webinar mako 2020 · 2021. 3. 8. · mabis-zp durch Ünb - abbestellung der aggregationsebene...
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Was kommt? Was bleibt? Was ist zu tun?
Webinar MaKo 2020
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Agenda
1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation
2. Prozessuale Änderungen
3. Einführungsszenario
4. Diskussion und Fragen
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Die Mako 2020 ist Bestandteil des Zielmodells
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
GDEW: 2016
Messtellenbetriebsgesetz (MsbG)
Interimsmodell seit 01.10.2017
Zielmodell
MaKo 2020 01.12.2019
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Die Änderungen betreffen alle Marktteilnehmer
Neue Verantwortlichkeiten und Mechanismen
Völlig neues Paradigma im Messwertversand
Maßgebliche Prozesse aus der GPKE, WIM, MPES
bis hin zur MaBiS ändern sich
Jede Marktrolle und jeder Marktteilnehmer ist betroffen!
Auswirkungen auf den Kunden!
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Wir stehen kurz vor Inkrafttreten der neuen Prozesse
Klage von BBH (15 Stadtwerke) gegen den BNetzA-Beschluss
zur Mako 2020 ist abgelehnt
Erste Umsetzungsfragen durch BDEW seit Ende Mai veröffentlicht
Verschiedene Anwendungshilfen wurden Ende Mai veröffentlicht,
zur Mako 2020 sind weitere im Juni/Juli avisiert
Weitere Veröffentlichungen wie das Feinkonzept
Einführungsszenario geplant
Klage von BBH (15 Stadtwerke) gegen den BNetzA-Beschluss
zur Mako 2020 ist abgelehnt
Erste Umsetzungsfragen durch BDEW seit Ende Mai veröffentlicht
Verschiedene Anwendungshilfen wurden Ende Mai veröffentlicht,
zur Mako 2020 sind weitere im Juni/Juli avisiert
Weitere Veröffentlichungen wie das Feinkonzept
Einführungsszenario geplant
Wir stehen kurz vor Inkrafttreten der neuen Prozesse
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Agenda
1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation
2. Prozessuale Änderungen
3. Einführungsszenario
4. Diskussion und Fragen
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Sternförmige Verteilung der Messwerte durch MSB
betrifft nur Strom, nicht Gas
nur vom MSB versendete Werte zulässig für NNA,
Bilanzierung oder MMMA
Formelberechnung, Plausibilisierung und
Ersatzwertbildung erfolgt im Backend des MSB,
nicht im SMGW
NB gibt Ablesezyklus (z.B. jährlich, monatlich) vor,
Ablesetermin legt MSB fest
NB muss Profildefinitionen und Profile
an MSB übermitteln
LFMSB NB
Interimsmodell:kettenförmige Kommunikation
LF
MSB
NB
ÜNB
Mako 2020:sternförmige Kommunikation
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Sternförmige Verteilung der Messwerte durch MSB
Ab dem 01.12.19 ist ausschließlich MSB für den
Versand von Werten verantwortlich, auch für
historische Werte
Alle Marktrollen haben den Marktlokationen für
historische Zeitscheiben den zugehörigen gMSB
zuzuordnen
Anforderung von Werten oder Reklamationsprozess
von Werten vor dem 01.12.2019 erfolgt über gMSB
LFMSB NB
Interimsmodell:kettenförmige Kommunikation
LF
MSB
NB
ÜNB
Mako 2020:sternförmige Kommunikation
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NBLF
MSB
MeLo 2
MSB
MaLo
ÜNB
bei iMS
MSB
MeLo 1
Berechnung der Werte einer Marktlokation aus
mehreren Messlokationen
MSB der MeLo schickt bis spätestens 09:30 Uhr
Werte an MSB der MaLo
MSB der MaLo versendet Werte bis spätestens 11:00 Uhr
sternförmig an Marktpartner
Unterschiedliche MSB an MeLo und MaLo möglich
NB muss Berechnungsformel an MSB
übermitteln
Neues Format UTILTS, veröffentlicht durch BNetzA
am 07.06.19
Komplexe Berechnungsformeln werden bilateral
übermittelt
Zusätzliche Übermittlung an LF ab 01.10.2020
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Tabelle der zu übermittelnden Werte regelt…
welcher Marktpartner
in welcher Frist und in welchem Intervall
welche Werte
für die Markt- oder Messlokation
für welche Kategorie und Messtechnik
für welchen Auslöser bzw.
Verwendungszweck
…Werte vom MSB erhält.
Austausch der Werte in der WiM detailliert beschrieben
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bestehende
Austauschprozesse
neue Austauschprozesse
mit dem ÜNB
ÜNB ist für die Aggregation der MaLo mit iMS
(RLM und SLP) verantwortlich
SLP-Bilanzierung auf Basis von JVP, nur
synthetisches Verfahren
NB bleibt für viele Stammdaten
weiterhin führend
Aufteilung der Aggregationszuständigkeit sorgt
für höheren Stammdatenaufwand
Komplexere Austauschprozesse durch neue Aufgaben beim ÜNB
ÜNB
NB
BIKO BKV
LF
Prozess Stammdatensynchronisation ist abhängig von
Aggregationsverantwortung
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Bei Aggregationsverantwortung NB
SDÄ
Antwort
Stammdatensynch.NB
LF
SDÄ
Antwort
Stammdatensynch.
Bei Aggregationsverantwortung ÜNB
Stammdatensynch.
Stammdatensynch.
ÜNB
Stammdatensynch.
NB LF
Auslösender Prozess ist bilanzierungsrelevante Änderung oder Wechsel des MSB
Stammdatensynchronisation erfolgt unabhängig von der Aggregationsverantwortung
LF entscheidet auf Basis seiner Datenlage, ob er Stammdatensynchronisation an den ÜNB weiterleitet
LF ergänzt seine Sicht, ÜNB übernimmt Stammdaten von NB
Bei Abweichungen Clearing durch NB
Bezeichnung der SZR Verantwortlich Empfänger Bezugszeitraum Aggregationfür BKA abrechnungsrelevant
Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen Kategorie B (neu)
ÜNBNBBIKO
Monat BG, SpE, ZRT Ja
Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen Kategorie C (neu)
ÜNB NB Tag BG, SpE, ZRT Nein
Bilanzkreissummenzeitreihen Kategorie A
NBBKVBIKO
Monat BG, BK ZRT Ja
Bilanzkreissummenzeitreihen Kategorie B (neu)
ÜNBBKVBIKO
Monat BG, BK ZRT Ja
Bilanzkreissummenzeitreihen Kategorie C (neu)
ÜNB BKV Tag BG, BK ZRT Nein
Lieferantensummenzeitreihen Kategorie A NB LF Monat BG, BK, LF, ZRT Nein
Lieferantensummenzeitreihen Kategorie B (neu) ÜNB LF Monat BG, BK, LF, ZRT Nein
Neue Summenzeitreihen und Kategorien
durch Übertragung der Aggregationsverantwortung
Wegfall des Erstaufschlags in der KBKA und neue Fristen
Erstaufschlag im Rahmen der
KBKA entfällt ersatzlos
Änderungen nach dem
12. WT nur noch mit
Zustimmung des BKV
abrechnungsrelevant
BKA (ohne KBKA) KBKA Bedeutung
1. WT –10. WT ./.
Abstimmung und Übermittlung der NZR.
Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten BG-SZR (Kategorie B).
Alle in diesem Intervall gelieferten Versionen (Zuordnungsversion) der Summenzeitreihen erhalten immer den Datenstatus „Abrechnungsdaten“.
1. WT – 12. WT ./.
Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten BK-SZR (Kategorie A und Kategorie B).
Alle in diesem Intervall gelieferten Versionen (Zuordnungsversion) der Summenzeitreihen erhalten immer den Datenstatus „Abrechnungsdaten“.
13. WT – 30. WT31. WT –Ende 7. Monat
Clearingphase für BG-SZR (Kategorie B) und BK-SZR (Kategorie A und Kategorie B).
31. WT – 34. WT
1. WT des 8. Monats – 8. WT des 8. Monats
Clearingphase für DZÜ
ÜNB
BIKO NB
DZÜ-ListeDZÜ
Prüfmitteilung DZÜ
Datenstatus DZÜ
Prüfmitteilung DZÜ
Datenstatus DZÜ
Weiterleitung DZÜ
DZÜ-
Korrekturliste
Deltazeitreihenübertrag als neuer Prozess
ÜNB hat die Aggregationsverantwortung, die Stammdatenverantwortung liegt jedoch beim NB
ÜNB-DZR: Saldo aller abrechnungsrelevanten BK-SZR, BG-SZR (und DZÜ)
DZÜ: Energiemenge der ungeklärten Clearingfälle auf Ebene der Marktlokation zum Ablauf der Clearingfrist, für die aus Sicht des ÜNB der NB/ MSB verantwortlich ist
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31. WT
ÜNB ermittelt ungeklärte
Clearingfälle
ÜNB übermittelt
DZÜ-Liste und DZÜ
NB prüft DZÜ-Liste
NB übermittelt Prüfmitteilung
und Korrekturliste
34. WT
BKV kann Aggregationsebene frei wählen
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Default-Einstellung beim ÜNB ist die Regelzone, Änderung auf Bilanzierungsgebiet durch Abbestellung möglich
Bestellprozess bezieht sich immer auf alle Summenzeitreihen des Bilanzkreises
Bei negativer Prüfmitteilung fällt Aggregationsebene immer auf Ebene des Bilanzierungsgebiets zurück (je Summenzeitreihe)
ÜNBBKV
Ab-/Bestellung der
Aggregationsebene RZ
BNetzA-Leitplanke „Aggregation auf Ebene Regelzone“ nicht umsetzbar, da finanzielle Verantwortung beim NB
Bestellprozess der Aggregationsebene beim ÜNB für BKV neu eingeführt
Weitere Änderungen
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Versand Lieferschein vor Netznutzungsabrechnung
beinhaltet Abrechnungsmengen des Rechnungszeitraums und eventuelle Leistungsspitzen
auch für Pauschalanlagen
Verkürzte Identifikationsfrist (1 Werktag), wenn Identifikation über MaLo-ID erfolgen soll
Nur in den Prozessen Lieferbeginn und Kündigung
Verkürzte Fristen Stammdatenänderung
Frist für die Antwort auf eine Stammdatenänderung von 10 auf 3 Werktage verkürzt
Ersatzloser Wegfall der Zuordnungsliste
Keine rückwirkenden An-/Abmeldungen bei iMS möglich
Zuordnungsermächtigung auch bei Personenidentität notwendig
betrifft auch bestehende Zuordnungsermächtigungen
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Agenda
1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation
2. Prozessuale Änderungen
3. Einführungsszenario
4. Diskussion und Fragen
Detaillierter Zeitplan Einführungsszenario
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01.12.2019 01.02.2020 01.04.2020 01.05.2020 01.06.2020
- Fehlende Zuordnungs-ermächtigungen von BKV an NB
- Übermittlung von Lokationsbündel von NB an MSB
- Aufbau der neuen Kommunikations-verbindungen zwischen den Marktrollen
- Messwertversand durch MSB
- Versand von MaLo-Stammdaten und Berechnungsformeln an MSB
- Lieferscheinprozess- Stammdatensynchronisation- Übermittlung Liste
Profildefinitionen und von normierten Profilen an ÜNB und MSB
- Zuordnung einer MaLo zur Datenaggregation beim ÜNB
- Aktivierung/Deaktivierung MaBiS-ZP durch ÜNB
- Abbestellung der Aggregationsebene Regelzone durch BKV möglich
- Übermittlung von tägl. BK-Summenzeitreihe von ÜNB an NB/BKV
- Erstmaliger Versand von Summenzeit-reihen und Clearinglisten durch ÜNB
- Erstmaliger Versand des DZÜ und der DZÜ-Liste durch den ÜNB
Prinzip für Verantwortungsübergang vom NB auf MSB:
Ab dem 01.12.2019 ist allen Marktlokationen zugehörige gMSB zuzuordnen
Die Umstellung auf den wMSB muss bis zum 01.02.2020 abgeschlossen sein
Bei 1:1 Beziehungen zwischen MaLo und MeLo sind abweichende MSB möglich
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Diskussion und Fragen
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Kontakt
Vielen Dank!
Steffen Franz
Mobil: +49 151 111 972 23
E-Mail: [email protected]
e.kundenservice Netz
Steindamm 100
20099 Hamburg
www.eknetz.de
Christian Theermann
Mobil: +49 172 106 9226
E-Mail: [email protected]
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