der rechtliche rahmen für die gemeindestrukturreform in der steiermark bgm. ernst gödl gemeinde...
Post on 05-Apr-2015
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Der rechtliche Rahmen für die
Gemeindestrukturreformin der Steiermark
Bgm. Ernst GödlGemeinde Zwaring-Pöls
Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Der verfassungsrechtliche Rahmen
Gemeindeverfassungsnovelle 1962 Aufgabe des Bundesverfassungsgesetzgebers:
• „ein Minimum von Kompetenzen der Gemeinde zu instituieren“
• „den eigenen Wirkungsbereich gegen Angriffe der Bundes- und Landesgesetzgebung und der vollziehenden Gewalt zu schützen“
• „der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, jede Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes in einem Prozess zu verteidigen.“
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Der verfassungsrechtliche Rahmen
• Selbstverwaltung>> Personal>> Finanzen
• Einheitsgemeinde>> Verbände
• Bestandsgarantie>> Garantie der Institution
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Die Gebietsreform
3 Wege:
1) Freiwilliger Zusammenschluss2) Gesetzliche Verfügung mit konsensualer
Umsetzung3) Gesetzliche Verfügung mit
„Kampfmaßnahmen“
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Rechtsschutz für Gemeinden
• Beschwerdelegitimation>> Gemeinde als höchstpersönliches Recht>> Gemeindemandatare>> NICHT: Bevölkerung
• 2 Wege zum VfGH>> Individualantrag>> Bescheidbeschwerde
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Rechtsschutz für Gemeinden
• Verfassungsrechtliche Schranken
>> Gleichheitssatz>> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform
• Regierungskommissär>> 2 Instanzen
• Überleitung von Bescheiden
• Überleitung von Verordnungen>> Untergang der Teilrechtsordnung>> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich>> Fehlerkalkül
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform
„Zusammenfassend kann nunmehr gesagt werden, dass nach bestehender Rechtslage Veränderungen der Gemeindestruktur eines Bundeslandes Folgen zeitigen, die für die Rechtswissenschaft grotesk anmuten und für die Rechtspraxis kaum zu lösende Probleme schaffen. Dies ist die Folge des Umstandes, dass man bei Ausarbeitung und Aushandlung der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 die Frage der Vereinigung von Gemeinden hat unter den Tische fallen lassen. ...Die Praxis kann sich freilich damit behelfen, dass sie sich, gestützt auf die Institution der Rechtskraft, bei Erlassung von individuellen Rechtsakten über die Rechtslage hinwegsetzt. Aber das ist auch nur eine Notlösung und keine Bereinigung des Problems. Eine solche kann nur durch eine Novellierung der Bundesverfassung bewirkt werden.“
Prof. Dr. Gerhart Wielinger, ÖGZ 1976
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform
• Regierungskommissär>> 2 Instanzen
• Überleitung von Bescheiden
• Überleitung von Verordnungen>> Untergang der Teilrechtsordnung>> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich>> Fehlerkalkül
• Überleitung von Vermögen>> Gemeindeteilung?
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Die Gemeindestrukturreformin der Steiermark
Die Gemeinde im Spannungsfeld:
• Staatliche Behörde – lokale Lebenswelt• Landespolitik - Gemeindepolitik• Tradition – Zukunft
FLGÖ SteiermarkSchloss Laubegg13.06.2013 Bgm. Ernst Gödl
Danke für die Aufmerksamkeit!
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