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Auftrag: 0.0520114.001
WIBERA WIRTSCHAFTSBERATUNG AKTIENGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
Bericht Gemeinde Lindlar Lindlar
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2006
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Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................. 4
A. Prüfungsauftrag .................................................................................................................... 5
B. Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 6
I. Stellungnahme zur Lageberichterstattung des Bürgermeisters................................... 6
II. Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lindlar durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)..................................... 7
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks...................................................................... 8
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ......................................................................... 10
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................ 12
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................... 12 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ................................................. 12 2. Jahresabschluss ............................................................................................... 12 3. Eröffnungsbilanz ............................................................................................... 13 4. Lagebericht ....................................................................................................... 13
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses.................................................................. 13
III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ......... 14 1. Überblick ........................................................................................................... 14 2. Vermögens-, Schulden- und Finanzlage........................................................... 15 3. Ertragslage........................................................................................................ 24
E. Schlussbemerkung ............................................................................................................. 33
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
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Abkürzungsverzeichnis
Abwasser-beseitigung
Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Lindlar, Lindlar
BauGB Baugesetzbuch
BELKAW Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke GmbH, Bergisch Gladbach
BGW Bau-, Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH der Ge-meinde Lindlar, Lindlar
BTV Bergischer Transport-Verband, Gummersbach
GemHVO NRW Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
GKD Zweckverband kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg, Gummersbach
GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GPA NRW Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW
GTC Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach GmbH, Gummersbach
GG Grundgesetz
HGB Handelsgesetzbuch
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf
KAG NRW Kommunalabgabengesetz
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
NRW Nordrhein-Westfalen
OAG Oberbergische Aufbaugesellschaft, Gummersbach
PS Prüfungsstandard
RVK Rheinische Versorgungskassen, Köln
SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar
Wasserwerk Gemeindewasserwerk Lindlar, Lindlar
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A. Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Prüfer durch den Rechnungsprüfungsausschuss der
Gemeinde Lindlar (im Folgenden kurz "Gemeinde" genannt)
erteilte uns der Bürgermeister am 22. September 2005 mit Zustimmung des Rechnungsprü-fungsausschusses den Auftrag, den Jahresabschluss der Gemeinde für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegens-tände und den Lagebericht für dieses Haushaltsjahr gemäß §§ 101 ff. GO NRW zu prüfen.
2. Die Gemeinde ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet einen Jahresabschluss sowie einen Lage-bericht aufzustellen und nach §§ 101 ff. GO NRW prüfen zu lassen. Jahresabschluss und La-gebericht sind gemäß § 96 GO NRW durch den Rat der Gemeinde Lindlar festzustellen und anschließend unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
3. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.
4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlage I bis V beigefügt sind.
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B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lageberichterstattung des Bürgermeisters
5. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Gemeinde durch den Bürgermeister (siehe Anlage V) dar:
Der Lagebericht enthält unseres Erachtens folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gemeinde:
• Zum Gesamtjahresergebnis wird vom Bürgermeister festgestellt, dass der erwartete Jahres-fehlbetrag von T€ 5.179 nicht erreicht sondern ein um T€ 1.421 verbessertes Ergebnis er-zielt wurde. Das Jahr 2006 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 3.758 ab. Begründet wird diese Verbesserung hauptsächlich durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, de-nen aber eine Zuführung zur Rückstellung für eine mögliche Rückzahlung von Gewerbe-steuer für das Jahr 1999 an einen Steuerpflichtigen gegenüber steht. Weiterhin sind gerin-gere Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sachdienstleistungen und Transferaufwendungen angefallen.
• Die Bilanz der Gemeinde Lindlar weist zum 31. Dezember 2006 bei einer Bilanzsumme von € 138,2 (1. Januar 2006 € 138,6) Mio ein Anlagevermögen von € 132,8 (1. Januar 2006 € 134,4) Mio aus, hieraus ergibt sich eine Anlagenintensität von 96,1 %. Ein Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz sind mit € 48,6 Mio oder gut 43 % die bebauten Grundstücke und grundstückgleichen Rechte und das Infrastrukturvermögen mit € 45,3 Mio oder 40,2 %. Zusammen sind insgesamt etwa 68 % des Gemeindevermögens für die kom-munale Daseinsvorsorge langfristig gebunden. Der Anteil der Finanzanlagen von unverän-dert € 20,2 Mio (14,6 %) spiegelt die Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Sonderrech-nungen und private Rechtsformen wider. Das Umlaufvermögen mit einem Anteil von 2,3 % an der Bilanzsumme ist von untergeordneter Bedeutung.
• Im Folgenden geht der Bürgermeister auf die Passivseite der Bilanz ein und hebt insbeson-dere das Eigenkapital zum 31. Dezember 2006 von € 31,5 (1. Januar 2006 € 35,2) Mio mit einem Anteil von 22,8 % (1. Januar 2006 25,4 %) hervor. Nach § 75 Abs. 3 GO wurden als Ausgleichsrücklage € 6,1 Mio ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag 2006 soll aus der Aus-gleichsrücklage entnommen werden. Weiterhin enthält die Passivseite Sonderposten von insgesamt € 27,0 Mio (1. Januar 2006 € 27,7) Mio. Unter Berücksichtigung der Sonderpos-ten, die als Teil des wirtschaftlichen Eigenkapitals angesehen werden, ergibt sich zusam-mengefasst ein Anteil 42,4 %. Mit € 8,9 Mio haben die Pensionsrückstellungen einen Anteil am Gesamtvermögen von 6,4 % zum 31. Dezember 2006.
• Ferner wird vom Bürgermeister die Finanzierung d.h. die Mittelherkunft dargestellt. Es wird insbesondere auf den mit € 59,9 Mio oder 43,3 % hohen Anteil der Verbindlichkeiten am Gesamtvermögen hingewiesen. Auf langfristig aufgenommene Darlehen entfallen € 35,6 Mio oder knapp 60 Prozent; davon betreffen € 30,3 Mio Investitionskredite. Darüber hinaus hat die Gemeinde zur Finanzierung Kassenkredite € 16,0 Mio aufgenommen.
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• Weiterhin werden langfristig erheblich steigende Rückstellungen aus Pensionsverpflichtun-gen erwartet. Da die Zuführungen hierzu im Ergebnis veranschlagt werden, hat die Ge-meinde künftig steigende Pensionslasten zu erwirtschaften.
• Als Vorgang von besonderer Bedeutung, der nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist, wird vom Bürgermeister auf die nicht endgültig abschätzbaren Auswirkungen auf das Eigenkapi-tal des noch nicht endgültig vorliegenden Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 27. November 2008 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz hingewiesen.
• Grundsätzlich wird erwartet, dass die Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuerein-nahmen bedingt durch das System der Gemeindefinanzierung bei gestiegenen selbsterwirt-schafteten Steuereinnahmen zeitversetzt zu Kürzungen der Schlüsselzuweisungen und Mehraufwendungen bei den Transferleistungen führen wird.
• Als Chancen und Risiken nennt der Bürgermeister ein restriktives Ausgabeverhalten um künftige Defizite weiter zu reduzieren. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit NKF die Möglichkeit geboten wird, den Ressourcenverbrauch einer Kommune zeitnah zu ermitteln und zu bewerten. Ziel der Haushaltspolitik ist die Sicherung des Eigenkapitals durch positive Jahresergebnisse.
6. Die Beurteilung der Lage der Gemeinde, insbesondere die Beurteilung der stetigen Aufgabener-füllung und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei ge-wonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des Bürgermeisters und des Kämmerers dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
II. Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lindlar durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)
7. Die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen haben ihre Haushaltswirtschaft bis spätestens zum 1. Januar 2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umzustellen. Auf der Grundlage des § 105 i.V. § 92 Abs. 6 GO NRW führt die GPA NRW überörtliche Prüfungen der Eröffnungsbilanz bei den Städten und Gemeinden durch.
8. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW), Herne, hat in der Zeit vom 3. bis 6. November 2008 in Lindlar eine überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Janu-ar 2006 der Gemeinde Lindlar in der Zeit vom 3. bis 7. November 2008 durchgeführt und hier-über einen Prüfungsbericht erstellt. Der Prüfungsbericht liegt im Enwurf vor. Gemäß dieses Entwurfes vom 27. November 2008 ergaben sich u.a. Feststellungen bei der Gebäudebewer-tung (Indizierung/Korrekturfaktoren) und Straßenbewertung (Zustand/Restnutzungsdauer), bei Baugrundstücken (Bilanzausweis/Umlaufvermögen), Beteiligungen, Sonderposten - Erschlie-ßungsbeiträge (Beiträge nach KAG) und zur Drohverlustrückstellung Friedhöfe. Nach Auskunft der Gemeinde ist beabsichtigt notwendige Korrekturen aufgrund der Prüfungsfeststellungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2007 zu berücksichtigen. Eine Berichtigung kann letzt-
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mals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Vorhe-rige Jahresabschlüsse sind nicht zu berücksichtigen.
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
9. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 6. Januar 2009 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss − bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang − unter Einbeziehung der Buch-führung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Lindlar für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Un-terlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und La-gebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beur-teilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-schlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
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Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermö-gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
10. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Über-sicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der nach Vorschriften des Landes NRW aufgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2006. Die Ver-antwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Inventur, Inventar, Übersicht über ört-lich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lage-bericht trägt der Bürgermeister der Gemeinde. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresab-schluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insge-samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
11. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gemeinde Lindlar, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
12. Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten September 2008 bis Janu-ar 2009 im Rathaus der Gemeinde durchgeführt. Abschließende Arbeiten führten wir in unseren Büroräumen in Düsseldorf aus.
13. Ausgangspunkt war die von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsver-merk versehene Prüfung der Eröffnungsbilanz, des Anhangs sowie des Lageberichts zum 1. Januar 2006.
14. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 101 ff. GO NRW sowie § 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand un-seres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungsle-gung begangener Ordnungswidrigkeiten noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlich-keit der Verwaltung des Haushalts. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir je-doch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesent-lich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermei-dung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde.
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15. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Lindlar ver-schafft. Durch Gespräche mit der Kommunalverwaltung und durch Einsichtnahme in Organisa-tionsunterlagen der Gemeinde haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat, um Risiken zu bewältigen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Be-stimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Einzelfallprüfungen haben wir unter Einsatz der WIBERA-internen Prüfungsdokumentationssoftware überwiegend durch ana-lytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) oder durch stichprobenweise Prüfung von Geschäftsvorfällen/Bestandsnachweisen (Belegprüfung) vorgenommen. In diesem Zusam-menhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen inter-nen Kontrollsystems der Gemeinde und der GKD durchgeführt. Die Prüfung des internen Kon-trollsystems erstreckte sich vor allem auf die Beachtung des § 31 GemHVO NRW.
16. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gemeinde haben wir Grundbuch- und Handelsregisterauszüge, Liefer- und Leistungsverträge, Darlehensverträge, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte der Abschlussprüfer von verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunter-nehmen und Sondervermögen sowie sonstige Unterlagen eingesehen.
17. Bei der Prüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen hat uns ein versicherungsmathe-matisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskassen, Köln, vom 18. Januar 2007 vorge-legen, dessen Ergebnisse wir verwerten konnten.
18. Vom Bürgermeister und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklä-rungen und Nachweise erbracht worden.
19. Der Bürgermeister und Kämmerer haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständig-keitserklärung erteilt.
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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
20. Die Gemeinde Lindlar hatte zum 1. Januar 2006 für die Eröffnungsbilanz sämtliche Vermö-gensgegenstände sowie Schulden und Verpflichtungen aufgenommen. Dabei bediente sie sich bei den Straßen eines externen Ingenieurbüros. Das übrige Anlagevermögen war von der Kommune aufgenommen und bewertet worden. Für die ordnungsmäßige Vorgehensweise la-gen schriftliche Anleitungen und Erfassungsblätter vor. Im Bereich der Forderungen und Ver-bindlichkeiten wurden Restelisten und Aufstellungen der Kasse herangezogen. Im Bereich des beweglichen Vermögens waren Inventare erstellt worden.
21. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Da die im DV-Verfahren geführten Konten geführten Konten systembedingt nicht formell abgeschlossen werden können, haben wir eine unterschriebene Auflistung der Kontensalden zu unseren Arbeitspapieren genommen.
22. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Gemeinde und der GKD getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
23. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumenta-tion und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
2. Jahresabschluss
24. Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 der Gemeinde Lindlar wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung beachtet.
25. Die Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechung wurden ordnungsgemäß aus der Buchfüh-rung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Ansatz-,
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Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend.
3. Eröffnungsbilanz
26. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 wurden die gesetzlichen Vor-schriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
27. Die Eröffnungsbilanz wurde ordnungsgemäß aus der kameralen Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewer-tungsvorschriften eingehalten. Die im Anhang und Lagebericht gemachten Angaben entspre-chen den gesetzlichen Vorschriften.
4. Lagebericht
28. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 95 GO NRW i.V.m. § 48 GemHVO NRW). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkennt-nissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risi-ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
29. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.
30. Die von der Gemeinde angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage IV) erläutert.
31. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und ihren Einfluss auf die Gesamt-aussage des Jahresabschlusses ein:
• Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstel-lungskosten aktiviert. Die in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006 ermittelten Wertan-sätze gelten in künftigen Haushaltsjahren als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear.
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• Die Gemeinde hat von dem Bilanzierungswahlrecht nach § 33 Abs. 4 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 410,00 liegen, werden im Jahr des Zugangs sofort abge-schrieben. Vermögensgegenstände von unter € 60,00 werden sofort als Aufwand verbucht.
• Die Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen erfolgte mittels finanzmathemati-schem Gutachten im Teilwertverfahren. Entsprechend der Vorgaben in § 36 Abs. 1 GemHVO wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt.
• Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt im Rahmen vernünftiger kaufmänni-scher Bewertung grundsätzlich vorsichtig.
III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Er-tragslage
1. Überblick
32. Die Vermögens-, Schulden- und Finanzlage zeigt sich im Finanzierungsverhältnis zwischen langfristig gebundenem Vermögen und den dafür zur Verfügung stehenden langfristigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von insgesamt T€ 133.269 zu 95,3 % bzw. durch T€ 127.004 langfristig verfügbare Mittel finanziert. Bei der um T€ 417 auf T€ 138.194 gesunkenen Bilanzsumme wird unverändert die Aktivseite durch den hohen Anteil des langfristig gebundenen Vermögens von 96,4 % (1. Januar 2006 : 97,3 %) geprägt.
33. Die Ertragslage der Gemeinde Lindlar wird durch das Verhältnis der ordentlichen Erträge und Aufwendungen zueinander und unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses bestimmt. Den ordentlichen Erträgen von T€ 30.259, die insbesondere mit T€ 17.750 oder 58,7 % Steuern und ähnlichen Abgaben und mit T€ 6.495 oder 21,5 % Zuwendungen und allgemeine Umlagen (davon Schlüsselzuweisungen des Landes NRW T€ 4.693) beinhalten, stehen ordentliche Aufwendungen von T€ 31.315 gegenüber. Maßgeblich beeinflusst wurden die ordentlichen Aufwendungen durch Transferaufwendungen mit T€ 12.694 (davon Kreisumlage T€ 7.360), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit T€ 5.915 sowie Personalaufwendungen mit T€ 4.812. Nach Verrechnung des Finanzergebnisses, das Erträge von T€ 190 und Zinsen bzw. Finanzaufwendungen von T€ 2.892 enthält, verbleibt ein negatives Finanzergebnis von T€ 2.702. Das Haushaltsjahr 2006 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 3.758 ab.
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2. Vermögens-, Schulden- und Finanzlage
34. Nachfolgend haben wir zum Einblick in die Vermögens-, Schulden- und Finanzlage die Bilanz zum 31. Dezember 2006 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (Bindung des Vermö-gens, Fristigkeit der Fremdmittel) aufbereitet und die Werte zum 1. Januar 2006 gegenüber gestellt.
Veränderung
T€ % T€ % T€AktivaImmaterielle Vermögensgegenstände 15 0,0 22 0,0 -7Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 14.623 10,6 14.617 10,5 6
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 48.645 35,2 49.440 35,7 -795Infrastrukturvermögen 45.253 32,7 46.831 33,8 -1.578Übrige Sachanlagen 4.117 3,0 3.294 2,4 823Finanzanlagen 20.231 14,6 20.240 14,6 -9Vorräte 30 0,0 18 0,0 12Erstattungsanspruch Landesbetrieb Straßenbau NRW 355 0,3 355 0,3 0Langfristig gebundenes Vermögen 133.269 96,4 134.817 97,3 -1.548Kurzfristige Forderungen
öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.827 1,3 1.440 1,0 387privatrechtliche Forderungen 570 0,4 1.610 1,2 -1.040sonstige Vermögensgegenstände 377 0,3 524 0,4 -147
Liquide Mittel 2.074 1,5 220 0,1 1.854Rechnungsabgrenzungsposten 77 0,1 0 0,0 77Kurzfristig gebundenes Vermögen 4.925 3,6 3.794 2,7 1.131
138.194 100,0 138.611 100,0 -417PassivaEigenkapital 31.474 22,8 35.232 25,4 -3.758Sonderposten 27.018 19,6 27.702 20,0 -684Pensions- und Beihilferückstellungen 8.858 6,4 8.619 6,2 239Langfristige Verbindlichkeiten 57.380 41,5 54.656 39,4 2.724Rechnungsabgrenzungsposten 2.274 1,6 2.211 1,7 63Langfristig zur Verfügung stehende Mittel 127.004 91,9 128.420 92,7 -1.416Übrige Rückstellungen 8.663 6,3 7.109 5,1 1.554Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.527 1,8 3.082 2,2 -555Kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel 11.190 8,1 10.191 7,3 999
138.194 100,0 138.611 100,0 -417
31.12.2006 01.01.2006
35. In der vorstehenden Übersicht haben wir die Posten der Bilanz nach betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst. Daher wurden Forderungen und Verbind-lichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im langfristigen Bereich ausgewiesen.
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36. Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen maßgeblich bestimmt. Die Aufglie-derung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist als Anlagennachweis gemäß § 44 i.V.m. § 45 GemHVO NRW dem Anhang (Anlage IV) beigefügt. Die Passivseite wird insbeson-dere durch das Eigenkapital und die Sonderposten beeinflusst. Eine Aufgliederung ergibt sich zu diesen Posten im Einzelnen in der Bilanz; weitere Erläuterungen zu den Posten sind im An-hang enthalten.
37. Das langfristig gebundene Vermögen wurde zum 31. Dezember 2006 zu 95,3 % durch lang-fristig verfügbare Mittel finanziert. Zum Jahresanfang ergab sich hierfür ebenfalls ein Anteil von 95,3 %.
31.12.2006 01.01.2006T€ T€
Langfristig gebundenes Vermögen 133.269 134.817Langfristig verfügbare Mittel 127.004 128.420Unterdeckung -6.265 -6.397Veränderung 132
38. Bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen ergaben sich Zugänge von insgesamt T€ 1.802. Die Zugänge entfallen im Wesentlichen auf Betriebs- und Geschäfts-ausstattung (T€ 511), Schulen (T€ 329) und Grünflächen (T€ 202) und auf Geleistete Anzah-lungen, Anlagen im Bau (T€ 442). Die Anlagenzugängen bei der Betriebs- und Geschäftsaus-stattung entfallen mit T€ 202 auf das Aufbaugymnasium Sekundarstufe 2, mit T€ 38 auf die Realschule und mit T€ 191 auf die Erstausstattungen der Ganztagsschulen. Die Anlagenzu-gänge bei den Schulen betreffen u.a. die Gebäude der Hauptschule mit T€ 147 und des Gym-nasiums mit T€ 105. In der Anlagengruppe der Grünflächen fielen hauptsächlich Investitionen für Grund und Boden mit T€ 152 und für die Erweiterung des Friedhofs Frielingsdorf mit T€ 22 an.
39. Die Anlagenabgänge von insgesamt T€ 206 betreffen mit T€ 165 insbesondere Grünflächen und mit T€ 36 den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens (Splitterparzellen).
40. Der Rückgang bei den gesamten Finanzanlagen um T€ 9 auf T€ 20.231 ergibt sich u.a. aus der Herabsetzung des Beteiligungsansatzes auf T€ 7 beim GKD. Die Wertansätze aller übrigen Finanzanlagen blieben gegenüber den Werten der Eröffnungsbilanz unverändert.
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41. Das Finanzanlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Anteilsbesitz 31.12.2006 01.01.2006% € €
Anteile an verbundenen UnternehmenBau-, Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH der Gemeinde Lindlar (BGW) 100,00 2.438.887,40 2.438.887,40 SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH 100,00 6.233.298,28 6.233.298,28
8.672.185,68 8.672.185,68 BeteiligungenOberbergische Aufbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gummersbach (OAG) 1,22 18.786,74 18.786,74 GTC Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach GmbH, Gummersbach 0,36 1.683,59 1.683,59 GKD Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg /Oberberg, Gummersbach 2,94 6.696,60 15.373,81 BTV Bergischer Transport Verband, Gummersbach 1,00 1,00
27.167,93 35.845,14 SondervermögenGemeindewasserwerk Lindlar, Lindlar 100,00 1.204.330,15 1.204.330,15 Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Lindlar, Lindlar 100,00 10.254.534,96 10.254.534,96
11.458.865,11 11.458.865,11 Wertpapiere des AnlagevermögensVersorgungsfond (KVR-Fonds) 62.397,61 62.397,61
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.785,66 5.123,12 Sonstige AusleihungenArbeitgeberdarlehen 5.810,95 5.986,40
20.231.212,94 20.240.403,06
42. Das Finanzanlagevermögen der Gemeinde beinhaltet insbesondere unverändert das Sonder-vermögen mit 56,6 % und mit 42,9 % Anteile an verbundene Unternehmen.
43. Die Anteile an verbundenen Unternehmen entfallen mit jeweils 100 % auf die Gemeinde Lindlar. Für die Bewertung der zum 1. Januar 2006 bilanzierten BGW und SFL wurde das Sub-stanzwertverfahren angewendet. Im Substanzwert der SFL ist eine stille Beteiligung in Höhe von T€ 5.393 an der BELKAW enthalten. Die Werte blieben unverändert.
44. Die Anteile an der GKD wurden unverändert in Höhe der Stimm- und Beteiligungsrechte der Gemeinde Lindlar mit 2,94 % angesetzt. Der Anteil wurde aufgrund einer Eigenkapitalminde-rung in 2006 herabgesetzt.
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45. Als Sondervermögen der Gemeinde werden die Abwasserbeseitigung und das Wasserwerk in Lindlar ausgewiesen. Auf Beschluss des Rates der Gemeinde Lindlar werden sie gemäß § 107 Abs. 2 und § 114 GO NRW wie Eigenbetriebe geführt. Die Wertansätze blieben unverändert.
46. Für die Bewertung der bilanzierten Abwasserbeseitigung und des Wasserwerkes wurde das Substanzwertverfahren angewendet.
47. Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens sind die seit 1. Juli 1999 festgesetzten Pflichtzuführungen der Stadt an den kommunalen Versorgungsrücklagen Fond (KVR-Fonds) ausgewiesen.
48. Die Gemeinde hat unter den Vorräten von T€ 30 (1. Januar 2006: T€ 18) insbesondere das zum 31. Dezember 2006 aufgenommene Streusalz und Heizöl ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte zu Wiederbeschaffungskosten.
49. Der Erstattungsanspruch gegen den Landesbetrieb Straßenbau NRW betrifft unverändert noch zu erstattende Baukosten für durchgeführte Straßenbaumaßnahmen (Kreisverkehre).
50. Die kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen sowie gegen Dritte setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2006 01.01.2006Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen T€ T€
Gebühren 60 68Beiträge 2 1Steuern 1.482 973Forderungen aus Transferleistungen 109 83sonstige öffentlich rechtliche Forderungen 174 315
1.827 1.440Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich 120 110gegenüber dem öffentlichen Bereich 143 40gegen verbundene Unternehmen 18 12Sondervermögen 289 1448
570 1.610Sonstige Vermögensgegenstände 731 879
3.128 3.929
51. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich betreffen u.a. die Verzin-sung der Gewerbesteuer, Mahngebühren sowie Mieten und Pachten.
52. Die Forderungen gegen Sondervermögen entfallen auf die Abwasserbeseitigung und das Wasserwerk. Zum 1. Januar 2006 enthielten die Forderungen mit T€ 1.401 insbesondere die
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zum 1. Januar 2006 vorgenommene Kapitalauszahlung an die Gemeinde Lindlar aufgrund einer zum 1. Januar 2006 erfolgten Kapitalherabsetzung beim Wasserwerk.
53. Die liquiden Mittel haben sich um T€ 1.854 auf T€ 2.074 zum Jahresende erhöht. Zum 31. Dezember 2006 enthält der Bestand an liquiden Mitteln T€ 1.750 als Tagesgeld bei der Kreissparkasse Köln. Weitere Guthaben sind auf den laufenden Konten der Kreissparkasse Köln mit T€ 243, bei der Volksbank Wipperfürth-Lindlar e.G. mit T€ 62 (1. Januar 2006 T€ 160), Postbank Köln mit T€ 9 (1. Januar 2006 : 21) und T€ 9 (1. Januar 2006 : 38) als Barkassenbe-stand ausgewiesen. Die Kontenstände waren durch Kontoauszüge der Kreditinstitute bzw. durch ein Kassenaufnahmeprotokoll nachgewiesen.
54. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2006 01.01.2006Eigenkapital T€ T€
Allgemeine Rücklage 29.108 29.108Ausgleichsrücklage 6.124 6.124Jahresfehlbetrag -3.758 0
31.474 35.232
55. Die zum 1. Januar 2006 ausgewiesene allgemeine Rücklage ergab sich als Restbetrag aus der Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Finanzierungsmitteln. Die Rücklage enthält erstmalig eine zweckgebundene Deckungsrücklage nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW in Höhe von T€ 1.173. Sie betrifft Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsreste) aus 2006 nach 2007 aus dem investiven Bereich.
56. Die Ausgleichsrücklage wurde entsprechend § 75 Abs. 3 GO ermittelt und entspricht einem Drittel der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und Zuweisungen der Haushaltsjahre 2003 bis 2005.
57. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2006 von T€ 3.758 ergibt sich insgesamt ein Eigenkapital von T€ 31.474.
58. Die Sonderposten gliedern sich wie folgt auf:
31.12.2006 01.01.2006Sonderposten T€ T€
Sonderposten für Zuwendungen 23.882 24.339Sonderposten für Beiträge 2.973 3.049Sonderposten für Gebührenausgleich 128 314Sonstige Sonderposten 35 0
27.018 27.702
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59. Die Sonderposten für Zuwendungen beinhalten mit T€ 21.293 (1. Januar 2006 : T€ 21.666) maßgeblich Zuweisungen des Landes NRW im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen, die vom Zuwendungsgeber bewilligt und gezahlt wurden. Darüber hinaus enthält der Sonderposten Zuschüsse von verbundene Unternehmen von T€ 1.419 (1. Januar 2006 : T€ 1.452. Hierbei handelt es sich um durch die BGW mitfinanziertes Infrastrukturvermögen.
60. Der Sonderposten für Beiträge enthält mit T€ 2.763 (1. Januar 2006 : T€ 2.835) die von Grundstückseigentümern erhobenen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und mit T€ 210 (1. Januar 2006 : T€ 214) Abgaben und Beiträge für die Verbesserung von Stra-ßen, Wegen und Plätzen nach dem KAG NRW.
61. Unter dem Sonderposten für den Gebührenausgleich ist mit T€ 128 (1. Januar 2006 : T€ 314) die Rücklage aus der Abfallbeseitigung ausgewiesen. Dem Sonderposten wurden im Haushaltsjahr 2006 T€ 186 entnommen.
62. Die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen setzen sich wie folgt zu-sammen:
Stand 31.12.2006
Stand 01.01.2006
T€ T€Langfristige Rückstellungen
PensionenBeamte 3.725 4.018Versorgungsempfänger 3.305 2.918
7.030 6.936Beihilfen 1.828 1.683
8.858 8.619
63. Pensionsrückstellungen wurden zum Jahresende für 25 aktive Beamte - einschließlich Beam-te mit Altersteilzeitverträgen - und für 10 passive Beamte gebildet. Zum 1. Januar 2006 betraf die Rückstellung 26 aktive Beamte - einschließlich Beamte mit Altersteilzeitverträgen - und 9 Versorgungsempfänger Beamte.
64. Die Bewertung der Rückstellungen basiert auf der Teilwertberechnung beamtenrechtlicher Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die Rheinischen Versorgungskassen, Köln, vom 18. Januar 2007. Die Rheinische Versorgungskasse hat auf der Basis der bei ihr vorliegenden Daten die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Lindlar zum 31. Dezember 2006 mit Hilfe einer durch die HEUBECK AG zur Verfügung gestellten Software bewertet. Der Rech-nungszins beträgt gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW 5 %. Als biometrische Rechnungsgrundla-gen dienen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt.
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65. Unter den langfristigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen; vgl. Verbindlichkeitenspiegel im Anhang.
66. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet von der Gemeinde vereinnahmte Friedhofsgebühren von T€ 2.274 (1. Januar 2006 : T€ 2.211), die in den Folgejahren anteilig entsprechend der restlichen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst werden.
67. Zusammengefasst ergeben sich auf der Passivseite zum Jahresende langfristig zur Verfü-gung stehende Mittel von T€ 127.004 nach T€ 128.420 zum 1. Januar 2006. Die kurzfristig zur Verfügung stehenden Mittel stiegen gegenüber Jahresbeginn um T€ 999 auf T€ 11.190. Im kurzfristigen Bereich sind die Instandhaltungsrückstellungen mit T€ 3.788 (1. Januar 2006 : T€ 4.110) und sonstigen Rückstellungen mit T€ 1.597 (1. Januar 2006 : T€ 2.999) sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten mit T€ 2.527 (1. Januar 2006 : T€ 3.082) ausgewiesen.
68. Die übrigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Stand 01.01.2006
Inanspruch-nahme Auflösungen Zuführung Stand
31.12.2006T€ T€ T€ T€ T€
Instandhaltungsrückstellungen 4.110 322 0 0 3.788Gewerbesteuer für das Jahr 1999 0 0 0 2.418 2.418Drohverlustrückstellungen aus demGebührenhaushalt Friedhofswesen 1.700 155 0 0 1.545Rückstellungen für Altersteilzeit 667 160 16 29 520Rückstellungen für Solidarbeiträge 256 74 0 0 182Urlaub 245 245 0 126 126Überstunden 111 111 0 52 52Prüfungs- und Beratungskosten 20 0 0 12 32Sonstige Rückstellungen 2.999 745 16 2.637 4.875
7.109 1.067 16 2.637 8.663
69. Die Instandhaltungsrückstellungen betreffen unterlassene Instandhaltungen für Brand-schutzsanierungen in Schulen.
70. Für eine mögliche Rückzahlung von Gewerbesteuer für das Jahr 1999 an einen Steuerpflich-tigen hat die Gemeinde in 2006 einen Betrag von T€ 2.418 zurückgestellt. Gegen die Veranla-gung für dieses Jahr wurde im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch den Steuerpflich-tigen Klage erhoben. Das Verfahren liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Die Gewerbesteuer für das Jahr 1999 wurde von der Gemeinde im Haushaltsjahr 2006 verein-nahmt.
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71. Die Rückstellung für Drohverluste aus dem Gebührenhaushalt Friedhofswesen ergibt sich aus Kostenunterdeckungen aufgrund von bisher nicht kostendeckenden Friedhofsgebühren.
72. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft Verpflichtungen aus einem Altersteilzeitarbeitsver-hältnis mit unverändert sieben Mitarbeitern. Die zum 1. Januar 2006 gebildete Rückstellung wurde um T€ 16 korrigiert; der Betrag wurde zugunsten der sonstigen ordentlichen Erträge auf-gelöst.
73. Für eine erwartete endgültige Festsetzung von Solidaritätsbeiträgen für das Jahr 2005 wur-den von der Gemeinde T€ 182 zurückgestellt. Von der zum 1. Januar 2006 gebildeten Rückstel-lung von insgesamt T€ 256 wurden für das Haushaltsjahr 2004 T€ 74 in Anspruch genommen.
74. Die Rückstellungen für Urlaub und Überstunden wurden zweckentsprechend in Anspruch genommen. Für das Jahr 2006 wurden die entsprechenden Rückstellungen zulasten der Per-sonalaufwendungen gebildet.
75. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten von T€ 2.527 enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Kredi-ten für Investitionen mit T€ 1.102, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 523 sowie sonstige Verbindlichkeiten von T€ 673. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind insbe-sondere erhaltene Anzahlungen mit T€ 294 und Zinsverbindlichkeiten von T€ 197 ausgewiesen.
76. Die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Lindlar stellt sich wie folgt dar: Das um T€ 3.758 auf T€ 31.474 verringerte Eigenkapital entspricht 22,8 % der Bilanzsumme. Innerhalb der Aktiva hat sich der Anteil der langfristig gebundenen Vermögenswerte im Vergleich zum 1. Januar 2006 etwas verringert, diese machen mit T€ 133.269 bzw. 96,4 % (1. Januar 2006 : 97,3 %) unverändert den größten Teil der Bilanzsumme aus. Auf das Umlaufvermögen von T€ 4.848 (1. Januar 2006 : T€ 3.794) entfallen 3,5 % (1. Januar 2006 : 2,7 %) der Vermö-genswerte.
77. Die Finanzlage der Gemeinde stellt sich wie folgt dar: Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von insgesamt T€ 133.269 zu 95,3 % bzw. durch T€ 127.004 langfristig verfügbare Mittel finanziert. Der betriebswirtschaftliche Grundsatz, langfristiges Vermögen lang-fristig zu finanzieren, ist damit weitestgehend erfüllt. Den kurzfristigen Schuldposten von T€ 11.190 stehen Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände u.a. entsprechender Fristig-keit sowie flüssige Mittel von T€ 4.925 gegenüber.
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78. Die finanzielle Entwicklung der Gemeinde ist der nachfolgend dargestellten Finanzrechung, in der die finanzwirtschaftlichen Vorgänge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zusammen-gefasst, zu entnehmen. Eine detaillierte Darstellung der Finanzrechnung ist als Anlage III bei-gefügt.
2006T€
+ Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 27.903- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -28.536= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -633+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.052- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.425= Saldo aus Investitionstätigkeit 627= Finanzmittelüberschuss -6+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit -12= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln -18- Anfangsbestand an Finanzmitteln (Finanzmittelfonds am Anfang der Periode) -13.714+ Veränderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -196= Liquide Mittel (Finanzmittelfonds am Ende der Periode) -13.928
Die liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2006 01.01.2006T€ T€
Liquide Mittel 2.074 220Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung -16.000 -13.925Sonstiges -2 -9
-13.928 -13.714
79. Im Finanzmittelfonds weisen wir neben den innerhalb eines Jahres fälligen Geldmitteln auch den Teil der Liquiditätskredite aus, der zwischen ein und fünf Jahren fällig ist.
80. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Mittelabfluss von T€ 633. Der Mittel-zufluss aus Investitionstätigkeit von T€ 627 ist auf Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von T€ 2.052 sowie auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten von T€ 1.425 zurückzuführen. Nach Berücksichtigung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit von T€ -633, aus Investi-tionstätigkeit T€ 627 und aus der Finanzierungstätigkeit von T€ -12 ergibt sich eine Verände-rung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von T€ -18. Der Saldo aus der Finanzie-rungstätigkeit beinhaltet für Investitionen aufgenommene Kredite von T€ 2.593 und getätigte Tilgungen von T€ 2.605. Zusammen mit dem Anfangsbestand von T€ -13.714 sowie der Verän-derung des Bestandes an fremden Finanzmitteln (T€ -196) ergeben sich zum Stichtag liqui-de Mittel von T€ -13.928.
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3. Ertragslage
T€ %Steuern und ähnliche Abgaben 17.750 58,7Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6.495 21,5öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.602 8,6privatrechtliche Leistungsentgelte 158 0,5Kostenerstattungen und Umlagen 1.474 4,9sonstige ordentliche Erträge 1.769 5,8aktivierte Eigenleistungen 11 0,0Ordentliche Erträge 30.259 100,0Personalaufwendungen 4.812 15,9Versorgungsaufwendungen 907 3,0Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.915 19,5bilanzielle Abschreibungen 3.162 10,4Transferaufwendungen 12.694 42,0sonstige ordentliche Aufwendungen 3.825 12,6Ordentliche Aufwendungen 31.315 103,4Ordentliches Ergebnis -1.056 -3,4Finanzerträge 190 0,6Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2.892 9,6Finanzergebnis -2.702 -9,0Jahresfehlbetrag -3.758 -12,4
2006
81. Das Haushaltsjahr 2006 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 3.758 ab. Die ordentli-chen Erträge reichten nicht aus um die ordentlichen Aufwendungen zu decken.
82. Die ordentlichen Erträge im Haushaltsjahr 2006 von insgesamt T€ 30.259 werden hauptsäch-lich mit T€ 17.750 oder 58,7 % durch Steuern und ähnliche Abgaben und mit T€ 6.495 oder 21,5 % durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen bestimmt.
83. Die ordentlichen Aufwendungen von T€ 31.315 liegen mit T€ 1.056 oder 3,4 % über den ordentlichen Erträgen; sie sind maßgeblich durch Transferaufwendungen mit T€ 12.694 oder 40,5%, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit T€ 5.915 oder 18,9 % und durch Personal- und Versorgungsaufwendungen mit T€ 5.719 oder 18,3 % beeinflusst.
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84. Die Steuern und ähnliche Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
T€ %Gewerbesteuer 6.982 39,3Gemeindeanteil Einkommensteuer 6.876 38,7Grundsteuer B 2.570 14,5Kompensationszahlung 638 3,6Gemeindeanteil Umsatzsteuer 446 2,5Übrige 238 1,3
17.750 100,0
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85. Für die Gemeinde Lindlar galten im Berichtsjahr die in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesätze für die Gewerbesteuer 450 %, Grundsteuer A 320 % und Grundsteuer B 410 %.
86. Das Aufkommen der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer stehen anteilig dem Bund, den Ländern und den Kommunen (Verteilung der Steuern; Grundgesetz; Art. 106 Abs. 5 bzw. Abs. 5a) zu. Die Gemeinde erhält einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der von dem Land NRW an die Gemeinde Lindlar auf der Grundlage der Einkommensteuerleistung ihrer Einwohner weiterzuleiten ist.
87. Die Gemeinde Lindlar erhält seit dem 1. Januar 1998 einen Anteil an dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Er wird vom Land NRW auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogene Schlüssels an die Gemeinde weitergeleitet.
88. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen setzen sich wie folgt zusammen:
T€ %Schlüsselzuweisungen vom Land NRW 4.693 72,3Auflösung von Sonderposten 975 15,0Zuweisungen vom Land NRW 692 10,7Zuweisungen vom Bund 33 0,5Sonstiges 102 0,3
6.495 100,0
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89. Schlüsselzuweisungen vom Land, d.h. Zuwendungen an die Gemeinde Lindlar aus dem Finanzausgleich (Art. 107 GG) mit dem Land NRW, fielen in Höhe von T€ 4.693 an.
90. Die Auflösung der Sonderposten resultiert aus erhaltenen Investitionszuschüssen, die ab-schreibungskonform aufgelöst werden. Die in den Vorjahren erhaltenen Zuwendungen für In-vestitionen wurden als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz abgebildet und werden ent-sprechend der Nutzungsdauer des Anlagengegenstandes ertragswirksam zu Gunsten der Zu-
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wendungen und allgemeinen Umlagen aufgelöst. Den Auflösungserträgen stehen die bilanziel-len Abschreibungen gegenüber.
91. Die Zusammensetzung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte ist aus der nachfolgen-den Darstellung ersichtlich:
T€ %Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2.061 79,2Auflösung von Sonderposten 263 10,1Entnahme aus der Rückstellung Friedhofswesen 155 6,0Verwaltungsgebühren 123 4,7
2.602 100,0
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92. Die Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelte beinhalten hauptsächlich Einnahmen aus der Abfallwirtschaft (T€ 1.563), des Friedhofswesens (T€ 210) und des Winterdienstes (T€ 195).
93. Bei der Auflösung von Sonderposten handelt es sich um in Vorjahren entrichtete Erschlie-ßungskostenbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und von der Gemeinde erhobene Straßenanliegerbeiträge nach dem KAG NRW.
94. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen:
T€ %Mieten und Pachten 94 59,5Mietnebenkosten 17 10,8Sonstiges 47 8,1
158 78,4
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95. Erträge aus Mieten und Pachten sowie Mietnebenkosten ergaben sich aus der Vermietung von Häusern, Wohnungen u.a.
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96. Die Kostenerstattungen und Umlagen setzen sich wie folgt zusammen:
T€ %Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Sondervermögen 578 39,2Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 392 26,6Erstattungen von Gemeinden 284 19,3Erstattungen vom Land NRW 150 10,2Erstattungen vom Bund 29 2,0Sonstiges 41 2,8
1.474 100,0
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97. Die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Sondervermögen betreffen u.a. Verwaltungsleistungen mit T€ 526 und Bauhofleistungen mit T€ 52.
98. Die Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich entfallen mit T€ 320 hauptsächlich auf die Weiterberechnung von Personal- und Sachkosten an die ARGE-Oberberg.
99. Bei den Erstattungen von den Gemeinden handelt es sich um Betriebskosten- und Verwal-tungskostenzuschüsse für die Kindergärten durch den Oberbergischen Kreis.
100. Die Zusammensetzung der sonstigen ordentlichen Erträge ist aus der nachfolgenden Dar-stellung ersichtlich:
T€ %Konzessionsabgaben 800 45,2Nachforderungszinsen Gewerbesteuer 1999 680 38,4Erstattung Schadensersatz 70 4,0Spenden 50 2,8Vollstreckungsgebühren 48 2,7Säumniszuschläge 29 1,6Sonstiges 92 5,2
1.769 100,0
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101. Konzessionsabgaben hat die Gemeinde von der BELKAW für den Strom- und Gasbereich erhalten. Eine Abrechnung der BELKAW über die Konzessionsabgabe vom 29. Juni 2007 hat uns vorgelegen. Von der Konzessionsabgabe entfallen auf Strom T€ 753 und auf Gas T€ 47.
102. Im Zusammenhang mit der Nacherhebung von Gewerbesteuer für das Jahr 1999 in Höhe von T€ 2.418 wurden dem steuerpflichtigen Unternehmen für den bisher angefallenen Zeitraum T€ 680 in Rechnung gestellt.
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103. Unter Sonstiges sind u.a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 16 enthalten. Hierbei handelt es sich um die Korrektur einer zum 1. Januar 2006 gebildeten Rück-stellung für Altersteilzeit.
104. Von der Gemeinde Lindlar wurden Personalkosten von T€ 11 zugunsten der Aktivierten Ei-genleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Anlagevermögen ausgewiesen.
105. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen.
T€ %PersonalaufwendungenVergütung tarifliche Beschäftigte 3.471 60,7Bezüge Beamte 887 15,5
4.358 76,2Sozialversicherungsbeiträge tariflich Beschäftigte 729 12,7Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte 230 4,0Beihilfen, Unterstützungen Beamte 44 0,8Vergütungen der sonstigen Beschäftigten 23 0,4Beihilfen, Unterstützungen tariflich Beschäftigte 2 0,0übrige Personalaufwendungen 26 0,5
5.412 94,6Veränderungen der Rückstellungen für
Pensionen der Beamten -292 -5,1Altersteilzeit -130 -2,3noch nicht genommenen Urlaub -119 -2,1Überstunden -59 -1,0
-600 -10,54.812 84,1
VersorgungsaufwendungenPensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 386 6,7Versorgungsbezüge der Beamten 354 6,2Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger 167 2,9
907 15,95.719 100,0
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106. Nach dem Stellenplan der Gemeinde waren im Haushaltsjahr 2006 31 Beamte und 115 tariflich Beschäftigte tätig. Unter Berücksichtigung der zeitanteilig Beschäftigten ergibt sich eine Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen bei den Beamten von 23,6 und bei den tariflich Beschäftigten von 97,2.
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107. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlich:
T€ %Verbandsumlagen 1.127 19,1Sonstige Sach- und Dienstleistungen 695 11,7Schülerbeförderungskosten 676 11,4Abwassergebühren 618 10,4Unterhaltungskosten Infrastrukturvermögen 477 8,1Unterhaltungskosten Grundstücke und Gebäude 434 7,3Erstattungen an private Unternehmen 263 4,4Gebäudereinigung 224 3,8Gasbezug 205 3,5Strombezug 179 3,0Fernwärme 166 2,8Erstattungen an übrige Bereiche 108 1,8Sonstiges 743 12,6
5.915 100,0
2006
108. Die Verbandsumlagen betreffen mit T€ 883 den BAV, mit T€ 149 den GKD und mit T€ 95 den Aggerverband.
109. Die bilanziellen Abschreibungen entfallen mit T€ 3.139 auf das Sachanlagevermögen, mit T€ 7 auf die immateriellen Vermögensgegenstände, mit T€ 9 auf Beteiligungen und mit T€ 7 auf Forderungen.
110. Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
Anlagevermögen T€ %Immaterielle Vermögensgegenstände 7 0,2Sachanlagen
Straßen, Wege, Plätze, und Verkehrslenkanlagen 1.608 50,9Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen auf bebauten Grundstücken 1.128 35,7Betriebs- und Geschäftsausstattung 157 5,0Fahrzeuge 119 3,8Aufbauten, Betriebsvorrichtungen auf unbebauten Grundstücken 88 2,8Übriges 39 1,2
3.139 99,3Finanzanlagen Beteiligungen 9 0,3Umlaufvermögen
Forderungen 7 0,23.162 100,0
2006
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0.0520114.001
111. Eine weitergehende Aufgliederung der Abschreibungen des Anlagenlagenvermögens ist aus dem Anlagenspiegel im Anhang (Anlage IV) ersichtlich.
112. Die Zusammensetzung der Transferaufwendungen ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich.
T€ %Allgemeine Kreisumlage des Oberbergischen Kreises für 2006 7.360 58,0Differenzierte Jugendamtsumlage des Oberbergischen Kreises für 2006 3.405 26,8Aufwand Gewerbesteuerumlage 1.148 9,0Zuweisungen aus sonstigen öffentlichen Bereichen 338 2,7Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (incl. Krankenhilfe) 223 1,8Sonstiges 220 1,7
12.694 100,0
2006
113. Der Kreistag hat am 9. März 2006 die Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises, Gum-mersbach, für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen. Gemäß Schreiben vom 25. Juli 2006 er-folgte die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2006 einschließlich der Mehrbelastungen. Die gesamte Kreisumlage von T€ 10.765 entfällt auf die allgemeine Kreisumlage ohne Mehrbe-lastungen (T€ 7.360) sowie auf den Anteil der Umlagen mit Mehrbelastungen für das Jugend-amt, Berufsschulen und für die Kreisvolkshochschule (T€ 3.405).
114. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen betreffen:
T€ %Bildung einer Rückstellung für Gewerbesteuer 1999 2.418 63,2Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen 267 7,0Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 176 4,6Unfallversicherung 160 4,2Telefon-, Portokosten und Drucksachen 128 3,3Miete und Leasingkosten 72 1,9Festwerte 63 1,6Haftpflichtversicherung 57 1,5Gebäudeversicherung 56 1,5Büromaterial 44 1,2Kfz-Versicherung 27 0,7Verbrauchsmaterialien 27 0,7Sonstiges 331 8,7
3.826 100,0
2006
115. Für eine mögliche Rückzahlung von Gewerbesteuer für das Jahr 1999 an einen Steuerpflich-tigen hat die Gemeinde in 2006 eine Rückstellung Betrag von T€ 2.418 zurückgestellt. Gegen die Veranlagung für dieses Jahr wurde durch den Steuerpflichtigen Klage im Rahmen eines
WIBERA 31
0.0520114.001
Widerspruchsverfahrens erhoben. Das Verfahren liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Ent-scheidung vor.
116. Die Finanzerträge von T€ 190 beinhalten mit T€ 154 hauptsächlich Zinserträge aus Finanz- und Kassengeschäften. Unter Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 2.892) wer-den insbesondere die Zinsaufwendungen für Investitionskredite (T€ 1.944) und Kreditinstitute (T€ 479) ausgewiesen.
117. Nach Verrechnung des Finanzergebnisses Erträge schließt die Ergebnisrechung mit einem negativen Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) von T€ -3.758 ab.
WIBERA Anlagen
0.0520114.001
Anlagenverzeichnis Seite
I Bilanz zum 31. Dezember 2006................................................................................. 1
II Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2006.......................................................... 1
III Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2006 ............................................................. 1
IV Anhang..................................................................................................................1-26
Anlage zum Anhang................................................................................................... 1
V Lagebericht 2006 ..................................................................................................1-13
VI Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse............................................................1-2
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
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Anlage I
Anlage II
Ergebnisrechnung der Gemeinde Lindlar für das Haushaltsjahr 2006
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bener Ansatz des Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
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Steuern und ähnliche Abgaben -15.366.700,00 -17.750.407,99 2.383.707,99Zuwendungen und allgemeine Umlagen -6.905.202,00 -6.494.986,02 -410.215,98Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte -2.751.451,00 -2.601.872,59 -149.578,41Privatrechtliche Leistungsentgelte -144.732,00 -157.624,61 12.892,61Erträge aus Kostenerstattung/-umlage -1.460.311,00 -1.474.073,48 13.762,48Sonstige ordentliche Erträge -1.139.550,00 -1.768.986,00 629.436,00Aktivierte Eigenleistungen -14.161,36 -11.373,63 -2.787,73Ordentliche Erträge -27.782.107,36 -30.259.324,32 2.477.216,96Personalaufwendungen 5.927.970,00 4.811.942,28 1.116.027,72Versorgungsaufwendungen 10.000,00 907.107,34 -897.107,34Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 6.659.460,00 5.915.197,31 744.262,69Bilanzielle Abschreibungen 2.991.976,80 3.161.592,73 -169.615,93Transferaufwendungen 13.207.885,73 12.694.279,74 513.605,99Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.645.119,27 3.825.621,13 -2.180.501,86Ordentliche Aufwendungen 30.442.411,80 31.315.740,53 -873.328,73Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 2.660.304,44 1.056.416,21 1.603.888,23Finanzerträge -37.840,00 -190.027,21 152.187,21Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.557.000,00 2.891.823,40 -334.823,40Finanzergebnis 2.519.160,00 2.701.796,19 -182.636,19Jahresfehlbetrag 5.179.464,44 3.758.212,40 1.421.252,04
Erträge / Einnahmen werden SAP-technisch mit (-) dargestellt. Aufwendugen / Ausgaben werden SAP-technisch mit (+) dargestellt
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Anlage III
Finanzrechnung der Gemeinde Lindlar für das Haushaltsjahr 2006
Finanzrechnung
Fortgeschrie- bener Ansatz des Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
Vergleich Ansatz / Ist
EUR EUR EUR
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -26.594.763,00 -27.902.599,90 1.307.836,90
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 29.853.296,00 28.536.234,90 1.317.061,10
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.258.533,00 633.635,00 2.624.898,00
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -2.651.580,00 -2.052.194,02 -599.385,98
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.918.950,00 1.425.463,14 1.493.486,86
Saldo aus Investitionstätigkeit 267.370,00 -626.730,88 894.100,88
Finanzmittelfehlbetrag 3.525.903,00 6.904,12 3.518.998,88
Aufnahme von Krediten für Investitionen -1.189.370,00 -2.593.710,85 1.404.340,85
Tilgung von Krediten für Investitionen 1.090.000,00 2.604.473,12 -1.514.473,12
Saldo aus Finanzierungstätigkeit -99.370,00 10.762,27 -110.132,27
Änderung Finanzmittelbestand 3.426.533,00 17.666,39 3.408.866,61
Anfangsbestand an eigenen Finanzmittel - 13.714.287,66 13.714.287,66
Veränderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln - 196.245,76 196.245,76
Finanzmittelfonds - 13.928.199,81 13.928.199,81
Einnahmen werden SAP-technisch mit (-) dargestellt.
Ausgaben werden SAP-technisch mit (+) dargestellt
Im Finanzmittelfonds weisen wir neben den innerhalb eines Jahres fälligen Geldmitteln auch den Teil der Liquiditätskredite aus,
die zwischen ein und fünf Jahren fällig sind.
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Anhang zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
Gemeinde Lindlar
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Anhang zum Jahresabschluss der Gemeinde Lindlar des Hauhaltsjahres 2006
I. Allgemeine Angaben
II. Ansatz und Bilanzierungsvorschriften für Aktiva
III. Ansatz und Bilanzierungsvorschriften für Passiva
IV. Aufwands- und Ertragslage des Haushaltsjahres 2006
V. Liquiditätslage laut Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2006
VI. Sonstige Angaben
VII. Anlagen
I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gemeinde Lindlar wurde unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) stellt ein auf die Verhältnisse und Anforderungen der Kommunen angepasstes System der kaufmännischen doppelten Buchführung dar. Bei dessen konzeptioneller Erarbeitung wurde auf die kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsregelungen als Referenzmodell Bezug genommen. In den Fällen, in denen sich die neuen kommunalrechtlichen Regelungen lückenhaft oder als nicht hinreichend konkretisiert erwiesen haben, fanden die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechend Anwendung. II. Ansatz- und Bilanzierungsvorschriften für Aktiva Die Gemeinde Lindlar hat im Haushaltsjahr 2006 die allgemeinen Bewertungsanforderungen des § 32 GemHVO NRW erfüllt. Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 ermittelten Werte gelten als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Vermögenszugänge des laufenden Jahres erfolgten zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden planmäßig linear abgeschrieben. Bei geringwertigen Vermögensgegenständen ist von der Möglichkeit der Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs Gebrauch gemacht worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert bilanziert.
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Anlage IV
Anlage IV
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1. Anlagevermögen Für die Gesamtentwicklung des Anlagevermögens im Haushaltsjahr 2006 verweisen wir auf den als Anlage I beigefügten Anlagenspiegel. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Ausgewiesen werden Software und Lizenzen. Die Abschreibungen des Haushaltsjahres 2006 in Höhe von € 7.265,00 führen zu einem Restbuchwert von € 15.042,00. 1.2 Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen gliedert sich wie folgt:
Sachanlagen €Anschaffungskosten 01.01.2006 114.181.032,32Zugänge 1.801.447,26Abgänge 205.868,15Anschaffungskosten 31.12.2006 115.776.611,43Abschreibungen 2006 3.139.131,76Kumulierte Abschreibungen 3.139.131,76Buchwert 31.12.2006 112.637.479,67
Die Abgänge zu Restbuchwerten teilen sich in T€ 165 für Splitterparzellen der Grünflächen, T€ 4 bei den Wohnbauten sowie T€ 36 bei Grund und Boden des Infrastrukturvermögens. Im Folgenden erläutern wir wesentliche Zugänge ausgewählter Positionen der Sachanlagen. 1.2.1.1 Grünflächen
Zugänge €
Grund- und Boden 151.801,04Aufbauten / Betriebsvorrichtungen:Renaturierung Park Plietz 18.312,75Erweiterung Friedhof Frielingsdorf 22.117,17Übrige Zugänge 9.437,76
201.668,72
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1.2.2.2 Schulen
Zugänge €
Gebäude: Hauptschule 146.845,42Gymnasium 105.047,16GGS Lindlar Ost 60.793,06GGS Lindlar West 8.496,58GGS Frielingsdorf 7.330,87Übrige Zugänge 655,98
329.169,07 1.2.6 Maschinen und Technische Anlagen, Fahrzeuge
Zugänge €
Löschfahrzeug 10/6 LZ II 199.967,76Kommandofahrzeug Feuerwehr 9.866,062 gebrauchte PKW 4.320,80Übrige Zugänge 6.532,10
220.686,72 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zugänge €
Aufbau Gymnasium Sekundarstufe 2 202.061,45Ausstattung Realschule 36.224,86Erstausstattung Ganztagsschulen: Hauptschule 89.791,84GGS Lindlar West 21.757,64GGS Lindlar Ost 21.881,04GGS Frielingsdorf 25.622,90GGS Schmitzhöhe 31.781,24
190.834,66Büroeinrichtung Verwaltung 13.683,49Tragkraftspritze, Funkgeräte , PC Feuerwehr 12.356,88Geräte Bauhof 7.053,44Ausstattung Spielplätze (7 Geräte) 3.367,19Ausstattung Zentrale u. Techn. Dienste 2.035,94Geringwertige Wirtschaftsgüter 4.997,70Übrige Zugänge 37.847,89
510.463,50
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1.2.6 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Zugänge €
Fahrzeughalle Feuerwehrgerätehaus Lindlar 280.459,74Ausbau Knappenweg 29.901,74Ausbau Zum Alten Sportplatz 50.946,83Grunderwerb Parkplätze Jan-Wellem Strasse 77.627,12Übrige Zugänge 2.997,28
441.932,71 1.3 Finanzanlagen Die Entwicklung der Finanzanlagen im Haushaltsjahr 2006 gliedert sich wie folgt:
Finanzanlagen €Anschaffungskosten 01.01.2006 20.240.403,06Zugänge 84,59Abgänge 597,50Anschaffungskosten 31.12.2006 20.239.890,15Abschreibungen 2006 8.677,21Kumulierte Abschreibungen 8.677,21Buchwert 31.12.2006 20.231.212,94
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen €SFL GmbH 6.233.298,28BGW GmbH 2.438.887,40
8.672.185,68 Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden unverändert zum Substanzwert angesetzt. Die Jahresabschlüsse 2006 beider Gesellschaften liegen in geprüfter Form vor. 1.3.2 Beteiligungen
Beteiligungen €OAG GmbH 18.786,74GTC GmbH 1.683,59BTV GmbH 1,00Zweckverband GKD 6.696,60
27.167,93
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Als Beteiligungen wird das anteilige Eigenkapital der Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen. Im Haushaltsjahr wurde der Ansatz des Zweckverbandes GKD in Höhe des anteiligen Fehlbetrages von € 8.677,21 auf € 6.696,60 außerplanmäßig abgeschrieben. 1.3.3 Sondervermögen
Sondervermögen €Wasserwerk 1.204.330,15Abwasserwerk 10.254.534,96
11.458.865,11 Die Sondervermögen wurden unverändert zum Substanzwert angesetzt. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk liegt vor, der des Eigenbetriebs Abwasser noch nicht. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Der Bestand des kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds beträgt unverändert € 62.397,61. 1.3.5 Ausleihungen Die Ausleihungen zeigen Annuitätendarlehen, die planmäßig getilgt werden, sowie Genossenschaftsanteile. 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Die zum Bilanzstichtag aufgenommenen Bestände zeigen Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe, wie Heizöl und Salzbestände, in einer Höhe von € 29.934,64. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Entwicklung und Zusammensetzung der Forderungen gliedert sich wie folgt:
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bis zu 1 Jahr1 bis 5 Jahren
mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
2.2.1Öffentlich-rechtliche
Forderungen und Forderungen aus Tranferleistungen 1.826.600,62 1.826.600,62 0,00 0,00 1.440.252,30
2.2.1.1 Gebühren 60.070,78 60.070,78 0,00 0,00 68.468,152.2.1.2 Beiträge 2.254,98 2254,98 0,00 0,00 495,452.2.1.3 Steuern 1.482.282,27 1.482.282,27 0,00 0,00 973.314,47
2.2.1.4Forderungen aus
Transferleistungen 108.331,98 108.331,98 0,00 0,00 82.567,45
2.2.1.5Sonstige öffentlich-
rechtliche Forderungen 173.660,61 173.660,61 0,00 0,00 315.406,78
2.2.2Privatrechtliche
Forderungen 570.085,42 570.085,42 0,00 0,00 1.609.866,11
2.2.2.1gegenüber dem privaten Bereich 119.994,33 119.994,33 0,00 0,00 109.734,95
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 142.847,86 142.847,86 0,00 0,00 39.826,04
2.2.2.3gegen verbundene
Unternehmen 18.529,75 18.529,75 0,00 0,00 11.743,71
2.2.2.4gegen
Sondervermögen 288.713,48 288.713,48 0,00 0,00 1.448.561,41
2.2.3Sonstige
Vermögensge- genstände 731.542,55 376.542,55 355.000,00 0,00 879.117,72
2.2Summe aller Forderungen 3.128.228,59 2.773.228,59 355.000,00 0,00 3.929.236,13
Arten der Forderung
Gesamtbetrag am 31.12.2006
Gesamtbe- trag am 01.01.
2006 mit einer Restlaufzeit von
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Ausgewiesen werden unter anderem Sach- und Dienstleistungsforderungen der Gemeinde gegen die BGW in einer Höhe von € 201.801,91. Die BGW führt Brandschutzsanierungen in den Schulen für die Gemeinde durch. Den Ansprüchen steht eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in gleicher Höhe gegenüber. Darüber hinaus werden hier Erstattungsansprüche der Gemeinde gegen den Landesbetrieb Straßenbau NRW in einer Höhe von € 355.000,00 aus durchgeführten Straßenbaumaßnahmen (Kreisverkehre) ausgewiesen.
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2.3 Liquide Mittel Die Zusammensetzung der Liquiden Mittel zeigt sich wie folgt:
Liquide Mittel 31.12.2006 01.01.2006laufende Konten: € T€Kreissparkasse Köln 243.323,34 0Volksbank Wipperfürth-Lindlar 62.166,83 161Postbank Köln 9.382,83 21
314.873,00 182Tagesgeld: Kreissparkasse Köln 1.750.000,00 0Barkasse 9.385,32 38
2.074.258,32 220 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Die ausgewiesenen Bestände zeigen im Dezember 2006 gezahlte Beamtenbezüge für Januar 2007 in Höhe von € 77.473,78. III. Ansatz- und Bilanzierungsvorschriften für Passiva Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener Höhe. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 1. Eigenkapital Das Eigenkapital gliedert sich im Vergleich zum 1.1.2006 wie folgt:
Eigenkapital 31.12.2006 01.01.2006€ T€
Allgemeine Rücklage 29.108.284,11 29.109Ausgleichsrücklage 6.124.237,80 6.124Jahresfehlbetrag 3.758.212,40 0
31.474.309,51 35.233 1.1 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage enthält erstmalig eine zweckgebundene Deckungsrücklage nach § 43 III GemHVO NRW NRW als Davon-Vermerk in Höhe von € 1.172.557. Ausgewiesen werden übertragene Haushaltsreste des investiven Bereichs aus 2006 nach 2007. 1.2 Ausgleichsrücklage Die Position besteht unverändert zum 1. Januar 2006.
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1.3 Jahresfehlbetrag Nach dem Vorschlag des Kämmerers soll der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.758.212,40 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2006 durch den Rat der Gemeinde Lindlar mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. 2. Sonderposten Die Sonderposten gliedern und entwickeln sich wie folgt:
Sonderposten 31.12.2006 01.01.2006€ T€
für Zuwendungen 23.882.483,64 24.339 für Beiträge 2.972.561,00 3.049 für den Gebührenausgleich 127.568,17 314 für Sonstiges 35.210,00 0
27.017.822,81 27.702 Die Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden passivisch als Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände erfolgswirksam abschreibungskonform aufgelöst. 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Die Sonderposten für Zuwendungen beinhalten hauptsächlich:
Sonderposten für Zuwendungen 31.12.2006 01.01.2006€ T€
vom Bund 326.839,30 340vom Land NRW 21.293.865,82 21.666vom sonstigen öffentlichen Bereich 842.023,13 880Zuschüsse von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 228.050,25 233Zuschüsse von privaten Unternehmen 500,43 1von sonstigen übrigen Bereichen 1.191.204,71 1.219
23.882.483,64 24.339 2.2 Sonderposten für Beiträge Der Sonderposten für Beiträge enthält die von Grundstückseigentümern erhobenen Beiträge für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. In der Regel betrifft dies Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und andere Abgaben und Beiträge für die Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen (KAG).
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Sonderposten für Beiträge 31.12.2006 01.01.2006€ T€
nach dem BauGB 2.762.592,00 2.835nach KAG 209.969,00 214
2.972.561,00 3.049 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Dem Sonderposten für Gebührenausgleich Abfallbeseitigung sind im Haushaltsjahr 2006 € 186.604,20 entnommen worden, um ein ausgeglichenes betriebswirtschaftliches Ergebnis zu erzielen. Der Saldo beträgt nun € 127.568.17. 2.4 Sonstige Sonderposten Eingestellt wurde eine Spende des Fördervereins des Gymnasiums für das Atrium. 3. Rückstellungen Die Position gliedert und entwickelt sich wie folgt:
Rückstellungen 31.12.2006 01.01.2006€ T€
Pensionsrückstellungen 8.858.307,00 8.619Instandhaltungsrückstellungen 3.787.801,91 4.110Sonstige Rückstellungen 4.874.739,61 2.999
17.520.848,52 15.728 3.1 Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen 31.12.2006 01.01.2006€ T€
Beschäftigte 3.725.453,00 4.018Versorgungsempfänger 3.304.704,00 2.918Beihilfen 1.828.150,00 1.683
8.858.307,00 8.619 Ermittelt wurde der Teilwert der Verpflichtungen. Dabei wurde eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Der Beginn des Dienstverhältnisses der Aktiven wurde pauschal nach den Vorgaben der Durchführungshinweise zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen angesetzt. Der Rechnungszins beträgt lt. NKF Gesetz des Landes NRW 5 %. Als Berechnungsgrundlage wurden die Richttafeln nach Professor Heubeck von 2005 G zugrunde gelegt. Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt. Die Anwartschaft auf Witwen-/Witwerrente wird nach der kollektiven Methode bewertet.
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Die Bewertung der Rückstellungen basiert auf der Teilwertberechnung beamtenrechtlicher Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die Rheinischen Versorgungskassen, Köln, vom 18. Januar 2007. Die Rheinische Versorgungskasse hat auf der Basis der bei ihr vorliegenden Daten die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Lindlar zum 31. Dezember 2006 mit Hilfe einer durch die Heubeck AG zur Verfügung gestellten Software bewertet. Die bei der Gemeinde Lindlar beschäftigten Mitarbeiter sind bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) versichert. Das Vermögen der RZVK reicht nicht aus, die bei den beteiligten Arbeitgebern bestehenden Versorgungsverpflichtungen abzudecken. Die daraus entstehende Unterdeckung umfasst einen nicht unwesentlichen Betrag, der als finanzielle Verpflichtung die öffentlichen Arbeitgeber in der Zukunft treffen könnte. Die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen beschränkt sich auf die Verpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalles. Beihilfezahlungen an Aktive gelten als laufende Personalkosten. Die Pensionsrückstellungen für Beamte beinhalten Verpflichtungen für 25 (26 im Vorjahr) Beamte sowie 10 (9 im Vorjahr) Versorgungsempfänger. 3.2 Instandhaltungsrückstellungen Die Leistungsverpflichtungen der Gemeinde aus Brandschutzsanierungen in den Schulen bestehen unverändert in Höhe von T€ 3.586. Die BGW hat im Geschäftsjahr Brandschutzsanierungen in den Schulen für die Gemeinde in einer Höhe von T€ 322 erbracht. Diese Leistungen zeigen wir als Inanspruchnahme der Rückstellung sowie als Minderung in der korrespondierenden Forderung. Somit besteht eine Rückstellung in Höhe von T€ 202. 3.3 Sonstige Rückstellungen Ausgewiesen werden Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten; dies sind:
Sonstige Rückstellungen Stand 01.01.2006
Inanspruch-nahme Auflösung Zuführung Stand
31.12.2006T€ T€ T€ T€ T€
Gewerbesteuer Rückzahlung 1999 0 0 0 2.418 2.418Drohverluste Friedhofswesen 1.700 155 0 0 1.545Altersteilzeit 667 160 16 29 520Solidarbeiträge 256 74 0 0 182Urlaub 245 245 0 126 126Überstunden 111 111 0 52 52Prüfungskosten 20 0 0 12 32
2.999 745 16 2.637 4.875
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Die Sonstige Rückstellung für Drohverluste aus Gewerbesteuer 1999 resultiert aus einem anhängigen Widerspruchsverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegenüber einem Gewerbesteuerschuldner. Die zugrunde liegende Gewerbesteuerforderung wurde vom Steuerschuldner beglichen. Die Drohverlustrückstellung aus dem Gebührenhaushalt Friedhofswesen ergibt sich aus Kostenunterdeckungen aufgrund von bisher nicht kostendeckenden Gebühren. Nach dem im Entwurf vorliegenden Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom Dezember 2008 wird die Bildung der Drohverlustrückstellung vom Grunde her nicht anerkannt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit betreffen Vereinbarungen mit 7 Arbeitnehmern der Gemeinde Lindlar. Im Haushaltsjahr 2006 wurden für ausscheidende Mitarbeiter T€ 16 ertragswirksam aufgelöst. Die Solidarbeiträge zeigen die Zahlungsverpflichtungen aus den endgültigen Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2004 in einer Höhe von T€ 74 sowie für das Haushaltsjahr 2005 in einer Höhe von T€ 182. 4. Verbindlichkeiten Die Entwicklung und Zusammensetzung der Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt:
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bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahrevon mehr als
5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
4.1
Verbindlich- keiten aus Krediten für Investitionen 36.350.028,16 1.101.905,60 4.926.804,76 30.321.317,80 36.361.373,11
4.1.1von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1.2vom öffentlichen Bereich 27.944.996,01 934.134,83 4.162.059,52 22.848.801,66 28.804.132,88
4.1.3vom privaten Kreditmarkt 8.405.032,15 167.770,77 764.745,24 7.472.516,14 7.557.240,23
4.2
Verbindlich- keiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 16.000.000,00 0,00 16.000.000,00 0,00 13.924.864,74
4.2.1vom öffentlichen Bereich 16.000.000,00 0,00 16.000.000,00 0,00 13.924.864,74
4.3
Verbindlich- keiten aus Vorgängen, die Kreditauf- nahmen wirtschaftlich gleichkommen 6.309.856,31 193.314,12 864.124,32 5.252.417,87 6.426.718,93
4.3.1 vom öffentlichen Bereich 6.309.856,31 193.314,12 864.124,32 5.252.417,87 6.426.718,93
4.4Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen 523.161,35 523.161,35 0,00 0,00 94.833,91
4.5
Verbindlich- keiten aus Transferzahlungen 35.610,09 35.610,09 0,00 0,00 105.862,85
4.6Sonstige Verbindlich- keiten 687.601,56 672.801,56 14.800,00 0,00 823.402,10
4Summe aller Verbindlich- keiten 59.906.257,47 2.526.792,72 21.805.729,08 35.573.735,67 57.737.055,64
Gesamtbe-trag
01.01.2006Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbe-trag
31.12.2006
mit einer Restlaufzeit
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Ausgewiesen werden die aufgenommenen Darlehen der Gemeinde Lindlar.
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4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung In dieser Bilanzposition werden die Kredite ausgewiesen, welche bis zu dem in der Haushaltssatzung festgelegten Betrag zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden dürfen. Es handelt sich um aufgenommene Kassenkredite bei der Kreissparkasse Köln von 8 Mio € sowie bei der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 8 Mio €. Für die aufgenommenen Kassenkredite sind Laufzeiten von fünf Jahren vereinbart. 4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Ausgewiesen werden Verbindlichkeiten aus dem Mietkauf der Vossbruchhalle und dem Anbau der Realschule. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierunter sind u. a. Verpflichtungen aus Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, und ähnlichen Verträgen bilanziert. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Hier sind u.a. Verbindlichkeiten für Amtshilfeersuchen, Kindergartenbeiträge und Sozialhilfeleistungen ausgewiesen. 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten folgende Positionen:
Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2006 01.01.2006€ T€
Zinsverbindlichkeiten 196.852,46 350Unterwegsbefindliche Zahlungen 135.994,08 336Erhaltene Anzahlungen 294.291,16 85Überzahlungen 0,00 14Sicherheitseinbehalte 14.800,00 15Kassenkredit Jagdgenossenschaft 0,00 9Übrige 45.663,86 14
687.601,56 823 Die unterwegsbefindlichen Zahlungen waren im Prüfungszeitpunkt im Wesentlichen ausgeglichen.
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5. Passive Rechnungsabgrenzung Ausgewiesen werden vereinnahmte Friedhofsgebühren aus der Grabnutzung, die Erträge für Folgejahre darstellen. Die jährliche Auflösung erfolgt anteilig über die Nutzungsdauer von 30 Jahren. Der Wertansatz zeigt € 2.274.391,63 nach T€ 2.211 zum 1.1. 2006. IV. Aufwands- und Ertragslage laut Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2006 Nach Abschluss des ersten Haushaltsjahres entsprechend den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements „NKF“ hat die Gemeinde Lindlar erstmalig eine Ergebnisrechnung erstellt. 1. Ertragslage (Ergebnisrechnung) Negativzahlen sind SAP-technisch Erträge; u. ä. positive Zahlen sind Aufwendungen. 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Steuern und Ähnliche Abgaben Plan Ist
€ €Gewerbesteuer -4.880.000,00 -6.982.121,35Gemeindeanteil Einkommensteuer -6.530.000,00 -6.875.624,00Grundsteuer B -2.665.000,00 -2.570.031,50Kompensationszahlung -631.700,00 -637.920,00Gemeindeanteil Umsatzsteuer -430.000,00 -446.353,00Hundesteuer -98.000,00 -101.314,94Grundsteuer A -95.500,00 -96.967,69Zweitwohnungssteuer -30.000,00 -34.584,01Sonstige Vergnügungssteuer -6.500,00 -5.825,00Grundbesitzabgaben aus Altdatenübernahme 0,00 333,50
-15.366.700,00 -17.750.407,99
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1.2 Zuwendungen und Allgemeine Umlagen Zuwendungen und Allgemeine Umlagen Plan Ist
€ €Schlüsselzuweisungen vom Land -5.170.000,00 -4.693.093,00Allgemeine Zuweisungen vom Land -511.980,00 -602.879,00Zuweisungen vom Land -92.770,00 -89.306,76Zuweisungen von Gemeinden,GV -48.000,00 -25.000,00Zuweisungen vom Bund -9.100,00 -20.375,00Zuschüsse von privaten Unternehmen -2.000,00 -5.314,00Bedarfszuweisungen vom Land -2.500,00 0,00Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich -54,00 0,00
-5.836.404,00 -5.435.967,76Erträge aus der Auflösung von Sonderposten auszweckgebundenen Landeszuweisungen 0,00 -686.715,26pauschalen Landeszuweisungen -999.585,00 -288.608,00sonstigen öffentlichen Bereichen , zweckgebunden 0,00 -38.325,00zweckgebundene übrige Bereiche 0,00 -27.905,00zweckgebundenen Bundeszuweisungen 0,00 -12.595,00Zuwendungen verbundener Unternehmen 0,00 -4.852,00zweckgebundene private Zuwendungen 0,00 -18,00pauschalen Bundeszuweisungen -25.623,00 0,00sonstigen öffentlichen pauschalen Zuwendungen -31.922,00 0,00pauschalen privaten Zuwendungen -13,00 0,00pauschalen Zuwendungen des übrigen Bereiches -11.655,00 0,00
-1.068.798,00 -1.059.018,26-6.905.202,00 -6.494.986,02
Die Allgemeine Zuweisungen vom Land beinhalten die Allgemeine Investitionspauschale. Die Auflösungen der Zuwendungen (Sonderpostenauflösungen) erfolgen abschreibungskonform für die in der Vergangenheit gewährten Investitionszuschüsse. 1.3 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Plan Ist
€ €Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte -2.236.286,00 -2.060.813,07Entnahme Rückstellung Friedhofswesen 0,00 -154.829,49Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus für Gebührenausgleich -241.200,00 -186.604,20Verwaltungsgebühren -151.920,00 -123.042,83Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Baugesetzbuch -12.233,00 -72.198,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus KAG -109.812,00 -4.385,00
-2.751.451,00 -2.601.872,59
Als Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelte sind im vor allem die Einnahmen der Abfallwirtschaft (T€ 1.563), des Friedhofswesens (T€ 210), des Winterdienstes (T€ 195)
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enthalten. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung aus den Grabstellengebühren (T€ 63) wurde in den Benutzungsgebühren saldiert. Die Sonderpostenauflösung beinhaltet die ertragswirksame Auflösung der in der Vergangenheit entrichteten Erschließungskostenbeiträge (Baugesetzbuch) sowie der Straßenanliegerbeiträge (Kommunalabgabengesetz). Im Haushaltsjahr wurden T€ 186 ertragswirksam dem Sonderposten für Gebührenausgleich Abfallwirtschaft entnommen, um hier ein ausgeglichenes betriebswirtschaftliches Ergebnis zu erzielen. 1.4 Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Plan Ist
€ €Mieten und Pachten -74.132,00 -94.360,52Dienstleistungen -23.750,00 -27.481,37Mietnebenkosten -11.250,00 -17.041,44Andere sonstige private Leistungsentgelte -30.200,00 -12.442,70Verkauf -5.400,00 -6.298,58
-144.732,00 -157.624,61 Die Erträge aus Mieten und Pachten ergeben sich aus der Vermietung gemeindlicher Häuser, Wohnungen und Hallen. 1.5 Erträge aus Kostenerstattung/-umlagen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Plan Ist
€ €Erstattungen: von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen -594.490,00 -578.274,00vom sonstigen öffentlichen Bereich -348.984,00 -391.506,80von Gemeinden -310.727,00 -283.811,91vom Land -154.700,00 -150.414,96vom Bund -43.610,00 -29.006,22von übrigen Bereichen -7.800,00 -22.381,68von privaten Unternehmen 0,00 -18.677,91
-1.460.311,00 -1.474.073,48 In den Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Sondervermögen wurden Verwaltungsleistungen (T€ 526) und Bauhofleistungen (T€ 52) der Gemeinde abgerechnet. Die Erstattungen des sonstigen öffentlichen Bereiches entfallen vor allem Personal- und Sachkostenabrechnungen (T€ 320) der ARGE-Oberberg. Bei den Erstattungen von Gemeinden (T€ 284) handelt es sich um Betriebskosten- und Verwaltungskostenzuschüsse für die Kindergärten durch den Oberbergischen Kreis.
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1.6 Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge Plan Ist
€ €Konzessionsabgaben -782.000,00 -800.204,83Nachforderungszinsen Gewerbesteuer -90.000,00 -679.606,57Schadenersatz -100.000,00 -69.909,52Spenden -46.200,00 -50.063,77Vollstreckungsgebühren -50.000,00 -47.757,71Säumniszuschläge 0,00 -29.369,97Auflösung von Sonstigen Rückstellungen 0,00 -16.289,00Zuschreibungen Anlagevermögen 0,00 -16.220,00Mahngebühren 0,00 -16.650,22 Einzelbeträge < T€15 -71.350,00 -42.914,41
-1.139.550,00 -1.768.986,00 Die Konzessionsabgaben beinhalten eine Erstattung für die Bereiche Strom und Gas der BELKAW. Die Gewerbesteuerernachforderungszinsen resultieren vor allem aus einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Widerspruchsverfahren. 1.7 Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von € 11.373,63 ergeben sich aus Personalleistungen der Kommune, die im Rahmen der Erstellung von Anlagevermögen entstanden sind. 2. Aufwandslage (Ergebnisrechnung) 2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen
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Personalaufwendungen Plan Ist € €
Vergütungen der tariflich Beschäftigten 3.489.460,00 3.470.829,36Bezüge der Beamten 985.480,00 886.707,56Sozialversicherungsbeiträge tariflich Beschäftigter 734.480,00 729.158,19Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigter 263.080,00 229.923,05Beihilfen, Unterstützungen Beamte 70.000,00 44.245,49Vergütungen der sonstigen Beschäftigten 45.360,00 23.335,62Beihilfen, Unterstützungen tariflich Beschäftigten 6.000,00 2.234,85Beiträge Versorgungskasse Beamte 334.110,00 0,00Periodenfremde Personalaufwendungen 0,00 1.339,11Pauschalierte Lohnsteuer 0,00 25.198,05
5.927.970,00 5.412.971,28Veränderungen der Rückstellungen fürPensionen der Beamten 0,00 -292.421,00Altersteilzeit 0,00 -130.521,00Urlaubsansprüche 0,00 -119.312,00Überstunden 0,00 -58.813,00Beihilfe 0,00 38,00
0,00 -601.029,005.927.970,00 4.811.942,28
Versorgungsaufwendungen Plan Ist
€ €Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 0,00 386.283,00Versorgungsbezüge der Beamten 0,00 354.190,00Beihilfen, Unterstützungen für Versorgungsempfänger 10.000,00 166.634,34
10.000,00 907.107,34 Laut Stellenplan beschäftigt die Gemeinde 31 Beamte (davon tatsächlich beschäftigt 23,6 ) sowie 115 Tariflich Beschäftige (davon tatsächlich beschäftigt 97,2). Angegeben werden die vollzeitverrechneten Stellen für die tatsächlich Beschäftigten.
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2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Plan Ist
€ €Verbandsumlagen 1.199.000,00 1.127.089,06Sonstige Sach- und Dienstleistungen 754.798,00 694.662,68Schülerbeförderungskosten 651.000,00 675.868,41Abwasser 629.333,00 618.135,11Unterhaltung Infrastrukturvermögen 567.859,00 477.466,62Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 725.800,00 433.939,79Erstattungen an private Unternehmen 275.500,00 263.054,48Gebäudereinigung 233.734,00 224.099,00Gas 315.940,00 204.537,16Strom 194.450,00 179.474,97Fernwärme 0,00 166.440,72Erstattungen an übrige Bereiche 198.000,00 108.350,00Lehrmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 91.289,00 93.409,82Hilfsstoffe 95.000,00 87.389,76Reparatur Fahrzeuge 78.850,00 86.264,04Lehr- und Unterrichtsmittel 58.934,00 57.600,75Wartung Gebäudetechnik 60.240,00 46.389,21Abfallentsorgung 40.593,00 46.045,76Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung 83.440,00 44.772,71Bewirtschaftung Grundstücke, Gebäude 46.519,00 41.796,20Treibstoffe für Fahrzeuge 65.000,00 38.002,35Wasser 53.967,00 33.051,34Heizöl 25.240,00 29.925,88Unterhaltung Maschinen und tech. Anlagen 15.000,00 25.037,90Unterhaltung Datenverarbeitungseinrichtungen 29.510,00 24.728,23Pflege Außenanlagen 35.000,00 22.700,61Einzelbeträge < T€ 20 135.464,00 64.964,75
6.659.460,00 5.915.197,31 Die Verbandsumlagen gliedern sich in Leistungen an den BAV Bergischen Abfallwirtschaftsverband in Höhe von T€ 883, an den Zweckverband GKD-Siegburg in Höhe von T€ 149 sowie an den Aggerverband in Höhe von T€ 95.
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2.3 Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen Plan Ist
€ €Immaterielle Vermögensgegenstände 8.492,00 7.265,00Sachanlagen:Straßen,Wege,Plätze,Verkehrslenkanlagen 1.623.987,48 1.607.876,00Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen auf bebauten Grundstücken 901.717,96 1.127.691,43Betriebs- und Geschäftsausstattung 149.452,00 157.274,80Fahrzeuge 116.849,00 119.257,27Aufbauten, Betriebsvorrichtungen auf unbebauten Grundstücken 108.073,00 88.244,27Brücken und Tunnel 29.279,00 29.278,00Maschinen 5.972,00 2.516,00Betriebsvorrichtungen 1.774,88 1.995,00Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 392,48 1,29Geringwertige Wirtschaftsgüter 45.987,00 4.997,70
2.983.484,80 3.139.131,76Finanzanlagen 0,00 8.677,21Anlagevermögen 2.991.976,80 3.155.073,97
Forderungen 0,00 6.518,762.991.976,80 3.161.592,73
2.4 Transferaufwendungen Transferaufwendungen Plan Ist
€ €Kreisumlage 7.583.249,00 7.359.704,00Jugendamtsumlage 3.672.059,00 3.405.390,00Gewerbesteuerumlage 786.000,00 1.148.171,00Zuweisungen an sonstigen öffentlichen Bereich 364.992,00 338.311,39Leistungen nach dem AsylbLG 280.000,00 222.683,44Zuweisungen an Land 113.500,00 143.278,85Zuwendungen an übrige Bereiche 101.442,00 71.455,39Zuweisungen an Zweckverbände 4.643,73 4.643,73Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 2.000,00 641,94Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 200.000,00 0,00Rückzahlung überzahlter Gewerbesteuer 100.000,00 0,00
13.207.885,73 12.694.279,74 Zur Deckung des Finanzbedarfs wird vom Kreis eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben. Sie basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen. Die Zuweisungen an den sonstigen öffentlichen Bereich enthalten vor allem Leistungen an Kindertageseinrichtungen.
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Die Zuweisungen an das Land beinhalten den Anteil der Gemeinde Lindlar Anteil an der Krankenhausfinanzierung. Die Zuwendungen an übrige Bereiche enthalten Leistungen vor allem an lokale Vereine und Organisationen. 2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Plan Ist
€ €Gewerbesteuer Rückzahlung 1999 0,00 2.418.206,00Inanspruchnahme von Rechten, Dienstleistungen 269.006,27 267.046,24Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 184.695,00 176.464,24Unfallversicherung 158.874,00 160.025,81Miete für Betriebs- und Geschäftsausgaben 77.800,00 72.000,78Festwerte 10.700,00 63.005,99Haftpflichtversicherung 57.000,00 56.686,88Gebäudeversicherung 56.000,00 55.594,45Telefon 54.296,00 55.496,45Büromaterial 40.379,00 44.149,54Porto 59.411,00 43.791,67Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 32.967,00 28.335,11Drucksachen 3.492,00 28.308,60Kfz-Versicherung 39.950,00 27.467,80Verbrauchsmaterial 30.803,00 26.897,90Einzelwertberichtigungen auf Forderungen 0,00 25.463,74Reisekosten 32.450,00 20.932,00Zeitungen und Fachliteratur 19.800,00 20.438,55Versicherungsbeiträge 21.460,00 19.129,21Dienst- und Schutzkleidung 22.100,00 18.905,68Werbung 21.350,00 17.330,02Prüfung, Beratung, Rechtschutz 37.600,00 15.982,47Aus- und Fortbildung, Umschulung 29.800,00 15.639,87
1.259.933,27 3.677.299,00Einzelbeträge < T€ 20 385.186,00 148.322,13
1.645.119,27 3.825.621,13 Die Position Gewerbesteuerrückzahlung enthält die Zuführungen zu der in den Sonstigen Rückstellung ausgewiesenen Drohverlusten aus Gewerbesteuer. Die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen enthalten eingekaufte Fremdleistungen. Die Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten beinhalten Zahlungen für Vertretungskörperschaften, Fraktionszuwendungen und das Partnerschaftskomitee.
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2.6 Finanzerträge Finanzerträge Plan Ist
€ €Zinsabgrenzungen, u.a. 0,00 -153.619,64Andere Sonstige Finanzerträge -23.000,00 -17.520,00Zinsen von Kreditinstituten -5.000,00 -17.098,05Zinsen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen -9.840,00 -1.789,52
-37.840,00 -190.027,21 Die Anderen Sonstigen Finanzerträge zeigen Erträge aus dem Verkauf eines Zinsderivates. Die Zinserträge vom Sondervermögen zeigen die Eigenkapitalverzinsung des Abwasserwerks 2005. Die Zinsabgrenzungen betreffen Zinsaufwendungen der Investitions- und Kassenkredite, die nicht Kalenderjährlich berechnet werden. 2.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnlicher Aufwendungen Plan Ist
€ €Zinsen an Kreditinstitute 2.527.000,00 2.494.155,39Zinsaufwendungen Capital Lease 0,00 280.190,21Zinsen an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 106.738,94Erstattungszinsen GewerbesteuerALT 30.000,00 10.281,00Zinsen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 0,00 234,55Sonstige Finanzaufwendungen 0,00 223,31
2.557.000,00 2.891.823,40 Die Zinslast für Investitionskredite betrug im Haushaltsjahr T€ 1.944. Die Kassenkredite verursachten Zinsaufwendungen von T€ 479. Im Capital Lease sind die Zinsaufwendungen für den Mietkauf der Vossbruchhalle und dem Anbau der Realschule vorhanden. 2.8 Jahresergebnis Die Ergebnisrechung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von € 3.758.212,40, nach einem Planfehlbetrag von € 5.179.464,44.
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3. Ergebnisrechnungsanalyse Entsprechend dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde Lindlar eine Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung des Haushaltsjahres 2006 durchgeführt. 3.1 Ertragslage
Steuerquote StQ Steuererträge 58,7%Ordentliche Erträge
Zuwendungsquote ZwQ Erträge aus Zuwendungen 21,5%Ordentliche Erträge
Ertragsanalyse %
3.2 Aufwandslage
Personalintensität 1 PI1 Personalaufwendungen 15,4%Ordentliche Aufwendungen
Personalintensität 2 PI2 Personalaufwendungen -15,9%Ordentliche Erträge
Sach- und Dienstleistungsintensität SDI Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18,9%
Ordentliche Aufwendungen
Abschreibungsintensität AbI Jahresabschreibungen auf Sachanlagen 10,1%Ordentliche Aufwendungen
Abschreibungslastquote AblQ Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen 298,5%Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Transferaufwandsquote TAQ Transferaufwendungen 40,5%Ordentliche Aufwendungen
Zinslastquote ZLQ Finanzaufwendungen 9,2%Ordentliche Aufwendungen
Zinsdeckungsquote ZDQ Finanzaufwendungen -9,6%Ordentliche Erträge
Zinssteuerquote ZStQ Finanzaufwendungen -16,3%Steuererträge
Aufwandsanalyse %
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4.3 Erfolgslage
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit EQVw Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 28,1%
Jahresergebnis
Finanzergebnisquote EQFi Finanzergebnis 71,9%Jahresergebnis
Ordentliche Ergebnisquote EQOE Ordentliches Ergebnis 28,1%Jahresergebnis
Erfolgsquellenanalyse %
V. Liquiditätslage laut Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2006 Nach Abschluss des ersten Haushaltsjahres hat die Gemeinde Lindlar erstmalig eine Finanzrechnung erstellt.
Negativzahlen sind SAP-technisch Einzahlungen; u. ä. positive Zahlen sind Auszahlungen.
Plan Ist € €
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -26.594.763,00 -27.902.599,90Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 29.853.296,00 28.536.234,90Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.258.533,00 633.635,00Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -2.651.580,00 -2.052.194,02Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.918.950,00 1.425.463,14Saldo aus Investitionstätigkeit 267.370,00 -626.730,88Finanzmittelfehlbetrag 3.525.903,00 6.904,12Aufnahme von Krediten für Investitionen -1.189.370,00 -2.593.710,85Tilgung von Krediten für Investitionen 1.090.000,00 2.604.473,12Saldo aus Finanzierungstätigkeit -99.370,00 10.762,27Änderung Finanzmittelbestand 3.426.533,00 17.666,39Anfangsbestand an eigenen Finanzmittel - 13.714.287,66Veränderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln - 196.245,76Finanzmittelfonds - 13.928.199,81
Finanzrechnung
Im Finanzmittelfonds weisen wir neben den innerhalb eines Jahres fälligen Geldmitteln auch den Teil der Liquiditätskredite aus, die zwischen ein und fünf Jahren fällig sind. Den erhöhten Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit stehen reduzierter Ausgaben gegenüber, somit verbessert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erheblich gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit zeigt einen Auszahlungsüberschuss.
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Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind deutlich geringer als ursprünglich geplant, da die geplanten Baumaßnahmen nicht verwirklicht werden konnten. Die damit verbundenen Einzahlungen sind nicht in entsprechender Höhe realisiert worden. Der Saldo aus Investitionstätigkeit zeigt einen Einzahlungsüberschuss. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Überhang aus Darlehensaufnahmen. Eine Umschuldung von ca. 1 Mio € führte zu erhöhten Kreditaufnahmen und Tilgungen im Vergleich zum Haushaltsansatz. Im Bereich der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten wurden für laufende bzw. noch nicht abgerechnete Investitionen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.253.057 € in das Haushaltsjahr 2007 übernommen.
VI. Sonstige Angaben Ergänzende Hinweise Als besonderen Umstände, die wir nicht abschließend beurteilen können, benennen wir das Verfahren der Flurbereinigung Breun, welches in 2008 voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Wir können nicht beurteilen, ob die Grundstücke, die sich im kommunalen Eigentum befinden, vollständig und richtig inventarisiert sind. Die möglichen Effekte sind nicht zu quantifizieren. Als weiteren Vorgang, den wir im Hinblick auf die Eigenkapitalentwicklung zum 1.1.2006 nicht endgültig beurteilen können, nennen wir die Prüfungsfeststellungen des mittlerweile im Entwurf vorliegenden Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 27. November 2008 zur Eröffnungsbilanz. In den Teilbereichen der Gebäudebewertung (Indizierung/ Korrekturfaktoren), der Straßenbewertung (Zustand/ Restnutzungsdauer), bei Baugrundstücken (Bilanzausweis/ Umlaufvermögen), den Beteiligungen, Sonderposten/ Erschließungsbeiträge sind die angewendeten Bewertungsverfahren zu überarbeiten. Die Drohverlustrückstellung Friedhofswesen ist dem Grunde nach nicht anzusetzen. Eine Berichtigung der Prüfungsfeststellungen kann letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Die vorherigen Jahresabschlüsse sind nicht zu berichtigen. Abweichend von der GPA-Meinung ist die Verwaltung der Ansicht aus Vorsichtsgründen, um eine Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Friedhofswesen zu vermeiden, eine Drohverlustrückstellung für diesen Bereich zu dotieren. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in geringem Umfang Miet- und Leasingverpflichtungen im Wesentlichen für Betriebs- und Geschäftsausstattung.
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Anlage IV
Anhang zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
Seite 26 von 26
Die BGW zeigt Forderungen gegenüber der Gemeinde in Höhe von T€ 309, die aus geleisteten Baumaßnahmen für die Janusch-Korscak-Schule resultieren und bei Fertigstellung der Baumaßnahme in 2007 gesamtabgerechnet werden. Es handelt sich um ein Gesamtvolumen von ca. 2,7 Mio €. Die Gemeinde Lindlar hat Ausfallbürgschaften in einer Gesamthöhe von T€ 14.359 übernommen, die zugrunde liegenden Darlehen valutieren in einer Höhe von T€ 8.316. Behandlung des Jahresfehlbetrages 2006. Der Kämmerer empfiehlt den Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe von € 3.758.212,40 € mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Lindlar, den 6. Januar 2009 Gemeinde Lindlar Dr. Hermann-Josef Tebroke Werner Hütt Bürgermeister Gemeindekämmerer
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38
Anlage zum Anhang
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Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
Gemeinde Lindlar
Seite 1 von 13
Lagebericht zum Jahresabschluss der Gemeinde Lindlar des Hauhaltsjahres 2006
I. Verlauf des Haushaltsjahres
II. Struktur und Analyse des Jahresabschlusses
III. Kennzahlen zum Jahresabschluss
IV. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind
V. Chancen und Risiken bei der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Lindlar
VI. Angaben zu Mitgliedern der Verwaltungsführung und des Rates
Nach § 37 Abs 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Jahresabschluss durch einen Lagebericht entsprechend § 48 (GemHVO NRW) zu ergänzen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse aus der Aufstellung des Jahresabschlusses geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. I. Verlauf des Haushaltsjahres 2006 Im Gesamtergebnis ist festzustellen, dass der Jahresfehlbetrag von T€ 3.758 hat den geplanten Jahresfehlbetrag von T€ 5.179 um T€ 1.421 unterschritten hat. Die Gründe sind vielfältig, aber wesentlich bleiben die Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuern, denen allerdings eine Zuführung zu den Drohverlustrückstellungen für Gewerbesteuer gegenübersteht. Geringere Aufwendungen sind vor allem bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den Sach- und Dienstleistungen sowie den Transferaufwendungen zu verzeichnen. II. Struktur und Analyse des Jahresabschlusses Die Gemeinde Lindlar hat erstmalig einen Jahresabschluss erstellt, der sich wie folgt strukturiert:
0.0520114.001
Anlage V
Anlage V Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
Seite 2 von 13
Aktiva Passiva (Mittelverwen-
dung) T€ % T€ % (Mittelherkunft) T€ % T€ %
Immaterielle Vermögens- gegenstände
22 0,0% 15 0,1% Eigenkapital 35.233 25,4% 31.474 22,8%
Sachanlagen 114.181 82,4% 112.638 81,5% Sonderposten 27.702 20,0% 27.018 19,6%Finanzanlagen 20.240 14,6% 20.231 14,6% Rückstellungen 15.728 11,3% 17.521 12,7%
Vorräte, Forderungen und
Sonstige Vermögens- gegenstände
3.948 2,9% 3.236 2,3% Verbindlichkeiten 57.737 41,7% 59.906 43,3%
Liquide Mittel 220 0,1% 2.074 1,5%Passive
Rechnungsab- grenzung
2.211 1,6% 2.275 1,6%
Bilanzsumme 138.611 100,0% 138.194 100,0% Bilanzsumme 138.611 100,0% 138.194 100,0%
Struktur der Bilanz01.01.2006 01.01.200631.12.2006 31.12.2006
In der anschließenden Tabelle ist die Bilanzstruktur um die Fristigkeiten der Vermögenswerte und Schulden erweitert worden.
Aktiva Passiva T€ % T€ % T€ % T€ %
Vorräte, Forderungen und
Sonstige Ver- mögensgegenstän
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3.593 2,6% 2.881 2,1% Rückstellungen 632 0,5% 391 0,3%
Liquide Mittel 220 0,1% 2.074 1,5% Verbindlichkeiten 3.082 2,2% 2.527 1,8%kurzfristig 3.813 2,7% 4.955 3,6% kurzfristig 3.714 2,7% 2.918 2,1%
Rückstellungen für Instandhaltung 4.110 3,0% 6.207 4,5%
Sonstige Vermögensgegens
tände355 0,3% 355 0,3% Verbindlichkeiten 18.153 13,1% 21.806 15,8%
mittelfristig 355 0,3% 355 0,3% mittelfristig 22.263 16,1% 28.013 20,3%Immaterielle
Vermögensgegenstände
22 0,0% 15 0,0% Eigenkapital 35.233 25,4% 31.474 22,8%
Sachanlagen 114.181 82,4% 112.638 81,5% Sonderposten 27.702 20,0% 27.018 19,6%
Finanzanlagen 20.240 14,6% 20.231 14,6%
Rückstellungen für Pensionen und
Sonstige Rückstellungen
10.986 7,9% 10.923 7,9%
Verbindlichkeiten 36.502 26,3% 35.574 25,7%Passive
Rechnungsabgrenzung
2.211 1,6% 2.274 1,6%
langfristig 134.443 97,0% 132.884 96,1% langfristig 112.634 81,2% 107.263 77,6%138.611 100,0% 138.194 100,0% 138.611 100,0% 138.194 100,0%
Fristigkeit der Bilanz01.01.2006 31.12.2006 01.01.2006 31.12.2006
Eine Aufgliederung der Bilanz nach Fristigkeiten zeigt einen deutlichen Überhang der langfristiggebundenen Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten.
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Anlage V Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
Seite 3 von 13
Um die Mittelverwendung der Gemeinde Lindlar zu analysieren, wurden die Sachanlagen tiefer aufgegliedert. Die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte binden T€ 48.645 (43,2%), das Infrastrukturvermögen bindet T€ 45.253 (40,2%) des kommunalen Anlagevermögens. Damit sind knapp 68 % des Gesamtvermögens in der kommunalen Daseinsvorsorge langfristig gebunden. Die Finanzanlagen enthalten ausgelagerte Institutionen, die kommunale Aufgaben erfüllen und langfristig Kapital binden. Die Ver- und Entsorgungsbetriebe, das Abwasser- und Wasserwerk, sind als Sondervermögen mit T€ 11.459 bewertet sowie die verbundenen Unternehmen, wie die BGW und die SFL, mit T€ 8.672. Das Eigenkapital beträgt T€ 31.474, damit lediglich 22,8 % des Gesamtvermögens. Darin enthalten ist die Ausgleichsrücklage von T€ 6.124, die mittelfristig aufgebraucht sein wird. Der Jahresfehlbetrag 2006 soll aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Unter Hinzurechnung der Sonderposten von T€ 27.018, die als Teil des wirtschaftlichen Eigenkapitals zu sehen sind, ergibt sich eine Quote von 42,4 %. Die Pensionsrückstellungen von T€ 8.858 binden 6,4 % des Gesamtvermögens. Die Mittelherkunft zeigt weiterhin einen mit T€ 59.906 (43,3 %) hohen Anteil der Verbindlichkeiten am Gesamtvermögen. Davon sind allein T€ 35.574 (59,4 %) langfristig aufgenommen, vor allem in Form von Investitionskrediten in Höhe von T€ 30.321 und Mietleasingverbindlichkeiten von T€ 5.252. Die mittelfristig gebundenen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem die Kassenkredite in Höhe von T€ 16.000. III. Kennzahlen zum Jahresabschluss
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird ein einheitliches NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Hieraus hat die Gemeinde Lindlar im Rahmen der Analyse des Jahresabschlusses folgende Kennzahlen ermittelt.
01.01.2006 31.12.2006
LIG1 Liquide Mittel 7,1 82,1 Krfr. Verbindlichkeiten
LIG2 (Liquide Mittel + krfr. Forderungen) 123,7 169,8Krfr. Verbindlichkeiten
Liquiditätskennzahlen %%
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Anlage V Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
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01.01.2006 31.12.2006
EKQ1 Eigenkapital 25,4 22,8 Bilanzsumme
EKQ2 (Eigenkapital+ SOPO Zuwendungen/Beiträge) 45,2 42,3 Bilanzsumme
AnD1 Eigenkapital 30,9 27,9 Anlagevermögen
AnD2 (Eigenkapital+ Sopo Zuw/Beiträge+langfr. Fremdkapital) 86,8 83,5 Anlagevermögen
Kennzahlen zur Bilanzstruktur %%
01.01.2006 31.12.2006
AnI Anlagevermögen 97,0 96,1 Bilanzsumme
ISQ Infrastrukturvermögen 33,8 32,7 Bilanzsumme
Kennzahlen zum kommunalem Vermögen %%
IV. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind
Als wesentlichen Vorgang, den wir im Hinblick auf die Eigenkapitalentwicklung zum 1.1.2006 nicht endgültig beurteilen können, nennen wir die Prüfungsfeststellungen des mittlerweile im Entwurf vorliegenden Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 27. November 2008 zur Eröffnungsbilanz. In den Teilbereichen der Gebäudebewertung (Indizierung/ Korrekturfaktoren), der Straßenbewertung (Zustand/ Restnutzungsdauer), bei Baugrundstücken (Bilanzausweis/ Umlaufvermögen), den Beteiligungen, Sonderposten/ Erschließungsbeiträge sind die angewendeten Bewertungsverfahren zu überarbeiten. Die Drohverlustrückstellung Friedhofswesen ist dem Grunde nach nicht anzusetzen. Eine Berichtigung der Prüfungsfeststellungen kann letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Die vorherigen Jahresabschlüsse sind nicht zu berichtigen. Abweichend von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ist die Verwaltung der Ansicht, dass aus Vorsichtsgründen, um Kostenunterdeckungen im Gebührenhaushalt Friedhofswesen zu vermeiden, eine Drohverlustrückstellung für diesen Bereich zu dotieren ist.
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Anlage V Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2006
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Die geplante Eigenkapitalentwicklung der Gemeinde Lindlar stellt sich über den Planungszeitraum des Haushaltsjahres 2009 wie folgt dar:
Jahr
Stand zu Beginn des Haushalts-
jahres
Jahres- ergebnis
Veränder- ung des Eigenkapi-
tals
Stand am Ende des
Haushalts-jahres
Aus- gleich §
75 Abs. 2 GO NW
Sicher- ung wg.
§ 76 Abs. 1 Nr. 1 GO NW
¼
Sicher- ung wg.
§ 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NW
1/20
€ € € € allg. Rückl.
allg. Rückl.
Eigenkapital Allg. Rücklage 29.108.284,11 29.108.284,11 ja nein nein nein
Ausgleichsrück- lage
6.124.237,80 -3.758.212,40 -3.758.212,40 2.366.025,40
35.232.521,91 31.474.309,51Eigenkapital Allg. Rücklage 29.108.284,11 -575.974,60 28.532.309,51 nein ja nein ja
Ausgleichsrück- lage
2.366.025,40 -2.942.000,00 -2.366.025,40 0,00
31.474.309,51 28.532.309,51Eigenkapital Allg. Rücklage 28.532.309,51 0,00 0,00 28.532.309,51 nein ja ja ja
Eigenkapital Allg. Rücklage 28.532.309,51 -4.411.809,00 -4.411.809,00 24.120.500,51 nein ja ja ja
Eigenkapital Allg. Rücklage 24.120.500,51 -3.689.578,00 -3.689.578,00 20.430.922,51 nein ja nein nein
Eigenkapital Allg. Rücklage 20.430.922,51 88.598,00 88.598,00 20.519.520,51 ja ja ja ja
Eigenkapital Allg. Rücklage 20.519.520,51 1.470.884,00 1.470.884,00 21.990.404,51 ja ja ja ja2012
2010
2011
Haushalts-
Geneh- migung § 75 Abs. 4 GO NW
2007
2006
2008
2009
Der Haushaltsplan 2006 gilt als ausgeglichen im Sinne von § 75 1Abs. 2 GO NRW. V. Chancen und Risiken bei der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Lindlar Durch die Umstellung zur doppischen Rechnungslegung des NKF sind zukünftig weitergehende Aufwendungen zu erwirtschaften, wie z.B. Abschreibungen des Anlagevermögens und die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, die bisher in der Kameralistik nicht erwirtschaftet wurden. Zum anderen nennen wir wesentliche Faktoren, die die zukünftigen Jahresergebnisse beeinflussen werden:
• Entwicklung der Liquidität: kurzfristig nur durch Kassenkredite sicherzustellen, die
das Finanzergebnis erheblich belasten;
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• Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen und des Systems der Gemeindefinanzierung: gestiegene selbsterwirtschaftete Steuereinnahmen führen zeitversetzt zu Kürzungen der Schlüsselzuweisungen und Mehraufwendungen bei den Transferleistungen; was im Haushaltsplan 2009 bereits deutlich zu erkennen ist ;
• Entwicklung der Kreisumlagen: hier sind negative Entwicklungen sozialer Rahmenbedingungen auf Kreisebene zunennen, die Gemeinden über die Umlage mitfinanzieren müssen, sowie die vermutlich steigenden Umlagen, die Kommunen an die übergeordnete Kreisverwaltung als Folge der Umstellung zur NKF-Rechnungslegung in 2009 leisten müssen.
• Anstieg der Pensionsrückstellungen: die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen werden im Ergebnisplan veranschlagt und werden diesen zunehmend belasten;
• Entwicklung des Gebührenhaushaltes Friedhofswesen: die ursprünglich in die Eröffnungsbilanz eingestellte Drohverlustrückstellung von 1,7 Mio €, die die jährlichen Verluste aus unzureichender Rechnungsabgrenzung in den Vorjahren ausgleichen sollte, ist nach dem im Entwurf vorliegenden Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Eröffnungsbilanz dem Grunde nach nicht zu bilden.
Die Steuerungsfunktion des NKF bietet die Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch einer Kommune zeitnah zu ermitteln und zu bewerten. Ziel der Haushaltspolitik ist die Sicherung des Eigenkapitals durch positive Jahresergebnisse. Nur durch ein restriktives Ausgabeverhalten können die Defizite weiter reduziert werden. Hierzu ist der Konsolidierungskurs des Rates der Gemeinde konsequent fortzusetzen.
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VI. Angaben zu Mitgliedern der Verwaltungsführung und des Rates
Verwaltungs-
führung :
Institution:
Tätigkeiten / Funktionen:
Dr. Hermann-Josef Tebroke, Bürgermeister
Abwasserverband Hommerich, Lindlar BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar Kreissparkasse Köln Kultur- und Umweltstiftung der Kreissparkasse Köln Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsver- band, Düsseldorf Städte- und Gemeindebund NRW, Düsseldorf RBV Rheinisch-Bergische Versorgungsgesellschaft mbH Bergisch Gladbach Der Aggerverband, Gummersbach Zweckverband GKD, Siegburg GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln Katholische Kliniken Oberberg GmbH, Engelskirchen, ab
Verbandsvorsteher Geschäftsführer Vorsitzender des Aufsichtsrates und Mitglied der Gesellschafterversammlung Mitglied des Regionalbeirates Oberberg Mitglied des Kuratoriums Stv. Mitglied des Vorstandes für Franz Haverkamp Delegierter der Mitgliederversammlung Stv. Mitglied des Hauptausschusses für BM Dr. Bärbel Steinkemper Mitglied des Aufsichtsrates Stv. Mitglied des Verbandsrates für Otto Müller Mitglied der Verbandsversammlung Mitglied des Regionalbeirats Köln Mitglied des Verwaltungsrates
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03.04.2006 Oberbergische Aufbau GesellschaftmbH, Gummersbach RheinEnergie AG, Köln
Mitglied der Gesellschafterversammlung Mitglied des Beirates
Franz Broich, Allgemeiner Vertreter
Werner Hütt, Gemeinde- kämmerer
BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar Der Aggerverband, Gummersbach SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar
Geschäftsführer Mitglied der Verbandsversammlung stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat für Dr. Hermann-Josef Tebroke
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Ratsmitglieder:
Mitglied in folgenden Gremien
Bosbach, Alexander Betriebswirt
Rechnungsprüfungsausschuss Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar
Braun, Wolfgang Selbstständige Tätigkeit
Betriebsausschuss Wasserwerk
Broich, Elisabeth Pensionierte Lehrerin
Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar
Brückmann, Armin Selbstständiger Handelsvertreter
Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat bei der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar, stellvertretend
Dinsing, Karl-Heinz Rentner
Betriebsausschuss Wasserwerk Aufsicht der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend
Dreiner-Wirz, Jürgen pensionierter Lehrer / freiberufliche Unternehmensberatung Fraktionsvorsitzender der SPD
Aufsichtsrat bei der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar Kreistagsmitglied im Oberbergischen Kreis
Eschbach, Erich Landwirtschaftlicher Sachverständiger
Betriebsausschuss Wasserwerk Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar, Vorsitzender
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Fischer, Achim Verwaltungsangestellter
Betriebsausschuss Wasserwerk (stellv. Ausschussvorsitzender) Rechnungsprüfungsausschuss
Fleischhauer, Jutta Hausfrau Fraktionsvorsitzende der FDP
Aufsichtsrat bei der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar
Freese, Dr. Susanne Hausfrau
Friese, Harald Unternehmensberater
Rechnungsprüfungsausschuss
Gaida, Dorothe kfm. Angestellte
Rechnungsprüfungsausschuss
Gebert, Hans-Joachim Selbstständig
Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die GRÜNEN
Betriebsausschuss Wasserwerk Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung
Gräf, Willi Landwirt
Grüsges, Heinz-Dieter Rentner
Betriebsausschuss Wasserwerk Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung Rechnungsprüfungsausschuss (Ausschussvorsitzender) Aufsichtsrat bei der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar
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Hamm, Bruno verstorben am 14.09.2006
Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung
Handke-Hahn, Annelie
Hausfrau
Rechnungsprüfungsausschuss
Hausendorf, Hartmut
RM ab. 1.10.2006 für Bruno Hamm verstorben 29.09.2007
Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung
Heller, Guidor Selbstständig
Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar
Heller, Manfred Rechtsanwalt
Betriebsausschuss Wasserwerk Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung (stellv. Ausschussvorsitzender) Rechnungsprüfungsausschuss
Hochscherf, Brigitte kfm. Angestellte
Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend
Klein, Dietmar Rechtsanwalt
Betriebsausschuss Wasserwerk Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend
Kremer, Karl-Egon Rentner
Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar
Krieger, Dr. Klemens J. Biologe
Betriebsausschuss Wasserwerk
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RM seit 15.11.2006 für Erich Eschbach
Kümper, Manfred Rentner
Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend
Müller, Günter Rentner
Betriebsausschuss Wasserwerk Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar Kreistagsmitglied beim Oberbergischen Kreis
Nohl, Kurt angestellter Mechaniker
Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend
Schmitz, Hans Versicherungsfachwirt
Betriebsausschuss Wasserwerk (Ausschussvorsitzender) Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, stellvertretend Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar, stellvertretend
Schmitz, Wilhelm angestellter Versicherungskaufmann
Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar, stellvertretender Vorsitzender
Stadler, Wolfgang Angestellter
Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar
Thomm, Stefan Unternehmensberatung
Rechnungsprüfungsausschuss (stellv. Ausschussvorsitzender) Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar
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GmbH, Lindlar
Voß, Heribert Pensionär
Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar
Walter, Ortwin Beamter
Rechnungsprüfungsausschuss
Weber, Walter Beamter
Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar
Werner, Gerhard Beamter
Aufsichtsrat der SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar,
Wilbers, Andreas
Unternehmensberater
Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat der BGW Bau- Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Lindlar, stellvertretend Betriebsausschuss Wasserwerk, stv. Ausschussmitglied
Willmer, Thomas Verwaltungsangestellter
Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung
Ziegler, Lutz
Lindlar, den 6. Januar 2009 Gemeinde Lindlar Dr. Hermann-Josef Tebroke Werner Hütt Bürgermeister Gemeindekämmerer
0.0520114.001
WIBERA Anlage VI 1
Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Name und Bezeichnung der Gebietskörperschaft
Gemeinde Lindlar
Kreis Oberbergischer Kreis
Regierungsbezirk Köln
Einteilung, Größe und Einwohnerzahlen des Gemeindegebietes
(Stand 30.06.2005) Einwohner Größe
Gemeinde 22.659 85,82 km²
Hauptsatzung Hauptsatzung der Gemeinde Lindlar vom 23. Juni 1998 ist gültig in der Fassung vom 19. Dezember 2005.
Haushaltsjahr Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Verwaltungsvorstand Bürgermeister Dr. Hermann-Josef Tebroke
Allgemeiner Vertreter
Kämmerer
Franz Broich
Werner Hütt Steuersätze der Gemein-desteuern
In der Hebesatzsatzung der Gemeinde Lindlar für das Haushalts-jahr 2006 vom 16. März 2006 wurden die Steuersätze für Real-steuern wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 320 v.H.
Grundsteuer B: 410 v.H.
Gewerbesteuer: 450 v.H.
Wichtige Verträge Strom-Konzessionsvertrag Der Strom-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Lindlar und der BELKAW, vormals Rheinisch-Bergische Versorgungs-gesellschaft mbH (RBV), wurde am 14. November 1995 abge-schlossen und hat eine Laufzeit vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2015. Die Zusatzvereinbarung zum Stromkonzessionsvertrag ist datiert vom 14. November 1995.
Gas-Konzessionsvertrag Gas-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Lindlar und der BELKAW, vormals Gasversorgung Lindlar (GVL), vom am 28. Dezember 1995. Der Vertrag trat mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet nach einer Laufzeit von 20 Jahren.
0.0520114.001
WIBERA Anlage VI 2
0.0520114.001
Anteile an verbundenen Unternehmen (100 %)
BGW Bau-, Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesell-schaft mbH der Gemeinde Lindlar, Lindlar. Das gezeichnete Kapital beträgt zum 1. Januar 2006 € 25.564,59. Der Gesell-schaftsvertrag ist gültig in der Fassung vom 8. Februar 1993, zuletzt geändert am 1. Dezember 1999. Die Gemeinde ist Allein-gesellschafterin. Gegenstand des Unternehmens ist die Errich-tung, der Bau, die Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Ei-genheime und Eigentumswohnungen; das Unternehmen kann außerdem im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern, sowie Erbbau-rechte ausgeben; der Erwerb, die Erschließung und die Veräuße-rung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Gewerbebetriebe im Gebiet der Gemeinde Lindlar zu verbessern.
SFL Sport- und Freizeitbad Lindlar GmbH, Lindlar, Das ge-zeichnete Kapital beträgt zum 1. Januar 2006 € 25.564,59. Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in der Fassung vom 27. August 1997, zuletzt geändert am 1. Dezember 1999. Die Gemeinde ist Alleingesellschafterin. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und der Betrieb von Bädern. Die Gesellschaft ist so zu füh-ren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusam-menfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prü-fungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes aus-drücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be -stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord-nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist be -rech tigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs-wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervor-schriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch-führung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beru� ichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verp� ichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3. Aufklärungsp� icht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vor-gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschafts-prüfers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklä-rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab-hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu-stellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirt-schaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirt-schaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich-nungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kos-tenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
7. Weitergabe einer beru� ichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beru� icher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein-willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beru� icher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auf-traggebers.
8. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handels-gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftrag- geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unver-züglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beru� ichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beru� ichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergeb nisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begrün -det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus meh reren P� ichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer P� ichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren auf ein-anderfolgen den Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als ein-heitliche P� ichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mit-einander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen P� icht-prüfungen.
(3) Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchs-begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
Allgemeine Auftragsbedingungenfür
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaftenvom 1. Januar 2002
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4 · 4
0474
Düs
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52001 KND/20021
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts-prüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus-ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht statt-� ndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirt-schaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Ein-willigung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auf-traggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesent-lichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuer-erklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschal-honorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerb-steuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebs-veräußerung, Liquidation und dergleichen.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahr-genommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht über-nommen.
12. Schweigep� icht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verp� ichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auf-traggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigep� icht ent-bindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer ange-botenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unter-lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirt-schaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen-ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Ver-gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-gestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts-prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirt-schaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Foto-kopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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