www.richtiger.at banken-kolleg kredit- und finanzierungs- fachseminar modul ii kreditprodukte...
TRANSCRIPT
www.richtiger www.richtiger .at .at
BANKEN-KOLLEGKredit- und Finanzierungs- FachseminarModul II
Kreditprodukte
Johannes Frei
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Einleitung-Inhalte des Vortrages
• Einleitung– Begrüßung und Vorstellung– Inhalte des Vortrages– Organisation der Produktbearbeitung und Kreditüberwachung– wichtige Rechtsquellen– Grundzusammenhänge des Kreditgeschäftes
• Kreditprodukte– Einteilung– ausgewählte Rechtsgrundlagen– Arten
• Geldleihgeschäfte• Kreditleihgeschäfte
– geförderte Kredite
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Einleitung-Inhalte des Vortrages
– alternative Finanzierungsformen
– Praxisbeispiele (Muster)– Produktkalkulation
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Einleitung-Wichtige Rechtsquellen
• Zivilrechtliche Quellen- kein einheitliches Kreditgeschäft- ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 983 Darlehen
• § 1063 Kauf auf Borg• § 151 ff, 865 f Geschäftsfähigkeit
- UGB Unternehmergesetzbuch- KSchG Konsumentenschutzgesetz
• § 1 Verbraucher• § 6 unzulässige Vertragsbestandteile• § 13 Terminsverlust
- AGB-KrU Allgemeine Geschäftsbedingungen der
österreichischen Kreditunternehmungen
• Öffentlichrechtliche Quellen- BWG Bankwesengesetz- VKrG Verbraucherkreditgesetz- GebG Gebührengesetz
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Kreditnehmer
• Kreditgeber• Verwendungszweck• Besicherung• Laufzeit• Bereitstellung• Währungen• Konditionengestaltung
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Kreditnehmer– Private
• niedrige Einzelvolumina• Konsum- oder Immobilienfinanzierung• Massengeschäft
– Unternehmer• erheblich höhere Summen• Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung
– öffentliche Hand• sehr hohe Beträge• öffentliche Investitionen• geringes Risiko• geringere Unterlegungskosten• geringere Margen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
Kreditnehmer
Private Unternehmen Öffentliche Hand
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Kreditgeber– Banken– Förderstellen– Lieferanten (Zahlungsziele)– Kunden (Anzahlungen)– Private (z.B.: Gesellschafterdarlehen)– mehrere Kreditgeber (Konsortialkredit)
• ein von mehreren Banken gemeinschaftlich eingeräumter Kredit• Risikostreuung; Großkreditgrenze; Wunsch des Kreditnehmers nach
der Aufteilung auf seine Hausbanken• offene Konsortien (Kreditnehmer kennt die beteiligten Banken und
deren Quoten); stille Konsortien (Syndizierung ohne Wissen des Kreditnehmers)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Konsortialführer– führt die Kundengespräche– Abstimmung zwischen den Konsorten– schließt den Kreditvertrag– bestellt und verwaltet die Sicherheiten– Abstimmung und Anpassung der Konditionen– Beschaffung der laufenden Informationen– Konsortialführerprovision
• Konsortialvertrag aller beteiligten Banken– regelt das Innenverhältnis (Treuhand) und die Vertretung nach außen– Einzelverträge (mit jedem Konsorten) oder Einheitsvertrag (ein
gemeinsamer Vertrag)– Namen der Konsorten; Beteiligungsquoten (Prozent oder Beträge);
Kreditnehmer; Haftungsverhältnisse; Rechte; Pflichten– Konsortium ist häufig eine GesBR
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Bareinschuss – Jeder der Konsorten führt ein Kreditkonto in Höhe seiner Beteiligung– Hinterlegung der Quote auf einem Einlagekonto beim Konsortialführer;
Verzinsung gemäß Kreditkondition (ev. abzüglich Konsortialführer- provision)
– Buchungen am Hauptkreditkonto spiegeln sich auf den Einlagekonten wieder
• Haftungsübernahme– Konsortialführer bringt die liquiden Mittel alleine auf– Konsorten übernehmen Haftungen gegenüber dem Konsortialführer in
Höhe ihrer Quoten– häufig bei Aval- und Kontokorrentkrediten
• Kreditausfall– Gestion durch Konsortialführer– Verwertung der Sicherheiten– Konsortialführer zieht die Konsortialeinlagen zur Deckung heran; zieht
die Haftungen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Verwendungszweck
- Verbraucherkredit
• Wohnbaukredit
• Einrichtungskredit
• Autokredit
- Unternehmerkredit
• Betriebsmittelkredit
• Investitionskredit
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Aufgabe
Zählen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen Unternehmens- und Verbraucherkredit auf.
VerwendungszweckeGesetzliche RahmenbedingungenWer haftet?
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
§ 1 (1) Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen 1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und 2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz§ 9
• 1) Unbeschadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts sind Kreditverträge auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu erstellen. Der Kreditgeber hat allen Vertragsparteien unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Kreditvertrags zur Verfügung zu stellen.
• (2) Im Kreditvertrag ist klar und prägnant Folgendes anzugeben:
• 1.die Art des Kredits;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 2.die Identität und die Anschriften der Vertragsparteien sowie gegebenenfalls die Identität und die Anschrift des beteiligten Kreditvermittlers;
• 3.die Laufzeit des Kreditvertrags;• 4.der Gesamtkreditbetrag und die Bedingungen für die
Inanspruchnahme;• 5.bei verbundenen Kreditverträgen die Ware oder die
Dienstleistung und der Barzahlungspreis;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 6.der Sollzinssatz, die Bedingungen für die Anwendung des Sollzinssatzes und, soweit vorhanden, Indizes oder Referenzzinssätze, die sich auf den anfänglichen Sollzinssatz beziehen, ferner die Zeiträume, die Bedingungen und die Vorgangsweise bei der Anpassung des Sollzinssatzes; gelten unter verschiedenen Umständen unterschiedliche Sollzinssätze, so sind die genannten Informationen für alle anzuwendenden Sollzinssätze zu erteilen
• 7.der effektive Jahreszins unter Angabe aller in dessen Berechnung einfließenden Annahmen gemäß § 27 und der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag, berechnet zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
• 8. der Betrag, die Anzahl und die Fälligkeit der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen und gegebenenfalls die Reihenfolge, in der die Zahlungen auf verschiedene ausstehende Restbeträge, für die unterschiedliche Sollzinssätze gelten, zum Zweck der Rückzahlung angerechnet werden;
• 9.im Fall der Kredittilgung bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit das Recht des Verbrauchers, auf Verlangen kostenlos und zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Gesamtlaufzeit des Kreditvertrags eine Aufstellung in Form eines Tilgungsplans zu erhalten (§ 10);
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 10.sofern die Zahlung von Entgelten und Zinsen ohne Kapitaltilgung vorgesehen ist, eine Aufstellung der Zeiträume und Bedingungen für die Zahlung der Sollzinsen und der damit verbundenen wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Entgelte;
• 11.gegebenenfalls die Entgelte für die Führung eines oder mehrerer Konten für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge, es sei denn, die Eröffnung eines Kontos ist fakultativ, zusammen mit den Entgelten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Abhebungen getätigt werden können, sonstige Entgelte auf Grund des Kreditvertrags und die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 12. der Verzugszinssatz gemäß der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags geltenden Regelung und die Art seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten;
• 13.ein Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen;
• 14.gegebenenfalls ein Hinweis auf anfallende Notariatsgebühren;
• 15.gegebenenfalls die verlangten Sicherheiten und Versicherungen;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 16. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts sowie die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Rücktrittsrechts, einschließlich der Angaben zu der Verpflichtung des Verbrauchers, das in Anspruch genommene Kapital zurückzuzahlen, den Zinsen gemäß § 12 Abs. 3 und der Höhe der Zinsen pro Tag;
• 17.Informationen über die aus § 13 erwachsenden Rechte und über die Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 18.das Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verfahren bei vorzeitiger Rückzahlung und gegebenenfalls Informationen über den Anspruch des Kreditgebers auf Entschädigung sowie über die Art der Berechnung dieser Entschädigung;
• 19.die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Rechts auf Kündigung des Kreditvertrags;
• 20.die Angabe, ob der Verbraucher Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
• 21.gegebenenfalls weitere Vertragsbedingungen;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 22. gegebenenfalls der Name und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• 3) Bei einem Kredit mit Tilgungsträger muss aus dem Kreditvertrag überdies klar und prägnant hervorgehen, welche Risiken mit einem solchen Kredit im Vergleich mit einem Ratenkredit verbunden sind und dass im Besonderen der Kreditvertrag oder der Vertrag über den Tilgungsträger keine Garantie für die Rückzahlung des auf Grund des Kreditvertrags in Anspruch genommenen Gesamtbetrags vorsieht, es sei denn, eine solche Garantie wird gegeben. Wird der Vertrag über den Tilgungsträger mit dem Kreditgeber selbst abgeschlossen oder von diesem vermittelt, so muss der Kreditvertrag außerdem die in § 6 Abs. 6 zweiter Satz genannten Informationen enthalten.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• (4) Bei einem Fremdwährungskredit muss der Kreditvertrag auch die in § 6 Abs. 7 genannten Informationen über das mit der anderen Währung verbundene Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiko sowie über die zusätzlich anfallenden Kosten enthalten.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
§ 12• (1) Der Verbraucher kann von einem Kreditvertrag innerhalb von
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Erhält der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß § 9 erst später, so beginnt die Frist mit diesem Tag.
• (2) Die Frist des Abs. 1 ist jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt auf Papier oder einem anderen, dem Kreditgeber zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist an den Kreditgeber abgesendet wird. Der Kreditgeber muss den Rücktritt jedenfalls gegen sich gelten lassen, sofern die Rücktrittserklärung den Informationen entspricht, die er selbst dem Verbraucher gemäß § 9 Abs. 2 Z 16 gegeben hat.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• (3) Nach dem Rücktritt hat der Verbraucher dem Kreditgeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung, den ausbezahlten Betrag samt den seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Die Zinsen sind auf der Grundlage des vereinbarten Sollzinssatzes zu berechnen. Der Kreditgeber hat überdies Anspruch auf Ersatz der Zahlungen, die er an öffentliche Stellen entrichtet hat und nicht zurückverlangen kann; sonstige Entschädigungen hat der Verbraucher nicht zu leisten.
• (4) Übt der Verbraucher sein Rücktrittsrecht aus, so gilt der Rücktritt auch für eine Vereinbarung über eine Restschuldversicherung oder eine sonstige Nebenleistung, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag vom Kreditgeber selbst oder auf Grund einer Vereinbarung mit dem Kreditgeber von einem Dritten erbracht wird.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• (5) Wenn der Verbraucher nach Abs. 1 zum Rücktritt berechtigt ist, entfällt ein Recht zum Rücktritt vom Kreditvertrag gemäß § 8 FernFinG oder § 3 Abs. 1 bis 3 KSchG.
• (6) Die Abs. 1 bis 5 gelten nicht für hypothekarisch gesicherte Kredite.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
§ 16• (1) Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den
Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags. Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer; laufzeitabhängige Kosten verringern sich verhältnismäßig.
• (2) Der Kreditgeber kann vom Kreditnehmer eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil verlangen.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
Das gilt dann, wenn• 1.die vorzeitige Rückzahlung mit einer
Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt wird, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,
• 2.die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde,
• 3.der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt oder
• 4.der Kredit in Gestalt einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• (3) Die Entschädigung darf die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen, nicht übersteigen. Sie darf überdies höchstens
• 1.) 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags ein Jahr nicht überschreitet, und
• 2.) 1% in allen anderen Fällen betragen.• (4) Bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die
vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfällig vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden. Hält der Kreditnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Kreditgeber für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung nach Abs. 2 erster Satz verlangen; auf diese ist Abs. 2 zweiter Satz nicht anzuwenden. Für die Höhe der Entschädigung gilt Abs. 3. §§ 18, 19 und 21 HypBG und § 8 PfandbriefG bleiben unberührt.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucherkreditgesetz
• (5) Bei einem Kredit mit Tilgungsträger muss der Kreditgeber auf Verlangen des Kreditnehmers auf ein vertragliches Recht hinsichtlich der auf den Tilgungsträger zu leistenden Zahlungen insoweit verzichten, als der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucher
Konsumentenschutzgesetz
Terminsverlust § 13. Hat der Verbraucher seine Schuld in Raten zu zahlen und hat sich
der Unternehmer für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vorbehalten, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust), so darf er dieses Recht nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Unternehmer den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucher
Konsumentenschutzgesetz
§ 20. (1) Der Verbraucher hat einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei der Übergabe der Sache anzuzahlen; die Anzahlung muss mindestens zehn vom Hundert des Barzahlungspreises oder, wenn dieser 220 Euro übersteigt, mindestens zwanzig vom Hundert des Barzahlungspreises betragen. Wird als Anzahlung eine bewegliche körperliche Sache gegeben, so ist ihr gemeiner Wert anzurechnen. In den Fällen der §§ 18 und 19 kann der Verbraucher die Anzahlung entweder dem Unternehmer oder dem Geldgeber leisten. (2) Übergibt der Unternehmer dem Verbraucher die Sache, ohne die Mindestanzahlung (Abs. 1) erhalten zu haben, so hat er keinen Anspruch auf den der nicht geleisteten Anzahlung entsprechenden Teil des Kaufpreises.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
Kreditgeschäfte von Ehegatten § 25a. Unternehmer, deren Unternehmensgegenstand die Gewährung oder
die Vermittlung von Krediten ist, haben Ehegatten, die als Verbraucher gemeinsam einen Kredit aufnehmen, mag auch einer die Haftung nur als Bürge eingehen, oder einem Ehegatten, der als Verbraucher die Haftung für eine bestehende Kreditverbindlichkeit des anderen übernimmt, durch die Übergabe einer gesonderten Urkunde darüber zu belehren, 1. dass, falls die Ehegatten solidarisch haften, von jedem der Schuldner in beliebiger Reihenfolge der volle Schuldbetrag verlangt werden kann, ohne Rücksicht darauf, wem von ihnen die Kreditsumme zugekommen ist, 2. dass die Haftung auch bei Auflösung der Ehe aufrecht bleibt sowie 3. dass nur das Gericht im Fall der Scheidung die Haftung eines der Ehegatten gemäß § 98 Ehegesetz auf eine Ausfallsbürgschaft beschränken kann, was binnen eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung beantragt werden müsste.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucher Konsumentenschutzgesetz
Kreditverbindlichkeiten von Verbrauchern § 25b. (1) Ist ein Verbraucher Solidarschuldner eines von einem in § 25a
genannten Unternehmer gewährten Kredites, so hat der Gläubiger jede Mahnung und sonstige Erklärung wegen einer Säumigkeit eines anderen Solidarschuldners auch dem Verbraucher zuzustellen. (2) Ist ein Verbraucher Bürge oder Garant eines von einem in § 25a genannten Unternehmer gewährten Kredites und wird der Hauptschuldner säumig, so hat der Gläubiger den Verbraucher davon in angemessener Frist zu verständigen. Unterlässt er dies, so haftet ihm der Verbraucher nicht für die Zinsen und Kosten, die ab der Kenntnis des Gläubigers von der Säumigkeit des Hauptschuldners bis zu einem Verzug des Verbrauchers selbst entstehen.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucher
Konsumentenschutzgesetz§ 25c. Tritt ein Verbraucher einer Verbindlichkeit als Mitschuldner, Bürge oder Garant bei (Interzession), so hat ihn der Gläubiger auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird. Unterlässt der Unternehmer diese Information, so haftet der Interzedent nur dann, wenn er seine Verpflichtung trotz einer solchen Information übernommen hätte.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Verbraucher
KonsumentenschutzgesetzMäßigungsrecht
§ 25d. (1) Der Richter kann die Verbindlichkeit eines Interzedenten (§ 25c) insoweit mäßigen oder auch ganz erlassen, als sie in einem unter Berücksichtigung aller Umstände unbilligen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit des Interzedenten steht, sofern die Tatsache, dass der Verbraucher bloß Interzedent ist, und die Umstände, die dieses Missverhältnis begründet oder herbeigeführt haben, bei Begründung der Verbindlichkeit für den Gläubiger erkennbar waren. (2) Bei der Entscheidung nach Abs. 1 ist insbesondere zu berücksichtigen: 1. das Interesse des Gläubigers an der Begründung der Haftung des Interzedenten, 2. das Verschulden des Interzedenten an den Umständen, die das in Abs. 1 genannte Missverhältnis begründet oder herbeigeführt haben, 3. der Nutzen des Interzedenten aus der Leistung des Gläubigers sowie 4. der Leichtsinn, die Zwangslage, die Unerfahrenheit, die Gemütsaufregung oder die Abhängigkeit des Interzedenten vom Schuldner bei Begründung der Verbindlichkeit.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Besicherung
- Blankokredit
- Kollektiver Personalkredit
- Realkredit
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
Sicherheiten
BlankokreditKollektiver
PersonalkreditRealkredit
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Laufzeit
- Kurzfristig – bis zu einem Jahr
- Mittelfristig – ein bis fünf Jahre
- Langfristig – über 5 Jahre
Vertragliche vs. wirtschaftliche Laufzeit
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
Laufzeit
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Bereitstellung
- in einer Summe - Autokauf
- in Teilbeträgen – Fertigteilhaus
- variable Bereitstellung – „Baukonto“
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
Bereitstellung
In einer Summe In TeilbeträgenVariable Bereit-
stellung
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Währung– EUR– andere Währungen
• CHF
• JPY
• USD
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Einteilung
• Konditionengestaltung
- fix
- variabel
- indikatorgebunden
- Cap
- Floor
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Aktives Zinsmanagement mittels EUR-Zins-Cap
AusgangssituationIhre variabel finanzierten Bankverbindlichkeiten unterliegen einem uneingeschränkten Zinsänderungsrisiko. Sollte es in Zukunft zu Zinserhöhungen kommen, können sich Ihre Zinsaufwendungen deutlich erhöhen.
LösungDurch den Abschluß eines EUR-Zins-Caps sichern Sie sich heute gegen einen möglichen Anstieg des Geldmarktzinsniveaus (des 3-Monats-EURIBORs) ab und profitieren weiterhin von günstigen Kreditkonditionen, falls das Zinsniveau gleichbleiben bzw. fallen sollte.
Produktbeschreibung Bei einem EUR-Zins-Cap vereinbaren Sie mit der RLB NÖ-Wien den Kauf eines Zins-Cap für eine bestimmte Laufzeit bezogen auf einen bestimmten Kapitalbetrag und einen festgelegten Basis-Zins (3-Monats-EURIBORs). Sollte der Basiszins während der Laufzeit die Cap-Obergrenze überschreiten, erhalten Sie für jede dieser Perioden eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen Obergrenze und Basiszins von der RLB NÖ-Wien. Sie haben sich damit eine Zinssatzobergrenze gesichert und können weiterhin von fallenden Geldmarktzinsen profitieren.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Aktives Zinsmanagement mittels EUR-Zins-Cap
Aktuelle Konditionen
Volumen: ab 100.000 EUR, bzw. in weiteren 50.000,-- EUR Schritten
Referenzzinssatz: 3-Monats-EURIBORZinszahlungen: vierteljährlich, act/360Tilgungen: keineCap Laufzeit: 30.06.03 – 30.06.08Zinsobergrenze (Cap): 4,00%einmaliger Prämienaufwand, pro 100.000 EUR:2800,-- EUR
Grafische Darstellung der Konstruktion:
Laufzeit
Cap - Obergrenze
3-Monats-EURIBOR
Zinssatz
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Knock out cap
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
EUR/CHF-Kurssicherungsmodell
Ausgangssituation
Sie finanzieren sich im CHF um das günstige Zinsniveau gegenüber dem EURO ausnutzen zu können. Diese Finanzierung unterliegt allerdings dem vollen Währungsrisiko. Wertet der CHF gegenüber dem EURO auf, ist Ihr Zinsvorteil schnell verbraucht und darüber hinaus können Ihnen erhebliche Verluste entstehen. Um dem entgegenzuwirken, bieten wir Ihnen folgendes Modell an.
Lösung
Durch eine Kombination zweier Devisenoptionen können Sie sich ohne einen Prämienaufwand einen für Sie interessanten Ausstiegskurs sichern. Die Optionslaufzeit sowie auch der Sicherungskurs sind in einem gewissen Rahmen wählbar.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
EUR/CHF-Kurssicherungsmodell
Detaillierte Beschreibung
Volumen: ca. EUR 235.000,-- Gegenwert
Kassakurs: 1,5370 1,5370
Absicherungskurs: 1,5370 1,5370
Absicherung bis: 1,4850 1,4670
Gewinnpotential bis: 1,5910 keines
Laufzeit bis: 1 Jahr 1 Jahr
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
EUR/CHF-Kurssicherungsmodell
Option 1: Sie verkaufen eine EUR Call / CHF Put Option mit einem Ausübungspreis von 1,5370 EUR/CHF und einem Knock-In bei 1,5910. Sollte der EUR/CHF-Kurs während der Laufzeit nie die 1,5910 berührt oder überschritten haben, ist die Option nicht aktiv. Ist der EUR/CHF Kurs am Ende der Laufzeit über 1,5370 und wurde während der Laufzeit die 1, 5910 berührt oder überschritten, so werden Sie aus der Option in Anspruch genommen und kaufen die CHF zu 1,5370. Für diese Verpflichtung erhalten Sie eine Prämie.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
EUR/CHF-Kurssicherungsmodell
Option 2: Diese Prämie investieren Sie nun in den Kauf einer EUR Put / CHF Call Option mit einem Ausübungspreis von 1,5370 EUR/CHF und einem Knock-Out bei 1,4850, d.h. sollte der EUR/CHF-Kurs unter 1,5370 aber über 1,4850 notieren, können Sie die Option ausüben und die CHF gegen EUR zu 1,5370 kaufen. Sollte EUR/CHF einmal während der Laufzeit EUR/CHF 1,4850 berühren bzw. unterschreiten, hört die Option auf zu existieren.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
CHF - KurssicherungsmodellMögliche Szenarien am Ende der Laufzeit:a) Der EUR/CHF- Kurs notiert bei 1,5700 und berührt bzw. überschreitet während der Laufzeit niemals die 1,5910Option 1 existiert nicht, d.h. Sie kaufen CHF zu 1,5700 bzw. bleiben weiter im CHF finanziertOption 2 verfällt
b) Der EUR/CHF- Kurs notiert bei 1,5100 und berührt bzw. unterschreitet während der Laufzeit niemals die 1,4850Option 1 verfälltOption 2 können Sie ausüben und kaufen CHF zu 1,5370
c) Der EUR/CHF- Kurs notiert bei 1,5700 und berührt bzw. überschreitet während der Laufzeit zumindest einmal die 1,5910Option 1 wird ausgeübt, d.h. Sie kaufen CHF zu 1,5370Option 2 wird nicht ausgeübt
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
EUR/CHF-Kurssicherungsmodell
d) Der EUR/CHF-Kurs notiert bei 1,5100 und berührt bzw. unterschreitet während der Laufzeit zumindest einmal die 1,4850Option 1 verfälltOption 2 existiert nicht mehr, d.h. es ist keine Absicherung mehr vorhanden.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Bank stellt dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag für
eine bestimmte Zeit zur Verfügung• Kreditleihgeschäfte
– Bank stellt dem Kreditnehmer ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung
– Übernahme von Zahlungsverpflichtungen• im Auftrag des Kunden (Kreditnehmers)• gegen Provisionszahlung• gegenüber Dritten; wenn der Kunde seinen Verpflichtungen diesen
gegenüber nicht nachkommt– Innenverhältnis: Pflicht zum Leistungsersatz– bei Inanspruchnahme wird aus der Kreditleihe eine Geldleihe
(wenn keine ausr. Deckung)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
GELDLEIHGESCHÄFTE
KONTOKORRENTKREDIT
EINMALKREDIT
LOMBARDKREDIT
DARLEHEN
WECHSELDISKONTKREDIT
PAUSCHALRATE ENDFÄLLIG KAPITALRATE
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Kontokorrentkredit
• Definition (Zwischen-, Saison-, Überbrückungskredit)– Varianten:
» korrespondiert » nicht korrespondiert (ÜZ-Rahmen, Disporahmen)
• Rechtsquellen (wechselseitiges Schuld- und Guthabenverhältnis)• Abwicklung (qu. Feststellung des Saldos, Einzelforderung erlischt)• Kundennutzen (Sicherung Zahlungsbereitschaft)• Banknutzen (Konditionen – Soll-Zinsen, ÜZ-Zinsen,
Bereitstellungsprovision, Kontogebühren, Überweisungsspesen)• Muster (Praxisbeispiele)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Gruppenaufgabe:Nennen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen
Kredit und
Darlehen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Einmalkredit
• Varianten:– Tilgungsformen– Zinssatzfixierung– Verbraucher - Nichtverbraucher– Ankaufsfinanzierung mit EV-Abtretung
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Darlehen (nicht jederzeit rückforderbar)– Effektenlombarddarlehen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
Darlehen.• § 983 ABGB.
Wenn jemanden verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, dass er zwar willkürlich darüber verfügen könne, aber nach einer gewissen Zeit eben so viel von derselben Gattung und Güte zurück geben soll; so entsteht ein Darlehensvertrag. Er ist mit dem, obgleich ebenfalls verbindlichen Vertrage (§ 936), ein Darlehen künftig zu geben, nicht zu verwechseln.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
Kredit
§ 988 ABGB
Der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld heißt Kreditvertrag; dazu zählt auch ein Vertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien dieses Vertrags heißen Kreditgeber und Kreditnehmer. Das Entgelt besteht in der Regel in den vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen;
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Wechseldiskontkredit
• Ankauf von Wechseln vor Fälligkeit
• Sowohl Aussteller als auch Bezogener haften der
Bank
• bis 1999 günstige Refinanzierungsmöglichkeit für
die Bank
• heute daher geringere Bedeutung
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
Kreditnehmer(=Wechselaussteller)
Wechseleinreichung
Kreditinstitut
Gutschrift Diskonterlös
Kreditvertrag
Wechselbezogener
WechselforderungInkasso
bei Fälligkeit
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Lombardkredit (durch leicht realisierbare, bewegliche Sachen
und Rechte gesichert)• Nicht in voller Höhe bevorschusst
• Unterschreitet der Kurswert der Faustpfänder den aushaftenden Kredit – Nachbesicherung oder Abdeckung
• Warenlombard (Haltbarkeit, Marktwert, Preisentwicklung)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Zessionskredit
• offene Zession
• stille Zession
• besondere Form des Kontokorrentkredites
• die Ausnutzung des Kredites ist nur im Ausmaß
der bewerteten Kundenforderung möglich
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäft• Kreditvertragsanbot
• Unternehmer
• Bei hohen Summen
• Kunde bietet der Bank den Abschluss
eines Kredites an
• Bank nimmt konkludent durch
Zuzählung an
• Vorteil für Kunden: keine staatl.
Gebühr
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Barvorlage
• kurzfristiger Fixkredit– fixer Betrag– fixe Laufzeit– fixer Zinssatz (geldmarktorientiert)
• üblicherweise kein schriftlicher Vertrag• dient der Betriebsmittelfinanzierung• Kondition orientiert sich am jeweiligen fristenkonformen
Geldmarktbriefsatz plus Marge• nach Ablauf erfolgt die Zinsverrechnung und Rückführung oder
Verlängerung mit neuvereinbarter Kondition• Abschluss erfolgt üblicherweise telefonisch• oft werden von den Kunden mehrere Quotierungen bei
verschiedenen Banken eingeholt und das günstigste Angebot angenommen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
KREDITLEIHGESCHÄFTE
AVALKREDIT AKZEPTKREDIT AKKREDITIV
BÜRGSCHAFT GARANTIE
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten• Kreditleihgeschäfte
– Avalkredit• Übernahme von Haftungen (Bürgschaft, Garantie) durch die Bank
(Garant)• gegen Provisionszahlung (Avalprovision, Ausfertigungs-,
Änderungsgebühren)• im Auftrag und für Verpflichtungen des Kunden (Kreditnehmer)• gegenüber Dritten (Begünstigter) im In- oder Ausland (nur
Geldleistungen)• Zweck: weitreichender Sicherungsvertrag; Haftungen gelten
unabhängig vom Deckungsverhältnis zwischen Bank und Kunde– Avalkreditvertrag
• Einzelaval- oder Rahmenavalkreditvertrag• Vertragspartner; Kredithöhe; Laufzeit; Konditionen; Ausnützung;
Sicherheiten• gebührenfrei
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
– Haftungen (Zahlungsversprechen)• Bürgschaften
– Rechtsquelle: § 1346 - 1367 ABGB– Akzessorietät (Einwendungen - Grundgeschäft)– gebührenpflichtig– Schriftform (Gläubiger muss schriftlich annehmen, außer:
Vollkaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes; §§ 350 f HGB)
• Garantien– Rechtsquelle: § 880 a ABGB– Abstraktheit– Präambel; Bedingungen (eher selten); Garantieleistung;
Einwendungsverzicht; Dauer; Inanspruchnahme; Abtretungsverbot– direkte und indirekte (ausl. Bank übernimmt Garantie, österr. Bank
übernimmt Rückgarantie)– gebührenfrei– Schriftform (wie Bürgschaft; aber: in der Praxis häufig
stillschweigende Annahme)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
§ 1346 ABGB als Bürge
(1) Wer sich zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall verpflichtet, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle, wird ein Bürge, und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Übereinkommen ein Bürgschaftsvertrag genannt. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu.
(2) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages ist erforderlich, dass die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich abgegeben wird.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
als Mitschuldner;
§ 1347 ABGB. Wenn jemand, ohne die den Bürgen zu Statten kommende Bedingung, einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt; so entsteht eine Gemeinschaft mehrerer Mitschuldner, deren rechtliche Folgen nach den in dem Hauptstücke von Verträgen überhaupt gegebenen Vorschriften zu beurteilen sind (§§. 888 - 896).
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
§ 1356 ABGB
Der Bürge kann aber, selbst wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, dass der Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sei, zuerst belanget werden, wenn der Hauptschuldner in Konkurs verfallen, oder wenn er zur Zeit, als die Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist.
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
§ 1357 ABGB
Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, haftet als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld; es hängt von der Willkür des Gläubigers ab, ob er zuerst den Hauptschuldner, oder den Bürgen oder beide zugleich belangen wolle (§. 891).
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
– Garantiearten (nach Gegenstand der Sicherung)• Bietungs- (Ausschreibungs)garantie: Ausschreiber will sich vor
unseriösen Anboten schützen; 1 - 20 % der Anbotssumme
• Anzahlungsgarantie: Bank garantiert den Anzahlungsbetrag zu refundieren, sollte der Produzent nicht liefern
• Erfüllungs- (Liefer- Leistungs)garantie: deckt die Lieferung bzw. Erbringung von Waren bzw. sonstigen Leistungen
• Gewährleistungsgarantie: Absicherung der Mangelhaftigkeit von Lieferungen oder Leistungen
• Haftrücklassgarantie: ersetzt die Einbehaltung des Haftrücklasses durch den Anlagekäufer; ca. 5 - 15 % des Kaufpreises
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Deckungsrücklassgarantie: Sichert den Anspruch des Käufers auf Rückerstattung der Überzahlung, wenn Summe der Teilrechnungen größer ist wie der Schlussrechnungsbetrag (Teilrechnungen werden voll bezahlt; kein Abzug des Deckungsrücklasses; ca. 10 % )
• Konnossementsgarantie: Sichert die Reederei gegen Schäden aus der Ausfolgung von Waren, ohne Vorlage der Originalkonnossemente
• Zollgarantie: ersetzt die Kaution, die Zollbehörden verlangen, damit temporär in das Land eingeführte Waren wieder ausgeführt werden
• Prozessgarantie: dient der Sicherstellung von Prozesskosten und Gebühren (Auslandsprozesse)
• Frachtstundungen: ersetzt die sofortige Bezahlung der Fracht bei Aufgabe der Ware
• Mietkautions-/Jagdpachtgarantie• Zahlungs- (Kaufpreis- Kredit)garantie: Sicherungsfunktion
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
– Inanspruchnahme von Garantien• Form: meist Schriftlichkeit vereinbart; ist exakt einzuhalten (z.B.:
eingeschriebenen Brief - kein Fax); Behauptung, dass der Garantiefall eingetreten ist
• Zeitpunkt: 24.00 h des Ablauftages (ggf. sind Dokumente vorzulegen)
• extend or pay: Verlängerung oder Zahlung • Einwendungen des Garanten
– grundsätzlich gilt Einredeausschluss– aus Auftragsverhältnis (Kunde - Bank): niemals– aus Grundverhältnis (Kunde - Begünstigter): offensichtlicher
Rechtsmissbrauch (garantierter Sachverhalt ist nachweislich - liquide und eindeutige Beweismittel - nicht eingetreten; Beweislast beim Garanten)
– aus Garantieverhältnis (Bank - Begünstigter): nicht frist- oder formgerechte Inanspruchnahme; ungültige Garantie; Fälschung; Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen; Inhalt der Garantie
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten
• Kreditleihgeschäfte– Akzeptkredit
• Bank akzeptiert einen auf sie gezogenen Wechsel
• kurzfristig
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Arten• Kreditleihgeschäfte
– Dokumentenakkreditiv• vertragliche Zusicherung einer Bank
– für Rechnung ihres Auftraggebers– innerhalb eines festgelegten Zeitraumes– an einen bestimmten Empfänger– unter der Voraussetzung der Einreichung vorgeschriebener
Dokumente– einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen
• vom zugrundeliegenden Warengeschäft vollständig losgelöst• Bank muss bei Einreichung ordnungsgemäßer Dokumente zahlen,
unabhängig von der Deckung durch den Auftraggeber• Obligo der Bank kann auch durch Bestätigung eines Akkreditives
entstehen (zusätzliche akkreditivmäßige Verpflichtung einer zweiten Bank)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur
Ich möchte meinen Export über ein
Akkreditiv absichern
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ich beauftrage Sie ein Akkreditiv zu eröffnen
ERÖFFNENDE BANK
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß AVISIERENDE BANK
ERÖFFNENDE BANK
Eröffnung des Akkreditives und Weiterleitung an die
Avisierende Bank
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK
WeiterleitungVertrags, Akkreditiv- und Warenfluß AVISIERENDE BANK
Dem Verkäufer wird eingelangtes Akkreditiv
avisiert
Kaufvertrag
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand laut Akkreditiv-
bedingungen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK
WeiterleitungVertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Einreichung der erforderlichen Dokumente bei der Avisierenden Bank
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK WeiterleitungVertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Dokumentenfluß
Dok
-Ein
reic
hn
un
g(Prüfung) und Weiterleitung der Dokumente an die Eröffnende Bank
DHL
Kaufvertrag
Warenversand
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK WeiterleitungVertrags, Akkreditiv- und Warenfluß AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok
-Ein
reic
hn
un
g
Dok-Weiterleitung
Nach genauer Prüfung der Dokumente Zusendung und
Belastung an den Auftraggeber
Zahlungsfluß
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und WarenflußAVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok
-Ein
reic
hn
un
g
Dok-Weiterleitung
Zahlungsfluß
Dok
-Zu
sen
du
ng
Bel
astu
ng
Überweisung an die Avisierende Bank
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok-E
inre
ich
nu
ng
Dok-Weiterleitung
Zahlungsfluß
Dok-Z
usen
du
ng
B
ela
stu
ng
Gutschrift an den
Begünstigten
Gu
tsch
rift
Überweisung
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ak
kre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK WeiterleitungVertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok
-Ein
reic
hn
un
g
Dok-Weiterleitung
Zahlungsfluß
Dok
-Zu
sen
du
ng
Bel
astu
ng
Gu
tsch
rift
Überweisung
ERLEDIGT
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• sehr vielfältige Förderungen– Ministerien– Bundesländer– teilweise in ausgegliederten Gesellschaften
• seit dem EU-Beitritt sind Förderungen grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen für:– Forschung und Entwicklung– Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben– Umweltschutz– Aus- und Weiterbildung, Schulung, Beratung– Sanierung und Restrukturierung
• Förderhöchstgrenzen (Prozentsatz der förderbaren Kosten)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• viele der österreichischen Förderungen wurden 1994 von der EWR-Aufsichtsbehörde genehmigt
• Förderinstrumente– Zinsenzuschüsse– Ratenzuschüsse– zinsgünstige Kredite– unverzinste Darlehen– Haftungsübernahmen– Wechselbürgschaften
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• Bundes-Förderstellen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-geförderte Kredite
Landesförderstellen
- Kabag/WKBG- Noebeg/NoeKBG
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK– transeuropäische Verkehrs- Telekommunikations- und
Energieversorgungsnetze; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
– zinsgünstige Darlehen
• EU-STRUKTURFONDS– Regionalentwicklung; Sozialfonds; Landwirtschaft
– Ziel 1, Ziel 2 Gebiete
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-geförderte Kredite
Risikoarten
Preisänderungsrisiko
Erfüllungsrisiko
SprachrisikoZahlungsverbots- und Moratoriumsrisiko
Annahmerisiko
Rechtliches RisikoKonvertierungs- und Transferrisiko
Transportrisiko
KursrisikoPolitische Risiko im engeren Sinn
Marktrisiko
Sonstige RisikenPolitische RisikenWirtschaftliche Risiken
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Wirtschaftliche Risiken in OECD-Staaten
Vertragspartner muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen sein
Risikodauer < 2 Jahre (umfasst Produktionszeitraum und Zahlungsziel)
Konsumgüter (und Ausnahmen)
Marktfähige Risiken Nicht marktfähige Risiken Politische Risiken, insb. aus
Verträgen mit öffentlich-rechtlichen Vertragspartnern/Garanten
Private Vertragspartner in Nicht-OECD-Ländern inkl. Ausnahmen
Risikodauer > 2 Jahre
Investitionsgüter
Prisma, Coface, Atradius
Private und staatliche Versicherer ergänzen sich bei der Exportabsicherung
OeKB Versicherung AG OeKB
1 2
privat staatlich
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Forderungsankauf (Factoring)– laufender Ankauf von Forderungen aus Lieferungen oder
Leistungen durch ein Finanzierungsinstitut– Instrument zur Betriebsmittelfinanzierung (kfr.)– Banken kaufen manchmal größere Einzelforderungen an und
diskontieren diese– Arten
• echtes Factoring (Übernahme des Ausfallrisikos)• unechtes Factoring (Kreditrisiko beim Kunden) • offenes Factoring (Drittschuldnerverständigung)
– Ablauf• Bonitätsprüfung des Kunden erforderlich• Prüfung der Forderungen (Rechte Dritter; Abtretungsverbote)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Limiteinräumung für jeden Drittschuldner (Bonitätsprüfung; bisheriges Zahlungsverhalten; Auskünfte)
• Eingereichte Rechnungen werden diskontiert
• Bevorschussung der angekauften Forderungen zu 70 % - 90 %
• Kosten: 0,2 % bis 1,5 % vom Debitoren-Umsatzvolumen; bei Delkredereübernahme: 0,4 % bis 0,7 % zusätzlich
• Übernahme der gesamten Debitorenbuchhaltung
• Ankauf kurzfristiger Forderungen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
Anspruch auf Rückübertragung der abgetretenen Forderungen
Kein Anspruch auf Rückübertragung der abgetretenen Forderungen
Sicherungsweise Abtretung der Forderungen
Abtretung der Forderung zur Erfüllung des Kaufvertrages
Forderungsabtretung geregelt durch Kreditbesicherungsvertrag
Forderungsankauf geregelt durch Kaufvertrag
ZessionskreditFactoring
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Forfaitierung:- Regressloser Ankauf von Forderungen
- Mittelfristige Exportforderungen (6 Monate bis
5 Jahre)
- Meist in Form von Wechseln
- 2 Funktionen:
- Finanzierung: Geldmittel zur
Überbrückung von Zahlungszielen
- Risikoabsicherung: Forfaiteur (Bank)
übernimmt das mit der Forderung
verbundene Risiko
- Hauptsächlich zur Finanzierung großvolumiger
Einzelgeschäfte (langlebige Wirtschaftsgüter)
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Leasing– Überlassung von Investitionsgütern und langlebigen
Konsumgütern gegen Entgelt zum Zweck der Nutzung– Arten
• Financial-Leasing– mittel- bis langfristig– durch die Leasingraten werden die Anschaffungs- und
Finanzierungskosten zur Gänze oder zum größten Teil bezahlt
• Operating-Leasing– kurzfristig– es wird nur ein geringer Teil der Anschaffungs- und
Finanzierungskosten während der Laufzeit abgedeckt
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Sale-and-leas-back– kurzfristige Beschaffung von Liquidität– Verkauf von eigenen Anlagegütern und sofortiges zurückmieten
– Ablauf• Leasingobjekt wird vom Leasingnehmer ausgewählt
• von der Leasinggesellschaft angekauft
• vom Hersteller dem Leasingnehmer geliefert
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Projektfinanzierung– Finanzierung einer - vom Rest des Unternehmens -
weitgehend abgrenzbaren Einheit– langfristige Finanzierung von Großinvestitionen– Merkmale eines Projektes
• hohe Komplexität• hoher Koordinationsbedarf• häufig internationale Ausrichtung• Projektcontrolling erforderlich
– primär wird die Finanzierung auf den Cash-Flow des Projektes abgestellt, aus dem die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen sollen
– zukunftsorientierte Analyse (Chancen und Risiken) des Projektes steht im Vordergrund, neben der Bonität der Projekteigner
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
– Kombination versch. Finanzierungsinstrumente• Investitionskredit
• Avalkredit (In- und Auslandsgarantien)
• Förderungen
• Syndizierungen
– Kreditzuzählung nach Projektfortschritt (vergleichbar mit der privaten Wohnbaufinanzierung)
– hoher Beratungsaufwand– intensive Betreuung und Projektbegleitung durch die Bank– höhere Margen
BankenkollegConsultingLeasingkollegVersicherungskolleg
www.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. atwww.richtigerkurs. at - www.richtigerkurs. at - www.bankenkolleg.atwww.bankenkolleg.at
Kreditprodukte-Produktkalkulation
• Zinsbereich (Sollzinssatzkalkulation)– Kosten der Refinanzierung
• Marktzinsmethode (Opportunitätsprinzip; Alternativveranlagung; Marktzinssätze)
– variable Verzinsung (Mischsatz aus Geldmarktsätzen verschiedener Laufzeiten)
– feste Verzinsung (fristenkonformer Satz)• Schichtenbilanz (individuelle Struktur der Passiva; veraltet)
– Risikokosten• Standardrisikokosten (Ausfälle der Vergangenheit in dieser
Kreditkategorie)– Stückkosten (Bearbeitungskosten)– Eigenmittelkosten (Haftkapital; §22 BWG)– Gewinnspanne
• Provisionsbereich – keine Kosten der Refinanzierung