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Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 1
Arbeitssicherheit am IAP
Grundlagen der Laser- und Arbeitssicherheit
www.arbeitssicherheit.de
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 2
Unterweisung zu Arbeitssicherheit
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Gefahren im Labor
Umgang mit Gefahrstoffen
Laserschutzbelehrung
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 4
Allgemeine Unterweisung
Zuständigkeitsbereich und Pflichtübertragung
Rettungswesen und Erste Hilfe
Verhalten bei eigenen Unfällen
Laserunfallverhütungsvorschrift
Augenschutz, ggf. Hautschutz
Pflichten
Brandschutz im Laserlabor
Verkehrswege
Allgemeine sicherheitsgerechte Verhaltensregeln
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 5
Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
Korrekte Bedienung der Geräte
Funktion der Schutzeinrichtungen
Lage von Haupt- und Notschaltern, Feuerlöscher, Fluchtwege
wichtige Telefonnummern im Notfall
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 6
Eigene Pflichten
vor Tätigkeitsaufnahme mit der „Infrastruktur“ des Labors vertraut machen
Not-Aus-Schalter Telefon + wichtige Rufnummern Feuerlöscher Fluchtweg ...
Brandschutzbroschüre der TU muss bekannt sein!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 7
Verantwortliche Personen
Alle Personen, denen entsprechende Pflichten obliegen:
Natürliche Person: laut Gesetz Arbeitgeber bzw. Unternehmer
Ministerieller Erlass: Unternehmer i.S.d.G. ist der Professor
Vertreter und Führungskräfte
Alle Beschäftigten, die durch eigenes Handeln gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 8
Entstehung eines Haftungsfalls
Die gesetzl. Unfallversicherg. muss jeden Arbeitsunfall decken.
jeder Fall wird genau untersucht, ggf. Rechtsfolgen
Geschädigte wird tätig
Arbeitgeber/Vertreter, Personalrat wird tätig
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 9
Haftung
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
strafrechtlich: Geld- oder Freiheitsstrafe
Ordnungswidrigkeit: Verwarnung, Bußgeld
Zivilrechtlich: Schadensersatz
Arbeits- und disziplinarrechtlich: Abmahnung, Kündigung,...
Haftung gegenüber gesetzlicher Unfallversicherung: Regress
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 10
Im Fall des Falles...
Erste Hilfe leisten bzw. ärztliche Versorgung sicherstellen
Bei einem Unfall unverzüglich den Vorgesetzten bzw. den zuständigen Hochschullehrer informieren, damit der Versicherungsschutz gewahrt bleibt!
Bei Versorgung am Erste-Hilfe-Kasten bitte grundsätzlich jede (noch so kleine) Verletzung im Verbandbuch dokumentieren!
Auch bei Beinahe-Unfällen Ursache feststellen und Mangel beheben (lassen)!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 11
Erste Hilfe
Liste der Ersthelfer im Web verfügbar – in der Nähe des Telefons anbringen
Erste-Hilfe-Koffer regelmäßig prüfen und veraltete Inhalte (z.B. Pflaster) austauschen
ist ein Verbandbuch vorhanden?
für alle Institutsmitglieder zugänglicher Erste-Hilfe-Koffer im Raum K104, Kopierraum im ersten Stock
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 12
Wichtige Notrufnummern
Klinikum Darmstadt und
Augenklinik Darmstadt = Eberstadt
Tel.-Nr.: 06151 107-0
TU-Notruf: 4444
Notruf (allgemein): 112 (geht von jedem TU-Telefon!)
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 13
Verkehrswege
Fluchtwege nicht zustellen oder versperren (gilt auch für den Flur!)
Notausgänge dürfen nicht verschlossen sein
keine „Stolperfallen“ im Labor !!!
keine Kartons oder sonstige brennbare Materialien im Labor oder im Flur lagern
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 14
Verhalten im Brandfall
Gebäude zügig, aber ohne Panik verlassen!
Gebäude bei Alarm immer verlassen, auch wenn es nach einem Fehlalarm aussieht
Andere Personen hinweisen, die den Alarm evtl. nicht gehört haben
Eingeschränkten Personen ggf. Hilfe beim Verlassen des Gebäudes anbieten
sich an der Sammelstelle einfinden (Rasenfläche zwischen Kernphysik und Kantplatz)
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 16
Elektronikarbeiten
Besondere Vorsicht bei Hochspannung!!!
Geräte mit Hochspannung oder „kritische“ Stellen deutlich kennzeichnen!
Vor Einschalten eines (Hochspannungs-)Gerätes Verkabelung prüfen!
Elektronikwerkstatt um Rat fragen
Komplizierte bzw. gefährliche Arbeiten von Elektronikwerkstatt durchführen lassen
nie mehrere Steckdosenleisten hintereinander anschließen
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 18
Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium
Beim Abfüllen von flüssigem Stickstoff und Umgang damit Schutzkleidung tragen!(Handschuhe, Schutzbrille, geschlossene Schuhe,körperbedeckende, trockene Kleidung)
Selbst kleine Spritzer können Erfrierungen („Kaltverbrennungen“) auf der Haut verursachen!
Besondere Vorsicht bei den Augen!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 19
Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium
Gekühlte (Metall-)Teile nur mit Schutzhandschuhen anfassen!
Werkstoffe können bei tiefen Temperaturen die Eigenschaften ändern (Dehnbarkeit, Zähigkeit,...)
an kalten (Metall-)Teilen kann sich Kondensat bilden
in geschlossenen Behältern kann verdampfender Stickstoff zu Druckanstieg führen!
LIN nicht auf Fußboden schütten
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 20
Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium
Stickstoff- und Helium-Kannen, sowie Druckgasflaschen nie im Aufzug transportieren, wenn Personen mitfahren!
drucklose Behälter, die LIN enthalten, dürfen nur mit lose aufliegendem Deckel verschlossen werden
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 21
Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium
Stickstoff- und Helium-Kannen, sowie Druckgasflaschen nie im Aufzug transportieren, wenn Personen mitfahren!
drucklose Behälter, die LIN enthalten, dürfen nur mit lose aufliegendem Deckel verschlossen werden
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 22
Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium
beim Verdampfen von 1Liter LIN entstehen ca. 700 Liter gasförmiger Stickstoff!!!
Sauerstoffmangel kann von den menschlichen Sinnesorganen nicht festgestellt werden!!!
Personen, die sich in sauerstoffarmer Atmosphäre aufhalten (weniger als 17 Vol.-% O2) können ohne vorherige Anzeichen bewusstlos werden und ersticken! Besondere Gefahr bei offenen Kryobehältern im Raum!!!
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Erste Hilfe bei Unfällen mit tiefkalt verflüssigten Gasen
Verletzte an warmen Ort bringen (ca. 22°C)
Arzt oder Krankenhaus aufsuchen!
Kleidungsstücke entfernen, die Blutzirkulation behindern
betroffenen Hautstellen mit großen Mengen lauwarmem Wasser übergießen
betroffene Stellen mit sterilem, trockenem Verbandszeug schützen
kein heißes Wasser und keine direkte Wärme anwenden
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 25
Gasflaschen
nach Gebrauch immer zudrehen! (v.a. bei giftigen oder „erstickenden“ Gasen)
Gasflaschen immer in der kleinstmöglichen Größe im Labor verwenden!
Gasflasche gegen Umfallen sichern, evtl. Gasflaschenschrank (ggf. Dezernat IV kontaktieren)
beim Transport von Gasflaschen unbedingt Verschlusskappe aufschrauben!!!
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Gefahren durch Gase
alle Gase außer Sauerstoff wirken auf den Menschen entweder erstickend oder sind ätzend oder giftig!
besondere Vorsicht bei geruchlosen Gasen (z.B. CO)
Sauerstoffmangel wird nicht wahrgenommen!
Sauerstoffgehalt von mehr als 23 Vol.-% zwar für den Körper ungefährlich, aber Brandgefahr!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 27
Gefahren durch Gase
gasförmiges Helium nicht einatmen! wenige Atemzüge können zu („unbemerktem“) Ersticken
führen!
Vorsicht bei Gasen, die eine entzündliche oder explosive Atmosphäre bilden können!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 28
Umfüllen von Gasen
unbedingt Sicherheitsmerkblatt beachten!
besondere Vorsicht beim Umfüllen von
Sauerstoff (brandfördernd) Acetylen (explosionsartige Zerfallsreaktion möglich)
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 30
Chemikalien und Lösungsmittel
Sicherheitshinweise auf der Verpackung beachten! Sicherheitsdatenblatt besorgen und gut sichtbar aufhängen!
Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen!
unter dem Abzug arbeiten Schutzkleidung oder Schutzbrille tragen ...
Beim Umfüllen von Chemikalien (ggf. Abzug!) in andere Behälter diese unbedingt korrekt und vollständig beschriften! Ggf. auch mit den erforderlichen Warnhinweisen!
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Glasfasern
Vorsicht im Umgang mit (single-mode-)Glasfasern ohne Stecker und Ummantelung!
Kerndurchmesser von wenigen µm ist kleiner als der Durchmesser der Blutgefäße
Bruchstücke müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht unter die Haut gelangen!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 33
Einwegspritzen
Einwegspritzen nicht im Hausmüll entsorgen Verletzungsgefahr und „Erschrecken“ der Reinigungskräfte!
Nach Gebrauch unbedingt Kanüle mit Plastikkappe abdecken!
Nicht mehr benötigte Spritzen (sicher) sammeln und zur Entsorgung geben.
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 34
Vakuum
Gefäß muss baulich zum Evakuieren geeignet sein
vor Evakuieren Sichtkontrolle durchführen (insbes. Fenster)
Schutzbrille tragen
Pumpleistung darf nicht zu stark sein – Implosion
ruckartiges Belüften vermeiden
Turbopumpen vor Erschütterungen bewahren
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 35
GHS-System
„Global Harmonised System“
in der EU seit 01.12.2010 für Stoffe, ab 01.06.2015 für Verbindungen
R- und S-Sätze ersetzt durch
H-Sätze (Hazard Statements) P-Sätze (Precautionary Statements)
Beispiel: H200-Reihe – Physikalische Gefahren
Signalwörter Achtung und Gefahr
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 37
Vergleich GHS-Symbole mit bisherigen
GHS08-Piktogramm:Gesundheitsgefahr
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 39
Laserklassen
Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 40
Vergleich alte und neue Klassen
Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 41
Lidschlussreflex (LSR)
bereits 1953 Untersuchungen mit grellen Blitzen zum Lidschlussreflex
neuere Untersuchungen mit Laser und LEDs:
Laser: 17% LED: 23%
keine Abhängigkeit von Alter, Geschlecht oder Tragen einer Brille
jedoch Abhängigkeit von der Wellenlänge: Häufigkeit LSR nimmt zu mit abnehmendem λ
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 42
Lidschlussreflex und Abwendungsreaktionen
nach vorheriger Unterweisung:
34% Lidschlussreflex 18% Abwendungsreaktion
BGI 832, April 2003:
„Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher sollte man, falls Laserstrahlung der Klasse 2 ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden.“
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 43
Gefahren von Laserstrahlen
Direkt:
direkter oder reflektierter Strahl(Gefahr für Auge und/oder Haut)
Indirekt:
Gefahren, die von der Anlage ausgehenz.B. giftige Laserfarbstoffe, Hochspannung,...
Gefahren, die von der Anwendung ausgehenz.B. Brandgefahr
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Einfluss der Wellenlänge - Auge
MPI für Polymerforschung, Mainz
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 46
Vergleich Glühbirne - Laser
MPI für Polymerforschung, Mainz
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 47
Einfluss der Wellenlänge - Haut
MPI für Polymerforschung, Mainz
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Zusätzliche Erläuterungen bei einem Unfall mit Laserstrahlung
http://news.3msafety.de
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Verhalten bei Unfall
§ 12, Ärztliche Versorgung bei Augenschäden:
„Besteht Grund zur Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.“
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 50
Durchführungsanweisung
Die Annahme einer Augenschädigung ist gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlung erfolgt ist und die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschritten worden sein könnten.
Der Augenarzt soll eine Fluoreszenzangiographie durchführen.
Augenklinik Darmstadt = Eberstadt
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Schutzbrillen
Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 53
Schutzvorkehrungen – Normen
Schutz- bzw. Justierbrillen nötig bei Laser der Klasse 2, 3R und 4
EN 207 – Laserschutzbrillen
EN 208 – Laserjustierbrillen
EN 12254 – Laserabschirmungen
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 54
Schutzbrillen – NEU!!!
bisher Spielräume – je nach Prüfparameter unterschiedliche Ergebnisse
seit 2012 Anpassungen, z.B. bei Durchmesser des Prüfstrahls D (Dauerstrich), I (Impuls), R (Riesenimpuls) immer 1 mm M (Modengekoppelt) 0,5 mm
Mindeststandzeit gegen Laserstrahlung wurde reduziert bei cw von 10 s auf 5 s bei Pulsen von 100 auf 50 Pulse
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 55
Schutzbrillen – NEU!!!
ACHTUNG!
neue Brillen ab 2012 erkennbar durch „B“ bei der Schutz- stufe, z.B.
1050-1400 D LB7 + IR LB8
ältere Änderungen der Norm nicht ersichtlich!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 56
Warnschilder
Immer ein Zusatzschild erforderlich!
Zusatzinfo über Wellenlänge und Leistung
An der Labortür Schild anbringen, welcher Laser gerade in Betrieb ist, und welche Brille benötigt wird.
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 57
Sonstige Maßnahmen
Klasse 3R, 3B und 4:
Laser ab 5 mW müssen angemeldet werden
mind. 1x jährlich Laserschutzunterweisung
Augenschutz muss vorhanden sein, ggf. Hautschutz
abgegrenzter Bereich, Warnschilder
Klasse 4: Kennzeichnung der geschlossenen Räume durch Warnlampen
Klasse 3B und 4: Schlüsselschalter, Not-Aus
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 58
Eigene Pflichten
vorhandene Schutzausrüstungen verwenden (ggf. auch Hautschutz)
prüfen, ob Schutzbrillen für jeweiligen Laser geeignet
auf Beschädigungen prüfen, ggf. austauschen
andere Anwesende auf Gefahren hinweisen
Risiken vermeiden, z.B. Laserbereich möglichst klein halten
Laserbereich deutlich kennzeichnen und sichern
keine brennbaren oder (unkontrolliert) reflektierenden Hindernisse in den Strahlengang stellen
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 59
Besonderheiten bei Minderjährigen
geregelt in § 11 der UVV Laserstrahlung:
(1) Der Unternehmer darf Jugendliche in Laserbereichen, in denen Lasereinrichtungen der Klasse 3B oder 4 betrieben werden, nicht beschäftigen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahren, soweit
1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich istund
2. ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 60
Weitere Punkte – Laserschutz
Justage:
Justierbrillen verwenden
Wandlerkarten (gehen auch für sichtbare Laser), Vorsicht: meist niedrige Zerstörschwelle!
Kamera als Justierhilfe
Vorsicht bei Strahlteilern !!!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 61
Weitere Punkte – Laserschutz
keine reflektierenden Gegenstände in den Strahl bringen (Metall, Glas etc.)
Uhren, Ringe, Schmuck etc. ausziehen
kein Nagellack mit „Glitzersteinen“
vor Abziehen von Glasfasern Laser ausschalten
rote Laser nicht unterschätzen!
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 62
Weitere Punkte – Laserschutz und allgemein
nach Möglichkeit nie alleine arbeiten (TU-Regelung zur „gefährlichen Alleinarbeit“ beachten)
nur die Personen sollen sich im Raum befinden, die direkt mit dem Experiment zu tun haben
bei Laborführungen die Teilnehmer auf potenzielle Gefahren hinweisen, insbesondere bzgl. Laserschutz
Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 63
Weitere Punkte – Laserschutz und allgemein
Ablenkungen vermeiden (z.B. laute Musik)
konzentriert arbeiten und mitdenken
sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich melden
Vorsicht vor Unterschätzung der Gefahr aus „Gewohnheit“
Hektik und „last minute“-Messungen vermeiden
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