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Willkommen im Nordsee-Gymnasium-Büsum
Elternabend 9. und 10. Klassen
• Zahl der Klassenarbeiten
• Zeugnisverordnung
• Versetzungsordnung
• Mittlerer Abschluss
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
„Anzahl und Art
der Leistungsnachweise
in der Primar- und Sekundarstufe I“
Erlass vom 6. August 2008
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise
Veränderungen möglich:Verringerung der Anzahlder Klassenarbeiten,ersatzweise andere Arten von Leistungsnachweisen, die in den Lehrplänen genannt sind
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise
• Fachkonferenzen schlagen vor
• die Schulkonferenz entscheidet
• Schüler- und Elternschaft werden
gegebenenfalls informiert
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
Zeugnisverordnung
vom 29. April 2008
Neue Gestaltung der „Kopfnoten“
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
Zeugnisverordnung
vom 29. April 2008
Neue Gestaltung der „Kopfnoten“
Differenzierung
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
„Kopfnoten“
• allgemeines Lernverhalten
• Sozialverhalten
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Kriterien für das allgemeine Lernverhalten:
• Arbeitsorganisation
• Anwendung von Methoden
• Konzentration
• Selbstständigkeit
• Engagement
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Zeugnisverordnung vom 29. April 2008
Kriterien für das Sozialverhalten:
Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
„Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12:
„Neben den Leistungen im Bereich
der Sach- und Methodenkompetenz
sind auch Stand und Entwicklung
der im Unterricht vermittelten
Selbst- und Sozialkompetenz
zu bewerten.
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
„Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12:
Dazu gehören solche Fähigkeiten, Ein-
stellungen und Haltungen, die besonders
für das selbständige Lernen und das
Lernen in Gruppen wichtig sind.
Sie werden in Unterrichtsformen sichtbar und
erfassbar, die durch Selbstorganisation und
Zusammenarbeit gekennzeichnet sind.“
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Versetzungsregelungen
nach SAVOGym vom 22.06.2007,
gültig ab August 2008,
Übergangsregelung bis Juli 2010
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Mittelstufe: Übergangszeitraum bis 31.7.10 (§ 8 SAVOGym)
7., 8., 9. Gymnasium
8., 9., 10. Gym 8., 9., 10. RS
Versetzungauf Probe
Stufe noch nichtwiederholt
Prognose derKonferenz
höchstens1 Fach mit
5 oder 6 Schrägversetzung
schriftliche Begründung an die Eltern
nein
-
+ Nachprüfung(en)
++
--
einmalige Wiederholung
Versetzung von der 10. Klasse in die Einführungsphase der
Oberstufe (11. Klasse) – OAPVO, § 1 (4)
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
OAPVO, § 1 (4)
• Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
Nordsee-Gymnasium-BüsumEuropaschule
OAPVO, § 1 (4)
• Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
• wenn eine erfolgreicheMitarbeit zu erwarten ist
(Prognose der Klassenkonferenz)
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oder
• wenn der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht wird
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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss
(„Realschulabschluss“)
Vorläufige Erkenntnisse
zur Handhabung an Gymnasien
NGB, September 2008
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Mittlerer Abschluss: Quellen
Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) Vom 22. Juni 2007Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und
der Abiturprüfung in den Gymnasien und
Gemeinschaftsschulen (OAPVO)Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. 06.07
Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufenleiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008
„Hartung-Papier“ (Fragen im Umkreis des mittleren Abschlusses – Antworten von Schneider und Rehder, zusammengestellt für den Ak-West – 12.6.2008)
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Mittlerer Abschluss:Wann?
• Ab diesem Schuljahr 2008/09,
• also für die Schülerinnen / Schüler, die jetzt in der 10. Klasse sind,
• Prüfungen im Mai und Juni 2009
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Mittlerer Abschluss:Wozu?
• kein Abschluss ohne Prüfung,
keine Prüfung ohne zentrale Elemente
• weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss
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Mittlerer Abschluss:
Mittlerer Bildungsabschluss also
nicht mehr durch Konferenzbeschluss
nach der 10. Klasse des Gymnasiums
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Mittlerer Abschluss: Wer wird geprüft?
• Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!• Die Klassenkonferenz berät Ende 10.1
(und 11.1), ob zu befürchten ist, dass die Schülerin / der Schüler ohne Abschluss die Schule verlassen muss,
• „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3)
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Mittlerer Abschluss:Wie wird geprüft?
• Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch
• mündlich in Englisch (zentrale Aufgaben) und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich
• Präsentation einer Projektarbeit• Viele Ähnlichkeiten mit dem Abitur
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Mittlerer Abschluss: Benotung
• auf RS-Anforderungen hin• Anhebung der gymnasialen Noten
um eine Notenstufe• Vornoten sind gewichtiger als
Prüfungsergebnisse (2 : 1)• Endnoten aller Fächer mind. 4,
Ausgleich einer 5 durch eine 3
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Mittlerer Abschluss:Folgen
• nicht versetzt, aber Prüfung bestanden: Entlassung mit dem Mittleren Abschluss, aber Wieder-holung der 10. Kl. ist einmal möglich
• nicht versetzt, aber Prüfung gut bestanden: Zugang in die Oberstufe
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Mittlerer Abschluss:Folgen
• Prüfung gut bestanden: „qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs
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Mittlerer Abschluss:Folgen
• Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint
• Prüfung nicht bestanden, nicht versetzt: einmal Wiederholung d. 10.(wohl besser an der Regionalschule)
• 2x nicht bestanden, 2 x nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschulabschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich
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Mittlerer Abschluss:
Gelassenheit
Motivation statt Einschüchterung:
Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, können Gymnasiasten auch
leisten!
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