1 staatsrecht i staatsorganisationsrecht professor dr. löwer herzlich willkommen!
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Staatsrecht IStaatsorganisationsrecht
Professor Dr. Löwer
Herzlich willkommen!
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AblaufVorbemerkungen
VorlesungsgliederungLiteraturübersicht
Inhaltlicher Einstieg 1. Teil
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• Zur Arbeit mit der Vorlesungsgliederung und anderen Materialien
Unterlagen auf der Lehrstuhlhomepage Ansprechpartnerin: Frau Korp (siehe HP) Noch 12 Plätze in der Repetenten-AG
• Zur Konzeption der Vorlesung
• Vorlesungsgliederung (Grobüberblick)1. Gegenstand des Staatsrechts2. Staatsrecht der BRD3. Staatsformprinzipien4. Verfassungsorgane
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Literaturübersicht• Gesetzestexte• Studienliteratur• Kommentare
• Großlehr- und Handbücher• Verfassungsprozessrecht
• Zeitschriften• Entscheidungssammlungen
• Fallsammlungen
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1. Teil: Vom Gegenstand des Staatsrechts
I. Der Staat als neuzeitlicher Staat Leviathan (1670)
Ein Jahrhundert später: Gründung der Vereinigten Staaten Französische Revolution
Westl. Verfassungsstaatlichkeit in grundgesetzl. Ausprägung:
• Staatsorganisationsrecht• Grundrechte• Verfassungsstaat in der internationalen Ordnung
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II. Vom Grund des Staates oder: Was ist ein Staat?
Bsp.: Kosovare X wird in Frankreich wg. dringenden Tatverdachts festgenommen. Er
verlangt konsularischen Beistand. Frz. Polizei verspricht die serbische Botschaft zu
informieren, X verlangt, die Botschaft des Kosovo in Berlin zu informieren.
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Drei-Elemente-Lehrenach Jellinek
a) Staatsgewalt
b) Staatsgebiet
c) Staatsvolk
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Zur Staatsgewalt:
- Sicherheit als Staatszweck
- Staat als souveräner Herrschaftsverband mit Gewaltmonopol
Bsp. zum Gewaltmonopol (Skript S. 24):A kauft einen Wohnblock; in einem Flügel lebt eine links-autonome WG, die Mietzahlungen an „Kapitalistenschweine“ ablehnt, und in einem anderen Flügen leben Rechtsextremisten, die an das „jüdisch-versippte Vermieterpack“ ebenfalls nicht zahlt.A erwirkt einen Räumungstitel, die Polizei weigert sich jedoch diesen durchzusetzen aus Angst vor den gewaltbereiten Mietern. Der Polizeipräsident will seine Polizisten nicht gefährden.A fragt bei den Hell‘s Angels nach „Hilfe“.
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Zum Staatsgebiet:
Staat als territorialer Herrschaftsverband
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Zum Staatsvolk:
- Verbunden durch Band der Staatsangehörigkeit
- 2 Anknüpfungen möglich- Abstammung und/oder- Territorialitätsprinzip
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Völkerrechtliche Bedeutung STAAT
- Völkerrechtssubjektivität
- Anerkennung als Staat Staatengrundrechte
- Politische Unabhängigkeit- Souveräne Gleichheit- Staatenimmunität (Bsp.)- Interventionsverbot- Anspruch auf Achtung der Rechtspersönlichkeit- Schutz der Ehre- Selbstbestimmungsrecht
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3-Elemente-Lehre im GG
- Staatsgewalt- Grundrecht auf Sicherheit- Souveränitätsprinzip- Gewaltmonopol nach außen - Gewaltmonopol nach innen
- Justizgewährleistungspflichten- Rechtsprechungsmonopol (Bsp.)
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3-Elemente-Lehre im GG
Staatsgebiet- auch Schiffe
- luftwärts (Bsp.)
- seewärts
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3-Elemente-Lehre im GG
- Staatsvolk- Träger Staatsgewalt- Personale Abgrenzung- Deutsche „Spezial-Probleme“- Wesen der Staatsangehörigkeit
- Völkerrechtliche Konsequenzen- Staatsrechtliche Konsequenzen- Erwerb und Verlust- Grundrechtlicher Schutz
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3-Elemente-Lehre im GG
Grundgesetzliche Reflexion völkerrechtlicher Konsequenzen- Art. 25 GG als Transformationsnorm- Art. 25 GG als Rezeption der Staatengrundrechte
- Territorialitätsprinzip- Staatenimmunität- Staatsorganimmunität
- Staatsoberhaupt (Fall: Pinochet)- Andere Staatsorgane- Personale Grenzen der Immunität- Absolute Grenze der Immunität (Kriegsverbrechen, Spionage)
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Wozu noch Staaten?
- Transnationale Probleme und Antworten
- Globalisierung
- Supranationalität
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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen
Völkerrecht
Europarecht
Bundesrecht
Landesrecht
1. Kollisionsregel: EuR geht nationalem Recht vor.
2. Kollisionsregel: Bundesrecht ist geltungsstärker als Landesrecht
3. Kollisionsregel: Für das VölkerR gelten gegenüber nationalem Recht Besonderheiten
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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen
Völkerrecht = Allg. Regeln des VölkerR (Art. 25 GG)
VölkervertragsR (Art. 59 GG) = Rang Zustimmungsgesetz. Lex-
posterior-Regel
Europarecht =
Primärrecht
(EUV, AEUV)
----------------------
Sekundärrecht
Verordnungen Richtlinien
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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen
Bundesrecht: Verfassung / Grundgesetz
--------Parl. beschlossene Gesetze
--------- Verordnungen (Art. 80 GG)
------------ Autonomes Recht (Satzungen)
Vorrang der Verfassung und Vorrang des Gesetzes vor abgeleitetem Recht
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Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen
Landesrecht: Landesverfassung
-----
Parlamentsgesetze
------- Verordnungen
-------
Autonomes Recht
(Gemeinden, Universitäten = Satzungen,
Art. 28 II GG, Art. 70 LVerfNRW)
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II. Wozu Verfassung?
1. Verfassungsstaat als Typus
- Leges fundamentales als Verf.vereinbarungen- vgl. England, Frankreich und HRRDN- vgl. heute auch EKV und AEUV
- Gesellschaftsvertragliche Ursprünge des Denkens- Elemente Verfassungsstaatlichkeit westl. Prägung- Rechtliche Charakteristika
- Das Urkundsprinzip
- Notwendiger Inhalt Verfassung
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-Sicherung Vorrang der Verfassung- Statistik-Auskunfts-Allergie: Liqor-Entnahme- Verfassungsmäßigkeit Studiengebühren- Verfassungswidrigkeit Hochschulfreiheitsgesetz- „Mit Verlaub Herr Präsident, …!“- Bundesanweisung Gen-Saatgut- Streikrecht Bahn
- Formeller und materieller Verfassungsbegriff
III. Der Staat als juristische Person
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2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage
A. Die Entwicklung bis zur Wende- Atlantic Charta 1941- Moskauer 4-Nationen Proklamation 1943- Protokoll über die Besatzungszonen 1944- Abkommen über die Kontrolleinrichtungen
1944- Jalta-Erklärung 1945- Kapitulation 7./8.Mai 1945- Potsdamer Abkommen 1945- Proklamation Kontrollrat 1945Frage: Was war mit Deutschland geschehen?
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2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage
- Rechtliche Situation der Gebiete östlich von Oder-Neiße
- Gründung zweier deutscher Staaten
- Die deutsch-deutsche Entwicklung
- Die Wiedervereinigung
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
I. Das republikanische Prinzip
- Republik als Staatsformprinzip
- Republik Monarchie
- Republik als historisch-sinnerfüllter Typus der Staatlichkeit
- Näheres zur Ämterverfassung
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
II. Das demokratische PrinzipZur Legitimationskette (personell)
Volk(Wahl)
ParlamentKanzler
Ministerialbürokratie mit Minister an der SpitzeNachgeordnetes Personal
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3. Teil: Die StaatsformprinzipienII. Das demokratische Prinzip
Zur Legitimationskette (sachlich)
Volk
(Wahl)
Parlament
Gesetze
Ministerien (s. Art. 64 GG)
Ministerialbehörden
Nachgeordnete Behörden
gesetzes- undweisungs-gebunden
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
Legitimation staatlicher Herrschaft durch das Volk:
- Gewaltengegliederte Ordnung
- Organisatorisch-personelle Legitimation
- Sachlich-inhaltliche Legitimation Zusammenspiel der Legitimationsformen
- Legitimation auf Gemeindeebene
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
Kettenmodelle in Beispielen:- Personelle Legitimation
- Abgeordneter, Bundeskanzler, Minister, u.a.- Bgm., Ratsmitglied, u.a.- Rektor, Präsident IHK u.a.
- Sachliche Legitimation- Sachentscheidung der Gemeinde- Funktionale Selbstverwaltung- Abgrenzung Dezentralisation und
Dekonzentration
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
Volk als Grundbegriff der Demokratie
- Staatsvolk und Staatsangehörigkeit (s.o.)
- Ausländerwahlrecht
- Passives EU-Ausländer Wahlrecht?
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Demokratieprinzip
Gleichheit politischer Mitwirkungsrechte: das Wahlrecht
Wahlsysteme- Mehrheits- und/oder Verhältniswahl (Bsp.)
- Überhangmandate
- Grundmandatsklausel
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DemokratieprinzipWahlrecht
Wahlrechtsgrundsätze (Überblick)- Allgemeinheit- Gleichheit- Freiheit- Geheimheit- Unmittelbarkeit- Öffentlichkeit
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
1. Allgemeinheit der Wahl
- Familienwahlrecht?
- Inkompatibilität
- Ineligibilität
- Kommunalrechtliche Wirkung
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
2. Unmittelbarkeit der Wahl-
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Demokratieprinzip Wahlrecht
2. Unmittelbarkeit der Wahl
3. Gleichheit der Wahl- Zählwert-, Erfolgswert-,
Erfolgschancengleichheit- 5%-Klausel- Grundmandatsklausel- Überhangmandate
- Chancengleichheit Parteien- Inkompatibilität, Ineligibilität
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
4. Freiheit der Wahl
- Hoheitliche Beeinträchtigung
- Private Beeinträchtigung
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Demokratieprinzip Mehrheitsprinzip
- Mehrheitsbegriffe- Grenzen der
Mehrheitsentscheidung- Voraussetzungen
Mehrheitsherrschaft
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Demokratieprinzip
- Demokratieformen- Direkte Demokratie (Bsp.)
- Repräsentative Demokratie
- Regierungssysteme- Parlamentarisches
Regierungssystem
- Präsidiales System
- System des Grundgesetzes
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Demokratieprinzip
Parteienstaatlichkeit- Aufgaben und Bedeutung Parteien- Verfassungsrechtliche Stellung- Parteibegriff
- Gründungsfreiheit- Mitwirkung pol. Willenbildung- Chancengleichheit- Finanzierung, Wahlkampfkostenerstattung- Innerparteiliche Demokratie- Parteiverbotsverfahren
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Streitbare Demokratie - Historische Herkunft- Im Einzelnen
- Parteiverbotsverfahren- Vereinsverbotsverfahren- Verwirkung- Beamtenrecht- Bundesrechtsanwaltsordnung- Politisches Strafrecht- G-10-Gesetz
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Bundesstaatlichkeit
Enumerationsprinzip
Residualprinzip
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Bundesstaatlichkeit Ihre Aufgabe: Alle Staatsaufgaben
lückenlos verteilen!
Erforderlich:
a) Regeln (= Gesetzgebung)
b) Durchsetzung (= Verwaltung)
c) Steitaustragung (= Judikative)
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Bundesstaatlichkeit
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Bundesstaatlichkeit Grundaussagen im GG
Art. 70: Generalnorm
Art. 70 ff.: Gesetzgebung
Art. 83 ff.: Verwaltung
Art. 95, 96: Gerichtsbarkeit
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Bundesstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenz:
1. Art. 70 I: Der Bund
2. Ausschließliche Gesetzgebung Bund
3. Konkurrierende Gesetzgebung
4. Ungeschriebene Kompetenzen- Kraft Sachzusammenhang- Kraft Natur der Sache- Annexkompetenzen
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Bundesstaatlichkeit Gesetzgebungskompetenzkonflikte
- Verfahrensarten (Bsp. Schule)
- Auslegung Kompetenznormen
- Verhältnis von Bundes- und Landesrecht
- Ungeschriebene Kompetenzen- Kraft Natur der Sache- Kraft Sachzusammenhang- Annexkompetenzen
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen
1. Grundregel: Art. 83 GG
2. Vier Typen1. Landeseigener Vollzug
Landesrecht
2. Landeseigener Vollzug Bundesrecht
3. Auftragsverwaltung der Länder
4. Bundeseigene Verwaltung
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle1. Der Bund erfährt, dass in NRW auch solche EU-
Bürger BAföG erhaltne, die ihrem Wohnsitz im EU-Ausland beibehalten. Die für die Bundesausbildungsförderung zuständige Bundesministerin Frau Dr. Annette Schawan weist die nordrhein-westfälischen Vollzugsbehörden an, die Leistung von BAföG in solchen Fällen zu unterlassen.
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
2. Das Land NRW verweigert dem Kohlekraftwerk Datteln wegen immissionsschutzrechtlicher Bedenken die Betriebserlaubnis. Der Bundesumweltminister weist das Ministerium für Umwelt etc. in NRW an, die Betriebserlaubnis zu erteilen.
Rechtmäßig? Verfahren?
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
3. Der Bundesumweltminister ist unzufrieden mit der Art und Weise der Reparatur an einem Atomkraftwerk. Er weist den Betreiber an, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und ihm zu berichten.
Rechtmäßig? Verfahren?
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
4a. Der Bund beobachtet Missbrauch im Transplantationsrecht. Er beschließt ein Bundesamt zur Sicherung der Verteilungsgerechtigkeit der Organe zur Transplantationen (BASVerT). Der Bundesrat stimmt dem nicht zu.
Ist das BASVerT wirksam errichtet?
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
4b. In einer Novelle zum BASVerTG beschließt der Bundestag, dass das BASVerT in jedem Bundesland eine Unterbehörde hat, die die Gesetzeszwecke vor Ort erledigen soll. Der Bundestag stimmt der Novelle mit einfacher Mehrheit zu, während der Bundesrat nicht zustimmt. Gleichwohl wird das Gesetz verkündet.
Die Landesregierung NRW will dagegen klagen.
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Bundesstaatlichkeit
4. Aufgabenverteilung Rechtsprechung
- Prinzip der Fachgerichtsbarkeiten
- Gesetzgebungskompetenz Gerichtsverfassung und Prozessrecht beim Bund
- Gerichtsaufbau (s. nächste Folie)
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Bundesstaatlichkeit
4. Aufgabenverteilung Rechtsprechung
- Bundesstaatliche Grundregel- Sonderfall Verfassungsgerichtsbarkeit
- Fall 1: Das (noch junge) Verfassungsgericht für Schleswig-Holstein weist einen in Prozessstandschaft gestellten Antrag zurück, weil die Verfassung diese (angeblich) nicht vorsehe.
- Fall 2: Ein Landesverfassungsgericht hält den Organstreitantrag einer politischen Partei für unzulässig, obwohl die Partei ihren Status verteidigt.
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Bundesstaatlichkeit
5. Mitwirkung der Länder im Gesetzgebungs-verfahren
- Grundaussage des Art. 79 Abs. 3 GGFall: Mit verfassungsändernder Mehrheit wird beschlossen, statt des Bundesrates eine (echte) zweite Kammer nach dem Vorbild des Senats der USA einzurichten. Das Volk in den Ländern wählt je zwei Senatoren. Die im Bundesrat unterlegene Landesregierung des Landes A stellt dagegen einen Antrag aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG (= abstrakte Normenkontrolle); die Neuregelung sei mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Sie würde die Landesstaatsvölker, aber nicht die Länder unterstützen.
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Bundesstaatlichkeit
5. Mitwirkung der Länder im Gesetz-gebungsverfahren
- Bundesrat als Bundesorgan- Ausgestaltung der Mitbestimmung
- Initiativrecht, Art. 76 Abs. 1 GG- Beteiligung an Vorlagen anderer, Art. 76 Abs. 2 GG- Beteiligung Gesetzesberatung im BT, Art. 43 Abs. 2
GG- Verfahren im Bundesrat, Art. 77 Abs. 1 GG
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Einspruchs- und Zustimmungsgesetze
Unterscheidung
Fall: Das Land L hält ein Gesetz deshalb für verfassungswidrig, weil es auch Fragen der schulischen Bildung betreffe. Unbeschadet der Frage, ob der Bund überhaupt gesetzgebungsbefugt sei; hätte das Gesetz wegen seiner Bedeutung für den Bildungsförderalismus jedenfalls nur mit Zustimmung des Bundesrates zustande kommen können. Stimmt das Argument?
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Einspruchsgesetze
RegelfallVarianten:
- Kein Einspruch
- Anrufung des Vermittlungsausschusses (VA)
- Einspruch kraft Mehrheit
Einspruch kann durch BT überstimmt werden
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Zustimmungsgesetze
Ausnahme: GG ordnet Zustimmung an Varianten:
- Zustimmung
- Zustimmungsverweigerung
Ohne Zustimmung kein Gesetz
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Zustimmungsgesetze
- Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Änderungsvorschläge von VA
1. Beschluss von BT über Vorschläge
2. Entscheidung von BR
- VA kann sich nicht einigen
Entscheidung von BR
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Aufgabenverteilung auswärtigen Beziehungen
- Kompetenzverteilungsnorm: Art. 32 GG (auch Art. 59 GG)
- Beispiele für Landeskompetenzen - Polizeiliche Nacheile- Kostenerstattungsausschluss grenzüberschreitender Schulbesuch- Austausch Steuerdaten
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Aufgabenverteilung auswärtigen Beziehungen
- Schwierigkeiten mit Art. 32 Abs. 3 GG- Vertragsbereich der Länder
- Ausschließliche Kompetenz Bund, Art. 71- Konkurrierende Kompetenz, Art. 72, 74- Ausschließliche Kompetenz Land
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Regelungslücke: Verträge untereinander
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Kompetenzverteilung bei gesetzesfreier Verwaltung
Fall: Bund gründet Fernseh-GmbH- Verwaltungskompetenz?- Gesetzgebungskompetenz?- Problem: gesetzesfreie Verwaltung- Verbot der Doppelkompetenz, Art. 30 GG
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Bundestreue
- Inhalt
- Voraussetzungen
- Positive Rechtspflichten
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Zusammenfassung: Bundesstaatsprinzip
- Grundbegriffe- Qualifikation EU- Souveränität im Bundesstaat- Geschichte der Bundesstaatlichkeit- Rechtfertigung Bundesstaat- Bundesstaat und EU- Kompetenzausscheidung
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Kommunale Selbstverwaltung
- Art. 28 Abs. 2 GG (Homogenitätsklausel)
- Rastede: Kommunalhoheiten
- Kommunalverfassungsbeschwerde, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG
- Art. 78 LVerf NRW
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Klausurtermin
Datum: 08.02.2013 (Freitag)
Uhrzeit: 11-13 Uhr (120 Minuten)
Ort: Hörsäle D und F
Anmeldung erforderlich über BASIS
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie
Rechtsetzungsbefugnis
- Legislative (Parlamentsgesetz)
- Exekutive-Zentral durch RV-Dezentral durch Satzung
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie
Parlamentsgesetze- Kraft universalem Zugriff (Bsp. „Ampel“)- Kraft Rechtmäßigkeit für Staatsakt
- Eingriffsvorbehalt- Wesentlichkeit- Verfassungsgesetzlicher Anordnung- Organisationsgewalt unterhalb Min.Präsi.
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie
Zum Eingriffsvorbehalt
- Eingriffe nur durch oder aufgrund eines Gesetzes
- Bsp.: „Beschwerde: Fliegende Post“
- „Totalvorbehalt“?
- Bsp.: „Overseas“, „Opel-Subventionen“
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie
Zur Wesentlichkeitsgarantie:- Beispiele
-„Sexualkunde“-„G-8“-„Organisationshoheit Justiz“ -„Auslandseinsatz Bundeswehr“
- Weitere Rechtfertigung: Demokratieprinzip
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie
Per verfassungsgesetzlicher Anordnung
- Formelle und materielle Gesetze
- „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
- Institutionelle Gesetzesvorbehalte
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsstaat als gewaltenteilende Kategorie
Durch oder aufgrund eines Gesetzes
a) Vollregelung durch Gesetzgeber
b) Grundlinien durch Gesetzgeber + Delegation
Entspricht beides Gesetzesvorbehalt
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Gesetzgeberische Bindung
Normative Bindungen- Vorrang Unionsrecht- Vorrang allg. Regeln Völkerrecht- Vorrang Verfassung- Selbstbindung Gesetzgeber?- Überpositives Recht?
Rechtfolgen bei Verstoß?
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Gesetzgeberische Bindung
Bindung an die Rechtsprechung
- Fachgerichte: Rechtskraftsbindung (+), sonst Korrektur möglich
- EuGH: bindende Rechtsauslegung
- EGMR: Berücksichtigungspflicht
- BVerfG: Bindungswirkung tragende Gründe
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Bindung der Verwaltung
Normenbindung
- Völkerrecht
- Unionsrecht
- Bundesverfassung
- Parlamentsgesetze
- Selbstgesetzes Recht
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Bindung der Verwaltung
Bindung an die Rechtsprechung
- Rechtskraft
- Kein case law, aber faktische Bindungswirkung
ohne Befolgungspflicht
- Nichtanwendungserlasse Steuerrecht
Bindung an „fehlerhafte“ Normen
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Zeitliche Geltungsbeschränkungen
Vor- und nachkonstitutionelle Gesetze
- Zeitpunkt: 7.9.1949
- Recht i.S.v. Art. 123 GG
- Transformation möglich?
- Bsp. § 1300 BGB a.F. („Kranzgeld“)
Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die
Beiwohnung gestattet, so kann sie, […], auch wegen des
Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige
Entschädigung in Geld verlangen.
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Zeitliche Geltungsbeschränkungen
- lex posterior derogat legi priori
- Gilt nicht für spätere Spezialgesetze
- cessante ratione legis cessant ipsa lex
- Bsp.: Schorsch-Meier-GmbH
- Bsp.: § 1300 BGB a.F.
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rückwirkung von Rechtsnormen
- Grundfall: nullum crimen sine lege; nulla
poena sine lege
- Problem Strafe EMRK Art. 103 Abs. 2 GG
- US Greenback-Fall
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rückwirkung von Rechtsnormen
- (1) Der Gesetzgeber ändert mit Inkrafttreten zum 31.
Dezember 2011 das Einkommensteuergesetz (EStG) für
2011 dahingehend, dass die Fahrt zur Betriebsstätte weder
Werbungs- noch Betriebskosten seien.
- (2) A hat zwei Millionen € am 31.12.2011 als Lottogewinn
steuerfrei vereinnahmt. Der Gesetzgeber ändert 2012 das
EStG dahingehend, dass die Lottogewinne steuerpflichtig
werden. Das gelte für alle Gewinne seit dem 1.1. 2011, weil
er die Änderung schon lange publikumswirksam
angekündigt habe.
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rückwirkung von Rechtsnormen
Rechtsfolgen:
- Echte Rückwirkung grundsätzlich unzulässig
Ausnahmen:
(1) Wegfall Vertrauen
(2) Unklare, verworrene Rechtslage
(3) „Fehlerbehebung“
(4) Bagaltellen
(5) Zwingende Belange Gemeinwohl
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Übermaßverbot (Gds. d. Verh.)
- Herkunft
- Normativer Sitz
- Inhalt
- Legitimer Zwecl
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Zumutbarkeit (u.a. termini)
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Rechtsstaatsprinzip und Rechtsquellenlehre
Rechtsschutz als staatliches Gebot
- Differenzierung
- Justizgewährleistungsanspruch zw.
Privaten
- Recht auf ein faires Strafverfahren
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Recht der Verfassungsorgane
Der Deutsche Bundestag
- Rechtsstellung
- Verfassungsorgan
- Repräsentationsorgan
- Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen
- Bundestag – Bundesregierung
- Bundestag – Bundesverfassungsgericht
- Bundestag – politische Parteien und Verbände
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Recht der Verfassungsorgane
Der Deutsche Bundestag
Formen der Willensbildung
- Gesetzgebungsbeschlüsse
- Kreations-/Wahlakte
- Schlichte Parlamentsbeschlüsse
Rechtlich nicht verbindlich, aber Hinweischarakter
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Recht der VerfassungsorganeDer Deutsche Bundestag
- Aufgaben
- Gesetzgebungsfunktion, vgl. Art. 77 GG
- Öffentlichkeitsfunktion
- Kreationsfunktion- Wahl eigener Organe
- Wahl der Ausschüsse
- Kreation anderer Verfassungsorgane
- Regierungskontrolle- „neue“ Frontstellung
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Recht der VerfassungsorganeDer Deutsche Bundestag
- Regierungskontrolle (fortgesetzt)- Misstrauensvotum, Art. 67 GG
- Kontrollbeschlüsse
- Zitierrecht
- Große- und Kleine Anfrage
- Untersuchungsausschussrecht, Art. 44 GG (Bsp.: Die Minderheit
setzt einen Untersuchungsausschuss zur steuerlichen Lage von
prominenten Sportlern ein – wegen deren unpatriotischer Schweiz-
und Monaco-Flucht. Dazu braucht der Ausschuss Informationen von
hier niedergelassenen Schweizer Banken und der Finanzbehörden.
Der Beweisantrag der Minderheit wird zurückgewiesen, weil damit in
das Steuergeheimnis eingegriffen würde. )
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Recht der VerfassungsorganeDer Abgeordnete
- Das freie Mandat, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG
- Abgeordneter als Kompetenzträger; keine Berufung auf
Grundrechte
- Freiheit in der Parteienstaatlichkeit: Spannungen zw.
Art. 38 und Art. 21 GG- Fraktionszwang“
- Fraktionsausschluss
- Ausschussrückruf
- Nichtwiederaufstellung
- Gewissensformel
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Recht der VerfassungsorganeDer Abgeordnete
- Das freie Mandat als Beruf
- Beruf neben dem Mandat?
- Welches Abgeordnetenbild herrscht?
- Bsp.: Der Abgeordnete X ist Rechtsanwalt. Er erscheint
nur zur Hälfte der Sitzungswochen, außerhalb ist er gar
nicht im Parlament anzutreffen. Der
Bundestagspräsident mahnt ihn ab; er verletze seine
Pflichten, weil er noch den Anwaltsberuf ausübe
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Recht der Verfassungsorgane
Der Abgeordnete
- Mandatsverzicht u.a.
- Freiwilliger Verzicht
- Rotationsvereinbarung der GRÜNEN
- Blankoverzicht verfassungswidrig
- Kein Rückruf durch Partei
- Kein „ruhendes Mandat“
- Inkompatibilitäten