2017-04-28 a8elch pv-u18-1 - abdsb.bayern.de · bab a 8, karlsruhe – münchen, 6-streifiger...
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Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 18.1
BAB A 8, Karlsruhe – München,
6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen
FESTSTELLUNGSENTWURF
Inhaltsverzeichnis zum Erläuterungsbericht zu Ergebnissen wassertechnischer Berechnungen Seite I-
BSBI BARD+SAUTHER GmbH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Entwässerung_Planfeststell-Ausführungsplan\Entwaesserung\U18-1\2017-04-28_A8Elch_PV-U18-1.docx
Inhaltsverzeichnis
0. VORBEMERKUNG ..................................................................................................................... 1
1.0 DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME.................................................................................. 1 1.1 Grenzen und Begrenzungen der Baumaßnahme ....................................................................... 2 1.2 Planungsgeschichtlicher Rückblick ............................................................................................. 4 1.3 Grundkonzeption des neuen Entwässerungssystems ................................................................ 6 1.4 Entwässerung während der Bauzeit ......................................................................................... 12 1.5 Koordination mit anderen Baumaßnahmen .............................................................................. 14
1.5.1 Umbau der Anschlussstelle (AS) Ulm-West in einen Doppelanschluss (DAS) Ulm-West/Ulm-
Nord .......................................................................................................................................... 14
1.5.2 Gemeinsame Trasse der Abschlagsleitung zur Donau mit einem Kanal der Gemeinde
Elchingen .................................................................................................................................. 15 1.6 Im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A 8 stehende Baumaßnahmen .............. 15
1.6.1 Ableitung des Gewässers Deisenbach ..................................................................................... 15
1.6.2 Ableitung von Hanganschnittswasser ....................................................................................... 17
1.6.3 Ableitung zweier Gräben mit Einleitung in den Deisenbach ...................................................... 19
1.6.4 Zufluss Seegraben .................................................................................................................... 19
1.6.5. Zufluss aus der Straßenentwässerung der Gemeindestraße (Alte Autobahn A 8) .................... 20
1.6.6 Gesamteinzugsgebiet des Deisenbachs ................................................................................... 21 1.7 Chemikalienunfälle auf der Autobahn ....................................................................................... 21
2. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME ......................................................... 22 2.1 Baugrund und Grundwasser ..................................................................................................... 22 2.2 Vorfluter .................................................................................................................................... 24 2.3 Straßenflächen .......................................................................................................................... 24
2.2.1 Straßen ..................................................................................................................................... 24
2.2.2 Besondere Anlagen .................................................................................................................. 25 2.4 Entwässerung ........................................................................................................................... 27
2.4.1 Straßenentwässerung ............................................................................................................... 27
2.4.2 Regenrückhaltebecken ............................................................................................................. 28
2.4.3 Pumpwerke ............................................................................................................................... 30
2.4.4 Ableitung des gesammelten Straßenwassers ........................................................................... 31
2.4.5 Ableitungskanal entlang der A 7 zum geplanten RRB 11 ......................................................... 36
2.4.6 Abschlagsleitung zur Donau –nachrichtlich, nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens
.................................................................................................................................................. 37
3. BEMESSUNGSGRUNDLAGEN ............................................................................................... 43 3.1 Straßenentwässerung ............................................................................................................... 43
3.1.1 Niederschlagshöhen- und spenden .......................................................................................... 44
3.1.2 Regenhäufigkeit verschiedener Straßenbereiche ..................................................................... 46
3.1.3 Abflussbeiwerte ......................................................................................................................... 47 3.2 Regenrückhaltebecken ............................................................................................................. 48
4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE ........................................................................... 51
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BAB A 8, Karlsruhe – München,
6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen
FESTSTELLUNGSENTWURF
Erläuterungsbericht zu Ergebnissen wassertechnischer Berechnungen Seite 1
Ergebnisse wassertechnischer Berechnungen zum
6-streifigen Ausbau der A 8, Streckenabschnitt
AS Ulm-West – AK Ulm/Elchingen
0. VORBEMERKUNG
Das Entwässerungskonzept für die 6-streifig auszubauende A 8 sieht die
Sammlung und Ableitung des gesamten anfallenden Straßenoberflächen-
wassers aus den Wasserschutzgebieten, durch die die A 8 zwischen Ulm-
West und dem AK Ulm/Elchingen verläuft vor. Die Ableitung des Nieder-
schlagswassers erfolgt entlang der A 8 und weiter entlang der A 7 bis zur un-
schädlichen Einleitung in die Donau. Der vorliegende Entwurf ist u. a. Voraus-
setzung für die Genehmigungsfähigkeit des westlich anschließenden Aus-
bauabschnittes der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West, dessen Stra-
ßenoberflächenwasser an der Planungsgrenze bei Bau-km 41+500 in den
hier behandelten Streckenabschnitt übergeben wird.
Der hier vorliegende Feststellungsentwurf basiert auf der Studie zur Neukon-
zeption der Entwässerungsanlagen - A 7, Str.-km 833,8 bis 838,4 - A 8, Str.-
km 105,2 bis 122,9. Der Umfang der Studie geht über den diesem Entwurf
zugrunde liegenden Abschnitt hinaus und deckt den hier behandelten Bereich
der A 8, von Bau-km 41+500 bis Bau-km 52+780 (entspricht Str.-km 122,426
bis Str.-km 111,383) vollständig ab.
1.0 DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME
Die in den dreißiger Jahren gebaute, vierspurige A 8 ist für das heutige Ver-
kehrsaufkommen vollkommen unzureichend. Bei einem Ausbau auf sechs
Spuren soll, bei weitgehender Beibehaltung der Trasse, zudem die Gradiente
den heutigen Anforderungen angepasst werden. Eine ausführliche straßen-
bauliche Beschreibung der Baumaßnahme erfolgt in Anlage 1, Erläuterungs-
bericht zum BAB-Ausbau.
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Von dem vorliegenden Planungsabschnitt der A 8 ist das Trinkwasser-
schutzgebiet Donauried-Hürbe des Zweckverbandes Wasserversorgung
Baden-Württemberg betroffen. Für Baden-Württemberg wurden im Jahr
2015 die überarbeiteten Schutzgebietsgrenzen mit Rechtsverordnung fest-
gesetzt. Für Bayern befinden sich die geplanten Schutzgebietsgrenzen in
der Abstimmung.
Demnach verläuft die Autobahn A 8 zwischen dem Beginn der Planfeststel-
lung und Bau – km 44+200 an der Grenze zur Wasserschutzzone III, da-
nach liegt die Autobahn bis unmittelbar vor dem AK Ulm/Elchingen inner-
halb der WSZ III. Der Bereich des Autobahnkreuzes und der weitere Verlauf
der A 8 bis zur Planfeststellungsgrenze wird der WSZ II zugeordnet.
Es sind daher Schutzmaßnahmen nach den „Richtlinien für bautechnische
Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)“, Ausgabe
2016, vorzusehen. Aufgrund der äußerst sensibel zu beurteilenden Unter-
grundverhältnisse im anstehenden Karst werden die erhöhten Anforderun-
gen entsprechend einer Schutzzone II beim 6-streifigen Ausbau der A 8 auf
dem gesamten Ausbauabschnitt vorgesehen.
1.1 Grenzen und Begrenzungen der Baumaßnahme
Beim Bau der Autobahn in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts waren
die Anforderungen an die Straßenentwässerung sehr gering. Vom Beginn der
Planungsstrecke bei Bau-km 41+500 bis ca. Bau-km 46+400 wird das auf der
Fahrbahn anfallende Straßenoberflächenwasser über die Dammschultern
breitflächig abgeleitet und versickert in den anliegenden, überwiegend land-
wirtschaftlich genutzten Flächen. In den Einschnittsbereichen des vorge-
nannten Abschnitts wird das anfallende Straßenoberflächenwasser derzeit in
Mulden aufgefangen und am Ende eines Einschnittes in tiefer liegenden Flä-
chen neben der Autobahn zur Versickerung gebracht.
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Etwa ab dem derzeitigen Gradientenhochpunkt bei Bau-km 46+400 verfügt
die A 8 über ein geschlossenes Entwässerungssystem. Dieses verläuft in
Richtung Osten bis über das AK Ulm/Elchingen und über das Bauende bei
Bau-km 52+780 hinaus. Die bestehenden Entwässerungskanäle sind an die
bestehende Deisenbachverrohrung angeschlossen.
Die Oberflächenentwässerung besteht demzufolge aus der Entwässerung
der 6-streifig auszubauenden A 8 einschließlich der kreuzenden Straßen und
Wege. Aufgrund der Mitnutzung bestehender Entwässerungseinrichtungen
im Bereich des AK Ulm/Elchingen ist gleichfalls noch ein ca. 4,6 km langer
Abschnitt der A 7 zwischen Km 833,84 und 838,45 Bestandteil der Entwäs-
serungsplanungen.
Aufgrund des 6-streifigen Ausbaus der A 8 kommen die vorhandenen Samm-
ler in den Bereich von Fahrbahnen zu liegen, so dass diese nicht weiterver-
wendet werden können. Es wird daher von einem kompletten Neubau der
Entwässerungsanlagen der A 8 ausgegangen. Die vorhandenen Entwässe-
rungsanlagen der A 7 können weitgehend beibehalten werden.
Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der A 8
östlich des AK Ulm/Elchingen wird aus dem hier behandelten Abschnitt eine
Wassermenge von 180 l/s an den östlich anschließenden Abschnitt überge-
ben. Grund hierfür ist die Überlappung der Planungen dieser beiden Ab-
schnitte auf einer Länge von ca. 600 m.
Das bei der ursprünglichen Aufgabenstellung diesem Entwurf zugrunde lie-
gende Bauende bei ca. Bau-km 52+185 (entspricht Str.-km 111,978) an der
Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg ist auf den Bau-km 52+780 (ent-
spricht Str.-km 111,383) verschoben worden.
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1.2 Planungsgeschichtlicher Rückblick
Das neue Entwässerungssystem, wie auch das Regelprofil der A 8, wird
maßgeblich durch die Tatsache, dass die Trasse der Autobahn durch ein
Wasserschutzgebiet führt, bestimmt. Zudem wird der Untergrund geprägt
durch den Karst der Schwäbischen Alb. Die Grundwasserströme im Karst
sind sehr komplex und noch nicht vollständig bekannt. Sie sind jedoch von
großer Bedeutung für die überregionale Trinkwasserversorgung. Hieraus re-
sultiert, dass sämtliches Niederschlagswasser, das auf die Autobahn gelangt,
gesammelt werden muss, bevor es dann mittels einer Rohrleitung aus dem
Wasserschutzgebiet herausgeführt und zentral einem Vorfluter zugeführt
wird. Fernerhin sind zusätzliche Vorkehrungen zur Abscheidung und Rück-
haltung von Leichtflüssigkeiten zu treffen.
Die ursprünglichen Ausbauplanungen der 90er Jahre sahen für den Abschnitt
zwischen der AS Ulm-West und dem AK Ulm/Elchingen die Einleitung alles
gesammelten Straßenoberflächenwassers, nach vorhergehender Drosse-
lung und Behandlung mittels Regenrückhaltebeckens, in die Donau vor.
Diese Lösung, die in der bereits genannten Studie zur Neukonzeption der
Entwässerungsanlagen vorgesehen ist, wird beibehalten.
Wesentliche Änderungen gegenüber den Vorschlägen der Studie bestehen
darin, dass in dieser auch ein 6-streifiger Ausbau der A 7 vorgesehen war.
Dieser Ausbau ist gegenwärtig nicht angedacht.
Ferner war in der Studie eine Aufnahme und Weiterleitung von zusätzlichem
Wasser aus dem westlich anschließenden Ausbauabschnitt der A 8 zwischen
Hohenstadt und Ulm-West nicht vorgesehen. Im vorliegenden Entwurf wird
jedoch die Übernahme einer Niederschlagswassermenge von 150 l/s aus
dem RRB 7 bei Dornstadt und ca. 197 l/s aus der Längsentwässerung des
westlich anschließenden Abschnitts berücksichtigt.
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Die ursprünglichen Ausbauplanungen sahen für den Abschnitt zwischen Ho-
henstadt und Ulm-West als weitere Fortsetzung der Entwässerung der AS
Ulm-West eine gedrosselte Ableitung des gesamten Straßenoberflächen-
wassers über den Tobelgraben und das Schammental bis zu dem Zeitpunkt,
an dem der weitere Ausbau der A 8 bis zum AK Ulm/Elchingen realisiert ist,
vor. Bereits in den Planfeststellungsunterlagen des Abschnittes zwischen Ho-
henstadt und Ulm-West ist dieser Umstand aufgeführt. Um die Vorausset-
zung für die Genehmigungsfähigkeit des Abschnittes zwischen Hohenstadt
und Ulm-West zu erlangen ist in jedem Fall die Übernahme des Straßenober-
flächenwassers dieses Abschnittes in den hier behandelten Streckenab-
schnitt notwendig. Die aus dem Abschnitt zwischen Hohenstadt und Ulm-
West im Endausbau zu übernehmende Wassermenge beträgt ca. 347 l/s.
Eine zeitnahe Realisierung des Abschnittes zwischen der AS Ulm-West und
dem AK Ulm/Elchingen ist erklärtes Ziel des Straßenbaulastträgers. Die Ent-
wässerungsplanungen der beiden BAB-Abschnitte können daher sinnvoll ku-
mulieren und führen insgesamt zu einer wirtschaftlichen Lösung.
Bis die Entwässerungseinrichtungen des vorliegenden Abschnittes realisiert
sind – und demzufolge auch für die Ableitung des davor liegenden Abschnit-
tes Hohenstadt – Ulm-West zur Verfügung stehen – wird zur Überbrückung
des Zeitfensters eine Interimslösung direkt ab RRB 7 vorgesehen.
Bis zur Fertigstellung dieses Folgeabschnittes der A 8 wird das im geplanten
RRB 7 zwischengespeicherte Niederschlagswasser in den Tobelgraben mit
einer Freispiegelleitung abgeleitet. Entgegen dem endgültigen Ausbauzu-
stand von 150 l/s bleibt die Abschlagsmenge des RRB 7 für diesen Zeitraum
auf 100 l/s – entsprechend der zur Zeit aus dem existierenden RRB KA (Ab-
schnitt Hohenstadt – Ulm-West) in das Tobeltal abgeschlagenen Wasser-
menge – begrenzt.
Das zwischen Bau-Km 41+070 (BW 28) und Bau-Km 41+500 (BW 29) anfal-
lende Autobahnwasser mit einer Wassermenge von ca. 197 l/s wird bis zum
Ausbau der A 8 in Richtung AK Ulm/Elchingen in zwei Versickerbecken süd-
lich und nördlich der Autobahn eingeleitet.
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Nach Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus auch im hier vorliegenden Ab-
schnitt der A 8 über die AS Ulm-Ost, AS Oberelchingen bis zum AK Ulm/El-
chingen ergibt sich im Endzustand eine in sich schlüssige Gesamtkonzeption
der Autobahnentwässerung von der Albhochfläche bis zum Donautal.
1.3 Grundkonzeption des neuen Entwässerungssystems
Die entwässerungstechnische Betrachtung erfolgt im Wesentlichen vom Tief-
punkt zum Hochpunkt, womit sie dem erforderlichen Baufortschritt, jedoch
entgegengesetzt der Planungskilometrierung folgt.
Zwischen dem Beginn (Bau-km 41+500) und Ende der Ausbauplanung (Bau-
km 52+780) fällt die Trasse von Westen nach Osten kontinuierlich von ca.
600 m üNN auf ca. 458 m üNN ab.
Die vorhandene Gradiente weist ca. zwischen Bau-km 45+800 und Bau-km
46+400 einen zusätzlichen Tief- und Hochpunkt auf. Um diese Unstetigkeit
zu beseitigen und eine Verbesserung der räumlichen Linienführung zu erzie-
len wird die geplante Gradiente in diesem Bereich um bis zu ca. 3,60 m an-
gehoben. Das vorhandene Unterführungsbauwerk eines Wirtschaftsweges
(BW 33; UF FW 399) ist dadurch in seiner Lage und Höhe zu verändern
(siehe auch straßenbauliche Beschreibung der Baumaßnahme in Anlage 1,
Erläuterungsbericht zum BAB-Ausbau).
Durch die Beseitigung des Tiefpunkts ist eine durchgehende Entwässerung
der A 8 von Westen nach Osten im Freispiegelgefälle möglich. Die Beibehal-
tung des Tiefpunkts würde eine Hebung des abzuleitenden Wassers über
eine Pumpenanlage erforderlich machen.
Am Beginn der Planungsstrecke bei Bau-km 41+500 wird, wie bereits im Ab-
schnitt 1.2 beschrieben, aus dem westlich angrenzenden Streckenabschnitt
des „6-streifigen Ausbaus zwischen Hohenstadt und Ulm-West“ eine Was-
sermenge von 347 l/s übernommen.
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Sämtliches, im hier behandelten 6-streifig auszubauenden A 8-Abschnitt an-
fallendes Straßenoberflächenwasser wird in dichten Rohrleitungen gesam-
melt, entlang der A 8 und weiter entlang der A 7 abgeleitet und anschließend
unschädlich in die Donau eingeleitet.
Um die in den Entwässerungsrohrleitungen abfließenden Wassermengen
nicht zu groß werden zu lassen, sollte bei einer Bemessung für ein 1-jährli-
ches Regenereignis generell mindestens alle 4 km ein Rückhaltebecken zwi-
schengeschaltet werden. Die Bemessung der in der vorliegenden Planung
enthaltenen vier Regenrückhaltebecken erfolgte dagegen für ein 10-jährli-
ches Regenereignis. Bei Erreichen dieser Becken haben die Transportleitun-
gen in der Regel bereits einen Durchmesser von bis zu 1200 mm.
Hieraus ist ersichtlich, dass eine Weiterleitung des anfallenden Nieder-
schlagswassers über das jeweils nächste Brückenbauwerk problematisch
würde, da eine Unterbringung im Erdkörper erdüberschütteter Unterführungs-
bauwerke dann sehr kostenintensiv wird und ein seitliches Anhängen an das
Bauwerk überhaupt nicht mehr möglich wäre.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Forderung, den topographi-
schen Verhältnissen sowie der Verfügbarkeit von Flächen wurde ein kaska-
denförmig angelegtes System aus vier Regenrückhaltebecken (genannt:
RRB 8, 9, 10 und 11), die den hydraulischen und konstruktiven Anforderun-
gen Genüge tun, gewählt. Drei der geplanten Regenrückhaltebecken werden
entlang der A 8 erstellt, während das vierte Regenrückhaltebecken an der A 7
angeordnet wird.
Die Nummerierung der Regenrückhaltebecken setzt sich aufgrund des ganz-
heitlichen, bei Hohenstadt beginnenden Entwässerungssystems für die Alb-
hochfläche fort. Das letzte Regenrückhaltebecken des vorhergehenden Ab-
schnittes Hohenstadt – Ulm-West ist das RRB 7.
Die Ableitung des Niederschlagswassers entlang der A 8 und der A 7 zur Do-
nau erfolgt im Freispiegelgefälle. Einzig für die Einleitung des Wassers in das
geplante RRB 11 ist eine Pumpenanlage notwendig.
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Der Höhenunterschied beträgt hierbei ca. 7 m. Die aus dem RRB 11 weiter-
geleitete, gedrosselte Wassermenge beträgt ca. 305 l/s und wird über einen
gemeinsamen Kanal der Gemeinde Elchingen und der Straßenbauverwal-
tung in die Donau eingeleitet. (weitere Erläuterungen unter Punkt 2.4.6)
Alle Regenrückhaltebecken verfügen über ein Absetz- und ein Stauraumbe-
cken, die die Anforderungen an eine Regenwasserbehandlung erfüllen. Zur
Schadensbegrenzung im Havariefall werden alle Regenrückhaltebecken mit
fernwirksamen Absperreinrichtungen ausgestattet. Die Steuerung und Über-
wachung erfolgt zentral durch die Autobahnmeisterei (AM) Ulm/Dornstadt.
Folgende Anordnung von Regenrückhaltebecken (RRB) und Pumpwerken
(PW) ist vorgesehen:
RRB Bau-km Volumen (m³) Anordnung / Bemerkung
8 44+850 7.052 RRB
9 48+600 8.191 RRB
10 51+150 6.433 RRB
11 837,2* 11.288 RRB + PW *Str.-km A 7
Das RRB 8 wird in der Fläche der südlichen Schleife der AS Ulm-Ost ange-
ordnet. Das RRB 9 wird in der Fläche der südlichen Schleife der AS Oberel-
chingen errichtet. Das RRB 10 wird in der Fläche südlich der A 8, östlich der
St 2021 (L 1171) und westlich der DB-Strecke Aalen - Ulm, errichtet.
Das RRB 11 wird in der Fläche westlich der A 7 und südlich der Gemeinde-
verbindungsstraße Unterelchingen – Weißingen (Betriebsumfahrt) erstellt.
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Das heute im Bereich von ca. Bau-km 46+400 bis ca. Bau-km 52+155 auf der
A 8 (und der A 7; siehe unten) anfallende Regenwasser fließt über ein vor-
handenes Rechteckprofil [2200/1800], der so genannten Deisenbach-Verdo-
lung, zunächst westlich der A 7 nach Süden ab, quert dann die A 7 in östlicher
Richtung und fließt anschließend in ein Ölabscheiderbecken, das über
Tauchrohre mit dem daneben liegenden, größeren Autobahnsee verbunden
ist. Zukünftig wird kein Autobahnwasser in diesen See eingeleitet, das ge-
samte Autobahnwasser wird über das geplante Regenrückhaltebecken
RRB 11 und die zugehörige Abschlagsleitung in die südlich gelegene Donau
abgeführt.
Der Name dieses vorgenannten Rechteckprofils stammt von dem ursprüng-
lich vorhandenen Gewässer, dem Deisenbach. Durch den Bau des Auto-
bahnkreuzes wurde der Deisenbach von seinem Unterlauf getrennt und des-
sen Wasser wird somit gleichfalls über das Rechteckprofil in den oben ge-
nannten See eingeleitet.
Aufgrund des erforderlichen Baus eines Lärmschutzwalls, der bis etwa 350
m östlich der DB-Strecke Aalen – Ulm geführt werden muss, kann die vor-
handene Deisenbachverrohrung DN 1000 zwischen der Staatsstraße
St 2021 und der DB-Strecke bzw. DN 1200 zwischen der DB Strecke und der
Anbindung der Entwässerung aus dem AK Ulm/Elchingen zukünftig nicht wei-
terverwendet werden.
Durch den geplanten Bau des Lärmschutzwalls sind Erdaufschüttungen von
bis zu etwa 10 Metern zu erwarten. Auch in Anbetracht des Alters des Recht-
eckprofils von ca. 30 Jahren, muss davon ausgegangen werden, dass diese
zusätzliche Belastung nicht aufgenommen werden kann. Es wird daher ein
neues Kreisprofil am Böschungsfuß des Lärmschutzwalls vorgesehen.
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Das auf der A 7 anfallende Regenwasser zwischen den beiden Wasserschei-
den bei ca. Str.-km 833,84 (ca. 1,95 km südlich der AS Langenau) und bei
ca. Str.-km 838,45 (ca. 2,5 km nördlich der AS Nersingen) in das vorhandene
Rechteckprofil [2200/1800] eingeleitet und entwässert somit gleichfalls in das
Ölabscheiderbecken respektive den daneben liegenden See.
Die A 7 verfügt über ein geschlossenes Entwässerungssystem, das zwischen
den beiden oben genannten Wasserscheiden bei ca. Str.-km 833,84 und bei
ca. Str.-km 838,45 liegt.
Im weiteren Verlauf, außerhalb des Bereichs des geplanten Lärmschutzwalls,
kann das vorhandene Rechteckprofil nach heutigen Erkenntnissen für die Ab-
leitung des Deisenbachs weiterverwendet werden. Dieses verläuft weiter
nach Süden, quert südlich der bestehenden Betriebszufahrt (ca. Str.-km
837,25 der A 7) die vorhandene A 7 und mündet in das dem Autobahnsee
vorgeschaltete Absetzbecken.
Die A 7 erfährt keine straßenbauliche Veränderung. Das vorhandene Ent-
wässerungssystem wird daher beibehalten. Einzig die vorhandenen An-
schlussleitungen an die Deisenbachverrohrung werden an den neuen Auto-
bahnentwässerungskanal zwischen RRB 10 und RRB 11 umgeschlossen.
Die Größe des neu dimensionierten RRB 11 mit der integrierten Regenwas-
serbehandlungsanlage ist daher nicht nur für den behandelten Abschnitt der
A 8, sondern auch unter Einbeziehung dieses Entwässerungsabschnittes der
A 7 dimensioniert.
Wie im Abschnitt 1.1 erläutert wird entgegen dem Planfeststellungsbeschluss
für den 6-streifigen Ausbau der A 8 östlich des AK Ulm/Elchingen das ur-
sprüngliche Bauende bei ca. Bau-km 52+185 auf den neuen Bau-km 52+780
festgelegt.
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Bei der straßenbautechnischen Bearbeitung des hier vorliegenden Ausbau-
abschnittes ergibt sich durch die sinnvolle Anordnung von zusätzlichen Ein-
und Ausfädelspuren im Bereich des AK Ulm/Elchingen, ein neues Ausbau-
ende bei Bau-km 52+780. Dieses Ausbauende ist auch für die Entwässerung
der Verkehrsflächen maßgebend.
Im Zuge der Baumaßnahme zur Ertüchtigung des AK Ulm/Elchingen wurde
bereits die Fahrbahn der FR Karlsruhe ausgebaut. Die Entwässerung der
Richtungsfahrbahn Karlsruhe wird bis Bau-km 52+285 an die Entwässerung
des AK Ulm/Elchingen angeschlossen und fließ künftig zum RRB 11 an der
A 7.
Alles auf den Flächen der Richtungsfahrbahn München westlich von Bau-km
52+575 anfallende Niederschlagswasser wird nach Westen, und anschlie-
ßend nach Süden über das geplante RRB 11 in die Donau abgeleitet. Hier-
durch ist auch die in den oben genannten Planfeststellungsunterlagen des 6-
streifigen Ausbaus östlich des AK Ulm-Elchingen genannte, nach Westen ab-
zuleitende, Wassermenge von 83 l/s beinhaltet.
Die Entwässerung der östlich des Bau-km 52+575 gelegenen Flächen erfolgt
nach Osten in den weitergehenden Abschnitt der A 8.
Die vorhandenen Parkplätze auf der Nord- und Südseite der A 8 bei ca. Bau-
km 47+000, werden zu PWC-Anlagen ausgebaut. Das anfallende Oberflä-
chenwasser wird über das neu zu erstellende Entwässerungssystem der A 8
abgeleitet. Die Ver- und Entsorgung dieser PWC-Anlage wird im Abschnitt
2.2.2 näher erläutert.
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Im Verlauf der Planung wurden hinsichtlich des Entwässerungskonzeptes mit
den fachlich zuständigen Behörden Abstimmungen getroffen. So fand unter
anderem ein Erörterungstermin im Oktober 2007 im Landratsamt Neu-Ulm
statt, an dem den zuständigen wasserrechtlichen Behörden in Bayern und in
Baden-Württemberg sowie der Landeswasserversorgung Stuttgart, die Ge-
samtentwässerungskonzeption vorgestellt wurde und die Zustimmung der
Beteiligten erhielt.
Ferner wurden mit der durch die Baumaßnahme am stärksten betroffenen
Gemeinde Elchingen Vorabstimmungen getroffen. Dies betrifft insbesondere
die Lage des geplanten RRB 11.
Das weitere Anliegen der Gemeinde Elchingen, künftig kein Regenwasser
von der Autobahn auf die bestehenden Regenrückhaltebecken im Ortsteil
Thalfingen, sowie über den Ortsteil Oberelchingen abzuleiten, wird durch die
im vorgesehenen Entwässerungskonzept geplante Abfangung und Ableitung
alles auf der Autobahn anfallenden Niederschlagswassers gleichfalls erfüllt.
1.4 Entwässerung während der Bauzeit
Für eine bauzeitliche Lösung werden nachfolgende Punkte als entschei-
dungserheblich angesehen:
Auf Grund des Bauens unter Verkehr kann der neue Regelquerschnitt
nur abschnittsweise und versetzt zwischen den beiden Richtungsfahr-
bahnen realisiert werden.
Die seitlichen Spritzschutzwälle und der Straßenaufbau entsprechend
der „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasser-
gewinnungsgebieten“ (RiStWag) machen für bereits neu ausgebaute
Abschnitte der BAB die vorübergehende Beibehaltung des bisherigen
Entwässerungssystems unmöglich.
Den vier geplanten Regenrückhaltebecken sind definierte Fahrbahnab-
schnitte zugeordnet.
In noch nicht neu ausgebauten Abschnitten werden die bisherigen Ver-
hältnisse bauzeitlich unverändert beibehalten. Straßenoberflächenwas-
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ser aus bereits modernisierten Abschnitten wird über die neue Stre-
ckenentwässerungsleitung dem zugehörigen Regenrückhaltebecken
zugeführt werden.
Von oberhalb zufließendes gesammeltes Straßenwasser aus den noch
nicht ausgebauten Abschnitten wird provisorisch an die bereits herge-
stellte Entwässerung angeschlossen.
Zur Vermeidung der breitflächigen Entwässerung bereits sechsspurig ausge-
bauter Abschnitte sowie der Vermeidung bauzeitlicher Provisorien aus Wirt-
schaftlichkeitsgründen sieht die Straßenbauverwaltung in einem kontinuier-
lich von Ost nach West fortschreitenden Bauablauf die beste Lösung:
Der Baubeginn erfolgt mit dem geplanten RRB 11, westlich der A 7 und süd-
lich der Gemeindeverbindungsstraße Unterelchingen – Weißingen. Durch
den weiteren Bau der geplanten Abschlagsleitung in die Donau wird bereits
die endgültige Lösung der Entwässerungskonzeption realisiert.
Auf der A 7, welche keine straßenbauliche Änderung erfährt, ist durch die
Baumaßnahme des neuen Ableitungskanals entlang der Tangentenrampe
von Stuttgart in Fahrtrichtung Füssen und im weiteren Verlauf am Fahrbahn-
rand der A 7 RF Füssen mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Mit dem
Bau dieses Kanals werden die Querabschläge aus der A 7 an den Kanal an-
geschlossen, sodass das Oberflächenwasser der A 7 und des AK Ulm/El-
chingen in das RRB 11 abgeleitet werden.
Da die vorhandene Deisenbachverrohrung bis zum Bau des neuen Samm-
lers im Bankett der A 7 und dem geplanten RRB 11 für die Ableitung des Nie-
derschlagswassers weiterverwendet werden kann, ist auch während der Bau-
zeit die ordnungsgemäße Entwässerung von Großteilen der A 7 und der A 8
gewährleistet.
Der Baubeginn der Straßenbaumaßnahmen erfolgt am östlichen Ende der
Planungsstrecke, bei Bau-km 52+780 und verläuft in Richtung Westen.
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In westliche Richtung neu ausgebaute Abschnitte können damit bereits über
die nachfolgenden RRB 10 bis 8 direkt in das RRB 11 entwässern.
Bereits im Laufe des Baufortschritts sind durch den Verzicht auf die bisherige
breitflächige ganzjährige Versickerung des Straßenoberflächenwassers im
Bereich westlich des Parkplatzes bis zum Beginn der Planungsstrecke bei
Bau-km 41+500 bereits entscheidende Verbesserungen im Vergleich zum
Ist-Zustand gegeben.
Nach Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus auch im vorhergehenden Ab-
schnitt Hohenstadt – Ulm-West der A 8 ergibt sich im Endzustand eine in sich
schlüssige Gesamtkonzeption der Autobahnentwässerung von der Albhoch-
fläche bis zum Donautal.
1.5 Koordination mit anderen Baumaßnahmen
1.5.1 Umbau der Anschlussstelle (AS) Ulm-West in einen Doppelanschluss
(DAS) Ulm-West/Ulm-Nord
Aufgrund des Neubaus eines Containerbahnhofs nordöstlich der Anschluss-
stelle Ulm-West der A 8, in Verlängerung des Eiselauer Weges, besteht die
Möglichkeit einer Neuordnung des Straßennetzes. Der Gesehen-Vermerk
des Baulastträgers für die Herstellung einer neuen Anschlussstelle als Dop-
pelanschluss, Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, ist
mit Datum vom 25.11.2013 erteilt worden. Für den Ausbauabschnitt mit Dop-
pelanschlussstelle (DAS) liegt der Planfeststellungsbeschluss mit Datum vom
14.10.2015 vor.
Wie bereits im Abschnitt 1.3 erwähnt, treten durch den Bau des Doppelan-
schlusses zusätzliche Fahrbahn- und sonstige Flächen auf, welche einen
weiteren Wasseranfall bewirken, der bei der Planung des oben genannten
Abschnittes Hohenstadt – Ulm-West noch nicht bekannt war und demzufolge
auch nicht berücksichtigt wurde.
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Wie bereits im Abschnitt 1.3 angegeben, wird am Beginn der Planungsstre-
cke bei Bau-km 41+500 aus dem angrenzenden Streckenabschnitt des „6-
streifigen Ausbaus zwischen Hohenstadt und Ulm-West“ bzw. eine Wasser-
menge von 150 l/s aus dem RRB 7 und aus der Streckenentwässerung eine
Wassermenge von 197 l/s übernommen. Diese Gesamtwassermenge von
347 l/s ist bei den hydraulischen Nachweisen berücksichtigt.
1.5.2 Gemeinsame Trasse der Abschlagsleitung zur Donau mit einem Kanal
der Gemeinde Elchingen
Die Gemeinde Elchingen plant für den Ortsteil Unterelchingen den Bau ei-
nes Mischwasserentlastungskanals DN 2200 von der Ortslage bis zur Ein-
leitstelle in die Donau unterhalb der Autobahnbrücke der A 7. Die Ableitung
ist für an Regenüberlaufbauwerken und an Regenklärbecken entlastetes
Mischwasser und für Regenwasser aus der Ortslage vorgesehen, das bis-
lang in den Mühlausee eingeleitet wird. Dieser Kanal reicht aus um die ge-
drosselte Abflussmenge des RRB11 aufzunehmen und gemeinsam mit
dem Regenwasser der Gemeinde in die Donau zu leiten. (siehe Pkt. 2.4.6)
1.6 Im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A 8 stehende Bau-
maßnahmen
1.6.1 Ableitung des Gewässers Deisenbach
Vor dem Bau des AK Ulm/Elchingen floss der Deisenbach nach Nordosten
in das Langenauer Ried zum Gewässer Nau. Mit dem Bau des AK Ulm/El-
chingen wurde der Deisenbach im Bereich der A 8 und der A 7 verrohrt und
mündet heute in den sogenannten Autobahnsee etwa 2 km südlich des AK
Ulm/Elchingen auf der östlichen Seite der A 7.
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Im südlichen Bereich fließt der Deisenbach in einem Stahlbetonrahmen mit
einer lichten Weite von ca. 2,20 m. Die Verrohrung entlang der A 8 und A 7
wird als Deisenbachsammler oder auch Deisenbach-Verdolung bezeich-
net. An den Deisenbachsammler ist die Autobahnentwässerung der A 8 im
Bereich des AK Ulm/Elchingen, die Entwässerung des Autobahnkreuzes
sowie die Entwässerung der A 7 zwischen Str.-km 833,84 (Gradienten-
hochpunkt) und Str.-km 838,45 (Donaubrücke) angeschlossen.
In den vorliegenden Ausführungsplänen zum Bau des AK Ulm/Elchingen
und den Höhenplänen zum Bau des Vorflutkanal Deisenbach (Deisenbach-
sammlers) ist ein Maulprofil 2400 x 1800 mit Trockenwetter-Abflussrinne
geplant gewesen.
In der Örtlichkeit ist festgestellt worden, dass ein örtlich hergestellter Stahl-
betonrahmen mit einer lichten Weite von ca. 2,20 m und eine lichten Höhe
von ca. 1,80 m zur Ausführung kam. In diesen Rahmen ist eine ca. 20 cm
tiefe Trockenwetterrinne ausgebildet. Die vorliegenden Ausführungspläne
stammen aus dem Jahr 1976.
Für die weitere Planung unter Nutzung des vorhandenen Rahmenprofils
wurde eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung der Deisenbach-
verrohrung durchgeführt. Zusammenfassend hatte die Untersuchung zum
Ergebnis, dass das Rahmenprofil der Deisenbachverrohrung mit über-
schaubarem Aufwand saniert werden kann.
Im Rahmen des Autobahnausbaus und der zu erstellenden Entwässe-
rungsanlagen wird das Autobahnwasser der A 8 und A 7 vom unver-
schmutzten Oberflächenwasser des Deisenbach entflechtet und der natür-
liche Abfluss des Deisenbachs mit seinen nichtbehandlungsbedürftigen Zu-
flüssen auch künftig in den Autobahnsee eingeleitet..
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Heute fließt das im Bereich von ca. Bau-km 46+400 bis ca. Bau-km 52+155
auf der A 8 sowie auch das gegenwärtig auf der A 7 anfallende Regenwasser
zwischen den beiden Wasserscheiden bei ca. Str.-km 833,84 (ca. 1,95 km
südlich der AS Langenau) und bei ca. Str.-km 838,45 (ca. 2,5 km nördlich der
AS Nersingen) in das vorhandene Rechteckprofil [2200/1800] und anschlie-
ßend in das Ölabscheiderbecken respektive den daneben liegenden Auto-
bahnsee.
In dieses Profil leitet auch der Deisenbach, ein ursprünglich vorhandenes Ge-
wässer, welches durch den Bau des Autobahnkreuzes von seinem Unterlauf
getrennt wurde, ein.
Daher rührt auch der Name Deisenbach-Verdolung. Dessen Wasser wird so-
mit gleichfalls in den oben genannten See geführt. Die Deisenbach-Verdo-
lung, fließt heute zunächst westlich der A 7 nach Süden ab, quert dann die
A 7 in östlicher Richtung und fließt anschließend in das oben genannte Ölab-
scheiderbecken.
Mit der Abkoppelung des Autobahnwassers fließt im Deisenbach nur noch
nicht behandlungsbedürftiges Oberflächenwasser in den Autobahnsee. Mit
der Entflechtung wird der verrohrte Deisenbach wieder ein Gewässer III. Ord-
nung, das in die Unterhaltungslast der Gemeinde Elchingen übergeht.
1.6.2 Ableitung von Hanganschnittswasser
Nach Aussage der Autobahnmeisterei Ulm/Dornstadt ist vor allem im Ein-
schnittsbereich östlich der heutigen Anschlussstelle Oberelchingen festzu-
stellen, dass über die vorhandenen Entwässerungsleitungen - auch nach län-
geren Zeiten ohne Niederschläge – ein kontinuierlicher und relativ starker
Wasserabfluss erfolgt.
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Auch in einer Ortsbegehung im März 2007, nach einer mehrwöchigen Zeit-
dauer ohne Niederschläge, konnte im oben genannten Bereich ein kontinu-
ierlicher Wasserabfluss in den vorhandenen Entwässerungsleitungen der A 7
festgestellt werden. Dieses Wasser fließt heute über die Entwässerungslei-
tungen der A 8 anschließend über jene der A 7 in die bereits erläuterte Dei-
senbach-Verdolung und anschließende in das Ölabscheidebecken.
Bei diesem Wasser handelt es sich vermutlich um Hanganschnittswasser,
das heißt Sickerwasser, das aufgrund der lebhaften Gliederung der Boden-
arten, sowohl in vertikaler als auch horizontaler Richtung und der hierdurch
fehlenden Horizontalbeständigkeit in der Wasserführung zu erwarten ist.
Die Erwartung eines stärkeren Sickerwasserandrangs in Einschnittsberei-
chen wurde bereits in der mehrfach erwähnten Studie zur Neukonzeption der
Entwässerungsanlagen - A 7, Str.-km 833,8 bis 838,4 - A 8, Str.-km 105,2 bis
122,9 im Jahre 1995 angesprochen und deckt sich mit den heutigen Be-
obachtungen.
Bei diesem Hanganschnittswasser handelt es sich um sauberes Wasser aus
dem Untergrund. Es ist daher angedacht dieses mit beidseitigen Sickersträn-
gen (Teilsickerrohr) im Einschnittsbereich zu fassen. Der Beginn der Sicker-
stränge liegt östlich der heutigen Anschlussstelle Oberelchingen, bei unge-
fähr Bau-km 48+650. Der exakte Beginn des Einbaus der Sickerstränge wird
im Zuge der Ausführungsplanung angegeben und sollte durch geologische
Untersuchungen verifiziert werden.
Die Sickerstränge leiten mittels Entwässerungsleitungen bei ca. Bau-km
49+900 (südlich der A 8) und bei ca. Bau-km 49+980 (nördlich der A 8) je-
weils in einen projektierten offenen Graben ein. Im weiteren Verlauf münden
beide Gräben in den verrohrten Deisenbach ein, welcher wie bereits weiter
oben erläutert in einen See einleitet.
Im Gegensatz zur heutigen Tiefenentwässerung erfolgt demnach die Ablei-
tung dieses Hanganschnittswassers künftig in der Deisenbachverrohrung.
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1.6.3 Ableitung zweier Gräben mit Einleitung in den Deisenbach
Nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Oberelchingen-Unterelchingen
münden zwei Rohrdurchlässe mit anschließenden offenen Gräben ein (etwa
bei Bau-km 50+850 und Bau-km 51+070), welche nach einem sehr steilen
Verlauf jeweils mittels eines Böschungsstücks ca. 100 m weiter nördlich in die
vorhandene Tiefenentwässerung der BAB A 8 einleiten.
In diesem Abschnitt wird ein Lärmschutzwall errichtet, das vorhandene Ge-
lände zwischen der erwähnten Gemeindeverbindungsstraße Oberelchingen-
Unterelchingen und dem Fuß des geplanten Lärmschutzwalls wird aufgefüllt.
Beide vorgenannten Entwässerungsgräben erhalten einen neuen Verlauf
und werden in den projektierten Entwässerungsgraben am Fuß des geplan-
ten Lärmschutzwalls - welcher auch das im vorigen Abschnitt besprochene
Hanganschnittswasser aufnimmt - eingeleitet. Dieser projektierte Entwässe-
rungsgraben leitet, wie im vorigen Abschnitt erwähnt, in das geplante Deisen-
bach-Profil ein.
Die Darstellung der beiden Gräben erfolgt in den Lageplänen.
1.6.4 Zufluss Seegraben
Der Seegraben der seit jeher der Entwässerung von Teilen des Gemeinde-
gebietes Unterelchingen dient, wurde im Zuge des Baus der A 7 an die so
genannte Deisenbachverdolung angeschlossen. Dieser Anschluss des See-
grabens an die Deisenbachverrohrung bleibt erhalten.
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Der größte Teil des Abflusses des Seegrabens stammt aus dem ca. 22 ha
großen bebauten Einzugsgebiet in der Ortslage Unterelchingen, das im
Trennverfahren entwässert wird. Des Weiteren wird das Niederschlagswas-
ser eines 43 ha großen Außengebiets über den Seegraben abgeleitet. Die
wasserrechtlich genehmigte Einleitungswassermenge aus den Gemeindeflä-
chen beträgt 1.980 l/s.
Seitens der Gemeinde Elchingen ist der Nachweis gemäß dem DWA Merk-
blatt M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, Aus-
gabe 2007) geführt worden, dass das gesammelte Niederschlagswasser un-
behandelt in dem Deisenbach abgeleitet und im weiteren Verlauf in den Au-
tobahnsee eingeleitet werden kann.
1.6.5. Zufluss aus der Straßenentwässerung der Gemeindestraße (Alte Auto-
bahn A 8)
Zurzeit erfolgt die Entwässerung der Straße (Alte Autobahn) und das der
Straße oberflächlich zufließende Böschungs- und Außengebietswasser über
die Entwässerungsanlagen der A 8/A 7. Die Straßenkanäle, die auf der
Kuppe an der Kreuzung mit der Gemeindeverbindungsstraße Elchingen Göt-
tingen beginnen, sind an der Einmündung in die Staatstraße St 2021 an die
bestehende so genannte Deisenbachverdolung angeschlossen. Die befes-
tigte Fläche der Straße beträgt bei einer Länge von 1.500 m und einer Fahr-
bahnbreite von 10 m rund 1,5 ha; zzgl. rd. 0,5 ha aus der St 2021. Die unbe-
festigten Flächen südlich des Zubringers (alte A 8), die unmittelbar in die Stra-
ßenentwässerung abgeleitet werden, haben eine Gesamtgröße von ca. 10
ha. Weitere 12 ha zwischen Zubringer und A 8 fließen im Bereich der St 2021
zu. Von der Gemeinde Elchingen wird aus einem ca. 1,70 ha großen bebau-
ten Einzugsgebiet (Köhlerberg) das Niederschlagswasser aus der Regen-
wasserkanalisation in die Straßenentwässerung eingeleitet.
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1.6.6 Gesamteinzugsgebiet des Deisenbachs
Das gesamte Einzugsgebiet des zwischen dem Autobahnkreuz AK Ulm/El-
chingen und dem Baggersee verrohrten Deisenbachs beträgt ca. 254,2 ha.
Davon sind 22,7 ha (22 + 1,7 ha) bebaute Flächen aus der Gemeinde Un-
terelchingen und ca. 2 ha Fahrbahnflächen der angrenzenden Straßen. Bei
dem unbefestigten Einzugsgebiet von 197 ha handelt es sich um landwirt-
schaftlich genutzte Flächen, wovon rund 155,5 ha (73 + 42 + 2,5 + 6 + 12 +
10ha) auf der westlichen Seite der Staatsstraße St 2021 in die aufgehende
Alb reichen und damit im Mittel steiler als 5 % geneigt sind. Etwa 56 ha (40 +
16ha) fließen dem Deisenbach direkt zu. Die Einzugsgebiete sind im Über-
sichtsplan dargestellt.
Es ist geplant, das gesammelte Niederschlagswasser in dem verrohrten De-
isenbach abzuleiten und wie bisher in den Autobahnsee einzuleiten.
1.7 Chemikalienunfälle auf der Autobahn
Wie in Abschnitt 1.4 erwähnt, muss die vorliegende Autobahnplanung die be-
sonderen Bedingungen zum Schutz der Wasserschutzgebiete vor Leichtflüs-
sigkeiten (Mineralöle) gemäß RiStWag erfüllen. Hierzu wird unter den Mittel-
und Seitenstreifen eine Dichtungsschicht eingebaut. Diese fungiert als Auf-
fangwanne.
Durch entsprechendes Quergefälle dieser Dichtung und Einbau von Sicker-
leitungen kann der Niederschlag, wie auch jede andere im Autobahnbereich
auslaufende Flüssigkeit, vom nächsten Kontrollschacht, bzw. im unterhalb
gelegenen Rückhaltebecken, aufgefangen werden.
Alle Regenrückhaltebecken sind für einen Havariefall mit fernwirksamen Ab-
sperreinrichtungen ausgestattet. Die Überwachung erfolgt durch die AM
Ulm/Dornstadt.
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2. TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMASSNAHME
2.1 Baugrund und Grundwasser
Aktuelle Untersuchungen zu Baugrund- und Grundwasserverhältnissen lie-
gen nur teilweise vor. Im Zuge der weiteren Planungsphasen werden diese
noch noch ergänzt. Ebenso erfolgt die örtliche Festlegung der Sickerwasser-
stränge für die Ableitung des Hanganschnittswassers im Zuge künftiger Pla-
nungsphasen (siehe 1.6.3).
In der Studie zur Neukonzeption der Entwässerungsanlagen - A 7, Str.-km
833,8 bis 838,4 - A 8, Str.-km 105,2 bis 122,9 werden Aussagen zur Geologie
und den Grundwasserverhältnissen gemacht. Die für den hier behandelten
Planungsabschnitt wesentlichen Aussagen werden nachfolgend wiedergege-
ben.
Die geologischen Verhältnisse in der Donauniederung werden vom Quartär
und Tertiär geprägt. In der Talaue der Donau wurde überwiegend kiesig-san-
diges Material sedimentiert.
Das Bodenprofil zwischen Donau und AK Ulm/Elchingen wird durch eine 3-
Schichtigkeit charakterisiert: Zuoberst ein schluffiger Überlagerungsboden,
darunter weit gestufte, sandige Mittelkiese und zuunterst Flinz (dicht bis sehr
dicht) gelagerte, schwach-bindige Fein- bis Mittelsande o.ä.), der oft Grund-
wasserstauer ist. Die Flinzschicht unter dem Kies besteht beim AK Ulm/El-
chingen aus sandigen Tonen und Schluffen mit halbfester bis fester Konsis-
tenz.
Die Mächtigkeit der einzelnen Schichten schwankt erheblich. Die Deckschich-
ten im Donauried betragen bis zu 3 m. Beim AK Ulm/Elchingen wird diese
Schicht bis zu 7 m mächtig. Die unterlagernde Kiesformation hat ihre größte
Mächtigkeit in der Talsenke der Donau (3,5 bis 7,5 m). Nach Norden, zur Alb
hin, keilt diese Schicht aus. Beim AK Ulm/Elchingen ist sie noch 2 bis 4 m
mächtig.
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Nördlich respektive westlich des AK Ulm/Elchingen steigen beide Autobah-
nen auf die Albhochfläche. Die Bodenformation ändert sich dabei grundle-
gend:
Die tieferen Schichten bestehen aus Juraformationen. Diese sind überlagert
von einer Wechselfolge aus Tonen, Tonmergeln, Kalksteinen beziehungs-
weise Kalkmergelsteinen und Sanden des Tertiärs. Diese wiederum sind von
quartären Decklehmen verschiedener Mächtigkeit verhüllt.
Die postglazialen Schotter des Donaurieds bilden die grundwasserreichsten
Ablagerungen, da sie größtenteils unterhalb des Vorflutwasserspiegels lie-
gen. Es kommt zur Ausbildung von mehreren Meter (bis 3,5 m) mächtigen
Grundwasserkörpern, deren Oberfläche häufig bis nahe an die Geländeober-
kante reicht, zum Teil bis 1,5 m und weniger. Der Grundwasserspiegel
schwankt stark (zum Teil über 1 m).
Im Bereich des AK Ulm/Elchingen steht das Grundwasser in 5 – 8 m Tiefe
an. Teilweise ist es eingespannt unter der Deckschicht. Das Grundwasser
fließt in der Kiesschicht in östlicher Richtung ab.
Im Anstiegsbereich und auf der Albhochfläche ist in Einschnittsbereichen mit
stärkerem Sickerwasserandrang zu rechnen. Da die Bodenarten nicht nur
vertikal sondern auch horizontal lebhaft gegliedert sind, ist keine Horizontal-
beständigkeit in der Wasserführung zu erwarten (siehe auch 1.6.2).
Bei vielen Aufschlussbohrungen auf der Albhochfläche wurde kein Grund-
wasser angetroffen.
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2.2 Vorfluter
Die Autobahnbaumaßnahme befindet sich im Einzugsgebiet der Donau ei-
nem Gewässer 1. Ordnung.
Auf Grund der Untergrundverhältnisse werden zwischen dem Baubeginn an
der AS Ulm-West und der AS Oberelchingen keine kleineren Gewässer oder
Bachläufe angetroffen.
Ab etwa der AS Oberelchingen befindet sich die Maßnahme in Einzugsgebiet
des Deisenbachs, der zu früheren Zeiten nach Nordosten floss und in die
Nau, einem Nebenfluss der Donau, mündete. Seit dem Bau des AK Ulm/El-
chingen ist der Deisenbach verrohrt und fließt von der Staatsstraße St 2021
entlang der A 7 nach Süden. Er mündet in den sogenannten Autobahnsee,
der über das Grundwasser mit der Donau verbunden ist.
An den Deisenbach ist im Bestand die vorhandene Autobahnentwässerung
zwischen Bau-km 46+400 und Bau-km 52+600 sowie die Autobahnkanäle
aus dem AK Ulm/Elchingen und der A 7 angeschlossen.
2.3 Straßenflächen
2.2.1 Straßen
Wie im Abschnitt 1.0 erläutert werden aufgrund der äußerst sensibel zu be-
urteilenden Untergrundverhältnissen im anstehenden Karst die erhöhten An-
forderungen entsprechend einer Schutzzone II vorgesehen. Für Wasser-
schutzgebiete (Zone II) setzt die RiStWag die erforderlichen Mindestmaßnah-
men betreffend die Profilgestaltung der Straße fest.
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Eine über die Anforderung der RiStWag hinausgehende Unfallsicherung stel-
len die 1,20 m hohen äußeren Spritzschutzwälle und der als „Hochbeet“ aus-
gebildete Mittelstreifen dar. Die Spritzschutzwälle stellen eine Spritzwasser-
barriere dar und begrenzen, im Falle eines Tanklastzugunfalles, den Auslauf-
bereich von Chemikalien. Die 1,00 m breite Krone dieser Aufschüttungen be-
sitzt ein geringes Gefälle nach außen.
Im Bereich von Dachprofilen wird im Mittelstreifen, entsprechend Bild 11c der
RiStWag, eine Sickerleitung verlegt. Etwa alle 1000 m wird diese Sickerlei-
tung an den außen liegenden Sammler angeschlossen.
2.2.2 Besondere Anlagen
Die vorhandenen Parkplätze bei ca. Bau-km 47+000 an der Nord- und Süd-
seite der A 8 werden zu PWC-Anlagen ausgebaut. Das im Bereich der ge-
planten PWC-Anlage bei Bau-km 47+060 nördlich bzw. Bau-km 47+330 süd-
lich der A 8 anfallende Oberflächenwasser wird an die Streckenentwässe-
rung der A 8 angeschlossen.
Das durch die Ausstattung der PWC-Anlage anfallende Schmutzwasser wird
separat abgeleitet und in der Kläranlage der Gemeinde Elchingen behandelt.
Unter Zugrundelegung einer üblichen Ausstattung an WCs und Handwasch-
becken sowie der Berücksichtigung eines statistischen Wertes für die Gleich-
zeitigkeit bei der Benutzung der einzelnen Entwässerungsgegenstände kann
von einem Schmutzwasserabfluss von maximal circa 3 l/s ausgegangen wer-
den. Dieser maximale Wert von circa 3 l/s ist demnach auch maßgebend für
die Versorgung mit Trinkwasser.
Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt von der Orts-
lage von Thalfingen her. Im Weitfelder Weg liegen die Stromversorgung
des örtlichen Energieversorgungsunternehmens, eine Wasserleitung sowie
eine Abwasserleitung.
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Die Abwasserleitung befindet sich in privater Trägerschaft des Autohofes
Seligweiler. Sie ist bis in die Ortskanalisation Thalfingen eine Privatleitung.
Es ist geplant, etwa parallel zu dem bestehenden Privatkanal im Weitfelder
Weg eine Abwasserleitung neu zu verlegen. Der Anschluss an das öffent-
liche Kanalnetz der Gemeinde Elchingen erfolgt am ersten Schacht der
Ortskanalisation („TH1“) in Thalfingen. Der Schacht wird entsprechend der
technischen Anforderungen umgestaltet.
Der Anschluss an die Wasserleitung erfolgt im Einmündungsbereich von
Weitfelder Weg und Leiliweg mit einem Zählerschacht. In dem Schacht wird
eine Druckerhöhungsanlage mit berücksichtigt. Die Stromversorgung für
die Druckerhöhungsanlage erfolgt von der PWC Süd her.
Der Anschluss für die Stromversorgung der PWC-Anlagen erfolgt ebenfalls
am Netz des Energieversorgungsunternehmens (EVU). Aus Kapazitäts-
gründen kann das bestehende Netz im Weitfelder Weg in Höhe der Weit-
felder Höfe nicht genutzt werden. Es ist geplant, zusammen mit der Her-
stellung des Abwasserkanals, eine Stromversorgung von der Ortslage
Thalfingen her neu herzustellen. Dort wird eine Übergabestelle in Abstim-
mung mit dem EVU neu definiert. Von der PWC Süd wird die Stromversor-
gung unterverteilt (PWC Nord, Beleuchtung, Druckerhöhungsanlage).
Die gemeinsame Trassenführungen der Stromversorgung, der Trinkwasser-
leitung sowie der Schmutzwasserleitung zwischen der PWC-Anlage und der
Anbindung an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind in den La-
geplänen der Unterlage 5 dargestellt.
Die Strom- und Wasserversorgung sowie die Schmutzwasserentsorgung der
PWC-Anlage Nord erfolgt über die PWC-Anlage Süd.
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2.4 Entwässerung
2.4.1 Straßenentwässerung
Die Bemessung und Gestaltung der Entwässerungsleitungen orientieren sich
an der „Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung“ (RAS-Ew)
und an der „Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasser-
schutzgebieten“ (RiStWag). Ansonsten gelten die im Rohrleitungsbau übli-
chen Normen und Richtlinien. Das Entwässerungsnetz dient der Ableitung
von Niederschlagswasser.
Eine Mindestrohrüberdeckung von 1,10 m (Frostsicherheit) wurde bei der
Planung berücksichtigt. Dies ist eine Mindestanforderung der allgemein an-
erkannten Regeln der Technik, die sich auch aus den Mindestabmessungen
von Fertigteilschächten ergibt.
Die Mindest-Schachttiefen der Fertigteilschächte ergeben sich, abhängig
vom anzuschließenden Rohrdurchmesser, wie folgt:
Min Einbau DN(i)-DN(i-1)
DN 300 H = 1.60 m
DN 400 H = 1.70 m dH = 0.10
DN 500 H = 1.80 m dH = 0.10
DN 600 H = 1.90 m dH = 0.10
DN 700 H = 2.35 m dH = 0.10
DN 800 H = 2.35 m dH = 0.10
DN 900 H = 2.55 m dH = 0.10
DN 1000 H = 2.55 m dH = 0.15
DN 1200 H = 2.65 m dH = 0.25
An das Rohrmaterial werden in der RiStWag und ATV (Abwassertechnische
Vereinigung – ATV) A142 besondere Anforderungen betreffend der Dichtheit
gestellt.
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Für den vorliegenden Planfeststellungsabschnitt werden wie in dem vorange-
gangenen Abschnitt zwischen AS Hohenstadt und AS Ulm-West GFK-Rohre
gewählt, die den Anforderung des DWA Arbeitsblattes A 142 entsprechen.
2.4.2 Regenrückhaltebecken
Die Becken sind alle als kombinierte Regenklär-/Regenrückhaltebecken kon-
zipiert.
Der Wasserstrahl des dem Becken zufließenden Wassers wird an einer
Zahnschwelle oder ähnlichen Konstruktion gebrochen, so dass sich das Was-
ser besser über die Breite des Beckens verteilt.
Damit wird erreicht, dass sich in der ersten Zone des Dauerstaubereiches
Sand und andere Stoffe absetzen. Vom übrigen Becken ist dieser Absetzbe-
reich durch eine Überlaufschwelle getrennt.
Der Beckenauslauf wird mit fernwirksamen Schiebern versehen, um im Falle
von Chemikalienunfällen die Ausbreitung der Kontamination zu begrenzen.
Die Steuerung erfolgt von der Autobahnmeisterei Ulm/Dornstadt aus.
In Anlehnung an die RAS-Ew, Abs. 7.5.2 soll mit Hinblick auf eine bessere
optische Integration in das Landschaftsbild der Bau eines „nassen" Regen-
rückhaltebecken, also Becken mit einer bleibenden Mindestwasserfüllung,
als Erdbecken mit Bewuchs zur Ausführung kommen.
Die Untergrundabdichtung der Becken kann aus bindigem Boden mit gerin-
ger Durchlässigkeit, geotextile Tondichtungsbahn oder aus PE-Folien herge-
stellt werden.
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Letztere Lösung erhält eine Abdeckung mit einer 10 cm starken Sandschicht
und darauf folgend eine ca. 30 cm starke Auflastschüttung aus beispielsweise
gemischtkörnigen Böden nach DIN 18196, damit bei maschineller Reinigung
bzw. Entfernung von Ablagerungen im Becken die Abdichtungsfolie nicht be-
schädigt wird.
Über der Abdichtung besteht somit eine 40 cm starke Schicht aus Sand und
gemischtkörnigen Böden, um eine Begrünung des Beckens (außerhalb des
Dauerstaues) zu erreichen, bzw. um für sich ansiedelnde Wasserpflanzen,
Schilf etc. Wurzelraum zu schaffen. In der Zone der vorgesehenen Begrü-
nung (außerhalb des Dauerstaues) erfolgt ein Aufbau mit einer ca. 20 cm
starken Auflastschüttung aus gemischtkörnigen Böden nach DIN 18196 und
darüber einer etwa 10 cm starken Mutterbodenschicht (Gesamtstärke 30 cm).
Der Vorhabensträger behält sich die endgültige Festlegung hierzu in Abhän-
gigkeit von der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Ausführungsplanung vor.
Die Beckensohle ist über eine Rampe für Fahrzeuge zugänglich zu machen.
Diese sollte nicht steiler als 1 : 10 sein. Um nach Öl- und Chemikalienunfällen
ein Absaugen der Ölschicht von der Wasseroberfläche bzw. der verseuchten
Wassermenge zu ermöglichen, sollte die Decke des Auslaufbauwerkes be-
gehbar sein und der unbefestigte Weg dorthin, entlang der Beckenkrone,
auch für schwere Lastfahrzeuge/Kesselwagen geeignet sein.
Ein Grundablass wird nur vorgesehen, wo ein freier Ausfluss in das umlie-
gende Gelände möglich ist. Ansonsten ist im Bedarfsfalle das untere Totvo-
lumen des Beckens mittels einer mobilen Pumpe zu leeren.
Jedes Regenrückhaltebecken erhält einen Notüberlauf, der bei einem das
10-jährliche Bemessungsregenereignis überschreitenden Niederschlags-
ereignis anspringt, um beim Einstau des Regenrückhalteckens das zusätz-
liche Regenwasser schadlos für das Becken abzuleiten.
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Beim Regenrückhaltebecken 8 Bei Bau-km 44+850 springt der Notüberlauf
im Unterhaltungsweg (befestigte abgesenkte Dammkrone) bei Vollfüllung
des Beckens an, so dass das nicht speicherbare Regenwasser in das an-
grenzende Gelände innerhalb des Anschlussohres abgeschlagen und in
einem Wegedurchlass unter der AS-Rampe der Richtungsfahrbahn Mün-
chen in einen Wald südlich der Autobahn flächig abgeleitet wird.
Beim Regenrückhaltebecken 9 bei Bau-km 48+600 wird bei Vollfüllung des
Beckens das Wasser über einen Notüberlauf im Unterhaltungsweg (ge-
pflasterte Furt) und weiter über einem neu herzustellenden Durchlass in der
bestehenden Rampe in einen herzustellenden Graben östlich, am südli-
chen Böschungsfuß des geplanten Lärmschutzwalles schadlos abgeleitet.
Der Graben wird im Bereich der Staatsstraße St 2021 an den verrohrten
Deisenbach angeschlossen.
Beim Regenrückhaltebecken 10 bei Bau-km 51+150und beim Regenrück-
haltebecken 11 bei Str.-km 837,2 springt der Notüberlauf bei Vollfüllung des
Beckens an und schlägt das nicht im Becken speicherbare Regenwasser
in einen neu herzustellenden Kanal mit Vorflut in den verrohrten Deisen-
bach und weiter in den Autobahnsee ab. Der Notüberlauf ist bei beiden
Becken in das Auslaufbauwerk integriert.
2.4.3 Pumpwerke
Wie im Abschnitt 1.3 beschrieben, ist für die Einleitung des Wassers in das
geplante RRB 11 eine Pumpenanlage notwendig. Der Höhenunterschied be-
trägt hierbei circA 7 m. Die zu fördernde Wassermenge beträgt ca. 3500 l/s.
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2.4.4 Ableitung des gesammelten Straßenwassers
Das Entwässerungskonzept für die 6-streifig auszubauende A 8 sieht, wie be-
reits in den Vorbemerkungen erwähnt und in den vorstehenden Abschnitten
erläutert, die Ableitung allen gesammelten Straßenoberflächenwassers aus
den Wasserschutzgebieten, durch die die A 8 im hier behandelten Planungs-
abschnitt verläuft vor. Die Ableitung erfolgt über Entwässerungsleitungen mit
zwischengeschalteten Regenrückhaltebecken zwischen Ulm-West und dem
AK Ulm/Elchingen entlang der A 8 und weiter entlang der A 7 bis zur un-
schädlichen Einleitung in die Donau.
Es ist unter anderem Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des
westlich anschließenden Ausbauabschnittes der A 8 zwischen Hohenstadt
und Ulm-West, dessen Straßenoberflächenwasser an der Planungsgrenze
bei Bau-km 41+500 in den hier vorliegenden Streckenabschnitt übergeben
wird.
Dies ermöglicht eine gebündelte und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
günstige Ableitung in die Donau.
Wie schon in den Abschnitten 1.3 und 1.5 angegeben, wird am Beginn der
Planungsstrecke bei Bau-km 41+500 aus dem angrenzenden Streckenab-
schnitt des „6-streifigen Ausbaus zwischen Hohenstadt und Ulm-West“ eine
Wassermenge von 150 l/s übernommen. Ferner fallen durch die Errichtung
der DAS Ulm-West/Ulm-Nord zusätzlich weitere etwa 197 l/s an. Die zu über-
nehmende und im hier vorliegenden Abschnitt weiterzuleitende Wasser-
menge beträgt demnach circa 347 l/s. Diese Wassermenge von 347 l/s ist bei
den hydraulischen Nachweisen berücksichtigt.
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Die Autobahnentwässerung wird entsprechend der Einzugsgebiete der 4 Re-
genrückhaltebecken in 4 Abschnitte unterteilt. Hinzu kommt der Abschnitt 12
östlich des AK Ulm/Elchingen, der in den weitergehenden bereits ausgebau-
ten Abschnitt der A 8 östlich des AK Ulm/Elchingen entwässert.
Abschnitt
Nr.
Von Bau-km
Bis Bau-km
Vorflut
8 41+500 - 44+760 RRB 8 bei Bau-km 44+850
9 44+760 - 48+510 RRB 9 bei Bau-km 48+600
10 48+510 – 51+050 RRB 10 bei Bau-km 51+150
11 51+050 – 52+285
RF Karlsruhe
51+050 – 52+575
RF München,
A 7, Km 833,84 und 838,45
RRB 11 an der A 7 bei Km
Str.-km 837+200
12 51+690 – 52+285
RF Karlsruhe
52+575 – 52+780
RF München
Weiterleitung in den östlich an-
grenzenden Autobahnabschnitt
der A 8 östlich AK Ulm /Elchin-
gen
Entwässerungsabschnitt 8
Das Autobahnwasser des Entwässerungsabschnitts 8 zwischen Bau-km
41+500 – 44+760 wird in Straßenabläufen gesammelt und in Autobahnkanä-
len abgeleitet. Das gesammelte Niederschlagswasser wird bei Bau-km
44+760 über einen Querdurchlass in der Autobahn in das Regenrückhalte-
becken 8 im Innenohr der AS Ulm-Ost auf der südlichen Seite eingeleitet.
Im Bereich der AS Ulm-Ost werden Entwässerungskanäle der Anschluss-
rampen der südlichen Seite der A 8 an den Zulaufkanal zum RRB 8 ange-
schlossen. Die bestehende Regenwasserbehandlungsanlage und das Ver-
sickerbecken werden stillgelegt.
Entwässerungsabschnitt 8 fließt in das RRB 8
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Entwässerungsabschnitt 9
Das Autobahnwasser des Entwässerungsabschnitts 9 zwischen Bau-km
44+760 - 48+510 wird in Straßenabläufen gesammelt und in Autobahnkanä-
len abgeleitet. Das gesammelte Niederschlagswasser wird bei Bau-km
48+510 über einen Querdurchlass in der Autobahn in das Regenrückhalte-
becken 9 im Innenohr der AS Oberelchingen auf der südlichen Seite einge-
leitet.
An die Autobahnentwässerung ist bei Bau-km 44+900 die Entwässerung der
AS Ulm-Ost nördlicher Teil mit den Rampen, dem Kreisverkehrsplatz (KVP)
und der B 19 angeschlossen. Mit dem Anschluss des Entwässerungskanals
werden der Leichtflüssigkeitsabscheider und das Versickerbecken an dem
KVP stillgelegt.
In die Streckenentwässerung wird die Straßenentwässerung der PWC-Anla-
gen auf beiden Seiten der A 8 angeschlossen.
Entwässerungsabschnitt 10
Das Autobahnwasser des Entwässerungsabschnitts 10 zwischen Bau-km
48+510 – 51+050 wird in Straßenabläufen gesammelt und in Autobahnkanä-
len abgeleitet. Das gesammelte Niederschlagswasser wird bei Bau-km
54+000 über einen Querdurchlass in der Autobahn in das Regenrückhalte-
becken 10 auf der südlichen Seite der A 8 eingeleitet.
Entwässerungsabschnitt 11
Das Autobahnwasser des Entwässerungsabschnitts 11 zwischen Bau-km
51+050 – 52+285 (RF Karlsruhe) und 51+050 – 52+575 (RF München) wird
in Straßenabläufen gesammelt und in Autobahnkanälen abgeleitet. Des Wei-
teren gehört zu diesem Entwässerungsabschnitt die Autobahn A 7 zwischen
Str.-km 833,84 (Hochpunkt in FR Würzburg) und Str.-km 838,45 (Donaubrü-
cke) und die Rampen des AK Ulm/Elchingen. Das Autobahnwasser wird in
dem geplanten Kanal zwischen RRB 10 und RRB 11 abgeleitet.
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Der Autobahnabschnitt zwischen den Unterführungen der Staatsstraße
St 2021 und der DB-Strecke Aalen-Ulm wird über einen Querdurchlass bei
Bau-km 51+340 aus der Autobahn ausgeleitet und über den Transportkanal
zwischen RRB 10 und RRB 11 abgeleitet.
Der Autobahnabschnitt zwischen Bau-km 51+500 und Bau-km 51+725
(Kreuzungsbauwerk A 7 / A 8 wird über einen Querdurchlass bei Bau-km
51+695 aus der Autobahn ausgeleitet. Das gesammelte Oberflächenwasser
wird in dem geplanten Kanal entlang der Schleifenrampe von der A 7 zur A 8
FR München, der anschließend die Tangentenrampe kreuzt und an den
Transportkanal zwischen RRB 10 und RRB 11 angeschlossen wird.
Das Autobahnwasser der Richtungsfahrbahn Karlsruhe zwischen dem Bau-
km 51+725 und Bau-km 52+285 sowie das Oberflächenwasser der Parallel-
fahrbahn wird über einen Querdurchlass bei 52+285 auf die Südseite abge-
schlagen und gemeinsam mit dem Fahrbahnwasser der RF München zwi-
schen Bau-km 51+725 und 52+575 über einen bestehenden Kanal DN 600
entlang der Tangentenrampe von der A 7 zur A 8 Fahrtrichtung München ab-
geleitet.
Die Längsentwässerung der A 7 einschließlich des Autobahnkreuzes wird
ca. 200 m südlich des Gradiententiefpunktes aus dem AK Ulm/Elchingen
herausgeleitet und ist über einen Kanal DN 1200 an die Deisenbachverroh-
rung angeschlossen. Diese Einleitungsstelle wird umgebaut und künftig in
den neu herzustellenden Autobahnkanal eingeleitet. Die Einleitung mit dem
beizubehaltenden Querdurchlass unter der A 7 bestimmt mit der Wasser-
menge und mit der Höhenlage maßgeblich die neu geplante Ableitung
DN 1600 der Autobahnentwässerung zum RRB 11.
Im weiteren Verlauf der A 7 nach Süden wird an mehreren Stellen der Mit-
telstreifenkanal über Querdurchlässe ausgeleitet, die an den Deisenbach-
sammler angeschlossen sind und bei der Ableitung zum RRB 11 als punk-
tuelle Einleitungsstellen berücksichtigt werden.
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Erläuterungsbericht zu Ergebnissen wassertechnischer Berechnungen Seite 35
Es ist geplant, die Anschlüsse an die Deisenbachverrohrung im Zuge der
Herstellung des Transportsammlers zwischen RRB 10 und RRB 11 an den
Autobahnentwässerungskanal umzuschließen. An die Autobahnentwässe-
rung (Mittelstreifen-kanal) der A 7 südlich des AK Ulm/Elchingen sind nur
die Flächen der Richtungsfahrbahn Würzburg angeschlossen.
Im Zusammenhang mit dem Kanalneubau wird eine Bordanlage am west-
lichen Fahrbahnrand der Rampe bzw. A 7 neu hergestellt. Damit wird zwi-
schen Str.-km 835,8 und der Betriebsumfahrung Weißinger Straße bei Str.-
km 837,15 künftig auch das bislang frei über die Dammschulter abfließende
Straßenoberflächenwasser der Rifa Füssen gefasst, dem neu zu verlegen-
den Kanal zugeführt und im RRB 11 vor der gedrosselten Ableitung zur
Donau behandelt.
Die Entwässerung der A 7 zwischen Str.-km 837,5 (Kreuzung des beste-
henden Deisenbachsammlers mit der Autobahn) und der Donaubrücke ist
im Mittelstreifen direkt an das Rahmenprofil des Deisenbachsammlers an-
geschlossen. Es ist geplant, den Autobahnentwässerungskanal DN 400 im
Mittelstreifen der A 7 über das Deisenbachprofil hinweg um ca. 100 m zu
verlängern und eine neue Ausleitung des Mittelstreifenkanals mit Anbin-
dung an den Zulaufkanal DN 1600 zum RRB 11 herzustellen. Diese Aus-
leitung wird im Bereich zwischen der Betriebsumfahrt und der Überführung
der GVS über die A 7 hergestellt.
Entwässerungsabschnitt 12
Im Zuge der Baumaßnahme zur Ertüchtigung des AK Ulm/Elchingen wurde
die Richtungsfahrbahn Karlsruhe zwischen Bau-km 51+795 und 52+780 ein-
schließlich der Autobahnentwässerung bereits 6-streifig ausgebaut.
Das Autobahnwasser der RF Karlsruhe zwischen Bau-km 52+285 und dem
Ausbauende bei Bau-km 52+780 wird in den östlich anschließenden Ab-
schnitt der A 8 geleitet. Die abzuleitende Wassermenge beträgt ca. 107,7 l/s.
Die Fahrbahnentwässerung einschließlich der Kanäle sind bereits hergestellt.
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Erläuterungsbericht zu Ergebnissen wassertechnischer Berechnungen Seite 36
Das Fahrbahnwasser der RF München zwischen Bau-km 52+575 und dem
Ausbauende bei Bau-km 52+780 wird in den östlich anschließenden Ab-
schnitt der A 8 geleitet. Die abzuleitende Wassermenge beträgt ca. 52,0 l/s.
der geplante Kanal DN 300 wird auf der südlichen Seite an die bestehende
Kanalisation des anschließenden Autobahnabschnitts angeschlossen.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den 6-streifigen Ausbau der A 8
östlich des AK Ulm/Elchingen ist für den Abschnitt zwischen der Landes-
grenze Bayern und Baden-Württemberg und der jetzigen Planfeststellungs-
grenze bei Bau-km 52+780 ein überschlägig ermittelter Niederschlagswas-
seranfall von rund 180 l/s berechnet worden. Nach den vorliegenden Plan-
feststellungsunterlagen wird bei Bau-km 52+780 eine kleinere Wassermenge
von 159,7 l/s in den anschließenden Abschnitt der A 8 geleitet.
2.4.5 Ableitungskanal entlang der A 7 zum geplanten RRB 11
Derzeit wird das Autobahnwasser der A 8 und der A 7 zusammen mit dem
Bachwasser des Deisenbachs in der Deisenbachverrohrung (Deisenbach-
verdolung) abgeleitet und in den sogenannten Autobahnsee an der A 7 ein-
geleitet.
Da es das erklärte Ziel der Straßenbauverwaltung ist, das Autobahnwasser
vor der Einleitung in die Donau mengenmäßig zu drosseln und in einer Re-
genwasserbehandlungsanlage zu reinigen, wird das Autobahnwasser der
A 8 und der A 7 mit dem Ausbau der A 8 separat abgeleitet. Für den Bereich
des AK Ulm/Elchingen wird soweit technisch und wirtschaftlich machbar eine
Trennung des Autobahnwassers von unverschmutzten Gelände- und Außen-
gebietswasser vorgenommen.
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Für die Autobahnentwässerung wird zwischen dem RRB 10 und dem
RRB 11 ein neuer Autobahnentwässerungskanal entlang der Tangenten-
rampe von der A 8 zur A 7 Fahrtrichtung Füssen hergestellt. Der Kanal wird
zwischen dem bestehenden Deisenbachsammler und der Fahrbahn der
Tangentenrampe bzw. der A 7 gebaut.
Es wird davon ausgegangen dass der Kanal unmittelbar neben der Fahr-
bahn der Verbindungsrampe bzw. der Standspur der A 7 verlegt wird. Die
Revisionsschächte kommen im Bankett der A 7 zu liegen.
Bei der Herstellung des Kanals werden die Querabschläge aus der A 7 und
dem AK Ulm/Elchingen an den neuen Kanal angeschlossen, so dass das
gesammelte Autobahnwasser in das RRB 11 abgeleitet wird.
Die Brückenbauwerke der beiden Überführungen über die A 7 haben eine
ausreichende lichte Weite, dass der geplante Kanal zwischen Widerlager
und Fahrbahnrand ohne zusätzlichen Aufwand verlegt werden kann.
2.4.6 Abschlagsleitung zur Donau –nachrichtlich, nicht Gegenstand des Plan-
feststellungsverfahrens
Der Ablauf des RRB 11 wird an den Entlastungskanal DN 2200 der Ge-
meinde Elchingen angeschlossen. Die abzuleitende gedrosselte Wasser-
menge beträgt 305 l/s.
Zwischen der Gemeinde Elchingen und der Straßenbauverwaltung wurde
zur Eingriffsminimierung vereinbart für die im RE-Entwurf vorgesehene Ab-
schlagswassermenge von 305 l/s aus dem RRB 11 und für die Mischwas-
serentlastungswassermenge von 4.133 l/s zwischen dem Autobahnsee
und der Donau einen gemeinsamen Kanal im Eigentum der Gemeinde zu
verlegen.
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Erläuterungsbericht zu Ergebnissen wassertechnischer Berechnungen Seite 38
Für die gemeinsame Ableitung des Autobahnwassers der Straßenbauver-
waltung und des entlasteten Mischwassers der Gemeinde zwischen dem
Autobahnsee und der Einleitung in die Donau sprechen folgende Gründe:
Die Grundstücke, in denen der Weg und damit das Baufeld für die
Ableitung zur Donau liegen, gehören zum Teil der Gemeinde Elchin-
gen.
Ein gemeinsamer Kanal würde den Platzbedarf minimieren. Eine er-
hebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets, des Landschafts-
schutzgebiets und des FFH-Gebiets ist nach Ansicht der Gemeinde
vermeidbar, da ein Eingriff über den abgemarkten Weg hinaus nicht
notwendig ist.
Die Baukosten werden minimiert, da der separate Entwässerungska-
nal DN 700 auf eine Länge von rund 1.150 m entfällt. Das Autobahn-
wasser wird in dem Mischwasserentlastungskanal bis zur Einleitstelle
in der Donau in einem gemeinsamen Kanal DN 2200 abgeleitet.
Die Gemeinde Elchingen will für die Vorflut von entlastetem Mischwasser
und für die Ableitung von gesammeltem Regenwasser einen Kanal mit ei-
nem Innendurchmesser von 2200 mm herstellen. Die aus dem Bereich
Mühlausee in Unterelchingen abzuleitende Gesamtwassermenge beträgt
4.133 l/s. Die Berechnung wurde mit einem 5-jährlichen Regenereignis mit
einer Dauer von 30 Minuten durchgeführt. Der Kanal DN 2200 hat bei ei-
nem Sohlgefälle von 0,7 ‰ eine Leistungsfähigkeit Qvoll = 5.491 l/s. Es wird
eine Betriebsrauhigkeit kb = 0,5 mm angesetzt. Der Auslastungsgrad bei
einer Gesamtwassermenge beträgt 82 %.
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Erläuterungsbericht zu Ergebnissen wassertechnischer Berechnungen Seite 39
Bei einer gemeinsamen Ableitung etwa in Höhe der Autobahnquerung der
A 7 bis zur Einleitung in die Donau beträgt die abzuleitende Wassermenge
4.133 l/s + 305 l/s = 4.438 l/s. Die Wassertiefen in dem Kanal DN 2200 wird
sich von 1,55 m auf ca. 1,62 m vergrößern. Der Auslastungsgrad wird auf
0,87 erhöht. In dem Kanal DN 2200 stellt sich im Schacht UER 2260 eine
Wasserspiegellage 455,63 mNN ein. Dieser Schacht liegt auf der westli-
chen Seite der A 7 und wäre Anschlusspunkt für den gedrosselten Abfluss
des RRB 7.
Mit dem Dauerstau von 456,00 mNN im Regenrückhaltebecken verbleibt
ein hydraulischer Unterschied von 37 cm. Dies reicht aus, um den gedros-
selten Ablauf des RRB’s im freien Gefälle an den Kanal anzuschließen.
Die Prüfbarkeit der unterschiedlichen Ableitungen ist durch Mess-Kontroll-
bauwerke realisierbar. Für das Autobahnwasser wird diese Kontrollmög-
lichkeit in das Auslaufbauwerk integriert. Das RRB 11 ist gegen Rückstau
aus dem Mischwasserentlastungskanal bei Hochwasser in der Donau bzw.
bei außergewöhnlichen Abflussereignissen zu sichern.
Die Untersuchung zeigt, dass der gedrosselte Ablauf des Regenrückhalte-
becken 11 mit einer Wassermenge von 305 l/s und das aus der Ortslage
Unterelchingen entlastete Mischwasser mit einer Wassermenge von
4133 l/s gemeinsam in einem Kanal DN 2200 abgeleitet und in die Donau
eingeleitet werden können.
Die gemeinsame Ableitung erfolgt von dem Anbindungsbauwerk in Höhe
des Autobahnsees bis zur Einleitungsstelle in die Donau. Die Länge der
gemeinsamen Ableitung entlang der A 7 beträgt ca. 1300 m. Durch die ge-
meinsame Ableitung entfällt der separate Vorflutkanal DN 700 für das Au-
tobahnwasser. Das Baufeld in dem Wirtschaftsweg am östlichen Dammfuß
der A 7 wird minimiert.
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Eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets, des Land-
schaftsschutzgebiets und des FFH-Gebiets ist nach Ansicht der Gemeinde
vermeidbar, da ein Eingriff über den abgemarkten Weg hinaus nicht not-
wendig ist. Die Straßenbauverwaltung wird sich an den Kosten für den
Mischwasserentlastungskanal DN 2200 zwischen dem RRB 11 und der
Einleitstelle in die Donau beteiligen.
Die Einleitung von entlastetem Mischwasser und von Niederschlagswasser
aus der Kanalisation im Ortsteil Unterelchingen der Gemeinde Elchingen
sowie von gereinigtem und gedrosseltem Niederschlagswasser aus der
Entwässerung der Bundesautobahn A 8/A 7 erfolgt in den linksseitigen Do-
nauseitengraben der Staustufe Oberelchingen (Grundstück Fl.-Nr. 716/16,
Gemarkung Oberelchingen) unmittelbar oberhalb dessen Mündung in die
Donau (staatseigenes Gewässer I. Ordnung; Grundstück Fl.-Nr. 872, Ge-
markung Oberelchingen). Die Einleitung stellt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des
WHG eine Gewässerbenutzung dar und bedarf nach § 8 Abs. 1 WHG der
behördlichen Erlaubnis.
Für die Einleitung des gedrosselten Autobahnwassers der A 7 und A 8 mit
einer Menge von 305 l/s und des Oberflächenwassers aus der gemeindlichen
Kanalisation mit einer Menge von 4133 l/s liegt der Gemeinde Elchingen die
gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §15 WHG durch das Landrats-
amt Neu-Ulm vom 20.11.2015 vor. Der Kanal wird vor dem 6-streifigen Aus-
bau der A 8 realisiert.
In der vorab genannten Studie zur Neukonzeption der Entwässerungsanla-
gen sind Hauptwerte, wie Abflussmengen sowie Wasserstände der als Vor-
fluter dienenden Donau aufgeführt.
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Diese werden nachfolgend wiedergegeben:
- Niedrigabfluss NQ = 22 m³/s
- mittlerer Abfluss MQ = 124 m³/s
- mittlerer 1-jährlicher Hochwasserabfluss MHQ1 = 566 m³/s
- mittlerer 20-jährlicher Hochwasserabfluss HQ20 = 740 m³/s
- höchstes gemessenes Hochwasser HHQ1882 = 1.250 m³/s
Die Donau wird durch Wasserkraftwerke genutzt, die sie streckenweise
stauen und dadurch ihren Wasserspiegel beeinflussen. Für Abflüsse bis
ca.1,5 x MQ stellen sich etwa folgende Wasserspiegelhöhen an der Donau-
brücke der A 7 ein:
- W1,5xMQ = 452,6 m +NN
Beim 20-jährlichen Hochwasser beträgt der entsprechende Wert:
- WHQ20 = 455,5 m +NN
Beim 100-jährlichen Hochwasser beträgt der entsprechende Wert:
- WHQ100 = 456,6 m +NN
Vom gleichzeitigen Auftreten eines Hochwassers der Donau und dem der
Bemessung der Entwässerungseinrichtungen der A 8 respektive der A 7 zu-
grunde liegenden Regenereignisses ist nicht auszugehen. Entsprechend wird
auch hier von dem der Studie zur Neukonzeption der Entwässerungsanlagen
[1] zugrunde gelegten Bemessungsabfluss der Donau von 1,5 x MQ ausge-
gangen, welcher einem Wasserspiegel W1, 5xMQ von etwa 452,6 m +NN
entspricht.
Erst bei höheren Wasserständen der Donau, das heißt bei selten auftreten-
den Ereignissen, entsteht eine Beeinflussung des Abflusses.
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Beim 20-jährlichen Hochwasser, das bedeutet einem Hochwasser, das sta-
tistisch in 20 Jahren einmal auftritt, beträgt der entsprechende Wasserspiegel
WHQ20 etwa 455,5 m+NN. Beim 100-jährlichen Hochwasser beträgt der ent-
sprechende Wasserspiegel WHQ100 etwa 456,6 m+NN. Auch hier findet
noch ein, wenn auch geringerer Abfluss, in der Abschlagsleitung statt. Es
stellt sich ein entsprechender Wasserspiegel in der Rohrleitung, respektive
den Schachtbauwerken ein, welcher zu einem Abfluss unter Druckverhältnis-
sen führt.
Hierbei kann es an den tief gelegenen Abdeckungen der Schachtbauwerke
zu Wasseraustritten kommen. Dies ist zum einen tolerierbar, da es sich um
behandeltes Regenwasser handelt, zum anderen werden bei diesen Hoch-
wasserverhältnissen der Donau auch andere Bereiche überflutet.
Zudem muss, wie schon weiter oben erwähnt, nicht von einem gleichzeitigen
Hochwasserereignis der Donau und dem Auftreten des der Bemessung der
Entwässerungseinrichtungen der A 8 respektive der A 7 zugrunde liegenden
Regenereignisses ausgegangen werden. Die tatsächlichen Abflussmengen
in der Abschlagsleitung zur Donau dürften in diesem Fall wesentlich geringer
und damit problemloser ableitbar sein.
Ein 100-jährliches Hochwasser generiert einen Wasserspiegel WHQ100 von
etwa 456,6 m+NN und liegt damit nur geringfügig höher als der im RRB 11
geplante Dauerstau-Wasserspiegel von 456,00 m+NN.
Die geplante Beckenoberkante des RRB 11 liegt bei 459,00 m+NN und damit
etwa 2,4 m über dem Wasserspiegel WHQ100 der Donau. Der Einbau von
Rückflussverhinderern, gegen das Eindringen von Donauwasser in das pro-
jektierte RRB 11 ist damit nicht erforderlich.
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3. BEMESSUNGSGRUNDLAGEN
3.1 Straßenentwässerung
Die Bemessung sämtlicher Rohrleitungen erfolgt für ein Teilabflussverhältnis
Qt/Qv von 90 %.
Gemäß RAS-Ew wird grundsätzlich mit einer Betriebsrauheit der Rohre von
kb = 1,5 mm
gerechnet.
Die betrieblichen Rauheiten sind erhöhte Rauheitsmaße, deren Anwendung
im so genannten Pauschal-Konzept rechnerisch zu gleichen Gesamtverlus-
ten an Energiehöhe führt, wie eine Zusammenfassung getrennt ermittelter
kontinuierlicher und lokaler Energiehöhenverluste. Der Pauschal-Ansatz für
den kb- Wert enthält in der Regel die Einflüsse von Wandrauheit, La-
geungenauigkeiten und -änderungen, Rohrstößen, Zulauf-Formstücken so-
wie Schachtbauwerken.
Die Abflussmenge selbst ergibt sich aus der Gleichung:
Q = A * r * Ψ * Φ [l/s]
A = Teilfläche [ha]
r = r15,1 = Regenspende für einen 15-minütigen jährlichen Re-
gen [l/s/ha]
Ψ = Spitzenabflussbeiwert
Φ = Zeitbeiwert
Die Werte von r und Ψ werden in Abschnitt 3.1.1 ff zusammengefasst. Es
wird ein stationärer Berechnungsansatz mit dem Zeitbeiwertverfahren ver-
wendet.
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Für weitere Hinweise zum Zeitbeiwertverfahren sei auf Kapitel 3 („Kanalisa-
tion“) der GAAP-Sammlung verwiesen.
Es wird im weiteren davon ausgegangen, dass die Beregnung gleichzeitig
und nicht mit zeitlicher Verschiebung durch Wolkendrift erfolgt und dass bei
einer maximalen Entfernung zwischen Ausbauanfang und -ende von etwa
11,7 km die gesamte beregnete Fläche unter dem gleichen Wolkenzentrum
liegt.
Bei größeren Entfernungen (bzw. Einzugsgebietsflächen) könnte der Punkt-
niederschlag in Abhängigkeit von der gesamten überregneten Fläche redu-
ziert werden.
3.1.1 Niederschlagshöhen- und spenden
Die Untersuchungen des Deutschen Wetterdienstes über „Niederschlagshö-
hen für die BRD“, respektive der Starkniederschlagshöhen für Deutschland –
KOSTRA-DWD 2000 ergeben für das Rasterfeld 36089 (A 8 Elchingen) die
folgenden Werte:
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Tabelle 1: Niederschlagshöhen und -spenden:
T hN RN T hN RN T hN RN T hN RN
5 min 1 5,1 170 2 6,6 221 5 8,6 288 10 10,2 339,2
10 min 1 8,2 136 2 10,30 171 5 13,0 217,5 10 15,1 252
15 min 1 10,3 114 2 12,8 142 5 16,1 179 10 18,6 207
20 min 1 11,7 98 2 14,6 121 5 18,4 153 10 21,3 177
30 min 1 13,7 76 2 16,0 95 5 21,7 121 10 25,2 140
45 min 1 15,5 57 2 19,6 73 5 25,1 93 10 29,3 108
60 min 1 16,5 46 2 21,2 59 5 27,5 76 10 32,3 90
90 min 1 18,4 34 2 23,2 43 5 29,5 55 10 34,3 63
2 h 1 19,8 28 2 24,7 34 5 31,0 43 10 35,8 50
3 h 1 22,1 21 2 27,0 25 5 33,4 31 10 38,2 35
4 h 1 23,9 17 2 28,7 20 5 35,2 24 10 40,0 28
6 h 1 26,6 12 2 31,5 14 5 38,0 18 10 42,9 20
9 h 1 29,6 9 2 34,6 11 5 41,1 13 10 46,0 14
12 h 1 32,0 7 2 37,0 9 5 43,5 10 10 48,5 11
18 h 1 34,8 5 2 40,1 6 5 47,1 7 10 52,4 8
24 h 1 37,5 4 2 43,1 5 5 50,6 6 10 56,3 7
48 h 1 45,0 3 2 53,3 3 5 64,2 4 10 72,5 4
72 h 1 55,0 2 2 63,3 2 5 74,2 3 10 82,5 3
T – Wiederkehrzeit (in a) : mittlere Zeitspanne in der ein Ereignis ei-
nen Wert einmal erreicht oder überschreitet
D – Niederschlagsdauer einschließlich Unterbrechungen (in min)
hN – Niederschlagshöhe (in mm, h)
RN – Niederschlagsspende (in l/sxha)
Dies entspricht einer Bezugsregenspende mit einer Regenhäufigkeit n = 1
von rD=15, n=1,0 = 114 l/sxha
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3.1.2 Regenhäufigkeit verschiedener Straßenbereiche
Gemäß RAS-Ew (Abs. 1.3.1.1) gilt:
Art der Entwässerung
Entwässerung von Straßen über Mulden, Gräben oder Rohrleitungen im-
Seitenstreifen der Autobahn n = 1.0
Rohrleitungen bei Mittelstreifenentwässerung n = 0.3
Wegen der unterschiedlichen Bemessung von Mittelstreifen und außen lie-
gender Transportleitung muss sichergestellt werden, dass bei einer Belas-
tung des äußeren Randes mit n = 0,3, jedoch mindestens Qvoll, kein Rückstau
in den Mittelstreifen erfolgt.
Der hydraulische Nachweis der Entwässerungsleitungen erfolgt in drei Be-
rechnungsschritten, da aus computertechnischen Gründen jeweils nur eine
maßgebende Regenhäufigkeit n verwendet werden kann.
Im ersten Rechengang erfolgt die Berechnung mit der maßgebenden Regen-
häufigkeit n = 1,0, hiermit werden die außen liegenden Kanäle dimensioniert.
Im zweiten Rechengang wird die maßgebende Regenhäufigkeit n = 0,33 ver-
wendet, für den Nachweis der Mittelstreifenentwässerung, wobei in diesem
Fall auch die außen liegenden Kanäle mit dieser Regenhäufigkeit berechnet
werden, da Überlastungs- und somit Rückstauverhältnisse in außen liegen-
den Kanälen, welche eine unmittelbare Verbindung zu Mittelstreifenkanälen
und weiterführenden Ablaufleitungen zu den jeweiligen Regenrückhaltebe-
cken haben auch zu Überlastungs- und Rückstauverhältnissen in den maß-
gebenden Mittelstreifenkanälen führen.
Im nächsten Schritt erfolgt nochmals ein weiterer Rechengang mit der maß-
gebenden Regenhäufigkeit n = 0,3, wobei die außen liegenden Kanäle mit
unmittelbarer Verbindung zu Mittelstreifenkanälen mit einer maximal zulässi-
gen Auslastung von 100 % berechnet werden, was zu einer wirtschaftlicheren
Auslegung der Kanaldimensionen führt.
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3.1.3 Abflussbeiwerte
Mittlere Abflussbeiwerte stellen ein Maß der Versickerungsverluste (= Nieder-
schlag der ins Grundwasser versickert) dar. Die im Straßenbau (siehe RAS-
Ew, Abs. 1.3.1.1) und in der Kanalisationstechnik (ATV A 118) üblichen Spit-
zenabflussbeiwerte sind höher als die mittleren Abflussbeiwerte, da sie das
Abflussgeschehen zum Zeitpunkt der Wellenspitze des Abflusses darstellen.
Die Infiltrationskapazität des Bodens, die eine Funktion der Zeit ist, ist hier
nur zum Teil berücksichtigt. Spitzenabflussbeiwerte sind somit vor allem ein
Maß der Wellenabplattung, bzw. Wellenretention.
Bedingt durch die Tatsache, dass der Untergrund der Fahrbahn und des Sei-
tenstreifens der A 8 nach unten hin versiegelt sind, fließt das gesamte Nie-
derschlagswasser ab (ohne dass es zu einer Versickerung ins Grundwasser
kommt und ohne Zuleitung von „Fremdwasser“), jedoch mit mehr oder wenig
großer Zeitverschiebung. Aus diesem Grunde ist die Benutzung von Spitzen-
abflussbeiwerten angebracht. Diese wurden wie folgt festgelegt:
Fläche Ψ
befestigte Fahrbahn
Mittelstreifen
Bankette, Mulden
Böschungen mit Dichtung
Böschungen ohne Dichtung
Außengebiete
0,9
0,1
0,3
0,5
0,15
0,1
Im Übersichtslageplan (Anlage 18.3) sind die Außengebiete dargestellt.
Analog zu der vorab im Abschnitt 1.3 aufgezeigten Anordnung mit vier Re-
genrückhaltebecken (RRB 8, 9, 10 und 11) erfolgt entsprechend der hydrau-
lische Nachweis der Entwässerungsleitungen. Das System 1 entspricht hier-
bei dem Einzugsgebiet des RRB 8, System 2 jenem des RRB 9, System 3
jenem des RRB 10 und das System 4 stimmt mit dem Einzugsgebiet des
RRB 11 überein.
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3.2 Regenrückhaltebecken
Von den zuständigen Fachbehörden wird aus Sicherheitsbedenken für die
Bemessung der Regenrückhaltebecken für die anzusetzende Regenhäufig-
keit ein Wert von:
n = 0,1 [a-1]
gefordert. Dieser Wert entspricht jenem, welchen auch die früher genannte
Studie zur Neukonzeption der Entwässerungsanlagen vorsah.
Die Bemessung der Regenrückhaltebecken erfolgt entsprechend der seit
2013 gültigen Neufassung der ATV A117 „Bemessung von Regenrückhalte-
räumen“.
Zur Ermittlung des erforderlichen Regenrückhaltevolumens stehen grund-
sätzlich zwei Verfahren zur Verfügung. Das so genannte einfache Verfahren,
welches hier angewendet werden kann, da die in der Richtlinie angegeben
Kriterien erfüllt sind, sowie der Nachweis der Leistungsfähigkeit des Regen-
rückhaltebeckens mittels Niederschlags-Abfluss-Langzeit-Simulation. Der
Nachweis der Leistungsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens ist erheblich
aufwendiger, da hier die Beschaffung von zusätzlichen Niederschlagsdaten
und ein größerer Berechnungsaufwand notwendig werden.
Das gewählte einfache Verfahren ist zulässig bei Einzugsgebieten bis AE,k =
200 ha oder bei Fließzeiten bis tf = 15 min.
Weitere Bedingungen sind, dass die gewählte bzw. zulässige Überschrei-
tungshäufigkeit des Speichervolumens V des Regenrückhaltebeckens n ≥
0,1/a bzw. T ≤ 10 a beträgt und ferner, dass der Regenanteil der Drosselab-
flussspende qdr, r, u ≥ 2 l/s *ha ist.
Diese Voraussetzungen sind bei den projektierten Regenrückhaltebecken
gegeben.
Bei der Bemessung der Regenrückhaltebecken wird mit den Systemgrößen
(Fläche, Fließzeit, etc.) und einem Belastungsansatz für den Niederschlag ein
erforderliches Volumen festgelegt.
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Für die Dimensionierung eines Regenrückhaltebeckens müssen die zum
Entwässerungsgebiet gelangenden Abflüsse sowohl von der befestigten
Fläche Aun als auch von der nicht befestigten Fläche AE. k berücksichtigt
werden.
Das erforderliche Volumen des Regenrückhaltebeckens ist abhängig vom zu-
lässigen Drosselabfluss sowie der gewählten Überschreitungshäufigkeit und
der angeschlossenen abflusswirksamen Fläche.
Die Bemessung von Regenrückhaltebecken mit dem einfachen Verfahren er-
folgt unter der Vorgabe von Regenspenden. Hierbei wird vereinfachend vo-
rausgesetzt, dass die Häufigkeit der Regenspende der Überschreitungshäu-
figkeit des Regenrückhaltebeckens entspricht. Für die Ermittlung der Regen-
spenden in Abhängigkeit von Häufigkeit und Dauer wird auf die „Starknieder-
schlagshöhen für Deutschland –KOSTRA-DWD 2000“ zurückgegriffen.
Das erforderliche Speichervolumen wird aus der maximalen Differenz der in
einem Zeitraum gefallenen Niederschlagsmenge und dem in diesem Zeit-
raum über die Drossel weitergeleiteten Abflussvolumen ermittelt.
Da als Niederschlag im einfachen Verfahren statistisch ausgewertete Nieder-
schlaghöhen bzw. Regenspenden mittlerer Intensität zugrunde gelegt wer-
den, ist das erforderliche Volumen eines Regenrückhaltebecken im Allgemei-
nen etwas geringer als es sich im Rahmen eines detaillierten Nachweises
unter Vorgabe des Niederschlagskontinuums ergibt. Zur Berücksichtigung
des Einflusses der Intensitätsvariabilität natürlicher Ereignisse wird daher ein
empirischer Zuschlagsfaktor fz angesetzt, der diesen verfahrensbedingten
Unterschieden in den Ergebnissen Rechnung trägt. Der Zuschlagsfaktor ba-
siert auf Auswertungen einer Vielzahl kontinuierlicher Langzeitsimulationen
und ist als Risikomaß im Hinblick auf eine mögliche Unterbemessung nach
Tabelle 2 des DWA Arbeitsblattes DWA-A117 festzulegen.
Durch Abflusskonzentrations- und Transportvorgänge werden Zuflussgangli-
nien zu Regenrückhalteräumen gedämpft.
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Dieser Dämpfungsprozess beeinflusst das erforderliche Volumen in Abhän-
gigkeit von der Fließzeit, der Drosselspende und der Überschreitungshäufig-
keit und wird durch den Abminderungsfaktor fA berücksichtigt. Er wird mit Hilfe
von Bild 3 der DWA-A117, Ausgabe 2013 bestimmt.
Die vier Regenrückhaltebecken sind hintereinander geschaltet. Bei der Be-
messung wird dieser Umstand berücksichtigt, in dem die Drosselwasser-
menge des oberhalb liegenden Regenrückhaltebeckens bei dem unterhalb
liegenden Becken zum Abzug gebracht wird. (Gleichung 6 im DWA-A117)
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Daten der vier Regenrückhal-
tebecken zusammengefasst.
Zusammenstellung der RRBs:
Becken Bau-km Drosselwassermenge
(l/s)
erforderliches
Volumen (m³)
Entwässerungsabschnitt der
A 8 (Bau-km)
RRB8 44+850 190 7052 41+111 - 45+760
RRB9 48+600 230 8191 45+760 - 48+500
RRB10 51+150 260 6433 48+500 - 51+050
RRB11 Str.-km A 7
837,2
305 11288 51+050 -52+285 RF Ka
51+050 -52+575 RF Mü
A 7: Str.-km 833,84 - 838,45
Die Bemessung der Rückhalteräume der Regenrückhaltebecken als Anlage
in der Unterlage 18.2 beigefügt.
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4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE
Das vorgeschlagene Entwässerungssystem besteht aus vier in Serie ge-
schalteten Regenrückhaltebecken. Vom letzten dieser Becken erfolgt die Ab-
leitung des im Bereich der Planungsstrecke anfallenden Niederschlagswas-
sers über eine Abschlagsleitung in die Donau. Die Ableitungsmenge in die
Donau beträgt dabei im Endzustand ca. 305 l/s.
Aus dem vorhergehenden Planungsabschnitt der A 8 Hohenstadt – AS Ulm
West wird am Beginn der Planungsstrecke bei Bau-km 41+500 eine Wasser-
menge von 150 l/s übernommen. Weiterhin wird aus den Verkehrsflächen
des geplanten Doppelanschlusses Ulm-West / Ulm-Nord zusätzlich eine ab-
zuleitende Wassermenge von ca. 197 l/s übernommen.
Das abzuleitende Niederschlagswasser der A 8, und im Bereich des AK
Ulm/Elchingen wird in Sammelkanäle mit Freispiegelgefälle über die einzel-
nen Regenrückhaltebecken zum südlich des AK Ulm/Elchingen liegenden
RRB 11 abgeleitet.
Ein Pumpwerk ist zur Hebung des Zuflusses zum RRB 11 erforderlich.
Die Rückhaltebecken mit integriertem Absetzbereich wurden gemäß RiSt-
Wag als Becken mit Dauerstau, und für eine harmonische Integration in die
Landschaft, mit nicht-rechtwinkliger Grundfläche geplant.
Im Falle von Chemikalienunfällen wird durch diese Becken ein Schutz des
Grundwassers sichergestellt. Zur Schadensbegrenzung wird die Weiterlei-
tung aus den Regenrückhaltebecken im Havariefall unterbunden. Dies erfolgt
durch fernwirksame Absperreinrichtungen und gegebenenfalls durch Ab-
schalten der Pumpen im RRB 11.
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Das Straßenoberflächenwasser im hier behandelten Planungsabschnitt wird
damit nicht länger dem GW zugeführt, was insbesondere im Hinblick auf die
Belange des Grundwasserschutzes und die Ausweisung dieser von der A 8
durchschnittenen Bereiche eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zum
Status Quo darstellt.
Nach Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus des hier vorliegenden Abschnitt
der A 8 über die AS Ulm-Ost bis zum AK Ulm/Elchingen ergibt sich im End-
zustand eine in sich schlüssige Gesamtkonzeption der Autobahnentwässe-
rung von der Albhochfläche bis zum Donautal.
Zukünftig wird in den Deisenbach kein behandlungsbedürftiges Oberflächen-
wasser der Autobahnentwässerung eingeleitet. Die heutige Vorflut des Dei-
senbachs in den sogenannten Autobahnsee wird beibehalten.