fÜrst fugger privatbank der beratungsprozess im ffpb-haftungsdach ab 01. juli 2011 information und...
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FÜRST FUGGER Privatbank
Der Beratungsprozess im FFPB-Haftungsdach
ab 01. Juli 2011
Information und Leitfaden
FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick
Rechtlicher Hintergrund der Änderungen
Die Änderungen in Anlegeranalyse
und Beratungsprotokol
l
(mit Erläuterungen und
Beispielen)
Wesentliche Anlegerinformation
Hintergrundinfos Erläuterungen zu
Inhalte
Vorgehensweise zur Dokumentation
bei beratungsfreiem Geschäft
Bei sonstigen Gesprächen
Dokumentation beratungsfreies Geschäft und sonstiger Gespräche
Beispiel
FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick
Rechtlicher Hintergrund der Änderungen
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Hintergrund der Änderungen
Warum aktuell Änderungen im Beratungsprozess?
Neue gesetzliche Vorgaben durch Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ab 1. Juli 2011 in Kraft
Ausgeweitete Mindestanforderungen der BaFin an Inhalte und Organisation der Dokumentation von Beratungen und Kundengesprächen (Neufassung Rundschreiben 4/2010 MaCOMP; 9. Juni 2011)
Klarstellungen der Bundesbank und BaFin über das Verständnis von Begriffen in Vorschriften des KWG und WpHG zur Anlageberatung(Gemeinsames Informationsblatt der BaFin und der Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung, Mai 2011)
Beratungsprozess ab 01.07.2011Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Wichtige Inhalte im Überblick
Ausweitung der Inhalte Beratungsprotokoll in §34 WpHG
Einführung standardisierter Informationsblätter für Finanz-instrumente zu Vergleichszwecken (Risiken/Erträge/Kosten)
Pflicht zur Aushändigung der neuen Informationsblätter ab 1. Juli 2011 bei deutschen Fonds und klassischen Wertpapieren (Übergangsfrist für ausländische Fonds bis 30.06.2012)
Einführung Mindesthaltefristen für offene Immobilienfonds (2 Jahre, Kleinanleger: Rückgabe bis 30 TEUR/Halbjahr)
Beratungsprozess ab 01.07.2011 MaCOMP (Neufassung) und „Informationsblatt“
Unverzügliche Zur-Verfügung-Stellung des Beratungsprotokolls an Kunden, Bevollmächtige oder Interessenten. In jedem Fall vor Geschäftsabschluss. (Ausnahme: Bei Beratung per Telekommunikationsmittel „umgehend“, da Rücktrittsrecht gem. FernAbsG. Im Haftungsdach nicht möglich.)
Gesonderte Dokumentation individueller Interessenten-gespräche ohne Beratung oder Geschäftsabschluss
Erfassung, von wem Initiative für Anlageberatung ausging
Umfassende Analyse und Dokumentation der persönlichen Situation des Kunden, auch Besonderheiten wie Renteneintritt, Arbeitslosigkeit, Scheidung
Dokumentation Kundenziele und -anliegen, deren Gewichtung und etwaige Änderungen
Wichtige Inhalte im Überblick
FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick
Die Änderungen in Anlegeranalyse und Beratungsprotokoll
(mit Erläuterungen und
Beispielen)
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen in Anlegeranalyse
„Personenbezogene Angaben“
Firma als zweiter Depotinhaber gestrichen
„Gegenwärtigen Beruf“ und „relevanten früheren Beruf“ erfassen
Punkt 1 „Anlageerfahrung“
Hintergrund der Erziehungsberechtigten ist maßgebend bei Minderjährigen
Einfache Unterscheidung:
Kenntnisse <> Kenntnisse und Erfahrungen
Ermittlung maximaler Risikostufe für Punkt 1 aufgrund Kenntnisse und Erfahrungen
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen in Anlegeranalyse
Punkt 2 „Finanzielle Verhältnisse“
Policendarlehen aufgenommen
Besserer Überblick durch Summen von Bruttovermögen und Verbindlichkeiten
Anmerkung: Felder bei Nichtangabe mit „0“ befüllen
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen in Anlegeranalyse
Punkt 4 „Risikotragfähigkeit“
Vereinfachungen durch Streichung Kriterium
„Gesamtanlage bei FFBP über 50%“ …
klare Benennung der Herkunft des Riskiomaximums je Kriterium
Neufassung der Erläuterung zu „Zusammenfassende Risikoeinstufung“
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
Neue Bezeichnung „Beratungsprotokoll“ (Einsatz ist nur im Beratungsgeschäft möglich! Beratungsfreies Geschäft ist gesondert zu dokumentieren – s. „Dokumentation beratungsfreies Geschäft“.)
Erweiterte Angaben zum Gesprächsgrund umfassen nun auch Empfehlung durch Dritte und besondere persönliche Situation; mit Freitextfeld für individuelle Angaben
Neues Freitextfeld zur Dokumentation individueller Informationen für die Beratung; ausdrückliche Bestätigung der Vollständigkeit der Angaben
Neue Felder zur Angabe der Höhe des Mittelbedarfs, Liquidität und des Verwendungszwecks bei Verkauf.
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
Mehr Raum für individuelle Anliegen und Vorgaben; ausdrückliche Bestätigung der Vollständigkeit der Angaben
Vorgaben zur Veräußerbarkeit, Erträge und Liquidität alternativ gefasst:
(Angaben nur „entweder“ / „oder“ möglich.)
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 4: „Besprochene Anlagen ohne Empfehlung“ entspricht bisherigem Punkt 8
Punkt 5: Dokumentation der Empfehlung „Halten“ oder „Verkaufen“ vorhandener Depotbestände gesondert aufgeführt
Je Empfehlung ist Bezug zu einem Ziel (aus Punkt 3) herzustellen
Angabe für gesamtes Depot möglich; dann Depotübersicht mit Detailangaben beifügen.
Sonst Angaben je Finanzinstrument
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Mehr Platz und Übersichtlichkeit
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
A) Bezug zu Zielen (Punkt 3)
B) Angabe ob Erwerb per
Sparplan oder Kauf
C) zum Typ der Anlagen
D) ausgehändigte Unterlagen
für Investmentfonds
(Soweit vorhanden „WAI“, sonst Vereinfachter Verkaufsprospekt“)
Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Die Angaben auf der linken Seite.
A CB
D
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
E) Angaben zu Risiken des Finanz-instrumentes und daraus folgender Risikostufe.
(Achtung: 5-stufige Skala verwenden)
F) Ausgabeaufschlag, Einrichtungsgebühr
G) Verwaltungskosten
H) Sonstige Kosten des Kaufs
I) Kosten bei Beendigung
J) Angaben über Provisionen bzw. Servicevereinbarungen
K) Ausführende Depotbank
L) Ausgehändigte Unterlagen, u.a. für Aktien, Anleihen und Zertifikate, Vermögensverwaltung
Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Die Angaben auf der rechten Seite.
E F G H I J K
L
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 7: Geeignetheitsprüfung
Keine Abweichung gegenüber Anlegeranalyse (Risikomaximum, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele)
Punkt 8: Begründungen Mehr Raum für Begründung der
Empfehlung
Begründungen müssen Bezug zwischen einem bestimmten Anlageziel und dem konkreten Finanzinstrument herstellen
Es ist für Dritte nachvollziehbar darzulegen, warum die Empfehlung des konkreten Finanzinstruments nach heutigem Wissen dem Kunden zur Erreichung seiner Anlageziele dient.
Jede Empfehlung ist einzeln zu begründen – Zusammenfassungen sind bei Einzeltiteln nicht möglich.
FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick
Vorgehensweise zur Dokumentation
bei beratungsfreiem Geschäft
(nur für Käufe, nur im Plattformgeschäft)
bei sonstigen Gesprächen
Dokumentation beratungsfreies Geschäft und sonstiger Gespräche
Beispiel
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Neue Dokumentation beratungsfreies Geschäft
Dokumentation beratungsfreies Geschäft nicht mehr mit Beratungsprotokoll
Neu: Beratungsfreies Geschäft darf nicht mehr im Beratungsprotokoll dokumentiert werden.
Vorgabe gemäß WpHG: Bei beratungsfreiem Geschäft nur Prüfung der „Angemessenheit“ anhand Anlegeranalyse (nur für „Kauf“!)
Ist Anlegeranalyse älter als 1.1.2010 oder nicht vorhanden, ist eine solche zu erstellen.
Die Dokumentation erfolgt mit einem Aufkleber auf Kopie des Orderformulars der ausgewählten Plattform
Das Original des Orderformulars ohne Aufkleber erhält die Depotbank
Die Kopie wird mit ausgefülltem Aufkleber versehen und zur Dokumentation an die FFPB geschickt.
Beispie
l
Beispiel
Beispiel
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Dokumentation beratungsfreies Geschäft
Dokumentation beratungsfreies Geschäft erfolgt einfach mit einem Aufkleber
Original zu
r Abwicklung
an Depotbank
Beispiel
Kopie mit Aufkleber zur
Dokumentation
an FÜRST FUGGER Privatbank
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Dokumentation beratungsfreies Geschäft
Dokumentation beratungsfreies Geschäft erfolgt einfach mit einem Aufkleber
Bitte diesen Aufkleber nur für Käufe im beratungsfreien Geschäft verwenden
Aufkleber als Grundausstattung wurden per Post zugestellt. (Anforderung weiterer Aufkleber auch über Vertriebssupport möglich.)
Beispiel
Kopie mit Aufkleber zur
Dokumentation
an FÜRST FUGGER Privatbank
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderung Dokumentation sonstiger Gespräche
Die Dokumentation sonstiger Gespräche erfolgt über eine Erklärung
Zur Erfassung sonstiger Gespräche
Für den Einsatz als ständig greifbare Unterlage gedacht (am Telefon oder Arbeitsplatz)
Vorlage Quartal I und II /
2011
Neue Vorlage ab Quartal
III/2011
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderung Dokumentation sonstiger Gespräche
Die erweiterte Vorlage zur Dokumentation sonstiger Gespräche
Neu:
Unterscheidung Status Gesprächspartner (Kunde oder Interessent)
Reportinggespräche als eigene Spalte
Beratungsprozess ab 01.07.2011 Übersicht Dokumentationsunterlagen
Übersicht der Dokumentationsunterlagen im Haftungsdach
Anlegeranalyse: Grundlage für Beratung sowie Angemessenheitsprüfung bei beratungsfreiem Geschäft. Stets anzulegen, nicht älter als 1.1.2010. Ausnahme: (Noch) nicht erforderlich bei Depoteröffnung und reinem Übertrag.
Beratungsprotokoll: Nur bei Beratung mit Empfehlungen (Halten/Verkaufen/Kaufen); jeweils neu anfertigen; vor Geschäftsabschluss „Zur-Verfügung-Stellung“.
Orderkopie mit Aufkleber über Angemessenheitsprüfung: Verwendung bei beratungsfreiem Geschäft (Kauf), d.h. Erwerb wird mit Wissen des Berater, aber ohne dessen Beratung oder Empfehlung durchgeführt. (Hinweis: Nur im Plattformgeschäft; Original ohne Aufkleber geht direkt an Depotbank.)
Erklärung der Kunden- und Interessentengespräche ohne Transaktion / Geschäftsabschluss: Notiz aller Gespräche mit Kunden oder Interessenten, die entweder ohne Empfehlung und Produktansprache verliefen oder zwar mit Empfehlung jedoch ohne folgende Transaktion oder Geschäftsabschluss.
Ausführungsgeschäft: Diese Aufträge, die ohne Wissen des Beraters an Depotbank gegeben werden, können nicht dokumentiert werden. (sog. “execution only orders“)
FÜRST FUGGER PrivatbankThemen im Überblick
Wesentliche Anlegerinformation
Hintergrundinformationen Erläuterungen zu Inhalten
Anlegerschutz- und FunktionsverbesserungsgesetzWesentliche Anlegerinformation (WAI)
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verpflichtet zur Erstellung und Aushändigung ab 1. Juli 2011
Inhalt, Berechnungsmethoden und Aufbau weitgehend festgelegt
Umfang 2 Seiten für Investmentfonds
Erstellung durch die Kapitalanlagegesellschaft
Einsatz ab 1. Juli 2011
Noch mehrere Bezeichnungen für das gleiche Dokument:
KID (Key Investor Document) KIID (Key Investor Information Document) WAI (Wesentliche Anlegerinformation) KII (Key Investor Information)
Begriff „Wesentliche Anlegerinformation“ (WAI) setzt sich durch
WAI ersetzt Vereinfachten Verkaufsprospekt
Fakten zu den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI)
Anlegerschutz- und FunktionsverbesserungsgesetzWesentliche Anlegerinformation (WAI)
Beispiel für Investmentfonds FFPB MultiTrend Doppelplus
Anlegerschutz- und FunktionsverbesserungsgesetzWesentliche Anlegerinformation (WAI)
Risiko – und Ertragsprofil
Berechnungsbasis: Volatilität (Anteilspreis, fünf Jahre)
Siebenstufige Einteilung; nur für Fonds, somit keine einheitliche Einteilung aller Wertpapiere
Laufende Überwachung der Einstufung durch die KAG mit Anpassung bei Abweichung über vier Monate
Simulation für neue Fonds oder solche die jünger als fünf Jahre sind oder bei signifikanter Änderung der Anlagestrategie
Bandbreiten der Volatilität für Einstufung vorgegeben
Angabe laufender Kosten als Summe von Dachfonds und Zielfonds
Die Einstufung in 5 Risikostufen bleibt bei der FFPB in anderen Unterlagen bestehen, da fondsseitig das Gesamtrisiko und anlegerseitig das Gesamtinteresse zu berücksichtigen ist.
Bandbreiten der Volatilität
Vielen Dank!
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