wie wir wählen – land-tags-wahlen 2014

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Wie wir wählen Land-Tags-Wahlen 2014

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Für die Landtagswahlen 2014 bietet die Broschüre Informationen in Leichter Sprache.

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Wie wir wählenLand-Tags-Wahlen 2014

Seite 3

Ihre Wahl ist wichtig.

2014 wird in Sachsen der Land-Tag gewählt.

Gehen Sie zur Wahl.

Wer wählen geht, bestimmt mit wie sich Sachsen entwickelt.

Sie bestimmen, welche Partei in Sachsen im Land-Tag mitarbeitet.

Sie bestimmen, welche Menschen im Land-Tag mitarbeiten.

Das ist Ihr Recht.

Wir möchten Ihnen erklären, wie gewählt wird.

Und wer wählen darf.

Auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten dürfen wählen.

Ich bin der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Sachsen.

Ich möchte, dass viele Menschen mit Behinderungen wählen gehen.

Sie bestimmen damit, wie sich das Leben für behinderte Menschen in Sachsen entwickelt.

Wir haben in diesem Heft in Leichter Sprache geschrieben, wie Sie wählen können.

Ihre Wahl ist wichtig.

Für Sachsen.

Und für Menschen mit Behinderungen.

Bitte gehen Sie wählen.

Ihr Stephan Pöhler

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Sachsen

Seite 4

Sie bestimmen, wie sich unser Land Sachsen entwickelt

Mein Name ist Matthias Rößler.

Ich bin Abgeordneter im Sächsischen Land-Tag.

Meine Kollegen haben mich 2009 zum Chef vom Sächsischen Land-Tag gewählt.

Der Chef vom Land-Tag heißt Präsident.

Ich bin der Präsident vom Sächsischen Land-Tag.

Herr Pöhler und ich haben das Heft in Leichter Sprache geschrieben.

Darüber freue ich mich.

Das ist mir wichtig, damit Sie Ihr Recht bei der Wahl gut kennen.

Am 31. August 2014 wird der Sächsische Land-Tag neu gewählt.

Gehen Sie wählen.

Das ist mir sehr wichtig.

Und das ist wichtig für unser Land.

Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie mit, wie sich unser schönes Sachsen entwickelt.

Sie bestimmen mit, wie sich das Leben für alle Menschen in Sachsen verbessert.

Und Sie bestimmen mit, wie Menschen mit Behinderungen in Sachsen leben können.

Bitte gehen Sie wählen.

Ihr Matthias Rößler

Präsident vom Sächsischen Land-Tag

Seite 5

Der Land-Tag

Alle Menschen sollen in Sachsen mitbestimmen.

Sie sollen bestimmen, wie sich unser Land entwickelt.

Zum Beispiel ob Kinder mit und ohne Behinderungen in die gleiche Schule gehen dürfen.

Und ob Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können.

Oder wo sie arbeiten können.

Sie wählen deshalb Menschen, die sich für Ihre Wünsche einsetzen.

Diese Menschen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten wählen Sie für 5 Jahre.

Dann wird wieder gewählt.

In Sachsen gibt es im Land-Tag 120 Abgeordnete.

Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.

Im Land-Tag gibt es jetzt 6 Parteien.

Der Land-Tag ist die Arbeits-Stelle für die Abgeordneten.

Was ist eine Partei

Eine Partei ist eine Gruppe von Männern und Frauen.

Sie haben gemeinsame Ziele, wie unser Land sein soll.

Wenn viele Menschen eine Partei wählen, kommen viele Abgeordnete aus dieser Partei in den Land-Tag.

Diese Partei kann dann am besten bestimmen, was gemacht wird.

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Seite 6

Wer darf wählen?

• Mit 18 Jahren sind Frauen und Männer erwachsen.

Das heißt, sie sind voll-jährig.

Dann dürfen sie wählen.

• Sie dürfen wählen wenn sie einen deutschen

Personal-Ausweis haben.

Oder einen deutschen Pass.

• Sie müssen mindestens 3 Monate in Sachsen leben.

Manchmal muss erst geklärt werden, ob Sie wählen können.

Zum Beispiel, wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer für alle Angelegenheiten haben.

Sprechen Sie darüber mit Ihrem Betreuer.

Die Wahl-Benachrichtigung

Sie bekommen vor der Wahl einen Brief.

Der Brief heißt Wahl-Benachrichtigung.

In dem Brief steht wann die Wahl ist.

Neben dem Datum steht eine große 2 .

In dem Brief steht auch wo Sie wählen können.

Neben dem Ort steht eine große 1 .

jkolender
Schreibmaschinentext
jkolender
Schreibmaschinentext
jkolender
Schreibmaschinentext
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Schreibmaschinentext
jkolender
Schreibmaschinentext
jkolender
Schreibmaschinentext

Seite 7

3 Wochen vor der Wahl müssen Sie diesen Brief bekommen.

Zum Beispiel wenn die Wahl am 31. August statt-findet.

Dann müssen Sie den Brief am 9. August haben.

Wenn Sie die Wahl-Benachrichtigung bekommen, stehen Sie in der Wähler-Liste.

Das heißt, Sie dürfen wählen.

Wenn Sie keinen Brief bekommen, fragen Sie im Wahl-Amt.

Das Wahl-Amt ist im Rat-Haus.

Oder im Bürger-Amt.

In der Lausitz bekommen Sie den Brief in deutscher Sprache und in sorbischer Sprache.

Die Wahl-Benachrichtigung müssen Sie zur Wahl mitbringen.

Oder einen Personal-Ausweis.

Oder einen Reise-Pass.

So sieht die Wahl-Benachrichtigung aus:

Anlage 1 (zu § 17 Abs. 1)

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Sächsischen Landtag

Wahltag:Wahlzeit:

Sonntag, der ____________ 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freimachungs-vermerk

Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie diese Benachrichti-gung zur Wahl mit oder halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahl-scheinanträge werden nur

bis zum Freitag, den ____________ , 16.00 Uhr oder

bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr entgegengenommen. Der Antrag kann mündlich,schriftlich, per Telefax oder E-Mail gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift anzugeben; um Angabe der unten genannten Wählerverzeichnisnummer wird gebeten. Wer für einen ande-ren Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei der Gemeinde abgeholt werden. Bei persönlicher Abholung kann auch sofort bei der Gemeinde ge-wählt werden. Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer Anschrift teilen Sie bitte der Gemeinde mit.

Wenn unzustellbar, zurück! Bei Umzug Wahlbenachrichtigung nachsenden und dem Absender die neue Anschrift mitteilen!

Herrn/Frau

edniemeG Wahlraum Wahlbezirk/Wählerverz.-Nr. /

595

vom18.O

ktober2008N

r.14SächsischesG

esetz-undV

erordnungsblatt

2 Hier steht, wann die Wahl ist.

1 Hier steht, wo die Wahl ist.

Seite 8

Wer wird gewählt?

Im Sächsischen Land-Tag sind jetzt 6 Parteien.

CDU Die Linke SPD BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

FDP NPD

Es gibt aber noch viele andere Parteien.

Die können bei der Wahl auch auf dem Wahl-Zettel stehen.

Vor der Wahl stellen sich die Parteien vor.

Sie sagen, wer für ihre Partei im Land-Tag arbeiten soll.

Und sie sagen, was sie im Land-Tag machen wollen.

Manche Parteien haben Wahl-Programme in Leichter Sprache.

Fragen Sie die Parteien ob sie ihr Wahl-Programm in Leichter Sprache haben.

Die Parteien stellen sich im Fernsehen vor.

Oder in der Zeitung.

Oder die Kandidaten reden selbst mit den Menschen.

Kandidaten sind die Menschen, die Abgeordnete werden wollen.

FDP

Seite 9

So wählen Sie

Auf der Wahl-Benachrichtigung steht, wo Sie wählen können.

Der Raum heißt Wahl-Lokal.

Das Wahl-Lokal ist zum Beispiel im Rat-Haus.

Oder in einer Schule.

Am Wahl-Tag gehen Sie in das Wahl-Lokal.

Sie müssen Ihre Wahl-Benachrichtigung mitnehmen.

Oder Ihren Personal-Ausweis.

Oder den Reise-Pass.

Im Wahl-Lokal bekommen Sie einen Stimm-Zettel.

Darauf stehen alle Parteien, die Sie wählen können.

Mit dem Stimm-Zettel gehen Sie in die Wahl-Kabine.

Die steht in dem Raum, in dem Sie wählen gehen.

Die Wahl ist geheim.

Es soll niemand sehen, wen Sie wählen.

Sie können sich aber helfen lassen.

Zum Beispiel von einem Menschen, dem Sie vertrauen.

Oder einem Wahl-Helfer.

Sie können sich den Stimm-Zettel vorlesen lassen.

Oder Sie lassen sich beim Ankreuzen helfen.

Aber nur Sie entscheiden, wen Sie wählen wollen.

Nicht der Wahl-Helfer!

Anlage 1

(zu § 17 Abs. 1)

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung

für die Wahl zum Sächsischen Landtag

Wahltag:Wahlzeit:

Sonntag, der ____________

8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freimachungs-vermerk

Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie diese Benachrichti-

gung zur Wahl mit oder halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahl-

scheinanträge werden nur bis zum Freitag, den ____________ , 16.00 Uhr oder

bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr entgegengenommen. Der Antrag kann mündlich,

schriftlich, per Telefax oder E-Mail gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und

vollständige Wohnanschrift anzugeben; um Angabe der unten genannten Wählerverzeichnisnummer wird gebeten. Wer für einen ande-

ren Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich oder

durch einen Bevollmächtigten bei der Gemeinde abgeholt werden. Bei persönlicher Abholung kann auch sofort bei der Gemeinde ge-

wählt werden.

Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer Anschrift teilen Sie bitte der Gemeinde mit.

Wenn unzustellbar, zurück!

Bei Umzug Wahlbenachrichtigung nachsenden und

dem Absender die neue Anschrift mitteilen!

Herrn/Frau

edniemeG

WahlraumWahlbezirk/Wählerverz.-Nr.

/

595

vom18. O

ktober 2008

Nr. 14

Sächsisches Gesetz- und

Verordnungsblatt

Wahl-Lokal

Seite 10

So sieht zum Beispiel ein Stimm-Zettel aus.

Anlage 17(zu § 24 Abs. 3 und § 39 Abs. 1)

Stimmzettelmuster- Mindestens DIN A4 -

Stimmzettelfür die Wahl zum Sächsischen Landtag im Wahlkreis _______________

am _____________

Sie haben 2 Stimmen

hier 1 Stimme hier 1 Stimme

für die Wahleiner/eines

Wahlkreisabgeordneten

für die Wahleiner Landesliste (Partei)- maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien -

Direktstimme Listenstimme

Schmidt, MatthiasDiplomingenieur

1

Dresden CDUChristlichDemokratischeUnion Deutschlands

CDU

Christlich DemokratischeUnion Deutschlands

Markus Karg, Karin Becker, Anke Liebold, Dirk Heyer, Verena Bochmann-Paul

1

Richter, AnjaStudentin

2

Dresden PDSPartei desDemokratischenSozialismus

PDS

Partei des DemokratischenSozialismus

Andreas Frey, Carsten Schmidt, Mandy Meier, Arthur Winter, Tom Müller

2

Schulze, BerndDreher

3

Dresden SPDSozialdemokratischeParteiDeutschlands

SPD

SozialdemokratischePartei Deutschlands

Uwe Anders, Manfred Bauer, Annegret Süß, Heike Engel, Thomas Moritz

3

Sommer, BrigitteMitglied des Sächsischen Landtages

4

Dresden GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Katrin Schulze-Grün, Claus Hofmeister, Anette Schön, Tobias Heinz, Martin Zeh

4

Dr. Müller-Vorberger, SusanneRechtsanwältin

5

Dresden FDP Freie DemokratischePartei – Die Liberalen

FDP

Freie Demokratische Partei – Die Liberalen

Katja Hansen, Peter Meyer, Frederic Witt, Sonja Adam, Sabine vom Berg

5

PBC

Partei Bibeltreuer Christen

Ursula Frantz, Hans-TheoKaufmann, Albert Klein, Rudi Hoffmann, Pia Sauer

6

Kasper, JohannesBäcker

7

DresdenWählergruppeKasper

Ein Kreuz

für eine Person

Ein Kreuz

für eine Partei

Seite 11

Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel zwei Kreuze machen.

Ein Kreuz machen Sie bei der Person, die Sie wählen wollen.

Die Person wählen Sie für Ihren Wahl-Kreis.

Das ist Ihre Stadt.

Oder Ihr Stadt-Teil.

Die Person arbeitet dann für Ihren Wahl-Kreis im Land-Tag.

Das zweite Kreuz machen Sie bei der Partei, die Sie wählen wollen.

Die Partei wählen Sie für ganz Sachsen.

Die Person, die Sie wählen, kann auch zu einer anderen Partei gehören.

Sie dürfen nur die zwei Kreuze auf dem Stimm-Zettel machen.

Sie dürfen nichts auf den Stimm-Zettel dazu schreiben.

Der Stimm-Zettel wird gefaltet.

Dann wird der Stimm-Zettel in die Wahl-Urne gesteckt.

Dabei können Sie sich auch helfen lassen.

An der Wahl-Urne müssen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung zeigen.

Anlage 1 (zu § 17 Abs. 1)

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Sächsischen Landtag

Wahltag:Wahlzeit:

Sonntag, der ____________ 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freimachungs-vermerk

Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie diese Benachrichti-gung zur Wahl mit oder halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahl-scheinanträge werden nur

bis zum Freitag, den ____________ , 16.00 Uhr oder

bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr entgegengenommen. Der Antrag kann mündlich,schriftlich, per Telefax oder E-Mail gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift anzugeben; um Angabe der unten genannten Wählerverzeichnisnummer wird gebeten. Wer für einen ande-ren Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei der Gemeinde abgeholt werden. Bei persönlicher Abholung kann auch sofort bei der Gemeinde ge-wählt werden. Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer Anschrift teilen Sie bitte der Gemeinde mit.

Wenn unzustellbar, zurück! Bei Umzug Wahlbenachrichtigung nachsenden und dem Absender die neue Anschrift mitteilen!

Herrn/Frau

edniemeG Wahlraum Wahlbezirk/Wählerverz.-Nr. /

595

vom18.O

ktober2008N

r.14SächsischesG

esetz-undV

erordnungsblatt

Seite 12

Brief-Wahl

Sie können auch Brief-Wahl machen.

Zum Beispiel, wenn Sie am Wahl-Tag im Urlaub sind.

Oder wenn es für Sie schwer ist in das Wahl-Lokal zu gehen.

Brief-Wahl können Sie bis zum Freitag machen, der vor dem Wahl-Tag ist.

Zum Beispiel ist am Sonntag, dem 31. August der Wahl-Tag.

Dann können Sie bis zum Freitag, dem 29. August Brief-Wahl machen.

Für die Brief-Wahl müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Der Antrag ist auf der Rück-Seite von der Wahl-Benachrichtigung.

Sie können sich beim Ausfüllen helfen lassen.

Wichtig! Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Den Antrag schicken Sie in das Wahl-Amt.

Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Oder Sie geben den Antrag selbst dort ab.

AUGUST

Montag 25.

Dienstag 26.

Mittwoch 27.

Donnerstag 28.

Freitag 29.

Sonnabend 30.

Sonntag (Wahl-Tag) 31.

Letzter Tag Brief-Wahl!

Seite 13

597

vom 18. Oktober 2008 Nr. 14 Sächsisches Gesetz- und VerordnungsblattSo sieht der Wahl-Schein-Antrag aus:

Anlage 2 (zu § 17 Abs. 2)

Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Wahlscheinantrag

Diesen Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und bei der Gemeinde abgeben oder absenden, wenn Sie nicht in IhremWahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. In diesen Fällen 1. den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift ausfüllen, 2. das Zutreffende ankreuzen , 3. bei Rücksendung des Antrages auf dem Postweg diesen in frankiertem Umschlag (Beförderungsentgelt) absenden. An die Gemeinde/Stadt Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines Für die Landtagswahl am ____________ beantrage ich die Erteilung eines Wahlscheines – für1) Familienname, Vornamen: Geburtsdatum: Anschrift:

(Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen

soll an meine oben angegebene Adresse geschickt werden, soll an mich an folgende Adresse geschickt werden: (Vor- und Zuname)

(Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)

werden persönlich abgeholt, werden abgeholt von2):

Familienname, Vorname: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort:

, den (Ort) (Datum)

(Unterschrift)

________________________________________

1) Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 2) Die Abholung für einen anderen ist nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte sich ausweisen kann und die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachge-

wiesen ist. Für den Nachweis der Empfangsberechtigung genügt die Eintragung des Bevollmächtigten in diesen Antrag.

Für die Brief-Wahl gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Sie bekommen den Stimm-Zettel mit der Post nach Hause geschickt.

2. Sie wählen im Wahl-Amt.

Seite 14

So sieht der Wahl-Schein aus:

Anlage 4 (zu § 22 Abs. 3)

Wahlschein

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt

Wahlschein für die Wahl zum Sächsischen Landtag am ________ Herr/Frau Nur gültig für den Wahlkreis

_______________________________ _______________________________ _______________________________

___________________________________

Wahlschein-Nr. _______________________

Wählerverzeichnis-Nr. _________________

oder

1) Wahlschein gemäß § 22 Abs. 2 LWO vorgesehener Wahlbezirk _______________

geboren am _____________________

2) wohnhaft (Straße, Hausnummer) ________________________________________________________________ (Postleitzahl, Wohnort) _______________________________________________________________

kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem oben angegebenen Wahlkreis teilnehmen 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses in einem belie-

bigen Wahlbezirk des oben genannten Wahlkreises oder

2. durch Briefwahl. ___________________________, den ___________

__________________________________________ (Dienstsiegel) (Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines

beauftragten Bediensteten der Gemeinde - entfällt bei automatischer Erstellung des Wahlscheines -)

Achtung Briefwähler! Nachstehende „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ nicht abschneiden. Sie gehört zum Wahlschein und ist mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.

Versicherung an Eides statt zur Briefwahl3) Ich versichere in Kenntnis der Folgen einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt, dass 4) ich den beigefügten Stimmzettel persönlich gekennzeichnet habe. 4) ich, ______________________________________________________________________________

(Vor- und Familienname der Hilfsperson in Druckschrift)

________________________________________________________________________________________________ (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort der Hilfsperson in Druckschrift)

den beigefügten Stimmzettel als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet habe.

Unterschrift des Wählers oder der Hilfsperson

_______________________, (Ort)

den __________ (Datum)

___________________________________________ (Vor- und Familienname)

___________ 1) Falls erforderlich, von der Gemeinde ankreuzen. 2) Nur ausfüllen, wenn Versandanschrift nicht mit der Wohnanschrift übereinstimmt. 3) Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ist gemäß § 156 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

oder mit Geldstrafe bedroht. 4) Zutreffendes ankreuzen. Wähler, die des Lesens unkundig oder durch eine körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel

zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen; sie muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese unterzeichnet auch die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie durch die Hilfeleis-tung erlangt, verpflichtet.

Wohnhaft heißt: Ihre Wohn-Adresse

Seite 15

Wenn Sie den Stimm-Zettel mit der Post bekommen:

Mit dem Stimm-Zettel bekommen Sie auch einen Brief.

Darin steht, wie Sie die Brief-Wahl machen müssen.

Und mit dem Stimm-Zettel bekommen Sie einen Wahl-Schein.

Und so wählen Sie zu Hause:

Sie kreuzen Ihren Stimm-Zettel zu Hause an.

Ein Kreuz machen Sie bei der Person, die Sie wählen wollen.

Die Person wählen Sie für Ihren Wahl-Kreis.

Das ist das Gebiet, in dem Sie wohnen.

Zum Beispiel Ihre Stadt.

Oder Ihr Stadt-Teil.

Das zweite Kreuz machen Sie bei der Partei, die Sie wählen wollen.

Die Partei wählen Sie für ganz Sachsen.

Die Person, die Sie wählen, kann auch zu einer anderen Partei gehören.

Seite 16

Dann stecken Sie den Stimm-Zettel in den Wahl-Umschlag.

Der ist grün.

KEINE Adresse auf den Umschlag schreiben!

Den Wahl-Umschlag müssen Sie zukleben.

Dann müssen Sie den Wahl-Schein unterschreiben.

Sie können sich dabei helfen lassen.

Der Helfer kann auch den Wahl-Schein unterschreiben.

Auf den Wahl-Umschlag dürfen Sie nichts schreiben.

Zum Beispiel keinen Namen und keine Adresse.

Seite 17

Den Wahl-Umschlag stecken Sie in den anderen Brief-Umschlag.

Der ist gelb.

Den Wahl-Schein müssen Sie auch in den gelben Brief-Umschlag stecken.

Den gelben Wahl-Brief-Umschlag müssen Sie auch zukleben.

Dann können Sie den Brief in den Brief-Kasten stecken.

Sie brauchen keine Brief-Marke auf den Wahl-Brief kleben.

Wenn Sie im Wahl-Amt wählen müssen Sie das auch so machen.

Da stecken Sie ihren Stimm-Zettel im Wahl-Amt in die Wahl-Urne.

Seite 18

Wahl-Ergebnisse

Die Wahl-Lokale schließen am Wahl-Tag 18 Uhr.

Im Wahl-Amt werden dann die Stimmen gezählt.

Sie können hingehen und dabei zusehen.

Sie können dann aber nicht mehr wählen.

Wenn in allen Wahl-Ämtern die Stimmen gezählt sind wird gesagt, welche Parteien im neuen Land-Tag sind.

Die Wahl-Ergebnisse erfahren Sie im Radio oder im Fernsehen.

In vielen Städten feiern die Parteien ihre Wahl-Ergebnisse.

Sie können zu so einer Wahl-Feier gehen.

Vor der Wahl haben die Personen und Parteien viel versprochen, damit sie gewählt werden.

Nach der Wahl müssen die Abgeordneten zeigen, ob sie sich für ihre Ziele einsetzen.

Zum Beispiel für gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen.

Dazu haben sie 5 Jahre Zeit.

Die Abgeordneten müssen darüber auch mit ihren Wählern sprechen.

2014 2015 2016 2017 2018

Seite 19

Impressum

Das Heft wird herausgegeben vom Landes-Beauftragten für Menschen mit

Behinderungen in Sachsen

Albertstraße 10, 01097 Dresden

E-Mail: [email protected]

www.inklusion.sachsen.de

Stephan Pöhler hat das Heft geschrieben.

Er ist Landes-Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Sachsen.

Michael Welsch hat mitgearbeitet.

Er arbeitet beim Landes-Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Sachsen.

Und Falk Hentschel.

Er arbeitet im Sächsischen Land-Tag.

Und Menschen aus dem Innen-Ministerium.

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Ein Bild hat Frank Voigt gemalt.

Die Fotos sind vom Sächsischen Land-Tag und von Steffen Giersch.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von Marion Michel,

Verein „Leben mit Handicaps“ e. V. Leipzig

Geprüft haben Liane Karbaum und Maria Naumann.

Gestaltet wurde vom Design-Büro „machzwei“.

Gedruckt wurde das Heft von „Addprint AG“.

Das Heft bekommen Sie beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung:

Hammerweg 30, 01127 Dresden

Telefon 0351 2103671, Fax 0351 2103681

E-Mail: [email protected]

Das Heft kann auch online bestellt werden.

Und heruntergeladen werden unter:

www.publikationen.sachsen.de

Das Heft kostet kein Geld.

Das Heft darf nicht von Parteien zur Werbung für ihre Partei benutzt werden.

Das Heft darf nicht von Kandidaten oder Helfern zur Werbung für ihre Person benutzt werden.

Das Heft darf nicht mit Werbung für Parteien bedruckt werden.

Das Heft darf aber an Mitglieder von Parteien weiter gegeben werden.