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Zu Fragen der Kalkulation von Friedhofsgeb Zu Fragen der Kalkulation von Friedhofsgeb ü ü hren hren Rechtsgrundlagen für Friedhofsgebühren: Kommunale Friedhöfe: NKAG und § 13 Abs. 4 BestattG Kirchliche Friedhöfe: SAnwendung der Grundsätze des staatlichen Rechts (vgl. z. B. Nds. OVG. v. 30.11.1994 8 L 166/92 NVwZ 1995, 807 = KStZ 1996, 132. SDaneben kirchliche Bestimmungen, z. B. § 5 FriedhofsrechtsVO und VI VerwaltungsVO zur FriedhofsrechtsO der Ev.-luth. Landeskirche Hannover Friedhofsgebühren1

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Zu Fragen der Kalkulation von FriedhofsgebZu Fragen der Kalkulation von Friedhofsgebüührenhren

Rechtsgrundlagen für Friedhofsgebühren:

Kommunale Friedhöfe: NKAG und § 13 Abs. 4 BestattG

Kirchliche Friedhöfe:SAnwendung der Grundsätze des staatlichen Rechts (vgl. z.B. Nds. OVG. v. 30.11.1994 – 8 L 166/92 – NVwZ 1995,807 = KStZ 1996, 132.SDaneben kirchliche Bestimmungen, z. B. § 5FriedhofsrechtsVO und VI VerwaltungsVO zurFriedhofsrechtsO der Ev.-luth. Landeskirche HannoverFriedhofsgebühren1

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Zu Fragen der Kalkulation von FriedhofsgebZu Fragen der Kalkulation von Friedhofsgebüührenhren

Voraussetzung für die Erhebung von Gebühren

QÖffentliche Einrichtung (mehrere Friedhöfe ?!)

QEntscheidung für öffentlich-rechtliche Lösung - Organisationsermessen der Kommune (vgl. §5 Abs. 1 NKAG und § 13 Abs. 4 BestattG) - Kirchen (?)

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Zu Fragen der Kalkulation von FriedhofsgebZu Fragen der Kalkulation von Friedhofsgebüührenhren

Arten der GebührenVerwaltungsgebühren (Beispiele):- Genehmigung der Errichtung oder Veränderung eines

Grabmals- Zulassung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof- Genehmigung von Umbettungen oder Ausgrabungen

Benutzungsgebühren (Beispiele):- Grabnutzungsgebühren- Bestattzungsgebühren- Friedhofunterhaltungsgebühr- Gebühr für Standsicherheitsprüfung und Abräumen- Pflegegebühr bei RücknahmeFriedhofsgebühren 2

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Bereiche, in denen Gebühren bei Trauerfall anfallen:

�Grabnutzung�Inanspruchnahme der Trauerhalle�Bestattung�Feuerbestattung�Verwaltungsregelungen

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Rechtliche Anforderungen

1. Satzungszwang

2. Erfordernisse nach § 2 NKAG i. V. m. § 13 Abs.4 BestattG

- Abgabeschuldner- Abgabetatbestand- Abgabemaßstab und Abgabesatz- Entstehung- Zeitpunkt der FälligkeitFriedhofsgebühren4

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Anforderungen an Gebührentatbestand:

- Bestimmtheit der Gebührentatbestände- Einzelgebühren oder Einheitsgebühr (Problem vor

allem der Bestattungsgebühren)? Faustregel: Zusammenfassung verschiedener auch

freiwilliger Leistungen nur dann zulässig, wenn in nicht mehrals zehn Prozent aller Fälle nicht alle Leistungen inAnspruch genommen werden , dadurch nicht mehr als 10Prozent des Gebührensatzes betroffen ist und Erfordernis ausVerwaltungspraktikabilitätsgründen besteht.

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Entstehung der Gebühren

Verwaltungsgebühren:- Beendigung der Amtshandlung- Rücknahme des Antrags

Benutzungsgebühren:- bei Inanspruchnahme der Leistung - Anknüpfungszeitpunkt kann (bei Wahlgräbern)

Bereitstellung des Wahlgrabs sein - Antizipierte Gebühren sind zulässig - gilt auch für Verlängerung von NutzungszeitenFriedhofsgebühren6

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Grundsätze der Gebührenbemessung:

Allgemeine Prinzipien:À Kostendeckung - Kostendeckungsgebot - KostenüberschreitungsverbotÀ GleichheitsgrundsatzÀ Äquivalenzprinzip (Grundsatz der speziellen

Entgeltlichkeit)À TypengerechtigkeitÀ RückwirkungsverbotFriedhofsgebühren7

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Grundsätze der Gebührenbemessung:

À Spezielle Fragen: - Andersgläubigenzuschlag bei kirchlichen Friedhöfen: - unzulässig bei Monopolfriedhöfen (Nds. OVG, U. v. 27.10.1992 – 8 L 4451/91 – NVwZ-RR 1994, 49 - zulässig bei sonstigen kirchlichen Friedhöfen (Nds. OVG, U. v. 30.11.1994 – 8 L 166/92 – NVwZ 1995, 807 (aber Kalkulation erforderlich)

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Grundsätze der Gebührenbemessung:

À Spezielle Fragen: Auswärtigenzuschlag - wird generell für unzulässig gehalten (OVG Lüneburg, U,. v. 25.1.1979 – VII A 2/78 – OVGE 35, 321 - Fraglich bei nicht kostendeckenden Gebühren im Blick auf § 22 NGO

Friedhofsunterhaltungsgebühren - neben Grabnutzungsgebühren

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Kalkulationsgebot: (§ 5 Abs. 2 NKAG)

- Die Gebührenhöhe muss durch Kalkulation ermitteltwerden, d. h. es ist eine Kostenrechnung erforderlich,durch die ermittelt wird, welche Kosten durch dieeinzelne Leistung verursacht werden, um daraus dieGebühr abzuleiten (zur Kalkulation grundsätzlich Nds.OVG, U. v. 8.12.2005 – 8 KN 123/03 - )

- Kalkulationszeitraum: bis zu drei Jahre- Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen

(Problem der unterschiedlichen Gebührenpflichtigen bei

Einmalgebühren)

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Kostenbegriff: Ist der durch die Leistungserbringung in einer Periode

bedingte Werteverzehr an Gütern undDienstleistungen.

Zu den Kosten gehören: - Personalkosten - Sachkosten - Kosten für Fremdleistungen (auch innere

Verrechnung) - die kalkulatorischen Kosten - Abschreibung (nicht auf Grund und Boden) - Verzinsung auf Basis Anschaffungs- und Herstellungskosten minus Abschreibung; auch Grund und BodenFriedhofsgebühren11

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Nichtansatzfähige Kosten:- Periodenfremde Kosten- Vorhalteflächen (?)- Kriegsgräberkosten- Denkmalschutz ?- Grünwert des Friedhofes (Einschätzung durch

Betreiber vgl. Nds. OVG, U. v. 8.12.2005 – 8 KN123/03 - )

- Biotopflächen ?- Öffentlich gewidmete Verkehrsflächen- Erhaltenswürdige Grabstätten (?)- Rücklagen für Friedhofsschließung- betriebsfremde Aufwendungen (z. B. für private

Grabpflege)Friedhofsgebühren12

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Schritte zur Gebührenermittlung: Erfolgen in der so genannten

Gebührenbedarfsrechnung oderGebührensatzkalkulation – Grundlage istBetriebsabrechnung.

1. Kostenrechnung - Kostenartenrechnung (Ermittlung der angefallenen Kosten und ihrer Höhe - was ? ) - Kostenstellenrechnung (Zuordnung der Kosten zu

den einzelnen Tätigkeiten - wo ?) - Kostenträgerrechnung (Zuordnung der Kosten zu

den Leistungen - wofür ?)

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Schritte zur Gebührenermittlung:

2. Feststellung der Maßstabseinheiten - Fallzahl - Nettograbfläche und Länge der Laufzeit (hier: Verwendung der Äquivalenzziffermethode)

3. Rechnerische Ermittlung des Gebührensatzes für die einzelnen Gebührenarten - Teilung der Summe der umlagefähigen Kosten

durch Summe der Maßstabseinheiten

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Konsequenzen der Gebührenkalkulation:

Gebot der Kostendeckung:- § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG- § 5 Abs. 1 Satz 2 Friedhofsordnung

Abweichungen:- § 5 Abs. 1 Satz 3 NKAG – öffentliches Interesse ?- § 83 Abs. 2 NGO

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Gründe für unterschiedliche Gebührenhöhen:

1. „Ehrlichkeit“ der Kalkulation2. Kostendeckungsgrad3. Alter des Friedhofes und seiner Einrichtungen4. Bemessung des Grünanteils5. Abschreibung (Anschaffungs- und Herstellungskosten

oder Wiederbeschaffungszeitwert)6. Ansatz für Kapitalverzinsung (Eigenkapital,

Fremdkapital)7. „Großzügigkeit“ des Friedhofes8. Pflegestandards, Technisierung9. Dauer der Ruhezeit

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