fr. 4.– finger weg von diesen occasionen!...k-tipp nr. 6 22. märz 2017 3 cumulusbons: nicht immer...
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LIA
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RENTENREFORM: Mehr zahlen, weniger erhalten Seite 6
Frischhaltedosen Test: Nur ein einziges Gefäss hält absolut dicht Seite 16
FUSSBALL Live-Spiele mit Pay-TV: Die Abos im Vergleich 19
PREISVERGLEICH Aldi viel günstiger als Coop und Migros 22
HANDY-TARIFE Für die meisten Kunden lohnt sich Prepaid 24
GRATIS- RECHTS- BERATUNG
044 253 83 83
Finger weg von diesen Occasionen!
Auto: Der K-Tipp sagt, bei welchen Modellen am schnellsten Reparaturen anfallen. Die Tipps zum Kauf eines guten Gebrauchtwagens Seite 4
Nr. 6 22. März 2017 Redaktion: 044 266 17 17 Abo-Service: 044 253 90 90 www.ktipp.ch redaktion@ktipp.ch Fr. 4.–
2 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Airline Swiss 4Unzulässige Zusatzrechnung
Occasionsautos 4Von diesen Modellen sollten Käufer die Finger lassen
Rentenreform 6Altersvorsorge: Rentner und Angestellte verlieren
SBB 9Tarif-Wirrwarr bei Bahntickets
Swisscom 10So wehren Sie sich gegen die neuen Verträge
Pay-TV 19Live-Fussball: Die Angebote der Bezahlsender im Vergleich
Primitivo-Weine 20Degustation: Die meisten sind langweilig im Geschmack
Preisvergleich 22Warenkorb mit 30 Produkten: Aldi klar am günstigsten
Handy-Abos 24Prepaid ist für die meisten Kunden die beste Wahl
Steuererklärung 30Antworten auf Leserfragen
Patientendaten 32Einsicht in die Krankenakte: Das sind Ihre Rechte
Medikamente 34Einkauf im Ausland: Bundesamt verbietet Rückerstattung
Kreditkarten 38Ungerechtfertigte Zuschläge zurückfordern: Die Tipps
TESTSToaster 15Diese Geräte rösten gut
Weitere Tests 15Rollkoffer, WLAN-Router, Käse
Frischhaltedosen 16Viele sind nicht ganz dicht
BERATUNGFragen & Antworten 25
Rechtsberatung 27
RUBRIKENÄrger/Aufsteller 13
Leserbriefe 35
Impressum 39
INHALT
Konsumenten-HotlineTel. 044 266 17 17
E-Mail: info@ktipp.chFür Fragen und Hinweise rund um den Konsumentenalltag, Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 17 Uhr
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E-Mail: beratung@ktipp.ch Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr
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Geldberatungwww.ktipp.ch
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K-Tipp und Kassensturz sind zwei unabhängige Redaktionen.
Fragen und Hinweise, die den Kassensturz betreffen, sind direkt an die Kassensturz-Redaktion zu richten: Tel. 044 305 61 11
GUT UND GRATIS BERATEN!
«Magische Trinkhalme»: Nicht viel mehr als Zucker
Die Migros verkauft spe-zielle Röhrli zum Milch-trinken. Sie enthalten vor allem Zucker und Aroma.
«Einfach die Milch durch den Trinkhalm saugen, und schon kann man den Schoko-Milch-Mix geniessen»: So preist die Migros die neuen M-Quick- Röhrli mit Schokolade n-geschmack auf der Verpackung an. Die «ma gischen Trinkhalme» gibts auch als Erdbeervariante.
Die Halme bestehen aus Plastik und einer körnigen Fül-lung. Diese löst sich auf, wenn Kinder die Milch durchs Röhrli ziehen. Die Füllung besteht praktisch nur aus Zucker (etwa 1,5 Würfelzucker) und Aroma-stoffen. In der Variante Erdbeer hats zudem den Zusatzstoff E120, der Allergien auslösen kann.
Die Migros schreibt dem K-Tipp: «Die M-Quick-Röhrli
liefern nicht mehr Zucker als ein Glas Milch mit Schokoladen-pulver.» Und: Der Zusatzstoff E120 sei in Süss waren zur Fär-bung erlaubt «unter Berück-sichtigung der zulässigen Höchst-menge». (mfe)
Wenn Zuchtfisch, dann besser bio
In Zuchtfischen steckt oft der Giftstoff Ethoxyquin. Bio-Produkte sind weniger stark betroffen.
Das Pestizid Ethoxyquin steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und den Stoffwechsel der Leber zu stören. Deshalb darf es im Obst-bau nicht mehr eingesetzt wer-den. Ein Test der Zeitschrift «Gesundheitstipp» zeigt nun aber: Das Gift landet trotzdem auf den Tellern – in Fischen aus Zucht betrieben.
Von 20 Speisefischen waren im Test nur 3 frei von Ethoxyquin. Am meisten davon fand das Labor in Lachs aus Norwegen. Auch in Schweizer Forellen aus konventionellen Zuchten steckte das Gift.
Klar besser schnitten Bio-Produkte ab: Die Bio-Blausee- Forellen (Coop) sowie die Bio-Dorade (Migros) enthielten kein Ethoxyquin. Und im Bio-Lachs der Grossverteiler fanden sich lediglich kleine Mengen.
Den «Gesundheitstipp» gibts für Fr. 4.50 am Kiosk oder per Tel. 044 253 90 80.
Migros-Trinkhalme: Fast 1,5 Würfelzucker pro Röhrli
3K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Cumulusbons: Nicht immer ein Mehrwert
Cumulusbons der Migros kann man zu Gutscheinen umtauschen. Das lohnt sich nicht immer.
Die Migros wirbt für Angebote, die mit Cumulusbons bezahlt werden können. Davon wollte K-Tipp-Leserin Thea M. Hefti aus Zürich profitieren. Sie tauschte auf der Migros-Website einen 10-Franken-Cumulusbon in einen Hotel-gutschein um – im Wert von 150 Fran-ken. Den Gutschein löste sie im Hotel Stoos im gleich namigen Ort im Kanton Schwyz ein. Sie bezahlte für zwei Nächte 299 Franken.
Nach der Buchung suchte sie auf der Website des Hotels nach dem normalen Zimmerpreis. Sie staunte nicht schlecht: Ein Einzelzimmer für zwei Nächte kos-
tete dort nur 270 Franken. Auf der Buchungsplattform www.hrs.de waren es sogar nur 210 Franken. Hefti: «Ich fühlte mich veräppelt.»
Die Migros stellt die Hotelangebote mit Switzerland Travel Centre (STC) zu-sammen. STC-Sprecherin Andrea Maffioletti: «Wir kaufen Hotelpakete zu fixen Preisen ein.» Es könne durchaus sein, dass Hotels die Preise senken würden und das Angebot der Migros unterboten werde.
Wer feststellt, dass er zu viel bezahlt hat, kann sich laut Maffioletti mit den Belegen an den STC wenden (E-Mail customercare@stc.ch oder Tel. 043 210 55 00). «Nachvollziehbare Differenz-beträge» würden zurückerstattet.
(tj)
Flug buchen auf Reiseportalen: Bis 700 Franken sparen
Suchmaschinen im Internet finden günstige Tickets, welche die Airlines selber nicht anbieten. Das Spar-potenzial ist gross.
Reiseportale wie Ferienpiraten.ch, Holidayguru.ch, Exbir.de oder Restplatzbörse.ch durchforsten das Internet nach günstigen Flug-tickets. Sie durchkämmen dabei auch Gutscheinportale wie Dein-deal.ch und finden Angebote, die
auf anderen Vergleichsportalen und bei den Airlines selbst nicht auf tauchen.
Wer zeitlich flexibel ist und beim Reisen in erster Linie auf den Preis schaut, kann beim Buchen über die Portale erheblich Geld sparen. Das zeigt eine Stichprobe des K-Tipp:
1 Holidayguru.ch verkauft einen
Retourflug nach Mauritius mit der Swiss-Tochter Edelweiss ab Zürich für 233 Franken. Der gleiche Flug kostete bei Buchung
über die Website von Edelweiss 948 Franken – also über 700 Fran-ken mehr. 1 Ferienpiraten.ch bietet einen
Retourflug ab Zürich nach Miami für 523 Franken. Geflogen wird mit Germanwings. Auf der Web-site der Airline kostete dieser Flug 556 Franken. 1 Ein Retourflug von Basel nach
Bangkok mit Lufthansa offeriert Exbir.de für 483 Franken. Auf der Seite von Lufthansa war dieser Flug über 215 Franken teurer. (tj)
Holidayguru.ch: Durchforstet das Internet nach günstigen Flugtickets
Persil Megaperls: Geringer dosiert,
aber teurer
Der Hersteller von Persil wirbt für ein Waschmittel, das ge-ringer dosiert werden sollte. Das geht ins Geld.
Neben dem Vollwaschmittel Per-sil Universal gibts in den Läden auch noch Persil Universal Me-gaperls (Bild). Laut dem Herstel-ler Henkel soll es «geringer do-siert» werden. Das klingt so, als liesse sich damit Geld sparen.
Doch das stimmt nicht: Bei Coop kosten 100 Waschgänge mit dem normalen Persil Uni-versal Fr. 53.85, mit den Mega-perls Fr. 72.50 – also deutlich mehr. Das normale Waschmittel für 100 Waschgänge wiegt 6,5 Kilo, Megaperls 7,4 Kilo.
Laut Henkel braucht es für einen Waschgang nur 100 Milli-liter Megaperls, beim Pulver hin-gegen 115 Milli-liter. Ein schwa-cher Trost für alle, die viel zah-len und schwer tragen. (mdb)
RÄTSELHAFTE REZEPTE
Enthält Feuchthaltemittel E420Welches Lebensmittel aus dem Supermarkt enthält die folgenden Stoffe?
Auflösung auf Seite 37
Karotten 21%, Zucker, Haselnüsse gemahlen,
Eier (aus Bodenhaltung), Weizenweissmehl,
Rapsöl, Weizenstärke, Dekor-Karotten
(Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, Emul-
gator: Sojalecithin, Vanille-Extrakt, Palmfett, Farbstoffe:
E100, E120 und E171), Backtriebmittel: E450 und E500,
Weizenstärke, Konservierungsstoff: E 200, Bäckereimarme-
lade Aprikose (Aprikosenmark aus Konzentrat, Zucker,
Glukosesirup, Traubenzucker, Feuchthaltemittel: E420,
Geliermittel: Pektin, Säuerungsmittel: Citronensäure, Säure-
regulator: E331, Sonnenblumenöl, Konservierungsstoff:
E202, Anti oxidationsmittel: Ascorbinsäure, Aroma), Zimt,
Kochsalz, Zitronen, Zitronensaftkonzentrat, Wasser.
4 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Nicht fliegen und draufzahlen
Einfach statt retour: Die Swiss schikaniert Kunden
Swiss-Kunden droht seit kurzem eine Zusatzrechnung, wenn sie einen Retourflug buchen, aber auf den Rückflug verzichten. Das ist rechtlich unzulässig.
Zu Tickets der Swiss heisst es im Kleinge
druckten: «Der Preis gilt nur, wenn alle Flüge in der gebuchten Reihenfolge ange treten werden. Andernfalls wird der Preis auf der Grundlage der tatsächlichen Route neu berechnet.»
Ähnliche Klauseln gibts bei vielen Airlines. Das führte schon oft dazu, dass Passagiere mit einem gebuchten Retourflug vor der Rückreise in Schwierigkeiten gerieten, wenn sie aus irgendeinem Grund den Hinflug ausgelassen
hatten. In solchen Fällen waren Betroffene am Flughafen gezwungen, entweder auf den Flug zu verzichten oder ein neues Ticket zu kaufen.
Die Swiss verlangt nun neu teils auch von Kunden einen Zuschlag zum bezahlten Preis, wenn sie ein Retourticket kauften, aber den Rückflug nicht antraten. Das berichteten Leser dem KTipp. Die Airline bestreitet das nicht. Sie sagt, sie prüfe «jeden Fall individuell» und behalte sich vor, eine Rechnung zu stellen.
«Solche Klauseln sind unzulässig»
Allerdings: Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die dieser Geschäftspraxis zugrunde liegen, bezeichnete Rechtsprofessor Arnold F. Rusch schon vor über vier Jahren als unzulässig («Saldo»
18/2012) – unter anderem mit dem Verweis auf Artikel 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Reiserechtsexperte Vito Roberto, Professor an der Universität St. Gallen, ist gleicher Meinung: «Eine Klausel, wonach man für weniger Leistungen mehr bezahlen muss, ist ungewöhnlich und damit ungültig». Auch er sieht darin zusätzlich einen Verstoss gegen das UWG. Die Swiss sagt dazu: «Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen.»
Tipp: Zahlen Sie solche Zuschläge nicht. Falls die Kreditkarte wegen einer nicht geflogenen Flugstrecke nachbelastet wurde, sofort bei der Kreditkartenfirma intervenieren, die Belastung zurückweisen und die Kreditkartenrechnung um diesen Betrag kürzen. Gery Schwager
Auto: So finden Sie eine gute OccasionExper tenbericht listet die häufigsten Mängel bei Gebrauchtwagen auf
Von welchen Occasionswagen sollte man besser die Finger lassen? Experten decken in einem aktuellen Bericht die Schwächen der einzelnen Modelle auf.
Wer ein Occasions auto kaufen will, möchte
nicht nur den Preis, sondern auch den Zustand und die Schwachstellen kennen. Doch solche Informationen über die verschiedenen Automodelle gibt es in der Schweiz kaum: Die Strassenverkehrsämter veröffentlichen keine Statistiken über Mängel, die sie bei den Fahrzeugprüfungen entdeckt haben.
Anders die Situation in Deutschland: Dort wertet der Techni sche Überwachungsverein (TÜV) Jahr für Jahr die Resultate der technischen Fahrzeugkontrollen aus. Die Daten im neuesten Bericht stammen von knapp neun Millionen Autos, die zwischen Juli 2015 und Juli 2016 vorgeführt wurden.
Am häufigsten ist das Licht defekt
Die Autos halten erfreulicherweise immer länger – und werden immer sicherer. Frühere Probleme wie zum Beispiel Rost sind nur noch selten ein Thema. Am häufigsten stellten die Prüfer Defekte an der Beleuchtung fest. Auch Ölverluste bei Motor, Bremsen, Achsfedern und Dämpfung rangieren oben auf der Liste.
Der TÜVBericht gruppierte die geprüften Fahrzeuge in fünf Altersklassen
und rangierte sie in jeder Klasse aufgrund der erheblichen Mängel. Auf den letzten zehn Rängen der fünf Altersgruppen sind Modelle folgender Hersteller zu finden: Chevrolet, Renault, Fiat, Dacia, Volkswagen, Ford, Kia, Alfa Romeo, Citroën und Hyundai.
Tipps zum Kauf einer guten Occasion
TCSExperte Pascal Berchtold sagt, wie man beim Kauf eines Gebrauchtwagens böse Überraschungen vermeidet: 1 Bei der Besichtigung soll
te das Auto an der Sonne oder an einem hellen Ort stehen und frisch gewaschen, aber nicht nass sein. So kann man Kratzer oder feine Unebenheiten besser erkennen. 1 Die Probefahrt sollte
mindestens 30 Minuten dauern und sowohl innerorts als auch ausserorts und auf der Autobahn stattfinden. Der Motor muss einwandfrei starten und im Leerlauf ruhig und regelmässig laufen. 1 Während der Fahrt sollte
man auf ungewöhnliche Geräusche und Gerüche achten. Die Schaltung muss problemlos funktionieren, der Motor in allen Gängen gut «durchziehen». Lenkrad kurzzeitig leicht in den Händen halten und prüfen,
SW
ISS
Flugticket: Buchen und nicht fliegen kostet Zuschlag
ISTO
CK
5K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Auto: So finden Sie eine gute OccasionExper tenbericht listet die häufigsten Mängel bei Gebrauchtwagen auf
ob das Fahrzeug bei Lastwechsel (Gasgeben oder Bremsen) in der Spur bleibt. 1 Die Bremsen kann man
auf der Probefahrt nur grob beurteilen. Auf ebener Stras se gilt: Das Auto darf beim Bremsen nicht aus der Spur geraten, das Pedal nicht pulsieren und der Pe dal druck nicht variieren. Macht man auf rutschiger Strasse eine Vollbremsung, schaltet sich normaler weise das Antiblockiersystem ein. Das bemerkt man am vibrierenden Bremspedal.
1 Alle Dokumente sollten geprüft werden. Liegen neben der Betriebsanleitung fürs Auto auch Anleitungen für Zubehör wie Navi vor? 1 Der Fahrzeugausweis ist
obligatorisch. Allfällige tech nische Änderungen müssen darin eingetragen sein. Ergänzend braucht es bei direkt importierten Fahr zeugen auch das sogenannte Certificate of Confirmity (COC). Bei Autos, die nicht mindestens den Abgasvorschriften Euro 03 (Benziner) und Euro 04
(Diesel) entsprechen, ist zudem ein Abgaswartungsdokument mitzuführen. 1 Pflicht ist ferner das Ser
viceheft mit den einzelnen Wartungsnachweisen. 1 Man sollt darauf achten,
dass der Kilometerstand auf dem Tacho in etwa mit dem im Serviceheft eingetragenen übereinstimmt. 1 Weitere Infos zum Occa
sionskauf: www.tcs.ch } Auto & Zweirad } Auto kaufen, verkaufen } Tipps zum Autokauf. Darko Cetojevic
2 und 3 Jahre alt
Geländewagen aus korea-nischer Produktion schnit-ten hier am schlechtesten ab – konkret die Kia-Mo-delle Sportage und Soren-to. Besonders oft gab es Ärger mit der Beleuch-tung, der Handbremse und den Dieselmotoren.
Immerhin: Kia gibt sieben Jahre Garantie.
Alle Resultate des aktuellen
TÜV-Berichts: www.tuev-sued.de/
auto-fahrzeuge/tools-services/
tuev-report
4 und 5 Jahre alt
Fast jeder vierte Logan der rumänischen Renault- Tochter Dacia fällt bei der zweiten TÜV-Fahrzeug-kontrolle durch. Oft sind Bremsscheiben rostig, was die Bremswirkung verschlechtert. Probleme bereiten auch Radaufhän-gung und Lenkung.
Fazit der Prüfer: Als Neu-wagen sei der Logan ein Schnäppchen, bei Occa-sionen müsse man aber mit teuren Reparaturen rechnen.
6 und 7 Jahre alt
Der Daewoo Matiz – er wurde auch unter der Marke Chevrolet verkauft – ist ein Kleinwagen, der in diesem Alter grössere Probleme bereitet: «De-saströs die viel zu oft mangelnde Bremswir-kung», urteilen die Prüfer schonungslos. Daneben nervt der Ölverlust, und der Auspuff rostet stark. Die Prüfer entdeckten auch viele verklebte Scheibenwischerantriebe.
Die Bilanz: Fast jeder dritte vorgeführte Matiz hatte erhebliche Mängel.
8 und 9 Jahre alt
Der Renault Laguna II hat laut TÜV in diesem Alter sein Ablaufdatum erreicht. Die Liste der Mängel beim Fahrwerk ist lang: Achsen-aufhängung, Lenkung, Stossdämpfer und Gummi manschetten wei-sen kritische Werte auf. Auch die Bremsen ver-schleissen im Eiltempo.
Occasionskäufer sollten sich auf aufwendige Re-paraturen gefasst ma-chen.
10 und 11 Jahre alt
Das Schlusslicht bildet der Mercedes-SUV M- Klas se. Die Prüfer be-scheinigen der in den USA gebauten ersten Serie «miese Qualität». Entspre-chend lang ist die Mängel-liste: Bremsleitungen ros-ten, Fahrwerk und Len-kung sind oft verschlissen, und Öl läuft aus.
Allerdings: Mercedes hat offenbar aus früheren Feh-lern gelernt. Das zeigen die Sieger der ersten bei-den Alters klassen: Mer ce-des GLK und SLK schnit-ten dort am besten ab.
TÜV-Bericht: Die schlechtesten Occasionsmodelle nach Altersklassen
Vor dem Occasionskauf: Probefahrt machen und Dokumente checken
1 Bei einem Durchschnittslohn von 77 124 Franken brutto. Alle Zahlen pro Jahr und pro Person
6 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Altersvorsorge: Mehr z ahlen, weniger erhalten Angestellte und Rentner sind die Verlierer – Pen sionskassen und Versicherungen die Gewinner
Das Parlament in Bern verspricht der Bevöl kerung einen AHV-Zustupf. Der Preis dafür: höhere Steuern, tiefere Löhne und weniger Rente aus der Pensionskasse. Der K-Tipp hat nachgerechnet. Unter dem Strich verlieren alle – vor allem die Ärmsten.
Die Abstimmung im Par-lament fiel knapp aus:
127 Politiker stimmten letz-te Woche für und 111 ge-gen die Reform der Alters-vorsorge. Am Schluss war es ein Kräftemessen zwi-schen den Parteien – ohne jeden Bezug zu den konkre-ten Folgen für die Be - völ kerung. Immerhin: Die Stimmbürger werden das letzte Wort haben.
Wer aber profitiert von der Rentenreform, und wer zahlt drauf? Der K-Tipp fragte dazu keine Politiker, er hat, gestützt auf die Ge-setzesänderungen und die Daten des Bundesamts für Statistik, selbst nachgerech-net. Grundlage dafür ist der Schweizer Durchschnitts-lohn von jährlich 77 124 Franken brutto. Die eine Hälfte der Schweizer ver-dient laut Statistik weniger, die andere mehr.
Höhere Steuern und Abzüge
Fazit: Von der Reform pro-fitieren die Pensionskassen, die Versicherungen und die Bundeskasse. Die Schwei-zer Bevölkerung zahlt durchs Band mehr und er-hält weniger. Die Resultate im Detail:
1 Mehrwertsteuer: Sie wird um 0,6 Prozentpunk-
te erhöht. Damit werden Waren und Dienstleistun-gen für sämtliche Haus-halte teurer. Berufstätige gaben gemäss der letzten Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statis-tik im Jahr 2014 rund 20 000 Franken für mehr-wertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen aus. Das heisst: Nach der Ren-tenreform müssten sie auf dieser Summe mindestens 100 Franken mehr Mehr-wertsteuer zahlen. Rechnet man dies aufs gesamte Er-werbsleben hoch, sind das 4500 Franken.
1 AHV-Abzüge: Für die AHV zahlen alle Angestell-ten künftig 4,35 Prozent. Beim erwähnten schweize-rischen Durchschnittslohn macht dies pro Jahr 116 Franken mehr AHV-Lohn-abzüge aus. Oder bis zur Pensionierung rund 5220 Franken. Für Frauen kommt dazu: Sie müssen ein Jahr länger arbeiten. Das kostet sie weitere 3354 Franken für die AHV.
1 PK-Abzüge: Auch die Abzüge für die Pensions-kasse steigen. Durch-schnittliche Angestellte müssen in ihrem gesamten Erwerbsleben neu rund 13 000 Franken mehr in die 2. Säule einzahlen. Der
Grund: Die sogenannten Altersgutschriften werden für 35- bis 54-Jährige um 1 Prozentpunkt erhöht. Und Frauen müssen ein Jahr länger einzahlen. Das kostet sie durchschnittlich zusätzlich 4980 Franken.
1 Total Beiträge: Zusam-mengerechnet zahlen Angestellte also bis zur Pen-sionierung rund 18 220 Fran ken mehr an die Sozial-versicherungen, Frauen so-gar rund 26 500 Franken.
Heutige Erwerbstätige1
• Mindestens Fr. 100.– mehr Mehrwertsteuern
• Fr. 116.– mehr Beiträge an die AHV
• Bis Fr. 550.– mehr Pensions- kassenbeiträge (je nach Alter)
• AHV-Rente steigt um Fr. 840.– bis Fr. 1356.–
• Pensionskassenrente sinkt um Fr. 640.–
• Frauen: zusätzliche AHV- Beiträge im Alter 64 von Fr. 3354.– und rund Fr. 20 000.– weniger AHV-Rente in diesem Jahr
1 Bei einem Durchschnittslohn von 77 124 Franken brutto. Alle Zahlen pro Jahr und pro Person ISTO
CK
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7K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Altersvorsorge: Mehr z ahlen, weniger erhalten Angestellte und Rentner sind die Verlierer – Pen sionskassen und Versicherungen die Gewinner
Heutige Rentner
• Renten bleiben gleich • mindestens 60 Franken mehr Mehrwertsteuer
1 Auswirkung auf Löhne: Auch die Arbeitgeber müs-sen so viel mehr zahlen wie die Angestellten. Ob sie das Lohnbudget um die ent-sprechenden neuen Kosten erhöhen oder tiefere Brut-tolöhne zahlen, um die Kos-ten aufzufangen, ist offen. Klar ist: Die Angestellten sind am kürzeren Hebel.
Renten der 2. Säule sinken
Für all diese Mehrausgaben erhalten die Versicherten
eine leicht höhere AHV- Rente: Ledige bekommen pro Jahr 840 Franken mehr, Verheiratete maximal 1356 Franken mehr. Bei der heu-tigen Lebens erwartung nach der Pen sionierung macht dies für Alleinstehen-de gut 17 600 Franken mehr AHV aus. Frauen er-halten allerdings ein Jahr weniger Rente, weil sie künftig erst ab 65 pensio-niert werden: Das ist bei der durchschnittlichen AHV-Rente ein Minus von gut 20 000 Franken.
Doch das ist erst die hal-be Rechnung: Denn der Rentenumwandlungssatz der Pensionskassen wird um 12 Prozent gesenkt. Ge-rechnet auf das schweizeri-sche Durchschnittseinkom-men und die Bestimmun-gen des neuen Gesetzes, ergibt dies künftig eine um 640 Franken tiefere Rente pro Jahr. Auf die statistische Lebenserwartung nach der Pensionierung umgerech-net, sind das 13 440 Fran-ken weniger.
1 Fazit: Angestellte zahlen bis zur Pensionierung 4500 Franken mehr Mehrwert-steuer und 18 220 Franken höhere Sozialversicherungs-beiträge, Frauen sogar 26 500 Franken mehr. Wer-den sie mit 65 Jahren pen-sioniert, erhalten sie jähr-lich eine leicht höhere Ren-te von der AHV und eine leicht tiefere von der Pen-sionskasse. Die Frauen ver-lieren zudem noch im 65. Altersjahr eine ganze AHV- und Pensionskassen-rente von rund 40 000 Franken.
Das VZ Vermögens-zentrum hat die Aus-wirkungen der Renten-reform ebenfalls berechnet, und zwar für einen 55-jäh-rigen Mann mit einem Jah-reseinkommen von brutto 120 000 Franken. Fazit: Der Mann zahlt pro Jahr 497 Franken mehr AHV, Pensionskasse und Steuern, und er erhält ab Alter 65 pro Jahr 1830 Franken we-niger Rente.
Die Rentenreform wird vor allem von den Links-parteien als Verbesserung für die Wenigverdiener ver-kauft. Fakt ist: Auch diese zahlen von ihren tiefen Löhnen höhere Zwangsbei-träge an die AHV und die Pensionskasse. Falls sie un-ter dem Strich einen Fran-ken mehr Rente erhalten, würden ihnen die Ergän-zungsleistungen genau um diesen Betrag gekürzt. Da- von betroffen sind über 200 000 Pensionierte, Ten-denz steigend.
Rekordkohe Reserven
Der 2. Säule und der AHV geht es heute sehr gut – auch wenn Politiker das Ge-genteil behaupten. Die Pen-sionskassen verfügten per Ende 2015 über rund 116 Milliarden Franken Reser-ven (siehe «Saldo 4/2017). Und bei der AHV belief sich das gesamte Vermögen im selben Jahr auf 44,2 Mil-liarden Franken. Damit er-wirtschafteten die Vermö-gensverwalter 1,2 Milliar-den Gewinn – das sind 3,9 Prozent Jahresrendite.
Christian Birmele
Dürfen wir vorstellen: unser Ohhhhh-Saft.
Aktuell1.–1.–1.–
Gut und günstig geniessen
Die Budgetlinie von
9K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Tickets für Teilstrecken günstiger als Direktbillett
SBB: Tarif-Wirrwarr bei Bahntickets
Wer für gewisse Strecken mit der Bahn statt ein Ticket zwei Teilstrecken löst, kann Geld sparen. Das zeigt eine Stichprobe des K-Tipp.
Für eine Retourfahrt von Splügen GR nach
Chiasso TI zahlt man bei den SBB Fr. 108.40. Das sind Fr. 37.20 mehr, als wenn man die gleiche Stre-cke aufteilt und zwei Tickets löst. Denn die Fahrt von Splügen nach San Bernar-dino und von dort nach Chiasso kostet mit diesen zwei Billetten total nur Fr. 71.20.
Die Retourfahrt mit zwei Tickets zahlt sich zum Bei-spiel auch von Ebikon LU nach Meiringen BE via Lungern OW aus. Preis: Fr. 46.80. Ein direktes Bahnticket gibts für Fr. 60.40 – also für über 13 Franken mehr.
Oder eine Fahrt von Wil SG nach Chur: Sie kostet Fr. 44.–. Mit zwei Tickets über Bad Ragaz SG sind es nur Fr. 39.60 – 10 Prozent weniger.
Auch bei Reisen ins Aus-land lässt sich Geld sparen, wenn man Tickets für Teil-strecken löst. Luzern–Mai-land retour kostet Fr. 165.–. Zwei Tickets via Chiasso kosten Fr. 155.–.
Günstigeres Ticket, aber längere Reisezeit
Doch aufgepasst: Einzeln gebuchte Tickets sind laut SBB nur gültig, wenn die benützten Züge an den ge-wählten Bahnhöfen halten. Das steht im «Allgemeinen Personentarif T600» auf der SBB-Website. Im Detail: «Die Fahrausweise berech-tigen nur zur Fahrt über die darauf bezeichneten Wege.»
Und: Wer von den güns-tigeren Preisen profitieren will, muss mit längeren Reise zeiten rechnen. Grund für diese Preisgestaltung sind die Tarif ver bun de. Sie
basieren statt auf Stre cken- auf Zonenbilletten. Diese sind teils günstiger.
Pro Bahn fordert einfacheres Tarifystem
Der Verein Ch-direct ist zuständig für die Tarife öffentlicher Verkehrsmittel. Sprecher Roger Baumann be stätigt: «Die Preis kon stel-lationen sind recht kom-plex.» Man strebe mittel-fristig eine «Harmonisie-rung» an.
Über die Sparmöglichkei-ten lässt man die Kunden im Dunkeln. Kurt Schrei-ber, Präsident der Kunden-organisation Pro Bahn, sagt: «Wir erhalten immer wieder Nachrichten von Reisenden, die sich im Tarif dschungel nicht zurechtfinden und sich über Un ge rech tig kei-ten beklagen.» Pro Bahn Schweiz forderte in einem Schreiben an Bundesrätin Doris Leuthard bereits vor drei Jahren, das Tarifsystem müsse vereinfacht werden. Tatjana Jaun/Matteo Cheda
Splügen
Fr. 108.40
Fr. 71.20+
Chiasso
AUFGESPIESST
Zucker im Joghurt
Deklaration verschlechtert
Lebensmittelhersteller Nestlé weist auf Joghurts der Marken Hirz und LC-1 die verschiedenen Zuckerarten einzeln aus. Konkret sind dies: Laktose (Milchzucker), Fruktose (Fruchtzucker), Saccharose (weisser Zucker) und Glukose (Traubenzucker). So ist auf einen Blick klar, wie viel weisser Zucker den Joghurts zugesetzt wurde.
Doch damit ist ab Anfang Mai Schluss: Nach neuem Lebensmittelrecht ist dann nur noch die vage Angabe «Kohlenhydrate» und «davon Zucker» vorgeschrieben. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit können die Hersteller weitere Angaben allenfalls ausserhalb der Nähr-werttabelle machen. Nestlé schreibt auf An frage: «Wir werden uns an die gesetzlichen Vor schriften halten und unsere Verpackungen innerhalb der vorgegebenen Fristen anpassen.»
Gut zu wissen: Joghurt enthält auf 100 Gramm von Natur aus rund 4,5 Gramm Milchzucker. Zieht man dies vom angegebenen Zuckerwert auf der Nährwerttabelle ab, enthält man die Menge an zugesetztem weissem Zucker. (mfe)
Coop
Äpfel: Halbe Aktion
Mit grossen Buchstaben warb die «Coop- Zeitung» für eine «Aktionswoche» (Bild): Alle Äpfel gebe es zum halben Preis. Und tatsächlich: Egal, ob im Offenverkauf oder im Sechserpack – die Äpfel kosteten nur die Hälfte. Der Haken:
In sämtlichen Filialen, die der K-Tipp besuchte, fehlten die besonders güns tigen Prix-Garan-tie-Äpfel. Deshalb fragte der K-Tipp beim Perso-nal nach. Tenor: «Wir haben die Prix-Garan-tie-Äpfel nicht im Sortiment, weil die Halb-preis-Aktion läuft.»
Theoretisch hätte die Halbpreis-Aktion auch für die Prix-Garantie-Äpfel gegolten. Doch Coop bestätigt, dass die Filialen die Äpfel der Billig linie gar nicht bestellen konnten. Und begründet das so: Die Kunden würden lieber teurere Äpfel kaufen, weil sie von der Aktion mehr profitieren möchten. Wers glaubt! (mdb)
San Bernardino
10 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Neuer Swisscom-Vertrag: So kann man sich wehrenSwisscom verschickt neue Verträge und holt sich die Zustimmung zum Daten sammeln
Die Swisscom drängt alle Kunden zu neuen Verträgen. Der K-Tipp zeigt, was schlechter wird und wie sich Betroffene wehren können.
Viele Swisscom-Kunden sind verunsichert: In
den letzten Wochen flat-terte ein neuer Vertrag ins Haus – inklusive Allgemei-ne Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutz-erklärung.
Das ganze Werk umfasst acht kleinstgeschriebene Seiten. K-Tipp-Leser Franz Imark aus Basel sagt: «Ich kann das nicht alles lesen und bin total überfordert.» Ein Anwalt aus dem Zür-cher Oberland mit jahr-zehntelanger Berufserfah-rung schreibt: «Einen sol-chen Vertrag, der nicht unterschrieben werden muss und kein wesentliches Vertragselement enthält, habe ich bisher noch nicht gesehen.»
Neu 30 Franken Mahn gebühr
Tatsächlich steht auf dem als «Vertrag» überschriebe-nen Blatt der Swisscom ausser der Adresse und dem Geburtsdatum des Kunden nichts Konkretes. Unter «Angebote und Preise» wird auf die Website von Swiss-com verwiesen. Das Glei-che gilt für die «Vertrags-bestandteile» und die Kün-digungsmodalitäten.
Der unterschrifts lose «Ver trag» gilt für Fest-netz-Telefonie, Internet- und Fernseh- Abos. Der K-Tipp hat die seiten langen AGB studiert. Die grössten
Nachteile gegenüber den bisherigen Regelungen sind:
1 Inkassokosten: Die Mahngebühr wird von 20 auf 30 Franken erhöht. Und: Falls die Swisscom ein Inkassobüro einschaltet, soll neu der Kunde dafür zahlen.
Allerdings: Ein Verzugs-schaden muss gemäss Ge-richtspraxis nur bezahlt werden, wenn er höher ist als der Verzugszins des Rechnungsbetrags (K-Tipp 2/2016). Das ist praktisch nie der Fall.
Swisscom-Sprecherin Sabrina Hubacher ver-spricht auf Fragen des K-Tipp: «Swisscom verzich-tet auf die erste Mahnge-bühr, wenn ein Kunde innert der Nachfrist zahlt.» Die AGB seien meist strenger formuliert, als die Swisscom dies in der Praxis handhabe.
1 Vertragsänderung per E-Mail: Die Swisscom nimmt sich in den AGB das Recht dazu, Änderungen des Vertrags «auf die letzte
angegebene E-Mail-Adres-se» oder über «andere elek-tronische Informationska-näle rechtsgültig zuzustel-len». Swisscom-Sprecherin An nina Merk beschwich-tigt: «Die Kunden können weiterhin angeben, ob sie ihre Unterlagen lieber per Post erhalten möchten.» Der Wechsel vom Briefver-kehr zu elektronischen Ka-nälen sei ein langfristiger Prozess. Die AGB böten bloss eine mögliche Grund-lage, um künftig Vertrags-änderungen überhaupt per E-Mail senden zu dürfen.
1 Raubzug auf Kunden-daten: Die Swisscom will unter anderem Daten über Geschlecht, Alter, Wohn-ort, TV-Gewohnheiten und Surfverhalten im Internet sammeln. Diese Kunden-daten will sie anonymisiert für Werbezwecke an an dere Firmen verkaufen. Das ist unter anderem die Werbe-vermarktungsfirma Admei-ra, die den drei Unter-nehmen Swisscom, Ringier und SRG gehört.
Ihr Ziel ist es, auf Swiss-com- TV und im Internet personalisierte Werbung zu schalten. Beispiel: Wer viel auf Sportseiten surft, soll im Fernsehen und im In-
ternet vermehrt Sportwer-bung erhalten. Wer Klein-kinder hat, wird mit ent-sprechenden TV-Spots versorgt («Saldo» 5/2017).
Dies und viel mehr erlau-ben die Swisscom-Kunden ausdrücklich mit der An-nahme der «Datenschutz-erklärung», die dem Vertrag beigelegt wurde. Wer nicht will, dass die Swisscom mehr persönliche Daten speichert, als für die be-stellte Dienstleistung nötig ist, sollte dies durch einen eingeschriebenen Brief mit-teilen (siehe Kasten «So be-stimmen Sie, was gilt»).
Auch die AGB-Ände-rungen der Swisscom muss man nicht akzeptieren. Der bisherige Vertrag läuft dann weiter, bis ihn eine Partei kündigt.
«Klausel für Kunden unverbindlich»
Doch die Swisscom will den neuen Vertrag allen Kun-den aufdrängen: «Wer nicht mit den neuen AGB ein-verstanden ist, hat ein Kün-digungsrecht. Ein Verbleib bei den alten AGB ist nicht möglich.»
Thomas Probst, Professor für Privatrecht an der Uni-versität Freiburg, ist damit gestützt auf die Rechtspre-chung des Bundesgerichts nicht einverstanden: «Eine Klausel in den AGB, die dem Unternehmen das Recht einräumt, den Ver-tragsinhalt nachträglich einseitig abzuändern, ist für den Kunden zum Vorn-herein unverbindlich, wenn die Klausel nicht konkret
angibt, wann und inwieweit die spätere Vertragsanpas-sung erfolgen wird.» Die-sen Anforderungen genü-gen die bisherigen AGB der Swisscom aus dem Jahr 2012 nicht.
Auch laut Thomas Gei-ser, Zivilrechtsprofessor an der Universität St. Gallen, gilt der alte Vertrag der Swisscom weiter, wenn ein Kunde explizit wider-spricht. «Allenfalls kann die Swisscom den alten Vertrag dann kündigen.»
Swisscom muss alle Kunden akzeptieren
Die Swisscom erklärt auf Anfrage des K-Tipp: «Lehnt ein Kunde die neuen Be-dingungen ab, suchen wir zuerst das Gespräch. Hält er am alten Vertrag fest, würde die Swisscom diesen voraussichtlich kündigen.»
Bezüglich Festnetz-Tele-fon und Internetanschlüs-sen haben die Kunden al-lerdings einen Anspruch auf einen Vertrag mit der Swiss-com. Denn die Swisscom hat vom Bund eine Kon-zession für die Grundver-sorgung der Bevölkerung.
Caroline Sauser, Spreche-rin des dafür zuständigen Bundesamts für Kommu-nikation: «Lehnt ein Kunde die neuen Swisscom-AGB ab, rechnen wir nicht mit einer Änderung des Dienst-leistungsangebots.»
Karl Kümin
«Lehnt ein Kunde die neuen Swisscom-ABG ab, rechnen wir nicht mit einer Änderung des Dienstleistungsangebots»
Caroline SauserSprecherin Bundesamt für Kommunikation
ISTO
CK
[Vorname Nachname][Strasse Nr.][PLZ Ort]
EINSCHREIBEN Swisscom AGContact Center3050 Bern
[Ort und Datum]
Betrifft: Ablehnung der Vertragsänderung
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben mir kürzlich einen neuen Vertrag inklusive AGB und Datenschutzerklärung zugeschickt. Ich akzeptiere die Vertrags-änderungen nicht und halte am bisherigen Vertragsverhältnis fest.
Unabhängig davon ersuche ich Sie, keine persönlichen Daten von mir und meiner Familie zu sammeln und zu bearbeiten, die für die Benützung der individuell vereinbarten Dienstleistungen nicht zwingend nötig sind. Ich verbiete Ihnen die Weitergabe meiner Daten an andere Unternehmen.
Ich ersuche Sie, die bereits beschafften Daten unverzüglich zu löschen, soweit sie nicht für die Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung notwendig sind.
Mit der Erstellung, Speicherung oder Verwendung eines elektronischen Stimmabdrucks bin ich nicht einverstanden. Ich ersuche Sie, auch diese Daten unverzüglich zu löschen.
Freundliche Grüsse
[Vorname Nachname] [Unterschrift]
Musterbrief: Ablehnung der Vertragsänderung
11K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Neuer Swisscom-Vertrag: So kann man sich wehrenSwisscom verschickt neue Verträge und holt sich die Zustimmung zum Daten sammeln
So bestimmen Sie, was gilt
1 Wenn Sie nichts tun, gilt automatisch der neue Ver-trag ab dem von der Swiss-com mitgeteilten Datum.
1 Wollen Sie den bisheri-gen Vertrag beibehalten und Ihre Daten schützen, können Sie den K-Tipp- Musterbrief «Ablehnung der Vertragsänderung» verwen-den (siehe Musterbrief links). Schicken Sie der Swisscom den eingeschrie-benen Musterbrief mög-lichst innert 30 Tagen seit Erhalt des Vertrags. Behal-ten Sie eine Kopie als Be-weis.
1 Wer einzelne oder alle Leistungen der Swisscom (Festnetz, Internet, TV) kün-digen will, kann dies ohne Einhaltung der bisher an-wendbaren zweimonatigen Frist tun.
1 Wer den neuen Swiss-com-Vertrag akzeptiert und nur seine persönlichen Da-ten schützen will, kann dies mit dem Musterbrief «Da-tenschutz» machen.
1 Die erwähnten Muster-briefe finden Sie im Internet unter www.ktipp.ch ! Ser-vice ! Musterbriefe.
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13K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Ärger der Woche Aufsteller der Woche
Anita Briker: Gutschein wurde nicht verlängert Barbara Jaquet: Neue Schuhe erhalten
Herzlose BergbahnDie Stoosbahnen wollten die abgelaufenen Gutscheine einer krebskranken Frau nicht verlängern.
Anita Briker aus Altdorf schenkte ihrer Mutter zu
Weihnachten zwei Gutscheine der Stoosbahnen im Wert von total 100 Franken. Wenig später er-krankte ihre Mutter an Krebs. Es folgten Operation, Chemothera-pie und Bestrahlung. Die Mutter war deswegen nicht in der Lage, die Gutscheine innerhalb der auf-gedruckten Gültigkeitsfrist von zwei Jahren einzulösen. Als es ihr nach überstandener Krankheit wieder besser ging, bat Anita Bri-ker die Stoosbahnen unter Schil-derung der Umstände um eine
Verlängerung der Gutscheine. Doch diese lehnten mehrfach ab.
Erst als sich der K-Tipp einschal-tete, zeigten sich die Stoosbahnen bereit, Briker zwei neue Karten zu-zustellen. Sie schreiben: «Wir möchten alle Kunden gleich be-handeln. Es ist unmöglich, fair zu beurteilen, unter welchen Umstän-den das Einlösen eines Gutscheins zumutbar ist oder nicht.» Man wer-de die Situation jetzt analysieren.
Gut zu wissen: Gutscheine, die im Voraus bezahlt wurden, ver-jähren nach Gesetz erst nach zehn Jahren. (mfe)
«Überdurchschnittlicher Service»Die Wanderschuhe von Barbara Jaquet schmerzten. Der Hersteller Lowa tauschte sie aus und passte die neuen an.
Barbara Jaquet aus Stetten SH kaufte sich in einem Sport-
laden für knapp 240 Franken ein paar Wanderschuhe der Marke Lowa. Doch bei der ersten Wan-derung verspürte sie schon nach kurzer Zeit starke Schmerzen in den Fersen und in den Knien. «Die Folge war eine beidseitige Achil-lessehnenentzündung», erzählt Barbara Jaquet.
Das Verkaufsgeschäft wollte die Schuhe nicht mehr umtauschen. Deshalb wandte sich Barbara Ja-quet direkt an den Hersteller Lowa. Dieser nahm die Wander-
schuhe zurück und stellte fest, dass sie für Jaquet ungeeignet waren. Ein Angestellter schickte der Frau ein anderes Paar zum Ausprobie-ren. Dieses war im Bereich des Fussballens etwas zu eng. Lowa bot deshalb an, die Schuhe für sie anzupassen.
Doch damit nicht genug: Die Firma schickte Jaquet eine vor-frankierte Adress etikette, damit sie für die Rücksendung kein Porto zahlen musste. Jaquet ist begeis-tert: «Ich finde diesen Service am Kunden überdurchschnittlich.» (mfe)
Gefreut oder geärgert? Schreiben Sie uns: K-Tipp, Postfach 431, 8024 Zürich, oder redaktion@ktipp.ch
NEULICH ZU HAUSE
Terminkalender für Dauer-Paare
Erfahrene Paare wissen das: Die glückliche Beziehung gibts nicht umsonst. Man muss ein bisschen
Einsatz zeigen. Und der Partnerin oder dem Partner ein gewisses Mass an Zuwendung schenken. Das gerät gelegentlich etwas in Vergessenheit.
Umso wertvoller ist vor diesem Hintergrund der jüngste Effort des Reiseveran stalters Weekend4 Two. Er stellte «die wichtigsten Termine für alle frisch Verliebten und Dauer- Paare» in der Jahresagenda zusammen. Merken Sie sich also
neben dem Valentinstag noch weitere sechs Daten, falls Sie in einer Paar beziehung stecken. Es sind laut Weekend4Two immerhin «die besten Tage zum Knutschen»: 1 16. März: Ehrentag der Lippen 1 18. März: Tag der Frucht bar -
keits göttin 1 26. April: Erinnere-dich-an-
deinen-ersten-Kuss-Tag 1 1. Juni: Sag-etwas-Nettes-Tag
1 12. Juni: Tag der Roten Rose 1 25. August: Küsst-und-versöhnt-
euch-TagSieben Tage im Jahr an den Partner denken – das müsste auch für Dauer-Paare zu schaffen sein. Doch was ist mit den restlichen 358 Tagen?
Wahrschein lich handelt es sich bei diesen ausnahmslos um Sieben mal-knutschen-pro-Jahr-ist-genug-Tage.
Gery Schwager
14 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
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15K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
TEST
Gut gebräunt für 50 FrankenToaster: Grosse Unterschiede bei der Röstqualität
Der Testsieger schafft vier goldbraune Toasts in weniger als drei Minuten. Andere Geräte sind bei der Röstqualität nur genügend.
Die Zeitschrift «Haus & Garten Test» hat
drei Langschlitztoaster und sechs normale Toaster ge-prüft. Testkriterien: Wie schnell sind die Geräte, wie gleichmässig bräunen sie das Brot – und wie einfach lassen sie sich bedienen?
Bei den Langschlitztoas-tern erreichte der «Cam-bridge Doppel Langschlitz Toaster» von Klarstein die
beste Note. Er ist gut ver-arbeitet und schafft es, vier Toastscheiben in we-niger als drei Minuten goldbraun zu rösten.
Das beste in der Schweiz erhältliche Ge-rät für zwei Toasts ist der «Retro Ribbon Red» von Russel Hobbs. Er schafft zwei Toastdurchläufe in drei Minuten – ist also fast gleich schnell wie der Langschlitz-Toaster. Die Toasts werden aber weniger gleichmässig braun als beim Klarstein-Produkt. Dieses Problem haben auch an dere Toaster: Was die gleichmäs-sige Bräunung betrifft, sind fast alle nur genügend. (bel)
Testsieger: Klarstein Cambridge Doppel Langschlitz Toaster
WEITERE TESTS
Rollkoffer
Viele Rollkoffer sind zu wenig robust. Das zeigt der «Saldo»-Test mit zwölf mittelgrossen Hart-schalenkoffern. Im Labor geprüft wurden Robust-heit, Qualität der Rollen und Schutz vor Nässe. Fazit: Nur jeder zweite Koffer schaffte eine gute Note.
Gute Rollkoffer: 1 Rimowa Salsa Air (Fr. 470.–, Globus, Bild) 1 Samsonite LiteShock (Fr. 460.–, Jelmoli) 1 Swissbags Tourist Hartschalenkoffer (Fr. 139.–, Manor) 1 Titan Xenon Trolley M (Fr. 179.–, Migros) 1 Victorinox Spectra Medium Expandable (Fr. 450.–, Victorinox) 1 Travelline Trolley 65 cm (Fr. 109.–, Coop City)
Käse
Jeder fünfte aus Rohmilch hergestellte Käse ist unappetitlich. Das zeigt eine «Saldo»-Stichprobe mit 30 Produkten. Das Problem: Zu viele Fäkalkeime.
Unappetitlicher Käse (Preis pro 100 Gramm): 1 Einsiedler Bergkäse (Fr. 2.60, Coop) 1 Pavé de Rougemont (Fr. 2.80, Coop, Bild) 1 Coulommiers Dongé (Fr. 3.90, Globus) 1 Brie mit Trüffel (Fr. 7.90, Migros) 1 Bio Brie Suisse (Fr. 2.19, Coop) 1 Brie de Meaux (Fr. 3.–, Manor)
WLANRouter
Die holländische Zeitschrift «Con - sumentengids» hat 20 WLAN- Router geprüft. Bewertet wurden Übertragungs geschwindigkeit, Bedienungsfreundlichkeit und Energie verbrauch. Rund ein Drittel der Geräte war gut, kein einziges ungenügend.
Gute WLAN-Router: 1 Netgear R6220 (Fr. 74.–, Digitec.ch) 1 Asus RTAC87U (Fr. 174.90, Steg-Electronics.ch) 1 Netgear R6400 (Fr. 97.90, Melectronics.ch) 1 TPLink Archer C2600 (Fr. 149.–, Digitec.ch) 1 TPLink Touch P5 (Fr. 148.–, Galaxus.ch)
Quelle: «Saldo», Ausgabe 5/2017, für Fr. 4.50 am Kiosk oder per Tel. 044 253 90 90
Quelle: «Consumentengids», Ausgabe März 2017, www.consumentenbond.nl
Quelle: «Saldo», Ausgabe 5/2017, für Fr. 4.50 am Kiosk oder per Tel. 044 253 90 90
Gute Toaster, in der Schweiz erhältlich: 1 Klarstein Cambridge Doppel Langschlitz Toaster (Fr. 49.95, Venova.ch, Bild)
1 Russel Hobbs Retro Ribbon Red (Fr. 77.65, Nettoshop.ch) 1 Gastroback 42397 Design Toaster Pro 2S (Fr. 71.90, Steg-Electronics.ch)
Gute Toaster (KTipp 19/2014): 1 Braun Multiquick 5 (Fr. 51.–, Galaxus.ch) 1 Solis Multi Touch Toaster Pro (Fr. 133.45, Microspot.ch) 1 Primotecq T342 (Fr. 14.90, Fust.ch) 1 WMF Lineo Toaster (Fr. 89.70, Nettoshop.ch)
Quelle: «Haus & Garten Test», Ausgabe März/April 2017, für Fr. 9.50 am Kiosk
16 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
TEST
Frischhaltedosen: Nicht ganz dichtNur zwei von zwölf Be hältern sind sehr gut
Vorratsdosen sollten dicht und robust sein. Doch nur bei einem Gefäss sitzt der Deckel absolut satt. Das zeigt der K-Tipp-Test. Immerhin: Ein gutes Produkt gibt es schon für gut 80 Rappen.
Lebensmittel lassen sich in Frischhaltedosen
praktisch im Kühlschrank oder in der Gefriertruhe aufbewahren. Die Dosen eignen sich auch, um Le-bensmittel für unterwegs mitzunehmen. Aber nur, wenn sie gut schliessen.
Die Preisunterschiede sind gross. Aber gibt es auch Qualitätsunterschiede? Der K-Tipp schickte zwölf Produkte zwischen 81 Rap-pen und 23 Franken ins La-bor. Fünf Boxen sind mit
Klickverschlüssen versehen. Ihr Deckel hat auf jeder Seite Laschen, die man über den Rand der Dose herun-terklappt. Das Labor unter-suchte, wie dicht, strapa-zierbar und handlich die Gefässe sind und ob sie Schadstoffe enthalten ( siehe Seite 18, «So wurde getes-tet»).
Resultat: Das Labor fand keine Phthalate, Cadmium oder andere heikle Inhalts-stoffe. Unterschiede gab es bei der Dichtheit, der Halt-
barkeit und der Robustheit der Dosen. Nur zwei der zwölf Produkte erhielten das Gesamturteil «sehr gut» (siehe Tabelle).
Kein Problem mit der Mikrowelle
Testsieger ist die günstige «Dose mit Deckel» der Ikea-Linie Jämka. Sie ist das einzige Gefäss im Test, das bei den verschiedenen Prüfungen zur Dichtheit keinen Tropfen Wasser verlor. Ebenfalls sehr dicht sind drei Produkte mit Klickverschlüssen: die sehr gute «Vorratsdose» von Lock & Lock, die «Clip & Close» von Emsa und die Vorratsdosen aus Kunststoff: Praktisch zum Aufbewahren von Lebensmitteln
Jämka Lock & Lock Curver Emsa 365+ Topline Tontarelli Topline Oxo Tupperware Rotho DBPBezeichnung Dose mit Deckel,
3 Stk.Vorratsdose Grand Chef quadratisch Clip & Close Dose mit Deckel Tiefkühldose,
5 Stk.Fresh Lock Frischhaltedose
Click & LockSnap Kunststoff Vorratsbehälter
Freezer Mate, flach Elements Gefrierdose, 3 Stk.
Alaska Tiefkühldose, 3 Stk.
Inhalt in Litern 1,2 1 0,75 0,8 0,7 0,75 0,95 0,75 1,1 1 1 1 Eingekauft bei Ikea Manor Jumbo Manor Ikea Migros Landi Migros Globus Tupperware Coop ManorEbenfalls erhältlich bei – Galaxus.ch, Loeb.ch,
Siroop.ch– – – Micasa.ch – Micasa.ch Siroop.ch – – –
Preis pro Stück 1.32 7.50 4.95 7.90 2.50 –.81 2.60 5.90 9.90 23.– 1.08 2.30Dichtheit 50 %1 6 5,9 5,8 5,9 5,6 5,2 5,4 5,9 5,3 5,1 4,5 3,9Haltbarkeit 30 %1 5,4 5,1 5,7 5 5,3 5,5 5 5 4,8 5,4 5,3 5,3 Spülmaschinenbeständigkeit 40 %2 5,4 4,4 5,8 4,4 5,4 5,8 4,1 4,4 4,4 5,8 5,8 5,8 Mikrowellenbeständigkeit 40 %2 5,4 5,5 5,9 5,5 5,4 5,3 5,7 5,4 5 5,1 5 4,7 Geruchs-/Farbveränderungen 20 %2 5,3 5,6 5,3 5,4 5 5,3 5,4 5,4 5,4 5,3 5,1 5,4Handhabung 20 %1 5,3 5,3 4,8 5,4 4,8 5,4 5,3 5,3 5,3 4,8 5,3 4,9Zwischennote 5,7 5,5 5,6 5,5 5,4 5,3 5,3 5,5 5,2 5,1 4,9 4,5
Notenabzug Fallprüfung3 0,2 – 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,5 0,2 0,2 0,5 0,5Gesamtnote 5,5 5,5 5,4 5,3 5,2 5,1 5,1 5 5 4,9 4,4 4Gesamturteil Sehr gut Sehr gut Gut Gut Gut Gut Gut Gut Gut Gut Genügend Genügend
1 Gewichtung für die Zwischennote 2 Gewichtung der Unterkriterien 3 Dose intakt/dicht: kein Notenabzug; Dose intakt/undicht oder leicht beschädigt/dicht: 0,2 Noten Abzug; Dose stark beschädigt/undicht: 0,5 Noten Abzug Notenskala: 5,5 bis 6 = sehr gut | 4,8 bis 5,4 = gut | 4,0 bis 4,7 = genügend | 2,5 bis 3,9 = ungenügend | unter 2,5 = schlecht Bei gleicher Gesamtnote Rangierung nach Preis
GE
TT
Y
17K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
«Frischhaltedose Click & Lock» der Migros-Marke Topline.
Einige Gefässe verlieren mehr als nur ein paar Trop-fen Wasser – vor allem wenn sie geschüttelt wer-den. Bei der «Alaska Tief-kühldose» von DBP und der «Elements Gefrierdose» von Rotho liefen bei dieser Prüfung fast 30 Milliliter Flüssigkeit aus.
In Sachen Haltbarkeit schneiden alle Dosen im Test gut oder sehr gut ab. Hundert Spülmaschinen-durchgänge sowie das Er-hitzen im Mikrowellen gerät konnten ihnen kaum etwas anhaben. Das Labor stellte danach nur kleinere Män-
gel fest: Bei den fünf Klick-verschluss-Dosen liess sich der Deckel nicht mehr so einfach aufsetzen wie vor dem Waschen. Und bei der 23 Franken teuren «Freezer Mate» von Tupperware wurde im Mikrowellentest das Material sehr weich.
Bei zwei Dosen brauchts viel Kraft
Die Handhabung ist bei al-len Modellen praktisch und einfach. Bei den Dosen von Curver und 365+ von Ikea ist allerdings ziemlich viel Kraft nötig, bis der Deckel richtig verschlossen ist. Die 365+-Dose hat zudem eine tiefe Rille im Deckel und
ist daher etwas mühsam zu reinigen.
Mit einer Fallprüfung tes-tete das Labor die Bruch-festigkeit der Dosen. Die Gefässe wurden befüllt und
mit verschiedenen Seiten voran auf einen Holzboden fallen gelassen. Nach jedem Sturz wurden sie kontrol-liert. Für Schäden und Flüssigkeitsverluste gab es
TEST
Frischhaltedosen: Nicht ganz dichtNur zwei von zwölf Be hältern sind sehr gut
Vorratsdosen aus Kunststoff: Praktisch zum Aufbewahren von Lebensmitteln
Alternativen zu Plastik
Wer keine Kunststoffdo-sen verwenden möchte, kann auf andere Materia-lien ausweichen: 1 Glas, Porzellan: Sehr
stabil, aber schwer. Hitze-beständig und daher auch für den Backofen geeignet (ohne Deckel).
1 Melamin: Harter und leichter Kunststoff, bruch-sicher. Das Material ge-hört aber auf keinen Fall in den Backofen und in die Mikrowelle, da sich beim Erhitzen giftiges For maldehyd freisetzen kann.
TIPPS
Jämka Lock & Lock Curver Emsa 365+ Topline Tontarelli Topline Oxo Tupperware Rotho DBPBezeichnung Dose mit Deckel,
3 Stk.Vorratsdose Grand Chef quadratisch Clip & Close Dose mit Deckel Tiefkühldose,
5 Stk.Fresh Lock Frischhaltedose
Click & LockSnap Kunststoff Vorratsbehälter
Freezer Mate, flach Elements Gefrierdose, 3 Stk.
Alaska Tiefkühldose, 3 Stk.
Inhalt in Litern 1,2 1 0,75 0,8 0,7 0,75 0,95 0,75 1,1 1 1 1 Eingekauft bei Ikea Manor Jumbo Manor Ikea Migros Landi Migros Globus Tupperware Coop ManorEbenfalls erhältlich bei – Galaxus.ch, Loeb.ch,
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Notenabzug Fallprüfung3 0,2 – 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,5 0,2 0,2 0,5 0,5Gesamtnote 5,5 5,5 5,4 5,3 5,2 5,1 5,1 5 5 4,9 4,4 4Gesamturteil Sehr gut Sehr gut Gut Gut Gut Gut Gut Gut Gut Gut Genügend Genügend
1 Gewichtung für die Zwischennote 2 Gewichtung der Unterkriterien 3 Dose intakt/dicht: kein Notenabzug; Dose intakt/undicht oder leicht beschädigt/dicht: 0,2 Noten Abzug; Dose stark beschädigt/undicht: 0,5 Noten Abzug Notenskala: 5,5 bis 6 = sehr gut | 4,8 bis 5,4 = gut | 4,0 bis 4,7 = genügend | 2,5 bis 3,9 = ungenügend | unter 2,5 = schlecht Bei gleicher Gesamtnote Rangierung nach Preis
18 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Notenabzüge. Intakt und dicht blieb bei diesem Härte test nur ein einziges Produkt: Die Vorratsdose von Lock & Lock. Auch «Clip & Close» von Emsa leckte nicht. An einer Ecke brach jedoch ein Stück Kunststoff ab. Die meisten anderen Gefässe blieben ganz, aber der Deckel sprang auf.
Drei beim Fallenlassen beschädigt
Stark beschädigt wurden die Frischhaltedose «Click & Lock» von Topline, die «Elements Gefrierdose» von Rotho und die «Alaska Tief-kühldose» von DBP. Sie waren nach der Fallprüfung nicht mehr zu gebrauchen. Beim Topline-Modell riss
beim Aufprall eine Ver-schlusslasche ab. Bei der «Alaska Tiefkühldose» von DBP zersplitterte der De-ckel. Und bei der Box von Rotho lösten sich ganze Stücke aus dem Behälter.
Die Reaktionen der Hersteller: Ikea will die Resultate dieses Tests bei einer nächsten Serie be-rücksichtigen, insbeson dere die mühsame Deckel rei-nigung beim Behälter von 365+. Migros schreibt, die «Frischhaltedose Click & Lock» von Topline werde seit Jahren verkauft. Man habe bis heute nie Proble-me mit abgerissenen La-schen gehabt. DBP Plastics teilt mit, die «Alaska»-Do-se eigne sich vor allem zum Tiefkühlen.
Julia Wyss
TEST
So wurde getestet
Das Labor SLG in Hartmannsdorf (D) hat für den K-Tipp zwölf Frischhalte-dosen geprüft. Die Kriterien:
1 Dichtheit: Wie gut schliesst der Deckel? Die Dosen wurden mit Wasser gefüllt, eine Stunde auf den Kopf gestellt, 10 Minuten auf einer Rüttelplatte geschüttelt sowie 30 Mal gedreht und gewendet. Nach 20 Durchgängen in der Spülmaschine und 200-maligem Öffnen und Schliessen wur-den sie mit Wasser gefüllt und eine Stunde kopfüber gelagert. Nach jeder Teilprüfung mass das Labor den Flüssigkeitsverlust.
1 Haltbarkeit: Wie gut überstehen die Dosen 100 Mal Waschen bei 55 Grad im Geschirrspüler? Wie stabil sind sie in der Mikro welle? Bleiben sie geruchs- und ge-schmacksneutral? Nehmen sie die Farbe von Lebensmitteln an?
1 Handhabung: Lassen sich die Gefässe leicht öffnen und schliessen, füllen und leeren? Kann man sie tragen, auch wenn der Inhalt sehr heiss ist? Sind sie einfach zu reinigen?
1 Bruchfestigkeit: Gehen die Dosen ka-putt, wenn man sie aus einem Meter Höhe fallen lässt? Springt der Deckel auf?
1 Schadstoffe: Deckel und Behälter wur-den auf Cadmium, polyzyklische aromati-sche Wasserstoffe (PAK) und Phthalate untersucht. Cadmium, ein Schwermetall, wird zum Einfärben oder Stabilisieren von Kunststoffen eingesetzt. Es schädigt die Nieren. PAK gelangen bei der Produktion in die Kunststoffe. Viele sind krebserregend. Phthalate machen Kunststoff flexibel. Eini-ge haben eine hormonähnliche Wirkung. Das Labor fand keinen dieser Schadstoffe.
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19K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Fussball am TV: Bitte zahlenVergleich von Fernseh-Abos: DAZN mit Abstand am günstigsten
Live-Fussball am Fernseher gibts fast nur noch gegen Bezahlung. Es lohnt sich, Pay-TV-Abos zu vergleichen. Für das-selbe Angebot kann man fast 40 Franken im Monat sparen.
Für Fussballfans ist die Zahl der live übertrage-
nen Spiele im Fernsehen nicht berauschend: Das Schweizer Fernsehen zum Beispiel zeigt von der hei-mischen Super League und der inter nationalen Cham-pions League pro Runde nur einen Match.
Wer die grossen Spiele Europas live sehen will,
muss ziemlich tief in die Tasche greifen. Denn sol-che Angebote gibts nur im kostenpflichtigen Pay-TV:
1 Schweizer Teleclub: Kein einziger Sender liefert Live-Spiele aus allen Ligen (siehe Tabelle unten). Der Schweizer Teleclub zeigt live Meisterschaftsspiele aus Deutschland, England, Italien und der Schweiz – aber keine aus Spanien.
1 Ausländische Pay-TV-Stationen:Sky Europe bringt live die englische Premier League, die italienische Serie A und die deutsche Bundesliga in die Stube. DAZN überträgt Fussballspiele aus der Pre-mier League und der spa-
nischen Primera Division, Sky Deutschland die Spiele der Bundesliga. Schweizer Fussball gibts in keinem der drei ausländischen Sender.
Die Kosten für Fussball-übertragungen sind happig: Der Teleclub ist über Swiss-com-TV, Sunrise-TV und das UPC-Kabelfernsehen erhältlich. Wer Tele club sehen will, braucht also ein Abonnement von Swiss-com, Sunrise, UPC oder einem regionalen Kabel-netzbe treiber – und zu-sätzlich ein Teleclub-Paket. Was viele ärgert: Um auf Teleclub Live-Fussball se-hen zu können, muss man auch das Basispaket «Tele-club-Cinema» bestellen.
Für Neuabonnenten ist der Weg über Swisscom-TV
am günstigsten: Das Swiss-com-TV-Abo sowie das Cinema- und das Sport- Paket von Teleclub in HD-Qualität gibt es ab Fr. 88.20 pro Monat. Das sind fast 40 Franken weni-ger, als man bei Sun rise-TV und UPC für die gleichen Fussballspiele zahlt.
Der günstigste ausländi-sche Pay-TV-Sender ist DAZN für Fr. 12.90 pro Monat. Sky Deutschland und der englischsprachige Sender Sky Europe kosten mit Fr. 58.80 beziehungs-weise Fr. 79.90 pro Monat immer noch we niger als die Schweizer Teleclub-Varian-ten. Die Sky-Sender sind jedoch nur mit einer Satel-litenschüssel zu empfangen.
Darko Cetojevic/ Luc Müller
Gratis-Fussball im
Internet
Im Internet sind Live- Spiele aus allen euro-päischen Fussball-Li-gen zu finden – gratis. Versierte Internetnutzer stellen die Signale der Bezahlsender ins Netz. Einige Angebote: 1 Tuttosportweb.com 1 Firstrowsports.eu 1 Rojadirecta.me 1 Reddit.com/r/soccer-
streams 1 Myp2p.biz
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PREISVERGLEICH
FOTO
LIA
Sechs TV-Sender und ihr Fussball-Angebot
Live-Spiele in HD
Bundesliga (Deutschland)
Premier League (England)
Primera Division (Spanien)
Serie A (Italien)
Super League (Schweiz)
Voraussetzungen Abokosten pro Monat
DAZN Nein Ja Ja Nein Nein Internetanschluss Fr. 12.90Sky D Ja Nein Nein Nein Nein Digitaler Satellitenempfang +
Sky Welt Extra HD + Sky Sport HDFr. 58.80
Sky Europe TV
Ja Ja Nein Ja Nein Digitaler Satellitenempfang + Sky Entertainment + Sky BT Sports
Fr. 79.90
Swisscom- TV/Teleclub
Ja Ja Nein Ja Ja Abo TV 2.0 light + Teleclub Cinema + Teleclub Sport + Teleclub Sport HD
Fr. 88.20
UPC/Teleclub
Ja Ja Nein Ja Ja Kabelanschluss + Connect 40 Abo + Digicard + Teleclub Cinema + Teleclub Sport + Teleclub Sport HD
Fr. 124.70
Sunrise-TV/Teleclub
Ja Ja Nein Ja Ja Sunrise Internet start + Sunrise TV start + Teleclub Cinema + Teleclub Sport + Teleclub Sport HD
Fr. 125.70
20 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
DEGUSTATION
Die meisten Primitivo-Weine sind zu süss Die Süditaliener der Grossverteiler erreichten bestenfalls die Note «genügend»
Fast alle Rotweine dieser K-Tipp-Degustation sind langweilig im Geschmack. Die Jury kritisierte vor allem unreife Aromen, die durch Restzucker überdeckt werden sollen.
Die Primitivo-Traube wächst im Süden Ita-
liens, in Apulien. Im bes-ten Fall sind die Weine kräf-tig, aber auch frisch und gut strukturiert. Sonne und Hitze lassen Zucker- und Alkoholgehalt ansteigen. Das macht die meisten Pri-mitivo kräftig und schwer. In den letzten Jahren wur-
den die Weine auch zuneh-mend süsslich.
Als Restzucker oder Rest-süsse bezeichnet man den nicht vergorenen Zucker im Wein. Kleinere Mengen da-von machen ihn nicht süss, sondern weich und mild. Weine mit Restzucker schmecken deshalb in der Regel harmonisch. Nur: Oft
wird die Restsüsse auch ein-gesetzt, um Produktionsfeh-ler zu übertünchen. Fehlt als Ausgleich zum Zucker eine entsprechende Säure, wirkt der Wein flach und langweilig. Solche Weine erinnern an Sirup oder Kon-fitüre. Nach einem Glas hat man bereits genug.
Bereits vor fünf Jahren bemängelte die damalige K-Tipp-Jury der Primi tivo-Degustation bei vielen Fla-schen die Süssigkeit der Weine in Verbindung mit unreifer Säure oder der -
ben Gerbstoffen (K-Tipp 7/2012). Die aktuelle De-gustation zeigt: Die Weine sind nicht besser geworden. Die Kritik an den 14 Wei-nen von Grossverteilern fiel dieses Mal gar noch deut-licher aus: Entweder waren die Weine zu süss und plump, oder es störten un-reife Aromen.
Die Jury war sich einig: «Grün und grob, kaschiert mit Süsse. Üppige Primi-tivo wären okay, wenn die Süsse durch die Säure ge-stützt würde.» Und: «Zu
viel Restzucker, der schäbi-ges Ausgangsmaterial über-decken soll.» Die meisten Weine schmeckten ähnlich. Neun erhielten die Note «genügend», fünf «ungenü-gend» – darunter die teu-ersten zwei Flaschen von Coop und Aldi für je Fr. 19.95.
Denner, Lidl, Coop und Landi verweisen in ihren Stellungnahmen auf die grosse Beliebtheit der de-gustierten Weine bei der Kundschaft. Coop schreibt, interne Nachdegustationen
Poggio Vecchio Epicuro Trecenti Giordano A Mano Senza Parole Piana del Sole Fratelli Leporetti Cesario Rinforzato Primitivo
Sessantanni Vintage
Ca de Monaci Plozza Vini Brusio Moi
Herkunft Manduria Manduria Salento Manduria Puglia Salento Salento Manduria Salento Puglia Manduria Manduria Salento Manduria
Jahrgang 2015 2015 2014 2014 2015 2014 2015 2015 2015 2014 2013 2015 2014 2014
Alkoholgehalt in Vol.-% 14,5 14 13,5 14,5 14 13,5 13 14,5 12,5 14,5 14,5 14,5 14 14
Eingekauft bei Aldi Denner1 Spar Coop Denner1 Landi Bischofszell1 Volg Landi Landi Coop Aldi2 Lidl Globus Coop
Bezahlter Preis 7.99 9.45 10.95 12.70 11.95 10.50 13.50 11.50 3.95 19.95 19.95 7.99 9.90 10.95Aromabeschreibung In der Nase Aromen
reifer Pflaumen und Rosinen. Im Gaumen viel Zimt, Vanille, Holz und Bouillon. Insge-samt zu überladen
Riecht nach Holz, Dörrpflaumen, Kräu-tern wie Rosmarin. Im Mund sind vor allem Vanille und Holz sowie Rosinen wahrnehmbar
Riecht mostig nach Apfel, Pflaumenkom-pott, Cassis, Alkohol. Im Mund dominieren die Süsse und leicht pfeffrige Noten
Grasig, pfeffriger Ge-ruch nach Wiesenblu-men, Grapefruit und Nüssen. Schmeckt kräftig kräuterwürzig und pflaumig süss
Duftet nicht sehr aus-drucksvoll nach roten Früchten. Schmeckt im Gaumen nach sau-ren Früchten wie Zitrone und Grapefruit
Riecht nach Beeren-kompott und Apfel. Schmeckt nach Rosi-nen, Bananen, Nüssen, Apfelschale und Peperoni
In der Nase Aromen eingekochter Beeren und Bittermandeln. Im Mund eher sauer, aber auch fruchtig
Duftet nach konzent-riertem Fruchtkompott mit Heidelbeere und Rosinen. Schmeckt nach Orangenschale und Rosinen
Säuerlicher Geruch nach Weichseln und Grapefruit. Schmeckt wie saure Bonbons sowie nach Blättern und Himbeeren
In der Nase eindimen-sional mit süsslicher, einfacher Frucht. Schmeckt geröstet, mit Aromen von Pflau-me und Schokolade
Riecht nach Rosinen, Bananen, Dörrzwetsch-gen, Schokolade. Im Mund schmeckt man bittere Gerbstoffe und vor allem Süsse
In der Nase Aromen von Marzipan und Most. Geruch nach Essig und Holz. Ein-druck von unreifer Frucht im Mund
Riecht leicht nach Zwetschgen, getrock-neten Blumen, Lorbeer. Schmeckt nach Johan-nisbeeren, Grapefruit und grünem Gras.
In der Nase Aromen von Zwetschgen, Ker-bel, Bouillon, Essig und Holz. Im Mund dominiert unreife, grüne Frucht
Allgemeiner Kommentar Zu viele Aromen gleichzeitig. Schmeckt fast wie Glühwein. Ein banaler, aber korrekter Wein
Zu viel Süsse, Vanille und Holzaromen. Den-noch kann die Süsse die bitteren Gerbstoffe nicht überdecken
Süss, aber aroma-tisch, sehr banal. Ein Wein ohne besondere Ansprüche
Würzig mit recht bitte-ren Gerbstoffen. Die Aromen im Gaumen sind dünn. Die Süsse wirkt aufgesetzt
Rustikaler Wein mit groben Gerbstoffen. Wirkt unreif, hart und spröde
Sehr süss. Ein Glas reicht. Wirkt stark ge-reift. Einfacher Wein. Schmeckt wie ein Mix aus Bananenpüree und Rosinen
Einfacher, doch korrekter Wein, nicht allzu süss. Passt zu Pasta mit Kräutern
Grob, hart. Es fehlt an Tiefe und Länge. Säu-re und Bitterstoffe zu unreif. Dies weist auf hohen Ernteertrag hin
Wirkt spröde und hart. Wahrscheinlich wurde unreifes Traubengut verarbeitet. Einfältiger, charakterloser Wein
Im Gaumen trifft durch- aus frische Säure auf unreife Gerbstoffe – unharmonisch. Zu viel Holzaromen
Likör oder Wein? Mit Restzucker versuchte der Produzent, Harmo-nie zu schaffen. Viel zu süss und plump
Ein dünnes Produkt, mit Holz, Süsse und Säure aufgeladen. Nicht einmal die Süs-se bringt Harmonie
Ausdruckslos. Wirkt kurz nach dem Öffnen schal, nach einiger Zeit im Glas nicht bes-ser. Bittere Gerbstoffe
Macht keine Freude. Zu dünn, zu unhar-monisch, ohne Struktur. Balance von Säure und Bitterstof-fen stimmt nicht
Notendurchschnitt 13,9 13,7 13,7 13,7 13,6 13,5 13,5 13,2 13,1 13 13 12,8 12,7 12,4
Gesamturteil Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Ungenügend Ungenügend Ungenügend Ungenügend Ungenügend
Bei gleicher Punktezahl, Rangierung nach Preis 1 Auch bei Leshop.ch erhältlich 2 Auch bei Coop, Globus.ch, Ottos.ch und Rutishauser.com erhältlichBewertung: Weniger als 11,4 Punkte: schlecht 11,5 bis 13 Punkte: ungenügend 13,1 bis 14,5 Punkte: genügend 14,6 bis 16 Punkte: gut 16,1 bis 18 Punkte: sehr gut 18,1 bis 20 Punkte: hervorragend Gleiche Punktzahl: Rangierung nach Preis
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21K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
hätten die Bewertung der K-Tipp-Jury nicht bestätigt. Aldi liess einen eigenen Önologen nachdegustieren. Fazit: «Dieser bestätigt die vom K-Tipp erwähnte Rest-süsse im Wein.» Gemäss Aldi ist diese Süsse jedoch bei der Kundschaft «ein ge-fragter Weintrend».
Andreas Schildknecht
DEGUSTATION
Die meisten Primitivo-Weine sind zu süss Die Süditaliener der Grossverteiler erreichten bestenfalls die Note «genügend»
Primitivo: Wird vor allem in Apulien angebaut
Die Fachjury
Die Jury hat die Weine wie immer blind degustiert und anhand der gebräuch-lichen 20-Punkte-Skala benotet. Für den K-Tipp degustierten: Hans Georg Babits, Weinakademiker, Académie du vin Ursula Geiger, Önologin und Redaktorin «Vinum» Andreas Keller, Presse- und Eventagentur für Wein Andrin Willi, Chefredaktor «Marmite» Eva Zwahlen, Weinjournalistin
Poggio Vecchio Epicuro Trecenti Giordano A Mano Senza Parole Piana del Sole Fratelli Leporetti Cesario Rinforzato Primitivo
Sessantanni Vintage
Ca de Monaci Plozza Vini Brusio Moi
Herkunft Manduria Manduria Salento Manduria Puglia Salento Salento Manduria Salento Puglia Manduria Manduria Salento Manduria
Jahrgang 2015 2015 2014 2014 2015 2014 2015 2015 2015 2014 2013 2015 2014 2014
Alkoholgehalt in Vol.-% 14,5 14 13,5 14,5 14 13,5 13 14,5 12,5 14,5 14,5 14,5 14 14
Eingekauft bei Aldi Denner1 Spar Coop Denner1 Landi Bischofszell1 Volg Landi Landi Coop Aldi2 Lidl Globus Coop
Bezahlter Preis 7.99 9.45 10.95 12.70 11.95 10.50 13.50 11.50 3.95 19.95 19.95 7.99 9.90 10.95Aromabeschreibung In der Nase Aromen
reifer Pflaumen und Rosinen. Im Gaumen viel Zimt, Vanille, Holz und Bouillon. Insge-samt zu überladen
Riecht nach Holz, Dörrpflaumen, Kräu-tern wie Rosmarin. Im Mund sind vor allem Vanille und Holz sowie Rosinen wahrnehmbar
Riecht mostig nach Apfel, Pflaumenkom-pott, Cassis, Alkohol. Im Mund dominieren die Süsse und leicht pfeffrige Noten
Grasig, pfeffriger Ge-ruch nach Wiesenblu-men, Grapefruit und Nüssen. Schmeckt kräftig kräuterwürzig und pflaumig süss
Duftet nicht sehr aus-drucksvoll nach roten Früchten. Schmeckt im Gaumen nach sau-ren Früchten wie Zitrone und Grapefruit
Riecht nach Beeren-kompott und Apfel. Schmeckt nach Rosi-nen, Bananen, Nüssen, Apfelschale und Peperoni
In der Nase Aromen eingekochter Beeren und Bittermandeln. Im Mund eher sauer, aber auch fruchtig
Duftet nach konzent-riertem Fruchtkompott mit Heidelbeere und Rosinen. Schmeckt nach Orangenschale und Rosinen
Säuerlicher Geruch nach Weichseln und Grapefruit. Schmeckt wie saure Bonbons sowie nach Blättern und Himbeeren
In der Nase eindimen-sional mit süsslicher, einfacher Frucht. Schmeckt geröstet, mit Aromen von Pflau-me und Schokolade
Riecht nach Rosinen, Bananen, Dörrzwetsch-gen, Schokolade. Im Mund schmeckt man bittere Gerbstoffe und vor allem Süsse
In der Nase Aromen von Marzipan und Most. Geruch nach Essig und Holz. Ein-druck von unreifer Frucht im Mund
Riecht leicht nach Zwetschgen, getrock-neten Blumen, Lorbeer. Schmeckt nach Johan-nisbeeren, Grapefruit und grünem Gras.
In der Nase Aromen von Zwetschgen, Ker-bel, Bouillon, Essig und Holz. Im Mund dominiert unreife, grüne Frucht
Allgemeiner Kommentar Zu viele Aromen gleichzeitig. Schmeckt fast wie Glühwein. Ein banaler, aber korrekter Wein
Zu viel Süsse, Vanille und Holzaromen. Den-noch kann die Süsse die bitteren Gerbstoffe nicht überdecken
Süss, aber aroma-tisch, sehr banal. Ein Wein ohne besondere Ansprüche
Würzig mit recht bitte-ren Gerbstoffen. Die Aromen im Gaumen sind dünn. Die Süsse wirkt aufgesetzt
Rustikaler Wein mit groben Gerbstoffen. Wirkt unreif, hart und spröde
Sehr süss. Ein Glas reicht. Wirkt stark ge-reift. Einfacher Wein. Schmeckt wie ein Mix aus Bananenpüree und Rosinen
Einfacher, doch korrekter Wein, nicht allzu süss. Passt zu Pasta mit Kräutern
Grob, hart. Es fehlt an Tiefe und Länge. Säu-re und Bitterstoffe zu unreif. Dies weist auf hohen Ernteertrag hin
Wirkt spröde und hart. Wahrscheinlich wurde unreifes Traubengut verarbeitet. Einfältiger, charakterloser Wein
Im Gaumen trifft durch- aus frische Säure auf unreife Gerbstoffe – unharmonisch. Zu viel Holzaromen
Likör oder Wein? Mit Restzucker versuchte der Produzent, Harmo-nie zu schaffen. Viel zu süss und plump
Ein dünnes Produkt, mit Holz, Süsse und Säure aufgeladen. Nicht einmal die Süs-se bringt Harmonie
Ausdruckslos. Wirkt kurz nach dem Öffnen schal, nach einiger Zeit im Glas nicht bes-ser. Bittere Gerbstoffe
Macht keine Freude. Zu dünn, zu unhar-monisch, ohne Struktur. Balance von Säure und Bitterstof-fen stimmt nicht
Notendurchschnitt 13,9 13,7 13,7 13,7 13,6 13,5 13,5 13,2 13,1 13 13 12,8 12,7 12,4
Gesamturteil Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Genügend Ungenügend Ungenügend Ungenügend Ungenügend Ungenügend
Bei gleicher Punktezahl, Rangierung nach Preis 1 Auch bei Leshop.ch erhältlich 2 Auch bei Coop, Globus.ch, Ottos.ch und Rutishauser.com erhältlichBewertung: Weniger als 11,4 Punkte: schlecht 11,5 bis 13 Punkte: ungenügend 13,1 bis 14,5 Punkte: genügend 14,6 bis 16 Punkte: gut 16,1 bis 18 Punkte: sehr gut 18,1 bis 20 Punkte: hervorragend Gleiche Punktzahl: Rangierung nach Preis
22 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
PREISVERGLEICH
Aldi viel günstiger als Coop und MigrosVon Backpulver bis Sardel len: Bei Coop ist der gleiche Warenkorb 40 Prozent teurer als bei Aldi
Bei Produkten wie Milch und Butter gibts kaum Preisunterschiede zwischen Aldi, Coop, Denner, Lidl und Migros. Bei spezielleren Produkten ist die Differenz aber massiv – das zeigt ein Preis-vergleich des K-Tipp.
Man kann davon aus-gehen, dass sich die
Detailhändler gegenseitig die Preise abschreiben. Egal, ob Ruchbrot, Milch, But-ter, Schwarztee, Spaghetti oder Zucker – die Preise sind praktisch gleich. Das überrascht nicht: Coop und die Migros haben ihren Kunden versprochen, dass sie sich bei Produkten ihrer Billiglinien Prix Garantie und M-Budget preislich nicht unterbieten lassen.
Warenkorb mit speziellen Produkten
Deshalb hat der K-Tipp für den aktuellen Preis vergleich einen besonderen Waren-korb zusammen gestellt. Statt Kartoffeln enthält er Süsskartoffeln, statt Zucker berücksichtigt er Würfel-zucker, statt gewöhnlicher Pelati gehackte Pelati, statt Spaghetti für einmal La-sagne-Blätter. Und siehe da: Lasagne- Blätter kosten bei Coop fast doppelt so viel wie bei Aldi, Denner und Lidl – und bei der Migros rund ein Drittel mehr.
Die wichtigsten Er-gebnisse des K-Tipp-Preis-vergleichs (siehe Tabelle): 1 Der gesamte Warenkorb
mit 30 Produkten kostet bei Aldi knapp 60 Franken. Dahinter folgen Lidl, Den-ner und die Migros. Am meisten kostet der Waren-
korb bei Coop, nämlich über 80 Franken.
1 Oder anders gesagt: Wer bei Coop solche Waren einkauft, zahlt 40 Prozent mehr als bei Aldi. 1 Bei einzelnen Produkten
sind die Preisunterschiede sehr gross: Backpulver und Vanillinzucker kosten bei Coop und der Migros rund fünf Mal so viel wie bei der Konkurrenz. Randen sind mehr als doppelt so teuer. Das gilt ebenso für Weiss-mehl und für Sardellen.
1 Erstaunlich: Auch wer bei Aldi und Lidl einkauft, wird mitunter geschröpft. Grüntee kostet bei beiden deutschen Discountern – und üb rigens auch bei Denner – drei Mal so viel wie bei Coop und der Mi-gros. Auch Aldi-, Denner- und Lidl- Kunden tun also
gut daran, die Preisschilder genau zu studieren.
1 Wo nur Markenpro dukte im Sortiment sind, wird es teuer: Aldi und die Migros verfügen über Eigen-marken-Streuwürze. Bei Coop, Denner und Lidl gabs nur Aromat. Dieses kostet drei Mal so viel wie die Aldi-Streuwürze.
Wo Preisbewusstsein fehlt, wird zugelangt
Wer die Preisvergleiche des K-Tipp in den letzten Jahren verfolgt hat, kommt zum Schluss: Die Detail-händler langen dort zu, wo die Kunden nicht be sonders preis bewusst sind. Den Preis eines Pfunds Ruchbrot oder eines Liters Milch haben viele Kunden im Kopf. Aber wer weiss schon, wie viel Vanillinzucker kostet?
Die Migros will zum schlechten Abschneiden im Preisvergleich nicht Stel-lung nehmen. Sie verweist nur darauf, dass Vanillin-zucker und Backpulver aus der Schweiz stammen (siehe Kasten).
Vanillinzucker der Migros: Falsche Angabe auf der Packung
Vanillinzucker kostet bei der Migros fast fünf Mal so viel wie anderswo. Dies liegt laut der Migros daran, dass der Zucker aus der Schweiz stamme. Doch auf der Packung steht: «Elaboré en France». Auf
Nachfrage sagt die Mi-gros: Das Produkt stamme sehr wohl aus der Schweiz. Es sei aber falsch an-geschrieben. Da stellt sich die Frage: Wie genau stim-men die anderen Angaben auf den Packungen?
Zum Jubiläum ein Betrug am Kunden
Rudolf Diesel war ein genialer Ingenieur. Vor 125 Jahren erfand er den nach ihm benannten Dieselmotor. Dafür hatte er jahrelang getüftelt. Sein Ziel war es, die Dampfmaschinen aus der Welt zu schaffen. Er bezeichnete sie als «Miss-stand», weil sie zu viel Energie ungenutzt ver - puffen liessen.
Rudolf Diesel wollte aber nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch den Menschen helfen. Auch kleine Betriebe sollten sich seine Motoren leisten können und den Leuten die schwere Arbeit abnehmen. Und nicht zuletzt wollte er «die furchtbaren Schornsteine der Dampfkessel, die unsere Städte verpesten und verqualmen» zum Verschwinden bringen.
Er schaffte es auf Anhieb: Der Dieselmotor war schon in der ersten Ausführung doppelt so wirkungsvoll wie die Dampfmaschinen. Und er war sparsam und robust. Noch heute verbraucht der Dieselmotor weniger Sprit und stösst we-niger CO2 aus als ein Benzinmotor.
Einen wichtigen Nachteil hat der Dieselmotor allerdings: Er verursacht mehr Stickoxide. Und die sind giftig für die Atemwege. Technisch wäre es möglich, die Abgase durch Spezialfilter zu reduzieren. Doch der modernen Automobil-industrie – namentlich VW, dem grössten Auto-hersteller der Welt – war das zu teuer und zu kompliziert. Anstatt im Sinne Diesels an einer Lösung zu tüfteln, bastelten die Inge nieure eine Vorrichtung, mit der sich bei Abgas kontrollen betrügen liess. Laut internen Dokumenten schrieb ein Techniker der noblen VW-Marke Audi schon vor Jahren: «Ganz ohne Bescheissen» werde man die Abgasvorschriften nicht einhalten können. Diese Aussage wurde rund 125 Jahre nach der Patentierung des Dieselmotors publik.
Diesel wollte die Lebensqualität verbessern – seine Nachfahren hingegen strebten auf Kosten der Gesundheit der Menschen nach höheren Gewinnen. Diese Trickserei hat Rudolf Diesel nicht verdient.
PERSÖNLICH
Darko Cetojevic
23K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Coop argumentiert eben-falls mit der Schweizer Her-kunft. Und schreibt: «Wir setzen kompromisslos auf Qua lität.»
Aldi und Lidl erklären die hohen Tee-Preise damit, dass ihre Beutel einzeln ver-packt seien. Marco Diener
PREISVERGLEICH
Aldi viel günstiger als Coop und MigrosVon Backpulver bis Sardel len: Bei Coop ist der gleiche Warenkorb 40 Prozent teurer als bei Aldi
30 Produkte im Preisvergleich: Grosses Sparpotenzial
Früchte und Gemüse Menge Aldi Coop Denner Lidl MigrosAuberginen 1 kg 3.99 3.95 4.25 2.99 4.50Eisbergsalat 1 Stück 1.99 1.90 1.75 1.49 1.90
Randen, gedämpft 500 g –.90 A 2.45 1.48 2.– 2.–Süsskartoffeln 1 kg 2.79 4.95 3.45 2.79 4.60MilchprodukteFonduemischung, fertig 400 g 3.88 5.50 3.88 3.88 5.50Halbrahm, UHT 500 ml 2.35 2.45 2.35 2.35 2.40Joghurt, Haselnuss 4x 180 g 1.80 2.20 1.80 1.76 2.20Joghurt, Schokolade 4x 180 g 1.40 2.20 1.80 1.40 2.20Mascarpone 250 g 1.49 2.70 1.60 1.49 2.60Vollrahm, UHT 500 ml 2.99 3.20 3.– 2.99 3.15Backzutaten und ZuckerBackpulver 10x 15 g –.47 2.38 –.50 –.49 2.50Vanillinzucker 10x 10 g –.47 2.12 –.50 –.49 2.12Weissmehl 1 kg –.89 1.85 1.– –.89 1.85Würfelzucker 1 kg 1.39 1.85 1.40 1.39 1.85Zitronensaft 200 ml –.59 1.10 –.60 –.59 1.10TeeGrüntee 50 Beutel 3.58 1.25 3.60 3.58 1.20Kamillentee 50 Beutel –.89 –.88 –.90 1.10 1.15BackwarenLöffelbiskuits 400 g 2.49 3.80 2.95 2.49 3.60Tessinerbrot 400 g 1.93 2.– 2.– 1.99 2.50KolonialwarenCashewkerne, geröstet, gesalzen 200 g 2.89 4.93 3.93 2.87 4.71Jasmin- oder Parfüm-Reis 1 kg 2.29 3.60 2.30 2.29 2.30Lasagne-Blätter 500 g 1.95 3.70 1.95 1.95 2.60Pelati in der Dose, gehackt 400 g –.69 1.10 –.70 –.69 –.95Rapsöl 1 l 3.95 3.40 A 3.95 2.49 4.30Safran 4x 125 mg 2.99 4.15 3.75 2.99 4.45Sonnenblumenöl 1 l 3.49 3.95 3.50 3.49 3.90Streuwürze im Streuer 90 g –.89 2.90 2.90 2.89 1.95KonservenMaiskölbchen 200 g AG 1.57 2.05 1.60 1.57 1.84Sardellen 30 g AG 1.07 3.– 2.25 1.06 2.64Silberzwiebeln 200 g AG 1.– 1.02 1.05 2.71 1.–Total 59.06 82.53 66.69 61.15 79.56Differenz zu Aldi +40 % +13 % +4 % +35 %
A = Aktion AG = Abtropfgewicht Preise erhoben am 23. Februar 2017 in Ostermundigen BE { Am günstigsten { Am teuersten
Der K-Tipp hat die Preise bei Detailhändlern ermittelt, die bei Preisvergleichen von All-tagsprodukten wie Brot, Milch und Zucker praktisch gleich abschneiden. Nicht berück-sichtigt sind daher Spar und Volg. Sie waren bei früheren K-Tipp-Preisvergleichen jeweils deutlich teurer.
Die Preise unterschiedlich grosser Packun-gen sind umgerechnet. Grosspackungen sind nur berücksichtigt, wenn sie nicht mehr als das Doppelte der verlangten Menge ent-halten. Marke, Herkunft und Qualität spielten keine Rolle. Die Qualität der Produkte be-urteilt der K-Tipp jeweils in den Labor-Tests.
Produkte aus dem Warenkorb: Zum Teil sehr grosse Preisunterschiede
24 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Handy-Verträge: Prepaid ist für die meisten Kunden die beste Wahl
Preisvergleich: Prepaid günstiger als Alles-inklusive-Abos
Die meisten Handybesitzer fahren mit Prepaid günstiger als mit einem All-inclusive-Abo. Das zeigt ein Preisvergleich von «Kassensturz» und K-Tipp. Zudem sind die drei grossen Telecomfirmen Swisscom, Sunrise und Salt preislich nicht attraktiv.
Wer zahlt am wenigsten für seinen
Handy vertrag? Der «Kassensturz» verglich die Kosten von drei Benutzergruppen. Fazit: Für die meisten Kunden lohnt sich ein Prepaid Vertrag (siehe Tabelle). Damit bezahlt man nur die Leistung, die man effektiv bezieht. Das ist bei teuren Allesinklusive Handyabos nicht der Fall.
Mit einem PrepaidVertrag kann man Zusatzoptionen wählen und die genau gewünschte Menge an SMS, Telefon minuten oder Datengut haben kaufen.
So bietet beispielsweise MBudget die Option «My Country» an. Damit telefoniert man für nur 3 Rappen pro Minute in ein Festnetz der Schweiz und der Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal. Aktuell ist die Option sogar kostenlos.
Kleine Firmen sind günstiger
Ein weiteres Fazit aus dem Vergleich: Kleine Telecomfirmen bieten meist günstigere Verträge an als Swisscom, Sunrise und Salt. So
ist etwa Lyca mobile bei zwei der drei Benutzerprofile am günstigsten. Coop Mobile kommt bei Vielnutzern auf den ersten und bei Mittelnutzern auf den dritten Platz.
Aldi und ok.– auf den ersten Plätzen
Das Resultat des «Kassensturz» deckt sich mit dem regelmässigen HandyPrepaid Preisvergleich des KTipp. Dabei liegen Aldi Suisse Mobile und ok.– Mobile oft auf den ersten Plätzen. (cb)
Kunden mit Abonnement
Wichtig: Den alten Vertrag nicht selber kündigen. Das übernimmt die neue Firma.
1. Sich bei der neuen Telecomfirma regist-rieren und den ge-wünschten Vertrag unterschreiben.
2. Im neuen Vertrag angeben, dass man den Wechsel auf Ende der regulären Laufzeit des alten Abos wünscht. Sonst ver-langt die alte Firma alle noch ausstehen-den Abokosten.
3. Im neuen Vertrag angeben, dass man
seine alte Telefonnum-mer behalten will.
4. Nachher erhält man ein Formular zur Über-tragung der Nummer. Darin gibt der Kunde der neuen Telefonfir-ma das Recht, in sei-nem Namen bei der al-ten Firma zu kündigen.
5. Nun erhält man von der neuen Firma eine SIM-Karte. Ist der alte Vertrag ausgelaufen, muss man diese ins Handy einsetzen.
PREISVERGLEICH
Prepaid-Verträge der sieben grössten Telecomfirmen im Vergleich: Aldi am günstigsten
Aldi Suisse Coop ok.– Mobile Migros Swisscom Sunrise SaltBezeichnung Aldi Suisse Mobile Mobile prepaid M-Budget mobile plus Easy smart Prepaid PrepayBenutzt Handynetz von Sunrise Salt Salt Swisscom Swisscom Sunrise SaltAbrechnungstakt Sekunde (ab 10 Sekunden) Minute Minute Sekunde Minute Minute Minute
Anruf Festnetz (Fr./Min.) –.14 1 –.15 –.15 1 –.28 –.29 2 –.30 3 –.49 4
Anruf Handynetz (Fr./Min.) –.34 –.15 –.22 –.28 –.29 2 –.30 3 –.49 4
SMS (Fr.) –.10 –.10 –.15 –.10 –.15 –.20 –.12
Surfen (Fr./MB) –.19 – 7 –.15 –.28 2.– pro Tag 1.20 pro Tag 1.99 pro TagDatenoption 5 (MB/Fr.) 6 1500/14.90 3000/19.90 1024/14.– 1050/33.60 8 1200/29.– 1000/15.– 1000/15.–
Rangierung nach Preis für Anruf Festnetz, Anruf Handynetz, SMS, Surfen
1 Kunden der gleichen Firma telefonieren kostenlos untereinander 2 Maximal Fr. –.87 für zwei Stunden 3 Maximal Fr. –.60 pro zwei Stunden 4 Pro Stunde 5 Im Preis inbegriffenes Datenvolumen zum Internetsurfen 6 Mindestens 1 GB, das entspricht dem Schweizer Durchschnittsdatenverbrauch gemäss der offiziellen Fernmeldestatistik 7 Surfen nur mit Datenpaket möglich, 10 MB inkl. 8 Entspricht 7-mal Datenoption von 150 MB à Fr. 4.80
So wechselt man die Teleco mfirma
ISTO
CK
(4)
25K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Handy-Verträge: Prepaid ist für die meisten Kunden die beste Wahl
Preisvergleich: Prepaid günstiger als Alles-inklusive-Abos
BERATUNG
«Ist Gemüse schlecht bei Gicht?»
«Ich habe gelesen, rotes Fleisch sei schlecht für die Gesundheit, vor allem für Gichtpatienten. Wie sieht das beim Gemüse aus?»
Bisher war bekannt, dass vor allem Alkohol, rotes Fleisch und Meeres-früchte für Gichtpatienten proble-matisch sind. Nun aber haben For-scher herausgefunden: Auch Tomaten können Gichtattacken auslösen. Sie würden den Harnsäurespiegel gleich stark erhöhen wie rotes Fleisch, Fisch und Alkohol. Dies schreiben Wissen-schafter in der Fachzeitschrift «BMC Musculoskeletal Disorders». Harn-säure ist ein Auslöser von Gicht - an fällen.
«Braucht es für die Lippen einen teu-ren Spezialbalsam? Oder genügt eine normale Feuchtigkeitscreme?»
Lippenhaut ist wesentlich dünner als normale Körperhaut, und sie hat keine Schweiss- und Talgdrüsen. Deshalb trocknet sie vergleichsweise schnell aus und sollte öfters und regelmässig rückgefettet werden. Besonders wich-
tig ist auch ein ausreichender Schutz vor UV-Strahlung, vor allem im Winter, in höheren Lagen ganzjährig. Sonnen-cremes und -lotionen sind keine wirk-lich guten Alternativen zu rückfetten-den Lippenpomaden, weil sie sich leichter ablecken lassen und so die Wirkung schneller nachlässt. Der K-Tipp hat vor einem Jahr Lippenpo-maden auf Fettqualität und heikle In-haltsstoffe getestet (K-Tipp 2/2016): Sehr gute Gesamtnoten gabs für Qua-lité & Prix Well Luxury Lips und Lavera Lippenbalsam (beide von Coop), Om-bia Lip Care (Aldi) sowie Naturaline Lip Balm (Coop). Das Aldi- Produkt war klar das günstigste im Test.
«Während der kalten und feuchten Jahreszeit bekomme ich an Händen und Fingern immer wieder rissige Haut. Was kann ich dagegen tun?»Ursache dafür ist der Wechsel zwi-schen Wärme und Kälte sowie trocke-ner Heizungsluft drinnen und kalt- feuchter Luft draussen. Die dünne Haut an Händen und Fingern trocknet aus, wird rissig, spannt und rötet sich. Sollte eine normale Handcreme nicht ausreichen, hilft eventuell eine spe-zielle Hautschutzsalbe aus der Droge-rie oder Apotheke. Nützt das auch nichts: Die Hände vollständig und dick eincremen, Baumwollhandschuhe überziehen und über Nacht einwirken lassen.
LESER FRAGEN – ANTWORTET
Rissige Hände: Mit Handcreme oder Hautschutzsalbe einreiben
Lippenpflege: Auch günstige Pomaden fetten gut
Haben Sie Fragen?
Schriftliche Anfragen an: K-Tipp, «Konsum fragen», Postfach 431, 8024 Zürich; E-Mail: redaktion@ktipp.ch
Prepaid-Verträge der sieben grössten Telecomfirmen im Vergleich: Aldi am günstigsten
Aldi Suisse Coop ok.– Mobile Migros Swisscom Sunrise SaltBezeichnung Aldi Suisse Mobile Mobile prepaid M-Budget mobile plus Easy smart Prepaid PrepayBenutzt Handynetz von Sunrise Salt Salt Swisscom Swisscom Sunrise SaltAbrechnungstakt Sekunde (ab 10 Sekunden) Minute Minute Sekunde Minute Minute Minute
Anruf Festnetz (Fr./Min.) –.14 1 –.15 –.15 1 –.28 –.29 2 –.30 3 –.49 4
Anruf Handynetz (Fr./Min.) –.34 –.15 –.22 –.28 –.29 2 –.30 3 –.49 4
SMS (Fr.) –.10 –.10 –.15 –.10 –.15 –.20 –.12
Surfen (Fr./MB) –.19 – 7 –.15 –.28 2.– pro Tag 1.20 pro Tag 1.99 pro TagDatenoption 5 (MB/Fr.) 6 1500/14.90 3000/19.90 1024/14.– 1050/33.60 8 1200/29.– 1000/15.– 1000/15.–
Rangierung nach Preis für Anruf Festnetz, Anruf Handynetz, SMS, Surfen
1 Kunden der gleichen Firma telefonieren kostenlos untereinander 2 Maximal Fr. –.87 für zwei Stunden 3 Maximal Fr. –.60 pro zwei Stunden 4 Pro Stunde 5 Im Preis inbegriffenes Datenvolumen zum Internetsurfen 6 Mindestens 1 GB, das entspricht dem Schweizer Durchschnittsdatenverbrauch gemäss der offiziellen Fernmeldestatistik 7 Surfen nur mit Datenpaket möglich, 10 MB inkl. 8 Entspricht 7-mal Datenoption von 150 MB à Fr. 4.80
Kunden mit Prepaid
1. Noch vorhandenes Guthaben ganz auf-brauchen.
2. Eine neue SIM-Karte bei der neuen Telecom-firma kaufen.
3. Der neuen Telecom-firma mitteilen, dass man die alte Nummer mitnehmen möchte. Dies kann man meist per SMS erledigen.
4. Nach einigen Wo-chen wird die alte Handy nummer auf die neue SIM-Karte über-tragen.
So wechselt man die Teleco mfirma Tomaten: Können Gichtattacken auslösen
Kleine Investition, grosser Nutzen.
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27K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
BETRIEBSÜBERNAHME
Darf mir der neue Chef den 13. Monatslohn streichen?
BERATUNG
ARBEITSRECHT
Habe ich Anspruch auf Ferien während der Probezeit?
MIETRECHT
Müssen alle Mieter Schaden mittragen?
Nein. In Ihrem Fall liegt eine Betriebsübernahme vor. Das ist der Fall, wenn der Betriebszweck, die Organisation und der indi
viduelle Charakter des Betriebs auch nach Übergabe der Praxis bestehen bleiben. Ihr neuer Arbeitgeber hat sowohl die Infrastruktur als
auch das Personal sowie die Patienten übernommen und betreibt weiterhin eine Arztpraxis. Daher ist klar von einer Betriebsübernahme auszugehen.
Das hat zur Folge, dass sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem bishe rigen Arbeitgeber ergeben, auch für seinen Nachfolger bin
dend sind. Wenn Sie entsprechend einen 13. Monatslohn vertraglich vereinbart haben, haben Sie weiterhin Anspruch darauf.
Ihr neuer Arbeitgeber hätte aber die Möglichkeit, den Vertrag innert der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen und dann einen neuen Vertrag ohne 13. Monatslohn anzubieten. (az)
«Mein Arbeitgeber liess sich pensionieren und hat seine Arztpraxis mit dem ganzen Personal und sämtlichem Inventar seinem Nachfolger über-geben. Mein neuer Arbeitgeber hat mir nun den 13. Monatslohn gestrichen. Darf er das?»
Ja, sofern Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Der Ferienanspruch entsteht grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag des Arbeits verhältnisses. Aber: Der Arbeit geber hat das
letzte Wort, was den Zeitpunkt der Ferien anbelangt. Und wahrscheinlich hält es Ihr Arbeit geber nicht für eine gute Idee, dass Sie Ferien auf Vorrat be ziehen.
In der Probezeit geht es vor allem um ein gegenseitiges Kennenlernen. Nach Ablauf der Probezeit kommen Sie erst auf einen Ferienanspruch von einer Woche (ein Viertel von vier Wochen Ferien pro Jahr), und Ferien sollten mindestens wochenweise bezogen werden. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass Ihr Ferienwunsch abgelehnt wird. (mb)
«Ich habe vor kurzem eine neue Stelle an gefangen. Laut Arbeitsvertrag beträgt die Probezeit drei Monate. Darf ich bereits während dieser drei Monate Ferien beziehen?»
«Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Offenbar hat einer der Mieter eine Windel die Toilette hinuntergespült. Der ‹Täter› konnte nicht eruiert werden. Nun will der Vermieter, dass sich alle Mieter solidarisch an den Kosten für das Entstopfen der Abwasserleitung be-teiligen. Darf er das verlangen?»
Nein. Für den Schaden muss einzig und alleine der Verursacher aufkommen. Eine Sippenhaftung für alle Mieter gibt es nicht. Kann
der Vermieter nicht ermitteln, wer für den Schaden verantwortlich ist, bleibt dieser letztlich an ihm selbst hängen. (dw)
GRATIS-RECHTSBERATUNG 044 253 83 83
Stephan Heiniger
Mirjam Bläsi
Rasmus Dwinger
Bruno Gisler
Mirjam Gmür
Corina Schuppli
Barbara Schenker
Michael Stalder
Alex Zehnder
Barbara Reitmann
Die Juristinnen und Juristen stehen Abonnentinnen und Abonnenten täglich während vier Stunden für telefonische Anfragen zur Verfügung: jeweils von 9 bis 13 Uhr. Telefonnummer: 044 253 83 83. Die Beratung ist gratis.
Die Adresse für schriftliche Anfragen, bitte Abo-Nummer angeben: K-Tipp, «Beratung», Postfach 431, 8024 Zürich, oder beratung@ktipp.ch
Weitere Infos zum Lohnanspruch bei Betriebsübernahmen lesen Sie im «Saldo»- Ratgeber «Arbeits-
recht: Was Angestellte
wissen müssen». Bestellen Sie das Buch auf Seite 14 oder auf www.ktipp.ch.
BUCHTIPP
Ankreuzen, abonnieren, profitieren.
Talon senden an: K-Tipp-Aboservice, Postfach 431, 8024 Zürich. Telefon 044 253 90 90, Fax 044 253 90 91
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«Ich bin ein totaler Fan des K-Tipp.
Und zwar seit der ersten Ausgabe.
Macht bitte weiter so.»
Rolf Haemmerli, Uster ZH
29K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
BERATUNG
BETREIBUNG
Ist eine Pfändung ohne Vorankündigung möglich?
NEUE GERICHTSURTEILE
Zu schnell gefahren
Das Märchen vom Tacho-Fehler
Ein Tesla-Fahrer fuhr ausserorts 35 km/h zu schnell. Dafür wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gebüsst, und es droht ihm ein mindestens dreimonatiger Ausweisentzug.
Vor Gericht sagte er, sein Tachometer sei de-fekt gewesen. Deshalb habe er nicht wissen kön-nen, dass er zu schnell unterwegs war. Doch ein sachverständiger Zeuge konnte keinen Fehler feststellen. Auch die fehlenden Motorengeräu-sche und damit ein fehlendes Tempobewusstein brachte der Mann ins Spiel. Doch auch das nützte ihm nichts. Das Bundesgericht sagt, das Geschwindigkeitsgefühl sei in einem Tesla nicht anders als in einem konven tionellen Auto. (upi)
Bundesgericht, Urteil 6B_661/2016 vom 23.2.2017
Mit Messer gedroht
Hohe Geldstrafe kassiert
Ein Mann fühlte sich von einer Mitarbeiterin des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) ungerecht behandelt. Er schrieb ihr: «Sie sollten etwas unternehmen, bevor jemand mit einem Messer oder Baseball-Schläger oder sonst etwas in einem Ihrer Büros erscheint.» Dafür kassierte er eine bedingte Geldstrafe von 12 000 Franken und eine Busse von 1000 Franken.
Er habe bloss auf Missstände hinweisen wol-len, aber es sei nicht seine Absicht gewesen, je-mandem zu drohen, argumentierte der Mann. Ohne Erfolg. Das Bundesgericht sagt: «Das in Aussicht gestellte Erscheinen eines Bewaffneten ist geeignet, einen vernünftigen Menschen mit einigermassen normaler psy chischer Belastbar-keit in Angst und Schrecken zu versetzen.» (upi)
Bundesgericht, Urteil 6B_1338/2015 vom 1.11.2015
Arbeitgeber konkurrenziert
Zu Recht fristlos entlassen
Ein Angestellter arbeitete seit 2010 mit vollem Pensum bei einer Kommunikationsfirma. Ein Jahr später gründete er ein eigenes Unter-nehmen und organisierte mit diesem eine Baby- und Kleinkindermesse in Genf. Sein Arbeitgeber erfuhr, dass der Angestellte eine Konkurrenz-firma gegründet hatte, und kündigte ihm fristlos.
Der Entlassene klagte auf Lohn und eine Ent-schädigung, ingesamt auf rund 85 400 Franken plus Zinsen. Das Bundesgericht wies seine Be-schwerde ab. Es bezeichnete das Verhalten als schweren Verstoss gegen die Treuepflicht. Die fristlose Entlassung sei gerechtfertigt. (kk)
Bundesgericht, Urteil 4A_559/2016 vom 18.1.2017
«Gegen mich läuft ein Betreibungsverfahren. Demnächst findet die Pfändung statt. Muss ich nun damit rechnen, unangemeldet Besuch zu erhalten?»
Nein. Bevor es zur Sachpfändung kommt, muss das Betreibungsamt Ihnen als Schuldner die Pfändung ankündigen. Diese Ankündigung muss spätestens einen Tag vor der eigentlichen Pfändung bei Ihnen ein treffen. In der Pfändungsankündigung wird Ihnen mitgeteilt, wann und wo die Pfändung durchgeführt wird – in der Wohnung oder im Amtslokal.
Wichtig: Zu bestimmten Zeiten muss der Schuldner grundsätzlich weder mit einer Pfändungs ankündigung noch mit einem Vollzug der Pfändung rechnen – etwa an Sonn und Feiertagen, während der Betreibungsferien (sieben Tage vor und nach Ostern, vom 15. bis und mit 31. Juli und sieben Tage vor und nach Weihnachten) oder während des Militär dienstes. (br)
ERBRECHT UND PENSIONSKASSE
Verliere ich das Todesfallkapital, wenn ich das Erbe ausschlage?
«Mein Vater ist 59-jährig verstorben. Der Nachlass besteht mehrheitlich aus Schulden. Da er ver-witwet war, hat er zu Lebzeiten gegenüber seiner Pensionskasse eine Begünstigungserklärung abgegeben. Demnach soll ich nach seinem Tod das Todesfallkapital erhalten. Ver liere ich diesen Anspruch, wenn ich das Erbe ausschlage?»
Vom Zahlungsbefehl bis zum Verlustschein: Alle Infos finden Sie im «Saldo»-Ratgeber «Betreibung, Pfändung,
Privatkonkurs». Be-stellen Sie das Buch auf Seite 14 oder im Buchshop auf www.ktipp.ch.
BUCHTIPP
Nein. Die reglementarischen Leistungen der Pensionskasse Ihres Vaters haben mit den Erbangelegenheiten oder dem Erbrecht nichts zu tun. Das Gleiche gilt – nach einem neueren Bundesgerichtsentscheid – für Pensionskassengelder, die auf einem Freizügigkeitskonto liegen. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um obligatorische
oder überobligatorische Ansprüche handelt. Sie können die Erbschaft Ihres Vaters also ohne Weiteres ausschlagen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Auszahlungen eines Todesfallkapitals erfolgen nur bei Versicherten, die vor ihrem Tod noch aktiv im Erwerbsleben standen. Und eine Auszahlung an die Erben erfolgt
nur, wenn dies im Reglement der Pensionskasse so vorgesehen ist (KTipp 3/2017). (ms)
Alles Wichtige über die Ausschlagung der Erbschaft ist zu finden im «Saldo»-Ratgeber «Erben und Vererben». Zu bestellen auf Seite 14.
BUCHTIPP
Am Steuertelefon: Philipp Spuler und Markus Stoll vom Vermögenszentrum VZ (von links)
Nebenjob: Tochter muss ihr
Einkommen selber versteuern
30 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
«Muss unsere Tochter den Nebenjob versteuern?»Steuererklärung: Fachleute beantworteten am Telefon die Fragen aus der Leserschaft
Tochter mit Nebenjob: Ist ein Kinderabzug möglich?«Unsere Tochter ist Studentin. In ihrem Nebenjob verdient sie 9000 Franken pro Jahr. Muss sie dafür Steuern zahlen? Und können wir einen Kinderabzug vornehmen?»
Ihre Tochter muss ihr Ein-kommen selber versteuern. Allerdings wird sie für ein derart geringes Einkommen letztlich keine Steuern zah-len müssen. Solange Ihre Tochter studiert und unter-stützungsbedürftig ist und Sie für ihren Unterhalt sor-gen, können Sie den Kinder-abzug weiterhin vornehmen.
Wie werde ich besteuert, wenn mein Sohn volljährig wird?«Ich bin verwitwet und wohne in Zürich. Mein 17-jähriger Sohn geht an die Kantonsschule. Werde ich zum Einzel tarif besteuert, sobald mein Sohn volljährig ist?»
Nein. Solange Ihr Sohn in der Ausbildung ist und bei Ihnen wohnt, gilt für Sie wei-terhin der Verheiratetentarif.
Kann ich die Einlage in den Erneuerungsfonds abziehen?«Ich bin Stockwerkeigen-tümer. Sind die Zahlun-gen in den Erneuerungs-fonds abzugsfähig?»
Ja. Sie können diese Zah-lungen als Unterhaltskosten geltend machen.
Muss ich für die Nutzniessung des Hauses bezahlen?«Ich habe mein Haus meinen Kindern über-schrieben und die Nutz-niessung behalten. Muss ich den Eigenmietwert weiterhin versteuern?»
Ja. Als Nutzniesser müssen Sie den Eigenmietwert als Einkommen aus der Liegen-schaft versteuern und den amtlichen Wert der Liegen-schaft als Vermögen.
Kann ich die Ausbildungskosten abziehen?«Ich studiere und schliesse bald mit dem Bachelor ab. Diese Aus-bildung steht in keinem Zusammenhang mit meinem bisherigen Be-ruf. Kann ich die Studien-kosten trotzdem vom Einkommen abziehen?»
Ja. Seit dem letzten Jahr sind sämtliche Aus- und Wei-terbildungkosten nach Ab-schluss einer Lehre oder Ma-
tur abzugsfähig. Beim Bund beträgt der Abzug jährlich maximal 12 000 Franken. In den Kantonen gelten zum Teil andere Maximalabzüge.
Muss ich das geerbte Haus ver steuern?«Ich habe von meinen Eltern eine Liegenschaft in Italien geerbt. Sie hat-ten diese nie versteuert. Was muss ich nun tun?»
Ihre Eltern waren in der Schweiz wohnhaft. Deshalb hätten sie die Liegenschaft de klarieren müssen, auch wenn die Steuern vor allem in Italien angefallen wären. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer vereinfach-ten Nachbesteuerung von Er-ben, wenn die Erblasser nicht sämtliche Einkünfte und Vermögensbestandteile de-klariert haben. Dann werden die Nachsteuern und Ver-zugszinsen nur für die letz-ten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden berechnet. Ohne Koopera-tion der Erben mit den
Steuerbehörden werden Nachsteuern, Verzugszinsen für zehn Jahre sowie eine Busse erhoben. Zusätzlich kann eine Busse wegen Ver-heimlichung von Nachlass-werten im Inventarverfahren erhoben werden. Wenn Sie selber die geerbten Ver-mögenswerte in Zukunft nicht deklarieren, begehen Sie eine Steuerhinterziehung.
Ab wann muss ich den Eigenmietwert versteuern?«Ich habe im Kanton Baselland eine Eigen-tumswohnung gekauft. Wir zogen am 1. August ein. Muss ich für die fünf Monate des Jahres den Eigenmietwert bereits bezahlen?»
Ja. Den Eigenmietwert müs-sen Sie ab dem Bezug der Wohnung in der Steuererklä-rung einsetzen – bei Bezug
im August fünf Zwölftel des jährlichen Eigenmietwerts.
Kann ich die Freizügigkeitsgelder stehen lassen?«Ich bin arbeitslos und werde nächstes Jahr 65. Mein Pensionskassen-guthaben liegt auf zwei Freizügigkeitskonten. Ich wohne im Kanton Zürich. Müsste ich arbeitstätig sein, um die Konten über den 65. Geburtstag hinaus stehen lassen zu können?»
Nein. Das Kapital von Frei-zügigkeitskonten muss spä-testens fünf Jahre nach Er-reichen des Rentenalters bezogen werden. Ob Sie wei-terarbeiten, ist im Kanton Zürich nicht von Bedeutung. Tipp: Sie können Steuern sparen, wenn Sie Ihre beiden Konten in zwei verschie denen Jahren auflösen.
ISTO
CK
31K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Geldgeschenk: Muss ich Schenkungssteuern bezahlen?«Meine Eltern wohnen in Aarau und haben mir einen grösseren Geld-betrag geschenkt. Muss ich Schenkungssteuern zahlen?»
Nein. Schenkungen an Nachkommen sind im Kan-ton Aargau wie in den meis-ten Kantonen steuerfrei. Die Schenkung muss jedoch in der Steuererklärung von Ihnen sowie Ihren Eltern de-klariert werden. So kann die Steuerverwaltung die Zu- bzw. Abnahme des Ver-mögens verifizieren.
Darf ich die AHV Beiträge vom Renten einkommen abziehen?«Ich habe mich vorzeitig pensionieren lassen. Jetzt muss ich bis 65 noch AHV-Beiträge be-
zahlen. Darf ich diese Beträge in der Steuer-erklärung vom Renten-einkommen abziehen?»
Ja. Als Frühpensionierter zahlen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionie-rungsalters AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger. Diese Beiträge können Sie in der Steuererklärung vom steuer-baren Einkommen abziehen.
Wie müssen wir das Occasionsauto versteuern?«Wir wohnen im Kanton Zürich. Letztes Jahr kauften wir ein Occa-sionsauto. Wie müssen wir es versteuern?»
Sie müssen den aktuellen Verkehrswert des Wagens als Vermögen angeben. Jahr für Jahr können Sie eine Abschreibung vornehmen – im Kanton Zürich jeweils
40 Prozent des Restwerts. Sie können den Wert des Vor-jahres also jedes Jahr um 40 Prozent reduzieren. Be-reits im ersten Jahr wird diese Abschreibung gewährt. Falls Sie die Steuererklärung am Computer ausfüllen, berech-net das Programm diesen Ab-zug automatisch.
Kann ich die Krankenkassenprämien abziehen?«Ich habe hohe Kosten für die Krankenkasse, den Arzt und Medika-mente. Kann ich das vom Einkommen abziehen?»
Ja, aber nur die Krankheits-kosten. Das sind jene Arzt-kosten, die von der Kranken-kasse nicht vergütet wurden, sowie all fällige weitere selbst bezahlte Beträge, wie etwa Zahnarztkosten. Die Kran-kenkassenprämien werden beim Abzug für die Versiche-rungsprämien berücksichtigt.
Kann nur die Partnerin den Kinderabzug geltend machen?«Meine Partnerin und ich haben ein gemeinsames Kind. Sie hat das allei-nige Sorgerecht. Da wir zusammenleben, zahle ich keine Alimente. Kann meine Partnerin den Kinderabzug geltend machen, obwohl ich der Hauptverdiener bin?»
Ja, denn entscheidend ist, wer das Sorgerecht hat. Den hälftigen Kinderabzug könn-ten Sie also nur geltend ma-chen, wenn Sie das gemein-same Sorgerecht hätten.
Muss ich als Selbständiger eine zweite Steuererklärung ausfüllen?«Ich habe mich im Lauf des letzten Jahres selbständig gemacht. Muss ich nun für dieses Einkommen eine sepa-rate Steuererklärung aus füllen?»
Nein. Unter dem Titel «Un-selbständige Erwerbstätig-keit» deklarieren Sie die Einkünfte, die Sie als An-gestellter erhielten. Für Ihre Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit hat es in der gleichen Steuer erklärung eine separate Rubrik.
Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe abziehen?«Ich bin aufgrund meines Alters auf eine Haus-haltshilfe angewiesen. Kann ich diese Kosten vom Renteneinkommen abziehen?»
Nein. Ein Abzug wäre nur möglich, wenn die Haus-haltshilfe ärztlich verordnet worden wäre.
Kann ich die Unterstützungskosten abziehen?«Meine Frau unterstützt ihre Eltern im Ausland. Sie bringt ihnen oft Bar-geld mit. Können wir Unterstützungsbeträge in der Steuererklärung abziehen?»
Ja, sofern Ihre Schwieger-eltern unterstützungsbedürf-tig sind. Bei Unterstützungs-zahlungen ins Ausland ak-
zeptiert die Steuerverwaltung allerdings nur Banküber-weisungen als Nachweis für geleistete Zahlungen.
Kann ich die Ausbaukosten vom Ein kommen abziehen?«Wir haben eine neue Eigentumswohnung ge-kauft und zusätzlich aus-gebaut. Sind diese Mehr-kosten abzugs fähig?»
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«Muss unsere Tochter den Nebenjob versteuern?»Steuererklärung: Fachleute beantworteten am Telefon die Fragen aus der Leserschaft
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32 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Patientendaten: Auskunft darf nichts kostenPersönliche Krankengeschichte: Das müssen Patienten wissen
Ein Arzt verlangte vom Patienten Geld für die Herausgabe der Krankengeschichte. Die Swica behauptete, das sei rechtens. Erst ein Anwalt konnte sie vom Gegenteil überzeugen.
Die Krankenkasse Swica schrieb einem Ver
sicherten aus Uetikon am See ZH: «Die Rechnung für diesen Aufwand ist korrekt.» Sie betreffe «ein Aktengesuch», das er gestellt habe. Das koste Fr. 15.80.
Doch die Rechnung war nicht korrekt. Denn der Mann hatte den Hausarzt gewechselt und deshalb von seinem bis herigen Arzt die Heraus gabe der Krankengeschichte verlangt, um sie seinem neuen Arzt zu geben – und dafür dürfen Ärzte nichts verlangen (siehe Kasten «Einsicht in die Krankenakte»).
Bis zu diesem Zeitpunkt war der Mann Patient bei der Santémed Zürich Wie
dikon. Das ist eine Gemeinschafts praxis mit mehreren Ärzten und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen. Mit den anderen SantémedGesundheitszentren gehört sie seit 2015 mehrheitlich der MigrosTochter Medbase, vorher war sie im Besitz der Krankenkasse Swica. Auf ihrer Web site bezeichnet sich die Santémed als «führende Ärzte und Therapieeinrichtung».
Als der Patient seine Krankengeschichte verlangte, stellte Zentrumsleiter Patrick Holzer die umstrittene Position «Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten» in Rechnung (siehe blauen Kasten). So kam er auf Fr. 15.80. Die Gesundheitsakten: Patienten haben jederzeit das Recht, die Daten einzufordern
COMPUTER-TRICKS
Einsicht in die Krankenakte: Das sind Ihre Rechte
Die wichtigsten Grund-sätze für Patientinnen und Patienten:
1 Sie haben jederzeit das Recht, von Ihrem Arzt die Gesundheitsdaten bzw. die Krankengeschichte zu ver-langen. Sie müssen keine Begründung an geben. Die Herausgabe muss innert 30 Tagen erfolgen. 1 Der Arzt muss Ihnen Ko-
pien von sämtlichen über Sie vorhandenen Daten herausgeben: die Kranken-
geschichte, Diagnosen, La-bor- und Röntgenbefunde, Unter suchungsergebnisse, Bild- und Tonaufzeichnun-gen über durch geführte medizinische Massnah-men, Gutachten, Berichte, Zeug nisse usw. Dies gilt unabhängig davon, wer die Unterlagen angefertigt hat. Röntgenbilder werden oft auf CD übergeben. 1 Die Auskunft bzw. die
Herausgabe der Daten darf grundsätzlich nichts kos-ten. Der Arzt darf seinen
Aufwand für die Erteilung der Auskunft auch nicht wie eine nor male Konsul-tation verrechnen. 1 Ausnahme: Die Auskunft
darf ma ximal 300 Franken kosten, falls sie einen «be-sonders grossen Arbeits-aufwand» erfordert. So stehts im Datenschutz-gesetz. Dann muss Ihnen der Arzt aber die Kosten vorher mitteilen, damit Sie Ihr Gesuch innert zehn Tagen allenfalls zurück-ziehen können.
Videos abspielen und schneiden – so gehtsNeue Handys und Kameras bieten gute Videoformate. Mit passenden Helfern lassen sich diese einfach abspielen und bearbeiten.
Moderne Smartphones und Kameras zeichnen Videos in hoher Qualität auf. Mit normalen Pro-grammen lassen sich diese aber auf dem Com-puter oft weder abspielen noch bearbeiten. Ein bewährter Helfer für das Abspielen praktisch sämtlicher Videoformate ist der kostenl ose VLC Media Player (www.videolan.org). Er kommt so-gar mit 4K-Auflösungen und kopiergeschützten Film-DVDs klar.
Eine Neuentwicklung ist das Programm Pot-player (Potplayer.daum.net). Es ist zwar erst in Englisch verfügbar, dafür beherrscht es einige zusätzliche Tricks. So kann man ein Video wäh-rend des Abspielens mit der Tastenkombination Shift+Delete löschen. Das erleichtert das Aus-misten von Videosammlungen. Mac-Benutzer finden mit Elmedia (Mac.eltima.com/de/media player.html) ebenfalls einen mo dernen, kosten-losen Abspieler.
Wenn es um die Bearbeitung von Videos geht, scheitern die meisten Programme an den hohen Auflösungen. Eine Ausnahme ist Shotcut. Das Programm ist deutsch, eine Einführung ist zu finden unter www.shotcut.org/tutorials/.
Shotcut liest verschiedene Video formate ein. Wird damit ein Film geöffnet, erscheint er nur im Abspielfenster. Um ihn zu bearbeiten, muss man ihn mit der Maus auf die Zeitachse unten am Bildschirm ziehen.
Nach dem Schneiden kann man seinen Film im Format H.265/AVC auf einem USB-Stick speichern. Dazu klickt man auf «Video expor-tieren» und wählt dann aus der Liste das Profil «HEVC Main Profile» aus. Mit «Datei expor-tieren» wird der Vorgang gestartet, der mehrere Minuten dauern kann. (kh)
Computer-Programm Shotcut: Damit lassen sich Videos bearbeiten
ISTO
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33K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Patientendaten: Auskunft darf nichts kostenPersönliche Krankengeschichte: Das müssen Patienten wissen
Rechnung ging direkt an die Swica, die sie anstandslos zahlte und dem Patienten weiterbelastete.
Arztrechnung immer genau anschauen!
Noch bedenklicher: Die Swica beharrte stur darauf, dass die Rechnung korrekt sei. Obwohl der Patient hartnäckig insistierte und auf die Bestimmungen des Datenschutzes hinwies, wollte ihm die Swica den Betrag nicht zurückerstatten: Der Arzt «hatte Ihre Akten vorbereitet, damit Sie sie mitnehmen konnten, und dann die Leistung verrechnet», schrieb sie ihm.
Erst ein Brief eines Anwalts machte der Swica Beine. Die Generaldirektion antwortete, die verrechnete «Gebühr für Akteneinsicht» werde dem Versicherten zurückerstattet: «Swica legt
auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften grossen Wert und schenkt insbesondere dem Datenschutz erhöhte Aufmerksamkeit.»
Es lohnt sich, Arztrechnungen genau anzuschauen – das zeigt auch das Beispiel von Daniel Vetterli aus Zollikofen BE. Er war für eine medizinische Abklärung im Berner Inselspital und erhielt eine Rechnung über rund 100 Franken. Darunter waren Fr. 45.80 für «Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten». Als er re klamierte, schickte das Inselspital vier Monate später kommentarlos eine korrigierte Rechnung ohne die Gebühr.
Auf eine Erklärung wartet der Mann heute noch. Dem KTipp sagte das Spital, die Stornierung sei aus Kulanz erfolgt, aber die Belastung sei korrekt gewesen.
Ernst MeierhoferGesundheitsakten: Patienten haben jederzeit das Recht, die Daten einzufordern
Tarifziffer 00.0140: Ein «Selbstbedienungsladen»
Arztrechnungen müssen die ärztlichen Tätigkeiten genau aufschlüsseln. Des-halb sind Rechnungen ge-mäss den Vorgaben des sogenannten Tarmed nach den einzelnen Tarifposi-tionen aufgebaut. Die Tarif-ziffer 00.0010 zum Beispiel steht für die ersten 5 Mi-nuten der Konsultation. Über 4600 einzelne Posi-tionen gibt es insgesamt.
Die Tarifziffer 00.0140 heisst «Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Pa-
tienten (inkl. Aktenstu-dium), pro 5 Min.». Darun-ter fallen gemäss Tarmed «alle ärztlichen Leistungen zur Behandlung des Pa-tienten in dessen Ab-wesenheit (ausgenommen telefonische Konsulta-tion)».
Insbesondere sind das «Erkundigungen bei Dritten, Auskunft an An gehörige oder andere Bezugs-personen des Patienten, Besprechung mit Thera-peuten und Betreuern,
Überweisung an andere Ärzte sowie Ausstellen von Rezepten oder Verordnun-gen ausserhalb der Konsul-tation».
Der Krankenkassenver-band Santesuisse kritisiert diese Position als «Selbst-bedienungsladen». Im Jahr 2010 seien unter dieser Ta-rifposition noch 200 Millio-nen Franken in Rechnung gestellt worden, 2016 seien es schon 454 Millionen Franken gewesen. Auf-fallend oft werde diese
Position bei ambulanten Behandlungen in Spitälern verrechnet.
Tipp: Schauen Sie Ihre Arztrechnung genau an. Sie haben Anspruch auf eine Kopie – entweder vom Arzt direkt oder von der Krankenkasse.
Die vollständige Über-sicht über die Tarmed-Tarif-ziffern und ihre genaue Umschreibung finden Sie im Internet unter www. tarmed-browser.ch.
Der «Saldo»-Ratgeber «Die Rechte der
Pa tienten» gibt Tipps für den richtigen Um-gang mit Ärzten und Spitälern. Bestellen Sie das Buch (4. Auflage, 232 Seiten) mit dem Talon auf Seite 14 oder auf www.ktipp.ch.
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34 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Medikamente: Sparen unerwünscht
Bundesamt verbietet den Krankenkassen die Rückerstattung von Einkäufen im Ausland
Arzneimittel sind im Ausland oft viel günstiger als in der Schweiz. Einige Kran-kenkassen vergüten diese Einkäufe. Doch sie werden behördlich zurückgepfiffen.
Marlene Thür (Name geändert) wohnt in
Founex VD nahe der französischen Grenze. Medikamente kauft sie in der Apotheke von Divonne lesBains in Frankreich. Dort kosten sie oft nur halb so viel wie in der Schweiz.
Bislang übernahm Thürs Krankenkasse Assura den von der Krankenversicherung gedeckten Teil der Kosten. Doch im Februar teilte Assura der Patientin mit, im Ausland bezogene Medikamente werde sie künftig nicht mehr erstatten. Und das auf Geheiss des Bundesamts für Gesundheit – der Aufsichtsbehörde der Krankenversicherer.
Gesetz begünstigt Hochpreisinsel
Tatsächlich: Das Bundesamt will nicht, dass Krankenkassen und Versicherte sparen. Denn es setzt das Krankenversicherungsgesetz kompromisslos durch. Dieses begünstigt die Hochpreisinsel Schweiz, indem es verlangt: Krankenkassen dürfen ein im Ausland gekauftes Medikament nur
vergüten, wenn es dort wegen eines medizinischen Notfalls besorgt wurde. Bei geplanten Einkäufen ennet der Grenze ist dies nicht der Fall.
Sparsame Versicherte werden nicht belohnt
Dabei möchten einige Krankenversicherungen sparsame Kunden belohnen und im Ausland gekaufte günstigere Medikamente freiwillig erstatten – so etwa die Kassen CSS, Helsana, Sanitas, Swica und Visana. Doch das Bundesamt hat in letzter Zeit nicht nur die Assura zurückgepfiffen, sondern Ende letzten Jahres auch die CSSTochter Sanagate und die Sanitas Compact. Und seit mehr als einem Jahr darf die Visana Tochter Vivacare sparsame Versicherte nicht mehr belohnen.
Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt auf Anfrage: Die Krankenkassen würden regelmässig überprüft – weitere Kassen werden folgen. Falls sie günstigere Leistungen im Ausland erstatten, werde eingeschritten – mit Weisungen und nötigenfalls mit einem Strafverfahren.
Durch diese Politik des Bundesamts steigen die Kosten der Krankenkassen. Dafür müssen letztlich die Prämienzahler aufkommen. Fazit: Der Bundesrat schützt die Pharmakonzerne und die Apotheken – nicht die Patienten. Beatrice Walder
Apotheke in Lyon, Frankreich: Arzneimittel im Ausland günstiger
Einkauf im Ausland: Bis 30 Franken weniger für das gleiche Medikament
Medikamente sind im Ausland teils massiv günstiger. Das gilt nicht nur für frei erhältliche, sondern auch für rezeptpflichtige Präparate. Einige Bei-spiele: 1 Der Blutdrucksenker «Hygroton» von Novartis (50 mg, 100 Tabletten) ist in der Schweiz für Fr. 40.45 er-hältlich, in Deutschland bereits für Fr. 16.60 (ohne Mehrwertsteuer, Umrechnungskurs Fr. 1.10). Differenz: Fr. 23.85 1 Für das Herz-Kreislauf-Medikament «Sortis» von Pfitzer (10 mg, 30 Tab-letten) zahlt man in der Schweiz Fr. 57.05, in Deutschland Fr. 35.90. Differenz: Fr. 21.15 1 Das «Sortis»-Generikum «Atorva-statin» von Actavis (40 mg, 30 Tab-letten) kostet in der Schweiz Fr. 28.20, in Deutschland Fr. 12.40. Differenz: Fr. 15.80
1 Das gegen niedrigen Blutdruck eingesetzte «Co-Irbesartan» von Sandoz (98 Stück) kostet in der Schweiz Fr. 52.65, in Frankreich Fr. 23.50. Differenz: Fr. 29.15 1 Die Insulinspritzen «Lantus Solos-tar» von Sanofi (5x 3 ml) gegen Diabetes sind in der Schweiz für Fr. 85.75 erhältlich, in Frankreich für Fr. 59.70. Differenz: Fr. 26.05
Tipp: Auch in der Schweiz lässt sich sparen. Für viele Originalmedikamente gibt es günstigere Generika, für die der Selbstbehalt nur 10 statt 20 Prozent beträgt. Falls vorhanden, sind Gene rika unter Med.mymedi.ch ersichtlich.
Schweizer Versandapotheken wie Mediservice.ch und Zurrose.ch bieten Rabatte bis 12 Prozent. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob mit einer Versandapotheke ein Vertrag besteht.
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35K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
«Aus der Seele gesprochen!»K-Tipp 4/17: Kolumne über Pläne zur Reduktion der SRG-Spartenradios
Peter Salvisberg hat mir mit seinem Votum für die Spar-tensender aus der Seele ge sprochen! Radio Swiss Pop, Classic und Jazz er-gänzen die übrigen SRF- Sender ideal. Ich habe auf Petitionen24.com eine Peti-tion gegen den Abbau un-terschrieben. Mein Motto: «Sigu gegl – Swiss Pop isch guät und git e guäti Lunä!»
Markus Scheidegger,
Schwarzenburg BE
Mit Schrecken habe ich im Kommentar des K-Tipp ge-lesen, dass die Fernmelde-kommission die Sparten-sender der SRG einstellen will. Seit vielen Jahren läuft bei mir nur noch Radio Swiss Pop. Ich geniesse es, dabei keine Werbung an-hören zu müssen oder ir-gendwelche persönlichen Meinungen von Radio-moderatoren mit geteilt zu bekommen. Falls es tat-sächlich so weit kommen sollte, dass die Sender Swiss Pop, Swiss Jazz und Co. gestrichen werden,
müsste ich wohl oder übel andere Internetradios hören – aber ganz bestimmt nicht mehr die SRF-Radiosender.
Bruno Arnold,
Dierikon LU
Radio Swiss Classic hat mir immer wieder neue Werke nähergebracht, die ich je-weils gerne als CD oder Download gekauft habe. Nur ungern würde ich auf dieses Angebot verzichten. Eine schlaue Alternative gibt es kaum.
Thomas Zimmerli,
Zweisimmen BERadio Swiss Pop: «Isch guät und git e guäti Lunä!»
«Umtausch auch bei gebrauchter Ware»
K-Tipp 4/17: Viele Läden sind beim Umtausch kulanter als das Gesetz
Eine besonders kulante Firma fehlt in der Aufzählung des K-Tipp: Als ehemaliger Chef der Fust AG habe ich bereits im Jahr 2000 folgen-de Regelung eingeführt, die in jedem Geschäft kommu-niziert wird: Für den Um-tausch innert 30 Tagen ist die Verpackung nicht zwin-gend erforderlich – und der Umtausch erfolgt auch bei gebrauchter Ware.
Erich Bohli, Zürich
Im Esprit-Laden im Zürcher Glattzentrum konnte ich einen Pullover zurückbrin-
gen, der nach fachgerech-tem Waschen zu einem Kinderpullover geschrumpft war. Obwohl ich den Kas-senbon nicht mehr hatte, bekam ich gratis einen Er-satzpulli.
Maya Baer, Fehraltorf ZH
«Meine Tante schafft es nicht rechtzeitig»
K-Tipp 5/17: Bei Fuss-gängerampeln ist die Grünphase oft zu kurz
Ich danke dem K-Tipp, dass er das wichtige Thema der Fussgängerampeln auf-gegriffen hat. Dazu meine persönliche Erfahrung: Weil die Grünphasen für Fuss-gänger zu kurz sind, schafft es meine 89-jährige Tante
oft nicht rechtzeitig über den Fussgängerstreifen – und dies, obwohl sie eigentlich noch ganz gut zu Fuss ist. Die Automobilisten rufen ihr dann häufig zu, sie solle doch besser zu Hause blei-ben. Wie nett!
Walter Oberer,
Unterengstringen ZH
In deutschen Städten wie Konstanz und Freiburg ist die Situation auf Fussgänger-übergängen noch schlim-mer: Dort «kennen» die Am-peln die Farbe Orange gar nicht und wechseln direkt auf Rot, wenn man sich mit-ten auf der Strasse befindet.
Brigitte Linder, Thun BE
«Konserve frisch ab Presse»
K-Tipp 4/17: Verwirrende Beschriftung von Lebens-mitteln
Über so viel Konsumenten-täuschung kann ich nur den Kopf schütteln: Da steht also auf der Süssmost-flasche «frisch ab Presse». Dabei handelt es sich doch um eine Konserve mit zu-gesetztem Zucker, Ge-schmacksverstärker und Farbstoff. Einen solchen Süssmost kann man noch nach mehreren Wochen trinken.
Elisabeth Nussbaum,
Heitenried FR
«Gerechtigkeit hängt vom Geld ab»
K-Tipp 5/17: Gerichts-entschädigung deckt Anwaltskosten oft nicht
Der Artikel des K-Tipp macht deutlich: Recht und Gerech-tigkeit hängen heute in erster Linie vom Geld ab. Man ist auch dann Verlierer, wenn man einen Prozess ge-wonnen hat.
Patricia Gawlick, Muttenz BL
«Überflüssiger Gang zum Briefkasten»
K-Tipp 4/17: Gebühr für Post-Frühzustellung
Mir ist es egal, ob ich die Post vor oder nach dem Mit-tag erhalte. Was mich aber stört, ist, dass ich sie anders als früher zu verschiedenen Zeiten bekomme – je nach-dem, welcher Postbote ge-rade Dienst tut. Wegen die-ser Unsicherheit mache ich immer wieder überflüssige Gänge zum Briefkasten im Freien. Das ist bei Schnee und Regen kein Vergnügen.
Jürg Hemmi, Zürich
Adressänderungen bitte melden! Die Post leitet den Verlagen die neuen Adressen von Abonnenten nicht mehr weiter. Darum gilt beim Zügeln: Melden Sie die neue Adresse dem K-Tipp per E-Mail abo@ktipp.ch oder per Tel. 044 253 90 90.
So erhalten Sie den K-Tipp ohne Unterbruch.
ADRESSÄNDERUNGEN
Fussgängerstreifen: Ampeln schalten zu schnell auf Rot
LESERBRIEFE
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LESERBRIEFE
«Nur noch QR-Code auf Kassenbons»
K-Tipp 3/17: Kassenbons sind in einigen Läden nicht mehr selbstverständlich
Das Abschaffen der Kassen-bons verunmöglicht jegliche Kontrolle. In die gleiche Kategorie gehört, dass in gewissen Autobahnrestau-rants auf den Kassenbons statt der Preise nur noch ein QR-Code ausgedruckt wird. Auch dadurch wird eine Nachkontrolle verhindert.
Ernst Vontobel, Widnau SG
Ich verlange bei meinen Ein-käufen immer einen Kassen-zettel. Unter anderem will ich so auch die Preisentwick-lung vergleichen.
Peter Meier, Kerns OW
Ich arbeite in der Migros und weiss deshalb, dass viele
Kassenzettel nicht er-wünscht sind und deshalb in der Kassenbox oder auf dem Boden landen. Wenn ich nach einem einzigen Arbeitstag den Müll ent-sorge, komme ich auf zwei bis drei 60-Liter-Abfallsäcke, die fast nur mit Kassen-zetteln gefüllt sind. Sinnvoll wären Kassenbons, die der Kunde auf Knopfdruck be-ziehen könnte. Denn das würde die Dauer des Ein-kaufs nicht verlängern und dafür die Umwelt schonen.
Lara Casanova, Sargans SG
«Unverschämte Preisunterschiede»
K-Tipp 4/17: Schweiz- Zuschlag für Nahrungs - mittel wird immer grösser
In Anbetracht der unver-schämten Preisunterschiede
meine ich: Schade eigent-lich, dass Schweizerinnen und Schweizer im Ausland pro Jahr nicht für 50 Mil-liarden Franken, sondern «nur» für 10 Milliarden ein-kaufen.
Werner Leute,
Inkwil BE
Überall steigen die Kosten. Es ist daher kein Wunder, dass das Vertrauen in un sere Politiker immer mehr schwin-det. Muss es denn erst ein rich tiges Donner wetter geben, bevor sie sich in Richtung der Konsumenten be wegen?
Elisabeth Küttel,
Ziegelbrücke GL
Es wird immer schwieriger, in der teuren Schweiz eine Familie zu ernähren. Aus diesem Grund kaufen wir regelmässig im Ausland ein.
Wir fahren jeden Monat ab-wechselnd nach Frankreich und Deutschland zum Ein-kaufen. Medikamente kau-fen wir in Frankreich, Brillen in Deutschland. Auch zum Arzt und Zahnarzt fahren wir ins Ausland. Dort findet man
sehr gute Qualität häufig zu einem Bruchteil der Schwei-zer Preise. Deshalb unter-stütze ich die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise».
Claudine Merkhouf,
Cottens VD
Lebensmittel: Schweiz-Zuschlag immer grösser
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Wann sind Leitungen sanierungsbedürftig? Wenn der Wasserdruck nachlässt oder das Trinkwasser roströtlich ist oder sogar die Geschmacksnote ‚Rost‘ enthält, sind dies untrügliche Zeichen, dass eine Sanierung geprüft werden muss. Bei Häusern und Wohnungen, die 25 Jahre und älter sind, kann es sein, dass die Wasserqualität durch Ablagerungen und Korrosion in den Hausleitungen beeinträchtigt worden ist.
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K-Tipp 2/17: Experten kritisieren teure Diätpillen
Leserbriefschreiberin Janja Schöps behauptet, dass man an einem Tag mit Trenn-
kost 500 Gramm abnehmen kann. Schön wärs! Um 1 Kilo Gewicht zu verlieren, muss man 7000 bis 7500 Kalorien verbrennen. Um 500 Gramm pro Tag abzunehmen, müss-
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K-Tipp 4/17: Internetshops beschränken Warenimport
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«Erkaltete Eier in beide Hände nehmen»
K-Tipp 4/17: Wie man gekochte Eier schält
So lassen sich ge kochte Eier am einfachsten schälen: Die erkalteten Eier in den Hand-ballen etwa 30 Sekunden hin- und herrollen. So lösen sich die Schalen von allein.
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Auch Update-Fitness mit guter Gesamtnote
K-Tipp 5/17: Stichprobe von Fitnesscentern
Die Sendung «Kassensturz» hat sieben Fitnesscenter grösserer Ketten geprüft. Wie der K-Tipp schrieb, gabs für den Testsieger Fitnessplus sowie für Activ Fitness eine gute Gesamt-
note. Mit der gleichen Note wie Letzteres war Update- Fitness ebenfalls gut.
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38 K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
Unnötige Hürden für Rückforderung von Zuschlägen
Kreditkarten: So verlangt man Gebühren auf Zahlungen zurück
Einige Internetshops verlangen für die Zah-lung mit Kreditkarte Zuschläge. Diese kann man zurück fordern. Der K-Tipp sagt, wie das geht.
Ob Rechnung, Vorauszahlung oder Kredit
karte: Seit August 2015 sollten Händler in der Schweiz alle Zahlungsarten gleich behandeln. So sieht es eine Vereinbarung zwischen der Wettbewerbskommission und den Kreditkartenherausgebern vor. Doch nach wie vor gibt es Internethändler, die für Zahlungen mit der Kreditkarte eine Gebühr verlangen.
Kunden können die ungerecht fertigten Zuschläge bei den Kartenherausgebern zurückverlangen («Saldo» 12/2016). Doch das klappt nicht immer: Ein KTipp Leser aus Bern wollte den Zuschlag von 50 Franken,
den er der Swiss zahlen musste, von der Bank Cornèr zurückfordern. Antwort: Eine Rückerstattung sei zurzeit nicht möglich.
Corner card Sprecherin Daniela Gampp berichtigt auf Anfrage: «Diese Antwort war nicht korrekt.» Kunden könnten sich telefonisch oder per EMail melden und würden dann das Beanstandungsformular erhalten – per Post oder elektronisch. Laut Gampp erhält der KTippLeser den Zuschlag zurück.
Nicht nur Cornercard macht den Kunden das Leben unnötig schwer. Auch Besitzer einer Postfinance Kreditkarte müssen den Kundendienst anrufen, wenn sie einen Zuschlag zurückfordern wollen. Postfinance schreibt auf Anfrage, das Formular werde zurzeit überarbeitet und «so rasch wie möglich» im Internet zur Verfügung gestellt.
Die Kartenheraus geber Bonuscard, Cembra Money Bank und Swisscard stellen im Internet ein allgemeines Beanstandungsformular bereit. Doch ein konkreter Hinweis auf die Rückforderung von Zuschlägen findet sich darin nicht. Die Kunden müssen den
Zuschlag unter dem all gemeinen Punkt «andere Gründe» mit dem Stichwort «Kreditkartenzuschlag» geltend machen. UBS und Viseca haben ein spezielles Formular nur für die Rückerstattung von Kreditkartenzuschlägen.
Markus Fehlmann
Beanstandungsformulare
im Internet
Bonuscard: Ktipp.ch/ed6c58Cembra Money Bank/ Migros Cumulus-Master-card: Ktipp.ch/ec9e81 Swisscard/Coop Supercard-plus: Ktipp.ch/eba8c8 UBS: Ktipp.ch/ea5e2cViseca: Ktipp.ch/d9052b
Interneteinkauf: Kreditkartenzuschlag zurückfordern
Unzulässige Bonuscard-Gebühren: Immer wieder neue TricksBonuscard hat ihren Kunden unaufgefordert «Gold»- und «Exclusive»-Karten zugeschickt. Jetzt versucht die Firma, die Jahresgebühren einzutreiben. Mit immer neuen Tricks.
Susi Hitz aus Wädenswil ZH war zufriedene
Besitzerin einer Bonuscard. Doch vor einem Jahr bekam sie plötzlich eine «Gold» Kreditkarte zu geschickt. Sie
reagierte nicht. Warum auch? Sie hatte die Karte nicht gewünscht und auch nicht bestellt.
Doch Anfang Jahr begann Bonuscard damit, eine
Jahresgebühr von 144 Franken in Rechnung zu stellen. Susi Hitz reklamierte sofort. Allerdings erfolglos. Deshalb schaltete sich der KTipp ein. Bonuscard tischte immer wieder neue Behauptungen auf, warum Susi Hitz die Jahresgebühr schulde. Der Mailverkehr geht mittlerweile in die neunte Runde.
Die neueste Behauptung von Bonuscard: Ein Vertrag über die «Gold»Karte sei zustandegekommen, weil Susi Hitz diese eingesetzt habe. Sie habe nämlich damit die Gebühr für den Kartensperrservice Securicard bezahlt.
Doch das ist falsch. Susi Hitz hatte gegenüber Securicard die alte Bonus
card als Zahlungsmittel angegeben. Und Bonuscard buchte die Gebühr eigenmächtig auf die neue «Gold»Karte. Dafür hatte Susi Hitz nie eine Erlaubnis gegeben oder gar einen Auftrag.
Bonuscard und Securicard sind eng verbunden. Sie gehören beide zur CornerBank. (mdb)
39K-Tipp Nr. 6 22. März 2017
NEL über Probefahrten mit Occasionsautos
Damenbinden im TestWie saugfähig sind sie? Enthalten sie Schadstoffe?
>
K-Tipp vom 5. April:
ImpressumAbos und Adressänderungen: K-Tipp, Postfach 431, 8024 Zürich Tel. 044 253 90 90, Fax 044 253 90 91 abo@ktipp.ch
Verlag und Redaktion: Wolfbachstrasse 15 Postfach 431, 8024 Zürich Tel. 044 266 17 17, Fax 044 266 17 00 redaktion@ktipp.ch, www.ktipp.ch
REDAKTIONPublizistische Leitung: René Schuhmacher (res.)
Redaktionsleitung: Gery Schwager (gs) Thomas Vonarburg (arb)
Redaktion: Jonas Arnold (ja), Lukas Bertschi (bel), Christian Birmele (cb), Mirjam Bläsi (mb), Darko Cetojevic (cet), Marco Diener (mdb), Rasmus Dwinger (dw), Markus Fehl mann (mfe), Bruno Gisler (bg), Mirjam Gmür (mg), Stephan Heiniger (sh), Tatjana Jaun (tj), Karl Kümin (kk), Ernst Meierhofer (em), Luc Müller (uc), Barbara Reitmann (br), Barbara Schenker (bs), Andreas Schild-knecht (ask), Bruno Schletti (bsi), Corina Schuppli (cs), Michael Stalder (ms), Beatrice Walder (bw), Julia Wyss (jw), Alex Zehnder (az)
Produktion: Jürg Fischer (Leitung), Dave Köhler (Art Director), Monika Amann, Martin Bazzell, Gülbün Can, Beat Fessler, Stefan Christen, Liss von Euw, Silvio Lötscher, Sue Lüthi, Ulrich Nusko, Richard Rüegg, Dominique Schütz, Adrian Ulrich
VERLAGAdministration: Yvonne Keller (Leitung Verlag), Eva Siegenthaler Tschupp, Angelika Denzler
Leserservice: Patrizia Vousnik (Leitung), Maja Chieffo, Clara D’Agnano, Regula Difonzo, Afra Günther, Brigitta Manuzzi, Marcel Maulaz, Christine Wieland
Marketing: Peter Salvisberg (Leitung), Senada Fetov-Bilalovic
Anzeigen: Cyril Anken, Luigi de Piano, Werner Zapater Adresse: Ki Media GmbH Wolfbachstrasse 15 Postfach 75, 8024 Zürich Tel. 044 253 83 53, Fax 044 253 83 54 www.kimedia.ch, anzeigen@kimedia.ch
DRUCKSwissprinters AG, 4800 Zofingen
Abo-Preise: Erscheinungsweise: 20-mal jährlich 1-Jahres-Abo Fr. 41.50 2-Jahres-Abo Fr. 78.–
Herausgeberin: Konsumenteninfo AG, Zürich 842 000 Leserinnen und Leser (Mach Basic 2016/2) Verkaufte Auflage: 248 168 Ex. (notariell beglaubigt, 10/2016) Massgebliche Beteiligung i. S. von Art. 322 StGB: Editions Plus GmbH
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