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Informationsveranstaltung

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Agenda

1. Unisex-Tarife- Was bedeutet das für mich?

A G E N D A

2. Rentenbeginn ab 67

3. Arbeitskraftabsicherung

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Die bisherige Gender-Richtlinie:Die Gender-Richtlinie fordert die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Gütern und Dienstleistungen. Regelung für Versicherungen (Artikel 5): • Absatz 1 (grundsätzlich): Verbot der Berücksichtigung des

Faktors „Geschlecht“ bei Prämien-/Leistungskalkulation• Absatz 21 (Ausnahmen): Der nationale Gesetzgeber kann

Differenzierungen nach Geschlecht bei der Prämien-/ Leistungskalkulation zulassen, sofern diese ausreichend statistisch nachweisbar sind. Zum 21.12.2012 sollte eine Überprüfung durch die Mitgliedsstaaten erfolgen, ob die Abweichung von der Geschlechtsneutralität noch gerechtfertigt ist.

EuGH-Urteil vom 01.03.2011:Ausnahme (Artikel 5, Absatz 2) ist formell zum 21.12.2012 ungültig, da diese ohne zeitliche Befristung im Widerspruch zur grundsätzlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann steht.

1 Umsetzung von Absatz 2 in deutsches Recht mit §20 Abs. 2 AGG2 Ergibt sich aus der EU-Leitlinie vom 22.12.2011, wonach das Urteil nur für Neuverträge ab 21.12.2012 gilt.

Das Ergebnis: Unisex-Tarife für Neuverträge ab 21.12.20122. Ab dann dürfen Versicherer nur noch geschlechtsunabhängig kalkulieren.

© Allianz Deutschland

Das Urteil des EuGH

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Das Unisex-Urteil fordert einen gleichen Beitrag bei gleicher Leistung für Frauen und Männer für Neuabschlüsse ab 21.12.2012.

Für die Produktkalkulation bedeutet dies, dass geschlechtsspezifische Merkmale (z.B. höhere Lebenserwartung bei Frauen) nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Betroffen sind Kranken-, Leben-, Unfall-, Kfz-Versicherung

Keine Auswirkungen auf den Bestand Alle versicherten Risiken sind weiterhin

abdeckbar

A G E N D A Ein KurzportraitAuswirkungen des Unisex-Urteils

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Unisex in Zahlen

Gerade männliche Mitarbeiter können sich bis zum 20.12.2012 noch hohe Vorteile sichern!

1 Tarif StRS1/ RL4TS, TB:U, Überschussverwendung Tarifbonus / Zusatzrente. Die in diesen Werten enthaltene Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) kann nicht garantiert werden.

© Allianz Deutschland

Kalkulation Unisex (ab 21.12.2012) Kalkulation Bisex (bis 20.12.2012)

Eintrittsalter Garantierente Gesamtrente1 Garantierente Gesamtrente1

30 166,24 € 291,48 € 173,68 € 304,52 €

40 112,24 € 165,80 € 117,52 € 173,59 €

50 64,15 € 81,58 € 67,31 € 85,61 €

Beispiel: Mann, Direktversicherung Allianz Klassik, 100 Euro monatlicher Beitrag

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Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die Beiträge

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Männer FrauenVorsorgebereich Veränd. ca. in % Veränd. ca. in %

Altersvorsorge1 +5-6 % - 2-3 %

Hinterbliebenenvorsorge - 6-8 % + 30-55 %

Berufsunfähigkeitsvorsorge + 2-8 % - 1-5 %

Gesundheitsvorsorge + 15-35 % - 0-15 %

Pflegevorsorge + 30-40 % - 1-5 %

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Rente ab 67 – Anhebung der Regelaltersrente

1951

1947

1948

1949

1950

1954

1953

1952

Geburtsjahr Anhebung Monate

Rente mit 65

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

1

2

3

4

5

6

7

8

1955

1956

2020

2021

9

10

1959

1957

1958

1962

1961

1960

Geburtsjahr Anhebung Monate

Rente mit 65

2022

2023

2024

2025

2026

2027

11

12

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16

18

20

1963

1964

2028

2029

22

24

1964 u.Jünger 2029 24

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Ohne Abschläge in Rente mit 65

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mit der Regelaltersrente:vor 1947 geborene Versichertenach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren

mit der Altersrente für langjährig Versicherte:vor 1949 geborene Versichertenach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren(alle rentenrechtlichen Zeiten)

mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte:(Rentenbeginn ab 2012)alle Versicherten nach Erfüllung der neuen Wartezeit von 45 Jahren (Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten)

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Vorgezogene Altersrente - Wann kann ich gehen und mit welchen Abschlägen?

1951

1947

1948

1949

1950

1954

1953

1952

Geburtsjahr

Abschlag bei

Inanspruch-nahme mit

65

Abschlag bei

Inanspruch-nahme mit

63

Rente mit 65 im Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

7,2 %

7,2%bis zu 8,1

%8,4 %

8,7 %

9,0 %

9,3 %

9,6 %

0,0 %

0,00 %

bis zu 0,9 %

1,20 %

1,50 %

1,80 %

2,10 %

2,40 %

1955

1956

2020

2021

9,9 %

10,2 %

2,70 %

3,00 %

1959

1957

1958

1962

1961

1960

GeburtsjahrRente mit

65 im Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

2027

10,5 %

10,8 %

11,4 %

12,0 %

12,6 %

13,2 %

3,30 %

3,60 %

4,20 %

4,80 %

5,40 %

6,00 %

1963

1964

2028

2029

13,8 %

14,4 %

6,60 %

7,20 %

1964 u.Jünger 2029 14,4 % 7,20 %

Abschlag bei

Inanspruch-nahme mit

63

Abschlag bei

Inanspruch-nahme mit

65

Fazit: eine vorzeitige Inanspruchnahme mit 63 ist rechtlich möglich, aber gerade für jüngere Geburtsjahrgänge mit hohen Abschlägen versehen.

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Exkurs: Krankentagegeld gesetzl. KV

Zahlung nach Wegfall Lohnfortzahlung (6 Wochen) für eine Dauer von max. 78 Wochen

70% des Brutto´s max. 90% des Netto´s maximiert auf Beitragsmessungsgrenze KV Auszahlung abzgl. Beträge RV, Alo und Pflege Max. Bruttoauszahlung € 2.677,50/ Monat ÜBERPRÜFUNG EIGENER ABSICHERUNG Unterstützung des IDW bei Schließung der Lücke:

Zuschuss von 50% der Prämie; maximiert auf €30/ Monat

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei gesetzlich krankenversicherten

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„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen auf eigene Vorsorge, insbesondere darauf angewiesen, für diesen Fall durch den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern.Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen,..., ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.“Urteil Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 (BVerfG, 1 BvR 2027/02, Abs. 39)

Headlines - Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko

„Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den Ernstfall.“Alle Verbraucherzentralen NRW, Bayern, Rheinland Pfalz, 16.10.12 - Internetseite

„Wen es erwischt, der ist meist doppelt gestraft. Zum einen durch die Krankheit, die das Leben grundlegend verändert. Zum anderen in finanzieller Hinsicht durch den Ausfall des Einkommens.“www.sueddeutsche.de – 16.05.08

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Ich bin doch gesetzlich versichert! Aber i. d. R. nicht gegen BU!*

Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen

des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Vollständig erwerbsgemindert sind ...

nach dem 01.01.1961 geborene Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

3 bis 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Teilweise erwerbsgemindert sind ...

wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

Nicht erwerbsgemindert ist,

* Bei Versicherten die nach dem 01.01.1961 geboren sind.

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Welche Leistung bekomme ich denn aus der gesetzlichen EM-Rente?

3.000 € bruttoSteuerklasse III1 Kind

EMR gem. Faustzahlen ermittelt: volle EMR = 32 % vom letzten Brutto, halbe EMR = 16 % vom letzten Brutto

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Gründe für BU - Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko

Quelle: map-report Nr. 627-628

Unfall 3% Sonstiges 21%

Skelett 19%

Krebs 15%

Herz 11% Psyche 31%

Gründe für Berufsunfähigkeit

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Wann und was leistet die BU-Versicherung?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht ausüben kann.

BeispielBetriebswirt, 29 Jahre80% Schreibtischtätigkeit2.000 € BU-Renteversichert bis zum 67. Lj.139 € Bruttobeitrag 81 € zu zahlen

IDW unterstützt Ihre BU-Vorsorge mit

einem Zuschuss in Höhe von 50% der

Prämie; maximiert auf € 50/ Monat

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Bausparvertrag

RiesterRente

Lebensversicherung

Sparpläne

Ihre persönliche Situation

Betriebsrente vs. Sparverträge BU-Vorsorge

BeratungstageVereinbarung eines Termins im

Betrieb

Persönliches Gespräch in Ihrem Unternehmen

Prüfen und entscheiden