bundesgrenzschutz-verband · bundesgrenzschutz-verband e. v. lieber kamerad! bonn, den 19. j u1i...
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BUNDESGRENZSCHUTZ- VERBAND e. V.
Lieber Kamerad!
BON N, den 19. J u 1 i 1960Beethovenstraße 34Tel. 38590
Der Gesamtvorstand hat nach eingehender Erörterung in der Sitzungam 15. Juni beschlossen, ab 1. Oktober 1960 den Mitgliedsbeitrageinheitlich auf 2,- DM monatlich festzusetzen.
Dieser Beschluß war notwendig,
weil im Verband jedes Mitglied, gleichgültig ob General oderrenzjäger, dieselben Rechte hat und daher eine Staffelung
der Beiträge nach Dienstgraden nicht berechtigt erscheint,
weil die Beiträge seit der Gründung unserer Berufsorganisationim Jahre 1951 im wesentlichen unverändert geblieben sind.während alle Ausgaben des Verbandes für soziale Leistungen,Druckschriften und Geschäftsunkosten beträchtlich gestiegensind,
weil die auf dem letzten Verbandstag beschlossene großzügigeGewährung von Rechtsschutz sowie andere im Interesse der Mitglieder geplanten Maßnahmen wie: Ausbau der Zeitschrift, Erwerb eines Erholungsheims und die kostenlose Belieferung derMitglieder mit den Nachträgen zu dem ..Beruflichen Ratgeber fürGrenzschutzbeamte" erhebliche Mehrausgaben verursachen,
weil bei der jetzigen Beitragsstaffelung der Durchschnitts-ei rag monatlich 1,60 DM beträgt und durch die Einführung
des Einheitsbeitrages von 2,- DM der Verband die nötigen Mehreinnahmen erhalten wird, um den vielseitigen Anforderungen imInteresse der Mitglieder zu entsprechen,
weil durch die Einführung des Einheitsbeitrages viel Abrechnungs- und Verwaltungsarbeit fortfällt, was eine wesentlicheErleichterung für die Untergliederungen des Verbandes bedeutet.
Ich hoffe daher. lieber Kamerad, daß Sie dem Beschluß des Gesamtvorstandes, ab 1. Oktober 1960 den Mitgliedsbeitrag auf 2,- DMmonatlich festzusetzen, Verständnis entgegenbringen werden. FallsSie innerhalb von 4 Wochen keine schriftlichen Einwendungen erheben,darf ich Ihre Zustimmung voraussetzen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
gez. :
Vorsitzender des BGS-Verbandes e.V.
Jahrgang 10 Augusl1960
i
Nr. 8
Die Sonderstufe der Grenzschutzbeamten
Die Sonderstufe der Grenzschutzfachschule wurde im Oktober1954 gegründet. Sie öffnet hervorragend befähigten Grenzschutzbeamten den Weg zur Offizierslaufbahn durch Ablegung derReifeprüfung. Die Zulassung zur Sonderstufe erfolgt auf Vorschlag des Einheitsführers und nach Ablegung einer Zulassungsprüfung beim Kommando der Grenzschutzschulen in Lübeck-St.Hubertus. Sie ist nicht an eine bestimmte schulische Vorbildunggebunden.
für
In der Zulassungsprüfung werdenBildungsfähigkeit und Bildungsstrebenfestgestellt, und der ehemalige Volksschüler hat nicht nurgrundsätzllCh, sondern auch praktisch die gleichen Chancen wie der ehemalige Mittelschülerund der Gymnasiast.
Durch dendrlElijiiihlrigenBesm:h der Sonderstufeerlangt der Offiziersbewerber die volleHochschulreife, mit der ihm jedes Hochschulstudium offenstehen würde. Es istjedoch nicht der Sinn der Sonderstufe,ihre Angehörigen auf das Studium derMedizin, der Jurisprudenz oder derTheologie vorzubereiten, sondern siezu befähigen, Grenzschutzoffiziere zuwerden.
"Das B i 1dun g s z i eIder Sonderstufe ist, die Bewerber zu der Höhegeistiger und sittlicher Reife zu führen, die sie befähigt, sich mit den geistigen und politischen Kräften der Vergangenheit und vor allem der Gegenwart auseinanderzusetzen, und es ihnenermöglicht, ihre zukünftigen Führungsaufgaben als Grenzschutzoffiziere zuerfüllen. Der Aufstieg zum Offiziersberuf erschließt einen Lebenskreis, derein besonders hohes Bildungsniveauerfordert. Fundiertes und solides Sachwissen soll dabei die Grundlage sein."(Lehrplan.)
Das Bewußtsein der letzten Ausrichtung der Bildungsarbeit im Unterrichtauf das Ziel der Erfüllung von Führungsaufgaben als Grenzschutzoffiziererfährt eine zusätzliche Festigung durchdas Zusammenwirken der Sonderstufemit der Offiziersschule.
Die Teilnehmer der Sonderstufehaben gegenüber dem Schüler der normalen höheren Schule den Vorteil,älter und reifer als die anderen Ober-
stufenschüler zu sein und auf Grundeigener Lebenserfahrung und der klaren Zielsetzung ihres Berufs den Stoffen und Problemen des Unterrichts wesentlich ernster und bewußter gegenüberzustehen.
Die menschliche Reife der Angehörigen der Sonderstufe gibt den Lehrerndie Möglichkeit, sowohl vorn literarischen Kunstwerk und von der Geschichte als auch von den Naturwissenschaften her universale Zusammenhänge sichtbar zu machen und zu denletzten Fragen des Menschen nach demWesen des Lebens und dem Sinn derExistenz vorzudringen. Ohne. Gewissens- und Denkzwang zu üben, stelltder Unterricht besonders in den ethischen Fächern in einer Atmosphärewahrer geistiger Freiheit den Menschen bewußt als ein geschichtlichesund religiöses Wesen dar und bemühtsich durch die Erschließung der Wesenszüge des Christentums, der großenphilosophischen Systeme, und durchdie Darstellung der großen schöpferisdien Gestalten der Menschheit inGeschichte und Kunst den Männern derSonderstufe zu helfen, einen festenStandort im Ringen der Weltanschauungen und der politischen Systeme zugewinnen.
Die weise Beschränkung des Stoffesim Lehrplan und die Paarung einzelnerFächer, z, B. Geschichte/Staatsbürgerkunde und Erdkunde/Wirtschaftskunde,ermöglichen die Konzentration des Unterrichts auf das wesentliche und dasschnelle Vorstoßen zum Kern derDinge. Nur 'derjenige kann verantwortlich führen, Menschen und Erscheinungen beurteilen und werten, der einenStandpunkt besitzt und ein Ziel klarvor Augen sieht.
Die Sonderstufe bemüht sichin einer erfreulich konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kommandopfarrern beider Konfessionen um die Erziehung zu religiöser Toleranz als einemintegrierenden Wesenszug christlicherHumanität. Sie bekennt sich zu denIdeen und Idealen des Humanismus,wie er sich in Geschichte und Kunstoffenbart. Sie versteht nnter Bildungdie Lebensgestaltung aus dem Geistigen, das Streben nach und das Lebenaus der Wahrheit. Sie stellt die Erfüllung der freiwillig übernommenenPflicht, den Dienst an der Gemeinschaft und die Treue gegenüber demStaat über die Ansprüche und 'Forderungen des Individuums. Sie erziehtihre Angehörigen zu einer aufrechten- klaren und mannhaften Haltungnach "oben" und zur Hilfsbereitschaftund Fürsorge für Schwache, Arme undUnterdrückte. Sie begreift Kameradschaft als das Zusammenhalten undZusammenstehen in der Erfüllung desvon Volk und Staat gestellten Auftrags. Sie fordert Gehorsam gegenüberdem sittlichen wie dem geschriebenenGesetz, Wachsamkeit, Strenge undHärte geqen das Böse, auch in dereigenen Brust. Sie zeigt, daß Autorität,besonders gegenüber der skeptischenjungen Generation, auf vorbildlicherpersönlicher Haltung, auf fundiertemWissen und Können, auf einem festenreligiös- und weltanschaulichen Standpunkt, auf einem klaren, sicheren Urteil, auf dem Willen zur Entscheidung,auf Mut und VerantwortungsfreUdeund auf einer unerschöpflichen Geduldund Güte gegenüber allen denen beruht, die guten Willens sind.
Unter solchen Gesichtspunkten gewinnt die Beschäftiqung mit den Stoffen und Problemen des Unterrichts inallen Fächern einen immer erkennbarenund gegenwärtigen tieferen Sinn, unddie diesen Offiziersanwärtern zuerkannte "Reife" bedeutet die Fähigkeit, das Leben und den Dienst auch inden elementaren Erscheim;mgsformenvorn Geistigen her zu gestalten, vonder Wahrheit, von der Gerechtigkeitund von der Achtunq vor dem Menschen als der Verkörperung eines übermateriellen Seins her zu durchdringen.
F. W. Eng e 1h a r d t
3
Besoldungsgruppe A 5erhält eine ent
hszulage, so daßnicht verringern.
, sondern die AnBGS verbrachten
t wi daseine D" taUer
auf den Zeitpunkt festgesetzt, zu demder Beamte in die Bundesfinanzverwaltung eingetreten ist, also mit derEntlassung aus dem BGS. Das bedeutet,daß ein BG öriger, der z. B.eine nstzei eim Bun-desg leis nachden örd stim-mungen beim oll vielleicht noch 10Jahre warten muß, r einmal zumSekretär befördert n. Diesist eine Härte, w BGS-Jahre beförd als verloreneJahre anzus er sollten sichdie veran llen des BGSeinschalte ersuchen, mit demBundesfinan erium zu r bes-seren Lösun commen: Aderen Seite re bei einer objektivenBetrachtung ie volle Anerkennungder BGS-Zeit eine Ungerechtigkeit fürdie Beamten des Grenzaufsichtsdienstes, die bereits jahrelang diesenschweren und unregelmäßigen Dienstleisten. Um beiden Seiten gerecht zuwerden, wäre ein Komprorniß notwen-dig, der dara uslaufen könnte,das ADA der . GS-Beamtenauf de Beförderungzum Wa festzusetzen,weil zu t der GS-Be-amte erstmals i esoldungs-gruppe des mittl tes aufge-rückt ist.
Ich st habe auch schon einmalbezüglichen Vorstoß unter-
, er über das K-Süd, dieMünchen zum B finanzmini-
sterium führte. Mir teilt,daß der Herr Bundesfinan r essich vorbehält, zur gegebe eit dieim BGS abgeleisteten Die re an-zuerkennen.
Käme es beisp lsweise zu der ge-kennzeichneten L g, dann wäre dieBeförderung zum . i. BGS auch fürden späteren Zolldienst von entscheidender Bedeutung. Bei guter Führungund entsprechenden Leistungen dürftesie für jeden Kameraden währendeiner sechs- bis htjährigen Dienst-zeit zu erreichen n:
Zusammenfasse öchte ich sagen:Der Zollqrenzd ist ein schöner
Beruf, es ist ei t, der den gan-zen Kerl de ine utePortion Id n istnicht [edei oft
egenen Grenzge ieten, aneiertagen, bei Tage und bei
Dienst zu tun. Vifer nur unterkommenmöchte, der sollte diesen Schritt zumZoll nicht unternehmen, denn er würdeihn sicher nur zu Enttäuschung und.Verbitterung führen und vielleicht ineiner lebenslangen Unzufriedenheitenden.
Wer aber die entsprechende Einstellung mitbringt der wird seinen Schrittsicher nicht b n. .
skar Reichelt
e Prüfunwas
, dieserSchulter zu nehmen. Bereits hier wudüber den Stoff unterrichtet, der bei demspäter folgenden Zollassistentenprüfungslehrgang ausführlich behandeltwird. Danach beginnt die praktischeAusbildung, die in der Regel an einerAusbildungs-GASt erfolgt und 4-5Monate dauert.
Der nun folgende ZAss-Prüfungslehrgang stellt hohe Anforderungen. DerStoff ist sehr umfangreich. Dennochsollte niemand vor dieser plötzlich aufihn einstürmenden Stoffülle kapitulieren. Bei entsprechendem Fleiß, planmäßiger Arbeitsweise und Konzentration ist die Prüfung ohne Schwierigkeit zu bestehen.
Uber dieZoUschule
selbst ist folgendes zu sagen:Sie ist eine Lehranstalt, die von sach
verständigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet wird und an derhervorragende Lehrkräfte den ehrlichen Willen haben, jedem das notwendige Wissen beizubringen. DasVerhältnis zwischen Lehrer undgangsteilnehmer ist ausgezeichnwenn letzterer eine saubere Einstellung und den guten Willen zum Lernenmitbringt. Zur Schulleitung und zu denLehrern kann man nur volles Vertrauen haben.
Anschließend an diesen Lehrgangvon etwa 10 Wochen folgt die Zollassistentenprüfung, die eine Wochedauert. Die Prüfung gliedert sich ineine schriftliche (3 Arbeiten) und einemündliche Prüfung. An der mündlichenPrüfung muß jeder teilnehmen, auchder, der die schriftliche Prüfung erfolgreich hinter sich gebmcht hat. Mit derdann folgenden Aushändigung der Entlassungsurkunde des BGS und der Ernennungsurkunde zum Beamten aufProbe in der Bundesfinanzverwaltungist sozusagen die "Grundausbildung"beendet. Die Amtsbezeichnung lautet"Zollassistent zur Anstellung", diedann bei entsprechender Führung nacheiner zweijährigen Probezeit erfolgt.
Dies wäre also in großen Zügen das,was über die Ausbil szeit zu sagenist, bis zu deren Abs der Anwär-ter Grenzschutzbeam er leibt.
Ferner möchte ich es nicht versäumen auf etwas hinzuweisen, was vielleicht zu Bedenken Anlaß gebenkönnte. Es ist nicht di ldung,denn da tritt keine Ver terungein, auch nicht für den up wacht-meister. Der Besitzstand bleibt gewahrt. Wohl wird der Hauptwacht-
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Grenzte ich heute
hmen und michan alle ameraden wenden, die dieAbsicht haben, im Rahmen der Berufsförderung in den Dienst der B und e s finanzverwaltung (Zoll) über-zutret n großen Zügen möchte ichdas tliche einer solchen Uber-füln hildern, damit die Kamera-den itig wissen, was sie erwar-tet, rn sie diese Berufsrichtung ein-schIa wollen.
Der Dienst imrenzdienst
ist nicht Dies möchte ich gleichan den Anfang stellen. Er erfordert
um Beruf und ein gewisses Maßrzicht. Aber es ist ein schöner
Dienst für den, der etwas naturver-b ist. Schon der Einzeldienst er-f eine gewisse Umstellung, dade Beamte für jeden Schritt und fürjede Han allein die volle Ver-antwortun t. Während im Trup-
r Regel der Gruppenrer, der Zug- undrer die Verantwor
t sie im Einzeldienstbei jedem Beamten, was eine genaueKenntnis der Befugnisse und ein großes Wissen im Zoll- und Finanzwesenvoraussetzt. Gemäß § 56 BBG trägt derBeamte für die Rechtmäßigkeit seiner
ichen Handlungen die volle per-s e Verantwortung.
Die Ausbildungszeit für den Zoll-g dienst dauert 1 Jahr. Sie beginnt
einem Uberleitungslehrgang, an.ch eine Prüfung anschließt. Dieser
gang wird vom BGS durchgeführtu dient der Auffrischung des Wissens auf Gebieten, die bereits in derGS-Fachschule gelehrt wurden. Uber
Zweckmäßigkeit dieses Lehrgangses nichts zu sagen, jedoch könnteüber die Art seiner Durchführung
geteilter Meinung sein. Bitte, nehmtdiesen Lehrgang recht ernst, denn dieAnforderungen die hinsichtlich Sachkenntnis und FaChwissen in der Bundesfinanzverwaltung gestellt werden, sindsehr hoch.
Nach diesem Lehrgang erfolgt dieAbordnung zu einem Einführungslehrgang an einer Zollschule, der in derRegel an der Zollschule Bad Gandersheim stattfindet. Schwerpunkte in diesem Lehrgang sind: Zollgrenzdienstlehre, Zollrecht, Beamtenrecht, Staatskunde, Sport. Bei GS-Beamten wird1 ei ein gewisses Wissen in derSt bürgerkunde und im Beamten-re ausgesetzt und in der Stunden-v g berücksichtigt. Auch beimWaffenunterricht ist dies der Fall.
denz in der Lohn- und Preisentwicklung weiter fortgesetzt.
Die allgemeine Aufwärtsentwicklung in der Wirtschaft scheint sich seit Anfang 1960 sogar noch schneller fortzusetzen als im Vorjahre. Dies ergibt sich ausden Steigerungen der Steuereinnahmen, die in den einzelnen Monaten dieses Jahres erheblich höher liegenals in den Vergleichsmonaten 1959. Die Gewinnausschüttungen, wie sie in den Dividenden der Aktiengesellschaften zum Ausdruck kommen, sind ebenfallsdurchweg höher als im Vorjahr, und die hohen Investitionen in fast allen Industriezweigen lassen weitereUmsatzsteigerungen und damit auch höhere Steuereinnahmen des Staates erwarten. Die von der Bundesbankangeordneten Kreditbeschränkungen haben sich kaumals wirksame Bremse der Entwicklung zur "überhitzten" Konjunktur erwiesen, der höchstens durch denMangel an Arbeitskräften gewisse Grenzen gesetzt zusein scheinen.
Der Beamte steht durch seinen Beruf außerhalb deswirtschaftlichen Geschehens, er bezieht sein Gehalt ausder Staatskasse und ist zu uneigennützigem Dienst fürdie Gemeinschaft verpflichtet. Im Gegensatz zu der gewerkschaftlichen Auffassung lehnen wir daher einewirtschaftliche Betrachtungsweise für das Gebiet der Beamtenbesoldung ab. Die Beamtenbezüge bilden eineUnterhaltsrente, die nach Aufgaben und Verantwortungdes Amtes, das der einzelne Beamte wahrzunehmen hat,gestaffelt ist. Wir weisen daher auf die sprunghafteAufWärtsentwicklung in der Wirtschaft nur hin, um zuzeigen, daß sich hieraus für den Staat die besondere Verpflichtung ergibt, das Besoldungsniveau zu heben. Neben den Bemühungen um die Anpassung der Beamtenbezüge an die Entwicklung des Einkommensniveausdarf man aber nicht vergessen, daß es der Eigenart desBeamtentums in besonderem Maße entsprechen würde,wenn man durch Ver be s s er u n gen der S teII e n p I ä n e auch Verbesserungen des Einkommens erreichen könnte.
Der letztere Weg würde dem VOll uns stets vertretenen Leistungsprinzip entsprechen. Insofern hat die Auseinandersetzung in Mainz etwas Gutes gehabt. In denVerwaltungen der Länder und Gemeinden sind in denletzten Jahren zahlreiche Stellenhebungen erfolgt,woraus sich erhebliche Einkommenssteigerungen undbessere Beförderungsmöglichkeiten ergeben haben. Inder Bundesverwaltung war man in den letzten Jahrenmit Stellenhebungen sehr zurückhaltend.
Für den BGS erkennen wir gerne an, daß 1954/55 eineWelle von Planstellenhebungen eintrat, der dann aberin den folgenden Jahren nur noch wenige Verbesserungen gefolgt sind. Eine durch entsprechende Stellenhebungen bewirkte Verbesserung der Beförderungschancen würde sicherlich auch die Anziehungskraft desöffentlichen Dienstes für die jungen Menschen verstärken.
Anpassung der BeamtenbezügeVerbesserung der Stellenpläne
Außergewöhnlich war die Auseinan etzung überdie Beamtenbesoldung, die zwischen de undesfinanz-minister Dr. ETZEL und dem Vorsitze n des Deut-schen Beamtenbundes KRAUSE Mitte Juni auf der Tagung des Bundes Deutscher Zollbeamten in Mainz stattfand.
Auf beiden Seiten fielen harte Worte. Krause warfder Bundesregierung vor, daß sie bei der letzten Besoldungsregelung ka m die seit 1957 eingetretene Er-höhung der Leben skosten berücksichtigt habe
die dringen twendige Anpassung der Be-an die allgemeine Einkommensentwickt gelassen wurde.
wiegt aber wohl der andere Vorwurf desen, wonach die Bundesregierung keinelitik treibe, die als Bestandteil derin einer wirklichen Fürsorge für die
Beamten zeigen müsse. Die Beamtenpolitik dürfe sichnicht darin erschöpfen, daß man die reChtlichen Grundlagen des Beamtentums schafft und gelegentlich auf Antrag der Verbände, aber niemals aus eigenem Antrieb,die Beamtenbezüge mit "Mühe und Not" der Preisentwicklung anpasse. Hierin sei aber nur das äußere Zeichen des Fehlens einer Beamtenpolitik zu sehen, dieleider nicht als primäre und besondere Aufgabe derStaatspolitik gesehen werde. Die Organisationen derberufsbewußten Beamten werden hierdurch in das Heerder Interessenverbände eingereiht, worunter wieder diespezifische teIlung des Beamten zum Staat leidenmüsse und ellierungstendenzen begünstigt würden.
In seiner Antwort ging Finanzminister Dr. Etzel leider nicht auf die Grundsatzfrage des Fehlens einer richtungweisenden Beamtenpolitik ein, meinte aber, daßsich seit 1950 die Beamtengehälter um 100 Prozent verbessert hätten. Selbst wenn man berücksichtige, daß dieKaufkraft der DM sich infolge der gestiegenen Preiseseit 1950 um 23 Prozent verringert habe, so hätte sichtrotzdem die Kaufkraft der Beamtengehälter noch ummehr als 60 Prozent erhöht. Durch die letzte Besoldungsaufbesserung, die praktisch 7 bis 12 Prozent betragen habe, seien nidit nur die Preissteigerungen ausgeglichen worden, sondern die Beamtenschaft habe damit auch einen gewissen Anteil an der allgemeinenAUfwärtsentwiddung des Volkseinkommens erhalten.
Hierzu ist zu sagen, daß der Ausgangspunkt des Bundesfinanzministers, nämlich die Besoldung des Jahres1950, für die Beamten sehr ungünstig gewählt ist. ZweiJahre vorher war die Währungsreform und es wurdendamals, abgesehen von einer kleinen Korrektur, NOCHDIE AUSSERGEWOHNLICHEN NIEDRIGEN Gehälteraus der Zeit vor 1945 gezahlt. Die Arbeiterlöhne habensich seit 1950 in vielen Wirtschaftszweigen mehr alsverdoppelt, und inzwischen hat sich die steigende Ten-
170 ausl.ändischeOffizie1J'e an dC1J'
ZonengrenzeDie Offiziere nahmen als Gäste
des Grenzschutzkommandos Mittean einer Besichtigung des "Eisernen Vorhangs" bei Asbach, Wahlhausen und Werralinden teil. Siegehörten zu 16 zum Teil außereuropäischen Nationen, darunterArgentinien und Israel. Die ausländischen Offiziere, die an Lehrgängen der Kriegsakademie in Paristeilnehmen, waren sehr beeindrucktvon der Tragik der deutschen Spaltung.
~ Von Manfred Michler
Der boshaft-geistreiche PhilosophLichtenberg bemerkte einmal: ,Eine
seltsamere Ware als Bücher gibt eswohl schwerlich in der Welt" und einandermal: "Wer zwei Hosen hat, verkaufe eine und schaffe sich dafür einBuch an." Da er von vielen Leuten, diemit Büchern zu tun haben, nicht allzuviel hielt, hat er sicher nicht die Schmöker gemeint, die als Gespenster in somancher Stube stehen. Er hat an jenegedacht, die zu den Dingen gehören,die uns ein Leben lang begleiten unddie unser Leben erst vertiefen. Ichdenke nicht nur an die Begleiter inschweren Stunden, wie an die Bibel,die das meistgelesene Buch der Weltist. Nicht nur an die Bücher, die derFrontsoldat mit sich schleppte, umKraft und Lebensmut aus ihnen zuschöpfen. Ich denke gerade auch an jeneWerke echten Humors, die so manchegebrochene Seele wieder aufzurichtenvermögen.
Wie oft kann man den Satz hören,daß Bücher zu teuer seien. Wagt
man schüchtern einzuwerfen, daß dieVerteuerung beim Buch doch nicht sogroß wie bei anderen Dingen sei, dannhat man wieder andere Ausreden zurHand. Leider kann man sich das Bücherlesen leichter abgewöhnen als dasRauchen. Zugegeben, daß uns alles zurSparsamkeit zwingt, aber müssen wirdamit gerade bei den Büchern beginnen'? Abgesehen davon, daß es heuteschon für 1,90 bis 2,20 DM bei Rowohlt,Fischer, Goldmann oder Ullstein u. a.sehr gute, klassische und moderne Bücher gibt, werfen wir doch das Geldfür so manchen Schund zum Fensterraus. Kaufe dir an Stelle von dreioder vier Romanheftchen ein gutesBuch, und du hast mehr davonl
Nach den Untersuchungen lesen dieMenschen in ihrer Freizeit am lieb
sten Bücher. Wenn dem wirklich sowäre, hätten die in einer deutschenGroßstadt lebenden Dichter nicht einenEsel spazierengehen lassen müssen,dem ein Schild umgehängt war mit derAufschrift: "Ich bin ein Esel und lesekeine Bücher." Die rechten Buchliebhaber sind wirklich selten geworden,von den echten Bücherlesern ganz zuschweigen.
würden uns freuen, wennnicht nur Geschmack am Bü
cherlesen, sondern auch am Büchersam-meln gefunden hast. Willst du inebesonders wertvolle kleine ereizulegen, dann laß dich durch ermannHesses Schrift "Eine Bibliothek derWeltliteratur" (Reclam) beraten. Wirsollten die Liebe zum wertvollen Buchdurch nichts verdrängen lassen. Wirbleiben daheim, und unserer Phantasiewerden Flügel angetan, wir erleben sounendlich viel •.. durch das Buch. EinBündel Papier und welche Weltl
zu
vielleicht, warum alle Anstrengungenunternommen werden müssen, damitdie Menschen im Westen und erst rechtdie Menschen, die unsere Welt verteidigen sollen, nicht verkümmern. Drüben tritt an die Stelle Gottes die kommunistische Gesellschaft. Lenin hat verkündet: "Der Materialist wirft Gottmitsamt dem ihn verteidigenden Philosophenpack in die Mistgrube. u Wiraber haben in der Achtung der Gegenständlichkeit der Welt und der natürlichen Ordnung des menschlichen Lebens, in dieser Verkündigung des Naturrechts, die Freiheit und Würde desMenschen zu verteidigen.
Mancher glaubt an seine Ideale, aberer vergißt dabei, daß Ideale Sche
men bleiben, wenn man nicht bereitist, sie an der Wirklichkeit zu erproben. Und diese Wirklichkeit ist das Leben. Um es meistern zu können, bedarf man eines Kraftreservoirs. Einesdavon ist die Freizeit. Sie ist sinnlosvertan, wenn es mit dir soweit gekommen ist, daß es dir gleichgültig ist, inwelcher Kneipe du dein Bier hinunterschüttest und mit wem du zusammensitzest. Es ist durchaus verständlich,wenn du mal völlig abschalten und"ausgehen" möchtest. Aber darüberdarfst du nie verqessen, daß es ebensonotwendiq ist, daß du nicht allzu selten in dich gehst und dich selbst förderst.
Dazu verhilft dir ein gutes Buch. Fin-dest du es nicht traurig, daß in der
Bundesrepublik nach einer Umfrage30 v. H. der Einwohner nicht ein einziges Buch besitzen'? Und das in einemVolke, das einmal als das Volk derDichter und Denker gerühmt wurde.Ich möchte eine Begebenheit aus meiner Kindheit erzählen. Meine Mutterunterhielt sich bei einem Kaffeekränzchen über Bücher. Wir hatten nämlicheinen ganz großen Schrank, in dem nurBücher standen. Leider war er verschlossen, und ich durfte mir nie einBuch herausnehmen. Mutter las sehrviel, und so wurde sie immer nach denneuesten Erscheinungen gefragt. Dasaate Tante Frieda einmal: "MeineLiebe - das war meine Mutter -, dumachst mir zuviel Tamtam um die Bücher. Ist das nicht altmodisch'? Ich binzufrieden, wenn ich etwas habe, wasmir fürs Wochenende reicht. Weißt du,ich verdanke meine alückliche Ehe vorallem zwei Büchern." Mutter fragte:"Welchen denn?" Tante Frieda antwortete: "Dem Kochbuch, das du mir geschenkt hast, und dem Scheckbuch meines Mannes." Ich wurde also schon sehrfrüh mit Büchern bekannt. Aber ich willhier nicht von Koch- und erst recht nichtvon Scheckbüchern reden, sondern vonjenen Büchern, die es in der heutigenForm erst seit Erfindung der Buchdrukkerkunst im 15. Jahrhundert gibt.
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Wir haben uns bisher mit der Not-wendigkeit, sich selbst zu verste
hen und zu bilden, die freie Zeit selbstzu gestalten und mit der Betreuung alseinem Mittel der Heranführung an Gebiete, die dem Interessenten unbekannt oder gleichgültig waren, befaßt.Wir unterscheiden zwischen Selbstbeschäftigung und Betreuung, ferner zwischen dem "Steckenpferd" und demHobby. Während das "Steckenpferd"einen mehr spielerischen Zug hat, hatdas Hobby fast den Charakter einerArbeit nach der Arbeit angenommen.Uber die Hobby gibt es bereits eineeigene, umfangreiche Literatur, die sichmit Tätigkeiten befaßt, die andereMenschen als Beruf ausüben. Hobbybedeutet im Englischen auch Pferd.Und ein Pferd ist eben etwas anderesals ein Steckenpferd, das nur in derPhantasie zum Pferd wird. Ohne daßes ihnen bewußt ist, dient das Hobbyvielen Menschen als Ausgleich dafür,daß sie in ihrer Berufsausübung keineBefriediqung finden. Das Hobby trägtalso nicht so sehr wie das Steckenpferdzur Entspannung bei.
aber müssen nach Mitteln sudie uns helfen, unser Privat
leben selbständig zu entwickeln. Obwohl es heute mehr Freizeit denn jegibt, haben wir weniger denn je dieFähigkeit, unsere Freizeit sinnvollselbst zu gestalten. Feierabend bedeutete ehedem "Vorabend des Festes".Warum empfinden wir ihn heute nichtmehr so? Weil wir die Arbeit, den Beruf, "erleiden" ,das heißt, 'als etwas Passives hinnehmen und deshalb auch inder Freizeit passiv sind. Nur wenn wirim Beruf, im Dienst, aktiv sind, werden wir auch in der Freizeit keine passiven Verbraucher sein und nur zu demgreifen, was uns "geboten" wird. Einesinnvolle Gestaltung der Arbeit, desBerufes, des Dienstes führt am bestenauch zu einer sinnvollen Verwendungder Freizeit.
E" kann nicht eindringlich genug be-tont werden, daß es ein großes An
lieqen bleiben muß, der Verkümmerungdes Menschen - einer der größten Gefahren unserer Zeit - entqeqenzuwirken. Diese Dinge, die auch an das innere Gefüge unserer Truppe rühren,können aar nicht ernst cenuc genommen werden. Weil das Schwerqewichtder kommunistischen Ideologie imhistorischen Materialismus liegt, dasheißt in der Lehre, daß die menschlichqeschichtliche Welt eindeutig von ihrermateriellen Grundlage bestimmt sei,müßte uns aufqehen, welchen Wert wirdem Menschlichen und Seelischen beizumessen haben. \Aler weiß, wie sehrdie Menschen drüben im materialistischen Sinne erzogen werden, der ahnt
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Die Voraussetzungeneiner polizeilichen Vedügung:
a) Sie muß von einem örtlich und sachIidi zuständigen Beamten erlassen-sein.
:b;) Sie muß der Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung oder der Abwehr einer imeinzelnen Falle bevorstehendenGefahr für die öffentliche Sicherheitund Ordnung dienen.
.c) Sie muß in ihrem Inhalt ein bestimmtes Handeln verlangen.
d) Es dürfen nur wirklich notwendigeMaßnahmen gefordert werden.
,e) Die Maßnahmen müssen zweckmaßig sein.
f) Sie dürfen nicht dem Zweck dienen,der Polizei die Arbeit zu erleichtern.
Die Bedingungen zu b) bis f) sind erfüllt, Wie steht es aber mit der Bedingung zu a)?
Uber die örtliche Zuständigkeit be.steht kein Zweifel. Die sachliche Zuständigkeit· ist immer dann gegeben,wenn eine Tat eine die Sicherheit derGrenzen gefährdende Störung deröffentlichen Ordnung darstellt. Manwird das vorliegende Geschehen nichtals solche Störung ansehen können,genau so weniq, wie man etwa einenDiebstahl oder ein Sittlichkeltsdeliktnicht von vornherei als Grenzstörungbetrachten kann, nur weil sie zufälligin Grenznähe geschehen sind, ihremganzen Charakter nach aber eben sogut an jedem anderen Ort der Bundesrepublik begangen sein könnten. Esmüssen doch wohl besondere Tatbestände hinzukommen, um die sachliche Zuständigkeit gem. § 2 BGS-Gesetz zu rechtfertigen, wie etwa: Ausnutzung der Grenzverhältnisse beider Tat,
des neuen Wagens. Daß der Auto-. besitzer eine wichtige Verabredungnicht pünktlich einhalten kann, ist keinGrund der Ablehnung etwa "wegenVerletzung anderer wichtiger Pflichten". Das Gesetz sieht übrigens nicht
. vor, daß Strafbarkeit erst eintritt, wenndie Hilfeleistung nach Aufforderungdes Polizeibeamten verweigert wird.Bei Unglücksfällen, gemeiner Not, undGefahr ist jeder von sich aus in zumutbaren Grenzen zur Hilfeleistung verpflichtet.
Ob der Grenzjäger bei einer Weigerung unmittelbaren Zwang gern. derDuZ hätte anwenden können, hängtdavon ab, ob er sachlich und örtlichzuständig ist. Dann handelt es sichnämlich bei der Aufforderung um einepolizeiliche Verfügung, die wegen derNotwendigkeit der sofortigen Ausführung notfalls mit den Mitteln des Unmittelbaren Zwanges durchgesetztwerden kann. Unter einer polizeilichenVerfügung versteht man einen Polizeibefehl, der in einem bestimmten Fallean eine bestimmte Person gerichtetist und ein Handeln oder Unterlassenerfordert. Im Gegensatz hierzu steht
.die Polizeiverordnung, die schriftlich
.erlasssn, öffentlich bekannt gemachtwird und Gebote oder Verbote für.einen unbestimmten Personenkreis undfür eine unbestimmte Anzahl von Fällen enthält.
weis auf die gesetzliche Verpflichtunglädt er den Verletzten ein. A selbstnimmt ebenfalls Platz, um im nächstenOrt den Polizeiposten von dem Uberfall zu benachrichtigen.
In der nunmehr einsetzenden Such-·aktion, an der sich auf Bitten der ört-.lich zuständigen Polizeibehörde auch.Einheiten einer in der Nähe stationierten BGS-Abteilung beteiligen, wird,von Wm. Bund Grenzjäger C an einemHeuhafen lagernd ein Mann aufgestöbert, auf den die an alle Beamten aus-.gegebene Personenbeschreibung zu.passen scheint. Er weist sich ordnunqs-.mäßig als der im nächsten Ort wohnhafte Maurer X aus. Eine Durchsuchungseiner Person, die er freiwillig anbietet..verläuft ergebnislos. Als Wm. B noch,überlegt, ob er unter diesen Umständen die Berechtigung zu einer Festnahme habe, findet C beim Absuchendes Heuhaufens eine Pistole, die eraufhebt und B Übergibt, der sie in seineTasche steckt, nicht ohne vorher X zubefragen, ob die Pistole von ihm weggeworfen sei. Als X leugnet, schlägt Bihm mehrfach ins Gesicht, Dann erklärt er ihn für vorläufig festgenommen.
Die späteren Ermittlungen ergeben,daß X der Täter ist.
den Staatsbürgers steht höher als dieVerfolgung des Verbrechers. Gj. Ahandelt also polizeimäßig zweckmäßig,wenn er seine Tätigkeit zuerst demOpfer des Straftäters zuwendet. Daßer in einer derartigen Situation richtigerweise seinen Beobachtungspostenaufgibt und sich dem Hilfesuchendenzuwendet, sei nur am Rande vermerkt.
Der Autofahrer ist verpflichtet, demAnsinnen des Grenzjägers, den Verwundeten zum Arzt zu bringen, Folgezu leisten. Was jeder anständig empfindende Mensch von sich aus tunwürde, hat der Gesetzgeber als Pflichtverankert und im § 330 c StGB festgelegt, daß sich eines Vergehens strafbar macht, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfeleistet, obwohl dies erforderlich undden Umständen nach zuzumuten ist,insbesondere ohne erhebliche eigeneGefahr oder Verletzung anderer wichtiger Pflichten. Die Verletzung desUberfallenen ist ein solcher Unglücksfall. Hierunter fällt jedes plötzliche Ereignis, durch das Personen oder Sachenin erheblichem Umfang gefährdet werden. Die Hilfeleistung ist nicht nurwegen der Schwere der Verletzungerforderlich, sondern auch deshalb,weil der Grenzjäger keine andereMöglichkeit der Hilfeleistung hat. DerTransport ist auch zumutbar, weil dieRettung eines Menschenlebens höhersteht als die mögliche Verschrnutzung
Bei dem Überfall handelt es sichoffensichtlich um ein Verbrechen, wobei dahingestellt sein mag, ob es sichum einen vollendeten Raub oderTötungs- bzw. Mordversuch handelt.In Verfolg der Verpflichtung jedesPolizeibeamten, gem. § 163 StPO strafbare Handlungen zu erforschen undalle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung einer Sache zu verhüten,liegt der Gedanke nahe, dem flüchtigenTäter nachzusetzen, sein Entkommenzu verhindern und ihn festzunehmen.Die Strafverfolgung ist jedoch nur eineSeite polizeilicher Tätigkeit. Die ureigenste polizeiliche Aufgabe ist imehem. § 14 PVG und den neuerenPolizeigesetzen der Länder dahin festgelegt, daß von der Allgemeinheit oderdem Einzelnen Gefahren abgewehrtwerden durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht wird.Diese Aufgabe hat Vorrang vor jederanderen Tätigkeit. Im vorliegendenBeispiel liegt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dadurch vor, daßdurch die Begehung einer strafbarenHandlung eine Person in Lebensgefahr geraten ist. Diese Lebensgefahrzu beseitigen ist vordringlichste Polizeiaufgabe, in jedem Fall vordringlicher, als die Verfolgung' des Täters.Daran darf auch die Tatsache nichtsändern, daß möglicherweise der Täterentkommt. Das Leben des zu schützen-
Aufgabe:
Grenzjäger A, während einer Streifenfahrt für längere Zeit auf einerHöhenkuppe ca. 500 m von der Zonengrenze entfernt zur Beobachtung eingesetzt, hört plötzlich aus der derGrenzzone ab gewandten Seite lauteHilferufe einer männlichen Person,denen kurz darauf ein Schuß folgt. A,der auf die Hilferufe hin sofort seinenBeobachtungsstand verlassen hat, siehtgerade noch, wie ein mit langer Hoseund grauem Wollpullover bekleideterMann von mittlerer Größe sich übereine am Boden liegende Person beugt,offenlichtlich ihr etwas fortnimmt unddann in ein unübersichtliches Geländeübergeht. Vor die Entscheidung gestellt, dem Flüchtigen nachzusetzenoder sich der am Boden liegenden undoffensichtlich verletzten Person zuzuwenden, entschließt sich A für dasLetztere. Dabei stellt er fest, daß derUberfallene infolge einer Schußverletzung in der Brustgegend stark blutet. Während er erste Hilfe leistet,nähert sich ein Personenwagen. AlsA den Fahrer auffordert, den Verletzten zum nächsten ca. 10 km entferntenArzt zu fahren, weigert sich dieser zunächst mit dem Hinweis, daß sein neuerWagen verschmutzt würde und er einewichtige geschäftliche Verabredungeinhalten müsse. Erst nach dem Hin-
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...'"
auf sich alldiVderBundEinzeldenen des ruppend'schieden, Diezialgebiet grendienstes, das z igdann beginnen sollte, sobazeit in der Truppe zu Endes diee dienstlichen Erfgendwie zulass sollte daherDienst im en Truhörigen ndurwerden, was auch den früherungen auf dem Gebiet derZivilversor ehlizei ents irdekrafttretenpol amtTr ngDienstzelt zuaussetzungBeamte aufHälfte es 1Verstärumtigrungkönnte man berechtigten Anforderungen entsprechen, Der GS-Beamteals ungskraft hat nach t Jah-ren PKD nötige Berufs-und ebense hrung, Reife und Umsicht. Der dienst im BPKD würdesich harmomsch a Truppendienstanschließen und zwischendurchgeleistet werden, was wegen der verschiedenartigen Anfor'derungen im Einzel- und im Truppendienst leicht zuSchwierigkeiten führen kann, derDienstvorgesetzte in der Tru annsich dann icht auf diese ungeinstellen.
25:24 Tore16:16 Tore25:26 Tore
Nordrhein-Westfalen entscheiden, welchezwei Mannschaften der Gruppe I an denZwischenrundenspielen teilnehmen würden.Genügte für die Mannschaft von NordrheinWestfalen bereits ein Unentschieden, sowar für die BGS-Vertretung unbedingt einSieg, und zwar mit einer Tordifferenz vonmindestens vier Toren, erforderlich, in diesem Falle wären wir Gruppenzweiter undbei einer Tordifferenz von fünf Toren sogar noch Gruppensieger geworden, währendNordrhein-Westfalen nur noch um denfünften und sechsten Platz gegen den Gruppendritten der Gruppe II gespielt hätte.
Als wir eine halbe Stunde vor Spielbeginn in Grömitz/Ostsee eintrafen, prasselte ein Gewitterregen hernieder, der denlehmigen Untergrund des sonst hervorragenden Stadions in eine Rutschbahn verwandelte. Uberraschend fand sich unsereMannschaft mit den widrigen Bodenverhältnissen gut ab und diktierte von derersten Spielminute an das Spielgeschehen.Bei ständiger Führung unserer Mannschaftging es mit 7:4 in die Pause, ein energischerZwischenspurt in der zweiten Hälfte derSpielzeit erweiterte unseren Vorsprung auf8:4, bis es dem Gegner gelang, durch einigeAnschlußtreffer das Endergebnis von 10:7herzustellen. Tro .eges mußte unsereMannschaft bei chheit aller Mann-schaften der Gru ausscheiden, weil imentscheidenden Spiel ein Tor zu weniggeschossen wurde. Daß dieser Sieg nocheine besondere Bedeutung durch die nunfolgenden Uberraschungen in der Zwischenund Endrunde bekommen würde, ahnte zunächst wohl niemand. Neben der gutenkämpferischen Gesamtleistung der ganzenMannschaft in diesem für uns bedeutsamsten Endrundenspiel soll an dieser Stellenicht unerwähnt bleiben, daß Torwart Paustian durch gute Leistungen, MittelläuferMüller durch aufmerksame Deckungsarbeitund Linksaußen Lange durch seine placierten Torwürfe maßgeblichen Anteil am Erfolg unserer Mannschaft hatten.
Das letzte Spiel bestritt die BGS-Mannschaft am 4. Spieltag im Kampf um den5. und 6. Platz gegen die Mannschaft desSaarlandes, durch einen Sieg von 14:11Toren konnte sich unsere Mannschaft abschließend den 5. Platz erkämpfen.Tabellenstand Gruppe I:1. Berlin 2:2 Pkt.2. Nordrhein-Westf 2:2 Pkt.3. BGS 2:2 Pkt.Gruppe II:1. Niedersachsen 4:0 Pkt. 35:24 Tore2. Hamburg 2:2 Pkt. 25:18 Tore3. Saarland 0:4 Pkt. 22:40 Tore
In der Zwischenrunde gab es jetzt einigefaustdicke Uberraschungen; denn unsereGegner aus der Gruppe I besiegten dieMannschaften der Gruppe II und stießensomit in das Endspiel vor.
Berlin schlug Hamburg 11:10Nordrhein-Westfalen schlug Niedersach
sen 11:8Im Spiel um den 3. und 4. Platz gewann
Hamburg gegen Niedersachsen 14:8 und imEndspiel um die Deutsche Polizeimeisterschaft 1960 schlug Nordrhein-Westfalen dieMannschaft von Berlin mit 8:1 Toren.Endstand.1. Deutscher Polizeimeister 1960 im Hand-
ball: No r d r h ein Wes t f ale n2. Berlin3. Hamburg4. Niedersachsen5. Bundesgrenzschutz6. Saarland
Erfolgreichste Torschützen:Otto Maychrczak - Hamburg 24 ToreManfred Peters - Niedersachsen - 21 T.Wolfgang Lange - Bundesgrenzschutz -
19 ToreNach den vorstehenden Ergebnissen muß
der 5. Platz unserer BGS-Mannschaft alsein guter Erfolg angesehen werden. DieLeistungen unserer Mannschaft erhaltendarüber hinaus noch eine besondere Bedeutung dadurch, daß der spätere DeutschePolizeimeister Nordrhein-Westfalen durchuns die einzige Niederlage der Endrundenspiele hinnehmen mußte.
1zweiten Halbzeit herausgespielt wurde.Nach dem zweiten Spieltag stand Niedersachsen somit als erster Endrundenteilnehmer fest, während Baden-Württembergdurch seine beiden Niederlagen praktischschon ausgeschieden war. Die Entscheidung über den zweiten Endrundenteilnehmer mußte daher im Kampf zwischen demBGS und Schleswig-Holstein fallen weilbeide Mannschaften mit 2:2 punktgleichwaren, dem Sieger winkte die Teilnahmean der Endrunde in Eutin, der Unterlegenewar ausgeschieden. '
Der dritte Spieltag begann mit dem erwarteten klaren Sieg von Niedersachsenüber Baden-Württemberg mit 26:10 Torender auch in dieser Höhe voll verdient war'Das Spiel der Niedersachsen war in kondi:tioneller, technischer und taktischer Hinsicht ein wirkliches LehrspieL
Das entscheidende zweite Spiel beganndagegen zun~chst mit .einem Paukenschlag,denn Schleswiq-Holstein ging bereits in derertsen Spielminute mit 1:0 in Führung. Alsunsere Mannschaft jedoch schon im Gegenzug ausgleichen konnte und nach fünf Miiiulen bereits .mit 4:1 vorne lag, steigerten sichunsere Spieler zu einer imponierendenMannschaftsleistung und bauten ihre Führung bis zur Halbzeit auf 12:4 aus. In derzweiten Halbzeit versuchte die als sehrstark eingeschätzte Kombination der beidenOberligavereine Polizei Eutin und PolizeiKiel noch einmal mit aller Kraft das Blattzu wenden, aber es gelang unserer Mannschaft, einen knappen 16:15-Sieg zu bewahren. S 0 war e s zum er s t e n Maleiner BGS-Vertretung gelungen, bis in die Endrunde vorzustoßen und damit automatisch den sechsten Platz zue r r i n gen. Der großen Freude unsererMannschaft über den Erfolg stand eine verständllche große Enlläuschung bei den Holsteinern gegenüber, die als Ausrichter derEndrunde um die Deutsche Polizeimeisterschaft im eigenen Lande nun nicht mehr mitvon der Partie waren.
Endstand der Vorentscheidungenin den drei Gruppen:
Gruppe A: 1. Berlin 4:2, 2, Saarland 4:2,3. Hessen 2:4, 4. Bayern 2:4' Punkte.
Gruppe B: 1. Niedersachsen 6':0, 2. Bundesgrenzschutz 4:2, 3. Schleswig-Holstein2:4, 4. Baden-Württemberg 0:6 Punkte.
Gruppe C: 1. Nordrhein-Westfalen 4:0,2. Hamburg 2:2, 3. Rheinland-Pfalz 0:4Punkte.
Damit qualifizierten sich für die Hauptveranstaltung folgende Polizei-Ländervertretungen: Berlin, Bundesgrenzschutz Harnburg, Niedersachsen, Nordrhein-W~stfalenund Saarland.
Endrunde um dieDeutsche Polizeimeisterschatt
Nach der Wettkampfordnung der Polizeiergab sich nachstehende Gruppeneinteilung :
G r u p p e I: Berlin, BundesgrenzschutzNordrhein-Westfalen. '
G r u p p e I I: Saarland, Niedersachsen,Hamburg,
Unsere Mannschaft traf gleich im erstenSpiel in Plön auf den Polizeimeister 1958,Berlin. Obwohl die Berliner keinen besonders guten Tag erwischt hatten, vermochteunsere Mannschaft eine 7:5-Führung nachetwa 25 Minuten Spielzeit nicht zu behaupten und verlor das Spiel in der zweitenHalbzeit durch einige krasse Deckungsfehler mit 19:15 Toren.
Am zweiten Spieltag standen sich in Timmendorfer Strand Berlin und NordrheinWestfalen gegenüber, bei annähernd ausgeglichenem Spielverlauf gewannen dieWestfalen - gestützt auf eine sattelfesteDeckung und durch kraftvollereTorwürfeverdient mit 9:6 Toren,
Am dritten Spieltag mußte sich nun imSpiel zwischen unserer Mannschaft und
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Gemäß der Wettkampfordnung der Polizei wurde die Polizeimeisterschaft im Handball auch in diesem Jahr in einer Vorentscheidung (Anfang Juni) und in einer Endrunde vom 5. bis 11. Juli 1960 im RaumEulin/Holstein durchgeführt.
Für die Vorentscheidung wurden die beteiligten Mannschaften in drei Gruppen zuje vier Mannschaften eingeteilt. Die Gruppeneinteilung ergibt sich zunächst aus denErgebnissen der Endrunde der letzten Meisterschaft. Die sechs Endrundenteilnehmerwerden "gesetzt", d. h. der Deutsche Polizeimeister 1958 kommt in die Gruppe A"der Vizemeister in die Gruppe B, der Drittplacierte in die Gruppe C, der Viertplaeierte in die Gruppe C. der Fünfte in dieGruppe B und der Sechste in die Gruppe A.Da die Vorentscheidungen an drei verschiedenen Orten zur Austragung kommen, werden die nichtqualifizierten Teilnehmer denfestgelegten Gruppen nach regionalen Gesidllspunkten zugeteilt, um unnötige Fahrt-kosten zu sparen. .
Die Vorentscheidungen für die Polizeimeisterschaft 1960 wurden daher mit nachstehender Gruppeneinteilung durchgeführt:
Gruppe A (in Wiesbaden): Berlin (Meister 1958). Hessen (6). Saarland, Bayern.
Gruppe B (in Braunschweig): Niedersachsen (2). Schleswig-Holstein (5). BadenWürttemberg, Bundesgrenzschutz.
GlUppe C (in WuppertaI): NordrheinWestfalen (3). Hamburg (4). RheinlandPfalz, Bremen.
Die Vorentscheidung in der Gruppe B:Erstmalig hatte das BMI auf eine Bitte
des Polizeisportkuratoriums (DPSK) dieAusrichtung einer Veranstaltung im Rahmen der Polizeimeisterschaften für denBundesgrenzschutz übernommen und dasGrenzschutzkommando Nord (Hannover)mit der Durchführung der Vorentscheidungin der Gruppe B beauftragt. Als Austnigungs?rt wurde Braunschweig festgelegt.Als Gaste der GSA Hl5 waren die beteiligten Ländermannschaften hier zentral unte'rgebracht, während die Spiele in drei verschiedenen Orten durchgeführt wurden.
Am ersten Spieltag (8. Juni 1960) standensich in Bad Harzburg im ersten Spiel sogleich die Favoriten der Gruppe B - Niedersachsen und Schleswig-Holstein - gegenüber. In einem sehr schnellen unddurchweg ausgeglichenen Spiel unterlagSchleswig-Holstein schließlich mit 19:20Toren. Herausragender Spieler war derMittelstürmer Peters (Hallen-Nationalspieler) von Niedersachsen mit 13 Toren, sein
,Gegenspieler Delfs (Hallen-Nationalspieler- Torwart -) zeigte dagegen erheblicheSchwächen bei der Abwehr von Bällen indie lange Ecke,
Im zweiten Spiel traf unsere BGS-Mannschaft auf die Mannschaft von BadenWürttemberg. Nach einem Blitzstart führteunsere Elf bereits nach 15 Minuten mit 10:2Toren, gestützt auf ein weiträumiges, flüssrges Kombinationsspiel in Verbindung mitkonzentrierten Torwürfen, und hielt diesenVorsprung bis zum Schlußpfiff - 22:14 -.
Am zweiten Spieltag (9. Juni 1960) mußteunsere Mannschaft gleich im ersten Spielgegen die starke Mannschaft von Niedersachsen antreten. Es begann sehr verheißunqsvoll, unser Mittelläufer Müller decktesehr aufmerksam und Torwart Paustfanglänzte durch prächtige Paraden, so war dasSpiel bis zur zehnten Minute mit 3:3 Torennoch völlig offen. Als zu diesem Zeitpunktjedoch durch zwei nicht verwandelte 14-mStrafwürfe eine mögliche 5:3-Führung vergeben wurde, nutzte Niedersachsen dieVerwirrung in den eigenen Reihen entschlossen, ging bis zur Halbzeit mit 9:3Toren in Führung und siegte unangefochten20:8.
Im zweiten Spiel kam Schleswig-Holsteinzu einem klaren Sieg mit 15:7 über BadenWürttemberg, der allerdings erst in der
Nur 3000Die Zahl d
tung beschäfn, Angedil. Verte ung, ohne Sol )
hat sich von insgesamt 186973 im Rech-nungsjahr 1959 51130 auf insgesamt238 103 erhl n dieser Erhöh gsind die B n nur 1.Die Zahl d gestelltüber dem ahr um 14Zahl der Ar eiter sogar um 3 185.1950 hat sich die Zahl der Arbeiter undAngestellten in der Bundesverwaltungwesentlich stärker erhöht als die Zahlder Beamten. (dbb)
Durchschnittsringe1957 1958 1959/60
InspBGS mit unter- 38,47 38,16 39,15stellten Einheiten (einschl. d. Kdo. d. GS-Sch.)GSK Süd 35,00 38,33 40,57GSK Mitte 33,50 34,49 37,55GSK Nord 36,65 36,21 39,35GSK Küste 33,21 36,44Kdo. d. GS-Schulen 34,74
Gesamter BGS 35,11 36,10 38,85
Aber nicht allein die Gesam ungenwurden gesteigert, auch die Einz ützentraten von Jahr zu Jahr mit besser Leistungen hervor.
Kamen die besten Schützen1956 mit 55 uncl54 von 60 erreichbaren Rin
gen zur Auszeidinuriq,so v\laren es1957 56 und 55 Ringe,1958 57 Ringe und1959/60 59 und 57 Ringe,die im überwiegenden Teil von jungen GSAngehörigen geschossen und ausgezeichnetwurden.
Auffallend ist, daß es weder den Einzel-sieg den jährlichen Siegereinheitenbis , zum zweiten Male ausge-
Iden. Be swert ist je-wiesen wer
Verglestes z
ben -, daß zur Ermittlung der .Siegerfolge der besten Einzelschützen sOWIeauch der GS-Einheiten beim diesjährigenVergleichsschießen erstmalig ein Stechenange en mußte.
Di er Skalaschni enger gläßt Zunoch as 5.1961 zeigen, ob estere Fortschritte in der Schießmachen.
Jahr Teilnehmer Durchschnittsringepro Schütze
1956 34,861957 6650 35,111958 10 166 36,101959/60 11 028 38,85
Der spekteur des BGS beim BMI, Gene-ral der sen, hat gute Gesamt-er nis sowie die Man s- und Einzel-leistungen Anerkennung der nochimmer be n Ausbildungsschwierig-keiten durc er eihung von Preisen undUrkunden nders gewürdigt. Den weni-ger erfol en Einheiten des BGS galtder Aufru, 1 re Leistungen zu steigern, dadurch den Anschluß an die Spitzengruppezu gewinnen und die Skala der Durchschnittsringzahlen noch enger zusammenrücken zu lassen.
er Ausbildungsschwierigkeiten, dienis des Vergleichsschießens be-
abe gt aber ein Rückblickeichss en der vergangenen
Jahre, wie sehr sich das Ergebnis der Vergleichsschießen von Jahr zu Jahr verbesserthat.
Diese tungen konnten erreicht wer-den, ob zahlreiche Neuein ngen,Umglied n und das Bemühen einevielseiti. bildung auf allen Gebietendie Steigerung der rgebnisse starkbeeinflußten. Die n Teilnehmer-zahlen von Jahr zu und die Steigerungder Durchschnittsringza len geben aberZeugnis von der unermüdlichen Arbeit, diein den GS-Einheiten geleistet wurde.
Wie sehr die seit 1956 bestehenden GSEinheiten durch Aufstellung immer neuerEinheiten personell belastet waren, und wieviel mehr Einheiten von Jahr zu Jahr anVergleichsschießen teilnahmen, mag diefolgende Aufstellung zeigen:
1. Vergleichsschießen 1956 55 GS-Einheiten2. Vergleichsschießen 1957 88 GS-Einheiten3. Vergleichsschießen 1958 118 GS-Einheiten4. Vergleichsschießen59/60 119 GS-Einheiten
sich diese Belastung in den Komen auswirkte und wie dieer Durchschnittsringzahlen zu
Platz bungen führten, geht aus die-ser Gegenüberstellung hervor:
gleich die Hände reinigen: Jawohl - mit Atomocoll!
48,5248,3347,8947,6047,1947,10
Rangfolgezahl
des BGS:
mit 59 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringenmit 57 Ringen
44,3242,6342,8943,8542,7442,25
ab. Bei Lehrgängen, die mehrere Monate dauern, ist es dem Beamten zuzumuten, das Zimmer zu kündigen. Ererhält die Auslagen dann nur bis zudem Zeitpunkt, in dem er frühestensdas Zimmer hätte aufgeben können.Hierbei wäre die gesetzliche Kündigungsfrist bei monatlicher Mietzahlung zu beachten.
Rege Vm·bandsU'k'beiiCObtU'g
Eine gut besuchte Mitgliederversammlung in Coburg diente hauptsächlich der Aufklärunq der neueingestelIten jungen Kameraden, brachteaber auch den älteren Mitgliedernmanches Wissenswerte aus der Verbandsarbeit. Nach der Begrüßung durchden Untergruppenvorsitzenden, Kamerad Zum k I e y, berichtete KameradRod r i an über "Die Arbeit des Verbandes von 1951 bis heute". Ausgehendvon dem Sprichwort, die eigene Wäscheselbst zu waschen und sie nicht außerHaus zu geben, überzeugte er alleZuhörer, daß unser Beruf eine eigeneBerufsvertretung nötig habe, die sichdie Grenzschutzbeamten im BGS-Verband geschaffen haben. Der Verbandsetzt sich seit seiner Gründung für dieSchaffung eines Bundespolizeibeamtengesetzes, einer Laufbahnverordnungsowie ein den Erfordernissen des Truppendienstes entsprechendes Personalvertretungsgesetz ein und habe vieleVerbesserungen in dienstlichen Angelegenheiten wie Bekleidung undAusrüstung, hinsichtlich der Beförderungsbestimmungen und der Hebungvon Stellen nach dem Or9..- und Stellenplan erreicht. Zur Wahrnehmun9der Interessen der Beamten auf demwichtigen Gebiet der Berufsförderungwurde ein Vorstandsmitglied als ständiger Vertreter des Verbandes in denBeirat für Berufsförderun9 beim Bundesministerium des Innern berufen.
An Hand einer Gegenüberstellungder Bestimmungen des bisher geltenden vorläufigenBundespolizeibeamtengesetzes und des endgültigen BPolBG,das am 1. 9. 60 in Kraft treten wird, erläuterte der Redner die erheblichenVerbesserungen, die sich aus diesemGesetz für die Rechtsstellung der Beamten des Vollzugsdienstes ergebenwerden.
Kamerad Zen k e r sprach über wirtschaftliche Selbsthilfe und sozialeLeistungen, wobei er besonders hervorhob, daß in den letzten 4 Jahren21 000',- DM als zinslose Darlehenan Mitglieder gegeben wurden, dieunverschuldet in eine wirtschaftlicheNotlage geraten sind.
An die Vorträge schloß sich einerege Diskussion, durch die mancheZweifelsfragen behoben werden konn-ten. .
ener in den Wohnort seiner Ehefrau abgeordnet wird?
An t w 0 r t : Beschäftigungsvergü-tung steht zu, wenn der Beamte zueiner Stelle außerhalb seines dienstlichen Wohnsitzes abgeordnet wird undder auswärtige Beschäftigungsortnicht zugleich tatsächlicherW 0 h n 0 r t des B e a mt e n ist.
Bei s pie I : Grenzoberjäger Z.,dienstlicher und tatsächlicher WohnsitzCoburg, hat geheiratet. Da er vorläufigin Coburg infolge Wohnungsmangelskeinen Hausstand einrichten kann,wohnt seine Ehefrau weiterhin beiihren Eltern in Bayreuth. Wird Z. nundorthin abgeordnet, so ist ihm Beschäftiqunqsverqütunq zu zahlen. Daß seineEhefrau in diesem Falle in Bayreuthwohnt, ist ohne Belang.
Fra g e: Kann ein Empfänger vonTrennungsentschädigung oder Besehäftigungsvergi'itung gegen desBenutzunqsentqeltes Unterkunttswehn;raum in einer Gemeinschaftsunterkunftin Anspruch nehmen?
An t wo r t: Nach dem Erlaß überdie freiwillige Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften des Bundesgrenzschutzes (MBlBGS 22/58) sind Empfänger von Trennunqsentschädiqunq oderBeschäftigungsvergütung, wenn sieamtliche Unterkunft in Anspruch nehmen wollen, unentgeltlich unterzubringen. Dafür sind die Trennungsentschädiqunq oder die Beschäftigungsvergütung um 25 v. H. zu kürzen. EineUberlassung von Wohnraum gegen daswesentlich gerinerere Benutzungsentgelt(Miete) ist in diesen Fällen nicht möglich.
Fra g e: Können bei Abordnungenzu Lehrgängen an den GS-Schulen Auslagen für das Beibehalten der Wohnung (möbliertes Zimmer) am Grenzschutzstandort erstattet werden?
An t w 0 r t: Die Erstattung derartiger Auslagen hängt davon ab, ob ausden qlcidien Bezügen doppelt Miete zuzahlen ist.
Bei s pie I 1 : Der ledige, über 26Jahre alte Obwm. i. BGS A. hat in seinem Grenzschutzstandort ein möbliertes Zimmer gemietet. Er wird für 6 Wochen zu einem Lehrgang an die GSSchulen abgeordnet und behält dasZimmer bei. Die Auslagen hierfür können nie h t erstattet werden, da A. dieMiete an seinem dienstlichen Wohnsitz (Standort seiner Einheit) aus seinen Dienstbezügen (Gehalt) bestreiten muß.
Bei s pie I 2 : Anders liegt der Fallwenn A. verheiratet ist und in seinemGrenzschutzstandort Trennungsentschädi9ung bezieht. Diese hört, wenner abgeordnet wird, auf. Er muß alsoaus seinem Gehalt doppelt Miete zahlen, und zwar für die Wohnung amFamilienwohnort und für das Beibehalten des möblierten Zimmers am Standort seiner Einheit. In diesem Fallesind die Auslagen für das Beibehaltendes möblierten Zimmers zu erstatten.Die Frage, wie lange eine solche Erstattung der Auslagen möglich ist,hängt von der Dauer des Lehrgangs
r
Fra ge: Welche Auslagen sind zuerstatten, wenn ein Beamter aus dienstlichen Gründen seinen Urlaub' abbrechen muß?
An t w 0 r t : Nach den Ausführungsbestimmungen NI. 15 zum Reisekostengesetz erhält der Beamte etwaige Mehrauslagen, die durch das Abbrechen desUrlaubs verursacht werden, ersetzt.
Bei s pie I : Ein Beamter hat am Urlaubsort für vier Wochen ein Zimmergemietet. Nach drei Wochen wird eraus dienstlichen Gründen aus seinemUrlaub zurückberufeu, muß aber fürvier Wochen die Miete zahlen. DieZimmermiete für die Zeit der Nichtbenutzung, also für eine Woche, istihm zu erstatten. Die Auslagen für dieRückfahrt werden nicht ersetzt. Dagegen können die Fahrkosten der 2. Wagenklasse für die Reise zum späterenUrlaubsort und zurück erstattet werden, jedoch höchstens bis zu dem Betrage, der für die Fahrt zum ersten Urlaubsort und zurück entstanden ist. Eskönnen auch die notwendigen Mehrauslagen für die Familienangehörigenerstattet werden, die mit dem Beamtenzusammen den Urlaub abbrechen.
Fra g e : Kann die Reisebedie Reise zum Besuch der Fmilienhetmfahrt] zu jedem beliebiqenOrt gewährt werden, an demFamilie gerade aufhält?
An t wo r t : Ja, jedoch gemäß NI. 13Abordungsbestimmungen mit der Einschränkung, daß die Fahrtauslagen nurbis zur Höhe der Kosten erstattet werden können, die für die Fahrt zumdienstlichen Wohnsitz oder tatsächlichen Wohnort und zurück entstandenwären.
Bei s pie I 1: Der verheirateteHwm. i. BGS X., dienstlicher und tatsächlicher Wohnsitz Eschwege, wird fürmehr als 3 Monate nach Lübeck abgeordnet. Er führt die erste Besuchsreisenach Hannover aus, weil sich seine Ehefrau gerade dort aufhält. Es könnenihm die Fahrkosten einer R ü c k fahrkarte Lübeck - Hannover erstattet werden. Falls diese Fahrkosten den Betrag der A r bei t e r rückfahrkarte Lübeck Eschweg e übersteigen, ist nur der Betragdieser Arbeiterrückfahrkarte zu zahlen.
Bei s pie 12: Wie vor, jedoch wird,weil sich die Ehefrau in Ulm aufhält,die Besuchsreise dorthin ausgeführt.Zu erstatten ist der Betrag der Arbeiterrückfahrkarte Lübeck-Eschwege.
Bei s pie I 3: Würde der Beamteaus dienstlichen oder persönlichenGründen (z. B. Krankheit) verhindertsein, selbst zu reisen und deshalb dieEhefrau von Hannover bzw. Ulm zusich kommen lassen, so wären zu erstatten: im Beispiel 1 die Kosten einerRückfahrkarte Hannover-Lübeck, imBeispiel 2 die Kosten einer Rückfahrkarte Eschwege-Lübeck.
Fra 9 e: Erhält ein Beamter, dernach seiner Heirat wegen Wohnungsmangel seinen Hausstand noch nicht anseinem Grenzschutzstandort einrichtenkann, Beschäftigungsvergütung, wenn
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