herzlich willkommen orientierungsabend vom 19. januar 2016 zum Übertrittsverfahren von der 6. in...
Post on 06-Apr-2016
215 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Herzlich willkommen
Orientierungsabend vom 19. Januar 2016zum Übertrittsverfahren
von der 6. in die 7. Klasse
• Begrüssung / Ablauf des Abends• Einführung ins Thema • Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren
• Beantwortung von Fragen der Eltern• Schullaufbahn ab der 7. Klasse • Beantwortung von Fragen der Eltern• Abschluss
3
Ablauf des
Übertrittsverfahrens
4
Rechtliche Grundlagen
Art. 25 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.
Art. 30 Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres sind in das Übertrittsverfahren einzubeziehen.
Art. 32 Die Schulleitung kann von den Vorschriften zum Übertrittsverfahren abweichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Eltern einverstanden sind.
Direktionsverordnung Beurteilung
5
Zeitplan
Wann? Was? Wer?
bis Ende Januar Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren
Lehrkräfte der abgebenden und aufnehmenden Schule
Ende 2. Semester Beurteilungsbericht der 5. Klasse
Lehrkräfte der abgebenden Schule
5. Schuljahr
6
6. Schuljahr
Wann? Was? Wer?
Mitte 1. Semester(bis im Okt./Nov.)
fakultatives Gespräch Ziel: Standortbestimmung
Lehrkräfte der abgebenden Schule
Ende 1. Semesterab Mitte Januar
AbgabeÜbertrittsberichtSelbstbeurteilungÜbertrittsprotokoll
Lehrkräfte der abgebenden Schule
7
6. Schuljahr
Wann? Was? Wer?bis Mitte Februar
20. Februar
ÜbertrittsgesprächEltern/ Schüler/in/ LehrkräfteAnmeldung Kontrollprüfung: Falls kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden kann, können die Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden
Lehrkräfte der abgebenden Schule
Eltern abgebende Schule
MärzKontrollprüfung
Prüfung in allen drei Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch: Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Übertrittsentscheid
Lehrpersonen prüfungsleitende Schule / Standort der Kontrollprüfung in der Oberstufenschule Steffisburg
bis Ende März/Ende April
Die Schulleitung trifft den Übertrittsentscheid aufgrund des Übertrittsprotokolls oder der Kontrollprüfung und eröffnet diesen den Eltern schriftlich mit einer Rechtsmittelbelehrung
Schulleitung der abgebenden Schule
8
Ziel des Übertrittsverfahrens
Das Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und der
mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp zuweisen, in
dem es am besten gefördert werden kann.
9
Beobachtungshilfe für Eltern
• Lernt Ihr Kind gerne?• Kann er oder sie sich gut konzentrieren?• Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer?• Begreift Ihr Kind bald einmal worum es bei einer Aufgabe geht?• Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht?• Arbeitet Ihr Kind selbständig?• Arbeitet Ihr Kind sorgfältig?• Erledigt Ihr Kind seine Hausaufgaben unaufgefordert?
10
Zuständigkeiten• MSO
Übertrittsgespräche – eventuell Anmeldung zur KontrollprüfungProvisorische Einteilung (Übertrittsgespräch/Kontrollprüfung Schulleitung → Zuweisungsentscheid
• OSHKlassenbildungDefinitive Einteilung am Ende des 1. Semesters 7.Kl.Schulleitung → Schullaufbahnentscheid
• SchulinspektoratRekursinstanz
11
Beurteilungsmosaik
Beurteilung von Produkten
Prozess-begleitendeBeobachtungen
Qualität Lernkontrollen
Quantität
Zusatzinformationen
indivi-duelleFort-schritte
12
Beurteilung im Französisch Tatsache ist:
• Neues Lehrmittel „Milles feuilles“ - im Schuljahr 2014/15 zum ersten Mal Übertritt mit diesem Lehrmittel.
• Französisch bleibt weiterhin ein übertrittsrelevantes Fach, obwohl es nur noch 2 Wochenlektionen hat - vorher 4 Lektionen.
• Der schriftliche Bereich mit Lernkontrollen fällt deutlich kleiner aus als bisher
• Beurteilt werden hauptsächlich die 4 Bereiche:Hörverstehen / Sprechen / Leseverstehen / Schreiben
• Der Übertrittsbericht wurde aber nicht angepasst, weil das Verfahren nach 2 Jahren evaluiert wird und ev. Anpassungen vorgenommen werden.
13
Übertrittsbericht
Der Übertrittsbericht enthält eine Beurteilung
•zur Sachkompetenz (= Leistungen) in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik
•zum Arbeits- und Lernverhalten in allen Fächern
14
Übertrittsbericht
15
Übertrittsbericht
16
ZuweisungsantragDer Zuweisungsantrag basiert auf folgenden Grundlagen:
•Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres (Beurteilungsdauer: 1 Jahr)
•Übertrittsbericht der 6. Klasse (Beurteilungsdauer: ½ Jahr)
•Bitte beachten: Zuweisung von Seite der Schule erfolgt nicht auf Grund eines „Notendurchschnitts“!!
•Mutmassliche Entwicklung der Schülerin / des Schülers
•Einschätzung der Schülerin / des Schülers
•Zuweisungsempfehlung der Lehrkräfte
•Zuweisungswunsch/Z.einschätzung der Eltern
17
Übertrittsgespräch
• Ziel des Gesprächs ist es, zu einem gemeinsamen
Zuweisungsantrag zu gelangen.
• Der gemeinsame Zuweisungsantrag geht an die Schulleitung.
18
Das Übertrittsprotokoll
19
Beispiel eines Zuweisungsantrages
20
Kontrollprüfung• Kann kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden, können die Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden (2. Teil Über.protokoll) Termin 20.Februar 2017
• Die Schule meldet anschliessend die Schüler an die zuständige Schule zur Kontrollprüfung an.
• Die Prüfung, die der Kanton in Zusammenarbeit mit LP der Stufe macht, absolviert die Schülerin/der Schüler in allen drei Fächer (D, M, F) und nicht nur in dem Fach/den Fächern, wo keine Einigung gefunden werden konnte.
• Die Prüfung wird findet an einem zentralen Ort des jeweiligen Inspektoratskreises statt ( Sek. Schule Steffisburg) Die Einladung zur Kontrollprüfung erfolgt durch diese Schule direkt an die Eltern.
• Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Zuweisungsantrag resp. den Übertrittsentscheid.
• Der Übertrittentscheid wird von der Schulleitung gefällt.• Nächste und abschliessende Rekursinstanz ist der Kanton.
21
Kontrollprüfung
?
23
Schullaufbahn ab der 7. Klasse
24
Übertritt MSO – OSH
21/2 Jahre
Som
mer
16
Janu
ar 1
7
Som
mer
17
Janu
ar 1
6
5 6 76
Start Übertrit
tsverfahren
Beurteilungsbericht 5. Kl.
Orientierungsarbeiten
Beurteilungsbericht 6. Kl.
Übertrittsgespräche/Prüfung
Prov. Zuweisung aus MSO
Beurteilungsbericht 6. Kl.
ev. Schnuppern
1. Beurteilungsbericht 7. Kl.
def. Einteilung
Janu
ar 1
8
7
25
Schulmodell «Manuel»
3 Niveaufächer
Deutsch Französisch Mathematik
3 Niveaus
spez Sek (sS) Sek (S) Real (R)
3 Klassen
7a sS/S 7b S 7c R
26
Klassenbildung
R R RR R S
(R R sS)
Real 7c
S S SR S SS S sS
(R S sS)
Sek 7b
sS sS sSS sS sS
(R sS sS)
spez. Sek 7a
27
Es ist unmöglich, klar voneinander abgegrenzte Gruppen zu bilden.
Real
Sek
spez Sek
Lieber eine «5» im tieferen Niveau,als bloss eine «4» im höheren Niveau.
28
• Rund jedes sechste Kind (3-4 pro Niveauklasse) wäre in einem nicht durchlässigen System in mindestens einem Niveaufach über- oder unterfordert.
• Niveau Deutsch möglichst wie Stammklasse, weil Deutsch fast durchwegs die tragende Sprache ist.
• Grösste Durchmischung in Mathematik. Der Entwicklungs-stand des Kindes ist hier meist bedeutsamer, als die eigentliche fachliche Kompetenz.
• Drei verschiedene Niveaus vermeiden.
Niveau-Durchmischung
29
Wechsel ins höhere Niveau
Art. 49 DVBS
Eine Schülerin oder Schüler wechselt in das nächst höhere Niveau eines Faches, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag.
Art. 48 (Wechsel in einen höheren Schultyp) ist inhaltlich gleich formuliert.
Art. 50 lässt Ausnahmeregelungen zu.
30
• Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr in der Sekundarschule wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen.
• Repetiert eine Schülerin oder ein Schüler das 7. Schuljahr, so besucht sie oder er im ersten Semester der 7. Klasse den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulniveau.
• Ist am Ende des Probesemesters ein Verbleib in der Sekundarschule nicht möglich, so wechselt die Schülerin oder der Schüler ins 8. Schuljahr des vorher besuchten Schultyps.
Repetition des 7. Schuljahres
31
65.55
4.54
3.5rILZ10. Schuljahr
65.55
4.54
65.55
4.54
R S sS
BMS/WMS/FMS
GYM
Empfehlungen OSH
Die Noten dürfen nicht als
absolute Werte gelesen
werden.
Sie dienen lediglich der
besseren Lesbarkeit!
eILZ
hochbegabt
32
• Gymer-Übertrittsverfahren Mitte 8. Klasse.
• Übertritt in die Quarta eines Gymnasiums auf Beginn des 9. Schuljahres.
• Anpassungen an den 9. Klassen der OSH
Übertritt ins Gymnasium
sS
S
8
S
9 Quarta
1-2 Sekundarklassen mit Vorbereitung aufBMS, WMS, FMS, IMS und Berufslehre
33
Berufsfindung
?
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Lernfreude des Kindes zu erhalten, es in seiner Entwicklung zu begleiten und umfassend zu fördern.
36
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir wünschen einen schönen Abend und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Schulverband Hilterfingen/Oberhofen!
Klassenlehrkräfte der 5. Klasse und Schulleitungen MSO/OSH
top related