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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 2
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVÜberblick
1 Grußworte und Informationen zum Gemeinschaftsprojekt
2 Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV
3 Überblick zum Regelwerk
4 Haushaltsausgleich im NKHR-MV
5 Einführung des NKHR-MV
6 Stand des Rechtssetzungsverfahrens
7 Fragen und Diskussion
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 3
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
1. Grußworte
Thomas Deiters
Stellvertretender Geschäftsführer
Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Matthias Lietz
Mitglied des Landtages
Stellvertretender Vorsitzender des
Lankreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 4
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektteam NKHR-MV
AnnetteSewing
ChristinDittmann
DörtheKuchel Daniel
RiemerExterne
Beratung
HeinzDeisenroth
MittelrheinischeTreuhand
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 14. November 2003 Projektarbeitsgruppe im IM
1. März 2005 - Kabinettsbeschluss zur Vorbereitung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts
11. April 2006 - Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts
NKHR-MV auf der Grundlage kommunaler Doppik
Umstellungszeitraum 2008 – 2012
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 6
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV - Projektziele
konstruktive Begleitung des Reformprozesses
möglichst einheitliche Vorgehensweise im Land
notwendige fachliche Unterstützung insbesondere der vielen kleineren Kommunen
Reduzierung des Aufwandes der einzelnen Kommune durch die Erarbeitung von Leitfäden mit Praxishilfen und Empfehlungen
Erarbeitung einer Empfehlung für das Regelwerk
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 7
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektbeteiligte
Vertreter des Innenministeriums
Vertreter der kommunalen Landesverbände
Frühstarter NKHR-MV
Landkreise Ostvorpommern und Mecklenburg-Strelitz
die öffentlichen Fortbildungsträger für Verwaltungen
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektstruktur Lenkungsausschuss NKHR-MV
Projektgruppe
ProjektleiterinProjektteam
Vertreter IM und aus dem kommunalen Bereich
Teilprojekt 1Frühstarter
ArbeitskreiseWorkshops
Teilprojekt 3FortbildungArbeitsgruppen
Teilprojekt 2NKHR-MV
Arbeitsgruppen
QualitätssicherungProjektmarketing
Externe Beratung
Rückkoppelung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 9
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Zeitplan
Arbeitsgruppen Entwurf Regelwerk
Workshops Leitfäden mit Praxishilfen
Gesetzgebungsverfahren
Sept. Dez./Jan. Sommer Okt. Dez. 2006 2006/2007 2007 2007 2007
Teilprojekt 1
Teilprojekt 2
Landesregierung Landtag
Arbeitskreise
Teilprojekt 3
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Projektkommunikation
Per Email nkhr-mv@im.mv-regierung.de
Internet (www.im.mv-regierung.de - Stichwort: Doppik)
offener Bereich mit Ergebnissen und „Häufig gestellten Fragen“
interner Bereich mit allen Dokumenten zu den Arbeitsgruppen und Workshops
Flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen mit Frühstartern
Newsletter NKHR-MV(Den Newsletter NKHR-MV erhalten alle Interessierten per Mail zugesandt.)
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 13
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
2. Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV
Diplom-Kaufmann
Heinz Deisenroth
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Mittelrheinische Treuhand GmbH
Schwerin
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 15
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Ziele der Reform des Gemeindehaushaltsrechts Vermögensdarstellung in einer Bilanz
Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs
intergenerative Gerechtigkeit
Steuerung über Zielvereinbarungen
Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte = Outputorientierung
Unterstützung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell)
Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 16
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Weg geht über die Doppik, weil ...
nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im „Konzern Kommune“ möglich ist.
es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchs- orientiertes Rechnungssystem handelt.
betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann.
die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert.
die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung eine hohe Zukunftssicherheit bietet.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 17
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Vorgaben der IMKzur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
Empfehlungen für
GemHVO-Doppik oderGemHVO-erweiterte Kameralistik
Produktrahmen mit Erläuterungen
Kontenrahmen
vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003
Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten. Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede in den verschiedenen Bundesländern.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 18
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Mögliche Konzeptunterschiede der Länder
Haushaltsausgleich
Verrechnung von Fehlbeträgen mit der Kapitalrücklage
Bewertung in der Eröffnungsbilanz
Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit
Ergebnisspaltung (ordentliches und außerordentliches Ergebnis)
Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen
Bildung von Rückstellungen
Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept)
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 19
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
• weitgehende Anlehnung des NKHR-MV an die handelsrechtlichen und soweit erforderlich an die steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
• Abweichungen von den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, soweit die Besonderheiten der Kommunen dies zwingend erfordern
Eckpunkte des NKHR-MV
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 20
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
BuchführungInventurJahresabschluss- Ergebnisrechnung- Finanzrechnung- Teilrechnungen- Bilanz- Anhang- Anlagen
KostenartenrechnungKostenstellenrechnungKostenträgerrechnung
Doppisches
Rechnungswesen
FinanzbuchhaltungKosten- und
Leistungsrechnung
Kontrolle/ Steuerung
Haushaltsplanung
Planung / Kontrolle
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Teilhaushalte
Stellenplan
Anlagen
ErfassungDokumentation
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
FinanzrechnungBilanz
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Ergebnisrechnung
Ergebnissaldo
Vermögen
Liquide Mittel
Fremdkapital
Eigenkapital(Saldo
der Bilanz)
Erträge./. Aufwendungen
Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem
Vermögensmehrung oder -minderung
Ermächtigungen für VerwaltungshandelnLiquiditätsplanung
Die drei Komponenten der kommunalen Doppik
Aktiva Passiva
Anlehnung an kaufmännische Buchführung und Handelsrecht
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 22
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Bilanz (§ 47 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)
1. Eigenkapital
1.1 Kapitalrücklage
1.2 Zweckgeb. Ergebnisrücklagen
1.3 Ergebnisvortrag
1.4 Jahresergebnis
2. Sonderposten
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere
2.4 Liquide Mittel
3. Ausgleichsposten latente Steuern
4. Aktive Rechnungsabgrenzung
5. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
PassivseiteAktivseite
Mittelverwendung Mittelherkunft
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 23
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Ergebnisrechnung (§ 2 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)
Laufendes Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit
+ Finanzergebnis
= Ordentliches Ergebnis
+ außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen
+/- Veränderung der Kapitalrücklage
+/- Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
+/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
= Jahresergebnis
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 24
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Finanzrechnung (§ 3 GemHVO-Doppik M-V Entwurf)
Ermittlung des Finanzmittelüberschusses / Finanzmittelfehlbetrages
Laufende Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit
+/- Zins- und sonstige Finanzein- und –auszahlungen
= Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
+/- außerordentliche Ein- und Auszahlungen
= Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
+/- Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
= Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag
Fortsetzung folgt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 25
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung der Finanzrechnung (Fortsetzung)
Verwendung des Finanzmittelüberschusses bzw. Abdeckung des Finanzmittelfehlbetrages
Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen
+/- Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
+/- Veränderung der liquiden Mittel
= Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern
Besondere Darstellung der Finanzierungstätigkeit für amtsangehörigen Gemeinden.
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Vier Begriffspaare
Zahlungs-mittelbestand
Einzahlungen Auszahlungen
Geldvermögen Einnahmen Ausgaben
Reinvermögen Erträge Aufwendungen
FinanzrechnungDoppik
Ergebnisrechnung Doppik
Kameralistik
KostenLeistungenKostenrechnung
NKHR-MV: Haushaltsplan und Jahresabschluss Haushaltsplan Jahresabschluss
Haus-halts-
satzung
Teilergebnishaushalt Produktbereich A Erträge Aufwendungen Jahresergebnis des Teilhaushaltes Ziele, Kennzahlen, Erläuterungen
Teilergebnishaushalt Produktbereich B
Teilfinanzhaushalt Produktbereich A Einzahlungen Auszahlungen Finanzmittel- überschuss/fehlbetrag
Teilfinanzhaushalt Produktbereich B
Teilfinanzrechnung Produktbereich A Einzahlungen Auszahlungen Finanzmittel- überschuss/fehlbetrag
Teilfinanzrechnung Produktbereich B
Teilergebnisrechnung Produktbereich A Erträge Aufwendungen Jahresergebnis des Teilhaushaltes Ziele, Kennzahlen, Erläuterungen
Teilergebnisrechnung Produktbereich B
Ergebnisrechnung Erträge Aufwendungen Jahresergebnis
Finanzrechnung Einzahlungen Auszahlungen Veränderung der liquiden Mittel
Finanzhaushalt Produktbereich A Einzahlungen Auszahlungen Veränderung der liquiden Mittel
Ergebnishaushalt Produktbereich A Erträge Aufwendungen Jahresergebnis
Bilanz
Aktiva Passia
Anlagen
Anhang Anlagen
Haushaltsplan 2010 Ergebnis
2008 Ansatz 2009
Ansatz 2010
Planung 2011
Planung 2012
Planung 2013
Jahresabschluss 2010 Ergebnis
2009 fortgeschriebener
Ansatz 2010
Ist 2010
Vergleich Vorjahr und
Ansatz mit Ist
Bewirtschaftungsregeln Bewirtschaftungsregeln
Ausnahmen: - Teilfinanzrechnung nur Plan-Ist-Vergleich - Bilanz nur Vorjahres-Ist-Vergleich
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 28
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Die Teilhaushalte ersetzen bisherige Gliederung des Haushaltes in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte.
Der Haushalt ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern.
Die Gliederung kann funktional oder institutionell erfolgen.
Ein oder mehrere Produkte bilden einen Teilhaushalt.
Jeder Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit.
Die zentralen Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich als eigener Teilhaushalt zu zeigen.
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
Bei Abweichungen vom landeseinheitlichen Produktrahmenplan sind Zusatzangaben erforderlich, die einen interkommunalen Vergleich ermöglichen sollen.
Übersicht über die den Teilhaushalten zugeordneten Produkte Gliederung der Produkte nach dem landeseinheitlichen
Produktrahmenplan unabhängig von der Bildung der Teilhaushalte
keine gesonderte mittelfristige Finanzplanung, da der Planungszeitraum den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung umfasst
kein gesondertes Investitionsprogramm aufgrund der Einzeldarstellung der Investitionen in den Teilhaushalten
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt
Der Teilergebnishaushalt ist grundsätzlich gegliedert wie der Ergebnishaushalt.
Im Teilfinanzhaushalt sind die ordentlichen Ein- und Auszahlungen zusammengefasst dargestellt.
Sowohl im Teilergebnis- als auch der Teilfinanzhaushalt sind die internen Leistungsbeziehungen auszuweisen.
Die Zuordnung des Ressourcenverbrauchs zu den Produkten und Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilhaushalte.
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Die Gemeindevertretung beschließt darüber, welche Produkte in einem Teilhaushalt auszuweisen sind.
In jedem Teilhaushalt sind zu beschreiben:
- die wesentlichen Produkte
- deren Auftragsgrundlage
- Ziele
- Leistungen und Leistungsmengen
- Kennzahlen zu Zielvorgaben Ziele und Kennzahlen sollen Grundlage der Gestaltung, Planung,
Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts werden.
Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07)
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan und Kontenrahmenplan
Christin DittmannLandkreis Ludwigslust
Daniel RiemerDiplom-Verwaltungswirt (FH)Landeshauptstadt Schwerin
beide im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gliederung und Gruppierung
Kameralistik
Gliederungsplan + Zuordnungsvorschriften
Gruppierungsplan + Zuordnungsvorschriften
Kommunale Doppik
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan
Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmen
Verbindliche Vorgabe von
Hauptproduktbereich
Produktbereich
Produktgruppe
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Landeseinheitlicher Produktrahmenplan
Enthält zusätzlich
Produkte
Leistungen
Anforderungen Statistik
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufbau des Produktrahmenplans
Produkt-gruppe
Leistung
Produkt
Produkt-bereich
Haupt-Produkt-bereich
11103 Öffentlichkeitsarbeit
1110302 Amtliche Bekanntmachungen
1110304 Medienarbeit
11106 Gleichstellung
112 Personal
12 Sicherheit und Ordnung
1 Zentrale Verwaltung
11 Innere Verwaltung
111 Verwaltungssteuerung
...
...
...
...
verb
ind
lich
fr
eiw
illig
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Pflicht der Gemeinden/Gemeindeverbände
Aufstellung des gemeindlichen Produktplaneszur Abbildung der Produkte und Leistungen
Zuordnung zu Produktgruppen, Produktbereichen, Hauptproduktbereichen
Beschreibung der Produkte zwecks eindeutiger Abgrenzung
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile Produktbeschreibung
- Hauptproduktbereich, Produktbereich, -gruppe- Produktverantwortung- Kurzbeschreibung des Produktes- Auftragsgrundlage- Zielgruppe- Zugehörige Leistungen- Ziele- Kennzahlen- Finanzielle Ressourcen
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Tipps für Produktdefinitionen
1. Beachtung der Steuerungsrelevanz - weniger ist mehr
2. Dezentrale Definition der Produkte und Leistungen
3. kurze, prägnante Produktbeschreibung
4. Ähnlichkeit Produktrahmenplan/Kontenrahmenplan – Gliederungstiefe Kontenrahmenplan verwenden
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Kontenplan ... ist Grundlage für die geordnete Erfassung der einzelnen
Geschäftsvorfälle und
kann als Nachfolger des Gruppierungsplans gesehen werden.
Der landeseinheitliche Kontenrahmen ... stellt die Kontenklassen und –gruppen von Vermögens-, Ergebnis-,
Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnung dar und
soll zu einer übersichtlichen Darstellung der zu verwendenden Konten beitragen.
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufbau des Kontenrahmens/ Kontenrahmenplans
1 Kontenklasse
11 Kontengruppe verbindlich für alle Kommunen
111 Kontenart (entspricht dem Konten- rahmen im NKHR-MV)
1111 Konto
11111 Unterkonto
frei in der Unterteilung, sofern keine besonderen statistischen Anforderungen berührt werden
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Kontenklassen im Überblick
0 - 3 Bilanz (Vermögensrechnung)
4 und 5 Ergebnisrechnung
6 und 7 Finanzrechnung
8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Kontenklasse ...
0 Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen
1 Finanzanlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive RAP
2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen
3 Kredite, Verbindlichkeiten und passive RAP
4 Erträge
5 Aufwendungen
6 Einzahlungen
7 Auszahlungen
8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Besonderheiten im Kontenrahmen/ Kontenrahmenplan zum NKHR-MV Angabe der Bilanzposition in den Kontenklassen 0 bis 3
Angabe der Position der Ergebnisrechnung in den Kontenklassen 4 und 5
Angabe der Position der Finanzrechnung in den Kontenklassen 6 und 7
Durch diese Angaben ist eine einfache Zuordnung zu den entsprechenden Rechnungen durch die eingesetzte Finanzsoftware automatisiert möglich.
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Statistik
Bei der Erstellung des Kontenrahmenplans sind die z. Zt. bekannten Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik berücksichtigt worden. So können die an die statistischen Ämter zu liefernden Daten bei entsprechender Hinterlegung in der jeweiligen Haushaltssoftware ohne weitere manuelle Arbeiten generiert werden.
Die Konten der Bundes- und Landesstatistik sind in den Kontenrahmenplan integriert.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 46
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
3. Überblick zum Regelwerk
Annette Sewing
Diplomfinanzwirtin (FH)
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Dörthe Kuchel
Stadt Goldberg
zur Zeit im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnisse zum 24. Januar 2007
Entwurf Einführungsgesetz (Übergangsvorschriften)
Entwurf zu Änderungen der Kommunalverfassung M-V
Entwurf GemHVO – Doppik M-V
Entwurf Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan mit Statistik
Entwurf Landeseinheitlicher Produktrahmenplan mit Statistik
Entwurf Muster für Haushaltssatzung, Haushaltsplanung, Jahresabschluss und Gesamtabschluss
Anpassung Kommunalprüfungsgesetz
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Das Regelwerk des NKHR-MV
Einführungsgesetz NKHR-MV
Änderung KV M-V(Neufassung Teil 1 Abschnitt 4 – Haushaltswirtschaft)
Anpassung anderer Gesetze (z.B. KPG)
Übergangsvorschriften
GemHVO – Doppik(Muster zum Haushalt, Jahresabschluss, Gesamtabschluss)
GemKVO?
Anpassung EigVO und andere VO
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung)
Verwaltungsvorschriften
Landeseinheitlicher Kontenrahmen- und Produktrahmenplan,Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen
Vermögens mit Abschreibungstabelle,usw.
Praxishilfen
z.B. Muster für Dienstanweisungen, Empfehlungen zur Ausgestaltung des produktorientierten Haushalts und der KLR,
Musterprüfungsbericht usw.
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Das Regelwerk des NKHR-MV
Ein neues Rechnungssystem,
aber kein neues System des kommunalen Haushaltsrechts.
Die Rechte der Gemeindeorgane bleiben unangetastet.
Mit Hilfe des neuen Rechnungssystems werden die Vorgänge in der Verwaltung abgebildet / dargestellt.
Das neue Rechnungssystem bringt andere Rechengrößen und andere Auswertungen.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 51
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
vor Beginn des Hj
Haushalts-planung
Haushalts-satzung Jahres-
abschlussGesamt-
abschluss
Örtliche Prüfung
- Rechengrößen zum
Haushaltsplan
- Höchstbetrag der
Liquiditätskredite
- Steuersätze
- Stellen lt. Stellenplan
- Eigenkapitalentwicklung
Beschluss Gemeindevertretung und Vorlage Rechtsaufsicht
Nachtragshaushaltssatzung
Frist zurAufstellung6 Monate
Frist zurAufstellung9 Monate
Feststellung bzw. Kenntnis- nahme der geprüften
Abschlüsse bis 31.12. d. Folgejahres
Haushalts-wirtschaft
AllgemeineHaushaltsgrundsätze
+Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung
Stichtag31.12.Hj
Stichtag31.12.Hj
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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der neue HaushaltsplanVergleich kameraler / doppischer Haushalt
Kameralistik
hierarchische Gliederung:
- Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt- Einzelplan
- Abschnitt- Unterabschnitt
Kommunale Doppik
Änderung der Struktur hinsichtlich der Begrifflichkeiten
hinsichtlich der Stellung und Bedeutung der Ansätze
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 53
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Vergleich kameraler / doppischer Haushalt
Haushaltsansätze
• Kameralistik vierstufige Struktur
• kommunale Doppik mindestens zweistufige Struktur
- Abkehr von Inputsteuerung der einzelnen Haushaltsstelle
- Leistungen = Zentrum der Steuerung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 54
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Vergleich kameraler / doppischer Haushalt
• Ergebnis- und Finanzhaushalt anstatt Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
• Änderung des Aufbaus des Haushaltsplanes (Detaillierungsgrad und Darstellungsform)
• produktorientierte Gliederung (funktional oder institutionell) ersetzt die aufgabenbezogene Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten
• Gruppierung der Einnahmen / Ausgaben nach Arten wird ersetzt durch einen Kontenplan
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 55
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Allgemeines zum neuen Haushaltsplan
§ 46 KV M-V i.V.m. § 1 GemHVO–Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07)
• Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde
• Kernstück des Budgetrechts der Vertretung
• ist Bestandteil der Haushaltssatzung
• enthält für alle Ermächtigungen sachliche Festlegungen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 56
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Haushaltsplan
Ergebnishaushalt
- Erträge / Aufwendungen- Veränderung der Rücklagen
FinanzhaushaltEinzahlungen / Auszahlungen- ordentliche u. außerordentliche- Investitionstätigkeit - Finanzierungstätigkeit
TP für Teilergebnishaushalte
- Erträge / Aufwendungen- interne Leistungsverrechnungen
Keine Veränderung der Rücklagen
TP für Teilfinanzhaushalte
Einzahlungen / Auszahlungen- ordentliche u. außerordentliche- Investitionstätigkeit- interne Leistungsverrechnung- Finanzierungstätigkeit fakultativ
Finanzdaten, Ziele, Kennzahlen, Leistungsmengen,
Beschreibung je Produkt / Produktgruppe
Anlagen
S
A
T
Z
U
N
G
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 57
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile des Haushaltsplanes
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Teilhaushalte
Anlagen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 58
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnishaushalt
§ 2 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
• führende Komponente des neuen Haushaltswesens
• Planungskomponente zur Ergebnisrechnung = Ermächtigung für Verwaltungshandeln
• Erträge bilden das Ressourcenaufkommen der Periode ab
Aufwendungen bilden Ressourcenverbrauch der Periode ab
Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens des Ressourcen- aufkommens und Ressourcenverbrauches entscheidend
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 59
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnishaushalt
§ 2 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)• Laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit• Laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit• Zinserträge und ähnliche Erträge• Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen• Außerordentliche Erträge• Außerordentliche Aufwendungen
• Veränderung der Kapitalrücklage• Veränderung der Rücklage für den kommunalen Finanzausgleich• Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
Erläuterung
Ergebnisse des
Haushalts-vorvorjahres
Ansätze des
Haushalts-vorjahres einschl.
Nachträge
Ansatz des Haushalts-
jahres
Planungs-daten des Haushalts-folgejahres
Planungs-daten des zweiten
Haushalts-folgejahres
Planungs-daten des
dritten Haushalts-folgejahres
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 402 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
sonstige Transfererträge41
3 + Erträge der sozialen Sicherung 424 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 435 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4416 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 442
+ Erhöhungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen- Verminderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
8 + Andere aktivierte Eigenleistungen 4529 + Sonstige laufende Erträge 46
10
451
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-tungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9)
7
Ergebnishaushalt
lfd. Nr.
Ertrags- und Aufwandsarten(gem. § 2 Abs. 1 GemHVO)
Konto-nummer
in €1
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 61
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Ergebnishaushalt
• Zuordnung der Ertrags- und Aufwandsarten zu den einzelnen Positionen auf Grundlage des Kontenrahmenplanes
Grundlage für fundierte Beurteilung der Haushaltswirtschaft und für eine interkommunale Vergleichbarkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 62
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
§ 3 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)• Darstellung der Zahlungsvorgänge • fehlende Informationen aus Ergebnishaushalt:
- geplante Investitionen
- tatsächliche Finanzlage
- die Finanzierungsquellen insgesamt die Zahlungsströme und die daraus resultierende Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
• Steuerungsinstrument für das Finanzmanagement fehlt
ergänzende Komponente notwendig = Finanzhaushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 63
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
§ 3 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
• Summen der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
• Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (aus Zinsen u.ä.)
• Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
• Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
• Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
• Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 64
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Erläuterung
Ergebnisse des
Haushalts-vorvorjahres
Ansätze des
Haushalts-vorjahres einschl.
Nachträge
Ansatz des Haushalts-
jahres
Planungs-daten des Haushalts-folgejahres
Planungs-daten des zweiten
Haushalts-folgejahres
Planungs-daten des
dritten Haushalts-folgejahres
Konto-nummer
1 602 61
3 624 635 6416 642
8 6529 66 ./. 669
10
651- Verminderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen+ Andere aktivierte Eigenleistungen
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
Finanzhaushalt
lfd. Nr.
Einzahlungs- und Auszahlungsarten(gem. § 3 Abs. 1 GemHVO)
in €1
+ Steuern und ähnliche Abgaben+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Summe der laufenden Einzahlungen aus Ver-waltungstätigkeit (Summe der Numern 1 bis 9)
7 + Erhöhungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ Sonstige laufende Einzahlungen
+ Einzahlungen der sozialen Sicherung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 65
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Finanzhaushalt
Zielsetzungen
• Informationen über die Art, Zusammensetzung und Veränderungen
sämtlicher Zahlungsmittelströme der Gemeinde
• Entwicklung des Bestandes an Zahlungsmitteln erkennbar
• Höhe der Finanzierungskraft der Gemeinde erkennbar
• Auskunft über mittelfristige finanzwirtschaftliche Entwicklung durch
festgelegten Planungszeitraum
• Finanzstatistik Grundlage = Daten des Finanzhaushaltes
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 66
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte
§ 4 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)• Haushalt der Gemeinde ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern
• Bestandteile = Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt
• gegliedert wie Ergebnis- und Finanzhaushalt• zusätzlich enthalten: Aufwendungen und Erträge / Aus- und Einzahlungen
aus internen Leistungsbeziehungen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 67
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Teilhaushalte
§ 4 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
• mindestens 2 Teilhaushalte
• Beschreibung der wesentlichen Produkte, Ziele sowie Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung sind anzugeben
• Gliederung aufgrund des Produktrahmenplanes (funktional oder institutionell)
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 68
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 1 Abs. 2 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07)
• Vorbericht (§ 5 GemHVO – Doppik M-V)• Bilanz des letzten Haushaltsjahres für das ein Jahresabschluss
vorliegt (Vorvorjahr)• Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres für das ein
Gesamtabschluss vorliegt (Vorvorjahr) (ohne Gesamtanhang und ohne Anlagen)
• Übersicht Verpflichtungsermächtigungen• Übersicht über Stand der Verbindlichkeiten• Übersicht über Zuwendungen an Fraktionen• Investitionsprogramm
Anlagen des Haushaltsplanes
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 69
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Anlagen des Haushaltsplanes
• Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen mit Sonderrechnungen
• weitere Wirtschaftspläne
• Übersicht Teilhaushalte gem. § 4 Abs. 5 GemHVO – Doppik M-V
• Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten gem. § 4 Abs. 6 GemHVO – Doppik M-V
• Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 70
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Haushaltssatzung
§§ 45 und 47 KV M-V (Entwurf v. 24.02.07)
• für jedes Haushaltsjahr
• Summe der Aufwendungen und Erträge Summe der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
• Summe der Ein- und Auszahlungen für Investitionen
• Summe der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
• Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 71
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Haushaltssatzung
• Höhe Verpflichtungsermächtigungen
• Hebesätze Steuern
• Gesamtzahl Stellen im Stellenplan
• Eigenkapitalentwicklung
• Vorschriften zum Erlass der Haushaltssatzung entsprechen der bisherigen Regelung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 72
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Nachtragshaushaltsplan und -satzung
§ 48 KV M-V i.V.m. § 7 GemHVO-Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07)
• Bestimmungen wie für HH-Satzung gelten entsprechend
• HH-Satzung kann nur bis zum Ablauf des HH-Jahres durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden
• § 48 Abs. 2 KV M-V Tatbestandsvoraussetzungen für Nachtragssatzung entsprechen bisheriger Regelung
• § 48 Abs. 3 KV M-V AusnahmetatbeständeNr. 1 Konkretisierung der geringfügigen oder unabweisbaren Aufwendungen und AuszahlungenNr. 2 und 3 Erweiterung der Ausnahmetatbestände
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 73
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Nachtragshaushaltsplan und -satzung
• Änderung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen sowie Änderung der Ziele und Kennzahlen sind im Nachtragshaushaltsplan darzustellen (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Teilhaushalte)
• gesonderte Darstellung der bereits geleisteten über- und außer- planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
• bei neuen Verpflichtungsermächtigungen Auswirkungen auf Planungsdaten im Ergebnis- und Finanzhaushalt angeben
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 74
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Jahresabschluss § 60 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07)
… hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
zu vermitteln.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 75
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile des Jahresabschlusses
ErgebnisrechnungFinanzrechnung
Teilrechnungen
Der Plan-Ist-Vergleich bezieht sich auch auf die Leistungsmengen und die Kennzahlen.
BilanzGrundlage für die Erstellung der Bilanz ist die Inventur.
Anhang
Anlagen Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht,
Übertragene Haushaltsermächtigungen
Bei einem doppischen Jahresabschluss entfällt der Beteiligungsbericht.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 76
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Jahresabschluss – Fristen für die Aufstellung, Prüfung und Feststellung
zeitliche Abfolge
Stichtag Jahresabschluss
31.12. des Haushaltsjahres
HaushaltsjahrAufstellungszeitraum
bis 6 Monate
Prüfung, Feststellung des
Jahresabschlusses
Feststellung / Entlastung bis
31.12. des Folgejahres
2008 2009
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 77
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Gesamtabschluss (§ 61 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)
... ist die Zusammenfassung (Konsolidierung) des Einzelabschlusses der Gemeinde (Kernhaushalt) und der Einzelabschlüsse aller ausgegliederten Vermögensmassen (Tochterorganisationen).
… ersetzt nicht die Einzelabschlüsse, sie sind die Datenbasis für den Gesamtabschluss.
… erfordert die Vergleichbarkeit der Einzelabschlüsse. Voraussetzung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses ist die Aufstellung der Einzelabschlüsse nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.
… stellt die wirtschaftliche Lage ohne Doppelzählung dar. Im konsolidierten Abschluss werden die „konzerninternen“ Geschäfte eliminiert.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 78
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der Gesamtabschluss
… hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Kommune“ zu vermitteln.
... hat eine reine Informationsfunktion.
Durch die Zusammenfassung entsteht keine eigene Rechtspersönlichkeit, es bedarf deshalb keiner Feststellung durch die Gemeindevertretung, sondern es genügt die Vorlage zur Kenntnisnahme an das Gremium.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 79
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Tochterorganisationen
Privatrechtliche
Beteiligungen Öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten
Kapitalgesellschaften
(GmbH, AG)
und
Personengesellschaften
(KG, OHG, GbR)
Zweckverbände
Eigenbetriebe
und
sonstige
Sondervermögen
mit
Sonderrechnung
Anstalten
des
öffentlichen
Rechts
(ausgenommen
Sparkassen)
beherrschender oder maßgeblicher Einfluss,kaufmännische Rechnungslegung oder kommunale Doppik
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 80
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Bestandteile des Gesamtabschlusses
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Gesamtbilanz
Gesamtanhang
Anlagen
GeamtrechenschaftsberichtGesamtanlagenübersicht
GesamtforderungsübersichtGesamtverbindlichkeitenübersicht
Eigenkapitalspiegel
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 81
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Grundsatz des einheitlichen Gesamtabschlussstichtages
Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterorganisationen
Grundsatz
Stichtag des Einzel-JA der TO entspricht
dem Stichtag des GA
Ausnahmen
Stichtag des Einzel-JA der TO
liegt mehr als 6 Monate
vor dem Stichtag des GA
kein Zwischenabschlussaber Vorgänge von besonderer
Bedeutung sind im GA zuberücksichtigen und anzugeben
Zwischenabschluss
weniger als 6 Monate
§ 61 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 82
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Der erste Gesamtabschluss2007 2008 2009
spätestens
2010
Inventur
Eröffnungs-
bilanz
01.01.08
laufende Buchhaltung
Inventur
Schluss-
bilanz
31.12.2008Eröffnungs-
Bilanz
01.01.2010
JA
Eröffnungs-
Bilanz
01.01.2009
Schluss-
bilanz
31.12.2009
laufende Buchhaltung
Inventur
JA
Gesamt-
abschluss
31.12.2010
laufende Buchhaltung
Inventur
JA
Schluss-
bilanz
31.12.2009
§ 13 des Artikel 7 EinfG NKHR-MV – Entwurf v. 24.01.07
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 83
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gesamtabschluss - Aufstellungsfristen
Stichtag Gesamtabschluss
31.12. des Haushaltsjahres
spätestes
Haushaltsjahr
erster GAAufstellungszeitraum
bis 11 Monate
Prüfung und
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme Gemeindevertretung
bis 31.12. des Folgejahres
2010 2011
zeitliche Abfolge
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 84
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Örtliche Prüfung
Kommunalprüfungsgesetz – Abschnitt 1 (Entwurf v. 24.01.07)
§ 1 Zuständigkeit
§ 2 Stellung des Rechnungsprüfungsamtes
§ 3 Aufgaben der örtlichen Prüfung
§ 3a Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
§ 3b Anwendungsbereich
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 85
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Zuständigkeit - § 1 KPG
Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband
Rechnungsprüfungsausschuss eigener oder
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Rechnungsprüfungsamt Pflicht bei Landkreisen
und Gemeinden > 20 000 Einwohnern oder freiwillig bei anderen
bei Bedarf Sachverständige
Dritte
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 86
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG
Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Anlagen
Prüfung des Gesamtabschlusses einschließlich der Anlagen
Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Prüfung, ob Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt
Prüfung Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 87
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG (Fortsetzung)
laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung
regelmäßige und unvermutete Prüfung der Kassen und Sonderkassen
Prüfung, ob HKR-Software geprüft und freigegeben
Prüfung mindestens 1/10 der Auftragsvergaben
Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 88
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Prüfung Jahresabschlusses und Gesamtabschlusses - § 3a KPG Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk über Gegenstand, Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfung
Stellungnahme des Bürgermeisters
Abschließender Prüfungsvermerk jeweils vom RPA und Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage (Bericht und Vermerke) an Gemeindevertretung mit Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung des Bürgermeisters
Unverzügliche Unterrichtung der Gemeindevertretung bei Unregelmäßigkeiten
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 89
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
4. Haushaltsausgleich im NKHR-MV
Diplom-Kaufmann
Heinz Deisenroth
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Mittelrheinische Treuhand GmbH
Schwerin
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 90
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 43 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung durch entsprechende Planung und Führung der Haushaltswirtschaft
Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung
Verbot der Überschuldung
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Haushaltsausgleich in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 91
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung
unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren ein Haushaltssausgleich erreicht wird.
Kamerale Fehlbeträge bleiben unberücksichtigt.
Ein negatives Jahresergebnis führt immer zu einem unausgeglichenen Haushalt, auch bei ausreichenden positiven Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren.
Keine Verrechnung von Fehlbeträgen oder Überschüssen mit der Kapitalrücklage nach einem bestimmten Zeitablauf.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 92
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
Fehlbetrag Haushaltsjahr = 600
unausgeglichener Haushalt
positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
Fehlbetrag Haushaltsjahr = 100
unausgeglichener Haushalt
positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
Überschuss Haushaltsjahr = 600
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 93
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
Fehlbetrag Haushaltsjahr = 600
unausgeglichener Haushalt
negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
Überschuss Haushaltsjahr = 100
unausgeglichener Haushalt
negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
Überschuss Haushaltsjahr = 500
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 94
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Exkurs: Jahresergebnis Definition des Jahresergebnisses (§ 2 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf):
ordentliches Ergebnis
+ außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen
+/- Veränderung der Kapitalrücklage
+/- Veränderung der Rücklagen für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
+/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
= Jahresergebnis (Grundlage der Beurteilung des Haushaltsausgleichs)
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 95
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Exkurs: Rücklagenbildung
Rücklagenbildung (§ 18 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf)
Verpflichtung zur Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen
Aufwendungen / Erträge aus der Übertragung von Vermögensgegenständen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften (Schulgesetz, Landesstraßengesetz)
Möglichkeit der Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen
bestimmte Aufendungen / Erträge, die in einer Verwaltungsvorschrift näher bestimmt werden (Genehmigung durch Rechtsaufsichtsbehörde)
Möglichkeit der Bildung / Auflösung von zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
Rücklagenbildung = begrenzte Einflussnahme auf den Haushaltsausgleich
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 96
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO – Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung
unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht zur Deckung der planmäßigen Tilgungsauszahlungen für Investitionskredite.
Zweckgebundene kamerale Überschüsse können berücksichtigt werden.
Ein negativer Saldo kann bei ausreichenden positiven Vorträgen aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 97
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
negativer Saldo Haushaltsjahr = 600
unausgeglichener Haushalt
positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
negativer Saldo Haushaltsjahr = 100
ausgeglichener Haushalt
positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
positiver Saldo Haushaltsjahr = 600
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 98
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07)
Beispiel:
negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
negativer Saldo Haushaltsjahr = 600
unausgeglichener Haushalt
negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
positiver Saldo Haushaltsjahr = 100
unausgeglichener Haushalt
negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500
positiver Saldo Haushaltsjahr = 500
ausgeglichener Haushalt
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 99
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Folgen eines unausgeglichenen Haushalts
Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 43 Abs. 7 und 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)
Beschreibung der Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt
Darstellung der Maßnahmen durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden
Angabe des Konsolidierungszeitraums
Beschluss durch die Gemeindevertretung
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 100
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Folgen eines unausgeglichenen Haushalts
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (§ 43 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07)
mindestens jährliche Fortschreibung
bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzept
erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
erneute Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Pflicht entfällt beim Erreichen der Konsolidierung des Haushalts
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 101
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Folgen eines unausgeglichenen Haushalts
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen (§ 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf v. 24.01.07)
ganz oder teilweise Übertragung
innerhalb eines Teilhaushalts
soweit nicht durch Haushaltsvermerk eingeschränkt
Übertragungsmöglichkeit (noch in der Diskussion)
nur bei ausgeglichenem Haushalt
auch angemessene Teilbeträge bei unausgeglichenem Haushalt
bei unausgeglichenem Haushalt höchstens 20% der nicht ausgeschöpften Ansätze
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 102
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
5. Einführung des NKHR-MV
Annette Sewing
Diplomfinanzwirtin (FH)
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 103
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Einführungsgesetz NKHR-MV (Entwurf vom 24.01.07)
Übergangsvorschriften
ab 2012 alle Kommunen kommunale Doppik
vorzeitige Umstellung ab 2008 – Beschluss Gemeindevertretung
innerhalb eines Amtes nur einheitliche Umstellung
Genehmigungsvorbehalt für vorzeitige Umstellung bei kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden, die nach § 78 Funktional- und Kreisstrukturreformgesetz wechseln
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 104
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Übergangsvorschriften (Fortsetzung)
Eröffnungsbilanz mit Anhang zu Beginn des ersten Haushaltsjahres
Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres
Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Eröffnungsbilanz bis 2016
Gesamtabschluss erstmalig für das dritte Haushaltsjahr mit Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik
Weitergelten von Vorschriften
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 105
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Eröffnungsbilanz mit Anhang
zum Beginn des ersten Haushaltsjahres mit kommunaler Doppik
Anwendung der Vorschriften für die Schlussbilanz
Besonderheiten: - Wertansätze in der Eröffnungsbilanz (fortgeführte AHK oder Ersatzwert, siehe Leitfaden) - Inhalt des Anhangs (insbesondere Begründung der Wertansätze) - Anlagen (siehe Formblättern)
Prüfung wie bei der Schlussbilanz
Feststellung durch Gemeindevertretung bis 30.11. des ersten Hj
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 106
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik
Leitfaden mit Fallbeispielen zur Überleitung ist in Arbeit
Die letzte kamerale Jahresrechnung hat stichtagsgenau zu erfolgen.
Im letzten kameralen Jahr gibt es keine Haushaltsausgabereste.
Im letzten kameralen Jahr gibt es Haushaltseinnahmereste im VermHH nur soweit sie für den Haushaltsausgleich erforderlich sind.
Nach der Umstellung auf die kommunale Doppik kann auf die Darstellung von Vorjahreszahlen verzichtet werden, soweit sich diese auf Jahre mit kameraler Rechnungslegung beziehen.
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 107
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Jetzt geht‘s los - Projektorganisation
Ziele und Erwartungen klären
Nutzen und Bedeutung der Reform für die eigene Verwaltung herausarbeiten
Ressourcen- und Kapazitätsplanung
Freistellung von Mitarbeiter/innen und/oder Prioritätensetzung zwischen Projektarbeit und Tagesgeschäft?!
Kosten- und Finanzplanung
Fortbildungskonzept
Zeitplan - Umsetzungsprozess nicht zu sehr in die Länge ziehen
Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf die kommunale Doppik
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 108
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
2007 2008 2009 Projektvorbereitung und -planung
Zieldefinition Projektaufbau und
-organisation
Personalkonzept Beratung in den Gremien
mit Beschlussfassung
Projektrealisierung
Mitarbeiterschulung V+B
Mitarbeiterschulung Vermögenserfassung und –bewertung (V+B)
mind. 12 Monate, ggf. vorgezogenes Teilprojekt Fortführung der Vermögenswerte mit Anlagenbuchhaltung / Vorb. Eröffnungsbilanz
Kontenplanung Leistungserfassung
Produktdefinition Organisationsentwicklung
Einrichtung der Software mind. 15 Monate
Probebetrieb Aufstellung
Haushaltsplan Integration der KLR
Projektmarketing
Projektcontrolling
Um
stel
lung
auf
Dop
pik
S
tich
tag
01.0
1.20
09
Beispiel für eine Umstellung auf den 01.01.2009
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 109
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
6. Stand des Rechtssetzungsverfahrens
Dieter Niesen
Referatsleiters
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 110
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren Ziel: 1. Lesung vor der Sommerpause
Dezember 2006 erste Entwürfe zum Regelwerk des NKHR-MV
24. Januar 2007 Beschluss im Lenkungsausschuss NKHR-MV
Februar 2007 Abstimmung Referentenentwurf im Innenministerium
März/April 2007 Ressortanhörung (4 Wochen)
8. Mai 2007 1. Kabinettsbefassung
Mai/Juni 2007 Verbandsanhörung (4 Wochen)
26. Juni 2007 2. Kabinettsbefassung
11./12. Juli 2007 Landtagssitzung
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 111
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
7. Fragen und Diskussion
Informationsveranstaltungen zum NKHR-MVam 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow 112
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
NKHR-MV
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