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Gemeinschaftliche Solarprojekte
Organisationsmodell von SolarGuidefür PV-Gemeinschaftsanlagen
Marco Siegenthaler, Endingen
Herbstanlass 2012 SolarGuide.ch
Komponenten einer Gemeinschaftsanlage
Herbstanlass 2012 SolarGuide.ch
Dach Technik
Investoren Organisation
Themen
1. Eckpunkte des Modells SolarGuide
2. Wirtschaftlichkeitsberechnung
3. Organisation und Verwaltung
Herbstanlass 2012 SolarGuide.ch
1. Eckpunkte des Modells
Grundsatz
– Bei gewöhnlichen Modellen partizipiert der Investor in Form von Anteilen oder Darlehen an einer Gesellschaft. Die Anlage gehört der Gesellschaft. (AG, GmbH, Genossenschaften)
– Im SolarGuide-Modell ist ausschliesslich der Investor der Besitzer der PV-Anlage.
– Die Anlage wir durch die Investoren selbst verwaltet.
SolarGuide.ch Herbstanlass 2012
Das SolarGuide-Modell eignet sich für:
Landbesitzer EFH Besitzer Whng. Besitzer Mieter
Leute die wollen aber nicht können weil: - falsche Dachausrichtung - das Eigenheim liegt in der Kernzone - fehlendes Know-How
- zu kompliziert
Herbstanlass 2012 SolarGuide.ch
Anlagen nach dem SolarGuide-Modell
Endingen 25.2 kWp in Betrieb seit 2010 Lengnau 99.08 kWp in Betrieb seit 2012 Schneisingen 57 kWp in Betrieb seit 2012
Weitere 4 Aargauer Gemeinden sind in der Planungsphase
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2. Wirtschaftlichkeit und Rendite
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Kostenfaktoren einer PV-Anlage
• Hardware der Anlage• Montage und Baunebenkosten• Abklärungen (Statik und Zustand des Dachs)• Bewilligungen (z.B. Baugesuch)• Gebühren (z.B. Eidg. Starkstrominspektorat)• Versicherungen• Verträge (Notariat, Grundbuch)• Monitoring und Visualiserung• Betriebskosten und Rückstellungen• Verwaltungskosten (z.B. Fibu, Steuern)
SolarGuide.chHerbstanlass 2012
Einnahmen Stromverkauf
• Mit Fördergeldern• KEV, kostendeckende Einspeisevergütung nach eidg.
Energiegesetz • Ökostrombörsen, zur Zeit nur kurze Laufzeiten mit geringen
Entschädigungen für Mehrwert
Ohne Fördergelder• Entschädigung AEW: 8.125 Rp/kWh (Durchschnitt 2012)• Lieferung für Eigenbedarf in Gemeinde (Schulhaus, Verwaltung)• Lieferung an lokalen Gewerbebetrieb• Lieferung an lokales EW
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Wirtschaftlichkeitsmodell Beispiel 1
• Kapitalrückzahlung in 25 Jahren • Inbetriebnahme 2010• Leistung 25.2 kWp• Jährl. Stromproduktion 24‘000 kWh• Projektkosten CHF 115‘000• Übergangszeit: Vergütung Eigenbedarf Schulhaus durch Gemeinde und
Überschuss durch AEW für Betriebszeit bis KEV 12.5 Rp/kWh Jahr.• Anschliessend Vergütung KEV 57.2 Rp/kWh pro Jahr• 2 Szenarien: KEV ab Jahr 2014 oder 2016
(22 oder 20 Jahre KEV-Zahlungen)
SolarGuide.ch
Gemeinde/KEV Rendite auf Kapital
Szenario 1: 3 Jahre/22Jahre 4.3 %
Szenario 2: 5 Jahre/20 Jahre 2.9 %
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Wirtschaftlichkeitsmodell Beispiel 2
• Kapitalrückzahlung in 25 Jahren • Inbetriebnahme 2012 • Leistung 57 kWp • Jährl. Stromproduktion 55‘500 kWh• Projektkosten CHF 200‘000• Übergangszeit: Vergütung Eigenbedarf Schulhaus durch Gemeinde und
Überschuss durch AEW für Betriebszeit bis KEV 10 Rp/kWh Jahr.• Anschliessend Vergütung KEV 36.4 Rp/kWh pro Jahr• 2 Szenarien: KEV ab Jahr 2016 oder 2018• (21 oder 19 Jahre KEV-Zahlungen)
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Gemeinde/KEV Rendite auf Kapital
Szenario 1: 4 Jahre/21 Jahre 3.5 %
Szenario 2: 6 Jahre/19 Jahre 2.4 %
3. Organisationsstruktur des Modells SolarGuide
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Lebenszyklus PV- Anlage 25 – 30 JahreMögliche persönliche Lebensereignisse eines Investors
• Gründet eine Familie• Wird Grossvater• Hat 3 verschiedene Arbeitgeber• Wird pensioniert• Fährt 4 verschiedene Automarken• Wechselt den Zivilstand• Wechselt den Wohnort oder geht ins Ausland• Verkauft das Eigenheim • Vererbt sein Haus• Es fallen Unterhaltsbeiträge für die PV-Anlage an• Es gibt eine bessere Technologie• usw.
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Lebenszyklus PV- Anlage 25 – 30 Jahre
Mögliche Ereignisse beim Dachanbieter
• Wechsel des Gemeinderates bzw. Dachanbieters• Fusion von Gemeinden• Umbau / Sanierung des Gebäudes• Dachaufstockung• Verkauf des Geäudes• Abriss des Gebäudes
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Wer ist zuständig?
Verantwortlichkeiten für:
• Unterhalt der PV-Anlage• Elementarschäden / Sachbeschädigungen• Verwaltung der PV-Anlage• Entsorgung der PV-Anlage• Stromverkauf• Verwaltung und Administrierung der Anlage• Auszahlung der Investorenanteile• Bezahlung von Steuern
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Schlanke Organisation
• Kostenneutral• Unkompliziert• Administrativ
einfach• Miliztauglich• Sicher• Stabil• Dauerhaft
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Modell SolarGuide
Wem gehört was und wer macht was?
1. Besitz
Besitzer sind die jeweiligen Investoren
2. Wer betreibt die Anlage? - Die Investoren- Es gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. - Organisationsform: Verein
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Organisationsstrukturen konkret
1. Besitz: Dienstbarkeiten
Regelung von Rechten Pflichten zwischen den Investoren und der Gemeinde bzw. dem Dachanbieter.
2. Betrieb: Verein als Mandatsträger der Investoren• Aufträge an Solarbauer• Versicherungsehmer• Stromverkauf• Unterhalt und Reparaturen• Administration (Buchhaltung, Abrechnungen usw.)• Kommunikation mit der Gemeinde
Investoren organsieren sich im Verein Solarlobby
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Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit
Gibt der berechtigten Person (Investor PV Anlage) die Befugnis, ein fremdes Grundstück für einen bestimmten Zweck zu gebrauchen (Benutzungsrecht) und verpflichtet den Grundeigentümer (Gemeinde/ Dachvermieter), diesen Gebrauch zu dulden. Der Grundeigentümer verpflichtet sich, bestimmte Rechte, die sich aus seinem Eigentum ergeben, zu unterlassen.
Dienstbarkeiten werden notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
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Dienstbarkeiten
Einsatzgebiete• Durchleitungs- und Wegrechte• Tiefgaragen beim Stockwerkeigentum• Gemeinsame Heizungen bei Gesamtüberbaungen• PV-Anlagen
Vorteile• Einfach – keine grossen Vertragswerke nötig• Durch Eintrag im Grundbuch unverrrückbar• Regelt Rechte und Pflichten bei Handänderungen
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Besitz
Dienstbarkeiten25 Jahre
(Grundbuch)
Gemeinde/Dachvermieter
Investoren(Besitzer PV-Anlage)
Verein Solarlobby Betrieb, Verwaltung, Strom- Verkauf, Versicherungen
Betriebs-Reglement(Rechte & Pflichten)
Verwaltung/Betrieb
Betriebsorganisation als Verein
Vorteile• Juristische Gesellschaft (Haftungsschutz)• Einfaches Gründungsverfahren (Statuten & Gründungsversammlung)• Keine Gründungskosten• Keine Stammkapitalvorschriften• Kosteneffizient• Administrativ einfach• Steuergünstig
Kt. AG steuerfrei Gewinn 20‘000 Kapital 50‘000
Bund steuerfrei Gewinn 5‘000 Kapitalsteuern keine• Steuerveranlagung Sektion juristische Personen in Aarau• Miliztauglich (Verwaltung ohne externe Dienstleistungen)
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Steuerliche Auswirkungen für Investoren
InvestitionDer investierte Betrag ist im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
Kapitalrückzahlungen Sind nicht steuerpflichtig.
Ertrag aus StromverkaufDer vom Verein Solarlobby an die Investoren ausgeschüttete Betrag ist im Wertschriftenverzeichnis als Zins ohne Verrechnungssteuer einzutragen.
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Steuerliche Auswirkungen für InvestorenBeispiel für 1. Betriebsjahr in CHF
Stromverkauf 12‘000
Abzl. Betriebskosten bestehend aus:
Versicherungsprämien
Rücksstellungen
Abschreibungen
Total Betriebskosten 9‘000
Jahres-Ertrag 3‘000
Pro Investor 300 Franken bei 10 Investoren
mit gleichen Anteilen.
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Gesellschaftsvergleich
Verein Genossenschaft
Besitzer Investor Genossenschaft
Erbübertrag Ja Erlischt, wenn nicht anders in den Statuten geregelt.
Verlust bei Konkurs
Kaum möglich. Kapital gehört Investoren.
Übliches Konkursverfahren / Auflösung der Genossenschaft
Haftung Vereinsvermögen Genossenschaftskapital / Nachschusspflicht
Gründungskosten Keine Ja
Revisionspflicht Keine Ja, gemäss Aktienrecht
Steuern AG Gewinn 20‘000 und 50‘000 Steuerfrei
Kapital- und Gewinnsteuern wie AG und GmbH. Mindeststeuer CHF 100.
SolarGuide.chHerbstanlass 2012
Fragen
Download Folien: www.solarguide.ch/35301.html eMail: office@solarguide.ch
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