wiso - graduate school infoveranstaltung hamburg, juni 2013
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WiSo - Graduate SchoolInfoveranstaltung
Hamburg, Juni 2013
Themen• Informationen über die Promotionsordnung:
- Zulassungsmodalitäten - Betreuung- kumulative Dissertation
• Promovierendenservice der Abteilung Internationales• Promotionsstudiengang und Doktoranden-Workshops• Doktorandenräume in der Max-Brauer-Allee• Finanzielle Förderung von Doktorand/innen
http://www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school/startseite/
Erforderliche Unterlagen für die Promotionszulassung (1)
• 1.) Anschreiben/Antrag an den Promotionsausschuss • 2. ) Vorschlag für die Mitglieder der Betreuungskommission
(Erste/r und zweite/r Betreuer/in) • 3. ) Exposé der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache
(5-10 Seiten) Inhalte:- Fragestellung der Dissertation, - Skizze des Forschungsstandes, - Zeit- und Arbeitsplan, - angestrebter Doktorgrad (Dr. rer. pol. oder Dr. phil.)
Erforderliche Unterlagen für die Promotionszulassung (2)
• 4.) Tabellarischer Lebenslauf
• 5.) Eine Erklärung über frühere Anmeldung oder Durchführung einer Promotion
• 6. ) Zeugnisse/Urkunden: Diplom-, Master- oder Magisterzeugnis und Diplom-, Master- oder Magisterurkunde
• 7.) Betreuungserklärung und Betreuungsvereinbarung einer/eines
Hochschullehrerin/Hochschullehrers der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, inkl. einer Stellungnahme zum Exposé und zum beantragten Doktorgrad
8. ) Ggfs. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (wenn kein Studienabschluss in deutsch-
oder englischsprachigen Programm vorliegt)
Formular: Promotionszulassung gemäß
Promotionsordnung 2010
http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/einrichtungen/graduate_school/Promo_aktuell/Info-Faltblatt_A5__Graduate_School.pdf
Immatrikulation (1) Betreuungsbescheinigung
• Einstellung als wiss. Mitarbeiter „Chef“ ist „Doktorvater bzw. -mutter“ • Externer Promovend Kontakt „Doktorvater bzw. -mutter“ über
Unistudium oder GS
• „Doktorvater“ oder „Doktormutter“ gefunden, der oder die „Betreuungserklärung“ ausstellt
• GS stellt „Betreuungsbescheinigung“ aus
• Vorlage der „Betreuungsbescheinigung“ beim „Campus Center“ (Frau Salzwedel) (plus Antrag auf Einschreibung und amtlich beglaubigte Kopie des Diplom- oder Masterzeugnisses und Krankenversicherungsbescheinigung)
• Immatrikulation für max. zwei Semester als Promotionsstudent/in mit „bedingter Immatrikulation“
Immatrikulation (2) Zulassungsbescheinigung
• In der GS: Antrag an den Promotionsunterausschuss auf „Zulassung zum Promotionsverfahren“
• Promotionsunterausschuss entscheidet innerhalb eines Monats über den Antrag
• GS stellt „Zulassungsbescheinigung“ aus
• Doktorand/in wird mit „Zulassungsbescheinigung“ endgültig immatrikuliert
Wie entscheiden die Promotionsunterausschüsse über Anträge auf Zulassung?
• PromUausschuss BWL: „schlankes Verfahren“ • PromUausschuss VWL: „schlankes Verfahren“ • PromUausschuss SozÖk: Sitzung des
Ausschusses (nächste Sitzung: 26.06.2013) • PromUausschuss SoWi: Sitzung des
Ausschusses (nächste Sitzungen: 06.06.2013 und 04.07.2013)
Entscheidung des Promotionsunterausschusses über den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
• 1.) Zulassung: JaNein
• 2.) Zulassung ohne oder mit Auflagen
• 3.) Festlegung der zwei Betreuerinnen oder Betreuer
• Sonderzulassungsregel für Doktorandinnen und Doktoranden an einer externen Graduiertenschule, einem Graduiertenkolleg,
einer MP Research School und vergleichbarer Einrichtungen nach Vertrag
Kumulative Dissertation (1) • Frage: Ist die Alleinautorenschaft unabdingbar oder ist sie mit Erstautorenschaft
vergleichbar? Antwort: Die Alleinautorenschaft mindestens eines Artikels ist unabdingbar (siehe § 6 Abs. 3, Satz 2)
• Frage: Erstautorenschaft: Wenn im Artikel nicht die Anteile der einzelnen Autoren aufgeführt sind, wie geht man dann vor? Antwort: Es ist eine Selbstdeklaration abzugeben, in der deutlich wird, welche Anteile innerhalb eines Artikels von welchem Autor verfasst wurden; siehe § 6 Abs. 3 : „Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. … Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.“
Gilt insbesondere für: - Datenerhebung- Analysen - Interpretation der Ergebnisse
Kumulative Dissertation (2) • Frage: Die Länge eines Artikels richtet sich stets nach den Vorgaben der
Zeitschrift. Ist es egal, wie lang ein Artikel ist oder läuft man Gefahr, abgelehnt zu werden, weil jemand die betreffenden Artikel für zu kurz hält?
• Antwort: Über den Umfang der verwendeten Artikel für eine kumulative Promotion gibt es keine Angaben. Wichtig ist, dass gemäß § 6 Abs. 2 b) eine zu einer Monographie gleichwertige Leistung erzielt werden muss. - nicht nur ergebnisorientierte Darstellungen, sondern auch:
- theoretisches Gerüst - Prozess der Datenerhebung und – auswertung - Erläuterungen etwa zur Methodik - theoretische Diskussion
Kumulative Dissertation (3) • Frage: Vorgaben zu Impact-Faktoren der entsprechenden Zeitschriften
liegen nicht vor. Auch nicht, ob es nationale oder internationale Veröffentlichungen sein sollten. Spielt dies daher keine Rolle oder werden internationale Artikel honoriert?
• Antwort: - Die Promotionsordnung ist entstanden aus einer gemeinsamen
Einschätzung der beteiligten Fachbereiche, dass die Qualität einer Dissertation, auch einer kumulativen Dissertation, von den Gutachtern zu beurteilen ist, die sich nicht auf die Urteile der Referees verlassen (vgl. § 8).
- Vorliegende Referee-Beurteilungen oder eine Aufnahme in Zeitschriften mit hohem impact-Faktor können allerdings ein zusätzliches Indiz für die Qualität einer Arbeit sein.
Anrechenbare Leistungen • Jede/r Doktorand/in muss erwerben: 12 LP an der Graduate School
oder in Summer Schools etc.
Anrechenbar sind: • Kurse der WiSo-Graduate School (Doktorandenprogramm) • Module aus Masterprogrammen der WiSo-Fakultät oder anderer Fakultäten der Uni HH • Kurse an anderen Graduate Schools • Research Workshops, Summer Schools etc. • Vorträge auf Konferenzen (max. 2 LP) • Doktorandenkolloquien (max. 1 LP pro Semester) • von Doktoranden/innen in Eigenregie organisierte Veranstaltungen nach Eignungsfeststellung durch
Promotionsausschuss • Lehrleistungen (max. 6 LP) • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik (max. 4 LP)
Schritt Phase Promotionsprozess Graduate School /Promotionsausschuss
Campus Center
1) Startphase Voraussetzung a): Diplom/Master
2) Voraussetzung b): Betreuer Unterstützung
3) Betreuungserklärung erstellen Betreuungsbescheinigung vorläufige Immatrikulation(„mit Bedingung“)
4) Zulassung zum Promotionsverfahren(inkl. Erstellung des Exposés)
Entscheidung über den Antrag Zulassungsbescheinigung
Immatrikulation
5) Betreuungskommission festlegen Festlegung der Betreuungskommission
6) Hauptphase Betreuungsvereinbarung erstellen
7) 12 LP erbringen Kursangebot/Workshops
8) Zwischenberichte und Beratungsgespräche
Archivierung der ZwischenberichteVermittlung im Konfliktfall
9) Verfassen der Dissertation
10) Schlussphase Abgabe der Dissertation Festlegung der Prüfungskommission
11) Bewertung der Dissertation Prüfungskommission
12) Disputation Abstimmung Disputationstermin und Festlegung der Gesamtnote
13) Urkunde und Zeugnis erstellen Ausstellung Urkunde und Zeugnis
14) Veröffentlichung der Dissertation Fristenkontrolle Exmatrikulation
Der Promotionsprozess im Überblick
Prozessablauf Zwischenberichte:1. GS schreibt Doktorandin/Doktoranden und Erstbetreuer/in an, informiert, schickt Muster-Zwischenbericht
mit Terminsetzung für die Abgabe des zur Kenntnis genommenen Zwischenberichts. (WiSe: 30.04. und SoSe: 30.11.)
2. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer Termin für die Abgabe des Zwischenberichts beim Erst- und Zweitbetreuer.
3. Doktorandin/Doktorand erstellt Zwischenbericht und legt diesen dem Erst- und Zweitbetreuer vor.4. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer und Zweitbetreuer Termin für das Beratungsgespräch. 5. Beratungsgespräch zwischen Doktorandin/Doktorand sowie Erst- (und Zweitbetreuer) findet statt. 6. Der vom Erst- und Zweitbetreuer zur Kenntnis genommene Zwischenbericht (unterschrieben vom
Doktoranden sowie vom Erst- und Zweitbetreuer) wird an die GS weitergeleitet. Erst- und Zweitbetreuer sowie Doktorandin/Doktorand unterschreiben eine Erklärung, dass das Beratungsgespräch stattgefunden hat. Die Erklärung leitet der Erstbetreuer an die GS weiter.
7. Die GS kontrolliert den Eingang der Zwischenberichte und der Erklärungen über das Stattfinden der Beratungsgespräche. Bei Nichteinhalten der Fristen wird der Doktorand/die Doktorandin durch die GS gemahnt, beide Betreuer werden auf cc: gesetzt. Liegen vier Wochen nach Versenden der Mahnung immer noch kein Zwischenbericht oder eine Erklärung vor, erfolgt eine weitere Mahnung durch den Vorsitzenden des zuständigen Promotionsunterausschusses.
8. Die Mitglieder der Promotionsausschüsse haben das Recht, die zur Kenntnis genommenen Zwischenberichte einzusehen.
Arbeitsschritte Beschreibung Zeitraum Erfüllung/LPe
Vorschlag für den halbjährlichen Zwischenbericht
Name: Vorname: Fachbereich: Thema des Dissertationsvorhabens :
Erstbetreuer: Zweitbetreuer: Zwischenbericht für das: SoSe WiSe
Tabellarischer Überblick:
Weitere Aufgaben und Ziele:
Kommentare/Probleme:
Datum:
Unterschriften:
Arbeitsschritte Beschreibung Zeitraum Erfüllung/LPe
Literaturrecherche Recherche in der Stabi HH, ZB WiSo, Online-Kataloge
01.01.12-
01.04.12
Entwurf Theorieteil 01.04.12–
01.07.12
Methodenklärung Ideensammlung für das methodische Vorgehen
01.02.12–
01.03.12
Verschriftlichung Erste Version einer Einleitung 01.04.12–
01.07.12
Workshops QCA-Workshop in Hamburg 24.03.-26.03.12
Kolloquium Vorstellung organisationstheoretischer Überlegungen
01.04.12–
15.07.12
Konferenzteilnahme Konferenz in Mailand zu SNA 01.09.–
03.09.12
Beispiel für den 1. Zwischenbericht:
Weitere Aufgaben und Ziele:
Kommentare/Probleme:
Datum:
Unterschriften:
Doktorand/in:
Erstbetreuer/in:
Zweitbetreuer/in:
Geplante Doktoranden-Workshops
• “International Research Workshop” in der Akademie Sankelmark 29.09. – 04.10.2013 (verschiedene Forschungsmethoden)
• Evtl. Academic Writing , Ende Okt. 13 (2 Tage)
Neuer Promotionsstudiengang I - Konzept und Inhalte -
• Start: WS 12/13 • Dauerhaftes, verlässliches, attraktives Angebot an LVen • Professoren und Professorinnen unserer Fakultät bieten
Lehrveranstaltungen für Doktoranden an• Lehrveranstaltungsart: Workshops oder wöchentliche oder 14tägige
Veranstaltungen • 27 SWS pro Semester (54 SWS pro Jahr) • Gruppengröße: ca. 10 – 15 • Schwerpunkt: Forschungsmethoden und Theorien • Ergänzungen I: BASIS-Angebote im Soft-Skill-Bereich (BASIS-Angebote für
Lehrende der Univ. HH - angeboten vom Zentrum für Hochschul- und Weiterbildung der Univ. HH)
• Ergänzungen II: Externe Dozenten
Neuer Promotionsstudiengang II - geplantes Angebot im Bereich Forschungsmethoden -
• Research Design and Implementation • Experimentaldesigns• Paneldatenanalyse / SOEP/ Ereignisdaten• Strukturgleichungsmodelle / Regression etc. (andere multivariate Verfahren) • Diskursanalyse / Quant. Inhaltsanalyse • Softwarepakete plus Anwendungen: R / Stata-Analysis / SPSS / MaxQDA• Qualitative Erhebungsverfahren: Experteninterviews / Teilnehm. Beobachtung • Qualitative Auswertungsverfahren: Grounded Theory / Qualitative Inhaltsanalyse • Fallstudien / Komparative Methoden (QCA etc.)• Weitere Veranstaltungen
Neuer Promotionsstudiengang III - bislang für das WiSe 13/14 geplante Veranstaltungen -
• Analyse von Paneldaten• Biografieforschung • Einführung in das Socio-oekonomische Panel • Models of Expectation Formation, Heterogenity, and the
Macroeconomy• Macro Labor Theory • Theorien der Kommunikations- und Medienwissenschaften • Decision Support-Systeme auf der Basis von Excel • Contestation – Advanced Debates in the Social Sciences on
Order and Change • Academic Publishing and Publication Strategy
Doktorandenräume in der MBA 60 • Zur Zeit fünf Räume mit 22 Arbeitsplätzen • 19 Plätze mit Laptops, 3 ohne Laptops • Drucker, Bürotische, Regal- und Schrank-
flächen • Kriterien für die Platzvergabe: DoktorandIn an
der WiSo-Fakultät ohne eigenen Arbeitsplatz • eher in der Anfangsphase der Promotion • StipendiatInnen werden bevorzugt
Finanzielle Förderung I1. Durch die WiSo-GS - Zur Zeit leider gar nichts (weder für Reisekosten noch für Feldaufenthalte noch für Druckkostenunterstützung)
2. Durch die UNI HH - Reisestipendien (aus dem Uni-Körperschaftsvermögen)
- Hamburger Nachwuchsförderungsgesetz- jedes Semester Stipendien, - Dauer bis zu 2 Jahre,- Anträge können jeweils im April oder Oktober eines Jahres gestellt
werden- Abtl. Nachwuchsförderung der UNI HH
Finanzielle Förderung II
3. Durch Andere- DAAD (Auslandsstipendien) (www.daad.de)
- Stipendien der Begabtenförderwerke • Studienstiftung des deutschen Volkes (www.studienstiftung.de) • Friedrich-Ebert-Stiftung (www.fes.de) • Friedrich-Naumann-Stiftung (www.fnst.de) • Konrad-Adenauer-Stiftung (www.kas.de) • Hanns-Seidel-Stiftung (www.hss.de) • Heinrich-Böll-Stiftung (www.boell.de) • Rosa-Luxemburg-Stiftung (www.rosaluxemburgstiftung.de) • Stiftung der Deutschen Wirtschaft (www.sdw.org) • Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de Förderschwerpunkte & Themen der Promotionsförderung in
der Hans Böckler Stiftung)