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Leistungsverrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen Wirtschaftsforum Russland: Geschäftspraxis und Perspektiven HK Hamburg, 15. Juni 2016

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Page 1: Wirtschaftsforum Russland: Geschäftspraxis und ... · Oriflame Kosmetiek B.V. (Zwischengesellschaft) OOO Oriflame Cosmetics-----Luxemburg NL RU •Franchisevertrag vom 31.12.2007

Leistungsverrechnungen zwischen verbundenen UnternehmenWirtschaftsforum Russland: Geschäftspraxis und PerspektivenHK Hamburg, 15. Juni 2016

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Inhalt

Check Up Liste

Wichtige Aspekte für die Abzugsfähigkeit bei Gewinnsteuerermittlung

Wichtige Aspekte für die Geltendmachung von Vorsteuerabzügen

Intercompany Darlehen

Intercompany Dienstleistungsverträge

Intercompany Lizenzverträge

Intercompany Franchiseverträge

Intercompany Lieferverträge

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Check Up

Zivilrecht: Haftung, Zahlungsziele und Fristen, Vertragsgegenstand, etc.

Steuerrecht

Arbeits- und Migrationsrecht

Devisenrecht

Zollrecht

IP

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Gewinnsteuerermittlung

Bei Bezahlung an deutsche Gesellschaft:

Abzugsfähigkeit der Kosten für die russische Gesellschaft

Allgemeine Anforderungen Art. 252 SteuerGB: Kosten müssen

wirtschaftlich begründet

dokumentarisch bestätigt und

auf Gewinnerzielung gerichtet sein

Weitere Forderungen können bezüglich einzelner Kostenarten bzw.

einzelner Gruppen der Steuerpflichtigen bestehen

Geschäftszweck

Quellensteuer für die deutsche Gesellschaft (i.d.R. keine aufgrund von

DBA/SteuerGB)

Bei Bezahlung an russische Gesellschaft

20% Gewinnsteuer bei der russischen Gesellschaft

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MwSt. und Vorsteuerabzüge

Bei Bezahlung an deutsche Gesellschaft:

Vorsteuerabzug bei der russischen Gesellschaft

Allgemeine Voraussetzungen:

Vorliegen einer Faktura-Rechnung, sonstiger Unterlagen

ordentliche Erfassung in den Büchern

Erwerb für die Benutzung in den MwSt.-pflichtigen Umsätzen

Zusätzlich für ausgewählte Fälle, wie z.B. Vorschusszahlungen,

Steueragenten, Einfuhr: tatsächliche Abführung an den Fiskus

In der Praxis bestehen weitere Anforderungen der Steuerbehörde

„richtige“ Vertragsklausel, Brutto-Netto Vereinbarungen

Bei Bezahlung an russische Gesellschaft:

18% MwSt. für die russ. Gesellschaft, MwSt. Verlust für die deutsche

Gesellschaft (Abzug bei Ermittlung der deutschen KöSt.?)

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Intercompany Darlehen

Für den deutschen Darlehensgeber

Keine Quellensteuer auf Zinsen, solange DBA einschlägig, wenn

nicht, dann 20% nach SteuerGB

Für DBA-Anwendung deutsche Ansässigkeitsbescheinigung

erforderlich (Apostille??? plus notariell beglaubigte Übersetzung),

Vorlage vor der Auszahlung von Zinsen

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Intercompany Darlehen

Für den russischen Darlehensnehmer - Abzug von Zinsen

Beschränkungen bei kontrollierbaren Geschäften: Abzug in voller Höhe

Bei RUB-Darlehen in 2015

solange der Zinssatz in der Spanne ab 0% bis zu 180% des

Schlüsselzinssatzes der Zentralbank Russlands liegt (kontrollierbare

Geschäfte)

solange der Zinssatz in der Spanne ab 75% des Refinanzierungssatzes

der Zentralbank Russlands bis zu 180% des Schlüsselzinssatzes liegt

Bei RUB-Darlehen in 2016

solange der Zinssatz in der Spanne ab 75% bis zu 125% des

Schlüsselzinssatzes liegt

Bei EUR-Darlehen in 2015, 2016

solange der Zinssatz in der Spanne ab EURIBOR + 4% bis zu EURIBOR

+ 7 % liegt - bei Darlehen in Euro

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Intercompany Darlehen

Unterkapitalisierungsvorschriften, wenn 1+2 gleichzeitig

vorliegen:

Voraussetzung (1)

russ. Unternehmen hat ein nicht getilgtes Darlehen gegenüber

dem deutschen Unternehmen, das über 20% an dem

Darlehensnehmer (un-)mittelbar hat; oder

gegenüber einem russischen Darlehensgeber, der mit der o.g.

deutschen Gesellschaft verbunden ist; oder

wenn das nicht getilgte Darlehen durch die o.g. verbundene

russische Gesellschaft und/oder die o.g. deutsche Gesellschaft

besichert wird

Voraussetzung (2)

Debt-to-Equity Ratio mehr als 3 zu 1 (12,5 zu 1 für Banken und

Leasing-Gesellschaften)

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Intercompany Darlehen

Neue Thin Cap Rules ab 01.01.2017 in Kraft

Voraussetzung (1)

russ. Unternehmen hat ein nicht getilgtes Darlehen gegenüber demdeutschen Unternehmen oder der deutschen nat. Person, das/die über 25% an dem Darlehensnehmer (un-)mittelbar hat; oder

russ. Unternehmen hat ein nicht getilgtes Darlehen gegenüber demdeutschen Unternehmen bzw. der deutschen nat. Person, welches es bzw. sie über eine Unternehmenskette kontrolliert, wobei jedes Unternehmen an dem anderen zu über 50% beteiligt ist.

Ausländische Schwestergesellschaften sind jetzt betroffen

Frühere Tatbestände sind auch zum Teil geblieben

Ausnahmeregelung für deutsche Banken

Voraussetzung (2)

Debt-to-Equity Ratio mehr als 3 zu 1 (12,5 zu 1 für Banken und Leasing-Gesellschaften)

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Intercompany Darlehen

Folgen der Unterkapitalisierungsvorschriften

Berechnung des Betrags von abzugsfähigen Zinsen nach einer

besonderen Formel

Überschüssige Zinsen werden als Dividenden behandelt: nicht

abzugsfähig bei Gewinnsteuerermittlung des russischen

Darlehensnehmers plus Besteuerung an der Quelle

Anwendung in Bezug auf die ausländischen

Schwestergesellschaften? – Gerichtspraxis – ja, Gesetzgebung –

ausdrücklich ja ab 2017

Höhe des Zinssatzes und Verrechnungspreisproblematik

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Intercompany Darlehen

Derzeitige Rechtsanwendungspraxis ist meistens zugunsten der

Steuerbehörden

Protokoll zum DBA Deutschland-Russland: nach jüngster Praxis kein

unbeschränkter Zinsabzug

Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 18. Juli 2014 Nr. GD-4-

3/13875

Wintershall Holding GmbH /ZAO Achimgas (Verordnung des

Obersten russischen Gerichtes von 17. Juli 2015 N 305-KG15-8766)

Continental Tires Rus OOO (Verordnung des 9.

Arbitrageberufungsgerichts vom 13.08.2015 Nr. 09AP-29206/2015)

Es empfiehlt sich das Verhältnis Fremdkapital-Eigenkapital weniger als 3 zu

1 zu unterhalten, damit die Unterkapitalisierungsvorschriften nicht greifen

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Intercompany Dienstleistungsverträge

Alternative zur Kostenumlage?

die entsprechenden Verträge müssen direkt abgeschlossen werden, und

die entsprechenden Leistungen tatsächlich erbracht werden

Erhöhte Aufmerksamkeit der Steuerbehörden

Dokumentierung ist wichtig (Abnahmeprotokolle, Berichte etc.), sonst

Risiko der Verweigerung der Kosten bei Gewinnsteuerermittlung und der

Vorsteuerabzüge

Preiskontrolle durch die Steuerbehörde

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Intercompany Dienstleistungsverträge

Eventuelle Betriebsstättenproblematik und Steueranmeldungspflicht, falls

die Mitarbeiter des deutschen Auftragnehmers vor Ort in Russland im

Rahmen des Vertrags tätig sind (dazu kommen dann Fragen des

Migrationsrechts, Kostenumlage, etc.)

Keine Quellensteuer für den deutschen Auftragnehmer

Der russische Auftraggeber tritt als Steueragent hinsichtlich der MwSt. auf,

falls der deutsche Auftragnehmer in Russland nicht angemeldet/nicht

registriert ist

Problematisch ist die Geltendmachung der Vorsteuerabzüge durch den

Steueragenten, der die MwSt. auf die Vorschusszahlungen für einen in

Russland nicht angemeldeten Vertragspartner abgeführt hat

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Intercompany Lizenzverträge

MwSt.-pflichtiger Umsatz außer Übertragung der Lizenzrechte an

Know-How, Software, usw.

Ordnungsgemäß entworfener Lizenzvertrag - Voraussetzung für MwSt.-

Befreiung

Der russischer Lizenznehmer tritt als Steueragent bei der Auszahlung

von Lizenzgebühren auf, falls der deutsche Lizenzgeber in Russland

nicht registriert/ angemeldet ist

Betriebsstättenproblematik, Steueranmeldungspflicht (z.B. bei

Schulungen in Russland)

Keine Quellensteuer bei der Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung

durch den deutschen Lizenzgeber, sonst 20% Quellensteuer

Preiskontrolle durch die Steuerbehörde

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Intercompany Franchiseverträge

Klage Nr. А40-138879/14-75-404

neuer Stand– am 04. Juni 2015 hat Oriflame im Kassationsgericht

verloren und am 16. Januar im Obersten russische Gericht ebenso

verloren.

Tenor:

Franchiseverträge wurden nur zwecks der Nichtzahlung von Steuern in

Russland beschlossen;

Man hat Royalties sich selbst überwiesen;

Weder in den Niederlanden noch in Luxemburg wurden die Steuern

gezahlt;

Es gab keine Möglichkeit für andere Gesellschaften mit Oriflame solche

Franchisevertäge für den Warenvertrieb in der RF abzuschließen;

Vorrang vom Inhalt vor Form

VS

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Struktur der Tätigkeit von Oriflame

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Oriflame Cosmetics SA.(Großmuttergesellschaft)

Oriflame Kosmetiek B.V.(Zwischengesellschaft)

OOO Oriflame Cosmetics

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Luxemburg

NL

RU

• Franchisevertrag vom 31.12.2007• Franchisevertrag vom 30.09.2010

• Subfranchisevertrag vom 01.01.2008

• Subfranchisevertrag vom 01.10.2010

98,4 % Royalties von OOO

Royalties

Gegenstand der Franchise,-Subfracnhiseverträge:Übertragung von: Warenzeichen von Oriflame; Handelsnahmen von Oriflame; geschützten Wirtschaftsinformationen

DBA zwischen RF und den

Niederlanden

DBA zwischen RF und Luxemburg

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Intercompany Lieferverträge

Zoll und die Einfuhrmehrwertsteuer bei Einfuhr der Waren nach

Russland

Russ. Käufer: Deklarant, Pflicht zu Zollzahlungen wird dem Deklaranten

auferlegt, Zollvertreter – solidarische Haftung

Russ. Käufer: Recht auf Abzug der EinfuhrMwSt. nach der MwSt.-

Abführung

Berücksichtigung von Lizenzgebühren im Zollwert von Einfuhrwaren

Betriebsstättenrisiko / Steueranmeldungspflicht (bei

Leistungserbringung durch Lieferanten in Russland)

Garantieleistungen, Einfuhr von technologischen Anlagen u.U. – MwSt.-

Befreiung

Preiskontrolle durch die Steuerbehörde

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Unser Büro

MoskauPokrovskij Bulv. 4/17Gebäude 1, Eingang 1Büro 2101000 Moskau

Russland

Tel.: +7 (495) 662 33 65

Fax: +7 (963) 966 33 66

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Kontakt

Valeria KhmelevskayaJuristin und Steuerberaterin

Partnerin

Pokrovskij Bulvar 4/17101000 Moskau

[email protected]

Mob.: +7 (916) 171 67 56