aktuelle europäische entwicklungen im hinblick auf den abschlussprüferberuf dr. helmut klaas, idw

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Aktuelle europäische Entwicklungen im Hinblick auf den Abschlussprüferberuf Dr. Helmut Klaas, IDW

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Page 1: Aktuelle europäische Entwicklungen im Hinblick auf den Abschlussprüferberuf Dr. Helmut Klaas, IDW

Aktuelle europäische Entwicklungen im Hinblick auf

den Abschlussprüferberuf

Dr. Helmut Klaas, IDW

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Abschlussprüferhaftung Qualitätssicherung Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesell-

schaften

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Abschlussprüferhaftung (1)

Auftrag der Abschlussprüfer-RL an die EU-Kommission (Art. 31) Bericht über Auswirkungen der nationalen

Haftungsregelungen für AP auf die europäischen Kapitalmärkte

Analyse von Haftungsbegrenzungen Handlungsempfehlungen

Einrichtung eines beratenden Forums

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Abschlussprüferhaftung (2)

Studie von London Economics Ergebnisse der Studie

Marktkonzentration Versicherungsschutz Haftungsregime und Prüfungsqualität Haftungsbegrenzung

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Abschlussprüferhaftung (3)

Konsultationspapier der EU-Kommission 4 Optionen zur Haftungsbegrenzung

(1) Fixe betragsmäßige Grenze auf EU-Ebene(2) Größe des geprüften Unternehmens

(Marktkapitalisierung)(3) Prüferhonorare(4) Proportionalhaftung

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Abschlussprüferhaftung (4)

Reaktionen Beibehaltung bestehender nationaler Regelungen Mehrheitlich Befürwortung einer Haftungsbe-

grenzung (70 %) 38 % pro Proportionalhaftung; 30 % pro

Proportionalhaftung + betragsmäßige Grenze Ausblick

Empfehlung der Kommission zum Jahresende 2007?

Haftung von Netzwerken?

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Qualitätssicherung (1)

Mögliche Systeme der Qualitätssicherung(1) Inspections(2) Delegated inspections(3) Monitored peer review(4) Peer review

Begriff der Qualitätssicherung nach Art. 29 der AP-RL

Qualitätssicherungssystem in Deutschland Monitored peer review für alle Inspections für Prüfer von Unternehmen des

öffentlichen Interesses

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Qualitätssicherung (2)

Quality assurance system in Germany

Monitored Peer Review

Investigations Inspections

Applicable to all mem-bers of the profession that carry out statutory audits

Applicable to all mem-bers of the profession that audit public interestentities (p.i.e.)

Performed by licen-sed members of the accounting profession

Organised and moni-tored by the Chamberof Public Auditors(WPK)

Performed by the WPK in case of concreteindications of a breach of professional duties

Conducted by staffof the WPK

Scope: generally limited to audit engagements rela-ted to p.i.e. unless there is cause for concern

Conducted by staffof the WPK

Public oversight by the Auditor Oversight Commission

State supervision by the Federal Ministry of Economics

Applicable to all mem-bers of the profession that carry out statutory audits

Performed by the WPKindependent of any in-dications of a breach ofprofessional duties

by: H

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une

2007

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Qualitätssicherung (3)

Überlegungen der EU-Kommission für eine neue Empfehlung zur Qualitätssicherung

Hintergrund: Anerkennung der europäischen Qualitätssicherungssysteme durch den PCAOB

Beschränkung der Empfehlung auf Prüfungen von public interest entities Weitere Beschränkung möglich auf Prüfungen

börsennotierter Unternehmen Einführung eines Inspections-Systems mit

Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die Prüfungen von public interest entities

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Qualitätssicherung (4)

Letztverantwortung für das externe Qualitäts-sicherungssystem: öffentliche Berufsaufsicht (public oversight body)

Durchführung der inspections durch die Berufs-aufsicht selbst oder durch eine andere geeignete Berufsorganisation

Weitgehende Eingriffsrechte der Berufsaufsicht Genehmigung der Methodologie Genehmigung der Untersuchungsberichte Ernennung der Inspektoren Verhängung von Sanktionen

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Qualitätssicherung (5)

Vom Berufsstand unabhängige Finanzierung Cooling-off-Periode von 2 Jahren für Inspektoren Teilnahme von Inspektoren anderer Mitgliedstaaten

an den Inspektionen Kritisch: Veröffentlichung von zusammengefassten

Ergebnissen der Inspektionen Kritisch: Aufhebung der bisherigen Empfehlung Veröffentlichung der Empfehlung voraussichtlich

Ende 2007

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (1)

Politische Initiative der EU-Kommission Absenkung der Bürokratiekosten um 25 % Alle Rechtsgebiete mit EU-Zuständigkeit

Im Fokus insbesondere: Deregulierungspotenzial für die Wirtschaft belastende Regelungen in folgen-den Bereichen Gesellschaftsrecht Rechnungslegung Prüfung

Nicht jedoch: Deregulierung des Berufsstands (z.B. Abschlussprüferrichtlinie)

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (2) Vorgehensweise bei Gesellschaftsrechtsrichtlinien:

Abschaffung oder Reduzierung (Option 1) oder Vereinfachungsmaßnahmen (Option 2) für:

2. EU-Richtlinie (Gründung der AG sowie Erhaltung und Änderung ihres Kapitals)

3. und 6. EU-Richtlinie (Verschmelzung und Spaltung von AGs)

12. EU-Richtlinie (GmbH mit einem einzigen Gesellschafter)

Vereinfachungsmaßnahmen (Option 2) für: 1. EU-Richtlinie (Offenlegung) 11. EU-Richtlinie (Offenlegung von Zweignieder-

lassungen)

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (3)

Kritik an Vorschlag der Aufhebung der 2. EU-Richtlinie Kern des EU-Kapitalmarktrechts würde entfallen Harmonisierung hatte gute Gründe:

Erhöhte Rechtssicherheit „Vertrauensgrundlage, die ein funktionierender

Binnenmarkt braucht“ Transparenz Mindestschutz für Dritte Keine (27) Einzelstaatenregelungen Wettbewerbsfähigkeit

Alternative: Fortentwicklung der Vorschriften zur Kapitalerhaltung und Ausschüttungsbemessung

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (4)

Vereinfachungen für KMU bei Rechnungslegung und Abschlussprüfung Einführung der Kategorie „Kleinstbetriebe“

Ausnahme von der Anwendung der 4. RL bei Kapitalgesellschaften mit Jahresumsatz < 1 Mio. €, Bilanzsumme < 500 000 €, Beschäftigte < 10

Entscheidung der Mitgliedstaaten über Anforderungen an Rechnungslegung, z.B. Verwendung steuerlicher Gewinnermittlungs-vorschriften

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (5)

Alternative: unternehmensspezifische Rege-lungen zur Gewinnermittlung und -verwendung im Gesellschaftsvertrag; individuelle Verein-barungen mit Gläubigern (covenants)

Intransparenz, erhöhte Rechtsunsicherheit, höhere Bürokratiekosten

Lösung: keine Ausnahme von der Rechnungslegung sondern Erleichterungen

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (6) Anpassung der Schwellenwerte

regelmäßige Erhöhung Verlängerung der Übergangsfrist für KMU bei

Überschreiten der Schwellenwerte von 2 auf 5 Jahre; Verkürzung der Frist bei Unterschreiten auf 1 JahrKritisch:

Weder rasches Wachstum noch einmaliges umsatzschwaches Jahr werden angemessen berücksichtigt

Spielräume für Sachverhaltsgestaltungen Freistellung der Kleinunternehmen von den

Offenlegungspflichten

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (7)

Ausweitung der für Kleinunternehmen geltenden Ausnahmevorschriften auf mittelgroße Unter-nehmen Erleichterungen insbesondere für mittelgroße

Unternehmen mit weitgehender Identität von Management und Eigentümernaber: bei nichtgeschäftsführenden Gesellschaftern, Gläubigern und anderen Stakeholdern sogar erhöhtes Interesse an Finanzinformationen denkbar

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (8)

Unklar, ob Erleichterungen auch Prüfungspflicht einbeziehen

Kompensation der Prüfungspflicht durch freiwillige Prüfungen, Absicherungen anderer Art (debt covenants)

Folgen für die Funktionsfähigkeit des Marktes

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Vereinfachtes Unternehmensumfeld (Simplification) (9)

Vereinfachung für alle Unternehmen, z.B. Abschaffung der Regelungen zur Angabe latenter

Steuern Abschaffung bestimmter Angabepflichten im

Anhang Alternative: Abschaffung von nicht mehr sach-

gerechten Wahlrechten der EU-Bilanzrichtlinien Komplexitätsreduktion

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (1)

Vorgaben der Abschlussprüfer-RL (Art. 3)(1) Mehrheitsbeteiligungen nur von in der EU

zugelassenen Abschlussprüfern(2) Keine Aussagen zu Minderheitsbeteiligungen

Minderheitsbeteiligungen Externer, auch gewerblicher Unternehmen, zulässig

(3) Zusammensetzung des Managements mehrheitlich aus in der EU zugelassenen Abschlussprüfern (sog. European approval)

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (2)

Umsetzung der RL in deutsches Recht Übernahme der Vorgaben von (1) und (3) in die

WPO Keine Übernahme von (2)

Beschränkung der Zulassung von Minderheits-beteiligungen Externer auf sozietätsfähige Berufe (vBP, StB, RA)

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (3)

Aktuelle politische Diskussion Hohe Konzentration im Markt für Prüfungen

börsennotierter und großer Unternehmen Hauptmarktzugangsbeschränkungen für

mittelgroße Prüfungsfirmen Reputation Kapazitäten Internationale Managementstrukturen Haftungsrisiken Gesetzliche Restriktionen hinsichtlich Eigentum

und Management

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (4)

Vergabe einer Studie durch EU-Kommission an Oxera Consulting zu „Eigentumsvorschriften für Prüfungsfirmen und ihre Auswirkungen auf die Konzentration im Markt für Abschlussprüfer“ (November 2006)

Veröffentlichung des Oxera-Berichts (230 Seiten und 200 Seiten Anhang) am 23.10.2007

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (5)

Ergebnisse der Oxera-Studie: Eröffnung neuer Investitions- und Zugangs-

chancen durch Erleichterung der Eigentums- und Managementvorschriften bei Prüfungsgesell-schaften

Wahl einer optimalen Unternehmens- und Finanzstruktur

Preiswertere neue Markteintrittsmöglichkeiten Partnerorientierte Eigentümerstruktur der

Prüfungsfirmen verantwortlich für den Anstieg der erwarteten Kapitalrendite sowie für Ein-schränkungen des Zugangs zum Kapital

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (6)

Bestätigung der Existenz und Bedeutung weiterer Marktzugangsbeschränkungen, wie z.B. Reputation

Keine signifikante Beeinträchtigung der Unab-hängigkeit des Abschlussprüfers durch alternative Eigentums- und Managementstrukturen

Mögliche Interessenkonflikte durch andere legislative Maßnahmen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen lösbar

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Kapitalbeteiligung Externer an Prüfungsgesellschaften (7)

Fazit Ergebnisse der Oxera-Studie insgesamt

enttäuschend Aussagen z.T. unbegründet, nebulös, wenig

konkret Wegbereitung für die Zulassung von

Mehrheitsbeteilungen Externer – Unvereinbar mit Abschlussprüfer-RL

Reaktion der EU-Kommission, auch im Hinblick auf das zu erwartende Doc Morris-Urteil des EUGH?