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ANLEITUNGEN FÜR DIE BERICHTERSTATTUNG DER
BEGÜNSTIGTENOperationelles Programm Slowenien-
Österreich 2007-2013
Workshop für die Berichterstattung
Seggau, 10. September 2009
Darja Remsko
Gemeinsames Technisches Sekretariat
BERICHTEN� Alle Partner in der Operation erstellen ihren Bericht.
� Mit Hilfe von der ISARR-Applikation.
� Anleitungen fürs Berichten:
� Die Anleitungen für die Berichterstattung der Begünstigten
� Die Anleitungen über die Zuschussfähigkeit der Kosten
� Gebrauchsanweisung für das Modul zur Dateneingabe – MDE (ISARR)
DER ZWECK DER ANLEITUNGEN FÜR DIE BERICHTERSTATTUNG
ist die Begünstigten bei der richtigen Ausarbeitung
� des Zwischenberichts des Projektpartners
� in der Sprache des Partners
� des Zwischenberichts des Lead Partners
� in der slowenischen und deutschen Sprache
anzuleiten.
BERICHTSSYSTEM
GTS
E rstattungs antrag des LP m it
B elegen
Partn er /L ead Partn er
Prüfeinheit
Prüfeinheit-
Partner Partner
E rk lärung über die bestätig ten Aus gaben
Prüfe inheit
E rs tattun gsantrag des P artners m it B elegen
ZWISCHENBERICHT DES PARTNERS
�WANN� Einzureichen wie in der Tabelle “Indikativer
Berichtskalender“ im Anhang 1 zum Fördervertrag
bestimmt ist.
� „Null-Zwischenbericht„
�WIE: � In einem Briefumschlag.
� WEM� Jedem Projekt/Lead Partner ist ein nationaler Prüfer zugeteilt .
� Die Kontaktangaben der nationalen Prüfer sind im Vertrag für die nationale Kofinanzierung angegeben. Sie stehen auch auf der Internetseite des Programms zur Verfügung www.si-at.eu, Blatt “UBER UNS”.
�WAS:Der Zwischenbericht des Partners besteht aus:� dem unterschriebenen Erstattungsantrag des Projektpartners (ISARR –
Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO-01) mit den folgenden Anlagen:
� der Fortschrittsbericht des Partners (ISARR – Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO-04),
� der Finanzbericht des Partners (ISARR - Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO-02),
� das unterschriebene Belegsverzeichnis des Projektpartners (ISARR – Formblatt Nr.
OP_SI-AT-IO-03),
� die unterschriebene Erklärung über den Mehrwertsteuerstatus (mit dem ersten Bericht und den jeweiligen Änderungen des Mehrwertsteuerstatus),
� die Originale der Rechnungen und Zahlungsnachweise beziehungsweise andere Urkunden mit gleichwertiger Aussagekraft,
� Die Kopien der Zusatzdokumentation (Protokolle der Treffen, Teilnehmerlisten der Treffen, Fotomaterial, die Werbematerialien, Bericht über die Durchführung von Verfahren des öffentlichen Auftragswesens, Bericht über die Durchführung von Verfahren im Fall staatlicher Beihilfen, usw.).
� DIE PRÜFUNGEN DES ZWISCHENBERICHT VON DEN NATIONALEN
PRÜFERN
� Prüfungen der Dokumentation in Verbindung mit jedem Zahlungsantrag eines Partners und
� Feldprüfungen (on-the-spot checks), die mindestens einmal vor der letzten Zahlung durchzuführen sind.
� NACH DEM ABSCHLUSS DES PRÜFVERFAHRENS GIBT DER NATIONALE PRÜFER DEM PROJEKTPARTNER:
� die unterzeichnete Erklärung über die bestätigten Ausgaben (wo der zuschussfähige Betrag hinsichtlich des Erstattungsantrag des Projektpartners genannt wird)
� das unterzeichnete Belegsverzeichnis des Projektpartners nach der Bestätigung (wo auch die Anmerkungen mit den Gründen für die Senkung der Ausgaben genannt werden, wenn es dazu gekommen ist)
� die Originale der Belege und eventuelle andere Urkunden
Projektpartner
� 1. die Kopie der Erklärung über die bestätigten Ausgaben.
� 2. die Kopie der vom zugeteilten nationalen Prüfer unterzeichneten
Belegsverzeichnisse nach der Bestätigung.
� 3. den bestätigten Finanzbericht des Partners (ISARR - Auszug).
� 4. den bestätigten Fortschrittsbericht des Partners (ISARR - Auszug).
Lead Partner
ZWISCHENBERICHT DES LEAD PARTNERS
� WANN� Gemäß dem Fördervertrag (Anhang 1).
� „Null-Zwischenbericht„
�WEM� Ans Gemeinsame technische Sekretariat (GTS) an die folgende Adresse:
Služžžžba Vlade Republike Slovenije za
lokalno samoupravo in regionalno politiko,
Oddelek za upravljanje ččččezmejnih programov Maribor
Svetozarevska 6
SI-2000 Maribor
� WIE
� In einem Briefumschlag, der die Druckversion des Berichts und alle unterstützende Unterlagen beinhaltet.
� Mit dem Zusatz “OP SI-AT 2007-2013, Kurztitel des Vorhabens, Zwischenbericht des Lead Partners und SPIS – Nummer”.
Die SPIS – Nummer wird im Fördervertrag genannt.
� Auf dem Umschlag muss auch die Adresse des Lead Partners genannt werden.
� WAS
Der Zwischenbericht des Lead Partners besteht aus :
� den unterschriebenen Erstattungsantrag des Lead Partners (ISARR – Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO-05) mit den folgenden Anlagen:
� der Fortschrittsbericht des Lead Partners (ISARR – Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO-08),
� der Finanzbericht des Lead Partners (ISARR – Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO-06),
� das unterschriebene Belegsverzeichnis des Lead Partners (ISARR –Formular Nr. OP_SI-AT-IO-07),
� die von den zugeteilten nationalen Prüfern unterzeichnete Erklärung über die bestätigten Ausgaben (aller Projektpartner), OP_SI-AT-IO-09),
� die Kopien der Bankauszüge über die erhaltenen Beträge des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (von allenProjektpartnern),
� die Kopien der Bankauszüge über die erhaltenen Beträge der nationalen Kofinanzierung (von allen Projektpartnern).
DIE PRÜFLISTE
� Allen Lead Partnern wird die Verwendung der Prüfliste für
Lead Partner (ISARR – Formblatt Nr. OP_SI-AT-IO_10, zurVerfügung in ISARR) vor der Abgabe des Berichts empfohlen, womit sie überprüfen können, ob das abgegebene Bericht komplett und richtig ausgearbeitet ist.
� DIE PRÜFUNGEN DES ZWISCHENBERICHT DES LEAD PARTNERS
� GTS überprüft und bestätigt den Bericht.
� VB vermittelt der Erstattungsantrag des Lead Partners an
die Bescheinigungsbehörde zum weiteren Verfahren .
� Die BB überweisst die EFRE Mittel dem Lead Partner.
� Der Lead Partner gibt die EFRE Mittel innerhalb 8 Tagen an seine Partner weiter.
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