weber/albertgruppe p5 virtual communities in der finanzbranche die börsenaufsicht - nutzen für die...
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Weber/Albert Gruppe P5
Virtual Communities in der Finanzbranche
Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities
Maßnahmen seitens der Marktaufsicht
Potsdam Gruppe 5: Sandra Weber und Steffi Albert
Weber/Albert Gruppe P5
Gliederung
Notwendigkeit einer Börsenaufsicht
Struktur der Börsenaufsicht in Deutschland
Aufsicht auf Bundesebene– BaFin
• Organisation der BaFin– Bankenaufsicht– Versicherungsaufsicht– Wertpapierhandelsaufsicht
» Aufgaben der Wertpapieraufsicht» Nutzen durch Beobachtung von Communities» Aufsichtsmittel und Maßnahmen
Aufsicht auf LandesebeneRechtsaufsichtMarkt-/Handelsaufsicht
Aufsicht auf SelbstverwaltungsebeneHandelsüberwachungsstellenBörsenratBörsengeschäftsführung
Nutzen durch Beobachtung von Online Communities
Weber/Albert Gruppe P5
Notwendigkeit einer Börsenaufsicht
Unternehmen benötigen Kapital für Investitionen
Anleger möchten Rendite und Vorsorge
Beeinträchtigungen in der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes haben weitreichende Konsequenzen und wirken sich häufig auch auf andere Wirtschaftszweige aus
deshalb ist ein solides Überwachungs- und Kontrollsystem unbedingt erforderlich, denn eine effiziente Aufsicht ist ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Kapitalmarktes
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Struktur der Börsenaufsicht
föderal-dezentral organisierte Börsenaufsicht in Deutschland durch das Regionalbörsensystem
Aufsicht auf Bundesebene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Aufsicht auf Landesebene Börsenaufsichtsbehörden der Länder
Aufsicht durch die Börsenselbstverwaltung Handelsüberwachungsstellen
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Aufsicht durch den Bund
zentrale Aufsichtsfunktionen für den börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel nimmt die BaFin wahr
die BaFin setzt sich zusammen aus den ehemaligen Bundesämtern für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für das Wertpapierwesen
einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel
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Organisation der BaFin
3 voneinander getrennte Organisationseinheiten (die sogenannten Aufsichtssäulen): die „Bankenaufsicht“ (BA), die „Versicherungsaufsicht“ (VA) und den Bereich „Wertpapieraufsicht/ Asset-Management“ (WA)
sektorübergreifende Aufgaben werden von den drei Querschnittsabteilungen übernommen
Hauptziel: Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems
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Aufgaben der BaFin
Solvenzaufsicht Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Banken,
Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen
Marktaufsicht Kunden und Anleger in ihrer Gesamtheit zu schützen Durchsetzung von Verhaltensstandards, die das Vertrauen der Anleger
in die Finanzmärkte wahren Bekämpfung von gesetzeswidrigem Handeln im Aufsichtsbereich
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Bankenaufsicht
Aufsicht gibt den Banken Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben
Hauptziel der Bankenaufsicht:
Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die
die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können
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Versicherungsaufsicht
Hauptziele der Versicherungsaufsicht:
die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und
sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind
der Verbraucherschutz steht bei der Versicherungsaufsicht im Vordergrund
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Wertpapieraufsicht und Asset-Management
Ziel der Aufsicht über den Wertpapierhandel:
Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Wertpapiermarktes und der Schutz der Anleger
Teilbereich Asset-Management:
die BaFin überwacht nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, sondern führt bei den in Deutschland angelegten Fonds auch eine Produktaufsicht durch
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Bekämpfung von Insidergeschäften
Überwachung der Ad-hoc-Publizität
Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen Publizität bei Veränderungen von bedeutenden
Stimmrechtsanteilen bei börsennotierten Unternehmen Wertpapierverkaufsprospekte
Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des WpHG und der Organisationspflichten
Überwachung von Unternehmensübernahmen
Finanzanalysen
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung des Insiderhandelsverbotes 1/2
Insiderhandel bedeutet die Verwertung nicht öffentlich zugänglicher Informationen im Wertpapierhandel
ein Insidergeschäft liegt demnach vor, wenn der Insider seinen Wissensvorsprung gegenüber anderen Marktteilnehmern dazu nutzt, für sich oder einen anderen einen vermögenswerten Vorteil zu erlangen
durch das Insiderhandelsverbot soll das Vertrauen der Anleger auf Gleichbehandlung gewahrt und damit die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erhalten werden
außerdem Individualschutz der Anleger der Anleger wird vor Verlusten bewahrt, die durch Insidergeschäfte für ihn
entstehen können
Präventivmaßnahme: gesetzliche Veröffentlichungspflichten
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung des Insiderhandelsverbotes 2/2
zur Beobachtung dieses Verbotes analysieren Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht routinemäßig das Handelsgeschehen anhand der Daten über sämtliche Wertpapiergeschäfte, die ihr von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten gemeldet werden müssen
außerdem wertet die BaFin alle Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen und geht Hinweisen Dritter nach
dann werden die Kurs- und Umsatzentwicklung mit der Informationslage zu diesem Wertpapier abgeglichen
ergeben sich daraus Anhaltspunkte für Insidergeschäfte, leitet die BaFin eine förmliche Insideruntersuchung ein
dabei ermittelt sie, wer der Auftraggeber der verdächtigen Geschäfte ist
erhärtet sich der Verdacht, erstattet die Bundesanstalt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
Weber/Albert Gruppe P5
Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung der Ad-hoc-Publizität
alle Marktbeteiligten müssen schnell und umfassend über alle Tatsachen informiert werden, die sich erheblich auf die Kurse der Wertpapiere auswirken können
es soll somit Insidergeschäften präventiv entgegengewirkt werden
die Emittenten sind verpflichtet, unverzüglich neue, der Öffentlichkeit unbekannte Tatsachen aus ihrem Unternehmens- bereich zu veröffentlichen (§ 15 WpHG)
die BaFin kontrolliert, ob die Unternehmen ihre Ad-hoc-Publizitäts- Pflichten erfüllen, indem sie die Ad-hoc-Mitteilungen prüft und mit anderen Informationen abgleicht
die Aufsicht schreitet ein, wenn ein Unternehmen relevante Tatsachen gar nicht, verspätet, unrichtig oder unvollständig veröffentlicht
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen
nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist es verboten, falsche Informationen zu verbreiten oder veröffentlichungspflichtige Informationen zurückzuhalten, die „geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Vermögenswertes ... einzuwirken“ (§ 20a WpHG)
Manipulationen, die nachweislich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten
beim Aufspüren von Marktpreismanipulationen geht die BaFin ähnlich vor wie bei der Verfolgung von Insidergeschäften
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung der Beteiligungspublizität
natürliche oder juristische Personen sind verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechts- Anteile mitzuteilen, sobald diese durch Kauf, Verkauf oder auf andere Weise einen der Schwellenwerte von 5, 10, 25, 50 oder 75 Prozent erreichen, über- oder unterschreiten
die geschaffene Markttransparenz wirkt dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegen
daneben ermöglicht die Transparenz den Aktiengesellschaften einen besseren Überblick über die Aktionärsstruktur und die Beherrschungsverhältnisse
Weber/Albert Gruppe P5
Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Wertpapierverkaufsprospekte
für Wertpapiere, die öffentlich angeboten werden und nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen
damit soll es Anlegern ermöglicht werden, alle wichtigen Informationen über das Wertpapier und seinen Emittenten zu erhalten, um anschließend eine Investitionsentscheidung zu treffen
die BaFin prüft den Eingang und die Vollständigkeit der Prospekte, nicht aber deren inhaltliche Korrektheit oder die Bonität des Anbieters
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Verhaltensregeln und Organisationspflichten
besonders wichtig für den Schutz der Anleger und das Funktionieren des Finanzmarktes ist die Einhaltung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten (§§ 31 ff. WpHG)
Beispiel: Unternehmen müssen ihre Kunden vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes über dessen wichtigste Aspekte informieren
Grundsatz: je spekulativer und riskanter das Geschäft und je unerfahrener der Anleger, desto umfangreicher muss er aufgeklärt werden
Organisationspflichten: Unternehmen müssen ihren Geschäftsbetrieb angemessen organisieren
Prinzip der Funktionstrennung: Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
die Aufsicht lässt jährlich oder auch durch Sonderprüfungen kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Überwachung von Unternehmensübernahmen
Grundlage: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Übernahmeverfahren sollen dadurch für alle Beteiligten transparenter werden und in geordneten Bahnen ablaufen
3 Angebotsverfahren: Erwerbsangebot Übernahmeangebot Pflichtangebot
die Wertpapieraufsicht überwacht die Verfahren
sie prüft die Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit und offensichtliche Verstöße gegen das WpÜG und kann ein Angebot auch untersagen
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Finanzanalysen
bilden häufig eine Grundlage für Anlageentscheidungen
um das Vertrauen der Anleger zu stärken sind hohe Standards bei der Erstellung und Verbreitung notwendig
Sorgfalt, Neutralität und Integrität
Umstände oder Beziehungen im Zusammenhang mit dem analysierten Finanzinstrument oder dessen Emittenten sind offen zu legen
Unternehmen, die Finanzanalysen erstellen oder weitergeben, müssen so organisiert sein, dass Interessenkonflikte möglichst gering gehalten werden
die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Kompetenz-, Transparenz- und Organisationspflichten
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Nutzen durch Beobachtung von Online Communities
weitere Möglichkeit, um Verstöße jeglicher Art aufzudecken
besonders interessant für die Überwachung von Insidergeschäften Ad-hoc-Publizität Beteiligungspublizität Kurs- und Marktpreismanipulationen
Grundlage für die Aufsicht sind die Meldepflichten
wenn diese nicht genügend eingehalten werden, können Vergehen nur durch die Anzeige Dritter oder durch die BaFin selbst entdeckt werden
systematische Beobachtung von Communities dafür notwendig
Anonymität des Internets: Gefühl der Sicherheit
vielleicht werden Vergehen, bewusst oder unbewusst, in Communities diskutiert
schwierig, alle relevanten Communities weltweit zu beaufsichtigen
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Aufsichtsmittel und Maßnahmen
systematische Auswertung der Meldungen nach § 9 WpHG
ergeben sich dabei Hinweise oder Tatsachen, die auf einen Verstoß hindeuten, kann die BaFin folgende Maßnahmen ergreifen: Auskunftsrecht gegenüber den Meldepflichtigen Vorlagerecht Betretungsrecht Auskunfts- und Vorlagerecht gegenüber Emittenten und Insidern Auskunftsrecht gegenüber Anlegern Sicherstellung und Beschlagnahme
mögliche Folge: strafrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
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Aufsicht auf Landesebene
zuständige oberste Landesbehörde desjenigen Bundeslandes in dem die Börse ihren Sitz hat überwachen den Geschäftsverkehr an den Börsen hinsichtlich:
Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen
Rechtsaufsicht
Ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung
Marktaufsicht/ Handelsaufsicht
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Aufsicht auf Landesebene
Rechtsaufsicht: Genehmigung der Börse, Börsenordnung, Gebührenordnung ob Börsenorgane und Börsentätigkeiten gesetz- und rechtmäßig
handeln
Marktaufsicht: Aufsicht über den Börsenhandel, den Handelsteilnehmern und über die
elektronischen Hilfseinrichtungen der Börse Überwachung und Prüfung der Preisbildung (in Zusammenarbeit mit der Hüst) Überwachung der Geschäftsabwicklung
Weber/Albert Gruppe P5
Aufsicht auf Landesebene
hat das Recht, sämtliche Angelegenheiten der Handelsaufsicht an sich zu ziehen und eigene (auch parallele) Ermittlungen durchzuführen
kann Auskünfte und Vorlage von Unterlagen verlangen (auch ohne besonderen Anlass)
kann geeignete Anordnungen treffen, um Verstöße gegen das Börsenrecht oder sonstige Missstände zu beseitigen oder zu verhindern
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Die Handelsüberwachungsstelle (Hüst)
4 Augen Prinzip
untersteht der Börsenaufsichtsbehörde
ist an jeder Börse als eigenständiges Börsenorgan einzurichten und zu betreiben
Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten sowie notwendige Ermittlungen durchzuführen
stellt die Hüst Unregelmäßigkeiten fest, informiert sie die Börsengeschäftsführung und die Börsenaufsicht
Weber/Albert Gruppe P5
Die Handelsüberwachungsstelle
Tätigkeitsbereich:
Überwachung der Preisbildung und Handelsvolumina
das Handelsverhalten der Börsenteilnehmer
Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen
und das keine sonstigen Missstände vorliegen, die die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse oder die Börsengeschäftsabwicklung beeinträchtigen können
Weber/Albert Gruppe P5
weitere Organe der Selbstverwaltung
Börsenrat Erlass der Börsen- und Gebührenordnung
Börsengeschäftsführung leiten laufende Geschäfte
Weber/Albert Gruppe P5
Nutzen von Online Communities
Finanzportale
www.wallstreet-online.de
www.cortalconsors.de
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Nutzen von Online Communities
kaum Nutzung der Online Communities als letzte Lösung
Probleme:
Zu viele Communities, Personen, Daten unübersichtlich zeitaufwendig zu wenig Leute
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