zwangsheirat / ehe
DESCRIPTION
Zwangsheirat / Ehe. Von Hümeyra Ak , Christina Galaske und Yesim Metiner. Definition. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Zwangsheirat/Ehe
Von Hümeyra Ak, Christina Galaske und Yesim Metiner
Definition„Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn
mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch
eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet oder es
nicht wagt, sich zu widersetzen.“Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, 2011 S.18
Unterscheidung zwischen Zwangsehe und arrangierter Ehe
(junge) Frauen, (junge) Männer werden aneinander vorgestellt
teilweise ja
werden zur Heirat gezwungen Entscheidungen werden selbst getroffen
Zwangsehe arrangierte Ehe
Allgemeines• ist eine Menschenrechtsverletzung• Betrifft nicht nur das weibliche
Geschlecht, sondern auch das männliche
• Trotz nationaler und internationaler Verbote sind weltweit Millionen von Menschen betroffen
• ist keiner bestimmten Kultur- oder Religionsangehörigkeit zuzuordnen
Geburtsländer der von Zwangsheirat Betroffenen/ Bedrohten (In Deutschland)
Alter der Zwangsverheirateten nach Geschlecht
Gründe einer Zwangsehe
• Brautpreis• „gut versorgt“• Erhalt der kulturellen Identität • Heirat als Disziplinarmaßnahme• Bindung zur Herkunftsregion• Verstärken der traditionellen Machtverhältnisse• Bewahrung der Familienehre• Heirat als Migrationszweck• Frühehen als Schutzmaßnahme• Exogamie (Vermeidung von Verwandtenehen)• Endogamie (Verwandtenehe)• Verhindern der Homosexualität
Zwangsheirat und Religion
• wird oft bestimmten Religionsgemeinschaften zugeordnet
Grund für Zwangsehen ist nicht die Religion,SONDERN
patriarchale Strukturen Traditionen Bräuche
KEINE Religion unterstützt die Zwangsheirat
Zwangsheirat im Islam
• Zwangsverheiratung einer Tochter oder eines Sohnes ist im Islam strikt VERBOTEN
• Folgende Hadithe (Aussagen des Propheten Mohammdes saw) beweisen das Verbot einer Zwangsheirat
Überliefert in Ibn Majah, und Imam Ahmad and Al-Nasa’i
Buraida sagte, dass eine junge Frau zum Propheten kam und sagte:
„Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.
Sunan al-Nisaa’l, Kitaab al-Nikaah
Abdullah ibn Buraida berichtet, dass Aisha sagte, dass eine junge Frau zu ihr kam und sagte:
„Mein Vater verheiratete mich mit meinem Cousin, um sein Ansehen zu steigern und ich möchte dem nicht zustimmen.“ Aisha sagte:
„Setze dich und warte, bis der Prophet kommt.“ Der Prophet kam und Aisha berichtete ihm von der Situation. Daraufhin lies Muhammed ihren
Vater einladen und erklärte ihm, dass die Entscheidung in der Hand seiner Tochter läge. [..]
Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138
Hansa Bint Hidam Al-Ansariyya berichtet, dass sie als verwitwete
Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war.
Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs und er machte ihre
Ehe rückgängig.
Auch die Aussage des Propheten Muhammeds (saw) lässt ebenfalls keine keinen Zweifel am Verbot der Zwangsheirat im Islam:
• "Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten
möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten." (Sunan al-Aqwal wa al-Af´al Nr. 25644)
• Der Kuran bezeugt, dass die Aussage Muhammeds
(saws) für einen Muslim ohne Zweifel zu befolgen sind durch folgende Sure (4:65):"[..] Sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (Muhammed . م. ص ,zum Richter über all das machen (عwas zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen."
Theorie:• Muhammed VERBOT die Zwangsheirat• Jedem Muslim ist es verboten, etwas dergleichen zu
praktizieren Praxis:• Zwangsheirat ist in islamischen Ländern weit
verbreitet• kein islamisches Handeln• sondern
Folgen wegen mangelnder Kenntnisse über den Islam
deshalb:Zwangsheirat ist ein Produkt der Tradition und Kultur und nicht des Islams
• Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung und verstößt damit gegen das Grundgesetz.
• In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.“
• Zwangsheirat verstößt nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern verletzt auch weitere Frauenrechte.
Rechtliche Grundlage
• Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention von 1989(Recht des Kindes auf Schutz vor sexuellem Missbrauch)
Ein Verstoß dieser Bestimmung besteht wenn:
• noch nicht volljährige Mädchen verheiratet werden• sie nicht mündig sind ihre Zustimmung zu sexuellen
Kontakten zu geben• noch nicht als gereift angesehene Mädchen der Gefahr von
nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen ausgesetzt werden.
Die UN-Kinderrechtskonvention definiert, dass die Kindheit so lange andauert, bis das 18. Lebensjahr erreicht ist.
Weitere Verstöße gegen Rechtliche Bestimmungen
• Der Bundestag hat am 17. März 2011 ein Gesetz gegen Zwangsverheiratungen verabschiedet.
• Wer eine Person zur Eheschließung zwingt, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
• Gesetz beinhaltet Erleichterungen für Opfer von Zwangsehen.
• Recht auf Rückkehr nach Deutschland.
Gesetzeslage in Deutschland:
Auflösung der Zwangsehen – eine Befreiung?
• Neue Identität durch Frauenorganisationen, die Polizei oder das Sozialamt
• Wenig bis kein Kontakt mehr zu den eigenen Eltern
• Ehrenmorde
HilfsangeboteTerre des Femmes –
zwangsheirat.de
Papatya – Berlin
Zwangsheirat-nrw.de
eva – Yasemin Beratungsstelle
Zwangsheirat, ist eine Gewaltform und hat nichts mit Religion zu tun,
sondern mit patriarchalen Machtstrukturen. In der medialen
Welt wird sie uns aber immer wieder als Teil des Islams vermittelt.
Vorurteile und Unwahrheiten werden verbreitet.
Fazit