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Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE

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Page 1: Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE

Effiziente UVP Verfahren

Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen

Wien, 29. September 2011Mag. Thomas ALGE

Page 2: Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE

ÖKOBÜRO - Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen

Justice and Environment: Europäische Netzwerk -NGO (Umweltrecht)

Rechtsservice: Unterstützung der betroffenen Öffentlichkeit in Verfahren

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Übersicht

Effiziente VerfahrenVerfahrensdauer

UVP-PflichtRechtsschutzForderungen

Page 4: Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE

Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 1

• 2006 bis 2009: 68 UVP-Verfahren, davon 11 BMVIT • 2 % nicht bewilligt• 21 abgeschl. Umweltsenats-Verfahren• = sehr überschaubar

BMVIT• VfGH und VwGH Beschwerden erfolglos • BI-Frustration• S1 West• A5 Nordautobahn

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Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 2

• Effizienz: möglichst wirksamer und erfolgreicher Einsatz der Mittel

• Ziel: Verbesserung, Anpassung oder STOPP• Mittel: Arbeitsleistung, Rechtsvertretung und

Sachverständige: 15.000 bis 50.000 EUR (pro Verfahren) = 1 FTE

• Erfolg 2. Abschnitt: 2 % nicht bewilligt; jedoch Anpassungen durch US

• Erfolg BMVIT: 0 %, auch beim Rechtsschutz; Projekte jedoch „besser“ durch Beteiligung

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Effizienz aus Sicht der Öffentlichkeit 3

• „Erfolg“ schwer/nicht erfassbar: Frustration

• Beteiligung ökonomisch schwer vertretbar = wenig Beteiligung von NGOs

• Geringer Änderungsspielraum auch wg später Phase der UVP, gleichzeitig einzige Möglichkeit der „Mitsprache“

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Verfahrensdauer und Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht kausal für die ohnehin kurze Verfahrensdauer

Warum Öffentlichkeitsbeteiligung?

• Rechtsstaat/Demokratie• Akzeptanz/Transparenz• Image des Projektwerbers u Verwaltung• Bessere Entscheidungsqualität

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Dauer der Genehmigungsverfahren

Verfahrensdauer:• 12 Monate 2. Abschnitt• 10 Monate BMVIT

Stellungnahmefrist: 6 WochenFrist zu kurz für BI-Konstituierung und fundierte Einwendungen

Page 9: Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE

Dauer und Anzahl der Rechtsschutzverfahren

• 18 Wochen Feststellungsverfahren• 4,5 Monate Berufungsverfahren

• 21 Berufungsverfahren (7 pro Jahr)• Ca 30 % Berufungen von UVP-Genehmigungen

• BMVIT: Kein aufschiebender Rechtsschutz

• 7 Berufungen pro Jahr und 6 Wochen Stellungnahmen führen zu keinen erheblichen Verfahrensverzögerungen

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UVP-Pflicht

UVP muss stattfinden

Schwellenwerte senken

Beteiligung und Rechtsschutz im Feststellungsverfahren

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UVP-Pflicht: Schwellenwerte senken!

Nur 20 UVP-Verfahren pro Jahr!

Deutschland ca 900 Verfahren pro JahrFrankreich ca 6.000Schweden ca 2.500Luxemburg ca 20Tschechien ca 200

Quelle: AK Tagungsband UVP 2008, mwN

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UVP-Pflicht: Beteiligung/Rechtsschutz im Feststellungsverfahren

• Ca 100 Verfahren pro Jahr • 81 % keine UVP

• Umweltanwaltschaften haben limitierte Ressourcen• Berufungen in NÖ? (1/3 aller Verfahren)

• Parteistellung für NGOs geboten durch Art 9/3 Aarhus• Rechtsschutz geboten durch EuGH Rechtsprechung zum

effektiven Rechtsschutz (vgl C-240/09 Slowakei)

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Rechtsschutz – Allgemein

• Parteistellung im Feststellungsverfahren• Parteistellung für BI auch im vereinfachten Verfahren• Rechtsschutz unabhängig von Verfahrensbeteiligung (EuGH

C-263/08 Schweden)

• Kein Fortbetriebsrecht (Art 9/4 Aarhus)• Kostenersatz für Gutachten/Rechtsvertretung

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Rechtsschutz ASFINAG und ÖBB Projekte

• BMVIT darf nicht Genehmigungsbehörde sein

• Zuständigkeit des Umweltsenates (UVP-RL, Art 9/4 Aarhus)

• Aufschiebender Rechtsschutz (Art 9/4 Aarhus)

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Zusammenfassung/Forderungen

• Erhöhung der Effizienz der Öffentlichkeitsbeteiligung (frühzeitige, effektive Instrumente und Rechtsschutz, Kostenersatz)

• Abschaffung 3. Abschnitt• Verlängerung der öffentlichen Auflage auf 12 Wochen

• 120 statt 20 UVP-Verfahren pro Jahr• Parteistellung im Feststellungsverfahren

• „Prä-UVP“ sowie /Alternativen- und Bedarfsprüfung bei „öffentlichen“ Projekten; SUP wirkungslos