zahlen - vereinbarung für wir-kartenstellen

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Vereinbarung für WIR-Kartenstellen 44 / 24.03.2011 ZVVER / Seite 1 von 8 Die WIR Bank („Bank“) einerseits und das unterzeichnete Vertragsunternehmen („VU“ oder WIR-Kartenstelle „WKS“) anderseits vereinbaren, dass die Bank dem VU Zahlungen, die von Inhabern einer WIR-Karte in WIR und/oder Schweizer Franken beim VU vorgenommen werden, auf dem entsprechenden Konto des VU bei der Bank gutgeschrieben werden, sofern die Voraussetzungen gemäss diesem Vertrag und der entsprechenden Geschäftsbedingungen erfüllt sind. Das VU ist Teilnehmer am WIR-Verrechnungssystem der Bank und verpflichtet, bargeldlose Zahlungen der Karteninhaber mit der WIR Karte zu akzeptieren. 1. Angaben zum Vertragsunternehmen („VU“, nur Einzelfirma oder juristische Person) Firma Kunden-Nr. Strasse PLZ/Ort 2. Art der WIR Kartenannahme Das VU wünscht Zahlungen mittels WIR Karte wie folgt abzuwickeln: (Bitte entsprechende Wahl ankreuzen) Elektronische Verarbeitung mit EFTPOS („Electronic Fund Transfer at Point Of Sale“) (manuelle Verarbeitung mit Abrollgerät „Imprinter“ nur bei Ausfall des elektronischen Systems; VU ist mit Weiterleitung seiner Adressdaten an Herstellerfirma des EFTPOS-Gerätes einverstanden) Manuelle Verarbeitung (mit Abrollgerät sog. „Imprinter“) VU wünscht die Zustellung von (Anzahl) Imprinter/-n (Kosten pro Gerät CHF 100.00) Folgende Geräte zur EFTPOS-Verarbeitung sind beim VU bereits in Betrieb und werden für Transaktionen mit der WIR-Karte aktiviert: (bei mehreren Terminals und mehreren Terminal-Standorten - bitte alle Terminal-ID-Nummern und alle Standorte angeben) Terminal-ID-Nr. (8- stellig) Terminal-Standort/-e 1. 2. 3. 4. 5. 6. Terminal-Hersteller Terminal-Modell (Geräte-Typ) Das VU ist dafür zuständig, dass es über mindestens ein EFTPOS-Gerät verfügt, sofern nicht schon ein oder mehrere Gerät/-e beim VU im Einsatz ist/sind. Das VU hat darauf zu achten, dass das/die entsprechende/-n EFTPOS-Gerät/-e über die für WIR-Transaktionen erforderliche Software verfügt/-en. Zu diesem Zweck wird das VU seinem Terminalanbieter beauftragen, die WIR-Kartenfunktionen auf seinem/-n bereits vorhandenen oder zu erwerbenden EFTPOS-Gerät/-en aufzuschalten. 3. Provisionssatz für Kartentransaktionen Für Zahlungseingänge des VU in WIR ist die Umsatzprovision in CHF anwendbar, die dem jeweiligen Teilnehmerstatus des VU gemäss Geschäftsbedingungen für Teilnehmer am WIR-Verrechnungssystem entspricht. Für Transaktionen in CHF wird dem VU jeweils eine prozentuale Provision auf den jeweiligen Rechnungsbetrag in CHF belastet. Die genannten, von der Bank festzulegenden Provisionen betreffend CHF- bzw. WIR-Gutschriften auf dem Konto des VU werden diesem von der Bank auf geeignete Weise (z.B. Internet, gedruckte Preislisten) zur Kenntnis gebracht. Da VU erklärt, bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung, die aktuell gültige Preisliste erhalten und akzeptiert zu haben. Für die Abwicklung von manuell erfassten („Imprinter“) Kartenbelegen wird dem Konto des VU je einzelnem Gutschriftsposten - gleichgültig ob WIR oder CHF - eine von der Bank festzulegende Gebühr belastet. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den hier genannten Provisionen belastet. Sobald als die jeweilige WIR-Kartentransaktion auf elektronischem oder postalischem Weg bei der Bank eingegangen ist, gilt die jeweilige Forderung des VU gegenüber dem jeweiligen Karteninhaber hiermit als an die Bank abgetreten. Im Fall einer Rückabwicklung der WIR- Kartentransaktion wird die jeweilige Forderung von der Bank an das VU rückzediert. BITTE UNTERSCHREIBEN SIE AM ENDE DES DOKUMENTS

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Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

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Page 1: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

44 / 24.03.2011

ZVVER / Seite 1 von 8

Die WIR Bank („Bank“) einerseits und das unterzeichnete Vertragsunternehmen („VU“ oder WIR-Kartenstelle „WKS“) anderseits vereinbaren, dass die Bank dem VU Zahlungen, die von Inhabern einer WIR-Karte in WIR und/oder Schweizer Franken beim VU vorgenommen werden, auf dem entsprechenden Konto des VU bei der Bank gutgeschrieben werden, sofern die Voraussetzungen gemäss diesem Vertrag und der entsprechenden Geschäftsbedingungen erfüllt sind. Das VU ist Teilnehmer am WIR-Verrechnungssystem der Bank und verpflichtet, bargeldlose Zahlungen der Karteninhaber mit der WIR Karte zu akzeptieren.

1. Angaben zum Vertragsunternehmen („VU“, nur Einzelfirma oder juristische Person)

Firma Kunden-Nr.

Strasse PLZ/Ort

2. Art der WIR Kartenannahme

Das VU wünscht Zahlungen mittels WIR Karte wie folgt abzuwickeln: (Bitte entsprechende Wahl ankreuzen)

Elektronische Verarbeitung mit EFTPOS („Electronic Fund Transfer at Point Of Sale“)(manuelle Verarbeitung mit Abrollgerät „Imprinter“ nur bei Ausfall des elektronischen Systems; VU ist mit Weiterleitung seiner Adressdaten an Herstellerfirma des EFTPOS-Gerätes einverstanden)

Manuelle Verarbeitung (mit Abrollgerät sog. „Imprinter“)

VU wünscht die Zustellung von (Anzahl) Imprinter/-n (Kosten pro Gerät CHF 100.00) Folgende Geräte zur EFTPOS-Verarbeitung sind beim VU bereits in Betrieb und werden für Transaktionen mit der WIR-Karte aktiviert: (bei mehreren Terminals und mehreren Terminal-Standorten - bitte alle Terminal-ID-Nummern und alle Standorte angeben)

Terminal-ID-Nr. (8-stellig) Terminal-Standort/-e

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Terminal-Hersteller

Terminal-Modell (Geräte-Typ) Das VU ist dafür zuständig, dass es über mindestens ein EFTPOS-Gerät verfügt, sofern nicht schon ein oder mehrere Gerät/-e beim VU im Einsatz ist/sind. Das VU hat darauf zu achten, dass das/die entsprechende/-n EFTPOS-Gerät/-e über die für WIR-Transaktionen erforderliche Software verfügt/-en. Zu diesem Zweck wird das VU seinem Terminalanbieter beauftragen, die WIR-Kartenfunktionen auf seinem/-n bereits vorhandenen oder zu erwerbenden EFTPOS-Gerät/-en aufzuschalten.

3. Provisionssatz für Kartentransaktionen Für Zahlungseingänge des VU in WIR ist die Umsatzprovision in CHF anwendbar, die dem jeweiligen Teilnehmerstatus des VU gemäss Geschäftsbedingungen für Teilnehmer am WIR-Verrechnungssystem entspricht. Für Transaktionen in CHF wird dem VU jeweils eine prozentuale Provision auf den jeweiligen Rechnungsbetrag in CHF belastet. Die genannten, von der Bank festzulegenden Provisionen betreffend CHF- bzw. WIR-Gutschriften auf dem Konto des VU werden diesem von der Bank auf geeignete Weise (z.B. Internet, gedruckte Preislisten) zur Kenntnis gebracht. Da VU erklärt, bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung, die aktuell gültige Preisliste erhalten und akzeptiert zu haben. Für die Abwicklung von manuell erfassten („Imprinter“) Kartenbelegen wird dem Konto des VU je einzelnem Gutschriftsposten - gleichgültig ob WIR oder CHF - eine von der Bank festzulegende Gebühr belastet. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den hier genannten Provisionen belastet. Sobald als die jeweilige WIR-Kartentransaktion auf elektronischem oder postalischem Weg bei der Bank eingegangen ist, gilt die jeweilige Forderung des VU gegenüber dem jeweiligen Karteninhaber hiermit als an die Bank abgetreten. Im Fall einer Rückabwicklung der WIR-Kartentransaktion wird die jeweilige Forderung von der Bank an das VU rückzediert.

BITTE UNTERSCHREIBEN SIE AM ENDE DES DOKUMENTS

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Page 2: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

4. Be1. AlDiese Bank (Geschädie Bed2. W2.1. V2.1.1.

2.1.2.

2.1.3.

2.1.4. 2.2. In2.2.1.

2.2.2.

2.2.3. 2.3. BDie WKInternevon de3. Re3.1. D3.2. E

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5. Pr5.1. M

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5.2. Dk

6. El6.1. ADie WKNichtbe6.2. VDer KaEinsichweitereFunktiowerden

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Für die Annamanueller Abdes Systems Die „VereinbaNiederlassungDie WKS geweingehalten wDie Abtretung

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44 / ZVVER

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24.03.2011R / Seite 2 vo

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d ohne keine ren bei

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Page 3: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

6.3. T6.3.1.

6.3.2. 6.3.3.

6.4. Id6.4.1.

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• •

6.4.2.

6.4.3. 6.5. TDie TIPoder in6.6. B6.6.1.

6.6.2. 7. M7.1. D

V7.2. A

e7.3. D

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7.4. FWdAis

7.5. D8. EiDie WK

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als gemäss denbehält sich im F

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erfalldatum; Erflfällige weitere

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erstützung. Dieang der nicht a

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eg in ihrer Gegeleg - sofern d

eleg mit derjeninsbeleg ausge

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n vorstehendenFalle einer Verg

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R- bzw. CHF, aers. ngspflichten g

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er persönlich u

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ng des Karteni

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d administrativeen Gründen, ehält sich vor, araus Anpassmen. Systemsenommen. Benutzbarkeit

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R-Kontonumm

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44 / ZVVER

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Page 4: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

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aktionen nur möu hoher oder zTage eingeliefrfassung ebeneitungsgebührergütung, For

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bei Vernachfür unleserlifür Transaktfür Zahlunge

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bei einer Sydes Terminabei einer ma

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Die Bank kannbelasten, verrecRückbelastung Nimmt die BankRechtsverhältn

Die Bank ist zuTeil der TransakDie Beweislast errechnungsre

Es steht der Bverrechnen. Dawill. Der WKS ist Verrechnungsvemit CHF-Schuld

Einlieferungsfrisöglich, falls einzu tiefer Betragfert werden, wnfalls ausgescr zu erheben. rderungsabtreerpflichtet, sämedingungen be

WKS den Forderrfolgt. InsbesoHF-Kontokorreonischen Einlieelegen aufgefü

der abgetretvorzugehen. saktionsbeleg zurückvergütetn Transaktioneinen Bezug u

stornierte Trans

tzung des eleknung „STORNtzung des ma

er anzubringen S nicht erlaubthnete Belastunnk berechtigt, veigerung und erpflichtet, durat. Aus Geschnd/oder der GB Vergütungsan

hlässigung der che, zur Verretionsbelege, dien mit verfallenzudem kein V

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ystemzahlung als eingibt, anuellen Zahlukein Vergütun

ts gutgeschriebn. Auf das durc die ihr in diechnen bzw. einkeine Aufwend

k eine Rückbelnis WKS - Karter Sicherung voktionssumme ffür die Einhaltuegelung

Bank frei, ihre abei liegt die al

es nicht gesterkehr der WKden derselben

st beachtet hane technische Sg) gelten nicht

werden nicht nachlossen. Die

etung und Rücmtliche Forderuegründet werderungsbetrag gundere werden nt (CHF-Kontoeferung bzw. hrten Forderutenen Forderu

nicht zugunst, so gilt die ebe

nen durch die unmittelbar nacsaktion belaste

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anuellen Abrecist.

t, die Rückvergng erfolgen unvon der WKS dRückbelastun

rch geeignete äftsabschlüsseB WIR getätigt nspruch insbesUnterschriftenchnung eingese nicht innerhanen, gesperrte

Vergütungsansper Transaktion

die Kartendate

ng die Kartendngsanspruch zubene Beträge ch die storniertesem Zusammenfordern. Es sdungen hatte. astung vor, haeninhaber“). on künftigen Anfür einen Zeitraung der vorlieg

WIR- oder Cleinige Wahl b

tattet, der BanKS steht, entgeausgeschlosse

at, ist eine NStörung bei derals technische

acherfasst. Sin Bank behält

ckzession ngen gegen den, ausschliessut. Es wird ausdiese Beträge

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e WKS mit allr Forderung sie

seinrede, die die Verrechnu

nen, unvollstärarbeitung als Unacherfasst wed das Transakbeitung von N

Verwendung nen. Nach Masn, dass die VerIR-Konto) der

saktionsbelegee Weiteres anverpflichtet s

e der WKS bacht.

ständig an denentsprechende

ransaktion aus

ionsbeleg zu v

ft an den Kartchreiten. Mit Vereits gezahlte

stellen, dass dg einer belieb

Gutschrift.

hickt werden,

nsaktion bestrez der WIR-Kart

treifen einliest,

schriftlich auf dt, die Auszahlueträge) zu bel

nhabers erfolgt . Inkasso- und

weisen, dass d

dem Karteninh

n einen von deung der Transa

lfälligen WIR- e mit welcher A

im Zusammeungseinrede in

44 / ZVVER

ändigen oder Ursache vorliegerden. Transaktionsjournal nicNacherfassung

der WIR-Kartessgabe dieser rgütung von WWKS gutgesch

e bei der Ban die Bank absich, in keine

bereits vergüte

n Karteninhabee Gutschrift. D

szulösen und e

verwenden, au

teninhaber darVornahme eineen Vergütung z

ie Bank keineigen Bestimm

eitet und die Pe gilt dann als

, sondern man

em Beleg erfasung an die WKasten, zu verreeine entsprech

d Rückvergütuer Bank im Zu

haber geltend z

er Bank festgelaktionsdaten e

oder CHF-GuArt der Schuld

enhang mit deBezug auf WI

24.03.2011R / Seite 4 vo

defekt eingelgt. Fehlbuchunktionen, welchecht verfügbar, gen eine zus

e unter EinhaltBedingungen sIR-Geldbeträgehrieben. CHF-

nk sind die abgetreten. Die r Weise gege

eten Beträge

er zurückvergütie WKS geht w

ein Transaktio

uf welchem da

rf zudem nur ar Gutschrift duu verlangen.

e Rückbelastunung der vorlie

räsenz der WInicht bewiese

nuell über die T

sst. KS zu verweigeechnen bzw. jehende Gutschrngsspesen) de

usammenhang

zu machen (vg

legten angemeeinzubehalten.

uthaben der W der WKS verr

em WIR- bzwR-Guthaben d

n 8

lieferten ngen e später ist eine

sätzliche

ung der schreibt en nach Beträge

auf den für die

en den

an den

ten. Auf wie folgt

nsbeleg

as Wort

auf eine urch die

ngen zu egenden

R-Karte n, wenn

Tastatur

ern bzw. ederzeit rift. er WKS mit der

gl. Ziff. 3

essenen

WKS zu rechnen

w. CHF-er WKS

Page 5: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

14. Fu14.1. GFunktio

• • •

14.2. A14.2.1.

14.2.2.14.2.3.

14.3. A14.3.1.

14.3.2.

14.3.3.14.3.4.

14.4. FBei NiTransa15. So15.1. D

dfeee

15.2. Dk

15.3. DStr

15.4. DT

15.5. DgT

15.6. Da

15.7. B16. Ha16.1. H16.1.1.16.1.2.

16.1.3.

16.1.4.

16.1.5.

16.1.6.

16.2. H16.2.1.

16.2.2.

unktionsstöruGenerell onsstörungen t

System, Terminal (HWIR-Karte.

Ausweichverfah Fällt das SysWiederaufnahAusfälle mussTransaktion amelden.

Die Bank kan Die WKS trägZahlungsfähigentstehende P

Ausweichverfah Ist die Funkti„Manuelle Ab

Die manuelle und zudem de

Die Bank kan Die WKS trägZahlungsfähig

Folgen bei Nichchtbenützung

aktion. orgfaltspflicht

Die WKS hat diden Benutzerhaestgestellten Berlassen. Dieseeinzuhalten. Die WKS verpfkeine missbräucDie WKS hat ihSystemeinführureffen sind. Die WKS hat iTerminals am SDie WKS hat ihgehörenden NeTransaktionsdaDie RäumlichkabzuschliessenBei Stilllegung oaftung

Haftung der Ban Die Bank übe Die Bank hagrobfahrlässig

Die Bank hafSysteme und

Die Bank hafmangelnde Fu

Sämtliche ÄnBank unverzüHaftung.

Die Haftung dEinsparungen

Haftung der WK Die WKS haf„Sorgfaltspflic

Aus Geschäftwerden, haftein diesen Fälldem KarteninVergütung zu

ungen

treten insbeson

Hardware- und/o

hren bei Funktistem oder dashme des Systes mindestens

ausgerüstet sei

n für solche magt bei Transaktgkeit des KartProblemfälle zuhren bei Funktionsstörung aurechnung“) odeEingabe der K

en vom Terminn für solche Ab

gt bei Transaktgkeit des Kartehtbenützung de

des Systems

ten der WKS e technischen,andbüchern de

Betrugsfällen dee Weisungen tr

lichtet sich, duchlichen Transr Personal in d

ung, zu schulen

hren/ihre TermStandort bzw. Vhren/ihre Termetzwerkelementen) enthalten,

keiten, in den und der/die Teoder Ersatz de

nk ernimmt keine Gaftet, vorbehältges Verhalten dftet gegenübeGeräte entstehftet gegenüberunktion bzw. Bderungen von

üglich mitzuteile

der Bank für in usw., ist ebenKS ftet für aus machten der WKStsabschlüssen

et die WKS für len unter dem haber nicht odverweigern, u

ndere auf an:

oder Software-

ionsstörungen s Terminal derembetriebs daseine zentrale n. Jede Störun

anuelle Abrechtionen, die übeteninhabers. Du lösen. ionsstörungen uf eine Beschäer die manuelleKartendaten amnal ausgedruckbrechnungen htionen, die übeeninhabers. es elektronisch

oder bei nich

, organisatoriscer Terminalliefer WKS Weisureten sofort na

urch angemesssaktionen möglder korrekten Hn. Zudem weis

minal(s) ordnunVerkaufspunkt

minal(s) vor unbnte) und Date, mit aller Sorgf

nen sich der/derminal(s) ist/ss/der Terminal

Garantie für eintlich der Regeder Bank und ir der WKS nihen. r der WKS auetriebsbereitscfür den Betrie

en. Für Schäd

indirekte und Fnfalls ausgesch

angelhafter Erf“). , die von der die EinbringlicVorbehalt eine

der nur teilweisnd zwar ungea

-Terminal),

des Systems br WKS aus tes manuelle VeStelle der WK

ng der Funktion

hnungen höherer dieses AuswDie WKS trifft

der WIR-Karteädigung der We Eingabe der m Terminal mukten Transaktiohöhere Kommiser dieses Ausw

en Abrechnunghterfolgter Mel

chen und admiferanten enthaungen zu dereach Mitteilung a

sene und geeigich sind.

Handhabung unst sie ihr Perso

ngsgemäss zumuss stets gewberechtigtem Zenträger, welcfalt zu schützedie Terminal(ssind, soweit mös hat die WKS

nen störungsfreelungen in dehrer Organe bzcht für Schäd

uch nicht für Schaft des/der Tb des Terminaen, die durch d

Folgeschäden,hlossen.

füllung ihrer So

WKS unter Nchkeit der entser späteren Rü

se eingebracht achtet, ob der K

bzw. des Termiechnischen odrfahren gemäsKS - z.B. Kunnsfähigkeit des

re Kommissionweichverfahren t zudem alle

e (KartenbeschWIR-Karte zurü

Kartendaten amuss die WKS monsbeleg durchssionen und Ge

weichverfahren

gssystems ldung von Stö

inistrativen Wealtenen Anweisen Verhinderunan die WKS in

gnete Massnah

nd Bedienung donal auf Massn

u warten und zwährleistet seinZugriff Dritter zche Kartendatn. s) befindet(-enöglich, zu sicheS der Bank unve

eien Systembeen nachfolgendzw. Hilfspersonen, die dieser

Schäden, die dTerminals verurals massgebendas Unterlasse

, beispielsweis

orgfaltspflichten

ichteinhaltung prechenden Foückforderung bwerden kann.

Karteninhaber b

inals er anderen Gss Ziffer 7. („mdendienst - m

s Systems ist u

nen und Gebühabgerechnet wtechnischen u

ädigung) ückzuführen, som Terminal vo

mittels der Funk den Karteninhebühren verrecabgerechnet w

örungen haftet

eisungen der Bsungen zu beang (z.B. Pflicht

Kraft. Die WK

hmen sicherzu

des Systems innahmen hin, d

zu unterhaltenn. zu schützen unten (v.a. Kart

n), sind von ern. erzüglich davo

etrieb. den Absätzen nen verursachtr infolge Ausfa

durch unsachgrsacht werden.nden Daten (z.en einer solche

se für entgang

n bei der Bank

der vorliegenorderung. Einebzw. Verrechnu

Bei noch nichbereits ganz od

ründen aussemanuelle Abrecmit der Möglich

mgehend der v

hren verrechnewerden, das vound organisato

o darf die WKrnehmen. ktion „manuellehaber persönlicchnen. werden, das vo

t die WKS vo

ank zum Systeachten. Die Ba

zur AusweisvoKS ist verpflicht

ustellen, dass k

n angemessenie zur Vermeid

n. Die bestmög

nd insbesondeennummer, V

der WKS au

n Mitteilung zu

nur für Schät werden. all, Unterbrech

gemässe Bedi

B. Besitzverhäen Mitteilung e

enen Gewinn,

k eintretende S

den Bedingune von der Bankung zulasten Wt geleisteter Veder teilweise Z

44 / ZVVER

r Betrieb, so chnung“) anzuwhkeit zur manuvon der Bank b

n. ollumfängliche orischen Mass

KS manuelle A

e Kartendatenech unterschreib

ollumfängliche

ollumfänglich fü

em und dessenank ist insbesoorlage durch dtet, diese Weis

keine Manipula

nen Zeitabständdung von Miss

gliche technisc

re die RechneVerfalldaten od

usserhalb der

u machen.

äden, die durc

hung oder Stö

enung, ungen

ältnisse bei derntstehen, über

Ansprüche D

Schäden (vgl.

gen und/oder k bereits geleisWKS, falls die ergütung ist diahlung geleiste

24.03.2011R / Seite 5 vo

hat die WKS wenden. Für duellen Abwicklubezeichneten S

Risiko hinsichtsnahmen, um

Abrechnungen

erfassung“ vornben lassen.

Risiko hinsicht

ür die entspre

n Nutzung sowondere berechden Karteninhasungen vollum

ationen, insbes

den, insbesondbrauch und Be

che Verfügbark

er (inklusive allder Karten- u

Ladenöffnung

ch vorsätzliche

rung der tech

ügende Wartu

r WKS, usw.) srnimmt die Ban

Dritter, nicht re

insbesondere

der GB WIR stete VergütungForderung gege Bank berechet hat oder nich

n 8

bis zur erartige ung der Stelle zu

tlich der daraus

(Ziff. 7.

nehmen

tlich der

echende

ie die in tigt, bei

aber) zu fänglich

sondere

dere bei etrug zu

keit des

er dazu nd/oder

gszeiten

es oder

nischen

ung und

sind der nk keine

alisierte

Ziff. 15

getätigt g erfolgt genüber htigt, die ht.

Page 6: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

16.3. HIst eineBetriebvon deUmfanNichtleschriftli17. SiAuf schleistendie VeSicherh18. In18.1. D

InK

18.2. AMbH

18.3. Dd

18.4. D•

• • •

18.5. D• •

19. VeDie Pagekennzugängoffenba20. In20.1. D

üzWzimA

20.2. DTMwfüZD

20.3. D21. Pr21.1. PFür die21.1.1.21.1.2.

21.2. BDer WBearbe21.3. W21.3.1.

Höhere Gewalt e Partei an derben, Zulieferbeer betroffenen g der Auswirku

eistung oder Spich benachrichicherheiten hriftliches Verla. Erbringt die Wereinbarung fheitsleistung füformationspfl

Die WKS übermnformationen kKartentransaktioAuf Verlangen Missbrauchsfällbetrügerisch odHöhe des BetraDie WKS gestader Einhaltung dDie WKS inform

sämtliche ageschlossenÄnderungenEröffnung vÄnderungen

Die WKS verpfleinen Verlusder Einhaltu

ertraulichkeit arteien verpflinzeichneten odglich sind, sowarenden Parteiformationsve

Die Bank kannübermitteln, deru übermitteln,

WKS ermächtigudem berechtim Weiteren sAbwicklung als Die WKS ist veTransaktionsinfMitarbeitern, Erwie geschütztenür die EinhaltuZugriff durch uDatenträger, dieDie Vertragsparrovisionen, Ge

Provisionen e von der Bank Für Transaktio Die genannteBank festgese

BearbeitungsgeWKS wird für je

eitungsgebühr Weitere Gebühr

Die Bank beinsbesondere„Änderungen

r Erfüllung ihreetrieben oder imPartei nicht zuung von der Vpätleistung zu.tigen.

angen der BanWKS die von dfristlos zu küür die Verbindlilichten der WKmittelt der Bankkönnen die Geon sein. Die Wder Bank unte

len oder andeder missbräuchages dieser Traattet der Bank der Vereinbaru

miert die Bank sandere Verträn hat oder bean der Rechtsfoon Zweigstellen von Adresse ichtet sich ausst oder einen S

ung der Verpflic

chten sich geder erkennbarwie die verei Dritten zugängrarbeitung unn sachdienlichren Firma oderwelche damit bgt die Bank ingt, erforderlichämtliche Inforwichtig erachte

erpflichtet, alle formationen) erfüllungsgehilfen Daten (insbeung dieser Besunberechtigte e Bank umgeherteien verpflichebühren und E

im Rahmen deonen mit der Wn Provisionen etzt und von deebühr ede einzelne mbelastet. ren und Entgelehält sich vore Ziffer 9. „N

und Ergänzun

r Leistungspflicm Bereich der u vertreten sindVerpflichtung zu

Die betroffene

nk hat die WKSder Bank geforündigen. Solltchkeiten der WKS k die von dieseschäftsabläufe

WKS ist verpflicherstützt die Wrer krimineller hlich ist, hat diansaktion zurücund ihren Hilfs

ung zu ermöglicschriftlich über äge, die sie bsichtigt einzurm oder des U

en oder Filialenoder Bankverbserdem, der Ba

Schaden bei dechtungen der W

egenseitig, allren Informationnbarten Kondglich zu mache

nd Datenschute Daten überr Logo auf der beauftragt sindnsbesondere, he, allgemein grmationen vonet, einholen, wSysteme und

nthalten, gegeen und sonstigeesondere Kartestimmungen füDritte bzw. bend zu benachten sich, die BEntgelte

er VereinbarunWIR-Karte wird

werden für reiner Bank auf gee

mittels Imprinte

lte r, weitere Gebacherfassung“gen der Verein

cht wegen höhTransportmitte

d, vorübergeheur Leistung befe Partei wird d

S innerhalb vonrderte Sicherhete sich herau

WKS darstellen

er geforderten e der WKS bethtet, der Bank

WKS die Bank Aktivitäten. He Bank das Rckzubehalten, spersonen auf chen. Dies sch

mit anderen gehen, nternehmensg und

bindung. ank schriftlich jer Bank verursaWKS wesentlic

le ihnen bei nen, Unterlageitionen geheimen. tz r die WKS unWIR-Karte wie

d, Daten zu verKreditwürdigkeehaltene bank Drittparteien,ozu die WKS dDatenträger, d

en Verlust und en von ihr eing

endaten) habenür sich selbst abei dem Verdahrichtigen. estimmungen d

ng erbrachten Lder WKS einene WIR-, reineeignete Weise

er erstellten T

bühren und E“, Ziffer 12. „nbarung“).

herer Gewalt, Eel, ferner wegeend gehindert, freit. Insofern sdie andere Par

n 30 Kalendertaeit nicht, nicht usstellen, das, kann die Ban

Informationen reffen oder Infdiese Informatbei Massnahmat die Bank eecht, die Zahlubis die UntersuVerlangen ein

hliesst auch die

Kartenunterne

egenstandes,

jeden Umstandacht oder veruh entgegenste

der Ausführuen, Daten- undm zu halten

nd die mit deedergegeben israrbeiten und Feitsprüfungen kübliche Auskün welche die

die Bank hiermdie Kartendatevor Zugriff du

gesetzten Hilfsn, die Einhaltunaber auch für acht eines Zu

des Datenschu

Leistungen sch Provision in P

e CHF- und kom(z.B. Internet,

Transaktionsbe

Entgelte zu e„Gutschriftsver

Eingriffen von hen Katastrophe

so wird die bestehen der andrtei vom Eintrit

agen für ihre Vrechtzeitig undss ursprünglick die Stellung w

und in der vonformationen übtion gemäss demen zur Verhininen hinreicheungsabwicklunuchungen der Bne Besichtigunge Buchhaltung d

ehmen oder

d mitzuteilen, drsachen könnteht.

ng dieser Ved Verfahrensteund diese jew

r WKS abgewst. Ferner ist diForderungen (zdurch Kreditaunfte bei KreditiBank im Zusa

mit ausdrücklichen (v.a. Kartenrch unbefugte

spersonen undng der Datenscdie vorgenann

ugriffs durch u

utzgesetzes ein

huldet die WKSProzent der Konmbinierte WIR/gedruckte Pre

eleg ausgelöste

rheben, sofernrweigerung un

hoher Hand, Auen, Krieg, Aufretroffene Partederen Partei ket solcher Ereig

Verpflichtungend/oder nicht voch gewährte weiterer Siche

n dieser gesetzber einen Karteeren Anweisungnderung oder

end begründeteng zurückzusteBank abgeschlg der Geschäfder WKS ein.

Unternehmen,

der e,

ereinbarung beechniken, die weils nur mit

wickelten Tranie Bank berechz.B. Inkassounuskunfteien dunstituten über ammenhang m

h ermächtigt. nnummern, Ve

Dritte zu siche allen Dritten, chutzbestimmunten Dritten. Dunberechtigte

nzuhalten.

S eine Umsatzpntogutschriften /CHF-Zahlungeeislisten) zur Ke

e Kontobuchun

n zusätzliche nd Rückbelast

44 / ZVVER

ussperrungen oruhr oder ähnliei für die Daueeine Ansprüchgnisse, soweit

aus der Vereiollständig, so is

Sicherheiten rheiten verlang

zten Frist auf eeninhaber odergen zur Verfügzur Aufdeckun

en Verdacht, dellen oder Zahl

ossen sind. ftsräume, um d

die Kartenza

ekannt werdeweder offenkuder schriftlich

saktionen an htigt, Daten annternehmen) geurchführen zu die WKS einzumit der Verein

rfalldaten sowiern. Ferner istZugang zu ve

ungen aufzuerlDie WKS verpf

Dritte auf ihr

provision. in CHF belast

en in unterschieenntnis gebrac

ng eine von d

Leistungen etungsermächtig

24.03.2011R / Seite 6 vo

oder Streik in echen Ereigniss

er der Störung e oder Rechtemöglich, unve

nbarung Sichest die Bank ber

keine ausregen.

eigene Kosten.r über eine besgung zu stellenng von Betrugdass eine Tranungen an die

der Bank die K

ahlungen abre

nden, als verundig noch alhen Zustimmu

solche Untern andere Unterneltend zu machlassen. Die B

uholen. Die Banbarung sowie

ie Karteninhabt sie verpflichtertraulichen odeegen. Die WK

flichtet sich bere EDV-System

et. edlicher Höhe ht.

der Bank festg

erbracht werdegung“ und Zif

n 8

eigenen sen, die und im

e wegen rzüglich

erheit zu rechtigt, ichende

Solche stimmte .

gs- oder nsaktion WKS in

Kontrolle

echnen,

rtraulich lgemein ung der

nehmen nehmen hen. Die Bank ist nk kann e deren

ber- und et, ihren er sonst S haftet

ei einem me und

von der

gesetzte

en (vgl. ffer 24.

Page 7: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

21.3.2.

22. KoGutschKontobmüsseKontos23. Au23.1. D23.2. F

V23.3. F

• 23.4. D

k24. Än24.1. D

wa

24.2. IsB

25. KüDie BaEFTPOinsbeso

• •

• • • •

• • • • •

26. Fo26.1. K

s26.2. Im26.3. D

(„B

26.4. ImB

26.5. BUK

26.6. KWerdedar, es26.7. EDie Bavollumfsich au27. VoDiese B

Solche weiterin Rechnung Frist gerät dVerzugszinse

ontoauszug hriften und Bebuchungen könn innert 10 T

stand als richtigustritt

Die Teilnahme aFür den AustriVerrechnungsveFür den Austritt

Der Austritt wird mit AblBis zu diese

Die Kündigung keine Kündigunnderungen un

Die Bank kann weitere Dienstleandere geeignest die WKS mBekanntgabe diündigung ank kann bei OS“ bzw. „Manondere vor, we

die WKS diedie WKS beoder der WKder Verdachder Verdachüber das Veeine wesenkönnen, ein Eigentümwiederholte die WKS diesonstige Unwährend mi

olgen der VertKündigt die Banind, sowie alle m Falle der KüDie Verpflichtun„Informationsve

Beendigung derm Fall der KüBeendigung derBei VertragsbeUnterlagen undKartenakzeptanKein Rechtsverzn Rechte aus

s sei denn, die Einbeziehung Dank ist dazu bfänglich oder tus der Vereinbaorrang der deuBedingungen w

re Gebühren ugestellt und s

die WKS ohneen in gesetzlich

elastungen wennen zudem übTagen schriftlig angenommen

am WIR-Verrett der WKS aerkehr als WKSt als WKS bei g

erfolgt durch auf dieser Kün

em Zeitpunkt isnur einer Vera

ng der anderen nd Ergänzungedie vorliegendeistungen, jede

ete Weise bekamit diesen Ändie Vereinbarun

Vorliegen vonnuelle Verarbeienn: e Vereinbarungei VertragsabscKS spätere Ändht oder die Gewht oder die Gewermögen der Wntliche Verschle

merwechsel beBeanstandung

e von der Bankngereimtheiten ndestens 2 Jatragsauflösunnk die VereinbTransaktionenndigung aus wngen aus den erarbeitung unr Vereinbarungndigung ist dier Vereinbarung

eendigung gibtd das gesamnz. rzicht dieser VereinbBank gibt eine

Dritter erechtigt, jedeeilweise auf Darung ergebenutschen Fasswerden auf Deu

nd Entgelte sinind innerhalb ve Ansetzen eer Höhe zu ve

erden der WKber das Internech erfolgen, an werden.

chnungsverkehaus dem WIRS fällt gleichzegleichzeitiger Bschriftliche Kü

ndigungsfrist wst die WKS verarbeitungsart („ Verarbeitungsen der Vereinen Bedingungeerzeit ändern

annt gegeben uderungen bzwng durch einges

n wichtigen Gitung“) jederze

g und/oder die chluss falsche derungen der Bwissheit bestehwissheit besteh

WKS ein Insolveechterung der

ei der WKS stagen und/oder Rk geforderte Sicbei abgerechnhren keine Um

ng barung aus wicn, die nach dem

wichtigem GrunZiffern 6.3. („Td Datenschutz

g weiter. e Bank berech

g hinaus zurückt die WKS dete Werbemate

barung durch d ausdrückliche

erzeit die Erfülritte zu übertrade Rechtshandung utsch, Französ

nd mit der Erbrvon 10 Kalendiner Nachfrist rlangen.

KS periodischet-Banking deransonsten der

hr als WKS ist -Verrechnungsitig und ohne K

Beibehaltung deündigung der Wirksam. pflichtet, ZahluElektronische

sart. barung en und die Verund ergänzen

und gelten ohn. Ergänzungenschriebenen Br

ründen die Veeit und ohne E

vorliegenden BAngaben über

Bank nicht mitght, dass der Taht, dass unbereenzverfahren e

Finanzlage de

attgefunden hatRückbelastungcherheit nicht, neten Transakt

msätze durch di

chtigem Grundm Wirksamwerdd hat die WKS

Transaktionsbez“) und 28. („An

htigt, die Auszkzubehalten. er Bank auf Verial zurück. A

die Bank nicht e schriftliche Ve

lung ihrer vertagen, ohne diedlungen vorzun

sisch und Italien

ringung der Ledertagen nach

bzw. ohne M

h mittels Kontr Bank jederzer ordnungsgem

unbefristet. sverkehr der BKündigung mit es WIR-Kontos

WKS unter Ein

ungen mittels WVerarbeitung m

reinbarung, nam. Diese Ändere Widerspruchn nicht einverrief zu kündige

ereinbarung oEinhaltung eine

Bedingungen ur ihren Geschägeteilt hat, atbestand des Bechtigte Dritte Zeröffnet wurde,er WKS einge

t, ohne dass dien erfolgt sindnicht rechtzeitiionen auftretene WKS generie

, so sind alle Tden der Kündig

S unverzüglich aeleg“), 13. („Venwendbares Re

zahlung der V

Verlangen alleAusserdem en

geltend gemaerzichtserklärun

traglichen Verpe WKS benachnehmen und zu

nisch veröffent

istung durch dRechnungsda

Mahnung in V

toauszugs odeit abgefragt wmässe Empfa

Bank sind dieder Aufhebungs gilt was folgt:haltung einer

WIR-Karte zu amit EFTPOS“ b

mentlich die Korungen bzw. Eh innert 30 Tagerstanden, hat sen.

der einzelne Ter Frist schriftli

und/oder die Gäftsbetrieb oder

Betrugs erfüllt iZugriff auf EDV

etreten ist, ohn

e Bank vorgän, ig und/oder nicn, ert worden sind

Transaktionsbegung vorgenomalle ausstehenrrechnungsregecht und Geric

ergütungen an

e von der Banntfernt die W

acht, stellt diesng ab.

pflichtungen (trichtigen zu mu diesem Zwec

tlicht. Im Zweife

ie Bank zur Zaatum zahlbar. BVerzug. In die

er in andererwerden. Allfällig

ng und der i

e GB WIR anwg des WIR-Kon

3-monatigen F

kzeptieren. bzw. „Manuelle

ommissionen urgänzungen wen als genehmsie Gelegenhe

Teile derselbech kündigen. E

B WIR verletzt r die von ihr an

ist, V-Systeme und

ne dass geeign

ngig orientiert w

cht vollständig e

d.

elege, die nachmmen worden sden Beträge a

gelung“), 16. („Hhtsstand“) best

n die WKS für

nk zur VerfügKS unaufgefo

s in keiner Wei

technisch, orgamüssen. Solcheck im Namen d

el hat der deuts

44 / ZVVER

ahlung fällig. DBei Nichtbezahesem Fall ist

r geeigneter ge Einwände bm jeweiligen

wendbar. Die ntos dahin.

Frist auf Ende

e Verarbeitung

und Gebühren werden der WKmigt. eit, innert 30

en („ElektronisEin wichtiger K

hat, ngebotenen Le

d Datenträger d

nete Massnah

worden ist,

erbringt,

h der Kündigunsind, ungültig. n die Bank zu Haftung“), 19. tehen auch na

r 180 Tage üb

ung gestelltenordert alle Hin

ise einen Verz

anisatorisch we Dritte sind ermer Bank aufzut

sche Text den

24.03.2011R / Seite 7 vo

iese werden dhlung innerhalbdie Bank ber

Form angezebetreffend den

Auszug verze

Teilnahme am

eines Monats,

mit Imprinter“)

sowie die EntgKS schriftlich o

Tagen nach e

che VerarbeituKündigungsgru

eistungen gema

der WKS haben

men ergriffen

ng ausgestellt

begleichen. („Vertraulichkech der Kündigu

ber den Zeitpu

n Transaktionsnweise auf die

zicht auf diese

ie auch adminmächtigt, für dtreten.

Vorrang.

n 8

er WKS b dieser rechtigt,

eigt; die Auszug

eichnete

m WIR-

, und er

bewirkt

gelte für oder auf

erfolgter

ung mit und liegt

acht hat

n,

werden

worden

eit“), 20. ung und

unkt der

sbelege, e WIR-

Rechte

nistrativ) ie Bank

Page 8: Zahlen - Vereinbarung für WIR-Kartenstellen

28. AnAlle RVerfah Basel i Das Ve Ort, Da

nwendbares RRechtsbeziehuhren ist BASEL

m April 2011

ertragsunterneh

atum

Recht und Gerungen der WKL-STADT. Die

hmen bestätigt

richtsstand KS mit der BBank hat auc

t hiermit, die ob

Bank unterstech das Recht,

bigen Bedingu

ehen schweizdie WKS bei j

ungen zur Ken

Rechtsgültigeoder - bei be

zerischem Reedem anderen

ntnis genomm

e Unterschrift/eereits bestehen

echt. Ausschln zuständigen

en zu haben u

en des Vertragnder Vollmacht

44 / ZVVER

iesslicher Gen Gericht zu b

nd damit einve

sunternehmen- des/der Bevo

24.03.2011R / Seite 8 vo

erichtsstand felangen.

erstanden zu se

ns ollmächtigten

n 8

für alle

ein.