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Schallimmissionsprognose zum B-Plan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chemnitz Gutachten Nr. 31916 Chemnitz, 31.12.2016

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Page 1: zum B-Plan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“€¦ · Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 4 1 Aufgabenstellung Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz hat

Schallimmissionsprognose

zum B-Plan Nr. 15/16

„An der Hammerstraße“

im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chemnitz Gutachten Nr. 31916 Chemnitz, 31.12.2016

Page 2: zum B-Plan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“€¦ · Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 4 1 Aufgabenstellung Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz hat

Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 2

Auftrag: Erstellung einer Schallimmissionsprognose zum B-Plan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chem-nitz

Auftraggeber: Stadtverwaltung Chemnitz - Umweltamt - Annaberger Straße 93 09120 Chemnitz Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast Inh.: Dipl.-Ing. Lothar Förster Bayreuther Straße 12 09130 Chemnitz

nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle für Geräusche und DAkkS akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Tel. 0371 / 40 40 501 Fax: 0371 / 40 40 620 Umfang: 28 Blätter mit 4 Tabellen

ANLAGEN:

1 Übersichtsluftbild 1 Bebauungsvorschlag für den B-Plan 4 Schallimmissionspläne Fotodokumentation (3 Blätter) Urteil des VGH Baden-Württemberg (1 Blatt) Gutachten Nr.: 31916 Datum: 31.12.2016 3 * Auftraggeber 1 * Auftragnehmer Bearbeiter: Dipl.-Ing. L. Förster Dipl.-Ing. J. Wolgast

(geprüft) (erstellt)

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 3

Inhalt Blatt 1 Aufgabenstellung 4 2 Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Umfeld 5 2.1 Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes 5 2.2 Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes 6 3 Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen 7 4 Schalltechnische Anforderungen 9 4.1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 9 4.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden für Anlagengeräusche 10 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen 12 5.1 Berechnung der Emissionspegel der öffentlichen Augustusburger Straße 12 5.2 Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel der Straßenbahntrasse 14 5.3 Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen 16 5.4 Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ 16 5.5 Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ 16 5.6 Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) 17 5.7 Berechnung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109 17 5.8 Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straße/Schiene) 19 5.9 Berechnung der von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und der auf die Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes einwirkenden Geräuschimmissionen 21 5.9.1 Fahrzeugbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen der geplanten Tiefgarage 21 5.9.2 Geräuschemissionen vom Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrtstor 22 5.9.3 Zufahrten zum Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrtstor 23 5.9.4 Schallleistungspegel vom Überfahren der Regenrinne sowie vom Öffnen und Schließen des Garagenrolltores 24 5.9.5 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) 24 5.9.6 Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ 25 5.9.7 Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den nächstgelegenen Fenstern der geplanten Wohngebäude 26 6 Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen 27

5 ANLAGEN

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 4

1 Aufgabenstellung Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz hat einen Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ im Stadtteil Sonnenberg (Gemarkung Gablenz) gefasst. Vorausgegangen dazu war der Beschluss Nr. B-046/2013, Punkt 2 des Stadtrates vom 19.09.2015 zur Entwicklung des Sanierungsgebietes „Augustusburger Straße/ Clausstraße“ für nachhaltiges Wohnen. Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage von Chem-nitz an der Augustusburger Straße, etwa 1 km östlich der Innenstadt. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose soll die Eignung des vorgesehenen neuen Wohnbau-standortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen (Verkehrsgeräusche) bewertet werden. Von den Geräuschquellenarten und Geräuschquellen, die auf das B-Plangebiet „An der Hammerstraße“ einwirken, sind relevant: - die Augustusburger Straße südlich des Plangebietes - die Straßenbahnstrecke der CVAG (Linie 5) südlich des Plangebietes Für das Vorhaben ist eine Schallimmissionsprognose zu erstellen, die Aussagen zur Eignung der vorgesehenen Planfläche für die beabsichtigte Nutzung aus schalltechnischer Sicht trifft und insbe-sondere die Frage beantwortet, ob und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Verkehrsgeräusche im Umfeld vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Planvorhabens ver-bundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hat die vorliegende Schallimmissionsprognose folgende spezielle Aufgabenstel-lung zu erfüllen: 1. Es sind die maßgeblichen Geräuschquellenarten im Umfeld des Planvorhabens zu bestim-

men.

2. Für die für das Planvorhaben maßgeblichen Geräuschquellen sind deren Geräuschemissionen zu ermitteln.

3. Mit Hilfe eines digitalen akustischen Berechnungsmodells sind durch eine Schall-Ausbreitungsrechnung die Beurteilungspegel der Geräusche von den verschiedenen Quellen-arten im Plangebiet zu berechnen.

4. Diese prognostizierten Beurteilungspegel sind unter Anwendung der gültigen Gesetze, Ver-waltungsvorschriften und Richtlinien des Immissionsschutzes einer Lärmbewertung zu un-terziehen.

5. In Emissionssituationen, in denen mit erheblichen Belästigungen durch Geräusche im Plan-gebiet zu rechnen ist, soll das Gutachten Vorschläge für Maßnahmen des Schallschutzes bzw. für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen unterbreiten.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 5

2 Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Um-feld

2.1 Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ im Chemnitzer Stadtteil Sonnenberg umfasst eine Fläche von 1,35 ha auf den Flurstücken 8b, 8e, 8f, 10, 10a, 11, 12, 13, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27 und 28 in der Gemarkung Gablenz. Das B-Plan-Gebiet ist umgeben: - im Norden von der Jakobstraße und der Kleingartenanlage „Hammerfrieden“ - im Osten von der Hammerstraße von weiterer Bebauung an der Augustusburger Straße - im Süden von der Augustusburger Straße und der Straßenbahnlinie 5 - im Westen von der Leibnizstraße Das Plangebiet liegt auf einer mittleren Höhe von 312 m NHN und steigt dabei von der Augustus-burger Straße in Richtung Norden zur Jakobstraße und weiter bis zur Kleingartenanlage „Hammer-frieden“ um bis zu 10 m an. Das Plangebiet selbst ist nördlich und westlich teilweise von 3- bis 4-geschossigen Wohngebäuden in geschlossener Bauweise umgeben. An der Leibnitzstraße entstehen gegenwärtig bis zur Au-gustusburger Straße neue Gebäude, die dann ebenfalls eine geschlossenen Bebauungsreihe bilden. Gegenwärtig ist das Plangebiet überwiegend unbebaut. Lediglich an der westlichen Seite der Ham-merstraße stehen 3 ältere Wohngebäude, und im Anschluss daran auf der gleichen Seite in nördli-che Richtung sind kürzlich 3 neue Einfamilienhäuser entstanden. Die Zufahrt zum B-Plan-Gebiet ist wegen der die Planfläche tangierenden Straßen an mehreren Stellen möglich. Nach dem Bebauungsplanvorschlag erfolgt die Erschließung des Plangebietes von der Jakobstraße, von der Hammerstraße und von der Leibnizstraße. Über die Augustusburger Stra-ße besteht ein Anschluss des Plangebietes zum städtischen Hauptstraßennetz. Die Erschließung des B-Plan-Gebietes durch den ÖPNV erfolgt durch die Straßenbahnlinie 5 und Buslinien. Bezug nehmend auf das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo) vom 04.11.2009 für die Stär-kung der innerstädtischen Stadteile soll auch im Stadtteil Sonnenberg der Stadtumbau mit Zielrich-tung einer qualitativen und bedarfsgerechten Wohnbestandsentwicklung erfolgen. Das Plangebiet an der Hammerstraße liegt innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Augustusbur-ger Straße/Clausstraße. Planungsrechtlich soll die Gebietseinstufung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) erfolgen. Damit ist nach § 4 BauNVO /3/ die Zweckbestimmung verbunden, dass das Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 6

2.2 Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes Von den bestehenden öffentlichen Straßen im Umfeld des Plangebietes ist nur die - Augustusburger Straße (zwischen Zietenstraße und Yorkstraße) für die schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen von Bedeutung, die das B-Plan-Gebiet direkt im Süden angrenzend tangiert. Alle anderen Straßen im weiteren Umfeld können bei den vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen aufgrund ihrer vergleichsweise großen Abstände sowie der schallabschirmenden Wirkungen durch vorhandene Gebäude vernachlässigt werden. Den schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehr wird die von der Stadtverwaltung Chemnitz mitgeteilte prognostische Verkehrsbelegung der Augustusburger Straße /13/ zugrunde gelegt (siehe Punkt 5.1). Im Umfeld des B-Plan-Gebietes ist zudem die Straßenbahnstrecke der CVAG (Linie 5) zwi-schen der Bahnhofstraße und dem Gablenzplatz für die schalltechnischen Berechnungen und Be-wertungen von Bedeutung, weil sie die geplante Bebauungsgrenze des B-Plan-Gebietes in südli-cher Richtung in einem Abstand von ca. 37 m tangiert. Die prognostischen Verkehrsbelegungen für die Straßenbahnlinie 5 wurden von der CVAG über-geben /14/ (siehe Punkt 5.2). Die entsprechenden schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen können dem Punkt 5 des vorliegenden Gutachtens entnommen werden.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 7

3 Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen /1/ „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749) /2/ Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

(BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist

/3/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge-setzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548)

/4/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung,

Ausgabe Juli 2002 und /5/ Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, „Schallschutz im Städtebau“, Ausgabe Mai 1987 /6/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) /7/ RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, herausgegeben vom Bundesminister für

Verkehr (Ausgabe 1990) /8/ Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RBLärm-92 -, Ausgabe

1992 (BMV ARS 35/1992 vom 15.10.1998, FGSV 334/2) /9/ Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, vom 18.12.2014 /10/ DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe Juli 2016 /11/ VDI 2719: „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ August 1987 /12/ Bebauungsvorschlag zum Entwurf zum Bebauungsplan „Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“

der Stadt Chemnitz, Planungsstand 12/2016, erstellt vom Stadtplanungsamt der Stadt Chem-nitz

/13/ Prognostische Verkehrsbelegungen der Augustusburger Straße, bereitgestellt vom der Stadtverwaltung Chemnitz, Abt. Verkehrsplanung, per E-Mail am

02.12.2016 /14/ Prognostische Verkehrsbelegungen der Straßenbahnlinie 5 in Chemnitz, bereitgestellt von der CVAG Chemnitz per E-Mail am 05.12.2016

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 8

/15/ Parkplatzlärmstudie „Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“

6. überarbeitete Auflage 2007, Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg 2007 (Bearbeitung: Möhler + Partner, Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik, München) /16/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA LÄRM) vom 26.08.1998 GMBl. 1998, S.503

/17/ DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“

Entwurf September 1997

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 9

4 Schalltechnische Anforderungen 4.1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch /2/ und der Baunutzungsverordnung /3/ werden den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) in einem Plangebiet die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für den Beurteilungspegel zugeordnet. Für die Planfläche soll im Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz als Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festgelegt werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte nach /5/ betragen insofern für die geplante Gebietsnut-zung „Allgemeines Wohngebiet“:

55 dB(A) tags (für alle Geräuschquellenarten)

45 dB(A) nachts (für Verkehrsgeräusche) 40 dB(A) nachts (für alle anderen Geräuschquellenarten)

Die genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderun-gen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Da auf die Planfläche lediglich Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) einwirken, werden dem-zufolge die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ der Lärmbewertung zugrunde gelegt: Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene):

55 / 45 dB(A) tags / nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der genannten Werte ist nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 wün-schenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf an-gemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte sollen dabei bereits an den Baufeldgrenzen eingehalten werden. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewi-chen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz-maßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert wer-den.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 10

4.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden für Anlagengeräusche Die dem Plangebiet zuzuordnenden Anlagengeräusche beziehen sich im vorliegenden Fall aus-schließlich auf die von den Tiefgaragenein- und -ausfahrten. Diese sind nach dem § 22 (1) BImSchG /1/ so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (Vermeidungsgebot), und dass unver-meidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Mindestmaß-gebot). Die Tiefgaragenein- und -ausfahrten fallen damit unter den Anwendungsbereich der TA Lärm /16/, die in ihrer jüngsten Fassung von 11/98 sowohl für die Beurteilung immissionsschutzrechtlich ge-nehmigungsbedürftiger als auch nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen gilt. In dieser allgemei-nen Verwaltungsvorschrift /16/ zum BImSchG /1/ sind für die verschiedenen Gebietsnutzungen Immissionsrichtwerte festgelegt. Die Art der Gebietsnutzung ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen bzw. ist entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Für die hier zu beurteilenden zukünftigen schutzbedürftigen Nutzungen (Wohngebäude) befindet sich der Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chemnitz in Aufstellung, so dass entsprechend Punkt 6.6 der TA Lärm /16/ die Art der Gebiets-nutzung den Festsetzungen des B-Planes zu entnehmen ist. Die geplanten Wohngebäude werden sich danach in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ befinden. Daher kommen die folgenden Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 d) der TA Lärm /16/ zur Anwendung, die im Übrigen mit den im Punkt 4.1 benannten schalltechnischen Orientierungswer-ten gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ identisch sind:

55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts Die zitierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /16/ beziehen sich auf einen Beurteilungspegel Lr (rating level), der für die Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche nach einem in /16/ beschriebenen Verfahren aus den A-bewerteten Schalldruckpegeln unter Berücksich-tigung der Einwirkungsdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) gebildet wird. Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels Lr während des gesamten Bezugs-zeitraumes gleichgesetzt. Zusätzlich ist ein Spitzenpegelkriterium einzuhalten, wonach einzelne kurzzeitige Geräuschspit-zen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 dB(A) tags und um nicht mehr als 20 dB(A) nachts überschreiten dürfen.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 11

Erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch die Geräusche einer Anlage können im Allgemeinen ausgeschlossen werden, wenn an den Im-missionsnachweisorten (IO) die genannten Immissionsrichtwerte unterschritten werden und wenn das Spitzenpegelkriterium nicht verletzt wird. Verkehrsgeräusche auf den geplanten Wohngrundstücken sind nach Punkt 7.4 der TA Lärm /16/ den Tiefgaragenein- und -ausfahrten zuzuordnen und wie Anlagengeräusche zu ermitteln und zu beurteilen. Das gilt auch für die durch das Ein- und Ausfahren von/zur öffentlichen Straße entste-henden Geräusche. Geräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf der öffentlichen Straße Nach Punkt 7.4 der TA Lärm /16/ sind Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Grundstück der Anlage nicht ge-meinsam mit den Geräuschen der Anlage auf dem betrieblichen Grundstück zu ermitteln. Diese Geräusche sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestes 3 dB(A) erhöhen,

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist,

- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /6/ erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Die Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen sind nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 /7/ zu berechnen.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 12

5 Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Ver-kehrswegen

5.1 Berechnung der Emissionspegel Lm,E der öffentlichen Augustusburger Straße Nach den Darlegungen im Punkt 2.2 sind ausschließlich die Emissionen der - Augustusburger Straße, zwischen Zietenstraße und Yorkstraße bestimmend für die Belastung des Plangebietes mit Straßenverkehrsgeräuschen. Die weiter entfernt verlaufenden Straßen (Fürstenstraße im Norden, Zietenstraße im Westen, Bern-hardstraße im Süden und Yorkstraße im Osten) können auf Grund ihrer bereits recht großen Ent-fernung und den Abschirmwirkungen der auf dem Ausbreitungsweg vorhandenen Bebauung kei-nen maßgeblichen Schalleintrag in das Plangebiet leisten. Alle weiteren im näheren Umfeld des Plangebietes befindlichen Straßen führen vorwiegend nur Anliegerverkehr und können demzufolge bei den Untersuchungen ebenfalls vernachlässigt werden. Die Verkehrsdaten der für das Plangebiet relevanten Augustusburger Straße wurden von der Stadt-verwaltung Chemnitz, Abt. Verkehrsplanung benannt. Sie beziehen sich auf Verkehrszählungen aus dem Jahr 2014 am Knotenpunkt Augustusburger Straße/Zietenstraße. Im Vergleich der Verkehrszählungen zu den Verkehrsdaten der Lärmkartierung für die Augustus-burger Straße im betreffenden Abschnitt aus dem Jahr 2012 sind die Verkehrsmengen rückläufig. Es ist nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand auch nicht zu erwarten, dass die Verkehrsmengen auf der Augustusburger in den nächsten Jahren ansteigen werden. Demzufolge können für die vor-liegenden Untersuchungen die Verkehrszählergebnisse auch für den Prognosehorizont 2030 ver-wendet werden. Die Augustusburger Straße wird nach Tabelle 3 der RLS-90 /7/ der Straßengattung „Gemeindever-bindungsstraße“ zugeordnet. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTVMo-Fr wurde mit dem Faktor 0,9 auf die DTVMo-So umgerechnet. Die Umrechnung des maßgebenden Lkw-Anteiles mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t auf 2,8 t erfolgte mit dem Faktor 1,25. Die Berechnung der Emissionspegel Lm,E der Augustusburger Straße erfolgt gemäß Gleichung (6) der RLS-90 /7/ mit folgenden Eingangsdaten:

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 13

a) maßgebende stündliche Verkehrsstärken M zur Tages- und Nachtzeit gemäß Tabelle 3 der RLS-90:

DTV = 8.841 Kfz/24 h

MTag = 8.841 Kfz/24h * 0,06 = 530 Fahrzeuge je Stunde MNacht = 8.841 Kfz/24h * 0,008 = 71 Fahrzeuge je Stunde b) maßgebender und von der Straßenkategorie unabhängiger Lkw-Anteil p für die Tages- und

Nachtzeit

pTag = 2,4 %

pNacht = 2,4 % c) Korrekturwert DV für die zulässige Höchstgeschwindigkeit

Der Korrekturwert DV ergibt sich aus Gleichung (8) der RLS-90 aus der Geschwindigkeit von 50 km/h und dem Lkw-Anteil p in % wie folgt:

DV,Tag = - 5,5 dB DV,Nacht = - 5,5 dB d) Korrekturwert DStrO für die Straßenoberfläche

Die Augustusburger Straße ist mit einer Asphaltdeckschicht versehen. Der Korrekturwert DStrO ergibt sich aus Tabelle 4 der RLS-90 wie folgt:

DStrO = 0 dB e) Korrekturwert DStg für die Längsneigung der Straße

Längsneigungen von g > 5 % sind im betreffenden Abschnitt der Augustusburger Straße nicht vorhanden. Der Korrekturwert DStg ergibt sich gemäß Gleichung (9) der RLS-90 wie folgt:

DStg = 0 dB

Damit ergeben sich für den Abschnitt der Augustusburger Straße im Umfeld des Planvorhabens die folgenden Emissionspegel Lm,E gemäß Gleichung (6) der RLS-90 /7/ für die Tages- und Nacht-zeit:

Lm,E,Tag = 59,8 dB(A)

Lm,E,Nacht = 51,0 dB(A)

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 14

5.2 Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel der Straßenbahntrasse Für die hier vorliegende Schallimmissionsprognose ist als Schienenweg im Umfeld des B-Planes Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz nur die südlich des Plangebietes verlaufende Straßenbahntrasse (Linie 5) von Bedeutung. Die Verkehrsbelegung dieser Straßen-bahntrasse wurde von der CVAG /14/ mitgeteilt. Demnach ist auch in den nächsten Jahren nicht mit einer Erhöhung der Verkehrsbelegung zu rechnen. Insofern kann die gegenwärtige Frequentie-rung der Straßenbahntrasse zzgl. den Ein- und Ausrückefahrten des Betriebshofes Adelsberg (Hauptwerkstatt mit Abstellhalle) auch für die Prognosehorizont 2030 angenommen werden. Die prognostischen Verkehrsbelegungen der Straßenbahntrasse neben der Augustusburger Straße für das Jahr 2030 sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen:

Tabelle 1: Verteilung der prognostischen Verkehrsbelegungen (Jahr 2030) der Straßenbahnlinie 5 neben der Augustusburger Straße in den Verkehrszeiten von montags bis freitags

Taktzeit in min Mo-Fr

6 bis 18 Uhr 18 bis 22 Uhr 22 bis 24 Uhr 04 bis 06 Uhr

Linie 5 10 20 30

Anzahl der Fahrten Betriebshof Adelsberg 2 8 18

Mit der in Tabelle 1 genannten Verteilung der prognostischen Verkehrsbelegungen der Straßen-bahntrasse Augustusburger Straße in den Verkehrszeiten von montags bis freitags ergibt sich als täglicher Mittelwert die Verkehrsbelegung nach der folgenden Tabelle 2: Tabelle 2: Verkehrsbelegung der Straßenbahntrasse an der Augustusburger Straße zur Tages- und

Nachtzeit (Prognose 2030)

Anzahl der Straßenbahnzüge 1) Straßenbahnlinie Nr. 5 und Betriebshof Adelsberg im Querschnitt (beide Richtungen) Prognose 2030

Tageszeit (6 bis 22 Uhr)

178

Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)

34

1) Der Beurteilungspegel ist als Mittelwert über 365 Tage im Jahr zu berechnen. Wegen

der an Wochenenden geringeren Anzahl von Straßenbahnzügen liegt die tägliche Ver-kehrsbelegung nach Tabelle 1 für die schalltechnischen Berechnungen auf der sicheren Seite.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 15

Die Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel LW'A für die Straßenbahnlinie 5 (Sum-me in beiden Fahrtrichtungen) erfolgt gemäß der Vorschrift „Schall 03, Berechnung des Beurtei-lungspegels für Schienenwege“ /9/ für die Tages- und Nachtzeit. Im vorliegenden Fall gehen folgende Parameter der Schall 03 in die Berechnungen des längenbe-zogenen Schallleistungspegel LW'A für die Straßenbahntrasse ein: - Verkehrsmengen für beide Fahrtrichtungen in Summe nach Tabelle 2 - Fahrzeugart FZ (Punkt 5.1, Tabelle 12, der Schall 03 Straßenbahn-Niederflurfahrzeuge, Fahrzeug-Kategorie 21 unter Berücksichtigung der Fahrgeräusche und Aggregatgeräusche nach Punkt 5.2, Tabelle

13, der Schall 03) - Geschwindigkeit (Punkt 5.3 der Schall 03) Fahrzeughöchstgeschwindigkeit v = 50 km/h - Fahrbahnart (Punkt 5.3 der Schall 03) Schwellengleis im Schotterbett oder straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn - Pegelkorrektur Straße - Schiene (Schienenbonus) nach Punkt 2.2.18 der Schall 03 wird mit KS = 0 dB(A) berücksichtigt (für den Prognosehorizont 2030) Mit den angegebenen Eingangsdaten ergeben sich bei einer Fahrzeughöchstgeschwindigkeit von v = 50 km/h folgende A-bewertete längenbezogene Schallleistungspegel für die Straßenbahntrasse: - Fahrbahnart: Schwellengleis im Schotterbett LW'A,Tag = 71,5 dB(A)/m LW'A,Nacht = 67,4 dB(A)/m - Fahrbahnart: straßenbündiger Bahnkörper und feste Fahrbahn LW'A,Tag = 77,9 dB(A)/m LW'A,Nacht = 73,7 dB(A)/m Die A-bewerteten längenbezogenen Schallleistungspegel wurden den zutreffenden Abschnitten der Straßenbahntrasse im Berechnungsmodell zugeordnet.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 16

5.3 Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen Für die Berechnung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsge-räusche“ an den Immissionsnachweisorten wurde das Programmsystem „LIMA“ des Ingenieurbü-ros Stapelfeldt, Dortmund (Version 11) verwendet. Dabei wurde die Geländetopografie für die Planfläche und ihre Umgebung mit der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft berücksichtigt. Die im Punkt 5.1 berechneten Emissionspegel Lm,E für die Augustusburger Straße und sowie die im Punkt 5.2 berechneten A-bewerteten längenbezo-genen Schallleistungspegel für die Straßenbahnstrecke (Linie 5) wurden im digitalen akustischen Berechnungsmodell den Verkehrsgeräuschquellen zugeordnet. Die Software bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersu-chungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel in einem Geländeraster (z.B. 5 m) durchgeführt werden können. Daraus lassen sich Schallimmissionspläne aufbereiten, die einen Gesamtüberblick über die Schallausbreitung von den Verkehrsgeräuschquellen bis auf die Planfläche bieten (siehe ANLAGEN 3/1 bis 3/4). Außerdem können für die relevanten Immissionsorte fassaden- und stockwerksbezogene Beurtei-lungspegel berechnet werden (vgl. Tabelle 3 im Punkt 5.6). Zum Vergleich mit den im Punkt 4 genannten schalltechnischen Orientierungswerten sind die be-rechneten Einzelwerte nach Tabelle 3 (siehe Punkt 5.7) heranzuziehen. Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen eine einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emissionsort und Immissionsort. 5.4 Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ Die Tabelle 3 im Punkt 5.7 zeigt die Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ für den vorge-sehenen Wohnstandort, den Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chem-nitz. 5.5 Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ Die Tabelle 3 im Punkt 5.7 zeigt weiterhin die Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ für den vorgesehenen Wohnstandort, den Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Schallausbreitungsrechnungen gemäß § 43 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG der ehemalige „Schienenbonus“ von - 5 dB (vgl. Punkt 6 der „Schall 03“ /9/) nicht in Ansatz gebracht wurde.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 17

5.6 Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) Die Tabelle 3 im folgenden Punkt 5.7 zeigt in ihrer 3. Doppelspalte die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Summe Straße und Schiene) für die geplanten Wohngebäude im B-Plan-Gebiet Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz. Diese Werte wurden durch energetische Überlagerung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsge-räusche“ mit den Beurteilungspegeln „Schienenverkehrsgeräusche“ ermittelt. Es wird weiterhin der Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ geführt, und es sind die Unter- bzw. Überschreitungen dieser Werte in dB angegeben. 5.7 Berechnung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109 Die „maßgeblichen Außenlärmpegel“, die im B-Plan-Gebiet Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz festgesetzt werden sollten, ergeben sich aus den ermittelten Gesamt-Beurteilungs-pegeln „Verkehrsgeräusche“ für die Tageszeit zzgl. eines Wertes von + 3 dB, vgl. Nummer 5.5.2 und 5.5.3 der DIN 4109. Sie sind ebenfalls in der folgenden Tabelle 3 angegeben, ebenso wie der dazugehörige Lärmpegelbereich gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 /10/.

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Tabelle 3: Ergebnisse für die prognostischen Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsgeräusche“ sowie für die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im Plangebiet (mit Berücksichtigung der geplanten Bebauung) sowie die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und die Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 8 der DIN 4109

Beurteilungs- pegel

„Straßenverkehr“ in dB(A)

Beurteilungs- pegel

„Schienenverkehr“ in dB(A)

Gesamt-Beurteilungspegel „Straße/Schiene“

in dB(A)

Orientierungs- wert in

dB(A)

Über (+) - Unter (-) - schreitung

in dB

Maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 4109

in dB(A)

Lärmpegelbereich gemäß Tabelle 8

der DIN 4109

Immissionsort

(siehe ANLAGEN 3/1 und 3/2)

Fassade Etage

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht EG 50,0 41,3 42,5 38,3 50,7 43,1 - 4 - 2 54 I

1.OG 51,4 42,6 43,1 38,9 52,0 44,2 - 3 - 1 55 I IO 1

(Hammerstraße 4) SW

2.OG 52,6 43,9 43,8 39,7 53,2 45,3 - 2 ± 0 56 II EG 44,3 35,6 32,6 28,5 44,6 36,3 - 10 - 9 48 I

1.OG 45,2 36,4 33,7 29,6 45,5 37,2 - 9 - 8 49 I IO 2

(Hammerstraße 8) NO

2.OG 46,1 37,4 36,7 32,5 46,6 38,6 - 8 - 6 50 I EG 49,8 41,0 40,6 36,4 50,3 42,3 - 5 - 3 53 I

1.OG 50,9 42,2 41,2 37,0 51,4 43,4 - 4 - 2 54 I IO 3 SW 2.OG 52,1 43,4 41,8 37,6 52,5 44,4 - 2 - 1 56 II EG 52,5 43,7 41,8 37,7 52,8 44,7 - 2 ± 0 56 II

1.OG 53,8 45,1 42,5 38,3 54,1 45,9 - 1 + 1 57 II IO 4 SW 2.OG 54,7 45,9 43,2 39,0 55,0 46,7 ± 0 + 2 58 II EG 64,0 55,2 50,4 46,2 64,2 55,7 + 9 + 11 67 IV

1.OG 63,9 55,2 51,5 47,3 64,2 55,9 + 9 + 11 67 IV 2.OG 63,6 54,9 52,5 48,3 63,9 55,8 + 9 + 11 67 IV

SO

3.OG 63,2 54,4 53,0 48,9 63,6 55,5 + 9 + 11 67 IV EG 57,0 48,2 44,5 40,3 57,2 48,9 + 2 + 4 60 II

1.OG 57,7 49,0 45,3 41,2 58,0 49,6 + 3 + 5 61 III 2.OG 57,8 49,1 46,1 42,0 58,1 49,8 + 3 + 5 61 III

IO 5

SW

3.OG 57,7 49,0 46,9 42,7 58,1 49,9 + 3 + 5 61 III EG 60,6 51,9 47,7 43,6 60,8 52,5 + 6 + 8 64 III

1.OG 60,7 51,9 48,6 44,5 60,9 52,6 + 6 + 8 64 III NO 2.OG 60,4 51,7 49,5 45,4 60,7 52,6 + 6 + 8 64 III EG 64,1 55,4 50,3 46,1 64,3 55,8 + 9 + 11 67 IV

1.OG 64,0 55,3 51,3 47,1 64,3 55,9 + 9 + 11 67 IV

IO 6

SO 2.OG 63,7 55,0 52,3 48,1 64,0 55,8 + 9 + 11 67 IV EG 53,1 44,3 44,4 40,3 53,6 45,8 - 1 + 1 57 II

1.OG 54,6 45,9 45,2 41,0 55,1 47,1 ± 0 + 2 58 II IO 7 NO 2.OG 54,7 45,9 45,9 41,7 55,2 47,3 ± 0 + 2 58 II EG 42,0 33,3 27,9 23,8 42,2 33,8 - 13 - 11 45 I

1.OG 43,9 35,3 32,4 28,2 44,2 36,0 - 11 - 9 47 I 2.OG 44,6 35,9 36,1 31,9 45,1 37,4 - 10 - 8 48 I

IO 8 Süd

3.OG 45,5 36,9 39,6 35,4 46,5 39,2 - 8 - 6 50 I EG 64,2 55,4 49,5 45,4 64,3 55,8 + 9 + 11 67 IV

1.OG 64,1 55,4 50,6 46,4 64,3 55,9 + 9 + 11 67 IV SO 2.OG 63,8 55,0 51,5 47,3 64,0 55,7 + 9 + 11 67 IV EG 58,0 49,2 46,7 42,5 58,3 50,1 + 3 + 5 61 III

1.OG 58,6 49,8 47,5 43,3 58,9 50,7 + 4 + 6 62 III

IO 9

SW 2.OG 58,6 49,8 48,3 44,1 59,0 50,9 + 4 + 6 62 III EG 37,5 28,8 32,1 28,0 38,6 31,4 - 16 - 14 42 I

1.OG 40,2 31,5 32,5 28,4 40,9 33,2 - 14 - 12 44 I NW 2.OG 44,9 36,1 34,6 30,4 45,3 37,2 - 10 - 8 48 I EG 63,6 54,8 48,1 43,9 63,7 55,2 + 9 + 10 67 IV

1.OG 63,6 54,9 49,0 44,9 63,8 55,3 + 9 + 10 67 IV

IO 10

SO 2.OG 63,3 54,6 49,9 45,8 63,5 55,1

55 45

+ 9 + 10 67 IV

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 19

5.8 Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straße/Schiene) Die in der Tabelle 3 angegebenen Gesamt-Beurteilungspegel „Straße/Schiene“ sind wie folgt zu bewerten (s. a. Schallimmissionspläne in der ANLAGE 3): (1) Mit dem Bebauungsvorschlag im B-Plan-Gebiet werden die schalltechnischen Orientie-

rungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für „Allgemeine Wohngebiete“ von 55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts im südlichen Bereich des Plangebietes (an der Augus-tusburger Straße) an den Baufeldgrenzen der geplanten Wohnbebauungen IO 5, IO 6, IO 9 und IO 10 durch die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Augustusburger Stra-ße und Straßenbahnlinie 5) um bis zu 9 dB tags und um bis zu 11 dB nachts überschritten. Die Straßenverkehrsgeräusche der Augustusburger Straße sind gegenüber den Schienenver-kehrsgeräuschen dominierend. Die Fassaden mit Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind in den ANLAGEN 3/1 und 3/2 hellblau gekennzeichnet.

Die Überschreitungen nehmen an den Fassaden der geplanten Wohnbebauung von der südli-

chen B-Plan-Grenze in Richtung Norden in den Straßenräumen der Leibnizstraße und der Hammerstraße mit zunehmender Entfernung kontinuierlich ab. Die Einhaltung der schall-technischen Orientierungswerte an den Hausfassaden ist ab einem Abstand von ca. 38 m von der Augustusburger Straße gegeben (nördlich der IO 4 , IO 7 und IO 9).

Die schalltechnisch günstige Anordnung der geplanten Wohngebäude in einer weitgehend

geschlossenen Riegelbebauung schafft von vornherein Ruhezonen an den in Richtung Innen-höfe zeigenden Hausfassaden.

(2) Ohne zusätzliche Bebauung im B-Plangebiet findet eine ungehinderte Schallausbreitung der

Verkehrsgeräusche von Süden nach Norden statt. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeines Wohngebiet werden auf 2 Drittel der Flächen des Plangebietes z.T. erheb-lich überschritten (s. ANLAGEN 3/3 und 3/4).

(3) Für die zur Tages- bzw. Nachtzeit schutzbedürftigen Räume, die an Fassaden mit festgestell-

ten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte angeordnet werden (vgl. auch Schallimmissionspläne in den ANLAGEN 3/1 und 3/2), müssen entsprechende Aus-gleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. Grundrissfestschreibungen und/oder der Einbau von geeigneten Schallschutzfenstern und ggf. mit schallgedämmten Lüftungsein-richtungen für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume.

(4) Der Gutachter weist darauf hin, dass die von Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten ausgehenden

Geräusche nicht den hier beurteilten Verkehrsgeräuschen zuzuordnen sind. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahren muss allerdings dem Vermeidungs- und Minimie-rungsgebot gemäß § 22 (1) BImSchG entsprechend Rechnung getragen werden.

- siehe Vorschläge (1) bis (4) für textliche Festsetzungen zum B-Plan im folgenden Punkt 6 -

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 20

Anmerkungen des Gutachters: Im vorliegenden Fall ist seitens der Stadt Chemnitz wegen zu realisierender Vorgärten und zu be-achtender Mindestgebäudetiefen die straßenseitige Planung von Laubengängen, Loggien, Balko-nen mit Verglasung oder Wintergärten nicht erwünscht. Statt soll ggf. auf den Einbau von „Ham-burger Fenstern“ an den unter (1) genannten Fassaden von geplanten Wohngebäuden mit Über-schreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der 18. BImSchV orientiert werden. Das Hamburger Fenster“ ist eine spezielle Ausführung des Kastenfensters, bei dem sich die Innen-flügel nach innen und die Außenflügel nach außen öffnen lassen. Es weist - wie alle Kastenfenster - eine hohe Schalldämmung im Bereich von 40 bis 60 dB auf und ist in der Lage, durch den relativ großen Abstand der beiden Scheibenverbunde tiefe Frequenzen besonders gut zu dämmen. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn das Straßenverkehrsaufkommen einen hohen Lkw-Anteil aufweist. Die Lüftungseigenschaften hinsichtlich der verbleibenden Schalldämmung bei angekipp-ten Fensterflügeln sind stark abhängig von der jeweiligen Fensterkonstruktion. Ggf. können somit zusätzliche Lüftungseinrichtungen (z.B. Wandlüfter) entfallen. Kastenfenster kommen üblicher-weise bei hohen Anforderungen an das Schalldämm-Maß oder im Denkmalschutz zum Einsatz. Ein detaillierter Kostenvergleich zwischen einem herkömmlichen Isolierglasfenster und einem „Hamburger Fenster“ ist ohne konkreten Planungsdaten nicht möglich. Kostenrelevant sind z. B. das Rahmenmaterial, der Aufbau des Scheibenverbundes, das Dichtmaterial, der Arbeitsaufwand und die individuellen Wünsche des Kunden. Nach groben Schätzungen ist davon auszugehen, dass ein „Hamburger Fenster“ etwa doppelt so teuer sein kann wie ein Isolierglasfenster bei gleicher Schallschutzklasse.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 21

5.9 Berechnung der von den geplanten Tiefgaragenein- und -ausfahrten ausgehenden Geräuschemissionen und der auf die Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes ein-wirkenden Geräuschimmissionen

Die Skizze mit einem Bebauungsvorschlag (s. ANLAGE 2) weist mögliche Standorte für Tiefga-ragenzufahrten von den angrenzenden öffentlichen Straßen auf. Das Parkkonzept geht von einer dezentralen Anordnung der Tiefgaragen für die mehrgeschossigen Wohngebäude aus, d. h,, die Parkkapazität liegt bei maximal 10 Stellplätzen/Tiefgarage. Insofern sind im Vergleich zur Planung einer Tiefgarage für das gesamte Wohngebiet deutlich geringere Immissionsbelastungen an den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen zu erwarten. Maßgebliche Geräuschemissionen im Bereich von Tiefgaragenzufahrten entstehen im Bereich der Ein- und Ausfahrtstore und auf den Fahrstrecken zwischen der öffentlichen Straße und den Ein- und Ausfahrtstoren. Untersuchungen an vergleichbaren Projekten mit kurzen Zufahrten von der öffentlichen Straße haben gezeigt, dass die Fahrgeräusche der Pkw und die Schallabstrahlung der Tiefgaragentore et-wa in der gleichen Größenordnung liegen. Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen. Der für den Bebauungsvorschlag ungünstigste Fall ergibt sich für eine Tiefgaragenzufahrt an der Nordost-fassade des Immissionsortes IO 6 (vgl. ANLAGEN 3/1 und 3/2) mit der gegenüberliegender SW-Fassade des Immissionsortes IO 9. 5.9.1 Fahrzeugbewegungen auf den Pkw-Stellplätzen in der geplanten Tiefgarage Die Geräuschemissionen, die von den maximal geplanten 10 Tiefgaragenstellplätzen verursacht werden, können nach der 6. überarbeiteten Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /15/ aus dem Jahre 2007 prognostiziert werden. Vom Auftraggeber konnten keine Anzahlen von Fahrzeugbewegungen auf den geplanten Pkw-Stellplätzen genannt werden. In Ermangelung solcher projektbezogener Daten werden deshalb für die schalltechnischen Berechnungen die Anhaltswerte nach /15/, Tabelle 33 herangezogen. Diese sind: Tiefgaragenstellplätze (10 Pkw-Stellplätze) - Tageszeit: 0,15 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und h

- Nachtzeit: 0,09 Fahrzeugbewegungen je Stellplatz in der ungünstigsten Nachtstunde Es werden im Weiteren die im Punkt 8.3 der Studie /15/ genannten Berechnungsansätze für Tief-garagen angewendet.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 22

5.9.2 Geräuschemissionen vom Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstor In den folgenden Berechnungen wird nach den vorliegenden Planungsunterlagen davon ausgegan-gen, dass die Ein- und Ausfahrt zu den 10 Pkw-Stellplätzen über die jeweils gleiche Tiefgaragen-Zufahrt von der angrenzenden öffentlichen Straße erfolgt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel des Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstores wird nach der Gleichung (12) in Punkt 8.3.2 der Studie wie folgt berechnet: LW’’,1h = 50 dB(A) + 10 * lg (B * N)

B Bezugsgröße, im vorliegenden Fall: Anzahl der Pkw-Stellplätze

N Bewegungshäufigkeit pro Bezugsgröße und Stunde, im vorliegenden Fall: N = 0,15 tags und N = 0,09 nachts

B * N Bewegungshäufigkeit, Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde Mit den im Punkt 5.9.1 genannten Zahlenwerten ergibt sich eine Bewegungshäufigkeit für die Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrt von B * N = 1,5 Pkw-Bewegungen/h in der Tageszeit B * N = 0,9 Pkw-Bewegungen/h in der ungünstigsten Nachtstunde Mit der genannten Berechnungsformel ergeben sich als flächenbezogene Schallleistungspegel für das Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstor: LW’’,1h = 50 dB(A) + 10 * lg ( B * N )

LW’’,1h,Tag = 51,8 dB(A)/m2

LW’’,1h,Nacht = 49,5 dB(A)/m2 Die für LW``,1h berechneten Werte wurden der Fläche des Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstores im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 5.9.5) zugeordnet. Die Schallausbreitung zu den auf der Planfläche nächstgelegenen Fenstern des geplanten Wohnge-bäudes (direkt über der Tiefgaragen-Ein- bzw. -Ausfahrt) findet - im Gegensatz zu den dem Tief-garagentor gegenüberliegenden Nachbargebäuden - in 90° zur Hauptabstrahlrichtung des Tores statt, so dass gemäß Punkt 8.3.2 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /15/ für die oberhalb des Tiefgaragentores gelegenen Immissionsorte ein Abschlag in Höhe von dL(90°) = - 8 dB bei den Schallausbreitungsrechnungen in Ansatz gebracht werden darf.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 23

5.9.3 Zufahrten zum Tiefgaragen- Ein- und -Ausfahrtstor Auf der Fahrstrecke zwischen der öffentlichen Straße und dem Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrtstor ergeben sich ebenfalls 1,5 Fahrzeugbewegungen pro Stunde im Tageszeitraum und 0,9 Fahrzeug-Bewegungen in der ungünstigsten Nachtstunde (vgl. Punkt 5.9.2). Diese Fahrstrecke beginnt auf der öffentlichen Straße und endet am Tor der Tiefgaragen-Ein- bzw. -Ausfahrt. Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /7/ werden angesetzt:

- MTag = 1,5 Fahrzeuge je Stunde auf der Fahrstrecke im Tageszeitraum - MNacht = 0,9 Fahrzeuge je Stunde auf der Fahrstrecke in der ungünstigsten Nachtstunde - Geschwindigkeit der Pkw : 30 km/h - Korrekturwert für die Straßenoberfläche : 0 dB(A), Asphaltdeckschicht - Korrekturwert für Steigungen/Gefälle : 0 dB(A) (Steigung ≤ 5 %) Nach Punkt 8.2.2.2 der Studie /15/ ist für nicht asphaltierte Fahrgassen ein Zuschlag KStrO* in Höhe von 1 bis 5 dB(A) für die lautere Straßenoberfläche zu berücksichtigen (vgl. DStrO nach Ta-belle 4 der RLS-90 /7/). Im vorliegenden Fall wird die Zufahrt jedoch entweder in einer Asphalt-oberfläche oder in einer vergleichbar lärmarmen Oberfläche hergestellt, vgl. Anstrich (5) im Punkt 6). Insofern wird kein Korrekturwert für die Straßenoberfläche berücksichtigt (KStrO* = 0 dB(A)). Mit der Gleichung (6) der RLS-90 /7/ errechnen sich die folgenden Emissionspegel Lm,E für die Fahrstrecke: Lm,E,Tag = 30,3 dB(A) Lm,E,Nacht = 28,1 dB(A)

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 24

5.9.4 Schallleistungspegel vom Überfahren der Regenrinne sowie vom Öffnen und Schlie-ßen des Garagenrolltores

Da davon auszugehen ist, dass bei der geplanten Tiefgaragenzufahrt die Abdeckung der Regenrin-ne „lärmarm“ ausgebildet wird (z. B. mit verschraubten Gusseisenplatten), wird sie akustisch nicht auffällig sein und muss nach den Ausführungen im Punkt 8.3.3 der Bayerischen Parkplatzlärmstu-die /15/ auch bei den schalltechnischen Berechnungen nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für das Öffnen und Schließen des Garagentores. Schließlich geht der Gutachter davon aus, dass auch das Garagentor dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen wird, vgl. Aus-führungen im Punkt 8.3.4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /15/. - vgl. Anstriche (6) und (7) im Punkt 6 - 5.9.5 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) Für die Berechnung der Beurteilungspegel an den Immissionsnachweisorten wurde das Programm-system „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund verwendet. Die in den Punkten 5.9.2 und 5.9.3 berechneten „bewerteten“ Schallleistungspegel bzw. Emissi-onspegel wurden dem Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstor sowie der Pkw-Fahrstrecke im Berech-nungsmodell zugeordnet. Die Software bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersu-chungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel durchgeführt werden kön-nen. Für die relevanten Immissionsorte innerhalb des Plangebietes wurden fassaden- und stock-werksbezogene Beurteilungspegel berechnet (vgl. Tabelle 4 im folgenden Punkt 5.9.6). Berück-sichtigt wurde bei den Berechnungen auch einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emis-sionsort und Immissionsort. Zum Vergleich mit den im Punkt 4.1 genannten schalltechnischen Orientierungswerten bzw. den im Punkt 4.2 genannten Immissionsrichtwerten sind die berechneten Einzelwerte nach der Tabelle 4 (siehe Punkt 5.9.6) heranzuziehen. Mit der Schall-Ausbreitungsrechnung ergeben sich sofort die Beurteilungspegel, weil alle Zu- und Abschläge mit der Eingabe der in den Punkten 5.9.2 und 5.9.3 berechneten „bewerteten“ Schall-leistungspegel bzw. Emissionspegel bereits berücksichtigt wurden. Aufgrund der sehr geringen Abstände der Immissionsorte wird keine meteorologische Korrektur Cmet nach Nummer A.1.4 der TA Lärm /16/ eingerechnet, weil die Bedingung in Gleichung (22) der DIN ISO 9613 Teil 2 /17/ für die Vergabe der Korrektur Cmet nicht erfüllt ist: Cmet = 0 dB(A)

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 25

5.9.6 Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ Die folgende Tabelle 4 zeigt die Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ des anlagenbezogenen Geräusche des geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrtstores sowie der Pkw-Fahrstrecke für die maßgeblichen Immissionsorte. Tabelle 4: Beurteilungspegel „Zusatzbelastung“ in dB(A) der Geräusche von dem geplanten Tief-

garagen-Ein- und -Ausfahrtstor sowie von der Pkw-Fahrstrecke

IO Nr.

Straße

Fass.

Etage

Beurteilungs-pegel

in dB(A)

Immissions- richtwert

in dB(A)

Über (+) -Unter (-) - schreitung

in dB

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

6

Fenster über der Tiefgaragen-Einfahrt geplantes Wohngebäu-de „Hammerstraße“

NO EG 36,0 33,8 - 19 - 6

9

geplantes gegenüber liegendes Wohngebäude „Hammerstraße“

SW EG 34,0 31,7

55 40

- 21 - 8

Danach ist zu erkennen, dass der Immissionsrichtwert für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ in der Tageszeit am Immissionsort IO 6 über der Tiefgaragenzufahrt um 19 dB und an dem gegenüberliegenden nächstgelegenen Wohngebäude IO 9 um 21 dB unterschritten wird. In der ungünstigsten Nachtstunde wird der zutreffende Immissionsrichtwert am IO 6 um 6 dB und am IO 9 um 8 dB unterschritten.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 26

5.9.7 Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den nächsten Fenstern der geplanten Wohnge-bäude

Es erfolgen Abschätzungen zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /16/ auf der Grundlage der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /15/ und der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2 /17/. Die Pkw passieren bei ihrer Fahrt auf dem Grundstück des geplanten Wohngebietes die nächstge-legenen Fenster der untersuchten nächstgelegenen geplanten Wohnnutzungen IO 6 und IO 9 in minimal 5 m Abstand. Nach Tabelle 35 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /20/ ist bei der „beschleunigten Abfahrt von Pkw“ mit mittleren Spitzenpegeln von 67 dB(A) zu rechnen, die in 7,5 m Abstand aus Messungen ermittelt wurden. Die Umrechnung des genannten Messwertes in eine Entfernung von ca. 5 m bis zu den nächsten Fenstern der geplanten Wohngebäude führt unter Anwendung der Gleichung (3) der DIN ISO 9613-2 /17/ zu folgendem Ergebnis: LAFmax = [ 67 - 20 * lg ( 5 m / 7,5 m ) ] dB(A)

LAFmax = 70,5 dB(A), ein Wert, der die höchstzulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für die Gebietskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ zur Tagezeit um 14 dB unterschreitet, zur Nachtzeit jedoch um 11 dB überschreitet. Wenn das Urteil des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94), das in der ANLAGE 5 als Kopie beigefügt ist, berücksichtigt wird, kann nach den dort dargelegten Grün-den auf die Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums allerdings verzichtet werden. Diese Auffassung des Gerichtes wird vom Gutachter ausdrücklich unterstützt. Damit sind die ge-planten Tiefgaragenein- und -ausfahrten aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zulässig, sofern die nach dem Stand der Lärmminderungstechnik möglichen Maßnahmen - vgl. Anstriche (5) bis (7) im folgenden Punkt 6 - baulich umgesetzt werden.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 27

6 Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz hat einen Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ gefasst. Das Plangebiet be-findet sich in zentraler Lage von Chemnitz an der Augustusburger Straße, etwa 1 km östlich der Innenstadt. Im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprognose soll die Eignung dieses vorgesehenen neuen Wohnbaustandortes als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Ge-räuschimmissionen bewertet werden. Diese betreffen: Verkehrsgeräusche von der Augustusburger Straße und von den Straßenbahnlinie 5 Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB /2/ sollte aufgrund der Ergebnisse der vorliegen-den schalltechnischen Untersuchungen (vgl. Punkte 5.6 und 5.7) im Bebauungsplan Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz festgesetzt werden: (1) An den im Bebauungsvorschlag gekennzeichneten und von Verkehrslärm besonders

betroffenen Fassadenbereichen (s. ANLAGEN 3/1 und 3/2) ist auf die Anordnung von zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räumen (z. B. Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer) so weit wie möglich zu verzichten.

(2) Ist eine solche Grundrissorientierung nicht vollständig möglich, müssen für die an den im Bebauungsvorschlag gekennzeichneten Fassadenbereichen verbleibenden zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume und auch für die zur Tageszeit schutzbedürftigen Räume entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. der Einbau geeigneter Schallschutzfenster. Für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume sind zusätzlich schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen.

(3) Die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Fenster von schutzbedürftigen Räumen an den im Bebauungsvorschlag gekennzeichneten Fassadenbereichen sind in Abhän-gigkeit von der Lage der Außenbauteile zu den Verkehrsgeräuschquellen sowie der Raumnutzung und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 detailliert nachzuweisen, wobei jedoch die Anforderungen an die Schallschutzklasse 3 (SSK III) nicht unterschritten werden dürfen.

(4) Für die zur Tages- und/oder Nachtzeit schutzbedürftigen Räume an allen übrigen Fas-sadenbereichen im Plangebiet ist von vornherein der Einbau von Fenstern der Schall-schutzklasse 3 (SSK III) vorzusehen. Anderenfalls ist im Baugenehmigungsverfahren ein detaillierter Nachweis gemäß DIN 4109 zu erbringen, dass im Einzelfall eine gerin-gere Schallschutzklasse ausreichend ist.

Geräusche von den Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten (5) Die Fahrbahnoberflächen der geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten sind in ei-

ner Asphaltoberfläche oder in einer vergleichbar lärmarmen Oberfläche herzustellen.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Blatt 28

(6) Die Abdeckungen der Regenrinnen an den geplanten Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten sind „lärmarm“ auszubilden (z. B. mit verschraubten Gusseisenplatten), so dass die Regenrinnen akustisch nicht auffällig sind.

(7) Die Tore der geplanten Tiefgaragen sind dem Stand der Lärmminderungstechnik ent-sprechend zu planen und bauauszuführen.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 ANLAGEN

ANLAGEN Luftbild/Lageplan ANLAGE 1: Übersichtsluftbild mit dem Standort des B-Planes Nr. 15/16 „An der Hammer-

straße“ im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chemnitz Maßstab: ca. 1 : 4.350 ANLAGE 2: Skizze mit einem Bebauungsvorschlag für das B-Plan-Gebiet Nr. 15/16 „An der

Hammerstraße“ im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chemnitz Maßstab: ca. 1 : 1.000 Schallimmissionspläne, Maßstab: 1 : 1.200 Prognostische Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) im B-Plan-Gebiet Nr. 15/16 „An der Hammerstraße“ der Stadt Chemnitz MIT Berücksichtigung der geplanten Bebauung ANLAGE 3/1: Tageszeit (6 bis 22 Uhr) ANLAGE 3/2: Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) OHNE Berücksichtigung der geplanten Bebauung ANLAGE 3/3: Tageszeit (6 bis 22 Uhr) ANLAGE 3/4: Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) Fotodokumentation ANLAGE 4: 3 Blätter

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Übersichtsluftbild ANLAGE 1

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Bebauungsvorschlag ANLAGE 2

ANLAGE 2: Skizze mit einem Bebauungsvorschlag für das B-Plan-Gebiet Nr. 15/16 „An der

Hammerstraße“ im Stadtteil Sonnenberg der Stadt Chemnitz

Maßstab: ca. 1 : 1.000

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Fotodokumentation ANLAGE 4

Foto 1: Blick von der Hammerstraße in Richtung Nordwesten auf das Plangebiet. Im Hinter-grund ist die Wohnbebauung an der Leibnizstraße (links) und Jakobstraße (rechts) zu erkennen.

Foto 2: Blick von der Augustusburger Straße in Richtung Norden auf den südwestlichen Rand des Plangebietes (Pfeil). Links im Bild ist die neue Bebauung an der Leibnizstraße zu erkennen.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Fotodokumentation ANLAGE 4

Foto 3: Blick von der Straßenkreuzung Hammerstraße/Augustusburger Straße in Richtung

Nordosten auf den südöstlichen Teil des Plangebietes.

Foto 4: Blick entlang der Hammerstraße in Richtung Norden auf die neu entstandenen Einfa-milienhäuser im nordöstlichen Teil des Plangebietes.

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Fotodokumentation ANLAGE 4

Foto 5: Blick in Richtung Südwesten entlang der Augustusburger Straße - als maßgebliche Verkehrslärmquelle für das Plangebiet (Pfeil) - zwischen der Hammerstraße und der Leibnizstraße.

Foto 6: Blick auf den Haltestellenbereich „Reineckerstraße“ der Straßenbahnlinie 5, deren Ge-räuschemissionen ebenfalls auf das Plangebiet einwirken, und weiter in Richtung Nordosten (Richtung Gablenz).

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Schallimmissionsprognose Nr. 31916 Fotodokumentation ANLAGE 5

ANLAGE 5: Urteil des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S 3538/94