wir über uns
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Wir über uns. Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft. Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte. Gründung 1922 ; Inhabergeführt. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Wir über uns
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Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte.
Gründung 1922 ; Inhabergeführt.
Spezial-know-how im Veranstaltungsbereich u. a. durch Betreuung der DEAG in Berlin.
Erweiterung auf die Bereiche Sport und Entertainment.
Kooperationspartner des GCB seit 1995
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Haftungsrecht und Veranstaltung
Vertragliche Haftung
Deliktische Haftung
Anspruchsteller: Jeder Dritte wie z.B.:
Teilnehmer
Zuschauer
eigenes Personal...
Personenschäden
Sachschäden
Reine Vermögensschäden
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Vertragliche Haftung
Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte
Teilnehmer über Vertrag
Ansprüche: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
• Vertrag zwischen Veranstalter und Hallenbetreiber mit sog. Schutzwirkung zugunsten der Zuschauer und Teilnehmer
=> direkter Anspruch des geschädigten Teilnehmers gegen den Hallenbetreiber
=> besondere Sicherungspflicht aus dem Betrieb einer Veranstaltungsstätte/ eines Gebäudes
Gefährdungshaftung Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Deliktische Haftung
Verletzungshandlung durch Tun oder Unterlassen – Kausalität
Haftung auch für Verrichtungsgehilfen / Auswahlverschulden / Orga-Verschulden
Rechtsprechung: „Veranstalter haben bei der Planung und Vorbereitung das besondere Haftungsrisiko zu berücksichtigen“.
Risiken können zwar vermindert werden;bei Großveranstaltungen existieren qualitativ andere Risikoquellen:
Verkehrssicherungspflicht bei Sportveranstaltungen
Hohe Anzahl von Gästen, Zuschauern, Besuchern
Veranstaltungen finden im öffentlichen Straßenraum statt
Veranstaltungen finden in fremden Räumen / Gebäuden statt
Mehrere Organisatoren beteiligen sich an einer Veranstaltung
Besondere Anlagen und Geräte ( Bühnen / Tribünen werden extra errichtet ) Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Haftungsrechtliche Freizeichnung
Beschränkung durch AGB´s
„Eltern haften für ihre Kinder“
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht abdingbar
Haftungsbeschränkung auf Eintrittskarte ohne Zustimmung des Besuchers
Wirksamkeit vor dem AGBG
Unwirksam z.B.:
„Im Falle der Verlegung der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis“.
Grund : der Termin liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risk ManagementZiele:
Sicherung der Existenz des Unternehmens
Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolges
Senkung der Risikokosten:
• Selbst zu tragende Schadenkosten
• Versicherungsprämien
• Kosten der Schadenverhütung
• Verwaltungskosten
! Eine Erhöhung des Kostenanteils für Schadenverhütung hat i. d. R. eine Senkung der Kosten für Schäden und Versicherungsprämie zur Folge !
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risikoquellen
Risikoquellen
Wetter Personen
Gewalt-handlungen
Behörden
Veran- staltungs- stätte
Ethische Bedenken
Equipment
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Versicherungsarten
•Ausfallversicherung
•Haftpflichtversicherung
•Elektronikversicherung
•Reisegepäckversicherung
•Krankenversicherung für ausländische Teilnehmer
•Rechtsschutzversicherung
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Veranstalter - Haftpflichtversicherung
Rahmenvertrag
Mindestanforderungen
Deckungssummen
Veranstaltungsbeschreibung
Möglichst viele Nebenrisiken mitversichert
Zusätzliche Einschlüsse ( Mietsachschäden, auch an beweglichen Sachen, Bearbeitungsschäden, Feuerhaftung etc. )
Wird oft von Vermietern gefordert.
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Veranstaltungs - Ausfallversicherung
Ausfall, Abbruch, Änderung in der Durchführung, Verschiebung, Verlegung der Veranstaltung
Versicherungssumme: Kosten, Gewinn, Stornogebühren, Sponsorengelder, Gastronomie- und Merchandisingumsätze etc.
Grundsätzlich Risiken außerhalb des Einflußbereichs des Veranstalters
Erweiterung um die personenbezogenen Risiken
Besonderheiten, wie z.B. Witterungseinflüsse
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Elektronikversicherung
Allgefahrenversicherung
Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Beschallung, sonstige mobile und stationäre Technik.
Ausschlüsse: Alter und Abnutzung, Vorsatz, Krieg, Kernenergie
Deckungserweiterungen:
Elektronik – Mehrkosten
Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung
Datenversicherung
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Reisegepäckversicherung
Deckungslösungen für die Dauer eines Kongresses oder als
Versicherung für eingelagertes Reisegepäck am Veranstaltungsort.
DM 2.000.- je Teilnehmer
Grundsätzlich Gruppenmodelle für alle Teilnehmer.
Ergänzungsversicherung zur Garderoben - Haftpflichtversicherung
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RechtsschutzversicherungWahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der
versicherten Veranstaltung
Schadenersatzrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Rechtsschutz im Vertragsrecht ( Sponsoren, Werbeträger .. )
Verkehrsrechtsschutz
Teilnehmerrechtsschutz
Deckungssumme : € 300.000.-
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risikopyramide
S c h a d e n h ä u f i g k e i t
S c
h a
d e
n h
ö h
e
geringe AuswirkungSelbsttragen
mittlere AuswirkungRentabilitätsberechnung
Gefährdung der Unternehmensexistenz
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Checkliste Seite 1Risk Management für Veranstaltungen
Ziele
1. Sicherung der Unternehmensexistenz
2. Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolgs
3. Senkung der Risikokosten ( Schadenkosten, Versicherungsprämien, Schadenverhütung )
Risikobereich I : Haftpflicht ( Schäden an Personen, deren Sachen oder Vermögen )
a ) Besichtigung der Veranstaltungsstätte unter den Gesichtspunkten:
Bestehen bereits Beschädigungen ? ( eventuell Protokoll ? )
Besondere Gefahrenpunkte ( mangelhafte Beleuchtung von Abgängen )
b ) Vertragsgestaltung mit dem Hallenbetreiber :
Besonders ist darauf zu achten, daß keine haftungserweiternden Klauseln
enthalten sind, die eine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus
begründen könnten.Es gilt der Grundsatz aus Sicht des Veranstalters :
Der Veranstalter haftet nur für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts !
c ) Subunternehmer ( Catering, Transport, Bewachung etc. ) :
Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch den Subunternehmer
Per Vertrag versuchen, möglichst viel Haftungspotenzial auf den Subunternehmer zu übertragen
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Checkliste Seite 2Risikobereich II : Ausfall, Verlegung, Verschiebung der Veranstaltung Je nach Größe des Budgets empfehlen wir eine Ausfallversicherung abzuschließen.Diese kann verschiedene Bereiche erfassen:Einnahmeverlust aus Absage der Veranstaltung wg.:Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte wg. Brand, Wassereinbruch, Stromausfall etc.Absage der Veranstaltung aus Pietätsgründen, oder wg. behördlicher AnordnungAusfall eines Key-RednersWetterrisikenRisikobereich III : Möglichkeiten weiterer Versicherungsnahme: Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtschutz bei Streit aus Verträgen mit KooperationspartnernAusstellungsversicherung inkl. Elektronikversicherung für geliehenes EquipmentKrankenversicherung für ausländische DelegationenSonderdeckungen auf Anfrage
Thomas John Meyer von Rauchhaupt & Senftleben GmbH Ferdinandstrasse 29 - 33, 20095 HamburgTel. : 040 - 30100835 [email protected] www.vrus.de
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