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Effiziente UVP Verfahren

Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen

Wien, 29. September 2011Mag. Thomas ALGE

ÖKOBÜRO - Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen

Justice and Environment: Europäische Netzwerk -NGO (Umweltrecht)

Rechtsservice: Unterstützung der betroffenen Öffentlichkeit in Verfahren

Übersicht

Effiziente VerfahrenVerfahrensdauer

UVP-PflichtRechtsschutzForderungen

Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 1

• 2006 bis 2009: 68 UVP-Verfahren, davon 11 BMVIT • 2 % nicht bewilligt• 21 abgeschl. Umweltsenats-Verfahren• = sehr überschaubar

BMVIT• VfGH und VwGH Beschwerden erfolglos • BI-Frustration• S1 West• A5 Nordautobahn

Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 2

• Effizienz: möglichst wirksamer und erfolgreicher Einsatz der Mittel

• Ziel: Verbesserung, Anpassung oder STOPP• Mittel: Arbeitsleistung, Rechtsvertretung und

Sachverständige: 15.000 bis 50.000 EUR (pro Verfahren) = 1 FTE

• Erfolg 2. Abschnitt: 2 % nicht bewilligt; jedoch Anpassungen durch US

• Erfolg BMVIT: 0 %, auch beim Rechtsschutz; Projekte jedoch „besser“ durch Beteiligung

Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 3

• „Erfolg“ schwer/nicht erfassbar: Frustration

• Beteiligung ökonomisch schwer vertretbar = wenig Beteiligung von NGOs

• Geringer Änderungsspielraum auch wg später Phase der UVP, gleichzeitig einzige Möglichkeit der „Mitsprache“

Verfahrensdauer und Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht kausal für die ohnehin kurze Verfahrensdauer

Warum Öffentlichkeitsbeteiligung?

• Rechtsstaat/Demokratie• Akzeptanz/Transparenz• Image des Projektwerbers u Verwaltung• Bessere Entscheidungsqualität

Dauer der Genehmigungsverfahren

Verfahrensdauer:• 12 Monate 2. Abschnitt• 10 Monate BMVIT

Stellungnahmefrist: 6 WochenFrist zu kurz für BI-Konstituierung und fundierte Einwendungen

Dauer und Anzahl der Rechtsschutzverfahren

• 18 Wochen Feststellungsverfahren• 4,5 Monate Berufungsverfahren

• 21 Berufungsverfahren (7 pro Jahr)• Ca 30 % Berufungen von UVP-Genehmigungen

• BMVIT: Kein aufschiebender Rechtsschutz

• 7 Berufungen pro Jahr und 6 Wochen Stellungnahmen führen zu keinen erheblichen Verfahrensverzögerungen

UVP-Pflicht

UVP muss stattfinden

Schwellenwerte senken

Beteiligung und Rechtsschutz im Feststellungsverfahren

UVP-Pflicht: Schwellenwerte senken!

Nur 20 UVP-Verfahren pro Jahr!

Deutschland ca 900 Verfahren pro JahrFrankreich ca 6.000Schweden ca 2.500Luxemburg ca 20Tschechien ca 200

Quelle: AK Tagungsband UVP 2008, mwN

UVP-Pflicht: Beteiligung/Rechtsschutz im Feststellungsverfahren

• Ca 100 Verfahren pro Jahr • 81 % keine UVP

• Umweltanwaltschaften haben limitierte Ressourcen• Berufungen in NÖ? (1/3 aller Verfahren)

• Parteistellung für NGOs geboten durch Art 9/3 Aarhus• Rechtsschutz geboten durch EuGH Rechtsprechung zum

effektiven Rechtsschutz (vgl C-240/09 Slowakei)

Rechtsschutz – Allgemein

• Parteistellung im Feststellungsverfahren• Parteistellung für BI auch im vereinfachten Verfahren• Rechtsschutz unabhängig von Verfahrensbeteiligung (EuGH

C-263/08 Schweden)

• Kein Fortbetriebsrecht (Art 9/4 Aarhus)• Kostenersatz für Gutachten/Rechtsvertretung

Rechtsschutz ASFINAG und ÖBB Projekte

• BMVIT darf nicht Genehmigungsbehörde sein

• Zuständigkeit des Umweltsenates (UVP-RL, Art 9/4 Aarhus)

• Aufschiebender Rechtsschutz (Art 9/4 Aarhus)

Zusammenfassung/Forderungen

• Erhöhung der Effizienz der Öffentlichkeitsbeteiligung (frühzeitige, effektive Instrumente und Rechtsschutz, Kostenersatz)

• Abschaffung 3. Abschnitt• Verlängerung der öffentlichen Auflage auf 12 Wochen

• 120 statt 20 UVP-Verfahren pro Jahr• Parteistellung im Feststellungsverfahren

• „Prä-UVP“ sowie /Alternativen- und Bedarfsprüfung bei „öffentlichen“ Projekten; SUP wirkungslos

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