einzelaspekte: was steht genau in der brk? © isl e.v
Post on 05-Apr-2015
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Einzelaspekte: Was steht genau in der BRK?
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Überblick
1. Übersetzung - Partizipation
2. Frauen mit Behinderungen
3. Barrierefreiheit
4. Selbstbestimmt Leben
5. Bildung
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1. Übersetzung - Partizipation• während der Verhandlungen gute Beteiligung
deutscher NGOs• beim Übersetzungsprozess nur ein Treffen auf
Einladung des Dt. Instituts für Menschenrechte• dann Einbahnstraßen-Kommunikation, bis Anfang
2008 vollendete Tatsachen geschaffen waren• gemeinsamer Brief D, A, CH, Li und Brief beh.-
politischer SprecherInnen ohne Erfolg
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Übersetzungsfehler
• Integration statt Inklusion• Unabhängigkeit statt
Selbstbestimmung• Zugänglichkeit statt
Barrierefreiheit• Fehler vernachlässigen, weil nur
UN-Sprachen rechtsgültig? Nein, denn Bewusstseins-bildung (auch durch Sprache) ist wichtig
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Foto: © Gerd Altmann
Konsequenzen• Schattenübersetzung vom NETZWERK ARTIKEL
3 e.V. (www.nw3.de)
• Ausführungen beziehen sich auf die Schattenübersetzung
• Bemühung um Beteiligungsstandards
• Beteiligung in BRK vorgeschrieben:- Art. 4, Abs. 3- Art. 33, Abs. 3- Art. 35, Abs. 4
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Motto - Erstellung
• erstes Motto ohne Beteiligung• Schattenmottowettbewerb mit Ministerin in
der Jury• Prozess von vorne mit DBR-Beteiligung
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2. Frauen mit Behinderungen (FmB): Art. 6 u.a.
• Sie werden nicht als Frauen, sondern als Neutren wahrgenommen
• Sie bleiben oftmals unsichtbar
• Sie werden als Frauen und Behinderte mehrfach diskriminiert
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Probleme in verschiedenen Bereichen
• Schule und Ausbildung
• Erwerbssituation und Einkommen
• Sexualität, Partnerschaft, Mutterschaft
• Sexualisierte Gewalt
• Assistenz/Pflege
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Verankerung von Frauen- belangen in der BRK
• erst fehlten Frauen und Gender fast völlig• dann plädierten KoreanerInnen für eigenen Artikel• letztlich wurde „twin track approach“ realisiert
Twin track approach
• Vorgeschlagen in einem DPI-Papier von Sabine Häfner (SoVD) und mir
• eigener Frauenartikel (Artikel 6) und
• Referenzen in anderen wichtigen Artikeln
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weitere Frauen-/Genderreferenzen
• Präambel p (Mehrfachdiskriminierung)
• Präambel q (Gewalt)
• Präambel s (Gender Mainstreaming)
• Art. 3 (Allgemeine Grundsätze)
• Art. 8 (Bewusstseinsbildung)
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weitere Frauen-/Genderreferenzen
• Art. 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
• Art. 25 (Gesundheit)• Art. 28 (Angemessener Lebensstandard
und sozialer Schutz)• Art. 34 (Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen)
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Das ist auch noch für FmB wichtig
• Art. 23 (Achtung der Wohnung und der Familie): Unterstützung von Eltern mit Behinderungen
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3. Barrierefreiheit: Art. 9• Übersetzungsfehler• Ziele: Selbstbestimmung und
Gleichberechtigung• geht über Bestimmungen der deutschen BGGs
hinaus• auch private Rechtsträger müssen zur
Barrierefreiheit verpflichtet werden• angesprochen werden weiter Schulungen,
Assistenz, Technologien
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Barrierefrei sollen sein:
• Gebäude und Einrichtungen darin
• Straßen, Transportmittel
• Informationen, Kommunika-tion, Beschilderungen
• alles, was der Allgemeinheit offensteht
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4. Selbstbestimmt Leben
(Foto: © Rosemarie König)
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Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft:
Art. 19
• Übersetzungsfehler
• Gemeinden müssen BRK umsetzen
• alle Einrichtungen für die Allgemeinheit müssen auch für behinderte Menschen nutzbar sein
• Gemeinden müssen aktiv werden und auf Private einwirken
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Wohnen und Assistenz
• Wahlmöglichkeiten von Wohnort und Wohnform
• Bereitstellung von gemeindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich persönlicher Assistenz
• Hilfe muss der selbst gewählten Wohnform folgen, nicht umgekehrt
• Konsequenz: Kostenvorbehalt in § 13 SGB XII muss gestrichen werden
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5. Bildung: Art. 24
• einer der am leidenschaftlichsten diskutierten Artikel
• Selbstverpflichtung zu einem inklusiven Bildungssystem
• Recht auf gemein-same Erziehung ist festgeschrieben
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Rechtsgutachten Prof. Dr. Eibe Riedel
• vorgestellt Januar 2010• innerhalb von 2 (max. 4)
Jahren müssen Schulge-setze angepasst werden
• schon jetzt gibt es indivi-duellen Rechtsanspruch auf Regelschulbesuch
• Beweislast bei Schule, nicht bei Eltern
wieder Inklusion
• derzeitige Diskussion: behinderte Kinder - Schule
• Inklusion betrifft alle Bereiche
• Inklusion betrifft alle Menschen
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Danke für die Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung!
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