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Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe MEDIADATEN ZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN 2018 Anzeigenpreisliste Nr. 18 – Gültig ab 1. Januar 2018 Heftmitte STRATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG Detailhandel Schweiz: Warum die Branche optimistisch gestimmt ist Eistrends 2017: Welche neuen Konzepte die Kategorie beflügeln Zündende Ideen für die Grillsaison 04/2017 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

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  • Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

    MEDIADATENZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN

    2018Anzeigenpreisliste Nr. 18 – Gültig ab 1. Januar 2018

    Hef

    tmitt

    e

    STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE

    SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG

    Detailhandel Schweiz: Warum die Branche optimistisch gestimmt ist

    Eistrends 2017: Welche neuen Konzepte die Kategorie befl ügeln

    Zündende Ideen für die Grillsaison

    04/2017 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

  • MEDIADATENInhaltsverzeichnis

    3 Titelporträt

    4 Zielgruppe

    5 Charakteristik

    6 – 7 Themenplan und Termine

    8 Anzeigenpreise

    9 –10 Sonderwerbeformen / Print + Online

    11 Technische Angaben

    12 MARKANT AG im Überblick

    13 MARKANT Handelsgruppe in Europa

    14 MARKANT Handelspartner in Deutschland

    15 MARKANT Handelspartner in Europa

    16 MARKANT Handelspartner

    17 – 19 AGB der medialog GmbH & Co. KG

  • MEDIADATEN

    23

    Titelporträt

    Erscheinungsweise: monatlich /11 x im Jahr

    Heftformat: Sonderformat 210 mm x 280 mm (Breite x Höhe)

    Druckaufl age: 17.250 Ex.

    Aufl agenkontrolle: II / 2017

    Jahrgang / Jahr: 63 / 2017

    Herausgeber: MARKANT AG, Pfäffi kon (CH) Internet: www.markant.com

    Verlag: medialog GmbH & Co. KG Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Tel.-Nr.: +49 7225 916-230 Fax-Nr.: +49 7225 916-290 www.medialog.de Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRA 521 321 USt-IdNr. DE813372273 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau

    persönlich haftende Gesellschafterin medialog Beteiligungs GmbH Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRB 522 459 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau Bankverbindung: HypoVereinsbank Mannheim IBAN: DE71 6702 0190 0336 3204 96 BIC: HYVEDEMM489 Rücktrittsrecht: bis eine Woche vor Anzeigenschluss

    Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto

    Verlagsleiter: Gabor Griego Tel.: +49 7225 916-250 [email protected]

    Anzeigenverkaufsleiter: Florian Castello Tel.: +49 7225 916-276 [email protected]

    Mediaberatung: Oliver Aufmwasser Tel.: +49 7225 916-273 [email protected]

    Björn Kleffner Tel.: +49 7225 916-272 [email protected]

    Chefredakteurin: Steffi Simone Müller Tel.: +49 7225 916-253 [email protected]

    Anzeigendisposition: Manuela Kammerer Tel.: +49 7225 916-122 [email protected]

    Vertrieb: Tel.: +49 7225 916-170 [email protected]

    Druck: pva, Druck und Medien-Dienstleistungen GmbHIndustriestraße 15

    D-76829 Landau in der Pfalz

  • MEDIADATENZielgruppe

    MARKANT Magazin

    SB-Geschäfte /Supermärkte

    Cash & Carry-Märkte

    Inhaber /Geschäftsführer /

    Sortimentsverantwortliche /Einkaufsleiter /Vertriebsleiter

    Verbraucher-märkteund SB-Warenhäuser

    Drogerie-märkte

    Baumärkte /Gartencenter /Technikmärkte

    Convenience-Kanäle / Kioske /

    Sonstige

  • MEDIADATEN

    45

    Charakteristik

    Der Titel Das MARKANT Magazin ist das offi zielle Mitglieder-Magazin der MARKANT AG. Es richtet sich an die ca. 150 MARKANT Mitgliedsunternehmen (Food, Nonfood und Drogerie) aus Groß- und Einzelhandel sowie den angeschlossenen und selbstständigen Einzelhändlern.

    Die Kurzcharakteristik Das MARKANT Magazin ist das crossmediale und markenfördernde Magazin für Handelsunternehmen. Es greift aktuelle Themen auf, stellt sie anschaulich dar, liefert den Lesern praxisnahe Lösungsansätze und Entscheidungshilfen für die tägliche, strategische und operative Arbeit. Dabei nutzt das Magazin die crossmedialen Möglichkeiten und fördert erfolgreiche Marken. Das MARKANT Magazin erscheint in der DACH-Region und erreicht dort die Mitgliedsunternehmen und deren Entscheider.

    Das MARKANT Magazin … stellt Themen anschaulich dar.

    … kommentiert die Themen markenfördernd.

    … liefert den Lesern praxisnahe Entscheidungshilfen – strategisch wie operativ.

    … ist lesefreundlich und kompakt.

    … nutzt zusätzlich crossmediale Möglichkeiten.

    Großhandelszentralen Inhaber / Geschäftsführer / Einkaufsleiter / Vertriebsleiter

    Point of Sale Marktleiter /selbstständige Kaufl eute / Sortimentsverantwortliche

  • MEDIADATENThemenplan und Termine

    Ausgabe Termine Themen Messen / Ausstellungen

    2Februar

    Erscheinungstermin: 01.02.2018Anzeigenschluss: 10.01.2018Druckunterlagen: 15.01.2018

    ■ Süßwaren / Salzige Snacks (ISM)■ Tabak■ Molkereiprodukte (weiße oder gelbe Linie)■ Fleisch- und Wurstwaren■ Brot und Backwaren

    28.01. – 31.01.2018, ISM07.02. – 09.02.2018, Fruit Logistica09.02. – 13.02.2018, Ambiente14.02. – 17.02.2018, BioFach27.02. – 01.03.2018, EuroCis

    3März

    Erscheinungstermin: 01.03.2018Anzeigenschluss: 07.02.2018Druckunterlagen: 12.02.2018

    ■ ISM-Special■ Kosmetik / Körperpfl ege■ Obst und Gemüse / Spargel■ Tiefkühlkost■ Frühstücksprodukte

    09.03. – 13.03.2018, Internorga18.03. – 20.03.2018, ProWein21.03. – 22.03.2018, MARKANT Handels-Forum

    4April

    Erscheinungstermin: 03.04.2018Anzeigenschluss: 08.03.2018Druckunterlagen: 13.03.2018

    ■ Grillen / WM-Party ■ Babynahrung / Babypfl ege■ Speiseeis■ Tiernahrung■ Bio (Berichterstattung über Bio und Biofach)

    5Mai

    Erscheinungstermin: 02.05.2018Anzeigenschluss: 09.04.2018Druckunterlagen: 12.04.2018

    ■ Feinkost■ Wein und Sekt■ Spirituosen■ Trendsortimente (z.B. Veggie / Vegan)■ Molkereiprodukte (weiße oder gelbe Linie)

    29.05. – 30.05.2018, PLMA08.05. – 11.05.2018, Interzoo

    6Juni

    Erscheinungstermin: 01.06.2018Anzeigenschluss: 07.05.2018Druckunterlagen: 11.05.2018

    ■ Mediterrane Küche■ Länderspezialitäten aus Österreich■ Tabak■ Fertiggerichte■ Alkoholfreie Getränke

    30.06. – 03.07.2018, Tendence Lifestyle

  • 67

    Konkrete Platzierungswünsche sollten spätestens 14 Tage vor Anzeigenschluss beim Verlag angefragt werden.Fehler und Themenänderungen vorbehalten.

    7Juli

    Erscheinungstermin: 02.07.2018Anzeigenschluss: 08.06.2018Druckunterlagen: 13.06.2018

    ■ Süße / Salzige Snacks■ Bier und Biermixgetränke■ Fleisch- und Wurstwaren■ OTC / Nahrungsergänzung■ Heißgetränke

    8August

    Erscheinungstermin: 01.08.2018Anzeigenschluss: 10.07.2018Druckunterlagen: 13.07.2018

    ■ Special: Bayern / Oktoberfest■ Brot und Backwaren■ Molkereiprodukte (weiße oder gelbe Linie) ■ Tiefkühlkost■ Obst und Gemüse

    9September

    Erscheinungstermin: 03.09.2018Anzeigenschluss: 10.08.2018Druckunterlagen: 15.08.2018

    ■ Länderspezialitäten aus der Schweiz■ Tabak■ Alkoholfreie Getränke■ Feinkost■ Frühstücksprodukte

    21.09. – 23.09.2018, InterTabac26.09. – 27.09.2018, MARKANT Handels-Forum

    10Oktober

    Erscheinungstermin: 01.10.2018Anzeigenschluss: 10.09.2018Druckunterlagen: 13.09.2018

    ■ Weihnachten und Silvester■ Backsaison■ Spirituosen■ Süßwaren / Salzige Snacks■ Tiernahrung

    11November

    Erscheinungstermin: 02.11.2018Anzeigenschluss: 10.10.2018Druckunterlagen: 15.10.2018

    ■ Wein und Sekt■ Fleisch- und Wurstwaren■ Nonfood: gedeckter Tisch ■ Tiefkühlkost■ Beilagen

    12Dezember

    1Januar

    Erscheinungstermin: 03.12.2018Anzeigenschluss: 12.11.2018Druckunterlagen: 15.11.2018

    ■ Molkereiprodukte (weiße oder gelbe Linie) ■ Heißgetränke■ Convenience / Chilled Food■ Wasch- /Putz-/ Reinigungsmittel■ Nutzfahrzeuge

  • MEDIADATENAnzeigenpreise

    Beihefter

    Papiergewicht: bis 170 g/m²Druckaufl age: 17.250 + 2 % Zuschuss4-Seiter 4.475,00 €8-Seiter 6.690,00 €Nachlässe nach Mal-/ Mengenstaffel:1 Beihefter entspricht 1 Anzeigenseite

    Beilagen

    bis 25 g je Tsd. 175,00 €Beilagen müssen einwandfrei verpackt 14 Tage vor Erscheinen der betref-fenden Ausgabe (siehe Terminplan) frei Haus an die Druckerei geliefert werden.Die Vorlage eines verbindlichen Musters ist Bedingung für die Auftragsannahme.

    Rabatte

    Malstaffel Mengenstaffel

    3 Anzeigen 3 % 6 Anzeigen 5 % 9 Anzeigen 10 %12 Anzeigen 15 %

    2 Seiten 3 %3 Seiten 5 %6 Seiten 10 %9 Seiten 15 %

    ab 12 Seiten 20 %

    * Angegebene Anschnittmaße zuzüglich 3 mm Beschnitt ringsumWeitere Formate und Farben auf Anfrage.

    Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

    Bei Buchung über Agentur 15 % Agenturermäßigung

    FormateSatzspiegel

    Breite mm Höhe mmAnschnitt*

    Breite mm Höhe mmPreise**4-farbig €

    U2/U3/U4 - 210 x 280 10.220,–

    2/1 Seite 383 x 244 420 x 280 14.495,–

    1/1 Seite 173 x 244 210 x 280 8.200,–

    2/3 Seite hoch

    2/3 Seite quer

    114 x 244

    173 x 160

    132 x 280

    210 x 1835.500,–

    1/2 Seite hoch

    1/2 Seite quer

    84 x 244

    173 x 120

    103 x 280

    210 x 1404.270,–

    1/3 Seite hoch

    1/3 Seite quer

    55 x 244

    173 x 80

    73 x 280

    210 x 952.850,–

    1/4 Seite hoch

    1/4 Seite quer

    1/4 Seite block

    40 x 244

    173 x 60

    84 x 120

    60 x 280

    210 x 70

    103 x 140

    2.250,–

    1/6 Seite hoch1/6 Seite quer

    55 x 120

    173 x 40

    -

    -1.425,–

    1/8 Seite hoch1/8 Seite quer

    40 x 120

    173 x 301.195,–

  • Hef

    tmitt

    e

    STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE

    SORTIMENT & MARKENFÖRDERUNG

    Health Trends: Warum sich Gesundheit zur Norm entwickelt

    Spargelzeit: Wie sich mit neuem Service der Absatz steigern lässt

    MediterraneGenusswelten

    03/2017 Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe

    STR ATEGIE & LÖSUNGSANSÄTZE

    Digitalisierung: Welche Prozesseund Stärken jetzt gefragt sind

    Nüsse: Werts Hef

    tmitt

    e

    MENT & ENFÖRDERUNG

    hgetränke: Warum neue ür Dynamik sorgen

    e pfung

    MEDIADATEN

    89

    Wir verstehen uns nicht nur auf klassische Anzei-gen, sondern können darüber hinaus auch mehr für Sie leisten. Mit unseren Sonderwerbeformen bieten wir einen ech-ten Mehrwert für Ihre Kommunikation, die nicht nur auffällt, sondern auch für Aufmerksamkeit beim Leser sorgt und nach-haltig in Erinnerung bleibt.

    Titelfl appe: Ideal für kreative Ideen mit nachhaltiger Wirkung beim Leser.Preis: 10.220,– € zzgl. MwSt.Muster „Titelfl appe“

    Muster „Gate Cover“

    Sonderwerbeformen / Print + Online

    www.markant-magazin.com – Der Online-Auftritt des Markant Magazins ist der ideale Platz für eine gezielte Markenkommunikation an die Mitglieder der MARKANT-Gruppe.

    Superbanner Format 728 x 90 Pixel Monatspreis 970,– € zzgl. MwSt.In Kombination mit einer Printanzeige 500,– € zzgl. MwSt.

    Wide Skyscraper Format 160 x600 Pixel Monatspreis 970,– € zzgl. MwSt.In Kombination mit einer Printanzeige 500,– € zzgl. MwSt.

    Weitere Sonderwerbeformen und Informationen zu unseren Online-Angeboten erhalten Sie bei unseren Mediaberatern: Oliver Aufmwasser ([email protected], 07225 916-273) und Björn Kleffner ([email protected], 07225 916-272)

    Panorama-Anzeige

    Gate Cover:Erhalten Sie die maximale Aufmerksamkeit mit der aufklapp-baren Doppelseite auf dem Titel.Preis: 16.500,– € zzgl. MwSt.

    Panorama-Anzeigen: Präsentieren Sie ihre Botschaft über die vollle Satzspiegelbrei-te zweier Magazinseiten.Preis: 10.220,– € zzgl. MwSt.

    Technische Angaben:Datenanlieferung: Bitte liefern Sie die Daten fünf Tage vor Schaltbeginn.Datenübermittlung: E-Mail: [email protected], bis max. 10 MB FTP: Zugangsdaten auf AnfrageDateiformate: Flash, GIF, HTML, JPEG, PNG

  • MEDIADATENSonderwerbeformen Print + Online

    Produkt des Monats / Verkaufsaktion des Monats

    ■ Vorstellung Print und Online

    ■ Platzierung an erster Stelle

    ■ Produktabbildung auf der Startseite

    ■ Produktabbildung unter Neue Produkte / Aktionen

    ■ Farbliche Hervorhebung

    ■ Web- und Social-Media-Verlinkungen

    ■ Bis zu fünf Bilder

    ■ Videoeinbindung

    ■ Aktionstimer

    Preis: Produkt des Monats: 3.750,– € VKF-Aktion des Monats: 3.750,– €

  • MEDIADATEN

    1011

    Technische Angaben

    Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch, unbeschnitten: 216 mm breit x 286 mm hoch, Satzspiegel: 175 mm breit x 224 mm hoch

    Druck- und Offsetdruck (Bogenoffset), RückendrahtheftungBindeverfahren

    Datenübermittlung Druckunterlagen bitte per E-Mail und farb-verbindliches Proof postalisch an die Verlags-adresse senden. Alternativ bitte per CD mit farbverbindlichem Proof.

    E-Mail: [email protected] Bei Rückfragen: Manuela Kammerer Telefon: +49 7225 916-122

    Datenformate Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3- Daten. Offene Daten (z. B. InDesign) sind zu vermeiden. Die Datei muss mindestens druck- fähig sein, d. h. alle verwendeten Schriften sind einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auf- lösung von 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi.

    Farben Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO), Sonderfarben sind in Absprache möglich.

    Proof Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA Medienkeil enthalten (kostenpfl ichtig zu beziehen bei www.fogra.org). ICC-Profi l: ISOcoated_v2_Fogra_39L

    Wiederholungs- Unveränderte Wiederholungen sind in der Regelanzeigen ohne erneute Datenlieferung möglich.

    Gewährleistung Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Druck von Farbanzeigen ohne druckverbindliches Proof erfolgt ohne Gewähr- leistung. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den uns zu geleiteten und übergebenen Dateien um Kopien handelt und übernehmen für deren Bestand keine Haftung.

    Kontakt Ankündigungen, Auskünfte, Abstimmungen usw. Manuela Kammerer, Telefon: +49 7225 916-129, E-Mail: [email protected]

  • MEDIADATENMARKANT AG im Überblick

    MARKANT ist die größte Kooperation selbstständiger Handelsunternehmen in Europa.

    Sie positioniert sich für über 14.000 Industrie- und über 250 Handelspartner aus den Sektoren Lebensmittelgroß- und -einzelhandel, Drogeriemarkt, Großverbraucher, Convenience, E-Commerce, dem Nonfood-Bereich, Baumärkte, Kauf- und Waren-häuser sowie Fachmärkte etc. als kooperative Dienstleistungszentrale.

    Die MARKANT Mitglieder sind in über 20 Ländern aktiv und generieren dort einen Brutto-Außenumsatz (2016) von 106,8 Mrd. €, davon 70 Mrd. € in Deutschland (28 % Marktanteil).

    Mit Ländergesellschaften in Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Polen und Rumänien unterstützt die MARKANT die Expansion der Mitglieder.

    Als Gruppe nimmt MARKANT damit bedeutende Marktpositionierungen in den Ländern ein: Marktführer in Tschechien, Rumänien und Deutschland, Marktzweiter in Polen, Dritter in der Schweiz, Österreich und Slowakei.

    MARKANT lebt den kooperativen Ansatz und versteht sich als

    ■ Mittler und Förderer der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Handel

    ■ Garant für die Eigenständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des mittelständischen Handels

    ■ Datendrehscheibe und Informationsplattform für die Branchen der kooperierenden Mitglieder

    ■ Optimierer der Prozesskette von Handel und Industrie

    ■ Türöffner für internationale Märkte und relevante Vertriebskanäle

    MARKANT international* in Kürze

    ■ Mitglieder aktiv in über 20 Ländern

    ■ über 106 Mrd. € Brutto-Außenumsatz der Mitglieder(davon 70 Mrd. € in Deutschland)

    ■ 51,3 Mrd. € Verrechnungsumsatz international (ohne Mitgliederzugänge)

    ■ Marktführer in Tschechien, Rumänien und Deutschland, Zweiter in Polen, Dritter in der Schweiz, Österreich und Slowakei.

    ■ 1.500 SB-Warenhäuser

    ■ 2.750 Supermärkte

    ■ 7.500 Drogeriemärkte

    ■ 210 C&C-Märkte

    ■ 700 Bau-, Baustoff- und Gartenmärkte

    ■ Über 100.000 Convenience-Geschäfte

    ■ Über 150.000 GV-Kunden* 2017/1

  • MEDIADATEN

    1.

    2.

    3.

    1213

    MARKANT Handelsgruppe in Europa

    MARKANT Brutto-Außenumsatz International* 2016 nach Vertriebskanälen MARKANT – Positionierung in den Ländern

    Tschechien, Deutschland

    Polen

    Österreich, Schweiz, Slowakei

    *Addition der Mitglieder-Umsätze Strukturdaten 2017/1 Quelle: Planetretail, eigene Berechnungen

    Bau + Garten5,9 Mrd. €

    5,5 %

    GV2,9 Mrd. €

    2,7 %

    Drogeriemärkte22 Mrd. €20,6 %

    Pharma-Groß-handel

    2,4 Mrd. €2,3 %

    C & C9,2 Mrd. €

    8,6 %

    LEH60 Mrd. €56,2 %

    Sonstige1,2 Mrd. €

    1,1 %

    GESAMT106,8

    Mrd. EuroKauf-/

    Warenhäuser3,2 Mrd. €

    3,0 %

  • MEDIADATENMARKANT Handelspartner in Deutschland

    Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser Lebensmitteleinzelhandel

    Baumärkte / Gartencenter /Warenhäuser / Technikmärkte

    Online-Shops

    Cash & Carry-Märkte/Grossverbaucher

    Drogeriemärkte Convenience

    und weitereund weitere

    ++

    www.klaas-und-kock.de

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    alles für mein Baby

    Hier ist Heimat.

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    EV Service GmbH

  • MEDIADATEN

    1415

    MARKANT Handelspartner in Europa

    Österreich

    Lebensmitteleinzelhandel

    Detail-/Lebensmittelhandel

    Drogeriemärkte

    Drogeriemärkte

    Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser, Lebensmitteleinzelhandel

    Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser, Lebensmitteleinzelhandel

    Bau- und Fachmärkte, Warenhäuser

    Drogeriemärkte

    Cash & Carry / Grossverbraucher

    Schweiz

    Slowakei

    Polen Tschechien

    Weitere Länder

    Dänemark

    Rumänien

    Cash & Carry / Grossverbraucher

    Bau- und Fachmärkte, Warenhäuser

    Cash & Carry / Grossverbraucher

    Drogeriemärkte

    Drogeriemärkte

    Convenience

    Convenience

    Online-Shops

    Cash & Carry / Grossverbraucher

    Drogeriemärkte

    und weitere

    Online-Shops

    und weitere

    Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser, Lebensmitteleinzelhandel

    Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser, Lebensmitteleinzelhandel

    Cash & Carry / Grossverbraucher

  • MEDIADATENMARKANT Handelspartner

    Agravis, Bäko, Bartels-Langness, Bauvista, BayWa, Bünting, Chefs Culinar, Citti, dm-Drogeriemarkt, EWS Kaufmarkt,Gafateam, GDN, Globus Fachmärkte, Globus-SBW, Hellweg Baumärkte, Intergast-Gruppe, Kaes, Kaufhaus Stolz, Kaufl and, Klaas & Kock, Lekkerland, MCS-Gruppe, Metro, Müller, NETTO Nord, Okle, Pfl anzen Kölle, real,-, Rossmann, Service-Bund, Team Beverage, tegut, Toys „R“Us, Windeln.de, Zentrag

    Astro Handelsgesellschaft, Chefs Culinar, dm-Drogeriemarkt, Eurogast, Hausmann, Kastner , Kiennast, Lekkerland, MPreis, Müller, Transgourmet, Toys „R“Us, Unimarkt, Wedl, Weiss

    Chefs Culinar, dm-Drogeriemarkt, Kaufl and, Kon-Rad, Globus-SBW, Müller, Rossmann,Solvent, Teta Drogerie, Transgourmet

    Amedis, Cadar, C+C Angehrn, Cruspi, Galexis, GDI, Jumbo, Landi, Lekkerland, Loeb, Manor, Müller, Pistor, Scana, Spar, Toys „R“Us, Valora, Voigt, Volg

    Deutschland:

    Österreich:

    Osteuropa:

    Schweiz:

  • MEDIADATENAGB der medialog GmbH & Co. KG

    §1 Allgemeines / Verfahren(1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für Werbung auf unserer Website www.markant-magazin.com gelten andere AGB.

    (2) Anzeigen im Rahmen von Abschlüssen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Veröffentli-chung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

    (3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

    (4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrück-lichen Vereinbarung bedarf.

    (5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

    (6) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

    (7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

    § 2 Pfl icht des AuftraggebersFür die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

    § 3 Zurückweisungsrecht des Verlages(1) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

    (2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

    § 4 Probeabzüge(1) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.

    (2) Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeauszuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

    § 5 Ziffernanzeigen(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.

    (2) Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpfl ichtet.

    § 6 Zahlungsbedingungen / Anzeigenbeleg / besondere Kosten(1) Die Rechnung wird spätestens 5 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-zahlung vereinbart ist.

    (2) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung / Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungs-betrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

    (3) Der Verlag liefert separat zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

    (4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

    (5) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.

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    § 7 Zahlungsverzug(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufl euten nach er-folgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftrag-geber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale geltend zu machen.

    (2) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

    (3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

    § 8 Gewährleistung / Haftung(1) Der Auftraggeber hat bei teilweise oder völlig unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

    (2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Ver-richtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertrags-verhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und /oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pfl icht. Schadensersatz-ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche von Kaufl euten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.

    (3) Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Bei Geschäften mit Kaufl euten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

    § 9 Datenschutz(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

    (2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa

    zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsge-rechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

    (3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilli-gung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur Verfügung (s.u.).

    § 10 Schlussbestimmungen(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftforum. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

    (3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.

    (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Re-gelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestim-mung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

    Support unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter +49 7225 916-133

    Gaggenau, August 2015

    medialog GmbH & Co. KG

    Amtsgericht MannheimHRA 521 321Umsatzsteuer-ID Nummer: DE813372273Sitz der Gesellschaft: GaggenauGeschäftsführer: Christian Schikora

    persönlich haftende Gesellschafterinmedialog Beteiligungs GmbH

    Amtsgericht MannheimHRB 522 459Sitz der Gesellschaft: GaggenauGeschäftsführer: Christian Schikora

  • MEDIADATENAGB für auf medialog ONLINE angebotene Werbetools

    § 1 Geltungsbereich(1) Für den Verkauf aller Werbefl ächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    (2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlos-sen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.

    § 2 Werbeformen(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen defi niert.

    (2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestal-tung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

    § 3 Vertragsabschluss(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.

    (2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.

    (3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträ-ge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen, deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.

    § 4 Ablehnungsbefugnis(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

    (2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

    § 5 Platzierung von Werbeformen(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

    (2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.

    § 6 Abwicklungsfrist(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

    (2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.

    § 7 Datenanlieferung / Pfl ichten des Auftraggebers(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

    (2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.

    (3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftrag-geber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unterrichten. In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.

    (4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.

    § 8 PreislisteEs gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.

    § 9 Zahlungsmodalitäten(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.

    (2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

    (3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung / Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.

    § 10 Zahlungsverzug(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungs-erinnerungen verursachten Kosten zur Last.

    (2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.

    (3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstel-len und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.

    (4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

    § 11 Kosten für ÄnderungenKosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen fi nden Sie unter: www.markant-magazin.com/agb

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