), sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vermerkt ist.

IV. Rechtlicher Rahmen

1. Vergaberecht, Systementscheidung

Soweit der Auftraggeber Regelungen anwendet, zu deren Anwendung er nicht verpflichtet ist, erfolgt dies freiwillig und ohne Selbstverpflichtung für das Vorgehen und die Rechte der Beteiligten im weiteren Verfahren.

Neben den anwendbaren gesetzlichen Regelungen gelten die Vorschriften

- der Bekanntmachung,

- der Vergabeunterlagen einschließlich des Anschreibens hierzu und

- weitere Regelungen, die die Vergabestelle während des Vergabeverfahrens gegenüber den Bietern äußert.

Mit dieser Vergabe trifft der Auftraggeber eine Systementscheidung, aus der sich auch die Vorgaben für die Beschaffung von gleichartigen Betten und Nachttischen in zukünftigen Vergaben  ergeben werden.

2. Haushaltsvorbehalt

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Die Erteilung des Auftrages und der Abruf der Leistungen sind abhängig von den während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

3. Lose

Die Vergabe ist in vier Lose unterteilt. Die Bieter können auf eines, mehrere oder alle Lose anbieten. Dies ist in den vorgesehenen Feldern in Teil B der Vergabeunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.

Die Erteilung eines Auftrages in einem bestimmten Los kann nicht an die Bedingung eines Auftrages in einem oder mehreren anderen Losen geknüpft werden. Geschieht dies, wird das gesamte Angebot ausgeschlossen.

V. Prüfung der Unterlagen, Fragen

1. Prüfung der Unterlagen durch die Interessenten/Bieter

Die Interessenten/Bieter haben sich nach Erhalt der Vergabeunterlagen unverzüglich über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Interessenten /Bieters Fehler, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

2. Fragen von Interessenten/Bietern

Alle Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels Brief, E-Mail oder Telefax unter dem Betreff

„Vergabeverfahren Klinik- und Pflegebetten“

und mit dem Hinweis

„zu Hd. von Herrn Dirk Loleit (Zentrale Vergabestelle) / bitte sofort weiterleiten“

an die Vergabestelle zu richten.

Der Auftraggeber wird voraussichtlich alle Fragen, die aus Sicht der Vergabestelle nicht nur für den Fragenden von Bedeutung sind, sowie die Antworten/Erläuterungen des Auftraggebers hierzu als Bieterinformation auf der Website des Auftraggebers (http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben.html, dort unter der Bezeichnung der vorliegenden Vergabe). Die Identität des Fragestellers wird dabei grundsätzlich nicht offenbart. Soweit die Fragen für den Auftraggeber erkennbar auf

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die Identität des Fragestellers schließen lassen, werden die Fragen vor Weiterleitung an andere Unternehmen anonymisiert.

Der Fragesteller hat Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seiner Frage eindeutig zu kennzeichnen, diese werden dann ebenfalls nicht an andere Interessenten/Bieter mitgeteilt.

Auskünfte und Antworten außerhalb dieses Verfahrens sind nicht verbindlich.

VI. Einreichung der Angebote

1. Einzureichende Unterlagen

Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die von ihm ausgefüllten Teile B, E, F, G und H dieser Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zur Leistungserbringung Dritten bzw. eines Nachunternehmers zu bedienen, sind mit dem Angebot auch die Teile C und D der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Geltung weiterer, nicht eingereichter Teile der Vergabeunterlagen, als Teil des Angebots wird mit Einreichung des Angebots anerkannt.

Als Angebot sind die genannten Teile der Vergabeunterlagen vollständig ausgefüllt

- schriftlich als (unterschriebenes) Original,- mit einer zusätzlichen Kopie in Papierform und- einer elektronischen Fassung im PDF-Format (textrecherchetaugliche

Dokumente, Unterschriften/Signaturen sind hierfür nicht erforderlich)

einzureichen.

Für das Abfassen des Angebotes sind die oben genannten Teile der Vergabeunterlagen als Formulare zu verwenden und möglichst elektronisch auszufüllen. Die in der WORD-Datei vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch Ausfüllen auch erweitert werden. Andere Veränderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Angebotsausschluss. Die Angaben in den entsprechenden Teilen der Vergabeunterlagen müssen vollständig sein. Die Eintragungen können nicht durch Beifügung von Unternehmensprospekten, selbst erstellten Preisblättern oder ähnlichem ersetzt werden. Die Vergabestelle ist insbesondere nicht verpflichtet, sich

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die geforderten Angaben aus Unternehmensprospekten, Bilanzunterlagen oder ähnlichen Unterlagen „zusammenzusuchen“.

Das Angebot muss alle nachfolgenden Unterlagen und Nachweise enthalten und ist in Teil H zu unterschreiben. Angebote, die nicht in Teil H unterschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Die Unterschrift in Teil H kann nicht nachgefordert werden.

2. Abschließende Liste der erforderlichen Erklärungen und Nachweise

Lfd. Nr.

Inhalt Art Formblatt

1 Erklärung des Bieters zum Angebot

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einfach einzureichen)

Eigenerklärung Teil B Ziff. I.

2 Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einfach einzureichen)

Eigenerklärung Teil B Ziff. II.

3 Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung

(für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen)

Eigenerklärung Teil B Ziff. III.

4 Angaben zum Umsatz

(für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen)

Eigenerklärung Teil B Ziff. IV.

5 Angabe von Referenzen

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einfach einzureichen)

Eigenerklärung Teil B Ziff. V.

6 Berufung auf Nachunternehmer/Dritte für Zwecke der Eignung

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einheitlich ausgefüllt einzureichen; ggf. leer, sofern keine Nachunternehmer vorgesehen sind)

Eigenerklärung Teil C

7 Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Dritte

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einheitlich einzureichen, falls sich der Bieter

Eigenerklärung Teil D

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hinsichtlich seiner Eignung auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft)

8 Liefervertrag

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einheitlich ausgefüllt einzureichen)

Eigenerklärung Teil E

9 Leistungsverzeichnis

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einheitlich ausgefüllt einzureichen)

Eigenerklärung Teil F

10 Preisblatt

(für den Bieter/die Bietergemeinschaft einheitlich ausgefüllt einzureichen)

Eigenerklärung Teil G

11 Unterschrift(en) für das gesamte Angebot

(für den Bieter/für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen)

Eigenerklärung Teil H

3. Frist zur Einreichung der Angebote

Die Frist zur Einreichung der Angebote endet am

9. Januar 2016 um 12:00 Uhr

Angebote, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht von dem Bieter zu vertreten sind. Diese Umstände müssen von dem Bieter dargelegt und ggf. bewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen im Postlauf grundsätzlich dem Bieter zuzurechnen sind.

4. Adresse zur Einreichung der Angebote

Das Angebot ist per Post oder Abgabe im Haus an die Vergabestelle für dieses Verfahren zu übersenden:

Bezirkskliniken Mittelfrankenz. Hd. von Herrn Dirk Loleit (Zentrale Vergabestelle)Feuchtwanger Str. 3891522 Ansbach

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Weitere Formen der Einreichung von Angeboten, insbesondere eine elektronische Übermittlung, sind nicht vorgesehen und gelten nicht als fristwahrend.

5. Form der Einreichung

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen oder zu übersenden, der wie folgt gekennzeichnet ist:

Nicht öffnen - Öffnung nur durch Vergabestelle!

z. Hd. von Herrn Dirk Loleit (Zentrale Vergabestelle) Angebot im Vergabeverfahren

Klinik- und PflegebettenOffenes Verfahren

Der Umschlag kann sich in einem weiteren neutralen oder gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag befinden.

Bitte beachten Sie, dass der innere, gekennzeichnete Umschlag fest verschlossen sein muss.

6. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet.

VII. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen

1. Mögliches Aufklärungsgespräch

Der Auftraggeber kann mit einzelnen oder allen Bietern ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Angebotsinhalts oder eine schriftliche Aufklärung hierzu durchführen. Die Bieter haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung, auch wenn eine solche Aufklärung mit anderen Bietern stattfindet.

2. Nachforderung von Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein

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Anspruch der Bieter auf Einräumung einer Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.

Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden.

VIII. Bietergemeinschaften und Dritte (insbesondere Nachunternehmer)

Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und hinsichtlich der Eignung und/oder der Leistung einbezogenen Dritten (insbesondere Nachunternehmern/Unterauftragnehmer/Sub-unternehmern) durch den Bieter im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die die Rechtsprechung hierfür anerkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Änderung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Die weitere Teilnahme an dem Verfahren nach der Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Eignung auf Nachunternehmer oder andere Dritte, so hat er für jeden derartigen Dritten ein Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten (Teil D) auszufüllen und vom Dritten zu unterzeichnet dem Angebot beizufügen. Jedes dieser ausgefüllten Formblätter wird bei Zuschlag auf ein späteres Angebot ein Anhang zum Vertrag.

Bei der Vergabe von Nachunternehmeraufträgen darf der Auftragnehmer etwaigen Nachunternehmern insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – stellen als zwischen dem Auftraggeber und ihm vereinbart sind. Auf Anforderung des Auftraggebers sind entsprechende vertragliche Beziehungen bereits in der Angebotsphase offenzulegen.

Die Bestimmungen der Vergabeunterlagen gelten bei der Beteiligung von Nachunternehmern entsprechend.

IX. Zuschlagskriterien, Wertung

1. Ablauf der Wertung, Rundung der Preisangaben

Die Wertung der Angebote findet in vier Stufen statt:

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- Stufe 1: Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen

- Stufe 2: Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter

- Stufe 3: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht

- Stufe 4: Ermittlung des zu bezuschlagenden Angebots anhand der Zuschlagskriterien („Wertung im engeren Sinne“)

Bei der Wertung erfolgt in jedem Wertungsschritt eine Rundung der Preise und aller weiteren Angaben der Vergabeunterlagen sowie der Eintragungen des jeweiligen Bieters auf zwei Nachkommastellen. Die Bieter müssen daher in allen Rechenschritten ebenfalls mit zwei Nachkommastellen rechnen. Bei Abweichungen von dieser Rundungsvorgabe kann das Angebot gewertet werden, ohne dass der Auftraggeber hierzu jedoch verpflichtet ist. In diesem Fall zählen für die Wertung im Zweifel die Einzelpreise, die mit Rundung der Preise und Mengengerüste auf zwei Nachkommastellen in jedem Rechenschritt ermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass auf die jeweils nächste Stufe der Angebotswertung nur diejenigen Angebote gelangen, die nicht auf einer vorherigen Stufen ausgeschieden sind. In die Wertung gelangen also nur diejenigen Angebote, die nicht auszuschließen sind, bei denen der Bieter als geeignet anzusehen ist und bei denen kein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht.

2. Ergänzung oder Wiederholung der Eignungsprüfung

Eine Ergänzung oder Wiederholung der Wertung, insbesondere der Eignungsprüfung, kann in diesem Verfahren auch nach Abschluss der vorgesehenen Prüfung und Wertung der Angebote, insbesondere bei Anhaltspunkten im Vorgehen des Bieters während des Verfahrens sowie bei anderen relevanten Anhaltspunkten (z. B. Presseberichte, Informationen über laufende Verträge, Informationen von Behörden etc.), grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren erfolgen.

3. Gesamtwertung, Zuschlag

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Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter den auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigenden Angeboten. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach den Kriterien Preis und Leistung bestimmt:

a) Preis

Als Angebotspreis wird ausschließlich der vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Preisblatt (Vergabeunterlagen Teil G, „Preisblatt“) angegebene Angebotsgesamtpreis (brutto) gewertet. Die Bieter sind verpflichtet, hierzu im Teil G den geforderten Brutto-Angebotspreis anzugeben.

b) Leistungskriterien

Lfd. Nr.

Kriterien Wertungsmaßstäbe / erreichbare Rohpunkte

Maximal erreichbarer Punktwert

1 Erhöhte sichere Arbeitslast der Betten

(nur für Lose 1-3)

Der volle Punktwert wird je Los erreicht, wenn folgende Anforderung erfüllt ist:

Los 1: sichere Arbeitslast ≥ 220 kg

Los 2: sichere Arbeitslast ≥ 245 kg

Los 3: sichere Arbeitslast ≥ 245 kg

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2 Zusätzliche Funktionen über Mindestumfang hinaus

(nur für Lose 1-3)

Maßgeblich ist, wie viele von den zusätzlichen Anforderungen im Leistungsverzeichnis (Zusätzliche Funktionen, dort in Spalte „Gefordert“ mit „B“ gekennzeichnet) zum jeweiligen Los der Bieter erfüllt. Jede der zusätzlichen Anforderungen wird gleich gewichtet.

Die erreichte Punktzahl kann für Los 1 wie folgt errechnet werden:

5 / [Anzahl der möglichen Zusätzlichen Funktionen je Los] x [Anzahl der von dem Bieter angebotenen zusätzlichen Funktionen für das Los]

Die erreichte Punktzahl kann für Lose 2 und 3 wie folgt errechnet werden:

10 / [Anzahl der möglichen Zusätzlichen Funktionen je Los] x [Anzahl der von dem Bieter angebotenen zusätzlichen Funktionen für das Los]

5 (Los 1) bzw. 10 (Lose 2 und 3)

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3 Verbindliche verkürzte Lieferzeit

Je 2,5 Punkte für Verkürzung der verbindlichen Lieferfrist um eine Woche gegenüber vorgegebener Höchstfrist

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4 Bedienkonzept der Betten

Die Punktwerte werden je Los wie folgt erreicht:

- Punktwert 0: Wertungsmaßstab nicht oder nur vereinzelt erfüllt.

- Punktwert 1: Wertungsmaßstab in mindestens zwei Aspekten (nachfolgende Bulletpoint, wobei Ausführungen innerhalb eines Bulletpoints kumulativ erfüllt sein müssen) nicht erfüllt.

- Punktwert 2: Wertungsmaßstab mit nicht mehr als einer Ausnahme (Bulletpoints) erfüllt.

- Punktwert 3: Wertungsmaßstab erfüllt, zusätzlich zukunftsweisende Elemente, die über die gesetzten Maßstäbe deutlich hinausgehen.

Wertungsmaßstab ist die Qualität des Bedienkonzepts im Anwendungsumfeld des Auftraggebers, insbesondere folgende Aspekte:

- Gute Bedienbarkeit der Bedienelemente, auch für Menschen mit eingeschränkter Motorik und geminderter Sehkraft (insbesondere anhand Größe der Taster/Schalter).

- Verwechslungssicherheit der Bedienelemente.

- Leichte Erlernbarkeit der Bedienung, insbesondere intuitive Bedienbarkeit.

- Geringer Zeitaufwand für Bedienvorgänge.

- Einordnbarkeit der Bedienvorgänge in einen sinnvollen Workflow des Pflegepersonals.

Hierzu kann der Auftraggeber dazu auffordern, ein Testbett/Testnachttisch zu einem oder zu mehreren Losen zur Verfügung zu stellen, an dem die Wertung sodann erfolgt.

Der danach erreichte Punktwert wird mit

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dem Faktor 5 multipliziert.

Hinweis: Gewertet wird das Konzept für die ausgeschriebene Leistung. Allgemeine, nicht auf den konkreten Auftrag bezogene (Unternehmens-) Konzepte werden nicht gewertet.

4 Wartungs- und Reparaturkonzept der Betten

Die Punktwerte werden je Los wie folgt erreicht:

- Punktwert 0: Wertungsmaßstab nicht oder nur vereinzelt erfüllt.

- Punktwert 1: Wertungsmaßstab in mindestens zwei Aspekten (nachfolgende Bulletpoint, wobei Ausführungen innerhalb eines Bulletpoints kumulativ erfüllt sein müssen) nicht erfüllt.

- Punktwert 2: Wertungsmaßstab mit nicht mehr als einer Ausnahme (Bulletpoints) erfüllt.

- Punktwert 3: Wertungsmaßstab erfüllt, zusätzlich zukunftsweisende Elemente, die über die gesetzten Maßstäbe deutlich hinausgehen.

Wertungsmaßstab ist die Qualität des Bedienkonzepts im Anwendungsumfeld des Auftraggebers, insbesondere folgende Aspekte:

- Geringer Zeitaufwand für Wartung, geringe Ausfallzeiten.

- Geringer Kostenaufwand für Wartung und Ersatzteile.

- Mehrzahl der Wartungen durch Auftraggeber selbst durchführbar.

- Gute Erreichbarkeit von Motoren oder Hydraulikstangen; Kabelverlegung nicht zum „durchfädeln“ durch Ösen oder Löcher; Lösen von Steckverbindungen bei Kabeln ohne Spezialwerkzeuge möglich, einfacher Austausch von Ersatzteilen ohne vorher das ganze Bett zerlegen zu müssen.

- Einfaches Nachjustieren der Bremse durch z. B. Stellschrauben; elektrische Komponenten auch gut zu

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erreichen wenn das Bett in „Low-Stellung“ steht; einfacher Wechsel von Handbedienteilen bei elektrischen Betten.

Hierzu kann der Auftraggeber dazu auffordern, ein Testbett/Testnachttisch zu einem oder zu mehreren Losen zur Verfügung zu stellen, an dem die Wertung sodann erfolgt.

Der danach erreichte Punktwert wird mit dem Faktor 5 multipliziert.

Hinweis: Gewertet wird das Konzept für die ausgeschriebene Leistung. Allgemeine, nicht auf den konkreten Auftrag bezogene (Unternehmens-) Konzepte werden nicht gewertet.

5 Eillieferung binnen 48 Stunden (ggf. als Leihbett) möglich

Die Punktwerte werden je Los wie folgt erreicht:

- Punktwert 0: Eillieferung nicht oder nur mit verbindlicher Frist von mehr als 96 Stunden möglich.

- Punktwert 5: Eillieferung mit verbindlicher Frist von mehr als 72 bis zu 96 Stunden möglich.

- Punktwert 10: Eillieferung mit verbindlicher Frist von mehr als 48 bis zu 72 Stunden möglich

- Punktwert 15: Eillieferung mit verbindlicher Frist von bis zu 48 Stunden möglich.

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6 Ästhetische Stimmigkeit der angebotenen Dekore mit Raumkonzept des Auftraggebers

Entscheidung durch Gremium des Auftraggebers, gebildet aus Vorstand, Zentraler Vergabestelle, Einkauf, Pflegedienstleitung, Innenarchitekt/in, oder deren Vertretern

Wertungsmaßstab ist das Raumkonzept des Auftraggebers, beigefügt als Anlage 4 zum Vertrag.

Der Durchschnittswert der abgegebenen Punkte auf einer Skala von 0 bis 5 wird mit dem Faktor 4 multipliziert.

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c) Wertungsmethode

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Je Los wird wie folgt gewertet: Die erzielten Punktwerte werden mit dem Gewichtungsfaktor für das jeweilige Kriterium multipliziert. Die Summe der gewichteten Punktwerte (L) wird durch den Preis (P) geteilt, daraus ergibt sich der Wert Z (L/P=Z). Das Angebot mit dem höchsten Wert Z erhält den Zuschlag.

X. Bindefrist

Die Bindefrist endet am

28. Februar 2017.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Bieter an ihr Angebot gebunden.

XI. Sonstiges

1. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an dem Vergabeverfahren bestimmt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Alle Unterlagen, die dem Interessenten/Bieter zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Die Interessenten/Bieter sind zur vertraulichen Behandlung aller im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen verpflichtet, haben diese gegen unbefugten Zugriff zu sichern und die von ihnen mit den Unterlagen befassten Personen entsprechend zu verpflichten. Eine anderweitige Verwendung (auch auszugsweise), z. B. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung (z. B. durch Einstellen im Internet), dieser Unterlagen oder anderer Informationen aus diesem Verfahren ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist untersagt und kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren wegen Unzuverlässigkeit des Interessenten/Bieters führen. Dies gilt auch für Antworten/Erläuterungen des Auftraggebers auf Fragen von Interessenten/Bietern.

Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen von dem Interessenten in eigener Zuständigkeit zu vernichten oder zurückzusenden. Auch nach Beendigung des Verfahrens haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Nicht als Dritte in diesem Sinne gelten Berater und Nachunternehmer des Interessenten/Bieters, wenn er diese nachweisbar zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise verpflichtet hat. Die Nachweise hierzu sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.

Vergabeverfahren Klinik- und Pflegebettender Bezirkskliniken Mittelfranken,

Bekanntmachungs-Nr. 2016/S 206-373578: Teil A der Vergabeunterlagen

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Page 18: Web viewVergabeverfahren Klinik- und Pflegebetten der Bezirkskliniken ... Die in der WORD-Datei vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch

Der Auftraggeber behandelt die eingehenden Angebote sowie andere von den Bietern angeforderte Unterlagen grundsätzlich vertraulich und verwahrt sie sorgfältig. Der Auftraggeber wird insbesondere Aussagen der Bieter zu technischen Schnittstellen, die als vertraulich gekennzeichnet wurden, vor dem Zugriff Dritter schützen. Dies gilt nicht für Berater des Auftraggebers, die selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter grundsätzlich damit einverstanden, dass im Falle der (beabsichtigten) Zuschlagserteilung auf sein Angebot sein Name und ggf. bestimmte Preisangaben Dritten bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter außerdem grundsätzlich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten der Personen, die von dem Auftraggeber zur Verhandlung und Entscheidung eingesetzt werden, zur Kenntnis genommen und verarbeitet werden. Entsprechendes gilt für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der abzuschließenden Verträge. Der Bieter ist daher verpflichtet, ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter vor Abgabe seines Angebots einzuholen.

2. Veröffentlichungen

Bieter/Auftragnehmer dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, das Vorhaben selbst oder Teile davon nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.

3. Kosten

Eine Erstattung von Kosten oder die Zahlung einer Vergütung oder Entschädigung für die Erstellung eines Angebots sowie anderer Aufwände zur Beteiligung des Interessenten/Bieters am Vergabeverfahren findet nicht statt. Die Versandkosten für Datenträger und Unterlagen trägt jeweils der Versender.

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Vergabeverfahren Klinik- und Pflegebettender Bezirkskliniken Mittelfranken,

Bekanntmachungs-Nr. 2016/S 206-373578: Teil A der Vergabeunterlagen

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