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„Das Dokumentengeschäft in der Praxis“

Im Rahmen der Veranstaltung „Export- und Zoll KompetenzWerkstatt 2013“

Klagenfurt, 6.3.2014Müller Eva-Maria, Referentin aus der Fachabteilung für Dokumentengeschäft

2

Platzgeschäft

Distanzgeschäft

VERSANDHAUS

Wie kommt es zu einem Dokumentengeschäft

3

Risken und Folgen beim Distanzgeschäft

Die Risken für den Verkäufer (Exporteur):

• Warenannahmerisikod.h. ob Käufer die Lieferung überhaupt annimmt

• Zahlungsrisikod.h. ob der Käufer die Lieferung bezahlen wird

Die Risken für den Käufer (Importeur):

• Erfüllungsrisikod.h. der Käufer weiß nicht, ob Verkäufer die Ware überhaupt liefert

• Qualitätsrisikod.h. der Käufer hat die Ware zwar erhalten, die er bestellt hat,aber sie ist nicht die vereinbarte Qualität

4

Zusätzliche Risken im Distanzgeschäft

• Politisches Risiko:wenn außerordentliche staatliche Maßnahmen oderpolitische Ereignisse im Importland die Zahlung verhindern

• Transferrisiko:wenn das Importland zahlungsunfähig wird

• Währungsrisiko:wenn sich der Wert der vertraglich festgelegten FW zu unsererWährung negativ verändert

5

Überlegungen zur Wahl der Zahlungsbedingungen

Kundenrisiko

• Erstgeschäft?

• Zahlungswilligkeit/Zahlungsfähigkeit?

Länderrisiko/-Usancen

• politisch/wirtschaftlich?

• Devisenbestimmungen?

• Zahlungsbestimmungen?(z.B. Mindestzahlungsziel)

• Kosten-/Gebührenregelung?

• Rechtsordnung?(z.B. Wechselprotest)

• Sprache/Mentalität

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Zahlungsmöglichkeiten/1

wenn hinsichtlich Risken keine Bedenken bestehen:

„freie“, ungebundene Zahlung in Form eines reinen

Zahlungsauftrages im Wege der Bank des Käufers als

• Vorauszahlung

• Anzahlung

• Zahlung nach Warenerhalt

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Zahlungsmöglichkeiten/2

Zur Risikoabsicherung im Zahlungsverkehr bieten die Banken:

• das Dokumenteninkasso

• das Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C)

Definition:da die Lieferung oder Leistung des Verkäufers nur durchDokumente ausgedrückt wird, spricht man vom sog. Dokumentengeschäft (= ein reines Dienstleistungsgeschäft)

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Unterschiede Inkasso <=> Akkreditiv

• Auftragserteilung durchVerkäufer/Exporteur

• Warenversand vor Erteilung des Inkassoauftrages

• keine Zahlungsverpflichtung der Bank

• keine Prüfung der Dokumente

• geringere Gebühren/Spesen

• Auftragserteilung durch Käufer/importeur

• Warenversand nach Erhalt des Dokumentenakkreditives

• Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bankevent. zusätzliche Bestätigung durch Avisobank

• Prüfung der Dokumente nach ERA und Akkreditivbedingungen

• höhere Gebühren/Spesen

9

Vorteile des Akkreditivs

Die eröffnende Bank verpflichtet sich gegenüberdem Exporteur (Verkäufer) unwiderruflich, fürdie Lieferung / Leistung zu zahlen, sofern:

• die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente innerhalb der vorgeschrieben Zeit beigebracht werden

u n d

• die jeweiligen Akkreditivbedingungen erfüllt wurden.

10

Dokumentenakkreditiv

Ein Akkreditiv ist:

• die unwiderrufliche Verpflichtung der eröffnenden Bank, dem Verkäufer bei Vorlage von akkreditivkonformen Dokumenten, Zahlung zu leisten

Akkreditive sind:

• von Kauf- oder anderen Verträgen getrennte Geschäfte. Banken beschäftigen sich NUR mit den Dokumenten und NICHT mit Waren, Dienstleistungen oder anderen Leistungen

Akkreditive werden:

• zur Absicherung der Zahlung von Warenlieferungen verwendet, können aber auch zur Bezahlung von Dienstleistungen herangezogen werden

11

Dokumentenakkreditiv

• Die Auftragserteilung zur Akkreditiveröffnungerfolgt durch den Käufer.

Je weniger Bedingungen vom Verkäufer vorgegeben werden,desto größer ist der Gestaltungsfreiraum der Akkreditivbedingungen für den Käufer!

• Einzige Einflussmöglichkeit des Verkäufers auf den Akkreditivinhalt ist die genaue vertragliche Festlegung!

12

1.IMPORTEUR

KÄUFEREXPORTEURVERKÄUFERKaufvertrag

AUFTRAGGEBER BEGÜNSTIGTER

Dokumentenakkreditiv

13

1.IMPORTEUR

KÄUFEREXPORTEURVERKÄUFERKaufvertrag

2.

Auftragzur

Akkreditiv-erstellung

ERÖFFNENDE BANK AVISIERENDE BANK3.

4.

Avisierungdes

Akkreditives

AUFTRAGGEBER BEGÜNSTIGTER

Dokumentenakkreditiv

Akkreditiveröffnung

14

1.IMPORTEUR

KÄUFEREXPORTEURVERKÄUFERKaufvertrag

2.

Auftragzur

Akkreditiv-erstellung

ERÖFFNENDE BANK AVISIERENDE BANK3.

4.

Avisierungdes

Akkreditives

AUFTRAGGEBER BEGÜNSTIGTER

7.

Ausfolgungder

Dokumente

6.Weiterleitung

derDokumente

5b

Einreichungder

Dokumente

5a WARE

Dokumentenakkreditiv

Akkreditiveröffnung

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1.IMPORTEUR

KÄUFEREXPORTEURVERKÄUFERKaufvertrag

2.

Auftragzur

Akkreditiv-erstellung

ERÖFFNENDE BANK AVISIERENDE BANK3.

4.

Avisierungdes

Akkreditives

AUFTRAGGEBER BEGÜNSTIGTER

7.

Ausfolgungder

Dokumente

6.Weiterleitung

derDokumente

5b

Einreichungder

Dokumente

5a WARE

Bezahlung

8.

Dokumentenakkreditiv

Akkreditiveröffnung

16

Vorteile für den Exporteur (Verkäufer)

• die eröffnende Bank haftet für die Zahlung(der Exporteur weiß, dass er durch Präsentationakkreditivkonformer Dokumente gegenüberdieser Bank einen Rechtsanspruch auf Zahlung erwirbt)

• will der Exporteur die Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank ebenfalls abgesichert haben, muss erein Akkreditiv verlangen, dass von der Avisobankbestätigt wird (insbesondere bei „heiklen“ Ländern)-> durch Hinzufügung der Bestätigung, wird die Avisobankebenfalls zum Zahlungsverpflichteten

Voraussetzung bleibt aber immer die ordnungsgemäße Erfüllung des zugrundeliegenden Akkreditivs !

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Vorteile für den Importeur (Käufer)

• er kann sich gegen das Risiko schützen, ohne erfolgterLieferung Zahlung leisten zu müssen. Die abgegebeneZahlungsverpflichtung ist nur gültig, wenn diegeforderten Dokumente auch akkreditivgemäß präsentiertwurden

• es liegt bei ihm, jene dokumentären Bedingungen festzulegen,die ihm die Gewissheit geben, dass die Lieferung/Leistungzu seiner Zufriedenheit erfolgt ist.

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Bestätigung – Voraussetzung

• Auftrag zur Bestätigung seitens der eröffnenden Bank muss vorliegen

• Akkreditiv muss bei avisierender/bestätigender Bank zahlbar gestellt sein

• Möglichkeit der Teilbestätigung

• Stille Bestätigung

• TIPP: kontaktieren Sie bereits anlässlich der VertragsverhandlungenIhre Hausbank hinsichtlich deren Möglichkeiten zur Bestätigung bzw. um die damit verbundenen Kosten einkalkulieren zu können!

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WAS GILT ES GENERELL IM AKKREDITIV-GESCHÄFT ZU BEACHTEN? (nehmen Sie dazu bitte das Ihren Unterlagen beigefügte Musterakkreditiv zur Hand)

Letter of credit

......................

......................

......................

......................

......................

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Prüfung des erhaltenen Exportakkreditivs

• Akkreditiv bereits in Kraft?(ev. Garantieerstellung erforderlich?)

• Liefertermin bzw. Laufzeit / Präsentationsfrist einzuhalten?

• weitere Akkreditivbedingungen erfüllbar?

• stimmen die Bedingungen mit denvertraglichen Vereinbarungen überein?

• Inhalt des Akkreditivs klar und verständlich (keine Widersprüche enthalten)?

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Die wichtigsten Punkte/1

• eröffnende Bank / Avisobank

• evt. übertragbar

• evt. revolvierend (kumulativ / nicht kumulativ)

• Wortlaut des Auftraggebers und des Begünstigten

• Datum und Ort der Gültigkeit

• Währung / Betrag

• Sicht / Nachsicht (Fälligkeit)

• Zahlbarstellung

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Die wichtigsten Punkte/2

• letztes Versanddatum

• Präsentationsfrist

• Teilverladung

• Umladung

• Versandweg

• Lieferkondition

• Warenbeschreibung

• Dokumente (Legalisierung, Bestätigung)

• sonstige Bedingungen

• Spesen

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Änderungen

Sollten Sie Abweichungen zu Ihren (vertraglichen) Vereinbarungen im Akkreditiv feststellen, kontaktieren Sie umgehen Ihren Kunden, damit dieser eine entsprechende Änderung bei der eröffnenden Bank veranlasst.

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Was ist vor / bei der Dokumenteneinreichungzu beachten?

• sind die Akkreditivgültigkeit und die Vorlagefrist nochnicht abgelaufen?

• wurde der im Akkreditiv angegebene Liefertermineingehalten?

• sind alle Dokumente in der im Akkreditiv verlangten Anzahlausgestellt?

• wurden alle Dokumente - soweit erforderlich – unterschrieben bzw. beglaubigt und/oder legalisiert?

• wurden Korrekturen in den Dokumenten von denAusstellern ordnungsgemäß verifiziert?

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Was ist vor / bei der Dokumenteneinreichung zu beachten?

• stimmen Warenbezeichnung, Einzelpreis und Warenwert in der Rechnung mit dem Akkreditiv überein?

• wurden alle ausgestellten Original des Seekonnossementes vorgelegt und sind sie unterfertigt, und, falls notwendig, korrekt indossiert?

• deckt das Versicherungsdokument alle im Akkreditiv vorgeschriebenen Risken und ist es, falls notwendig, korrekt indossiert?

• sind alle als „Zertifikat“ / „Bestätigung“ betitelten Dokumente vom Aussteller datiert und unterfertigt?

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Die wichtigsten Dokumente und Informationen im Detail(Musterdokumente sowie ausführliche Erklärungen dazu finden Sieauch auf unserer Homepage:

Pfad: Firmenkunden & Freie Berufe – Corporates – Internationale Geschäfte – Dokumenten- und Garantiegeschäft

TIPP:

Link: http://www.bankaustria.at/firmenkunden-und-freie-berufe-internationale-geschaefte-dokumenten--und-garantiegeschaeft-dokumentengeschaeft.jsp

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Handelsrechnung

• Commercial

• unterfertigt

• Name des Auftraggebers

• Betrag/Währung

• Warenbezeichnung

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Seekonnossement

• für Hafen-zu-Hafen Verladungen• Angabe des Frachtführers (Carrier)• ausgestellt von: namentlich genanntem Frachtführer, vom Master oder

deren Agenten (Agentenausstellung: Angabe des Masters nicht mehr erforderlich)

• ‚clean‘ / ‚shipped on board‘ -> Vermerk / Datum• Anzahl der Originale / „full set“ = alle Originale• Empfänger (Indossament bei „to order“)• Notify-Adresse • Versandweg (Verlade- bzw. Löschungshafen)• Versanddatum • Umladung / Teilverladung• Frachtkosten („freight prepaid“ / „freight collect“)• an Deck• 21 Tage Frist?

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Multimodales Transportdokument

• „Combined Transport B/L“, „Through B/L“, „Multimodal Transport B/L“(weist mindestens 2 verschiedenen Beförderungsarten aus)

• Akkreditiv weist in diesem Fall zusätzlich aus: ‚place of dispatch, taking in charge or shipment‘ und ‚place of final destination‘

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Luftfrachtbrief

• Angabe des Frachtführers (Carrier)

• ausgestellt von:namentlich genanntem Frachtführer oder dessen Agenten

• Original 3 (Exemplar „for shipper“)

• Empfänger / Notify-Adresse

• Versandweg (Abgangs- bzw. Bestimmungsflughafen)

• Versanddatum („flight date/flight number“ – gilt immer)

• Umladung / Teilverladung

• Frachtkosten („freight prepaid“ / „freight collect“)

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Frachtbriefdoppel

• ausgestellt von:Eisenbahngesellschaft (Stempel/Unterschrift/Computereindruck)

• Frachtbriefdoppel

• Empfänger

• Versandweg

• Versanddatum

• Umladung / Teilverladung

• Frachtkosten („freight prepaid“ /„freight collect“)

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CMR Frachtbrief (LKW Frachtbrief)

• Angabe des Frachtführers (Carrier)

• ausgestellt von:namentlich genannten Frachtführer oder dessen Agenten

• Original für Absender bzw. kein Hinweis

• Empfänger / Notifyadresse

• Versandweg

• Versanddatum

• Umladung/Teilverladung

• Frachtkosten („freight prepaid“ / „freight collect“)

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Spediteur-Übernahmebescheinigung/Versandbescheinigung

• FCR oder FCT

• ausgestellt vom:Spediteur (muss nicht als Frachtführer bzw. Agent zeichnen)

• Empfänger/Notify

• Versandweg

• Versanddatum bzw. ‚en route‘

• Umladung/Teilverladung

• Frachtkosten

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Versicherungsdokument

• Polizze bzw. Zertifikat (keine Cover Notes - Makler)

• ausgestellt von:Versicherung oder Versicherer, deren Agenten oder deren Bevollmächtigte

• Indossament

• Anzahl der Originale/alle Original präsentiert

• Versicherungsdeckung (mind. 110 % CIF bzw. CIP Wert)

• Versandweg

• Name des Schiffes (bei ‚first class steamer‘)

• Ausstellungsdatum (vor oder am Versandtag)

• gedeckte Risken

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Ursprungszeugnis / EUR 1

• Ursprungsland

• Legalisierungen/Beglaubigungen

• Erklärungen/Bestätigungen

• Sichtvermerk von Zollbehörde (für EUR 1)

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Sonstige Dokumente

• Packliste

• Gewichtsliste

• Analysenzertifikat

• Inspektionszertifikat

• Postaufgabeschein

• sonstige Bestätigungen

• sonstige Erklärungen

• etc.

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Tratte

• ist kein Wechsel sondern eine kaufmännische Anweisung,die ausweist, dass unter einem Akkreditiv ein bestimmter Betrag gezogen wurde

• in manchen Ländern (noch) erforderlich

• wird NICHT vergebührt (keine Orderklausel, kein Indossament)

• ist als zusätzliches Dokument anzusehen, wenn diese auf den Auftraggeber zu ziehen sind

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Grundlagen der Dokumentenprüfung

Die Prüfung der Dokumente erfolgt gemäß den:

• Akkreditivbedingungen

• ‚Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive‘ (ERA) in der im Akkreditiv erwähnten / gültigen Fassung

-> ERA 600 (Broschüre)

• untereinander w/evt. Widersprüche

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Unstimmige Dokumente

• Korrektur durch

-Hausbank

-Begünstigten

-Aussteller des Dokumentes oder dessen Agent

• Zahlung unter Vorbehalt

-extern

- intern

• Swift-Anfrage bei eröffnenden Bank mit Bitte um Abänderung(Achtung w/Fristen!)

• Swift-Anfrage bei eröffnenden Bank, ob die Dokumente trotz Unstimmigkeiten aufgenommen werden

• Dokumentensendung zum Gutbefund

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Tipp: um sicherzustellen, dass Sie IhreDokumente akkreditiv-konform vorlegen, vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank evt. eineVOR-Prüfung Ihrer Musterdokumente!

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