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WGV Aktuell Sammelmappe Version 1 Solo Auflage ca. 840.000 Sendungen P2/DPAG Bestandteile: Kuvertierhülle K35 m 235x120 mm WGV aktuell Infokarte Gesamtgewicht 18,2 g

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WGV Aktuell

Sammelmappe

Version 1 Solo

Auflage ca. 840.000 Sendungen P2/DPAG

Bestandteile: Kuvertierhülle K35m 235x120 mm

WGV aktuell

Infokarte Gesamtgewicht 18,2 g

Hätten Sie’s gewusst?Recht oder Irrtum

Wer meint, im Recht zu sein, liegt nichtimmer richtig. Einige weit verbreiteteIrrtümer halten sich hartnäckig und ver-anlassen dazu, unwissentlich Gesetzezu brechen.

Probiert ist geklautDie Auslage im Supermarkt ist üppigbestückt mit verschiedenen Sortenvon Weintrauben. Alle sehen gut aus,aber welche schmeckt am besten?Diese Frage ist lediglich durch eineKostprobe zu klären. Das Stibitzen undNaschen von Obst an der Theke oderam Marktstand ist jedoch eine uner-laubte Handlung und gilt als „Diebstahlgeringwertiger Sachen“. „Wenn esdumm läuft, kann das ganz schön Ärgergeben“, sagt wgv Rechtsexperte JochenHägele. Im schlimmsten Fall könne eszu einer „strafrechtlichen Verurteilungkommen“. Einem Obstdieb, der zumwiederholten Male erwischt wird, kannsogar eine bis zu fünfjährige Freiheits-strafe drohen. Also, lieber Finger wegvon den Trauben.

Abhauen verbotenDer Mittagstisch beim Italiener warvorzüglich. Nur leider kommt derKellner trotz mehrmaliger Aufforde-rung nicht zum Kassieren, und dernächste Geschäftstermin rückt näher.Wer meint, er könne nach einer halbenStunde Wartezeit einfach ohne Bezah-lung das Lokal verlassen, irrt. Wenn dieBedienung einen auch noch so langewarten lässt – „Nichts befreit von einerLeistungspflicht“, so Hägele. Um dasZahlen kommt man also nicht herum.Zwar liegt beim Verlassen des Lokalsohne Bezahlung kein Betrug vor, daes sich offensichtlich nicht um einegeplante Tat handelt, jedoch wird mansich unter Umständen gegenüber derPolizei wegen Zechprellerei rechtferti-gen müssen. Um die lästige Wartereiabzukürzen, empfiehlt es sich, amTresen zu bezahlen.

Ist Nachbars Sperrmüll herrenlos?Vor der Tür Ihres Nachbarn steht Sperr-müll, für Sie ist ein noch brauchbarer

Gegenstand dabei. Können Sie dieseneinfach mitnehmen? Hier gilt: Nichtimmer, aber manchmal eben doch.„Bei Alltagsgegenständen ist das vonzivilrechtlicher Seite her nicht geklärt“,sagt Hägele. Entscheidend seien unteranderem die Abfallsatzungen der jewei-ligen Gemeinden. Das entsprechendeRegelwerk der Stadt Stuttgart etwaerlaubt es Privatpersonen, einzelneGegenstände vom Sperrmüll, allerdingsnur zum Eigengebrauch, mitzunehmen.Wer sichergehen will, muss sich alsovorher genau erkundigen, denn sonstkönnte ihm Diebstahl vorgeworfenwerden. Schon das Durchsuchen desSperrmülls kann mancherorts als Ord-nungswidrigkeit mit bis zu 5.000 EuroGeldstrafe geahndet werden.

Abgegeben, abgesahnt?Ein verlorener Geldbeutel wird entdecktund aufgelesen. Trotz der 500 Euro, diesich darin befinden, bringt der Finderihn zur Polizei. Immerhin erhält er ja10 Prozent Finderlohn – bildet er sich

3 Monate

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ein, aber eine 10-Prozent-Regelung gibt es hierzulandenicht. Rechtlich gesehen ist es mit dem Finderlohn einekomplizierte Angelegenheit: „Dem Thema sind im Bürger-lichen Gesetzbuch ganze 20 Paragrafen gewidmet“, erklärtder Experte. Bei einem Fund bis zu 500 Euro hat der Findereinen Anspruch auf 5 Prozent, gegebenenfalls erhält er zu-sätzlich 3 Prozent von dem Betrag, der darüber hinausgeht.Glück hat, wer Geld findet und abgibt, das binnen 6 Mona-ten nicht abgeholt wird, dann darf er es nämlich behalten.

Umtausch ausgeschlossenGekauft ist gekauft – jedenfalls, wenn die Ware aus derBoutique nebenan oder einem Kaufhaus stammt. DerAnspruch auf eine 14-tägige Rückgabemöglichkeit ohneAngabe von Gründen besteht nur bei Internet- und Ver-sandhandel. „Der durch den Kauf entstandene Vertrag istverbindlich und kann nicht einfach so rückabgewickeltwerden“, sagt Jochen Hägele. Die meisten Händler nehmenWaren zwar tatsächlich 14 Tage lang zurück, sofern einKassenbon vorliegt – das ist allerdings Kulanz. Lediglichbei fehlerhafter Ware besteht grundsätzlich das Recht aufReklamation.

Was tun, wenn’s kracht?Reifen quietschen und es knallt: Mehr als zwei MillionenVerkehrsunfälle ereignen sich jährlich auf DeutschlandsStraßen. Wie verhält man sich richtig nach einem Autounfall?

Unfallstelle absichernBleiben Sie ruhig und schalten Sie Ihr Warnblinklicht an.Lassen Sie Mitfahrer rechts aussteigen und die Straßeverlassen. Legen Sie eine Warnweste an. Anschließend mussdie Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden.Die Entfernung zum Wagen sollte der in diesem Bereichgefahrenen Geschwindigkeit in Schritten entsprechen.

Unfall meldenRufen Sie über eine Notrufsäule oder mit Ihrem Handy denNotruf der Autoversicherer an. Das ist die zentrale Stellefür Unfälle und Pannen im Straßenverkehr. Dort wird einPannenhilfsfahrzeug oder Abschleppwagen für Sie organi-siert. Es wurde jemand verletzt? Dann leisten Sie sofort ErsteHilfe und setzen Sie den Notruf 112 ab. Die Polizei muss nunebenfalls gerufen werden. Das gilt auch bei einem unklaren

Unfallhergang.Bei Bagatellunfällen kann dieUnfallaufnahme ohne Polizeierfolgen. Da solche Unfälle eineniedrige Priorität haben, ist mitlängeren Wartezeiten zu rechnen.Zudem stellt die Polizei bei Ba-gatellfällen nur den Sachverhaltfest. Eine eigene Dokumentationdes Unfalls ist in einem solchenFall ausreichend und wird vonden Versicherern akzeptiert.

Unfall dokumentierenNotieren Sie die Daten aller betei-ligten Personen und von Zeugen.Halten Sie auf Fotos die Schäden

und den Unfallort aus verschiedenen Blickwinkeln fest. Ferti-gen Sie eine Unfallskizze an und vermerken Sie Ort und Zeit.All das hilft später, den Unfallhergang nachzuvollziehen.Erstellen Sie zusammen mit den Beteiligten ein Unfallproto-koll – am besten mithilfe des Europäischen Unfallberichts.Bei kleinen Schäden sollten Sie Ihr Fahrzeug nach der Doku-mentation schnellstmöglich an den Straßenrand fahren.

Versicherung informierenVergessen Sie nicht, umgehend Ihre Versicherung zu infor-mieren. Selbst wenn Sie glauben, keine Schuld am Unfall zuhaben, sollten Sie den Schaden sofort melden – spätestensaber im Laufe einer Woche. Kennt Ihr Unfallgegner seineVersicherung nicht, informieren Sie sich beim Zentralruf derAutoversicherer. Falls die für den Unfall verantwortliche Per-son aus dem Ausland kommt, hilft Ihnen das Deutsche Bürogrüne Karte e.V. weiter.

Unfall-Checkliste• Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen• Warndreieck aufstellen• Verletzte: Erste Hilfe leisten und Notruf (112) absetzen• Keine Verletzten: Notruf der Autoversicherer wählen,Buchstabenwahl: 0800 NOTFON D

• Daten aller Beteiligten notieren (Name, Anschrift,Kennzeichen, Versicherung)

• Unfall dokumentieren, am besten mithilfe des Europä-ischen Unfallberichts (Bestellmöglichkeit: GDV-Hotline0800 7424 375)

• Versicherung benachrichtigen: Zentralruf der Autover-sicherer hilft. Telefon 0800 250 260 0

• Unfallverursacher aus dem Ausland? Beim DeutschenBüro grüne Karte e.V. informieren. Telefon 030 2020-5757

Verhalten bei Unfällen

Die Kfz-Schaden-Hotline der wgv erreichen Sie rundum die Uhr unter der Nummer 0711 1695-1300.

Der Snack im SupermarktEinen Augenblick nicht aufgepasst, und schon hat der drei-jährige Sohn den Schokoriegel aus dem Supermarktregalstibitzt und die Verpackung aufgerissen. Muss die Mutterfür den Schaden aufkommen? Nicht unbedingt. Denn Kinderunter 7 Jahren sind selbst nicht deliktsfähig, und die Elternhaften nur, wenn sie eindeutig ihre Aufsichtspflicht verletzthaben. Schließlich können sie ihre Kleinen nicht ununterbro-chen an der Hand halten. Bei jungen Wiederholungstäternkönnte es allerdings problematisch werden. Dann geht es um„Beweisfragen im jeweiligen Sachverhalt“, erklärt Hägele.Bereits wenige Beispiele zeigen: Populäre Rechtsauffas-sungen – auch wenn sie sich noch so hartnäckig halten –sind nicht immer deckungsgleich mit dem Gesetz.

Wenn in einem Rechtsstreit geklärt werden muss,wer recht hat, kann das Nerven und oftmals reichlichGeld kosten. In solchen Fällen sind Sie mit der Rechts-schutzversicherung der wgv bestens abgesichert.Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie unterwww.wgv.de oder Telefon 0711 1695-1650.

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Aktuelleswgv als fairsterKfz-Versicherer ausgezeichnetJeder Autofahrer brauchteine Versicherung. Doch beiden Anbietern gibt es großeUnterschiede. Die ZeitschriftFocusMoney hat in der Ausgabe18/2014 Kfz-Policen einem Fairness-Check unterworfen. Dabei ist diewgv als fairster Kfz-Versicherer in derKategorie „Faires Preis-Leistungs-Verhältnis“ bewertet worden.

Beitragsrückgewähr 2013 entfälltDas verheerende Hagelunwettervom Juli 2013 hat vielerorts enormeSchäden an Gebäuden und Fahrzeu-gen hinterlassen. Auch zahlreicheKunden der wgv waren betroffen. Sieerhielten Versicherungsleistungen vonmehr als 200 Millionen Euro. Hier-durch entstand der wgv ein negativesGeschäftsergebnis. Daher kann in derRechnung für 2015 keine Beitrags-rückgewähr ausgeschüttet werden.Wir bitten die betroffenen Kunden umVerständnis.

Lust auf Ausbildung?So staubtrocken wie Versicherungenimmer dargestellt werden, sind siegar nicht. Glaubst du nicht? Dannüberzeuge dich doch selbst – viel-leicht findest du bei uns die perfekteBerufsausbildung für dich! Wir bietenin Stuttgart interessante Ausbildungs-stellen mit Perspektive: Erfahre mehrunter www.wgv.de/ausbildung oderunter www.wgv-kompass.de.

Lebensversicherung: AutomatischerEinbehalt von KirchensteuerDiese Neuregelung ab 2015 betrifftKunden mit einer Kapital-Lebensver-sicherung oder einer Rentenversi-cherung. Unter www.wgv.de findenSie im jeweiligen Produktbereich einInformationsblatt zum Download.

Versicherungs-ABCBerufsunfähigkeitBerufsunfähigkeit ist die dauerndekrankheits-, unfall- oder invaliditäts-bedingte Unfähigkeit einer Person,ihren Beruf auszuüben.

DeliktsfähigkeitDeliktsfähig ist eine Person, die nach§ 828 BGB für einen von ihr vorsätzlichoder fahrlässig angerichteten SchadenErsatz leisten muss. Eine Person, diedas siebte Lebensjahr noch nicht voll-endet hat, ist nicht deliktsfähig.

Die Autobatterie macht nicht mehr mit?Eine Panne im Urlaub? Der Wagen istbei Glatteis in den Graben gerutscht?Für das gute Gefühl, in solchen Situa-tionen nicht allein gelassen zu wer-den, bedarf es nicht zwingend einerMitgliedschaft in einem Automobil-club. Es gibt Alternativen, die mit denLeistungen der großen Automobilclubsmithalten – und das zu einem wesent-lich günstigeren Preis.Der Kfz-Schutzbrief der wgv als Teilder Kfz-Versicherung bietet alles, waszum Leistungsumfang einer Top-Absi-cherung gehört: von der kompetentenund schnellen Hilfe bei Panne, Unfalloder Diebstahl über Mietwagen- undÜbernachtungskosten bis hin zu Kran-ken- oder Fahrzeugrücktransport. Fürdiesen umfassenden Schutz zahlen wgvKunden lediglich einen Jahresbeitragvon 10 Euro je Fahrzeug. Für Fahrzeuge,die bei Vertragsschluss älter als 10 Jah-re sind, kostet es 18 Euro. Der Beitragändert sich über die gesamte Vertrags-laufzeit nicht.

Keine Abstriche trotz kleinem PreisWährend Automobilclubs oftmals nurfür einen deutlich höheren Beitrag auchim Ausland Hilfe leisten, garantiert derwgv Kfz-Schutzbrief allen Kunden euro-paweiten Schutz. Zusätzliche Dienste,

Top geschützt bei Pannen und Unfallwgv Kfz-Schutzbrief

die eine Mitgliedschaft im Automobil-club bietet – wie etwa eine Rechtsbe-ratung –, sind Leistungen, die häufigbereits über andere Versicherungenabgedeckt sind. Zum Beispiel übereine Rechtsschutz-Versicherung. DenVerkehrs-Rechtsschutz bei der wgv gibtes bereits für 31,50 Euro Jahresbeitrag.

Vorteile gegenüber MobilitätsgarantienAuch Fahrzeughersteller werben mit derMöglichkeit, den Pannenfall abzusi-chern: über sogenannte Mobilitäts-garantien. Der Vorteil: Diese gibt esbeim Neuwagenkauf oft günstig odersogar umsonst dazu. Die Laufzeiten sindjedoch auf wenige Jahre beschränkt.Zudem bieten die Hersteller im Vergleichzu Autoclubs oder dem wgv Kfz-Schutz-brief meist nur deutlich abgespeckteServicepakete an, die wiederum häufigan Bedingungen geknüpft sind, etwa aneine regelmäßige Wartung des Fahr-zeugs in einer Vertragswerkstatt. Überdie Mobilitätsgarantie ist oftmals nureine Panne versichert. Mit dem güns-tigen wgv Kfz-Schutzbrief sind darüberhinaus Unfälle und Diebstahl abgedeckt.

Mehr Informationen erhalten Sieunter www.wgv.de oder telefo-nisch unter 0711 1695-1500.

Eine teure Pannenhilfe-Mitgliedschaft muss nicht sein …

… es geht auch günstiger und besser.

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Impressum:Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.Besucheradresse und Tiefgarage: Feinstr. 1 – Ecke Tübinger Straße · Hausanschrift: wgv Versicherungen, Tübinger Str. 55, 70178 Stuttgart · Verantwortlich für denInhalt: Winfried Keller · Redaktion: Mathias Hübner, Paulina Mahlerwein · Vorstand: Hans-Joachim Haug (Vorsitzender), Dr. Klaus Brachmann (stv. Vorsitzender),Achim Schweizer · Vorsitzender des Aufsichtsrats: Landrat i.R. Helmut Jahn · Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 547Bildnachweis: Frank Trurnit & Partner Verlag GmbH, Ojo Images/F1online (S.2), Adam Gregor/Fotolia (S.3), Zitze/Fotolia (S.4), Contrastwerkstatt/Fotolia (S.4)

Informationen erhalten Sie imInternet unter www.wgv.de.Anfragen richten Sie bitte per Mailan [email protected].

In unseren Servicezentren sind wirtelefonisch vonMontag bis Freitag, 7.45 bis 19 Uhr,und amSamstag von 9 bis 14 Uhrfür Sie erreichbar.

In Württemberg und im Regierungsbe-zirk Schwaben können Sie sich auchan unsere Vermittler vor Ort wenden.Deren Anschriften und Telefonnum-mern finden Sie auf unserer Home-page oder in Ihrem örtlichen Telefon-buch unter „WGV-Versicherungen“.

Wir sind fürSie da!

Die monatliche Rente erhöht sichdaher um bis zu 28 Euro. Ein Anspruchbesteht jedoch nur, wenn die Mütterbeziehungsweise Väter fünf Jahre mitRentenbeitragszeiten vorweisen könnenoder aber mindestens drei vor 1992geborene Kinder erzogen haben. DieBezüge der Personen, die bereits Rentebeziehen, erhöhen sich automatisch.

ErwerbsminderungsrenteMenschen, die aus gesundheitlichenGründen Erwerbsminderungsrentebeziehen, bekamen bislang eine Rente,als hätten sie noch bis zum vollendeten60. Lebensjahr weiter mit dem altenVerdienst gearbeitet. Diese „Zurech-nungszeit“ wurde auf 62 Jahre ange-hoben. Erwerbsgeminderte sind damitso gestellt, als ob sie mit ihrem durch-schnittlichen Einkommen zwei Jahrelänger als bisher gearbeitet hätten. Miteiner „Günstigerprüfung“ wird verhin-dert, dass sich die letzten vier Jahre vorder Erwerbsminderung negativ auf dieRentenhöhe auswirken. Einkommens-

Abschlagsfreie Rente mit 63, Mütterrenteund Erwerbsminderungsrente: Mit diesenSchlagwörtern wurde das Rentenpaketdiskutiert. Am 1. Juli 2014 sind dieGesetze in Kraft getreten. Doch welcheÄnderungen verbergen sich hinter denBegriffen?

Abschlagsfreie Rente mit 63Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die mindestens 45 Jahre in die Renten-versicherung eingezahlt haben, könnenmit 63 Jahren in Rente gehen – durchdas neue Gesetz nun ohne Abschläge.Bisher war das erst ab dem 65. Lebens-jahr möglich. Dies gilt allerdings nur fürNeurentner ab dem 1. Juli 2014.Für alle, die nach 1952 geboren sind,verschiebt sich die Altersgrenze außer-dem schrittweise in Richtung 65 Jahre.So liegt sie bei Personen mit dem Ge-burtsjahr 1958 schon bei 64 Jahren.

MütterrenteDie Erziehung jedes vor 1992 gebore-nen Kindes wird nun mit zwei Entgelt-punkten statt wie bisher mit einemPunkt belohnt. Mütter oder Väter be-kommen also pro Kind zwei Jahre Erzie-hungszeit auf ihre Rente angerechnet.

Berufsunfähigkeit und private Rentenversicherung

Einfach online zum persönlichen Beitrag

Alle Beitragsrechner der wgvfinden Sie unter www.wgv.de.Wir beraten Sie auch gerne tele-fonisch unter 0711 1695-1700.

Private Vorsorge – da sind sich alle Fachleute einig – ist wichtiger denn je. GroßeProblemfelder der Lebensplanung wie eine ausreichende Rente oder die Berufsun-fähigkeit durch Krankheit oder Unfall sind durch die gesetzlichen Sozialversiche-rungen längst nicht mehr ausreichend abgesichert. Die wgv hat Vorsorgeprodukteentwickelt, die Sie und Ihre Angehörigen optimal und nach Ihrem individuellenBedarf schützen, die steuerliche Vorteile nutzen und optimale Spareffekte erzielen.

Etwa die Berufsunfähigkeitsversicherungund die private Rentenversicherung derwgv. Ihren Beitrag zum Schließen derVersorgungslücke können Sie nun ganzeinfach ermitteln: mit den Beitragsrech-nern der wgv.

einbußen – etwa durch Teilzeit oderKrankheit – schaden den Betroffenendann bei der Rente nicht erneut.

Private Vorsorge bleibt wichtigDie neuen Regelungen bringen also Vor-teile für viele Menschen. Nach Einschät-zung zahlreicher Experten profitierenallerdings hauptsächlich ältere Jahrgän-ge. Privat fürs Alter vorzusorgen, bleibtalso unerlässlich. Denn durch dendemografischen Wandel nimmt die Zahlder Rentner zu, während die der jungenEinzahler abnimmt. Außerdem zahlenArbeitnehmer heute durchschnittlichnur noch 35 Jahre lang in die Rentenkas-se ein – 1950 waren es noch 45 Jahre.

Was steckt drin imRentenpaket?

Altersvorsorge

Wir beraten Sie zur wgv Renten-versicherung unter www.wgv.deoder 0711 1695-1700.

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