weiteres verfahren. die einrichtung einer gemeinschaftsschule

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Weiteres Verfahren

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Page 1: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Weiteres Verfahren

Page 2: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Page 3: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Schulgesetz Baden-Württemberg

§ 8a Gemeinschaftsschule

(5) Die Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag der Schulträger [Stadt Bretten] nach Zustimmung des Kultusministeriums

1. Durch die Einrichtung einer neuen Schule oder

2. mit Zustimmung der Schulkonferenz durch eine Schulartänderung bestehender weiterführendere allgemeinbildender Schulen.

Page 4: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Welche Bedingungen müssen für einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erfüllt sein?

Also: Antragsteller ist der Schulträger, nachdem die Schulkonferenz zugestimmt hat, Gemeinschaftsschule zu werden. Dazu muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorgelegt werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben oder geplant sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.

Page 5: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Was folgt daraus für den Gesamtelternbeirat für die Gemeinschaftsschule (und G9/neu) in Bretten?

Der Gesamtelternbeirat kann

- eine Gemeinschaftsschule für Bretten nicht beantragen.

- Er kann über eine Gemeinschaftsschule informieren.

- Er kann die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule diskutieren und sie öffentlich oder bei den zuständigen Gremien anregen im Interesse aller Eltern des Schulbezirkes.

Page 6: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

- Er kann die Gemeinschaftsschule als neuen Schultyp aber nicht ignorieren oder sich gegen den neuen Schultyp wenden, der im Schulgesetz vorgesehen ist und damit allen Eltern für ihre Kinder angemessen zur Verfügung stehen muss.

- Das Fehlen dieses Schultyps in der „Schulstadt“ Bretten erscheint grundsätzlich nicht als „angemessen“.

Page 7: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Grundsätzliche Möglichkeiten für Gemeinschaftsschule in Bretten:

Hebelschule

Schillerschule

Max-Planck-Realschule

Edith-Stein-Gymnasium

Melanchthon-Gymnasium

Schillerschule + Realschule

Hebelschule + Melanchthon-Gymnasium

Page 8: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Grundsätzliche Möglichkeit für G9/neu:

Melanchthon-Gymnasium

Voraussetzung ist aber eine Änderung der Kultuspolitik:

Zulassung weiterer Modellschulen durch das Kultusministerium

oder

Öffnung der Wahlmöglichkeit für alle Gymnasien (Beispiel Hessen)

Page 9: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Termine für Gemeinschaftsschule:

Ausschuss Gemeinderat Bretten (Mai 2013?)

Zustimmung der Schulkonferenz(en)

Gemeinderat Bretten

Informationsveranstaltung Stadt Bretten, Staatliches Schulamt Bretten, GEB?

Termin Antrag: 1. Oktober 2013 für Beginn Schuljahr 2014/15

Page 10: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Alles klar?

Page 11: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Zurück zu den Ausgangsfragen:

Page 12: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Welche Schule(n) wollen die Brettener Eltern für ihre

Kinder in Bretten?

Page 13: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Wollen wir – die Eltern - in Bretten eine Gemeinschaftsschule?

Wollen wir – die Eltern - in Bretten ein G9?

Page 14: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Uns Elternbeiräten bleibt nur die Möglichkeit, durch Gespräche zu informieren.

Die Materie ist schwierig und erfordert vielleicht ein Umdenken.

Eine Entscheidung muss jeder für sich treffen. Sie erfordert Kenntnis, Mut und Zuversicht.

Page 15: Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Die Stadtverwaltung, der Gemeinderat und die Schulen dürfen nicht nur an sich denken, sondern haben Verantwortung für alle Eltern unserer Stadt, die für ihre Kinder die richtige Entscheidung treffen wollen und sollen.