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Windkraft mit Vernunft Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative 09.02.2017

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Windkraft mit Vernunft Öffentliche Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative

09.02.2017

+Fakten

§  Weltweit höchste Anlagen

§  Bisher wurde nur ein Windrad von diesem Typ aufgebaut

§  Geringstmögliche Abstände zu Wohngebieten

§  Keine Bürgerbeteiligung

§  Schnellste Genehmigung

Was haben wir bisher gemacht? n  19.10.2016: Vorbereitung der Argumente für die Informationsveranstaltung der

EnBW in der Virngrundhalle Rosenberg

n  18.11.2016: Durch die BI eingefordertes Treffen mit EnBW / ODR in Engelhardsweiler zur Vorort Besichtigung

n  24.-25.11.2016: Einsicht in die Gutachten der EnBW beim Landratsamt

n  15.12.2016: Gesprächstermin mit Landrat Pavel

n  22.12.2016: Landratsamt Aalen Gespräch Landrat Pavel und EnBW / ODR

n  23.12.2016: Bekanntmachung, dass ein Antrag für die Genehmigung des Windparks im LRA eingegangen ist

n  27.12.2016: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

n  27.01.2017: Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung

n  XX.02.2017: Rodungsbeginn, nach jetzigem Stand wird KW 6 begonnen

Was haben wir bisher gemacht?

n  Unterschriftensammlung gegen den Windpark

n  Einreichen einer Petition beim Landtag

n  Durchsicht von hunderten Seiten Gutachten

n  Internet Recherche zu den Themen Infraschall, Schallimissionen, Gesundheit, Naturschutz, Rechtslage

n  Durcharbeiten der verschiedenen Gesetzte und Richtlinien (Bundesimissionschutzgesetzt, TA-Lärm, ISO 96313-2, etc.)

Was haben wir bisher gemacht?

n  Gespräche mit Anwohnern von Windparks

n  Gespräche mit Rechtsanwälten

n  Erstellen von Material, z.B. Argumentationen, Thesen, Flyer, Aufkleber, Präsentationen, etc.

n  Öffentlichkeitsarbeit, Zeitungen und Leserbriefe

n  Erstellen und Betreiben einer Website

Ungleichbehandlung

n  Mindestabstände n  Baden Württemberg 700m n  Rheinland Pfalz 1000-1100m n  Bayern 10H Regel n  Unsere WR müssten in 2300m statt 780m Entfernung sein.

n  Stromtrassen n  Keine in Bayern n  bei uns aktuell geplant:

n  Auflastung Kupferzell-Goldshöfe (gedoppelt 110 kV) mit endgültiger Anbindung Grundremmingen

n  Leitung Ellwangen nach Eggenrot Auflastung (gedoppelt 110 kV) n  Windstrom aus unseren Anlagen gelangt nach Bayern (keine

WEA in 2016 genehmigt)

Ungleichbehandlung

n  Koalitionsvertrag vom 9.05.2016 n  Sieht rechtssichere Mindestabstände von 1000m vor n  Dennoch 30.08.2016 Antragseingang der EnBW beim LRA mit Abständen von

780-820m bei gleichzeitig weltweit höchsten WR

n  Weitere EnBW Windparks n  Alle anderen der EnBW (bis auf Adelberg) haben teils freiwillig eingeräumte

Abstände von immer mehr als 1000m n  Beispiel Langenburg, 1250m und 1420m bei 200m hohen WR

n  Bürgerbeteiligung / Öffentlichkeit von Plänen und Gutachten n  Bei allen anderen WP der EnBW teilweise mehrere Jahre Vorlauf und Auslage

bei Gemeinden n  Bei uns Genehmigung innerhalb 4 Monate in einem nicht öffentlichen

Verfahren n  Verzögerung bei Einsichtnahme der Gutachten auf dem LRA durch Gutachter

Blockade

Ungleichbehandlung

n  Windpark Rosenberg-Süd (Planung regionale Ebene) n  2013 K5.2 Zone nördlicher Teil (WEA1 und 2) war ursprünglich nicht im VVGE

Plan n  Verkleinerung der Rainauer Ausweisungszone auf Ellwanger Verlangen n  Regional Verband OW holt den nördlichen Teil zurück

n  Rosenberger einstimmiger GR Beschluss auf Verkleinerung bleibt ungehört/unbeantwortet

n  RVO diskutiert im Juni 2016 den 1000m Mindestabstand des Koalitionsvertrags: „Bei den seit 2013 innerhalb der festgelegten Vorranggebiete gebauten, genehmigten und geplanten Windenergieanlagen befinden sich innerhalb eines Abstands von 1.000 m ausschließlich Einzelgehöfte, kleinere Weiler ….“

n  Keine Kenntnis über 3 geplante WR beim RVO in 06/2016 obwohl Absprache mit LRA Ostalbkr. bereits Anfang 2015

n  Kleinere Weiler haben scheinbar kein Anrecht auf 1000m lt. Koalitionsvertrag? n  Kein Einwand des RVO bei der Genehmigung! (zwei Zeilen Landwirtschaft) Bei

1000m wäre max. eine WEA möglich!

Gesundheit

n  Schlagschatten

n  Eiswurf, Brand, ...

n  Optische Bedrängung

n  Hörbarer Schall

n  Infraschall

Optische Bedrängnis

Schallprognosen und Richtlinien

n  Der Hörbare Schall wird in der Richtline TA-Lärm (von1998) und der DIN ISO 9613-2 geregelt

n  Diese Normen und Richtlinien wurden nicht für WEA entwickelt und haben hier eindeutig Defizite

n  Die EnBW selbst hat bei unserem Treffen im LRA bestätigt, dass diese nicht “funktionieren”, aber sie die gesetzliche Grundlage darstellen und somit für die Genehmigung relevant sind

n  Frequenzen unterhalb 63Hz werden nicht mehr bewertet

n  Wenn alle Schallimmissionen eingehalten werden, ist der Schall trotzdem deutlich hörbar!

dB(A) Bewertung Schall

Bilder von diracdelta.co.uk

Infraschall (INFS)

Durch das Rotieren der WEA-Blätter werden hörbare und nicht hörbare Geräusche verursacht.

n  Je nach Frequenzbereich unterscheidet man n  Infraschall kleiner als 16 Hz (für Menschen nicht hörbar) n  Hörschall von 16 Hz bis 20 kHz (für Menschen hörbarer Schall) n  Ultraschall von 20 kHz bis 1,6 GHz (für Menschen nicht hörbar)

Der hörbare Schall umfasst also ein Frequenzspektrum von 16 – 20.000 Hz. An der Nabe der WEA können Geräusche mit einem Schalldruckpegel von 100-120 dB(A) entstehen. Der aerodynamische Lärm, ein tiefer Ton, entsteht durch den Eintritt der Rotorblätter in die verschiedenen Luftschichten und beim Vorbeiziehen am Mast. Dies geschieht 60 mal in der Minute bei einer Umdrehung von 20 U/min.

Infraschall Messung

Quelle: GuSZ GmbH, www.umweltmessung.com

Deutschland, Hessen , 22.9.2015, innerhalb eines Hauses, WEA Distanz 10,9 km, Nord-Ost, Windgeschwindigkeit 4-6 m/s, Harmonics: 0,64 Hz; 1,28 Hz; 1,92 Hz; 2,56 Hz (0,64 / 3 * 60 = 12,8 rpm)

Wind-Turbinen-Syndrom

n  Schlafentzug n  Schwindeligkeit n  Übelkeit n  Kopfschmerzen n  Tinitus n  Ohrendruck n  Benommenheit n  Beeinträchtigung des Sehvermögens n  Herzrasen, Reizbarkeit n  Probleme mit Konzentration und Erinnerungsvermögen n  Panikattacken mit Zittern

Quelle: Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin, “Gesundheitsgefährdung durch Infraschall Wie ist der internationale Stand des Wissens?”

Gesundheit Infraschall

•  Der Vestibularaparat (Gleichgewichtsorgan), Kinetosen durch INFS-Vibrationen, analog der Seekrankheit

•  Cochlea (Innenohr), physiologische Reaktionen auf INFS und Signalweitergabe an das Gehirn, Beeinflussung der Hör- und Sprachverarbeitung, sensorische Beeinflussung verändert funktionale Prozesse des Gehirns

•  Körperorgane, die im Bereich der Eigenfrequenz mitschwingen, hier insbesondere die elastische Masse des Gehirns, werden durch eine Überprägung von Fremdschwingungen in seiner Funktionalität gestört

Quelle: Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsmedizin, “Gesundheitsgefährdung durch Infraschall Wie ist der internationale Stand des Wissens?”

Wertverlust

Wertminderung: 20 – 40% der Immobilien (Jürgen Schick, Verband Deutscher Makler)

Erfahrungen in Norddeutschland zeigen aber: de facto Unverkäuflichkeit

Folgen des Wertverlusts

n  Zinsaufschlag bei Refinanzierungen

n  Verlust der Immobilie als Alterssicherung

n  Wegzug und Leerstand in der Nähe von Windparks

n  Kalte Enteignung

Wertverlust Beispiel

Annahmen

n  100 Häuser sind betroffen

n  Durchschnittlicher Wert pro Haus: 250.000.-€

n  Durschnittlicher angenommener Wertverlust 30%

Rechenbeispiel

Wertverlust pro Haus: 250.000 x 0,3 = 75.000 €

Gesammtwertverlust: 100 x 75.000 € = 7.500.000 €

-7,5 Mio €

Rechtslage BW

Die neue Landesregierung 2011 will, dass Baden-Württemberg führend im Bereich Energie und Klimaschutz wird. Ziel ist ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien mit mindestens 10 % Windenergie bis 2020.

Dazu dienen:

n  der Windatlas Baden-Württemberg

n  die Änderung im Landesplanungsgesetz

n  der Windenergieerlass

Ab jetzt gilt*:

n  Windenergieanlagen (WEA) sind nach BauGB privilegiert

n  Regionalpläne müssen Vorranggebiete für WEA ausweisen

n  Eine Verhinderungsplanung ist unzulässig

n  Die Öffentlichkeit ist bei der Ausweisung von Flächen zu beteiligen

n  Mindestabstände zur Wohnbebauung in BW ist 700m

*Gilt nur in BW; alle anderen Bundesländer haben höhere Abstände, außer Hamburg mit 500m

Rechtslage Windpark Rosenberg-Süd

n  Widerspruch wird vom LRA anerkannt, Genehmigung ist damit aufgehoben => Baustopp

n  Widerspruch wird vom LRA abgelehnt => es wird gebaut

n  Wir beauftragen einen Rechtsanwalt und reichen Klage beim Verwaltungsgericht ein

n  Kosten des Rechtsweges: n  Vorbereitung der Klage ca. 5000 €

n  Klage beim Verwaltungsgericht ca. 5000 €

Wie geht es weiter?

n  Erstellen eines unabhängigen Schallgutachtens

n  BI wirbt für Unterstützung

n  Rechtsweg prüfen n  Sichtung der Fakten

n  Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage

n  Information der Anwohner durch BI n  Entscheidung ob Klage eingereicht wird

n  Finanzierung

n  Klage gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht

Wie Sie unterstützen können

n  Beobachten und dokumentieren von Vögeln im WEA Bereich

n  Spenden für die Klage

n  Protokollieren von Schlagschatten

n  Protokollieren von Lärmimmissionen

n  Aktive Mitarbeit bei der BI bei Veranstaltungen, Aktionen, ...

BI Windkraft mit Vernunft

Wir kämpfen nicht gegen die Windkraft,

sondern für

unsere Gesundheit, Lebensqualität

und den Werterhalt unseres

Eigentums!

BI Kontakte

Name Email Ort

Karen Hoffmann [email protected] Rosenberg

Herman Sorg [email protected] Rosenberg

Rudolf Knecht [email protected] Rosenberg

Bernd Klopfer [email protected] Rosenberg

Jens Greiner [email protected] Rosenberg

Ferdinand Mack [email protected] Ellwangen

Martin Gantner [email protected] Ellwangen

Günther Herschlein [email protected] Elwangen

Internet / Links

Thema Adresse

BI Windkraft mit Vernunft Rosenberg-Süd

www.windpark-rosenberg.de

BI Windkraft mit Vernunft Braunfels www.windkraft-braunfels.de

Informationen zur Windkraft www.ulrich-richter.de

Schallmessungen Informationen www.umweltmessung.com

Rechtsanwaltskanzlei für Windkraft www.windkraft-anwalt.de

YouTube Links

Thema Adresse

Infraschall Erklärung (englisch) https://youtu.be/mCJh03-BpG4

NDR Reportage https://youtu.be/wwxJQx-lv0o

SWR Reportage https://youtu.be/RNvxgtMDuNE

MDR Reportage https://youtu.be/lsiAGiRqjB0